Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Das ärztliche Gutachten gemäß § 14 Abs.1 S.1 Nr.2 FeV (Verdacht auf Konsum harter Drogen)

 

Ist der Konsum von Betäubungsmitteln nicht erwiesen, aber wird dieser anhand konkreter Tatsachen vermutet (z.B. beim Fund von 1 Gramm Cannabis oder Kokain bei der betreffenden Person), ordnet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig ein sogenanntes ärztliches Gutachten an.

 

Dieses Gutachten ist quasi eine Art MPU light, sie umfasst ein kurzes Gespräch mit dem Gutachter sowie zwei Urinscreening (oder eine Haarprobe).

 

Mit dem ärztlichen Gutachten soll die Frage geklärt werden, ob Betäubungsmittel (=Drogen, die in den Anlagen I - III des BtMG gelistet sind) konsumiert worden sind oder nicht. Die MPU wird hingegen angeordnet, wenn das feststeht (anders nur beim Sonderfall Cannabis).

 

Steht der Konsum eines Betäubungsmittel außer Cannabis wie Speed, MDMA, Kokain, Crystal fest, so führt dies nach § 14 Abs.1 S.1 Nr.2 FeV und § 11 Abs.1 S.2 FeV zur Nichteignung und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Beachte: Wenn Sie mit BtM im Blut im Verkehr aufgegriffen wurden, dauert es nicht selten Monate, bis die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet (wegen überlasteter Mitarbeiter und/oder Labore). Da die Anlage 4 zur FeV die Möglichkeit eines Abweichens vom Regelfall der Entziehung vorsieht, wenn etwa ein Verhaltenswandel dargelegt werden kann (z.B. wenn die Nichteignung im Moment der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde zB wegen zwischenzeitlich vorgelegter Abstinenznachweise und einer abgeschlossenen verkehrspsychologischen Aufarbeitung nicht mehr ohne weiteres anzunehmen ist), sollten Sie den Zeitraum bis die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet, dringend nutzen. Ich helfe Ihnen gerne dabei.

 

Machen Sie sich keine falschen Hoffnungen: Wenn die Fahrerlaubnisbehörde von irgendwo her Wind bekommt, dass Sie mit sog. harten Drogen erwischt wurden, werden Sie eine Einladung zum ärztlichen Gutachten erhalten.

 

Hart sind alle Drogen, die nicht weich sind. Und weich ist nur Cannabis. Mittelharte oder halbweiche Drogen gibt es hingegen nicht und die Stimmen, die auch Cannabis als harte Droge einstufen wollen, halten sich wacker.

 

Und dann sollte Ihr Urin sauber sein und das Haar auch. Wobei es ja auch schlaue Köpfe gibt, die im Moment der Begutachtung dann schlaue Kahlköpfe sind. Auch hier ist aber Vorsicht anzuraten: Die Behörden bestehen manchmal auf Haarproben und wenn dann kurzfristig das Haar abrasiert worden ist und man dann siegesgewiss im Meister Propper Look beim ärztlichen Gutachten auftaucht, dann bastelt die Behörde daraus sehr schnell sowas, was man im Strafrecht Verdunklungsgefahr nennt - sprich: Wenn man Beweismittel einfach dem Friseur oder dem heimischen Mach 3 überlässt.

 

Anhaltspunkten für die Einnahme von harten Drogen muss (und nicht darf) die Behörde nachgehen, §§ 14 Abs.1 S.1, 11 Abs.2 S.1 FeV.

 

Die Behörde kann ein Drogenscreening oder ein ärztliches Gutachten anordnen. Der Unterschied besteht darin, dass beim Screening nur nach Drogen untersucht wird, während beim ärztlichen Gutachten noch ein Gespräch mit einem mehr oder minder verständnisvollen Gutachter vorgesehen ist. Und wie man sich denken kann, sind da einige Spezialisten dabei, die meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Wenn Sie also ein negatives ärztliches Gutachten erhalten haben, sollten Sie prüfen lassen, ob es rechtmäßig ist. Nicht selten ist es grob fehlerhaft und darf deshalb nicht verwendet werden.

 

 

Welche konkreten Verdachtsmomente und/oder dürfen zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens führen?

 

Sie ahnen es bereits: § 14 Abs.1 S.1 Nr.2 FeV liefert keinen konkreten Hinweise darauf, wann irgendwas konkret sein genug sein soll.

 

Klar ist jedenfalls, dass die Anordnung nur aufgrund eines drogentypischen Aussehens nicht gerechtfertigt ist. Will heißen: Auch wenn die Dreads schon über den Hintern hängen und eines ausgewaschenes Marley-Shirt Ihre Hühnerbrust ziert, ist das noch lange kein Grund zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.

 

Eine Anordnung mit dem Ziel "mal schauen, ob der sich was reinpfeifft, so aussehen tut er ja!" ist deshalb nicht erlaubt.

 

Fehlerquelle: Anordnen kann die Behörde das Gutachten aber trotzdem. Das Problem ist, dass diese Anordnung nicht separat angegriffen werden kann, da sie kein eigenständiger Verwaltungsakt ist. Gefinkelt, nicht wahr? Wenn Sie der Aufforderung zum äG nicht Folge leisten, wird die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Erst diese Entziehung können Sie dann mit dem Argument vor dem Verwaltungsgericht anfechten, das die Anordnung des äG rechtswidrig war und das Gutachten deshalb nicht gemacht werden musste. Die Entziehung wegen Nichtvorlage eines Gutachtens nur wegen Ihres Hippielooks wird deshalb (hoffentlich) von dem Verwaltungsgericht kassiert werden.

 

Aber - und hierauf achte man besonders: Nach der Rspr. des BVerwG kann der Inhalt eines rechtswidrig angeordneten ärztlichen Gutachtens von der Behörde sehr wohl verwertet werden, wenn die betreffende Person es dort vorgelegt hat.

 

Ergibt sich aus dem rechtswidrig angeordeneten Hippielook Gutachten dann der Konsum von MDMA (weil Sie nur wie Janis Joplin aussehen, aber im Herzen schon immer Raver waren), dann darf die Führerscheinstelle Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen und das hat rechtlich bestand.

 

Wichtig ist deshalb:

 

  • Bei der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens sofort den von Drogen einstellen und anwaltlichen Rat einholen und
  • das Ergebnis des Gutachtens niemals (!!!) direkt durch die begutachtende Stelle an die Behörde senden lassen. Eine oft durch den TüV/Dekra/AVUS beigefügte Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen Sie nicht.

 

Also: Der Behörde müssen wegen des Verhältnismäßigkeitsprinzips hinreichende und vor allen Dingen objektive Tatsachen vorliegen, die es naheliegend erscheinen lässt, dass eine bestimmte Person Drogen konsumiert hat. Die Behörde darf also nicht einfach so ein Gutachten anordnen. Dass verschiedene Fahrerlaubnisbehörden so tun, als hätten sie vom Verhältnismäßigkeitsprinzip noch nie etwas gehört, steht freilich auf einen anderen Blatt.

 

Gerne ziehen sich die Behörden etwa zur Begründung der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens auf den Hinweis zurück, dass die betroffene Person bei der Vekehrskontrolle gerötete Augen oder auffällige Pupillen gehabt habe oder der Drogenschnelltest eben positiv war. Hierbei lässt die Behörde gerne außer Betracht, dass etwa gerötete Augen durch eine Bindehautentzündung erklärbar sind und die Pinkeltests alles andere als zuverlässig sind und keine belastbare Aussagen liefern, sondern nur Vermutungen. Nach wohl herrschender Meinung bei den Gerichten muss die Einnahme von BtM deshalb von einer Blutuntersuchung bestätigt werden. Finden sich dort entgegen der Vermutung aus dem Schnelltest keine Nachweise von BtM, scheidet auch die Anordnung einer ärztlichen Begutachtung (oder direkt die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer MPU) aus. Aber auch hier gilt: Manche Gerichte sehen das anders (so etwa der VGH Bayern, SVR 2006, 76 f.).

 

Noch unbeantwortet ist offenbar die Frage, ob die Polizei die Führerscheinstelle auch unterrichten darf, wenn der gemessene THC unter 1,0 ng/ml THC betrug.

 

§ 49 a Abs. 2 OWiG spricht bei richtiger Auslegung eher dagegen, dass die Polizei solche niedrigen THC Werte an die Fahrerlaubnisbehörde weiterleiten darf. Aber auch das ist umstritten. Und natürlich leitet die Polizei fast alles weiter, was ihr bekannt wird. Mir ist jedenfalls noch kein Urteil bekannt, welches diese spezielle Frage mit hoher Praxisrelevanz beantwortet.

 

Umso "lustiger" mutet es dann an, wenn selbst niedrige THC COOH Werte weitergeleitet werden wie kürzlich bei einem Mandanten 17 ng/ml THC COOH und die Führerscheinstelle diesen Ball auch noch aufnimmt und deswegen rechtswidrig die ärztliche Begutachtung anordnet.

 

Wenn ein Betroffener sich in der Probezeit befindet, sorgt auch das Kraftfahrtbundesamt dafür, dass Ordnungswidrigkeiten, die mit mindestens einem Punkt in Flensburg "belohnt" werden, auch an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden, § 2 c StVG. Auch während eines laufenden Ermittlungsverfahrens etwa wegen eines Verstoßes gegen §§ 29 f. BtMG gibt die Staatsanwaltschaft die entsprechenden Informationen an die FSST weiter. Und nicht, weil sie sonst nichts zu tun hat, sondern weil sich das aus Nr. 45 Abs.II Mistra ergibt.

 

 

Kann ein laufendes Strafverfahren (nicht: Bußgeldverfahren nach § 24 s StVG!) die Entziehung einer Fahrerlaubnis verzögern?

 

Besonderheiten ergeben sich, wenn gegen einen Betroffenen ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB droht.

 

Das Strafverfagreb ist vom Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG zu unterscheiden: Bei dem Bußgeldtatbestand des § 24 a StVG muss man "nur" unter der Wirkung von Drogen gefahren sein, bei §§ 315 f StGB kommen neben des Nachweis des Fahrens unter Wirkung von Drogen noch paar Besonderheiten hinzu, wie etwa ein Unfall oder Fahrauffälligkeiten, die die Sache dann von der Bußgeldebene auf die Ebene einer Straftat hochqualifizieren)

 

Solange dieses Strafverfahren läuft, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, nicht für eigene Zwecke -insbesondere nicht für den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis nutzen. Will heißen: Das Gericht hat das Erstzugriffsrecht auf den Führerschein und solange das so ist, sind die Erkenntnisse für die Fahrerlaubnisbehörde gesperrt. Natürlich nicht als geheime Verschlusssache, aber der Führerschein darf halt dann noch nicht entzogen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss warten, wie das Gericht sich entscheidet, § 3 Abs. 3 S.1 StVG (Ausnahmen gelten für Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung oder bei solchen, die von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder der Bundeswehr ausgestellt wurden). Ein Strafverfahren gilt erst dann als abgeschlossen, wenn es rechtskräftig geworden ist.

 

Aber: Wenn es bei dem Strafverfahren um einen bestimmten Sachverhalt geht (etwa dem Vorwurf nach § 316 StGB nach dem Führen eines PKW unter der Wirkung vom MDMA mit Ausfallerscheinung und druckreifen Schlangenlinien) und der geneigte Drogenfreund dann nochmal wegen einer anderen Sache auffällt, dann darf die Fahrerlaubnisbehörde diesen Sachverhalt zum Anlass nehmen, den Führerschein dennoch zu entziehen (so etwa, wenn der o.g. Schlangenlinienprofi zwei Wochen später nochmal frisch nach der gerauchten Bong schnell von seinem Kumpel nachhause fährt und nach überraschender Verkehrskontrolle mindestens 1,0 ng/ml THC festgestellt wird und der Typ den Polizisten noch locker erzählt hat, dass er gelegentlicher Konsument ist).

 

Vorteilhaft kann es bei Strafverfahren natürlich sein, wenn das Verfahren lange läuft und man den Zwischenzeitraum bis zu einer Entscheidung des Strafgerichts nutzen kann, um sich in diesem Schwebezeitraum über Screeningsprogramme, Schulungen beim Verkehrspsychologen usw. wieder ein gutes Blatt erarbeiten zu können etwa für die Ausnahmeregelung, die etwas versteckt in der Fahrerlaubnisverordnung unter Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 zur FeV auf Entdeckung wartet.

 

Selbst viele Fachanwälte für Verkehrsrecht haben laut Aussage vieler meiner Mandanten hierauf nicht hingewiesen. Das ist sonderbar, denn dort steht unüblich unverklausuliert, dass von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden kann, wenn seit der Rauschfahrt ein Verhaltenswandel bei der betroffenen Person stattgefunden hat und sich dieser auch noch (natürlich) dokumentieren lässt. Es handelt sich hier also wirklich um so etwas wie den fahrerlaubnisrechtlichen Rettungsanker, der kurz vor der Entziehung des Führerscheins nochmal die Option eröffnet, meist Monate später noch eine MPU machen zu dürfen, wobei man während des ganzen Prozesses aber die Fahrerlaubnis behalten darf. Und das ist eine gute Sache, die man durchaus mal erwähnen darf.

 

 

Wie sieht es aus, wenn die Erkenntnisse in dem Bußgeld- oder Strafverfahren nicht verwertbar waren? Darf die Verwaltungsbehörde die Erkenntnisse verwerten?

 

Auch wenn im Strafverfahren bzw. im Bußgeldverfahren etwa wegen verbotener Vermehmungsmethoden oder wegen Verfahrensfehler eine Nichtverwertbarkeit der Beweismittel (zB. der Blutprobe) galt, kann die Fahrerlaubnisbehörde trotzdem diese Erkenntnisse heranziehen, um die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das Verwertungsverbot wirkt nicht auf die Verwaltungsebene fort. Finden Sie nicht fair? Ist es auch nicht, kümmert aber niemanden.

 

 

Können Einlassungen des Betroffenen zum Konsum von Drogen (etwa Einlassungen zum Eigenverbrauch im Strafrecht) als Grundlage für einen ärztliche Begutachtung herangezogen werden? Muss der Betroffene sich die Aussagen seines Rechtsanwalts zurechnen lassen?

 

In Strafverfahren räumem Beschuldigte und/oder deren Anwälte gerne ein, dass die gefundenden Betäubungsmittel zum Eigenverbrauch bestimmt waren bzw. der Mandant Betäubungsmittelkonsument ist. Der Vorteil ist hier, dass man strafrechtlich dann bei kleineren Mengen Cannabis, Kokain, Speed etc häufig eine Einstellung des Strafverfahrens hinkriegt. Generell wirkt es immer strafmildernd, wenn eingeräumt wird, dass die gefundenden Drogen zum Eigenkonsum gedacht waren (oder die Verkaufserlöse aus dem Handeltreiben zumindest auch der Finanzierung des eigenen Konsums dienten).

 

Ein solches Aussageverhalten kann strafrechtlich sinnvoll sein, aber es muss klar sein: Die Fahrerlaubnisbehörde wird davon Wind bekommen und wenn der Konsum harter Drogen (auch nur der einmalige Konsum ohne Kontext mit dem Führen eines Fahrzeugs!) aktenkundig wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Eine Ausnahme davon wird es geben, wenn seit der Zeit, an dem der Konsum statgefunden haben soll (wenn es nicht um einen fortlaufenden Konsum geht), ein Zeitraum vergangen ist, in dem der Betroffene die Fahreignung theoretisch hätte wiedererlangen können (häufig also ein Jahr). Dann wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, sondern eine MPU angeordnet. Allerdings darf man in diesem Fall erstmal den Führerschein behalten.

 

Die Einlassungen des Verteidigers/Rechtsanwalts muss sich der Betroffene zurechnen lassen, egal ob die Aussage jetzt schlau war oder nicht.

 

Wichtig:

 

Das Aussageverhalten im Strafverfahren muss auf die Wichtigkeit der Fahrerlaubnis abgestimmt werden. Je nachdem, welche Strafe zu erwarten ist, macht es Sinn, diese Strafe hinzunehmen und dafür die Fahrerlaubnis zu retten. Ein Eintrag im Führungszeugnis kann im Einzelfall weniger schmerzhaft sein als der Verlust der Fahrerlaubnis für einen Berufskraftfahrer oder jemand, der anderweitig zwingend auf den Führerschein angewiesen ist, etwa weil er auf dem Land wohnt und täglich einen weiten Weg zur Arbeit hat. Es ist essentiell wichtig, in so einen Fall vorher mit dem Anwalt zu besprechen, wie man zur Sicherung der Fahrerlaubnis am besten taktisch vorgeht.

 

Und noch wichtiger:

 

Gerade dann, wenn man mit Drogen erwischt worden ist, ist es im Hinblick auf die Fahrerlaubnis von größter Wichtigkeit, zunächst keine Aussagen zu machen.

 

Beispiel: A wird mit 5 Ecstasy (XTC, MDMA) Pillen auf dem Hinweg zum Fusion Festival erwischt. Weil er total nervös ist, räumt er auf die Fangfrage des Polizisten "Nehmen Sie die regelmäßig ein oder nur ab und an mal? Wann  das letzte mal?" folgendes ein: "Ich habe die bisher nur einmal genommen, vor ein paar Monaten". Ergebnis: Fahrerlaubnis weiß, dass der Mann harte Drogen konsumiert hat - Führerscheinentziehung folgt ohne wenn und aber. Es sei denn, die Behörde meldet sich erst über ein Jahr später. Dann MPU, denn der Betroffene hättezumindest theoretisch die Eignung in diesem Jahr wiedererlangen können. Es bedarf aber keines Hinweises, dass die Behörden diese Fristenregelung gerne "übersehen". Das kommt in der Praxis sehr oft vor.

 

Variante:

 

A wird wieder erwischt und macht keine Aussage. Blutprobe wird nicht genommen. Nachher lässt er über seinen Verteidiger mitteilen, dass er diese von einem Kumpel gekriegt hat und erst nehmen wollte, aber eben wegen dieser Polizeimaßnahme nicht mehr konnte. Zudem wird mitgeteilt, dass noch nie Drogen konsumiert worden sind. Klar, denken sich da die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde. Wer soll das denn glauben? Niemand. Aber der Witz daran ist: Das muss auch niemand. Denn für die Entziehung der Fahrerlaubnis reicht eine solche Aussage oder keine Aussage eben nicht aus. Dann muss ein Gutachten her. Und zwar meist ein ärztliches Gutachten, um abzuklopfen, ob Betäubungsmittel genommen werden oder wurden. Und aus dem ärztlichen Gutachten kann man -sofern das Urin sauber ist und man keine ungünstigen Angaben macht- mit recht hoher Sicherheit herauskommen, ohne die Fahrerlaubnis zu verlieren.

 

Also: Wer den Mund halten kann, fährt im Zweifel weniger Fahrrad (bitte nicht vergessen, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch das Radfahren verbieten kann, wenn sie es möchte und die Voraussetzungen dafür vorliegen. Und nein: Das ist kein Witz.)

 

Übrigens: Handeltreiben ist für sich genommen kein Anlass für ein Fahreignungsverfahren. Man kann das Zeug ja nur verkauft haben. Wenn man einräumt, bißchen Kohle von dem Gewinn für die Finanzierung des eigenen Konsums abgezwackt zu haben, sieht das natürlich wieder anders aus, sagte ich ja bereits.

 

Wir merken uns:

 

Im Strafverfahren kann man als Betroffener einfach schweigen oder aber auch lügen, dass sich die Balken biegen, denn man unterliegt im Strafverfahren gegen sich selbst keiner Wahrheitspflicht. Sie lügen das Blaue vom Himmel runter, um die 500 Gramm Cannabis in Ihrer Wohnung erklären zu können (Vortrag: "Das war nicht für den Verkauf, ich rauche 5 Gramm am Tag, anders kann ich abends nicht einschlafen und mein ADHS kriege ich anderweitig auch nicht unter Kontrolle, von meinem Tourette Syndrom mal ganz abgesehen!" Wahrheit: Sie nehmen gar keine Drogen, vertragen das nicht, das Zeug war nur für den Verkauf).

 

Die Lüge wird bei Ihnen vermutlich für eine mildere Strafe sorgen und lügen dürfen Sie ja als Betroffener im Strafverfahren, da Sie nicht die Wahrheit sagen müssen.

 

Aber: Wenn die Fahrerlaubnisbehörde dann die Fahrerlaubnis wegen Ihres erfundenen Dauerkonsums entzieht, dann werden Sie mit dem Argument "Das stimmte gar nicht, in Wirklichkeit war das nur für den Verkauf, Sie wissen doch, dass ich im Strafverfahren keiner Wahrheitspflicht unterliege - die wirkliche Wahrheit war folgende: Ich bin strait edge und zwar schon immer, Drogen und Alkohol und Kippen und Rumhuren sind nichts für mich!" nicht gehört werden. Man wird Ihnen entgegenhalten, dass Ihre Wahrheit eine Schutzbehauptung ist.

 

Sie sehen: Vieles hängt hier vom Einzelfall ab. Von der drohenden Strafe im Strafprozess und natürlich von der Wichtigkeit des Führerscheins für die eigene berufliche Existenz.

 

Wenn Sie als Betroffener im Ermittlungsverfahren angeben, dass Sie selber auch harte Drogen nehmen, dann war es das in der Regel mit Ihrem Führerschein. Taktisch klüger ist die Einlassung, dass der Konsum nur beabsichtigt war. Wenn bei Ihnen etwa 2 Pillen XTC gefunden worden sind, kann man natürlich sagen, dass man die auf dem nahenden Besuch im Berghain gönnen wollte. Dann ist der Nachweis des Konsums nicht erbracht und Sie werden "nur" mit einem ärztlichen Gutachten zu rechnen haben (indem die Aussage, man habe jemals BtM ausser Cannabis genommen, besser unterbleiben sollte).

 

Die Aussagen "beabsichtigter Eigenverbrauch" endet also meist mit dem ärztlichen Gutachten, eingeräumter Konsum (wenn auch nur der einmalige) harter Drogen wie Kokain und Amphetamin endet mit der Entziehung der Fahrerlaubnis.

 

Man kann sich die Argumentation mit dem bloß beabsichtigen Konsum natürlich von der Backe schmieren, wenn bereits im Zusammenhang mit dem Strafverfahren Blutproben gezogen und BtM nachgewiesen wurden. Dann hilft nur noch die Rettung über die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 der FeV.

 

 

 

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Kommentare: 678
  • #1

    Christian H. (Mittwoch, 15 März 2017 11:10)


    Hallo H. Schüller!
    Vorab, absolut Klasse was sie hier auf die Beine stellen!
    Ich hätte eine Frage zu Ihrer Aussage, das man es bei einem ÄG besser 
    unterlassen sollte zu sagen, das man außer Cannabis keine Btm konsumiert.
    Folgender Sachverhalt:
    -Abgefangene Internetbestellung von 9g Cannabis im Nov.2015 
     gegen Zahlung von 100€ eingestellt (Frühjahr 2016)
    -Abgefangene Internetbestellung von 12g Amphetamin im Aug.2015
     Strafe 1350€ (30 Tagessätze) akzeptiert (Dez.2016)
    Geschah alles in Absprache mit einem Ra.
    Jetzt kam die Aufforderung zu einem ÄG, ich denke mal an der Rechtmäßigkeit 
    daran ist nicht zu rütteln!?
    Mein "Plan" wäre eigentlich gewesen zu sagen,
    das ich das Amphetamin für jemand
    anderen mitbestellt habe und ich selbst noch nie was mit solchen Drogen 
    zu tun hatte...die Cannabisbestellung wollte ich eigentlich zugeben, mit der 
    Aussage, das mir der erste Sraftbefehl vom Nov.2015 eine Lehre war und ich
    natürlich seitdem nichts mehr bestellt und auch nicht konsumiert habe!
    Jetzt habe ich allerdings meine Zweifel ob das ein guter Plan ist!?
    Es wäre wirklich super wenn sie, falls es ihre Zeit erlaubt,
    dazu bitte kurz Stellung nehmen könnten?
    Liebe Grüße
    Christian H.

  • #2

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 16 März 2017 17:51)

    @Christian H: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen hier nicht raten kann, die Unwahrheit zu sagen. Ich kann und darf aber folgendes sagen: Wenn der Konsum harter BtM im bei der Begutachtung eingeräumt wird, ist der Führerschein weg. Ob das ärztliche Gutachten rechtmäßig ist, kann ich nicht ohne weiteres sagen. Kommt darauf an, was im Strafverfahren gesagt wurde, wofür das Zeug war. Wenn nicht gerade gesagt wurde, dass es verkauft werden sollte, gehe ich mal über den Daumen gepeilt davon aus, dass die Anordnung des äG in Ordnung ist, aber dazu müsste ich schon mehr wissen und v.a. mal die Akte ins Visier nehmen. Wie gesagt: In der Begutachtung führt jede Aussage, dass Sie schon mal harte BtM genommen haben und das Zeug für Sie war, zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Was Sie aus dieser Info machen, bleibt Ihnen überlassen. Melden Sie sich bei mir, wenn ich die Sache mal genauer unter die Lupe nehmen soll. Bauchgefühl sagt: Sollte gutgehen bei Ihnen :-)

  • #3

    Christian H. (Freitag, 17 März 2017 08:06)

    Hallo H. Schüller!
    Vielen, vielen Dank für ihre Einschätzung!
    Aussagen wurden von mir gar keine gemacht, jedoch wurde der Strafbefehl wegen 12g A. akzeptiert in dem Stand "zum Eigenkonsum"...Hoffe das kann nicht problematisch werden? Akzeptiert deshalb, da die Tagessätze relativ niedrig angesetzt waren und der RA meinte bei einer Verhandlung könnte es noch einiges teurer werden....
    Dann werde ich wohl an meinem Plan festhalten;-)
    ....und nochmals Danke für ihre Antwort!!
    Herzliche Grüße
    C.H.

  • #4

    Markus O. (Freitag, 21 April 2017 00:02)

    Guten Tag Herr Schüller,
    ich würde Sie bitten mir kurz eine Antwort zukommen zu lassen da ich extrem verzweifelt bin. Bitte nehmen Sie sich kurz die Zeit , ich wäre ihnen sehr dankbar.
    Passiert ist folgendes. Ich habe im Januar diesen Jahres, Crystal Meth konsumiert. Es ging ca 3 tage lang und am letzten Tag des Konsums stellten sich extreme wahnvorstellungen bei mir ein.
    Ich konnte Realität nicht mehr im geringsten von Wahnvorstellung unterscheiden und so glaubte ich zu dem Zeitpunkt das einige Menschen in meiner Wohnung anwesend waren obwohl ich alleine war. Ich wurde von diesen eingebildeten Leuten in meinen Augen und in dem Moment gezwungen die Polizei zu rufen und denen mit zu teilen das ich 125 gr. Crystal in der Wohnung hätte und ich darum bitte das diese abgeholt werden und ich verhaftet werden solle. Ich habe also wirklich in meinem extrem paranoiden Zustand die Nummer der Polizei gewählt und teilte eben erwähntes der Polizei am Telefon mit. Eine halbe Stunde später kamen 8 Polizisten mit Rammbock an meine Wohnung, dies sah ich durch das Küchenfenster, und öffnete daraufhin meine Wohnungstür. Zwischenzeitlich hatten die Beamten bei meinem Nachbarn geläutet der ebenfalls die Türe öffnete. Die Beamten kamen mit gezogenen Waffen die Treppe hoch und ich sagte im selben Moment zu ihnen , das ich selbst derjenige gewesen ist, der Sie gerufen hatte. Daraufhin schrien die Beamten das ich mich umdrehen solle , mich hin Knien und die Hände hinter dem Kopf verschränken solle, woraufhin mir Handschellen angelegt wurden. Die 8 Beamten traten in die Wohnung und erklärten mir meine rechte und fragten mich aus warum ich angerufen habe , ich erklärte ihnen daraufhin , versuchend, einigermaßen normal zu antworten , das ich einen anonymen Anruf bekommen hätte wo mir gedroht wurde das ich die Polizei verständigen soll und in 3 stofftieren die am Küchentisch lagen, sich 125 g Crystal befinden , wenn ich das nicht tue, würde ich das Sorgerecht für meine Tochter verlieren. Sie fragten mich weiterhin ob ich konsumiert habe, daraufhin antwortete ich, das ich am Vorabend konsumiert hätte. Sie durchsuchten dann meine komplette Wohnung und öffneten die stofftiere. Wobei in beiden Fällen nichts gefunden wurde. Ich wurde gefragt ob sich Crystal in der Wohnung befindet und ich sagte den Beamten ohne zu zögern das im Kühlschrank etwas befindet . Dies wurde auch gefunden , 0,59 g mit einem wirkstoffgehalt von 20%. Dies wurde beschlagnahmt und die Beamten stellten Anzeige wegen des Besitzes von btm. Ich suchte daraufhin einen Anwalt auf und letztendlich kam es zur Verhandlung in der ich mich des Vorwurfes des Besitzes im vollen Umfang geständig zeigen sollte ohne weitere Angaben zu machen. Die Richterin verurteilte mich wegen des Besitzes von btm von 0,59 g zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 50 Euro. Jetzt teilte mir mein Anwalt mit das ich mit Konsequenzen der Führerschein stelle zu rechnen habe und ich fing bereits im März ein drogenscreening an, weil ich absolut kein Problem damit habe und auch nicht regelmässig konsumiere. Ich habe jetzt einfach extrem bedenken wie ich aus dieser Nummer wieder raus komme und was überhaupt auf mich zu kommt. Ist es so das weil mir nur der Besitz angelastet wurde es zu einer ärztlichen begutachtung kommt oder ist die Aussage die ich vor Ort getroffen habe , das ich am Vorabend konsumiert habe ausreichend um einen sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis mit anschliessender mpu zu Folge hat! Des weiteren frag ich mich auch das das konsumieren in dem Fall eine absolute Ausnahme war, das mir aber doch keine Sau glauben wird, überhaupt eine Rolle spielt. Ich wäre ihnen wirklich überaus dankbar über ihre Einschätzung und über Hilfestellung da ich das Gefühl habe das mein Anwalt nicht so richtig weiss wie wir uns am besten verhalten sollen , denn seine Aussagen schwanken fast bei jedem Treffen in eine andere Richtung als beim vorherigen.
    Nehmen Sie sich bitte kurz die Zeit und sind sie so nett und geben mir in irgendeiner Form Hilfe Stellung. Ich wäre ihnen mehr als dankbar denn ein Verlust der Fahrerlaubnis hätte in meinem Fall verheerende Folgen. Da ich beruflich absolut abgängig vom Führerschein bin und es den Ruin meiner Existenz zur Folge hätte.
    Im voraus bedanke ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen
    O.

  • #5

    Bukem (Montag, 12 Juni 2017 12:36)

    @Markus: Entschuldige,ich habe einen Eintrag jetzt gesehen.
    Grundsätzlich handelt es sich in einem Fall um verschiedene Vorgänge. Zum einen liegt ein erledigtes Strafverfahren wg BtM Besitzes vor, zum anderen schließt sich hier jetzt die Tätigkeit der Führerscheinstelle an. Die sortieren gesundheitlich oder charakterlich u geeignete Personen von der Erlaubnis zum Kraftfahrzeug führen aus.
    Jenachdem, welche Angaben in dem vorherigen Strafverfahren ggü den Ermittlungsbehörden getätigt worden sind, wirkt sich diese auch in dem Verfahren ggü der Führerscheinstelle aus. Etwa Angaben zum tatsächlichen eigenen Konsum oder Angaben, dass gefundene Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch gedacht sind. Das kann sich zwar bei Gericht strafmildernd auswirken, ist aber fahrerlaubnisrechtlich meist ein Kopfschuss. Viele Kollegen machen sich über solche wechselseitigen Konsequenzen keine oder kaum Gedanken, vermutlich hätte der Kollege dich explizit über etwaige Auswirkungen aufklären müssen. Wir sehen das leider immer wieder.

    Der durch Untersuchung oder durch eigene Aussage belegte Konsum vonjedem anderem BtM als Cannabis führt regelmäßig zum Verlust der Fahreignung und damit zum Entzug der FE. Evt ordnet die FSST vor Entzug noch eine MPU an, verpflichtet wäre sie dazu nicht. Was bei dir ausgesagt wurde, ist mir nicht recht klar. Hier wäre Akteneinsicht notwendig.

    Hr Schüller ist bundesweit tätig, ein Anwaltswechsel passiert ständig, überleg dir das also. Kontaktdaten stehen oben

  • #6

    max w. (Dienstag, 25 Juli 2017)

    Hallo herr schüller,

    ich wurde vor einigen monaten mit dem auto angehalten und hatte 0,9g amphetamine in meiner tasche (dieses verfahren wurde bereits eingestellt).
    Vor einem monat erhielt ich allerdings einen brief von der verkehrsbehörde mit der bedingung ein ärztliches gutachten durchführen zu lassen. Als ich damals von der polizei kontrolliert wurde, wurde ein urintest sowie ein bluttest entnommen. Es folgte ein positiver test im thc bereich, allerdings lediglich 20ng/ml thc-carbonsäure (rauschunwirskam).
    Ich habs nun einen termin ausgemacht. Ich konsumiere schon lange nichts mehr.

    Ist es rechtens, dass mir ein ärztliches gutachten aufgedrängt wurde? Bei so einem geringen und vor allem unrauschwirksamen ergebnis?

    Oder ist es jetzt sowieso zu spät weil ich bereits ein termin vereinbart habe?
    Ich habe es als sinnlos erachtet einen anwalt aufzusuchen.

    Vielen Dank vorab!

    MfG

  • #7

    Bukem (Mittwoch, 26 Juli 2017 18:57)

    @Max W: Das ist eine enge Geschichte, die du da erzählst. ein äG kann grds nach § 14 FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    schon bei Verdacht auf Konsum oder bei reinem Besitz von BtM angeordnet werden, jdfs dann, wenn ein sog. Verkehrsbezug vorliegt. Amphetamin im Auto haben ist eine sehr uncoole Idee für deine Fahrerlaubnis.
    Immerhin scheinst du was richtig gemacht und keine Angaben zu Selbstkonsum getätigt zu haben. Hättest du das nämlich getan, wäre die FE schon im Zweifel entzogen worden.
    Du hast in dem äG eine sehr ausgeprägte Wahrheitspflicht, nur zur Verdeutlichung: Der eingeräumte oder nachgewiesene Mischkonsum von Cannabis mit Alkohol oder der Konsum von jedem anderen Btm als Cannabis führen zum Entzug der FE
    Ich würde dir ganz dringend raten, dich zB zwecks eines vertraulichen telephonischen Beratungsgesprächs bei Herrn Schüller zu melden. Viel Glück

  • #8

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 28 Juli 2017 17:06)

    @Max: Die Anordnung des äG ist rechtmäßig wegen des Besitzes des äG. Aber Besitz ist nicht gleich Konsum....was wiederrum wichtig für das äG ist.

  • #9

    Manfred (Dienstag, 22 August 2017 18:11)

    Hallo,
    folgende Situation:
    Mir wurde Anfang des Jahres mitgeteilt, dass gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet wurde, da ich Ende 2015 1g Amphetamin im einem illegalen Shop im Internet bestellt haben soll. Der Polizei habe ich mitgeteilt, dass ich mich dazu nicht äußern werde und jeglichen Konsum eingestellt.
    Nun habe ich einen großen Fehler begangen: Ich bin davon ausgegangen, ab dem Erhalt einer Verfahrenseinstellung noch 1-2 Monate Zeit zu haben bis die FSST sich meldet. So ist es auch gekommen, leider wurde ich jedoch nicht über die Verfahrenseinstellung informiert, so dass ich mich vor Kurzem im Sommerurlaub dazu hinreißen habe lassen an 2-3 Tagen einen Joint zu rauchen, weil ich dachte es dauert alles noch ewig. Jetzt ist es nicht einmal zwei Wochen später und der Brief der FSST ist da. Gefordert wird ein ÄG mit zwei Screenings, es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren bereits im Juni eingestellt wurde.
    Meine Fragen sind: Gibt es einen geforderten Mindestabstand zwischen den Screenings?
    und
    Sollte ich, trotz, dass mir der Kauf des Amphetamins für die Fsst als "nachgewiesen" gilt beim Arzt darauf beharren, dies nicht konsumiert zu haben? Die Substanz könnte ja zB nicht einmal bei mir angekommen sein.
    Was den Cannabiskonsum angeht sollte ich bis zum Screening einen sehr niedrigen Wert haben, diesen weiß ich ja aber vor dem Gespräch nicht. Es würde also durchaus Sinn machen von vorneherein einen einmaligen Erstkonsum im Urlaub einzuräumen, richtig? Zu Behaupten nie gekifft zu haben und dann einen Thc-CooH nachgewiesen zu bekommen wäre sicher nicht vorteilhaft für das Gutachten?
    Über den Nachweis harter Drogen mache ich mir keine Sorgen, da ich diese ewig nicht konsumiert habe. Mit Cannabis-Erstkonsum sollte ich theoretisch durchkommen können, oder?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Manfred

  • #10

    Manfred (Dienstag, 22 August 2017 18:14)

    *Ergänzung*
    Bei der Einverständniserklärung für die FSST entsteht mir kein Nachteil wenn ich mich dafür entscheide beide Gutachten an mich weiterleiten zu lassen und den Arzt nicht von seiner Schweigepflicht zu entbinden?

  • #11

    Bukem (Sonntag, 10 September 2017 09:39)

    @Manfred: Entschuldige, ich habe deine Frage erst jetzt gesehen; wir müssen neue Beiträge erst freischalten, da wir sonst dichtgespammt werden.

    Erstens:Ja: Gutachten an dich. Zweitens: Das Ganze ist kritisch. Du hast im äG eine absolute Wahrheitspflicht, an die du dich halten solltest. Andrerseits reicht jeder eingeräumte BtM Konsum außer Cannabis auch ohne Verkehrsbezug schon zum Entzug der FE.
    Ich würde dir raten, dich zwecks telephonischer Beratung bei Herrn Schüller zu melden.
    Ist das äG jetzt schon erfolgt?

  • #12

    Ralf (Samstag, 04 November 2017 18:02)

    Guten Abend Herr Schüller,

    mir wurde vor einiger Zeit von der Polizei mitgeteilt, dass ein Verfahren gegen mich eröffnet wurde wegen des Kaufs einer geringer Menge XTC im Darknet.
    Das Paket wurde auf dem Postweg von der Polizei beschlagnahmt, mit meinem Namen darauf.
    Die Aussage dazu habe ich verweigert.
    Letztendlich wurde das Verfahren wegen nicht nachweisbarer Schuld eingestellt.
    XTC ist sollte nicht in Blut oder Haaren sein.
    THC wurde jedoch noch bis zur Mitteilung der Polizei konsumiert befindet sich noch im Haar ggf. auch noch im Urin.
    Meine Fragen an Sie:
    Mit welchen Maßnahmen ist Seitens der FSST zu rechnen?
    Eher ein Urin Screening oder eine Haaranalyse und noch dazu ein äG?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Ralf

  • #13

    Bukem (Sonntag, 05 November 2017 17:15)

    @Ralf: Was die FFST dürfte, regelt hier wie so oft § 14 FeV

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    (1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass
    1.
    Abhängigkeit von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2011 (BGBl. I S. 821) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen,
    2.
    Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder
    3.
    missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen
    vorliegt. Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat.

    ES kann also ein äG angeordnet werden, ob eine Blut- oder Haaranalyse verlangt wird, wird sich zeigen. Du kannst da auch Einfluß drauf nehmen. Was wäre dir denn lieber? Vorteilhaft ist immerhin, dass kein Verkehrsverstoß erfolgt ist. Gelegentlicher Cannabiskonsum in Maßen bei richtiger Trennung sollte weiter ok sein, aber bitte richtig auf die Trennung und deren Einhaltung achten und dies später auch so kommunizieren.
    Sollte dir der irgendwann auch ohne Verkehrsverstoß Konsum von XtC nachgewiesen werden können, reicht das für die direkte Entziehung der FE

  • #14

    Ralf (Sonntag, 05 November 2017 22:38)

    Guten Abend Bukem,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Es könnte also auch sein, dass ich nichts mehr von der FSST zu hören bekomme?
    Wie genau kann darauf Einfluss genommen werden?
    Mit dem XTC im Haar bin ich mir nämlich nicht mehr so ganz sicher, da der letzte Konsum doch nur drei Monate zurück liegt. Ich trage jedoch eher kurze Haare.
    Ein Bluttest oder Urintest wäre mir natürlich lieber.
    Ich habe schon sehr oft gelesen dass eine absolute Wahrheitspflicht im äG einzuhalten ist. Falls die Fragestellung aufkommt ob ich harte Drogen konsumiert habe, müsste ich mich ja selbst belasten?

  • #15

    Bukem (Montag, 06 November 2017 14:52)

    @Ralf: Siehste, gut, dass du nachfragst. Ich hab mich gestern verschrieben. Eine Blutuntersuchung wird eh nicht erfolgen, sondern entweder zwei Urinscreenings oder eine Haaruntersuchung. Sollte jetzt ein screening verfügt werden, kannst du eine Haaruntersuchung anregen.
    Es kann zwar theoretisch sein, dass keine Ladung erfolgt, in der Praxis ist das aber wohl nahezu ausgeschlossen. Mit dem äG soll herausgefunden werden, ob ein Konsum harter Drogen erfolgte, wird dies bestätigt etwa durch die Untersuchung oder weil du das eingeräumt hast oder einräumst, sind die Voraussetzungen zum FE Entzug erfüllt. Stichwort Wahrheitspflicht.
    Es kommt vor, dass dennoch vor dem Entzug eine MPU angeordnet wird als Art Rettungsring.
    Du verstehst jetzt den Problemkreis, ich werde dir hier auch nicht raten können oder dürfen, in dem Gespräch falsche Angaben zu machen. Es würde sich aber bei Interesse ein Beratungsgespräch mit Herrn Schüller anbieten.
    Solltest du XtC konsumiert haben, ist dies nach der sog Einwachsphase von mehreren Wochen im Haar für immer nachweisbar, solang und so lang man sein Haar trägt. Du hast eine durchschnittliche Wachstumsgeschwindigkeit von einem cm pro Monat.
    Du musst jetzt die richtigen Schlüsse ziehen. Lies bitte noch mal den Aufsatz oben und den zur Haaranalyse gründlich.
    Herr Schüllers Lieblingsthema lautet: "Da die Anlage 4 zur FeV die Möglichkeit eines Abweichens vom Regelfall der Entziehung vorsieht, wenn etwa ein Verhaltenswandel dargelegt werden kann (z.B. wenn die Nichteignung im Moment der Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde zB wegen zwischenzeitlich vorgelegter Abstinenznachweise und einer abgeschlossenen verkehrspsychologischen Aufarbeitung nicht mehr ohne weiteres anzunehmen ist), sollten Sie den Zeitraum bis die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet, dringend nutzen."
    Denk da mal bitte gründlich drüber nach. Herr Schüller hilft gerne und bundesweit

  • #16

    David (Freitag, 10 November 2017 10:58)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    momentan plagt mich eine wichtige Frage:

    Ich wurde Anfang Oktober, in München (auf einem Volksfest), mit einem Freund mit Speed erwischt.

    Im Brief der Staatsanwaltschaft wurde mir vorsätzlicher gemeinschaftlich unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Dabei soll es sich um eine unbekannte Menge zwischen 0,5 und 1 Gramm Speed-Pulver mit einem Wirkstoffgehalt von mind. 20% handeln.

    Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage gem. § 153a Abs. 1 StPO eingestellt.

    Bei der Polizei habe ich auf der Wache ausgesagt, dass wir das konsumieren wollten. Dass wir es noch nicht getan haben, habe ich nicht extra betont.
    Drogen-Tests, außer einem Alkohol-Test (Ergebnis: 0,8‰), wurden nicht gemacht.

    Habe ich eine MPU zu erwarten oder nur ein äG?

    Weitere Angaben, die eventuell wichtig sein könnten:
    Ich bin nicht vorbestraft, wurde zum ersten Mal mit BtM auffällig und musste vor ca. 4 Jahren ein Aufbauseminar machen, weil ich über eine Rote Ampel gefahren bin. Zu der Zeit war ich noch in der Probezeit.


    vielen Dank & liebe Grüße

  • #17

    Bukem (Donnerstag, 16 November 2017 00:34)

    @David: das regelt § 14 FeV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    Mit einem äG soll herausgefunden werden, OB ein Konsum erfolgt ist. Das dürfte also kommen, klugerweise hast du hoffentlich jeden Konsum von hartem BtM eingestellt, denn jeder Konsum davon, auch ohne Verkehrsverstoß reicht zur Entziehung der FE

  • #18

    Robert (Freitag, 24 November 2017 15:30)

    Guten Tag,

    vielen Dank schon einmal vorab für Ihre Mühen und die ausgiebigen Antworten auf vorherige Fragen hier auf der Seite.
    Folgende Situation:
    Am Dienstag morgen um 6 Uhr standen 6-8 Bundespolizisten, wegen der Durchsuchung des kompletten Gebäudekomplexes in dem ich wohne, vor meiner Tür und haben sich zutritt zu meiner Wohnung verschafft, bzw ich habe Ihnen die Tür geöffnet. Die Durchsuchung galt definitv nicht mir, sondern mehreren Wohnungen im Gebäude, in denen sich Personen ohne Aufenthaltsrecht, bzw. Arbeitserlaubnis befunden haben.

    Nachdem man dann ohne jede vorab Erklärung meine Wohnung gestürmt hatte wurde ein Joint und eine geringfügige Menge Cannabis (ca.1g) sichergestellt. Beides lag offen auf meinem Wohn/Schlafzimmertisch, jedoch konnte ich trotzdem die Unterschrift auf dem Beschlagnahmungsformular verweigern.
    Auf die Aussage, dass es in der Wohnung doch sehr nach Cannabis riecht, habe ich den Konsum am Vorabend als Grund dafür angegeben.
    Als die "netten" Jungs der BP, die einen ganz nebenbei behandelt haben wie eine kriminelle Person, dann endlich aus meiner Wohnung verschwunden sind, konnte ich natürlich nicht sofort zur Arbeit fahren, da ich Angst hatte sofort angehalten und positiv auf THC getestet zu werden. Deshalb habe ich mehrere Stunden zuhause gewartet bis der gesamte Einsatz abgeschlossen war und bin dann erst gefahren(natürlich nüchtern!).

    Nun meine Frage: Muss ich bei der ganzen Geschichte mit der Anordnung eines medizinischen/ärztlichen Gutachtens rechnen?

    Bis auf das oben genannte bin ich noch nie strafrechtlich aufgefallen.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #19

    Bukem (Sonntag, 26 November 2017 09:35)

    @Robert: Ganz wichtig: Nach JEDEM Konsum solltest du drauf achten, erst dann zu fahren, wenn kein aktives THC mehr nachgewiesen werden kann. Stichwort richtige Trennung! Immer mind 24, besser mehr Stunden warten! Lies dazu bitte unter BtM know how hier das Kapitel THC Nachweiszeiten.
    Es liegt ja kein Verkehrsverstoß vor, das ist die gute Nachricht. Trotzdem musst du spä ab jetzt aufpassen und richtig zwischen Konsum und Fahren trennen!
    Ein äG kann angeordnet werden, auch wenn das wohl rechtswidrig wäre, wehren kannst du dich dagegen leider erstmal nicht. Ein äG bestehst du sogar mit dem Einräumen einnes gelegentlichen Konsums bei richtiger Trennung. Du darfst eben nie mit mehr als 1,0 ng aktivem THC auffalllen.
    Lies dich hier bitte durch die verschiedenen Aufsätze oben links.

  • #20

    Johannes (Montag, 27 November 2017 14:31)

    Guten Tag,

    erstmal: Dankeschön für die informative Auskunft. Dennoch hätte ich eine Frage zu meinem Fall, der vor kurzem passiert ist. Ich (hatte vorher noch nie eine Anzeige, nur einmal eine fallengelassene anzeige wegen Cannabisbesitz -> War eine „gemeinschaftsanzeige“ weil neben uns (5 Leute) Ein gramm cannbis gefunden worden ist (kein konsum nachweisbar))

    wurde An der holländischen Grenze mit 3 Freunden angehalten. Keine Tests, nur Kontrolle. An mir wurden 2 Gramm Gras gefunden und im auto 1,5 (d.h eine anzeige für mich und wieder eine zweite „gemeinschaftsanzeige“). Der Polizist meinte, dass die Anzeige wahrscheinlich fallen gelassen wird, da wir vorher nicht auffällig geworden sind.
    Ich bin bei sowas grundsätzlich skeptisch und wollte hier mal fragen, womit ich zu rechnen habe.

    Wird die anzeige fallen gelassen? Wenn ja, muss ich trotzdem einen Urin Test ablegen?

    Und falls sie nicht fallen gelassen wird:
    dann muss ich zu 100% ein äG machen oder? und wie lange würde der BTM eintrag in meiner Akte stehen?

    Würde mich über antworten freuen
    Mit freundlichen Grüßen

  • #21

    Bukem (Freitag, 01 Dezember 2017 15:56)

    @Johannes: Klassische Antwort: Ich brauche mehr Details ;)
    Erzähl mal bitte genauer: Ihr wart im Auto unterwegs? Du hast eine FE?

  • #22

    Johannes (Freitag, 01 Dezember 2017 18:34)

    @Bukem
    Genau, waren mit dem Auto. Allerdings war ich natürlich nicht der Fahrer und wir wurden nicht getestet. Lediglich kontrolliert und dann haben uns die Beamten weiterfahren lassen. Ich habe Eine FE.

  • #23

    Bukem (Sonntag, 03 Dezember 2017 15:34)

    @Johannes: Ihr habt auch keine Angaben gemacht, etwa wie viel oder oft ihr sonst so konsumiert?
    Grds laufen immer zwei mögliche Verfahren: Das ordnungsrechtliche fällt aus, weil ihr anscheinend nicht konsumiert habt und vor allem auch nichts gemessen wurde.Gut.
    Dann bleibt nur der Verstoß gg das BtmG wg des Besitzes des Betäubungsmittels. Strafmildernd würde hier wirken, wenn ihr den Besitz zum Selbstkonsum einräumen würdet, das würde aber die FSST später verwerten dürfen und ihr würdet noch mehr Gefahr laufen, ein äG zu machen.
    Grds sagt ihr einfach vorsichtshalber nichts, das Verfahren wird entweder so eingestellt oder gg eine kleine Geldstrafe eingestellt.

    In deiner "Akte" steht davon nichts, jdfs nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Intern bei der Polizei-Datenbank wird im Zweifel dieser Besitz auftauchen, wenn du genau überprüft wirst. Grds also in Zukunft im Zug , in Grenznähe usw lieber nichts mit sich tragen

  • #24

    Johannes (Sonntag, 03 Dezember 2017 19:41)

    @Bukem
    Genau, also wir wurden bezüglich Konsum nicht gefragt. Und wie gesagt, getestet wurden wir ebenfalls nicht.
    Okay, aber was sollen wir denn sonst sagen, wenn es nicht zum Eigenkonsum gedacht war? Ich habe überlegt, falls es zu einer Aussage kommt, die Wahrheit zu sagen. Also einen Tag bevor wir gepackt wurden, hätte ein Freund von uns (ebenfalls im Auto gewesen) Geburtstag gehabt. Ich hätte gesagt, dass wir mal Gras zu diesem Anlass ausprobieren wollten und nichts von der „Straße“ in Deutschland kaufen wollten. Darüberhinaus, hätte ich, falls es zum konsum gekommen wäre, das Autofahren für die nächsten 2 Wochen unterlassen. Würde das trotzdem zu einem äG hinauslaufen?

    Okay, und ja, wir haben unsere Lektion bezüglich „schmuggeln“ gelernt.
    Ich bedanke mich für Ihre Antworten, sehr informativ. :)

    Schönen ersten Advent noch.

  • #25

    Bukem (Donnerstag, 07 Dezember 2017 18:29)

    @Johannes: Schauen wir doch mal ins Gesetz: www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    Ja, grundsätzlich KANN ein äG angeordnet werden. Das dürfte vermutlich zwar rechtswidrig sein, aber gegen die Anordnung eines äG bestehen keine Rechtsmittel. Wenn Du Bedarf hast, meld Dich gern wieder

  • #26

    Dennis F. (Donnerstag, 07 Dezember 2017 23:22)

    Hallo Herr Schüller,
    Im April wurde bei mir ein Hausbesuch abgestattet bei dem Anhaftungen von Amphetamin und Mahriuanna gefunden wurden.
    Es fand ein Gericht statt, indem ich zugab, Mahriuanna ausprobiert zu haben es jedoch seitdem nicht mehr konsumiert habe. Das Amphetamin gehörte Freunden und damit hätte ich nichts zu tun gehabt. Im Urteil steht dass ich neben dem Mahriuanna auch Kontakt zu Amphetamin hatte. Nun bekam ich ein Schreiben von der Führerscheinstelle, dass sie nun ein ärztliches Gutachten von mir erhalten wollen, da sie sich sicher gehen wollen, ob ich das Amphetamin nicht doch auch ausprobierte. Leider habe ich eine Woche vor dem Besuch wenig konsumiert. Wie soll ich mich nun beim ärztlichen Gutachten verhalten ? Wird mich ein Haartest erwarten ? Und wenn sicher gestellt wird, dass ich konsumiert habe, es aber seit Monaten gelassen habe, verliere ich dann trotzdem meinen Führerschein?

    Es wäre super, wenn Sie dazu kurz Stellung nehmen könnten.

  • #27

    Rechtsanwalt Führerschein (Freitag, 08 Dezember 2017 17:32)

    @Dennis F: Wenn im ärztlichen Gutachten der Konsum von harten BtM eingeräumt wird, ist der Führerschein weg. Was die Frage mit den Haaren angeht: Das macht die Behörde gerne, aber wenn man keine Haare hat, dann ist das nicht möglich. Man darf offiziell die Haare nicht mehr nach Zugang des Schreibens der Fahrerlaubnisbehörde mit der Aufforderung zum Gutachten schneiden. Haare wachsen 1 cm pro Monat. Wenn die also kurz wären, könnte es möglich sein, dass das Amphetamin nicht mehr im Urin nachgewiesen werden kann. Wenn Sie mal meine Meinung hören wollen: Harte Drogen und Führerschein vertragen sich nicht nur rechtlich nicht. Scheinbar spielen Drogen eine größere Rolle in Ihrem Leben. Gibt schon Stress mit der Polizei und trotzdem wird das Pink Champagne tief in die Nase gezogen. Kann man machen. Aber cooler ist es, während der Lebensphase mit all den bunten Nächten und der Feierei den Führerschein an den Nagel zu hängen. Wenn Sie irgendwann einen Unfall bauen sollten und man findet Rückstände harter BtM in Ihrem Blut, dann wird das schnell sehr häßlich. Vor allen Dingen dann, wenn ein Unfallopfer im Wackkoma liegt. Dann können Sie neben der moralischen Schuld den Rest Ihres Leben die Zeche zahlen. Ich vermisse immer die coolen, verantwortungsvollen User. Sie gehören offenbar noch nicht dazu. Party on. Aber verantwortungsvoll.

  • #28

    Dennis F (Samstag, 09 Dezember 2017 02:37)

    Seit dem Hausbesuch habe ich weder das eine noch das andere konsumiert. Es war eine Probierphase die ich im Nachhinein bereue und niemals wiederholen würde. Der Besuch hat sich nicht durch mich sondern durch eine andere Person ergeben auf der es den Verdacht gab bei mir möglicherweise Drogen finden zu können. Es wurden leider Anhaftungen von Beidem gefunden. Jedenfalls habe ich seitdem zu 100% die Finger davon gelassen und werde das auch in Zukunft. Sollte ich also damit rechnen, wenn es herauskommt das ich Amphetamin eingenommen habe, ich meinen Führerschein verliere?

  • #29

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 Dezember 2017 23:19)

    Hallo Dennis,

    sorry. War dann wohl etwas vorverurteilend Dir gegenüber. Also: Ich kann hier schlecht raten, die Unwahrheit zu sagen.

    Ich kann nur sagen, wie die Möglichkeiten sind:

    Variante 1) Du gibst neben den Konsum von Cannabis auch den Konsum von Speed zu. Ergebnis: Führerschein weg.

    Variante 2) Es wird nur der gelegentliche Konsum von Cannabis ohne Mischkonsum mit Alkohol eingeräumt. Das Speed gehörte Freunden, man hat es zwar besessen, aber eben nicht konsumiert. Wenn dann in der Urinprobe keine Nachweise von harten Drogen gefunden werden, bleibt der Führerschein in der Regel erhalten. Allerdings solltest Du nachdem Du das Schreiben erhalten hast wegen dem äG kein Cannabis (und natürlich erst Recht keine anderen Drogen) mehr konsumieren. Haarprobe...weiß nicht, das steht doch in der Anordnung. Offiziell dürfen die Haare NACH Zugang des Schreibens der Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr geschnitten werden. Soll aber Leute geben, die die noch kurz vorher geschnitten haben. Haare wachsen ca. 1 cm pro Monat. Entbinden Sie die Gutachterstelle NICHT von der Schweigepflicht.

  • #30

    Dennis F (Sonntag, 10 Dezember 2017 10:13)

    Vielen Dank für die Antwort. Sie haben mir schon sehr geholfen! Seit April habe ich nichts mehr konsumiert und das wird auch so bleiben.
    Mein Führerschein ist mir sehr viel wichtiger, deswegen hoffe ich, dass ich ihn nach dem ärztlichen Gutachten weiterhin behalten darf. Demnächst bekomme ich die Bestätigung der bestimmten Stelle in der ich das ärztliche Gutachten absolvieren muss. Ich hoffe das dort drin stehen wird welche Tests mich erwarten. Wäre es ein Urintest, würde man nichts mehr feststellen können.
    Ich kann nur hoffen...

  • #31

    Laurits (Montag, 25 Dezember 2017 16:56)

    Hallo Herr Schüller,

    Schonmal vorab Danke für eine etwaige Antwort!

    Mir wurde der Führerschein letztes Jahr im November entzogen und ich war jetzt mehr als 1 Jahr ohne Führerschein.
    Aber der Reihe nach:

    Ich wurde nach einem Festival kontrolliert und musste einen Drogenvortest machen. Dieser war positiv. Daraufhin wurde ich mit ins Krankenhaus genommen zum Blutnehmen. Auf der Fahrt gab ich zu, 2 Monate vorher eine Ecstasy Tablette genommen zu haben; zudem unterschrieb ich meine Aussage. Dies entsprach allerdings nicht der Warheit, nur aufgrund des Drucks des Polizisten gab ich das zu.
    2 Monate später wurde mir der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet. Mein Anwalt wollte aber die Blutergebnisse sehen, und siehe da: KEIN Befund. Die Fahrerlaubnisbehörde ließ sich aufrgunddessen noch zu einer MU umstimmen, durch welche ich dann meinen Führerschein zurückerlangen konnte. Mein Anwalt schrieb aber auch der zuständigen Sachbearbeiterin, dass ich nur aus experimentellen Gründen die Tablette auf einer Party nahm.

    Jetzt die Frage: War es rechtens, mir nur aufgrund meiner Aussage, aber ohne medizinischen Befund den Führerschein zu entziehen?
    Und wenn nein, könnte man dies anfechten, auch wenn mein Anwalt dummerweise In einem Schreiben noch zugab, dass ich einmalig harte Drogen komsumiert habe? Finde die Argumentation nämlich sehr schwammig und würde das gerne anfechten, da es mich brutal viel Nerven und noch mehr Geld gekostet hat.

  • #32

    Mk32 (Donnerstag, 04 Januar 2018 14:35)

    Hallo, danke im Voraus für die aufschlussreiche Internetseite.
    Meine Situation:
    16g Mary am Bahnhof zu Fuß abgenommen bekommen, spontane Aussage nur ein Teil wäre für mich. Nun keine Aussage bei der Vorladung wegen Verdacht von Handel abgegeben. Vor vielen Monaten 0,6g im Geldbeutel gefunden, den ich verlor und dann bei der Polizei abgeholt habe, natürlich fallengelassen. (Das war in Bad-Cannstatt, vlt weiß die FS ja gar nix davon. Ich besitze den Führerschein.
    Mein Problem: Ich muss in einem äG, was möglicherweise ja angeordnet wird (oder kann noch Anderes passieren?) auf jeden Fall auf Urinprobe hoffen. Wobei ich nicht die Kohle für das äG blechen will. Gibt es vlt eine Möglichkeit auf freiwilliger Basis? Ich habe nie gedealt, und Konsumnachweis besteht auch nicht. Ich könnte mit dem Cannabis ja rauschfreie Inhalation ausüben (lol). Irgendwelche Aussagen nachreichen?
    Danke danke :))

  • #33

    Agulabo (Sonntag, 07 Januar 2018 12:19)

    Hallo,
    ein Freund ist einer ähnlichen Situation wie Dennis.
    Er darf sich auswählen, ob er eine Haaranalyse oder 2 Urinprobe machen will.
    Ist es nicht taktisch klüger sich für die Urinproben zu entscheiden aufgrund der viel kürzeren Nachweisbarkeit? Wenn der letzte Konsum mehrere Monate her ist, kann bei einer Urinprobe doch nichts nachgewiesen werden, während es bei einer Haarprobe rauskommen würde.

  • #34

    Rechtsanwalt Führerschein (Sonntag, 07 Januar 2018 21:41)

    @Agulabo:

    Urinproben sind immer sicherer, die Haaranalytik ist leider sehr anfällig für Kontaminationen von aussen. Das heißt, es werden häufig positive Ergebnisse angezeigt, obwohl keine Drogen genommen worden sind. Jedenfalls behaupten das viele Mandanten und ich glaube das.

    Die Urinprobe ist nach mehreren Monaten mit ziemlicher Sicherheit nicht, auf die Haarprobe würde ich es nicht ankommen lassen.

    @MK32: "Mary" das ist ja mal echter oldschool slang. Erinnert mich spontan an einer meiner Lieblingssongs von Nick Drake (dessen Scheibe "5 leaves left" ein absolutes Masterpiece von Gottes Gnaden ist): https://www.youtube.com/watch?v=oiZlAmHa7QI

    Aber ich schweife ab. Wegen Handeltreiben sollte sich gekümmert werden, da ist nach § 29 III BtMG ja ein Jahr aufwärts in der Lostrommel und das wäre mir zu heikel.

    Fahrerlaubnisrechtlich wird die FSST Bescheid wissen, die Polizei leitet sowas in der Regel weiter. Anordnung eines ärztlichen Gutachtens erfordert konkreten Verdacht auf Dauerkonsum. Rechtlich fraglich hier, aber das interessiert die Behörden einen feuchten Kericht. Anordnung Gutachten wahrscheinlich. Urinprobe ist eh besser. Und geht ja auch nicht anders, wenn die Haare zu kurz sind. Die Probe muss nicht sauber von THC COOH sein, denn der gelegentliche Konsum ist nicht verboten. Nur nach Erhalt der Anordnung des Gutachtens darf nicht mehr geraucht werden. Cannabis meine ich. Heroin, Crack oder Freebase sind nicht erlaubt. Auch DMT ist fahrerlaubnisrechtlich nicht in Ordnung. Zum Thema "ich will die Kohle für das Gutachten nicht blechen" : Ich will auch so vieles nicht, junger Skywalker. "Kohle hat man zu haben" wird die Behörde sagen...ausgelutscht, das Thema.

  • #35

    Rechtsanwalt Führerschein (Sonntag, 07 Januar 2018 21:47)

    @Laurits:

    Solange nicht klar ist, was in der Pille drin war, ist gar nichts rechtmäßig. Die Aussage des Anwalts, das nur einmal gemacht zu haben, war töricht. Die Entziehung ist jetzt rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar. Eine Wiedereinsetzung mit dem Grund "falsche Anwaltstaktig" gibt´s nicht. Sind Sie im Abstinenzprogramm und beim Verkehrspsychologen?

  • #36

    Agulabo (Montag, 08 Januar 2018 10:05)

    Vielen Dank für die Antwort!
    Der Vorfall ist nun 6 Monate her und in 2 Wochen muss eine Probe abgegeben werden. Seit dem Vorfall wurde nichts mehr konsumiert.
    Ist dann die Urinprobe gleichgestellt mit der Haaranalyse? Theoretisch dürfte bei der Urinprobe sicher nichts rauskommen, während die Haaranalyse (6cm) noch positiv ausgehen kann. Man wäre ja blöd, wenn man die Haaranalyse auswählt, oder? Aber damit kann man doch nicht nachweisen, dass man die letzten 6 Monate sauber war, oder reicht das aus um das ärztliche Gutachten zu bestehen?

  • #37

    Marcus (Donnerstag, 11 Januar 2018 17:49)

    Hallo Herr Schüller,
    vor einigen Monaten hats es mich auch erwischt mit 6 ng/ml aktiven THC im Straßenverkehr. Habe den Konsum sofort eingestellt und mache mir diesbezüglich keine Bedenken beim bald bevorstehenden äG.
    Allerdings bin ich vor einigen Jahren mit einer kleinen Menge THC erwischt worden, das Verfahren wurde eingestellt. Wenn ich beim äG nun sage, ich habe damals und heute einmal gekifft, ist der Schein weg oder? Das wäre näher an der Wahrheit dran, als das was ich mir eigentlich überlegt habe: Das damals war nicht von mir und gekifft habe ich vor ein paar Monaten das erste mal. (Allerdings bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich damals den Konsum eingestanden habe, ich glaube allerdings nicht.)
    Und noch etwas, was mich irritiert: die Behörde, bei der ich das äG mache, verlangt eine Untersuchung mit Urintest + 3 weitere Urintests, obwohl die FS insgesamt nur 3 verlangt. Kann ich mich dagegen irgendwie wehren? Ist ja nicht ganz billig der Spaß.

    Haben Sie vielen Dank, auch in Bezug auf die 6 Stunden Regel!

  • #38

    Johannes (Montag, 15 Januar 2018 03:32)

    Guten Abend, ich bin es wieder.
    Ich hatte ja vor einigen wochen (November, Post #20) meinen Fall geschildert. Wollte noch ergänzen, dass die beamten meinten, dass der Brief in ca 6-8 ankommen wird.
    ich habe seitdem halt den konsum komplett eingestellt und würde mal ihre meinung wissen, ob da überhaupt noch was kommt? viele meiner freunde berichten von ähnlichen fällen, in denen sie einfach nichts mehr von der Polizei gehört haben. aber ich bin da skeptisch.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #39

    Xaver (Mittwoch, 17 Januar 2018 01:26)

    Hallo Herr Schüller,

    vor ein paar Jahren wurde ich mit einer verschwindend kleinen Menge Amphetamin bei einer Personenkontrolle erwischt. Wenige Monate später wurde auch noch ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet, da scheinbar ein Brief mit Btm (LSD), der an mich adressiert war, von der Polizei abgefangen wurde.

    Kurz darauf erhielt ich von der Fsst die Aufforderung ein ÄG abzulegen. Zum Zeitpunkt des Gutachtens war weder das 1. Verfahren (Geldstrafe am Ende) noch das 2. Verfahren (wurde eingestellt am Ende) durch. Mir war klar, dass das ÄG aufgrund des 1. Verfahrens (Besitz erwiesen) gerechtfertigt war. Aber: Beim ÄG wurde angeordnet, dass ich auch auf LSD getestet werde, wodurch die UKs doppelt so teuer waren, und auch bei der Anamnese wurde detailliert auf das 2. Verfahren eingegangen.
    War das zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigt, obwohl im 2. Verfahren noch nicht erwiesen war, dass ich auch die Bestellung der Btm durchgeführt habe?

    Ich habe noch eine weitere Frage: Sollte in Zukunft ein weiteres Verfahren gegen mich eröffnet werden, weil zum Beispiel meine Adresse bei einem hochgenommen Händler auftaucht, könnte dann die Fsst aufgrund meiner Vorgeschichte bereits tätig werden, bevor das (neue) Verfahren abgeschlossen ist?

    Danke und liebe Grüße

  • #40

    Jens (Mittwoch, 17 Januar 2018 18:06)

    Guten Abend,
    ich hätte eine Frage. Und zwar wurde ich letztes Jahr im August angehalten und ich wurde auf THC positiv getestet. Werte sind: 3,3ng aktiv und 39ng Carbonsäure.

    Leider war meine Aussage gegenüber der Polizei, dass ich zuletzt vor 4-5 Tagen konsumiert habe. Dies war eine Schutzbehauptung.

    Nun muss ich Anfang Februar zu einem ärztlichen Gutachten. Ich absolviere bereits seit September ein Screening (Urin - 6 Monate) bei der gleichen Stelle, wo ich das Gutachten machen lasse, um darauf vorbereitet zu sein.

    Bei dem Gutachten werde ich sagen, dass es sich an dem besagten Tag um eine Schutzbehauptung gehandelt hat und ich 6 Stunden vor der Fahrt zum erstmal Canabis konsumiert habe, was auch der Wahrheit entspricht.

    Wie sehen Sie meine Chancen damit durch zukommen, da ich bei der Polizeiaussage gelogen habe.

    P.s. Ich habe ebenfalls eine Bescheinigung, dass ich 4 Termine bei einer Drogenberatung wahrgenommen habe.

  • #41

    Aljonka (Samstag, 20 Januar 2018 23:16)

    Hallo Herr Schuller,
    wurde im Juli mit Verdacht auf drogeninduzierte Psychose in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Die Screenings dort waren negativ. Allerdings habe ich den Ärzten erzählt, dass ich MDPV probiert habe. Dies steht auch in dem Befundbericht.
    Nun kam Post von der FSST. Eine Einladung beim Gesundheitsamt hatte ich auch schon. Da habe ich natürlich jeglichen Konsum verneint und auch keine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben.
    Folge: Aufforderung zum ärztlichem Gutachten.
    Da war ich mittlerweile auch schon. Screening wird negativ ausfallen und die Tests liefen sehr gut. Nun fordert der TÜV auch dass ich den Bericht der Psychiatrie freigebe. Wenn ich das nicht tue, wird das Gutachten negativ ausfallen.
    Da aber der Bericht der Psychiatrie eher nicht für mich spricht, weiß ich nicht, was ich machen soll.
    Es wurden ja keine Btm gefunden, allerdings gibt es diese Behauptung von mir zum Konsum.
    Kann der Bericht zu einem negativen Gutachten führen?
    Beste Grüße

  • #42

    Larissa (Freitag, 26 Januar 2018)

    Hallo Herr Schüller,

    sehr hilfreiche Informationen haben Sie hier bereitgestellt!

    Nun eine Frage: Im Dezember 2015 wurde mir die Erlaubnis zum Führen von KFZ entzogen. Vorangegangen ist eine Anordnung zur Erbringung eines ärztlichen Gutachtens, welcher ich nicht nachgekommen bin (Grund: Strafbefehl wegen unerlaubtem Besitz von 0,3 Gramm Amphetamin).
    Ist es mittlerweile noch denkbar das ärztliche Gutachten nachzubringen, um meinen Führerschein zurück zu erlangen oder kann ich mit großer Sicherheit von einer MPU ausgehen?

  • #43

    Chris (Dienstag, 06 Februar 2018 13:44)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    Ich habe nun mein ÄG hinter mir und die Führerscheinstelle hat sich dem Ergebnis angeschlossen. Was heißt das nun für mich ? Welche Regeln bezüglich Grenzwerten gelten als Fußgänger ? Ich meine wirklich nur als Fußgänger, ordentlich trennen ist jetzt angesagt!
    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus !

  • #44

    Jakob (Mittwoch, 07 Februar 2018 13:17)

    Hallo mal ne frage ,hab ein fachärztliches Gutachten bekommen ,da ich am 20.07.16 angegeben habe Crystel konsumiert zu haben ,der letzte konsum war jedoch vor 5 jahren plus 4 monate tehrapie gemacht jedoch hatte ich in meiner bewährungszeit von 4 jahren haartest und alle waren negativ und das landratsamt weiss es auch aber schickt mir trotzdem einen test der 700 Euro kostet .kann ich da irgendwie gerichtlich vorgehen ?

  • #45

    #36@Alexander (Freitag, 09 Februar 2018 21:51)

    Hallo Herr Schueller
    Ich wurde 2011 wegen Besitz und Handel von 15 Gramm Kokain verurteilt. Ich hab 2012 die MPU gemacht und 6 Monate bei der MPU Stelle und 1,5 Jahre bei einer Gerichtstelle mein Drogen Screening gemacht. Mein Führerschein wurde nicht entzogen! Danach war alles erledigt! Seit dem habe ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Im Januar 2018 kam ein Brief von der Führerscheinstelle in dem Stand das ich ein Ärztliches Gutachten machen muss mit Drogen Screening. Falls nicht wird mir der Führerschein entzogen!!! Kann ich für eine Sache die 7 Jahre zurückliegt und ich bereits eine MPU und Drogen Screening gemacht habe noch mal belangt werden?
    Vielen Dank

  • #46

    Queen (Mittwoch, 14 Februar 2018 13:10)

    Guten Tag,

    bei einer Hausdurchsuchung 06/
    17 wurde 1 Extasy gefunden. Darauf hin mußte ich nun zum äG. Frage: Muß ich jetzt zur MPU, weil ich zugegeben habe1x Extasy und 1x THC konsumiert zu haben im letzten Jahr beim TÜV? Natürlich finden sie nichts im Urin, war ja schon im November THC. und August 2017 Extasy. Die zur untersuchenden Ärztin sagte das ich nun mit MPU rechnen soll. Kann das wirklich sein ?

  • #47

    Agulabo (Samstag, 17 Februar 2018 03:04)

    Mal eine andere Frage:
    Angenommen man hat jetzt einen BtM-Eintrag.
    Muss man einen Drogentest machen, wenn man am Bahnhof kontrolliert wird?
    Und auf was darf man sich einstellen, wenn man von Beamten aus dem Verkehr gezogen wird?
    Grüße

  • #48

    David (Sonntag, 18 Februar 2018 00:50)

    Hallo Herr Schüller,

    Schonmal vorab Danke für eine etwaige Antwort.

    Zu meiner Situation:
    Ich würde im Mai 2017 auf einem Festival kontrolliert und es wurde eine halbe Ecstasy Pille bei mir gefunden. Zu dem Zeitpunkt hatte ich bereits konsumiert was auch zu erkennen war jedoch stritt ich jeglichen Konsum ab und beharrte darauf das mein erscheinen auf Grund der Nervosität sei. Später fragten sie mich noch wie ich zu dem Festival Gelände gekommen sei auf diese Frage Antwortete ich nicht da ich schon befürchtete das sie mir den Führerschein direkt entziehen wollen. Seit dem Vorfall habe ich noch einmal im September einpaar mal gekifft das war es aber auch. Zum jetzigen Zeitpunkt weis ich dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde da ich davor noch nie Strafrechtlich aufgefallen bin.

    Meine Fragen lauten nun:
    1. Ist das Vergegen im Mai evtl bereits verjährt
    2. Falls erstens nicht der Fall ist soll ich bei der Führerscheinstelle anrufen und fragen was Sache ist da ich im September 2018 ein Auslandsjahr absolvieren möchte da ich langsam das warten satt habe und bereits von Kollegen gehört habe das es Fälle gab wo es 2 Jahre dauerte bis sich die Führerscheinstelle meldete.
    3.Ich befinde mich bis Mai noch in der Probezeit soll ich falls ich anrufen sollte mich erst Ende Mai dort melden damit es keinen Punkt für mich gibt oder kann ich diesem nicht entgehen.

  • #49

    Nicolas S. (Montag, 26 Februar 2018 18:21)

    Hallo Herr Schüller,

    Vielen Dank erstmal für die vielen Hilfreichen Infos die Sie bereitstellen.

    Ich habe am 1. März 2017 ein ärztliches Gutachten beim Tüv Hessen. Die Fragestellung ist gelegentlicher Konsum (fehlendes Trennvermögen) Grund dafür ist eine Fahrt unter THC Einfluss.
    Heute habe ich mein Urin in einem Labor analysieren lassen, der COOH-Wert liegt stand heute bei 4/ng. Kann ich mit diesem Wert das Gutachten bestehen bzw. auf einmaligen Konsum plädieren?

    Vielen Dank im Voraus.

