Freiheitstrafe ist nur "letztes Mittel" bei kleineren Drogendelikten - Einstellung oder Geldstrafe sind vorrangig
Bei den Vergehen nach § 29 I BtMG können Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren ausgesprochen werden. In den besonders schweren Fällen nach § 29 Abs. III BtMG geht es von 1 - 15 Jahren. Eine Fahrlässigkeitstat nach § 29 Abs.IV BtMG kann eine Freiheitsstafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wenn kleinere Konsumdelikte (wie Erwerb oder Besitz) vorliegen, sind zunächst die Einstellungsmöglichkeiten mit oder ohne Auflage zu prüfen (§§31 a, 29 Abs.V BtMG, §§ 153, 153 a BtMG). Kommt es zur Hauptverhandlung und ist eine Strafe aus Sicht des Gerichts notwendig, so ist zunächst vorrangig an die Geldstrafe zu denken, dies macht allerdings wenig Sinn, wenn bekannt ist, dass der Angeklagte über kein Geld verfügt. Die Geldstrafe kann in diesem Fall jedenfalls bei Ersttätern über § 59 StGB („Verwarnung mit Strafvorbehalt“) quasi zur „Bewährung“ ausgesetzt werden.
Verbrechen (§§ 29a, 30, 30 a BtMG): § 29 a BtMG ist der Grundtatbestand, 1 - 15 Jahre, § 30 BtMG 2 - 15 Jahre, § 30 a BtMG 5 - 15 Jahre.
Die minder schweren Fälle: § 29 a Abs.II BtMG: 3 Monate - 5 Jahre, § 30 Abs.II BtMG: 3 Monate - 5 Jahre, § 30 a Abs.3 BtMG: 6 Monate - 10 Jahre.
Wann liegt ein minder schwerer Fall vor? Dieser liegt vor, wenn das ganze Tatbild inklusive der Persönlichkeit des Täters soweit von den typischen Fällen abweicht, dass die
Anwendung des normalen Strafrahmens als nicht verhältnismäßig erscheint.
Geldstrafe und kurzzeitige Freiheitsstrafe
Nach § 47 StGB sind kurzfristige Freiheitsstrafen anstatt entsprechend (hoher) Geldstrafen nur dann zu verhängen,wenn die Verhängung zur Verteidigung der sog. Rechtsordnung unerlässlich ist. Sie muss praktisch unverzichtbar sein, es muss sich also um eine nach vielen Aspekten deutlich von den Normalfällen nach oben abweichende Tat und auch um einen besonders „speziellen“ Täter handeln.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass pöbelhaftes Auftreten vor Gericht verbunden mit einer ordentlichen Prise Beratungsresistenz das Tor zur Freiheitsstrafe schon mal öffnen können. Wer nicht
einfahren will, sollte also freundlich sein anstatt den Unbelehrbaren zu mimen, der eh alles besser weiß und sich von diesem "Scheißsystem" kriminalisiert fühlt. Gesellschaftskritik ist im
Strafverfahren manchmal nicht ganz angebracht. Ich erläutere Ihnen gerne was Sie sagen sollen und was besser nicht. So eine kleine Benimmfibel ist Teil meiner Beratung.
Unverzichtbar ist die Freiheitsstrafe aus Sicht der Justiz dann, wenn selbst eine hohe Geldstrafe keinesfalls ausreicht, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen und hinreichend auf den Täter einzuwirken. Bei einem Ersttäter wird man dies im Regelfall nicht annehmen können.
Nur weil ein Handeltreiben mit Kleinstmengen Cannabis vorliegt, zwingt das noch nicht zur Verhängung einer Freiheitsstrafe - auch wenn das manch übereifrige Richter im Süden der Republik noch nicht begriffen haben oder nicht begreifen wollen.
Wenn aber erkennbar ist, dass die aufgefundene Menge BtM nur eine Warenprobe für die Großlieferung aus Afghanistan war, kann das natürlich schnell anders aussehen. Auch beim Dealer aus Afrika, der sich in Großstädten gerne an gut frequentierten Kreuzungen aufhält um seinen Drogenmüll zu verkaufen, wird häufig argumentiert, dass er diese geringen Mengen eben nur wegen des Risikos der Entdeckung mit sich führt, aber dennoch jeden Tag vor Ort anzutreffen ist. Auch dann kann Haft ein Thema werden. Das gleiche gilt für die typischen Wiederholungstäter, denen vorherige mildere Strafen offenbar am Allerwertesten vorbeigegangen sind. Insofern kann man sagen, dass eine ausgeprägte Beratungsresistenz schneller in den Bau führt. Keine Erkenntnis, für die man Preise bekommen wird, aber manchen Leuten ist das eben irgendwie nicht ganz klar.
Strafzumessungserwägungen dergestalt, dass man einen Täter wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe oder Ethnie lieber mit Freiheitsstrafe statt mit
Geldstrafe belegt, sind rechtlich nicht haltbar.
Wenn etwa ein Asylbewerber aus der Elfenbeinküste rund um z.B. die Bremer Sielwallkreuzung vor dem stets im Visier der Fahnder befindlichen Udopea Growshop täglich seine Produkte (gestrecktes Kokain, Cannabis mit Haarspray oder Gewürzen aus der Küche, mit Strychnin gemischtes Heroin - um nur die „Premiumprodukte zu nennen) anbietet, dann kann ihm nicht pauschal vorgeworfen werden, er handele dort arbeitsteilig mit seinen Kollegen, nutze seinen Asylantenstatus aus und eben dies könne der „Rechtsstaat Deutschland“ nicht hinnehmen - nur und v.a. weil dort auch viele andere Afrikaner „verchecken“.
Auch das Argument „der bezieht ja nicht mal Sozialhilfe - wie soll er dann die Geldstrafe bezahlen, der kriegt besser gleich eine Bewährungsstrafe, anders blickt der das eh nicht“ ist zu pauschal und letztlich nicht mehr als pure Diskriminierung. Insofern ist auch hier eine genauere, weniger an der Herkunft des Täters orientierte Betrachtungsweise anstatt einer ethnienspezifischen Vorverurteilung vonnöten. Dass die Leute Dreck verkaufen und mir täglich mit ihren Geschäftsgebaren auf die Eier gehen ist ein andere Sache.
Mit solchen Auswüchsen muss man halt leben, wenn man eine Nachfrage nach bestimmten Produkten hat und diese staatlicherseits nicht bedient. Die Sache wird nicht besser dadurch, dass man Läufer, die ihre horrenden „Reisekosten“ von Afrika nach Europa abarbeiten (müssen) in die Kiste steckt. Dadurch ist nichts gewonnen, denn wenn einer geht, folgen drei Stück nach.
Auch die vorrangige Verhängung mit Freiheits- statt Geldstrafe an einkommensschwache Täter ist ein Verstoß gegen den Ultima Ratio Gedanken (Freiheitsstrafe als letztes Mittel). Auch wenn abzusehen ist, dass der Täter sich die Taler für die Staatskasse durch weitere BtM-Geschäfte verschafft, ändert sich hieran nichts.
Ist der Täter hingegen bewaffnet gewesen, kann dieser Umstand rechtlich nachteilig wirken. Waffen und Drogen werden zusammen nicht gerne gesehen und das schlägt auch bei geringen Mengen BtM schon mal dergestalt durch, dass es eben nicht bei der Geldstrafe bleibt.
Beim Umgang mit weichen Drogen wie Cannabis handelt es sich in der Regel um keine ungewöhnliche Fallgestaltung, auf die mit Freiheitsstrafe reagiert werden müsste.
Auch Speed wird nur als mittelgefährliche Droge eingestuft. Die weite Verbreitung von Heroin führt dazu, dass der Umgang mit kleinen Mengen noch nicht zu den besonders strafwürdigen Taten gezählt wird, wenn nicht weitere belastende Umstände dazu kommen. Selbst der Crackhändler kann noch auf eine Geldstrafe hoffen.
Anderes gilt nur dann -und das ist eben bei den Straßendealerfällen- oft der Fall, wenn BtM mit besonders gefährlichen Streckmitteln versetzt werden. Hier kommt den Betroffenen häufig zugute, dass die bei der kriminaltechnischen Untersuchung zwar auf die üblichen Betäubungsmittel geprüft wird, aber nicht darauf, was sich sonst noch für Substanzen in dem Gemisch befinden. Und gerade diese Untersuchungen wären drogenpolitisch ein Argument.
Hier wird toleriert, dass gefährliche Gemische verkauft werden, ein paar Meter weiter werden Growshopbetreiber so behandelt, als würden sie Kinder zur Prostitution an die Mann bringen wollen. Der
Anbau von sauberen Gras wird verdammt und der Anbieter von Growmaterialien offenbar mindestens als die Reinkarnation der biblischen Plagen angesehen, während vor der Tür Waren verkauft werden,
die nicht einmal auf ihre genauen Inhaltsstoffe geprüft werden.MIese Doppelmoral.
Auch ist es nicht als strafschärfend zu betrachten, dass man „auf öffentlichen Straßenland“ seinem Buisness nachgeht. Ist in anderen Ländern anders, da gibt für die „Kreuzungsdealer“ deutlich mehr auf die Mütze. Ungut werden aber BtM-Geschäfte in Schulen, Jugendheimen, Krankenhäusern und v.a. auf Spielplätzen beurteilt. Irgendwie logisch - hoffe ich jedenfalls.
Zahlungserleichterungen sind vom Gericht nach § 42 StGB zwingend zu prüfen. Kann der Täter nicht alles auf einmal zahlen, stellen fehlende Ausführungen zu Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung) einen Fehler dar, der mit der Revision angegriffen werden kann.
Wenn ein Täter eine Freiheitsstrafe kriegt, kann er nach § 41 StGB auch noch mit einer Geldstrafe zusätzlich belegt werden, wenn er offenbar genug Geld hat. Hat er kein Geld, müssten Dritte die Strafe zahlen oder das Geld im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen werden. Das ist aber nicht Sinn der Sache.
Wenn Sie Beratung wegen eines kleineren BtM-Delikts brauchen, rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne. Und bis dahin halten Sie den Mund.
Kommentar schreiben
Fabian Reder (Montag, 18 Juni 2018 20:12)
Guten Abend, sehr geehrte Strafverteidiger,
Ich habe heut meinen Strafbefehl erhalten und
werde beschuldigt Betäubungsmittel (MDMA und Cannabis) besessen zu haben.
Die Strafe liegt bei 20 Tagessätzen zu je 10€.
Die Tat war am 29.12.2017.
Dazu muss ich Ihnen auch noch sagen: Zur Zeit der Tat befand ich mich in
stationärer psychotherapeutischer Behandlung, auf Grund von Depressionen und
Angststörungen. Die Therapie war sehr anstengend und brachte mich nicht nur
einmal an den Rand der Verzeiflung, da ich selbst von den Therapeuten nicht verstanden wurde. Die Drogen konsumierte ich aus reiner Verzweiflung, da ich
mich selbst nicht mehr ertragen konnte und keinen anderen Weg sah meine
negativen Gedanken auszuschalten, wobei mir Cannabis eben hilft.
Seit dem 29.12.2018 kann ich mit Polizisten oder auf Behörden garnicht mehr
reden und bekomme einen Panikanfall.
Nun aber zu meinem eigentlichen Problem: Ich bin momentan auf Grund meiner
Psyche nicht arbeitsfähig, bekomme keine staatlich finanzielle Unterstützung
und habe auch keine finanziellen Rücklagen.
Ich wohne noch bei meinen Eltern, kann mir aber von Ihnen leider auch kein
Geld leihen, da sie selbst gerade so durch den Monat kommen.
Ich bin sowieso schon jeden Tag am kämpfen um mehr Motivation zum
weiterleben zu bekommen, da ist es nicht hilfreich wenn ich jetzt auch noch
Angst haben muss ins Gefängnis zu kommen.
Gibt es eine Möglichkeit die Strafe zu bezahlen, wenn ich wieder im Arbeitsleben
eingegliedert bin? Ich fände es unsinnig Harzt 4 zu beantragen nur um die Strafe
bezahlen zu können.
Auf eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlich Grüßen
F. Reder
Bukem: (Mittwoch, 11 Juli 2018 13:34)
@Fabian: Entschuldigung, den Beitrag habe ich erst jetzt gesehen.
Sie sollten dringend Kontakt aufnehmen mit entsprechenden Sozialhilfeträgern. Grds wäre es auch denkbar, dass die Geld- in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden könnte.
Darf ich fragen, wie alt Sie sind? Die Bewilligung von Sozialhilfe ist gar nicht zwingend sicher , sollten Ihre Eltern zu "gut" verdienen, wird deren Einkommen im Wege der Bedarfsgemeinschaft Ihnen angerechnet.
Vom Strafrecht mal ab: Ganz grds ist die Frage, ob Sie überhaupt erwerbsfähig sind. Sollten Sie gesundheitlich nämlich momentan gar nicht in der Lage sein, mind sechs Stunden zu arbeiten, steht Ihnen hoffentlich eine Erwerbsminderungsrente über die Deutsche Rentenversicherung zu
kartl (Sonntag, 22 Juli 2018 07:22)
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Ganser,
ich war heute mit noch 3 Kumpels unterwegs zur Party . Auf dem Weg kam die Polizei und wollten unsere Ausweisse zu prüfen dann prüfen was wir dabei haben .
Sie haben bei jmdm gefunden 3 Teile (extasy) und ca 3 kleine Stückschen.
Sie haben eine Anzeige gemacht unsere Ausweiße genommen und alles gespeichert .
Was muss ich jetzt machen ? was könnten dann passieren ?
Er ist sportlich , geht zum Fitness und ein Handballer seit 15 Jahren . Sowas hat er nie früher .
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihre Mühe .
Mit freundlichen Grüßen
Bukem: (Mittwoch, 15 August 2018 19:36)
@Kartl: Der Mann heißt chüller, wie chulz ;)
Wollen wir die Frage nochmal neu und etwas ausführlicher stellen? Versteh leider nicht genau, was Sie fragen wollen.
Wg Besitzes von Betäubungsmitteln wie XTC gibt es ein Strafvefahren nach BtMG und wenn man Pech hat oder breit und unbedarft der Polizei ggü eingeräumt hat, dass man dies auch mal nimmt, gibt es dazu den Verlust der Fahrerlaubnis. Interesse geweckt? Dann bitte melden
zet (Freitag, 24 August 2018 18:33)
Guten Tag,
Hatte das grosse pech dass ich von der Polizei kontrolliert wurde, und dort wurde dann aufgrund der Pupillen reaktion auf Cannabis getestet. Da ich auch normalerweise Dauer Konsument bin, allerdings hatte ich in 48 stunden vermindert geraucht. (für meine verhältnisse) Sprich, an dem Tag hab ich gegen 17 uhr ein joint geraucht. Dies wurde zu Protokoll genommen. Es wurde ein Blutbild genommen, mit meinem einverständniss, und natürlich eine Pinkelprobe.
Was mich vorerst erwartet ist mir schon Klar. 500 Euro, + Kosten für Arzt und Tests. Dazu 1 Monat FE entzug. Jetzt wurde mir am gleichen Tag schon schlüssel sowie Führerschein zurückgegeben, muss das auto natürlich erst noch Stehen lassen..
Die Frage die mich jetzt am meisten betrifft ist, ich bin Wohnhaft im ausland, Europa immernoch. Mir ist gesagt worden dass es bei uns im Land gemeldet wird.
Was könnten jetzt folgen sein von dieser meldung? und was passiert wenn mein wert über 1ng liegt? (was ich vermute da ich ja normalerweise viel konsumiere)
Danke im Vorraus.
Bukem: (Mittwoch, 03 Oktober 2018 15:39)
@Bukem: Welches Land denn genau? Es ist eine deutsche FE? Es droht ein Fahrverbot in Deutschland und jenachdem der Verlust der FE, sofern aus Deu.
Bitte für nähere Infos rückmelden
Jörn Jogafsson (Montag, 29 Oktober 2018 14:57)
juden Tag,
isch wollt ma fragen wegen weil ich wurd die tage von so nem bullen hochgenommen der hat mir 3gram heroin abgenommen, was mach isch jetz ? was kann da passieren? und vorallem: wie krieg isch den Stoff jetz wida?
danke
Tobi (Donnerstag, 15 November 2018 17:19)
Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meiner Frage weiterhelfen könnten.
Am vergangenen Wochenende wurde ich am vormittag auf dem Weg nach Hause von zwei Zivilpolizisten zu Fuß kontrolliert. In meinem Geldbeutel befand sich eine Kapsel mit Kokain, definitiv unter 0,5 Gramm. Ich war überrascht, das die Polizisten es dort gefunden haben und teilte ihnen das auch mit. Mir wurde gesagt, dass ich bereits Minuten vorher an einer S-Bahn Station observiert wurde. Daher die Kontrolle. Dies verwunderte mich noch mehr, da ich an dieser Station nicht war und mit niemanden im Kontakt war nachdem ich die Party verlassen hatte. Das Kokain wurde konfisziert, die Personalien aufgenommen. Auf dem Perso ist allerdings noch die alte Adresse, was ich auch mitgeteilt habe. Ansonsten keine Belehrung, kein Drogentest, nichts weiter. Mir wurde gesagt, dass ich mir für den Richter was besseres einfallen lassen solle, als zu sagen ich wüsste nicht wie es in mein Geldbeutel gekommen ist. Ein Telefonat später fragte mich einer der Beamten, ob ich eine Person x kenne. Dies verneinte ich wahrheitsgemäß. Dann durfte ich gehen. Bin nach wie vor total perplex, weiß nicht was auf mich zukommt, habe keine Vorstrafe und freue mich über eine Rückmeldung. Vielen Dank, Tobi
Haso (Dienstag, 27 November 2018 16:55)
Habe Puderzucker als Koks gegeben war als Spaß gedacht er hat 30 Euro gegeben .Haben mit Freunden kaput gelacht.Später kann Polizei hätt mich durch sucht nichts gefunden.Aber Anzeige geschrieben.Statsanwalt will Anklage erheben was soll ich tun.Was erwartet mich.mit freundlichen Grüßen Haso
Stephan H. (Mittwoch, 05 Dezember 2018 23:38)
Ich hatte in den Niedersächsischen Sommerferien einen Rückfall mit Heroin.In diesen zeitpunkt wurde ich von der Kripo zweimal mir Heroin erwischt ins gesamt dreipäcken mit ca.0,3 g.Das verfahren läuft noch .Da ich in Therapie vorbereitung bin,Antrag wurde aufgrund des laufenden verfahrens abgelehnt.Da ich alg2 empfänger bin ,wäre es möglich auch ohne Anwalt eine Bewährungsstrafe zuerwirken da ich wegen der Therapie momentan jeden cent brauche,da ich auch Famillie habe.Aufgrund der Therapie wäre meiner ansicht eine Bewährungstrafe angebrachter als eine Geld oder Haftstrafe.
