Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelle -anlassunabhängige- Voraussetzungen für das Bestehen einer MPU


Hier werden ein paar Voraussetzungen, die für Alkohol-, Punkte-, und Drogenbegutachtungen gleichermaßen vorliegen müssen, dargestellt. Diese Kriterien müssen bei jeder MPU vorliegen, um ein positives Gutachten überhaupt erst möglich zu machen, es handelt sich dabei also um die absoluten Minimalanforderungen, die erstaunlicherweise recht häufig „gerissen“ werden, deshalb werfen wir mal einen Blick drauf.

 

Voraussetzung: Die Begutachtung hat zu verwertbaren Ergebnissen geführt. Die behördliche Fragestellung kann beantwortet werden.


Was muss dafür zu bejahen sein?


Der Klient war ausreichend kooperationsbereit.


Der Klient akzeptiert die behördlichen Eignungszweifel, selbst, wenn er anderer Meinung ist.


Der Klient beantwortet offen alle für die Begutachtung relevanten Fragen (Schlecht: Ausweichende Beantwortung der Fragen, ständiges Ausweichen auf andere Sachverhalte, gespielte Selbstbezichtigungen)


Der Klient verhält sich in kommunikativer Hinsicht der Situation angemessen (gute Körperhaltung, face to face, Augenkontakt). Das lassen Sie besser: Distanzloses Verhalten, Beschimpfungen, unpassende Komplimente, Bestechungsversuche, Drohungen jeglicher Art.


Der Klient ist bereit zuzuhören und folgt dem Gespräch.


Voraussetzung: Der Klient öffnet sich in ausreichender Weise dem Gutachter, so dass die relevanten Informationen für das Gutachten zu erhalten sind.

 

Das ist wann der Fall?


Der Klient berichtet nicht nur auf Nachfrage, sondern auch spontan von sich aus. Schlecht: Der Klient antwortet auf offene Fragestellungen (z.B.: „In welchen Situationen kam es besonders oft zum Drogenkonsum?“) nur äußerst knapp und zurückhaltend, wobei dies nicht auf etwaige sprachliche Mängel zurückzuführen ist.


Der Klient äußert sich auch zu von ihn problematischen Sachverhalten, die sich nicht aus der Aktenlage ergeben (Denken Sie daran, dass dem Gutachter Ihre kompletten Akten vorliegen. Dazu zählen auch Strafakten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz etwa wegen Cannabisanbaus. Der Gutachter weiß ziemlich genau über Ihre Vorgeschichte Bescheid, versuchen Sie deshalb nicht, irgendwelche Märchen zu erzählen, wenn dem Gutachter Widersprüche auffallen, können Sie Ihre MPU gleich abhaken – er ist darauf geschult, diese aufzudecken).


Der Klient hat keine großen Schwierigkeiten damit, Situationen zu schildern, die er als emotional belastend empfunden hat (Sie werden nicht darum herum kommen, bei der Begutachtung die Karten auf den Tisch zu legen, wenn Sie ein positives Ergebnis erzielen wollen. Eine Blockadehaltung zeigt bloß, dass Sie noch nicht bereit sind, die Ursachen Ihres Fehlverhaltens aufzuarbeiten).


Der Klient äußert sich offen über seine Biografie und Lebenssituationen. Er beschönigt nicht.


Der Klient ist spätestens nach der ersten Intervention des Gutachters zu Offenheit und Selbstreflexion bereit. Schlecht: Das Gesprächsverhalten ändert sich auch nach motivierender Erläuterung seitens des Gutachters nicht.


Der Äußerungen des Klienten sind weitestgehend frei von inneren Widersprüchen  (Dieses Ziel ist recht einfach zu erreichen, indem man bei der Wahrheit bleibt)

 

Was ist hierfür erforderlich?


Die Aussagen des Klienten sind stimmig und widersprechen sich nicht. Das sollte vermieden werden: Zwischen den vom Klienten geschilderten Lebenshintergründen und den Auffälligkeiten bei der Tat finden sich erhebliche oder wiederholte Widersprüche / Die Angaben zu den Alkohol-/Drogengewohnheiten passen nicht zum Tathergang / Der Klient muss wiederholt frühere Angaben wiederholen.


Verbale und nonverbale Kommunikation stimmen überein (Sie sitzen einer psychologisch geschulten Person gegenüber, also Haltung bewahren...)

 

Die Angaben des Klienten widersprechen weder der Aktenlage, noch dem Erfahrungswissen des Gutachters, noch wissenschaftlichen Erkenntnissen.

 

Worauf achten, damit das bejaht wird?


Etwaige Widersprüche zwischen dem Vortrag des Klienten und den objektiven Daten klären sich spätestens nach Rückfrage des Gutachters (Schlecht: Selbst auf Hinweis auf einen Widerspruch seitens des Gutachters hilft der Klient nicht mit, diesen aus der Welt zu schaffen. So z.B. wenn die angegebene Alkoholtrinkmenge nicht mit dem BAK oder die Menge der angeblich konsumierten Drogen nicht mit den Ergebnissen des toxikologischen Gutachtens in Einklang zu bringen sind oder der Klient den Tathergang anders schildert als dies aus dem Polizeibericht oder dem Gerichtsurteil hervorgeht).


Es bestehen keine unauflösbaren Widersprüche zwischen den Aussagen des Klienten und gesicherten empirischen Erkenntnissen (z.B. was die Dunkelzifferproblematik angeht). Der Gutachter weiß, dass es schon ein ziemlich großer Zufall wäre, wenn Sie gleich bei Ihrer ersten Rauschfahrt erwischt worden wären. Versuchen Sie sich also auf keinen Fall dahingehend zu verteidigen, es habe sich um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt.