    VG Nicolas

  • #50

    Eddie (Mittwoch, 28 Februar 2018 16:55)

    Hallo,
    Habe heute meine Ergebnisse von einer Gutachtenstelle bekommen, in der am Ende steht das ich als gelegentlicher Canabis raucher bin, die Urinproben waren negativ, sonst keine Mängel, ich hatte auch ein gespräch mit psychologen alles o.k, womit kann ich rechnenen,wird mir mein Führschein entzogen werden, bitte um Antwort

  • #51

    maren (Montag, 05 März 2018 16:17)

    Hallo,
    ich wurde aufgrund vergangener Delikte (6 jahre liegen diese zurück) zum Ärztlichen Gutachten von der Führerscheinstelle aufgefordert(mache gerade den taxischein) , weil ich aber zu dem Zeitpunkt noch Konsument war bin ich nicht hingegangen und habe den cannabis Konsum direkt eingestellt (4 Wochen her). Ich will mich bei der FS wieder melden wenn ich in wieder clean bin. Meine Frage ist jetzt kann die FSST mir den Taxischein jetzt verwähren oder mir was unterstellen , kann ich den Taxischein noch machen wenn ich in 6 Wochen mich wieder dort melde ?

  • #52

    Peter (Dienstag, 13 März 2018 17:56)

    Guten Tag
    Vorab bedanke ich mich bereits für etwaige Antworten.
    Nun zu meiner Frage:

    Ich wurde letztes Jahr von meinem Dealer angeschwärzt nachdem dieser Hochgenommen wurde und dessen Handy mit Chatverläufen zwischen uns gefunden wurde. Insgesamt hatte ich 15 g Amphetamin bei ihm gekauft. Die Strafe über 1800€ habe ich bereits Ende letzten Jahres bezahlt. Im Verfahren habe ich alle Aussagen verweigert.
    Nun kam vor kurzem ein Brief von der Fsst in dem allerdings nur stand, dass ich EVTL ein Äg ablegen muss. Seither habe ich keinen weiteren Brief mehr erhalten. Seit silvester habe ich nichts mehr konsumiert weshalb eine Haarprobe nicht besonders gut für mich wäre. Nun zu der eigentlichen Frage: Wenn der Arzt mich bei dem Äg fragt ob ich konsumiert habe, reicht als Antwort ein simples nein, oder muss ich explizit sagen "nein ich wollte es verkaufen"? Und mache ich mich mit dieser Aussage erneut Strafbar?

    Vielen dank für ihre Zeit!

  • #53

    Tim (Dienstag, 03 April 2018 23:02)

    Wie sieht es aus wenn der konsum schon jahre her ist?
    Ich hatte vor Jahren eine gerichtsverhhandlung wegen allen möglichen btms. Und klar hab ich in der gerichtsverhandlung auch preis gegeben dass ich süchtig bin. Bin allerdings seit fast 2 Jahren komplett clean. Heißt das jetzt ich fall trotzdem durch das gutachten wenn die mitkriegen dass ich jemals konsumiert hab?
    Mpu kann ich mir echt nicht leisten, dann bleib ich halt beim fahrrad...
    Hatte noch extra erst mit dem führerschein angefangen als ich über 1 jahr clean war..

  • #54

    Emre (Freitag, 06 April 2018 20:44)

    Hallo,
    ich wurde im Dez letzten Jahres mit 0.5g Kokain auf einem Festival erwischt. Nun wurde ich von Amtsgericht aufgefordert ein Ärztlichen Gutachten durchführen zu lassen bis ende Mai 2018. Habe seit Dez die Finger davon gelassen es aber davor 1x im Monat kosumiert. Im Brief steht das entweder eine Haaranalyse oder Urinprobe durchgeführt wird. Darf man sich das aussuchen? Das Problem dabei ist das man es in den Haaren bis zu 6monate oder länger nachweisen kann. Kommt drauf an wie lange die Haare sind und meine Kopfhaare sind bis zu 10-12cm lang. Soll ich um auf nummer sicher zu gehen meine Haare kürzen. Was meinen Sie?
    Auf was für Fragen muss ich mich vorbeireiten bei dem Ärztlichen Gespräch? So das es ein Einzellfall war das ich auch nie Alkohol Trinke ect.?
    Als sie mich erwischt haben habe ich halt alles gestanden da ich mir dachte zu kooperieren... Haben aber kein Drogentest bei mir durchgeführt.
    Vielen Dank

  • #55

    Luke (Dienstag, 10 April 2018 16:31)

    Hallo Herr Schüller, hatte 2015 eine grössere Menge Drogen im Internet bestellt, dann Hausdurchsuchung 2016 bei der leider oder zum Glück nur ca. 3g Weed und 2g MDMA sichergestellt wurden. Habe zu keinem Zeitpunkt eine Aussage gemacht. Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Jetzt verlangt die FSST ein äG. War und bin kein Konsument sondern habe verkauft, kann ich das gefahrlos beim Gutachter aussagen?

  • #56

    Yannick (Mittwoch, 18 April 2018 22:09)

    eute wurde ich, zur Aufklärung eines eventuell zurückliegenden Drogenkonsums, zur Beibringung eines (fach-)ärztlichen Gutachtens aufgefordert.

    Dazu sollen ein Drogenscreening in Form einer Haaranalyse (ein Haarsegment von mind. 3cm ist erforderlich) und zwei Urinscreenings durchgeführt werden.

    Warum werden bei mir ein Haar- UND Urin-Screenings verlangt?

  • #57

    Rechtsanwalt Drogen (Dienstag, 24 April 2018 01:12)

    @Yannick: Es liegt im Ermessen der Behörde, was sie anordnet. Sie darf beides anordnen. Wenn durch die Haaranalyse der Verlust der Fahrerlaubnis droht, etwa weil Sie harte Drogen wie Kokain oder Speed genommen haben, dann sollten Sie die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV erarbeiten, dabei helfe ich Ihnen gerne. Sie sollten dann rasch mit mir Kontakt aufnehmen.

    Vgl. zum ganzen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

  • #58

    Rechtsanwalt Drogen (Dienstag, 24 April 2018 01:16)

    @Luke: Warum sollten Sie etwas einräumen, was Sie letztlich strafrechtlich noch belasten könnte (=Handeltreiben!). In solchen Fällen ist die Einlassung, man habe das zwar gekauft aber eben nicht konsumiert, wesentlich eleganter und risikoärmer. Der Besitz allein kann zwar zur Anordnung des Gutachtens, aber nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Urin und Haare sollten dann natürlich sauber sein von harten BtM.

  • #59

    Bukem: (Dienstag, 24 April 2018 18:31)

    @Emre: Wir reden aber schon aber noch von einem Verfahren, wo es umDeine Fahreignung geht? Oder geht es nur strafrechtlich um den Drogenbesitz? Wie alt bist du? Der erfolgte Nachweis, harte Drogen konsumiert zu haben, führt zum Verlust der Fahreignung und damit zum Verlust der Fahrerlaubnis.
    Ja, Haare sind extreme Langzeitspeicher, dh. so lange das Haar da ist, ist BtM darin auch nachweisbar. Nach dem Konsum dauert die sog Einwachsphase ca einen Monat, dann wächst das Haar ca einen cm pro Monat. Bei dir ist also aus dem letzten Jahr nachweisbar.
    Ich kann und darf dir jetzt nicht genau sagen, was du wie tun oder sagen solltest, du erkennst aber die Gefährlichkeit der Situation? Du hast in einem äG übrigens eine absolute Wahrheitspflicht, die lassen sich also nicht veräppeln. Wäre auch nicht gut für dich.
    Evt solltest Du also über ein Beratungsgespräch mit Herrn Schüller nachdenken, ist zwar kostenpflichtig, aber eben echt überschaubar und du hast nen Plan

  • #60

    Leon (Mittwoch, 25 April 2018 16:59)

    Wurde vor 7 Wochen mit einer geringer Menge Cannabis erwischt - zu Fuß! Habe vor ca 1 Woche einen Brief erhalten dass der Antrag auf meinen Führerschein zurückgestellt wird, bis ich weiß was im Verfahren rauskam. (Mache den Führerschein erst) Jetzt kam heute der Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde. Muss ich mit einem äG rechnen? Was wäre wenn der positiv ausfallen würde? Musste keine Angaben bezüglich des Konsums machen

  • #61

    Mike (Mittwoch, 25 April 2018 18:10)

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe am Samstag einen Strafbefehl erhalten. Ich würde kurz und konkret auflisten was drin steht.
    Der Angeklagte erstand und übernahm in mindestens 4 Einzelfällen Marihuana (Wirkstoff ca. 10 %) zu seinen Gunsten unterstellten Eigenkonsum von dem gesondert verurteilten Mr. X nämlich:
    1 Pack mit 1 g
    4 Pack mit 2 g
    1 Pack mit 2 g
    5 Pack mit 2 g

    Der Angeklagte verfügte, wie er wusste, bei seinem Tun nicht über die zum Umgang mit Rauschgift erforderliche Erlaubnis. Dies kümmerte ihn indessen nicht.
    Als Zeuge steht ein Polizist, der Dealer (was er ausgesagt hat weiß ich nicht), und Chatverlauf.

    Ich wurde durch einen Dealer, der hochgenommen wurde, sozusagen verpfiffen, sein Handy wurde eingezogen, so kamen sie auf mich. Wir haben nie konkret über Deals geschrieben, nur verdeckt.

    Es steht noch 4 Vergehen des vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von BtMG gemäß........


    Ich bin gerade etwas am Boden zerstört da ich nicht weiß was noch auf mch zu kommt.
    Momentan ist es nur eine Gesamtgeldstrafe von 900 €.

    Habe bei der Polizei nichts ausgesagt !
    Ich wurde nicht erwischt, es wurde nichts gefunden, ich bin nicht vorbestraft, lediglich nur der Chat und die Aussage des Dealers wurde aufgenommen.
    Leider habe ich auch keinen Anwalt.

    Wie ist es mit der FSST, kann da noch was kommen ?
    Wie soll ich am besten vorgehen ?
    Ich kann kaum Schlafen dadurch.

    Ich danke im vorraus

  • #62

    Yannick (Donnerstag, 26 April 2018 14:57)

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Ich habe vor genau 7 Monaten und einem Tag das letzte Mal Amphetamin konsumiert und mir gestern die Haare auf 5cm runter schneiden lassen. Damit sollten meine Haare sauber sein, oder?

    Verlangt wird eine Haar-Probe von mind. 3cm.

    Heute habe ich mir außerdem mal meine Führerschein-Akte angeschaut und da steht im Ermittlungs-Vermerk, dass ich beim Konsum von weißen Pulver beobachtet wurde.
    Ist das ein Konsum-Nachweiß, mit dem sich eine MPU begründen lässt?
    Bedeutet das, dass mir eine MPU sicher bevor steht und ich mir das fäG sparen kann?

    Falls es zu Problemen kommt, werde ich mich definitiv an Sie wenden.

  • #63

    Heiko M. (Samstag, 28 April 2018 11:29)

    Hallo, schon mal danke für diese vielen Informationen auf der Seite.
    Ich habe im Sommer 2017 mit meinen Freund zum ersten mal Drogen konsumiert/ probiert. Dabei handelte es sich um Cannabis und LSD. Mir wurde schlecht mit zuckungen und mein Freund hatte einen RTW gerufen. Am Steuer habe ich nicht gesessen es war in der Wohnung. An den Abend war die Polizei natürlich auch dabei...Im Bericht von dem Abend wurde von meinen Freund zugegeben das wir konsumiert haben und auch Drogen beim Freund gefunden wurden. Zudem habe ich es selber im Krankenhaus den Probierkonsum zugegeben. Die Fahrerlaubnisbehörde hat nun dieses Jahr ein Fachärtzliches Gutachten angeordnet. Dieses habe ich auch machen lassen da ich bei einem einmaligen Probierkonsum keine weiteren rechtlichen folgen erahnte und ich auch nie wieder kosumierte oder konsumieren werde. Folgende Fragestellung von der Fahrerlaubnissbehörde war zu beantworten: Nimmt der Untersuchte Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktive wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit in Frage stellen. In den Gutachten sind alle Drogentests negativ ausgefallen Verhaltenstest auch alles gut, bis auf die zugabe eines Filmrisses. Leider wurde ein Bericht vom Krankenhaus mit erwähnt wo ich alles zugegeben hatte aber selbst im Krankenhausbericht stand es wurden keine Blut und Urintests gemacht an den Abend im Sommer 2017. Im Abschluss des Gutachten wurde auch geschrieben. Die Analyse ergab keine Hinweise auf Drogenkonsum und steht damit in Übereinstimmung Angaben aktuellen Kosumverhaltens. Trotzdem im Schlusswort der Zusammenfassung steht Hr. M hat in der Vergangenheit Betäubungsmittel (Cannabis) im Sinne des BtMG und andere psychoaktive wirkende Substanzen (LSD) eingenommen. Für einen aktuellen Kosum besteht kein Anhalt. /// Meine Frage nun was heißt das nun für mich ? Das Gutachten muss ich ja abschicken anfechten kann ich das Urteil bzw. Entschluss von der Fahrerlaubnisbehörde sollten diese doch Führerscheintzug vorschreiben erst hinterher wie ich hier gelesen habe. Oder können bzw. sollten nun vorab Schritte eingeleitet werden die den Führerscheinentzug abwenden können bevor ich das Gutachten weiterleite an die Fahrerlaubnisbehörde ??

  • #64

    Bukem: (Sonntag, 29 April 2018 18:57)

    @all ab Nr 36: Entschuldigt die Verspätung. Das freischalten der verschiedenen Fragen wird uns manchmal technisch erschwert.

    @Agulabo: Ja, grds sind beide Probenarten gleich gestellt. Wie ist es gelaufen?

    @Marcus: Der beschriebene Besitz vor ein paar Jahren lässt ja nicht einfach so auch auf einen Konsum schließen. Gibt ja zb auch Dealer, die besitzen, aber nicht konsumieren. Was ist draus geworden?

    @Johannes: Das Problem ist nicht der Brief von der Polizei oder StA, sondern die weitere Tätigkeit der FSST. Eigentlich müßte ein äG kommen und Du mittlerweile Post haben

    @Xaver: rein akademische Fragestellung, weil eh vor Jahren passiert und damit nicht mehr überprüfbar. Wenn Verdachtsmomente auch für einen LSD Konsum gesprochen haben, dann im Zweifel, ja, dann war es gerechtfertigt.

    @Jens: Deine Werte passen zur zweiten Version, ja. Aber was ein Gutachter draus macht? Erzähl mal, was draus geworden ist

    @Aljonka: Bin da überfragt und würde dir raten, sofern noch relevant, Dich bei Herrn Schüller direkt zu melden. Daten stehen oben

    @Larissa: Die FSSt wird für eine Neuerteilung auf eine MPU bestehen, ja. Für den Entzug wie für die Neuerteilung gelten da die selben Regeln

    @Chris: Find deine erste Schilderung nicht, erzähl nochmal bitte

    @Jakob: Nein, kannst du vermutlich nicht nach dem, was du geschildert hast. Eigentlich kannst du froh sein, dass nur ein äG kommt, was ich nicht ganz verstehe, da hier der direkte Entzug oder wenigstens eine MPU kommen müßte

    @Alexander: Weiß ich ehrlich gesagt nicht, wend dich bitte direkt unter obigen Daten an Herrn Schüller. Geht immerhin um deine FE

    @Queen: Joah, so siehts aus. Der völlig unnötig von dir eingeräumte Konsum harter Drogen ( von THC aufwärts) rechtfertigt eigentlich direkt die Entziehung der FE, du solltest daher froh und dankbar sein, dass netterweise nur eine MPU angeordnet worden ist

    @Agalubao: Auf jede Menge Spass jedes Mal. Deshalb solltest du in Zukunft ganz besonders aufpassen und besser nichts konsumiert und auch nichts bei dir haben

    @David: Du musst trennen zwischen etwaigen strafrechtlichen Verfahren und Verfahren von der FSST. Du machst besser gar nichts, ohne dich zuvor entsprechend anwaltlich beraten haben zu lassen. Der Konsum der Pille allein rechtfertigt schon den Verlust deiner Fahreigung, sofern irgendwie belegt.
    Ich würde an deiner Stelle über anwaltliche Hilfe sehr gründlich nachdenken. Und bitte bitte nicht allein sich bei der FSST um Kopf und Kragen quatschen

    @all Rest kommt später

  • #65

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 30 April 2018 21:45)

    @Heiko M: Wenn das mit dem LSD im Gutachten steht, dann wird die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn Sie das Gutachten in die Finger kriegt. Parallel sollten deshalb dringend Abstinenznachweise und der Nachweis einer abgeschlossenen Verkehrstherapie beigebracht werden, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Ich helfe gerne bei der Sache, brauche aber mehr Details und v.a. Akteneinsicht.

    @Yannick: Ist ja unklar, was das für Pulver war, also ob das ein BtM war. Die Haare sollten sauber sein, aber beschwören würde ich das nicht, die Haaranlytik ist SEHR anfällig für Fremdkontaminationen und eigentlich nicht das Mittel der Wahl. Wird nur eine Haarprobe verlangt oder gibt es ein richtiges Gutachten mit Frage- Antwort Spiel?

    @Mike: Die Fahrerlaubnis ist nur dann in Gefahr, wenn Ihnen der tägliche Konsum nachgewiesen wird, was angesichts der nachgewiesenen Menge an Cannabis nicht zu befürchten steht. Es wird mit ziemlicher Sicherheit ein ärztliches Gutachten seitens der FSST angeordnet werden, welches Sie mit ziemlicher Sicherheit bestehen werden, wenn das Urin nicht mehr hergibt als den gelegentlichen Konsum. Ergo: Konsum von Cannabis auf 1-2 die Woche begrenzen, keine anderen Drogen nehmen. Wenn die Aufforderung zum ärztlichen Gutachten kommt, stellen Sie den Konsum sofort ein. Und melden sich gerne bei mir. Dann kriegen wir das mit hoher Wahrscheinlichkeit hin. Also: Schlafstörungen einstellen, ist keine direkte Entziehung zu erwarten. Don´t panic.

    @Leon: Die Voraussetzungen für die Anordnung eines äG sind nach der Rspr des BVerwG hinreichende Indizien für einen Dauerkonsum. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Problem: Die Behörde juckt das oft wenig. Mit einem ärztlichen Gutachten kann also gerechnet werden. Konsum einschränken auf ein-zweimal die Woche. Der bloß gelegentliche Konsum ist ja gerade nicht verboten. Aber die Behörde will gerne wissen, ob Sie nicht doch jeden Tag oder fast jeden Tag Cannabis konsumieren. Und das ist -wie wir wissen- ohnehin nicht so gut wegen der Gefahr, dass die Birne irgendwann weich wird. Ok? Rufen Sie mich bei Bedarf mal an, ich rede Sie gerne bißchen runter. Kann ich ganz gut :-)

  • #66

    Leon (Mittwoch, 02 Mai 2018 06:10)

    Ich war bei der Führerscheinstelle und hab denen den Brief von der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Jetzt kommt noch ein Brief von ihnen und wenn mit der Polizei sonst nichts weiter vorgefallen ist (was auch nicht passiert ist) können die meinen Antrag weiterbearbeiten hat die Frau dort gemeint. Wenn jetzt aber ein äG angefordert werden würde, stünde das in dem Brief? Oder könnte das auch Monate später kommen? Und wie viel Tage vorher müsste das äG mindestens angekündigt werden? Vielen Dank für die Beratung im Vorraus!
    (Meine erste Schilderung war am 25.04, falls Sie die gerade nicht finden sollten)

  • #67

    Heiko M. (Donnerstag, 03 Mai 2018 08:17)

    @ Rechtsanwalt Schüller: Vielen Dank für die Antwort. Mein Abgabetermin ist bis 15.06.2018 für das Gutachten. Gehe ich Recht der Annahme das es nun für Abstinenznachweise und Nachweis abgeschlossener Verkehrstherapie bereits
    zu spät schon ist ??

  • #68

    Pascal S (Donnerstag, 03 Mai 2018 15:39)

    Hallo Herr Schüller,
    bei mir wurde ein Ermittlungsverfahren wegen BTMg nach §153 eingestellt. Ich soll im internet harte drogen gekauft haben.
    Letztendlich konnte mir der tatsächliche Besitz oder Konsum nie nachgewiesen werden da alles nur auf einer Bestellliste des Internetdealers stand.
    Leider bin ich damals nicht weiter dagegen vorgegangen.
    Nun droht mir eine MPU. Ist das rechtens?
    Denn ist ja keine Tatsache das ich jemals drogen besessen oder konsumiert habe. Selbst die Bestellung kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es wird nur angenommen das ich es war und angenommen das ich es dann auch erhalten und besessen habe. Eine Annahme ist doch aber keine Tatsache oder?

  • #69

    Johannes (Montag, 07 Mai 2018 16:52)

    Hallo Herr Schueller,

    Ich wurde neulich als Fußgänger bei einer Kontrolle durch die Polizei gefragt, ob ich Drogen genommen hätte. Diese Frage habe ich mit Nein beantwortet. Daraufhin behauptetet der Beamte, man könne anhand meiener Pupillen "klar und deutlich" erkennen, dass dies der Fall wäre. Im Weiteren Verlauf der kontrolle habe ich Fragen diesbezüglich mit "Ich werde diesbezüglich keine Stellung beziehen" beantwortet.

    Desweiteren wurde ich Durchsucht. Wie anzunehmen wurden keine Drogen oder Sonstiges gefunden.

    Nach der Überprüfung meiner Personalien merkte der Polizist an, dass mir schonmal aufgrund von Alkohol am steur die Fahrerlaubniss entzogen wurde.

    Mir wurde gedroht, dass man die Sache der Führerscheinstelle Melden wolle, wenn ich nicht ehrlich sei. (Ich vermute das hinter dieser [des öfteren wiederholte] Aussage das Motiv steckte, mir eine belastenden Aussage entlocken zu wollen.)

    Meine Frage daher lautet: Kann die Führerscheinstelle aufgrund der reinern Beobachtugn des Polizisten ein äG oder MPU, Screening anordnen.

    Ich habe weder was unterschrieben, noch habe ich was belastendes Gesagt oder Mitgeführt. Ein Foto wurde nicht gemacht.

    Das größte Problem bei der Sache ist zum einen eine zu unrecht entstehende finazielle Belastung für mich, sowie ein längere Auslandsaufenthalt, der aufgrund solcher Maßnahmen probelamtisch werden könnte, da man ja sehr kurzfristig zu solchen Screenings erscheinen muss.

  • #70

    Bukem: (Montag, 07 Mai 2018 19:14)

    @Nikolas S: Wie ist es gelaufen?

    @Eddie: Auch noch aktuell? Die Beantwortung deiner Frage hängt von deiner Geschichte ab. Gab es einen Verkehrsverstoß mit als 1,0 ng/ml aktiven THC?

    @Maren: Eigentlich gibt es schon für normale Kraftzeugfahrer entsprechende Ahndungen, wenn gesetzte Fristen nicht eingehalten worden sind. Die Schreiben sollte man kennen vor einer Antwort. Mag sein, dass es jetzt Probleme gibt, ja. BtM Konsumieren und Taxi fahren wollen wird nicht funktionieren

    @Peter: DAS ist kein Thema für dieses Forum. Ich dürfte dir auch nicht sagen, was du da vorteilshafterweise sagen solltest.
    Wegen der Komplexität der Fragestellungen würde ich dir dringend ein persönliches Beratungsgespräch, etwa auch tel., bei Herrn Schüller empfehlen

    @Tim: Wenn ich deine Frage richtig verstehe, ja, in solchen Fällen kann eine MPU angeordnet werden.

  • #71

    Frank (Dienstag, 08 Mai 2018 11:38)

    Guten Tag!
    Ich war mit einem Kollegen auf einer Party, als wir dann auf der Toilette ( jeder in einer anderen Kabine) von den Türstehern freundlich erwartet wurden, als wir diese verließen. Diese meinten gesehen zu haben, wie etwas unter der Kabine hergereicht wurde. War im Endeffekt auch der Fall. Bei meinem Kollegen wurden zwei XTC Pillen gefunden und Longpapes. Bei mir wurde nichts derartiges gefunden. Die Polizei kontrollierte uns noch gründlich, leuchtete uns mit einer Taschenlampe in die Augen. Ich kam zu dem Zeitpunkt gut klar, war nur leicht angetrunken, hatte aber 4 Std. vorher eine halbe Pille konsumiert gehabt. Die Polizei nahm die Daten von meinem Kollegen und mir auf. Dies geschah alles vor ca. genau 3 Monaten. Heute ist der Tag an dem mein Kollege einen Brief bekommen hat. Werde ich auch noch einen zu erwarten haben? Weil im Endeffekt wurde bei mir nichts gefunden, aber könnte die FSSt trotzdem noch ein äG anordnen? Und wie wäre die beste Vorgehensweise, falls was kommen sollte?
    Zur Polizei haben wir keine Äußerungen zum Konsumverhalten oder ähnliches getätigt.
    Liebe Grüße und danke im Voraus!

  • #72

    Frank (Mittwoch, 09 Mai 2018 09:29)

    Ich hatte einen Text schon abgeschickt. Es hat sich rausgestellt, dass ich einen Brief bekommen habe in dem drin Steht, dass das Verfahren eingestellt wurde. Tatvorwurf war im Endeffekt, Anbau Herstellung, Handeltreibende, Schmuggel, Erwerb von BtM, obwohl ich nichts bei mir hatte. §31a hat letztendlich gegriffen.
    Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, ob ich von der FSSt noch einen Brief bekommen könnte und ob ich einen Eintrag im Führungszeugnis oder einen BtM Eintrag habe.
    Beste Grüße und danke!

  • #73

    Marie M. (Donnerstag, 10 Mai 2018 06:00)

    Vor ca 5 Jahren waren Polizeibeamte in meiner Wohnung wegen eines Haftbefehls der meinen damaligen Mitbewohner betraf. Dabei kam es zu einem Zufallsfund von einer geringen Menge Cannabis in meinem Zimmer. Das Strafverfahren wurde eingestellt da die Menge unter 0.5g lag. Ich habe zwar bestritten das es meins war, das hat aber niemanden interessiert da es in meinem Zimmer gefunden wurde. Der Beamte meinte noch, da ich keinen Führerschein habe, müsste ich nichts befürchten. Wenn ich aber den Führerschein machen möchte, müsste ich einmalig eine Urinprobe abgeben, was mich ja aber nicht stören dürfte, wenn ich nichts zu verbergen habe.
    Jetzt, ca 5 Jahre später, möchte ich meinen Führerschein machen und habe meinen Konsum seit 5 Wochen eingestellt, so dass die Urintests die ich zur Kontrolle durchgeführt habe alle negativ waren.
    Wie sieht hier die rechtliche Grundlage aus? Darf die Führerscheinstelle anstatt auf eine Urinprobe auch auf eine Haarprobe bestehen? Hier könnte auch der Konsum von harten Drogen nachgewiesen werden. Werde ich zu einem Gespräch eingeladen bei dem ich Rede und Antwort stehen muss? Wie verhalte ich mich hier am besten? Wenn ich leugnen jemals etwas damit zu tun gehabt haben, könnten sie ja eher auf die Haarprobe kommen?
    Über eine ausführliche Antwort würde ich mich freuen, da mich dieses Thema schon Jahre quält und man in jedem Internetforum andere Informationen findet.

  • #74

    Andy (Montag, 14 Mai 2018 18:12)

    Hallo Herr Schüler.
    Habe folgendes Problem. Bin von meiner früheren Freundin wegen mehrerer Delikte angezeigt worden. Unter anderem wegen Drogenhandel, und andauernden Konsums. Im Laufe der Ermittlungen, hatte ich eine Hausdurchsuchung, bei der 0,03 Haschisch gefunden wurde. Dummerweise habe ich aus Panik den Fehler gemacht, gelegentlichen Konsum ein zu räumen. Das Verfahren wurde mittlerweile eingestellt. Nun habe ich die Frage was mich von der Führerscheinstelle erwartet. Bin seit 30 Jahren nicht mehr auffällig gewesen. Muss ich eine mpu ablegen, oder erwartet mich ein ärztliches Gutachten.

  • #75

    Yannick (Mittwoch, 16 Mai 2018 14:07)

    Verlangt wird ein (fach-)ärztliches Gutachten mit 2 Urin-Screenings und einer Haaranalyse.

  • #76

    Nina Christina Leo (Freitag, 18 Mai 2018 16:10)

    Wie komme ich an den Anwalt der den obersten Text veranlasst hat?

  • #77

    Gerald (Sonntag, 03 Juni 2018 19:11)

    Hallo, bei mir wurde vor ca 2 Wochen eine Personenkontrolle durchgeführt, kein Bezug zum Straßenverkehr die Beamten fanden einen fertig gedrehten joint mit höchsten 0,5G bin aus der Probezeit raus und habe vorher noch nie mit der Polizei Stress gehabt Bzw Kontakt gehabt. Meine Frage ist wird ein ärztlicher artest folgen? Wie gesagt wurde nicht beim Konsum erwischt lediglich im Besitz von denn 0,5 bei fragen zu meinem Konsumverhalten sagte ich habe ich noch nie.

  • #78

    Alexander West (Montag, 04 Juni 2018 15:42)

    Hallo, wurde beim Autofahren kontrolliert habe einen positiven urin test und warte noch auf die Ergebnisse vom Bluttest. War nüchtern Konsum war ca 18 Stunden her. Denke er ist bei 1ng/ml da ich am Wochenende geraucht habe. hoffe natülich nicht. Habe keinen Cannabis oder anderen Drogenkonsum zugegeben. Hatte nie Probleme im Straßenverkehr oder sonstig mit der Polizei. Muss warscheinlich mit einer MPU rechnen oder kann ich das ganze über eine ärztliches Gutachten regeln. Rauch wirklich wenig nur an dem Wochenende. Bin Clean seit dem Tag.
    danke für die Hilfe

  • #79

    Philip (Mittwoch, 06 Juni 2018 15:13)

    Hallo Herr Schüller!

    Vielen Dank für Ihre detailgetreue Ausarbeitung! Trotzdem ist bei mir eine Frage offen geblieben:
    Ich wurde Anfang Januar bei einer Verkehrskontrolle angehalten und hatte nach einer Blutkontrolle 1.3 ng THC und 7.9 ng THC COOH im Blut. Bei der Kontrolle war ich so durch den Wind und panisch (hatte vorher noch nie was mit der Polizei zu tun), dass ich gesagt hab ich hätte das letzte mal vor 5 Jahren THC konsumiert. Heute habe ich dann mein ärztliches Gutachten bei der Führerscheinstelle abgegeben. Darin steht, dass es keine Bedenken an meiner Fahreignung gebe und es wurde mein Fall beschrieben, indem ich am Abend vor der Kontrolle bis in die Morgenstunden (ca 4 Uhr) mit einem Freund Marihuana konsumiert habe und dann nach ein paar Stunden Schlaf wieder ins Auto gestiegen bin. Zudem steht geschrieben, dass dies mein erstmaliger Konsum war und keine anderen Drogen konsumiert werden.
    Dieses Gutachten schien der Frau von der Führerscheinstelle nicht zu gefallen und sie meinte, dass sie das nicht für schlüssig hält und man ja so unfassbar viel Pech haben müsste, damit so viele Faktoren zusammenspielen und ich dann noch kontrolliert werde. Dann meinte sie noch, dass sie die Aussage mit den 5 Jahren widersprüchlig findet, worauf ich nur entgegnet habe, dass ich mich an nichts erinnern könnte, was ich bei der Kontrolle gesagt habe. Zum Abschluss hat sie dann noch gesagt, dass sie mir den Führerschein vllt doch entzieht und sie mir Post schreibt ...
    Jetzt bin ich natürlich erstmal reichlich verärgert und ratlos! Was ist an den Drohungen dran und was kann jetzt noch passieren bzw wie kann ich handeln? Liegt mit dem Gutachten nicht ein für mich rechtskräftiger Beweis vor, dass ich meinen Führerschein behalten kann?
    Bitte um Hilfe!

  • #80

    Christin (Donnerstag, 14 Juni 2018 05:12)

    Guten Tag,

    im Januar 2017 wurden in unserem Haus im Dachboden fünf Cannabis Pflanzen durch die Polizei aufgegriffen. Mein Partner meinte dort heimlich anpflanzen zu müssen! Er wollte sozusagen sein Taschengeld damit aufbessern.
    Die Gerichtsverhandlung war im Februar 2018,er als Angeklagter, ich als Mitangeklagte!
    Ende vom Lied, Geldstrafe für uns beider, er als Verteiber, ich als Mitwissende.
    Wir sind trotz allem immer noch zusammen und lassen die Finger davon.

    Vor vier Wochen erhielt ich nun von der Führerscheinstelle ein Schreiben mit der Mitteilung das ich mich einer Fahreignungsbegutachtung unterziehen soll.
    Ich bin bereit mich den Forderungen zu stellen, da ich weder konsumiere noch damit Handel treibe! Das Problem ist das ich für die Untersuchung eben mal 695€ plechen soll zusätzlich zu den Gebühren der Führerscheinstelle!
    Dies ist mir jedoch im Moment nicht möglich, da ich seit April erwerbslos bin und ein Kind zu ernähren habe! In Kürze nehme ich einen 450€ Job an, aber das macht die 695€ auch nicht besser.
    Die TÜV Süd Stelle lässt sich allerdings aber auch nicht auf eine Ratenzahlung ein, mit der Aussage „Ratenzahlungen dürfen wir nicht anbieten“.

    Was soll ich denn jetzt tun? Für meinen neuen Job benötige ich dringend den Führerschein.

    Vielen Dank.

    Christin

  • #81

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Juni 2018 18:04)

    @68:

    Hier dürfte nur ein ärztliches Gutachten, nicht aber eine MPU angeordnet werden...das wäre unverhältnismäßig....

    @69:

    Wenn nichts gefunden wurde, kein Blut genommen wurde und Sie auch nicht gesagt haben, dass Sie schon mal was genommen haben, dann passiert da nichts weiter....

    @71:

    Wenn nach § 31 a BtMG eingestellt worden ist, heißt das, dass der Besitz von BtM bejaht worden ist seitens der Staatsanwaltschaft. Und wenn da harte Drogen bei waren (=XTC), dann reicht das für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Das ist sehr wahrscheinlich. Kann noch nach Monaten kommen. Keine harten BtM nehmen. Gelegentlicher Konsum von Cannabis ist in Ordnung.

    @73:

    Bei dem Fund von 0,5 Gramm Cannabis ist die Anordnung von Screenings und / oder ärztlichen Gutachten rechtswidrig.

    @74:

    Maximal ein ärztliches Gutachten könnte kommen wegen der Aussage Ihr wenig feinen Ex. Gelegentlich können Sie Cannabis ruhig konsumieren, das ist nicht verboten. Keine harten Drogen nehmen, ist eh nicht gesund. Wenn die FSST sich melden sollte: Konsum einstellen und hier melden. Wir regeln das dann. Don´t panic.

    @76: kontakt@strafverteidiger-schueller.de / 0421 40 898 364 / Brieftaube / Flaschenpost / Medium / Rauchzeichen /

  • #82

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 14 Juni 2018 18:15)

    @77:

    Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens wäre rechtswidrig, kann aber kommen. Gelegentlicher Konsum von Cannabis ist aber trotzdem noch erlaubt.

    @78:

    Das kann man so pauschal nicht beantworten, vgl: https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/06/01/bremen-polizeigro%C3%9Faufgebot-bei-verkehrskontrollen-wegen-drogen/

    @79:

    Wie ist denn jetzt hier der Sachstand?

    Wenn der Führerschein wichtig ist, kann ich mir das gerne mal anschauen: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @80:

    Mal bei einer anderen Begutachtungsstelle fragen. Meistens ist das aber immer dasselbe: Wenn man kein Geld hat und deswegen das Gutachten nicht machen und abgeben konnte, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Also besser irgendwo her das Geld besorgen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind komplett spaßfrei in diesen Dingen...

  • #83

    Thorsten (Samstag, 16 Juni 2018 12:58)

    Hallo,bei einer Verkehrskontrolle blies ich beim 1.mal 1,18 und bei ².mal 1,08, da ich Longpapers dabei hatte,gab ich zu das ich abends Cannabis konsumiere,somit das letzte mal so ca. 20 Stunden zurückliegt. Auf der Wache wurde eine Blutprobe genommen. Jetzt meine Frage,wird auch auf andere Drogen getestet oder nur Alkohol und Cannabis?
    Danke im voraus.
    Mfg

  • #84

    Sonja (Sonntag, 17 Juni 2018 22:44)

    Hallo Herr Schueller,

    ich wurde zu einer Anhörung eingeladen wegen einem Chatverlauf in dem ich eingeräumt habe legales cbd (cannabis mit bis zu 0.2 % thc) gekauft zu haben und konsumiert zu haben. zudem machte ich noch nicht eindeutige aussagen über dauerkonsum, den ich unterlassen will und dass dieses legale cbd eine alternative sei und ich umsteigen werde, allein aucg wegen dem Führerschein. Meine Frage ist, ob dieser chatverlauf an die Führerscheinstelle weitergeleitet wird und ich mit einem Führerscheinentzug bzw. ÄG rechnen muss? Ich muss dazu erwähnen dass ich vor 9 Jahren bereits eine MPU gemacht habe wegen Cannabis und Amphetaminen. Wenn mein Anwalt eine Einstellung des Verfahrens wegen Mangel an Beweisen erreicht, müssen die Unterlagen dann ohne weiterleitung an die FSST vernichtet werden? Vielen Dank.

  • #85

    Bernd (Dienstag, 19 Juni 2018 20:38)

    Guten Abend Herr Schüller,

    bei mir wurde im Februar amphetamin gefunden. Das Verfahren wurde eingestellt.
    Nun habe ich Post vom Landratsamt bekommen ich solle ein äG abgeben.
    Bringt es etwas dagegen Widerspruch einzulegen?
    Und kann das Amt sich das Medium für die Untersuchung aussuchen, bzw. Was passiert wenn meine Haare sehr kurz sind?
    Ich hoffe Sie können mir helfen.

  • #86

    Lisa (Mittwoch, 04 Juli 2018 21:51)

    Hallo,
    Würde mit 1 Gramm Cannabis als Fußgänger erwischt wurde auch alles schon fallen gelassen. Kann jetzt aber was von der FSS kommen ? Bin noch in der Probezeit (4jahre Probezeit wegen rotblitzer) ? Und wie lange dauert das in der Regel .. und muss ich mein Konsum einstellen?

  • #87

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 Juli 2018 20:30)

    @Lisa:

    Da kann was kommen - ein ärztliches Gutachten. Glaube nicht daran, aber kann eben passieren. Der Konsum von Cannabis muss nicht eingestellt werden, aber öfter als 1-2 x die Woche geht nicht mehr. Und alle anderen Drogen sind ohnehin nicht gut. Es kann zwischen 3 und 12 Monaten dauern, bis die sich melden. Grund zur Panik besteht aber nicht :-)

    @Bernd:

    Die Anordnung des Gutachtens dürfte rechtmäßig sein. Wenn die Haare zu kurz sind, kann eben keine Haaranalyse gemacht werden. Aber die Haare dürfen nur VOR dem Zugang der Aufforderung der Führerscheinstelle rasiert worden sein. Wenn die Haare danach geschnitten werden, wird schnell argumentiert, dass man etwas vertuschen will.

    Häufig wird bei solchen Gutachten der gelegentliche Konsum von Cannabis eingeräumt (ohne zusätzlichen Konsum von Alkohol). Die harten Drogen hat man besessen, aber eben nicht konsumiert. Wenn das Urin dann sauber ist, dann geht das meistens gut aus.

    Ohne Akteneinsicht ist das freilich immer bißchen ein Drahtseilakt. Ggfls melden Sie sich bitte bei mir. Ein Widerspruch ist gegen die Anordnung nicht möglich, da es sich bei der Anordnung zu einem ärztlichen Gutachten nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Tja, die Juristenwelt weiß sich halt schon zu schützen...

    @Sonja:

    Persönliche Vorsprachen bei der Behörde ohne anwaltliche Akteneinsicht vorher sind sehr risikoreich. Ein belastbarer Hinweis auf einen Dauerkonsum würde jedenfalls die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens rechtfertigen zur Konsummusteranalyse.

    @Torsten:

    Wenn der Mischkonsum zwischen Alkohol und Cannabis nachgewiesen wird, ist der Führerschein nur zu retten, wenn im Vorfeld der Entscheidung der Fahrerlaubnis die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, vgl. Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV. Das müssen Sie jetzt machen. Ich helfe bei Bedarf gerne dabei. Kann dann so laufen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

  • #88

    Jane (Montag, 09 Juli 2018 11:47)

    Lieber Herr Schüller,

    ich wurde Ende März raus gezogen für eine Verkehrskontrolle und habe idiotischer Weise ein Urintest gemacht der positiv auf Kokain und Cannabis angeschlagen hat. Darauf folgte das übliche Verfahren, Blutabnahme, Post von der Polizei und Führerscheinstelle. Ich hatte 2,4 ng/ml THC und 31 ng/ml THC-COOH im Blut. Dadurch das ich ein Termin habe, nächste Woche beim ärztlichen Gutachten, habe ich nochmal Akteneinsicht genommen, wo drin steht das mein Urin im Labor untersucht wurde und der Konsum von Cannabis und Kokain bewiesen wurde. Meine Frage ist jetzt, ob das mit dem ärztliche Gutachten noch Sinn macht oder ob ich mir das Geld gleich sparen kann für die MPU ?

  • #89

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 09 Juli 2018 14:54)

    @Jane:

    Der Konsum von Kokain wurde sich nachgewiesen? Wie waren die Werte? Kokain und Benzoylecgonin bitte. Ich brauche die Werte aus dem Gutachten. Dieses muss der Akte beigelegen haben. Wenn das stimmt, kann ich mir die Anordnung nur eines ärztlichen Gutachtens nicht erklären.

  • #90

    Jane (Dienstag, 10 Juli 2018 14:56)

    Lieber Herr Schüller,

    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Sache ist so, das im Blut kein Kokain oder Benzoylecgoin nachgewiesen wurden. Aber mein abgegebener Urin wurde im Labor untersucht und auf der letzten Seite der Akteneinsicht steht: Der massenspektrometeische Nachweis von Kokain usw beweist den Konsum von Kokain. Die Sache ist also, das im Blut nichts nachgewiesen werden konnte, jedoch im Urin ...

  • #91

    Jane (Dienstag, 10 Juli 2018 15:01)

    * ich wollte noch hinzufügen, das mir somit keine Werte vorliegen was Kokain betrifft sondern nur THC und seine Abbauprodukte.

    Vielen Dank nochmal.

  • #92

    Jonas (Freitag, 13 Juli 2018 13:06)

    Lieber Herr Schüller.

    Ich wurde gegen Ende Januar 2018 unter BTM (Cannabis) am Steuer angehalten und es wurde eine Blutprobe veranlasst.
    Heute erst hatte ich ein Gespräch in der FSS. Diese hat mir die zwei Optionen gegeben: MPU oder erst ein ärztliches Gutachten und dann MPU.
    die Menge THC,welche ich im Blut hatte beträgt 11,2 mg.
    Seit dem Ereignis habe ich nie wieder Cannabis konsumiert.
    der Sachbearbeiter hat mir bis Dienstag Zeit gegeben um mich für eines dieser beiden optionen zu entscheiden.
    Nun meine Frage: werden bei der Haarprobe die Zeit berücksicht bevor ich aufgehört habe zu konsumieren ? Meine haare sind jetzt c.a 7 cm lang, macht das Sinn Mehrkosten auf sich zu nehmen um das Risiko einzugehen dass dieser Test positiv ist?

  • #93

    Martin (Sonntag, 15 Juli 2018 11:37)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich wurde vor etwas mehr als drei Monaten in einer Verkehrskontrolle (Berlin) raus gezogen und habe einen Urin- und Bluttest abgegeben.
    Nun habe ich Post bekommen und wurde positiv auf Cannabis getestet:

    2,3 ng/ ml Tetrahydrocannabinol, der Wirkstoff des Haschisch
    24,0 ng/ ml THC-Carbonsäure
    0,84 ng/ml 11-Hydroxy- THC

    Zudem habe ich jetzt drei Monate Zeit ein ärztliches Gutachten anfertigen zu lassen, was drei Urinscreenings und ein Padagogengespräch vorsieht.
    Bis zum Zeitpunkt der Kontrolle habe ich regelmäßig konsumiert, zuletzt 16 Stunden vor Kontrolle
    Seit dem Zeitpunkt bin ich clean, weswegen ich bei den Urinscreenings keine Sorge habe, jedoch vor dem Gespräch mit dem Pädagogen zum vorherigen Konsumverhalten, da ich auf meinen Führerschein beruflich angewiesen bin und mein Job daran hängt.
    Ich habe bei der Polizei angegeben unwissentlich Kekse gegessen zu haben aber kein Zeitpunkt genannt.

    Nun meine Frage:
    Was sagen diese analysierten Werte aus?
    Wie kann ich am besten zum Konsumverhalten argumentieren (Häufigkeit, Zeitpunkt des letzten Konsum vor der Kontrolle)
    Kann man schon eine Strafe abschätzen?

    Vielen Dank für Antwort und Rat

  • #94

    George (Montag, 23 Juli 2018 18:39)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Vorab vielen Dank für die vielen informativen Antworten auf die Fragen von anderen (leider ebenfalls aufgefallenen Kollegen)

    Nun zu mir, ich bin vor etwa 2 Wochen im Club mit ca. 1g kokain erwischt worden ich kann mich nicht genau daran errinern zugegeben zu haben konsumiert zu haben da ich auch ne Menge getrunken hatte an dem Abend, es wurde kein Test von der Polizei gemacht, meine Frage also muss ich als erstmalig auffälliger mit einem Führerschein Entzug rechnen? Ich bin unendlich auf den Führerschein angewiesen davon hängt mein Leben ab, da ich im Ausland arbeite und zusätzlich LKWs bewege um auf den Baustellen zu arbeiten, besteht Hoffnung den Führerschein zu behalten? (Obwohl wie gesagt zu Fuß und nicht beim fahren erwischt, zu der Zeit hatte ich Urlaub und wollte mir mal was "gönnen" ich bin selbstverständlich clean seit dem und werde Defintiv nichts anrühren da ich Angst vor den Tests habe die mich wohl erwarten (oder?) Führerscheinbehörde wurde ebenfalls informiert das weiß ich aus verlässlicher Quelle da ein bekannter bei der polizei arbeitet
    Dazu muss ich sagen das ich in einer Großstadt in NRW lebe, ich bitte um eine Antwort von Ihnen und ob es ratsam wäre jetzt schon einen Anwalt einzuschalten, ich brauche meinen Führerschein wirklich sehr und würde mit einem Entzug wohl alles verlieren was mir lieb ist wegen einer einmaligen Dummheit...

    Vielen lieben Dank vorab Herr Schüller.

  • #95

    Jannis (Mittwoch, 25 Juli 2018 13:37)

    Hallo Herr Schüller,

    am 01. Juli 2018 wurde ich auf einer Party in München mit 3 XTC Tabletten erwischt. Ich habe den Besitz zugegeben. Jedoch keinen Konsum und es wurden auch keine Tests gemacht. Ich wurde zwar gefragt ob ich was genommen hatte aber meine Antwort war: Wieso? Da liegt ws doch! Der Polizist sagte zu mir: Willst Du mir sagen dass Du 4 Pillen genommen hast? Ich: Erstmal liegen da nur 3, und wer sagt denn dass ich überhaupt was genommen habe? Heute kam der Brief vom Gericht. Die Geldstrafe ist 900 Euro! 30 Tagessätze zu 30 Euro! Sonst steht nichts drin eben nur der Besitz. Paralel kam ein Brief von der Führerscheinstelle indem drin steht dass das gemeldet wurde und es geprüft wird. Ich bin im Aussendienst das heisst meine Existenz basiert auf dem Führerschein! Wie soll ich vorgehen? Ich muss den Führerschein behalten!
    Danke!

  • #96

    Maja (Mittwoch, 25 Juli 2018 15:55)

    Guten Tag Herr Schüller,
    Ich wurde am 01.07.2018 von der Polizeiangehalten.
    Ich musste einen Bluttest machen. Von diesem habe ich zwar noch keine Ergebnisse, aber er dürfte einen hohen Amphetamingehalt nachweisen. Außerdem hatten mein Freund und ich 4g Cannabis, sowie (Plastiktütchen nicht abgezogen) 0,5h Amphetamin dabei.
    Am 22.07.18 geriet ich mit einem Freund in eine Kontrolle. Er als Fahrer durfte nicht weiterfahren. Da wir 4 Stunden von zuhause entfernt waren, entschied ich mich einen Urintest zu machen um sicher zu gehen, dass ich fahren könne. Er fiel positiv aus und ich bekam erneut eine Anzeige wegen dem Konsum und dem Besitz (Ich trug keine Drogen bei mir) von Amphetamin.

    Nun stellen sich mir einige Fragen:
    Was habe ich zu erwarten? Eine MU oder doch direkt eine MPU?

    Was sollte ich bevor ich überhaupt Post bekomme tun? Ein psychologisches Gutachten inklusive 6 Sitzungen einholen? Ein ärztliches Gutachten explizit im Bezug auf Drogen bei meinem Betriebsarzt einholen? (Haare kann ich auf keinen Fall abgeben, sie sind sehr lang und ich hatte bis zum ersten Vorfall Anfang Juli einen regelmäßigen Konsum)

    Ist das Ergebnis des Urintests vom 22.07.18 überhaupt rechtens? (Es war freiwillig und ein weiterer Test wurde nicht gemacht)

    Meinen Führerschein habe ich noch. Deswegen würde ich gerne so viel wie ich kann im Voraus erledigen.


    Mit freundlichen Grüßen und schon mal Danke für Ihre Hilfe

    Maja Ebeling

  • #97

    Moritz W (Mittwoch, 01 August 2018 17:27)

    Die toxikologischen Befunde meines ärztlichen Gutachtens sind allesamt negativ ausgefallen, da ich keine Drogen konsumiere, allerdings wird mir nun trotzdem die Fahrerlaubnis entzogen. Wie das und was kann ich noch tun?

  • #98

    Felix (Mittwoch, 01 August 2018 17:54)

    Lieber Herr Schüller,
    Ich wurde vor 2 jahren mit 5 Kapseln MDMA erwischt, das Verfahren wurde jedoch gegen das Leisten von Sozialstunden eingestellt. Nun habe ich vor gut 2 Wochen die Aufforderung bekommen ein äG machen zu lassen, welches 1 haarprobe und 2 urintests umfassen soll. Ich habe vor 11 Monaten das letzte mal MDMA konsumiert und nur sehr unregelmäßig(5-8 züge alle 2 monate) gras konsumiert. Meine Haare sind 4-5 cm lang der letzte Graßkonsum liegt un gefähr 1 Monat zurück. Muss ich mir Ernsthafte Sorgen über einen Führerscheinentzug machen?
    Vielen Dank für ihre Antworten und Mühen

  • #99

    jan (Donnerstag, 02 August 2018 20:36)

    hallo sehr geehrter schüller,
    ich habe ein kleines anliegen, ich bin vorgestern leider in eine polizei kontrolle geraten wo der polizist mich nach einem freiwilligen drogentest befragte,den test befürwortete ich da ich mir sicher nichts vorzuwerfen hatte da ich keine betäubungsmittel konsumiert hatte, komischerweise war ein streifen bei dem test leicht angerizt was ich mir nicht erklären konnte, aber angeblich der beweis sein sollte drogen konsumiert zuhaben... durch den angeblichen beweis was eigentlich keiner war durften die polizisten mich nun durchsuchen und leider hatte ich eine kleine tüte (mit einer 2g koffeein alkohol mischung wo eventuell auch ein wenig amphetamin mit drinnen war was ich aber nicht genau weiß ob da überhaupt ampfetamin mit drinnen war da ich das nur von einer freundin zu ihrem freund transportieren sollte) mit dabei, dadurch wurde auf der wache mir ein beschlagnahmungsprotokoll vorgelegt zur unterzeichnung wo drauf stand "eine tüte mit betäubungsmittel ähnlicher substanz " !!! nun meine frage bei der blutuntersuchung kann nix bei rum kommen da ich nichts konsumiert hatte, aber was ist mit dieser tüte? diese polizisten hätten mich doch dann eigentlich gar nicht kontrolieren dürfen, es war kein durchgehender test streifen nur angeritzt! muss ich jetzt urin screening abgeben und wenn ja wieviele bzw. wielange (trage schon 18 jahre lang eine glatze können sie trotzdem eine haarprobe anordnen so das ich mir extra dafür haare wachsen lassen muss ? oder muss ich ein ärztliches gutachten abgeben?und wenn ja wie sieht das dann genau aus? oder gar nichts wegen dieser besagten tüte welche vielleicht ja gar keine unerlaubten substanzen enthielt ? oder sollte ich jetzt schon im vorfeld mit einem abstinenz nachweis besser beginnen (wenn ja wielange wäre wichtig?) da die behörde eh geld verdienen möchte und sich mit dieser besagten tüte sich es eventuell hinlegt wie sie wollen?
    über ihre ehrliche meinung wäre ich sehr dankbar mit freundlichen grüßen

  • #100

    Tobias (Dienstag, 07 August 2018 18:04)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet. Das Ergebnis nach dem Bluttest war 1,3 ng/ml. Ein paar Monate später habe einen Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot bekommen. Meinen Führerschein habe ich genau vor einem Monat bei der zuständigen Polizeistelle abgegeben, und auch eine Bestätigung des Vollzugs der Fahrerlaubnis erhalten, auf ser steht, dass ich meinen Führerschein morgen wieder abholen kann. Allerdings kam heute ein Brief vom Kreisverwaltungsreferat München, dass eine Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nötig ist. Ich habe ab Erhalt des Schreibens (ab heute) 3 Monate Zeit, ein amtlich anerkanntes (fach-)ärztliches Gutachten vorzulegen. Heißt das jetzt, dass ich meinen Führerschein doch morgen nicht wiederbekomme? Außerdem werde ich ab nächste Woche Dienstag, 14.8., für mindestens 1 Jahr nach Kanada gehen. Wenn alles gut läuft werde ich noch länger in Kanada bleiben. Ich habe also keine Möglichkeit ein Gutachten von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle anfertigen zu lassen. Also würde mir nach Ablauf der 3 monatigen Frist der Führerschein entzogen. Auch wenn ich in Kanada bin? Angenommen ich bekomme meinen Schein morgen zurück, und nehme ihn mit nach Kanada, was können die deutschen Behörden dann tun? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe!

  • #101

    Markus (Mittwoch, 08 August 2018 23:46)

    Sehr geehrter Herr Schüler,

    ich wurde mit einer nicht wiegbaren Menge einer weißen Substanz erwischt.
    Angaben zur Substanz wurden gegenüber der Polizei nicht gemacht.
    Auch der Konsum dieses Pulvers wurde abgestritten.

    Jedoch kam jetzt ein Brief des LRAs, in dem Steht, ich wäre einer Kontrolle unterzogen worden, da ich anscheinend zu diesem Zeitpunkt Drogen Konsumiert hätte. Und anschließend das Pulver gefunden wurde,
    welches sich durch einen Esa-Test (aussagekräftig?) als Kokain herausstellte?

    Ist der Esa-Test + die Annahme der Beamten, dass kurz bevor der 'Zugriff' erfolgte konsumiert wurde ausreichend für ein äG bzgl der Fahreignung.

    Viele Grüße (aus Bayern)

  • #102

    Hans (Montag, 13 August 2018 18:05)

    Mir wurde vorgeworfen Vorsätzliche Einfuhr von 4 Extasy Pillen mit der Post.
    Hausdurchsuchung negativ
    Keine Aussage gemacht.

    Was erwartet mich von der Führerscheinstelle?
    Äg oder gar eine Mpu? Oder Entziehung der Fahrerlaubnis?
    Urin ist clean, kann ich Vorbereitungen Treffen?
    Zum ersten mal auffällig geworden.

  • #103

    Julian (Freitag, 24 August 2018 23:02)

    Lieber Herr Schüller,

    Ich wurde im April im Straßenverkehr herausgezogen und bei der Blutentnahme wurden 6,60 ng/ml THC festgestellt. Ich lebe inzwischen absolut clean, doch das fachärztliche Gutachten steht unmittelbar vor der Tür. Welche Möglichkeit gibt sich für mich, um sauber aus der Sache rauszukommen? Was sage ich den Bearbeitern über meinen vergangenen Konsum, um meinen Führerschein behalten zu können?
    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!

    Liebe Grüße

  • #104

    Jan (Sonntag, 26 August 2018 17:54)

    Guten Tag Herr Schüller
    Ich hatte vor ca. 10 Monaten eine Polizeikontrolle bei der ein Urintest auf Cannabis positiv ausfiel.
    Ich musste auf die Wache Blut abnehmen und es hat sich herausgestellt das der Wert 0.12ng/ml betrug,da bin ich also gut raus gekommen. Vor ca. 5 Monaten wurde bei einer Kontrolle ein LSDplättchen bei mir gefunden,allerdings nicht im zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeuges. Habe vor ca. einer Woche Post bekommen das von der Verfolgung des Falles abgesehen wird. Auch vor ca. einer Woche war ich allerdings bei der führerscheinstelle um meinen Antrag auf einen A2 Führerschein abzugeben(Besitze B2).Da hat mir die nette Dame dann gesagt sie hätten auch seit kurzem von dem Besitz von LSD erfahren,ich solle mich darauf vorbereiten Post zubekommen mit Antrag auf ein Ärztliches Gutachten.Sie betonte ich solle mir bis dato nicht die Haare rasieren:). Ich habe jetzt Folgendes Problem: Ich war vor ca. einem Monat auf einem Electrofestival auf dem ich mich tatsächlich dagegen entschieden habe harte Drogen zu konsumieren woraufhin meine Freundin und ich von irgendjemandem was ins Getränk gemischt bekommen haben(es war wahrscheinlich Liquid xtc). Einen geraucht habe ich das letzte mal vor 4 Wochen und davor auch nicht mehr als 1 mal im Monat.Außerdem habe ich vor zwei Wochen eine Tilidintablette mit 100mg wirkstoffgehalt eingenommen. Den A2 Antrag werde ich zurücknehmen. Ich würde außerdem liebendgerne eine Ganzkörperrasur vornehmen,da ich bis jetzt gelesen habe das sobald der Konsum von harten Drogen bewiesen wurde der Lappen weg ist. Meine Frage an sie: Gibt es überhaupt möglichkeiten den Führerscheinverlust zu verhindern?Wenn ja wie? Und ich habe keine Aussage über den Konsum von harten Drogen getätigt oder sonst irgendwelche belastenden Aussagen.

  • #105

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 September 2018 16:50)

    @Jan:

    Ich darf hier keine Handlungsanweisungen geben, wie man den Nachweis bestimmter Substanzen verhindern kann.

    Die Sache mit den Drogen im Getränk glaubt niemand. Wenn in den Haaren was gefunden wird, ist das schlecht.

    Wenn keine Haare da sind, kann nichts gefunden werden ausser im Urin. Soweit die Theorie. Haareschneiden darf man vor dem schriftlichen Zugang der Aufforderung zum ärztlichen Gutachten noch. Danach nicht mehr. Was die Frau mündlich sagt, ist zweitrangig. Solange nichts schriftliches vorliegt, bestehen da noch Möglichkeiten. Ist das Urin denn sauber?

    Wann war der letzte Konsum harter BtM?

    @Julian:

    Sind Sie sicher, dass ein ärztliches Gutachten kommt und nicht doch die direkte Entziehung droht? Die Bestimmung des gelegentlichen Konsums als zweite Voraussetzung für die Entziehung ist ein heikles Feld. Viele Behörden sagen einfach, dass es unwahrscheinlich ist, dass Sie im Auto erwischt worden sind und dann kurz vorher das erste mal konsumiert haben. In vielen Bundesländern wie NRW, Schleswig Holstein ua. kommt es deshalb schnell zur Entziehung und nicht zur Begutachtung. Wenn Sie dann noch was retten wollen, müssen Sie Voraussetzungen der fahrerlaubnisrechtlichen Ausnahmeregelungen erfüllen. (Screenings, Verkehrstherapie, Nachweis eines Verhaltenswandels im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV). Wenn Sie jetzt nur Bahnhof verstehen, schreiben Sie mir bitte. Und v.a. dann, wenn der Führerschein wichtig ist.

    @Hans:
    Es wird ein ärztliches Gutachten angeordnet werden. Die FSST muss das tun, es besteht kein Ermessen. Harte Drogen aus dem Hals lassen. Konsum von Cannabis nicht öfter als 1 - 2 x die Woche. Wenn die FSST sich meldet, melden Sie sich bei mir.

    @Markus und die anderen: Sind die Fragen noch aktuell?

  • #106

    Jakob (Mittwoch, 05 September 2018 23:35)

    Hallo Herr Schüller,

    ich hatte vor kurzem ein äG in dem ich den gelegentlichen Konsum von Cannabis zugegeben habe(1-2 Mal im Monat). Seit der Anordnung des äG hatte ich nichts mehr konsumiert. Am Ende des Gespräches wurden mir Haare von ungefähr 5cm Länge entnommen in dem natürlich der Cannabiskonsum nachgewiesen werden kann. Nun habe ich erfahren, dass die Labore nur den Konsum, nicht jedoch den Zeitpunkt des Konsums feststellen können und mache mir Sorgen, dass mir eventuell ein Kontrollverlust angehängt werden könnte. Ich musste auch 2 Urintests machen, die eigentlich negativ sein sollten, da ich vor dem 1. Test über 40Tage nichts konsumiert hatte. Wie würde die FSS auf ein solches Gutachten reagieren in dem der gelegentliche Konsum zugegeben und in den Haaren nachgewiesen werden konnte? Erwartet mich eine MPU?
    Das äG wurde wegen Drogenbesitzes außerhalb des Straßenverkehrs angeordnet. Davor bin ich nie wegen Drogen aufgefallen

    Vielen Dank für ihre Hilfe

  • #107

    Bukem: (Donnerstag, 06 September 2018 07:29)

    Antworten kommen noch.

  • #108

    Bukem: (Sonntag, 16 September 2018 09:04)

    @Markus: Schau wir ins Gesetz: www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
    Ja, die Anordnung ist rechtmäßig. Die Behörde MUSS sogar ermitteln, ob ein Konsum harter BtM erfolgt. Wird dieser nun belegt, wird die FE entzogen. Interesse an anwaltlicher Hilfe? Kontaktdaten stehen oben, sollte eilig behandelt werden

    @Tobias: Auch hier sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, Herr Schüller ist bundesweit tätig .
    Grds musst du unterscheiden zwischen dem Verfahren wg des BtM Verstoßes an sich und dem auch deshalb dort verhängten Fahrverbotes und dem Tätigwerden der Fahrerlaubnisbehörde im weiteren Anschluss.
    Die wollen und dürfen nun deine generelle Fahreignung überprüfen. Ist gesetzlich hier auch geregelt

    www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html

    Wenn du jetzt zeitlich durch die Reise verhindert bist, muss das ggü der Behörde kommuniziert und auch belegt werden. Dazu lieber der Anwalt



    @Felix: Nee, sollte alles gut ausgegangen sein? Gelegentlicher THC KOnsum ist unschädlich, solange man richtig zeitlich zwischen Konsum und Fahrzeugführen trennt, am besten bis zu 72 Stunden warten.
    Konsum harter Drogen würde jedoch die Fahreignung wegfallen lassen. In deinem Haar dürfte nichts mehr nachweisbar gewesen sein.
    Angaben von dir, dass du harte Drogen konsumierst, würden jedoch genau so zählen.
    Ich gehe mal davon aus, dass du dies nicht ausgesagt hast

  • #109

    Nico (Dienstag, 02 Oktober 2018 17:50)

    Hallo ich hätte mal eine frage
    Ich wurde mit einem halben joint erwischt und bin grad dabei den führerschein zu machen was ich noch dazu sagen muss hab schon ein paar btm einträge aus dem jahr 2014
    Mit was muss ich rechnen soll ich den führerschein noch machen oder erstmal warten
    Möchte ihn nicht machen und den gleich wieder abgenommen bekommen !?

  • #110

    Mike (Dienstag, 09 Oktober 2018 12:24)

    Hallo Herr Schüller,
    Mitte August wurden von mir 1g Marihuanna und 0.5g Amphetamin durch den Zoll im Zug beschlagnahmt. Habe nun Post von meiner Führerscheinstelle bekommen, dass zwei ärztliche Gutachten mit integrierten Drogencheck bis Anfang Dezember verlangt werden. Der letzte Mdma Konsum war Ende Juli am Tomorrowlandfestival. Wie verhalte ich mich am Besten ? LG

  • #111

    Ängstlicher Hase (Dienstag, 16 Oktober 2018 21:33)

    Hallo Herr Schüller,

    zuerst einmal vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Informationen die Sie hier bereitstellen. Mein Fall könnte dämlicher nicht sein. Mir wurde meine Fahrerlaubnis im Jahr 2009 aufgrund einer Alkoholfahrt mit 2,24 Promille entzogen (Restalkohol an einem Sonntag Abend). Etwa ein Jahr später war ich zu einer sechzehn-wöchigen Entwöhnungstherapie in einem Fachkrankenhaus.

    Die Diagnose Alkoholabhängigkeit wurde dort gestellt und auch von mir so akzeptiert. Ich lebe mein Leben seit dem abstinent und bin glücklich damit. Im Rahmen dieser Entwöhnungstherapie habe ich meinem Therapeuten auch unter dem Deckmantel der - vermeintlichen - Verschwiegenheit von verschiedenen Drogendelikten in der vergangenen Zeit berichtet. Ich dachte seinerzeit, dass das therapeutisch wichtig sein könnte...

    Nun habe ich im Januar diesen Jahres die MPU gemacht und bestanden. Alle Abstinenzbelege über einen Zeitraum von 18 Monaten waren negativ. Allerdings wurde auch nur auf das Alkoholabbauprodukt Ethylglucuronid getestet.

    Mein damaliger MPU-Gutachter hatte allerdings den Therapiebericht aus dem Fachkrankenhaus angefordert. Und neben Informationen zur erfolgreich beendeten Therapiemaßnahme finden sich in diesem Bericht noch Informationen zum damaligen Konsum von Cannabis, Amphetamin, Kokain und Benzodiazepinen.

    Da der Konsum durch mich aber schon lange Zeit vor dieser Therapie eingestellt wurde, lautete die zusätzlich zur Alkoholkrankheit gestellte Diagnose "Zustand nach Polytoxikomanie".

    Ich bin im Bereich Betäubungsmittel nie Straf- oder Verkehrsrechtlich aufgefallen. Der MPU-Gutachter gab mir Anfang 2018 eine positive Prognose und damit auch ein positives MPU-Gutachten. Leider befinden sich in diesem Gutachten nun auch Informationen über meinen damaligen Drogenkonsum. Die Führerscheinstelle hat sich damals nur die letzte Seite des Gutachtens angesehen. Meine Fahrerlaubnis Klasse B habe ich Anfang 2018 erteilt bekommen.

    Nun zu meinem Problem. Da ich mein Berufsbild erweitern möchte, plane ich in der nächsten Zeit die Erweiterung meiner Fahrerlaubnis auf LKW. Ich möchte die Fahrerlaubnisklasse CE beantragen.

    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand noch einmal das Gutachten zur Hand nimmt, von vorne bis hinten durchliest und den anschließend den roten Knopf drückt? Ist es für mich sinnvoll die Haare wachsen zu lassen und mit der Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten zu rechnen?



  • #112

    Sophie (Sonntag, 21 Oktober 2018 20:59)

    Hallo Herr Schüller,

    Mein Freund (Fahrersitz,Fahrzeugführer) und Ich saßen in einem stehenden Auto,Zündung war nicht an. Die Polizei sah das stehende Auto und führte eine Kontrolle und eine Durchsuchung des Autos durch. Es wurden 2g Cannabis und verschiedene Drehutensilien (Drehtabak,Grinder etc.) gefunden und mein Freund hat zugegeben,dass es seine Sachen sind. Uns wurde nur in die Augen geleuchtet.Dadurch wurde laut Aussage der Polizei festgestellt, dass wir konsumiert haben. Es folgten keine weiteren Tests. Wir machten keine Angaben zu der Situation oder zum Konsum und besitzen keinen Eintrag in einer Polizeiakte und waren vorher nie auffällig,somit ist es ein Erstvergehen. Die Polizei gab an den Fall dem Straßenverkehrsamt weiterzuleiten. Nachdem die Polizei gefahren ist haben wir das Auto stehen lassen und sind zu Fuß nach Hause gegangen. Nach dem Vorfall haben wir jetzt beschlossen den Konsum einzustellen. Mit welchen weiteren Folgen muss mein Freund und Ich rechnen? Müssen wir beide mit einer äG und/oder einer MPU rechnen ? Wie lange dauert es bis ein eventueller Bescheid per Post eingeht ?

  • #113

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Oktober 2018 20:09)

    @Sophie:

    Ärztliches Gutachten kann kommen. MPU nicht. Konsum einstellen ist generell eine gute Idee.

    Zeitraum: 3 - 12 Monate. Manchmal länger, aber eher unwahrscheinlich. Und es läuft noch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 29 BtMG.

    @Ängstlicher Hase:

    Das Gutachten befindet sich noch in der Akte der Fahrerlaubnisbehörde und die wird eingesehen, wenn Sie auf LKW Führerschein umstatteln wollen.

    Ein Abstinenznachweis kann im Zweifel immer hilfreich sein, aber die MPU damals ging doch positiv aus, obwohl die Vorgeschichte schon bekannt war, oder? Insofern kann ich nicht verstehen, wovor Sie sich gerade fürchten...

    @Mike:

    Die Urinproben müssen sauber von harten BtM sein. Cannabis sollte nach Zugang des Schreibens mit der Aufforderung auch nicht mehr konsumiert werden. Nach Zugang dieses Schreibens dürfen die Haare nicht mehr geschnitten werden. Klingt so, also könnte man Sie da durch kriegen. Ich helfe Ihnen gerne im Rahmen eines Mandats, melden Sie sich gerne bei Bedarf. Ich muss die Akte sehen um Sie richtig vorbereiten zu können. Klingt nicht so dramatisch. Vorausgesetzt, man verhält sich richtig.

    @Nico: Es kann ein ärztliches Gutachten kommen. Was sind das für Eintragungen von früher?

    @Jacob:

    Warum wurde das ärztliche Gutachten angeordnet?

  • #114

    Tiffi (Dienstag, 27 November 2018 20:42)

    Hallo Herr Schüller

    Ich wurde wegen Cannabis besitz verurteilt (150g) nun wurde ich von der Fahrerlaubnisbehörde zu einer Blutprobe aufgefordert. Seit 4 Monaten hab ich nichts Geraucht,bis auf eine tüte am Samstag.Nun muss ich Freitag die blutprobe abgeben, meine frage wäre muss diese probe vollkommen frei von thc sein?

  • #115

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 Dezember 2018 12:54)

    @Tiffi (oldschool Name der Sesamstraße...)

    Nichts geraucht und jetzt eine Tüte, läuft. Die Frage kann ich nicht sicher so beantworten. Aber es wird sich vermutlich nur um eine Konsummusteranalyse handeln...der gelegentliche Konsum von Cannabis ist nicht verboten. Generell jedenfalls nicht. Aber wer nach Anordnung der Begutachtung durch die Behörde noch weiter konsumiert, dem wird oft ein Problem unterstellt. Mangelndes Kontrollvermögen über die Substanz. Und bißchen was dran ist da ja...Sie wissen, dass es zu einer Begutachtung kommt und rauchen trotzdem weiter. Klaro dass Sie dadurch ins Visier geraten...

  • #116

    Tomas (Mittwoch, 05 Dezember 2018 20:59)

    Hallo Herr Schüller. Wurde vor 3 Wochen angehalten und musste erst eine Urinprobe abgeben. Das diese positiv war musste ich eine Blutprobe abgeben. Ich habe am dem Zeitpunkt nichts mehr konsumiert. Meine Frage: kommt auf mich eher eine Äg oder eine MPU in frage und wie kann ich diese Prozesse beschleunigen, denn ich brauch den Führerschein für die Arbeit.
    Danke im Vorraus

  • #117

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 Dezember 2018 23:13)

    @Tomas:

    Ob ein ärztliches Gutachten oder eine MPU (mit oder ohne Entziehung) auf Sie zukommt, hängt von diversen Faktoren ab...meist von der Frage, wie der zumindest gelegentliche Konsum von Cannabis bestimmt wird. Immer mehr Behörden machen dies nicht mehr anhand des THC COOH Wertes sondern unterstellen, dass man gelegentlicher Konsument sei. Es sei unwahrscheinlich, gleich nach dem ersten Konsum in eine Kontrolle zu geraten. Deshalb sei es wahrscheinlich, dass man schön öfter konsumiert hat. Die Logik ist so billig, dass es schmerzt, aber so läuft das ab. Oft jedenfalls. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, müssen Sie jetzt aktiv werden, um was in der Hand zu haben, wenn es ernst wird. Es gibt fahrerlaubnisrechtliche Ausnahmeregelungen wie diese hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Diese Ausnahmeregelungen gelten für alle Drogen. Wenn der Führerschein wichtig ist, muss ich so schnell es geht die Bußgeldakte sehen und Sie dann richtig vorbereiten. Konsum einstellen und bei mir melden per Mail, wenn Sie wollen, dass Sie die Chancen wahren, den Führerschein zu behalten.

  • #118

    Björn (Samstag, 08 Dezember 2018 15:40)

    Guten Tag Herr Schüller,

    vielen Dank für die auf Ihrer Seite bereitgestellten Informationen, die mir schon sehr weitergeholfen haben. 2 - 3 Fragen sind jedoch offen geblieben.
    Vor 2 Tagen hat mich ein  Schreiben des Landratsamts erreicht in dem ein äG gefordert wird. Hintergrund war eine Pers.Kontrolle mit dem Fund eines psilocybin Pilzes .. so steht es auch in meiner Führerscheinakte.
    Eine Liste mit möglichen neurologischen bzw. psychologischen Arztpraxen war auch dabei.
    Über ein Screening stand nichts im Brief.
    Mich würde interessieren wann ich mit bekomme ob Urin oder Haare getestet werden. Da ich Haare habe die länger als 6 cm sind und ich erst seit ca 7 Monaten komplet clean bin habe ich Angst das Haare gestestet werden und evtl. psilocybin gefunden wird. Dürfen die die gesamte Haarlänge testen?
    Urin wäre mir viel lieber da der sicher sauber ist und ich meine Haare nur wirklich seeehr ungern abschneiden würde.
    Auch soll nur ein Termin vereinbart werden.. ich hab hier immer gelesen das es zu 2 Urinproben kommt. Ich bin daher sehr verunsichert was mich erwartet und auch wie ich mich bei dem Gespräch verhalten soll.
    Da ich auch beruflich auf den Führerschein angewiesen bin ist der Druck sehr hoch. Ich hoffe sie können etwas Licht ins Dunkel bringen.
    Vorab schonmal vielen herzlichen Dank und viele Grüße

  • #119

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 10 Dezember 2018 13:47)

    @Namensvetter Björn:

    Ein Kumpel vom Sport sagt immer, nur vollbekiffte Hippies aus den 70ern hätten ihre Kinder "Björn" genannt. Ich finde den Namen aber ganz ok. Und passt ja thematisch auch, wenn diese These stimmen sollte.

    Ich schweife ab.

    Zu Deiner Frage:

    Im Grunde gilt das, was ich hier unter Antwort Nr 5 geschrieben habe:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-im-straßenverkehrsrecht/ärztliches-gutachten-beim-besitz-von-betäubungsmitteln-btm-mit-und-ohne-bezug-zur-teilnahme-am-straßenverkehr/

    Üblicherweise wird beim ärztlichen Gutachten nur auf Cannabinoide, Opiate, Kokain (und dem Abbaustoff Bencylecgonin), Amphetamine, Methadon auf Benzodiazepine gescreent.

    Da hier aber klar ist, dass es sich bei Dir wohl um einen eher mykologisch interessierten Typus Drogenkonsument handelt (Typus "Maria Sabina"), ist nicht auszuschließen, dass auf diese Substanzen gescreent wird. Das ist wie beim LSD mit einem Mehraufwand verbunden.