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 Dezember 2018 23:46)
@Stefan H.
Ohne Ihre Vorgeschichte zu kennen, kann ich dazu nichts sagen, sorry. Ohne Anwalt ist meist nicht so gut. Kann klappen, kann aber voll in die Hose gehen. Wir sich selbst verteidigt, hat einen Esel als Anwalt so heißt es...
@Haso:
Ist egal, was das war. Wenn Sie das als "Kokain" verkauft haben, dann werden sie auch so behandelt, als wäre es Kokain gewesen. Die Staatsanwaltschaft lacht sich über Leute wie Sie auch kaputt. Karma ist immer ehrlich: Sie ziehen jemanden ab und dafür gibt es was zurück vom Schicksal. Mit ein wenig Pech Handeltreiben und ein Jahr aufwärts. Finden Sie und Ihre Freunde das auch noch lustig? Oder nicht mehr so?
@Tobi:
Es kommt ein Strafverfahren nach § 29 BtMG (wird eingestellt vermutlich) und ein Fahrerlaubnisverfahren. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, schreiben Sie mir eine Mail. Konsum harter Drogen einstellen.
@Jörn:
Versuchen Sie es gerne nochmal in echt witzig. Das war echt selten lahm. Da geht noch mehr, bin mir sicher.
Iche (Mittwoch, 06 März 2019 18:04)
Zum Glück ist das höchste, unantastbare Grundrecht in Deutschland das der Freizügigkeit. Und zum Glück sind andere nicht so hinterwäldlerisch. Warum Spitzensteuersätze zahlen? Um sich von Juristen schikanieren zu lassen, die eigentlich besseres zu tun haben sollten.
Kann der froh sein, der nicht durch Kinder an dieses dreckige Land gebunden ist... :)
Bukem (Freitag, 15 März 2019 11:52)
@Iche :kann ich da irgendwie weiterhelfen? Oder wollten Sie nur mal tüchtig Dampf ablassen?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 18:43)
Wird niemand gezwungen, in diesem "dreckigen Land" zu bleiben. Wer allerdings einigermaßen rumgekommen ist und sich mal genauer 2. oder 3. Welt Länder angeschaut hat, der kommt irgendwann auch drauf, dass das hier doch recht gut ist. Mir fallen nicht viele Länder ein, die besser sind als Deutschland. Reisen bildet. Fahren Sie mal nach Nordindien zB und checken mal die Lage. Und dann nach Delhi. Dann sprechen wir weiter. Immer amüsant dieses Deutschland Gebashe. Geht eben auch nur, weil es uns so gut geht. Und ich wette 50 Euro drauf, dass Sie auch noch Ihren Wohnsitz hier haben...
Jürgen (Samstag, 16 März 2019 11:21)
Hallo, ich wurde gestern auf einer Party von einem zivilpolizisten beim joint drehen erwischt.
Der Drogentest war auf canabis positiv und die Polizei meinte es sind ca 0,5g. Ich bin 18 und wurde erstmals verhaftet. Ich hab angegeben, dass ich in den letzten 2 jahren ca 30 mal konsumiert habe. Jedoch noch nie gekauft und mehr als ein paar Züge konsumiert habe(also nie einen ganzen alleine und nicht regelmäßig). Was erwartet mich und kann ich deswegen von der Schule fliegen?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 16 März 2019 11:37)
@Jürgen:
Von der Schule fliegen Sie nicht. Die Polizei wird sich melden und wenn die sich melden, melden Sie sich bei mir und ich regele das dann für Sie. Sie brauchen keine Angst haben. Haben Sie einen Führerschein?
Jürgen (Samstag, 16 März 2019 12:42)
Vielen dank für die schnelle Antwort. Nein, ich habe auch noch nicht einmal mit dem Führerschein angefangen. Ich hätte eine weitere frage. Ich habe lange über meine aussage nachgedacht und bin mir sicher, das ich erst vor einem jahr das erste mal probiert habe. Deshalb sind 30 mal auch zu übertrieben( die dreißig ergaben sich da, der polizist meinte ob ich nur einmal im monat konsumierte was ich bejate. Deshalb bei 2 jahren 25-30 mal). Wenn ich zurückdenke waren es vllt 8-10 mal. Sollte ich mich nochmal bei der polizei melden? Und wie stehen die chancen, das sich die aussage dann abändern?Ich möchte nicht wie ein junkie dastehen.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 17 März 2019 20:01)
@Jürgen: Machen Sie bitte gar nichts mehr. Schreiben Sie auch nicht der Polizei und rufen dort auch nicht an. Bewahren Sie Ruhe, gibt keinen Grund zur Panik. Wenn die Polizei sich meldet, schreiben Sie mir eine Mail und ich regele das.
Thomas (Dienstag, 09 April 2019 17:48)
Guten Tag,
Ich habe diese Woche eine Vorladung zur Polizei erhalten in der mir vorgeworfen wird, dass ich am 21.11.16 mindestens 1g Marihuana erworben habe. Nun soll ich mich nächste Woche zu diesem Sachverhalt äußern. Wie sollte ich mich nun am besten Verhalten? Das ist mein erster negativer Kontakt mit der Polizei, bisher gab es keine negativen Auffälligkeiten durch mich.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 April 2019 19:50)
@Thomas:
Nicht zur Polizei gehen. Darauf erwachsen Ihnen keine Nachteile. Wie alt sind Sie?
Susanne (Mittwoch, 17 April 2019 23:33)
Hallo Herr Schüller,
ich frage für einen sehr lieben Freund. Meine Frage: Er ist Anf. 40 und ist zum ersten Mal in Hessen mit 27Gramm Haschisch erwischt worden. Die Polizei ist dann mit zu ihm nach Hause gefahren und hat (ohne Durchsuchungsbefehl) die Wohnung durchsucht und nochmal die gleiche Menge gefunden, ausserdem hat er in seinem Gewächshaus auch ein paar Pflanzen (die Anzahl weiss ich nicht) gezogen und abgenommen bekommen. Seine Handys wurden ihm auch abgenommen. Er hat das Haschisch für einen Bekannten besorgt, der ihn drum gebeten hatte, weil er ja gaaar nicht mehr schlafen kann. Ich mache mir Sorgen um ihn, er hofft auf eine Bewährungsstrafe. Was kann im schlimmsten Fall passieren. Ich weiss auch nicht, wieviel THC im Labor rauskommt. Und.....ich frage wirklich für einen Freund, nicht für mich :). Vielen Dank, Susanne
Marcel (Samstag, 04 Mai 2019 09:07)
Guten Tag,
Ich wurde gestern mit Medikenet und einer "polnischen" Schlaftablette erwischt. Ich habe mich dazu gesagt das ich davon nichts wüsste, was bei der Schlaftablette auch zu trieft soll ich das noch der Polizei sagen das ich die von jemanden in die Hand gedrückt bekommen habe? Ich habe Angst das ich ein Eintrag in mein führungszeugnis bekomme und möchte wissen wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich einen bekomme
Chris (Donnerstag, 09 Mai 2019 12:03)
Guten Tag,
Und zwar habe ich einen brief bekommen das ich morgen aufs revier muss.
Ein kollege von mir hat regelmäßig verkauft und wurde nun von der polizei hochgenommen dabei hat die polizei sein handy eingezogen und die wahts app chat verläufe kontroliert und da ich vor 2 3 monaten auch ihn ein paar mal angeschrieben hatte um was zu kaufen wissen die ja eig. Das ich was gekauft habe. Einmal hat er mir zu wenig gegeben und ich habe ihn ein bild mit wage von der gramm anzahl geschickt, ich geh mal davon aus das dieses bild auch gesehen wurde.
Nun weis ich nicht ob ich zugeben soll das ich was gekauft hatte oder ob ich eine aussage lassen soll? Ich habe seid 2 monaten nichts mehr gekauft und geraucht da ich mit führerschen jetzt angefangen habe.
Bukem: (Freitag, 10 Mai 2019 12:57)
@Susanne: Leider jetzt erst gesehen. Wenn es schlecht läuft und der Freund durch unüberlegte Aussagen sich um Kopf und Kragen redet, droht durchaus mehr als nur eine Geldstrafe. Vom äußeren Erscheinungsbild liegt da ein Handeltreiben durchaus nahe und dann kann es auch schon eine Freiheitsstrafe zur Bewährung geben.
Gleichzeitig ist abzusehen, dass je nach Angaben in dem Strafverfahren, etwa der Besitz und Anabau erfolgte nur zum Eigenverbrauch, auch erheblicher Ärger mit der Führerscheinstelle vorprogrammiert ist.
Das schreit nach kompetenter anwaltlicher Hilfe in beiden Komplexen.
Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bitte unter der oben genannten Mail melden bei Interesse
@Marcel: Leider können weder google noch ich was mit dem Begriff polnische Schlaftablette anfangen. Erzähl mal bitte genauer
@Chris: es ist immer verblüffend, was die Leute so per whatsapp schreiben. Ist für die Polizei eine große Arbeitserleichterung. Lern was draus.
Der Konsum von THC ist straflos und solange du den vom Autofahren zeitlich sicher genug trennst, indem du 72 Stunden wartest, bevor du fährst, gibt es da eigentlich auch keine unlösbaren Probleme mit dem Führerschein. Alle paar Tage kiffen wird nicht klappen, sag ich dir gleich.
Was den Erwerb beim Kumpel betrifft, kann es durchaus eine Geldstrafe für geben
Chris (Freitag, 10 Mai 2019 13:01)
Vielen dank für die antwort.
Das mit whats app war dumm, ja.
Kiffen tuh ich gar nicht mehr, bringt es was eine aussage zu verweigern trotz beweise durch den chat?
Dhupa (Freitag, 10 Mai 2019 17:53)
Guten Tag,
ich bin heute bei der Einreise aus den NL nach NRW kurz hinter dem Grenzübergang kontrolliert worden. Ich habe mich sofort kooperativ und in meinen Angaben unumwunden und ehrlich verhalten. Eingezogen wurden 10gr. Marihuana, deren Aufbewahrungsort im Fahrzeug ich angab.
Die Polizei wird keine Meldung an die Zulassungsstelle machen, da ich nicht unter Drogeneinfluss gefahren bin. Ich habe keine Eintragungen wegen eines Verstosses gegen das BtMG oder auch anderer Delikte.
Welche Sorgen muss ich mir machen? Welche Geldstrafe oder Kosten sind zu erwarten?
Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüsse
Dhupa
Bukem (Samstag, 11 Mai 2019 13:31)
@chris keine Angaben zu machen ist sicher manchmal vorteilhaft.
Konsum ist wie gesagt ok in gewissem Rahmen. Gut ist ja, dass es keinen Verkehrsverstoß gab.
@dhupa es gibt ein Strafverfahren, die Höhe der Geldstrafe ist abhängig von deinem Einkommen.
Es wird allerdings natürlich eine Weiterleitung an die FSST geben, dh, ein ärztliches Gutachten ist vorprogrammiert
Susanne (Dienstag, 14 Mai 2019 09:06)
Danke für die Antwort. Einen Anwalt hat er natürlich. Grüße
Sascha N. (Montag, 27 Mai 2019 23:48)
Guten Abend,
Ich bin heute mit einem CBD Joint, der jedoch einen THC Gehalt von bis zu 1% statt der maximalgrenze von 0,2% hatte, im Düsseldorfer Staddgarten erwischt worden. Gesagt habe ich allerdings, dass es ein Joint mit 0,2%igem CBD wäre.
Allerdings bin ich vor 1,5 Jahren schon zum 3. mal mit Cannabis erwischt worden. Zwar Jedes Mal geringe Mengen aber trotzdem jedes Mal einen Bußgeldbescheid bekommen. Der letzte lag bei 1600€ für einen großen Joint.
Was habe ich nun zu befürchten? Wieder eine Geldstrafe? Oder gar eine Freiheitsstrafe?!?
Zoey (Freitag, 31 Mai 2019 05:11)
Guten Tag, und zwar geht es um meinem Mann. Er wurde vor einem Jahr von der Polizei erwischt wie er eine geringe Menge Cannabis (ca, 3gram) verkauft hat darauf hin ist er weggelaufen(der Rucksacke wurde ihm weggerissen mit ca 2-3gram drinnen) und ist in eine andere Stadt gegangen. Kurz nachdem Vorfall kam die Polizei ohne richterlichen Beschluss in meine Wohnung und durchsuchte alles aber fand nichts. Jetzt nach einem Jahr wurde ein Haftbefehl erlassen (oder lief schon ganze Zeit das kann ich nicht sagen) wo er jetzt auch in Untersuchungshaft sitzt. Ist die Chance hoch das die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wird? Ich weiss nicht ob das wichtig ist aber er hat hier in Deutschland Asyl hat das auch Auswirkungen auf die Strafe?
Vielen Dank. Mfg
Bukem (Montag, 03 Juni 2019 12:40)
@Sascha: ist der denn eingesammelt und mitgenommen worden?
Bei cbd erfolgt eigentlich immer eine genaue Analyse des Wirkstoffgehalts.davon abhängig kann es klar such zu einer neuen Geldstrafe kommen
Einen Bußgeld Bescheid für 1600,00€? Respekt.
Das dürfte dann aber eher mit deinen Einkommensverhältnissen zu tun gehabt haben
@Zoey:zu Ausländer-oder asylrechtlichen Fragen kann ich leider nichts inhaltlich beitragen.
Eine Hausdurchsuchung und einen Haftbefehl gibt es sicher nicht wg 3 gr.
Da dürfte also einiges mehr vorliegen. Etwa gewerblicher Handel und Mitgliedschaft einer Bande zb.
Wenn hier das Risiko einer Freiheitsstrafe droht, wird regelmäßig ein Pflichtverteidiger gestellt.
Das ganze schreit nach sofortiger anwaltlicher Hilfe. Mehr kann ich so nicht sagen
Sascha N. (Montag, 03 Juni 2019 13:35)
Ja, er ist eingetütet und mitgenommen worden.
Mein Gehalt ist jetzt nicht allzu hoch. 2500€ brutto. Also ziemlich genau 1.6 netto.
Wird die Strafe jetzt wieder so hoch ausfallen?
Bukem: (Dienstag, 04 Juni 2019 12:09)
@Sascha: Das kann ich so mangels weiterer Details nicht sagen. Ist ja überhaupt fraglich, ob etwas strafbares überhaupt vorliegt
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 04 Juni 2019 22:29)
@Sascha:
Auch das Mitführen eines CBD Joints ist strafbar. Aber hier geht es entgegen der Auffassung von Bukem nicht um den CBD Gehalt, da CBD kein BtM ist. Cannabis an sich ist aber BtM. Und so wird es auch ohne Wirkstoffanalyse wieder einen auf den Deckel geben. Eine Geldstrafe. Vermutlich höher als das letzte mal.
@Zoey:
Natürlich hat ein Strafverfahren auch ausländerrechtliche Rückwirkungen,vgl § 54 AufenthG. Und wenn da eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rauskommt, sieht es erstmal düster aus. Aber Sie haben Glück: In unserer bunten Republik scheitern ohnehin fast alle Abschiebungen.
Erstmal sollte man aber die Strafsache klären und versuchen, den Mann aus dem Gefängnis zu kriegen. Wegen 3 Gramm Cannabis sitzt der aber sicher nicht im Knast. Da muss noch sehr viel mehr vorgefallen sein.
FaNa (Montag, 08 Juli 2019 20:30)
Hallo,
ich wurde letztens auf einem Festival mit ca. 0,3-0,5g Cannabis erwischt. Ich habe mich gegenüber der Polizei kooperativ verhalten, dennoch weder angaben über den Erwerb noch über meinen Konsum gemacht. Habe bis auf eine negative Drogenkontrolle auch keinerlei Kontakt zu der Polizei gehabt. Die Drogenkontrolle war eine allgemeine Verkehrskontrolle vor ca. 2,5Jahren. Wird so etwas in den Polizeiakten eigentlich gespeichert?
Weiter zu meiner eigentlichen Frage, und zwar was für Folgen habe ich nun zu befürchten? Ich arbeite momentan als Bundesfreiwilliger in einem Krankenhaus und benötige meinen Führerschein. Wird sich das ganze irgendwie auf meinen Führerschein auswirken können, oder kann ich eine Geldstrafe erwarten?
Wäre über eine Antwort sehr dankbar, da mich das alles sehr nervös macht, da man zwar einige milde Strafen hört aber auch teils sehr übertriebene...
Das alles hat übrigens in NRW stattgefunden und ich bin 20Jahre alt.
Wäre über eine Antwort sehr dankbar
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 08 Juli 2019 21:29)
@FaNa:
Gehe davon aus, dass das Strafverfahren nach § 31 a BtMG. Wird es in der Regel. Aber diese werden durch neunmalkluge Ausnahmen der Staatsanwaltschaften bestätigt...
Toll, dass Sie als den freiwilligen Dienst machen, davor ziehe ich echt den Hut!
Bukem (Dienstag, 09 Juli 2019 10:26)
@FaNa: was du beachten musst, ist folgendes :es gibt zwei zeitlich versetzte Verfahren. Das eine ist jetzt das Strafverfahren wg des BtM Besitzes. Das endet so oder so maximal mit einer kleinen Geldbuße.
Was aber im weiteren Verlauf vermutlich passieren wird ist, dass FSST von dem beendeten Strafverfahren Kenntnis erlangt und dich auf deine Fahreignung überprüfen wird.
Grundsätzlich kannst du dem beruhigt entgegen sehen, aber es wird wohl ein ärztliches Gutachten geben.
Weil du eben keinen Verkehrsverstoß begangen hast, solltest du das problemlos bestehen. Stichwort ausreichende zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Wie genau, steht hier auf der Homepage schon ausführlich beschrieben und bei Bedarf beantworten wir gern weitere Fragen.
Bukem (Dienstag, 09 Juli 2019 10:29)
FaNa: achso, und bist du die Ladung zum äG bekommst, ist ein moderater Konsum ein bis zweimal die Woche auch drin. Aber bitte dann mindestens 72 Stunden lang kein Fahrzeug führen.
Wo ich das grad noch lese.. Du fährst aber nicht Rettungswagen oder so was?
FaNa (Dienstag, 09 Juli 2019)
Erstmal Danke für die Antworten.
Nein ich fahre keinen Rettungswagen. Bin normalerweise auch momentan nicht weiter am Konsumieren... Es ist für mich nur mal für Dinge wie ein Festival oder mal an Geburtstagen. Denke sowieso das ich mehr oder weniger sein lasse, da es von der Gesetzeslage doch schon mehr Probleme mit sich bringt...
Finde es schade das sowas ohne Bezug zum Straßenverkehr wahrscheinlich der FSST gemeldet wird. Brauche den Führerschein halt für die Fahrt zum Krankenhaus und wieder zurück.