Wir merken uns: Die Ausrutschertheorie ist als Verteidigungsvorbringen nur dann zu empfehlen, wenn Sie die MPU wiederholen möchte oder sie das seltene und kostspielige Hobby haben, Gutachter auf die Palme zu bringen.


Die Schilderungen des Klienten lassen sich mit allgemeinem, verkehrspsychologischem und –medizinischem Erfahrungs- wissen in Einklang bringen. Kommt nicht gut an: Die eigenen Angaben zum Konsummuster („nur hin und wieder“) stehen im Widerspruch zum aktenkundigen Verhalten (gezielte, häufige Drogenbeschaffung, Beschaffungskriminalität) und den Blutwerten / Das vom Klienten dargelegte „Mitläufertum“ steht im Widerspruch zu seinem sonst eher dominanten Auftreten in Gruppen / Die Angaben des Klienten zu Inhalten und Zielen der von ihm angeblich besuchten Selbsthilfegruppen passen nicht mit deren tatsächlichen Zielen zusammen.


Der Vortrag des Klienten stimmt mit den medizinischen Befunden überein.

 

Zu bejahen in diesen Fällen:


Der Vortrag des Klienten ist vereinbar mit den psychosomatischen Befunden.


Der Vortrag des Klienten deckt sich mit den Ergebnissen der anlassbezogenen laborchemischen Untersuchungen (Haar-, Blut-, Urinanalyse ). Sprich: Aussagen und Laborbefunde sollten kongruent sein. Hier zieht der Gutachter die Augenbrauen hoch: Ein auffälliger Befund (z.B. sehr schlechte Leberwerte bei Trinkern) steht im Widerspruch zur angeblich geringen Bedeutung des Konsums des Klienten. Schlecht ist es auch, wenn die Analyse spezieller Alkoholabbauprodukte ergibt, dass Sie nach der Rauschfahrt noch bis in die jüngste Vergangenheit Alkohol konsumiert haben, aber das können Sie sich doch schon selber denken, oder?


Die Angaben des Klienten zum Konsumverhalten sind vereinbar mit den bei der Untersuchung feststellbaren Restalkohol- oder Drogenabbausubstanzen.


Die Angaben des Klienten zum früheren Konsumverhalten sind vereinbar mit bekannten suchtmittelbedingten Folgeschäden.

 

Das sind die absoluten Basics. Und genau hier scheitert schon ein hoher Prozentsatz der Teilnehmer. Gerade schlecht konstruierte Geschichten zum eigenen Vorleben riechen die Gutachter 100 Meilen gegen den Wind.

Nochmals: Genau darauf sind die Gutachter geschult. Sie wollen doch nicht etwa ernsthaft behaupten, dass Sie nur einmal bekifft oder angetrunken Auto gefahren sind und dann auch gleich erwischt wurden? Oder dass Sie nicht wussten, dass in den Cocktails auf der Party auch Alkohol war (alles Beispiele meiner Mandanten).

 

Das ist statistisch gesehen sehr unwahrscheinlich oder einfach quatsch, das weiß der Gutachter. Selbst wenn es wirklich so war, sparen Sie sich den entsprechenden Vortrag. Ihr Vortrag muss stimmig sein. Das ist er, wenn er der Wahrheit entspricht. An dieser Wahrheit haben sich Ihre Vorbereitungen (psychologische Hilfe etc) zu orientieren. 

 

Seien Sie ehrlich zu sich selber, alles andere ist nicht zielführend und wird am Ende mit guter Chance bedeuten, dass Sie die MPU nochmal machen müssen. Versuchen Sie niemals Ihr Verhalten zu relativieren oder runterzuspielen ("Klar - 2,8 Promille waren echt viel, sonst trink ich aber eigentlich nur sehr wenig, maximal 1 bis 2 Bier am Wochenende" und ähnliche Märchen aus dem Hause Grimm oder der nicht auszurottende Klassiker "Alkohol ist viel schlimmer als Cannabis! Warum werde ich jetzt  hier begutachtet und kriminalisiert und nicht die ganzen Säufer da draussen?") - das geht nicht gut.

 

Ernste Selbstreflexion plus die entsprechende Vorbereitung (zu wenig Nachweise hierfür gibt es nicht) und der Wille wirklich was an sich zu ändern sowie die möglichst exakte Kenntnis welche Fragen der Prüfer Ihnen stellen muss: Das führt zu einer positiven MPU. Wer das nicht kann oder will, soll  meinetwegen bei den zahlreichen dubiosen Anbietern im Internet versuchen, sein Glück zu finden. EU Führerschein etc pp - die Angebote sind zahlreich, meist eher halbseiden und überteuert und lassen eine Sache aus dem Blick: Auf der Straße haben Sie nichts verloren, wenn Sie etwa Ihre Drogen- und Alkoholprobleme nicht in den Griff kriegen.

 

Ich helfe Ihnen gerne, Ihre Chancen auf eine positive MPU zu verbessern. Rufen Sie mich deshalb gerne an und wir erstellen einen Fahrplan für Sie, der realistisch ist und nichts verspricht ("MPU Vorbereitung mit Garantie"), was nicht versprochen werden kann. Ich werde Ihre Vorbereitung überwachen und Sie auf die Fragen des Prüfers sensibilisieren, damit Sie mit einem guten Gefühl in die MPU gehen und der Gutachter auch entspannt bleibt und sich denkt: "Geht doch!".