    Wenn dem aber so ist, würde jedenfalls ich an Deiner Stelle nicht das Risiko einer Haaranalyse eingehen. Die werden natürlich 6 cm Haare nehmen. Und wenn sich dort aktive Komponenten oder Abbaustoffe von sogenannten harten Betäubungsmitteln finden, dann ist der Führerschein mindestens 1 Jahr weg. Dann brauchst Du ein Jahr Abstinenznachweise und eine Verkehrstherapie um bei der MPU auf einen grünen Zweig zu kommen. Wenn ich das jetzt in Relation zu Deinen paar cm Haaren setze, dann wüsste ich, was ich machen würde. Aber klar: Wenn die Eitelkeit wichtiger ist als die Fahrerlaubnis, dann behalte die Haare. Für mich als überzeugten Kurzhaarträger kann ich für solche hippieesken Denkmuster ohnehin keinerlei Verständnis aufbringen.

  • #120

    Björn (Montag, 10 Dezember 2018 22:59)

    Hi Björn :))
    Das mit den vollbekifften Hippies, denen ich meinen Namen verdanke könnte hinkommen :)
    Danke erstmal für die erste Einschätzung .. die Haare werd ich mir kurz schneiden für den Termin auch wenns weh tut.
    Könntest du mir einen Tip geben wie ich mich bei dem Gespräch verhalten sollte? Ich dachte von der Storry an etwas wie : den Pilz hat mir jemand bei einer party aufgedrängt ... ich wollte nicht unhöflich sein also hab ich ihn eingesteckt und vergessen zu entsorgen ... ich wusste nicht mal das es einen Pilz gibt der illegal ist usw... oder ist das zu dick aufgetragen? Macht es Sinn zu sagen das man schonmal gekifft hat als man in Amsterdam war?
    Sorry für die vielen Fragen aber ich bin wirklich nervös wegen der ganzen Geschichte!
    Vielen lieben Dank nochmal!

  • #121

    Marian K. (Dienstag, 11 Dezember 2018 12:25)

    Sehr geehrter Herr Schueller,ich hätte da mal ein Frage bezüglich meines Drogen und Alkoholabstinenzprogramms was 6 Monate geht.Bin da schon fast in der Entphase.Leider ist nach meiner letzten Urinkontrolle Morphin 43,4ng und Codein 13,6ng festgestellt worden.Habe mit meiner Begutachtungsstelle TÜVNORD telefoniert und die sagten ich muss deswegen eine Haarprobe machen lassen.Es kann sein das ich mohnhaltige Speisen zu mir genommen habe.Jetzt meine Frage.Wird dann nur auf die besagten Substanzen getestet oder auch auf Alkohol??Lg

  • #122

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 11 Dezember 2018 12:35)

    @Björn:

    Ohne Dir zu nahe treten zu wollen. Ich kann hier keine direkten Handlungsanweisungen geben und Dir in die Feder diktieren, was Du sagen sollst. Das ist standesrechtlich unzulässig.

    Generell kann man sagen:

    Der Besitz ist ja bekannt. Warum man harte Betäubungsmittel besessen hat, ist zweitrangig. Dir Variante mit dem Freund, der einem das zugesteckt hat zu Testzwecken, soll recht häufig vorkommen.

    Der gelegentliche Konsum von Cannabis ist in Ordnung, kann auch eingeräumt werden. Am Freitag und Samstag kann man Cannabis konsumieren. Sonst nicht. Und Alkohol dazu ist tabu. Die Gutachter machen oft Druck. Dann heißt es Spur halten.

    @Marian K:

    Vermutlich wird auf beides gescreent. Ist immer so, wenn die Lunte riechen. Und das wird hier vermutlich der Fall sein. Der gemessene Morphin Wert ist nicht eben niedrig. Nehmen Sie noch verschriebene Medikamente oder wie erklären Sie sich diesen Wert?

  • #123

    Marian K (Dienstag, 11 Dezember 2018 15:58)

    Nein ich nehme keine Medikamente zu mir.Kann mir das nicht erklären wovon der hohe Wert kommt.Alles was ich vor einem Jahr genommen habe war Marijuana.Seit dem nichts mehr angefasst außer Alkohol ab und an und das auch nur in Maßen.Der Drogenabstinenzvertrag ist somit warscheinlich hin.Der Alkoholabstinenzvertrag läuft durch meine Zustimmung weiter bis Ende Januar.

  • #124

    Marian K (Dienstag, 11 Dezember 2018 16:36)

    Nein ich nehme keine Medikamente zu mir.Seit einem Jahr kiffe ich auch nicht mehr.Ab und an trinke ich in Maßen Alkohol.Mehr nicht.So wie es aussieht ist mein Drogenabstinenzprogramm hinfällig wegen so einem Mist.Das Alkoholabstinenzprogramm läuft weiter bis Ende Januar nach meiner Zustimmung da werden dann weiterhin Urinproben genommen.Beim Drogenabstinenzprogramm sieht es ja jetzt anders aus zwecks Haarprobe die ich machen soll.Nun habe ich natürlich Angst das durch gelegentlichen Konsum von Alkohol alles für die Katz ist.Danke schonmal für ihre Antwort.

  • #125

    Niko.K (Dienstag, 11 Dezember 2018 20:36)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    folgendes Anliegen habe ich persönlich ich wurde letzte Woche Mittwoch von der Polizei angehalten und musste eine orinprobe auf Verdacht abgeben ich bin vorher noch nie straffällig geworden bzw man hat mich nie erwischt damit..der Test schlug auf Amphetamine an und ich wurde direkt zur Sache für die Blutprobe mitgenommen..mein Konsum lag 24/36 stden zurück und es waren auch (nur) zwei lines da ich allerdings in der probezeit bin sagte mir die Polizei das ich somit eine Ordnungswidrigkeit begangen habe die mit 500 Euro Strafe 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bestraft wird...
    Nun meine Frage kommt auf mich nun eine MPU zusätzlich in frage oder ein aufbausiminar? Post habe ich noch nicht bekommen da die bluttests bis zu 3/4 Wochen dauern..lieben Gruß und danke für eine Antwort

  • #126

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 11 Dezember 2018 22:26)

    @Niko.K:

    Wenn Amphetamine in Ihrem Blut gefunden werden und Sie nicht sofort Maßnahmen einleiten, um den Führerschein zu retten, dann wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Es gibt eine Ausnahmeregelung, auf die Sie sich vorbereiten können (und mit anwaltlicher Hilfe auch sollten, wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist...abwarten kostet den Führerschein, Sie müssen jetzt handeln):

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    So sieht das aus. Aufbauseminar ist hier nicht das Problem. Hier droht ohne die richtigen Schritte die Entziehung des Führerscheins. Konsum von Drogen komplett stoppen. Wenn Sie Hilfe brauchen, melden Sie sich bitte bei mir. Oder einem anderen Kollegen vom Fach.

    @Marian K:

    Solche sonderbaren Fälle gibt es immer wieder. Vielleicht wurden hier Proben vertauscht? Gibt es eine Rückstellprobe? Mit einem DNA Test könnte man checken lassen, ob das Ihr Urin ist. Zudem könnte man die Rückstellprobe ggfls nachprüfen lassen.

  • #127

    Marian K (Mittwoch, 12 Dezember 2018 08:22)

    Guten Morgen.Na das wäre ja der Hammer wenn es so ist.Ich weiß das die im Labor die Proben 18 Monate aufbewahren müssen.Ist es dann mein Recht jetzt die Probe nochmals prüfen zu lassen??Die Haarprobe kostet ja auch wieder Geld.Liebe Grüsse.

  • #128

    @rechtanwalt schüller (Mittwoch, 12 Dezember 2018 10:29)

    Erstmal herzlichen Dank für Ihre sofortige Hilfe und den Beistand.
    Ich habe mir das nun alles durchgelesen vermute ich also richtig ich kann jetzt sofort jeden Monaten einen urinscrenning machen der sich später positiv auf mich auswirken kann? Und wo am besten mache ich den beim Arzt oder wo genau?
    Leider lebe ich von hatte 4 und habe kein Geld um mir jetzt schon einen Anwalt zu nehmen für diesen Fall allerdings ist mir mein Führerschein auch für die Zukunft (gefundene Arbeitsstelle in spee) wichtig.
    Also angenommen ich habe diese 5/6 urinscrenning in einen halben Jahr zusammen und würde dann den Anwalt einschalten und ihn meinen Fall erklären Reicht das aus um von einer ausnahmereglung Gebrauch zu machen? Bitte helfen Sie mir ein wenig weiter im Detail..lieben Gruß

  • #129

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 13 Dezember 2018 14:56)

    @Marian K:

    Wenn die Haare noch lang genug sind, könnten Sie auch so noch mal screenen lassen. Dass eine Gutachterstelle beim Screenen der eigenen Rückstellprobe ein anderes Ergebnis als bei der Erstanalyse zugibt, ist praktisch undenkbar.

    Man müsste die Probe extern begutachten lassen...

    @127:

    Sie sollten auf jeden Fall das Urinscreeningprogramm machen. Und pro aktiv zum Verkehrspsychologen. Wenn dafür das Geld nicht reicht, muss das Screeningprogramm erstmal reichen. Wenn die Behörde sich meldet, schreiben Sie mir bitte.

  • #130

    DanyX (Mittwoch, 16 Januar 2019 23:33)

    Hallo,ich habe mein äG bekommen. Abstinenznachweis 3 Monate wegen Besitz und Konsum von Kokain.Alle 3 Urinkontrollen sind negativ.
    Haaranalyse konnte wegen weniger als 3cm nicht durchgeführt werden.
    Jetzt steht in dem äG aber als Abschließende Stellungnahme folgendes:
    Ich nehme bzw. nahm Betäubungsmittel im Sinne des BtMG oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit in Frage stellen(Kokain)"

    Ich habe das äG. jetzt schon zur Führerscheinstelle geschickt.

    Verliere ich jetzt meinen Führerschein obwohl ich seit über 4 Monaten Abstinenz bin?
    Vielen Dank für eine Antwort

  • #131

    James (Dienstag, 22 Januar 2019 23:14)

    Hallo Herr Schüller,

    erst einmal möchte ich mich bei Ihnen für die gute Arbeit bedanken.

    Sie haben mir in der Vergangenheit mit Ihren ausführlichen Ausführungen weitergeholfen.

    Folgendes Problem:

    Mitte 2014 - Trunkenheitsfahrt, es wurde ohne Vortest/Aussage gezapft THC 4,9 ng/ml zu 79 ng/ml festgestellt.

    3 Monate später gab es ein FäG. Ohne Befund.

    Nun 5 Jahre später wurde ein befreundeter Dealer hochgenommen. Bestelldaten (um die 10 Gramm (1x12,5 gramm) alle 4-6 Wochen auf dem Smartphone über ca. ein halbes Jahr festgestellt. Keine Angaben zu einem eigenen Konsum. HD bin ich gewappnet.

    Mein letzter Konsum war im Nov.. Da zzt noch ermittelt wird, stellt sich mir die Frage ob es nochmal auf ein FäG hinausläuft oder ich nach dem Verfahren (unabhängig ob Einstellung oder Geldbuße) mich auf Jamaika absetzen soll. Ich trage bereits seit längerem einen sportlichen Kurzhaarschnitt.

    Kann ich im Falle eines zweiten FäG Einlassungen zu meinem gelegentlichen Cannabis Konsum machen?

    Schöne Grüße

    James

  • #132

    Björn (Sonntag, 27 Januar 2019 21:05)

    Hi, ich weiss leider nicht mehr weiter und bin mit meinem Latein am ende wie man so schön sagt. Beim abschließenden Gesprächs des ÄG sagte mir der Artzt, das eine meiner zwei Urin Proben positiv auf Morphin getestet wurde und ob bzw. wie ich mir das erklären könne? Da ich noch nie etwas mit derartigen Substanzen am Hut hatte war das ein ziemlicher Schock für mich da ich beim besten Willen keine Erklärung dafür habe. Er meinte das eine Kontaminierung der Probe durch Mohnhaltige Speißen möglich sei. Meine Mutter erzählte mir nun das ich einen Tag vor dem ersten Screening 2 Stück Streußelkuchen mit Mohn bei ihr gegessen habe. Nach Internet Recherche bin ich auf die ''Mohnkuchenstudie'' gestoßen die genau das bestätigt und zwar das bereits nach dem Verzehr von einem Stück Werte von 1500 nanogram und darüber möglich sind. Der cut off wert liegt hier bei 1000 meine werte liegen bei 1700. Ich wurde nie darauf hingewiesen vor dem screening auf Mohn zu verzichten woher soll man das auch wissen!?? Der Artzt meint das er nicht denkt das die FSST etwas daraus dreht allerdings habe ich jetzt große Angst um den Führerschein da dieser für meine Arbeit unverzichtbar ist. Das ÄG ist unklar sagt der Artzt die Werte können keiner Droge zugeordnet werden da keine Abbau Stoffe vorhanden. Die zweite Probe nur 5 Tage danach ist komplett sauber. Sollte ich das Gutachten abgeben wenn ich es bekomme oder was kann ich tun. Für eine Wiederhohlung dürfte es zu spät sein da Abgabe am 08.02.19. Welche Möglichkeiten gibt es? Haare hab ich vor dem screening vorsichtshalber komplet entfernt .. daher keine Haarprobe mehr möglich.
    Danke und viele Grüße

  • #133

    Richard (Montag, 28 Januar 2019 18:37)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    ich könnte einer Einstellung gemäß § 153a StPO zustimmen, allerdings würde sich da vermutlich die Führerscheinstelle melden, weil die Schuld nicht geklärt wurde. Ebenso müsste die Auflage gezahlt werden.
    Alternativ könnte man das "Angebot" ablehnen und dann in der später folgenden Verhandlung - falls die überhaupt stattfindet? - einen Freispruch erwirken. Nehmen wir mal an, dass die Chancen für einen Freispruch gut sind und dieser auch eintritt, dann würden ja auch entstehende Anwaltskosten ersetzt werden. Selbst wenn die Anwaltskosten nicht vollständig ersetzt werden, wäre dies ja vermutlich immer noch günstiger als ein ä. G. zu bezahlen. Oder wäre trotz Freispruch eine Aufforderung zum ä. G. durch die Führerscheinstelle wahrscheinlich?

    Liebe Grüße

  • #134

    Johan (Mittwoch, 06 Februar 2019 11:02)

    Hallo Herr Schüller,
    In diesem Monat habe ich Äg, 5 Monate habe nix konsumiert, aber ich war viermal dabei wenn andere Leute geraucht haben (passive rauchen). meine Frage ist kann ich Urinprobe oder Haaranalyse bestanden? Und was wird der Arzt/in von mir nehmen, Urinprobe ode Haar? Vor Urinprobe habe ich kein Angst, aber Haarprobe macht mir Sorgen wegen mögliche “Falsch-positive” Ergebnis durch passiv rauchen. Vielen dank im Voraus!

  • #135

    Pablo (Freitag, 15 Februar 2019 00:57)

    Sehr geehrte Herr Schüller,

    Erstmal ein großes Lob an diesen wertvollen Informationen und an diese tolle Homepage !!!

    Und zwar ich mach es kurz und knapp.

    Ich wurde vor knapp 7 Monaten mit Thc am Steuer erwischt. Es war ein niedriger wert 1,2 ng und mein choo wert war auch sehr geringen deshalb hat mir die Führerscheinstelle nur ein medizinisches Gutachten angeordnet.
    Dies habe ich bezahlt und es finden am 28.02 statt.

    Mein Konsum verhalten: knapp über 2 Jahre ca.10-20 joints pro Monat konsumiert. (Jedoch viel Sport getrieben deswegen viel der Wert so niedrig aus)

    Jez zu meinem Problem, ich habe leider auf einer Party am 25.12.2018 das letzte mal konsumiert das war auch nur 1 Joint, davor war ich bestimmt wieder 4 Monate „clean“....
    Das Problem ist jedoch, dass ich jez am 28.02.19 mein Medizinisches Gutachten habe beim TÜV, ich bin mir sehr sicher das im Urin und im Blut nichts zu finden ist, jedoch steht im schreiben das der TÜV meine Haare haben möchte ....

    Ist beim einmaligen Konsum nach langer Residenz Trzdm etwas im Haar erkennbar ?! Und reicht dieser geringe wert aus um mir eine Mpu aufzudrücken ????

    Kann ich die Haare auf 2.5 cm kürzen lassen oder würde dies auffallen ???

    Sobald das Schreiben gekommen ist darf man ja die Haare nichtmehr schneiden, man sagt ja das im Monat die Haare 1cm wachsen aber das ist ja bei jedem Mensch anders ... ich könnt ja sagen das die Haare bei mir länger brauchen um zu wachsen, noch dazu kommt das ich gelesen habe das jeder Cm im Haar ein Monat nachweisen kann ob man clean war oder eben halt nicht. Stimmt diese Aussage ?!

    Kann ich den MaG bestehen auch ohne eine haarprobe abzugeben ?

    Kann ich dort auftauchen mit Haaren die ca 2,5 cm lang sind oder wird es Probleme auf sich ziehen ???


    Letzte Frage: sollte ich einfach beim Termin ein Tag vorher mir ein ärztliches Attest (Krankmeldung) holen ? Das ich somit den Termin nach hinten verschiebt oder ist das negativ??

    Über eine schnelle Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    M.F.G. Pablo :)

  • #136

    Timo (Dienstag, 26 Februar 2019 09:35)

    Hallo, ich wurde mit parkendem Fahrzeug vor dem Fahrzeug kontrolliert. Ein Beweis das ich das Fahrzeug bewegt habe könnte nicht erbracht werden. Es wurde ein Crusher und ein Jonit gefunden.
    Anschließend wurde mir Blut abgenommen.
    Nun wird mir vorgehalten Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Ist dies gerechtfertigt? Kann mir der Führerschein entzogen werden? Befinde mich noch in der Probezeit, welche auch schon um 2 Jahre verlängert wurde.

  • #137

    Markus (Sonntag, 17 März 2019 12:51)

    Sehr geehrter Herr Schiller,
    ich wurde am 30.12. letzten Jahres von der Polizei kontrolliert, die 0.08 Gramm Crack bei mir gefunden haben...ich war nicht mit dem Fahrzeug unterwegs. Bei der Polizei selbst wurde ein Speicheltest durchgeführt, da erkennbar war, dass ich konsumiert habe, nähere Angaben zu meinem Konsum habe ich leider bei der Polizei auch gemacht, wenn auch nicht zu 100% wahrheitsgemäss. Ich habe seid dieser Zeit noch einmal konsumiert. Jetzt flatterte für mich sehr überraschend gestern die Aufforderung von der Fsst in Haus, ein Gutachten von einem Arzt in einer Beguchatuchungsstelle machen zu lassen. in der Erläuterungen ist der Drogenfund aufgeführt, aber nicht der Konsum. Ich habe sehr selten zu Drogen gegriffen, gerade im Hinblick, dass ich vorletztes Jahr an Krebs erkrank war und dort natürlich total abstinent war. Der eigentliche Drogenkonsum lag vor dieser Zeit. Jetzt habe ich folgende Frage:
    1. Kann mir der damalige Konsum, der knapp 2 Jahre zurückliegt, noch angekreidet werden, wenn ich das bei der Untersuchung zugebe
    2. hat die Fsst denn eine Auswertung über diesen Speicheltest von der Polizei vorliegen? Wenn ja..warum ordnet man nicht direkt eine MPU an
    3. Wird direkt eine Haarprobe verlangt oder kann man die Abstinenz auch mit Urinproben in meinem Fall belegen? Der letzte Konsum war vor ein paar Wochen, deswegen wäre mir die Urinprobe natürlich lieber.
    Vielen herzlichen Dank schonmal für Ihre Hilfe im Vorraus.. lieben Gruss

  • #138

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 17 März 2019 19:40)

    @Markus:

    Die Aufforderung zur Begutachtung ist nach dem Fund von harten Drogen obligatorisch.

    Wenn Sie den Konsum zugeben, ist der Führerschein für mindestens 1 Jahr weg.

    Ein Speicheltest ist nicht gerichtsfest. Kann also nicht herangezogen werden für die direkte Entziehung.

    Haar- und Urinprobe werden in der Regel genommen. Aber es können nur Haare genommen werden, die auch da sind. Die Haare dürfen letztmalig vor dem Zugang des Schreibens der Führerscheinstelle geschnitten worden sein.

    Haare wachsen mit einem Zentimeter pro Monat.

    Angesichts der Sachlage wäre es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Bei Bedarf melden Sie sich gerne bei mir.

    @Timo: Wenn das Fahrzeug nicht bewegt worden ist, wurde es nicht geführt im Sinne des § 24 a StVG. Insofern erschließt sich der Tatvorwurf nicht ohne weiteres.

    Rate auch dazu, dass Sie sich einen Anwalt nehmen. Geht ja nicht nur um das Bußgeldverfahren. Kommt ja auch noch immer ein Fahrerlaubnisverfahren dazu.

    @Alle anderen: Bitte melden, wenn die Fragen noch aktuell sind. Danke.

  • #139

    Markus (Montag, 18 März 2019 07:45)

    Hallo Herr Schüller,
    vielen herzlichen Dank für die schnelle und schonmal hilfreiche Antwort. Ich werde mich später bei Ihnen melden. :-) Bis Dahin...lieben Gruss

  • #140

    Bukem (Montag, 18 März 2019 13:25)

    @Dany x: sofern jetzt noch relevant :ja, vom Verlust der FE ist leider auszugehen.
    Herr Schüller kann jedoch auch bei der schnellen Wiedererlangung bzw Neuerteilung der FE helfen.
    Dazu ist allerdings auch ein reflektierter Umgang mit deinem Fehlverhalten notwendig.
    Meld dich bitte bei Interesse unter den obigen Kontaktdaten

  • #141

    Timo (Mittwoch, 20 März 2019 11:18)

    Guten Tag Herr Schueller,

    Anfang Februar 2017 wurde ich wegen Urkundenfälschung angeklagt, nachdem meine damalige Freundin, ohne meines Beiseins ein gefälschtes Rezept für Diazepam in der Apotheke abgegeben hat. Sie gab das Rezept ab, während ich nicht anwesend war. Als ich sie gegen Mittag zur Apotheke fuhr und vor der Apotheke im Auto wartete, wollte Sie das bestellte Medikament abholen. Als heraus kam, dass es sich um eine Fälschung handelte, rief die Apothekerin die Polizei und meine Freundin flüchtete.
    Mein Kennzeichen wurde notiert und so wurde ich mit angeklagt.

    Ende 2018 kam es zur Verhandlung, an der ich aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Meine damalige Freundin wurde jedoch verhandelt. Sie gestand die Tat, gestand Drogenabhängig gewesen zu sein und dass ich eben so Drogenabhängig gewesen war.

    Mein Anwalt hat der Staatsanwaltschaft in einem Schrieb mitgeteilt, dass die Straftat begonnen wurde, als ich nicht anwesend war. Er bewirkte dass das Verfahren gegen eine Zahlung von 500€ gem. Paragraph 153a StPO eingestellt wurde.

    Mein Anwalt widersprach gegenüber der Staatsanwaltschaft jedoch dass bei mir eine Drogenproblematik bestand oder besteht und ausserdem, dass die Medikamente für meine Ex Freundin waren, da Sie eine Diagnostizierte Angststörung hat und die Tabletten ergänzend zu Ihrem Btmg Konsum genutzt hat.

    Er schrieb dass ich, soweit ich überhaupt Aktiv geworden bin, dann um meiner Ehemaligen Freundin einen Gefallen getan zu haben.

    Ist unter diesen Gegebenheiten davon auszugehen, dass die Führerscheinstelle ein Ärztliches Gutachten anordnen wird?

    Mit freundlichen Grüßen

  • #142

    Bukem (Donnerstag, 21 März 2019 10:30)

    @Timo :Das käme wohl auf den genauen Akten - und Verfahrensinhalt an. Das Verfahren ist ja gg die Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden, du hast dich quasi damit von dem Risiko des Tatvorwurfs bzw der Strafverfolgung freigekauft.
    Die Frage ist, ob dies eingestellte Verfahren der FSST mitgeteilt wird. Da solltest du vorsorglich von ausgehen. Ich meine, dass dies so ist.
    Mal andersrum gefragt, ein evt BtM Konsum ist von dir ja nicht eingeräumt worden.
    Stünde denn das was zu befürchten?

  • #143

    Timo (Donnerstag, 21 März 2019 14:51)

    @Burkem
    Ja richtig, es ist kein Konsum eingeräumt werden. Ich habe seit 08.08.2018 keine btm mehr genommen, jedoch bis vor kurzer Zeit gelegentlich Kratom genommen

    (Kratom ist ein rein pflanzlicher Stoff mit alkaloiden, welche eine psychoaktive Wirkung haben. Kratom ist nicht illegal in Deutschland und es wird von in Deutschland ansässigen Deutschen Unternehmen vertrieben.)

    Aber ich gehe davon aus, dass sich dies dennoch negativ im äG auswirken würde, deshalb nehme ich dies nicht mehr und der Plan ist, 4 Wochen nach der letzten Einnahme, meine Haare auf 5mm zu machen, damit dies nicht mehr in den Haaren ist.

    Ich frage hier aber, da ich mir dies nur zu gerne ersparen würde. Aber vermutlich kann mir niemand eine verlässliche Antwort geben, ob bei meinem Fall ein äG veranlasst wird.

  • #144

    Bukem (Samstag, 23 März 2019 14:50)

    @Timo :Das würde ich an Deiner Stelle direkt Herrn Schüller zu befragen.
    Soweit ich grad recherchiert hab, unterliegt es nicht nicht BtM oder Arzneimittel Recht und ist auch in Standarduntersuchungen nicht nachweisbar. Du hast grundsätzlich im äG eine weitgehende Wahrheitspflicht. Bitte Herrn Schüller zu befragen.

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #145

    Tolga (Samstag, 23 März 2019 15:28)

    Hallo @Bukem

    ich habe mal eine Frage ich habe Post von der Polizei bekommen wegen der Straftat kokain im darknet bestellt zu haben. Bin dann zum Anwalt haben Akteneinsicht beantragt und in der Akte stand drin 3 Gramm bestellt zu haben mit meiner Adresse und Namen mehr stand da nicht drin.

    Mein Anwalt meinte wir machen dann nichts wir warten ab was kommt, die müssten mir beweisen das ich was bestellt habe.

    Gestern habe ich dann Post bekommen von meinem Anwalt das das Verfahren eingestellt ist.

    Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 31a BtmG eingestellt.

    Aber bedeutet das nicht ich würde zugeben das Kokain für den Eigengebrauch bestellt zu haben?

    Weil ich habe keine Angaben gemacht und dann würde ich doch sicher was von der Führerscheinstelle hören und ne MPU machen müssen bei harten Drogen. Weil das wurde sicher doch der Führerscheinstelle übermittelt.

    Mein Anwalt meinte nur er hätte mit dem Staatsanwalt telefoniert aber nichts vom Eigenkonsum erzählt.


  • #146

    Erwin (Samstag, 23 März 2019 15:55)

    Guten Tag Herr Schüller und Kollege(n),
    Person A schickt Person B ca. 7 gr. Cannabisprodukte via Post. Diese wurden vermutlich von der Post als solche erkannt und folglich nicht zugestellt. Verbleib unklar. Person A hat in geistiger Umnachtung die eigene Adresse als Absender auf dem Brief notiert und logischerweise die Adresse des Empfängers.
    Bisher ist unklar, ob der Brief noch zugestellt wird oder wie vermutet bereits als BtM aus dem Verkehr gezogen wurde.
    Gegeben der Fall die Sendung liegt nun bei der ausführenden Gewalt, in welche Richtung wird wohl ermittelt? Kann es Person B zum Verhängnis werden bezüglich des Führerscheines? Es liegt ja kein Besitz vor. Wie beurteilen Sie dies? Vlt finden Sie Zeit für eine kleine Einschätzung.
    Beste Grüße

  • #147

    Timo (Montag, 25 März 2019 14:47)

    Hallo @Burkem
    Vielen Dank für Ihren Einsatz. Mittels Massenspektrometer Test kann man Kratom feststellen. Ich frage mich auch, ob bei einem Ärztlichen Gutachten nur mit Massenspektrometer getestet wird, nachdem ein positiver Assey test stattgefunden hat oder nicht.

    Wenn ich Herr Schueller diesbezüglich befrage, kommen dann nach dem erstkontakt bereits kosten auf mich zu?

  • #148

    Bukem (Dienstag, 26 März 2019 13:10)

    @Tolga:das kann ich dir so nicht beantworten. Dazu müsste man den Akteninhalt und etwaige Schreiben deines Bevollmächtigten genau kennen.
    Die FSST handelt, wenn sie hinreichende Verdachtsmomente für den Besitz oder den Konsum von BtM für gegeben hält. Das muss häufig nicht richtig sein, wird aber gemacht.
    Viele Strafverteidiger lassen leider mangels Fachwissen im Fahrerlaubnisrecht solche Aspekte weg.
    Kann dich leider nicht da in Sicherheit wiegen. Mal was anderes, würde denn BtM nachgewiesen werden können? Meld dich bei Interesse gern bei Herrn Schüller.
    Das Strafverfahren ist erledigt, die FSST kann sich zukünftig bei dir melden. Handel danach und bleib lieber sauber. Jeder Nachweis harten BtM Konsums führt zum Verlust der FE

    @Erwin das kann für A und B Konsequenzen haben. Und wenn man sich weiter ungeschickt verhält und zb unnötig ggü den Behörden um Kopf und Kragen redet, strafrechtlich und auch in Hinsicht auf die Fahrerlaubnis.
    Meld dich doch bitte und erzähl ein wenig deutlicher

    @Timo :ich kann dir das nicht sagen bzw auch nicht beantworten, als ich schon getan habe.
    grundsätzlich solltest du natürlich davon ausgehen, dass für ein kleines Beratungsgespräch auch Honorar anfällt. Zumindest die Frage nach der Höhe ist bestimmt nicht kostenpflichtig ;)

  • #149

    Tolga (Dienstag, 26 März 2019 14:52)

    Nee es könnte auch garnichts nachgewiesen werden die Angelegenheit liegt auch sicher fast 2 Jahre zurück. Allein deswegen hoffe ich das die Führerscheinstelle mir nicht sofort den Führerschein entziehen kann oder darf.
    Mein Anwalt meinte nur es wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

    Ich glaube auch nicht wirklich das sie mir etwas nachweisen konnten. Ich habe ja die Akte auch gesehen das einzige was über mich drin stand ich hätte über den Verkäufer 3 Gramm zu meiner Adresse bestellt mehr war da nicht drin. Die haben ja auch kein Päckchen abgefangen. Der Dealer wurde hochgenommen und die haben denke ich mal die Kundenliste durchgeguckt, und jeden da drin ne Strafanzeige rausgeschickt.

    Aber um mir das nachweisen zu können müssen die ja die Drogen haben, oder wenigstens die Zahlung über bitcoins nachweisen können? Und das ist nicht der Fall.

    Wenn die Führerscheinstelle etwas davon gehört hat hoffe ich die kommen mir mit einem äG. Weil nach fast 2 Jahren ne MPU zu fordern wäre schon hart ohne Zugabe vom Konsum oder Drogenfund.

    Werde mich dann bei Herr Schüller melden, sinnvoll wäre es doch erst wenn sich die Führerscheinstelle Melden sollte? Dankeschön für die Antworten. :)

  • #150

    Bukem (Mittwoch, 27 März 2019 11:34)

    @Tolga :sofern sich die FSST bei dir melden sollte, wäre das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.
    Grundsätzlich spricht immer vieles dafür, bestimmte Fragen vorab zu klären und die dann ja noch vorhandene Zeit für eine evt notwendige Strategieentwicklung zu nutzen.
    Wie so oft hier, muss ich sagen, dass man ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts bzw Akten Inhalts eben nur pauschal Ratschläge geben kann.
    Ich will dich nicht dazu drängen, jetzt Kontakt aufzunehmen, aber evt beruhigt dich das, wenn du es tust

  • #151

    Tolga (Mittwoch, 27 März 2019 14:52)

    Ja da muss ich Ihnen recht geben. Wie würde ich denn Herr Schüller erreichen? E-Mail oder Telefon Nummer?

  • #152

    Bukem: (Mittwoch, 27 März 2019 15:59)

    @Tolga: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #153

    James (Mittwoch, 27 März 2019 23:04)

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schüller,

    meine Frage ist noch aktuell.

    Eine Relativierung gibt es aber inzwischen. Es wurde 1 Erwerb (n. der Konsum) nachgewiesen, bei 2 Kontaktaufnahmen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen.

    Der Dealer sagt allumfassend aus, jedoch bezieht sich nur auf das offensichtliche. Ich schweige und werde im Strafverfahren keine Einlassungen auf einen Konsum machen.

    Der Tenor meiner Frage bleibt jedoch gleich.

    Ich würde mich wirklich sehr darüber freuen, wenn Sie sich meiner Frage noch annehmen würde.

    Vielen Dank und mit besten Gruß

    James :-)

  • #154

    Bukem (Donnerstag, 28 März 2019 10:56)

    @James :das ein wenig gedauert, deine alte Frage rauszusuchen.
    Du hast damals einen Thc Verstoss im Verkehr gehabt und im äG vermutlich auf einen experimentellen Konsum abgestellt?

    Jetzt gibt es ja zum Glück keinen neueren Verkehrsverstoß, ich persönlich würde meinen, dass nun ein verantwortungsvoller, sprich gemäßigter Konsum bei zeitlich richtiger Trennung von wenigstens 72 Stunden zwischen Rauchen und Fahrzeugführen, keine größeren Probleme verursachen sollte.
    Die FSST könnte natürlich ein neues äG anordnen. Wenn du dort aber eben die richtige zeitliche Trennung vorträgst, besteht du das auch. Dazu gehört natürlich auch der von dir praktizierte vollständige Verzicht auf Alkohol beim Thc Konsum und genauso hast du noch nie anderes BtM konsumiert. Klar, sonst wäre ja die FE auch weg und genau das zeigt deinen verantwortungsvollen Umgang.
    In dem Strafverfahren machst du bitte einfach weiter keinerlei Angaben, das ist ja auch klar.

    So, das ist jetzt aber nur meine Aushilfspraktikantensicht. Vielleicht solltest du, wenn du verständlicherweise an rechtssicheren Informationen interessiert bist, einfach Herrn Schüller direkt anmailen.
    Dann ist das zwar vermutlich auch als Mail ein überschaubares Beratungsmandat, aber du weißt, woran du bist. Ist ja für den Erhalt deiner FE nicht ganz unwesentlich.
    Mailadresse steht oben

  • #155

    James (Donnerstag, 28 März 2019 20:58)

    Hallo Bukem, auch wenn es eine "aushilfsprakikantensicht" ist, bin ich dankbar für deine Antwort. Du scheinst dich mit dem Thema auch nicht erst seit gestern auseinander zu setzen und ich bin froh, dass es Menschen wie dich gibt, die sich, auch wenn es einen selbst nicht betrifft, mit den Problemstellung Anderer auseinandersetzen.

    2014 wurde nur Urin und Blut von der Begutachtungsstelle bestellt, gegen großzügige Spende. Mein Konsumverhalten wurde nicht erfragt.

    Mir war damals nicht bewusst, wie mein Körper das aktive THC abbaut. Die Situation war mir mehr als peinlich und ich hab im Nachgang auch was das Thema angeht mein Verhalten im Umgang mit dem Straßenverkehr geändert.

    Für mich steht noch ein bisschen die Frage nach dem "gelegentlichen Konsum" im Raum. Wenn ich sage, dass ich gelegentlich konsumiere und von meinem Handy regelmäßig bestellt worden ist kann dies mir nicht dann auch so ausgelegt werden, dass wenn die Gelegenheit da ist, ich dann auch konsumiere?

    Auch wenn ich zb oft Gras (kein Hasch) an andere "überlasse" und nur alle paar Wochen (unregelmäßig und Situationsabhängig) konsumiere?

    Einen schönen Abend und ein schönes Wochenende

    James

  • #156

    Felix (Donnerstag, 28 März 2019 22:20)

    Mein Fall Spiegelt ziemlich ähnlich wieder was sie als Beispiel geben. Bei mir wurden bei einer Taschenkontrolle im Club ca. 0,1g speed und 2 xtc pillen sichergestellt. Zur strafmilderung sagte ich aus "das mitführen der geringen Menge Eigenverbrauch war ein Fehler". Habe ich mit dem Wort Eigenverbrauch nun zugegeben das ich Konsumiert habe? Meines Erachtens nicht, da es wie sie sagen ja zukünftiger eigengebrauch gewesen sein kann. Aus diesen Grund sollte ich doch eigentlich ein äG anstatt einer MPU bzw. Fahrerlaubnisentziehung bekommen.

  • #157

    Bukem: (Freitag, 29 März 2019 11:33)

    @James: Schau hier mal rein: https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/

    Darum geht es. Wenn das dort für das Bestehen einer MPU reicht, reicht es erst recht für das Bestehen eines äG. Nur weiß ich eben nicht sicher, wie die FSST handeln würde, deshalb ja der Vorschlag mit der direkten Nachfrage bei Herrn Schüller.
    Dir alles Gute

    @Felix: Es ist nur leider häufig so, dass das eigene Erachten des Betroffenen nicht richtig sein muss.
    Du hast hier zwei getrennte Verfahren. Kurz gesagt: im Strafverfahren wirkt das Eingeständnis des BtM Besitzes zum Eigengebrauch strafmildernd, bietet aber leider im Verwaltungsverfahren der FSST die Möglichkeit, die FE direkt zu entziehen oder netterweise nur eine MPU anzuordnen. Wird dort dann BTM außer Cannabis nachgewiesen, wird entzogen.
    Das ganze ist gefährlich und wenn dir die FE aus welchen privaten oder beruflichen Gründen wichtig sein sollte, schreit das nahezu nach sofortiger anwaltlicher Hilfe. Denn nur bei anwaltlicher Vertretung besteht die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und wenigstens etwas "Waffengleichheit" herzustellen. Wer weiß, was Du da im Club vermutlich nicht ganz nüchtern gesagt hast.
    Klar kann man auch BTM besitzen, ohne es bisher genommen zu haben. Aber auch dann kommt die FSST.
    Anders gefragt, käme jetzt egal was für eine Untersuchung, würde bei dir BtM nachgewiesen werden können.
    Wenn du das mit ja beantwortest, bitte asap , wirklich asap zum Anwalt und keine Zeit mehr verlieren.

  • #158

    Lubi (Samstag, 30 März 2019 16:18)

    Hallo Herr Schüller,
    Bei mir wurde eine xtc Pille gefunden als ich zu Fuß unterwegs war. Nun Anordnung eines ärztliches Gutachtens.
    Jetzt stellt sich mir die Frage, ich habe jahrelang täglich gekifft, nach dem finden der xtc Pille bei mir habe ich 4 Monate lang gar nichts genommen dann zu Weihnachten wieder mal ca 6 Wochen lang ca 1-2 joints am Tag geraucht. Kann ich mir aussuchen ob ich ich hast, Blut oder Urintests mache? Da in meinen Haaren bestimmt noch der regelmäßig damalige Konsum zu sehen ist. Ich habe ca 6 cm lange Haare und Bart

    Mit freundlichen Grüßen
    Lubi

  • #159

    Lubi (Samstag, 30 März 2019 16:21)

    Kurzer Nachtrag, mein Rechtsanwalt meinte ich soll zur Not meine Haare blondieren und wieder färben, da in blondierten Haaren nichts mehr nachzuweisen wäre. Stimmt das?

  • #160

    Bukem (Montag, 01 April 2019 10:14)

    @lubi.: 1. Aus verschiedenen berufsrechtlichen Gründen dürfte dir dein Anwalt so etwas sicher nicht raten. 2.ist das völliger Quatsch. Ich nehme an, der Kollege macht eigentlich Miet - und Arbeitsrecht?
    Tschuldige, aber wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man keine Verfahren annehmen.
    Durch das Blondieren färbst du die äußere Haarstruktur, durch den BtM Konsum werden die Abbauprodukte innen im Haar abgespeichert. Das bringt also überhaupt rein gar nichts.

    Um dir weiterhelfen zu können, bräuchte ich mehr Infos. Was hast du für Angaben zu einem etwaigen BtM Konsum gemacht? Der Thc Konsum ist bei dem äG sicher kein Problem, solange man sich dauerhaft an die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen hält und das im ÄG so vorträgt und die Werte dazu passen.
    Jeder andere BtM Konsum auch außerhalb des Straßenverkehrs führt zum Verlust der FE.
    Würde sich denn BtM im Haar nachweisen lassen?
    Es gibt hier verschiedene Ausnahme Tatbestände, die es doch ermöglichen, die FE zu retten. Ich bezweifle aber, dass du da bisher an richtiger anwaltlicher Stelle bist.
    Nunja, Mandatswechsel sind jederzeit möglich und Herr Schüller ist bundesweit tätig.
    Die Kontaktdaten stehen oben

  • #161

    Lubi (Montag, 01 April 2019 16:12)

    Ah ok danke gut zuwiesen. Ja außer thc habe ich vor 3 Woche einmalig Speed konsumiert. Würde es genügen bis zum äG ( voraussichtlich in 3-4 Wochen) meine Haare davor auf 1-2 cm zu schneiden?

  • #162

    Lubi (Montag, 01 April 2019 16:13)

    Zum Konsum und Eigentum der xtc habe ich keine Angaben gemacht

    Mit freundlichen Grüßen

    Lubi

  • #163

    Bambi (Dienstag, 02 April 2019 15:31)

    Mein ärztliches Gutachten wegen Cannabis konsum ist negativ ausgelaufen und wurde als Probierkonsument bewertet. Wird noch etwas auf mich zu kommen ?Ein zweiter test oder sonst was?

  • #164

    Felix Ried (Dienstag, 02 April 2019 15:43)

    @Bukem
    Ich hab bereits mit zwei Anwälten geredet, beide für Straf und Verkehrsrecht. Leider waren beide über die Materie weniger gut informiert als ich und konnten mir nichts erklären was ich nicht schon wusste. Der Führerschein ist mir sehr wichtig. Angenommen die Führerscheinstelle ordnet nun eine Fahrerlaubnisentziehung an. Kann ich dagegen direkt einspruch einlegen und mitteilen das kein Konsum stattgefunden hat? Ein bekannter hat gesagt das er das so gemacht hat und dann stattdessen ein ärztliches Gutachten verlangt wurde.

    Vielen dank an @Bukem für die Beantwortung der vielen fragen hier. Hilft mir bis jetz mehr als die Anwälte mit denen ich geredet habe.

  • #165

    Bukem (Dienstag, 02 April 2019 17:54)

    @Felix :hattest du hier schon mal einfme Frage gestellt bzw, wenn ja, weißt du die Nr noch?
    Ein paar mehr Informationen wären ganz hilfreich für eine möglichst hilfreiche Antwort :)

    @Bambi: das Gutachten ist der FSST bereits weitergeleitet worden? Also, das Schreiben ist von denen?
    Ganz grundsätzlich wäre damit vorerst die Angelegenheit erledigt. Du bist allerdings jetzt mit dem Konsumverhalten aktenkundig.
    Du solltest deshalb in Zukunft ganz ganz dringend darauf achten, sofern Du weiter konsumierst, zeitlich richtig, nämlich ausreichend lange, zwischen Konsum und Fahrzeugführen zu trennen. Bitte idealerweise 72 Stunden kein Auto fahren und das auch durchhalten. Damit vermeidest du neuen Ärger mit der FSST.
    Zusätzlich solltest du dein dope auch nicht mit dir rumtragen, dann vermeidest du Ärger mit der Polizei. Und billiger ist das auch noch

    @lubi : die Beantwortung genau solcher Fragen ist leider berufsrechtlich verboten.
    Kann dir aber vorschlagen, dass du dich mit Fragen das äG betreffend einfach direkt bei Herrn Schüller melden solltest. Dann weißt du, was auf dich zukommt. Und das sollte den Erhalt der FE sichern.
    Daten stehen oben

  • #166

    Felix (Dienstag, 02 April 2019 22:31)

    @Bukem
    Tut mir leid, hatte die Nummer vergessen.
    #156 war die vorherige Frage/Diskussion.

    Hier nochmal meine Antwort auf
    Ihren Beitrag #157. Danke

    Ich hab bereits mit zwei Anwälten geredet, beide für Straf und Verkehrsrecht. Leider waren beide über die Materie weniger gut informiert als ich und konnten mir nichts erklären was ich nicht schon wusste. Der Führerschein ist mir sehr wichtig. Angenommen die Führerscheinstelle ordnet nun eine Fahrerlaubnisentziehung an. Kann ich dagegen direkt einspruch einlegen und mitteilen das kein Konsum stattgefunden hat? Ein bekannter hat gesagt das er das so gemacht hat und dann stattdessen ein ärztliches Gutachten verlangt wurde.

  • #167

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 April 2019 23:23)

    @Felix: Wenn es nur um den Besitz ging, wird die FSST nicht mehr als ein ärztliches Gutachten anordnen. Es sei denn, es ist nicht nur der Besitz zum Eigenkonsum eingeräumt worden, sondern der Konsum an sich. Aber das haben Sie vermutlich nicht gemacht, korrekt? Wenn der Führerschein wichtig ist, kommt man nicht um die Akteneinsicht herum, alles andere ist fahrlässig. Was Sie da hinsichtlich eines "Einspruchs" fabulieren, ist unrealistisch. Glaube die Story nicht. Wenn der Führerschein sehr wichtig ist, kann ich mich gerne darum kümmern. Man muss genau wissen, was in der Akte steht. Erst dann ist man sicher. Wenn da zB steht, dass Sie konsumiert haben, dann ist der Führerschein weg.





    Das muss man schon explizit einräumen. Mit "Besitz zum Eigenkonsum" räumt man nicht den Konsum ein.

    @Bambi: Wenn Sie als Probierkonsument eingestuft worden sind, ist das Gutachten doch in der Regel positiv...jedenfalls wenn wir über Cannabis reden.

    @Lubi: Wenn das Gutachten noch nicht stattgefunden hat, schreiben Sie mir unverzüglich: kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Jedenfalls dann, wenn Ihre Fahrerlaubnis wichtig ist für Sie, würde ich das anregen.

    Mehr kann ich dazu nicht sagen.

    @James: Der Kauf von BtM beweist nicht den Konsum. Hier ist die Anordnung eines Gutachtens naheliegend. Ebenfalls naheliegen sollte die Idee, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Habe den Zaunpfahl zum winken ausgemustert, aber hier wäre es vermutlich nicht schlecht, mal genauer zu schauen. Jedenfalls wenn der Führerschein wichtig ist, kann es ggfls sinnvoll sein, parallel Sicherungsmaßnahmen wie Screenings und eine pro aktive Verkehrstherapie einzuleiten.

  • #168

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 April 2019 23:27)

    @Lubi: Was Ihr Anwalt da mit dem Färben erzählt, ist nicht ganz falsch. Aber er muss Ihnen auch sagen, wann die denn das letzte mal gefärbt worden seien. Und er könnte Ihnen auch erklären, wie man das viel eleganter regelt. Gesetzt den Fall, Sie sind ein Mann.

    Und oft nehmen die Gutachterstellen trotz Färbung Proben...

    Aber probieren kann man das, keine Frage. Ich wüsste eine bessere Methode, aber ich bin nicht Ihr Anwalt :-)

    Und solange Sie bei einem Anwalt sind, pfusche ich den Kollegen nicht ins Handwerk.

  • #169

    Joshi (Mittwoch, 03 April 2019 01:56)

    Hallo.

    Ich wurde 2011 mit jewels 1g THC und Amphetamin erwischt. Musste 350 Euro Strafe Zahlen, zu einer Eintragung im Führungszeugis kam es nicht. Der Polizist sagte mir aber bei der Aussage,welche ich verweigerte, dass er das an die Verkehrsbehörde weiterreichen muss.

    Jetzt habe ich mich das erste mal zum Führerschein angemeldet und heute meine Unterlagen abgegeben zur Beantragung.


    Ich habe etwas Angst das da jetzt was kommt. Wie wahrscheinlich ist das, und womit kann ich rechnen?

    Danke und liebe Grüße

  • #170

    Bukem: (Mittwoch, 03 April 2019 13:26)

    @Joshi: Du solltest davon ausgehen, dass eine Ladung zum ärztlichen Gutachten kommt. Damit soll erforscht werden, ob Du Cannabis oder eben auch andere BtM konsumierst bzw konsumiert hast.
    Cannabis ist in einem gewissen Rahmen ok, solange man dafür Sorge trägt, eben nicht unter THC Einfluß zu fahren. Dazu muss man den Konsum zeitlich vom Fahren trennen können. Das macht man, indem man sicherheitshalber 72 Stunden wartet,bevor man fährt.
    Anderes BTM, egal wann und wo und auch ohne Verkehrsbezug führt zum Verlust der Fahreigung. Wenn du also zB XTC genommen hast und das wird nachgewiesen oder räumst das sogar ein, wird das schwierig mit der Erteilung deiner FE

  • #171

    Joshi (Mittwoch, 03 April 2019 15:44)

    Danke für die schnelle Antwort!!
    Also ich habe jetzt seit Monaten (ca. 4) nichts genommen und davor auch nur sehr sporadisch mal. Ein Nachweis, rein bluttechnisch, sollte also sehr schwer sein bei mir hoffe ich. Ich weiß ja nicht wie das ist mit dem Gespräch beim Psychologen, und ob dieser dann auch statt findet. Kostet mich das nochmal sehr viel extra Geld? Ist ja so alles schon sehr teuer.

  • #172

    Joshi (Mittwoch, 03 April 2019 16:44)

    Nachtrag:

    Im Haar wäre dieser einmalige Konsum dann natürlich noch zu finden.

    Ist es denn typisch für ein Äz. Gutachten eine Haarprobe zu entnehmen?

    Danke und Lg.

  • #173

    Bukem: (Donnerstag, 04 April 2019 13:25)

    @Joshi: Das entscheidet die FSSt, ob Haar oder Urinuntersuchung. Haare sind so gesehen vorteilhafter, weil sie die Informationen deutlich länger beinhalten.

    Schau mal hier rein und meld dich bei weiteren Fragen:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2014/02/07/wissenswertes-zur-haaranalyse-auf-drogen/

  • #174

    Joshi (Donnerstag, 04 April 2019 17:58)

    Mal wieder dankeschön für diese Hilfe hier!

    Habe mir den Artikel durchgelsen und noch einige andere.
    Es wird wohl dann doch nichts mit dem Führerschein zeitnah. So wie ich das verstanden habe, gibt es auch Haare die stagnieren im Wachstum und ab Abstinenz nicht zeitgleich mit rauswachsen.
    Dh. ich muss noch 1 jahr warten, um dann mit dem Haarschnitt, den ich dann haben werde, wirklich clean zu sein.
    Richtig doof;( aber ist nun mal so.

    Trotzdem großen Lob an Sie und die Möglichkeiten ihrer Seite!!

    lg

  • #175

    Joshi (Donnerstag, 04 April 2019 18:08)

    Nachtrag:
    Zum Glück fehlte mir noch die Meldebestätigung, sodass meine Unterlagen noch nicht von der Fahrschule losgeschickt wurden zur Prüfung.
    Es bestünde zwar noch die geringe Restchance das gar nichts kommt, aber da möchte ich ihnen Glauben schenken und auf Nr. Sicher gehen!

    lg

  • #176

    Bukem: (Freitag, 05 April 2019 10:44)

    @Joshi: Dass Jahr seh ich trotzdem nicht, sollte früher funktionieren

  • #177

    Joshi. (Samstag, 06 April 2019 09:31)

    Ok. dann werde ich mich Ende des Jahres erneut bei der Fahrschule melden. hoffentlich ist dann alles clean.

    Danke und ein schönes Wochenende!

  • #178

    Steven (Dienstag, 09 April 2019 15:44)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Folgendes Anliegen.
    Ich würde zu Fuß von der Polizei angetroffen und man fand 0,22 g Kokain. Bei der Vernehmung gab ich zu das es mir gehört und zum Eigenkonsum gedacht ist. Verfahren wurde eingestellt zwecks geringer Menge die als Eigenverbrauch durch geht. War auch betrunken an dem Abend. Keine Blutentnahme oder jegliche andere Test auch kein Alkoholtest. Dann Aufforderung zum ärztliches gutachten seitens der FSS. Es ist nie zum Konsum gekommen. Beide Urinscreenings folglich negativ. Ich konsumiere keine Drogen das wäre zum Tatzeitpunkt das erste mal gewesen. Bei ärztlichen Gutachten gab ich an noch nie Drogen konsumiert zu haben und ich leichte Gedächtnis Lücken habe und nicht wisse wie ich an das Kokain kam, Ich kann nur sicher sagen das ich kein Kokain konsumiert habe. Und das ich vorher mit einem Freund in der Bar sass und übermäßig viel Alkohol getrunken habe, deswegen die leichten Gedächtnis Lücken. Ansonsten steht im Bericht ,keine Auffälligkeiten in allen Bereichen und ich wäre offen und kooperativ gewesen und das ich derzeit augenscheinlich Drogenfrei lebe. Was kann mich seitens der FSS jetzt erwarten? Ich würde mich freuen schnell von Ihnen zu hören da ich das Ergebnis in wenigen Tagen erwarte.
    Vielen Dank im voraus dafür.
    Mit freundlichen Grüßen

  • #179

    Bukem (Mittwoch, 10 April 2019 14:00)

    @Steven:Erklär mal eben genauer? Das Gutachten liegt dir noch nicht vor oder wird es direkt an die FSST geschickt?
    Ich kann jetzt leider nicht sicher prognostizieren, wie die handeln werden, aber wenn es eben keinerlei eingeräumten Konsum gab und dies auch durch die Untersuchungsergebnisse belegt wird, sollte es keinerlei Maßnahmen geben. Ob da sonst psychologisch was unterstellt werden würde, kann man leider abhängig vom Gespräch auch nie ganz ausschließen.
    Der nachgewiesene Kokain Konsum würde regelmäßig zum Verlust der Fahreignung und damit zum Entzug der FE führen

  • #180

    Steven (Mittwoch, 10 April 2019 15:18)

    @ Bukem,
    #179
    Danke für Ihre schnelle Antwort. Das Gutachten habe ich schon erhalten und zur FSST geschickt da es sehr positiv bewertet wurde meines Erachtens nach und deswegen hatte ich keine Bedenken es sofort der FSST zukommen zu lassen. Zum ärztlichen Gutachten:
    Mit keine Auffälligkeiten meinte ich im Bezug zu den körperlichen und geistigen Fähigkeiten, sprich Motorik, Einstiche, augenzittern, Blutdruck etc. Zum Drogenbefund: Alle samt negativ ( getestet wurde auf alles). Zitat des GA:
    Herr X lebt derzeit augenscheinlich Drogenfrei. Zur Fragestellung: Nimmt der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Btmg ..... ein?
    Antwort: Nein der Betroffene nimmt keine Betäubungsmittel im Sinne des Btmg ein. Ich denke das ist alles sehr positiv für mich. Ich habe eher bedenken um meine Aussage, das die nicht glaubwürdig genug erscheint, kann das zum Nachteil werden. Ich hoffe ich konnte hier alles erläutern damit sie das besser bewerten können. Wenn nicht hoffe ich auf Rückantwort, ihrerseits. Vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen Steven

  • #181

    Sebbi (Mittwoch, 10 April 2019 20:49)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Ich habe vor Kurzem ein ärtzliches Gutachten durchführen müssen. Das Ergebniss war, dass die 2 Urinscreenings zwar negativ waren, aber der erste Test mit einem Creatin-Wert von 8 mit Verdacht auf Verfälschung angemerkt ist. Zudem hat die liebe Ärtzin noch reingeschrieben, dass es erheblichen Widerspruch von meinem Angaben bzgl. der Anklageschrift gibt. Dies nur weil ich gesagt habe, dass ich bei dem Vorfall vor 3 Jahren (0,5g bei mir gefunden und THC im Blut) keine Ahnung mehr habe, wie es dazu kam und ich nicht bew usst konsumiert habe. Dementgegen hat sie meine Aussage gegenüber eine Polizisten gestellt, dass ich einen Joint geraucht habe. Ich habe gesagt, dass es 3Jahre her ist und ich wie Sie sehen auch 1,9 Promille hatte und deshalb keine Ahnung habe, was ich gesagt bzw. den Abend gemacht habe.
    Nun hat die Ärtztin darauf unter das Gutachten die Empfehlung gesetzt, ein Haarscreening durchzuführen.
    Ist das dann definitiv notwendig oder kann ich mich da gegen wehren?
    Bzw. kann ich nicht einfach einen oder 2 erneute Urinscreenings dafür machen?


    Vielen Dank im Voraus für die Beratung!

    MfG Sebbi

  • #182

    Bukem (Donnerstag, 11 April 2019 09:59)

    @Steven :erläutert hast du das jetzt super. Und das Gutachten klingt auch gut. Trotzdem hat man schon Pferde vor der Apotheke.. sehen, wirklich im Vorfeld sicher sein, wie die FSST handelt, kann man leider nicht. Denn vieles, was dort passiert, ist eben rechtlich unzulässig.
    Deshalb stünde Dir dann ja auch der Rechtsweg offen.
    Du musst jetzt eh abwarten, Meld dich bitte, falls Du Hilfe brauchen solltest.

    @Sebbi :puh, um das bewerten und mit der FSST klären zu können, müsste sich Herr Schüller die Unterlagen und Akte ansehen, was nur bei einem offiziellen Mandat geht.
    Andersrum gefragt, was spräche denn gegen eine Haaruntersuchung?
    Meld dich, wenn dir die die FE wichtig ist

  • #183

    Steven (Donnerstag, 11 April 2019 12:05)

    #182
    Hallo Bukem,
    Danke für dieses klasse Feedback und das sie sich die Zeit dafür genommen haben. Stimmt mich natürlich erstmal positiv. Kann mir gut vorstellen das die gerne mit aller Macht einen die FE entziehen wollen. Ich werde mich definitiv ob bei positiven oder negativen Ausgang melden. Um auch die Infos hier weiter voran zu treiben. Ich wohne in FFM, ist her Schüller auch hier tätig? Dann würde ich mich nämlich bei Ihm melden wenn hier ein negatives Ergebnis raus kommt.

    Vielen Dank nochmal dafür an dieser Stelle.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steven

  • #184

    Steven (Freitag, 12 April 2019 10:15)

    #182
    @Bukem
    Hallo Bukem,
    eine Frage hätte ich noch.
    Und zwar bin ich umgezogen und ich muss das ärztliche Gutachten erneut an die jetzt zuständige FSST senden. Meinen Sie es macht einen besseren Eindruck es persönlich vorbei zu bringen um ein anschließendes Gespräch führen zu können, oder kann man da keinen Einfluss darauf nehmen?
    Gruß Steven

  • #185

    Bukem (Freitag, 12 April 2019 14:52)

    @Steven :Herr Schüller ist bundesweit tätig und solche Verfahren werden EG eigentlich nur schriftlich geführt.
    Du solltest dich nie auf irgendwelche Gespräche mit der FSST einlassen, das geht regelmäßig ins Auge und vermutlich wäre auch bei Mutter Theresa oder dem Dalai Lama was für den den Entzug der FE gefunden worden

  • #186

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019)

    @Steven:

    Wenn der Konsum harter BtM nicht eingeräumt wurde und sich auch nicht aus Blut, Haaren oder dem Urin ergibt, dann sollte das gut ausgehen.

  • #187

    Nico (Sonntag, 14 April 2019 16:10)

    Hallo ich wäre über einen guten Rat sehr dankbar was ich nächste Woche beim ärztlichen Gutachten sagen soll.
    Kurz zu meiner Geschichte :
    - 2012 wegen geringer
    Abbaustoffen harter drogen am Steuer erwischt worden und nach einem Jahr die mpu erfolgreich bestanden
    -2016 eine Hausdurchsuchung gehabt wobei nix gefunden wurde.
    Grund war eine whats App Nachricht wo ein Treffen mit einer Frau zu "6 stück" ausgemacht wurde.Die Frau wurde zu einem späteren Zeitpunkt mit mehreren verschiedene Drogen erwischt Es gab keine weiteren Beweise außer des whats App Verlaufs der Frau mit mir und anderen Personen.Das Gericht war der Ansicht das es sich dabei um was illegales gehandelt hat und verurteile mich zuerst zum Kauf von 6 Amphetamine und dann später vom Landgericht zum Kauf von 6 Ecstasy Tabletten...die ganze Sache ging vor Gericht bis Ende 2018 wo ich dann schlussendlich finanziell erschöpft war und verurteilt wurde zum Erwerb von 6 Ecstasy Tabletten...
    -jetzt ist von der Führerscheinstelle ein Schreiben gekommen das ich innerhalb von 2 Monaten ein ärtzliches Gutachten erbringen soll wo geklärt werden soll was ich mit dem Tabletten gemacht habe.
    Nun zu meinem Problem:
    -es hat sich bei den 6 Stück weder um Amphetamine noch um Ecstasy gehandelt was soll ich dazu bei dem ärztlichen Gespräch sagen ?
    -die ärztliche Begutachtungstelle hat mir mitgeteilt das die füherscheinstelle eine haarprobe möchte aber ich habe nur ca.5mm haare deshalb meint die begutachtungsstelle das man es mit zwei urinproben auch versuchen könnte ,ist das richtig das sich die mit Urin auch zufrieden geben, wenn keine haare abgenommen werden können ?
    Hab beim der Füherscheinstelle um eine fristverlängerung gebeten aber die wurde abgeleht.
    Mein Blut/Urin und meine 5mm Haare sind sauber

  • #188

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 April 2019 19:55)

    @Nico:

    Ich kann hier keine direkte Ansage machen, was Sie dort sagen sollen.

    Wenn der Konsum harter BtM nicht eingeräumt wird (Cannabis 1-2 x die Woche ohne Alkohol kann man zugeben) und die Analytik das bestätigt, dann geht das gut aus.

    Die Haare darf man offiziell letztmalig vor dem Zugang des Schreibens der Führerscheinstelle geschnitten haben. Haare wachsen mit 1 cm pro Monat.

    Wenn keine Haare da sind, dann bleiben nur Urin und / oder Blut.

    Bei einer strafrechtlichen Vorgeschichte wäre eine Akteneinsicht im Fahrerlaubnisverfahren sinnvoll gewesen.

  • #189

    Nico (Sonntag, 14 April 2019 22:43)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort Herr Schüller !
    Ich habe Ihnen diesbezüglich am 1.April 22:31 eine Email geschickt die sie vermutlich nicht erhalten haben.
    Das schreiben von der Führerscheinstelle ist am 13.03 eingegangen und ich hab meine Haare am Hinterkopf heute nochmal genau nachgemessen und die Länge beträgt 0,9 mm.
    Habe auch nichts schriftliches bekommen das eine Haarprobe genommen wird lediglich die Begutachtungsstelle hat es mir telefonisch mitgeteilt das eine Urinproben und eine Haarprobe von der Führerscheinstelle gefordert wird...
    Ist halt wirklich eine schwierige Situation weil mich die Verkehrsphsychologin fragen wird was ich mit den 6 Ecstasy Tabletten gemacht habe und ich soll da die Wahrheit sagen über was gar nicht so vorgefallen ist....
    Der ganze Fall ist nach meiner Meinung nicht ganz sauber abgelaufen...

  • #190

    Steven (Montag, 15 April 2019 08:57)

    #185
    #186
    Hallo Bukem und Herr Schüller,
    Vielen Dank nochmal dafür das Sie sich die Zeit genommen haben für meine Angelegenheit. Finde es absolut klasse wie sie das hier erläutern und für den jeweiligen Sachverhalt Anraten. Das kann man nur positiv sprechen was sie hier so auf die Beine stellen, bezüglich der Tips/ Rat. Werde ein Feedback geben sobald ich das Schreiben der FSST habe.
    Vielen Dank an dieser Stelle.
    MfG Steven

  • #191

    YsoSad (Mittwoch, 17 April 2019 00:46)

    Gibts die Seite überhaupt noch?
    Also bei mir wurde ein ÄG angeordnet weil ich vor genau 10 und einmal vor 11 Jahren mit jeweils 0,9 gramm Gras uns 2,9 Gramm Gras erwischt worden bin. Das erste Screening und das Gespräch mit dem Gutachter habe ich hinter mir. Ich war vorher 46 Tage clean und habe auch sonst nicht viel geraucht. Ich nehme also an (und weil ich vorher noch einen Schnelltest gemacht habe der bei einem 50ng cut off negativ war) das alles gut ist. Jetzt kommt noch der zweite Urin test dann biin ich durch. Aber kann der Arzt mir durch irgendwas noch einen Strick drehen. Ich habe was mein Konsumverhalten aus der Vergangenheit anging komplett die Wahrheit gesagt. Habe nie Alkohol oder andere Drogen genommen. Nur gekifft von 2004 - 2015 fast Täglich danach nur noch 3-4 mal im Monat und im Oktober 2018 beschlossen ganz aufzuhören. Ich habe echt schiss dass ich zuguterletzt eine MPU machen muss...

  • #192

    Bukem (Mittwoch, 17 April 2019 11:56)

    @YsoSad :wieso soll es die Seite nicht geben? Du siehst doch die vielen aktuellen Einträge hier?
    Du kannst das äG auch bestehen, wenn Du einen gelegentlichen Konsum einräumst. Was hast du denn ganz genau im Gespräch gesagt? Es wäre evt ganz gut gewesen, wenn du dich vor dem Gespräch hier gemeldet hättest.
    Es ist völlig, dass du deiner Wahrheitspflicht nachgekommen bist und du gesagt hast, nie anderes BtM oder Thc in Verbindung mit Alkohol zu konsumieren.
    Was deinen Thc Konsum betrifft, ist es sogar ausreichend zu sagen, hey, ich konsumiere, aber ich halt mich sonst an eure Regeln. Ich sorge dafür, dass ich ein zuverlässiger Verkehrsteilnehmer bin. (denn nur das interessiert die FSST).
    Und das erreichst du, indem du zwischen dem Konsum und dem Fahrzeug führen zeitlich richtig trennst, bis deine aktiven Thc Werte unter den 1,0 ng sind. Dazu musst du am besten 72 Stunden warten.
    Du hast ja eben nie einen Verkehrsverstoß mit Cannabis gehabt, deshalb hätte das so schon gereicht.
    Was jetzt genau psychologisch aus Deinem Gespräch rsusgefiltert wird, weiß ich natürlich nicht. Wird das Gutachten dir zugeschickt, also hast Du die nicht von der Schweigepflicht entbunden oder geht das direkt zur FSST?
    Im Bedarfsfall hilft Dir Herr Schüller gerne weiter, wenn man mal Klartext mit der FSST reden muss.
    Meld dich bei Bedarf bzw Interesse

  • #193

    Peter (Donnerstag, 25 April 2019 15:13)

    Ab wann will die Führerscheinstelle eine Haarprobe, oder hängt dies von der Führerscheinstelle selbst ab was sie anordnet ?

  • #194

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 April 2019 18:49)

    @Peter:

    Wenn Haare da sind, werden diese auch gerne analysiert. Die Haaranalytik ist aber anfällig für falsch positive Ergebnisse, vgl etwa:

    https://www.uniklinik-freiburg.de/nc/presse/pressemitteilungen/detailansicht/presse/558.html

    Wenn keine Haare da sind, nehmen die Gutachterstellen Urinscreenings. Wenn die Haare geschnitten worden sind, nachdem die Aufforderung zur Begutachtung zugegangen ist und man das so angibt, dann gibt es Probleme. Wenn die Haare vor diesem Zeitpunkt letztmalig geschnitten worden sind, gibt es keine Probleme. Haare wachsen mit circa 1 cm pro Monat.

  • #195

    Steven (Montag, 29 April 2019 09:47)

    @Bukem
    Hallo Bukem und Herr Schüller,
    Wie versprochen wollte ich mich hier nochmal melden bezüglich der Antwort von der FSST.
    In dem Schreiben von der FSST würde mir nun mitgeteilt das auf der Grundlage des ärztlichen Gutachten mir die FE nicht entzogen wird und Sie hoffen das ich den eingeschlafen weg beibehalten und in Zukunft nicht mehr auffällig werde im Bezug auf Drogen. Und das die Angelegenheit Ihrerseits als erledigt gilt.Ich bin so froh das es ein positives Ende gefunden hat und die Sache endlich Abgeschlossen ist. Ich möchte mich hiermit nochmal für die Infos bedanken und die Zeit die sie sich genommen haben. �
    Gruß Steven

  • #196

    Bukem (Montag, 29 April 2019 12:00)

    @Steven :sehr schön. Herr Schüller freut sich über gute online Bewertungen, zb bei Google oder Anwalt.de

  • #197

    Ingo (Dienstag, 30 April 2019 19:39)

    Hallo,
    ich musste meinen Führerschein 2016 abgeben.
    THC und Amp.
    Ich stehe jetzt, und in Zukunft, unter Dauermedikation:
    Cannabis und Attentin (d-Ampfetamin).
    Die zwei, neu definierten, Anforderungen der Behörde sind in dieser Nachricht der Führerscheinstelle dargelegt:

    Auszug aus dem Schreiben der Fss:

    ..........weshalb entsprechende Abstinenznachweise zu fordern sind. Bezüglich andere Medikamente, die Ihnen ärztlich verordnet wurden, sind natürlich keine Abstinenznachweise erforderlich, da hier die Fragestellung eine andere ist.

    In Ihrem Fall sind also zwei unterschiedliche Fragestellungen durch eine MPU zu klären.

    Zum einen, ob Sie weiterhin ohne ärztliche Verordnung Betäubungsmittel konsumieren
    und zum anderen,
    ob Sie trotz der bestehenden Einschränkungen und der damit einhergehenden Medikation ein Kraftfahrzeug sicher führen können.





    Wäre das in etwa die Definition der Erfüllung der Anforderungen ?( als Vorschlag für den Doc) :)

    Fragestellung 1:
    Abstinenznachweis auf Drogen--ausser Amp und Thc ( ärtztlich verordnet)
    12 Monate (am liebsten mit Haarprobe ( 12cm )

    Fragestellung 2 :
    funktionstest Körperliche Einschränkung (verstümmelung) und
    Medikation ( Thc gewöhnt, ärztlich belegt,--- Amp



    Danke,
    Ingo

  • #198

    Bukem (Mittwoch, 01 Mai 2019 22:21)

    @Ingo : ich verstehe jetzt die Frage noch nicht ganz. Meinst du, dass du die Fragen an den Gutachter formulierst oder willst du das nur übersetzt haben?

  • #199

    Ingo (Freitag, 03 Mai 2019 00:56)

    Hallo,
    danke für Dein Interesse.
    Natürlich werde ich mir nicht anmaßen, dem Arzt vorzuschreiben,
    wie er seinen Job zu machen hat.
    Ich habe in den Anforderungen zur Begutachtung gelesen, das
    das Gutachten sich in der Beantwortung der Fragestellung an den Wortlaut
    der Anforderungen orientieren muss.
    Ich sehe mich in der 2. Katerogie:
    Keine Auffälligkeit in der Vergangenheit (30 Jahre Fs).
    Illegale Selbstmedikation. Nach Fs-entzug Schmerztherapie (jetzt 21/2 Jahre).
    Jetzt unter verordneter Medikation.

    Wie muss ich mir den Abstinenznachweis vorstellen ?
    "Locker", wie meine Vorstellung oben ?
    Oder "worst case" mit ETG , Polytox und quantitativer Nachweis der verschriebenen Stoffe ( Cannabis und Attentin )?
    Danke,
    Ingo

  • #200

    Bukem (Freitag, 03 Mai 2019 09:09)

    @Ingo :hier empfiehlt sich vermutlich eine direkte Mail an Herrn Schüller persönlich mit der oben genannten Mail Adresse.
    Ich persönlich würde den von Dir beschriebenen worst case erwarten

  • #201

    Mone (Montag, 06 Mai 2019 08:11)

    Es wird ein medizinisch psychologisches Gutachten verlangt, ohne abstinenznachweis. So steht es mal in der Aufforderung. Darf ich diesen Nachweis verweigern, falls die es sich am Termin vor Ort anders überlegen? Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort..

  • #202

    Bukem (Montag, 06 Mai 2019 12:35)

    @mone: du wirst ja trotzdessen medizinisch, also körperlich, untersucht in Form einer Blutuntersuchung bzw Urinsreenings.
    Dass da plötzlich eine Haarprobe entnommen werden sollte, wird nicht passieren und dürfte auch nicht ohne vorherige Ankündigung.

    Wäre denn da irgendwas bei Dir problematisch?

  • #203

    Ken (Dienstag, 07 Mai 2019 12:30)

    Moin Herr Schüler,

    die Führerscheinstelle und mein Anwalt haben schon einen Schriftverkehr gehabt. Wir haben bei der Anordnung zur Haaranalyse eine Einverständniserklärung mit einer Frist bekommen. Wir haben dann gegen die Führerscheinstelle argumentiert, weshalb die Hasranalyse unzulässig ist. Die erste Frist ist am 25.4 dafür abgelaufen. Es gibt aber eine zweite Frist, den 30.5 für die Vorlage des Gutachtens. Ich und mein Anwalt haben beschlossen, vor Gericht zu gehen falls nötig. Aus der Erfahrung heraus eine Frage. Die Führerscheinstelle meldete sich nicht mehr auf das letzte schreiben meines Anwalts am 11.4. Nun ist die Frage die ich privat stelle um eine zweite Meinung zu hören, ob die Führerscheinstelle mir jetzt am 30.5 den Führerschein entziehen möchte und wir vor Gericht gehen müssen oder ob ich damit jetzt durch bin da sie sich nach der ersten Frist nicht gemeldet haben?

  • #204

    Ken (Dienstag, 07 Mai 2019 13:21)

    Ergänzung: Es geht um eine Verurteilung vor 2 Jahren, bei der Handel mit XTC verurteilt wurde.
    Konsum wurde nie zugegeben, nirgends und das Verfahren wurde nur aufgrund dieser Verurteilung eröffnet. Wir haben der Führerscheinstelle erklärt, das Habdeltreiben kein Grund für ein Fahreignubgsverfahren ist, nach einer einmaligen Antwort der FSST ist dann nicht mehr gekommen nach Fristablauf.

  • #205

    P.I (Dienstag, 07 Mai 2019 14:27)

    Im Oktober 2018 wurde ich von der Autobahn Polizei angehalten und auf Verdacht der Kokain konsum wurde ich befragt ob ich einen Urintest zustimme ,(habe dunkle Haare Farbe und Tattoos auf den arm) ich hatte Abend davor marijuhana konsumiert und habe das den Polizisten mitgeteilt , nun war der Test positiv auf THC und mir wurde anschließend in Krankenhaus Blut abgenommen . Ca 3 Monaten später bekam ich post von der Regierungspräsidium karlsruhe ,thc Wert 1,7 ng und 9 ng thc cooh im Blut und 1 Monat Fahrverbot und 600 Euro Strafe, kurze Zeit später teilte die Zulassungsstelle meines Wohnortes mit: entweder verzichte ich auf den Führerschein freiwillig oder ich müsse eine ärztlichen gutachten machen , ich meldete mich sofort für den ärzliches gutachten und habe es positive zu meiner Interesse abgeschlossen also keine Drogen im Urin und es bestehe keine Verdacht für die Zukunft, nun habe ich wieder Post erhalten das ich mich für MPU melden sollte oder freiwillig auf den führerschein verzichte , was soll ich tun , habe jetzt einen Anwalt eingeschaltet und freue mich auf eurer Beratung.