FaNa (Dienstag, 09 Juli 2019 13:41)
Habe noch das hier zum Thema FSST gefunden. Meint ihr da ist was dran, weil bei mir wurde nur das Cannabis gefunden und nichts weiteres, wurde auch nicht beim Konsum erwischt, weil ich so gesehen das Cannabis nur als für eine Freundin im Beutel hatte.
Voraussetzung für die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines ärztliches Gutachten ist, dass hinreichend konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen. Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln rechtfertigt alleine noch nicht die Annahme, dass eine Einnahme von Betäubungsmitteln i.?S.?d. Fahrerlaubnisverordnung gegeben ist. Dies kann aber anders aussehen, wenn im Rahmen einer Hausdurchsuchung neben den Betäubungsmitteln auch Konsumutensilien in der Wohnung des Betroffenen sichergestellt werden.
Könnte das stimmen?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juli 2019 21:52)
Es ist wenig hilfreich, jetzt alle möglichen Sachverhaltsvarianten zu durchdenken. Fakt ist, dass die Führerscheinstelle oft einen Dreck darauf geben, ob die Voraussetzungen für die Begutachtung wegen Besitzes von Cannabis vorliegen oder nicht. Und wenn sie das rechtswidrig angeordnete Gutachten nicht vorlegen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Und erst diese Entziehung können Sie mit dem Argument anfechten, dass diese wegen des rechtswidrig angeordneten Gutachtens ebensfalls rechtswidrig ist. Mit guten Chancen. Aber sicher ist das nie. Ich rate deshalb in solchen Fällen immer, das Gutachten zu machen. Zumal das in der Regel auch günstiger ist.
Es geht den Behörden oft nicht um Recht oder Unrecht. Es geht darum, dass genug Akten auf dem Tisch liegen und genug zu tun ist.
Wie gesagt : Hier bleibt abzuwarten, ob die FSST sich meldet. Wenn sie sich meldet, regeln wir das zusammen. Also keine Angst haben. Dafür gibt es keinen Grund.
Alex (Dienstag, 16 Juli 2019 02:49)
Hallo,ich wurde auf einem festival bei der eingangskontrolle mit einer kleinen dose gras erwischt,etwa 1g bei wiegung der polizei 2g brutto mit dose,bin nicht vorbestraft und hab auch keine vorstrafen...komme aus dem saarland!was erwartet mich jetzt?
Bukem (Dienstag, 16 Juli 2019 11:34)
@Alex:da kommt ein Strafverfahren wegen des BtM Besitzes, was wohl mit einer überschaubaren Geldstrafe abgeschlossen werden wird.
Hast du Angaben zu einem etwaigen Konsum gemacht?
Grds wird später in solchen Konstellationen regelmäßig ein ärztliches Gutachten von der Führerscheinstelle angefordert. Was du da zu beachten hast, erkläre ich dir gerne
Alex (Dienstag, 16 Juli 2019 13:59)
Ich habe nur gesagt es sei cbd,muss ich angst um den führerschein haben,was kommt bei den tests auf mich zu und wird dies in meinem polizeilischen führungszeugnis vermerkt
Lea (Dienstag, 16 Juli 2019 20:32)
Ich habe 1,5 g einer Räuschermischung online bestellt. Nun ein Schreiben vom Zollamt mit einem Verhörbogen zur Stellungnahme, da angeblich gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen wurde. Es wurde lt. Schreiben eine Strafanzeige gestellt. Was soll ich tun? Mit was ist zu rechnen?
Danke!
med (Freitag, 19 Juli 2019 16:48)
Hallo,
ich war letztens in einem Disko und mit eine tablette und halb von Ecstasy erwischt. ich habe versucht, die tablette zu verkaufen. und der kaufer hat die polizei informiert, so die geschaft nicht zustande kommen.bei durchsuchung von Polizei ist nicht gefunden weil ich kein handler bin. ich bin nicht vorbestraft.
Welche Sorgen muss ich mir machen? ist ein Freiheitstrafe zu erwarten?
Ich freue mich auf Ihre Antwort
beste Grüsse
Med
Bukem (Samstag, 20 Juli 2019 08:43)
@Alex :Nein, entspannt dich. Alle Infos kriegst du hier oder sie stehen hier schon.
Es gibt keinen Verkehrsverstoß unter Thc Einfluß. Das ist gut und die FE nicht in Gefahr Trotzdem wird ein äG kommen, wo du ein wenig drauf achten musst, was du sagst. Überall sind Minen :)
Gelegentlicher Thc Konsum ist auch für das äG OK, solange man diesen Konsum sicher vom Fahrzeug führen trennen kann. Damit der aktive Thc Wert unter den Richtwert von 1,0ng /ml sinken kann. Freitag rauchen, erst Dienstag fahren ist ok.
Nur das interessiert die FSST.
Dazu darf man niemals Alkohol in Verbindung mit Thc konsumieren und erst recht nicht irgendwann anderes BtM.
Einen Eintrag ins Führungszeugnis kommt erst bei einer Geldstrafe von ich glaube mindestens 90 Tagessätzen. Da bist du sehr weit von entfernt.
@Lea :schau doch hier erst rein und Meld dich bei weiteren Fragen
https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/vorladung-bei-polizei-zollfahndung-steuerfahndung-schweigerecht/
@Med : naja, du hast ja versucht, die zu verkaufen. Das dürfte strafrechtlich auf eine Geldstrafe hinaus laufen.
Aber gefährlicher ist die Führerscheinstelle. Die will später wissen, ob du harte Drogen auch konsumiert hast. Hast du da was zu gesagt? Das würde bedeuten, dass du deine Fahrerlaubnis verlierst.
Da wird ein ärztliches Gutachten kommen
med (Samstag, 20 Juli 2019 11:18)
Ja ich habe gesagt, dass ich ecstacy und Alkohol genommen habe, aber ich habe kein Führerschein in Deutschland, weil ich aus Marokko bin. Jedoch habe ich eine Mrokkanische Führerschein aber ich darf hier in Deutschland mit Dieser Führerschein nicht fahren. Muss ich trotzdem mir Sorgen machen ?
Alex (Dienstag, 23 Juli 2019 16:30)
Danke für die info,nein ich rauch nur abundzu mal mehr nicht,hab seitdem auch nichts mehr geraucht,was kommt eigendlich zuerst??die post vom staatsanwalt oder die einladungung von der führerscheinstelle
Bukem (Samstag, 03 August 2019 11:49)
@Alex erst die Einstellung von der Staatsanwaltschaft, später kommt die FSST
Alex (Freitag, 09 August 2019 12:10)
Hab heute das schreiben von dee Staatsanwaltschaft bekommen,das verfahren wurde komplett eingestell und wird auch nicht weiter strafrechtlich verfolgt,und bußgeld muss ich auch keins bezahlen:-)damit dürfte es ja dann jetzt komplett abgeschlossen sein,ich wurde nicht beim konsum erwicht sondern ja nur mit dem besitz von canabis,kommt dann trotzdem noch was von der FSST?
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 August 2019 19:29)
@Alex:
Ärztliches Gutachten kann noch kommen. Keine harten Drogen reinziehen. Cannabis nicht jeden Tag. Wenn Anordnung kommt, Konsum komplett einstellen. Dann hier melden und ich boxe Sie raus. Bis dahin bißchen entspannen und den Panik Modus mal ausstellen. Sie werden den Führerschein nicht verlieren deswegen. Das muss als Wort zum Sonntag reichen.
Alex (Dienstag, 13 August 2019 12:16)
Alles klar und danke für die infos�
Rico (Sonntag, 08 September 2019 13:13)
Hallo ich habe eine Frage ich wurde verurteilt im Jahre 2015 wegen Handels mit btmg gestern wurde ich mit einem Gramm Haschisch erwischt jetzt meine Frage was für eine ne Strafe erwartet mich
Bukem (Sonntag, 08 September 2019 20:23)
@Rico : sonst ist nichts passiert? Das sollte auf eine geringfügige Geldstrafe hinaus laufen.
Oder stehst du unter Bewährung?
Amit (Dienstag, 01 Oktober 2019 11:31)
Ich wurde Anfang dieses Jahres wegen Besitzt 1 gm Cannabis angezeigt. Die Anzeige wurde ohne Strafe und weitere Verfolgung eingestellt.
Ich bin am Wochenende wieder wegen Besitz von 2 gm Cannabis an der NRW Grenze bei der Polizei erwischt worden. Sie haben meinen Daten erhoben. Vermutlich werde ich nochmal angezeigt.
Welche Strafe habe ich als Wiederholungstäter zu befürchten? MfG
Bukem (Dienstag, 01 Oktober 2019 11:48)
@Amit: Strafrechtlich sollte das, wenn überhaupt auf eine kleine Geldstrafe hinauslaufen.
Hast Du einen Führerschein? Ich befürchte nämlich, dass dein Vorgang an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden wird und die deine Fahreignung überprüfen wollen.
Bite nichts anderes als Cannabis konsumieren. Und hier wieder melden
Amit (Dienstag, 01 Oktober 2019 12:50)
@Bukem : Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe kein Führerschein, bin mit dem Zug gefahren.
Ich bin ausländische Student, wird es dann Probleme mit Ausländerbehörde geben wegen der Strafe?
Habe nämlich letztes mal Brief von Ausländerbehörde bekommen dass ich mit meinen Unterlagen vorbei kommen soll.
Wenn dann mit welche Geldstrafe muss ich denn rechnen?
MaT (Donnerstag, 03 Oktober 2019 14:21)
Hallo.
Mein Freund hat Post von der Polizei bekommen (allgemeiner verstos mit cannabisprodukten) das im Zeitraum von 2017 bis 2018. Dazu muss ich sagen er hat seine Aussage verweigert und die Staatsanwaltschaft hat nun nach Aktenlage entschieden und Strafbefehl beantragt. Allerdings wissen wir nicht was überhaupt genau los ist, da wir zum Zeitpunkt als das schreiben der Polizei kam noch keinen Anwalt für notwendig hielten. Er hat in dem Zeitraum cannabis gekauft jedoch nie mehr als 8g. Der Tatort ist die Wohnung von dem Mann bei dem er es kaufte. Er wurde weder von der.polizei angehalten noch hat er irgendwelche Vorstrafen. Sprich war noch nie bekannt bei der Polizei. Was erwartet uns ? Was passiert mit seinem Führerschein? Mit welcher Strafe müssen wir rechnen da jetzt ja der Strafbefehl veranlasst wurde....
Danke im voraus.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 04 Oktober 2019 22:17)
MaT:
Die Strafe können Sie ja dem Strafbefehl entnehmen. Ohne Akteneinsicht kann ich dazu nichts sagen. Auch nicht, ob die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet. Davon gehe ich aber mal stark aus....
Warum kümmern Sie sich jetzt erst um die Sache?
jaybe (Freitag, 11 Oktober 2019 23:10)
Hallo,
Ich habe eine vorladung wegen Besitz und Erwerb von Cannabis war zum Zeitpunkt der Tat 18, das ist jetzt 1 Jahr her . Da auf meiner vorladung eine genaue Uhrzeit zu lesen war wenn es stattgefunden hat glaube ich das die einen Chat vorliegen haben. Ich weiß nicht so recht ob ich eseinfch zugeben soll oder sagen soll das ich zwar konsumiert habe zu der Zeit mit dem aber nie etwas besessen habe. Was würde den auf mich zukommen wenn ich es zugeben oder wenn ich sage das ich konsumiert habe mit den. Was wäre den das schlauste? Wäre es möglich das es fallengelassen wird?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 12 Oktober 2019 11:55)
@jaybe:
Per Ferndiagnose kann man nicht sagen, was dabei rauskommen wird. Dazu muss man die Akte der Staatsanwaltschaft sehen und dann mit dieser und dem Gericht versuchen, eine möglichst schmerzfreie Lösung zu finden. Ohne Akteneinsicht durch einen Anwalt bei der Polizei irgendwas zugeben kann voll nach hinten losgehen...
jaybe (Samstag, 12 Oktober 2019 12:47)
Da ich noch nie aktenkundig war bei der Polizei. Was wird das schlimmste sein was auf mich zukommt ?
Bukem (Montag, 14 Oktober 2019)
@Jaybe: Das hinge davon ab, ob bei Dir Erwachsenen- oder JUgendstrafrecht Anwendung fände.
Im Jugendstrafrecht geht es um pädagogische Hilfestellung und endet schlimmstenfalls mit ein paar Sozialstunden. Vermutlich eher hier mit einer richterlichen Ermahnung.
Im Erwachsenenstrafrecht gäbe es wohl eine minimale Geldstrafe.
Was angewendet wird, hängt davon ab, ob Du, nicht missverstehen, trotz des Alters noch als Jugendlicher behandelt werden würdest. Das hat was mit geistiger Reife usw zu tun. Bei 18-21 jährigen wird das separat geprüft
Prince (Mittwoch, 30 Oktober 2019 08:30)
Hallo,
ich habe im WC Bereich einer Cocktailbar eine kleine Tüte mit weißem Pulver gefunden. Diese habe ich aus Neugier einfach eingesteckt. Ich wusste nicht ob das jetzt Kokain ist oder sonst eine andere Droge. Wusste nur dass bei Kokain eine Taubheit entsteht. Also habe ich es auf das Zahnfleisch gerieben und es wurde taub und war auch bitter. Es lag paar Tage bei mir zuhause rum bis ich mich entschlossen habe es zu konsumieren. Dies tat ich zuhause nachts um 01:00 Uhr in den eigenen vier Wänden. Das war mein erstes und mein letztes mal. Mir ging es so schlecht dass ich Herzrasen bekam daraufhin habe ich den Rettungsdienst verständigt die auch gleich kam mit der Polizei. Ich sagte Ihnen dass ich Kokain konsumiert habe und es mir nicht gut geht. Ich wurde daraufhin ins KKH gefahren. Es wurde mir Blut entnommen. Die Polizei kam zu mir ins Haus und wollte nachsehen ob noch Kokain in der Tüte drin war. Ich gab ihnen die leere Tüte.
Bisher bin ich nie Straffällig geworden
Punkte habe ich in Flensburg für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Aber bei 40.000 km im Jahr und vollem Terminkalender ist das zu erwarten.
Wie ich gelesen habe ist der Führerschein wohl jetzt weg bei Konsum von Kokain auch wenn ich nicht gefahren bin in dem Moment und mich selbst gestellt habe. Muss ich jetzt 1 Jahr warten bis ich diesen wieder bekomme mit MPU? Das wäre Fatal da ich selbständig bin und jedes Jahr 40.000 km fahren muss.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Tobi (Mittwoch, 30 Oktober 2019 12:15)
Guten Tag Herr Schüller.
Ich bin gerade etwas unsicher.
Ich wurde anfang des Jahres beschuldigt eine geringe Menge Cocain im Darknet bestellt zu haben. Im Juli dann habe ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen in dem Stand das Ermittlungsverfahren wird gemäß paragraph 170 abs. 2 eingestellt.
Jetzt nach 3 Monaten erneutes schreiben der Staatsanwaltschaft: Von der Verfolgung wird gemäß paragraph 31a abs. 1BtMG abgesehen.
Warum werden da 2 verschiedenen Briefe verschickt was hat das zu bedeuten?
Mfg.
Prince (Mittwoch, 30 Oktober 2019 15:32)
Ergänzung Bundesland: Bayern.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 31 Oktober 2019 18:55)
Tobi:
Beziehen sich beide Schreiben auf den selben Tatvorwurf? Oder auf zwei verschiedene Sachverhalte?
Prince:
Wenn Sie nicht schnell Maßnahmen ergreifen wie hier geschildert:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Wer Kokain konsumiert, ist laut Fahrerlaubnisverordnung nicht geeignet, KFZ zu führen. Und zwar unabhängig von der Frage, ob Sie unter Wirkung von Kokain ein KFZ geführt haben oder nicht.
Wenn Sie den Führerschein behalten möchten, beginnt jetzt einen Rennen gegen die Zeit. Entweder schaffen Sie jetzt die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung oder die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht mehr abzuwenden.
Wenn Sie Hilfe brauchen bei der Sache, schreiben Sie mir eine Mail.
Die Story mit dem gefundenen Kokain mag stimmen, wird Ihnen aber keiner abkaufen. Ist ein absoluter Klassiker aus der Abteilung Grimms Märchen.
Tobi (Freitag, 01 November 2019 01:56)
Also in beiden Schreiben steht :wegen dem Vergehens nach paragraph 29 BtMG.
Es müsste bei beiden Briefen um die gleiche Tat gehen.
Was mich aber stutzig macht ist das Akten-Geschäftszeichen ist nicht übereinstimment.
Ich weiß nicht ob das irgendwie relevant ist.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 02 November 2019 19:51)
Wenn die Aktenzeichen nicht identisch sind, handelt es sich um zwei Verfahren.
Ob hier zwei Verfahren wegen der gleichen Sache laufen, kann ich erst nach Akteneinsicht sagen.
mia (Sonntag, 03 November 2019 00:11)
Guten Abend, ich habe da mal eine frage...
und zwar wurde ich gestern auf einem kinderspielplatz angesprochen von der security die durchsuchten einen kollegen am ganzen körper und die tasche, ruften dann die polizei.. die Polizei durchsuchte mich dann auch und haben 8g Marihuana außerdem hatte ich in dem glas noch ungf. 0,8g MDMA was die aber nicht vor ort gefunden haben es jedoch mitgenommen haben.. denke die haben es mittlerweile gefunden außerdem haben sie meine bong, grinder, mischschale, waage und begis (kleine tüten) mitgenommen... ich bin kein dealer wollte alles los werden deswegen hatte ich alles bei mir...so ein pech... dem kollegen habe ich außerdem 4g geschenkt..ich habe extrem angst um mein ausbildungsplatz und die konsequenzen..ich bitte um rat und ob ihr eine idee habt wie die strafe aussehen könnte..lg im vorraus. :)
Claudia (Montag, 11 November 2019 03:27)
Hallo,
Ich habe eine Vorladung bei der Kripo bekommen wegen Verdachtes von Erwerb, Besitz und Zubereitung von Cannabis. Ich werde als Beschuldigte eingeladen.
Die Geschichte ist so:
Anfang des Jahres wurde jemand aus meiner Stadt festgenommen wegen Cannabis. Das Handy von ihm wurde weggenommen und jetzt kam der Brief.
In dem Zeitraum der im Brief angegeben ist habe ich mit ihm über WhatsApp geschrieben um etwas zu kaufen zwischen 10-50€.
Was kann auf mich zukommen und was kann ich machen?
Danke schon mal im Voraus
Bukem (Donnerstag, 21 November 2019 16:05)
@Claudia heisst ja nicht, dass auch was erworben wurde. Hingehen oder absagen, dürfte maximal eine kleine Geldstrafe geben, wenn nicht vorher zb gg Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird
@Mia was machst du denn? Was pädagogisches?
Marie (Dienstag, 10 Dezember 2019 19:33)
Guten Abend,
ich war auf einer Party mit viel aggressiver Security. Ein Mann neben mir hat ein Tütchen mit Speed (außerdem sein Handy etc.) ich wollte die Sachen aufheben und dem Mann wiedergeben. In dem Moment kamen zwei Secutity Männer und haben mich grob abgeführt und haben mir sogar gedroht. Ich habe im Vorfeld gesehen wie sie einen jungen Mann vor der Tür geschlagen haben. Es gibt auch zwei Zeugen die beides gesehen haben.
Jetzt nach fast einem Jahr kam ein Brief vom Amtsgericht mit einer Geldstrafe von 900€ (zzgl. Gebühr). Ich bin noch in der Ausbildung.
Was soll ich jetzt tun? Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Ich habe ja nichts gemacht.
Alex 1 (Dienstag, 17 Dezember 2019 13:13)
Hallo. Habe einen Brief vom Zoll bekommen wegen Einfuhr Pillen in die BRD. War das erste und auch das letzte mal. Bestellt hatte ich 10 STk. Kleiner ging nicht. Gekommen sind aber laut Schreiben 26 Stk. Hatte mir eine Beratung geben lassen vom Anwalt. Der sagte mir ich solle den Verstoß zugeben und mich schriftlich äußern. War Berufs-. und Gesundheitlich bedingt das ich mich darauf eingelassen hab. Habe keine Vorstrafen. Was erwartet mich da ich mich beruflich weiter entwickeln möchte und keinen Eintrag ins Führunszeugnis gebrauchen kann. Macht es Sinn sich dazu zu äußern? Habe bei der schriftlichen Korrespondenz darauf hingewiesen das es eine einmalige Sache war, es bereue und das es für den Eigenkonsum bestimmt war und es nicht wieder vorkommen wird. Das schriftliche habe ich noch nicht los geschickt. Würde noch auf Feedback warten von Ihnen. Freundliche Grüße
Peter (Freitag, 27 Dezember 2019 04:39)
Hallo also ich habe eine Frage: fahren ohne Führerschein, unter Drogeneinfluss, Fahrerflucht, halbes Kilo christel. Zusätzlich Führungsaufsicht, Wiederholungstäter. Was könnte in etwa als Freiheitsstrafe geschehen?
Bukem (Samstag, 28 Dezember 2019 17:31)
@Marie: Das sollte man sich genau überlegen und anwaltlich prüfen lassen, weil da ein ganzer Rattenschwanz und auch Auswirkungen beruflicher Natur und in Bezug auf seine Fahrerlaubnis haben kann.
Vor allem sollte man sich bitte direkt an einen Anwalt wenden, per Mail oder Tel zb.
Ich kann doch hier in diesem Forum solche Fragen nicht beantworten, tut mir leid. Bitte im eigenen Interesse sofort per obiger Kontaktmail bei Herrn Schüller melden. Wann war die Zustellung des "Briefes? War das ein Strafbefehl?
@Alex 1 Das selbe muss ich dir auch sagen: Ins Blaue den Besitz und evt sogar Konsum von harten BTM einräumen, kann im pädagogischen Bereich zum Jobverlust und sonst zum Verlust der FE führen. Wenn Sie Wert darauf legen, das zu vermeiden, bitte per obiger Mail bei Herrn Schüller melden
@Peter: So funktioniert das leider nicht, soll ich das würfeln? Aber dürfte klingeln im Karton. Für weitere und sachliche Informationen steht Herr Schüller gern bereit
René (Dienstag, 21 Januar 2020 22:31)
Hallo,
mein Strafverfahren wegen vergehens nach §29 BtMG wurde zur Hauptverhandlung zugelassen. Ich wurde damals von 2 Poizisten kontrolliert während ich mit meinem ehemaligem Praktikanten an der Bushaltestelle stande und auf den Bus nach Hause gewartet habe. Ich wurde sehr grob behandelt weil einer von den 2 Beamten mich scheinbar erkannt hat, ein passant hat dies gefilmt, wie ich an die Wand gedrückt wurde obwohl ich nichts gemacht habe, mein ehemaliger Praktikant und ich standen lediglich an der Haltestelle und haben auf den Bus gewartet, leider bin ich nicht im besitz dieser aufnahme. Gefunden wurde ein Joint und eine gedrehte Zigarette mit einem Inhalt von ca. 1,7g Tabak-Cannabis-Mischung. Zudem wurde mein ehemaliger Praktikant noch befragt ob er wüsste wo ich mein Amphetamin versteckt habe obwohl ich damit seit einigen jahren garnichts mehr zu tun habe. Was könnte auf mich zukommen ? Ich bin zur Zeit noch eine Geldstrafe am abzahlen. Ich bin auf geringfügiger Basis Berufstätig .
Andre (Donnerstag, 06 Februar 2020 13:02)
Hallo ich hab mal eine frage. Ich wurde vor kurzem erwischt mit 0,5g marihuana von 2 Polizisten. Ich wollte es konsumieren daher ich nicht mit sowas Handel. Der Polizist erstattet Anzeige wegen Besitz von 0,5g marihuana. Was würde auf mich zu kommen ?
Bukem (Montag, 10 Februar 2020 11:15)
@Rene :wann war das? Der strafrechtliche Vorwurf ist anscheinend sehr gering, das wäre ein Verfahren wegen BtM Besitzes wegen einer geringfügigen Menge. Maximal ne kleine Geldstrafe
Mag aber sein, dass sich die Führerscheinstelle für Sie interessieren wird. Deshalb Finger weg von anderen BtM
Bukem (Montag, 10 Februar 2020 11:17)
@Andre: eine kleine Geldstrafe und später vermutlich eine Ladung von dr Führerscheinstelle zu einem ärztlichen Gutachten
alex (Dienstag, 11 Februar 2020 16:14)
guten Tag
mir wird handeln mit nicht geringer Menge vorgeworfen weil ein ehemaliger Kumpel hochgenommen wurde und er Buchführung Betrieb mit Datum und Menge bei der Hausdurchsuchung bei mir haben die nichts gefunden und laut der Anklage haben die 1 Telefonat wo ich sage lass mir die Hälfte da also 50 ... mit was für einer strafe muss ich rechnen vielen dank
Simone (Montag, 17 Februar 2020 19:56)
Hallo,
Ich habe mal eine Frage. Ein Freund von mir wurde in bayern als Fahrer seines pkw angehalten. Er hatte thc im blut und 1g gras dabei. Er gab bei der Polizei zu das er 2 mal die woche raucht und am Vorabend geraucht hat.
Er bekam einen strafbefehl mit einem bußgeld §24a (500 euro) und eine Geldstrafe §29 btm besitz ohne Erlaubnis (400) euro. Er ist ersttäter.
Er arbeitet allerdings mit Jugendlichen zusammen und ist darauf angewiesen. Daher hat er Einspruch eingelegt. Nun kommt es zur Verhandlung.
Er besucht seit der Tat eine drogen beratungsstelle und macht ein 1 jähriges Abstinenz Programm beim tüv seit 3 Monaten mit ersten negativen nachweisen. Er hat von seiner Arbeit ein gutes Arbeitszeugnis und macht seit der Tat eine ehrenamtliche Tätigkeit die ihm auch bescheinigt wird.
Der Führerschein ist definitiv weg und er kann auch ohne fs seinen job weitermachen. Allerdings nicht wenn die Geldstrafe bestehen bleibt. Er möchte bei der Verhandlung die ordnungswidrigkeit akzeptieren da er nun mal unter thc gefahren ist und die Konsequenzen in kauf nehmen will. Um einem Beschäftigungsverbot mit Jugendlichen zu entgehen möchte er dem gericht vorschlagen die ordnungswidrigkeit zu akzeptieren und die Geldstrafe laut 153a unter Auflagen und weisungen einzustellen. Er würde anstatt der 400 euro einfach 1200 zahlen und gleichzeitig weiter Abstinenz Nachweise des Programmes vom tüv liefern bis dieses erfolgreich beendet wurde. Er hat 8 jahre Studiumg(ba,ma) hinter sich und würde die nächsten 5 Jahre nicht in dem Bereich arbeiten können. Er ist bereits 40 jahre alt und hat noch nicht viel in die Rente einbezahlt. Die Verurteilung würde seine Existenz gefährden.
Ist es im Bereich des möglichen, dass das gericht(bayern) darauf eingeht?
Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Lg Simone
Susanne (Donnerstag, 20 Februar 2020 12:10)
Hallo, ich kam am Mittwoch Nacht in eine Polizei Kontrolle in Wiesbaden und es wurde ein Urin und Bluttest gemacht, der positiv auf thc und ampf anzeigte. Ich händigte dem Polizisten 4-5gr hasch auf Nachfrage aus und bestätigte den Konsum eines joints. Den Konsum von Amphetamin stritt ich ab! Ich bin 46 Jahre alt habe keine Vorstrafen und bin auch diesbezüglich bisher nie aufgefallen. Außerdem fahre ich seit 28 Jahren unfallfrei. Konsumierte bisher regelmäßig thc also wird mein Wert dementsprechend hoch sein! Da ich als Freiberufler auf meinen Führerschein angewiesenen möchte ixh mich vorab beraten lassen. Der Autoschlüssel wurde einbehalten, Führerschein zurück gegeben und ich könnte das auto holen wenn ich wieder fahrtüchtig bin. Ich wollte nun wine Freundin bitten den Schlüssel abzuholen da thc ja bei einem erneuten Urintest wieder als positiv angezeigt wird. Das Auto ist nicht auf mich angemeldet. Meine Fragen vorab wäre 1. kann ich jemanden schicken das auto abzuholen und mit was muss ich an Strafe rechnen? Vielen Dank für ihre Antwort, gerne übergebe ich ihnen da Mandat wenn sie denken es ist notwendig bzw. dass sie mir helfen können. Über ihre Einschätzung wäre ich ihnen sehr dankbar, mir ist auch klar das ich aufhören muss zu rauchen und werde dies auch ab nächster Woche tuen.
Vielen Dank susanne
Ayla (Freitag, 13 März 2020 01:25)
Wurde mit 0,2g marihuana von der Polizei erwischt und habe nun eine Einladung zum Hauptverfahren erhalten.
Ich hab davor schon ein paar anzeigen bekommen aber noch nie wegen btm, außerdem hab ich keinen Führerschein.
Ayla (Freitag, 13 März 2020 01:26)
Was wird auf mich zukommen?
Enton (Sonntag, 29 März 2020 19:09)
Guten Tag.
Ich wurde vor kurzem auf meinem e-scooter angehalten und nachdem es hiess das ich pinkeln sollte habe ich zugegeben vorgestern zuletzt gekifft zu haben. Darauf musste ich mit aufs Revier und mir wurde Blut entnommen. Nun habe ich Post erhalten wegen einer schriftlichen Anhörung, darin steht:
"folgende Straftat begangen zu haben:
Besitz, Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 29 (1) Nr. 3 BtMG, §316 StGB Trunkenheitsfahrt, §24a StVG Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln."
Ist das mit "Besitz, Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 29 (1) Nr. 3 BtMG" denn so überhaupt richtig und rechtens wenn ich nichts bei mir hatte?
Ich hatte nichts bei mir was auf Konsum hinweisen könnte oder sonstiges, bin mir aber nicht mehr ganz sicher was ich dazu gesagt habe "wie" ich zuletzt geraucht habe (also ob allein zu Haus oder bei nem Kumpel)
Weil ich denke mir halt das ich doch sagen könnte das ich das woanders geraucht habe und es nicht mir gehört hat? Da kann man mir doch keinen Erwerb/Besitz unterstellen oder sehe ich das falsch?
Mir ist klar das da eh nicht viel passieren wird, zumal ich eh noch nie einen Führerschein hatte, aber ich möchte einfach keine sinnlosen Einträge in meiner Akte haben.
Würde mich sehr freuen wenn mir dazu jemand etwas genaueres sagen könnte.
mfg
Enton
cora (Montag, 20 April 2020 23:41)
Mein 19 jähriger Sohn ist mit einer 30 jährigen Frau zusammengezogen mein anderer sohn hat jetzt in der wohnung zufällig ca 4 gramm cristal gefunden und will die Polizei einschalten er wurde erst durch diese frau zum konsument er ist auch rapiede abgemagert und wir können nicht mit ihm reden da er es abstreitet sollte eine durscuchung erfolgen was würde ihm für eine strafe tun wir wissen nicht wie wir ihn sonst retten sollen
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 21 April 2020 11:47)
@Ayla:
Ladung zum Hauptverfahren? Darf ich fragen, wie alt Sie sind, bitte?
@Cora:
Ich halte nichts davon, andere Leute bei der Polizei zu verpetzen. Ihr Sohn hat die Drogen ja wohl auch selber genommen. Dann soll er da ausziehen und die Finger vom Stoff lassen. So einfach ist das.
@Enton:
Das hat seine Richtigkeit. Der Besitz wird aus dem Konsum abgeleitet. Wenn man nicht zur Vernehmung geht, wird das Verfahren eingestellt. Wenn man hingeht, redet man sich leicht um Kopf und Kragen. Bitte bedenken Sie, dass die Fahrt unter Wirkung von Cannabis bzw THC auf einem E Roller genauso geahndet wird wie eine Fahrt unter Wirkung von BtM mit dem PKW. Das bedeutet: Fahrverbot UND ärztliches Gutachten oder MPU. Wenn Sie einen Führerschein haben und der wichtig ist, dürfen Sie jetzt nicht die Füße auf den Tisch legen. Das kann schnell sehr kritisch werden.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 21 April 2020 11:53)
@Susanne:
Haben Sie nur Cannabis konsumiert? Oder auch andere Drogen?
Wenn das noch aktuell ist: Melden Sie sich gerne per Mail bei mir.
@Simone:
Bei solch existentiellen Fragen dürfte ich Ihr Bekannter doch wohl hoffentlich schon um einen Anwalt bemüht haben. Wahnsinn, wie man hier in Deutschland gestraft werden kann wegen so ein wenig Gras.
Wichtig: Es läuft neben dem Bußgeldverfahren auch immer ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem hier sehr vermutlich eine MPU zu erwarten ist, auf die er sich vorbereiten muss und sollte.
Martin (Samstag, 25 April 2020 20:29)
Sehr geehrter RA Schüller,
Ich bin 36 Jahre alt und wurde heute auf der Autobahn in Bayern zufällig von der Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle kontrolliert. Da es junge Polizisten waren sahen diese etwas genauer hin und durchsuchten mein komplettes Fahrzeug. Ich meiner Tasche fanden diese ca. 0,25 Gramm Marihuana eingepackt und verschweißt in meiner Zigarettenschachtel. Angaben zur Sache habe ich keine gemacht. Einen Drogenschnelltest (Urin) habe ich verweigert und selbst um eine Blutentnahme gebeten, da ich wegen einer Zahnoperation Antibiotika und Schmerzmittel einnehmen muss. Konsumiert hatte ich auch nicht, deshalb hatte ich keine Angst vor einem Bluttest. Nach langem hin und her haben diese mich dann weiter fahren lassen. Ich gehe davon aus das sie mir das irgendwann geglaubt haben, da ich ich vorturnen musste und meine Augen mehrfach kontrolliert wurden und keinerlei Anzeichen von mir gegeben habe?
Was erwartet mich in Sachen Strafe? Mit welcher Höhe muss ich rechnen? Muss ich jetzt automatisch zum Screening und zur MPU? Wie lange dauert es ca. bis sich eine Führerscheinstelle ca. meldet, vorausgesetzt sie meldet sich überhaupt.
Wild (Mittwoch, 29 April 2020 17:12)
Hallo Herr Schüller,
Ich bin 18 Jahre alt und wurde vor 2 Tagen mit einem Freund von der Polizei angehalten ich hatte ungefähr 2 gramm Marihuana (eher weniger als mehr) dabei. Ich wurde dazu im letzten Jahr schon 2 mal erwischt mit ungefähr 1 gramm die Anklage wurde aber fallengelassen und ich musste 2 Suchtberatung und 20 Sozialstunden machen... Alles noch OK aber was erwartet mich jetzt?
Danke schonmal im voraus
Bukem (Donnerstag, 30 April 2020 14:37)
Martin: Was waren denn das für Schmerzmittel und hat Ihr Arzt Sie drüber aufgeklärt, ob Sie fahren dürfen?
Wg des Cannabis wird es zu einem Strafverfahren wg des Besitzes kommen, welches wohl gg eine kleine Geldzahlung beendet werden wird.
Allerdings wird es aller Voraussicht im Anschluss auch ein ärztliches Gutachten geben. Gut ist da, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle weder Cannabis konsumiert hatten noch irgendwelche Angaben gemacht haben.
Wie Sie durch das aG kommen, erklären wir Ihnen gern
@Wild: das wird wohl wieder so, aber eben mit etwas mehr Aufwand für Sie enden.
Im Jugendstrafrecht geht es vorrangig um pädagogische Hilfestellung, nicht um Strafe. Wäre eben schön, wenn der Jugendrichter den Eindruck hätte, dass Sie lernfähig sind
Simone (Samstag, 02 Mai 2020 14:12)
Danke für ihre Antwort Herr schüller,
er hat sich einen anwalt genommen und vor gericht anregen lassen das sie die Geldstrafe in eine Geldauflage umwandeln und den besitz einstellen und die ordnungswidrigkeit isoliert verfolgen damit er seinen job weiter machen kann. Der Staatsanwalt wäre damit einverstanden wenn die ordnungswidrigkeit isoliert weiter verfolgt werden kann. Da sagte aber das Gericht dies sei nicht möglich da rauschfahrt und besitz in einem strafbefehl waren. Sein anwalt versucht nun anzuregen eine trennung durchzuführen um das Ergebnis doch noch zu erreichen. Strafklageverbrauch dürfte dort eigentlich nicht in betracht kommen da rauschfahrt und besitz zwei taten sind und die fahrt nicht dem Transport von drogen diente. Ich wünsche ihm das das klappt. Mein bekannter tut mir da echt leid. Er konsumiert nicht mehr und kann das belegen. Die mpu wird definitiv kommen und das weiß auch der Arbeitgeber der ihn auch ohne Füherschein weiter beschäftigen würde bis er ihn wiedererlangt. Er ist ersttäter und würde seine Existenz Verlieren und lange arbeitslos sein bzw als Hilfsarbeiter arbeiten müssen. Anhand der positiven sozial prognose und dem nachtat verhalten fände ich es schon sehr traurig für ihn wenn man das gericht bzw. Die Staatsanwaltschaft nicht davon überzeugen kann die rauschfahrt und den besitz zu trennen. Da hängt ja seine Existenz dran.
Viele grüße
Simone
Simone (Samstag, 02 Mai 2020)
Kurzer nachtrag: der Arbeitgeber kann ihn nur weiter beschäftigen wenn die geldstrafe für den besitz eingestellt wird da ja sonst Paragraph §25 juarbschg greift da er mit Jugendlichen arbeitet.