  • #206

    Bukem (Mittwoch, 08 Mai 2019 12:59)

    @ken :Das alles klingt sehr dubios und weshalb die FSST seit Wochen nicht antworten sollte, entzieht sich meiner Kenntnis und Verständnis.
    Grundsätzlich kann auch Herrn Schüller ohne wirklich genaue Fall - und Aktenkenntnis hier nur Vermutungen anstellen, die dir nicht weiter helfen.
    Wenn ich dich recht verstehe, ist eine Frist zur Abgabe der Haaranalyse gesetzt worden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, droht der Entzug der FE. Dagegen ließe sich zwar gerichtlich vorgehen, aber warum solltest du unnötig es soweit kommen lassen?
    Wie sieht es denn aus mit einem etwaigen Konsum? Ist das der Grund?
    Du solltest für die Zweitmeinung Herrn Schüller direkt über die oben genannte Mail Adresse anschreiben. Und zwar schnell.
    Grundsätzlich redet Herr Schüller einem anderen Kollegen schon berufsrechtlich nicht in das Verfahren rein, aber hey, manchmal ist man nicht gut beraten. Ein etwaiger Anwaltswechsel ist jederzeit möglich und Herr Schüller ist bundesweit tätig

    @P.I: verstehe nicht ganz, was du jetzt möchtest. Immerhin hast du doch schon jemanden beauftragt, Herr Schüller bietet zufällig exakt die selben juristischen Dienstleistungen an.
    Hier wird, egal wer, erst einmal Akteneinsicht beantragen müssen, um nähere Informationen zu erhalten.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig, die Kontaktdaten stehen oben

  • #207

    Chrisf* (Donnerstag, 09 Mai 2019 18:34)

    Guten Tag Herr Schüller
    Mir wurde ein Ärztliches Gutachten auferlegt, zur Entscheidungsfindung und zur Klärung folgender Fragestellung. Nahm oder nimmt Herr Mustermann Drogen, wenn ja in welchem Zeitraum und welche. Dies kam zustande durch eine Hausdurchsuchung mit Fund von cannabis und chemischen btm.
    gelegentlicher Cannabiskonsum wurde zugegenen aber kein Konsum irgend welcher anderen Btm.
    Nun sitze ich heute beim Gutachter und erzähle ihm von meinem ersten Drogenkonsum, natürlich nur weil er mich danach gefragt hatte und ich dachte, es stehe sowieso in meiner Akte und von meiner ersten Drogenkarriere bis zur mpu, die 12 Jahre zurück liegt und er hält das auch alles so fest. Nun musste ich feststellen, dass die mpu die ich damlas machen musste, gar nicht mehr in meiner Akte stand. Die mpu wurde damals bestanden. Mein konsum hat sich danach auch extrem geändert und beschränkt sich bei mir im moment auf vielleicht 4-5 mal im jahr.
    Musste Urin abgeben das ich aber mit gutem Gewissen tun konnte.
    Nun meine eigentliche Frage:
    Darf und kann mir der Gutachter aus der vergangenen Drogenkarriere die ich ja mit einer mpu büßen musste einen strick drehen?
    Um eine Einschätzung ihrerseits wäre ich ihnen sehr verbunden.

    MFG
    Klaus

  • #208

    Bukem: (Freitag, 10 Mai 2019 12:34)

    @Chrisf: Was genau hast Du denn geantwortet? Und auf was bezog sich die damalige MPU?
    Deine Frage muss ich leider so offen beantworten. Ja, denkbar wäre ein "Strick draus drehen" zumindest. Das wäre insbesondere von deinen Antworten in psychologischer Hinsicht abhängig.
    Dh aber nicht, dass diese Schlussfolgerung des Gutachters richtig wäre oder zwangsläufig so erfolgen müßte.
    Ganz schön viele "es kommt drauf an", wie? Ist leider häufig so.
    Wenn du jedoch vorgetragen hast, nur gelegentlich THC zu konsumieren und diesen Konsum zeitlich ausreichend und sicher von einem Fahrzeugführen im Verkehr trennen zu können, gleichzeitig nie Alkohol in Verbindung mit THC zu konsumieren und auch nie andere BtM zu nehmen, dann sollte es eigentlich keine Probleme geben.
    Hast du die Gutachter von ihrer Schweigepflicht entbunden? Also wird dir das Gutachten zugeschickt oder direkt der FSST?
    Meld dich einfach, falls es Probleme geben sollte

  • #209

    Chrisf* (Freitag, 10 Mai 2019 13:32)

    @Bukem
    Ich hatte dem begutachtenden Arzt, auf seine frage nach erstmaligem Konsumbeginn und Konsumsteigerung und Häufigkeit von der damaligen mpu wahrheitsgemäß berichtet( anfänglicher probierkonsum mit folgender Steigerung bis zum konsum über Monate, ausschließlich Cannabis)
    keine anderen btm und kein mischkonsum.
    Damals wurde ich im Straßenverkehr auffällig.
    Desweggen auch die mpu.
    Dieses mal keine teilnahme am Straßenverkehr wieder nur cannabiskonsum aber ohne wirklich verwertbaren beweis ( ohne positive klinische Befunde)
    Hatte dem Gutachter auch erzählt, das ich mich nicht im berauschten Zustand in ein Kfz setze, da es einfach eine Gefahr für leib und leben anderer und auch meiner selbst ist und ich mir dessen stets bewusst bin.
    Wie gesagt zugegeben wurde seltener konsum 2-3 mal im jahr zu Geburtstag/Silvester, aber auch nicht jedes Jahr.
    Die Gutachtenstelle bei der ich dieses absolvieren muss, schickt Gutachten ausdrücklich nur an den Antragsteller und an keine Behörde.
    Danke schon mal und falls es probleme geben sollte, würde ich mich gerne an sie wenden

    Mfg

  • #210

    Bukem (Sonntag, 12 Mai 2019 12:51)

    @Chrisf :das klingt für mich soweit völlig okay. Klar, melde Dich bei Bedarf.

  • #211

    B.Blair (Freitag, 17 Mai 2019 02:48)

    Guten Abend Herr Schüller,
    Es geht um folgendes: Ich bin gerade dabei die Fahrerlaubnis für den M Führerschein also den 50er zu erwerben. Allerdings habe Ich im letzten Jahr oft harte Drogen Konsumiert also Amphetamin und habe auch 2 Anzeigen desewegen bekommen. (Jeweils wegen 1 Gramm) waren aber 6 Gramm in Wirklichkeit :D. Ebenso wurde bei mir Paranoide Schizophrenie festgestellt als Ich zum Schluss in die Psychatrie eingewiesen wurde. Seitdem Ich entlassen wurde aus der Psychatrie hab Ich kein Amphetamin mehr angefasst und heutzutage rauch ich nur noch gelegentlich mal einen Joint mit meiner Frau. Ebenso bin Ich auch nicht mehr psyschich Krank und Ich bin Welten von dem Mann der Ich noch bis Mitte November letzten Jahres war. Meine Frage jetzt Konkret an sie: Glauben Sie es wird Probleme geben mit der Führerscheinstelle bei der Erteilung der Fahrerlaubnis ?

  • #212

    Bukem: (Freitag, 17 Mai 2019 08:54)

    @B.Blair: Dann müßtest du davon ausgehen, dass die FSST irgendwann vor Erteilung der Fahrerlaubnis nicht nur ein äG, sondern wohl ein MPU von dir verlangen wird.
    Ich kann dir deshalb schon jetzt nur raten, auch den Cannabiskonsum vollständig einzustellen. Gerade auch wg der früheren psychischen Erkrankung, kann es durchaus helfen, auch verkehrstherapeutische Hilfe zum Bestehen der MPU in Anspruch zu nehmen.
    Am besten wendest du dich bitte direkt an Herr Schüller und fragst nach seiner Meinung.

  • #213

    Miles (Freitag, 17 Mai 2019 09:18)

    Meine Anzeige über Besitzes von 1,5 gr Cannabis wurde fallen gelassen. Bzw. konnte denke ich nicht geklärt werden ob mir die 1,5 gr gehören. Habe bereits eine fallen gelassene Anzeige wegen Cannabis, welche jedoch scgon 2 Jahre zurück liegt. Bei dieser hatte ich tatsächlich etwas bei mir am Körper. Jedoch hat sich damals die Führerscheinstelle nicht gemeldet. Ich habe noch nie Urin oder Blut abgegeben welche einen Konsum bestätigen würden.

    Jetzt meine Frage. Muss ich trotz fallen gelassener Anzeige Angst haben zu einem ärztlichen Gutachten vorgeladen zu werde ?

    Wohne im Kreis Stuttgard.

  • #214

    Bukem: (Freitag, 17 Mai 2019 09:39)

    @Miles: Eigentlich darf ohne einen sog Verkehrsbezug in einem solchen Fall kein äG angeordnet werden, aber , hey, die Realität sieht deutlich anders aus.
    Ja, da kommt ein äG, dem du dich lieber beugen solltest.
    Da du aber nicht beim Fahrzeugführen unter THC Einfluss auffällig geworden bist, ist das leicht zu erledigen.
    Du musst lediglich die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahren darlegen, darfst nie THC und Alkohol zusammen konsumieren, nie, und nie irgendwelche anderen Drogenaußer thc konsumiert haben, egal wann und wo.
    Und richtig zeitlich trennen tust du, indem du mind 72 Stunden nach dem Konsum wartest, bevor du fährst, damit der THC Wert runter gehen kann.

    Isch ja gefährlich unter THC Einfluss das Fahren, und des weischt du ja. Drum machscht das nicht, dann hebt das scho.

  • #215

    Miles (Freitag, 17 Mai 2019 11:23)

    @Bukem

    viel dank schonmal für die schnelle antwort.
    Wann kann ich denn mit der Aufforderung zum äG rechen und wird da ehr ein urin-,blut-, oder Haartest durchgeführt ?

  • #216

    Miles (Freitag, 17 Mai 2019 11:54)

    @Bukem

    Wie sieht das mit dem Abbaustoff, also THC-COOH aus ? Wo wird da der Cut-off-Wert beim äG gesetzt ?

  • #217

    Bukem (Freitag, 17 Mai 2019 12:58)

    @Miles :weiß ich nicht, wann. Oftmals ca drei Monate nach dem Verkehrsverstoß, den du ja eben nicht gehabt hast.
    Im Zweifel Urin oder Haaruntersuchung bei Leuten, wo es wirklich um den Konsum Nachweis geht.
    Weil du ja keinen Verkehrsverstoß gehabt hast, kann es theoretisch auch nur ein Gespräch geben.
    Für dich zur Beruhigung. Du kannst sogar bis zum Eingang der Ladung gemäßigt weiter konsumieren, denn du hast ja eben keinen Verstoss gehabt unter Thc Einfluß.
    Wenn die Ladung kommt, bitte Konsum einstellen.
    Das Gutachten bestehst du mit Hinweis auf die richtige zeitliche Trennung, die musst du halt konsequent durchziehen.
    Thc Cooh Restwerte sind dann klar vorhanden, aber unbeachtlich. Erst wenn diese 150 ng betrügen, wäre es es Gefährlich. Aber mit einem gemäßigten Konsum einmal die Woche kommst du nie hin

  • #218

    Miles (Samstag, 18 Mai 2019 13:17)

    @Bukem

    Vielen Dank

  • #219

    Alex (Montag, 20 Mai 2019 19:47)

    Guten Tag,
    im Februar bekam ich ein Brief, dass ich btm (20 xtc, 2g koks) aus dem darknet bestellt und besessen habe. Meine Adresse kam in einer (sehr langen) Excel Liste vor. Das Verfahren wurde nach $ 170 abs. 2 eingestellt.
    Ich habe gelesen, dass wenn im Ermittlungsverfahren nichts heraus käme, das auch nicht an die Führerscheinstelle gehe. Wie sehen Sie das?
    Lohnt es sich außerdem, bei der Führerscheinstelle nachzufragen? Weil wenn sie davon mitbekommt, würde sie ja in jedem Fall ein ä.G. anordnen.

  • #220

    Bukem (Dienstag, 21 Mai 2019 11:49)

    @Alex : erlangt die FSST von dem Vorgang Kenntnis, wird sie ein äG anordnen, um zu überprüfen, ob du harte BtM, also alles ausser Cannabis, konsumiert hast.
    Deine Frage mit der Weiterleitung an die FSST kann ich im Moment noch nicht beantworten.
    Hast du denn in dem Strafverfahren irgendwelche Angaben gemacht, etwa zum Bestellen der BtM oder zu deinem Konsumverhalten?
    Du solltest keinesfalls selbst Kontakt mit der FSST aufnehmen, du solltest keinesfalls irgendwelche BtM im Moment konsumieren ausser Cannabis, zb einmal die Woche etwa am Freitag, wenn du sicher garantieren kannst, erst frühestens am Montag wieder Auto zu fahren.
    Ich kann dir keine Entwarnung geben, es ist vermutlich sinnvoll, wenn du Herrn Schüller persönlich kontaktierst.
    Mail steht oben

  • #221

    Alex (Dienstag, 21 Mai 2019 12:04)

    @Bukem Angaben wurden keine gemacht. Und Auto Fahren tue ich sehr selten. Mit der Strategie fahre ich momentan auch. Danke für die Antwort :)
    Oben habe ich gelesen, dass beim ä.G. ein Cutoff von 150ng /ml thc cooh zur Bestimmung von regelmäßigem Konsum angesetzt wird. Ich lese oft aber auch etwas von 75ng. Wann wird welcher verwendet?

  • #222

    Bukem (Mittwoch, 22 Mai 2019 12:25)

    @Alex: da kriegen wir was durcheinander.
    Der Wert von 150 ng/ml rechtfertigt die behördliche Einordnung als sog. Dauerkonsument. Rechnet man den bei ca 3-4 tägiger Konsumpause runter, kommt man auf die 75ng. Thc Cooh hat eben etwa eine dreitägige Halbwertszeit.
    Dauerkonsumenten wird per se die Fahreignung abgesprochen, es bedarf bei denen keines Verstoßes mehr mit 1,0 oder mehr ng aktiven Thcs.
    Bei ärztlichen Gutachten kommt es darauf an, ob schon uberhaupt noch etwas nachgewiesen werden kann.
    Schnelltests in Apotheken und viele der verschiedenen polizeilich verwendeten haben einen cutoff von 20 ng

  • #223

    Ton (Sonntag, 26 Mai 2019 20:48)

    Guten Tag Herr Schuller.
    Ich habe eine rechtliche Frage zur Beantragung für Akten Einsicht.Wenn ein Ra Akten Einsicht beantragt muss dann zu erst akteneinsicht erfolgen oder kann die Staatsanwaltschaft schon vorher die Anklage wegen zb. geringfügigkeit einstellen?
    Mir geht es darum ob man so zeit gewinnen kann weil es sich ja dann alles in die Länge zieht.
    Ich hoffe ich konnte die frage verständlich rüber bringen.
    Mfg

  • #224

    Bukem (Montag, 27 Mai 2019 13:28)

    @Tom :grds kann eine Einstellung insbesondere wg fehlendem Tatverdachts auch schon erfolgen, bevor die beantragte Akteneinsicht gewährt worden ist.
    Aufgrund der personellen Überlastung der Justiz halte ich das aber für wenig realistisch und ist mir in meiner Praxis noch nicht begegnet.
    Bei Interesse, Herr Schüller ist bundesweit tätig.

  • #225

    Wagner (Dienstag, 28 Mai 2019 13:27)

    Ich habe bei einer polizeikontrolle gestanden xtc genommen zu haben, gefunden wurden in der wohnung meiner ex und mir lyrica tabletten und ein angerauchter joint. Eine blutentnahme erfolgte nicht. Jetz wurde mit der führerschein entzogen . Grund einnahme harter drogen. Kann ich dagegen vorgehen ?

  • #226

    Ak (Dienstag, 28 Mai 2019 23:00)

    Hallo Herr Schüller,ich wurde vor kurzem beim Rauchen eines joints erwischt,ohne verkehrsbezug. Gefunden wurde zudem ein weiterer stümmel in meiner Zigarettenschachtel. Getestet wurde bei der Kontrolle nicht. Allerdings werde alles an die Führerscheinbehörde weitergereicht. Bisher wurde ich telefonisch von der Polizei kontaktiert (keine Ahnung,wo die meine nr her haben) Fand ich seltsam,da in der Regel ja Post mit einer Vorladung rausgehen. In dem Telefonat wurde ich zum Dealer befragt und nebenbei wurde erwähnt,dass ich als Sozialpädagoge tätig bin,was während der Kontrolle auch keine Rolle spielte,allerdings der Wahrheit entspricht.
    Kann es durch einen so „kleinen“ Vorfall tatsächlich zu einem Berufsverbot kommen? Der Vorfall an sich dürfte ja nicht so „schlimm“ sein,dass er im erweiterten Führungszeugnis auftaucht,oder?
    Muss ich mir Bzgl eines anstehenden äG Sorgen machen? Rauche 1-2 mal in der Woche und achte tatsächlich auf 72std Trennung,was das fahren angeht. Keine harten Drogen,kein Mischkonsum.
    Liebe Grüße:)

  • #227

    Bukem (Mittwoch, 29 Mai 2019 10:22)

    @Wagner : Grundsätzlich rechtfertigt der belegte Konsum von harten BtM, also alles ausser Cannabis, den Verlust der Fahreignung und damit den Entzug der Fahrerlaubnis.
    Natürlich kann man das mit Widerspruch und Klage überprüfen lassen und natürlich gibt es gewisse halbwegs erfolgversprechende Verteidigungsstrategien. Zb, wenn man eine Lebenskrise und einen jetzt erfolgten Verhaltenswandel belegen kann.
    Dazu braucht man aber nicht nur anwaltliche, sondern auch verkehrspsychologische Hilfe.

    Grundsätzlich laufen Rechtsmittelfristen ab. Deshalb bei Interesse sofort per Mail an Herrn Schüller wenden. Er ist bundesweit tätig.

  • #228

    Bukem (Mittwoch, 29 Mai 2019 10:31)

    @Ak :der Teufe steckt da wie so oft im Detail.

    Kann dir da absolut keine Entwarnung geben, sondern muss dich eindringlich warnen und ernsthaft raten, asap mit Herrn Schüller direkt per Mail Kontakt aufzunehmen. Denn das hier übersteigt meine bescheidenen Kenntnisse.

    Was ich weiß, ist :Du kannst tatsächlich dauerhaft als ungeeignet betrachtet werden, etwa bei einer Verurteilung wegen einer BtM-Straftat,Jugendliche zu beschäftigen oder auszubilden.
    Das regelt § 25 JArbSchG. Wer wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wird, der darf nicht mehr mit Jugendlichen arbeiten.

    Das Verbot richtet sich nicht nur an den Arbeitgeber, sondern auch an alle anderen Personen, welche Jugendliche beschäftigen, anweisen, beaufsichtigen oder ausbilden. Für Erzieher, Lehrer oder sonstige pädagogische Berufsbilder stellt § 25 JArbSchG faktisch ein Berufsverbot dar.

    Ob dir das tatsächlich drohen könnte, hängt sicherlich mit dem Ausgang des Strafverfahrens zusammen und das solltest du jetzt keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen.
    Vernehmung am Telefon klingt äußerst ominös.
    Du brauchst jemanden, der Akteneinsicht nimmt und filtert, was eigentlich genau an Beweisen und Aussagen vorliegt.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bitte sofort per Mail melden.
    Ich wünsche ernsthaft alles Gute

  • #229

    Muro (Mittwoch, 26 Juni 2019 07:03)

    Sehr geehrter Herr Schüller und Herr Bukem, ich hätte da eine wichtige Frage an Sie die mir schon seid paar Tagen den Kopf zerfrisst. Unzwar hab ich einen Kollegen zu einem anderen Kollegen gefahren bei dem gerade in dem Zeitpunkt eine Hausdurchsuchung stattfand. Ich hatte mein Führerschein erst seid 2 Wochen und hatte 3 Wochen davor das letzte mal THC konsumiert. Als wir nun also ich vor der Haustüre geparkt hatte kamen insgesamt 9 Zivilpolizisten auf das Auto zu gerannt, haben uns rausgezogen und beiden Handschellen angelegt. Sie meinten wir sind vorläufig festgenommen wegen Verdachts auf Drogenbesitz. Nachdem sie im Auto nichts gefunden hatten haben sie mich gefragt ob ich unter Drogen stehe. Ich meinte Nein keine Ahnung wie Sie darauf kommen und was das ganze hier soll. Die haben mich gegen das Auto gedrückt und nochmals gefragt ob ich Kokain zu mir genommen hab ich sagte das ich das nie gemacht hab. Nach paar Minuten fragte er mich ob ich bekifft wäre ich sagte daraufhin wieder Nein ich bin normal habe mein Führerschein neu bekommen. Dann hat der von mir gewollt das ich meine Augen zumachen soll weil er glaub ich schauen wollte ob da irgendwas flattert :). Daraufhin hat er mich gefragt wann ich das letzte mal Gras konsumiert habe, ich Dummkopf habe vor lauter Muffe gesagt das das vielleicht paar Jahre her sind weil die Situation echt ernst wurde also die waren schon jederzeit bereit mich zu schlagen also so kam es mir vor. Dann meinte er er wolle das ich Urin abgebe. Ich habe zweimal gesagt ich will das ganze nicht ich will lieber eine Blutprobe abgeben. Die meinten ich muss ich hätte keine andere Wahl. Ich hatte Null Ahnung was für Rechte ich hatte und habe bei der dritten Aufforderung darauf bestanden es zu machen. Wir gingen in das Haus des Kollegen ins Wc um dort das ganze dann auszuüben. Ich musste mich bücken und in ein Gefäß mein Urin abgeben. Nach zwei Teststreifen meinte er da wär was wegen THC und ich müsse mit zur Wache um Blut abzugeben. Habe das ganze mitgemacht war sehr freundlich unterwegs obwohl ich mir echt gedemütigt vorkam. Lange Rede kurzer Sinn. Habe dort Blut abgegeben und mein Führerschein wurde mir weggenommen daraufhin meinten die ich könne nach 24 Stunden wieder fahren was ich Null verstanden habe da ich ja den Lappen nicht mehr hatte. Viele Kollegen meinten die dürfen das eigentlich nicht und paar meinten das bei Ihnen auch bei so einem Fall also positiv im Urintest auch nicht der Lappen direkt abgenommen wurde. Das ganze ist im April passiert. Vor einer Woche hab ich nun ein Brief bekommen von der Bußgeldbehörde. 1 Monat Sperre mit 650 Euro Geldstrafe. Ich habe 4 Monate frisst um mein Führerschein abzugeben die ich nicht mal habe. THC 2,8 ng/ml THC-OH 1,0 und THC COOH 6,1 also das stand auch noch drin. Auch wenn diese Werte vorallem 2,8 THC für mich nach 3 Wochen kein Konsum unwahrscheinlich ist bin ich bereit das Geld zu zahlen und mein Führerschein die ich nicht mal habe für ein Monat abzugeben. Meine Frage ist jetzt muss ich wegen dem ganzen eine MPU machen oder nicht ? Danke für Ihre Aufmerksamkeit

  • #230

    Bukem (Mittwoch, 26 Juni 2019 10:16)

    @Muro : kleine Zusammenfassung, du bist eben noch unter aktivem Thc Einfluß gefahren. Deshalb jetzt das Bußgeld und 1monatige Fahrverbot.
    Das ist aber nur das kleinere Problem. Sollte in der Akte der Polizei drin stehen, dass du ausgesagt hast, schon vor Jahren Thc konsumiert zu haben, ist deine Fahrerlaubnis in großer Gefahr.
    Du musst unbedingt vollständig aufhören, Cannabis zu konsumieren. Hast du seitdem weiter geraucht?
    Du wirst nämlich kurzfristig zu einem ärztlichen Gutachten geladen. Wird dort Thc Cooh nachgewiesen, droht auch so der Verlust der FE oder davor noch eine Mpu.
    Bitte antworte, damit ich dir eine Strategie erklären kann

  • #231

    Muro (Mittwoch, 26 Juni 2019 15:28)

    Zuerst mal danke für schnelle die schnelle Antwort Herr Bukem. Nein ich mach gar nichts mehr seid dem Konflikt also seid April. Ich geh heute zur Führerscheinstelle um nachzufragen was Sache ist. Ich mein die wollen mein Führerschein für ein Monat haben und ich hab ihn ja nicht mal. Ich hätte 4 Monate Zeit um ihn abzugeben also Frist. Glauben Sie nicht das Sie ihn rausgeben müssen bis dahin ? Ich mein mein THC COOH wert war ja auch ziemlich gering oder nicht?

  • #232

    Muro (Mittwoch, 26 Juni 2019)

    Hallo nochmals war nun bei der Führerscheinstelle. Die haben mir mein Führerschein rausgegeben und meinten das ich in den nächsten paar Tagen einen Brief bekomme wegen ärztliches Gutachten. Glauben Sie das ich in 2 Monaten sauber bin und was erwartet mich dort wie sollte ich vorgehen. Habe extra gefragt wegen Mpu die meinten falls da nichts rauskommen sollte wäre alles in Ordnung und ich dürfte weiterhin mein Führerschein behalten. Danke im Voraus das Sie sich Zeit nehmen.

  • #233

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 27 Juni 2019 10:56)

    @Muro:

    Entweder es wird ein ärztliches Gutachten angeordnet (Konsummusteranalyse, klingt eher unwahrscheinlich wegen Ihrer Aussage mit dem Konsum vor Jahren...aber wenn die FSST das so ankündigt, klingt das gut) oder eben die MPU. Im Falle des ärztlichen Gutachtens das hier beachten:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/%C3%A4rztliches-gutachten-wegen-cannabis-die-6-stunden-regel-und-der-experimentelle-konsum/

    Wenn das Gutachten schief läuft, droht das Begutachtungskarussell:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Ich weise darauf hin, dass es fahrlässig ist, ohne Akteneinsicht ins Gutachten zu gehen. Egal ob ärztliches Gutachten oder MPU. Aus welchem Bundesland kommen Sie bitte?

  • #234

    Muro (Freitag, 28 Juni 2019 07:19)

    Baden Württemberg. Wie gesagt ich habe aufgehört im April und seid dem mach ich nichts mehr. Die Dame bei der Führerscheinstelle meinte ärztliches Gutachten also ich müsse einmal Urin abgeben und wenn da nichts rauskommen würde wäre alles erledigt und ich dürfe mein Führerschein behalten. Ich hab nun ein Mann von der MPU Stelle kennen gelernt der meinte wenn das Brief ankommt soll ich mich bei ihm melden er sagt mir was ich sagen soll falls ein Gespräch auf mich zukomme. Ich bedanke mich nochmals herzlich für Ihre Aufmerksamkeit die Herren. Werde diese Seite weiterempfehlen und falls ich einen Anwalt wegen solche Delikte mal brauchen sollte melde ich mich bei Ihnen Herr Schüller

  • #235

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 29 Juni 2019 14:44)

    Einen Mann von der MPU Stelle kennen gelernt? Dann hoffe ich mal, dass es nicht die Stelle ist, wo Sie auch das Gutachten machen. Wäre mir neu, dass Gutachterstellen solche Ratschläge erteilen. Dennoch viel Glück.

  • #236

    Matthias (Montag, 01 Juli 2019 12:56)

    Bei einer Hausdurchsuchung wurden Gebrauchsutensilien mit Anhaftungen von Amphetamin bei mir gefunden.
    Nun soll ich ein ärztliches Gutachten beibringen.

    Welche Untersuchung muss ich machen Blut, Urin oder Haar und welche Begutachtungsstelle ist dazu berechtigt, kann ich zum Beispiel auch zum Hausarzt oder Gesundheitsamt gehen?

  • #237

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Juli 2019 10:16)

    @Matthias:

    Übliche Begutachtungsstellen sind PIMA, Dekra, AVUS oder TüV. Wobei ich vom TüV nur warnen kann.

    So wie ich die Lage einschätze, sind bei Ihnen einige Fragen offen. Es werden gerne Haare genommen. Das ist gefährlich, nicht zuletzt weil es bei der Haaranalyse oft falsche Ergebnisse gibt. Hausarzt geht nicht. Gesundheitsamt müsste bei der FSST erfragt werden.

    Haare dürfen letztmalig vor dem Zugang des Schreibens mit der Aufforderung zur Begutachtung geschnitten worden sein. Haare wachsen mit 1 cm pro Monat.

    Wenn man den Konsum harter Drogen zugibt, ist der Führerschein weg. Gelegentlicher Konsum von Cannabis (max 1 bis 2 x die Woche) schadet nicht. Wenn man Mischkonsum mit Alkohol zugibt, ist der Führerschein weg...

    Ohne Akteneinsicht in die Führerscheinakte ist das ganze Procedere ein verwaltungsrechtlicher Blindflug und ist dem Grunde nach nicht anzuraten, aber das ist Ihr Risiko,

  • #238

    Matthias (Dienstag, 02 Juli 2019 10:59)

    Ich möchte/werde den gelegentlichen Konsum von Cannabis 2-3 mal im Monat und Amphetamin alle 1-3 Monate zugeben, ist das ratsam?
    Alkohol trinke ich seit sieben Monaten nicht mehr.
    Kann ich die Haaranalyse verweigern und welche der beiden anderen Untersuchungen ist ratsam?
    Ich werde um die Zusendung meiner Führerscheinakte bitten, geht das?

  • #239

    Bukem (Dienstag, 02 Juli 2019 14:31)

    @Matthias, nein, das ist nicht ratsam. Der selbst eingeräumte und durch das äG belegte Konsum von jeder harten Droge führt zum Verlust der Fahreignung und zum Entzug der Fahrerlaubnis.
    Harte Drogen sind ALLES ausser Cannabis.
    Wenn du also regelmäßiger Amphetamine konsumierst, werden die auch im Haar grundsätzlich nachweisbar sein.
    Übrigens wird bei Haaranalysen je nach Labor und Untersuchungsmethode mitunter auch auch andere Körperbehaarung zurückgegriffen.
    Anders formuliert, deine Fahrerlaubnis ist grad in Gefahr wie ein Nadelwald in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist wirklich brandgefährlich.
    Schon deshalb wäre hier sofortige anwaltliche Hilfe nicht nur geboten, sondern wohl das einzige, was dich rettet.
    Ob du alleine Akteneinsicht erhältst, weiss ich tatsächlich nicht. Herr Schüller wird mich bestimmt korrigieren, ich glaube schon, aber ob du die vollständige Akte bekommst, bezweifle ich. Aber selbst wenn, was willst du damit anfangen.
    Es gibt eben Gründe, manche Dinge Leuten zu überlassen, die das hauptberuflich machen.
    Blinddarm OPs zb oder eben Fahrerlaubnisrecht.

    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bitte sofort per obiger Mail melden

  • #240

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Juli 2019 22:10)

    @Matthias:

    Zu Ihrer Frage, ob es ratsam ist, den gelegentlichen Konsum von harten BtM einzuräumen, schauen wir uns zusammen mal die Nr. 9.1. in der Anlage 4 der FeV an:

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html

    Sie können natürlich um Zusendung der Akte bitten. Nur man wird Sie Ihnen nicht zusenden.

    Und die Haaranalyse können Sie nicht verweigern. Sie können nur dafür Sorge tragen, dass statt der Haare Urin genommen wird.

    Sie können gerne probieren, sich da durch zu manövrieren. Das ist kein Drama. Mehr als Ratschläge erteilen kann man hier nicht. Wenn Sie der Meinung sind, das selber auf die Kette zu kriegen, drücke ich Ihnen die Daumen, dass Sie Recht haben damit.

  • #241

    Daniel (Mittwoch, 03 Juli 2019 18:11)

    Wurde während dem parken angehalten, habe Blut abgeben müssen was positiv auf THC war obwohl ich 4 Wochen nicht konsumiert habe. War bei der FSS und die meinten ich müsse ein ärztliches Gutachten durchführen. Nun hab ich einen Brief bekommen da drin steht ich solle eine medizinisch-psychisches Gutachten vorlegen und das binnen 3 Monaten. Wurde im Jahr 2014 mit einem Kollegen im Auto angehalten und mit 2 Gramm Gras erwischt (Kollege gefahren und ich hatte kein Führerschein zu der Zeit), die Anzeige wurde fallen gelassen. Dadurch liegt ein gelegentlicher Konsum vor. Kein Plan was ich jetzt machen soll, sollte ich zu einem Anwalt, Kann der mich da rausholen oder muss ich diese Geldmacherei durchmachen? Danke

  • #242

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Juli 2019 21:17)

    @Daniel:

    Das klingt ominös. Wie hoch war denn der THC Wert? Nach 4 Wochen müsste der doch eigentlich unter 1,0 ng/ml gewesen sein. Der THC COOH Wert sollte eigentlich auch nicht mehr so hoch sein.

    Hier fehlen entweder ein paar entscheidende Infos Ihrerseits oder die Behörde baut Mist. Oder beides.

    Wurde 2014 ein ärztliches Gutachten angeordnet gegen Sie oder war die Sache mit dem Strafverfahren erledigt?

    Wie gesagt: Erstmal sagen Sie mir, wie hoch der THC und der THC COOH Wert waren. Und aus welchem Bundesland Sie kommen wäre auch von Interesse. Dann kann ich hoffentlich mehr sagen.

  • #243

    Daniel (Mittwoch, 03 Juli 2019 21:56)

    2,4 THC und 5,8 THC COOH...nein die Anzeige wurde damals fallen gelassen war dafür extra auch bei der FSS und wollt nachfragen ob ich deswegen nun MPU machen muss. Die Dame hat mich ein Moment angeschaut und gemeint das die da wegen 2 Gramm nicht rummachen, ich meinte was wenn jemand anders falls ich einen Antrag schicke anderer Meinung ist. Dann hat die des ganze durchgestrichen und darunter geschrieben keine Rücksprachmaßnahme. Heute hab ich ein Brief bekommen mit der Anordnung Medizinisch psychisches Gutachten in binnnen 3 Monate. Ich fahr Ende dieses Monats für ein Monat ins Urlaub wie soll das ganze funktionieren? Ich hab echt Null Plan was ich dazu sagen soll

  • #244

    Daniel (Mittwoch, 03 Juli 2019 21:58)

    Aus Karlsruhe

  • #245

    Bukem (Freitag, 05 Juli 2019 10:24)

    @Daniel : Wenn Du da "rausgeholt" werden willst, wie Du gesagt hast, bietet sich hier anwaltliche Hilfe an. Und zwar sowohl in fachlicher Sicht als auch was die Kommunikation mit der FSST betrifft. Herr Schüller ist natürlich bundesweit tätig.

  • #246

    Ried (Freitag, 05 Juli 2019 13:33)

    Sehr geehrter Herr Schüller und Herr Bukem,
    ich bräuchte dringend Auskunft zu einem aktuellen Strafbefehl.
    Vor ca. 3 Monaten wurde ich in einem Nachtclub einer Personenkontrolle unterzogen. Hierzu zitiere ich die Ermittlungsakte die ich zur Einsicht beantragt habe.

    "Herr R. konnte gegen 01.50 Uhr durch mich, KOK B. beobachtet werden, wie er eine der vorhandenen Toilettenkabinen aufsuchte.
    Nachdem Herr R. die Kabine betreten hatte, konnte ich ein eindeutiges Rascheln und im Anschluss Schniefgeräusche wahrnehmen. Es war davon auszugehen, dass Herr R. soeben Betäubungsmittel konsumiert hat.
    Als Herr R. die Toilettenanlage verließ veranlasste ich, dass er einer Personenkontrolle unterzogen wurde."
    ...
    Herr R. wurde durch KOM P., durchsucht. Hierbei wurden in seiner Unterhose Ecstasy und Amfetamin gefunden.

    Sichergestellte Gegenstände:
    - 0,ll Gramm Amfetamin inDVT - 2 Ecstasy-Tabletten in Taschentuchverpackung

    Nun stellt sich mir die Frage ob das hören des raschelns und das angebliche Schniefen ein Beweis für den Konsum von BtM sind.
    Ein drogenscreening wurde nicht durchgeführt. Der Konsum wurde nicht zugegeben und ist in der Akte auch nicht weiter genannt.
    Die Führerscheinstelle hat sich bisher noch nicht gemeldet, jedoch mache ich mir große sorgen das bald etwas kommt.
    Ist bei beschriebenem Sachverhalt möglich das die Fahrerlaubnis direkt entzogen wird, oder kann trotzdem mit einem ÄG gerechnet werden?


    mit freundlichen grüßen

    Felix

  • #247

    Bukem (Sonntag, 07 Juli 2019 12:24)

    @Felix :die Sorgen machst du dir zu recht. Der Strafbefehl sagt was genau aus? Oder war das eine Einstellung gg Geldauflage?
    Kurz gesagt, die FSST wird sicher tätig. Mit äG, wenn geklärt werden soll, ob ein Konsum erfolgte. Mit der Mpu netterweise, wenn der Konsum harter BtM feststeht. Da könnte sie auch schon direkt die FE entziehen

    Was da genau bei dir los ist, sollte vorsichtshalber anwaltlich schon jetzt geklärt und begleitet werden. Du solltest vorsorglich schon jetzt dich um Abstinenznachweise und eine verkehrspsychologische Betreuung kümmern, in Absprache mit dem Anwalt. Wie ist es denn? Hast du seitdem weiter konsumiert?

  • #248

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:11)

    @Daniel:

    Es ist fraglich, ob man da noch den gelegentlichen Konsum heraus argumentiert bekommt. Das ist ohne Akteneinsicht schwer zu sagen. Tendenziell würde ich jetzt tippen, dass die jetzt das mit Dir vorhaben:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Da sind einige Fallstricke zu beachten. Zuerst müsste man halt klären, ob die Anordnung der MPU überhaupt rechtmäßig war, aber das sprengt den Rahmen etwas für eine Ferndiagnose hier im Forum, da ich zu wenig Infos habe.

  • #249

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:15)

    @Ried:

    Ob die direkt entziehen oder erst mit einem Gutachten aufwarten, kann ich nicht beurteilen. Kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter gestrickt ist. Chance 50/50 würde ich aus dem Bauch heraus sagen.

    Wenn der Führerschein wichtig ist, kann das hier ein Ausweg sein:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Wenn der Führerschein nicht so wichtig ist: Laufen lassen.

  • #250

    Felix (Montag, 08 Juli 2019 08:55)

    @bukem #247
    Der Strafbefehl sagt aus das ich wegen dem mitführen genannter Substanzen 50 Tagessätze bekomme.
    Seit den Vorfall wurde nicht Konsumiert, ich bin seit 3 Monaten Abstinent und im Ausland, deswegen konnte ich mich bisher nicht um Abstinenz nachweise kümmern. Ich werde mir baldmöglichst einen Anwalt nehmen.

    Angenommen die FE soll direkt entzogen werden . Kann der Anwalt dagegen einsprechen, mir der Begründung das kein Konsum nachgewiesen wurde? Und stattdessen ein ÄG verlangen.
    Was für ein Fachgebiet ist für den Fall nötig? Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht oder Strafrecht?

    Vielen dank für die Unterstützung
    Mit freundlichen Grüßen
    Felix

  • #251

    Bukem (Montag, 08 Juli 2019 09:34)

    @Felix: da sprichst du was an. Ehrlich gesagt, jemand, der genau in der Schnittmenge dieser Rechtsgebiete Experte ist.
    Viele Kollegen übersehen immer wieder spezifische Besonderheiten der einzelnen Rechtsgebiete. Etwas, was sich strafmildernd in einem BtM Strafverfahren auswirken kann, führt bei der FSST unweigerlich zum Verlust der Fahreignung.
    Um das abzukürzen:
    Diese Verfahren werden nahezu ausschließlich schriftlich geführt. Es wäre daher egal, ob dein Anwalt in Stuttgart, Rostock oder Bremen säße. Herr Schüller ist bundesweit tätig und ganz ehrlich im Vertrauen, bundesweit führt auch kaum ein Weg an ihm vorbei.
    Und zu deiner inhaltlichen Frage, das wäre zb ein Punkt, den man abarbeiten müsste. Klar.
    Allerdings braucht jeder Anwalt erstmal Akteneinsicht, um sich konkret einen Überblick zu verschaffen

  • #252

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 08 Juli 2019 21:47)

    @Felix:

    Sie können und sollten nicht in mentalen Drehtürmodus alle möglichen Möglichkeiten durchdenken, wie die Sache sich entwickeln kann. Drücken Sie mal auf Pause, guter Mann.

    Wenn der Führerschein wichtig ist und Sie jetzt aus welchen Gründen auch immer noch keinen Anwalt beauftragt haben, dann machen Sie wenigstens Abstinenznachweise (Urin, 6 Monatsprogramm bei AVUS, PIMA, Dekra oder TüV. Oder Moment: Streichen Sie den TüV.

  • #253

    Jörg (Montag, 08 Juli 2019 22:19)

    Guten Tag Herr Schüller,
    Ich absolvierte vor 12 Jahre nach einer Drogenfahrt mit THC und mdma erfolgreich eine MPU und erlangte die FA wieder. Nun wurde im Rahmen einer Hausdurchsuchung geringe Mengen Haschisch und 0,4g Speed inkl. Konsumutelsilien gefunden. Kein Bezug zum Straßenverkehr, keinerlei Aussage gemacht und es erfolge kein Drogentest. Strafbefehl wegen Besitz wurde angenommen - Strafverfahren ist somit abgeschlossen. Nun wird sich die FE melden. (PS das Zeugs war nicht mal meis, habe es auch nicht konsumiert.)

    Der MPU Eintrage müsste nach 10J gelöscht sein, aber ist sie es auch? Soll/muss ich im Äg darauf hinweisen und den damaligen Konsum einräumen? Dürfte ich den gelegentlichen Konusum von THC zugeben (da ich ja vor langer Zeit mit harten Drogen und THC auffällig war, wie gesagt, mit bestandener MPU)?

    Wäre in de Akteneinsicht ersichtlich ob der MPU Eintrag noch besteht oder nicht. kann die Beantragung einer Akteneinsicht mit Anwalt gegen mich verwendet werden?

    Vielen Dank für Ihre tolle Arbeit, Sie helfen so vielen damit!!

  • #254

    Hub (Dienstag, 09 Juli 2019 07:23)

    Hallo Herr Schüller, Hallo Herr Bukem,
    ich wurde vorletztes Wochenende Abends am Rande eines kleinen Stadtfestes in Stuttgart dabei erwischt, wie ich zusammen mit einem Freund eine kleine Tüte geraucht habe. Ich selbst hatte zwei vorgedrehte Joints bei mir (ca. 0,4g pro Tüte) welche mir weggenommen wurden. Ich bin über 30, Berufstätig und habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen.
    Die Polizisten meinten sie werden es auf jeden Falls zur Führerscheinstelle weiterleiten.
    Ich habe keine Angaben zum Konsum gemacht und auch das Protokoll wurde von mir nicht unterschrieben. Nach der Belehrung ich dürfe "ab jetzt 12 Stunden lang kein Auto fahren" habe ich den Polizisten gefragt worauf seine Aussage mit den 12 Std. basiere, etwa auf dem 1ng? Er meinte dann zu mir "sind scheinen ja ein richtiger Experte zu sein".. ich weiß nicht ob das so klug von mir war "Fachwissen" preiszugeben.
    Die Anzeige wird wohl laut deren Aussage anscheinend wg. Geringfügigkeit fallen gelassen werden, allerdings habe ich jetzt schiss vor der Führerscheinstelle oder dass ich ein ärztliches Gutachten erstellen lassen muss.
    Ich meine ich bin ja nicht Auto gefahren also es besteht absolut kein Bezug zum Strassenverkehr.

    Das blöde ist: Ich bin übernächste Woche in Barcelona im Urlaub wo ich eigentlich auch mal einen Cannabis Club aufsuchen wollte (alles schon gebucht). Jetzt habe ich allerdings Angst dort was zu rauchen um keine Probleme zu bekommen und bin seit dem Vorfall abstinent.

    Auch mache ich gerade meinen Motorrad Führerschein und stehe kurz vor der Prüfung (alle Stunden sind schon gemacht auch die Theorie).

    Muss ich wegen 2 kleinen Joints jetzt Angst vor der Führerscheinstelle haben?
    Ich habe schon von Fällen gehört (und auch hier gelesen), wo nie was von der Fsst kam. Gibt es da einen automatismus ab wann man zu einem ärztlichen Gutachter muss?
    Könnte mir ein Regelmäßiger Konsum unterstellt werden nur weil ich zwei Joints dabei hatte anstatt einen Beutel?

    Danke für die Unterstützung und liebe Grüße!
    Hub

  • #255

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juli 2019 09:00)

    @Hub:

    Hier ist strafrechtlich die Einstellung nach § 31 a BtMG zu erwarten. Die FSST könnte sich melden. Nicht sehr wahrscheinlich bei der Menge, aber trotzdem machen die das gerne. Gelegentlicher Konsum ist indes kein Problem. Nicht öfter als 1-2 x die Woche konsumieren, Auto stehen lassen für 72 Stunden danach.

    Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Gutachtens lägen nicht vor, aber da die Anordnung eines Gutachtens nicht gesondert angefochten werden kann (erst die Entziehung kann man angreifen), sitzt die FSST am längeren Hebel.

    Aber selbst wenn Sie dies tut: Vorher können Sie im Cannabis Club noch bißchen gepflegt Spaß haben. Wenn die FSST sich irgendwann melden sollte: Konsum einstellen und hier melden. Wie gesagt: Übertreiben Sie es nicht. Wenn das ein Kifferurlaub a la Amsterdam werden sollte: Auto 1 Woche nicht anrühren.

    @Jörg:

    Die Löschfristen betragen 10 plus 5 Jahre, der Eintrag von damals wird noch in der Akte sein.

    Der Besitz von harten BtM wird hier ein ärztliches Gutachten nach sich ziehen. Konsum von Drogen (auch von Cannabis!) einstellen, bis das vom Tisch ist.

    Wenn bei der MPU damals gesagt wurde, dass Sie keine Betäubungsmittel mehr nehmen wollen, also mit Abstinenz argumentiert haben, dann könnte ein Nachweis von diesen Probleme nach sich ziehen (neue MPU, die Sie mangels ausreichender Abstinenznachweise nicht bestehen können, dann nochmals MPU etc...).

  • #256

    Jörg (Dienstag, 09 Juli 2019 21:55)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    vielen Dank für Ihre rasche Antwort!
    Damit ich alles richtig verstehe. Wenn ich im Äg mein Drogenkonsum vor 12 Jahren erkläre und versichere seither nie wieder irgendwas konsumiert zu haben (die Drogen-Screenings sind dabei alle komplett negativ)
    könnte ich mit einem für mich possitiven Ausgang und mit Beibehaltung der Fahrerlaubnis rechnen? Und ja, ich hatte zu jener Zeit mit Abstinenz argumentiert.

    Ich werde Ihre Seite auf jeden Fall weiter empfehlen!

  • #257

    Bukem (Mittwoch, 10 Juli 2019 08:41)

    @Jörg :genau. Das äG erfolgt, um zu erforschen, ob ein etwaiger Konsum heute noch vorliegt.
    Wie Herr Schüller aber schon erwähnt hat, können wg der früheren Abstinenz Angabe heute Probleme eben nicht komplett ausgeschlossen werden.
    Gibt es denn schon einen Termin? Sonst würde ich jetzt schnell anfangen, vorsorglich Abstinenz Nachweise zu beschaffen. Hier sollten Sie aber Herrn Schüller am besten per Mail persönlich zu befragen

  • #258

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 10 Juli 2019 10:19)

    @Jörg:

    Wenn eingeräumt wird, dass ein Dauerkonsum vor 12 Jahren vorlag, kann es sein, dass gesagt wird, dass der seitdem verstrichene Zeitraum nicht ausreicht, um die Eignungsbedenken für erledigt zu erklären. Dann wird eine MPU angeordnet werden. Wenn es irgendwie geht, sollte bei Begutachtungen nicht mit Dauerkonsum argumentiert werden (täglich oder beinahe täglich konsumiert).

    Wenn gesagt würde, dass nach der damaligen MPU niemals wieder Drogen konsumiert wurden, sondern weswegen auch immer nur besessen worden sind, dann haben Sie gute Chancen auf ein positives ärztliches Gutachten. Wegen der damaligen Abstinenzbehauptung würde Ihnen alles andere auch um die Ohren fliegen.

  • #259

    stefan z (Mittwoch, 10 Juli 2019 15:33)

    hallo herr schüller,
    stecke in einer ziemlich mieses situation und bräuchte dringend rat.

    ...wurde am01.07 um ca. 15 uhr mit dem pkw angehalten.
    beim alktest kam 0,05 promille.ich sagte ich habe gegen 14 uhr 1 radler getrunken.
    beim urintest wurde positiv auf speed angezeigt.
    dummerweise sagte ich, ich kann mir dieses ergebnis nicht erklären,es könnte evtl. wegen einem medikament sein das ich um 10 uhr eingenommen habe.(habe tatsächlich um 10 uhr ca. 100mg tilidin eingenommen, was ich vom arzt verschrieben bekomme)
    ...angegeben habe ich aber tramadol genommen zu haben(habs in der aufregung verwechselt).
    meine frage ist jetz,was kommt auf mich zu ?

    der speedkonsum war ca. 40 std. vor der verkehrkontrolle. einmaliger konsum von ca. 0,2 g
    nach meinen recherchen könnte aus aus dem blut verschwunden sein. angenommen es ist nichts im blut. was passiert dann wegen dem tabletten und alk konsum ?
    bin verzweifelt!

    viele grüsse aus bayern

  • #260

    Bukem (Mittwoch, 10 Juli 2019 16:41)

    @Stefan : eine Blutentnahme ist erfolgt und Sie haben das Tilidin in Verbindung mit Alkohol eingenommen?
    Und zusätzlich Amphetamine?
    Es wäre schon nur mit dem Medikament fraglich, ob Sie da ein Fahrzeug führen dürften. Ist ja ein Opiat.
    Hat Ihr Arzt hierzu etwas gesagt? Über das führen sollen, sollten wir gar nicht reden. Versicherungsrechtlich sollten Sie es nicht.
    Wird der Konsum von Amphetamine nachgewiesen, ist die Fahrerlaubnis recht sicher weg.
    Ich kann hier nur dringend raten, sich umgehend kompetente anwaltliche Hilfe zu besorgen. Und zwar jetzt. Hier kommt ein strafrechtliches Verfahren oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Betracht. Und später die Überprüfung durch die FSST
    Herr Schüller ist bundesweit tätig.

  • #261

    stefan z (Mittwoch, 10 Juli 2019 17:09)

    @bukem
    danke für die schnelle antwort!
    ja eine blutentnahme wurde gemacht.
    um 10 uhr wurde tilidin genommen und um 14 uhr 1 radler getrunken. um 15 uhr war die kontrolle.
    amphe wurde am sa. gegen 22 uhr konsumiert und am montag darauf um 15 uhr war die kontrolle.
    beim urintest wurden die medikamente nicht angezeigt.(denke weil es ein opioid ist und nur opiate angezeigt werden)
    hab mit meinem arzt nie über medikamente im strassenverkehr gesprochen.
    bekomme das medikament seit ca. 1 jahr verschrieben.
    meinen informationen nach ist amphe bis zu 30 std. im blut nachweisbar.
    die verkehrkontrolle war 40 std. nach dem konsum.
    viele grüsse

  • #262

    stefan z (Mittwoch, 10 Juli 2019 20:25)

    @rechtsanwaltschüller
    wie lange wird es ca. brauchen bis sich die fsst meldet ?
    muss ich den führerschein sofort abgeben auch wenn die blutprobe negativ wegen amphetamin ist ?
    danke für die antworten !
    viele grüsse

  • #263

    Bukem (Donnerstag, 11 Juli 2019 10:05)

    @Stefan :für etwaige Maßnahmen der FSST bestehen blöderweise keine Fristen.
    Zu den Fragen grad auch wg des Medikamenten Konsums solltest du direkt Kontakt mit Herrn Schüller aufnehmen

  • #264

    Thore (Montag, 15 Juli 2019 20:09)

    Ich wurde zu Fuß beim rauchen eines Joints erwischt. Polizei fand außerdem noch einen weiteren vorgedrehten. Während des Durchsuchens hatte ich dummerweise ein Bier getrunken. Muss ich mir jetzt Sorgen um meinen Führerschein machen?

  • #265

    Thore (Montag, 15 Juli 2019 20:34)

    Nachtrag: es wurde weder ein alkohol- noch ein thc test gemacht. Und ich besitze kein Auto

  • #266

    Bukem (Dienstag, 16 Juli 2019 07:34)

    @thore :mal abwarten, was der Chef noch dazu sagt. Aus welchen inhaltlichen Gründen auch immer, der nachgewiesene Mischkonsum von Thc und Alkohol führt zur Versagung der Fahrerlaubnis.
    Hier in deinem Fall sollte eigentlich mangels entsprechender Untersuchungen schon der Konsum von beidem nicht aktenkundig sein.
    Aber auf dich wird auch so ein ärztliches Gutachten zukommen. Solltest dich hier auf der Homepage gleich weiter einlesen.
    Gelegentlicher Konsum 1 x die Woche ist bis dahin drin, dann bitte gleich anfangen und zeitlich sicher zwischen Konsum und Fahrzeugführen trennen, bedeutet nie vor Ablauf von mindestens 72 Stunden nach Konsum ein Fahrzeug führen

  • #267

    Thore (Dienstag, 16 Juli 2019 09:03)

    Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den Konsum ein paar Tage danach komplett eingestellt und nehme das auch als Anlass um auch in Zukunft nicht mehr zu kiffen. Ich mache gerade ein strenges Entgiftungsprogramm. Sollte zeitlich also funktionieren bis dahin sauber zu sein. Der Polizist hatte mich gefragt was für eine Biermarke ich da trinke, es ist ihm also aufgefallen, dass ich ein bier getrunken habe. Ich hoffe mal, dass er das nirgends notiert hat

  • #268

    Thore (Dienstag, 16 Juli 2019 09:11)

    Ich habe übrigens keine Aussage zu Konsumverhalten gemacht und auch nichts unterschrieben. Könnte es trotzdem sein, dass die FSST von dem Bier erfährt?

  • #269

    Bukem (Dienstag, 16 Juli 2019 11:22)

    @Thore :wie gesagt, wenn es keine Messung gab, wird es auch nicht aktenkundig sein.
    In der Flasche könnte ja zb auch ein alkoholfreies Getränk gewesen sein.
    Ich denke auch, dass zu einer Abstinenz keinerlei Grund besteht, denn es gab eben keinen Verkehrsverstoß. Darum geht es.
    Trotzdem mal sehen, was Herr Schüller sagt

  • #270

    Thore (Freitag, 19 Juli 2019 07:07)

    @Bukem, konnte sich Herr Schüller schon dazu äußern? Wie schätzt er die Lage ein?

  • #271

    Bukem (Freitag, 19 Juli 2019 10:10)

    @thore :das macht er hier. Wenn du es eilig hast, wende dich bitte mit separater Mail an ihn. Daten stehen oben

  • #272

    Thore (Freitag, 19 Juli 2019 17:06)

    @bukem, vielen Dank. Es ist nicht so eilig. Entschuldigen Sie meine Ungeduld

  • #273

    Freya (Sonntag, 21 Juli 2019 09:56)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    erst einmal vielen Dank für diese Internetseite. Extrem informativ und erleuchtend - wo ist der Spenden-Button?

    Nun zu meinem Fall:

    Bis vor drei Tagen habe ich recht lange täglich Cannabis konsumiert. Die Menge dürfte im schlimmsten Falle bei 0,4 Gramm Cannabis mit in etwa 10-25 % THC betragen haben. Ich habe ADS und Selbsttestungen im Internet schlagen auch eindeutig Richtung Asperger-Autismus aus - mir hilft es, besser zu schlafen und in der Folge auch am Straßenverkehr sicherer teilzunehmen. Am Wochenende hilft es, einfach mal das Kopfgewitter zu reduzieren und Anspannungen zu vermeiden (ich neige sehr zu Muskelverspannung aufgrund des sensorischen Gewitters). Soweit zu meinem Konsum.

    Nun wurde ich vor etwa 2 Wochen relativ kurz hinter der deutsch-niederländischen Grenze in NRW von der Polizei gestoppt.

    Ich gab an, dass ich in den Niederlanden Craft Beer kaufen wollte - aber das, was ich wollte, ausverkauft war. Aussagen zum eigentlichen Alkohol-Konsum habe ich keine getroffen.

    Ich habe dann einer Durchsuchung meines Autos und meiner Person zugestimmt, nachdem ich angegeben hatte, keinen Alkohol und keine BTM konsumiert und bei mir geführt zu haben - obwohl ich eigentlich wusste, dass das nach hinten losgeht, aber ich bin blöderweise bei Kontrollen immer nervös (selbst wenn wirklich nichts ist).

    Es wurden in meinem Rucksack 6 Gramm Cannabis gefunden (THC-Gehalt dieser Sorte laut Internet 20-30 %).

    Ich gab an, es am Wochende von einem Freund erhalten zu haben und dass ich einfach vergessen hätte, es aus dem Rucksack zu entfernen.

    Zum Konsumverhalten habe ich aber keinerlei Aussagen getroffen, und es wurde danach auch nicht gefragt. Es wurde auch kein "Drogentest" durchgeführt, weder Urin, noch Blut, noch Haare.

    Ich habe am Ende schriftlich ausgesagt, 6 Gramm Cannabis mit mir geführt zu haben - zum Konsum habe ich keinerlei Aussagen getroffen.


    Nun kreisen meine Gedanken natürlich um meinen Führerschein bzw. dem Schreckensgespenst MPU.

    Ich bin in Sachen BTM/Alkohol bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten, und abgesehen von weniger als einer Handvoll Knöllchen (nur einmal mit einem einzigen Punkt in Flensburg) in 15 Jahren Autofahren ist nichts gewesen.

    Das von mir zugegebene und schriftlich fixierte Mitführen von 6 Gramm Cannabis ist also das einzige, was die Polizei/Juristerei mir vorwerfen kann.

    Es herrscht Chaos im Internet bzgl. Aussagen, wann die Verkehrsbehörde in Kenntnis gesetzt wird - weshalb ich mir nun Sorgen mache,

    1. *ob* sie in Kenntnis gesetzt wird
    2. wenn ja, *was* die [wahrscheinlichen] Konsequenzen sein können/werden
    3. wie schnell das alles geht

    Laut einem Internetrechner würde ich wohl noch 8 Wochen benötigen, um ins 90%-Perzentil der bestehenden Urin-Probanden zu gelangen. Aber wird bei mir so ein Test überhaupt angeordnet?


    Um eine Antwort wäre ich Ihnen wirklich sehr verbunden.

  • #274

    Bukem (Sonntag, 21 Juli 2019 18:33)

    @Freya :erst mal vorweg. So schlimm ist das alles nicht, wenn du dich künftig richtig verhälst.
    Wegen deiner neurologischen Erkrankung solltest du dich dringend mit Hausarzt und Neurologen zusammen setzen, um Thc über die Kasse verordnet zu bekommen.
    Dann würden auch wg des Themas fahren unter Cannabis Einfluss andere, deutlich mildere Regeln gelten. Dazu auf Nachfrage bei Interesse gern mehr.

    Nun zum eigentlichen Problem. Es gab ja aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen gar keine Untersuchung. Und vielleicht auch nur deshalb eben keinen Verkehrsverstoß mit Fahrzeug führen mit einem Wert von 1,0 oder mehr ng/ml.
    Das wäre sonst nämlich schon eine Ordnungswidrigkeit mit Punkten, Fahrverbot und erheblich Kosten und nebenbei schon die Hälfte für den dauerhaften Entzug deiner Fahrerlaubnis.
    Das gab es alles nicht. Schwein gehabt.
    Was es aber gibt ist ein Strafverfahren wg des BtM Besitzes, was zeitnah gg eine wohl geringe Geldbuße eingestellt wird, abhängig von deinen Einkommensverhältnissen.
    Im Anschluss daran wird sich aber sehr sicher die Führerscheinstelle bei dir melden und mittels eines ärztlichen Gutachtens deine Fahreignung überprüfen wollen.
    Weil es eben keinen Thc Verstoss bei dir gab, ist ein gemäßigter Konsum, etwa ein Mal wöchentlich bis dahin ok, ab Eingang der Ladung aber bitte aufhören.
    Du kannst den 1 mal wöchentlichen Konsum auch ruhig einräumen, wäre eh sichtbar über die Abbauprodukte.
    Wichtig ist, dass du für dich garantieren kannst, den Konsum verlässlich vom Fahrzeug führen zu trennen, damit dein aktiver Thc Wert eben nie die 1,0 ng/ml beim Fahren betragen kann.
    Dazu musst du bitte mindestens 72 Stunden nach dem Konsum warten. Also Freitag rauchen, erst Montag abend oder Dienstag fahren ist ok.
    Gleichzeitig bitte nie Alkohol in Verbindung mit Thc konsumieren und nie niemals anderes BtM.
    Dann bestehst du dein äG easy.
    Bei Rückfragen bitte melden und einen Spendenknopf gibt es nicht.
    Aber Herr Schüller freut sich sehr über wertschätzende Bewertungen auf seinem Anwalt.de Profil

  • #275

    Freya (Sonntag, 21 Juli 2019 22:08)

    Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort, Bukem.

    Da habe ich wohl wirklich Glück gehabt.

    Ich denke, ich verzichte erstmal komplett, bis alles geregelt ist - letztlich muss ich das auch, da ich zuhause keinerlei Vorräte habe und in dieser Zeit nicht nochmal erwischt werden möchte.

    Ich werde auch versuchen, einen Arzt zu finden, der für das Thema offen ist. Förderlich für die Verschreibung könnte noch sein, dass ich diagnostizierter Migräniker und Cluster-Kopfschmerzler bin (also Schmerzpatient), wenn ich auch derzeit eine längere Remissionsphase habe; zum Glück - Cluster-Kopfschmerz wünsche ich keinem.

    Was mich aber nun wundert, ist die Möglichkeit der Einräumung eines einmal wöchentlichen Konsums. Man liest doch sehr viel im Internet, dass die Verkehrsbehörde bei nur zweimaligem Konsum das Trennungsvermögen anzweifelt?


    P.S.: Ich habe es noch nicht erwähnt, aber beim Autofahren war ich noch nie zugedröhnt. Wenn ich es als Alkohol-Analogon ausdrücken müsste, bin ich wohl noch nie über 0,2 ‰ in einem Auto gefahren. Am besagten Tag wohl eher 0,05 ‰.

    Straßenverkehrssicherheit ist mir sehr wichtig; jeden Tag beobachte ich etliche Blinkmuffel, Kurvenschneider, Drängler, Raser und auch Schleicher und bin sehr bedacht, selbst mit gutem Beispiel voran zu fahren. Auf der Autobahn habe ich fast mal einen Drängler hinter mir gerettet, als vor mir beinahe ein schlimmer Unfall passiert war (Auto mit fünf Dränglern kracht in Leitplanke, fängt sich aber glücklicherweise wieder) , und ich war der einzige, der genug Sicherheitsabstand zu diesem Unfall gehabt hätte - quasi für den Drängler hinter mir gleich mit.

  • #276

    Bukem (Donnerstag, 25 Juli 2019 13:05)

    @Freya :da ist ein kleiner Denkfehler. Solange es eben keinen Thc Verstoss beim Fahrzeug führen gab, ist der gelegentliche Konsum wirklich sicher und unbedenklich, solange man an das oben gesagte hält

  • #277

    Andre (Sonntag, 28 Juli 2019 23:13)

    Eine weitere Frage hätte ich noch, was kostet ein äG ungefähr ? Bin Student und will wissen was icj da ungefähr zur Seite legen sollte.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #278

    Andre (Montag, 29 Juli 2019 00:40)

    Tur mir leid, meine Frage wurde nicht versendet.
    Ich wurde vor ca. 3 Monaten beschuldigt 7gramm Cannabis im Darknet bestellt zu haben ( Bestellung nachgewiesen vom Oktober 2018 ) Durch anwaltliche Hilfe wurde das Verfahren vor einem Monat eingestellt.
    Ich gehe von einem äG aus, oder kann auch nichts kommen ? (Weder besitz noch konsum wurde somit nachhewiesen )
    Ich habe bis vor 2 monaten noch regelmäßig konsumiert, bin jedoch seit ca. 70 Tagen clean.
    Kann ich 1-2 mal wöchentlich konsumieren ohne Gefahr zu laufen das äG nicht zu bestehen ?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen Andre

  • #279

    A. Key (Dienstag, 30 Juli 2019 06:20)

    Ich muss heute Dienstag, 30. Juli, zu einem äG antreten.

    Zu mir:
    Habe letztes Jahr im August/September erfolgreich meine MPU wegen Alkohol & Drogen bestanden.

    Nun zum Vorfall.
    Vorfall war, dass ich am 16. März mit 0,53 Gramm Amphetamin nach einem Clubbesuch erwischt wurde. Habe das Zeug aber auch nicht genommen. Kumpel gab es mir, obwohl ich es nicht wollte. Hatte es dann vollkommen vergessen beim Verlassen den Clubs, dass ich es noch besitze.
    Von harten Drogen lass ich seit der bestandenen MPU eh restlos die Finger. Ich war an dem besagten Tag nur Beifahrer.
    Es wurden keine Tests gemacht o. ä. Nur der Besitz festgestellt.
    Auf falsch Informationen von meinem Anwalt, habe ich eine gewisse Zeit gewartet und es kam nichts von der FSST. Selbst eine geraume Zeit nach dem das Verfahren mit lediglich 200,- Bußgeld abgeglichen wurde.
    Habe dann wieder öfters THC konsumiert. Leider!
    Nun kam vor 5 Wochen doch der Brief ins Haus. Habe dann den Konsum eingestellt. Leider schlagen Selbst-Tests ( THC Tests die ich mir besorgt habe) immer noch an.

    Jetzt mache ich mir Sorgen wegen meinem Test heute.

    Die zuständige Behörde bei der ich den Test mache, rief vor 7 Tagen an um mir nachträglich zu sagen, dass evtl ein Haartest oder 2 Urintests noch folgen werden.

    Die Haare hatte ich vor 2 Wochen komplett entfernt. Kann man mir daraus einen Strick ziehen?

    Ich lebe übrigens in Bayern. Hier ist eh alles bissl strenger als woanders. :(

    Ich lese hier, dass man den Gelegentlichen Konsum von THC zugeben kann, wenn man trennt. Den Konsum kann ich ja auch nicht verleugnen, spätestens wenn das Labotergebnis kommt.

    Mit dem Trennen habe ich es seit der bestanden MPU immer genau genommen. Bin nie innerhalb der 72 Stunden nach dem Konsum gefahren. Ich hatte bis Mai eh kein eigenes Auto.
    Allerdings hatte ich viele Urlaubstage, bevor das Schreiben mit dem Testaufruf kam. was wohl dazu führt dass ich die 50ng COOH wohl überschreite.

    Wie soll mich auf diverse Fragen verhalten? Was wird eigtl gefragt? Und in welchem Zeitraum wird der zweite Urintest gemacht? Gibt es da Chancen dass ich bis dahin sauber bin?

    Ich hoffe, da ihr hier oft sehr schnell antwortet, das ihr mir noch ein paar Tipps geben könnt.

    Ich versuche auch um 8uhr einmal bei euch anzurufen.

    Danke schon mal.

  • #280

    Bukem (Mittwoch, 31 Juli 2019 17:50)

    @Andre ich weiss natürlich nicht, was der Herr Kollege für dich dort eingeräumt hat? Besitz zum Eigenverbrauch etwa?
    Solange du im Verkehr nicht mit 1,0 ng thc oder mehr im Blut ein Fahrzeug geführt hast, ist alles cool.
    Ein äG wird vermutlich kommen, ja. Konsum einmal pro Woche ist ok.
    Wichtig ist, dass du jetzt immer drauf achtest, richtig zeitlich zu trennen. Immer 72 Stunden oder gern länger warten vorm Fahren.
    Meld dich bei Bedarf

    @A key noch aktuell oder schon erledigt?

  • #281

    Andre (Mittwoch, 31 Juli 2019 20:35)

    @Burkem
    Die nette Kollegin plädierte auf unzureichende Beweislage und Unkenntnis über die getätigte Bestellung nach dem Motto "nä weiß ich nichts von und war ich auch nicht" - tut denke ich aber nichts zur Sache dass dort ein äG kommt oder etwa doch ?
    Stelle mich schon mal drauf ein, vielen dank schon einmal

    Mit freundlichen Grüßen

  • #282

    Andre (Mittwoch, 31 Juli 2019 20:35)

    @Bukem meine ich natürlich, nicht Burkem ;)

  • #283

    Sarah (Montag, 12 August 2019 00:09)

    Hallo.
    Ich wurde letztes Jahr im August im Besitz von drei XTC Tabletten erwischt.
    Strafrechtlich wurde zu Protokoll gegeben, dass es sich nicht um meine handelte. Habe dann die Anzeige wegen Verstoß gegen BtmG erhalten.
    Im April meldete sich die Fsst. und wollte ein äG anordnen. Ich hatte die Möglichkeit mich dazu zu äußern. Ich legte eine freiwillige negative Haaranalyse vor die bis Oktober letztes Jahr meine Abstinenz bestätige.
    Der Herr von der Fsst meinte, er prüfe den Fall nochmal und evtl. komme ich um ein äG herum wenn ich im Oktober erneut eine Haaranalyse abgebe und somit insgesamt ein Jahr Abstinenz nachgewiesen habe.
    Nun ist es schon eine Weile her und ich habe nichts mehr von ihm gehört.

    Meine Frage ist nun:
    Soll ich mich nochmals bei ihm melden und nachhaken?
    Falls er sich bis Oktober nicht meldet würde ich die Haaranalyse trotzdem machen damit ich einfach ein Jahr nachweisen kann.
    Kann er denn überhaupt noch ein äG nach einem Jahr belegter Abstinenz fordern?
    Ich bin ab November im Ausland für unbestimmte Zeit und habe die Sorge, dass er sich dann doch nicht mit einem Jahr Abstinenznachweisen zufrieden gibt und ein äG anordnet welches ich nicht beibringen kann, da ich weg bin.

    Was würden Sie mir raten?

    Vielen Dank schon mal im voraus.
    Was würden Sie mir denn raten?

  • #284

    Bukem (Montag, 12 August 2019 11:44)

    @Sarah :weil ja ganz oft zwischen strafrechtlicher Aktenlage und der Wirklichkeit Unterschiede bestehen können, einmal kurz der Hinweis. Sollte ggü der FSST der Konsum anderer Btm als Cannabis eingeräumt oder durch das äG belegt werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
    Wird ein äG nicht fristgerecht eingereicht, auch.
    Grundsätzlich raten wir immer ab, Sachverhalte mit der FSST selbst zu erörtern. Ähnlich wie bei Anwälten, hat sich zb im medizinischen Bereich auch ein eigener Berufsstand entwickelt, der sich Ärzte nennt. So ähnlich ist das hier auch und dafür gibt es eben sachliche Gründe.
    Ich würde an deiner Stelle direkt an Herrn Schüller um ein entsprechendes Beratungsgespräch bitten. Komplikationen sind halt immer denkbar
    Natürlich kannst du trotzdem einfach nachfragen bei der FSST, hast du ja auch vorher gemacht und am besten schriftlich mitteilen, ab wann und wielang du weg bist.
    Du solltest aber keinesfalls drauf vertrauen, dass die Sache so einfach aus der Welt ist. Für Massnahmen der FSST gibt es keine Fristen.
    Deshalb bitte ausser Cannabis nichts konsumieren.

  • #285

    Sarah (Montag, 12 August 2019 11:53)

    Ein Nachtrag.
    Bin ab November dann auch nicht mehr in Deutschland gemeldet. Bzw habe keinen Wohnsitz hier. Kann mir daraus ein Stick gedreht werden?

  • #286

    Christian (Montag, 12 August 2019 14:58)

    Hallo,

    wurde mit 1.1g mariuhana im Besitz auf der Straße erwischt ohne Konsumiert zu haben. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Führerscheinstelle hat sich bei mir gemeldet und ein Urinscreening und FÄG angeordnet.
    Das 1. Urinscreening sollte innerhalb von 2 Tagen passieren, in diesem wurde ich positiv auf THC-Cooh getestet der Wert im Urin lag bei 39 ng/ml.
    Nun meine Frage heißt das schon das mein FS weg ist oder ist das Fachärztliche Gutachten Ausschlaggebend, welches 100% negativ sein wird, das ärztliche gutachten soll bis 7.10 der FS-Stelle vorgelegt werden. Das 1 Urinscreening und die auswahl wo das FÄG gemacht werden soll bis zum 15.08.19 vorlegen.
    Gibt es hoffnung in meinen Fall ? Bitte um Hilfe, war kurz vor dem 1 Test den ich nicht erwartet hatte in Holland, wo es ja legal ist.
    Ich fahre eig kaum mit dem Auto und wenn ich Konsumiert habe lasse ich dss auto 3-4 Wochen stehen, da ich mit dem Zug günstiger und Schneller in der Uni bin.

    MFG

  • #287

    Bukem (Dienstag, 13 August 2019 10:47)

    @Sarah : das kann ohne richtige Kommunikation mit der Behörde leider nicht ausschließen. Wird da einer Ladung zum äG nicht fristgerecht gefolgt, wird im Zweifel die Fahrerlaubnis entzogen

    @Christian: du machst eigentlich alles richtig und es ist grundsätzlich alles halb so wild.
    Es liegt ja eben kein Thc Verstoss beim Fahrzeug führen vor. Das würde dir nämlich ansonsten das Genick brechen.
    Du machst es aber richtig und genau so, wie auch für die Führerscheinstelle unbedenklich ist.
    Du trennst zwischen dem Konsum und dem Fahrzeug führen, damit der aktive Thc Wert sicher unter dem Richtwert von 1,0ng /ml Blut ist.
    Dazu würden übrigens schon sehr sicher vier Tage reichen. Die paar Wochen brauchst du definitiv nicht.
    Solange das so ist und aus Behördensicht verlässlich drauf achtest, ist ein gelegentlicher Konsum, zb einmal die Woche, völlig ok.
    Gleichzeitig darf man allerdings niemals Alkohol in Verbindung, also am selben Abend, mit Thc konsumieren und genauso wenig jemals, auch ohne Verkehrsbezug, andere Drogen genommen haben.
    Trägt man das so vor, besteht man doch sehr sicher das äG.
    Du kannst also selbst in das ÄG gehen. Natürlich steht es dir frei, dich hier anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Herr Schüller ist bundesweit tätig.

  • #288

    Christian (Dienstag, 13 August 2019 16:52)

    Hallo und danke für die Antwort,

    habe einen Fehler gemacht und zwar ist bei mir der Wert : delta 9 THC Cabonsäure vom 39ng/ml im URIN beim 1.Screening festgestellt worden.

    Macht das einen Unterschied ??


    Mein Anwalt meinte ich soll den Wert nicht der Führerscheinstelle weiterleiten weil dieser zu hoch wäre...
    Im schreiben steht aber wenn ich das nicht bis zum 15.08 mache entziehen sie mir den Führerschein.
    Bis und nach dem Ärtzlichen Gutachten werde ich nicht mehr konsumieren, ich denke das bisdahin kein THC und abbauprodukte mehr im Körper sind.
    Ich möchte das ÄG auch machen um meine Unschuld zu beweisen. Mein Anwalt sagte mir das die führerscheinstelle gegen das Übermaßgesetzt verstößt.

    was soll ich jetzt tun ?

  • #289

    Bukem (Mittwoch, 14 August 2019 10:43)

    @Christian :das sollte dir eigentlich dein Anwalt, den du ja dafür bezahlst und er vermutlich und hoffentlich deine Akte genau kennt, beantworten. Wir können und dürfen hier aus verschiedenen auch berufsrechtlichen Gründen da nicht einfach reinfunken.
    Wenn du dich aber nicht gut betreut fühlen solltest, dann kann ich dir zumindest vorschlagen, dass du per obiger Kontakt Mail bei Herrn Schüller vorstellig wirst und eine Zweitmeinung erbittest. Das ist dann aber eben auch ein Beratungsmandat

  • #290

    Christian (Mittwoch, 14 August 2019 12:50)

    der anwalt ist ein freund der Familie , er ist nicht im Fall drinne und hat mir nur seine Ansicht erzählt, dafür habe ich auch nichts bezahlt, wollte von Ihm nur ein Rat haben.

    Was ist mit dem delta Cabonsäure wert, ist dieser wirklich zu hoch?

    das ist meine einzige Frage??