Sarah (Samstag, 02 Mai 2020 22:00)
Hallo Herr Schüller,
ich wurde vorgestern mit ca. einem Gramm Cannabis von der Polizei erwischt (Bayern). Ich war mit dem Fahrrad unterwegs. Nach Durchsuchung wurde eine Hausdurchsuchung in Aussicht gestellt, habe ohne Widerstand (und Durchsuchungsbefehl) kooperiert und der Durchsuchung zugestimmt. In meiner Wohnung wurden dann noch ca. 2Gramm Cannabis und ein Grinder sichergestellt. Bin 27Jahre alt und habe keine Vorstrafen, was wird mich erwarten, auch bezüglich Führerschein?
Besten Dank im Voraus für eine Antwort.
Denis (Dienstag, 05 Mai 2020 17:03)
Hallo Herr Schüller,
Ich wurde vor ca. vor einem Monat mit 0.83 Gramm Cannabis erwischt. Ich habe inzwischen einen Führerschein, doch wurde bei meiner Straftat zu Fuß kontrolliert. Meinen letzten Kontakt mit der Polizei hatte ich vor ca. 4 Jahren (ebenfalls wegen Cannabis). Dort wurde ich zur Fred geschickt, war jedoch nur einmal dort zum „Vorstellungsgespräch“, da die Leute dort meinten ich hätte es nicht nötig wieder zu kommen. Ich erhielt heute eine Einladung zum Gericht und weiß nicht welche Strafe auf mich zu kommt. Wirkt sich das auf meinen Führerschein aus? Bekomme ich Sozialstunden und eine Geldstrafe? Was erwartet mich?
Danke im Voraus für Ihre Antwort
Ralf (Donnerstag, 21 Mai 2020 23:21)
Guten Tag Herr Schüller,
Ich wurde vor einigen Tagen mit meinem pkw aufgehalten und ein Bluttest wurde genommen (bayern).Ich konsumiere regelmäßig Cannabis und bin mir sicher der Test fällt positiv aus. Ich wurde Anfang Februar mit einer Kleinstmenge erwischt. Das Verfahren dazu wurde aber schon eingestellt. Insgesamt wurde in den letzten 8 Jahren 3 mal eine geringe Menge Cannabis bei mir sichergestellt (alles zu Fuß). Sonst haben sie dieses Mal nichts gefunden. Auf welches Strafmaß kann ich mich ungefähr einstellen, wie lange ist der Führerschein weg und wird es eine Verhandlung geben? Ich arbeite mit Jugendlichen aber habe mal gelesen, dass das der Arbeitgeber nicht gleich erfährt. Mein Führungszeugnis habe ich abgegeben und da war nichts vermerkt. Wird der Arbeitgeber zusätzlich informiert?
Lg
Ralf
Bukem (Donnerstag, 11 Juni 2020 12:45)
@Ralf: Bitte erstens akut jeden Konsum eingestellt lassen, bitte zweitens bitte persönlich bei Herrn Schüller melden, um das genauer prüfen zu können
Im sozialen Bereich muss oft ein erweitertes Führungszeugnis vorgezeigt werden. Da stehen etwa auch eingestellte BtM Verfahren drin. Und das muss im Bereich Kinder- und Jugendarbeit nicht immer von Vorteil sein. Hier kann es faktisch zu einem Berufsverbot kommen.
Wenn Sie im sozialen oder pädagogischen Bereich arbeiten, würde ich zusehen, dass BtM Einträge entweder gar nicht vorkommen oder seltene Einzelfälle sind (und es dann nur um wenige Gramm Cannabis ging). Jeder Träger ist da unterschiedlich sensibel, weshalb man nicht wirklich eine pauschale Antwort geben kann...
Für den vermuteten Verkehrsverstoß würde es einen Monat Fahrverbot, Punkte sowie einen Bussgeld geben. Allerdings wird hier weiterer Ärger mit der Führerscheinstelle bereits vorprogrammiert sein. Wenn Sie also die Fahrerlaubnis behalten wollen, nicht weiter konsumieren und an Herrn Schüller wenden.
@Denis: Ist adas noch aktuell oder war der Termin schon? Darf ich fragen, wie alt Sie sind? War das das Jugendgericht?.
Martin (Freitag, 19 Juni 2020 18:42)
#91/93
Hallo Bukem, vielen Dank für die Einschätzung. Heute kam ein Strafbefehl per Post. Demnach soll ich für 0,59 Gramm Brutto (also inkl. Verpackung) Marihuana 60 Tagessätze a 100€ = 6000€ bezahlen. Willkommen in Bayern. Ich bin immernoch geschockt und sprachlos. Ich habe das mit der geringen Menge von 6 Gramm wohl doch irgendwie falsch verstanden. Wie kann es sein, dass man sowas nicht wegen Geringfügigkeit einstellt? Kann es daran liegen das ich keine Angaben zum Eigenbedarf gemacht habe um eine Milderung nach Paragraph 31 zu handeln. Wollte mir damit das ärztliche Gutachten ersparen. Wenn ich jetzt allerdings 6000€ bezahlen soll, und sowie noch ein ärztliches Gutachten ansteht, hätte ich dann den Eigenbedarf gleich zugeben können. Weiß grad nicht mehr weiter... habe versucht mehrere Anwälte zu erreichen, die wiederum wollen für eine erste Einschätzung gleich mal 250€ in bar bevor sie mir überhaupt Auskunft geben. Typisch München.... haben Sie eine Idee?
Martin (Freitag, 19 Juni 2020 18:49)
#91/93/100
Ganz übersehen. Die Schmerzmittel waren Iboprohen und normales Antibiotika. Viele Grüße
Martin (Freitag, 19 Juni 2020 19:24)
#91/93/100 ich nochmal Sorry... bin so durch den Wind, dass ich mir schwer tue klare Gedanken zu fassen. Eine wichtige Frage hab ich noch. Da ich weder unter Einfluss von Marihuana Auto gefahren bin, nur im Besitz von Brutto 0,59 Gramm war, keine Angaben zu einem Kosumverhalten gemacht habe, wäre da die Anordnung eines äG nicht rechtswidrig? Glaube gelesen zu haben das der bloße Verdacht von Konsum hierfür nicht ausreicht und man aufgrund der geringen Menge auch nicht von einem Dauerkonsum ausgehen kann. Nur eine Frage...den wo unterscheidet sich das dann von jemanden der mit einer geringen Menge erwischt wird, kein Fahrzeug lenkt, gegenüber von dem der hin und wieder mal einen raucht und zufällig mit einem Restwert am Steuer sitzt wenn prinzipiell alle hier die im Besitz eines Führrerscheins sind grundsätzlich zum äG müssen, sobald sie mit etwas Marihuana erwischt werden? Liebe Grüße.... ich hoffe das war es erstmal von meiner Seite aus... Entschuldigung nochmal...
Bukem (Samstag, 27 Juni 2020 07:57)
@Martin : die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Haben Sie da Angaben getroffen? Sonst ist das vermutet worden.
Der Strafbefehl kann auch nur wegen der Höhe der Tagessätze mit einem Einspruch angegangen werden.
Herr Schüller ist hier gerne behilflich. Genaueres kann man ohne Fall - und Aktenkenntnis nicht sagen
Bukem (Samstag, 27 Juni 2020 08:00)
@Martin : achso, das ist so ne Sache, ob die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zulässig wäre. Wohl eher nicht. Dummerweise gibt es hier gegen keine direkten Rechtsmittel.
Auch hier kann Herr Schüller gerne bei der Vorbereitung helfen
Tim (Dienstag, 25 August 2020 12:10)
Guten Tag Herr Schüller,
Ich wurde gestern zusammen mit 4 Freunden (alle 20 Jahre alt, 2000 geboren) erwischt wie wir am See lagen und in unserer Mitte ca 15 Gramm Cannabis lagen. Zu diesen haben wir uns alle 5 bekannt. Unsere Personalien wurden aufgenommen, ich musste mit aufs Revier um Bilder zu machen. Ich wurde bis jetzt ein Mal mit einem ca 0,2/0,3g Joint erwischt (Oktober 2019, Verfahren wurde einfach so fallen gelassen) und ein Mal als ich eine Sicherheitsbake unter dem Arm trug (ca. Februar 2017, fallen gelassen). Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Ich absolviere gerade meine Aubildung und habe im Februar meine letzten Prüfungen. Kann es sein dass ich hierfür nicht zugelassen werde?
Bitte helfen Sie mir.
Freundliche Grüße
Bukem: (Mittwoch, 02 September 2020 15:50)
@tim: das kann ich so pauschal nicht beantworten. Da lag ja wohl kaum ein unverpackter Haufen , der Ihnen allen gemeinsam gehört.
Der reine Konsum von Cannabis ist straflos, der Besitz usw nicht.
Wenn Sie eingeräumt haben, dass Ihnen da etwas von gehört, wird das eben auch bestraft, wenn auch grundsätzlich gegen eine vermutlich geringe Geldstrafe
Zu Ihrer Ausbildung kann ich nicht Mal spekulieren. In bestimmten Bereichen, etwa als Pädagoge usw oder im Bereich der Personenbeförderung oder Polizei wäre eine Btm Vorstrafe sehr problematisch. Was wollen Sie denn machen?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 11 September 2020 19:33)
@Tim:
Sich ohne vorherige Beratung pauschal zum gemeinsamen Besitz von 15 Gramm Gras zu bekennen, ist unschlau. Das hätte man eleganter regeln können. Vor allen Dingen verweigert man IMMER die Aussagen im Kontakt mit der Polizei. Dann lässt man einen Anwalt die Akte anschauen und bespricht mit diesem die weitere Taktik. Es ist doch echt nicht so schwer. "Ich sage nichts, ich unterzeichne nichts, ich lasse niemanden ohne Durchsuchungsbeschluss rein". Bitte notfalls auf die Stirn tätowieren lassen. Bei ästhetischen Bedenken recht auch der Unterarm. Oder der Oberarm. Handinnenfläche wäre auch cool.
Tabs (Samstag, 12 September 2020 04:13)
Guten Tag Herr Schüller,
Vor etwa einem Monat kam die Kripo zu mir und brachte mir den Tatvorwurf letztes jahr im herbst bei einem Dealer zusammen mit einem Kollegen 4 Baggys (8 gramm Cannabis) gekauft zu haben (ich war damals noch 20).... Jetzt wurde mir heute Nacht eine Blutprobe bei einer Verkehrskontrolle entnommen wegen Verdacht auf Cannabis. Bin jetzt 21 inzwischen.
Was kann mich erwarten und macht mich das automatisch zum Wiederholungstäter?
Bukem: (Mittwoch, 16 September 2020 11:44)
@Tabs: das sind verschiedene Angelegenheiten. Wegen des Cannabis Erwerbs läuft ein Strafverfahren. Jenachdem, ob Sie noch unter Jugendstrafrecht fallen sollten, endet das schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe. Hatten Sie da irgendwelche Angaben ggü der Polizei zum Eigenverbrauch und Konsumverhalten gemacht?
Die Werte aus der Kontrolle jetzt liegen noch nicht vor? Wann war der letzte Konsum? Sollte der aktive THC Wert über 1,0 ng aktiven THC liegen, ist Ihre Fahrerlaubnis stark gefährdet.
Bitte Konsum sofort einstellen und eingestellt lassen.
Die Führerscheinstelle wird sich schon allein wg des früheren Erwerbs für ihre Fahreignung interessieren.
Das sollte sich alles zusammen ein fachkundiger Anwalt ansehen und Ihnen helfen.
Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, bitte unter obiger Mail an Herrn Schüller wenden
Aylo L. (Mittwoch, 16 September 2020 14:48)
Guten Tag, mein Freund und mir wurden mitten im Supermarkt, von der Polizei Drogen Handel vorgeworfen, sie haben uns kontrolliert (wir mussten sogar ALLES ausziehen)
Die Polizei hat aber keine drogen bei uns gefunden, sie Haben ihm 4 Handys weggenommen und sein Geld 95€ was er allerdings von seiner Familie bekommen hatte.
Dann Haben sie uns in handschellen abgeführt und uns behandelt als hätten wir Mord begangen, wir mussten Stunden lang in der Zelle sitzen und jetzt haben wir eine Vorladung bekommen, aber sie haben doch keine festen Beweise, außerdem habe gerade ich (ein Mädchen) mit dieser ganzen Sache Nix zu tun aber sie werfen mir das trotzdem vor (obwohl ich noch nie was mit der Polizei zu tun hatte) und ich bekomme ein Eintrag ins Führungszeugnis und jetzt steht meine Ausbildung aufm Spiel, ich weiß einfach nicht mehr was ich machen soll.
Wie soll ich jetzt Vorgehen?
Danke im Vorraus
LG
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 September 2020 18:10)
@Ayso:
Wenn ein Strafverfahren läuft, sollte man einen Anwalt beauftragen. Man muss wissen, was überhaupt gegen einen läuft. Das kann ich per Ferndiagnose nicht sagen. Ich kümmere mich aber gerne um die Sache.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 18 September 2020 00:18)
@Tabs:
Die Annahme eines gelegentlichen Konsums liegt bei Ihrer Vorgeschichte natürlich nahe. Aber dieser wird auch so heute recht schnell angenommen etwa aufgrund bestimmter Wahrscheinlichkeitsannahmen. Wenn Ihr Führerschein wichtig ist, müssen Sie jetzt mit den Vorbereitungen auf eine mögliche MPU beginnen.
Duopolis (Samstag, 03 Oktober 2020 15:46)
Lieber Herr Schüller,
gemeinsam mit einer mehrköpfigen Gruppe wurden wir von Polizisten in zivil überrascht. Dabei will einer der Polizisten gesehen haben, wie ich bei deren Herantreten einen Druckverschlussbeutel hinter mich geworfen habe. Zitat aus der Bemerkung des Sicherstellungsprotokolls: „Durch den BSS mit der rechten Hand hinter sich geworfen. Durch den [Amtsbezeichnung] [Name] gesehen.“ Er suchte und fand daraufhin hinter mir 1x „DVT mit g. M. weißem Pulver.“ (Zitat der Art und Beschreibung der beschlagnahmten Gegenstände des Sicherungsprotokolls.)
Er fragte mich, ob es sich um Kokain oder Speed handle, aber ich habe jegliche Aussage und Unterschrift beim Sicherungsprotokoll und der Belehrung verweigert, was jeweils vermerkt wurde und weswegen der zweite Polizist bei „Unterschrift Betroffener“ des Sicherungsprotokolls unterschrieben hat. Zudem sind alle „Einverständnisse des Betroffenen“ des Sicherungsprotokolls mit „Nein“ angekreuzt.
Ende 2017 wurde ich bereits mit 0,5g Amphetamin erwischt, die Sache wurde gegen eine Zahlung an eine Institution nach § 31 BtMG eingestellt, 0,75 Jahre später wurde ich aufgefordert, ein äG vorzulegen und habe dies auch ohne Befunde gemacht. Die Sache war damit abgeschlossen.
1. Reicht die Aussage des Polizisten, mich beim Wurf des Beutels gesehen zu haben, um mir hinreichend sicher den gefundenen Beutel als mein Besitz zuzuschreiben?
2. Wenn ja, was habe ich vermutlich zu erwarten?
3. Gibt es hier eine hinreichend sichere Möglichkeit, das Verfahren zu meinen Gunsten zu vorzeitig zu beenden?
Duopolis (Samstag, 03 Oktober 2020 15:51)
Vergessene Angaben:
Es wurden zwei weitere Beutel am Boden gefunden, die jeweils einer anderen Person der Gruppe zugeordnet wurden. Auch deren Daten wurden aufgenommen.
Das hat sich in Bayern abgespielt.
Genannter „Anlass/Grund“ auf meinem Sicherstellungs-Protokoll: „V g BtMG“
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 Oktober 2020 20:30)
1) Ja
2) Einstellung nach § 31 a BtMG unwahrscheinlich, da es nicht das erste mal war. Kleine Geldstrafe. 20 Tagessätze. Wenn man sich dahinter klemmt, vielleicht noch Einstellung über § 153 a StPO denkbar. Fahrerlaubnisrechtlich: Ärztliches Gutachten.
3) Anwalt beauftragen, den das regeln lassen. Soll ja Anwälte geben, die sich sogar im Schwerpunkt mit Drogen und Recht beschäftigen.
Konsum jeglicher BtM sofort einstellen.
Cleopatra (Donnerstag, 12 November 2020 22:05)
Guten Abend,
ich habe von meiner Arbeitsstelle zwei Fentanylpflaster (fallen unter das BtMG) entwendet, was eine fristlose Kündigung zur Folge hatte. Mir waren die Konsequenzen nicht bewusst, ich wünschte ich könnte das ungeschehen machen und ich mache mir besonders große Sorgen um einen Eintrag in mein polizeiliches Führungszeugnis.
Ich habe mir überlegt, einen Entschuldigungsbrief zu schreiben und die Pflaster zurückzuschicken. Die Kündigung wird damit nicht ungeschehen werden aber vielleicht würde damit eine Einstellung auf Basis des §31a BtMG möglich, da sich die Pflaster ja nicht mehr in meinem Besitz befänden und niemandem geschadet haben (außerdem wollte ich mich wirklich gerne entschuldigen, so blöd das klingt).
(1) Ist eine Einstellung unter diesen Umständen wahrscheinlich oder ist das verlorene Liebesmüh?
(2) Würde bei einer Einstellung des Verfahrens tatsächlich kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis stehen?
(3) Gibt es irgendeine andere Möglichkeit, die Einstellung des Verfahrens zu begünstigen?
(4) Wenn es keine Einstellung des Verfahrens gibt, wie hoch wäre in etwa eine potentielle Strafe? (nur Schätzwert würde mir schon sehr helfen)
Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Bukem (Freitag, 13 November 2020 16:31)
@Cleopatra: für mein Verständnis: der Arbeitgeber hat zusätzlich Strafantrag gestellt und das Strafverfahren läuft?
Ganz grundsätzlich ist in jeder Hinsicht Vorsicht geboten.
Die allergrößte Gefahr ist bestimmt nicht der etwaige Eintrag ins Führungszeugnis.
Da wird sowieso nicht alles eingetragen. Nicht eingetragen werden zb Jugendstrafen von nicht mehr als zwei Jahren, sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird (§ 32 Abs. 2 Nr. 3 BZRG).
Auch eine Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten werden nicht – es sei denn, Sie sind vorbestraft und es bestehen bereits Eintragungen im Bundeszentralregister (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Sie sollten hier unbedingt Herrn Schüller kontaktieren und sich weiteren Rat und evtl auch seine Vertretung holen.
Klar, natürlich können Sie auf eine Einstellung hinwirken. Das ist dann aber nur kurz gedacht, weil Sie ohne anwaltliche Unterstützung damit direkt im Anschluss Gefahr laufen, Ihre Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen zu bekommen. Eine Neuerteilung wäre dann nur mit MPU, Abstinenz von mindestens einem Jahr und vielen unnötigen Kosten möglich.
Ihr Strafverfahren wird definitiv Massnahmen der Führerscheinstelle nach sich ziehen, das ist die große Gefahr.
Strafverfahren und Verfahren vor der Führerscheinstelle bedingen sich gegenseitig.
Einstellungen nach 31aBtmg sind zb möglich, wenn man einen Eigenverbrauch behauptet. Der würde Ihnen aber direkt die Fahreignung nehmen.
Deshalb bitte bitte, nichts alleine machen.
Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bitte per obiger Mail gleich bei ihm melden
David (Dienstag, 01 Dezember 2020 02:34)
Sehr geehrte super beratende Rechtsanwälte,
im Dezember 2016 wurde ich an der NL/DE Grenze mit 15g Trüffeln und einem 0,5g Joint von der Polizei aufgefunden... Ich war schon im Ausland als der erste Brief ankam, keine Ahnung was drin stand, meine Mutter hat jedoch den Anwalt eingeschaltet und ein halbes Jahr später wurde das Verfahren eingestellt nach § 31. Mit der Anmerkung im Wiederholungsfall könnte ich nicht mehr mit einer Einstellung rechnen.
Nun wurde ich vorgestern (28/11/2020) erneut an der NL/DE Grenze in Emmerich kontrolliert. Ich hatte 4 feminisierte Samen. 3 davon waren Souvenir mäßig (Samen der Marke Humboldt) eingepackt, aber erkennbar. 1 Samen war von whitelabelseeds. Die Verpackung wo der Name draufstand habe ich zerrissen, könnte sein, dass die Marke aber immernoch erkennbar ist, im worst-case steht da sogar "feminisert".
Die Box mit den Humboldt Samen hat sich der Polizist angeguckt und hat sie wieder in meinen Rucksack getan, den 1 Samen jedoch mitgenommen und mich aufgeklärt dass ich laut § 29 verstoßen hätte.
Habe gesagt, das sei ein CBD Samen und das diese meiner Meinung nach legal seien, und war eh' für meine Oma (jaja, hätte lieber die Schnauze halten sollen).
Sonst hatte ich nichts dabei und war kooperativ.
Ich bin bald 23 Jahre alt und wohne in NRW, bin auch sonst nicht straffällig geworden, habe keine FE.
Meine Frage ist, was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu?
Ist eine "touristische" Reise während Corona ein weiteres mögliches Problem?
Die Nichteinstellungsrate in NRW bei einschlägiger Voreinstellung bei Cannabisdelikten ist soweit ich richtig verstanden habe 44,4%, bin ich in dieser Kategorie?
Besten Dank für Ihre Arbeit und mit freundlichen Grüßen,
David
David (Dienstag, 01 Dezember 2020 03:03)
+ wie wirkt sich das auf mein Führungszeugnis aus?
Bukem (Mittwoch, 02 Dezember 2020 17:47)
@David: man könnte natürlich probieren, mit einem anwaltlichen Schreiben auf eine wirkliche Einstellung hinzuarebiten.
Vermutlich wird es hier eine, wenn auch geringe, Geldstrafe geben.
In das (erweiterte) polizeiliche Führungszeugnis werden erst Geldstrafen von 90 Tagessätzen aufwärts eingetragen. Das halte ich hier für ausgeschlossen.
Sie müssen allerdings damit rechnen, dass vor einer etwaigen Fahrerlaubniserteilung die Führerscheinstelle Sie zu einem ärztlichen Gutachten auffordert
David (Donnerstag, 03 Dezember 2020 13:26)
Vielen Dank für die Antwort Bukem.
Ich habe bei anderen Fällen gelesen, dass bei Samenbestellungen Pakete trotzdem vom Zoll zugestellt wurden und nach ein paar Monaten HD stattfanden.
Ist es nicht möglich, dass der Beamte einen Samen konfisziert hat und die 3, die er zurückgegeben hat dokumentiert?
Oder erträume ich mir da einfach Blockbuster, dass man zu mir wegen 3 Samen reinplatzt? Wäre das legal?
Vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe, ist nicht selbstverständlich, dass Sie seit Jahren online kostenfrei beraten.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 03 Dezember 2020 18:38)
Es ist aber eher selten, dass nach Samenfunden Durchsuchungen durchgeführt werden. Ja, das ist ein Para Blockbuster. Gut erkannt.
Es ist trotzdem immer sinnvoll, so wenig Drogen wie möglich in der Wohnung zu haben. Logisch. Wenn Sie anbauen: Kleinstes LED Panel mit max. 30 - 50 Watt, niemals mehr. Weniger ist mehr! Mehr als das, was man darunter erntet, sollte man meines Erachtens eh nicht konsumieren. Sonst ist die Birne irgendwann Matsch. Kenne leider genug Fälle, wo die Leute richtig mentale Probleme bekommen haben. Weit über Paras hinaus. Und die Paras werden wie alle anderen Gefühle auch von THC verstärkt. Mucke hört sich immer geiler an nach dem Konsum von Cannabis. Negative Emotionen wirken aber auch größer, als sie sind...
Joelbeback (Montag, 04 Januar 2021 20:33)
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Herr Rechtsanwälte,
am 30.12.2020 wurde ich in der Stuttgarter Innenstadt zu Fuß kontrolliert und die Polizisten fanden bei mir eine Baggy mit schätzungsweise 3-4 Gramm Inhalt sowie einen Grinder mit minimalen Anhaftungen. Dies war mein erster Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, laut den Polizisten werde ich wohl in ungefähr 14 Tagen Post bekommen. Kann man bereits sagen, was da ungefähr auf mich zukommt und wird so ein Verstoß bereits ins Führungszeugnis eingetragen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Joel B.
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 06 Januar 2021 16:22)
@Joelbeback:
Zu hoffen ist auf § 31 BtMG, da geringe Menge. Allerdings sehen derzeit zunehmend mehr Staatsanwaltschaften davon ab, um der Dealerei in den Innenstädten wirksamer zu begegnen. Kommt dann darauf an, ob es sozusagen ein "typischer Platz" war, wo Sie erwischt worden sind. Park, Innenstadt, Disko, Bahnhof, Festival. Zu ziemlich alles kann darunter fallen. Es gibt Strafrichter zB in Köln die ab 1 - 2 Gramm Cannabis 6 Monate Freiheitsstrafe in Aussicht stellen.
Insofern ist es schon anzuraten, dass man sich mittels Anwalt kümmert. Kann sonst nämlich passieren, dass ein surrealer Strafbefehl ins Haus flattert. Jedenfalls dann, wenn Sie 21 oder älter sind.
Fahrerlaubnisrechtlich wird ein ärztliches Gutachten zu erwarten sein (welches zu bestehen sein sollte, wenn man keine Fehler macht). Schreiben Sie mir gerne, wenn ich mich um den Fall kümmern soll, vielen Dank.
Richard (Sonntag, 10 Januar 2021 07:11)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Ich habe eine Anhörung als Beschuldigter bekommen, wo mir vorgeworfen wird, dass ich mindestens einmal 2g Cannabis bei einer Person gekauft haben soll. Bei der besagten Person wurde das Handy beschlagnahmt und die WhatsApp Chats durchsucht.
Wie gehe ich hier am schlausten vor?
Vielen Dank!
Hemso (Sonntag, 10 Januar 2021 19:52)
Hallo Herr Schüler,
Ich wurde im vergangenen Dezember mit ca: 15 Gramm Marijuahana erwischt.
Die Polizei hatte mir eine Vorladung geschickt zu der ich nicht gegangen bin ( Besitzt und Erwerb )
Ein Kollege war ebenfalls dabei mit 12 Gramm Haschisch er hat ebenfalls keine Aussage gemacht aber war nie auffällig und hat 50 Tagessätze a 30 euro bekommen
Ich wurde 2017 mit 0.2Gramm erwischt
2019 mit einem Joint
Und dezember 2020 dann halt ca 15g
Was droht mir? Griege ich auch eine Geldstrafe oder? Weil ich habe noch keinen Brief wegen Geldstrafe bekommen
Vielen dank.
Hemso (20)
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 10 Januar 2021 20:24)
Wie alt ist der Kollege, der die 50 Tagessätze gekriegt hat?
Bei Ihnen tippe ich, dass man Sie vor das Jugendgericht bestellt, um auf Sie einzuwirken...
Sozialstunden und Geldstrafe erscheinen hier realistisch...wenn Sie jemand brauchen, der sich kümmert, dann schreiben Sie mir bitte eine Mail, vielen Dank.
Richard (Sonntag, 10 Januar 2021 21:02)
Guten Abend Herr Schüller,
hatten Sie meine Nachricht von heute morgen schon gesehen?
Lieben Dank für ihre Rückmeldung!
Richard (20)
Hemso (Montag, 11 Januar 2021 08:11)
Hallo Herr Schüller meine Kollege ist 31 mit den 50 Tagessätzen
MFG
Hemso
Bukem (Montag, 11 Januar 2021 14:50)
@Hemso: Sehen Sie, der Kollege ist nach Erwachsenen Strafrecht behandelt worden. Wenn man zwischen 18 und 21 ist, wird man fast immer nach Jugendstrafrecht behandelt, wenn einem die sog Einsichtsfähigkeit fehlt, die man als Erwachsener eben so braucht.
Im Jugendstrafrecht steht nicht die Bestrafung, sondern die pädagogische Hilfe im Vordergrund.
Wie Herr Schüller sagte, im Zweifel nimmt der Richter Sie sich zur Brust.
Klug wäre es dafür und auch für die eigene Zukunft, wenn Sie jetzt langsam was aus der Sache lernen und keinen Scheiss mehr bauen oder sich die Birne weichkiffen.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 11 Januar 2021 21:59)
Treffend formuliert, Bukem!
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 11 Januar 2021 22:07)
@Richard:
Strafverfahren gehören in der Regel in die Hand von Anwälten. Wenn Sie es laufen lassen (etwa weil es das erste mal war), denken Sie bitte daran, dass in der letzten Zeit manche Richter selber bei geringen Grammzahlen wie hier mal eben ein halbes Jahre Freiheitsstrafe androhen (gibt zB in Köln ein paar Richter und Staatsanwälte, die man in der Hinsicht SEHR ernst nehmen sollte).
Bis vor einiger Zeit wäre das alles eingestellt worden nach § 31 a BtMG. Aber es wird immer öfter davon abzusehen, wenn die Drogen an Orten gefunden werden, wo sie üblicherweise gefunden werden. Innenstadt, Nähe von Kneipen und Diskotheken, Bereiche, in denen viele Dealer rumstehen, auf oder in der Nähe von Festivals usw.
Ich konnte kürzlich einen Kölner Richter nur nach einem 1 stündigen Gespräch umstimmen, der einem Mandanten wegen 2 Gramm Cannabis 6 Monate auf Bewährung geben wollte. Einstellung nach § 31 a BtMG keine Chance, er ging gerade auf 1000 Euro in Rahmen von § 153 a StPO ein. Hätten wir da nicht rechtzeitig interveniert, wäre eine Gerichtsverhandlung ziemlich sicher gewesen.
Das muss aber bei Ihnen nicht so sein. Hier in Bremen zB ist diese Praxis (noch) unüblich.
Fragen (Dienstag, 12 Januar 2021 01:36)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich zurzeit auf Bewährung ( 1 Jahr und 10 Monate auf 3 Jahre + 200 Sozialstunden, nach 6 Monaten U-Haft)
Leider kann ich die Sozialstunden zurzeit aufgrund von Corona nicht machen aber habe dafür noch mehr als 1,5 Jahre Zeit.
Heute auf dem Heimweg ( zu Fuß ) wurde ich kontrolliert und ein Beamter will gesehen haben wie ich ein Zigarettenpäckchen mit einem halben Joint und ca 0,3-0,4 g Cannabis (seine Aussage) fallen lassen habe.
Wurde kontrolliert hatte nichts bei mir, jedoch wurde das Zigarettenpäckchen als Beweismittel mitgenommen.
Ich habe nichts dazu gesagt.
Und das einzige was ich unterschrieben habe ist die Rechtsmittelbelehrung.
Ein Beamter hat zugegeben nichts gesehen zuhaben, was der Kollege mir Vorwürft.
Was wenn rauskommen sollte das ich an dem halben Joint meine DNA sich befindet?
Ist dies ein Bewährungswideruf
Bukem: (Dienstag, 12 Januar 2021 11:18)
@Fragen: ganz ehrlich, um das konkreter beantworten zu können, muss sich Herr Schüller Ihre Akte und das damalige Urteil ansehen. Weswegen erfolgte die Strafe?
Gab es da zb besondere Auflagen einen etwaigen Drogen Konsum betreffend?
Wie alt sind Sie?
Die Strafaussetzung zur Bewährung ist in den §§ 56ff. StGB geregelt. Danach kann die Strafaussetzung zur Bewährung u.a. widerrufen werden, wenn Sie in der Bewährungszeit erneut Straftaten begehen oder gegen Weisungen oder Auflagen gröblich oder beharrlich verstoßen.
Alternativ können Ihnen in diesen Fällen weitere Bewährungsauflagen (nachträglich) erteilt werden.
Um Sie vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollten Sie wirklich anwaltliche Hilfe suchen. Es kann bestimmt Situationen geben, wonach hier eine neue Bestrafung weg Drogenbesitzes erfolgen kann, nicht muss. Das könnte dann schlimmstenfalls tatsächlich einen Widerruf nach sich ziehen.
Denn offenbar ließen Sie sich Ihre vorausgegangene Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe nicht ausreichend zur Warnung gereichen.
Diesbezüglich sollten Sie insbesondere beachten, dass bereits an dieser Stelle der Widerruf der Bewährung möglich wäre. Mildere Mittel könnten auch die Verlängerung der Bewährungszeit und oder die Anordnung von Drogen screenings sein.
Bitte hierfür unter obiger Mail an Herrn Schüller wenden
Fragen (Dienstag, 12 Januar 2021 12:08)
Angeklagt wurde ich wegen Betrug und das war auch das aller erste mal, dass ich in Erscheinung getreten bin.
Ich bin 23 Jahre alt und jetzt wird mir sowas vorgeworfen.
Was für eine Rolle spielt die Menge denn hierbei ?
War halt schon wirklich weniger als 1 Gramm ..
Julian (Mittwoch, 13 Januar 2021 02:27)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein name ist Julian ich bin 20 Jahre jung und wurde vergangenes Jahr mit Cannabis und Haschisch erwischt.
Ich habe eine Anzeige bekommen und gegen mich wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Es wurde eine Hauptverhandlung vom Amtsgericht in Darmstadt gefordert.
Ich habe zum ersten mal Probleme und kenne mich nicht wirklich mit anwälten aus.. was werden für Kosten auf mich zu kommen? Kann man überhaupt noch was machen oder ist es zu Spät?
Es handelt sich um eine Menge von:
6,1g Marihuana (Netto)
4,1g Haschisch (Netto)
1,2g Joint (Brutto)
Ich würde mich über eine Antwort freuen und hoffe das ich endlich aus diesen Sorgen raus komme.
Mit freundlichen Grüßen
Julian
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Januar 2021 13:24)
@Fragen:
Hier wird man hoffentlich noch über eine Verlängerung der Bewährung sprechen können. Sie sind doch vermutlich schon anwaltlich angebunden - was sagt denn Ihr Anwalt zu der Sache? Dem möchte ich ungern dazwischen funken. Außerdem kenne ich Ihre Vorgeschichte nicht, weiß also nicht, ob Sie schon vorher mit BtM auffällig waren. Fakt ist: Sie sollten jetzt mal die Füße still halten und die Sache so schnell wie möglich mit Ihrem Verteidiger klären!
@Julian:
Das Jugendgericht wird auf Sie einwirken wollen, das ist üblich. Vermutlich lässt sich das mit einer Geldstrafe und oder Sozialstunden regeln. Vielleicht kommen Sie auch mit einer Ermahnung davon. Ich würde auf jeden Fall Abstinenznachweise mit zum Termin bringen, das macht immer einen guten Eindruck.
Haben Sie schon einen Verteidiger vor Ort?
Haben Sie einen Führerschein?
Jason (Montag, 05 April 2021 15:49)
Meine Tasche mit 11g Marihuana inklusive Grinder, Papes und Tips und Mischbaltt wurden im Wald gefunden und der Polizei gegeben.
Niemand weiß das es meine Tasche ist, nur der Name meines Brudes steht auf dem Mischbaltt.
Was wird jetzt passieren?
Mit freundlichen Grüßen
Jason
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 05 April 2021 20:38)
Wie alt sind Sie? Haben Sie einen Führerschein?
Jason (Montag, 05 April 2021 21:40)
18Jahre alt und ja habe ich
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 07 April 2021 13:29)
Wenn die Tasche niemanden direkt zuzuordnen ist, dann passiert gar nichts. Darf ich fragen, wie es dazu kommt, dass man Ihre Tasche im Wald findet?
Drogen im Wald zu verstecken, ist ja im Prinzip richtig old school und eigentlich nicht die schlechteste Idee. Aber wie war das dann genau? Habe Mandanten, die das im Wald in Tupperboxen versteckt haben. Aber die lassen ihre Tasche da nicht so rumliegen...
Maximilian (Donnerstag, 15 April 2021 12:55)
Sehr geehrter Herr Anwalt,
In meiner Wohnung wurde 13,41 g Marihuana gefunden, weswegen Ich (m/23) und meine Lebenspartnerin gemeinschaftlich separat angeklagt wurden wegen illegalen Erwerb von Btm. Mein Verfahren wurde über die Staatsanwaltschaft als Beschleunigtes Verfahren angeordnet. Ich habe keine Vorstrafen und bin auch erstmal in der Hinsicht auffälig geworden, ausserdem besitze ich eine Fahrerlaubnis.
Ist es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen bzw. welche Strafe ist zu erwarten.
Komme aus Bayern.
Mit freundlichen Grüßen
Alienlol (Samstag, 17 April 2021)
Sehr geehrter Herr Anwalt
Bin heute (in Thüringen) mit ca 0,4g Cannabis und einem Grinder mit Polle bzw kleinsten Rückständen erwischt worden, habe mich nicht dazu geäußert, lediglich ein Formular unterschrieben wo drinnen stand was mit abgenommen wurde und das ich damit einverstanden bin das es konfisziert wird und verbrannt wird.
Aber das was ich mich jetzt frage..
Wenn ich die Aussage verweigere und mich weiterhin auch nicht äußere um mich nicht noch weiter zu belasten kann es dann trotzdem sein das es fallen gelassen wird da die Beamten ja auch von einer geringen Menge sprachen?
(Bin 17 und gehe noch zur Schule, habe keinen Führerschein und bin davor noch nicht mit Btm in Erscheinung getreten...)