    Mfg

  • #291

    Bukem (Donnerstag, 15 August 2019 11:29)

    @Christian :das hängt ausschließlich davon ab, was du für Angaben machst.
    Also es geht um Thc Cooh, das ist das Abbauprodukt des aktiven Thc Wirkstoffs.
    Thc Cooh hat eine ungefähre Halbwertszeit von irgendwas zwischen 3,4- 5,6 Tagen. Thc Cooh dient der Behörde als Nachweis, dass man die letzten Tage, Wochen oder Monate konsumiert hat.
    Du hast zusätzlich in dem ÄG eine Wahrheitspflicht. Wenn Du jetzt wahrheitsgemäß dort angibst, zuletzt zwei Tage vor der Aufforderung zum Screening konsumiert zu haben, ist der Wert m. E. OK.
    Wenn du sagst, ich hab zuletzt zwei Wochen vorher konsumiert, ist er zu hoch. Dann rechnen die das zurück und kommen mindestens auf was mit 150 zum Zeitpunkt des Konsums. Und dann, Kunstgriff der Verwaltung, gilt du als Dauerkonsument und verlierst deine FE auch ohne den Verkehrsverstoß unter Thc Einfluß.

    Klingt kompliziert? Ist es auch. Daher mein erneuter Vorschlag, dies mit Herrn Schüller persönlich zu besprechen.

  • #292

    Freya (Montag, 19 August 2019)

    Hallo nochmal,

    vielen Dank für die bisherige Hilfe.

    Mein Fall in einem Satz (Details gibt es weiter oben):

    Ich bin in NRW mit 6g Cannabis im Auto erwischt worden, es wurden aber keine Tests durchgeführt und es besteht somit keine Trunkenheitsfahrt. Es kam bisher keine Post von der Staatsanwaltschaft oder der FSST.


    Nun meine Fragen, für deren Beantwortung ich wieder sehr dankbar wäre:

    1. Welche Verjährungsfristen gelten strafrechtlich, wenn keine Post eintrifft? Kommt hier die Dreimonatsfrist für Ordnungswidrigkeiten in Betracht?

    2. Wenn keine Post vom Strafrecht kommt, kann dann überhaupt Post von der FSST kommen? Und wie schnell muss die kommen, um nicht zu verjähren?

    3. Welche Verjährungsfristen gelten grundsätzlich für die FSST?



    Ich hoffe die Fragen einigermaßen logisch gestellt zu haben.

  • #293

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 August 2019 19:36)

    @Christian:

    Wenn Ihr Anwalt davon fabuliert, dass der THC COOH Wert von 39 ng/ml zu hoch ist und Sie das Gutachten deshalb nicht abgeben soll, hat er keine Ahnung von dem Rechtsgebiet.

    Aber da er ja ein Freund der Familie ist, machen Sie das ruhig mal in Ihrer Naivität.

    Gut, dann passiert das:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Aber darauf hat Ihr Anwalt Sie sicher auch schon hingewiesen. Er hat aber Recht mit dem Übermaßverbot.

    Aber Sie wissen es besser als der Anwalt und wollen treudoof Ihre Unschuld beweisen. Na dann mal los!

    Warum fragen Sie eigentlich einen Juristen, wenn Sie es eh besser wissen? Und warum fragen Sie dann hier? Sie kriegen das sicher auch alleine auf die Kette.

    Wenn Sie innerlich bereit sind, Hilfe anzunehmen, dann melden Sie sich per Mail bei mir. Umsonst wird die Sache aber nicht laufen, das sollten Sie wissen.

    @ Freya:

    Dreimonatsfrist für Delikte nach § 29 BtMG? Ist denn schon Weihnachten?

    Bei Drogenfahren nach § 24 a StVG gilt eine einjährige Verjährung. Aber darum geht es nicht. Die StA wird sich vor der Verjährung bei Ihnen melden.

    Mit Glück kann das noch eingestellt werden nach § 31 a BtMG. Kommt auf die Umstände an.

    Und die verwaltungsrechtlichen Maßnahmen unterliegen keiner Verjährung. Da wird ein ärztliches Gutachten kommen. Welches jedoch recht einfach zu bestehen sein wird. Vorausgesetzt, man verhält sich nicht zu naiv und sagt keine falschen Sachen, sondern die richtigen. Ist wie so oft im Leben.

  • #294

    Herbert (Donnerstag, 29 August 2019 23:58)

    Hallo, ich wurde im April 2018 von der Polizei im BW mit 8 Gramm Cannsbis aufgegriffen. Ich habe von meinem Schweigerecht vollen Gebrauch gemacht. Die Anzeige wurde nach 2 Monaten gegen eine Auflage (Spende an Suchthilfe) v. 50€ eingestellt.

    Bis heute (1 Jahr und 4 Monate später habe ich noch keine Einladung von der FS zum ÄG erhalten. Ich hatte im Dezember 2018 aus Neugier (und Dummheit) bei der FSS angerufen und auf Nachfrage denen indirekt mitgeteilt, dass gegen mich eine Anzeige vorlag, ich jedoch kein Konsument bin.

    Muss ich nach bald 1 Jahr und 5 Monaten noch mit einer Einladung zu ÄG rechnen?
    Theoretisch weiß die FS ja seit spätestens 12/2018 Bescheid. Kann es trotzdem sein, dass ich kein ÄG ableisten muss? Habe seit 04/2018 komplett abstinent gelebt, bis auf 3 Tage im Urlaub vor ca. 3 Wochen.

    Vielen Dank vorab für die Antwort!

  • #295

    Herbert (Freitag, 30 August 2019 09:48)

    Nachtrag: ich wurde am Bahnhof aufgegriffen, es gab also keinen Bezug zum Strassenverkehr. Auch habe ich keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht und musste keinen Urintest abgeben. Ich war 2015 jedoch schon mal als Zeuge in einer BTM-Sache geladen, was die Polizisten auch gewusst haben (wahrscheinlich durch ihr Informationssystem). Damals habe ich ebenfalls nichts von der FS gehört.

  • #296

    Bukem (Freitag, 30 August 2019 10:38)

    @Herbert: was heißt denn als Zeuge? Sofern damals auch kein Strafverfahren gegen dich lief, gibt es auch keine Weiterleitung an die FSST.

    Jetzt bei dem neuen Vorfall verhält sich das leider anders.
    Und für Maßnahmen der Führerscheinstelle gibt es leider keine Fristen. Ein äG ist deshalb weiterhin sehr wahrscheinlich.
    Aber, und das ist die gute Nachricht, du unterliegst einem Denkfehler.
    Es gab bei dir keinen Verkehrsverstoß, also kein Fahrzeug führen unter Thc Einfluß. Deshalb kannst du momentan recht unbesorgt zumindest gelegentlich weiter konsumieren, jedenfalls bis zum Zugang der Ladung.
    Ein zb einmal wöchentlicher Konsum ist auch für die FSST völlig ok, allerdings mit gewissen Einschränkungen.
    Wenn konsumiert wird, musst du gewährleisten, daß Fahrzeug mindestens 72 Stunden stehen zu lassen, damit der aktive thc Wert unter den Richtwert von 1,0ng sinken kann. Gleichzeitig darf man nie Alkohol gemeinsam mit Thc konsumieren und niemals anderes BtM konsumiert haben.
    Trägt man das so dort vor, ist alles in Ordnung.
    Rein vorsorglich wäre ein äG mangels Verkehrsbezug eh rechtswidrig, aber dagegen bestehen dummerweise keine Rechtsmittel

  • #297

    Herbert (Montag, 02 September 2019 10:51)

    @Bukem:

    Vielen Dank für die zeitnahe Antwort! Ihr seid ein echter Segen für uns alle hier.

    Könnte es auch sein, dass die FS auf ein äG verzichtet aufgrund mangelnden Verkehrsbezugs? Oder kommt es regelmäßig vor, dass sich die Behörde nach 1 Jahr und 4 Monaten noch meldet?

    Was mich im Moment belastet ist einfach die Frage, ob ich eine Einladung zum äG erhalte oder nicht. Immerhin ist schon eine Menge Zeit verstrichen seit der "Tat". Und i.d.R. meldet die FS sich doch nach wenigen Wochen..

    Würde eine Akteneinsicht durch Sie bei der FS Sinn machen, um diese Frage zu klären?

  • #298

    Bukem (Montag, 02 September 2019 14:57)

    @Herbert :geh mal ruhig davon aus, dass die Ladung kommt. Passiert regelmäßig auch nach längeren Zeiträumen als deinem.
    Aber wo Lage denn das Problem? Konsum von anderem BtM?

  • #299

    Herbert (Dienstag, 03 September 2019 07:24)

    @Bukem zuletzt habe ich im Juni 2018 MDMA konsumiert. Und im Juni 2019 habe ich 3 Mal mit 1P-LSD microdosiert. Aber das sollte ja keine Probleme bereiten, da es bei Tests lt. einschlägiger Meinung nicht untersucht wird. Stimmt dies auch mit Ihrer Erfahrung überein?


  • #300

    Bukem (Dienstag, 03 September 2019 11:47)

    @Herbert : das stimmt, ohne besondere Verdachtsmomente, etwa dem Fund von LSD, wird darauf nicht getestet.
    Allerdings ist doch auch auf typischen Trips oft Mdma enthalten oder? Ob plsd dem Btmg unterliegt, weiß ich ehrlich gesagt nicht, es gibt aber das NpsG, das neue psychoactive Substanzen Gesetz.
    So oder so, jeder Nachweis von anderen BtM als Cannabis bedroht deine Fahrerlaubnis.
    Das Mdma von 2018 könnte im Falle einer Haaruntersuchung zumindest noch im Haar nachgewiesen werden, wenn dein Haar lang genug wäre. Grundsätzlich wächst das ca 1 cm pro Monat.
    Ein etwaiger Friseurbesuch mag da manchmal beruhigend wirken, er wäre zumindest vor dem Zugang einer Ladung zum äG auch rechtlich unbedenklich

  • #301

    Johnny (Montag, 16 September 2019 21:43)

    Hallo Herr Schüler, hallo Bukem

    Ich wurde im Februar bei einer Polizei Kontrolle auf Cannabis kontrolliert zum Konsum habe ich keine Angaben gemacht. Blut Ergebnisse :1,4ng aktives Thc 16ng thc-cooh. Habe dann 6 Monate komplett mit dem Rauchen aufgehört. Am 14.09.2019 kam der Brief von der Behörde das ich zum äG muss.
    Ich Dummkopf habe im zeitraum vom 07.09.19-09.09.19 3 joints geraucht mit 3 Leuten muss ich mir Sorgen machen wegen meinem Führerschein? Bitte um eine schnelle Antwort ich kann eh nicht mehr viel dran ändern vielen dank im voraus

  • #302

    Bukem (Dienstag, 17 September 2019 11:22)

    @Johnny : ja, musst du leider. War klug, dass du keine Angaben gemacht hast. War gar nicht klug, dass du jetzt konsumiert hast.
    Wird im äG jetzt Thc Konsum nachgewiesen, fällst du durch. Nach alter Rechtslage wäre die FE dann weg. Nach neuer Lage noch nicht, es folgt dann eine Mpu. Die wirst du aber regelmäßig nicht bestehen können, da du keine Abstinenznachweise vorlegen kannst.
    Wenn du zumindest prüfen lassen, ob evt ein Hintertürchen greifen kann, dann musst du jetzt sofort loslegen. Nicht warten, machen.
    Ein fähiger Anwalt kann probieren, ob man was retten kann. Dazu brauchst du auch verkehrspsychologische Hilfe. Dann können evt Ausnahme Tatbestände greifen.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Daten stehen oben.

    Schau hier bitte rein, das erklärt das
    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/

  • #303

    Johnny (Dienstag, 17 September 2019 14:25)

    Bukem wie soll ich am besten beim äG über mein Konsum reden? Ouh man das ärgert mich so sehr. Gibt es dort keine Grenzen wen beispielsweise nur sehr wenig vom abbauprodukt gefunden wird aber kein aktives

  • #304

    Johnny (Dienstag, 17 September 2019 15:03)

    Wird thc nachgewiesen obwohl ich solange nicht mehr geraucht habe und dann halt nur 3 joints anschließend wieder über 10 Tage clean?

  • #305

    Bukem (Mittwoch, 18 September 2019 10:58)

    @Johnny: weil es eben deinen Verkehrsverstoß gab, ist die Grenze leider bei 0.
    Wird bei dir THC COOH nachgewiesen oder solltest du davon sogar reden, belegst du dein fehlendes Trennungsvermögen und was dann passiert, hab ich dir oben skizziert. Deshalb absolut nichts sagen, dass du jetzt weiter konsumiert hast.

    Guck mal hier rein: https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/

    Ganz evt wird ja doch nichts nachgewiesen, käme auf Menge, Stärke usw des Zeugs an.
    Aber auch dann ist es schwierig, ein äG zu bestehen. Kann dir wirklich nur raten, hier dich überall auf der homepage gründlich einzulesen. oder eben doch anwaltliche Beratung zu suchen

  • #306

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 18 September 2019 15:44)

    Das ärztliche Gutachten wird negativ ausfallen, da zumindest der gelegentliche Konsum von Cannabis nachgewiesen werden wird wegen des THC COOH in Ihrem Urin.

    Und es geht nicht um THC. Es geht um THC COOH. Mit sehr viel Glück ist es draussen nach 10 Tagen. Aber sehr unwahrscheinlich imho.

    Dann droht das Szenario hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Und darauf sollten Sie sich vorbereiten, wenn der Führerschein für Sie zB wegen dem Beruf wichtig ist.




  • #307

    Sebastian (Mittwoch, 25 September 2019 20:52)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    vielen Dank erstmal für diese sehr informative Seite und Ihr Engagement diesbezüglich!
    Ich selbst habe bis vor 6 Wochen täglich THC konsumiert und habe den Konsum seitdem komplett eingestellt.
    Um den Verlauf des Abbaus zu verfolgen, habe ich mir selbst THC-Urinteststreifen besorgt, die einen THC-COOH Cut-Off von 50ng/ml haben. Diese zeigen inzwischen zwei deutliche Linien, also negativ an, was mich sehr beruhigt hat. Beunruhigt war ich, als ich einen 25ng/ml Test zwischen die Finger bekam, da dieser zwar den zweiten Strich schon leicht zeigt (was ja lt. Anleitung negativ sein soll), jedoch nicht so deutlich wie die 50er.

    Nun zu meinen zwei Fragen:
    1) Wie sind Ihre Erfahrungen oder Kenntnisse darüber, welchen Cut-Off die Polizei Bremen nutzt? Sind diese je nach Dienststelle unterschiedlich oder gibt es einen Standard?

    2) Droht bei einem THC-COOH-Wert um die 20ng/ml (ohne aktivem THC) ein äG oder werden solche Verfahren (im Falle einer Blutentnahme) eingestellt?

    Vielen Dank und Grüße!

  • #308

    Bukem (Donnerstag, 26 September 2019 09:33)

    @Sebastian: Find ich gut, dass Sie sich da Gedanken machen.
    Bei dem von Ihnen beschriebenen Konsummuster wird das THC COOH ungefähr drei Monate nachweisbar sein. Da jeder Mensch einen unterschiedlich starken bzw. langsamen Stoffwechsel hat, sind exaktere Prognosen nicht möglich.

    Bundesweit gibt es keine identische Handhabe, was die verwendeten Schnelltests betrifft. Meist, und meiner Kenntnis nach auch in Bremen, werden Schnelltests mit eine cut-off Wert von 20 ng/ml benutzt.
    Grundsätzlich ist reiner THC COOH Nachweis im Falle einer Kontrolle straf-und owirechtlich völlig unbedenklich. Es kommt hier vielmehr darauf an, dass man einen eventuellen Konsum zeitlich ausreichend zum Fahrzeugführen trennen kann, damit man eben nicht mit einem Wert von 1,0 oder mehr ng aktiven THCs ein Fahrzeug führt. Das ist spätestens nach 72, evt aber bei starkem Wirkstoffgehalt auch erst nach 96 Stunden nach Konsumende sehr sicher gewährleistet.
    Ihr früheres Konsumverhalten ist eine nicht ungefährliche Hypothek. Sollten Sie zB bei einem Wert von 20 ng THC COOH gemessen werden und geben unvorsichtige Aussagen an, etwa, dass Sie bis vor sechs Wochen noch Dauerkonsument waren, droht nicht nur ein äG, sondern sogar eine konkrete Gefährdung Ihrer Fahrerlaubnis.
    Deshalb bitte keinerlei Angaben zum Konsum und Konsumverhalten tätigen.
    Dass dann ein äG angeordnet werden würde, ist zumindest nicht sonderlich wahrscheinlich, aber eben auch nie ausgeschlossen. Führerscheinstellen halten sich nicht unbedingt an geltendes Recht.
    Sollte ein äG kommen, wäre das mangels THC Verstoss sehr leicht zu bestehen, solange man dort nichts falsches sagt.
    Richtig wäre richtige und ausreichende zeitliche Trennung, kein gleichzeitiger Mischkonsum mit Alkohol und keinerlei Konsum anderer Drogen.

    DEshalb

  • #309

    Sebastian (Donnerstag, 26 September 2019 12:57)

    Hallo Bukem,
    vielen Dank für die ausführliche Antwort!
    Meine Schlussfolgerung ist also, dass ich keine Angaben machen werde (falls es dazu kommt) und dass ich den freiwilligen Urintest mitmache, da ich dann zumindest die 50%ige Chance habe, dass dieser negativ ausfällt. Würde ich diesen nämlich verweigern und es würde Blut abgenommen werden, bestünde das Risiko eines äG.

    Dankeschön und viele Grüße :)

  • #310

    Can (Freitag, 04 Oktober 2019 01:24)

    Hallo ich wurde. Mit halben jxint erwischt und meine Schwester hat den Polizisten 2 tldin Tabletten gegeben ich muss jetzt einen Gutachten absolvieren werden nur 2 Urin test er gemacht oder??

  • #311

    Bukem (Freitag, 04 Oktober 2019 11:28)

    @Can :erzähl mal bitte etwas genauer. Das ist wirklich wichtig, weil ich sonst nicht genau antworten kann
    Du bist im Auto gefahren? Oder nicht? Hast du irgendwas dazu gesagt, ob du regelmäßig kiffst?
    Was waren das für Tabletten? Nimmst du die? Hat der Arzt dir das verschrieben?

  • #312

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 04 Oktober 2019 22:09)

    @Sebastian:

    Die Polizei benutzt verschiedene Schnelltests mit unterschiedlichen Cut Offs.

    Ein ärztliches Gutachten oder eine MPU drohen in der Regel nur, wenn der THC Wert mindestens 1,0 ng/ ml beträgt, als kein Trennungsvermögen vorliegt.

    Der THC COOH Wert hingegen wird in der Regel dazu benutzt, das Konsummuster zu bestimmen. Dass es hierbei zuweilen kurios zugeht, steht auf einem anderen Blatt. Nach dem Konsum Auto 48, besser 72 Stunden stehen lassen, dann passt das in der Regel. Im Falle einer Kontrolle KEINE Aussagen zu Konsumfragen machen. Und keine Spiele wir Finger an Nase etc mitmachen.

    @Can:

    Sie müssen wegen einem Joint zum Gutachten? Dort werden nicht nur Screenings mit Urin gemacht. Es kann auch sein, dass Haare genommen werden. Auch Körperhaare. Und Sie werden auch zu Ihrem Konsumverhalten befragt werden.

  • #313

    Soran (Montag, 14 Oktober 2019 17:22)

    Hallo Herr Schüller,

    Danke für die informative Seite.
    Wie sehen sie folgenden Sachverhalt?
    März 2019 angehalten worden. Schnelltest auf thc war positiv also erfolge durch die Polizei Blutentnahme.
    Thc wurde dann wie folgt gemessen:
    Thc 1.51 ng
    THCOH 2.06 ng
    THCCOOH 54.9 ng

    Da aufgrund der Werte einen Konsum nicht abstreiten kann, habe ich lediglich einen einmaligen Komsum in Form eines Joints angegeben.
    Nun musste ich zum ärztlichen Gutachten bei der dekra.
    Gutachten habe ich erhalten, alle Werte sind negativ (habe nicht mehr konsumiert) und wurde mittels urintest getestet.
    Auch beim Gutachten bin ich bei meiner ges hixhte geblieben. Somit eigentlich alles gut aber die Formulierung des Gutachtens gibt mir zu denken. Ich hatte den Abend vor Feststellung ein Bier dazu getrunken und bei der Kontrolle wurde der atemalkohol getestet und mit Null vermerkt. Steht auch so drin im Bericht. Nun steht folgendes Schluss Wort:
    "Die anlassbezogene verkehrsmedizinische Untersuchung hat in der Drogenanamnese auffällige Befunde ergeben (ein zeitgleiche Konsum von Cannabis und Alkohol). Das durchgeführte Drogenscreening ist unauffällig ausgefallen. Nach den hier erworbenen Befunden liegen bei Herrn X keine durch den Konsum von Betäubungsmitteln verursachten körperlichen Änderungen vor. Diagnostisch liegt bei dem untersuchten eine Drogengefährdung vor. Nach den vorstehend dargelegten Schlussfolgerungen, die sich aus den mitgeteilten Vorbefund, den Angaben des untersuchten zum Betäubungsmittelkonsum und den im Rahmen der Begutachtung erhobenen befunden zu ziehen waren, ist die Frage der fahrerlaubnisbehörde aus verkehrsmedizinischer Sicht wie folgt zu beantworten. Ausgehend von der am untersuchungstag zu überblickendem Befundlage wurden Herrn X mündlich Empfehlungen zur Vorbereitung auf die ergänzend erforderliche medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtung gegeben.
    Ob das Konsumverhalten von Herrn X als einmalige Einnahme von cannabis zu bezeichnen ist, dies zeitgleich mit Alkohol, kann aufgrund der ungenauen Angaben des untersuchten zum Zeitpunkt des Cannabiskonsums nicht beantwortet werden"

    Ich finde trotz negativer Ergebnisse in Screenning die Antwort sehr unbefriedigend. Muss ich mir da Gedanken drüber machen bzw
    Sorgen über weitere Konsequenzen?
    Die Führersteinstelle hat das Gutachten natürlich nicht erhalten wegen Schweigepflicht. Muss ich denen das ganze Dokument zur Verfügung stellen oder reichen die Passagen des Screenings?
    Danke vorweg für ihre Zeit

  • #314

    Bukem (Mittwoch, 16 Oktober 2019 09:35)

    @Soran: Das ist schwierig, vollständig und rechtssicher zu beantworten, wenn man die Schreiben selbst nicht vorliegen hat.
    Wenn ich das richtig verstehe, empfehlen die zusätzliche Durchführung einer MPU, " Ausgehend von der am untersuchungstag zu überblickendem Befundlage wurden Herrn X mündlich Empfehlungen zur Vorbereitung auf die ergänzend erforderliche medizinisch-psychologische Fahreignungsbegutachtung gegeben."
    Mischkonsum zwischen Alkohol und THC ist tatsächlich leider eine Totsünde, die zum Entzug der Fahreignung führt. Ob das hier überhaupt vorlag, muss in der Akte ernsthaft geprüft werden.
    Das sollte ganz dringend anwaltlich geprüft werden, wenn du das abwehren willst. Ansonsten steht zu befürchten, dass du die MPU schon mangels Vorliegens von Abstinenznachweisen gar nicht bestehen könntest im Moment.
    Es ist schon mal gut, dass du die Gutachterstelle nicht von der Schweigepflicht entbunden hast, jetzt darfst du aber keine Zeit verlieren.
    Meld dich bitte asap bei Herrn Schüller bei Interesse, er ist bundesweit tätig

  • #315

    Daniel Schmitt (Mittwoch, 23 Oktober 2019 17:06)

    Hallo! Auch ich will Ihnen zunächst ein großes Kompliment aussprechen! DANKE für Ihre großartige Vorarbeit hier! Ich habe viele Kommentare gelesen und Sie helfen wirklich so vielen Leuten. Das ist toll! DANKE!

    Zu meinem Anliegen: Ich wurde 2017 kontrolliert: THC 1,6 ng/ml / THC-Abbau 7 ng/ml - 1Monat Fahrverbot, 3 Punkte, 500Strafe.
    2019 würde ich wieder kontrolliert: THC 0,7 ng/ml / THC-Abbau 5ng/ml aber noch Benzoylecgonin 9 ng/ml.

    Die (trotz allem freundliche) Polizistin am Telefon sagte mir zum Einen, dass ich mit einem Bußgeld zu rechnen hätte, da ich unter Einfluss von Cannabis gefahren bin. Auf meinen Einwand dass es doch unter dem Grenzwert war, sagte sie dass es genügt wenn man etwas findet und dass der Befund zur Führerscheinstelle geschickt wird. Sie meinte aber auch dass der Kokswert „unerheblich“ sei und sie ihn als negativ in meiner Polizeiakte verbucht, weil er so niedrig wär.
    Zum Konsum habe ich mich nicht geäußert.

    Ich hab nun große Angst, ob evtl ein ärztliches Gutachten auf mich zukommt. Ich fahre nie unter Einfluss, aber meine Haare (ca.50cm lang) werden alle 3-4 Wochen mit MDMA und Co gefüllt - und ich somit trotz geringer Werte eine MPU zu erwarten habe?.. Jeglichen Konsum habe ich seit der Kontrolle natürlich eingestellt.

  • #316

    Daniel Schmitt (Mittwoch, 23 Oktober 2019 18:36)

    PS: beides waren allgemeine Verkehrskontrollen; 2017 war ich abends kontrolliert worden. 2019 sogar mittags. Auffällig war ich beide Male nicht. Ich denke es lag jeweils an meinem alten, weißen Opel Astra und meinen langen Haaren.

  • #317

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 Oktober 2019 21:47)

    @Daniel:

    Wegen dem Benzoylecgonin droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn nicht sofort damit begonnen wird, die Voraussetzungen für diese Ausnahmeregelung hier zu erarbeiten:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/

    Die Polizistin hat Sie veräppelt. Es ist naiv von Ihnen, das so abzunicken. Wenn Sie jetzt nicht Tempo machen, wird die direkte Entziehung der Fahrerlaubnis nicht zu vermeiden sein, es geht nicht um das THC. Nachweis des Konsums harter BTM, hier Kokain. Darum geht es. Melden Sie sich bei mir, wenn ich Ihnen helfen soll. Danke.

  • #318

    Martin (Montag, 28 Oktober 2019 19:21)

    Hallo,

    ich hoffe Sie können mir in meinem Fall helfen...

    Ich wurde mit Begleitung im Urlaub mit Cannabis erwischt, es wurde auf ca 2G geschätzt.
    Ich habe bei der Polizei eingeräumt, das ich konsumiert hatte, das Gras von mir und für mich war und (leider Gottes) habe ich angegeben das ich gelegentlich mal am Wochenende rauche. Anschließend wurde der Wagen durchsucht, aber nichts weiter gefunden. Danach ging es zur Bearbeitung in das Polizeiauto. Meine Begleitung musste ein Urintest abgeben, der positiv war und anschließend einen Alkoholtest, dieser war negativ. Ich musste nur einen Alkoholtest durchführen, sonst nichts weiter. Nach dem Papierkram wurde der Schlüssel eingezogen, da niemand von uns zu dem Zeitpunkt fahren durfte.
    Als die Polizei den Wagen auf einen Nachtparkplatz abgestellt hatte und verschwand, haben meine Begleitung und ich den Ersatzschlüssel rausgeholt und sind abgehauen, weil wir in voller Panik waren und wir nur noch weg wollten... (ich weiß das war ein sehr dummer Fehler...)
    Meine Frage ist nun, da die Polizei nur vermuten kann, dass einer von uns Beiden gefahren ist, wie die rechtliche Lage aussieht.
    Vorab wurde nur Drogenbesitz dokumentiert, sonst nichts, jedoch ist die Streife nach etwa 2Std wieder an der Stelle vorbeig gefahren und wir waren mit dem Wagen schon weg.
    Zudem wird das Verfahren an das Bundesland meines Wohnsitzes weitergeleitet.
    Mit welchen Folgen muss ich rechnen, ist es noch irgendwie möglich eine MPU abzuwenden und wie geht die Polizei mit Vermutungen um?
    Ich hoffe Sie können mir schnell helfen.
    Vielen Dank im Voraus!

    Mit freundlichem Gruß

    Martin

  • #319

    Bukem (Dienstag, 29 Oktober 2019 08:42)

    @Martin: Hier würde sich wohl anwaltliche Hilfe empfehlen, um Grund, also genaue Sachverhaltskenntnis in dem Fall zu bekommen. Erst dann würde man vernünftig weitersehen können.
    Sind Sie denn zum Zeitpunkt der Kontrolle gefahren? Wo war denn der Vorfall? Eine Kontrolle Ihrer THC Werte ist ja anscheinend gerade nicht erfolgt, deshalb wäre für die Maßnahme des Schlüssel Entzugs ( ist da sowas wie ein Fahrverbot auch ausgesprochen worden?) eigentlich kein Raum.
    Was hat denn der Alkoholtest bei Ihnen ergeben? Und haben Sie etwas zum gleichzeitigen Mischkonsum von Alkohol und THC gesagt? Und woher wissen Sie das mit der Streife nach zwei Stunden?
    Grundsätzlich laufen für Sie beide zwei verschiedene Komplexe. Ein strafrechtlicher wegen des BtmBesitzes und etwaiger Verkehrsstraftaten (Rauschfahrt und mehr) und zusätzlich etwaige Maßnahmen der Führerscheinstelle, die sich mit der Frage der jeweiligen Fahreignung beschäftigen.
    Diese Verfahren bedingen und beeinflussen sich gegenseitig,hier ist also Vorsicht geboten
    Im Strafverfahren kann entweder die Staatsanwaltschaft am Tatort oder am Wohnort zuständig sein, örtlich zuständig bei Fahreignungsfragen ist immer die Führerscheinstelle am Wohnort.
    Herr Schüller ist hier sehr gern behilflich, er ist bundesweit tätig. Am besten erreichen Sie ihn per obiger Kontaktmail

  • #320

    Martin (Dienstag, 29 Oktober 2019 09:31)

    Sehr geehrter Herr Bukem,

    erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Nein wir sind nicht gefahren, wir wurden beim Wildcampen "erwischt" und haben auch angegeben das wir nicht fahren würden. Der Vorfall ereignete sich in Bayern und ich habe meinen Wohnsitz in NRW. Der Alkoholtest ergab leider 0,7%, da ich kurz vorher ein halbes Bier getrunken hatte...
    Zum Mischkonsum hab ich mich nicht geäußert, da auch nicht danach gefragt wurde, ich habe lediglich gesagt das ich kurz vorher ein Bier getrunken hatte, quasi das Feierabendbier.
    Ich musste danach keine weiteren Tests über mich ergehen lassen, also keine Blutabnahme oder ein Pinkeltest. (Den musste nur meine Begleitung durchführen, die Polizei meinte, damit sie sicherstellen können dass einer von uns fahren dürfe und sie den Schlüssel da lassen)
    Mit den zwei Stunden weiß ich von meinem Vater, dem Halter des Wagens. Er wurde zwei Tage später kontaktiert und ihm wurde der Fall von der Polizei geschildert. (Sohn wurde mit Gras erwischt, Camper wo anders abgestellt und nach etwa 1,5-2Std war der nciht mehr da)
    Zum Schlüsselentzug kam es, da meine Begleitung positiv auf THC war und ich den Konsum eingeräumt hatte, bzw der Alkoholtest über die 0,5% Grenze hinausging.
    Nun habe ich eine Brief erhalten, mit dem beschlagnahmten Schlüssel, in dem ein Vermerk zur verhinderten Trunkenheitsfahrt steht.
    Desweiteren war ein Brief mit einer Polizeilichen Verkehersüberwachung dabei, in dem steht, dass ein Verfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und Verstoß gegen das BtmG eingeleitet und die zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert wird.
    Ich sollte vielleicht noch anmerken, dass ich vor jetzt mehr als 2 jahren bei einer Verkehrkontrolle, nach einem Urintest positiv auf Kokain getestet wurde. Eine Blutabnahme wurde durchgeführt, jedoch kam anschließend nichts mehr. Bis heute habe ich nichts mehr von dem Fall gehört. Ich hoffe, dass sich dieser Fall nicht auch noch negativ auf mich auswirken wird.
    Der Konsum (rauche lediglich nur Cannabis) wird natürlich komplett eingestellt.

    MfG

    Martin

  • #321

    Bukem (Dienstag, 29 Oktober 2019 15:21)

    @Martin: Der Hinweis auf anwaltliche Hilfe bleibt allerdings bestehen. Hier sollten Sie einfach nicht zögern. Der frühere Kokain Nachweis hätte eigentlich zum Verlust der Fahrerlaubnis führen müssen. Ist bestimmt nicht schädlich, wenn Sie sich das mal anwaltlich ansehen lassen.
    Gelegentlicher Cannabiskonsum wäre nebenbei bemerkt unschädlich, solange Sie hier zeitlich ausreichend zum etwaigen Fahrzeugführen trennen, keinen Mischkonsum mit Alkohol praktizieren und erst recht keine anderen BtM konsumieren

  • #322

    Martin (Dienstag, 29 Oktober 2019 15:34)

    Hallo Bukem,

    momentan schrecke ich noch ein wenig vor den finanziellen Kosten einer anwältlichen Hilfe zurück.
    Zum Vergehen von damals habe ich angegeben, dass ich nicht wusste was das für Zeug war was ich mir da reingehauen habe. Ich hatte es von Leuten auf einer Party angeboten bekommen. Vielleicht hat mich das und keine Befunde im Bluttest gerettet.
    Ich trenne strikt zwischen Fahren und Konsumieren, nur könnte es im Bericht der Polizei anders stehen, sowie der Mischkonsum. (da ich ja leider einen positiven Alkoholtest abgegeben habe)
    Könnten Sie mir evtl. eine grobe Auskunft geben mit welchen Folgen ich ungefähr zu rechnen habe?
    Ich habe nämliche große Angst vor einer MPU, da ich leider auf meinen Führerschein angewiesen bin und mir nicht erlauben kann, ein komplettes Jahr auf den Lappen zu verzichten.
    Das Thema Drogen hat sich für mich zudem komplett erledigt.

    MfG

  • #323

    Solo (Mittwoch, 30 Oktober 2019 02:04)

    Hi wurde mit 0.6 Kokain erwischt im Zug muss jetzt beim TÜV einen Test machen (angeordnet von der Zulassungsstelle) der 559 Euro kostet muss ich öfters so einen Test machen oder einmalig (hab keine Angaben zum Konsum gemacht und nichts dergleichen)

  • #324

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 31 Oktober 2019 19:12)

    @Martin:

    Wenn keiner von Ihnen unter Wirkung von THC oder Alkohol gefahren ist, sehe ich jetzt das Problem nicht. Zudem kann dem Grunde nach sonstwer den Wagen abgeholt haben.

    Hier kann es evtl zu einem ärztlichen Gutachten kommen neben dem Strafverfahren wegen dem Besitz von Cannabis. Alles halbe Höhe und nicht dramatisch. Bleiben Sie also mal locker und lösen den Panikmodus.

    @Solo:

    Es dürfte sich um ein ärztliches Gutachten handeln. Da müssen Sie 2 - 3 mal zur Urinprobe hin. Dazu könnte eine Haarprobe kommen. Vorausgesetzt, es sind Haare da. Man darf die aber nach Zugang des Schreibens nicht mehr schneiden.

    Was wollen Sie denn beim Gutachten erzählen hinsichtlich Ihrer Konsumgeschichte?

  • #325

    Egor (Donnerstag, 31 Oktober 2019 20:17)

    Guten Abend Herr Schüller und Herr Bukem,

    Ich wurde in etwa im April an der Grenze zu Holland mit 3 Gramm Gras und 15 Gramm Psilocybinpilzen aus dem Verkehr genommen, ich war Fahrer und nüchtern, vorher habe ich in meinem Leben nur wenige Male geraucht, und das war zu dem Zeitpunkt auch mindestens ein Jahr her. Mein Beifahrer hatte 2 Gramm Gras und dieselbe Menge Psilocybinpilzen dabei. Gekauft wurde alles aus Spaß und wir wollten das aus Dummheit einfach mal ausprobieren.
    "Zum Glück" wurde uns das abgenommen, wir haben alles sofort herausgegeben und haben uns positiv verhalten.
    Im August kam dann der Brief bzgl des Bußgeldes, bei meinem Kollegen wurde alles fallengelassen, ich musste knapp 400 Euro Strafe zahlen. Seltsam aber okay, hab ich bezahlt und dachte damit hätte sich das. Jetzt kam Anfang Oktober ein Brief für die AG. Explizit werden die Pilze erwähnt.
    Haarprobe, alternativ Urintest wird verlangt. 650 Euro kostet mich der Spaß.
    Dummerweise habe ich im April 2-3 mal Cannabis mitgeraucht, dann aber auch mehrere Tage kein Auto gefahren, das war es dann aber auch. Andere Drogen habe ich nie in meinem Leben konsumiert, die Pilze waren eine einmalige Idee zu deren Umsetzung es nie gekommen ist.

    Getestet wird auf die letzten 3 Monate. An sich sollte das ja garkein Problem sein, jedoch habe ich bei der Haarprobe etwas Angst, dass von außen irgendeine Form von Kontamination gekommen ist, ich arbeite viel mit Bargeld in einer Kasse bei einem Wettanbieter (Hab gelesen, dass Geldscheine schnell mal durch Berührung über Hand und dann Haare die Haarprobe verfälschen), und mein Frisör raucht, bevor er schneidet auch gerne mal einen Joint. Sollte ich das mit dem Frisör und dem Bargeld aus der Kasse bei der AG erwähnen, oder gar einfach den Urintests erzwingen? Und bedenken sollte ich sonst ja bezüglich meiner FE nicht haben oder?

    Vielen Dank

  • #326

    Egor (Donnerstag, 31 Oktober 2019 20:32)

    Kleiner Nachtrag, die AG ist bis zum 02.01.20 fällig, wird aber wohl weniger wichtig sein da ich eh seit 6 Monaten absolut clean bin, bis auf ganz gelegentliche Abende (vielleicht 3 mal in den letzten 4-5 Monaten) an denen ich Alkohol getrunken hab.

    Zudem wurden mir in mein Bußgeld Bescheid 6 Gramm Gras eingetragen, obwohl es tatsächlich nur 3 Gramm waren, wurde mit einer Waage gewogen, hätte ich von vorne rein am besten Einspruch einlegen sollen? Hätte im Endeffekt wohl nicht viel geändert, aber war mir in dem Moment mehr oder weniger egal. Im Nachhinein ärgert es mich aber dann doch, dass die mir die doppelte Menge angehängt haben.

    Meine Haarlänge beschränkt sich ebenfalls auf in etwa 4cm.

  • #327

    Lilly (Freitag, 01 November 2019 13:41)

    Guten Tag,

    Ich war gestern bei meinem äG wegen Besitz einer geringen Menge Amphetamin (als Fußgänger). Fragestellung ist, ob ich konsumiere oder konsumiert habe. Es wurde lediglich eine Urinprobe durchgeführt. Beim Gespräch habe ich gesagt, dass es nicht von mir war und ich noch nie konsumiert habe. Wegen der Situation war ich sehr aufgeregt was mir auch anzumerken war . Meine Fragen: Was ist wenn die Ärztin mir das was ich gesagt habe schlichtweg nicht abkauft? Kann ein weiteres äG angeordnet werden? Oder nachträglich noch eine Haaranalyse, obwohl die Urinprobe sauber sein wird ?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort,
    Mit freundlichen Grüßen.

  • #328

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 02 November 2019 15:37)

    @Egor:

    Wenn nur THC COOH nachgewiesen werden kann unter 75 ng/ml THC COOH, dann sieht es vermutlich gut aus.

    Allerdings ist hier eine anwaltliche Vertretung eher sinnvoll. Man muss wissen, was in der Akte steht. Erst dann kann ich Sie auch vernünftig beraten. Auch und gerade zum Thema "Haare".

    Schreiben Sie mir bei Bedarf gerne eine Mail, danke.

    @Lilliy:

    Die Ärztin wird Ihnen eh nicht glauben. Aber sie kann Ihnen auch nicht das Gegenteil beweisen. Wenn die Urinprobe sauber ist, dann wird nichts mehr nachkommen vermutlich.

  • #329

    Carlo (Dienstag, 05 November 2019 04:18)

    Guten Tag
    Vor 7 Monaten wurde ich von Türstehern mit Btm erwischt das Verfahren wurde vor 1Monat wegen Geringfügigkeit ohne Geldauflage eingestellt. Es wurde meinerseits keine Aussage getätigt und der Besitz abgestritten
    Ein schnelltest von der Substanz (1,4g netto) durchgeführt von der Polizei war Positiv auf kokain. Anmerkung dazu seit dem Vorfall hab ich keinerlei btm mehr konsumiert

    Muss ich mich nun zwingend auf Post von der Führerscheinstelle zwecks AG einstellen und lohnt sich in dem Fall dann Ihre Anwaltliche Hilfe ?

    Und wie lange dauert es Ihrer Erfahrungen nach ungefähr bis man sich bei mir meldet?


    Ich will einfach nur endlich mit dem Thema abschließen können.
    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

  • #330

    Bukem (Dienstag, 05 November 2019 20:06)

    @Carlo : ich kann Ihnen nur raten, sich möglichst schnell bei Herrn Schüller zu melden, wenn und sofern Sie auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind.
    Haben Sie denn sonst in dem Strafverfahren Angaben zu einem etwaigen Konsum gemacht?
    Wenigstens kommt ein ärztliches Gutachten auf Sie zu, um zu prüfen, ob Sie Kokain konsumiert haben.
    Wird dies nachgewiesen oder ist das vorher von Ihnen eingeräumt worden, droht der direkte Entzug der Fahrerlaubnis.
    Ist alles sehr gefährlich und ohne anwaltliche Betreuung mit genauer Aktenkenntnis und Vorbereitung kaum allein zu schaffen.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Bitte per Mail schnell melden und nicht abwarten

  • #331

    Carlo (Mittwoch, 06 November 2019 03:44)

    Ich habe angegeben keinerlei btm zu konsumieren und den Besitz wehement abgestritten das wars. Zur polizeilichen Vernehmung bin ich nicht erschienen. Daraufhin wurde das Verfahren ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    Mittlerweile sind seit dem Vorfall 7monate vergangen und ich frage mich wie lange sowas überhaupt dauert bis die fss sich meldet oder überhaupt melden ?

  • #332

    Bukem (Mittwoch, 06 November 2019 19:02)

    @Carlo: für Maßnahmen der Führerscheinstelle gibt es keine Fristen. Das kann also auch erst in zwei Jahren kommen, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass es nicht kommt.
    Der Hinweis mit Herrn Schüller bleibt bestehen

  • #333

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 06 November 2019 20:18)

    Ruhe bewahren, Carlo. Das kann allerdings wirklich noch nach langer Zeit kommen. Wenn es soweit ist: Konsum einstellen und hier melden. Sind meistens nicht so schwer zu regeln diese Fälle.

  • #334

    Carlo (Mittwoch, 06 November 2019 22:57)

    Ja ich wohne in Niedersachsen und komme gerne auf ihr Angebot zurück falls die Entfernung zu ihnen kein Hindernis darstellt?
    Hatte bereits die Überlegung vorsorglich an einem urin Screening Programm teilzunehmen um ein AG im Ernstfall abwenden zu können dieses kostet jedoch für 6monate fast genauso viel wie ein AG selbst deshalb bin ich mir unsicher ob das überhaupt Sinn macht?
    Aufgrund Negativer Erfahrungen mit einer falsch positiven Haaranalyse in meinem Freundeskreis positiv auf kokain knapp über cut off wert (es ging um besitz von Cannabis) und daraus resultierender 12monatiger Mpu
    Hab ich einfach nur Angst das mir das gleich widerfährt. Seitdem Vorfall trage ich aufjedenfall vorerst nen modischen 12mm haarschnitt
    Ich bedanke mich schonmal für ihre aufgewendet Zeit auch für die von Bukem
    MFG Carlo

  • #335

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 08 November 2019 17:20)

    Die Entfernung ist kein Hindernis. Die Verfahren werden alle im Schriftwege geführt.

    Screenings brauchen Sie nicht machen. Wurde doch keine Blutprobe genommen, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

    Post von der FSST ist wahrscheinlich. Sie sollten sich deswegen aber keine größeren Sorgen machen. Melden Sie sich bitte, wenn es soweit ist, danke.

  • #336

    Carlo (Freitag, 08 November 2019 20:02)

    Vielen Dank für ihre Hilfe werde ich machen

  • #337

    Lilly (Freitag, 08 November 2019 21:13)

    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Leider ist alles anders gekommen. Der Befund kam heute bei mir an. Es ist ein negatives Ergebnis , es wurden 250 ng/ml MORPHIN in meinem Urin nachgewiesen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, sowas hab ich noch nie konsumiert!! Ich hatte allerdings am Morgen wie öfters ein Mohnbrötchen gegessen, was 2 Arbeitskollegen auch bezeugen können. Ich wusste nicht dass allein ein Mohnbrötchen so ein Ergebnis erzeugen kann und wurde auch nicht vorher darüber aufgeklärt. Ich bin total verzweifelt, was soll ich denn jetz machen ? Ansonsten war alles okay im Befund .....

  • #338

    Bukem (Sonntag, 10 November 2019 17:52)

    @Lilly: Da kann ich so wenig zu sagen. Der übermäßige(!!) Verzehr von Mohnbrötchen usw kann tatsächlich zu fehlerhaften Ausschlägen führen, meine aber nur bei Schnelltests, also Schweißtests usw.
    Ich weiß jetzt auch zu wenig von Dir, ob und wann ein etwaiger letzter Konsum war. Herr Schüller kann dir halt nur helfen, wenn du hier die Wahrheit sagst, ist kein Vorwurf ;)
    Denkbar ist zb, dass in konsumierten Amphetamin andere Stoffe wie Opiate beigefügt waren und halt einfach länger nachweisbar sind.
    Kann nur wirklich raten, dass sich ein erfahrener Anwalt das Gutachten möglichst schnell und möglichst genau anschaut und auf etwaige Fehler überprüft. Herr Schüller hilft dir da gern weiter, bei Bedarf meld dich bitte. Ansonsten ist deine FE nach jetzigem Sachstand leider weg.
    Hast Du die Gutachter von der Schweigepflicht entbunden?

  • #339

    Lilly (Montag, 11 November 2019 11:50)

    Jedglicher Konsum ist mehrere MONATE her und war nur sporadisch, das ist wirklich die Wahrheit !!! Und es handelte sich um ein einziges Mohnbrötchen , ich esse sowas auch nicht oft oder übermäßig , deswegen versteh ich das alles nicht... ich weiß, dass sich das wie eine erfundene Story anhört aber es ist so. Ich weis von dem Gutachten ja allein schon seit über nem Monat und bin ja nicht so blöd und konsumiere dann noch was... und auch schon davor hatte ich aufgehört wie gesagt....
    Ich habe den Gutachter zum Glück nicht von der Schweigeplicht entbunden, das Gutachten wurde mir nach Hause geschickt und liegt der Führerscheinbehörde nicht vor. Wäre es möglich bei jemand andere ein neues Gutachten machen zu lassen? Dann müsste ich halt nur irgendwie veranlassen, dass die Akte an diesen Gutachter geschickt wird ... ist das möglich ?

  • #340

    Bukem (Montag, 11 November 2019 21:23)

    @Lilly : ich kann hier nur echt empfehlen, dass dringend anwaltlich prüfen zu lassen. Herrn Schüller erreichst du über die obige Mail.

  • #341

    Marc (Montag, 11 November 2019 23:05)

    Ich wurde vor einem Jahr draußen beim Kiffen (Bayern) erwischt. Leider zweimal innerhalb von einem Monat. Beide Anzeigen wurden fallen gelassen. Ich dachte schon ich wäre auch raus aus dem Schneider, jetzt kam vor ca. 1 1/2 Monaten die Post bei dem das Gutachten angeordnet wurde. Letzter Konsum ist ca. 3 Wochen her also im Urin wird wohl zum Zeitpunkt des Tests nichts mehr drin ist aber in den Haaren wohl schon. Was kann ich tun bzw. wie sollte ich das handhaben?

    Danke für Feedback.

  • #342

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 13 November 2019 17:47)

    Sie sollten sich bei mir melden. Ich helfe Ihnen gerne da durch zu kommen. Bitte per Mail, danke.

    Generell gilt bei sowas: Der THC COOH Wert muss nicht bei null sein. Konsum nach Zugang des Schreibens der Führerscheinstelle mit der Aufforderung zur Begutachtung sofort einstellen. Man kann den gelegentlichen Konsum (maximal alle 2 Woche am WE Joints, keine Bongs) einräumen. Keinen Mischkonsum mit Alkohol, keine Einnahme anderer Drogen einräumen. Keine Episoden einräumen, in denen mehrer Tage hintereinander konsumiert wurde. Nach Möglichkeit nur das einräumen, was aktenkundig ist.

  • #343

    ronald milke (Donnerstag, 14 November 2019 19:17)

    hallo....hätte da ne unverbindliche frage...mein sohn wurde wegen verkauf von cannabis zu einer bewährungsstafe verdonnert. leider hat er da auch gesagt das es zur finanzierung seines konsum gedient hat. dann kam von der führerscheinstelle der bescheid, da sie den verdacht haben, er würde unter drogeneinfluss autofahren und hätte ca 4 monate zeit eine mpu zu machen. ist das so rechtens ? meine weil er kein auto besitzt usw. dann heben sie ihn mit 1,5 gr. cannabis erwischt und vor gericht gestellt. ist seine bewährung in gefahr ? mfg

  • #344

    Martin (Freitag, 15 November 2019 11:06)

    Hallo Herr Schüller, zu ihrer Antwort #324

    wir wurden nicht beim Fahren erwischt, jedoch habe ich einen positiven Alkoholtest (hatte vorher ein Bier) abgegeben und zuvor aus Panik bestätigt, dass ich Cannabis konsumiert habe. Ich weiß jetzt nicht genau was im Polizeibericht steht, aber besteht für mich die Möglichkeit, meine damalige Aussage zu wiederufen und es im Endeffekt auf die Panik zu schieben, dass ich alles bejaht habe?
    Ein Drogentest, oder Blutabnahme wurde von mir ja nicht gemacht, dass einzige was mir Sorgen macht ist weiterhin meine Bestätigung zum Konsum, in Verbindung mit dem positiven Alkoholtest.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • #345

    Bukem (Samstag, 16 November 2019)

    @Martin : das kann ich auf Zuruf leider immer noch nicht beantworten. Hier kann dir Herr Schüller aber helfen und zb durch Akteneinsicht sehen, was dort aktenkundig ist. Das einräumen eines Mischkonsums kann auch ohne Untersuchungsergebnisse seitens der FSST höchst unangenehm werden. Frag doch einfach mal Herrn Schüller per separater obiger Mail um Rat. Vielleicht ist ja alles ganz harmlos

    @Ronald Milke : wenn eine Mpu angeordnet ist und ihr Sohn dem nicht nachkommen würde, würde die Fahrerlaubnis entzogen werden. Hier geht es nicht ums Strafrecht und betrifft nicht die Bewährung, sondern die Fahreignung des junior soll überprüft werden. Er ist nicht unter Thc Einfluß gefahren und es gab keinen Verkehrsverstoß? Dann wäre die Mpu relativ leicht zu bestehen, sofern er dort die Wahrheit und das richtige sagt. Sogar ein weiterer gelegentlicher Konsum wäre unter gewissen Bedingungen möglich.
    Gegen die Anordnung der Mpu gibt es keine Rechtsmittel, rechtmäßig scheint das trotzdem nicht zwangsläufig zu sein.
    Herr Schüller hilft Ihnen beiden da gerne weiter, bitte bei Interesse per obiger Mail melden

  • #346

    Payam (Sonntag, 17 November 2019 23:12)

    Hallo Herr Schüller, bei eine Durchsuchung hat Polizei bei mir nichts gefunden, die haben unten auf Straße 1,2 gramm Kokain gefunden und das mir zugeordnet ich habe damit nicht zutun aber die sagen Ich habe aus Fenster geworfen darauf hin habe ich per strafbefehl von Stadtsanwalt Bußgeldverfahren über 1000 Euro bekommen und ein Widerspruch eingelegt, in der Zeit habe ich Post von straßen und verkehramt bekommen : Überprüfung kraftfahreignung und ärztlichen Gutachtens müsste ich innerhalb 3 Monate vorliegen gemäß §46 in Verbindung mit§11und § 14 abs. 1satz 1 Nr. 2. Gegen dieses Bescheid habe ich auch bei Verwaltungsgericht Widerspruch eingereicht
    Bis jetz habe ich von Stadtsanwalt und Verwaltungsgericht garnicht mehr gehört also das ist ein nicht abgeschlossene Fall denke ich, am 9.12.2019 leuft der Frist von Abgabe ärztlichen Gutachten ab und kann zu Führerschein Verlust führen, ich habe dort angerufen der Herrschaft meinte meine Einspruch ist nur gegen die Bußgeld und ich soll die Einverständniserklärung zur Begutachtung unterschreiben und dort hin schicken!! Ich weiß nicht ob das gute idde ist. Ich habe nicht zu verbergen aber was Drogen test angehts, mir gehst nur darum wenn ich die Gutachten mache müßte ich die Kosten tragen und wenn nicht bekomme ich eventuell die mpu.
    Ich hoffe sie können mir weiter helfen.
    LG payam

  • #347

    Rene (Dienstag, 19 November 2019 11:33)

    Hallo Herr Schüller,

    ich hatte heute mein ärztliches Gutachten wegen des Verdachts auf Konsum von Kokain. Die Fsst. hat eine haaranalyse oder 2 Urin Proben angeordnet. Ich hab beim äg selbstverständlich jeglichen Konsum von Kokain abgestritten. Allerdings hat der Arzt darauf behaart dass ich eine Haar Probe abgeben soll, dass hab ich aber verweigert und er hat sich das auch so notiert. Nun haben wir uns dann doch darauf geeinigt, dass ich 2 Urin Proben abgeben soll. Meine Frage nun: Könnte es Probleme geben weil ich die Haar Probe verweigert habe auch wenn das Gutachten ansonsten gut gelaufen ist und die Urin Proben negativ sind?
    Vielen Dank Ihnen im voraus.
    Beste Grüße
    Rene

  • #348

    Bukem (Dienstag, 19 November 2019 22:20)

    @Payam : das sprengt hier den Rahmen und ich glaube, mit meiner Antwort wirst du nicht viel anfangen können. Ja, im Zweifel darf die Führerscheinstelle deine Fahreignung hier überprüfen und klären, ob du Betäubungsmittel konsumiert hast. Alles ausser dem nur gelegentlichen Konsum von Cannabis, also ein oder zweimal die Woche, bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen kostet dich deine Fahrerlaubnis.
    Machst du das äG nicht mit, denkt die Behörde, du willst was verheimlichen und entzieht auch deine Fahrerlaubnis.
    Es ist immer gut, sich für das ärztliche Gutachten anwaltlich helfen zu lassen. Wenn du möchtest, meld dich doch bitte bei Herrn Schüller unter obiger Mail. Dann kann er deine Akten anfordern und dich punktuell vorbereiten

    @René das weiß ich nicht. Entweder wird Urin oder das Haar untersucht und auch vorher so angekündigt. Haaruntersuchungen sind sehr fehleranfällig. Warum wollte er das denn?

  • #349

    René (Dienstag, 19 November 2019 23:07)

    Hallo Bukem,
    erstmal vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Er hat gesehen dass meine Haare lang genug sind und wollte dann spontan doch eine Haar Probe nehmen mit der Begründung, dass ich ja dann nicht mehr reinkommen muss und es sich damit erledigt hat. Eigentlich waren aber vorher Urin Kontrollen mit der Sekretärin der Begutachtungsstelle schon abgesprochen gewesen, weil ich ja von der Fsst. auch die Wahl hatte ob ich eben eine Haaranalyse oder 2 Urin Proben abgebe. Das mit der Fehleranfälligkeit hab ich auch genauso veragumentiert beim Arzt, er hat dann auch irgendwann locker gelassen mit aber eben dem Hinweis, dass er sich das notiert hat, dass ich die Haar Probe verweigert habe. Nun ist eben meine Angst dass sie mich deswegen zum MPU einladen obwohl das Gutachten eigentlich ganz gut gelaufen ist und in den Urin Proben mit Sicherheit nichts mehr nachgewiesen wird.
    Liebe Grüße
    René

  • #350

    Thomas (Donnerstag, 21 November 2019 13:26)

    Moin Herr Schüler,

    ich habe im Gerichtsverfahren um ein ärztliches Gutachten, das ich nicht vorgelegt habe gewonnen. Das Gericht entschied, das die Anordnung rechtswidrig sei und ich habe den Führerschein zurückerhalten. Nun ist es so, dass ich eine neue Anordnung erhalten habe. Ich habe dieser Anordnung zugestimmt. Da ich schon vor der ersten Anordnung keine Drogen mehr konsumiert habe. Der letzte Drogenkonsum ist mehr als 1 1/2 Jahre her. Es sind Urinanalysen angeordnet und ein ärztliches Gutachten. Nun die Frage, kann ich durch ein ärztliches Gutachten auch bei negativer Ergebnisse durchfallen ?
    Außerdem wollte ich fragen, was denn sonst getestet wird neben dem Drogenscreening?
    Wenn ich wegen Befragungen durchfallen könnte, wäre es hilfreich einen MPU Berater aufzusuchen ?

    Freundliche Grüße
    Thomas

  • #351

    Bukem (Donnerstag, 21 November 2019 15:38)

    @Rene :das kann ich mir nicht vorstellen. Sollte es irgendwelche Komplikationen geben, melde dich bitte

    @Thomas :im äG wird auf alles getestet. Jedenfalls auf alle gängigen BtM und Wirkstoffe. Klar, du kannst da durchfallen, wenn du es drauf anlegst und bewusst unvorteilhaftes erzählst. Zb, dass du schon mal anderes BtM als Cannabis konsumiert hast oder am liebsten wieder täglich kiffen willst und gleichzeitig dazu Alkohol konsumierst.
    Das einzige, was zulässig wäre, wäre der nur gelegentliche Konsum von Cannabis zb einmal pro Woche bei zeitlich sicherer Trennung zum Straßenverkehr. Mischkonsum mit Alkohol oder häufigerr Konsum oder Konsum anderer BtM versaut dir deine Fahreignung.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig und hilft gern bei der Vorbereitung. Bitte bei Interesse per obiger Mail melden

  • #352

    Tony (Dienstag, 26 November 2019 21:58)

    Hallo
    Ich wurde vom Amtsgericht verurteil im Jahre 2017 einmal Amphetamin ca. 15 Gramm erworben zu haben.
    Anhand der Aussage des Dealers.
    Ich habe von meinem Aussageverweigerungs recht Gebrauch gemacht.
    Die Führerscheinstelle meldete sich und verlange ein ÄG. Auf Rat eines Anwalt wurde dagegen Einspruch eingelegt. Und mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen und Mpu auferlegt.
    War dies rechtens.
    Ich wurde nie angehalten und es wurden nie Drogen in meinem Körper oder bei mir gefunden.
    Brauch ich jetzt auch Abstinenznachweise um die mpu zu bestehen? Wenn ja wie lange?

  • #353

    Bukem (Sonntag, 01 Dezember 2019 16:44)

    @Tony : das ist ganz schwer, etwas zu solchen Fragen zu sagen, wenn da bereits ein Anwalt tätig war.
    Es gibt keine Rechtsmittel gg die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Mit dem äG hätte geprüft werden sollen, ob du eben auch Amphetamine konsumiert hast. Ein Einspruch Widerspruch was auch immer ist da schlicht nicht möglich. Darum wäre die Frage, was dir da geraten worden ist? Klingt sehr fragwürdig..

    Meld dich bitte unter obiger Mail direkt bei Herrn Schüller. Er ist jederzeit erreichbar u d bundesweit tätig

  • #354

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 02 Dezember 2019 22:34)

    Tony:

    So wie sich das anhört: 1 Jahr Abstinenz, wenn der Konsum harter BtM bei der MPU zugegeben wird oder ohnehin schon aktenkundig ist. Sonst kann man mit 6 Monaten hinkommen.

    Und Sie brauchen auf jeden Fall den Nachweis, dass Sie beim Verkehrspsychologen waren, sonst keine Sonne bei der MPU.

  • #355

    Blessing Nice (Sonntag, 08 Dezember 2019 07:35)

    Hallo alle, die ich segne Nizza schere dieses Zeugnis mit geschieht und Freude ist über die wunderbare Arbeit Dr. aigbojie, was er für mich getan. Nach 2 Jahren in der Ehe mit meinem Mann mit 3 Kindern, mein Mann begann, komisch zu handeln und ging mit anderen Frauen und zeigte mir kalte Liebe, bei mehreren Gelegenheiten droht er mich zu scheiden, wenn ich es wagen, ihn über seine Affäre mit anderen Frauen zu befragen, war ich total verwüstet und verwirrt, bis ein Freund von mir erzählte mir von einem Zauberer im Internet namens Dr. aigbojie, die Menschen mit Beziehung s und Ehe Probleme durch die Kräfte der Liebeszauber helfen, zunächst zweifelte ich, ob so etwas jemals existiert, aber beschlossen, es zu geben , wenn ich ihn kontaktiere, half er mir, einen Liebeszauber zu werfen und innerhalb von 48 Stunden kam mein Mann zu mir zurück und begann sich zu entschuldigen, jetzt hat er aufgehört, mit anderen Frauen und ihm mit mir für immer und für real auszugehen. Kontaktieren Sie diese große Liebe Zauberer für Ihre Beziehung oder Ehe Probleme heute gelöst werden Via E-Mail: draigbojiesolutionhome@gmail.com ODER Whatsapp-Nummer: ( +2349038028405 ) noch einmal vielen Dank für Ihre wunderbare Arbeit und passiert, dass Sie in mein Haus Dr aigbojie die große Zauberer bringen ich nie glauben, dass Sie Gott geschickt viele Sie leben lang

  • #356

    Schuldig (Freitag, 20 Dezember 2019 11:15)

    Bei mir wurde ein BTMG Urteil gesprochen mit 90 Tagessätzen. Dem voraus gegangen ist Aphetaminkonsum in 28 Fällen (Einzelbestellungen von 1G) sowie eine Hausdurchsuchung wo geringe Mengen eingezogen wurden. Nun wollen SIe meinen Führerschein auch noch haben. Da der nachgewiesene Verstoß mehr als 12 Monate zurück liegt frage ich mich, ob ein Rechtsbeistand hier helfen kann. Insofern auch die Frage, ist die MPU vergleichbar mit anderen MPUs z.B. Alkoholiker bzw. ist das der klassische Idiotentest? In wie weit ist ein gute Vorbereitung notwendig? Ist der TÜV eine gute Anlaufstelle dafür?

  • #357

    Bukem (Sonntag, 22 Dezember 2019 08:08)

    @Schuldig:ist denn auch der Konsum von Ihnen eingeräumt worden? Scheint wohl so. Wird häufig anwaltlich empfohlen zur Strafmilderung. Kostet dann halt regelmäßig die Fahrerlaubnis, denn schon der einmalige Konsum harter BtM führt zum Verlust der Fahreignung.
    Hier scheint eine ausgeprägte Suchtproblematik vorzuliegen, wenn ich das mal so sagen darf.

    Ein Rechtsanwalt wie Herr Schüller in seinem sehr speziellen Bereich ist vermutlich der einzige, der helfen kann.
    Zunächst kann er Akteneinsicht in die Unterlagen von Gericht und Führerscheinstelle nehmen und gezielt auf die Untersuchung und die psychologische Begutachtung vorbereiten.
    Der TÜV ist schlicht Zeit und Geld Verschwendung. Ohne Vorbereitung haben Sie keinerlei Chancen.
    Mit Herrn Schüller zumindest eine je nach Aktenlage vernünftige Chance.
    Herr Schüller ist Ihnen gerne behilflich,er ist bundesweit tätig. Kontakt Mail steht oben

  • #358

    Bernd (Montag, 23 Dezember 2019 11:58)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich wurde in nrw letzten Monat mit Cannabis erwischt ungefähr mit 0,4 g ohne Bezug zum Straßenverkehr

    Und hab vor 2-3 Wochen den Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen mit dem Text :

    Tatvorwurf: vergehen nach 29 brag

    Im vorliegenden Fall wurde aufgrund der Tatsache, dass es sich um eine Menge Rauschgift handelte, das im Wesentlichen zum Eigenkonsum bestimmt war, ausnahmsweise von einer Anklageerhebung abgesehen ($ 31 a Abs. 1 BIMG) Hochachtungsvoll

    Kann da noch was auf mich zukommen bezüglich der Führerscheinstelle?

    Wäre sehr dankbar für Ihre Antwort . :)

  • #359

    Bukem (Donnerstag, 26 Dezember 2019 11:11)

    @Bernd :haben Sie denn eingeräumt, dass das Cannabis zum Eigenverbrauch bestimmt war?
    So oder so wird da aller Voraussicht nach ein ärztliches Gutachten kommen. Das bestehen Sie sehr leicht. Ein Verstoss im Straßenverkehr liegt nicht vor. Es ist sogar ein gelegentlicher Konsum einmal die Woche bis zum Gutachten möglich und unproblematisch.
    Bitte drauf achten, den Konsum so zu gestalten, dass die nächsten drei Tage nicht Auto gefahren wird, nie Alkohol mit Thc gleichzeitig konsumieren und erst recht niemals andere BtM.
    Bei Fragen bitte fragen

  • #360

    Bernd (Donnerstag, 26 Dezember 2019 14:22)

    Also ich sollte ein Zettel unterschreiben damit es nicht zum Verhör kommt, hab halt zugegeben das ich in besitz bin. Besitze nicht mal ein Kraftfahrzeug.

    Aber wäre es in meinem Fall nicht rechtswidrig ein Äg einzufordern, weil ich kein Bezug zum Straßenverkehr hatte?

    War vor 2-3 Monaten noch regelmäßiger Konsument .

  • #361

    Bukem (Samstag, 28 Dezember 2019 16:29)

    @Bernd: Guter Punkt mit der Rechtswidrigkeit. Dürfte auch so sein. Interessiert aber die Führerscheinstelle nicht und gegen deren Anordnung gibt es vorläufig auch keinen Rechtsschutz. Aber dann ist doch alles ok. Ladung wird kommen, künftig bitte nur einmal pro Woche rauchen und richtig zum Fahrzeug führen trennen.

  • #362

    Chris (Montag, 30 Dezember 2019 15:46)

    Guten Tag
    Folgendes Anliegen : ich bin zurzeit Teilnehmer eines ÄG‘s, welches sich nach Gespräch mit dem Facharzt wohl für mich entschieden werden sollte. Ich habe bisher ein mal uriniert und habe sehr frühzeitig schon aufgehört ( letzter Konsum im April 2019). Nun meine Frage, das ÄG muss bis 07.01.2020 bei der Fsst vorgelegt werden. Der Arzt hat bis einschließlich 03.01. geschlossen. Was passiert, wenn die einzuhaltende Frist durch den Facharzt überschritten wird, ist das mein eigenverschulden, oder bin ich da rechtlich auf der sicheren Seite ?
    Mit freundlichen Grüßen Chris

  • #363

    Max (Donnerstag, 02 Januar 2020 18:01)

    Guten Abend,
    Ich befand mich neben Anwesenden, diese hatten mein Handy und darauf legten sie Kokain.(am Körper hatte ich nichts dabei, außer ein gerolltes Blättchen)
    Die Polizei kam, beschlagnahmte das Handy mitsamt kokain und Ich verneinte das das Handy meins ist.
    Am Nächsten Tag, war ich bei der Behörde, wollte mein Handy hab gesagt war betrunken, ich weiß nicht wo das ist. Zu der Frage wieso ich dem Polizisten sage, das ist nicht mein Handy hab ich keine Antwort. Ich sagte das ich nicht Auto fahren werde und das letzte was ich denen mitteilte, war das ich nicht konsumiere.

    Auf Anfrage von mir sagte der Polizist das ich keinen Brief oder anderes von der Polizei erwarten soll sondern einen brief der Führerscheinzulassungsstelle.

    Ich habe letztes Jahr an Halloween, September Silvester und kurz davor Kokain konsumiert.
    Was erwartet mich jetzt, hab längere Haare sollte ich diese jetzt kürzen ? (Brief ist noch nicht gekommen schätzte mal werde zu Arztlichen Untersuchung geschickt)
    Übrigens das Kokain, was auf dem Handy lag gehörte nicht mir, ich gab jedeglich mein Handy vorher jemanden der dies als Unterlage nutzte

  • #364

    Bukem (Sonntag, 05 Januar 2020 17:17)

    @Chris: Du trägst im Zweifel jedes Risiko für die rechtzeitige Einreichung. Aber natürlich kannst du Dich gern zur Klärung und zur Kommunikation ggü der Behörde anwaltlicher Hilfe bedienen. Für so etwas gibt es ehrlich gesagt Anwälte.

    @Max: Du solltest tatsächlich mit einem ärztlichen Gutachten rechnen, damit soll überprüft werden, OB du harte BtM, also alles außer Cannabis in einem gelegentlichen Rahmen konsumiert hast. Sollte dieser Nachweis erfolgen, etwa durch körperliche Untersuchungen oder unüberlegte Aussagen, dann verlierst du deine FE.
    Fragen nach dem Haare schneiden darf und will ich schon aus berufsrechtlichen Gründen nicht beantworten. Wenn Du jetzt grade zu Silvester oder Halloween konsumiert haben solltest, ist das eh auch bei sehr kurzem Haar nachweisbar.
    Riecht aus verschiedenen Gründen ziemlich ernst und schreit nach anwaltlicher Hilfe. Und zwar fix. Herr Schüller hilft sehr gern bei der Vorbereitung auf das äG.
    Ohne Vorbereitung und anwaltliche Akteneinsicht wirst du mit nahezu 100%iger Wahrscheinlichkeit durchfallen. Mit Herrn Schüller hast du immerhin ne faire Chance. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Herr Schüller ist bundesweit tätig und über die obige Kontaktmail 24/7 erreichbar

  • #365

    Max (Sonntag, 05 Januar 2020 19:16)

    Danke für die Antwort erstmal,
    Wann würde der Brief ankommen, der mich zur aG schicken sollte?
    Eine ungefähre Zeitangabe würde mir reichen

  • #366

    Bukem (Mittwoch, 08 Januar 2020 20:41)

    @Max: Das kann ich dir nicht sagen, denn das perfide ist, dass es für Maßnahmen der FSST keinerlei Fristen gibt. Erkennst du jetzt das Problem? Bitte unbedingt sauber bleiben

  • #367

    Ton (Samstag, 11 Januar 2020 16:02)

    Guten Tag Herr Schüller.
    Kurze Frage, kommt die Aufforderung zum Ärztlichen gutachten per Einschreiben ?

  • #368

    Bukem (Samstag, 11 Januar 2020 17:14)

    @Ton: Wenn die Behörde den Zugang der Aufforderung beim Betroffenen belegen will, wird sie auch für eine entsprechende Zustellung sorgen. Ein "Einschreiben" muss dafür nicht zwangsläufig notwendig sein.

  • #369

    Patrick (Sonntag, 19 Januar 2020 23:53)

    Hallo,

    Bei mir wurde bei einer Personenkontrolle (kein Verkehrsbezug) 1 XTC-Tablette gefunden.
    Nun kam ein Brief von der FSS, indem auch erwähnt wird, dass meine Pupillen augenscheinlich geweitet waren etc., habe dazu aber jegliche Aussage verweigert und es wurde auch nichts untersucht.

    Muss nun ein äG machen mit folgender Fragestellung: "Nimmt bzw. nahm (...) psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen"

    Weiter steht geschrieben "(...) mit mehreren (mind. 2) Untersuchungen des Urins ODER mit einer Haaranalyse zu klären"

    Im "Merkblatt zur Durchführung von Drogenscreenings" das doppelt beiliegt, wird nur noch die kurzfristige Abgabe des Urins erwähnt. Keine Erwähnung einer Haaranalyse.

    Nun meine Fragen:
    - Kann ich aussuchen mit was ich untersucht werde oder legt das das durchführende Institut fest? (Haare wäre suboptimal, Urin machbar als THC Gelegenheitskonsument)
    - MUSS ich mich nach eintreffen des Schreibens der FSS innerhalb 2 Wochen melden und das durchführende Institut nennen?
    - ich gehe in 3 Wochen in Urlaub für einen Monat(Flug ist schon lange gebucht). Es wäre also 1 Woche zwischen "Brief an FSS" und "1 Monat im Urlaub". Das Gutachten muss in 3 Monaten abgegeben werden. Ist das möglich ohne Komplikationen?

    Wahnsinns Seite übrigens mit schönen Informationen.

  • #370

    Martin (Donnerstag, 23 Januar 2020 17:46)

    Guten Tag Herr Schüller!

    Ich würde mich sehr über ihre Einschätzung meiner Situation freuen und finde es echt stark, dass sie das hier anbieten!

    Es geht um folgendes:

    Angeordnet von der FSST wurde eine MPU, da ich mich DUMMERweise vor Gericht mit jungen-unerfahrenen 14 oder 15 jahren geäußert habe, dass ich teilweise täglich Canabis konsumiere. (anhörung wegen des Besitzes einer geringen Menge)
    Ein Jahr später wurde ich wieder mit einer geringen Menge (2 Joints erwischt) und bestätigte damit den verdacht und deswegen die MPU.

    Beide Fälle wurden damals fallen gelassen.

    Nun bin ich fast 23. Und nicht abhängig von Canabis. Ich genieße es einfach, wenn die Situation es erlaubt. Habe keinerlei Probleme es Monate oder gar Jahre lang bleiben zu lassen wenn es sein muss.

    Habe auch letztes Jahr noch so ziemlich jeden Abend konsumiert bis vor ca. einem Monat (als der Brief kam). Da ich mich mehrere Jahre im Ausland befand wurde die Überprüfung eingestellt bis JETZT. Mein Anwalt ist der Meinung, dass es nur zu einer Verkehrsmedizinischenen Untersuchung kommen wird und/oder "frage und antwort" Stunde mit einem Psychologen.

    Ich fürchte nun, dass wenn es zu einer Haarprobe kommt, noch andere Sachen auffallen werden. Was mich den Fühererschein kosten wird (habe nur ein 125er Lappen, will jetzt aber meinen Autoführerschein machen)
    Ich weiß Konsum und Straßenverkehr sehr gut zu trennen und würde kein Kfz führen mit aktiven Substanzen in meinem System. Habe ich auch nie.

    Leider wurde jetzt diese Überprüfung angeordnet, nachdem ich mein Studium im Ausland beented habe (August 2019), habe ich erstmal ausgelassen gefeiert und nicht damit gerechnet so schnell wieder nach Deutschland zu kommen.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Ist es denn möglich einen Haartest zu verweigern(falls dieser angeordnet wird)? Und stadttessen freiwillig mehrere Urintests zu machen und natürlich die Mehrkosten dafür zu tragen?

    Ich persönlich hätte überhaupt kein Problem damit, über einen Zeitraum von einem Jahr zBs. immer wieder ein Urinscreening abzugeben. Aber leider obliegt mir diese Entscheidung nicht. Oder doch?

    Ich weiß nur, dass eine Haarprobe tötlich für meinen FS sein wird. (Den ich ja auch erst machen muss; außer mein 125er welcher mich nicht wirklich interessiert, da ich ja einen großen Motorradfüherschein machen kann, sobald diese Sache gegessen ist)

    Durch meinen neuen Job in Deutschland, liegt es mir sehr am Herzen meinen Lappen schnellst möglich machen zu können (Auch wenn "schnellst möglich" hier relativ ist). Da dies auch bessere Aufstiegschancen mit sich bringt.

    Vielen lieben Dank für ihre Mühe und ich freue mich auf ihre Antwort!

    Einen schönen Abend noch!

  • #371

    Tom (Freitag, 24 Januar 2020 17:18)

    Hallo Leute ,

    Wollte mich erstmal bedanken das ich das ÄG bestanden habe( danke ihrer Seite). Jetzt habe ich ne Frage darf ich noch ab und zu canabis konsumieren ? Ohne mit folgen rechnen zu müssen, wenn ich in eine Kontrolle komme ?

  • #372

    #371 (Freitag, 24 Januar 2020 17:27)

    Natürlich lasse ich das Auto 72std nach meinen kosnum stehen. Aber Geringe thc cooh werte sind bestimmt vorhanden. Das Ag war wegen besitzt von einem Joint.

  • #373

    Bukem (Samstag, 25 Januar 2020 12:40)

    @Patrick : es ist immer schwierig und für dich damit leider unvorteilhaft, wenn wir Schreiben beantworten sollen, die wir nicht sehen. Da ist ei e halbwegs rechtssichere Auskunft schlicht nicht möglich.
    Bei dem äG soll herausgefunden werden, ob du andere BtM als Cannabis konsumiert hast oder konsumierst. Wird das im äG belegt, weil der Nachweis erfolgt oder du eher unvorteilhafte Antworten gibst, wird die FE entzogen.
    Schon deshalb mag es sein, dass das sehr ernst ist.
    Ob Urin oder Haar untersucht wird, entscheidet die Behörde nach ihrem Ermessen.
    Kommunikation und Erörterung von solchen Urlaubsthemen sollte am besten ein Anwalt, der sich auskennt, übernehmen. Du auf keinen Fall selbst.
    Genau so sollte eh ein Anwalt dich im äG betreuen, um Akteneinsicht in die dort vorliegenden Unterlagen nehmen zu können, damit du nicht in die Fallen eines Gutachters fällst.
    Und natürlich musst in diesem Verfahren mitwirken. Hälst du Fristen nicht ein, denkt die Behörde, du willst was vertuschen und entzieht dir die FE.
    Das ist das, ess ich dir so sagen muss.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Wenn du wirklich Hilfe brauchst, (ja, verdammt), melde dich bitte sofort über obige Kontaktmail bei Herrn Schüller.

    @Martin unter Umständen, ja, wenn die Behörde mitmacht. Das müsste ein erfahrener Anwalt dort anregen. Wenn jetzt kein Verkehrsverstoß mit 1,0 oder mehr aktivem Thc erfolgt ist, dann ist gelegentlicher Thc Konsum ok, solange kein Dauerkonsum oder Mischkonsum mit Alkohol oder anderer BtM Konsum vorliegt.
    Ohne tiefergehende Fallkenntnis kann ich dir nicht mehr sagen. Zudem bist du bereits anwaltlich vertreten.
    Deshalb kann dir auvh Herr Schüller hier dem Anderen nicht einfach reinfunken.

  • #374

    Bukem (Samstag, 25 Januar 2020 12:44)

    @Tom in dem äG ging es dann um die Frage, ob du bei weiterem gelegentlichen Konsum den zum Fahrzeug führen trennen kannst? Oder worum?
    Wenn ja, dann sind normale thc Cooh Restwerte nicht schlimm. Bei Konsum einmal zweimal die Woche kommt da nicht viel zusammen

  • #375

    Patrick (Samstag, 25 Januar 2020 15:45)

    @Bukem: Danke für die Rückmeldung. Da ich Kurzhaarträger bin wird wahrscheinlich nur die Urinkontrolle eine Rolle spielen. Die Spielregeln beim äG und etwaige Fallstricke denke ich zu kennen. Des Weiteren wurde in meinem Schreiben nicht erwähnt, dass ich mir ab Zugang die Haare nicht schneiden darf. Muss mich jmd darauf aufmerksam machen oder wird dieses Wissen (evtl auch in Bezug auf die Mitwirkungspflicht) vorausgesetzt? Bzgl. Urlaub: Könnte mir Verdunklungsgefahr unterstellt werden auch wenn der Flug nachweislich schon wesentlich früher gebucht wurde? Könnte man die Urlaubsdauer mit dem durchzuführenden Institut abstimmen um ein für beide Seiten akzeptables Zeitfenster zu erhalten? Herrn Schüller habe ich schon angeschrieben, bin im Moment aber noch nicht sicher ob es sich außergerichtlich lohnt einen RA einzuschalten.

  • #376

    Fragesteller (Donnerstag, 30 Januar 2020 19:46)

    Hallo,

    meine Frage gilt den möglichen Konsequenzen der eigenen Aussage bei einem ärztlichen Gutachten aufgrund von BTM-Besitz.

    1. Wenn man angibt, die BTM hätten einem Kumpel gehört, man selbst habe es für diesen lediglich aufbewahrt, kann es dann sein, dass nach Übermittlung des Gutachtens an die Fahrerlaubnisbehörde ein neues Verfahren eröffnet wird, mit der Anklage des Handeltreibens? Bzw. allgemein Konsequenzen in diese Richtung drohen.

    2. Wenn man lediglich beabsichtigten Konsum zugibt, welcher (wie oben beschrieben) jedoch dann nie stattgefunden habe, kann es dann sein, dass man beim Gutachter als nicht gänzlich zurechnungsfähig, nicht fahrgeeignet, suchtgefährdet oder derartiges hingestellt wird und das Gutachten negativ ausfällt?

    Danke vorab!!

  • #377

    Alias Schorsch (Donnerstag, 30 Januar 2020 19:57)

    Hallo zusammen,

    ich wurde mit einem Bekannten in München (Bayern) Ende letzten Jahres in einer Verkehrskontrolle gestoppt. Als Beifahrer wurde mir vor Ort unterstellt ich hätte Marihuana konsumiert, da es im Fahrzeug angeblich danach riechen würde (es wurde nichts im Fahrzeug oder bei uns gefunden). Beim Fahrer wurde Alkohol und Marihuana mit höherren Werten im Blut festgestellt. Ich als Beifahrer hatte nach unangenehmen 2 Körperdurchsuchungen vor Ort keinen Blut oder Urintest oder BTM im Besitz, Mir wurde aber mit Aufnahme meiner Personalausweisdaten mündlich unterstellt ich hätte ebenfalls konsumiert aufgrund Pupillenreaktion etc. Ich habe seit über 15 Jahren wegen Marihuanakonsum keinen Führerschein mehr, wollte diesen aber dieses Jahr beantragen/neu machen. Habe ich zu befürchten das die Aussage/direkte Unterstellung bei Ausweisrückgabe des Polizisten die Führerscheinstelle bei Neuantrag erreicht und ich erneut eine MPU machen muss trotz Verjährung? Gibt es in Bayern eine interne Registereintragung die diese Infos an die erteilende Führerscheinstelle weiterreicht bzw. bei Anfrage selber preis gibt?

    Vielen Dank für Ihren Hilfe und Bereitstellung auf dieser hilfreichen Site

    MfG.
    Alisas Schorsch

  • #378

    Bukem (Dienstag, 04 Februar 2020 21:37)

    @Patrick : das kann ich natürlich auch nicht einschätzen, ob sich das Anwalt einschalten lohnt.
    Im Zweifel schon, wenn du auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist.
    Es ist auch ein Irrglaube, dass man als Kurzhaarträger nicht zu einer Haaruntersuchung herangezogen werden könnte.
    Moderne Labore können auch mit kurzem Haar verlässliche Auskünfte geben. Da wird Körper Haar entnommen und am Kopf an verschiedenen Stellen, die unterschiedlich schnell wachsen

    @Fragesteller : das ist mir zu unkonkret gefragt.
    Erste Grundregel :erzählen Sie dem Gutachter keinen Quatsch, der nicht zu Ihrer Akte passt.
    Ich kenne Ihren Fall zu wenig und kann nur vermuten, wenn es vorher kein Strafverfahren gab, dann vermutlich auch nicht, wenn Sie im Gutachten Angaben machen. Die Verfahren kommen ja von der Polizei erst zur FSST.
    Vielleicht sollten Sie aber vorab Ihre Akte anwaltlich einsehen, um absehbare Fallstricke des Gutachters zu vermeiden.
    Meist fällt man deshalb durch.
    Herr Schüller ist hier bei Interesse gerne behilflich, wenn Ihnen der Führerschein wichtig ist

    @Alias Schorsch: wenn es kein Ermittlungsverfahren gegen Sie gab, gibt es auch keine Weiterleitung an die Führerscheinstelle

  • #379

    Fragesteller (Mittwoch, 05 Februar 2020 10:49)

    Hallo nochmal,
    Zur Präzision: es ging ein Verfahren wg. Besitz von geringer Menge Ecstasy voraus, welches nach Zahlung einer Geldstrafe eingestellt wurde. Zum Konsum wurden keine Angaben gemacht. Daher rührt meine Frage - beim äG wird nach dem Tag der Tat gefragt werden. Sollte ich sagen, es wurde nur beabsichtigt bzw mit dem Gedanken gespielt, die BTM zu konsumieren, jedoch defacto dann NIE konsumiert (weder davor noch an jenem Tag, die Tabletten wurden natürlich beschlagnahmt), würde man beim äG damit durchkommen? In etlichen Analysen wird nichts zu finden sein. Ich habe jedoch Sorge, dass der Gutachter von 'beabsichtigten Konsum' auf Unzurechenbarkeit/Suchtgefahr schließt.

    Danke nochmals für Feedback.

  • #380

    Bukem (Montag, 10 Februar 2020 10:55)

    @Fragesteller : ich darf dir hier leider schon berufsrechtlich nicht vor kauen, was du sagen kannst und was nicht.
    Jeder Nachweis von hartem BtM Konsum oder nur das Zugeben, dass du mal was anderes als Thc konsumiert hast, führt zum Verlust der FE.
    Gründe fur einen BtM Konsum können ja vielfältig sein, etwa weil man das geschenkt bekommen, aber eben Angst hatte, das zu nehmen. Ist eben die Frage, wie glaubwürdig man da rüber kommt
    Hier würde anwaltliche Akteneinsicht helfen, weil man genau wie der Gutachter weiß, wss passiert ist und was gesagt wurde


    Ebenso dürfte Cannabis nur gelegentlich konsumiert werden bei richtiger ausreichender zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen und Cannabis dürfte nie gemeinsam mit Alkohol konsumiert werden.

  • #381

    MartinH (Montag, 10 Februar 2020 15:21)

    Hallo zusammen,

    ich habe vor einigen Tagen einen Brief von der Polizeit bekommen, in dem meine Blutwerte stehen, welche ich vor einigen Wochen nach einer Verkehrskontrolle abgeben musste.

    Weiterhin steht in dem Brief, dass mir der Beseitz von Cannabis vorgeworfen wird, da dies aus dem Konsum geschlossen werde, obwohl in meinem Auto nichts gefunden wurde.
    Ich könne den Brief ausfüllen und zurücksenden, vor Ort einen Termin auf der Dienststelle oder von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

    Ist die Polizei hierbei nicht in der Beweislast, sodass ich gar nicht antworte und dies dazu führt, dass das Verfahren eingestellt wird?


    Vielen Dank im Voraus an für Ihre Unterstützung!

    Viele Grüße
    Martin

  • #382

    Fragesteller (Montag, 10 Februar 2020 19:44)

    @Bukem: Danke, aber ich wollte auch nicht vorgekaut bekommen, was ich sagen soll. 8ch wollte lediglich eine Einschätzung, ob man mit der Angabe über lediglich beabsichtigten Konsum, welcher aufgrund der Polizeikontrolle NIE stattgefunden habe (und in der Tat nie stattgefunden hat), durch kommt - denn so wird es Artikel von RA Schüller oben geschrieben. Oder ob allein beabsichtigter Konsum reicht, damit der Lappen weg ist.
    Nochmal: es ist nichts zu finden, und es geht auch nicht um THC - es geht um nichts messbares, ich hatte nichts konsumiert.

  • #383

    Marc (Sonntag, 16 Februar 2020 15:59)

    Hallo,
    Wurde vor 7 Monaten mit 0,4g brutto (0,0g Netto) amphetamin und ca 0,3g Cannabis im Auto erwischt.
    Nun kam die Aufforderung zum äG.
    Da ich ja keinen Konsum von harten BtM einräumen kann ohne die FE zu verlieren, hier nun meine Frage:
    Ist es schlimm wenn ich sage dass die BtM nicht von mir waren sondern von einem Kumpel/Arbeitskollegen etc...da ich ja dann zugegebenermaßen Kontakt mit Drogenkonsumenten zugeben würde.
    LG Marc

  • #384

    mike (Montag, 17 Februar 2020 12:52)

    Hallo Herr Schüller,

    ich musste vor ca. 3 Jahren eine Mpu wegen mündlicher Aussage beim ÄG zu einmaligem Amphetaminkonsum machen welche auch ca. 1 jahr später bestanden wurde. Jetzt fordert die FSST erneut ein ärztliches Gutachten wegen erneutem Besitz. In den ganzen Screenings usw. wird nichts gefunden, aber welche Aussage soll zu dem damaligen Vorfall getätigt werden? Kann mir zu dem damaligen Vorfall erneut der Führerschein wegen einmaligem Konsum entzogen werden?

    Vielen Dank für eine kurze Stellungnahme.

    Grüße

  • #385

    Bukem (Dienstag, 18 Februar 2020 21:02)

    @Martin.: erstmal vorweg, welche Werte waren es denn?
    Ja, als Beschuldigter im Strafverfahren dürften Sie sogar die Unwahrheit sagen.
    Ob es im Fall einer Aussage Verweigerung zu einer Einstellung kommt, kann man ohne genaue Aktenkenntnis nicht sagen,.
    Herr Schüller hilft hier bei Interesse gerne weiter.
    Eins muss klar sein, je nach Fallgestaltung wird sich nach dem Verfahren die Führerscheinstelle für Sie interessieren. Sollte der aktive Thc Wert über 1,0ng gewesen sein, Konsum unbedingt eingestellt lassen

    Mike :ich verstehe nicht ganz, damals ist die FE entzogen worden? Wenn Sie heute einräumen, irgendwann mal harte BtM konsumiert zu haben, dann wird im Zweifel die Fahrerlaubnis entzogen.
    Was Sie sagen sollten, dürfte ich eh nicht vorgeben.
    Aber ein äG sollte eigentlich in diesem Kontext immer anwaltlich betreut werden. Herr Schüller kann für Sie Akteneinsicht nehmen und Ihnen helfen, die drohenden Fallgruben zu umgehen. Das wäre zumindest ratsam, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wichtig ist

    @Fragesteller das ist immer eine Frage des Einzelfalls. Bei Fragen steht Ihnen über obige Mail Herr Schüller gerne zur Seite

    @Marc : mich würde vorab interessieren, ob beom äG der Konsum harter BtM nachgewiesen werden könnte?

  • #386

    mike (Dienstag, 18 Februar 2020 22:37)

    @Bukem: Danke für die Antwort. Ja Fahrerlaubnis wurde wegen mündlicher aussage über einmaligen Konsum entzogen und durch MPU wieder erlangt. Ich habe morgen mein ÄG Gutachten und muss diesen Vorfall ja erwähnen. Aber kann der Führerschein nochmal wegen dieser Aussage entzogen werden?

  • #387

    MartinH (Mittwoch, 19 Februar 2020 11:11)

    @Bukem:
    Der aktive Wert lag bei 9,9 ng/ml und der passive bei 98,1 ng/ml.
    Ich denke bei diesem Passivwert wird direkt von einem gelegentlichen Konsum ausgegangen, oder? Haben Sie einen ähnlichen Fall Herrn Schüllers, der in etwa bei diesen Werten einen Probierkonsum geltend machen konnte?

    VG
    Martin

  • #388

    Timo B (Mittwoch, 19 Februar 2020 23:34)

    Guten Abend, ich habe auch eine Frage, bekommen die Ärzte bei einem Ärtztlichen Gutachten die Führerscheinakte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Timo

  • #389

    Pascal H (Donnerstag, 27 Februar 2020 02:11)

    Hallo!

    Vielen lieben Dank für den hilfreichen Artikel!

    Eventuell hätten sie kurz Zeit eine Frage dazu zu beantworten
    Folgende Situation: Person B wurde am Steuer eines am Parkplatz stehenden Fahrzeuges beim Rauchen von Heroin erwischt (Motor aus). Bei der groben Durchsicht des Fahrzeuges konnten 3 Einheiten Heroin zu je 0,1g gefunden werden sowie Utensilien zum Konsum. Das wurde einkassiert. Dummerweise hat person b einem Polizisten der auf Freund gemacht hat, erzählt das er seit ca einem halben Jahr jeden Tag konsumiert.

    1 woche später kam der Brief der Polizei. Nach Rücksprache mit dem Anwalt hat Person b den Brief zurückgeschickt, indem er sich einverstanden erklärt hat das das Verfahren gegen eine Geldstrafe eingestellt wird. Das war vor 3 Wochen.

    Besteht die Chance die fahrerlaubnis zu behalten, wenn Person b bis der Brief der fahrerlaubnisbehörde kommt (wovon auszugehen ist) Maßnahmen einleitet, um die Abstinenz zu beweisen? Ärztliches Gutachten, drogenscrennig, mpu Beratung etc?

    Viele Grüße

  • #390

    Bukem (Montag, 02 März 2020 14:04)

    @Timo: der Gutachter hat Kenntnis des relevanten Akteninhalts, ja

    @Pascal: versteh noch nicht ganz. Im Strafverfahren wegen des Besitzes hat Ihr Anwalt eingeräumt, das der Besitz zum Eigenverbrauch war??
    Das wirkt im Strafverfahren zwar strafmildernd, kostet aber leider regelmäßig die Fahrerlaubnis. Achten viele unerfahrene Kollegen nicht drauf.
    Sollte das so gewesen sein, wird man kaum was erreichen können.
    Für mehr Informationen müsste sich Herr Schüller detailliert in ihren Fall einarbeiten.
    Bei Interesse bitte per obiger Kontaktmail melden

    @Martin: da gibt es so viel regionale Unterschiede. Kann ich nicht beantworten.
    Bitte direkt bei Herrn Schüller melden

  • #391

    Kopfkino (Montag, 09 März 2020)

    Sehr geehrter Herr Schüller, sehr geehrter Herr Bukem.
    Erstmal vielen Dank für Ihre Seite!!!

    Zu meinem Fall, habe seitdem die ein oder andere Schlaflose Nacht gehabt.

    Ich war vor zwei Wochen im Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff mit zwischenstopp in Barcelona. Da ich von einem Freund gehört habe, dass man dort legal Cannabis in Clubs kaufen kann, habe ich einen dieser Clubs aufgesucht und habe mir 10g Cannabis gekauft um meinen weiteren Urlaub zu versüßen.
    Als ich dann wieder eingeschifft bin, wurde ich am Hafen von der Guardia Civil kontrolliert und das marihuana wurde, wie soll es auch anders sein, in meiner Hosentasche gefunden. Sie haben mir alles abgenommen und es wurde ein Bericht geschrieben und durfte anschließend wieder aufs Schiff. Habe bis zu diesem Zeitpunkt jahrelang sehr häufig konsumiert, was ich natürlich sofort nach diesem Vorfall eingestellt habe.

    Jetzt zu meinen Fragen:
    Wie wahrscheinlich ist es, dass der Vorfall an die deutschen Behörden übermittelt wird und wenn ja, wann muss ich mit Post rechnen?

    Da ich im Ausland war und keinen Bezug zum Straßenverkehr vorliegt, wird es der Fsst berichtet und wenn ja muss ich mit einer äG rechnen?

    Und zu guter letzt.
    Habe Mitte mai einen 2 monatigen Urlaub in den USA geplant. Flug und esta ist schon gebucht. Was kann ich machen, wenn sich die Fsst in der zeit meines aufenthalts in den USA meldet und ich somit nicht die fristen einhalten kann um ein äG zu machen, droht mir dann ein Führerscheinentzug oder kann ich mit Vorlage meiner meiner Reise die fristen nach hinten verlegen?

    So wie ich hier gelesen habe sollte das bestehen des ÄG kein Problem sein, wenn ich jetzt aufhöre zu konsumieren und einen gelegentlich Konsum (1x in 2wochen) mit strikter Trennung zum Straßenverkehr erkläre. Sowie kein mischkonsum vorliegt.
    Bedanke mich schon einmal im Voraus


    Mit freundlichen Grüße kopfkino

  • #392

    Lukas (Mittwoch, 11 März 2020 11:57)

    Guten Tag Herr schüller,

    Ich habe vollende Frage und hoffe sie können mir möglichst bald darauf eine Antwort geben. Ich bin noch im ersten Jahr meiner Probezeit und wurde mehrere Tage nach dem Konsum eines joints angehalten und war positiv auf ein piss Test und habe zugegeben einige Tage zuvor wo mitgeraucht zu haben. Der Bluttest ergab dann ein negatives Ergebnis von 0,6 ng thc im Blut und wurde somit vom Staatsanwalt und der Polizei eingestellt.
    Dennoch erhielt ich ca. 2 Wochen später einen Brief von der FSST in dem ich zu einem persönlichen Gespräch gebeten werde, Drogen am Steuer die Fahreignung Beeinträchtigen. Was könnte nun auf mich zu kommen?

    Mit freundlichen Grüßen Lukas

  • #393

    Blubb (Freitag, 13 März 2020)

    Ich wurde im Dezember nachts angehalten. Es wurde aufgrund von mary geruch und auch freiwilligen tests wo ich auffällig geworden ein urintest gemacht und positiv auf thc.Wurde dann mit zur wache genommen bluttest und hab zugegeben dass ich vor 2 tagen aus der hand eines typen an einem J gezogen hab. Dann wurde auch noch 1g gras in meinem auto gefunden wo ich aber behauptet hab es sei nicht meins. Hatte dann ende Januar anzeige wegen Führen eines KFZ unter Berauschen mitteln als owi und anzeige wegen besitz bekommen Strafanzeige und anwalt beauftragt. Der hat dann akteneinsicht gekriegt. In der Akte stand nur das mit dem besitz und mit der Staatsanwaltschaft und dem positiven urintest. Aber nix von bluttest Ergebnissen. Die habe ich such nie zugesendet bekommen. Mein anwalt vermutet dass die iwie verloren gegangen sind oder so. Ist jz fast 3 Monate her dass ich da nachts angehalten wurde usw. mein anwalt hat das mit der Staatsanwaltschaft am Telefon klären können und besitz wurde nach $31a btmg eingestellt. Den bestätigungsbrief dazu hab ich von der Staatsanwaltschaft noch nicht. Werde ich noch einen Brief von der Fsst kriegen? Wenn ja wann? Kann ich gelegentlich paffen? Wird Äg gefordert werden obwohl evtl. Blutwerte verloren wurden oder so? Bin noch in der probezeit 1. jahr und wurde aber NIE verkehrsauffällig oder sonst was. Hab seitdem nur im januar 2 mal gepafft.

  • #394

    Blubb (Freitag, 13 März 2020 11:18)

    Ergänzend zu #393:
    Ich wurde im Februar operiert und hatte für 3 Wochen tilidin grkriegt. Also auch verschrieben gekriegt. Nehme aber natürlich kein tille normalerweise sondern nur in den 3 Wochen. Falls es zu einem Äg kommt, muss ich dass da erwähnen?

  • #395

    Blubb (Freitag, 13 März 2020 11:51)

    Und werde ich noch aufbauseminar, punkte, verlängerte probezeit kriegen??? Habe keine Post über iein Bußgeld oder strafe bekommen

  • #396

    Blubb (Freitag, 13 März 2020 14:56)

    In der akte stand iwas davon dass etwas der FAER nicht mitgeteilt wurde

  • #397

    Maria (Mittwoch, 18 März 2020 22:30)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich wurde letzte Woche angehalten und wurde positiv auf Thc getestet (Konsum 20 Stunden vor Kontrolle) meine Blutwerte weiss ich nicht.

    Gestern habe ich mein Führerschein mit samt Handy ( is mir beim Foto machen aus der Hand gefallen, in eine Talsperre) also Führerschein weg. Kann ich einen neuen beantragen bis Post kommt oder sagen die auf der Führerscheinstelle gleich, halt stop da war doch was?
    Ich gehe stark davon aus das kein aktives Thc mehr nachgewiesen werden konnte, musste aber vor 5 Jahren Mpu wegen Amphetamin machen. Konsum ist bereits eingestellt. Besteht mir eine weitere Mpu bevor? Den Führerschein benötige ich zwingend für die Arbeit. Kann ich trotzdem meinen verlorenen Führerschein beantragen? Danke

  • #398

    Maria (Mittwoch, 18 März 2020 22:37)

    Ergänzung #397
    Anwalt hat bereits Akteneinsicht bei der Polizei angefordert, da kam noch nichts bis jetzt. Werde mich vorsorglich schon mal für urinscreenings anmelden

  • #399

    Bukem (Donnerstag, 19 März 2020 11:02)

    @kopfkino: ob das jetzt dank Corona noch mit dem US Urlaub klappt? Eher nicht oder?
    Ich bin ehrlich gesagt überfragt, ob zwingend eine Weiterleitung eines spanischen Verfahrens erfolgen würde. Bin mir nicht mal sicher, ob das dort ein Strafverfahren oder nur eine Ordnungswidrigkeit wäre.
    Selbst wenn, richtig, gibt es keinen Verkehrsbezug, dh, wenn überhaupt käme ein ärztliches Gutachten und in diesem besonderen Fall ohne Verkehrsbezug wäre auch ein maßvoller Konsum bis dahin unbedenklich. Bei weiteren Fragen bitte melden

    @Lukas bin da nicht sicher. Kenne das Schreiben nicht, müsste man sich mal anwaltlich anschauen. Vermutlich soll dein Konsumverhalten erforscht werden und dir gleichzeitig erklärt werden, wie gefährlich das Ganze für dich und andere ist.
    Du musst da wahnsinnig aufpassen, was du sagst. Das einzige, was ok wäre, wäre gelegentlicher Konsum max einmal pro Woche bei gleichzeitiger Trennung zum Fahrzeug führen, mindestens 72 Stunden warten mit dem Fahren, kein Konsum von Alkohol und Thc und ebenso wichtig, kein anderer Drogen Konsum.
    Bei Fragen bitte melden.

    @Blubb: wir können da berufsrechtlich nicht dem von dir beauftragten Anwalt in die Parade fahren. Und ohne genaue Aktenkenntnis kann ich nur orakeln.
    Du solltest dringend von einer Verlängerung der Probezeit ausgehen
    Bitte vorerst jeden Konsum eingestellt halten. Und den Anwalt befragen, immerhin bezahlst du ihn dafür.
    Herr Schüller kann da so nicht weiter helfen

    @Maria : nach neuer Rechtslage käme vor einer Mpu sowieso erst ein ärztliches Gutachten.
    Du besitzt ja weiter die Fahrerlaubnis, im Moment geht es nur um die Austellung eines neuen Exemplares. Einfach nachfragen und den Vorfall nicht ansprechen. Dank Corona wird das eh schon schwierig

  • #400

    Maria (Donnerstag, 19 März 2020 13:01)

    Danke Bukem. Ist so ein ärztliches Gutachten schaffbar? Ich habe jeglichen Konsum eingestellt, bin vom Arzt wegen burn out krank geschrieben, habe mir einen Psychotherapeuten gesucht um meine Probleme anders zu lösen. Ich habe wegen enormen Stress geraucht, um schlafen zu können

  • #401

    Kopfkino (Donnerstag, 19 März 2020 16:28)

    Vielen Dank für die Antwort.
    Ja die USA kann ich mir abhaken, 2020 ist nicht mein Jahr.
    Zum Fall, in Spanien ist es kein strafverfahren, da sprechen wir von einer Ordnungswidrigkeit, hoffe das es durch das Coronavirus eher nicht weitergeleitet wird, da es ja bei uns dann doch mehr Stress geben wird. Werde jetzt trotzdem erstmal die Füße still halten, bis meine thc cooh Werte nicht mehr mit einem Schnelltest messbar sind. Anschließend werde ich mir den Freitags Joint nicht nehmen lassen, aber der tägliche morgens, Mittag, Abend Joint werde ich echt sein lassen. Bemerke jetzt erst wie es mich im täglichen Leben eingeschränkt hat. Da sind mir dann meine Autos und das Gefühl mit einem Bein, immer die Gefahr besteht den Führerschein zu verlieren, das ganze Kraut nicht wert. Sehe den Vorfall als Chance in ein unbeschwertes Leben zu starten.
    Hat der ganze stress am Ende doch was gutes gehabt.
    Mit freundlichen Grüße Kopfkino und nochmal herzlichen Dank für eure tolle Arbeit, ihr seid echt klasse

  • #402

    Thomas (Montag, 23 März 2020 13:19)

    Hallo Herr Schüller,
    Vielen Dank für die informativen Beiträge hier!
    Mir wäre sehr geholfen wenn Sie mir kurz ein Paar Fragen beantworten können.
    Ich habe vor kurzem eine Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bekommen wegen Amphetaminbesitz.
    Ein Drogentest sollte mit Sicherheit negativ ausfallen, da ich seit August letzten Jahres keinerlei Drogen mehr konsumiert habe außer Alkohol. Soll ich die Akteneinsicht beantragen und brauche ich hierfür einen Anwalt? Habe ich überhaupt etwas zu befürchten wenn der Drogentest negativ ist? (Evtl. durch das Gespräch oder durch Alkoholkonsum am Wochenende).
    Vielen Dank!
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

  • #403

    Thomas.l (Dienstag, 24 März 2020 17:01)

    Hallo erstmal ich habe eine Frage kann ein artz mir bescheinigen das ich seit dem 30.11 2019 keinerlei dirgen konsumieren tue .Ich habe mehrere dorgentest selber gemacht und die Polizei hat mich am 30.11.2019 angehalten und mir blutabgenommen und dort stand drine 15.6 ng und habe dann einen Drogentest nach 72 Tagen gemacht dort waren es immer noch 10.0 stand 22.2 und jetzt hab ich noch einen gemacht 11.3. Brauche nur einen Arzt der mir bescheinigen soll das ich damit aufgehört habe mein Hausarzt sagt aber es ist schwach positiv und daher macht er es nicht daher die Frage woher bekomme ich das fürs Gericht als Bescheinigung mit freundlichen gruss Thomas.l

  • #404

    Bukem (Donnerstag, 26 März 2020 08:37)

    @Maria :logo. Solange die Werte passen und man keinen Mist erzählt und sich selbst rausschiesst.
    Gelegentlicher Konsum max ein oder zweimal die Woche bei gleichzeitiger richtiger zeitlicher Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen, mindestens 72 Stunden, niemals Mischkonsum von Thc und Alkohol und niemals Konsum anderer BtM

    @Kopfkino: genau das gleiche gilt eigentlich auch für Dich.
    Tun wir so, als ob das in Deu passiert wäre. Es gab keinen Verkehrsverstoß. Das ist schon mal gut. Du musst deshalb nicht völlig abstinent sein.
    Trotzdem könnte die Menge von 10 g auf ein stärkeren Konsum als nur gelegentlich hindeuten.solltest also für dich eine innere Erklärung dafür haben, zb wg des Urlaubs oder so. Wenn du das Kopfkino ausschalten willst, frag doch zur Beruhigung bei Herrn Schüller per obiger Mail nach

    @Thomas : das kommt ganz drauf an, wie wichtig Ihnen die Fahrerlaubnis ist.
    Wird in dem Gutachten auch nur der einmalige Konsum harter BtM, also alles ausser Cannabis, eingeräumt oder nachgewiesen, ist die Fahreignung und damit die Fahrerlaubnis futsch.
    Plus späterer Mpu für die Neuerteilung. Plus Kosten.
    Deshalb ist das nicht harmlos und in solchen Konstellationen empfiehlt sich immer die anwaltliche Vorbereitung des Gutachtens. Akteneinsicht kqnn nur der Anwalt nehmen. Nur dann hat man genaue Kenntnis des Akteninhalts und damit "Waffengleichheit" mit Behörde und Gutachter.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Kontaktdaten stehen oben.

    @Thomas I : das kann besser über eine Haar bzw Blutuntersuchung per Labor erfolgen.
    Würde gern mehr wissen, um besser antworten zu können.
    Wichtig ist nämlich Nicht nur der Nachweis, sondern auch das, was man ggü Polizei oder Behörde ausgesagt hat.

  • #405

    Jana (Sonntag, 05 April 2020 01:07)

    Ich heiße Jana Lehmann. Mein Rat geht an jeden da draußen, der emotional depressiv ist oder ein ähnliches Beziehungsproblem hat, sich per E-Mail an Dr. Ogundele, den ultimativen Zauberwirker, zu wenden: (ogundeletempleofsolution@gmail.com). 0r WhatsApp oder Viber Chatten Sie ihn auf (+27638836445). Dieser Mann ist sehr mächtig, er hat meinen Mann innerhalb von 24 Stunden mit seinen Kräften zurückgebracht.

  • #406

    Denny G. (Dienstag, 28 April 2020 08:25)

    Hallo Zusammen,
    Ich wurde am 02.01 angehalten und beim Bluttest positiv auf THC getestet.
    Ergebnis:
    2,6aktiv 16passiv
    Wurde am 14.02 aufgefordert ein ärztliches Gutachten zu machen dieses habe ich beim TÜV Nord auch getan. Jedoch hatte ich kein intensives Gespräch nur 2-3 Fragen zu Krankheiten und so Kleinigkeiten nichts zum Kosnumverhalten.Nur Urin und Blut abgeben.
    Ergebnis:
    1,0aktiv 10passiv
    Obwohl ich 1 1/2 Wochen vor dem Screening aufgehört habe zu rauchen. Habe davor immer nur Abends 1Joint zum einschlafen geraucht.
    Vor paar Tagen kam wieder ein Brief wo ich wieder aufgefordert bin zum TÜV zu fahren und wieder Blut und Urin abzugeben und um die Frage zu klären ob ich rauchen und fahren trennen kann. Warte jetzt auf meinen Termin der eigentlich sehr bald kommt. Habe nach dem ersten Screen in Februar nur 2-3Joints die Woche geraucht habe es mit dem aufhören nicht geschafft gehabt aufgrund sehr unpassenden Schicksalsschlägen. Habe jetzt wieder kommplet eingestellt. Seit 2 Tagen.Und das jetzt auch für immer.
    Meine Fragen:
    Reichen diese niedrigen Werte aus um die MPU zu umgehen ?
    Wie kann ich dem Gutachter glaubhaft machen das ich fahren und rauchen trennen kann.Weil den 1mal Konsum kauft er mir glaube ich sowieso nicht ab.Fahre wirklich nie Auto wenn ich rauche meistens immer nur am nächsten Tag oder sogar paar Tage später.
    Was muss ich tun um ohne Abstinenz Nachweise davon zu kommen?
    Vielen Dank

  • #407

    Bukem (Mittwoch, 29 April 2020 09:12)

    @Denny : Muss Sie vorab drauf vorbereiten, dass Ihne nach jetzigem Sachstand aller Voraussicht die Fahrerlaubnis entzogen werden wird.
    Ich kann deshalb nur ganz dringend empfehlen, sich sofort bei Herrn Schüller persönlich zu melden, wenn Sie überhaupt noch probieren wollen, was zu retten.
    Das war leider alles andere als gut, nach dem Thc Verstoss weiter zu konsumieren. Damit haben Sie genau das Gegenteil eines Trennungsvermögens demonstriert. Und dass Sie auch zuvor nicht sonderlich drauf geachtet haben, wird durch den Thc Verstoss ja verdeutlicht.
    Sie brauchen wirklich fachliche Hilfe. Auch der Verlust der Fahreignung nicht verhindert werden könnte, ist das elementar notwendig für die hoffentlich schnelle und problemlose Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
    Die Kontaktdaten, am besten die Mail nehmen, stehen oben. Herr Schüller ist natürlich bundesweit tätig.
    Alles Gute

  • #408

    Tobias (Montag, 18 Mai 2020 20:17)

    Hallo mich haben Zivil Bullen an einem techno Festival erwischt, sie haben bei mir gefunden 4extasy Tabletten und 1,1g Amphetamine, jetzt muss ich ein fachärztliches Gutachten machen, ich soll Urin abgeben(also Drogenscrenning) meine Fragen jetzt ? Können sie auf Haaranalyse gehen noch ? Und was wird mich der Psychologe fragen? Wenn ich die falschen Antworten gebe? Brauche ich ein mpu Berater? Können Sie mir den Führerschein entziehen? Danke Schonmal im Voraus

  • #409

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 19 Mai 2020 00:52)

    @Tobias:

    Sie schreiben doch selber, dass Sie ein fachärztliches Gutachten machen sollen und keine MPU. Wieso fragen Sie dann nach einem MPU Berater. Wenn beim ärztlichen Gutachten die Frage verneint wird, ob man jemals harte Drogen probiert hat und kein täglicher Konsum von Cannabis bzw. Mischkonsum von Cannabis mit Alkohol eingeräumt wird, dann bestehen gute Chancen. Bitte wahren Sie hier auf dieser Seite die Form und sprechen von Polizisten oder meinetwegen von Cops. Sie haben fahrerlaubnisrechtlichen Beratungsbedarf, soviel ist sicher. Melden Sie sich gerne bei mir.

  • #410

    Tobias (Dienstag, 19 Mai 2020 16:10)

    Hallo, okay alles klar vielen Dank...ja tut mir leid ich meinte Cops...und wenn ich die Frage verneine und sie glauben mir nicht das ich harte Drogen genommen habe, und wollen dann eine Haaranalsye machen? Dann bin ich dran oder ? Vielen Dank

  • #411

    Bukem (Dienstag, 26 Mai 2020 13:33)

    @Tobias : Herr Schüller hat Ihnen ganz dezent mit dem Zaunpfahl gewunken. Sie erhöhen Ihre Chancen ganz bestimmt deutlich, wenn Sie sich bei ihm beraten lassen. Die Kontaktdaten finden Sie hier auf der Seite, am besten mailen Sie ihm.
    Sollte in dem äG herauskommen, dass Sie überhaupt irgendwann und irgendwo anderes BtM als Cannabis, und das auch nach engen Regeln, die Herr Schüller da schon kurz skizziert hat, konsumiert haben, verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis.
    Deshalb, auch hier kann ein Anwalt helfen, aber nur, wenn Sie ihn helfen lassen.

  • #412

    Giovanni (Montag, 08 Juni 2020 17:54)

    Hallo liebes Schüller Rechtsanwalt Team
    Ich habe da mal eine Frage habe vor kurzen eine Anzeige erhalten wegen btmg angeblich soll ich im darknet Cannabis bestellt haben die Menge ist mir nicht bekannt ich denke es handelt sich um 1-7g diese Sendung wurde in einer Postfiliale abgefangen mit meiner Adresse drauf wa also auch nie in meinen Besitz und auch sonst habe ich keine vorstrafen und nie mit btmg in Kontakt erwischt worden
    Mehr ist nicht bekannt eine Aussage habe ich bei der Polizei nicht gemacht außer zu meiner Person (Adresse) jetz mein Haupt bedenken werde ich auch wegen solch ein Fall von der Führerscheinstelle oder ähnliche angeschrieben?
    LG Giovanni

  • #413

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 09:10)

    @Tobias:

    Ich wünsche Ihnen alles Gute.

    @Giovanni:

    Sie sollten sich in der Sache anwaltliche Unterstützung holen. Das Strafverfahren kriegt man oft noch eingestellt nach § 170 II StPO. Wird es nicht eingestellt, wird auch die Fahrerlaubnisbehörde davon Wind bekommen und in der Regel eine Begutachtung anordnen. Nicht einfach so laufen lassen die Sache. Abwarten ist in den Fällen oft falsch.

  • #414

    Giovanni (Dienstag, 09 Juni 2020 11:54)

    Hallo
    Danke für die schnelle Antwort
    Die Anhörung ist jetz ca 70 Tage her besteht die Chance dort noch was machen zu können oder ist es damit zu spät
    LG Giovanni

  • #415

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 19:26)

    Solange noch kein Schreiben von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht gekommen ist, kann man natürlich was machen.

  • #416

    Peter S. (Freitag, 12 Juni 2020 14:35)

    Sehr geehrter Herr Schüller und Mitarbeiter,

    erstmals vielen Dank für die hilfreichen Informationen auf dieser Seite und ihre Bereitschaft hier Fragen zu beantworten.

    Ich wurde letztes Jahr von der Polizei kontrolliert, als ich aus einem Zug ausgestiegen bin. Angeblich handelte es sich um eine Gefahrenzone (jeder Bahnhof wäre jetzt Gefahrenzone) und deshalb darf man jeden kontrollieren. Ich hatte dann keine Lust auf große Diskussionen und vergessen, dass ich einen Rest Pille in meiner Bauchtasche hatte.
    Das Verfahren wurde schon im Dezember eingestellt und ich wusste gar nicht um die Umstände, dass ich jetzt Post von der FSST bekommen könnte, da ich nicht getestet wurde und im Schreiben steht ich hätte den Konsum verneint

    Nun habe ich Post von der FSST bekommen. Der Polizist hat gelogen und behauptet ich hätte seinen Anweisungen nicht richtig folgen können etc.
    Deshalb wird ein ärztliches Gutachten angeordnet.
    3 mal Urintest oder Haarprobe.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kann ich diese Anordnung nicht anfechten, sondern erst den Entzug des Führerscheins vor dem Verwaltungsgericht, obwohl es keine Grundlage zu diesem Gutachten gibt?

    LG Peter.

  • #417

    Bukem (Donnerstag, 18 Juni 2020 10:37)

    @Peter : inwieweit der Beamte gelogen haben soll, erschließt sich mir noch nicht. Dürfte aber auch irrelevant sein. Haben Sie damals bei der Durchsuchung irgendetwas zu einem erfolgten Konsum gesagt?
    Der Fund der Restpille berechtigt die Führerscheinstelle zur Aufforderung zum äG. Wird hier jetzt der Nachweis des Konsums erbracht oder räumen Sie den Konsum ein, wird die Fahrerlaubnis entzogen werden.
    Gegen die Aufforderung besteht vorerst kein Rechtsmittel, stimmt. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, wird auch entzogen.
    Ganz grundsätzlich empfiehlt sich immer anwaltliche Hilfe als Begleitung und zur Vorbereitung. Herr Schüller kann hier Akteneinsicht nehmen und Sie um due bestehenden Klippen schiffen

  • #418

    Harald (Mittwoch, 24 Juni 2020 15:58)

    Hallo Herr Schüller und Team,

    Ich wurde wegen einer angeblichen Darkenet bestellung von 1g Kokain, die vor 3 jahren stattgefunden haben soll, angezeigt.
    Das Verfahren wurde nach § 170 2 Stgb eingestellt.
    Ab wann werden solche Ermittlungsakten der Führererscheinstelle zugestellt? Muss ich mit einem Ärztlichem Gutachten rechnen?
    Falls ja, Wie lange dauert es ihrer Erfahrung nach bis dieses angefordert wird ?
    Vielen Dank im Vorraus

  • #419

    Bukem (Dienstag, 30 Juni 2020 16:38)

    @Harald : Grundsätzlich werden diese Vorgänge erst nach der strafrechtlichen Verfahrenseinstellung an die Führerscheinstelle weitergeleitet.
    Sicherheitshalber sollten Sie deshalb davon ausgehen, dass Sie irgendwann zu einem ärztlichen Gutachten geladen werden. Dummerweise gibt es hier keinerlei Fristen, dh, das kann theoretisch auch erst in vier Jahren sein.
    Rein hypothetisch gefragt, gibt es denn was, über das Sie reden wollen?
    In dem Gutachten würde jeder BtM Konsum, mit Ausnahme des nur gelegentlichen Konsums von Cannabis bei gleichzeitiger richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen, so oder so zum Verlust ihrer Fahrerlaubnis führen.

  • #420

    Tim (Dienstag, 30 Juni 2020 18:41)

    Hallo,
    es wurde 2018 ein Paket vom Zoll raus gezogen worauf meine Adresse stand. Nun soll ich ein Ärztliches Gutachten machen um meine Fahreignung zu prüfen. Dort soll geklärt werden ob ich Betäubungsmittel, andere psychoaktive wirkende Stoffe oder psychoaktive wirkende Arzneimittel konsumiere. Ob eine Haaranalyse oder 2 Urinproben anstehen wurde nicht erwähnt. Heißt das, dass ich es selber entscheiden kann?

    MfG Tim

  • #421

    Tim (Dienstag, 30 Juni 2020 18:43)

    Nachtrag zu #420.
    Es wurde nach § 170 II StPO eingestellt, nun hat die Führerscheinstelle trotzdem davon bescheid bekommen. Ist das rechtens?

  • #422

    Bukem (Mittwoch, 01 Juli 2020 16:14)

    @ Tim: ob das rechtmäßig wäre, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Was war denn da drin? Selbst wenn Anordnungen der Führerscheinstelle nicht rechtmäßig wären, bestünden da gegen keine direkten Rechtsmittel. Bliebe nur der Klageweg nach einem erfolgten Entzug der Fahrerlaubnis. Wäre es das wert?
    Nein, Sie können das natürlich nicht selbst aussuchen, ob Haaranalyse oder Urin Probe.
    Haaranalysen sind sehr fehleranfällig. Sie sollten daher auf eine Urin Probe drängen.

    Würde denn die Möglichkeit bestehen, dass dort in dem äG irgendwelche BtM gefunden werden können? Alles ausser dem nur gelegentlichen Konsum von Thc bei gleichzeitiger richtiger, also zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen kostet Sie im Zweifel die Fahrerlaubnis

  • #423

    Tim (Mittwoch, 01 Juli 2020 19:48)

    Es waren Research Chemicals in dem Paket, die dem BtmG Anlage 1 Unterliegen. Sie würden was in den Haaren finden, außer ich würde sie Abrasieren. Urin würden sie sicherlich nichts finden. Im allgemeinen: Wenn sie nichts finden bzw. nachweisen, können sie mir auch nicht den Führerschein entziehen?
    Danke für die Antwort.

  • #424

    Bukem (Sonntag, 05 Juli 2020 11:09)

    Tim: sofern Sie zb den Konsum dieser BtM nicht selbst einräumen oder in eine der sonst leider lauernden Fallstricke geraten, ja.
    Auch für das äG ist leider regelmäßig eine anwaltliche Vorbereitung anzuraten, damit genau das nicht passiert. Sollten Sie drüber nachdenken, wenn der Erhalt drr FE irgendwie wichtig ist. Herr Schüller ist bundesweit tätig und gerne behilflich

  • #425

    Vinc (Samstag, 18 Juli 2020 02:32)

    muss etz bald ein ärztliches Gutachten machen wegen Drogen wenn die ganzen tests negativ sind kann die Führerscheinstelle mir trotzdem mpu aufdrücken

  • #426

    Bukem: (Samstag, 18 Juli 2020 08:28)

    @Vinc: Wenn Sie in die verschiedenen Fallstricke laufen und zb falsche oder unkluge Angaben machen, dann droht je nach dem sogar der direkte Entzug.
    Das können wir hier gar so kurz und pauschal beantworten.was ist denn der genaue Grund für das äG?

  • #427

    Vinc (Sonntag, 19 Juli 2020 03:22)

    @bukem habe damals mein Führerschein verloren wegen Trunkenheit am Steuer hatte 0,4 Promille Sperre bekommen 1 Jahr dann wurde ich mit paar Gramm Drogen erwischt nicht im Straßenverkehr hab auch niemals gesagt das ich selber konsumiere Antrag auf Neuverteilung Brief erhalten das drin steht sie brauchen ein ärztliches Gutachten wegen Drogen weil Verdacht besteht das ich harte Drogen konsumiere Meine Frage können sie mir nach dem Gutachten trotzdem eine mpu aufdrücken?

  • #428

    Bukem: (Sonntag, 19 Juli 2020 15:34)

    @Vinc: es geht nicht um Cannabis? Pauschal gesagt, wenn Sie dort einräumen, jemals was anderes als nur gelegentlich Cannabis konsumiert zu haben oder zu konsumieren oder wenn im äG der Nachweis erbracht wird, dass Sie harte Btm nehmen oder irgendwann Mal genommen haben, dann käme je nachdem entweder eine MPU oder der direkte Fe Entzug.
    Wir sind hier, wenn Sie Hilfe brauchen.
    Kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #429

    Dennis (Samstag, 25 Juli 2020 14:17)

    Hallo Herr Schüller und Team.

    Super Arbeit und Service den ihr hier anbietet. Auch ich habe eine Anfrage.
    2008 wurde mir die fe entzogen da ich als dauerkonsument im Straßenverkehr auffällig wurde. Auflage mpu. Diese habe ich 2016 absolviert und die fe zurück erlangt. Alles gut.
    April 2020 fand eine Hausdurchsuchung statt und man hat ca 60 g marihuana gefunden. Ich hab an es ausschließlich für mich zu nutzen. Wurde wegen Besitz zur Geldstrafe verurteilt. Fss wurde informiert und verlang nun ein äg. Das die Frage klärt wie mein Konsum einzustufen ist. Ich habe von November bis Anfang Juni wieder konsumiert aber diesen vor ca. 7-8 Wochen komplett eingestellt. Äg muss bis Oktober der Fss vorliegen.
    Nun meine Fragen.
    Was habe ich beim äg zu erwarten ?
    Wie habe ich mich dort zu verhalten?
    Weiß die fss von meinem letzten Fall ?
    Ich bin 2017 umgezogen anderes Bundesland. 2016 mpu Gutachten noch im alten Bundesland eingereicht und die Fahrt war 2008.

    Ich bedanke mich vorab sehr herzlich.
    Liebe Grüße
    Dennis

  • #430

    Bukem: (Montag, 03 August 2020 14:59)

    @Dennis: tschuldige, ist urlaubsbedingt liegen geblieben.
    Die Frage klingt sehr komplex.warum die Hausdurchsuchung?
    Ich muss da unbedingt weiter an Herrn Schüller verweisen, wenn die Fahrerlaubnis weiter geschützt werden soll.
    60 g Eigenbedarf klingt nach Dauerkonsum. Und dann wäre die FE auch ohne Verkehrsverstoß in grosser Gefahr.

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Bitte asap unter dieser E-Mail bei Herrn Schüller melden

  • #431

    Max (Dienstag, 04 August 2020 13:19)

    Guten Tag Herr Schüller und Bukem,

    ich habe bereits mein ärztliches Gutachten absolviert.
    Grund dafür war der Besitz einer geringsten Menge Kokain (0,2g), habe die Aussage verweigert, also alles rechtens.
    Die Führerscheinstelle ordnete ein ärztliches Gutachten inklusive zwei Urinscreenings an. Diese werden beide negativ ausfallen, genauso wie das erste Screening direkt nach eintreffen ein Einschreibens.
    Als ich mein ärztliches Gutachten absolvierte, indem ich jeglichen Konsum verneinte wollte die Ärztin noch zusätzlich einen Haartest machen, obwohl dies nicht von der Führerscheinstelle gefordert sei.
    Diesen lehnte ich freundlich aber bestimmt ab, da mir die Fehlerquelle zu hoch sei und ich nur so viele Tests wie gefordert absolvieren möchte. Und natürlich auch nur die geforderte Variante.
    Nun sagte mir die mittlerweile sehr unfreundliche Ärztin das sie mir in den Bericht hineinschreibe das ich unkooperativ sei und aktiv die Aufklärung meines Falles gestört habe.
    Die Führerscheinstelle hat ausdrücklich zwei Urinscreenings verlangt, dem bin ich nachgekommen.
    Kann dieser Bericht negativ für mich ausgehen?

    Vielen vielen Dank für Ihre Arbeit und Hilfestellung

    Liebe Grüße Max

  • #432

    Noname (Mittwoch, 05 August 2020 00:10)

    Guten Tag.
    Ich wurde vor ein Paar wochen mit einer geringen Menge (ca 1,8 g) Mary erwischt
    Ich habe keine angaben zum Konsum gemacht und die Beamten haben mir versichert das es keine gerichttlichen Folgen haben wird ( sprich fallengelassen wird)
    Ich bin grad dabei mein führerschein zu absolvieren, War kurz vor meiner praktischen prüfung.. Nun hab ich jetzt vor paar tagen ein Brief vom Landratsamt gekriegt wo drin steht das das Führerscheinverfahren mit sofortiger Auswirkung ausgesetzt wird. Da steht auch das sie abwarten bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt..
    Ich war dauerkonsument von 2017-2020 Fast jeden tag ein Joint geraucht
    Habe jetzt seit gut 6 Tagen aufgehört also komplett und will es auch durchziehen
    Ich habe eine weisse weste keine vorstrafen oder ähnliches , und ich frag mich ob die FSS ein äG fordern wird oder ob sie es nur als Mahnung herabsehen ..
    Zudem hab ich echt angst falls absistenznachweise erforderr werden das eine menge thcwert gefunden wird..

  • #433

    Bukem: (Donnerstag, 06 August 2020 11:43)

    @Max: sehr gute Frage. Aus meiner Sicht haben Sie sich völlig rechtmäßig verhalten und auch zu Recht auf die Fehleranfälligkeit der Haarprobe hingewiesen.
    Was daraus jetzt die Führerscheinstelle bastelt, weiß der Himmel.
    Hier empfiehlt sich wohl sicherheitshalber anwaltliche Begleitung und ein freundliches Schreiben an die Behörde.
    Bei Interesse bitte unter obiger Kontakt Mail an Herrn Schüller wenden.

    @noname: die Führerscheinstelle will anscheinend den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Dann käme ein ärztliches Gutachten. Alles außer dem nur gelegentlichen Konsum von Cannabis bei gleichzeitiger richtiger Trennung zum Fahrzeug führen kostet Sie die Fahrerlaubnis.
    Völlig gut, dass Sie keine Angaben gemacht haben, harten Btm Konsum unbedingt eingestellt halten . Cannabis wäre gelegentlich in Ordnung.
    Wenn Sie Hilfe brauchen, bitte an Herrn Schüller wenden

  • #434

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 06 August 2020 17:26)

    @Max: Wenn die FSST Urinproben angeordnet hat, bleibt es auch dabei.

    Die Gutachterstelle darf davon nicht abweichen. Die probieren es aber immer wieder gerne...

    @Noname:

    Was die Polizei sagt, ist unerheblich. Anwalt beauftragen, der das Strafverfahren zur Einstellung bringt und Sie durch das anschließende Fahrerlaubnisverfahren leitet. Sie brauchen keine Angst haben, aber Sie brauchen jemand, der Ihnen hilft. Das ist ziemlich offensichtlich.

  • #435

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 06 August 2020 17:34)

    @Dennis:

    Ich muss das alte MPU Gutachten sehen, die Ermittlungsakte der StA und die neue Anordnung der Begutachtung. Senden Sie mir das gerne mal per Mail zu. Klingt nicht zwingend nach einem Selbstläufer, aber auch nicht sehr problematisch. Konsum ist eingestellt seit wann?

  • #436

    Emil B. (Freitag, 07 August 2020 14:36)

    Guten Tag,
    folgender Sachverhalt: Ich habe im Mai Pilze sowie Cannabis in meiner Wohnung komsumiert und in Folge dessen in meiner Wohnung randaliert. Daraufhin rief ein Nachbar die Polizei, welche etwas später eintraf. Ich habe der Polizei gegenüber geäußert, Pilze und Cannabis konsumiert zu haben, jedoch hat die Polizei keinen Blut- Urintest gemacht. In meiner Wohnung haben sie auch nichts gefunden. Sie haben mich dann mit auf das Revier genommen, wo ich später von meiner Freundin abgeholt wurde. Nun kam ein Schreiben, ich soll ein äG vorlegen. Wie soll ich vorgehen?
    Vielen Dank.

  • #437

    Noname (Mittwoch, 12 August 2020 17:26)

    Hallo Herr Schüller und Bukem.
    Zu meinem Fall #432 ..
    Ich habe gestern den Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen und darin steht das ich zu einem Gespräch vorgeladen werde zur Ermahnung laut Jugendstrafrecht
    Dieser erfolgt nächste woche Donnerstag
    Ich frage mich ob die FSS trotz der milden "Strafe" quasi nur eine Ermahnung trotzdem Maßnahmen ergreifen wird wie z.b äG, MpU oder ähnliches..
    MFg

  • #438

    Bukem (Freitag, 14 August 2020 12:02)

    @Emil: Sie sollten dringend über anwaltliche Hilfe nachdenken.
    Der Ladung zum äG müssen Sie nachkommen, sonst droht die direkte Entziehung der Fahrerlaubnis.
    Sollte der Pilz und damit harte Btm Konsum im Gutachten bejaht werden, durch den Akteninhalt, ihre Einlassung oder entsprechenden Nachweis droht ebenfalls der Verlust.
    Deshalb unbedingt vorher Akteninhalt heraus bekommen.
    Herr Schüller ist hierbei gerne behilflich. Kontakt Mail steht oben.

  • #439

    Shaku (Sonntag, 16 August 2020 17:31)

    Hallo guten Abend,
    Ich hatte einen Verkehrs unfall um 5 in der früh am 02.06 Dienstag .....Samstag 23 Uhr bis Sonntag in der früh um 5uhr habe ich einen gramm kokain genommen, mir wurde natürlich Blut abgenommen, die
    Ergebnisse sind nach ein Monat gekommen da stand nur immunschechmischer vor Bericht da war alles negativ ausser bei kokain stand da ( Grenzwertig) mein Anwalt meinte das es abbauprodukte sind in
    geringer Menge, das war ja dann auch alles gut, da ich ja nur von samstag auf sonntag was genommen hatte und der unfall erst dienstag früh war meinte mein Anwalt da könnten keine aktiven Stoffe
    drinnen sein, deswegen meinte er wir sollten abwarten und er hat der stattsanwältin geschrieben das wir das große blutergebnisse haben möchten bis dahin sollen wir warten natürlich ist mein
    Führerschein ja auch bei denen ist ja entzogen vorläufig, mein Anwalt meinte wenn wir jetzt eine Beschwerde schicken wegen dem Immunschechmischen Vorbericht könnte der Richter und die stattsanwältin
    sich darauf berufen das da was im Blut war, deswegen meinte er wir müssen das große Blutbild abwarten damit wir denen beweisen können das da keine aktiven Stoffe sind wo er auch recht hat, weil ich
    mein sonst fällt natürlich alles in meiner last die kosten von der Versicherung, seit dem sind 3 monate vergangen und wir haben noch kein Ergebnisse von Dene erhalten bei jedem Anruf von meinen
    Anwalt meinte die stattsanwältin das sie die Rechtsmedizin angemahnt hat, mein Anwalt meinte es kann sein das deine Befunde ( Blut) verloren gegangen ist und die es nur für den kleinen blutergebnisse
    benutzt haben, da ich meinen Führerschein brauche verdiene ich nicht mehr seit 3 Monaten fast kann mir da einer helfen wieso warum das so lange dauert und wird man Entschädigung bekommen dafür? Habe
    natürlich freiwillig schon urinscreening angefangen und der war negativ meiner erster Termin. Kann es sein das nach 50 Stunden noch psychoactive Stoffe drinnen sind
    ---

  • #440

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 16 August 2020 17:43)

    @Shaku:

    Der Hauptabbaustoff von Kokain ist Benzoylecgonin. Dieser gilt als berauschendes Mittel im Sinne des § 24 a StVG. In Verbindung mit einem Fahrfehler (= Unfall) kommen wir von § 24 a StVG zu § 316 StGB, sind also nicht mehr im Ordnungswidrigkeiten-, sondern im Strafrecht.

    Aber auch verwaltungsrechtlich wäre die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn nicht die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV vorliegt.

    Worauf Ihr Anwalt hinaus will, kann ich nicht sagen.

  • #441

    Vito Ponzo (Freitag, 21 August 2020 03:30)

    Hallo an alle
    Meine frage an Hr.Schüller oder Bekem

    Man hat mich erwischt vor ca 6 Wochen bei einer Verkehrskontrolle mit amph im urin dann ins Krankenhaus und Blutprobe entnommen 111 ng hab dan von der verkehrsbehörze ein schreiben bekommen das mor der Führerschein entzogen wird und zu wieder Erlangung müsste ich eine bestandene MPU absolvieren nun hat man mich gestern Mittwoch war auch der letzte tag vom den sieben tagen frist bevor der Führerschein erlöschen wirdnochmals angehalten und ich nochmals blut abnehmen lassen im Krankenhaus da ja mein letzter konsum am dienstag abend war ist er wieder positiv nun wollte ich Fragen mit was für Sanktionen müssze ich rechnen war vorher nie aufgefallen oder sonst was hab aber alles in wege geleitet 6 uriscreens für 12 monate und verkehrspsychhologen für die vorbereitung würde mich freuen über eine Antwort sehr freuen

  • #442

    Bukem (Freitag, 21 August 2020 09:44)

    @vito Ponzo: Satzzeichen würden helfen, den Sachverhalt besser zu verstehen.
    Sie können Ihre Fahrerlaubnis nur einmal verlieren. Trotzdem kommt hier u.U. sogar ein weiteres Strafverfahren in Betracht.
    Was ich mich zuerst frage: ist Ihnen bei dem ersten Vorfall die Fahrerlaubnis auch direkt, also vorläufig entzogen worden? Dann hätten Sie zusätzlich ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt. Daneben liegen wohl weitere Verkehrsstraftaten wegen der Btm vor.
    Sie sollten die Strafverfahren und den Ärger mit der Führerscheinstelle nicht auf die leichte Schulter nehmen.
    Beide Angelegenheiten beeinflussen sich gegenseitig.
    Die brauchen anscheinend dringend anwaltliche Hilfe. Herr Schüller ist gerne für Sie da.
    Kontakt Mail steht oben. Bitte gleich melden

  • #443

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 August 2020 21:28)

    @Vito:

    Beim Nachweis von Amphetamin: 1 Jahr Abstinenznachweise und Therapie beim Verkehrspsychologen erforderlich. Sonst keine Chance bei der MPU.

  • #444

    Lorenz (Samstag, 12 September 2020 13:58)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ich würde sie um eine Einschätzung meines Falles bitten.

    Ende letzten Jahres hatte ich eine Hausdurchsuchung wegen der Bestellung von Cannabis im Darknet.
    Insgesamt wurden etwas über 20g Haschisch in meiner Wohnung aufgefunden. Desweiteren wurden mir in der Summe über 80g Haschisch/Cannabis in dokumentierten Bestellungen zur Last gelegt.

    Im April 2020 wurde ich dann zu einer Geldstrafe von über 5000€ verurteilt. Mit anwaltlicher Unterstützung konnte ich eine Vorstrafe abwenden.
    Im Prozess habe ich den problematischen Konsum von Cannabis auf Grund einer psychischen Störung zur Verteidigung geschildert.

    Mit Erlass des Strafbefehls wurde auch die Führerscheinstelle in Kenntnis gesetzt.

    Nun warte ich seit 4 Monaten auf die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.

    In der Zwischenzeit habe ich nun ein privatärztliches Rezept für medizinisches Cannabis erhalten. Dieses würde ich ich auch gerne nutzen, um meine doch sehr belastende Zwangs-/Ticstörung zu behandeln. (die Liste an wirkungslosen Medikationen der letzen 20 Jahre ist endlos)

    Nun stellt sich mir die Frage welchen Einfluss dieses Rezept auf ein voraussichtlich anstehendes ärztliches Gutachten haben wird, und ob Abbauprodukte in meinem System ein Risiko darstellen.

    Freundliche Grüße,
    Lorenz

  • #445

    Bukem (Dienstag, 15 September 2020 11:28)

    @Lorenz: Ich befürchte, ohne genaue Fall-und Aktenkenntnis Ihres Anliegens ist eine detaillierte Antwort gar nicht möglich.
    Der Teufel liegt nämlich wie so oft im Detail. Sind Sie denn noch vom dem Kollegen vertreten? Da würde nämlich auch unter berufsrechtlichen Aspekten eine Antwort so nicht möglich sein.
    Es gab keinerlei Verkehrsverstoß unter THC Einfluss?
    Vermutlich ist der Besitz zum Eigenverbrauch vorgetragen worden, um die Strafe zu mildern? Viele rein strafrechtlich tätige Kollegen bedenken dann nämlich nicht die Auswirkungen bzgl der Massnahmen der Zudem steht zu befürchten, dass auch die bisher evtl der Führerscheinstelle unbekannte Grunderkrankung Zweifel an Ihrer Fahreignung verursacht. Ich möchte vorschlagen, dass Sie sich im eigenen Interesse per seperater Mail über obige Kontakt Mail an Herrn Schüller wenden

  • #446

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 September 2020 18:24)

    @Lorenz:

    Die Anordnung des ärztlichen Gutachtens ist rechtmäßig. Es wird dort natürlich auch das Konsummuster von vor der Verschreibung erfragt werden. Und dann wird zu prüfen sein, ob Sie das Cannabis jetzt gemäß Verordnung einnehmen.

    Man müsste sich die Akte mal anschauen, dann müsste man wissen, wie Ihr Rezept aussieht und dann könnte man mehr sagen.

    Das ist aber kein gordischer Knoten und vermutlich nicht sonderlich kompliziert.

    Aber ohne Kenntnis der Akte der Fahrerlaubnisbehörde ist sowas eine Beratung im Blindflugmodus und macht wenig Sinn. Schreiben Sie mir gerne eine Mail und wir werden das zusammen regeln.

  • #447

    Eric M. (Freitag, 18 September 2020 17:25)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Ich möchte zunächst sagen wie großartig ich es finde was Sie hier tun und möchte sie um eine Einschätzung zu meinem Fall bitten.

    Am 27.03.2020 wurde ich im Straßenverkehr am Steuer meines Pkw von der Polizei angehalten, welche einen Drogentest mit mir durchführte. Das Ergebnis: Cannabis und Kokain. Ich wurde mit auf die Wache genommen wo ein Bluttest durchgeführt wurde, in dem allerdings nur der Konsum von Cannabis nachgewiesen werden konnte.
    Am 12.09. habe ich nun die Aufforderung der Führerscheinstelle zu einem äG erhalten. Dem Schreiben beigelegt ist eine Erklärung mit der ich:

    1. Die Fahrerlaubnisbehörde ermächtige sämtliche Auszüge aus dem Bundes- und Verkehrszentralregister, Gerichts- und Ordnungswidrigkeitenakten, vorhandene ärztliche Berichte und Polizeiberichte an die von mir für das äG ausgesuchte Stelle zu übersenden

    2. Ich die untersuchenden Ärzte von der Schweigepflicht entbinde

    Besonders der erste Punkt liegt mir schwer im Magen, da im Juli 2018 bei einer Hausdurchsuchung 35 Gramm Kokain und ca. 200 Pillen Ecstasy sichergestellt wurden. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich glaube ich habe damals keinen Eigenkonsum eingeräumt, jedenfalls habe ich bis heute nichts von Seiten der Führerscheinstelle zu dem Fall gehört. Der Fall wurde aber auch noch nicht vor Gericht verhandelt, vielleicht deshalb?

    Meine Fragen sind nun:

    1. Ist es ratsam einen Rechtsanwalt aufzusuchen bevor ich die beigelegte Einverständniserklärung unterzeichne?

    2. Wird mein offenes Verfahren Einfluss auf das nun angeordnete äG haben?

    Vorab schonmal vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Eric H.

  • #448

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 20 September 2020 20:55)

    @Eric M:

    Das Strafverfahren und das Fahrerlaubnisverfahren bedingen sich natürlich gegenseitig. Die Argumentation im Strafverfahren schlägt auf das Fahrerlaubnisverfahren durch. Wenn im Blut jedoch nur Cannabis gefunden worden ist und Sie jetzt nur eine Konsummusteranalyse vor sich haben, haben Sie gute Chancen. Jedenfalls dann, wenn das Urin sauber ist und sich kein THC COOH mehr findet (und Nachweise anderer BtM erst Recht nicht).

    Offen gesagt ist es nicht ratsam, dass ohne anwaltliche Hilfe anzugehen. Es muss erst Akteneinsicht genommen werden. Die Einverständniserklärung sollten Sie unterzeichnen, sonst macht die Führerscheinstelle kurzen Prozess.

    Dadurch verlieren Sie keine Rechte. Also: Machen. Zudem helfe ich Ihnen gerne bei der Abwicklung dieses Verfahrens. Schreiben Sie mir gerne eine Mail, dann sehen wir weiter. Danke.

  • #449

    Eric M. (Mittwoch, 23 September 2020 14:33)

    Hallo,
    Ein Kumpel hat in den Niederlanden Pilz mit spylocobin bestellt und zu meiner Adresse liefern lassen.

    Ich habe Post von der Polizei bekommen. Mein Anwalt hat jetzt ein Schreiben fertig gemacht mit der Forderung der Einstellung des Ermittlungsverfahren Mangels an beweisen.

    Kann ich jetzt noch Post von der Führerscheinstelle erwarten?
    Mein Sorge ist das die von mir eine Haare testen wollen. Da würde ich durchfallen. Urin und Blut wäre kein Problem. Kann ich das entscheiden welche Art von Test gemacht wird?
    Bzw. habe ich überhaupt Post zu erwarten von der Führerscheinstelle wenn aufgrund mangels an beweisen das Verfahren eingestellt wird?

    Lg

  • #450

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 September 2020 22:26)

    Wenn das Strafverfahren nach § 170 II StPO eingestellt wird, fehlt damit auch der Anknüpfungspunkt für fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen der Verwaltungsbehörden. Wenn man nichts besessen oder nachweislich bestellt hat, kommt von der Führerscheinstelle nichts nach.

  • #451

    Eric M (Donnerstag, 24 September 2020 06:56)

    Super vielen Dank für die Schnelle Antwort!!!

  • #452

    Pia (Freitag, 09 Oktober 2020 17:16)

    Guten Tag Herr Schüller wurde vor 1 Woche angehalten weil ich falsch abgebogen bin die Beamten haben mich 10 Euro Strafe zahlen lassen und glasige Augen fest gestellt darauf ein Schnelltest mit mir gemacht der erste hat nicht geklappt der 2 schon Cannabis wurde angezeigt hatte mittags geraucht ca 5 Std später Test rauche regelmäßig seit 10 Jahren wurde dann mit genommen auf die Wache ein Artzt kam Blutprobe habe nix zu meinem Konsum gesagt seit dem Tag an rauche ich auch nicht Mehr und habe dies auch sicherlich nicht mehr vor brauche mein Führerschein für die Arbeit was wird mich erwarten habe ich ein Chance denn Führerschein zu behalten??? Oder ist das Zuspät wurde vorher noch nie erwischt am Steuer ich wohne in nrw wurde in Köln erwischt aber meine Führerschein Stelle ist Euskirchen

  • #453

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 10 Oktober 2020 14:22)

    @Pia:

    Hier schreiben manchmal Leute als "Rechtsanwalt" irgendwelchen sonderbaren Botschaften.

    Muss man nicht immer was drauf geben...

    Zu Ihrer Frage:

    Es laufen verschiedene Verfahren:

    Strafverfahren nach § 29 BtMG (wird aus dem Konsum abgeleitet) und wahrscheinlich ein Strafverfahren nach § 316 StGB wegen Fahrfehler und Fahren unter BtM Einfluss. Im Rahmen dieses Strafverfahrens wird es um die Entziehung der Fahrlaubnis gehen. Und später ein Verwaltungsverfahren, bei dem es um die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis gehen wird. Schreiben Sie mir eine Mail, wenn Sie Hilfe brauchen....

  • #454

    Davinci (Montag, 19 Oktober 2020 16:55)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    vor zwei drei Jahren wurde ich innerhalb eines Monats, bei allgemeinen Fahrkontrollen, zwei mal auf fahren unter btm getestet. Beide Prozeduren liefen gleich ab. Blutabgabe etc. Da ich jedoch nicht in Deutschland gemeldet bin, musste ich die kosten der Ordnungswidrigkeit zahlen und musste den mpu test nicht machen. Während diesen zwei drei Jahren hielt ich mich für ne kurze Zeit in Deutschland auf und meldete mich daher an. Sofort kam der mpu Brief. Gott sei Dank musste ich wieder aus Deutschland weg ziehen und somit war die mpu Geschichte.
    Nun werde ich bald wieder in Deutschland sein und muss mich hier anmelden. Mittlerweile bin ich jedoch Cannabis Patient, was eine mpu unmöglich macht. Das Rezept bekomme ich von einem Privatarzt, falls es wichtig ist. Ich habe mich schlau gemacht und erfahren, dass man mit einem fev 5.2 corporal Test die Fahrtüchtigkeit unter Cannabis Festellen kann und ein positiver Test ausreicht um die mpu zu umgehen. Daher wollte ich Sie fragen, ob ich auf der richtig Spur bin oder nicht? Es wäre sehr lieb, wenn sie mir eine Absicherung geben könnten und ich nicht unnötig weiter Geld verschwende.

    Mit freundlich Gruß

  • #455

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 Oktober 2020 21:28)

    @Davinci:

    Sie gehen fehl in der Annahme, dass Sie keine MPU machen müssen, nur weil Sie jetzt Cannabis Patient sind.

    FeV 5.2 ist eine gute Idee. Das ersetzt aber nicht die MPU. Da Sie die MPU damals nicht gemacht haben, dürfte die Fahrerlaubnis entzogen worden sein. Wenn Sie diese wieder haben wollen, müssen Sie eine MPU machen.

  • #456

    Davinci (Montag, 19 Oktober 2020 22:59)

    Danke für ihre Nachricht.
    Wie soll man denn eine mpu machen ohne abstinenz nachweisen zu können?
    Den Führerschein habe ich ja noch da die mpu bis zu nem bestimmten Tag eingereicht werden sollte. Bis dato war ich wieder abgemeldet im Lande.

  • #457

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 20 Oktober 2020 21:43)

    Die MPU wird in Ihrem Fall dann ohne Abstinenznachweise gemacht werden können. Aber so einfach ohne MPU wird das nicht ablaufen. Und ziemlich sicher werden Sie zum Verkehrspsychologen müssen. Und ziemlich sicher werden Sie Hilfe brauchen, die MPU zu bestehen. Mal eben Cannabis verschreiben lassen, auf FeV 5.2. rumreiten und dann nicht mehr zur MPU müssen: Das funktioniert nicht.

  • #458

    Florian (Montag, 02 November 2020 07:15)

    Sehr geehrter Hr. Schüller
    Zu meiner Sachlage :
    Ich komme aus Niedersachsen.
    Anzeige wegen Besitz Btm( Verdacht auf 1.4g netto Kokain) Es gab kein Substanz Gutachten sondern lediglich einen Schnelltest vor Ort .

    Vom Tür Steher erwischt.Dieser hat das aufgefundene btm an die Beamten weitergegeben

    Den Gelben Zettel zur Sicherstellung nicht unterschrieben

    Kein Aussage getätigt weder bei der Polizei noch im späteren verfahren lediglich eine schriftliche Stellungnahme in der ich den von mir Bewussten Besitz abgestritten und darauf hin gewiesen habe das ich noch nie in meinem Leben btm konsumiert habe

    Vor 12monaten dann Verfahrens Einstellung nach § 153 ohne Auflagen

    Meine Fragen: Halten sie es für möglich das seitens der FSS vielleicht gar kein Äg angeordnet wird aufgrund der Sachlage oder ist das ihrer Meinung nach eher unwahrscheinlich?

    Gibt es für sie die Möglichkeit zu sehen ob eine Meldung an die FSS gemacht worden ist ohne wie man sagt "Schlafende Hunde zu Wecken"?

    Das ganze ist jetzt schon ganze 18monate her was mir ziemlich lange vorkommt.
    Ich würde gerne mit dem Vorfall abschließen

    Ich hoffe sie können mir weiter helfen

    Liebe Grüße Florian


  • #459

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 02 November 2020 13:00)

    @Florian:

    Das ärztliche Gutachten wird noch kommen, es muss in diesen Fällen angeordnet werden. Auch eine Wartezeit von 18 Monaten ist nicht ungewöhnlich (Rekord hier: 7 Jahre). Lassen Sie einfach den Konsum von harten Drogen sein. Kokain ist ohnehin die letzte Drecksdroge. Kann einen in absolute dunkle Tiefen ziehen. Finger weg.

    Ab und zu Cannabis ist ok, aber auch hier nicht öfter als alle 2 Wochen mal ein, zwei Tüten (sonst wird die Birne zu weich, egal was die ganzen täglichen Konsumenten so erzählen). Kein Alkohol dazu. Wenn die Behörde sich meldet, stellen Sie den Konsum ein und melden sich hier. Sie werden den Führerschein nicht verlieren. Jedenfalls dann, wenn Sie das machen, was ich Ihnen sage.

    Und dazu gehört in jedem Fall: Alle BtM außer dann und wann Cannabis sind tabu.

    Soweit von hier.