Ibo (Donnerstag, 22 April 2021 21:11)
Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich wurde vor zwei Wochen mit einem Kraftfahrzeug angehalten,komplette prozedur mit Bluttest usw. Positiv auf Cannabis. Habe dann zugegeben einen geraucht zu haben am Mittag.
Nun 2 Wochen Später flattert hier ein Brief der Polizei ein:
Allgemeiner Verstoß gg §29 Btmg mit Cannabis einschließlich Zubereitungen, inkl. Tatzeit und Tatort
Es wurde nichts gefunden, gibt ne vorstrafe die ü5 Jahre her ist mit über einem Jahr Freiheitstrafe auf bewährung ausgestetzt, die aber auch bereits vorbei ist.
Kriminalisierung von Konsumenten ! Was sagen Sie dazu ? Stellung nehmen ?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 April 2021 22:07)
@142:
Anwalt einschalten ist sinnvoll. Was dabei rauskommen kann? Mit Glück Einstellung nach § 153 a StPO gegen Geldstrafe. Sonst 30 - 50 Tagessätze...
Auf sowas tippe ich...und es wird gegen beide ein Fahrerlaubnisverfahren laufen (ärztliches Gutachten, Konsummusteranalyse). Melden Sie sich gerne bei mir, wenn ich mich kümmern soll.
@143:
Eine Einstellung des Verfahrens ist hier wahrscheinlich. Haben Sie schon Post erhalten, Ladung zur Vernehmung oder sowas?
@144:
Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen:
1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (wird aus dem Konsum abgeleitet, kriege ich idR vom Tisch),
2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und
3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).
Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.
Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte.
Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/
und
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Ich kann nicht sicher sagen, wie die Blutwerte sein werden. Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon gemeldet haben. Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.
Von größerer Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten.
Wenn der Führerschein wichtig ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Initiative zu zeigen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten.
Zu dem Strafverfahren keine Stellung nehmen. Da spielt hier auch nicht die Musik. Die spielt im Fahrerlaubnisrecht. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, sollten Sie das nicht einfach so laufen lassen...
Nr. 146 (Mittwoch, 28 April 2021 20:28)
Hallo Herr Schüller,
ich (20/M) habe gestern eine Vorladung von der Polizei bekommen.
Verstoß gegen das BtM Gesetz.
Kurze Fall Erklärung:
Im Zeitraum von 09/2020-10/2020 bin ich rückfällig geworden und habe mir heimlich über einen Zeitraum Gras gekauft und am selben Tag/Abend auch wieder konsumiert. Mein Lebenspartner wusste bis 10/20 nichts davon.
Nachdem es mein Partner herausgefunden habe, habe ich es auch wieder gelassen und seitdem nicht mehr konsumiert.
Der Verkäufer bei dem ich es gekauft habe wurde von der Polizei hochgenommen. Wahrscheinlich haben Sie Beweise in den Chats, weswegen sie auf mich zurückkommen.
Die Einladung der Polizei werde ich ablehnen, habe aber Sorge das ein negatives Licht auf mich fällt und was die Konsequenzen davon sind.
Wollte jetzt eigentlich meinen Führerschein machen, berufsbedingt ist er nötig,
das muss jetzt aber sicherlich warten.
Besteht eine Pflicht dem Arbeitgeber davon zu erzählen?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Grüße Nr. 146
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 29 April 2021 09:33)
So schnell ist der Führerschein nicht in Gefahr. Bewahren Sie Ruhe. Da Sie nicht genau wissen, was die Polizei Ihnen vorwirft und was in der Akte steht, sollten Sie sich um einen Dienstleister kümmern, der die Sache vom Tisch bringt.
Diese Dienstleister nennen sich "Anwälte" oder noch aufdringlicher "Strafverteidiger". Zu diesen Leute gehöre ich. Schreiben Sie mir gerne, wenn ich mich um Ihren Fall kümmern soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Waldemar (Donnerstag, 29 April 2021 20:21)
Hallo Herr Schüller,
Vor 3 Wochen hat die Polizei bei mir an der Tür geklingelt, und im Anschluss nach Einwilligung meine Wohnung durchsucht, da es scheinbar draußen nach Gras gerochen hat.
Hierbei wurden ca 15g Cannabis, 7 kleine Anzuchtpflanzen ohne Blüten und 2 Pflanzen (1 davon sehr klein) mit Blüten, 1 DVT mit Samen, 1x div. leere DVTs, Feinwaage, sowie Licht und Lüfter mitgenommen.
Bei der Durchsuchung war ich kooperativ. Mein Firmenhandy wurde von Polizisten untersucht und man konnte nix feststellen, sodass ich diese behalten durfte (Firmenhandy).
Ich habe bei der Polizei angegeben, dass ich es zum Eigengebrauch nutze und nie irgendwas an andere weitergeben habe und es auch nicht vor hatte.
Ich habe es betrieben weil ich nix mit irgendwelchen Kriminellen zu tun haben möchte und wissen möchte was ich konsumiere.
Zur Waage habe ich ausgesagt, dass ich es genutzt habe um in der Vergangenheit die g zu prüfen, als ich noch abhängig von dritten war. Später um meinen eigenen Ertrag zu wiegen.
Aus der Zeit vor dem Anbau sind auch die vielen leeren DVTs die ich nie weggeschmissen habe sondern über die Jahre angesammelt hab(dumm von mir). Davon hab ich ab und zu welche selber genutzt um eine Kleinigkeit mitzunehmen, wenn ich z.b. unterwegs bin. Zu Besuch in der Heimat bei der Family o.ä. Nicht zu irgendwelchen Verkauf oder ähnliches!
Anwalt habe ich bereits eingeschaltet. Hab allerdings noch keine Post o.ä. von irgendwem bekommen und sitze seit 3 Wochen auf heißen Kohlen seit dem Vorfall.
Wie lange kann es dauern bis ich Post bekomme?
Wie hoch wird voraussichtlich die Strafe ausfallen? Habe sonst bisher immer eine weiße Weste gehabt und nie Kontakt mit der Polizei oder Justiz. Bin 29 Jahre alt und arbeite als IT Berater in München.
Grüße und danke im Voraus!
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 29 April 2021 22:16)
Ich kann nicht sagen, wie lange die Post auf sich warten lassen wird. Wegen der 15 Gramm Cannabis sollte nicht viel passieren, unter 91 Tagessätze ist realistisch (ohne Eintrag ins Führungszeugnis also). Wenn der Anwalt den richtigen Ton trifft, ist auch eine Einstellung nach § 153 a StPO drin. Es wird ein Fahrerlaubnisverfahren angeordnet werden, ärztliches Gutachten mit Konsummusteranalyse. Das wird bei richtiger Beratung auch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu bestehen sein. Also den Kopf wird Sie die Sache nicht kosten. Vertrauen Sie Ihrem Anwalt, der wird das regeln. Bitte Vorsichtig bei der Begutachtung im Rahmen des Fahrerlaubnisverfahrens walten lassen, das kann schnell nach hinten losgehen.
Waldemar (Donnerstag, 29 April 2021 23:21)
Danke sehr für die rasche Antwort! Sie haben mir damit weitergeholfen und ein wenig die Last nehmen können. Danke danke danke!
Peter (Donnerstag, 20 Mai 2021 10:58)
Guten Tag Herr Schüller!
Ich habe eine Anzeige von der Stadt bekommen wegen §29 BtMG. Die Polizei hat letztes Jahr bei einer Hausdurchsuchung bei mir LSD und Cannabis gefunden.
Mein gesetzlicher Betreuer hat mir diese Woche Bescheid gesagt, dass nächste Woche schon der Termin vor Gericht ist und ich habe keinen Pflichtverteidiger und einen Anwalt kann ich nicht bezahlen.
Ich war Ende des Jahres zweimal in Kliniken, um einen Alkohol und Cannabisentzug zu machen und um von meiner drogeninduzierten Psychose runterzukommen, die mir sehr viel in meinem Leben kaputt gemacht hat. Seit ich jetzt fünf Monate keine Drogen mehr nehme und keinen Alkohol trinke, ist die Psychose auch weg.
Ich weiß, dass wenn ich letztes Jahr psychisch stabil gewesen wäre, auch nicht so eine Menge an Drogen gehabt hätte und generell so etwas niemals gemacht hätte. Ich habe aber Angst, dass wenn ich das vor Gericht sage, sie mich in eine geschlossene Psychiatrie stecken, obwohl es mir inzwischen besser geht und ich ohne Drogen ja auch keine Psychose habe.
Andererseits ist es ja die Wahrheit. Was kann ich also sagen und was würde mich dann erwarten?
Vielen Dank im Voraus!
Marco (Donnerstag, 27 Mai 2021 12:16)
Hallo ich bin Marco ich wurde heute früh von Zivilpolizei angehalten zu Fuß wurde kontrolliert und es wurde bei mir ca ein Gramm Crystal gefunden
Welche Strafe könnte mich ihrer Meinung nach erwarten ich wohne im Bundesland Sachsen und bin in Beschäftigung danach wird ja sicherlich die Geldstrafe festgelegt bzw wie sollte ich jetzt vorgehen ich muss dazu sagen ich habe ihn nicht unterschrieben, sollte ich mir vielleicht einen Anwalt nehmen
Ich würde mich sehr über Antwort freuen, danke mich im voraus
Bukem: (Donnerstag, 27 Mai 2021 13:05)
@Peter : solche Anfragen sind viel zu unkonkret und solche Fälle viel zu komplex, als dass man sie mal eben vernünftig hier beantworten könnte.
Ohne genaue Aktenkenntnis kann man hier nicht mal raten. Warum zb die Hausdurchsuchung?
Soviel vorweg: sollten wirklich freiheitsentziehende Massnahmen drohen, wäre Ihnen ein Pflichtverteidiger zwingend gestellt worden.
Alles was mit BtM konsum einhergeht, landet nach dem Strafverfahren bei der Führerscheinstelle.
Wenn Ihnen der Besitz oder sogar der Konsum harter BtM, also alles ausser Cannabis, nachgewiesen wird, droht wenigstens ein ärztliches Gutachten bzw der Entzug der Fahrerlaubnis.
Mehr kann ich so nicht sagen
@marco: es läuft natürlich ein Strafverfahren wegen des Besitzes. Haben Sie irgendwelche Angaben dazu gemacht, ob und was Sie konsumieren? Das gefährdet Ihre Fahrerlaubnis.
So oder so endet das Strafverfahren vermutlich mit einer Geldstrafe, danach kommt die Führerscheinstelle.
Vgl bitte den Eintrag zuvor. Sie sollten über anwaltliche Hilfe nachdenken. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Solche Verfahren laufen im Zweifelsfall schriftlich
Marco (Donnerstag, 27 Mai 2021 13:34)
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort nein habe keinerlei Angaben gemacht habe auch nichts unterschieben ein Protokoll habe ich natürlich bekommen im Besitz einer Fahrerlaubnis bin ich nicht würde mich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen sobald ich Post bekomme, wenn ich nehme an die Geldstrafe für dieses Vergehen könnte wie ich in den vorhergehenden Artikel entnehmen konnte sehr hoch und da der Richter die ich von anderen Fällen mitbekommen habe die Bestrafung meist unverhältnismäßig hoch ausfallen könnte mir Rechtsbeistand sicherlich zugute kommen da ich aber noch nie mit Anwälten Gerichten oder ähnliches zu tun hatte in welcher Form müsste ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen? Am Ende des Tages geht es ja immer um das Geld da ich jetzt kein Schwerverdiener bin doch dahingehend einen Ansprechpartner benötige sollte ich halt meine Möglichkeiten vorab prüfen können
Welche Möglichkeit besteht da für mich
, danke ihnen soweit
Bukem: (Donnerstag, 27 Mai 2021 17:38)
@Marco: Sie erreichen Herrn Schüller unter dieser Mail:
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Markus (Dienstag, 10 August 2021 23:04)
Ich hätte eine Frage zum BTM, eventuell kann mir hier einer helfen:
Ich fuhr vor einigen Tagen zu einem Kumpel mit dem Fahrrad, und hatte 6g Amphetamin, 6g Gras und 10 XTC Tabletten und eine Feinwaage um die Mengen abzumessen im Rucksack.
Ich wurde von der Polizei angehalten und mir wurde vorgeworfen, dass meine Pupillen nicht auf Licht reagieren würden, daher wurde mein Rucksack durchsucht und die Substanzen sicher gestellt.
Es wurde dann ein Alkohol und Speicheltest gemacht, die beide negativ auffallen, dann wurde sich damit rausgeredet, dass die Pupillen auch wegen Schlafmangel so aussehen könnten... alles klar.
Jedenfalls ist meine Frage, was kommt auf mich zu? Das ist mein erster Kontakt mit der Polizei, und ich hoffe dass mir bei so geringen Mengen kein Handel vorgeworfen wird. Der Polizist sagte mir ich bekomme demnächst Post und solle mich dazu äußern.
Ich würde die Aussage verweigern, aber was wenn mir Handel vorgeworfen wird? Soll ich dann zugeben, dass es Eigenkonsum ist, und ich mit der Waage nur für mich abmesse, oder nichts sagen?
Berkay (Sonntag, 15 August 2021 18:24)
Hallo, ich habe eine Frage zum Verstoß gegen die Bewährungsauflagen. In meinem Zimmer wurde 2019 an Heiligabend gekifft und nach Ankunft der Polizei, meine Wohnung durchsucht, während meiner Bewährungszeit. Gefunden hat man 3,8 Gramm in meiner Jacke, die von jemand anderem zugesteckt wurden. Da der Besitz von Cannabis in meiner Wohnung, bzw. In meiner Jacke stattgefunden hat,droht mir entweder eine Freiheitsstrafe oder eine Verlängerung meiner Bewährung. Meine Bewährungsauflagen habe ich letztes Jahr schon erfüllt, nachweisen konnte ich auch, dass ich nicht konsumieren. Muss ich jetzt mit einer Freiheitsstrafe oder Bewährungsverlängerung rechnen?Oder kann es auch sein, dass ich nur weitere Urinproben abgeben muss, um zu beweisen, dass ich nicht konsumieren? Auf Antworten würde ich mich sehr freuen.
Bukem (Montag, 16 August 2021 19:00)
@Markus: Strafverfahren wg BtMG Verstoßes wg des Besitzes läuft bereits. Ich finde hier schon wegen der Feinwaage und Ihrer Produktpalette einen Anfangsverdacht auch wegen des Handeltreibens sehr naheliegend. Sie sollten daher auf weitere Ermittlungsmaßen um Sie herum vorbereitet sein.
Auf gar keinen Fall sollten Sie alleine in der Sache sein. Das schreit aus verschiedenen Gründen nach dringender anwaltlicher Hilfe.
Das Strafverfahren und die später definitiv kommenden Massnahmen der Führerscheinstelle beeinflussen sich gegenseitig. Was im Strafverfahren evtl günstig sein kann, wenn man den Besitz harter BtM zum Eigenkonsum einräumt, kostet Sie später die Fahrerlaubnis und ne Menge Geld für die MPU.
Das ist wirklich uncool. Herr Schüller ist hochspezialisiert in diesen Dingen im Gegensatz zu reinen Strafverteidigern, dh er hat immer auch den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis im Kopf.
Er ist bundesweit tätig.
Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Bukem: (Montag, 16 August 2021 19:09)
@Berkay: ohne genauere Fallkenntnisse kann man das nur pauschal beantworten, ja natürlich droht schlimmstenfalls ein Widerruf der Bewährung. Und damit dann die Vollstreckung der ursprünglichen Freiheitsstrafe.
Auch hier ist sofortige anwaltliche Hilfe dringend anzuraten. Was und wie bei Ihnen genau los ist, weiß der Himmel. Was für ein Zimmer? Haben Ihnen das Freunde zugesteckt? Wissen Sie, wer? Würden die das einräumen? Warum eine Hausdurchsuchung? Bestimmt nicht wg ein bisschen Kiffen?
Erzählen Sie mal
Markus (Dienstag, 17 August 2021 23:13)
Danke Bukem für ihre Antwort. Im Besitz eines Führerscheins bin ich (zum Glück) nicht. Ich werde mich mit Herrn Schüller in Verbindung setzen.
Alex (Sonntag, 22 August 2021)
Hallo,
Habe heute einen strafbefehl über 70 tagessätze zu 100€ erhalten. Mir wird vorgeworfen 1x 5g und 1x 25g cannabis im darknet bestellt zu haben. Es gab auch eine hausdurchsuchung, wurde auser einer waage und verpackungsmaterial nichts gefunden. Aussage habe ich verweigert. Hatte vor 2 jahren bereits einen strafbefehl wegen 10g der war aber deutlich weniger. Komme aus bayern!
Lohnt sich hier ein einspruch? An der höhe der tagessätze lässt sich nix machen da 100€ bei 3000€ netto normal ist.(hatte keine angaben zum gehalt gemacht) glaube nicht das ich vor gericht unter 50 tagessätze komme, plus gerichts und anwaltskosten könnte noch teurer werden, oder?
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 22 August 2021 23:01)
Bitte mal Strafbefehl hochladen: kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Ich kriege solche Fälle oft noch nach § 170 II StPO zur Einstellung.
Michael (Montag, 23 August 2021 02:19)
Hallo,
Ich habe vor kurzem eine Vorladung zur Hauptverhandlung bekommen, da ich Cannabis erworben habe (etwa 70-90g auf etwa 4 Käufe verteilt) Ich wurde von dem Dealer und einem Kollegen verpfiffen, zum tatzeitpunkt war ich 19 Jahre, das Cannabis ist nur für Eigengebrauch benutzt worden.
Ein Jahr davor wurde ich einmal mit 15g erwischt das wurde jedoch Fallen gelassen,
Ich war noch nie vor Gericht daher frage ich mich was mir wohl blühen wird, komme aus Österreich jedoch würde mir Ihre Einschätzung sehr weiterhelfen.
Bukem: (Dienstag, 24 August 2021 14:00)
@Alex: das Einkommen ist dann geschätzt worden, sofern Ihr tatsächliches Einkommen geringer ist oder Unterhalt dadurch beeinträchtigt wird, könnte der Einspruch nur auf die Anzahl bzw die Höhe der Tagessätze beschränkt werden.
Beschränkt man den Einspruch nicht, drohen mündliche Verhandlung und Mehrkosten und das Risiko einer höheren Strafe.
@Michael: in Deu wäre fraglich, ob Jugend-oder Erwachsenen Strafrecht bei Ihnen angewandt werden würde.
Im Jugend Strafrecht stehen pädagogische Aspekte im Vordergrund.
So oder so drohen hier Konsequenzen Bzgl Ihrer Fahrerlaubnis. Deshalb sollten Sie keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten machen. Das dürfte auch in Österreich so gelten.