  • #460

    Nick (Dienstag, 10 November 2020 19:29)

    Hallo, Herr Schüller.
    Ich wurde vor vor anderthalb Monaten von der Polizei unter Drogeneinfluss erwischt. Wenn ich die ganze Geschichte kurz zusammen fassen darf: Ich habe mit Freunden LSD genommen, und mir ging es dann so schlecht, dass ein Krankenwagen gerufen wurde. Da standardmäßig bei Drogen/Alkoholkonsum Polizei mitgeschickt wird, hat diese mich zum Krankenhaus begleitet. Ich war nicht im Besitz illegaler Substanzen und habe mich auch nicht gewehrt, die Polizisten waren sehr freundlich. Demnach habe ich auch keine Anzeige bekommen. Mir geht es gut, mache mir aber große Sorgen wegen meinem Führerschein: Ich habe nämlich nächste Woche einen Termin bei der Führerscheinstelle für die Fahrerlaubnis. Auf was muss ich mich einstellen? Wird ein ärztliches Gutachten auf mich zukommen oder schlimmer? Ich habe seit dem natürlich nicht konsumiert und habe meine Lektion gelernt. Ich bin übrigens noch 17 und ja, selbstverständlich gab es richtig Ärger von den Eltern. Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
    Liebe Grüße, Nick.

  • #461

    Bukem (Dienstag, 10 November 2020 20:29)

    @Nick: Was soll das für ein Termin sein? Ist in dem Schreiben irgendetwas genannt?
    Ist der LSD Konsum irgendwie aktenkundig?
    Sollte das so sein, würde weil jeder Konsum harter Betäubungsmittel die Fahreignung aufhebt, müssten Sie im Zweifelsfall vor der Erteilung der Fahrerlaubnis eine MPU gemacht werden.
    Bitte umgehend per obiger Kontaktmail bei Herrn Schüller melden

  • #462

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 10 November 2020 21:32)

    @Nick: Was ist das für ein Termin auf der Führerscheinstelle? Soll es da -wie Bukem bereits fragte- jedenfalls auch um den Konsum des LSD gehen. Wenn das aktenkundig wird: 1 Jahr Abstinenznachweise, Verkehrspsychologe und MPU sind unausweichlich. Wurde dort eine Blutprobe genommen?

  • #463

    Nick (Dienstag, 10 November 2020 22:50)

    @Rechtsanwalt Schüller
    Die Polizei hat keine Blut- bzw. Urinprobe genommen, ich habe lediglich etwas gespritzt bekommen (von den Krankenhelfern) damit die Substanz meinen Körper schneller verlässt. Den Termin habe ich gemacht, damit ich zur Theorieprüfung, Praxisstunden und Begleitetes Fahren zugelassen werde. (Ich bin also noch nicht gefahren)
    Kann ich wissen, ob es aktenkundig wurde? Werde ich es spätestens bei diesem Termin erfahren, oder schon vorher?

    PS: Der Termin ist in einer Woche.

    LG, Nick.

  • #464

    Bukem (Mittwoch, 11 November 2020 10:13)

    @Nick: Sie haben den Termin vereinbart? Aber wozu? Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie per obiger Kontakt Mail direkt und möglichst schnell Kontakt mit Herrn Schüller aufnehmen. So kriegen wir das hier nicht aufgeklärt

  • #465

    Tim (Montag, 16 November 2020 18:54)

    Hallo Herr Schüller,
    Bei mir wurden als Beifahrer Ende August 3 Benzodiazipine (Etizolam) und eine halbe Clonazolam gefunden.
    Das Verfahren wurde eingestellt.
    Allerdings hat mich die Führerscheinstelle zu einem ärztlichen Gutachten aufgefordert bis zum 28.12.20
    Da ich in meiner Vergangenheit täglich seit mehreren Jahren Cannabis konsumierte bis auf wenige Pausen, habe ich Zweifel für das Bestehen.
    Ich habe nun seit dem 10.10.20 keine Drogen, kein Cannabis konsumiert und mache regelmäßig viel Sport seit Jahren.
    Ich habe gestern 15.11.20 selber einen Drogentest (Urintest) gemacht der sogar negativ ausfiel. Heute den 16.11.20 habe ich den nächsten Urintest gemacht auf komplett nüchternen Magen und dieser war leider wieder positiv auf THC.
    Nun wollte ich Fragen wie wahrscheinlich ist es das ich dieses äG bestehe und auf was kommt es darauf an.
    Wenn ich regelmäßigen Konsum in der Vergangenheit zugebe wird mir gleich die MPU angeordnet, soll ich deswegen auf eine 1-2 monatige Probierphase im September diesen Jahres aufmerksam machen?
    Inwieweit kann man meinen vergänglichen Konsum nachweisen?
    Da ich noch gut mehr als einen Monat Zeit habe könnte es gut sein das mein Urin bis dahin clean wird, welche Angaben darf bzw. soll ich machen das es bei dem äG bleibt und nicht auf eine MPU hinausläuft?
    Ich wäre Ihnen wahnsinnig dankbar für eine Rückmeldung!
    Mit freundlichen Grüßen

  • #466

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 16 November 2020 19:44)

    @Tim:

    Das Urin muss nicht sauber sein von THC COOH. Nur sollte der Wert unter 75 ng/ml THC COOH sein. Das ist bei Ihnen sehr realistisch, da Sie ja nun schon über einen Monat nicht mehr konsumiert haben.

    Es bestehen sehr gute Chancen, das Gutachten zu bestehen. Allerdings ist in solchen Fällen eine Akteneinsicht bereits deshalb erforderlich um Waffengleichheit herzustellen. Machen Sie eine Aussage, die vom Akteninhalt abweicht, dann kann es schnell in Richtung MPU gehen. Wenn Sie regelmäßigen Konsum angeben, wird keine MPU angeordnet, sondern die Fahrerlaubnis direkt entzogen. Ich denke, dass anwaltliche Beratung hier sinnvoll sein könnte. Melden Sie sich bei Interesse bitte per Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - danke :-)

  • #467

    Joshua (Mittwoch, 18 November 2020 23:52)

    Guten Tag Herr Schüller,

    ich hab da eine Frage. Ein Kumpel von mir wurde letztens mit ungefähr 0.3g Cannabis erwischt. Sein Verfahren wurde von der Staatsanwältin fallen gelassen, aber die Frage ist ob er trzdm noch einer MPU unterzogen werden kann.

  • #468

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 November 2020 09:05)

    @Joshua

    Nein, da wird keine MPU kommen. Mit Pech ein ärztliches Gutachten. Wenn das passieren sollte, bitte melden. Hier oder per Mail. Nicht dass der gute Mann sich da um Kopf und Kragen redet.

  • #469

    Miro (Donnerstag, 26 November 2020 00:51)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich zerbreche mir nun seit einigen Tagen den Kopf, was genau auf mich zukommt und ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können.
    Vor 3 Tagen wurde ich von der Polizei in meinem Wagen aufgefunden (parkend, keine fahrt) und es wurde ein Speicheltest gemacht. Dieser war positiv auf THC, kein Alkohol oder sonstiges. Im Anschluss wurde ich zur Wache gebracht und ein genauerer Speicheltest wurde gemacht, welchen ich nicht Unterschrieben habe. Keine Blutabnahme, Urintest oder Haarprobe.
    Leider habe ich aber aus Nervösität ausgesagt, "vor Jahren geraucht" zu haben und zugegeben, dass ich "vorhin" geraucht habe. Das bereue ich ganz schön..

    Was genau erwartet mich nun? Ich gehe davon aus, dass ich definitiv von der Bußgeldstelle Post bekomme, einiges Bezahlen muss und 1 Monat Fahrverbot erhalte. Ist die Annahme richtig?

    Muss ich mich auf ein ärztliches Gutachten gefasst machen? Ich habe meinen Konsum komplett eingestellt und möchte das für zumindest 3 Monate fortführen. Sollte es zu diesem äG kommen, kann ich mit der Aussage auf gelegentlichen Konsum bestehen?

    Ich hoffe Sie können mir etwas Sorge nehmen..



    MfG

  • #470

    Miro (Donnerstag, 26 November 2020 00:57)

    Nachtrag: Ich bin "Ersttäter", es gab bisher noch nie rechtliche Probleme. Bundesland Berlin.

  • #471

    Bukem (Donnerstag, 26 November 2020 06:51)

    @Miro: es gab keine Blutuntersuchung, aber zwei Speichelschnelltests? Dit is Berlin, was?
    Gerichtsverwertbar sind meiner Kenntnis nach nur Blutuntersuchungen. Dh, sogar wenn Sie eigentlich den geltenden Richtwert von 1,0 ng/ ml überschritten hätten, wär dies nicht zulässig nachweisbar. Somit läge auch keine Ordnungswidrigkeit vor, es gäbe keine Punkte, Bussgeld, Fahrverbot.
    Was heißt eigentlich im Auto aufgefunden? Drin übernachtet?
    Ein ärztliches Gutachten wird trotzdem nicht auszuschließen sein, solange aber kein THC Verkehrsverstoß vorliegt, ist das halb so wild. Dann bitte hier melden

  • #472

    Miro (Donnerstag, 26 November 2020 09:56)

    Guten Morgen Bukem,

    ich danke Ihnen für die schnelle Nachricht! Man hat mir auf der Wache gesagt, es würde eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, da aber keine Blutuntersuchung stattgefunden hat, verwundert mich das dann doch ganz schön. Damit sollte der Fall, sofern ich also noch Post erhalte, nicht ganz rechtens sein? Oder gilt ein Speichelttest an einer "genaueren"/größeren Maschine als Grundlage?

    Ich bin mit dem Auto nüchtern losgefahren und habe im Anschluss einige Stunden dort parkend an einem Ort verbracht (mit Begleitung, falls wichtig). Nun bin ich ganz schön nervös, wie ich das der Führerscheinstelle erkläre, bzw. was ich lieber nicht sagen sollte, damit nichts schlimmeres auf mich zu kommt.

    Ich bedanke mich auf jeden Fall bereits bei Ihnen und ich melde mich, sollte ich doch in Schwierigkeiten geraten. Danke!

  • #473

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 26 November 2020 20:23)

    @Miro:

    Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen:

    1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (wird aus dem Konsum abgeleitet),

    2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und

    3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).

    Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.

    Nach Ihrer Aussage mit dem wiederholten Konsum ist eine MPU wahrscheinlich, wenn der THC Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt.

    Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:


    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/

    und

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Von größter Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte.

    Anzuraten ist auf jeden Fall, dass Sie ein Urinscreening Programm auf BtM bei AVUS/TüV/PIMA oder Dekra beginnen (6 Monate), sobald das Urin wieder sauber ist (mit Schnelltests aus der Apotheke checken). Das ist das absolute Minimum.

  • #474

    Miro (Freitag, 27 November 2020 12:30)

    Guten Tag Herr Schüller,

    danke für die Rückmeldung. Die Polizei hat mir ausdrücklich gesagt, dass kein Strafverfahren eingeleitet wird, da ich nichts bei mir hatte und auch kein Fahrzeug geführt/gefahren habe. Es soll aber eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Mir wurde kein Blut abgenommen. Deswegen verstehe ich leider nicht, wie Sie auf diese ganzen Annahmen schließen.

    Letztendlich habe ich aber meinen Konsum eingestellt und habe das erstmal einige Monat vor. Ich gehe auch von einem ärztlichen Gutachten aus, doch hier stelle ich mir die Frage, ob ich ruhigen Gewissens von einem gelegentlichen Konsum sprechen darf, sofern ich von meinem Trennungsvermögen überzeugen kann.



    MfG

  • #475

    Verzweifelter Vater (Freitag, 27 November 2020 22:56)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich bitte um Ihren fachkundigen Rat. Am 22. März (Sonntag) diesen Jahres kam es zu einer Hausdurchsuchung wo nach Laborbefund 69 g Cannabis mit einem THC-Gehalt in Höhe von 18%, 235 g Amphetamine mit einem Wirkstoffgehalt i.H.v. 35% gefunden wurden. Des Weiteren wurden 10 Pillen Extasy, 6 g MDMA, eine Feingramm-Waage, sowie ein gebrauchtes Ziehrohr gefunden. Es wurden weder eine Blut noch eine Urinprobe entnommen. Vorstrafen gibt es keine und meinen gelegentlichen Cannabis-Konsum habe ich seitdem eingestellt und alles andere diente ausschließlich dem Handel. Während der Durchsuchung gab ich der Polizei und der Kripo aufgrund einer extremen privaten Belastung zu den Drogen gegriffen habe, da ich zu diesem Zeitpunkt erst seit einem Monat alleinerziehender Vater meiner 6 jährigen Tochter bin. Meine Tochter lebte bis dahin bei ihrer wohl alkoholkranken Mutter und wurde von ihr wohl misshandelt, wovon ich, der Kindergarten und die Schule nichts wussten, wodurch sie in meinen Haushalt kam. Des Weiteren bin Abteilungsleiter und befinde mich nebenberuflich im Studium gab ich an. Auf Fragen seitens der Polizei was den Konsum betrifft, antwortete ich, dass ich ab und an Cannabis konsumiere und das letzte Mal am Vortag (Samstag) gewesen sei. Auf Fragen bezüglich eines Amphetamin-Konsums habe ich geschwiegen.
    Nun bekam ich Post von der Führerscheinstelle zur Durchführung eines ärztlichen Gutachtens, was vermutlich auch rechtens ist. In meiner Führerschein-Akte ist noch ein 10 Jahre alter Eintrag vorhanden, da ich vor 13 Jahren bereits einmal den Führerschein wegen btm entzogen bekam. Damals benötigte ich 3 Anläufe um 1 Jahr Abstinenz nachweisen zu können. 2 Mal wurden damals Amphetamine im Urin nachgewiesen. Anschließend wurde aber eine MPU erfolgreich absolviert.

    Meine Fragen sind nun folgende:

    1. Darf eine DNA-Analyse seitens der Führerscheinstelle oder des Gutachters bezüglich des Ziehröhrchens angeordnet werden?

    2. Darf der Gutachter die 10 Jahre alte Geschichte zu meinem Nachteil auslegen bzw. verwerten?

    3. Wenn der Gutachter mich fragt, ob ich schon einmal Amphetamine konsumiert habe, wie soll ich denn da antworten?

    Sage ich nein, so hält er mir die 10 Jahre alte Geschichte vor und das Gutachten wird negativ.
    Sage ich ja, dann Schaufel ich mir doch mein eigenes Grab in punkto Führerschein oder nicht?
    Das ist ein echtes Dilemma aus meiner Sicht.

    Aus strafrechtlicher Sicht läuft es laut Anwalt zu 99,9% auf 1 Jahr Bewährung plus Geldstrafe hinaus.

    Aufgrund der Sauberkeit meiner Wohnung, meines klaren und zurechnungsfähigen Eindrucks während der Durchsuchung und des liebevollen Umgangs mit meiner Tochter, so die Beamten, konnte sich in keinen Moment eine Kindeswohlgefährdung erhärten.

    Meine einzige Angst ist noch der Führerschein, da ein Führerscheinentzug mir den Boden unter den Füßen wegziehen würde. Wie schätzen Sie meine Situation ein. Über eine zeitnahe Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

    Beste Grüße

    Verzweifelter Vater

  • #476

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 28 November 2020 14:53)

    @Miro:

    Sorry, habe überlesen, dass gar kein Blut genommen worden ist. Vor was haben Sie dann Angst?

  • #477

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 28 November 2020 15:00)

    @verzeifelter Vater:

    Erstmal ist die Anordnung nur eines ärztlichen Gutachtens grundsätzlich positiv zu bewerten.

    Die hätten ja je nach Sachverhaltsgestaltung auch direkt entziehen können.

    Ich darf aber zu bedenken geben, dass ich Ihnen hier im Forum auf Ihre Fragen keine hinreichenden Antworten geben kann. Dazu müsste ich die Akte der Fahrerlaubnisbehörde sehen, die ja auch das Gutachten von damals enthalten dürfte.

    Es sind einfach zu viele Faktoren, die da eine Rolle spielen. Seit wann ist Ihr Konsum von Drogen eingestellt?

    Auch möchte ich ungern Ihrem Anwalt ins Handwerk pfuschen. Wenn dieser nur das Strafverfahren und die familienrechtlichen Fragestellungen bearbeitet, bin ich gerne willens, mich um die fahrerlaubnisrechtlichen Fragestellungen zu kümmern. Und da drängt die Zeit. Schreiben Sie mir bei Bedarf gerne eine Mail.

  • #478

    Peter (Mittwoch, 02 Dezember 2020 21:15)

    Hallo Herr Schüller,

    ich wurde vor genau einer woche einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf Alkohol und Drogen unterzogen.
    Ich war nach der Arbeit nachts auf dem Weg nach Hause.
    Die Polizistin meinte meine Pupillen reagierten überhaubt nicht auf die Taschenlampe. Sie wiederholte den Test und bestätigte, dass es keinerlei Reaktion geben würde. Ich habe mein gesamtes Leben nichts außer Alkohol (natürlich nur wenn ich nicht mehr fahren musste und am nächsten Tag wieder komplett nüchtern war) und ca. alle 3 Monate ein paar Züge an einem Joint konsumiert. Mit der Begründung ich wirke nervös und der Sache mit den Pupillen wurde ich zum Urintest gebeten. Ich stimmte dem freiwillig zu, weil ich weder getrunken, noch gekifft (zufällig an dem Tag ca. 48 Stunden vorher) hatte. Als ich nach einiger Zeit wenige Tröpchen abgeben konnte, wurde dann der Urinschnelltest gemacht, Dann sagte mir der männliche Polizist, dass ich positiv auf Amphetamine getestet wurde.
    Das ist absolut unmöglich!!! Ich habe wie gesagt niemals konsumiert. Dies sagte ich den Beamten auch. Natürlich ging es trotzdem auf´s Revier zum Blut abnehmen...(Ich habe die ganze Zeit kooperiert, nur wahrheitsgemäß gesagt, dass ich niemals Amhitamine genommen habe und gefragt ob es evtl Gründe gebe, dass das Testergebnis verfälscht werden könnte).
    Eigentlich müsste ich unbesorgt sein, weil dabei maximal ein sehr geringer wert an THC herauskommen kann, Ich trinke allerdings regelmäßig das ein oder andere Feierabendbier. Ich weiß auch, dass meine Leberwerte wahrscheinlich Auffälligkeiten ergeben werden. Kann ich in diesem Kontext...0 Promille, Schnelltest positiv auf Anphitamine (wirklich noch niemals konsumiert) und evtl. positiv auf gelegentliches kiffen 48 Stunden her mit negativen Konsequenzen rechnen?
    Eigentlich mache ich mir keine Sorgen, nur weil ich auf die FE angewiesen bin und das Ergebnis ja noch lange auf sich warten lassen könnte, wollte ich mal ihre Einschätzung dazu hören.

  • #479

    Peter (Mittwoch, 02 Dezember 2020 21:16)

    Sorry :) P.s. Können aufällige Leberwerte schon bei einem Drogentest auf Anphitamin eine Rolle spielen, oder nur bei einer MPU, bzw. wen man Abstinenz nachweisen muss. Hatte wie beschrieben 0 Promille

  • #480

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 03 Dezember 2020 11:13)

    @Peter:

    "Sehr geringer Wert an THC"....das kann auch ein Wert sein, den Sie gar nicht spüren. Wie üblich nach 48 Stunden. Aber trotzdem kann der Wert 1,0 ng/ml betragen und dann kann es je nach Bundesland bzw. je nach Fahrerlaubnisbehörde schnell eng werden mit dem Führerschein. Wenn der Führerschein wichtig ist, kann man das nicht so laufen lassen. Wegen des Alkohols mache ich mir keine Sorgen. Sie mussten doch nicht pusten, oder?

    Aber 48 Stunden vorher Cannabis konsumiert: Das ist riskant. Selbst 72 Stunden sind nicht wirklich sicher.

  • #481

    Patrick S (Freitag, 11 Dezember 2020 18:24)

    Hallo Zusammen,

    Habe vor 2 Jahren wegen besitzt von Mariuhana ein ÄG machen müssen. Habe das auch ohne Probleme als gelegentlicher Konsument MIT Trennvermögen bestanden. Seit dem nichts von der FSS gehört.
    Nun habe ich mich für einen Hängerschein angemeldet und die FSS will mich wieder zu einem
    Drug Screening senden? Darf die das? Sind ja wieder Kosten die auf mich zukommen (seit dem 1. Vorfall nie wieder auffällig geworden)

    Danke im Voraus.

  • #482

    Bukem (Montag, 14 Dezember 2020 13:51)

    @patrick S: die Führerscheinstelle macht das, wenn aus ihrer Sicht hinreichende Verdachtsmomente vorliegen.
    Gegen eine solche Anordnung können Sie sich nicht wirklich wehren, weil da kein Widerspruch möglich ist.
    Falls Sie das genau prüfen lassen wollen, bitte per obiger Kontakt Mail an Herrn Schüller direkt wenden

  • #483

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 Dezember 2020 21:06)

    Denke nicht, dass die Anordnung eines erneuten Screenings hier rechtmäßig ist...

  • #484

    Peter (Donnerstag, 17 Dezember 2020 22:22)

    Nein, ich musste nicht pusten. Ich hatte wie schon beschrieben auch keinen Alkohol im Blut. Das mit dem Cannabis voher ist echt ärgerlich, weil ich wirklich so gut wie nie und dann auch nicht viel konsumiere. Bekomme ich denn auf jeden Fall (also auch wenn der Test negativ ausfällt) eine Rückmeldung? Die Sache macht mich echt verückt!!

  • #485

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 18 Dezember 2020 09:22)

    @Peter:

    Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, sollte man Akteneinsicht nehmen, damit man weiß, was Phase ist. Der THC Wert kann (ohne dass man das als sehr ungewöhnlich bezeichnen müsste) mindestens 1,0 ng/ml betragen und wenn die Behörde dann aufgrund von Wahrscheinlichkeitsannahme den gelegentlichen Konsum dann einfach unterstellt, dann folgt die Anordnung einer MPU.

    Diese können Sie dann nicht bestehen, da die Vorlagefrist seitens der Führerscheinstelle idR 2-3 Monate beträgt, Sie aber für 6 Monate Abstinenznachweise brauchen. Ich weiß allerdings auch nicht, wie lang Ihre Haare sind und wann der letzte Konsum war usw.

    Dass Sie die Sache nervt, ist gut zu verstehen. Und das ist auch gut so, denn das sollte nicht mit "wird schon gut gehen" als Handlungs- bzw Nichthandlungsmaxime betrachtet werden. Wie gesagt: Es ist ratsam, dass man da an die Akten kommt.

    Wenn Sie einen Anwalt brauchen: Im Netz sollen sich welche finden, die sich mit Drogen und Fahrerlaubnis auskennen. Da finden sich auch Shops, in denen man Zaunpfähle zum Winken kaufen kann.

    Wenn Sie jetzt Ihr teuer verdientes Geld nicht der im Internet auf Mandanten lauernden Anwälten in den Rachen werfen wollen: Es sei Ihnen nachgesehen.

    Wenn doch: Ist auch in Ordnung. Vermutlich sogar keine schlechte Investition.

  • #486

    Onur Böser (Donnerstag, 31 Dezember 2020 23:15)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich würde am 09.11.20 wegen Verkauf von BtmG in nicht geringer Menge verurteilt vor Gericht räumte ich ein das Dass Btm Cannabis ca 60 und Kokain ca. 2 gramm für den Verkauf bestimmt wahren alles würde im Rahmen einer verkehrskontrolle gefunden Urin test von der Polizei viel negativ aus vor Gericht habe ich den Konsum verneint. Vor kurzem habe ich ein Schreiben von der FSS bekommen das sie ein äG haben mit 2 Urinproben oder eine Haaranalyse. Muss ich jetzt eine Mpu machen oder nur die Urinproben und wen ich die mpu machen muss kann ich mich dagegen wehren? Da ich keine Drogen nehme wehren mir die Urin Proben egal aber die Mpu würde mich finanziell grade sehr belasten vielen dank im vorraus:)

  • #487

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 01 Januar 2021 12:51)

    @486:

    Ist das Ihr Realname? Soll ich den löschen?

    Sie müssen auf jeden Fall das ärztliche Gutachten machen. Wenn Sie das nicht bestehen: Entziehung der Fahrerlaubnis plus MPU. Wenn Sie Hilfe bei der Sache brauchen, schreiben Sie mir gerne eine Mail, danke.

  • #488

    Onur (Freitag, 01 Januar 2021 22:52)

    Ja Herr Schüller alles klar ich werde ihnen ein Mail schreiben danke

  • #489

    Fabio (Sonntag, 03 Januar 2021 22:45)

    Hallo Herr Schüller,

    ich wurde Ende Mai letzten Jahres bei einer Personenkontrolle mit einer sehr geringen Menge Kokain erwischt. Die Führerscheinstelle ordnete ein ärztliches Gutachten an, welches Mitte Dezember stattfand. Es war nur eine einzige Urinkontrolle erforderlich, jedoch hat die Ärztin meine Haarlänge gemessen (welche auch im Gutachten steht) mit der Aussage, dass die Führerscheinstelle noch eine nachträgliche Haaranaylse fordern könnte, aufgrund meiner Aussagen (nicht zum Eigenkonsum bestimmt).
    Ist dies rechtens, dass man im nachhinein noch eine weitere Haaranaylse fordern kann?
    Das Gutachten fiel positiv für mich aus, es wurde kein Drogenkonsum von mir angegeben, und die Urinkontrolle war auch negativ.
    Das Gutachten habe ich letzte Woche bei der Behörde abgeben. Wissen Sie wann ich mit einer Antwort rechnen kann?

    Vielen Dank im Voraus!

  • #490

    Bukem (Montag, 04 Januar 2021 11:43)

    @Fabio: ob das rechtmäßig ist, muss immer im Einzelfall gesehen und geprüft werden. Dazu müsste man Ihre Akte kennen. Falls Sie zb im vorherigen Strafverfahren strafmildernd den Besitz zum Eigenkonsum eingeräumt hätten, jetzt aber Gegenteiliges behaupten, wäre das ein offenkundiger Widerspruch.
    Eigentlich soll das äG ja klären, ob Sie BtM konsumiert haben.
    Mal andersrum gefragt, wäre in Ihrem Haar denn der Konsum nachweisbar? Dann wäre es an der Zeit, anwaltliche Hilfe zu suchen, wenn Sie nicht Gefahr laufen wollen, die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen.
    Bei Bedarf ist Herr Schüller gerne und bundesweit für Sie tätig. Kontakt Mail steht oben auf der Homepage

  • #491

    Fabio (Montag, 04 Januar 2021 19:20)

    Hallo Bukem,

    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Zu meinem Konsum habe ich bei niemanden Angaben gemacht. Es kam auch zu keiner Verurteilung, aufgrund der geringen Mengen und weil dies auch mein erstes Vergehen war. Laut der behandelten Ärztin könnte die Führerscheinstelle nur aufgrund meiner Aussage noch eine weitere Haaranalyse fordern.
    Ob in meinen Haaren ein Konsum nachweisbar ist kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Der Konsum wurde von mir nach der Personenkontrolle sofort eingestellt. Das letzte Mal habe ich meine Haare 4 Monate danach auf 3mm geschnitten. Seitdem ich die Aufforderung von der Führerscheinstelle bekommen habe, lasse ich meine Haare wachsen. Ich will eine nachträgliche Haaranalyse auf jeden Fall vermeiden, da abgesehen davon Haaranalysen sehr fehleranfällig sind und ich zudem leider den ein oder anderen in meinem Freundeskreis habe, der ab und zu etwas konsumiert, wenn ich dabei bin, weshalb eine äußerliche Kontaminationen nicht auszuschließen ist.
    Ich warte zuerst einmal auf die Antwort der Führerscheinstelle ab und falls eine nachträgliche Haaranalyse gefordert wird werde ich mich mit Herr Schüller in Verbindung setzen. Oder wäre das schon zu spät?

    Viele Grüße

  • #492

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 04 Januar 2021 20:10)

    Warten Sie jetzt erstmal die Antwort der Behörde ab. Machen die Gutachter gerne, dass Sie den Klienten Angst einjagen. Also: Konsum von Drogen eingestellt lassen und warten, was die Führerscheinstelle schreibt...

  • #493

    Miro (Dienstag, 05 Januar 2021 22:32)

    Nachtrag zu #469

    Hallo!

    Ich hoffe Ihr/Sie hatten angenehme Feiertage. Ich melde mich jetzt nochmal nachträglich, da sich die Staatsanwaltschaft bei mir gemeldet hat. Das Verfahren wurde nun gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Soweit so gut. Nun hatte ich gehofft noch einmal Rückmeldung bekommen zu können, ob sich hieraus dennoch eine Ordnungswidrigkeit ergeben kann? Ich bin mir nicht sicher. Letztendlich wurde ich mit meinem Kannabiskonsum ja nicht "im Verkehr" ertappt, sondern auf einem öffentlichen (Park-)Platz.

    Muss ich mir immer noch sorgen machen? Ist ein ärztliches Gutachten trotzdem möglich?



    MfG

  • #494

    Bukem (Mittwoch, 06 Januar 2021 13:52)

    @Miro: soweit Ihren Fall nachgelesen habe, nein, Die müssen sich eher keine Sorgen machen. Eine Blutuntersuchung ist ja auch nicht erfolgt und Cannabis gefunden wurde auch nicht, richtig? Es gab nur einen positiven Speicheltest?
    Natürlich kann man nie ausschließen, dass irgendein Mitarbeiter die Anordnung eines äG für notwendig hält, das wäre aber extrem unwahrscheinlich und abgesehen davon rechtswidrig. Vor allem wäre so ein äG aber sehr einfach zu bestehen, deshalb bitte dann nochmals hier vorher melden.
    Wichtig ist erstmal: gelegentlich konsumieren bis dahin, also zb einmal wöchentlich, wäre völlig unbedenklich.
    Nur bitte sorgfältig dann drauf achten, den Konsum sicher zum fahren zeitlich zu trennen. Minimum 72 Stunden warten

  • #495

    Miro (Mittwoch, 06 Januar 2021 16:12)

    Hallo Bukem,

    ich bedanke mich nochmal für die schnelle Rückmeldung. :)
    Genau, weder Blut noch Urin wurden abgenommen, aber 2 unterschiedliche Speicheltests (wobei ich den einen am Gerät nicht unterschrieben habe). Find ich immer noch bizarr, vielleicht meinte man es ja gut mit mir. Freut mich, wenn ein äG nun eher unwahrscheinlich ist. Ich schraube meinen Konsum auf jeden Fall zurück. Danke für die Hinweise!

    Damit bedanke ich mich noch einmal für Ihre erneute Hilfe. Das Sie hier Menschen anonym so konsequent helfen ist wirklich großartig - das weiß ich sehr zu schätzen.



    Liebe Grüße

  • #496

    Sascha (Sonntag, 10 Januar 2021 12:04)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich bin vor kurzem in eine allgemeine Verkehrskontrolle gekommen bei der bei mir ca. 10gr Marihuana sichergestellt wurden. Es wurde ein Urin-Test gemacht der positiv ausgefallen ist und darauf hin wurde im Krankenhaus ein Blutprobe entnommen. Ca. 3 Wochen später wurde ich von der Polizei informiert das die Anzeige der Ordnungswidrigkeit eingestellt wird da ich einen THC Wert von 0,2ng/ml hatte. Kurze Zeit später habe ich Post von der Führerscheinstelle bekommen mit der Aufforderung eine ärztliche Untersuchung bei einem Psychologen zu machen. In dem Schreiben ist auch der THC COOH Wert ausgewiesen der bei mir bei 3,4ng/ml lag.
    In ihrem Beitrag haben sie geschrieben daß bei einem ihrer Mandanten ein Wert von 17ng/ml gemessen wurde und die Weitergabe an die Führerscheinstelle rechtswidrig war.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Vielen Dank schon Mal für ihre Antwort...
    Falls relevant das ganze ist in Baden-Württemberg.

    Gruß Sascha

  • #497

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 10 Januar 2021 17:58)

    @Sascha:

    Die Anordnung des ärztlichen Gutachtens ist wegen der 10 Gramm jedenfalls eher rechtmäßig.

    Der kürzeste Weg ist: Sie machen das Gutachten und dann einen Haken dahinter. Konsum einstellen, Anwalt Akte besorgen lassen, auf seine hoffentlich weisen Worte hören und sich dann zeitnah um andere Themen kümmern. Schreiben Sie mir gerne, wenn ich Ihnen helfen soll. Diese Verfahren lassen sich zu über 90 % Wahrscheinlichkeit positiv regeln. Aber Akteneinsicht muss sein, sonst ist das eine Fehlerquelle. Wenn irgendwas in der Akte steht, was mit Ihren Aussagen nicht im Einklang steht, dann wird das Gutachten negativ enden. Sie können mir gerne eine Mail schreiben: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Danke.

  • #498

    Sascha (Sonntag, 10 Januar 2021 20:11)

    Hallo Herr Schüller,

    Vielen Dank für ihre schnelle Antwort!
    Ich wünsche ihnen noch einen schönen Sonntag...

    Gruß Sascha

  • #499

    Alex (Mittwoch, 27 Januar 2021 09:04)

    Guten Morgen Herr Schüller
    ich habe eine Frage zum ärztl. Gutachten bzw. zur Haaranalyse da ich gestern beim äG war und eine Haarprobe abgeben musste obwohl von der FFS 2xUrinscreening angegeben wurde (zumindest in meinem Schreiben)

    der Sachverhalt ist folgender
    Verkehrskontrolle im Juni 2020, danach Bussgeld, Führerscheinentzug 1 Monat etc. Anordnung äG da regelmässiger Konsum nicht belegt werden konnte bei Werten von 1,2ng, .....gab danach auch keinen weiteren Konsum mehr da ich es sofort eingestellt habe.

    Gestern war das äG und die Ärtzin hat beschlossen eine Haarprobe zu nehmen da meine Haare die 6 cm Länge hatten.( an Friseur hatte ich nicht gedacht vorallem haben die ja auch zu seit Mitte Dezember und im Schreiben stand Urinscreening)
    Jetzt ist dieser Konsum ja schon 7 Monate her aber leider habe ich gestern abend dann gelesen das auch eine Kontamination von aussen stattfinden kann und jetzt habe ich ein wenig Angst das die Probe positiv ausfallen könnte da meine Freundin leider Gottes noch weiter Cannabis komsumiert hat
    und wir natürlich auch enger in Kontakt miteinander gekommen sind.

    Wenn das äG kommt und die Haaranalsye positiv ausfallen sollte kann man dann dagegen Widerspruch mit einem Anwalt einlegen und hat sowas Erfolg?
    Ich hoffe doch da ich seither nichts mehr geraucht habe und auch nicht mehr vorhabe Cannabis nochmals anzurühren und meine Freundin inzwischen ( mir zuliebe) auch aufgehört hat.
    Gruss Alexander

  • #500

    Alex (Mittwoch, 27 Januar 2021 13:25)

    Nachtrag zu #499

    es geht mir NICHT darum um eine Analyse herzukommen , es geht mir nur darum eine einwandfreie Analyse zu erhalten die nicht durch "Fremdeinwirkungen" positiv ausfallen kann. Ich mache natürlich selbstverständlich auch mehrere Blut oder Urintests so wie es eigentlich ursprünglich angedacht war.
    Gruss Alexander

  • #501

    Bukem (Montag, 01 Februar 2021 20:38)

    @Alex: das kann ich so pauschal nur mit " unter Umständen" beantworten.
    Externe Kontamination ist sicher möglich, ja, lässt sich auch spezifisch nachweisen, wenn man das gutachterliche und juristische Knowhow hat.
    Herr Schüller hat das und er ist bestens mit bundesweit führenden Rechtsmedizinern vernetzt. Die allermeisten anderen Kollegen auch in diesem Rechtsgebiet haben das sicher nicht.

  • #502

    SinuS (Dienstag, 02 Februar 2021 22:44)

    Hallo Herr Schüler,

    folgender Sachverhalt, bin am Sonntag den 31.01.2021 ca. 11h morgens von der Polizei auf dem Weg nach Hause angehalten worden. Dummerweise bin ich eine Strecke gefahren, die ich sonst nie fahre, wie auch immer, die beiden Beamten führten nach Ablehnung eines Urintests eine Speichelprobe durch, da ich behauptet habe ich könne gerade nicht pinkeln, war erst ca. 30 min vorher, Sie versuchten es trotzdem, nach 3 mal versuchen wurde dann dieser Speicheltest durchgeführt, dieser ist positiv ausgefallen. Befund Cannabis positiv. Danach wurde mir im Krankenhaus Blutabgenommen, ich habe Alle Aussagen soweit verweigert. Auf der Fahrt zum Krankenhaus habe ich nur gesagt, dass ich den positiven Wert mir nur erklären kann, aufgrund passiven rauchens. Ich hab gesagt, dass wir am Freitag Abend bei einem Freund PS5 gespielt haben und dieser viel dabei geraucht hat, der Raum stark verqualmt war. Ich wurde im Krankenhaus gefragt, ob ich diese Aussage angeben möchte im Protokoll, dies habe ich verneint und gesagt ich möchte mich nicht äußern. Die Ärztin führte noch schnell ein paar Tests durch. Nach der ganzen Maßnahme wurde ich wieder entlassen, mir wurden Alle Papiere wieder ausgehändigt.

    Nun meine Befürchtungen, mein FS wird eingezogen, da die Werte ziemlich hoch sein dürften. Ich habe am Kontrolltag etwa 1-2Std. vorher 2 Joints geraucht. Den Konsum habe ich noch am selben Tag sofort komplett eingestellt, dies hatte ich schon seit längerem vor, da ich Dauerkonsument bin bzw war. Und einfach kein Nerv mehr darauf habe, weil auch viel gestrecktes Cannabis im Umlauf ist. Mit Dauerkonsument meine ich locker 20 Jahre kiffen. Ich habe nie andere Drogen genommen, auch kein Interesse daran gehabt.

    2015 wurde ich wegen BTM aufgrund einer Kronzeugen Aussage für 90 Tagessätze verurteilt mir drohte 1 Jahr Knast. Die damalige Anwältin, konnte in dem Verfahren für mich eine hohe Geldstrafe vereinbaren um so von der Freiheitsstrafe abzusehen, da dies von der jungen Staatsanwältin gefordert wurde. Es ging um etwa 500g Cannabis, welches ich von einem Dealer gekauft hatte, dieser wurde erwischt und so kam es zu dieser Kronzeugen Aussage. Aufgrund der Nachfrage von der Richterin was ich mit dem Cannabis gemacht habe, sagte ich ganz einfach aus, habe Alles selber konsumiert, Sie konnten mir Verkauf an andere nicht beweisen. So kam es dann zu einer Geldstrafe.

    Führerscheinstelle hatte sich nie gemeldet, vielleicht weil ich kein Fahrzeug angemeldet hatte für mehrere Jahre???

    Glauben Sie es besteht die Möglichkeit, den FS zu behalten, ich meine ohne MPU, wird hier noch ein ÄG angeordnet mit Screeningtests? Ich möchte gerne meinen FS behalten, da ich wegen meiner Arbeit schon darauf angewiesen bin. Ist eine Ratenzahlung bei Ihnen möglich? Ich würde Sie gerne mit meinem Fall beauftragen. Doch wie stehen die Chancen? Muss erwähnen, bin aus NRW.

  • #503

    SinuS (Dienstag, 02 Februar 2021 23:20)

    Nachtrag

    Bitte um Verzeihung Herr Schüller natürlich nicht Schüler

  • #504

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Februar 2021 11:33)

    Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen:

    1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (wird aus dem Konsum abgeleitet),

    2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und

    3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).

    Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.

    Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte.

    Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/
    und


    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/

    Ich kann nicht sicher sagen, wie die Blutwerte sein werden. Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon gemeldet haben. Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.

    Von größerer Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten.

    Allerdings ist das die falsche Spielwiese für Abwarten und Tee trinken. Sie können sich gerne per Mail bei mir melden, wenn ich die Sache für Sie übernehmen soll.

  • #505

    Lisa (Mittwoch, 24 Februar 2021 11:27)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    bei mir fand eine Hausdurchsuchung statt, bei der ca. 3 Gramm Marihuana, ca. 2 Gramm Amphetamin und Antragungen auf einer Steinplatte mit Kokain gefunden worden waren. Außerdem gab ich eine Urinprobe ab, die positiv auf Kokain und THC war.
    Zum Konsumverhalten machte ich keinerlei Angaben. Das Verfahren wurde eingestellt. Nun werde ich von der Führerscheinstelle aufgefordert ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Gibt es eine Chance bei dieser Konstellation meinen Führerschein zu behalten? Wird in diesem Fall eher eine Haar- oder Urinprobe gefordert?
    Freundliche Grüße
    Lisa

  • #506

    Bukem (Mittwoch, 24 Februar 2021 22:46)

    @Lisa: es gibt schon eine Frist für die Abgabe?
    Wenn Sie den Konsum anderer BtM als Cannabis einräumen oder der Konsum im äG nachgewiesen wird, wird die Fahrerlaubnis nicht zu retten sein.
    Sie sollten dringend Herrn Schüller kontaktieren, um sich gleichwertig verteidigen zu können. Genaue Fallkenntnis ist für das äG dringend notwendig.
    Wenn Sie selbst das Amphetamin oder Kokain konsumiert haben, wie lange ist das her?
    Die Führerscheinstelle entscheidet das im Einzelfall, ob Haar oder Urin Untersuchung.

  • #507

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Februar 2021 08:31)

    @Lisa:

    Solche Gutachten lassen sich zu 90 % Wahrscheinlichkeit bestehen, wenn man richtig aussagt beim ärztlichen Gutachten. Ich berate Sie gerne in der Sache. Schreiben Sie mir bei Bedarf eine Mail. Solche Gutachten sind Schwerpunkt meiner Arbeit und Tagesgeschäft.

  • #508

    Marcel Dreher (Mittwoch, 03 März 2021 15:27)

    Hallo zsm,

    Ich musste wegen Besitz von canbis ein Äg machen um mein Konsummuster zu bestimme , das habe ich auch positiv bestanden dürfte mein FS behalten da ich nur gelegentlichen Kosnum eingeräumt habe was auch der Wahrheit entspricht und nichts weiteres wie zB kein trenn Vermögen oder mischkonsum.
    Seit dem habe ich auch nicht mehr geraucht. Meine Frage jetzt: wenn ich jetzt wieder einen Joint rauche mein Auto 3 Tage stehen lassen und danach mir bei einer Kontrolle jegliche ein passiv wert festgelegt wird, kann es dann sein das ich nochmal ein Äg machen muss?

  • #509

    Robert (Mittwoch, 03 März 2021 16:57)

    Hallo zsm,

    Habe seit neusten meinen Führerschein, meine Frage wenn ich gelegentlich freitag abends rauche sprich 1 mal die Woche 1-2 joints am Freitag. Ist das fahren nach 72 std dann für mich sicher?
    Wie hoch stehen die Chancen bei einer Kontrolle Probleme zu bekommen?

  • #510

    Georg (Mittwoch, 03 März 2021 21:00)

    Hallo Herr Schuller?

    haben sie Erfahrungen mit Kanna xtream gemacht?

  • #511

    Bukem (Donnerstag, 04 März 2021 19:01)

    @Marcel: ganz theoretisch schon, denn Führerscheinstellen tun grundsätzlich nur das, was Führerscheinstellen für richtig halten und das muss nicht immer rechtmäßig oder vernünftig sein.
    Aber eigentlich halten Sie sich ja künftig nur an die zeitlich richtige Trennung zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme.
    Genau so wichtig, keine Angaben ggü der Polizei in Falle einer Kontrolle zum Konsumverhalten machen.

    @Robert : ganz ausschließen kann man da Probleme nie.
    Aber wenn Sie es so machen, minimieren Sie die Risiken erheblich.
    Lieber sogar noch länger als 72 Stunden warten, keinerlei Angaben zum Konsumverhalten im Falle einer Kontrolle

    @georg Rechtslage unklar, Ärger im Zweifelsfall im vorprogrammiert

  • #512

    Leon (Sonntag, 07 März 2021 12:39)

    Hey ich wurde von der Führerscheinstelle zu einem drogenscreening aufgefordert. Ich war vor knapp 2 Jahren Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen des angeblichen Handels von Cannabis. Es wurde aber nie bestätigt und auch fallen gelassen, ich habe auch von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben in dem steht, dass gegen mich kein Verfahren anhängig ist. Jetzt meinte die Dame von der Führerscheinstelle dass selbst wenn es fallen gelassen wurde ein screening angeordnet werden könne wenn z.B. mein Fall wegen zu geringer Schuld eingestellt wurde. Meine Frage wäre jetzt ob das Ganze rechtens ist ich wurde ja schließlich nie mit Cannabis erwischt und bin auch sonst nicht aufgefallen. Es wäre ja schon komisch wenn ich ein sog. Screening machen müsste wenn ich niemals für irgendetwas rechtlich belangt wurde. Ich habe meinen Konsum direkt eingestellt und habe halt jetzt ein wenig Angst dass die dann noch Abbauprodukte finden könnten und ich dann den Führerschein abgenommen bekomme. Kann mir da jemand helfen ?
    Danke im Vorraus

  • #513

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 März 2021 22:25)

    Nur wenn das Strafverfahren nach § 170 II StPO eingestellt worden ist, kommen keine fahrerleubnisrechtlichen Weiterungen in Betracht. Wenn das Verfahren nicht aus Mangel an Beweisen sondern etwa über § 31 a BtMG eingestellt worden ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde sehr wohl eine Begutachtung anordnen und das ist auch ziemlich typisch.

  • #514

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 März 2021 22:37)

    @Marcel: Wenn nur ein Passivwert gemessen wird, der unter 150 ng/ml ist, dann ist alles in Ordnung (Sie sagten ja, dass das ärztliche Gutachten nur wegen Besitzes von Cannabis angeordnet worden ist).

    Lassen Sie das Auto nach dem Konsum 72 Stunden stehen und machen Sie im Fall einer Kontrolle KEINE Aussagen zu Konsumfragen und machen Sie auch keine Geschicklichkeitssspiele mit....

  • #515

    Sergio (Dienstag, 09 März 2021 08:10)

    Servus! Hab gestern ein ärztliches gutachten machen müssen wegen BTM konsum. Der letzte Konsum war am 15.August 2020 und habe seit dem nichts mehr genommen (amphetamine) am 12 Dezember habe ich meine Haare auf 1 cm abrasiert. Sind noch rückstände in den Haaren nachweisbar? Die sind jetzt wieder so ca 4cm lang. ich hab keinen Konsum jeglicher Drogen zugegeben

  • #516

    Bukem: (Dienstag, 09 März 2021 19:59)

    @Sergio: nein, da sollte nichts mehr im Haar sein. Nach dem Konsum wachsen Abbauprodukte ungefähr einen Monat lang in das Haar ein. Die Haare wachsen ca einen cm pro Monat. Sollte also alles gut gehen

  • #517

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 10 März 2021 09:57)

    Abbauprodukte wachsen solange ins Haar ein, wie sie im Blut nachweisbar sind. Je nach Konsummuster und Qualität des Cannabis 2-3 (manchmal auch mehr) Monate. Amphetamin baut sich im Blut sehr viel schneller ab als Cannabis. Wenn es also nur um Speed ging, sollte das klappen.

  • #518

    Sergio (Donnerstag, 11 März 2021 13:15)

    Vielen Dank für eure Antworten! Ihr seid echt die Besten ��✌️✌️

  • #519

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 12 März 2021 21:35)

    Gern geschehen.

  • #520

    Marco (Dienstag, 13 April 2021 02:14)

    Hallo Herr Schüler,

    Ich wurde jeweils Anfang und Ende Oktober mit geringen Mengen Btm erwischt (Kokain und Amphetamin; bin kein Auto gefahren).
    Vor ein paar Wochen wurde das Verfahren wegen des Amphetamins rechtskräfig und ich habe Post bekommen, dass ich mich eines ärztlichen Gutachtens unterziehen muss, um den Führerschein behalten zu können. Da ich zwischen 3 Ärzten aussuchen kann und meiner bisherigen Recherche der eine Arzt nur Urinscreenings verlangt, sollte das kein Problem sein.

    Jedoch: Es ist ja noch ein Strafverfahren offen, dort wurde ein Wischtest an den Händen gemacht (Zoll), ich hatte Kokain und Kratom dabei (Kratom ist legal).
    Habe einen dummen Fehler gemacht und die Frage beantwortet wann ich das letzte mal konsumiert hatte (bin jedoch nicht explizit darauf eingagangen ob Kratom oder Kokain)
    Eben habe ich mir nochmal das Sicherstellungsprotokoll angeschaut und dort steht "positiver Test auf Kokain".
    Nun möchte ich fragen, wie ich am besten vorgehen soll, da das ärztliche Gutachten ja nichts bringt, wenn mir bei dem noch offenen Strafverfahren Konsum von Kokain "nachgewiesen wird".
    Reichen dafür der Wischtest (der ja eher den Kontakt mit einer Substanz bestätigt) und die schwammige Aussage (die auch nur nebenbei gemacht wurde, habe eine Befragung natürlich abgelehnt) aus, um mir die Fahrerlaubnis sofort zu entziehen?
    Dann wäre ja auch das Ärztliche Gutachten sinnlos.

  • #521

    Bukem: (Dienstag, 13 April 2021 07:48)

    @marco: das ist ehrlich gesagt nichts, was Sie alleine machen sollten. Ohne professionelle anwaltliche Hilfe wird das voraussichtlich nicht erfolgreich sein
    Stimmt, in gewissen Konstellationen ist das äG von vorne herein "sinnlos", weil erkennbar aussichtslos.
    Ohne genaue Aktenkenntnis ihres Falles rettet Sie niemand.
    Wenn der Konsum von Ihnen im Strafverfahren etwa zur Strafminderung eingeräumt wurde, gibt es nur noch wenig Spielraum, aber es gibt Ausnahme Regelungen. Nur ohne anwaltliche und zusätzlich verkehrspsychologische Hilfe ist das eher ausgeschlossen.
    Dass Sie sogar mehrfach mit BtM aufgegriffen wurden, ist zusätzlich gar nicht hilfreich..
    Wenn Sie ihre Fahrerlaubnis beruflich brauchen, bitte asap bei Herrn Schüller melden. Er ist bundesweit tätig.
    Sonst droht der Verlust der Fahrerlaubnis und alles wird inklusive MPU für die Neuerteilung nur umsonst wesentlich teurer.
    Mail steht oben

  • #522

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 13 April 2021 08:04)

    Das ärztliche Gutachten wird nur dann angeordnet, wenn der Konsum harter Drogen nach Aktenlage nicht feststeht. Wenn dem so wäre, müsste die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, sie hätte kein Ermessen (von der Ausnahmeregelung hier mal abgesehen: https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/)

    Es kommt zwar vor, dass Fahrerlaubnisbehörden trotzdem ein ärztliches Gutachten anordnen, etwa weil sie die Akte nicht richtig gelesen haben. Das ist aber eher selten und dann zu Ihrem Vorteil.

    Das ärztliche Gutachten sollte sich bestehen lassen. Ohne Akteneinsicht ist das allerdings zu riskant, da Ihre Aussagen dem Inhalt der Akte entsprechen müssen, sonst ist das Gutachten unverwertbar (=dann folgt eine MPU).

    Klingt jetzt nicht sonderlich tricky die Situation, sollte mit vernünftiger Beratung machbar sein (und natürlich können Sie das auch ohne Beratung schaffen, aber dann sinkt eben die Erfolgswahrscheinlichkeit).

  • #523

    Ivi91 (Mittwoch, 21 April 2021 21:36)

    Hallo,
    mein Freund 25 Jahre wurde im Frühjahr 2019 der Führerschein wegen Cannabiskonsum entzogen. Im Januar 2021 hat er seinen Führerschein nach Mpu und zusätzlicher Fahreignung wieder erlangt. Mitte März 21 hat er Post von der Polizei bekommen. Eine Vorladung bekommen. Ermittlungssache als Beschuldigter Verstoß Btmg. Er hat bei Amazon cbd 1g aus Österreich bestellt. Ich fand es schon recht merkwürdig das der Verkäufer mit der Werbung kein "Broccoli" machte. Die Ware kam nie an und er hat das Geld von Amazon zurück bekommen. Wahrscheinlich hat der Zoll die Sendung abgefangen. Laut Vorladung war der Tatort und Tatzeit an seiner Wohnanschrift. Er hat nach Führerscheinentzug bis heute kein Konsum. Als er das cdb bei Amazon bestellte, hatte er gerade ziemlich mit Mobbing bei der Arbeit zu kämpfen. Er hat einen Anwalt eingeschaltet. Der hat Akteneinsicht und gleichzeitig die Einstellung des Strafverfahrens gestellt, so habe ich es verstanden. Nun bekam er heute einen Anruf von der Angestellten des Anwalts um einen Termin zur Besprechung zu vereinbaren. Ein persönliches Gespräch mit seinem Anwalt war aus Zeitgründen mit dem Anwalt nicht möglich. Er hat erst in 10 Tagen einen Termin bekommen. Das einzige was sie ihm sagen könnte war das es für die Anhörung der Staatsanwaltschaft keine Frist gibt. Ich bin total beunruhigt. Was kann das jetzt bedeuten? Konnte das Verfahren nicht eingestellt werden, weil er durch den Führerscheinentzug durch den Cannabiskonsum in 2019 als Wiederholungstäter zählt? Kann die Führerscheinstelle ihm den Führerschein wieder entziehen, weil er im Januar 2021 eine Mpu bestanden hat? Was kann jetzt von der Staatsanwaltschaft auf ihn zukommen und vor allem von der Führerscheinstelle? Vor einer Haarprobe oder Blutuntersuchung hat er keine Angst denn er konsumiert seit 2019 nichts. Wir erwarten unseren ersten Nachwuchs und mich belastet diese Situation gerade sehr. Ich kann mich gerade einfach nicht meine Schwangerschaft konzentrieren. Wenn er seinen Führerschein verliert, dann verliert er auch seine Arbeit. Danke dass ich hier meine Sorgen und Ängste mitteilen konnte.

    Gruß
    Ivi91

  • #524

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 April 2021 07:55)

    Wegen sowas braucht man keinen Termin vor Ort beim Anwalt. Diese Strafverfahren sind mit richtiger Argumentation mit 80, eher 90 % Wahrscheinlichkeit zu einer Einstellung zu kriegen.

    Die Einstellung nach § 170 II StPO ist hierbei das oberste Ziel und wieder gilt: Bei richtiger Argumentation des Anwalts kommt es auch die Vorgeschichte Ihres Partners nicht an.

    Wenn das Verfahren nach § 17o II StPO eingestellt wird, dann drohen auch keine Fahrerlaubnisprobleme.

    Wenn jedoch die Fahrerlaubnisbehörde Wind von der Sache bekommt, könnte sie ein ärztliches Gutachten anordnen. Aber auch deshalb sehe ich den Führerschein nicht in Gefahr.

    Aber das sollte ihm sein Anwalt schon verklickert haben (sonst ist es der falsche Anwalt).

    Zudem:

    Wenn ich erst seit ein paar Monaten den Lappen nach Entziehung wegen Gras wieder habe und meine Alte schwanger ist und mein Job von dem Führerschein abhängt, dann bin ich als Kerl nicht so dämlich und bestelle mir erstmal wieder Gras, um wie jetzt Unruhe reinzubringen.

    Mobbing bei der Arbeit? Dann soll er woanders arbeiten. Und nicht rumheulen. Und nicht die schwangere Frau durch unbedachte Handlungen in Stress versetzen.

    Wie gesagt: Ich kann nur hoffen, dass der Anwalt auf § 170 II StPO und nicht auf § 31 a BtMG abzielt. Aber das ist der Job des Anwalts...

  • #525

    Ivi91 (Donnerstag, 22 April 2021 11:29)

    Danke für Ihre so nette Auskunft. Ich erwarte nicht von Ihnen in Watte gepackt zu werden. Trotzdem erwarte ich von Mitmenschen nicht beurteilt zu werden, wenn man die Person nicht kennt. Wahrscheinlich können Sie sich nicht vorstellen wie es ist Mobbingopfer zu sein. Dass hat nichts mit rumheulen zu tun. Bei Ihnen sind Menschen mit Depressionen usw. wahrscheinlich auch alles Jammerlappen. Sorry, Sie machen sicherlich sehr gute Arbeit, aber das zwischen menschliche scheint zu fehlen. Leider in der heutigen Gesellschaft schon normal. Jeder möchte Respektvoll behandelt werden

  • #526

    Ivi91 (Donnerstag, 22 April 2021 14:32)

    Und danke dafür mich als Alte zu bezeichnen. Mir ist hier aufgefallen, dass sie besonders auf junge Väter oder werdende Väter verbissen reagieren. Vielleicht liegt es an Ihre eigene Kindheit. Einerseits verurteilen Sie Menschen die konsumieren und andererseits geben Sie Tipps es anders zu machen ohne in Gefahr zu geraten. Einen schönen Tag noch

  • #527

    Max (Donnerstag, 22 April 2021 15:19)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    vor 4 Monaten ist die Polizei bei bei mir einmarschiert wegen Cannabisgeruch. Wir waren insgesamt 6 Personen. Gefunden wurde eine geringe Menge von ca. 3,5g. Es wurden keine Aussagen zum Konsum gemacht, ebenso wurde kein Drogentest vorgenommen. Allerdings wurden mehrere alte Tütchen mit Cannabisanhaftungen und verschiedene Utensilien sichergestellt. Das Verfahren gegen mich wurde mittlerweile nach Paragraph 31 a eingestellt (gegen die anderen nach Paragraph 170. vermutlich weil es mein Wohnsitz war), allerdings wurde laut Akte die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.

    Im vorliegenden Fall besteht kein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, deshalb stellt sich mir die Frage, ob ich noch mit einer Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens zu rechnen habe. Mir wurde ja noch nichtmal der Konsum nachgewiesen.

    Vielen Dank im Voraus!
    Und auch ein Danke für solch ein Forum, hier lassen sich wirklich viele nützliche Informationen herauslesen!

  • #528

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 April 2021 17:59)

    @Ivi91:

    Ich reagiere allergisch auf die Mixtur von Drogen und Kindern. Und hochallergisch auf Männer, die ihre Frauen den Mist regeln lassen, den sie selbst verzapft haben. Passt nicht in mein Weltbild.

    Und Sie haben Recht: Ist mir egal, was Sie von dieser Meinung halten.

    Ihnen auch alles Gute.

    @Max:

    Es ist gut möglich, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde mit der Anordnung eines Gutachtens meldet. Dann stellen Sie den Konsum ein und melden sich bei mir, wird sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit positiv regeln lassen.

  • #529

    Ivi91 (Samstag, 24 April 2021 09:22)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    mein Freund lässt nicht die Dinge von mir regeln. Ich habe mich an Sie gewahnt, weil ich für mich mehr Klarheit haben wollte. Ich kann auch nicht wissen ob sein Anwalt der richtige ist. Ich wollte doch nur für mich wissen was auf ihm zu kommt. Er weiß ja noch nicht mal das ich hier schreibe. Wenn das SVA davon erfährt, ob sein Führerschein weg ist? Was kann das SVA anordnen? Erstmal eine Blutuntersuchung? Oder gleich eine ärztliches Gutachten? Findet ein Gespräch beim Gutachten statt? Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir die Fragen beantworten würden. Vielen Dank in voraus.
    MfG
    Ivi91

  • #530

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 26 April 2021 19:42)

    Ihr Freund kann sich gerne bei mir melden, wenn ich die Dinge regeln soll. Ich sagte bereits, dass mit richtiger Argumentation eine Einstellung nach § 170 II StPO ziemlich wahrscheinlich ist. Wenn man das nicht hinkriegt, wird die FSST vermutlich nachhaken. Würden Sie doch auch bei einem Kandidaten, der gerade erst die MPU bestanden hat. Dann würde sehr vermutlich ein ärztliches Gutachten mit einem Gespräch angeordnet werden. Wie gesagt: Ihr Partner kann sich bei Bedarf gerne melden.

  • #531

    Gerlinde Fugmann (Donnerstag, 29 April 2021 10:07)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    mein Sohne hatte mit 14 Canabis konsumiert und auch in der Schule verkauft. Er wurde zu 60 Sozialstunden - keine Geldstrafe verurteilt. Er hat jetzt Antrag auf Führerschein gestellt - wird im Juli 17 - und hat jetzt die Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten bekommen. Meine Frage, soll er sich hier drauf vorbereiten, wie es bei einem MPU gemachte wird (Psychologe)
    Mfg

  • #532

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 29 April 2021 13:39)

    Für ein ärztliches Gutachten braucht man keinen Psychologen. Schreiben Sie mir gerne eine Mail, wenn ich Sie beraten soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Ich hoffe, dass Ihr Sohn den Konsum von Drogen jedenfalls nach dem Zugang des Schreibens von der Führerscheinstelle eingestellt hat. Das ärztliche Gutachten wird in der Regel zu bestehen sein, wenn man anwaltlich gut beraten ist.

    Ein falscher Satz bei dem Gutachten (zB "habe mal Cannabis konsumiert und ein Bier dazu getrunken") kann allerdings schon massiv Probleme nach sich ziehen (=MPU, Verkehrspsychologe, 1 Jahr Abstinenznachweise usw).

    Ich müsste die Akte der Behörde sehen. Dann kann ich Ihrem Sohn auf das Gutachten einstellen.

  • #533

    Musa (Freitag, 30 April 2021 00:16)

    Hallo

    Wollte hier mal was Fragen weil Kollege sagte Ihr hilft.

    Bin Dezember 2020 verkehrskontrolle gekommen. Urin pos. auf cannabis. Blutentnahme. 21ng . Fsst hat ä.g gewollt. Urin und Blut waren sauber und frei von alle Drogen die es gibt.

    Der Gutachter schrieb das die Werte von der Polizekontrolle dazu führen das kein trennungsvermögen da und zur Beeinträchtigung führen kann. Jetzt sagt fsst, du mach MPU. Aber keine Drogen im Test pos

    Dürfen die fsst so machen?

  • #534

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 30 April 2021 08:39)

    Dazu kann ich keine Antwort geben, ohne das Gutachten gesehen zu haben und die Schreiben der Führerscheinstelle. Laden Sie mir diese mal hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Ihre Frage ist viel zu unpräzise.

  • #535

    Erhan (Samstag, 01 Mai 2021 16:17)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Ich habe eine frage an Sie.
    Es geht um eine Polizeikontrolle. Es wurde auf cannabis getestet. Da es positiv war, folgte die Blutentnahme. Thc cooh 65ng. Aufforderung zur MPU. Bußgeldverfahren, 830 €, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.
    Wegen der ganzen Sache Ihren Rat befolgt und Konsum komplett eingestellt. Wird auch so bleiben, weil ich noch nie in meinem Leben so lange Abstinent war und es nicht geschafft habe. Seit 6 Monaten clean. Kein Bock nochmal anzufangen damit. Keine fressatacken mehr, 20 Kilo abgenommen und nicht mehr so beschenkt im Kopf.

    Ich hoffe diese Frage kommt nicht beschenkt rüber Herr Schüller,

    zu dem Zeitpunkt war mein Führerschein nicht mehr gültig. Seit 1,5 jahren abgelaufen.

    Jetzt die Mammut frage. Würde dies bedeuten, das dieses Verfahren ungültig dadurch ist???

    Im Freundeskreis habe ich einen Juristen, der hat sowas erwähnt, aber er ist ständig berauscht und hat schon öfter den Vogel abgeschossen.

    Durch einen anderen Freund bin ich auf Sie aufmerksam geworden.

    Bevor ich weitere maßnahmen treffe, wollte ich Sie nochmal Fragen.
    Wenn was dran ist an der Sache ,würde ich Sie als Anwalt buchen. Habe gehört sie vertreten bundesweit. Ich bin aus Hannover Umland.


    Mfg E.Dino

  • #536

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 01 Mai 2021 21:45)

    @Erhan:

    Natürlich ist das Verfahren "gültig". Oder meinen Sie ernsthaft, weil Ihr Führerschein abgelaufen ist, ist die Verhängung eines Bußgelds rechtswidrig?

    Dass Sie 20 KG angenommen haben: Respekt, das ist richtig gut. Und dass Sie abstinent sind seit 6 Monaten ist auch eine tolle Leistung!

    Sind Sie im Screeningprogramm auf Drogen (Urin)? Sind Sie beim Verkehrspsychologen? Für die MPU müssen diese Dinge vorliegen und v.a. müssen Sie wissen, was Sie da sagen können und was nicht. Ihre Haare sind wie lang?

    Melden Sie sich per Mail bei mir, wenn ich das Verfahren übernehmen und Sie durch die MPU bringen soll (erstmal wäre zu prüfen, ob die Anordnung der MPU überhaupt rechtmäßig war): kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #537

    Erhan (Sonntag, 02 Mai 2021 22:11)

    Guten Abend Herr Schüller,

    Ich es hatte sich etwas Hoffnung aufgebaut bezüglich des abgelaufenen Führerscheins. Deswegen gibt es ja auch Menschen wie Sie, die Menschen wie mich dann wachrütteln.

    Weiß ich Bescheid. Ich werde mich wie ein Lamm vor der Schlachtung damit abfinden, dass ich die MPU absolvieren werde.

    Herr Schüller, glauben Sie mir, diese Anordnung ist 120% rechtens. Ich habe da den Vogel richtig abgeschossen.

    Habe ne turbo Kurzhaarfrisur. Gehe von ca 1,5-2 cm aus. Gehe ca 2 mal die Woche zum Friseur. Aber dass schon seit meiner Jugend.

  • #538

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 Mai 2021 23:02)

    Mit der richtigen Vorbereitung sind Sie nicht das Lamm auf dem Weg zur Schlachtbank, sondern können das entspannt angehen. Der Vergleich hinkt also gewaltig :-) Abstinent bleiben, Haare wachsen lassen oder Screeningprogramm mit Urin (ist eh sicherer) anfangen. Parallel Einzelstunden beim Verkehrspsychologen machen, vgl. etwa www.afn.de - wenn 5 Monate Abstinenz voll sind, hier wieder melden.

  • #539

    Lisa (Samstag, 29 Mai 2021 14:20)

    Hallo,
    aufgrund eines Chatverlaufs wurde mir ein ärztliches Gutachten angeordnet, Grund: Verdacht auf Konsum von Amphetamine. In dem Gutachten habe ich bedauerlicherweise den einmaligen Konsum eingeräumt, aber angegeben, dass es dabei auch geblieben sei. Die zwei Urinkontrollen waren negativ (es wurden keine Substanzen nachgewiesen). Nun habe ich die Anordnung zur MPU bekommen, da ein mehrmaliger bzw. regelmäßiger Konsum nicht auszuschließen sei. Meine Frage: ist das mit der MPU jetzt wirklich alles berechtigt?

  • #540

    Bukem: (Sonntag, 30 Mai 2021 15:22)

    @Lisa: ja, die Anordnung der MPU dürfte hier rechtmäßig sein. Und das ist hier noch nicht alles.
    Durch das Einräumen des Konsums des Amphetamins liegen ehrlich die Voraussetzungen für den direkten Entzug Ihrer Fahrerlaubnis vor. Ob Sie das durch die MPU jetzt noch beeinflussen können, weiß ich nicht.
    Um es kurz zu machen: Ihre Fahrerlaubnis ist in allergrößter Gefahr. Und das sollte schleunigst anwaltlich geprüft werden. Herr Schüller steht Ihnen gerne zur Seite. Er müsste Akteneinsicht nehmen, um mehr sagen zu können.
    Bitte umgehend bei Interesse Kontakt über obige Mail aufnehmen

  • #541

    Oktay (Dienstag, 08 Juni 2021 23:46)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Ich wurde letztens mit 19kmh zu viel an einer Autobahnausfahrt geblitzt und rausgewunken.
    Nach meinen glasigen Augen ordnete der Beamte eine Blut Untersuchung an, jegliche Tests hatte ich abgestritten. Bei der Wartezeit zwecks Abholung von mir habe ich doch den Urin Test an Ort und Stelle gemacht(mit der Hoffnung negativ zu sein ) dieser war jedoch positiv auf Cannabis, im Revier wurde dann Blut abgenommen. Habe nichts zum Konsum gesagt.

    Nun das Problem : Cannabis Konsum 8 Tage her und rauche eher unregelmäßig.. denke wird negativ

    Jedoch habe ich am Abend vor der Kontrolle 1,5 mg alprazolam (benzos) konsumiert. Die Kontrolle war ein Tag danach um ca. 16 Uhr. Denke der Test wird positiv.

    Was erwartet mich da ? Und habe ich eine Chance anwaltlich etwas rauszuholen ?

  • #542

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 Juni 2021 07:12)

    Liegt für das Alprazolam eine Verschreibung vor? Wann wurde es den Abend zuvor genau eingenommen?

  • #543

    Bukem: (Mittwoch, 09 Juni 2021 07:18)

    @oktay: Cannabis Konsum wäre dann problematisch, wenn der aktive THC Wert 1,0 ng/ml oder mehr betrüge. Das sollte regelmäßig nach spätestens 3-4 Tagen nach dem letzten Konsum auch bei krassem Konsumverhalten nicht mehr erreichbar sein.
    Die Benzodiazepine sind verschrieben? Oder nehmen Sie die so und regelmäßig? Da ist ein Nachweis sehr wahrscheinlich
    Das ist leider weder gut noch klug, Sie laufen grad mit Volldampf Gefahr, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren und erst mit MPU, vielen extra Kosten und einem Jahr Abstinenz Zeitraum wieder zu bekommen.
    Kurzform: sofort bei Herrn Schüller melden, wenn Sie darauf eher weniger Lust haben. Er ist bundesweit tätig. Ja, da kann "man anwaltlich was rausholen" , das ist aber nicht garantiert, sondern eine konkrete Frage des Einzelfalls. Dazu eben jetzt nicht wertvolle Zeit vertrödeln. Je früher hier gearbeitet werden kann, desto höher Ihre Erfolgsaussichten.
    Mail steht oben

  • #544

    Oktay (Mittwoch, 09 Juni 2021 15:32)

    Nein es liegt leider keine Verschreibung vor ...

    Ich habe es nur einmalig konsumiert. Samstag Abend ca. 21 Uhr

    Sonntag ca 17 Uhr wurde Blut abgenommen.

    Ich wusste nicht über die Halbwertzeiten der Medikamente Bescheid. Die Tabletten habe ich von einem Kollegen erhalten .

  • #545

    Diddi (Mittwoch, 09 Juni 2021 18:55)

    Hallo, ich habe ein riesiges Problem, und kann mir das einfach nicht erklären.

    Ich wurde am 02.12.2020 auf der Autobahn von der Polizei kontrolliert, Ergebnis 1,60 ng/ml THC. Bußgeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot.

    Eine Woche später am 11.12.2020 wurde ich abermals von der Polizei aufgehalten, mein Beifahrer hatte unwissentlich 1g Speed dabei, das er aus dem Fenster geworfen hat, die Polizei fand es und er hat nicht zugegeben das es seins ist. Nach Fingerabdruckabnahme kam jedoch einige Wochen später raus das es sein Speed war, mein Verfahren wurde eingestellt. Ich wurde jedoch am Tag der Kontrolle einer Blutabnahme unterzogen und war abermals bei 2,1 ng/ml THC und was absolut unverständlich ist auf utopischen 378 ng/ml Speed!!!!!! Obwohl ich noch nie Speed konsumiert habe, und der Wert nach ausführlicher Recherche im Internet absolut unrealistisch ist, vorallem für jemanden der es noch nie konsumiert hat??? Wie ist so etwas möglich?
    Die ärztlichen Tests vor der Blutentnahme hatten auch keinerlei Hinweise auf Speed Konsum ergeben, auch mein Zustand war völlig normal.

    Ich nahm zu dieser Zeit ein starkes Medikament Namens "Harvoni", da ich gegen eine Hepatitis C Infektion therapiert wurde, und meine Leberwerte diesbezüglich erhöht sind/waren...ich kann mir das absolut nicht erklären.

    Jedenfalls Ende vom Lied, Entziehung der Fahrerlaubnis und MPU...
    Was mich jedoch stutzig macht ist das bei beiden Bußgeldbescheiden die gleiche Tatbestandsnummer 424648 mit jeweils 500€, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten bestraft wurde...obwohl es doch nach meinem Wissen der gleiche Tatbestand ist, innerhalb kurzer Zeit...wäre es dann nicht der Tatbestand 424649 mit 1000€, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot sein???
    Und was soll ich mit dem utopischen, unrealistischen Ergebnis der Blutentnahme hinsichtlich des Speed Konsums machen???

    Bitte vielmals um Hilfe, brauche meinen Führerschein unbedingt...bin nie aktiv berauscht gefahren, auch der THC Konsum lag immer mindestens einen Tag zurück....HIIIIILLLLLLFFFFFEEEEE

    Vielen Dank

  • #546

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 10 Juni 2021 08:51)

    Ob der Nachweis von Amphetamin auf das Medikament oder auf den Verzehr von etwa durch den Verzehr von Lebkuchen erklärbar ist (vgl https://www.fazemag.de/tolle-kunde-lebkuchen-enthalten-amphetamine-guten-appetit/) wird sich nur gutachterlich klären lassen. Die Frage ist natürlich von erheblicher Bedeutung. Und zwar hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU, der Fragestellung der MPU und der Frage nach den Erfordernissen zum Bestehen der MPU. Warum Sie für einen Sachverhalt 2 Bußgeldbescheide bekommen, ist unverständlich und dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sein. Läuft die Rechtsmittelfrist noch? Wann haben Sie die Bußgeldbescheide erhalten?

  • #547

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 10 Juni 2021 08:55)

    @Oktay:

    Bukem hat schon Recht. Wenn auf Benzos getestet wird und das Ergebnis positiv und diese nicht verschrieben wird, kann das problematisch werden. Ich würde jedenfalls anraten, so schnell es geht in ein Drogen Screening Programm (Urin auf BtM und auch v.a. auch Benzos ) einzusteigen bei AVUS/Dekra/PIMA oder meinetwegen auch bei den hochwohlgeborenen Besserwissern vom TüV.

    Besorgen Sie sich Drogenschnelltests aus der Apotheke, wenn die sauber sind, starten Sie das Programm. 6 Monate mindestens. Das brauchen Sie zur Absicherung.

  • #548

    Oktay (Montag, 14 Juni 2021 10:08)

    Hallo, ich bin’s nochmal mit dem Benzo Problem.

    Konnte jetzt ein Rezept organisieren für das heutige Datum und für 01/2020. liegt dieser Termin zu weit zurück ? Blut wurde mir ja Ende Mai/2021 abgenommen.

    Würde die Polizei/Führerscheinstelle dies noch akzeptieren ?

  • #549

    Bukem: (Donnerstag, 24 Juni 2021 20:35)

    @oktay: kann ich nicht beantworten. Bitte sonst unter separater obiger Mail an Herrn Schüller wenden.

  • #550

    I.H. (Samstag, 03 Juli 2021 21:26)

    Guten Abend.
    Ich wurde vor kurzem im Rahmen des Jugendstrafrechts wegen Cannabis-Erwerb (Darknet) in 6 Fällen (Summe 70g) verurteil.
    Ich bim nie im Straßenverkehr aufgefallen und war zu den Tatzeitpunkten minderjährig. Es lief vor Gericht unter dem Aspekt „Selbstmedikation“ in Bezug auf eine Essstörung und Depressionen.
    Ich war in dem Zeitraum schon in Besitz meines Führerscheins (BF17). Der letzte Konsum liegt nun auch schon 1,5 Jahre zurück, habe ich vor Gericht auch so gesagt.
    Wie würden Sie das einschätzen ? Wird da noch etwas auf mich zu kommen ?

  • #551

    I.H. (Sonntag, 04 Juli 2021 09:11)

    Noch ein Nachtrag zu dem gestrigen Kommentar.
    Ich habe in den vergangenen Monaten CBD Öl zum Schlafen verwendet. Auf der Verpackung steht, dass >0,2mg THC enthalten sind, wissen Sie zufällig ob das in der Haaranalyse Probleme machen kann?
    Vielen Dank für ihre Antwort.
    LG und ein schönes Restwochenende
    PS: Ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler im vorherigen Kommentar, ich war gestern Abend etwas zu euphorisch, als ich gesehen habe, dass man hier wohl einen kompetenten Ansprechpartner in diesem Gebiet hat.