Thorben (Montag, 20 September 2021 03:25)
Hallo ich bin 29 Jahre alt und wurde am 17.09 in der Nähe vom Bahnhof in Hamburg von einem einzelnen Polizisten mit circa 5-7g Cannabis erwischt da mein Kumpel neben mir einen joint geraucht hat.
Ich war gänzlich unbekannt bei der Polizei bis jetzt.
Was wird auf mich zukommen? Muss ich mir Sorgen machen das ich meinen staplerschein verliere ? Wird ein Bußgeld auf mich zu kommen und wenn ja wie teuer wird das Pie mal Daumen?
Verliere ich meine Flugsicherheits Überprüfung ( züp oder auch zup genannt da ich sonst meinen Job verliere. Ich besitze keinen Führerschein aber habe ich jetzt automatisch die mpu an der Backe ? I
Ich bedenke mich schon einmal für die Anzwort.
Bukem: (Dienstag, 21 September 2021 15:46)
@Thorben: musste mich hierzu erst etwas einlesen.
In Kurzform, ja, verdammt gut, dass Sie sich gemeldet haben.
Bitte im eigenen Interesse unter
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
bei Herrn Schüller melden.
Für den Cannabis Besitz gibt es ein Strafverfahren, was ohne viel Tamtam mit einer Geldstrafe endet. Die wäre grundsätzlich abhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Alles erst einmal nicht wild. Auch für die Führerscheinstelle wäre das alles nicht wild, Sie haben ja kein Fahrzeug unter Cannabiseinfluß geführt. Das schlimmste wäre, dass Sie ein ärztliches Gutachten machen müssten, bevor Sie Ihre Fahrerlaubnis bekämen.
Unangenehm ist aber Ihr Job anscheinend am Flughafen. Dazu müssen Sie auch charakterlich geeignet sein
Das ist insbesondere dann sehr fraglich, wenn bei
laufenden oder eingestellten Ermittlungs- oder Strafverfahren,
bei Sachverhalten, aus denen sich eine Erpressbarkeit durch Dritte ergibt, bei Sachverhalten, aus denen sich Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergeben und hier einschlägig bei Alkohol-, Rauschmittel- oder Medikamentenabhängigkeit oder einem regelmäßigen Missbrauch dieser Substanzen.
Deshalb sollten Sie sich hier unbedingt anwaltlich helfen lassen, damit schon das Strafverfahren diskret eingestellt wird, etwa gg Zahlung einer Geldauflage. Wäre kein Schuldeingeständnis.
Herr Schüller hilft hier und bei der Sicherheitsüberprüfung.
JVA (Sonntag, 26 September 2021 18:52)
Meine Verlobte hat es toleriert das ich aus ihre Wohnung auch Drogen Verkaufe.
Ich soll in den offenen Vollzug verlegt werden.
Aber vorher steht ein Hausbesuch vom Sozialdienst an bei meiner Frau ob ich dort Unterkunft und Verlegung bekomme.
Aber meine eigentliche Frage wäre was soll sie antworten auf die Frage warum sie es toleriert hat? Aus Liebe finde ich blöde da es dann ja immer wieder vorkommen kann das sie es toleriert.
Ich danke schon jetzt für eine schnelle Antwort
Bukem: (Montag, 27 September 2021 08:10)
@JVA: wir können bzw dürfen Ihnen aus berufsrechtlichen Gründen nicht einfach was günstiges vordiktieren. So funktioniert das nicht.
Wichtig dürfte hier aber ganz allgemein in der Strafvollstreckung nicht nur eine gute Sozialprognose, sondern auch eine gute Legalprognose sein. Immerhin scheinen Sie hier bereits auf einem guten Weg zu sein, sonst gäbe es ja nicht die mögliche Lockerung.
Dh ganz wichtig ist die Perspektive Ihrer Entlassung. Besteht ein gutes soziales Umfeld, hier mit dem Kontakt zur Frau/ Familie? Das scheint vorzuliegen.
Deshalb ist wohl auch nicht unbedingt wichtig, warum Ihre Frau das dealen geduldet hat ( da gibt es bestimmt nachvollziehbare menschliche Gründe, auch wenn ihr das nicht gefallen hat).
Wichtig ist jetzt natürlich, dass Sie heute nicht mehr dealen oder konsumieren würden, dass Sie mit der alten Szene nachvollziehbar gebrochen haben und das deshalb Sie Ihre Frau nie wieder in die Situation bringen würden, etwas illegales zu tolerieren. Das muss alles plausibel erklärt werden. Aber soweit es scheint, sind Sie bereits auf einem guten Weg
JVA (Montag, 27 September 2021 16:33)
@Bukem
Ich danke Ihnen für die schnelle und rasche Antwort.
Danke für die Erklärung sie ist schon sehr hilfreich.
Ich denke ich bin auf den richtigen Weg.
Dankeschön nochmals.
Ein schön Tag euch allen noch.
Jes (Freitag, 28 Januar 2022 09:44)
Meine Tochter (16 Jahre) wurde im Urlaub mit einer geringen Menge amphvitaminen aufgegriffen und von der Polizei verhört. Jetzt haben wir eine Vorladung von der Polizei bekommen zur beschuldigtenvernehmung. Sie ist nie strafrechtlich aufgefallen und hat aus ihrem Fehler gelernt. Was kommt noch auf uns zu? Lg
Bukem: (Freitag, 28 Januar 2022 20:15)
@Jes: das hängt davon ab, was in ggü der Polizei eingeräumt worden ist. Wo ist das ganze denn erfolgt? Ist eingeräumt worden, daß sie das BtM zum Eigenkonsum besessen worden ist oder daß sie dies auch konsumiert hat? Sollte hiervon die bei Ihnen örtlich zuständige Führerscheinstelle Kenntnis erlangen ( das tut sie kraft Gesetz, wenn der Vorfall sich in Deutschland ereignet hat) dann wird sie je nachdem, ob sie auch den Konsum eingeräumt hat, aller Voraussicht nach nicht nur mit einem ärztlichen Gutachten, sondern sogar mit einer MPU rechnen müssen, sofern sie den Führerschein machen möchte. Der Konsum harter BtM, das ist nämlich u.a. Amphetamin, führt zum Verlust der Fahreignung.
Deshalb wären Sie gut beraten, sich jetzt in dieser Angelegenheit schnell anwaltlich beraten und helfen zu lassen, um das einzufangen und diskret zu erledigen.
Herr Schüller steht hier gerne bundesweit zur Verfügung.
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Bert (Dienstag, 24 Januar 2023 19:54)
Hallo zusammen,
Mitte Juli 2021 wurde ich auf einem Festival vom Zoll mit 0,4g mdma erwischt, als Fußgänger . Bei der Aufnahme meiner Daten hab ich nur bei verpflichtende Angaben mitgewirkt. Das ganze ist leide in BaWü passiert. Bisher habe ich noch keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Kommt da noch was und wie lange darf das den maximal dauern? Berichtet der Zoll auch an die FSS? Da ich noch nie konsumiert habe ist mir waucj eine haaranalyse recht schnuppe. Was kann hier also maximal passieren?
Vg
Bert (Dienstag, 24 Januar 2023 20:16)
IM Juli 2022
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 31 Januar 2023 23:07)
Da wird vermutlich eine Einstellung nach § 31 a BtMG noch in Sichtweite sein. Wenn nicht: Kleine Geldstrafe und Einstellung nach § 153 a StPO. Fahrerlaubnisbehörde kann sich melden und kriegt Bescheid. Da droht aber kein Risiko: Melden Sie sich gerne bei mir, wenn es soweit ist.
Bert (Mittwoch, 01 Februar 2023 13:32)
Hallo Herr Schüller,
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Sollte ich in die Richtung etwas bekommen, bekommen Sie Post von mir �
VG
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 Februar 2023 15:38)
Die werden sich irgendwann mit einer Anhörung zur Sache melden. Dauert oft lange.
Klar, melden Sie sich dann gerne. Alles Gute bis dahin.
Ben (Montag, 27 März 2023 03:32)
Hallo,
ich wurde mit ca. 0.5g Kokain von Zivilpolizisten auf dem Weg zu einer Party erwischt. Das Kokain war nicht versteckt, weshalb ich es direkt den Beamten gab. Ich bin bisher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Was kommt nun auf mich zu? LG
Bukem (Montag, 27 März 2023 22:24)
@Ben: es läuft ein Strafverfahren nach BtMG wg des Besitzes. Und daran wird sich im Anschluss die Überprüfung Ihrer Fahreignung durch die Führerscheinstelle anschließen. Hängt inhaltlich beides zusammen, deshalb sollte mit Bedacht vorgegangen werden, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, dauerhaft Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren und nur mit MPU teuer und zeitintensiv wieder bekommen zu können.
Herr Schüller ist bundesweit für Sie da. Bei Interesse bitte Mail an
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Jule (Samstag, 29 April 2023 01:44)
Hallo Herr Schüller,
Ich hätte eine Frage an Sie.
Und zwar geht es um meinen Partner der hat mehrere Vorstrafen wegen Btm. Ich glaube 2 mal wegen Besitzt zum Eigenbedarf und 1 mal etwas mehr an btm weswegen ihm auch der Handel angehängt wurde. (Ich weis aber nicht ob sich das bestätigt hat mit dem Handel, da wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusammen waren)
So dann war er auch deswegen im Gefängnis, weil er die Geldstrafe nicht bezahlt hatte und die dann absitzen musste.
Und heute am späten Abend war er mit dem E-scooter unterwegs und hatte ungefähr 1g Gras und 1-1,5 g Amphetamin dabei und wurde dann natürlich von der Polizei angehalten um eigentlich das Nummernschild zu kontrollieren, ob er auch das neue für dieses Jahr hat.
Die waren ja nicht doof und haben ihn auch durchsucht und fanden dann auch die Drogen.
Haben ihn dann zur Blutentnahme mit zur Polizeistation genommen.
Ich frage mich jetzt was auf ihn zukommt wegen dem wiederholtem Besitz und das fahren unter Btm(auch wenn es mit dem E-Scooter war zählt das ja auch dazu)
Kann er sogar eine Gefängnisstrafe bekommen?
Liebe Grüße
Jule (Samstag, 29 April 2023 01:49)
Achso und er darf wohl jetzt nicht mehr mit dem E-Scooter fahren wurde ihm von der Polizei gesagt. Stimmt das? Ich mein ihm können sie ja kein Führerschein abnehmen, weil man für ein scooter kein brauch.
Bukem (Dienstag, 02 Mai 2023 09:49)
@Jule: da bräuchten wir für eine ganz grobe Einschätzung weitere Informationen: ist er denn auch unter Alkohol - oder BtM Einfluss gefahren, liegt das Ergebnis der Blutuntersuchung schon vor? Davon hängt ab, ob neben dem Besitz von BtM auch noch Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten verwirklicht worden sind, die dann zu weiteren Strafen und auch dem Entzug der Fahrerlaubnis führen können.
Natürlich ist der Besitz der Betäubungsmittel verboten und auch insoweit eine Straftat. Steht Ihr Partner denn noch unter einer Bewährung?
So oder so scheint es sehr sinnvoll, sich hier anwaltlich helfen zu lassen , damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt. Dazu müsste natürlich erst die Aktenlage eingesehen werden, um halbwegs klare Prognosen abgeben zu können.
Wenden Sie sich bitte bei Interesse an
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Jennifer (Montag, 18 September 2023 12:22)
Hallo Herr Schüller,
ich bräuchte Ihre Einschätzung. Gestern nacht wurde ich von der polizei mit ca. 25g Marihuana und einer feinwaage mit aufs revier genommen. Ich bin nicht vorbestraft. Hatte leider anfang diesen jahres in metzingen (mit meinem freund) eine menge an Klamotten geklaut. Wert ca 4tausend euro. Das Verfahren läuft auch schon und wird Anwaltlich vertretten. Bisher noch kein urteil. Meine aktuelle frage ist; ob die beiden Fälle eine auswirkung aufeinander haben. Da ich einen Führerschein besitze, aber kein auto und auch nicht fahre, wird mir mein Führerschein vermutlich trz entzogen? Muss ich eine MPU machen? Ich bin ganz brav mit auf das revier gegangen. Habe keine Angaben gemacht und nichts unterschrieben. Leider gedoch haben die gegen meinen willen, mein handy behalten. Wobei das aus war und die pin fehlt, da ich diese nicht mehr wusste. Ich werde mich auch anwaltlich vertreten lassen, wollte nur erstmal Ihre Einschätzung. Da ich derzeit einen guten verteidiger suche, der das beste raus holen kann. Vieken dank schonal für Ihre Antwort.
Bukem (Donnerstag, 21 September 2023 07:53)
@Jennifer: dann sollten Sie sich ganz im Vertrauen an Ihren Verteidiger wenden.
Es ist unter Anwälten unüblich und berufsrechtlich im Zweifelsfall verboten, in Kenntnis der bereits erfolgten Mandatierung einem Kollegen in die Parade zu fahren. Sie wissen schon, viele Köche verderben den Brei
Nasenstein (Sonntag, 01 Oktober 2023 07:30)
Guten Morgen
Ich war heute unterwegs mit meinem Partner u. Ein Kumpel von ihm.Mein Freund fragte ihn ob Er uns abgeholte. Was er auch tat
Er ist bissel zu schnell an der Polizei vorbei wir dachten wäre alles in Ordnung gewesen.. wir sind weiter gefahren... Musste aufs Klo Habe mich gestritten mit meinem Partner vorbestraft 34 BtMG Führungsaufsieht 5 Jahre Haft hinter sich u. Der Fahrer ist auch schon mit BtMG aufgefallen u. Ich auch..
Da mein Partner u. Ich Streit hatten u. Wir ja eh angehalten haben für pipi... Sagte ich kann den Rest alleine heim.... Habe mich paar Meter weiter .. mein Freund hat mir meine Handtasche hinter her geschmiese u. Höre nur noch halt Polizei u. Ja sind festgenommen worden u. Wurden alle getrennt in Zimmern wegen zu wenig Personal u. Wochenende müssten wir in die Zelle Warten auf die stadtsan zusammen
Bukem (Dienstag, 03 Oktober 2023 13:58)
@Nasenstein: wie kann Ihnen Herr Schüller helfen? Ihre Schilderung hörte Recht abrupt auf und ich verstehe Ihre Frage noch nicht.
Lars (Sonntag, 26 November 2023 20:38)
Guten tag,
Vor 6 monaten wurde ich mit ca 28g Marihuana erwischt. Zusätzlich war bei mir eine Wage. Ich besitze auch einen Führerschein und wollte wissen ob es mir etwas bringt, ein cannabis Rezept von einem Arzt austellen zu lassen? Körperlich habe ich chronische Schmerzen und das cannabis hat bisher immer geholfen. Zumal andere tabletten eher die Gegenteilige wirkung hatten. Habe mir das schon lange übrrlegt. Ich möchte eben meinen Führerschein nicht verlieren. Aufgehört habe ich natürlich seit dem Vorfall. Vielen Dank schonmal
Bukem: (Montag, 04 Dezember 2023 13:15)
@Lars: das wird rückwirkend so leider nicht funktionieren. Erzählen Sie bitte genauer, was passiert ist? Das war eine Verkehrskontrolle? Gab es eine Blutentnahme, wenn ja, mit welchen Werten? Haben Sie bisher irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsumverhalten getroffen?
XYZ (Montag, 29 Januar 2024 15:50)
Hallo Herr Schüller, eine Freundin von mir hat letzte Woche Post bekommen, dass sie vorgeladen ist als Beschuldigte, im Jahr 2021 Amphetamine an Minderjähre abgegeben zu haben/Handel mit BtM. Bei der Sache wird es sich wohl um einen "Gefallen" gehandelt haben, wo sie jemandem etwas mitgebracht hat.
Sie ist selbst noch relativ jung und hatte damals eine schwere Phase, in der sie auch selbst konsumiert hat und am Ende des im Brief genannten Tatzeitraums (1.1.21 - 9.11.21) wegen Psychosen u. Depressionen auch in stationärer Behandlung gelandet ist.
Nun hat sie seit Herbst letzten Jahres ein Kind und ihr Leben seitdem komplett gedreht und konsumiert gar nichts mehr, auch keine Antidepressiva... und nun kam aber halt dieser Brief mit der "alten Sache" reingeflattert.
Sollte sie zur Vernehmung hingehen? Was kann im schlimmsten Fall passieren/folgen? Muss sie sich Sorgen um ihr Sorgerecht machen? Führerschein? Meine Freundin hat eine Betreuerin, welche einen guten Eindruck von ihr hat und die auch schon bei der Polizei war, um denen das zu sagen.
XYZ (Mittwoch, 31 Januar 2024)
Nachtrag: Sie war nun gestern bei einem Anwalt, der vom Amt gestellt wurde, da sie selbst nicht ausreichend verdient. Der sagt, dass es max. auf ne Geldstrafe hinauslaufen wird, aber die Führerscheinstelle sich wohl melden könnte und eine MPU fordern, wo ich mich wiederum frage, wie das sein kann, weil ja gar nicht bewiesen ist, ob sie in dem Zustand auch jemals gefahren ist. Und sie mittlerweile ja auch gar nicht mehr konsumiert. Das wäre wirklich fies.
Finn (Sonntag, 10 März 2024 14:40)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Ich wurde am Samstag morgen als Fußgänger in Niedersachsen Kontrolliert (Wohnhaft noch in NRW) auf dem Nachhauseweg Kontrolliert. Die Polizei hat bei mir ein +- Viertel XTC Pille gefunden. Ich habe angegeben grade von der Party zu kommen, und auf die Frage das auf Techno Parties ja häufig Drogen konsumiert werden habe ich mit ja beantwortet. Der Polizist hat mehrfach betont das ich Schnupfen hätte und zittern würde. Hier meine Antwort es ist kalt (es war -1 grad zu dem Zeitpunkt).
Ich hätte klarer machen sollen, dass ich die Drogen nicht konsumiere, habe aber auch keine Aussage gemacht das ich dies tue. Ich wurde in dem kompletten Gespräch nicht belehrt. Mir macht vor allem die MPU zu schaffen.
Können Sie mir hier helfen?
Viele Grüße
Bukem (Donnerstag, 14 März 2024 14:40)
@Finn: das kann Ihnen sehr schnell über den Kopf und um die Ohren fliegen.
Es läuft jetzt ein Strafverfahren wegen des Besitzes.
Nach seinem Abschluss schaltet sich dann die Führerscheinstelle dazu. Der Besitz des ( hartem) Btm rechtfertigt eine MPU. Sollte hier oder schon zuvor auch nur der einmalige harte Btm Konsum festgestellt werden, verlieren Sie die Fahreignung und damit die Fahrerlaubnis.
Für konkrete Hilfe im Strafverfahren und gg die Führerscheinstelle bitte Mail an Herrn Schüller unter
kontakt@strafverteidiger-schueller.de.