  • #552

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 05 Juli 2021 14:19)

    Wenn die Fahrerlaubnisbehörde "Depressionen und Cannabis" hört, wird sie auf jeden Fall genaueres wissen wollen. Ein ärztliches Gutachten dürfte auf jeden Fall zu erwarten sein und es dürfte sinnvoll sein, jetzt schon zur Sicherheit mit einem Urin Screening Programm (6 Monate auf BtM bei PIMA / AVUS / Dekra / TüV) zu beginnen. Das CBD Öl würde ich vorher absetzen, es wird sich sonst auf jeden Fall THC nachweisen lassen. Besorgen Sie sich Drogenschnelltests aus der Apotheke. Wenn die sauber sind, beginnen Sie mit dem Abstinenzprogramm.

    Sind die Depressionen jetzt denn abgeklungen?

  • #553

    I.H (Montag, 05 Juli 2021 22:34)

    Danke für die schnelle Antwort! Alles klar, also ist es sinnvoll bereits jetzt aus der Eigeninitiative heraus mit dem Urin Screening zu beginnen und das dann bei der offiziellen Anordnung vorzulegen ?
    Drogenschnelltests habe ich bereits zuhause, aber danke für den Hinweis!
    Ja mittlerweile bin ich recht stabil und habe meinen Umgang damit gefunden. Zum damaligen Zeitpunkt waren die familiären und sozialen Umstände einfach nicht besonders förderlich für mich und ich mit 17 einfach irgendwie überfordert, das habe ich aber auch alles so vor Gericht kommuniziert.
    Eine weitere Frage habe ich noch- wenn alles nach „Plan“ läuft ziehe ich im Herbst zum Studieren um, möglicherweise sogar nach Österreich. Haben Sie zufällig Erfahrung damit, wie das in diesem Fall dann laufen würde ? Ich weiß leider nicht ob die Verurteilung/führerscheinrechtlichen Konsequenzen bundesintern oder grenzübergreifend gelten.
    LG

  • #554

    Karsten (Dienstag, 03 August 2021 15:50)

    Hallo Herr Schüller, ich hatte bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle 3 LSD-Trips bei mir, hat mir jemand bei einer Party zugesteckt, hab ich aber nicht genommen, weil ich sowieso noch nie Drogen genommen habe, war auch noch nie auffällig, BZR ist ohne Eintrag. Habe jetzt wegen Besitz einen Strafbefehl erhalten und die Aufforderung für ein äG. Nach meiner Internetrecherche war das eine sehr geringe Menge, sind denn der Strafbefehl und das äG gerechtfertigt oder was würden Sie mir raten? Vielen Dank für die Antwort

  • #555

    Bukem: (Mittwoch, 04 August 2021 09:56)

    @Karsten: natürlich ist der Strafbefehl rechtmäßig, weil Sie gg das BtMG verstoßen haben. Man könnte dennoch gg den Strafbefehl Einspruch erheben und auf die Höhe der Geldstrafe beschränken, um zumindest diese zu drücken.
    Auch die Anordnung des äG ist offenkundig rechtmäßig. Das ist nicht ohne, hier laufen Sie durchaus Gefahr, Ihre Fahrerlaubnis dauerhaft zu verlieren.
    Die anwaltliche Begleitung empfiehlt sich hier immer. Jeder eingeräumte oder nachgewiesene Konsum von anderem BtM als gelegentlich Cannabis führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
    Herr Schüller hilft hier schnell und diskret. Bitte melden bei Interesse

  • #556

    Lisa (Donnerstag, 12 August 2021 19:24)

    Hallo Herr Schüller, ich wurde bei einer Verkehrkontrolle mit schnelltest positiv auf cannabis getestet und habe daraufhin mein Restbestand und Utensilien abgegeben (wären sofort entdeckt worden) anschließend wurde ich in Krankenhaus zur Blutentnahme gebracht. Dieses haben die netten Helfer dann in ihre Hosentasche gesteckt und mitgenommen. Wenige Wochen später hatte ich einen Brief mit Anordnung zum ärztlichen Gutachten im Briefkasten. Darin ist beschrieben der Tetrahydrocannabiol läge bei einer Konzentration von 7,66 ng/ml und THC-Carbonsäure bei 66,4 ng/ml. Die Kontrolle war um ca 11 Uhr morgens und ich hatte zuletzt am Abend zuvor konsumiert. Seit Erhalt des Schreibens bin ich abstinent. Das Gutachten soll ich bis zum 15.10. Vorlegen. Sehen Sie irgendwelche Chancen die mpu zu umgehen bzw überhaupt meinen Führerschein zu behalten? Ich bin sehr schlank und zierlich, was ja leider bekanntermaßen nicht bei schnellem Abbau hilft. Die Fragestellung lautet:Ist das Konsumverhalten als einmalig, gelegentliche oder regelmäßige Einnahme von Cannabis zu bezeichnen. Bitte um Hilfe.
    Vielen Dank in voraus und freundliche Grüße Lisa

  • #557

    Lisa (Donnerstag, 12 August 2021 19:27)

    ERGÄNZUNG #556
    Ich befinde mich aktuell in notbehandlung bzgl einer Essstörung und Depression, bei welcher ich meinen Cannabiskonsum als selbstbehandlung angesprochen habe. Könnte dies eventuell ausschlaggebend sein?

  • #558

    Bukem: (Freitag, 13 August 2021 16:15)

    @Lisa: Wann war denn der Vorfall? Üblicherweise wird die Frist zur Abgabe des äG so gelegt, dass bei tatsächlicher Abstinenz seitdem auch kein THC COOH mehr nachgewiesen werden kann. So zumindest die Denklogik der Führerscheinstelle.

    Haben Sie irgendwelche Angaben ggü der Polizei zu Ihrem Konsumverhalten, letztem Konsum Zeitpunkt, Häufigkeit usw gemacht?

    Ob Sie schlank oder nicht sind, ist gar nicht so relevant für Ihren Stoffwechsel. Machen Sie sich da erstmal keine Sorgen.
    Von der Depression bitte nicht ggü Gutachter oder Führerscheinstelle sprechen.
    Ganz grundsätzlich haben Sie, wenn Sie oben keine blöden Angaben gemacht haben, sogar sehr gute Chancen, das äG zu bestehen. Wir erklären Ihnen das gerne genauer, es empfiehlt sich sicherheitshalber aber eigentlich immer, äG oder auch MPU anwaltlich begleiten zu lassen, damit Sie bzw ihr Anwalt den genauen Inhalt Ihrer Akte und Angaben usw kennen, um Sie exakt vorbereiten zu können.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig.

    Ansonsten bitte unbedingt jeden Konsum eingestellt lassen, wenn Freunde neben ihnen rauchen, weggehen. Auch kein CBD.

  • #559

    Lisa (Freitag, 13 August 2021 21:32)

    Danke zunächst für die schnelle Rückmeldung.
    Der Vorfall ereignete sich am 21.6. Abstinent bin ich aber erst seit dem 27.7.
    Ich habe lediglich zugegeben am Abend zuvor konsumiert zu haben.
    Ich rauche seit dem nur Zigaretten und halte Abstand wenn Bekannte konsumieren.
    Auch auf cbd verzichte ich, da dies ja auch nicht frei von thc ist.
    Grüße

  • #560

    Bukem: (Samstag, 14 August 2021 09:17)

    @Lisa: dann haben Sie fast 5 Wochen möglichen Abstinenz Zeitraum verschenkt. Ob die Zeit bis Oktober ausreichend sein kann, kann so pauschal nicht beantwortet werden, weil jeder Mensch unterschiedlich schnell stoffwechselt. Je geringer und seltener Sie konsumiert haben, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass kein THC COOH Nachweis erbracht werden kann.
    Es wirkt so, als haben Sie hier von noch nie gehört. Wenn ich einen Tipp geben darf, wenn Ihre Fahrerlaubnis ihnen wichtig ist: holen Sie sich bitte sofort anwaltliche Hilfe. Herr Schüller ist bundesweit tätig

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #561

    Kevin (Montag, 06 September 2021 17:55)

    Hallo, ich wurde vor kurzen bei einer Verkehrskontrolle angehalten und musste Blut abgeben. Mein letzter Konsum war ungefähr zwischen 11-13 Tage her nach einen Amsterdam Urlaub wo ich natürlich viel konsumiert habe in 6 Tagen aber wie gesagt danach den Konsum komplett eingestellt habe. Wie hoch sind meine Chance das mein aktiver Wert auf 0 da es in Österreich ja keinen Grenzwert gibt.das eventuell noch THC cooh gefunden wird ist mir bewusst dass wäre aber mein kleinstes Problem da ich zumindest nicht für eine berauschte Fahrt gestraft werden kann

  • #562

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 07 September 2021 00:06)

    Eine Garantie auf 0,00 ng/ml THC gibt es nicht. Ich würde aber mal auf 99 % Wahrscheinlichkeit tippen, dass der Wert auf null ist.

  • #563

    Gerdi (Mittwoch, 15 September 2021 23:13)

    Guten Tag,

    Ich habe von der Straßenverkehrsbehörde die Auflage bekommen für ein äG wegen Besitz von Betäubungsmittel.
    Heute war der 2 Termin von 3 Urin Untersuchungen. Heute wollten die das ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibe, was ich allerdings nicht getan habe. Meine frage ist muss ich das unterschreiben? Wenn ja, werden dann alle im Gutachten stehenden Sachen an Führerscheinstelle weiter gegeben oder nur Personenbezogene Daten und ob ich zu den Terminen erschienen bin? Danke schon mal im Vorfeld für eine Antwort.

  • #564

    Bukem: (Donnerstag, 16 September 2021 21:22)

    @Gerdi: das dient dazu , dass das zu erstellende Gutachten nicht an Sie, sondern unmittelbar an die Führerscheinstelle zugestellt werden soll. Das sollte man grundsätzlich nicht machen, da Sie den Inhalt des Gutachtens vorher nicht wahrnehmen und überprüfen können

  • #565

    Gerdi (Freitag, 17 September 2021 00:02)

    Guten Abend,

    Vielen Dank für die Antwort. Das habe ich den auch gesagt, die meinten ich muss das unterschreiben, es wäre auch deswegen damit sie Auskunft geben dürfen ob ich zu meinen Terminen erschienen bin ect. Ich habe gesagt ich will da erst Rücksprache halten und unterschreibe es nicht und da meinten sie ich muss es beim nächsten Termin dann unterschreiben. Wie soll ich mich verhalten jetzt ?
    Vielen Dank schon im Vorfeld.

  • #566

    Pecci (Dienstag, 21 September 2021 13:29)

    Sehr geehrter Herr Anwalt Schuler,

    Vor 3 j habe ich eine kleine Zigarette mit canabis geraucht in Parkplatz

    War auch Baustellen Parkplatz, die Polizei Kamm und meinten das Auto war noch mit 2 reifen auf der fahr Spur , so wie es gelaufen ist wurde mir 1500 Euro bestraft , danach kamm mach einer Jahr die führescheinstelle und wollte canabis Abstinenz Beweis , ich war bei Facharzt und er überweiste mir an experten für schmerzen algesiologe der mir canabis extraxt im flüssigen Form , minimal doziert einforderte, Sept dem geht es mir Gesundheitlich viel besser, als ich das hinter mir habe , verlangte die Führerscheinstelle weitere Atteste die ich von 3 Ärzte bestätigt wurden und von Facharzt de hierl deutliche Attest das ich trotz meiner Diabetes und andere Erkrankungen fahrfähig bin

    Vor einer Montag wieder breit aus der Führerscheinstelle: ich soll Ärztliche Gutachten bei Dekra oder tüv machen lassen feV 4,5
    Mit Kosten von 17500 Euro

    Bin verzweifelt mit diesen Entscheidung , da genügen Beweise habe ich vorgelegt das ich fahren kann und darf, habe eine schwerbehinderte Tochter mit Merkmale H ( Hilflos ) die ich jeden Tag in der Schule fahren muss und abholen , auch beruflich bin auf Auto angewiesen ( ambulante Pflege)

    Um ihre Mithilfe wäre ihnen dankbar
    Bzw. wurden sie diesen Fall übernehmen
    Habe Frist bis Ende Oktober

    Mit freundlichen Grüßen

    Bashkimpeci@yahoo.de

  • #567

    Bukem (Dienstag, 21 September 2021 14:32)

    @pecci: ich habe Ihre Mail weitergeleitet.
    Alles Gute

  • #568

    Peter G. (Sonntag, 21 November 2021 17:39)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    im Juli 2021 war ich mit dem Wohnmobil und einem Freund unterwegs und wurde beim überfahren einer roten Ampel von der Polizei angehalten. Der darauffolgende Urintest war positiv auf THC und Kokain, wobei ich kein Kokain konsumiert habe und die anschließende Blutuntersuchung demnach negativ auf Kokain war. Ebenso habe ich keine Aussagen zum Konsumverhalten gemacht.

    Die Blutuntersuchung (max. 1h nach dem Urintest) ergab folgende Werte:

    Kokain (Cocainmetabolite): negativ
    Cannabinoide: positiv (THC= 2,4 ng/ml, THC COOH= 37,3 ng/ml, 11-OH-THC= 0,6 ng/ml).

    Im Wohnmobil wurde eine geringe Menge Cannabis (1,7g inkl. Verpackung) und eine geringe Menge Kokain (0,6g mit Verpackung) gefunden. Mein Freund hat hier gegenüber der Polizei bestätigt, dass er der Besitzer dieser Sachen sei.

    Nun ordnet die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten sowie eine MPU an. Ich hab seit diesem Tag im Juli kein Cannabis mehr konsumiert, eine Verkehrspsychologische Intensivberatung bereits abgeschlossen und mit einem Abstinenzprogramm begonnen, für das ich schon die erste Bescheinigung erhalten habe, dass keine Drogen jeglicher Art im Urin zu finden waren.

    Um meinen Führerschein weiterhin zu behalten, müssen beide Gutachten positiv sein. Sehen Sie hier Chancen, das Gutachten sowie die MPU zu bestehen, trotz der ungünstigen Situation in Verbindung mit Kokain?

    Des Weiteren fordert das Amtsgericht bzgl. Ermittlungsverfahren wegen BtM die Abgabe einer DNA Probe, weil Sie den Verdacht haben, dass ich (trotz Aussage meines Freundes, dass er der Besitzer ist) ebenfalls Besitzer dieser Substanzen bin. Ich habe bereits einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen, jedoch erfolglos hinsichtlich der beiden Gutachten - die muss ich wohl durchführen. Bezüglich der DNA Probe wartet er noch auf Antwort des Amtsgerichts. Sehen Sie hier eine Verhältnismäßigkeit, um von mir eine DNA Probe zu verlangen?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen herzlich im Vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter G.

  • #569

    Peter G. (Sonntag, 21 November 2021 18:45)

    Ergänzung zu #568

    Wie ich gerade auf einer Ihren Seiten gesehen habe, ist eine Aussage bezüglich Probierkonsum und 6h Regel günstig. Zu meinem Fall muss ich ergänzen, dass ich bereits 2017 beim Konsum eines Joints von der Polizei erwischt wurde und dies in meiner Akte steht. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Des Weiteren ist mir unklar, ob die 6h Regel in meinem Fall Sinn macht hinsichtlich meinen Werten und da die Blutuntersuchung um ca. 10 Uhr in der Früh stattfand (ich war auf dem Weg in den Urlaub). Gerne kontaktiere ich Sie hier telefonisch oder per Mail. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meinem aktuellen Anwalt gut beraten bin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter G.

  • #570

    Bukem (Mittwoch, 24 November 2021 20:20)

    @Peter G: sofern noch nicht geschehen, möchte ich Sie bitten, sich bei weiterem Interesse separat unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    bei Herrn Schüller zu melden.
    Ihr Fall scheint a) zu komplex für eine vereinfachte Einschätzung hier zu sein und b) verbieten berufsrechtliche Regelungen es, einfach dem bereits tätigen Kollegen in die Parade zu fahren.
    Natürlich können Sie eine zweite fachliche Einschätzung einholen und natürlich kann man seinen Bevollmächtigten auch wechseln, aber auch dies eben nach berufsrechtlichen und kollegialen Prinzipien.

  • #571

    K. Saglam (Montag, 13 Dezember 2021 15:20)

    Hallo Herr Schüller,

    meinen Fall finde ich sehr unverhältnismäßig und hoffe Sie können mir dabei helfen. ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, in dem mir der Erwerb von Cannabis in 4 Fällen unterstellt wird. Dies soll ca. zwischen April bis Juni 2020 geschehen sein. Abgesehen von Handychats gibt es keine weiteren Hinweise. Eine Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle werde ich demnächst vornehmen. Ich hatte also nichts mit der Polizei zu tun gehabt, z.B. Polizeikontrolle oder Hausdurchsuchung und dementsprechend keine Aussagen zu der Sache gemacht. Das Verfahren wurde gegen Geldauflage eingestellt. Nun kam der Brief der Führerscheinstelle und darin stand unter anderem: „Die bei Ihnen aufgefundene Menge von 10 Gramm stellt ein Indiz für Eigenverbrauch dar." (Lüge?). Auch der Brief der Staatsanwaltschaft hatte zudem einen Fehler bei einem der 4 genannten Fälle, das Datum wurde fehlerhaft eingetragen und war dementsprechend unlogisch. Mir wurde ein ÄG angeordnet, den ich aus Konsumgründen nicht wahrnehme. Inwiefern ist der mir bevorstehende Führerscheinentzug rechtlich anfechtbar? Bzw. lässt sich durch die schwache Beweislage in meinem Fall später eine Mpu abwenden? Nimmt man aufgrund der Nichterbringung des ÄG gelegentlichen oder regelmäßigen Konsum an? Und zu guter letzt: Was halten Sie von der zitierten Aussage der Führerscheinstelle? Ist das nicht unter anderem eine Lüge auf Papier, da bei mir nie etwas aufgefunden wurde?

    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und die Zeit, die Sie sich für unsere Fälle nehmen.

    Viele Grüße
    K. Saglam

  • #572

    Bukem (Freitag, 24 Dezember 2021 16:06)

    @Saglam: Sie sind grad mit Anlauf dabei, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Aber das wissen Sie ja bereits.
    Sie sollten sich dringend einen fachkundigen Freund und Helfer besorgen. Nur mit anwaltlicher Akteneinsicht und exakter Aufbereitung Ihrer Akte würde ich mich an Ihrer Stelle auf so waghalsige Manöver einlassen.
    Das hätte alles vermieden werden können. Trotzdem: warum Sie das äG nicht absolvieren, bleibt rätselhaft, es gab doch gar keinen Verkehrsbezug?
    Tun Sie sich selbst den Gefallen und lassen Ihren Fall anwaltlich betreuen

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Herr Schüller ist verlässlich und bundesweit für Sie da

  • #573

    K. Saglam (Samstag, 25 Dezember 2021 21:09)

    Hallo,
    danke für Ihre Antwort. Das Gutachten nehme ich nicht wahr, da selbst bei einem kleinen Wert Kontrollverlust unterstellt werden kann, soweit ich das mitbekommen habe. Meinen Konsum habe ich seit über 5 Wochen eingestellt, jedoch war der 20ng Urintest immernoch positiv. Die Fahrerlaubnis ist mir jedoch nicht so wichtig, mir geht es hauptsächlich darum, ob bei der Neuerteilung eine MPU überhaupt in Frage kommt, da es keine tatsächlichen Konsumbeweise gibt, noch für den Besitz. Oder ob mir einfach ein ärztliches Gutachten angeordnet wird. Ich würde rechtlich eher gegen die Anordnung einer MPU vorgehen, falls Sie da eine Chance sehen.

    Grüße
    Saglam

  • #574

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 29 Dezember 2021 21:52)

    Wenn der Konsum nach Zugang des Schreibens der Führerscheinstelle eingestellt worden ist (oder knapp danach), dann muss Ihre Idee, das ärztliche Gutachten nicht zu machen, als absolut absurd betrachtet werden.

    Leichter können Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht behalten und Sie schielen auf eine MPU? Das Urin muss nicht ganz sauber sein von THC COOH beim ärztlichen Gutachten! Herr im Himmel, was ich hier manchmal lesen muss - da stellen sich die Nackenhaare auf. Wenn Sie Ihren Führerschein retten wollen, dann machen Sie das Gutachten. Vorher lassen Sie sich durch mich beraten. Sie machen nur (NUR!) das, was ich Ihnen sage.

    "Das Gutachten nehme ich nicht wahr, da selbst bei einem kleinen Wert Kontrollverlust unterstellt werden kann, soweit ich das mitbekommen habe. "

    - Wann kam die Anordnung zur Begutachtung und seit wann ist der Konsum eingestellt?

  • #575

    Jaden (Donnerstag, 14 April 2022 23:06)

    Hallo,
    Ich musste 2018 ein ärztliches Gutachten machen und habe dieses bestanden. Wenn mich die Polizei nun als Fußgänger anhält und meine Personalieren kontrolliert, sehen diese ja den BtM Eintrag (oder?) dürfen sie dann einen Urintests bei mir durchführen?
    Und wie ist das im europäischen Ausland? Könnte diese den BtM Eintrag ebenfalls einsehen?
    Grüße

  • #576

    Bukem (Montag, 18 April 2022 20:25)

    @Jaden: gab es denn 2018 oder vorher als Grund der Anordnung ein Strafverfahren wegen des Besitzes oder zb der Einfuhr von BtM? Sollte es hier ein Verfahren gegeben haben, dann sind Sie tatsächlich im Zweifelsfall dauerhaft in einer besonderen Datenbank erfasst und Ihr BtM Eintrag plobbt bei einer Datenanfrage auf und Sie müssen sich darauf einstellen, evt genauer durchsucht zu werden. Deshalb wäre es klug, kein BtM bei sich zu führen. Aber warum sollte bei einem Fußgänger eine Urinkontrolle erfolgen? Es ist nicht verboten, zu Fuß unter Cannabis Einfluss unterwegs zu sein

  • #577

    Karsten (Dienstag, 19 April 2022 13:25)

    Guten Tag , mal eine Frage :)
    Ich habe seit 2 Jahren meinen Führerschein. Werden auch Infos an die Fst weitergegeben, wenn bei einer Personenkontrolle keine Drogen gefunden wurden (die Augen aber auffällig waren, aber nicht darauf angesprochen wurde )auch kein Test abgegeben wurde? Ich wurde zusammen mit meinem Skateboard angehalten .

  • #578

    Bukem (Dienstag, 19 April 2022 20:15)

    @Karsten: nein, sofern kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg Besitz, Einfuhr usw nach dem BtMG geführt und zu Ihren Lasten abgeschlossen wurde oder Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Fahrzeug führen unter BtM Einfluss mit Blutentnahme begangen haben, wird auch nichts weitergeleitet.

  • #579

    Thomas (Sonntag, 24 April 2022 15:50)

    Grüß Gott.
    Wie stellt sich der Sachverhalt da, wenn man sich mit einem Verkäufer trifft und Geld für btm gibt welches dieser besorgen soll. Anschließend geht man nach Hause und überlegt es sich anders und blockiert den Kontakt ohne weitere Kontaktaufnahme. Es wurde über den Chat vorher ich nur die Uhrzeit und Treffpunkt ausgemacht. Der Hintergrund für die Blockierung war ein komisches Gefühl bei der Übergabe des Geldes beobachtet worden zu sein. Kann da was nachkommen, wenn evtl wirklich jemand die Übergabe beobachtet hat ? Es ging um eine geringe Menge im Wert von 30 Euro .

  • #580

    Bukem: (Dienstag, 26 April 2022)

    @ Thomas: kann ja, muss nein. Rein rechtlich könnte aus Sicht einer Ermittlungsbehörde ein versuchter Erwerb nach Paragraph 29 BtMG vorliegen. Ob Sie durch Ihren Kontaktabbruch strafbefreiend von dem Versuch zurück getreten sein könnten, wäre ein sehr auf den Einzelfall bezogene Frage, die man pauschal nicht beantworten kann.
    Um was für BtM ging es?

  • #581

    Thomas (Dienstag, 26 April 2022 09:54)

    Danke für die Antwort, es ging um Cannabis. 30 Euro also ich nehme an so 2 Gramm nach den heutigen Preisen zu urteilen.Also durch dan Abbruch des Kontaktes hatte man keine Gelegenheit mehr sich mit dem Verkäufer zu treffen um die Ware zu erhalten.

  • #582

    Bukem (Sonntag, 01 Mai 2022 13:13)

    @Thomas: ich wage zu behaupten, dass aller Voraussicht nach sich dieser Fall erledigt haben sollte. Sollte ganz wider Erwarten doch irgendwann ein Anhörungsbogen der Polizei bei Ihnen eingehen, bitte hier melden und nicht selbst ins blaue hinein antworten.
    Vertrauen wir mal drauf, dass die Behörden schon bei den eindeutigen Fällen hoffnungslos überfordert sind

  • #583

    Gerold (Donnerstag, 12 Mai 2022 17:35)

    Falls bei einer Verkehrskontrolle der wischtest positiv ist auf kokain aber dann win zweiter Test erfolgt mittels urin und der negativ ausfällt, hat man da noch was zu befürchten wegen eines ÄG ?

  • #584

    Bukem (Sonntag, 22 Mai 2022 08:22)

    @Gerold: hundertprozentig sollte man sich nie sicher sein, denn Führerscheinstellen wenden eben immer wieder Recht fehlerhaft an.
    Aber grundsätzlich sind Wisch- und Urintests beide ungenaue und nicht gerichtsfeste Schnelltests.
    Was ist denn passiert, ist vor allem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Gerade Wischtests sind extrem fehleranfällig bzw durch kontaminierte Banknoten, und das sind dank der Verteilung im Geldautomaten fast alle, hat man sehr schnell ohne Konsum einen positiven Nachweis. Blut ist nicht entnommen worden?
    Kokain Konsum führt zum Verlust der Fahreignung und zum Entzug der Fahrerlaubnis. Vielleicht ist es sinnvoll, die nächsten Monate den etwaigen Konsum zu vermeiden. Sie können hier gerne persönlich bei Herrn Schüller nachfragen.

  • #585

    Gerold (Mittwoch, 25 Mai 2022 16:08)

    Es ist kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden und wurde auch kein Blut abgenommen, nach der Kontrolle durfte ich meine fahrt fortsetzen

  • #586

    Felix (Dienstag, 07 Juni 2022 18:07)

    Hallo Zusammen,
    Ich wurde im September mit 0,5 Gramm Mariuhanna an einem Bahnhof (zu Fuß) von 2 Polizisten aufgegriffen. Dort habe ich leider eine Unterschrift gegeben, dass die Drogen bei mir gefunden wurden, da ich dachte, dass dies sowieso eine geringe Menge ist und fallengelassen wird. Gegen Ende Februar/Anfang März habe ich dann eine Mitteilung von der Führerscheinstelle erhalten, dass diese gerne meine Fahreignung mit Hilfe eines ärztlichen Gutachtens überprüfen wollen da durch den Polizeibericht wohl der Verdacht nahe liegt, dass ich in Zukunft weiter konsumieren würden wolle. Dort habe ich dann den Polizeibericht privat angefordert und diesen aber vorerst nicht erhalten. Währenddessen lief aber eine Frist innerhalb derer ich den Führerschein freiwillig abgeben muss oder mich für ein Ärtzliches Gutachten einverstanden erklären muss. Aus Angst vor zu hohen Anwaltskosten habe ich das Gutachten gewählt, da ich nichts zu befürchten hatte da ich dieses bestehen würde. Nachdem ich mich einverstanden erklärt habe habe ich den Polizeibericht erhalten in dem fälschlicherweise steht, dass ich "nach hiesigen Erkenntnissen" die Absicht habe weiterhin Drogen zu konsumieren und eine Blut und Urinprobe durchgeführt wurde, was jedoch nie passiert ist. Da ich jedoch schon ein Einverständniserklärung für das Gutachten abgegeben hatte habe ich mich dann entschieden dieses einfach durchzuziehen. Hierfür wurde eine Frist bis zum 16.06. Festgelegt. Nun habe ich einen Arzt der mir vom Landratsamt genannt wurde dafür ausgewählt und seine Daten mit der dazugehörigen Einverständniserklärung dass ich das Gutachten bei der Stelle machen wolle der Führerscheinstelle zugesandt.
    Nach 2-3 Wochen kam eine Meldung, dass der Arzt mein Ärtzliches Gutachten aufgrund von fehlender Zeit nicht erstellen kann und ich eine neue Stelle aussuchen solle. Alles klar, neue Stelle herausgesucht Daten wieder übersendet, gleiches Spiel nochmal. Daten kommen zurück wegen fehlender Zeit von Seiten des Arztes. Nun ist aber die Frist zur Erbringung des Gutachtens immer näher gerrückt und die Begutachtungsstellen haben auf meine Anfrage alle gemeint dass sie es nicht mehr schaffen ein Gutachten zu erstellen wenn keine Frist von Seiten der Führerscheinstelle verlängert wird. Dies habe ich versucht mit der Führerscheinstelle zu kommunizieren, diese zeigten sich erst unkooperativ, doch zum Schluss hieß es, wenn ich eine schriftliche Bestätigung über den voraussichtlichen Endtermin von der Begutachtungsstelle erbringen würde würde mir die Frist verlängert werden. Dabei wurde zuvor von der Begutachtungsstelle von ca 4 Wochen Verlängerung gesprochen was ich auch so der Führerscheinstelle weiterleitete. Ich habe alles sofort in die Wege geleitet, musste jedoch nochmal 2 Wochen warten bis ich letztendlich einen Termin zum Vertragsabschluss bekam. Hier war der Schlussendliche Termin für die Fertigstellung des Gutachtens auf den 23.07 angesetzt also 5 Wochen länger als die zuerst genannte Frist (16.06.). Und Eine Woche länger als ich mit der Führerscheinstelle besprochen hatte. Dies habe ich der Führerscheinstelle übermittelt welche (mit dem Datum des Tag danach im Briefkopf) sich zwei Wochen später meldet und meinen Antrag auf eine Fristverlängerung ablehnt, da sie die Fristverlängerung nur akzeptiert hätten, wenn die Untersuchung schon vollzogen wurde und lediglich die Ausarbeitung des Gutachtens länger dauern würde. Nun habe ich ein paar Fragen, was passiert wenn das ärtzliche Gutachten nicht fristgerecht eingereicht wird? Kann ich rechtlich gegen dieses Ablehnen der Fristverlängerung vorgehen? Ist es außerdem möglich mich in diesem Fall selbst zu verteidigen oder muss ich einen Anwalt einschalten? Ich bitte um schnelle Rückmeldung und danke schonmal!

  • #587

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 08 Juni 2022 12:55)

    Die Anordnung des Gutachtens ist vermutlich rechtswidrig, weil sich aus den 0,5 Gramm nicht der Verdacht auf einen regelmäßigen Konsum herleiten lässt. Und das ist die Voraussetzung für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.

    Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren als Anwalt. Laden Sie mir die Anordnung des Gutachtens mal hoch bitte: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Nach Rspr des BVerfG und BVerwG muss sich aus der aufgefundenen Menge wie gesagt der konkrete Verdacht auf einen täglichen oder beinahe täglichen Konsum herleiten lassen.

    Sie haben hoffentlich der Gutachterstelle nicht erlaubt, das Gutachten direkt an die Führerscheinstelle durchzureichen.

    Ehrlich: Ich würde mich nicht mal wegen 20 km zu schnellen Fahren selber verteidigen. Sie merken doch selber, dass Sie Fragen offen haben. Und dann fragen Sie, ob es sinnvoll ist, sich selbst zu vertreten? Sie sind doch jetzt offenbar schon Spielball der Behörde.

    Und gerne wird Ihnen die Gutachterstelle auch noch das Leben schwer machen.

    "Ist es außerdem möglich mich in diesem Fall selbst zu verteidigen"

    Klar ist das möglich. Wenn Sie das nächste mal Zahnschmerzen haben, ist es auch möglich, dass Sie sich selber den Bohrer führen. Oder wenn das Auto kaputt ist, es selber zu reparieren. Klar ist das möglich. Möglich ist dann aber auch Zahnfäule und ein Kolbenfresser. Sie stellen Fragen :-)

  • #588

    Markus (Mittwoch, 22 Juni 2022 16:33)

    Servus! Beste Grüße aus Bayern! Mir wurde vorgeworfen von Juni 2018 bis November 2019 synthetische Cannabinoide über das Internet bestellt zu haben für 5000 EUR. Strafverfahren wurde eingestellt. Nun muss ich ein ärztliches Gutachten erbringen. Also 3 Jahre später. Besitz ja aber Konsum nein. Ich würd einfach sagen, dass ich das für einen Nachbarn bestellt hab, weil bei Konsum ist der Führerschein weg oder? Der Nachbar wohnt nicht mehr hier sondern ist in den Osten gezogen (was auch tatsächlich stimmt).

  • #589

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 25 Juni 2022 23:30)

    Laden Sie mir das Schreiben mal hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Mit vernünftiger anwaltlicher Beratung sind solche ärztlichen Gutachten in der Regel zu bestehen. Wenn das Urin sauber ist....

  • #590

    Markus (Sonntag, 26 Juni 2022 12:38)

    Testen die eigentlich auf synthetische Cannabinoide oder nur THC?

  • #591

    David (Dienstag, 28 Juni 2022 14:30)

    Hallo Toller Beitrag Habe ein wichtige Frage ich Soll ich zitiere: Vorlage Eines Gutachtens Eines Artztes Einer Begutachtungstelle Für Fahreignung über Ihr Konsum verhalten Im Bezug Auf Kokain auf Der Grundlage Einer Urinuntersuchung ...... Bedeutet Es wird Nur Über kokain Gesprochen Und Vor Allem Getestet Oder Sehen Die Ärtze Bei Dem Test Meinen Cannabis Konsum Regelmäßiger Der Aber seit 3 Tage Eingestellt Ist Morgen ist du Urin Probe Danke

  • #592

    Markus (Dienstag, 28 Juni 2022 19:06)

    Die testen auch auf THC.

  • #593

    Mike (Mittwoch, 21 September 2022 21:08)

    Habe ein Strafverfahren wegen unerlaubtem Erwerb von 5 Gram Amphetamin erhalten. Die geforderte Geldstrafe beträgt 1400 Euro. Jetzt meine Frage...was kann noch von der Führerscheinstelle dazu kommen?

  • #594

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 September 2022 08:47)

    Erwerb? Bestellung im Netz oder anderweitig gekauft?

    Wann wurde die Strafe verhängt?

    Das Fahrerlaubnisbehörde wird ein ärztliches Gutachten anfordern und das können und werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen, wenn Sie sich nicht um Kopf und Kragen reden. Konsum von harten BtM einstellen.

    Ab und zu Cannabis ist in Ordnung. Aber auch diesbezüglich Konsum einstellen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet. Spätestens dann melden Sie sich bei mir, ich führe Sie da durch. Sie sollen ja nicht auf Grund laufen :-)

  • #595

    Mike (Donnerstag, 22 September 2022 09:48)

    Schonmal danke für die rasche Antwort, alles was die Polizei hat ist ein Chatverlauf aus dem leider ziemlich eindeutig der Erwerb hervorgeht, von 5 Gram Amphetamin
    Die Strafe wurde am 15.09 gestellt
    Mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder MPU ist nicht zu rechnen?
    Danke für ihre Einschätzung das macht mir Hoffnung

  • #596

    Mike (Donnerstag, 22 September 2022 12:34)

    Musste schonmal eine MPU wegen Alkohol machen...

  • #597

    Daisy (Sonntag, 06 November 2022 12:32)

    Hi liebes Anwaltsteam,

    erstmal ein Dankeschön, dass ihr hier etwas Aufklärung anbietet. Wie so oft, ist es fast unmöglich valide Informationen zu bekommen.

    Nun zu meiner Problematik:

    Ich wurde Anfang Oktober mit 0.8g Kokain erwischt. Ich habe meine Aussage nicht verweigert, aber auch nicht konkret zugegeben, dass ich selbst konsumiere. Was die Polizei in ihrem Bericht daraus gemacht hat, weiß ich nicht. Urinprobe oder Blutentnahme gab es keine. Drogenkonsum liegt bei mir seitdem keiner vor und so bleibt es auch.
    Meine Frage nun: Könnte ich (z.B. mit anwaltlicher Hilfe) meine etwaige Aussage noch verneine bzw. abändern? Es gibt ja keine harten Beweise, dass ich konsumiert habe.

    Beste Grüße,

    Daisy

  • #598

    Bukem: (Montag, 14 November 2022 12:27)

    @Daisy: in allen Variationen sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Herr Schüller steht gerne und unkompliziert bundesweit zur Verfügung.
    Es läuft jetzt ein Strafverfahren wg des Besitzes. In jedem Fall sind Folge Maßnahmen der Führerscheinstelle vorprogrammiert. Sie sollten sich in beiden Bereichen Strafverfahren und Führerscheinstelle einheitlich helfen lassen. Dazu muss man die Ermittlungsakte kennen, die nur ein Anwalt einsehen kann. Ihre Fahrerlaubnis ist in erheblicher Gefahr. Sollte der Konsum bereits eingeräumt worden sein, verlieren Die die Fahrerlaubnis und bekommen sie nur nach MPU und hohen Kosten zurück.

    Bitte melden Sie sich bitte unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de bei Interesse

  • #599

    Bechte (Montag, 16 Januar 2023 10:19)

    Hallo zusammen
    Bei mir wurde bei einer Hausdurchsuchung (1.12.2021) 8,5g Amphe gefunden und 18,55g Gras.
    Die Gerichtsverhandlung hatte ich am (3.12.22), dabei musste ich eine Strafe bezahlen von 2000 Euro
    Natürlich musste ich den Besitz auf mich nehmen, jedoch habe ich keinen Konsum oder desgleichen zugegeben.
    Demnach nütze das ganze Jahr dazwischen und mache 6 Urin Kontrollen freiwillig, da ich wusste das Füherscheinstelle mit einem ärztlichen Gutachten kommen wird.
    Nun ist es soweit und muss beim Tüv ein Ärztliches Gutachten mit 2 angeordnete Urinproben machen.
    Mir kann kein Konsum unterstellt werden, auch vor dem Gericht konnte ich schon negative Urin Kontrollen vorweisen.

    Meine Frage?

    Da ich sehr kurze Haare habe,diese auch schon vor dem Schreiben vom Tüv und auch vor der Akteneinsicht auf der Füherscheinstelle hatte, habe ich bedenken, das der TÜV mir unterstellt, das ich trozdem Drogen nehme und deshalb meine Haare kurz geschnitten hätte!
    Danke euch

  • #600

    Bukem: (Samstag, 21 Januar 2023 10:59)

    @Bechte: sofern Sie belegen könnten, dass Sie eben regelmäßig und auch zuvor kurzes Haar getragen haben, etwa durch Bilder in dem neuen Personalausweis oder Führerschein oder notfalls Bilder auf dem Handy oder social Media, brauchen Sie keine Befürchtungen zu haben.
    Nach Zugang der Ladung zum äG sollten / dürfen Haare sonst nicht geschnitten werden.

  • #601

    Robin (Donnerstag, 16 Februar 2023 17:20)

    Hallo Zusammen,

    Ich muss zum ärztlichen Gutachten, die Behörde teilte mir mit, dass ich 2 Urinscreenings machen muss.

    Daher meine Frage: Kann es sein, dass ich dazu aufgefordert werde eine Haarprobe abzugeben?

    Da in dem Brief von „meinem“ Arzt der dieses Gespräch mit mir führt und die screenings gemacht werden, komische Aussagen beinhaltet.

    Zumindest wird mir erklärt, dass eine Haarprobe micht ausgeschlossen wird.
    Aber auf dem Brief von der Führerscheinstelle steht nur, dass ich 2 Unrinscreenings absolvieren muss.

    Habe für diese auch bezahlt.

  • #602

    Bukem (Sonntag, 19 Februar 2023 17:25)

    @Robin: vollends kann man das vermutlich nicht ausschließen, wäre natürlich von Interesse,die erwähnten "komischen Aussagen" in dem Schreiben sehen zu können. Vielleicht mögen Sie das Schreiben unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    direkt zur Prüfung an Herrn Schüller zu schicken.

    Interessant ist natürlich ebenso: Gehen Sie davon aus, dass eine Haarprobe für Sie problematisch wäre?

  • #603

    Bechte (Freitag, 24 Februar 2023 12:55)

    Vielen dank für deine Info Bukem

    Ich hatte Glück! Demnach musste ich nur Urin abgeben.
    Eine andere Frage?
    Das Ärtliche gut achten hatte ich ketzt am Mittwoch den 22.02.2023.
    Unterliegt der Gutachter in der Schweigeplicht?
    Danke dir
    Bechte

  • #604

    Bukem: (Sonntag, 26 Februar 2023 19:58)

    @Bechte: solange Sie ihn nicht von der Schweigepflicht entbunden haben, und zugestimmt haben, daß das Gutachten unmittelbar an die Führerscheinstelle geht , schon

  • #605

    Manuela Patschinsky (Dienstag, 28 Februar 2023 11:05)

    Wöchentliche Test machen lassen anstelle MPU

  • #606

    Andreas (Sonntag, 12 März 2023 01:53)

    Hallo aus Baden Württemberg,

    bei mir wurde an Fastnacht 0,6g Cannabis gefunden (zu fuß unterwegs). Habe keine Aussage zu irgendwas gemacht. Ich geh davon aus, dass es wegen geringer Menge eingestellt wird.

    Meine Frage ist nur: kommt von der Führerscheinstelle noch etwas ? Eine Verwarnung? Ein ärztliches Gutachten? Ein MPU?
    Und falls ja, wie lange dauert das ?
    Konsum hab ich seit diesem Tag (19.02) sicherheitshalber eingestellt bis die Sache vom Tisch ist.

    Danke für eure Mühe und Einschätzung.
    Grüßle:)

  • #607

    Bukem (Sonntag, 12 März 2023 17:39)

    @Andreas: Servus! Ja, da kommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ladung zum ärztlichen Gutachten. Da müssen Sie dann auch mitwirken. In Ihrem Fall werden Sie dieses leicht bestehen können, sofern Sie sich an das halten, was Herr Schüller hier auf den verschiedenen Seiten dieses Forums regelmäßig an Informationen teilt: im Detail dürfen wir das hier nicht vorgeben, aber:
    Sie konsumieren stets nur Cannabis , das auch nur per Joint und am besten nur zum Wochenende einmal wöchentlich, aber nicht per Bong, Sie konsumieren keinen Alkohol dabei, Sie haben noch nie andere BtM konsumiert. Sie konsumieren so, dass eine mögliche
    Verkehrsteilnehmer als Fahrzeugführer erst nach am besten 96 Stunden oder länger erfolgen könnte.
    Lesen Sie hier sehr gerne im Detail auf diesen Seiten nach.
    Das einzig Dumme ist: es gibt keine Fristen, die regeln, wann sich die Führerscheinstelle melden muss. Das kann tatsächlich sehr lange dauern.
    Die gute Nachricht ist: bis dahin können Sie wie oben beschrieben weiterhin konsumieren, Sie müssen nicht "sauber" sein. Es gab ja keinen Verkehrsverstoß unter Thc Einfluss.
    Ab Eingang der Ladung dann bitte nicht mehr konsumieren

  • #608

    Iris (Donnerstag, 16 März 2023 12:36)

    Hallo, ich muss ein ärztliches Gutachten machen.
    Im Februar 2022 wurde mir zwei Mal nachgewiesen (durch Handyauswertung) dass ich je zweimal 10 Gramm Amphetamin gekauft habe und es zur Anfrage von 50 XTC bei der besagten Dealerin kam (Kauf kam nie zu Stande aufgrund des Todes der Dealerin). Es kam zur Gerichtsverhandlung und ich musste eine Geldstrafe zahlen. Jedoch haben sie nichts bei mir gefunden und ich habe vor Gericht den Konsum auch nicht eingeräumt. Das letzte Mal habe ich im Juli 2022 einmalig konsumiert. Meine Haarlänge beträgt ca 7 cm.
    In dem Brief von der Führerscheinstelle steht nichts drin ob eine Haaranalyse oder Urinkontrollen gemacht werden.
    Nun meine Frage, kann ich unter der Aussage die Drogen zum ausschließlichen Weiterverkauf aufgrund finanzieller Notlage den Führerscheinentzug verhindern?
    Oder was würden Sie mir raten, damit ich den Führerschein behalten darf?
    LG Iris

  • #609

    Bukem: (Freitag, 17 März 2023 09:35)

    @Iris: es wäre sicher gut gewesen, schon in dem Strafverfahren anwaltlich vertreten worden zu sein.
    Das sind durchaus interessante Fragestellungen, die Sie da schildern. Um hier eine möglichst exakte Aussage treffen zu können, müsste vorher die Akte des Strafverfahrens sowie auch die Unterlagen bei der Führerscheinstelle eingesehen werden. Das kann immer nur durch einen Anwalt passieren.
    Erst dann kann sehen, was geht.

    Herrn Schüller erreichen Sie schnell unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Er ist bundesweit für Sie tätig

  • #610

    Like Skywalker (Freitag, 31 März 2023 07:42)

    Hallo Herr Bukem, Herr Rechtsanwalt Schüller, vielen Dank für ihre Kommentare und die Seite, die mir gestern stundenlang Informationen geliefert hat. Ich bin auch Betroffener einer Hausdurchsuchung bei der 2,35 Gramm netto Marihuana, 4,12 Gramm netto Haschisch gefunden wurden. Das Verfahren wegen Betäubungsmittelbesitz wurde nach Zahlung von 250€ am 14.3.23 eingestellt. Nun mache ich mir Sorgen, da der STA schrieb es meldet die Angelegenheit an die FSS. Bin aus Franken jedoch wohne ich bei meiner Frau in Österreich und habe nur alle 2-3 Wochen Kontakt nach D. Habe seit Mitte März mit dem Rauchen aufgehört, zuvor ca. 0,3g/Tag als Joint abends konsumiert. Habe mir Selbsttests 20ng/ml gekauft und versuche unter dem Schwellwert zu bleiben, sollte ich dann proaktiv irgendwelche Tests machen oder abwarten, bis ein Schreiben kommt? Kann ja dauern, wie ich den Posts entnehme? Bin schon anwaltlich beraten aber bin nicht sicher, ob gut, da die Annahme der Einstellung empfohlen wurde. Bin 50 und hatte nie mit dem Gesetz Konflikt außer Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsdelikten. Danke und ich freue mich auf ihre Meinung dazu.

  • #611

    Bukem (Samstag, 01 April 2023 09:55)

    @Like Skywalker: da drängen sich vorab verschiedene Verständnisfragen auf:
    Wieso kam es zur Hausdurchsuchung? Haben Sie in dem Strafverfahren einen Konsum bereits eingeräumt ( das wird häufig anwaltlich etwas unbedacht so vorgetragen, da ein Besitz zum Eigenkonsum strafmildernd wirkt, leider werden die Folgen für das im Anschluss Folgende Verfahren bei der Führerscheinstelle nicht bedacht)? Ihr Hauptwohnsitz besteht weiter in Deutschland?

  • #612

    Like Skywalker (Samstag, 01 April 2023 14:45)

    @Bukem, ja Hauptwohnsitz Deutschland, Keine Aussage getätigt, Durchsuchung wegen Cybercrime (FileSharing), meine Anwältin hat mir geraten, die Zahlung vorzunehmen, seitdem nur Brief mit Einstellung...hoffe das hilft ihnen weiter

  • #613

    Bukem (Montag, 03 April 2023 21:06)

    @Like Skywalker:
    Örtlich zuständig ist die Führerscheinstelle am Ihrem Hauptwohnsitz. Zunächst die gute Nachricht: solange Sie nicht unter THC Einfluss mit mehr als 1,0 ng aktiven THC ein Fahrzeug geführt haben, ist Ihre Fahrerlaubnis nicht unmittelbar in Gefahr.
    Eine Ladung zum ärztlichen Gutachten wird irgendwann kommen, leider gibt es hier keine gesetzlichen Fristen. Ein gelegentlicher Konsum ist bis dahin aber unbedenklich möglich, zumindest bis zum Eingang der Ladung. Sie müssen jetzt also nicht abstinent sein, können dies aber gerne.
    Wenn Sie Rückfragen haben oder Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne, wenn die Ladung kommt

  • #614

    Christian (Montag, 17 April 2023 22:25)

    Hallo Herr Schüller,

    erstmal vielen Dank für Ihre Expertise und Unterstützung. Nun zu meinem Fall. Nach einer Verkehrkontrolle wurde mir im Bluttest ein THC-Wert von 6,7ng/ml und ein THC-COOH-Wert von 100ng/ml nachgewiesen. Nun wurde ich aufgefordert ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellen zu lassen. Meine Frage: Kann ich immernoch behaupten, dass es Einmalkonsum/Probierkonsum war und ich 30min vor der Fahrt einen Joint geraucht habe? Oder sollte ich gleich gelegentlichen Konsum angeben?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

  • #615

    Bukem: (Mittwoch, 19 April 2023 12:25)

    @Christian: das ist eigentlich nicht die entscheidungsrelevante Fragestellung. Sie können natürlich behaupten, was Sie wollen. Ob Ihnen das jemand bei der Führerscheinstelle glauben wird, ist eine von vielen weiteren Fragen.
    Zb überaus relevant wäre: wann war der Vorfall? Ist der Konsum seitdem eingestellt? Bis wann soll das äG vorgelegt werden?
    Ehrlich gesagt: es wirkt ein wenig so, als ob Sie schnell rechtliche Hilfe benötigen würden. Sonst laufen Sie Gefahr, die Fahrerlaubnis zu verlieren und nur bei vermeidbaren hohen Kosten und erheblichem Zeitaufwand mit MPU wieder erlangen zu können.
    Herr Schüller ist ein bundesweit tätiger hochspezialisierter Verteidiger, vielleicht lassen Sie ihn zumindest mal auf Ihren Fall gucken.
    Bei Interesse bitte Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #616

    Jakob H. (Mittwoch, 19 April 2023 16:13)

    Hallo Herr Schüller.
    Ich danke für den Beitrag und als ich die Kommentare sah, dachte ich mir warum nicht auch einfach mal nachfragen.
    Ich würde gegen Ende letzten Jahres im Club beim Konsum von Kokain erwischt und dadurch der Polizei übergeben.(Ich bin an diesem Abend also kein Auto gefahren oder sonstiges). Es wurden 0,3g Kokain beschlagnahmt und gab zu (da ich ja beim Konsum erwischt wurde), dass ich konsumiert hatte. Ich bekam eine Strafe von 40 Tagessätzen (ca. 600€), bezahlte diese und dachte es wäre erledigt. Doch 1-2 Monate später kam der Brief mit der Aufforderung eines ärztlichen Gutachtens mit 6cm Haarprobe. Es war mein Erstvergehen und ich wollte fragen ob es sich lohnt einen Anwalt zur Seite zu ziehen oder ob das äG eh nicht zu vermeiden und gerechtfertigt ist.

  • #617

    Christian (Mittwoch, 19 April 2023 19:00)

    Hallo Bukem,

    vielen Dank für deine Antwort. Der Vorfall war Anfang Oktober. Seit Anfang November wurde der Konsum eingestellt. Allerdings habe ich mich vor 3 Wochen verleiten lassen, am Joint zu ziehen. Aber ansonsten kein Konsum. Termine für die Untersuchung gibt es noch nicht. Ich habe bis 28. April erstmal Zeit die Einverständniserklärung einzureichen. Bis spätestens 9.Juni soll das Gutachten bei der Fahrzeugbehörde eingereicht werden. Eine Haarprobe und eine Urinprobe. Haarprobe wird nicht möglich sein, da ich jetzt 1cm langes Haar habe. Ich kann meine Unterlagen gerne einreichen. Wie schnell würde der Fall beabreitet werden. Soll ich morgen mal anrufen?

  • #618

    Robin (Donnerstag, 20 April 2023 19:39)

    Sehr geehrter Herr Schüller und Bukem,

    Ich hatte gestern mein Ärztliches Gutachten + 2 Urinsreenings absolviert.
    Bei mir wurde Kokain 1,4g und 6 Extasytabletten gefunden. Ich wurde aber nicht von der Polizei aufgefordert einen Drogentest zu machen.

    Daher meine Frage: Die Ärztin hat keinerlei Informationen über meinen Komsum, ich habe jegliche Konsumangaben verneint und meine 2 Urinscreenings sind zu 100% auch negativ. Da ich seit 4 Monaten keinerlei Drogen konsumiere.

    Ich habe gesagt, dass ich die Substanzen für 2 Flüchtige bekanntschaften auf das Festivalgelände mit nehmen wollte. Da wurde ich vor dem Wingang konteolliert. Als kurzer Anhaltspunkt für Sie.

    Alle Tests verliefen Positiv (finger auf die Nase etc.)

    Wird das Ärztliche Gutachten Positiv für mich ausfallen? Ich bekomme nächste Woche Freitag die Mitteilung.

    Würde mich über eine schnelle Amtwort freuen!

    Eine Gute Bewertung hinterlasse ich ebenfalls!

    LG

  • #619

    Bukem (Freitag, 21 April 2023 20:43)

    @Jakob: es ist ehrlich gesagt deutlich unangenehmer, als Sie grad denken.Die Anordnung des äG ist rechtmäßig Dabei wird es aber nicht bleiben. Sie laufen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Gefahr, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren und nur mit weiterer MPU sehr zeit - und kostenintensiv wieder zu bekommen.
    Wenn ich Ihnen einen ganz ehrlichen Rat geben darf: sofort anwaltliche Hilfe suchen. Sofort.
    Der eingeräumte einmalige Konsum von BtM ( mit Ausnahme von Cannabis unter gewissen Voraussetzungen) führt unweigerlich zum Verlust der Fahrerlaubnis.
    Sie haben sich daher leider völlig unnötig und unbedarft um Kopf und Kragen geredet.
    Jetzt hilft, wenn überhaupt nur ein Anwalt, und sei es, um den Schaden zu minimieren oder wenigstens bei der schnellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu helfen.

    Bitte Mail an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de bei Interesse. Herr Schüller ist bundesweit für Sie tätig. Verfahren bei der Führerscheinstelle werden eh schriftlich geführt.
    Viel Glück!


    @Christian: ja, das bietet sich an, wenn Sie Herrn Schüller kontaktieren. Der erneute Konsum war nicht hilfreich. Herr Schüller muss natürlich kurzfristig Akteneinsicht beantragen, im Ihren Fall professionell bewerten zu können

    @Robin: naja, hoffentlich. Andernfalls bitte das Gutachten nicht weiterleiten an die Fsst und erst hier bei Herrn Schüller zur Prüfung einreichen.
    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #620

    Kai (Montag, 05 Juni 2023 01:33)

    Hallo Herr Schueller,
    Ich wurde für einen Chatverlauf (Erwerb 60g Cannabis angeklagt). Der Chatverlauf ist 1 Jahr alt und bei mir selber wurde nie was gefunden.
    Was glauben sie, wie stehen die Chancen um den Führerschein, im Falle einer Verurteilung.

  • #621

    Bukem: (Montag, 05 Juni 2023 18:30)

    @Kai: das kommt ganz drauf, ob und was Sie in dem Strafverfahren zu Ihrem Konsumverhalten angeben? Haben Sie irgendwelche Aussagen getroffen? Das sollte gut überlegt sein.
    Aller Voraussicht nach droht hier zumindest nach Abschluss ein ärztliches Gutachten, sofern für die Führerscheinstelle hinreichend Verdacht besteht, dass Sie Cannabis konsumieren.
    Das Gutachten lässt sich leicht bestehen, wenn Sie sich an bestimmte Vorgaben halten , die wir hier in den Artikeln immer wieder wiederholen. Gut ist, dass Sie anscheinend nicht unter Cannabis Einfluss am Steuer aufgegriffen worden sind. Deshalb ist jetzt gelegentlicher Konsum weiterhin möglich. Wenn Sie konkrete Fragen haben, melden Sie sich bitte

  • #622

    Marek (Mittwoch, 21 Juni 2023 16:25)

    Hallo Herr Schueller,
    Ich wurde Anfang des Jahres
    aufgrund eines Chat-Verlaufs, der sich im Jahr 2020/2021 zugetragen hat verurteilt als Heranwachsender vorsätzlich unerlaubt Betäubungsmittel erworben zu haben. Direkt sichergestellt wurde bei mir nichts.
    Seither bin ich auch nie auffällig geworden. Ich musste 1000 € an eine gemeinnützige Einrichtung spenden.
    In der Anklageschrift heißt es auch noch:
    Gemäß Paragraph 154 Abs.1 StPO wird von der Verfolgung folgender Taten abgesehen: Weitere Verstöße gegen das BtMG, die sich aus dem im SB I enthaltenen Chat erwehren ergeben.
    Jetzt kam gestern, 4 Monate nach der Verhandlung und 3 Jahre nach dem 1. Chatverlauf ein Schreiben vom Landratsamt mit der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.
    Darin ist die Rede von einem Chat in dem ich angeblich 0,5 g Kokain erhalten hätte.
    Davon war nie die Rede !
    Wahrscheinlich war damit der weitere Verstoß gemeint. Ich habe noch nie Kokain konsumiert !
    Ich habe gestern den Brief erhalten und muss das Gutachten bis 21.08.23 eingereicht haben. Fraglich ob ich es schaffe, bis dahin komplett clean zu sein.
    In der Probezeit bin ich auch noch.
    Was kann mir passieren?
    Vielen Dank für eine Antwort.

  • #623

    Bukem: (Freitag, 23 Juni 2023 08:21)

    @Marek: das wirkt leider nicht harmlos. Was Ihnen droht ist der Entzug der Fahrerlaubnis, sofern Sie das Gutachten nicht einreichen oder durch das Gutachten der Konsum von BtM ( einzige Ausnahme der nur gelegentliche Konsum von Cannabis bei gleichzeitiger richtiger zeitlicher Trennung zur Teilnahme am Straßenverkehr) belegt wird.
    Sollte hier die Fahrerlaubnis entzogen werden, könnten Sie sie nur mit leider teuerer und zeitintensiver MPU wiedererlangen.
    Vorweg: die Führerscheinstelle darf das anordnen, wenn aus ihrer Sicht Verdachtsmomente für den Konsum von BtM vorliegen. Nach einem Strafverfahren mit BtM Bezug werden die Akten immer von der StA an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Der Verdacht dürfte hier aus Ihrer Akte bzw auch etwaigen Einlassungen zum Eigenkonsum folgen.
    Gegen die Anordnung eines äG gibt es auch keine Widerspruchsmöglichkeit.
    Jetzt ist die nächste Frage: was meinen Sie mit nicht Clean? Sollte da etwas anderes als nur Cannabis im Spiel sein, droht wie gesagt der Entzug der Fahrerlaubnis, auch wenn Sie nicht unter BtM Einfluss gefahren sein sollten.
    Wissen viele nicht, ist aber so.
    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wichtig ist, etwa aus beruflichen Gründen, würde ich Ihnen raten, sich sofort, also genau jetzt, per Mail an Herrn Schüller zu wenden.
    Sie scheinen erheblich Bedarf für Beratung und Vertretung zu haben. Sie erhöhen damit Ihre Chancen spürbar ganz erheblich und Anwaltskosten jetzt sind günstiger als durchfallen und die teure MPU machen zu müssen.
    Alles Gute.
    Bitte Mail an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #624

    Marek (Samstag, 24 Juni 2023 02:54)

    Bukem, vielen lieben Dank für die Antwort.
    Mit "clean" meine ich wirklich nur die Rückstände von Cannabis. Ich habe nie etwas anderes konsumiert.
    Ich gebe gerne Geld für einen Anwalt aus, aber könnte Herr Schueller überhaupt etwas für mich tun, wenn ich keine Möglichkeit für einen Einspruch habe?
    LG

  • #625

    Bukem (Samstag, 24 Juni 2023 21:06)

    @marek: wie Sie ja geschildert haben, scheinen für die Führerscheinstelle Verdachtsmomente für den den Konsum von Kokain vorzuliegen.
    Gerade, um das wie auch die Richtigkeit der konkreten Fragestellungen des ärztlichen Gutachtens zu überprüfen, wäre anwaltliche Hilfe sinnvoll und zielführend. Herr Schüller als Anwalt kann eben auch in die zugrundeliegenden früheren Strafakten nehmen. Damit kann zumindest einigermaßen inhaltliche Waffengleichheit erreicht werden. Sie wissen anscheinend ja gar nichts, was in den weiteren und nach 154 StPO eingestellten Straftaten Ihnen berechtigt oder nicht vorgeworfen wird. Dann in ein äG zu gehen ist eigentlich nur Blindflug und hochriskant. Im äG besteht zusätzlich eine ausnahmslose Wahrheitspflicht, was Ihnen bewusst oder unbewusst schnell um die Ohren fliegen kann.
    Schließlich kann Herr Schüller das fertige Gutachten, bevor Sie es an die Führerscheinstelle weitergegeben auch inhaltlich prüfen.
    Der Teufel steckt hier in unzähligen Details. Herr Schüller kann und wird helfen

  • #626

    Marek (Montag, 26 Juni 2023 14:52)

    @Bukem
    Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.
    Ich hatte inzwischen Kontakt mit Herrn Schueller und habe ihn beauftragt.
    Ich finde diese Seite eine ganz tolle Sache !
    Vielen lieben Dank !
    Gruß Marek.

  • #627

    Christian (Mittwoch, 27 September 2023 02:27)

    Guten Abend die Herren!

    Ich wurde im Personenzug mit <0.5g eines Kokain-Amphetamin Gemisches erwischt. Ich wusste nicht einmal, dass ich es mitführte. Die BP-Beamten wollte natürlich ein Geständnis aus mit rauspressen. Ich wiederholte, dass ich, erstens nicht wusste es war, geschweige denn, dass ich es mitführte. Zur Belohnung anstatt Weiterfahrt, einmal husten bitte, Körpervermessung, Abdrücke, Schikanieren und kurzzeitig eingesperrt. ÄG wurde natürlich angeordnet, Kosten 700€ (zwei mal Urin + psych. Gespräch) + 550€ Gerichtskosten.

    Jetzt zur eigentlichen Frage: Bin momentan gerade am äG dran und überlege mir als österreichischer Staatsbürger mit zwei Hauptwohnsitzen (einer in Ö, einer in D) und einer deutschen FE (österreichische wurde verloren ä, bei der österr. Botschaft in Berlin neu beantragt und neue, deutsche FE von FEB ausgestellt),
    ob es möglich ist die deutsche FE abzugeben und in Ö einfach eine neue zu beantragen. Zack 700€ gespart.
    Wäre dies rein rechtlich möglich? Es könnte ja sein, dass die österreichische Behörden sich denken: „Strafe hat er ja bezahlt, wir ahnden Drogenkleinstdelikte im Zug anders als die weltfremden Bayern - hier bitte, neuer österr. Führerschein (da ja auch Hauptwohnsitz in Ö).

    Das, so finde ich, ist eine ziemlich interessante Frage ;)

    Denn generell finde ich, hat das Konstrukt MPU bzw. äG weniger mit Verkehrssicherheit zu tun sondern ist mehr ein lukratives Geschäftsfeld (Aktiengesellschaften = Begutachtungsstellen was zur Hölle!).

    Vielen Dank für Ihre Arbeit!

    Mit freundlichen Grüßen

  • #628

    Bukem (Mittwoch, 27 September 2023 13:31)

    @Christian: es läuft nun zunächst ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gg das BtMG wegen des Besitzes des Gemisches. Da ist es irrelevant, ob Sie wussten, BtM bei sich zu führen oder nicht.
    Wann war der Vorfall und er hat sich in Deu ereignet? Gab es einen Konsumnachweis oder haben Sie einen Konsum, egal wann erfolgt, aktenkundig eingeräumt? Wie ist das Strafverfahren ausgegangen?
    Das äG läuft noch? Evtl ist auch hier dringend anwaltlicher Rat anzuraten. Mit der Äußerung Ihrer Abzock Argumentation werden Sie sicherlich keine Freunde machen und Ihre Erfolgsaussichten nicht erhöhen.


    Ich weiß nicht, ob Herr Schüller Erfahrungen zu österreichischem Verkehrsverwaltungsrecht hat. Wegen der Komplexität der damit einhergehenden Fragestellungen würde ich Ihnen raten, mit ihm unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    persönlich Kontakt aufzunehmen.

  • #629

    Jens (Sonntag, 01 Oktober 2023 02:50)

    Hallo Herr Schueller,

    Ich wurde am 2.07.2023 nach der Fusion mit einer äußerst geringen Menge XTC von der Polizei aufgegriffen. Der Tat Vorwurf beschreibt eine Menge von 0,3g, allerdings wurde das Tütchen, in dem das BTM aufbewahrt wurde, ebenfalls gewogen. Den tat Vorwurf habe ich unterschrieben. Bisher habe noch keine Schreiben von Ämtern oder Gerichten erhalten. Aus bisherigen Recherchen gehe ich davon aus ein ärztliches Gutachten absolvieren zu müssen. 1. Frage: muss ich aufgrund des langen Zeitraums seit dem Tatvorwurf zwingend von einer Haaranalyse ausgehen oder ist eine Urinprobe auch denkbar (ich gehe davon aus, dass diese leichter zu bestehen wäre, da kürzere Zeiträume nachgewiesen werden können)? 2. Frage: kann ich davon ausgehen, dass nur auf BTM getestet wird, oder muss ich auch auf Alkohol verzichten?

    Die Fragen beziehen sich insbesondere auf meinen Führerschein. Einen Konsum habe ich nicht zugegeben und dieser wurde auch nicht nachgewiesen. Für Handlungsempfehlungen, wie ich mich ggü. den Behörden verhalten sollte, wäre ich ebenfalls sehr dankbar.

  • #630

    Jens (Dienstag, 03 Oktober 2023 13:49)

    @Bukem: Sie werden zunächst den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens abwarten müssen, erst dann wird der Vorgang an die Führerscheinstelle abgegeben.
    Diese Zeit würde ich jedoch an Ihrer Stelle nutzen. Zunächst bietet sich schon jetzt anwaltliche Hilfe im Strafverfahren an, um spätere negative Auswirkungen auf das Verfahren bei der Führerscheinstelle zu verhindern. Den der Akteninhalt hier liegt später dort eben auch vor.
    Natürlich können Die versuchen, auf längere Urinkontrollen hinzuwirken, auch hier hilft sicher der Anwalt. Haaruntersuchungen sind aus Behördensicht sachdienlicher wg des langen Zeitraums, den man in die Vergangenheit klären kann.
    Wenn der Erhalt der Fahrerlaubnis für Sie notwendig ist, würde ich den Vorgang keinesfalls unterschätzen und einen Anwalt schon jetzt hinzuziehen.
    Herr Schüller hilft gerne und bundesweit.
    Bei entsprechendem Interesse bitte schnelle Mail an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #631

    Andreas (Donnerstag, 05 Oktober 2023 20:34)

    Guten Abend,
    Meine noch Ehefrau hat gegen mich ein richterlichen Beschluss erwirkt nach rosenkrieg mit Sachen die ich zu unterlassen habe.
    Desweiteren hat sie mit aufnehmen lassen,ich hätte eine psychotherapeutische Therapie wegen Amphetaminsucht abgebrochen aufgrund trennung.Dieser Beschluss wird zu Polizeidienst Stelle zugesandt und ich wurde vorher nicht dazu selbst angehört.mich würde jetzt interessieren womit ich rechnen muss und was ich machen kann

  • #632

    Bukem (Samstag, 07 Oktober 2023 12:15)

    @Andreas: das kann durchaus als Anfangsverdacht Auslöser eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Sie sein. Mit allen denkbaren Ermittlungsmaßnahmen.
    Zusätzlich würde im Falle eines nachgewiesenen oder von Ihnen eingeräumten auch nur einmaligen Konsums von harten BtM der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.
    Vielleicht ist ratsam, sofern die Vorwürfe nicht abwegig sein sollten, zur Schadensminimierung anwaltliche Hilfe zu suchen.

    Herr Schüller ist bundesweit für Sie da.

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #633

    Christian (Dienstag, 17 Oktober 2023 17:14)

    Guten Tag

    Und zwar mache ich gerade eine Umschulung zum bfk (lkw Schein)
    Jetzt ist es so, daß ich ein Brief bekommen habe von der Führerscheinstelle.
    Ich möchte gerne ein Führungs Zeugnis vorlegen.
    Mehr steht nicht zum Inhalt, außer der Paragraf,
    §2 abs 7
    Ich hatte zuvor meinen schwedischen Führerschein in einen deutschen umgetauscht.

    Zu meiner Vergangenheit, ich war von 2008 bis 2010 Heroin abhängig, ich habe keinen Führerschein besessen zur der Zeit.
    Ich bin Mitte 2010 nach Schweden ausgewandert, habe dort 10 Jahre gelebt, meinen Führerschein gemacht, keine Drogen irgentwelcher Art genommen.

    Seit 2 1/5 Jahren bin ich wieder in Deutschland. Ich habe hier kaum Kontakte, ich kenne einen der den Kram verkauft hat, ich hab mich hier und da mal mit ihm unterhalten. Jetzt hab ich eine Ermittlung laufen seit Januar, wegen Verdacht auf Erwerb von Heroin. Ich konsumiere nicht, wurde auch nie angehalten oder irgentwie kontrolliert. Nur der Brief. Ich hab das einfach ignoriert, weil ja so oder so kein, handfester, Beweis für eine verurteilung gegeben ist.

    Jetzt die Frage, würde mir die Führerscheinstelle im Vorhinein mitteilen warum sie ein Führungszeugnis haben möchte? Oder ist das evt garnicht so schlim wie ich es mir vorgestell?

  • #634

    Bukem: (Freitag, 20 Oktober 2023 10:30)

    @Christian: die Vorlage des Führungszeugnisses gehört zum normalen Verwaltungsverfahren.
    Was sicher nicht normal ist, ist Ihre Heroin Vorgeschichte.
    Sollte die Führerscheinstelle jetzt von Ihrer damaligen Abhängigkeit erfahren, kann im Zweifelsfall das auch jetzt dazu führen, dass Sie eine MPU durchlaufen oder Gefahr laufen, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren.
    Das ist brandgefährlich, tut mir leid, dass so deutlich sagen zu müssen.
    Sie sollten jetzt auf gar keinen Fall abwarten und nichts tun, sondern die Sache einem hier im Thema erfahrenen Anwalt zum abklären schildern.
    Herrn Schüller erreichen Sie unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de.

    Ich wünsche Ihnen persönlich viel Erfolg

  • #635

    Bakeer (Samstag, 04 November 2023 20:50)

    Ich wurde verhaftet, während ich mit dem Auto fuhr, und ich gab der Polizei freiwillig eine Urinprobe und das Ergebnis war positiv. Sie brachten mich ins Krankenhaus und nahmen eine Blutprobe und das Ergebnis des Tests war 9,4 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) 2,8 ng/ml 11-Hydroxy-Tetrahydrocannabinol 17,2 ng/ml Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure. Ich habe meinen Führerschein für einen Monat abgegeben, dann habe ich ihn erhalten und ein Bußgeld von 500 Euro mit zwei Punkten bezahlt. Dann wurde dem Bezirksamt mitgeteilt, dass innerhalb einer Frist von maximal 3 Monaten ein psychologisch-medizinischer Untersuchungsbericht eingereicht werden muss, andernfalls Mein Führerschein wird annulliert. Die Führerscheinakte ist nach zwei Monaten im Zentrum angekommen, weil sie die Akte verloren hat und nicht. Es bleibt nur noch ein Monat, aber die Kosten betragen 830 Euro, und ich arbeite nicht und kann diesen Betrag nicht bezahlen Ich kontaktierte die Fahrerlaubnisbehörde und sie sagten mir, dass es besser sei zu sagen, wenn man einmal geraucht hätte und dann weniger Kosten anfallen würden, wohlwissend, dass sie mich zum ersten Mal gebeten hätten, mein aktuelles und früheres Konsumverhalten aufzuschreiben, und ich antwortete nicht. Auf diesen Brief baten sie mich dann um ein psychiatrisches Gutachten. Ich habe gegenüber der Polizei keine Aussage gemacht. Wann habe ich geraucht oder wie oft? Ich habe nichts gesagt. Ich habe keinen früheren Kontakt mit B. beim Bezirksamt oder hatte zwei Drogenfälle bei der Polizei. Was soll ich jetzt tun? Ist es besser, zu sagen, dass ich einmal geraucht habe? Oder ich kann der Bitte um ein psychologisches Gutachten widersprechen

  • #636

    Bukem (Sonntag, 05 November 2023 11:36)

    @Bakeer: das ist so hier allein anhand Ihrer Schilderung bis jetzt nicht klar zu beantworten.

    Wie ist die tatsächliche Ausgangslage? Haben Sie in der Zwischenzeit noch weiter konsumiert ? Dann wäre die MPU aller Voraussicht nach nicht zu bestehen?

    Sollten Sie die Fahrerlaubnis freiwillig abgeben, sparen Sie die sonst zunächst entstehenden Kosten , müssen aber für eine spätere Neuerteilung der Fahrerlaubnis wieder eine MPU absolvieren.

    Eine Widerspruchsmöglichkeit gg die Anordnung einer MPU besteht nicht, machen Sie nicht mit, wird auch die Fahrerlaubnis entzogen. Erst dann könnte man Widerspruch erheben.

    Es ist manchmal tatsächlich wirtschaftlich vernünftiger, die Fahrerlaubnis freiwillig abzugeben.

    Melden Sie sich bitte und sagen, ob Sie zwischenzeitlich konsumiert haben. Dann könnte man die Antwort inhaltlich beschränken

  • #637

    Christian (Dienstag, 07 November 2023 00:53)

    Guten Abend!

    Zuerst möchte ich mich für Ihren unkomplizierten Service bedanken indem Sie dieses Q&A hier anbieten - vielen Dank!

    Ich beziehe mich auf meine Fragestellung vom 27. September, 2:27 Uhr.

    Auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten.

    Der Vorfall hat sich letztes Jahr 2022 im Herbst ereignet in Deutschland in einem Personenzug.
    Konsum wurde nicht eingeräumt.
    Die FEB hat ein äG angeordnet. Dieses läuft bis Mitte November.
    Nun hat mich die Begutachtungsstelle bisher bzgl. Urinabgabe noch kein einziges mal einberufen. Weder reagiert die Stelle auf Anrufe noch auf Emails & ich bin mittlerweile sehr besorgt ob die Frist eingehalten werden kann. Einmalig kam ich telefonisch bei einer Nebenstelle durch & es wurde mir versichert, ich sei nicht vergessen worden. Das ist aber schon wieder zwei Wochen her. Die Stelle arbeitet sehr schludrig - die zuständige Mitarbeiterin hatte nicht mal meine Emailadresse ins System hinterlegt um im Falle des nichterreichens per Telefon per Email einzuberufen. Welche Rechte stehen mir in so einem Fall zu? Muss ich deswegen eine Haaranalyse bezahlen?
    Ich musste wegen des äG eine Auslandsreise um zwei Monate verschieben. Das kann ich nicht nochmal machen. Ich meine, ich habe einen Vertrag mit der Begutachtungsstelle. Welche Rechte stehen mir zu? Wie soll ich mich nun ggü der FEB verhalten. Soll ich sie über das Fehlverhalten der Stelle informieren?

    Nochmals vielen Dank für Ihr Wirken!
    Schöne Grüße aus Berlin

  • #638

    Bukem: (Donnerstag, 09 November 2023 16:20)

    @Christian: Wenn Sie nicht fristgerecht das Gutachten einreichen oder nicht mitwirken, wird die Führerscheinstelle davon ausgehen, dass Sie etwaigen ( harten) Btm Konsum verschleiern wollen, weshalb dann der unmittelbare Entzug der Fahrerlaubnis und eine Neuerteilung nur gg MPU mit hohem Geld und Zeitaufwand droht.

    Bitte melden Sie sich asap bei Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    wenn Sie das ggü der Führerscheinstelle richtig stellen wollen. Sie alleine ohne anwaltliche Hilfe werden nicht besonders glaubwürdig erscheinen. Die Sachbearbeiter dort bei der Führerscheinstelle hören jede ausdenkbare Geschichte ca 1/x pro Woche

  • #639

    999Wrld (Mittwoch, 29 November 2023 09:07)

    Hallo sehr geehrter Herr Schueller,

    folgender Sachverhalt:

    November 2022 wegen gewerbsmäßigen handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Es wurden eine Menge Pflanzen gefunden im jungen Entwicklungsstadium. Nicht ein Gramm Blütenmaterial. Februar 2023 mit 5 Gramm Crystal allerdings R Amphetamin mit einem Wirkstoffgehalt von 4,86g und 32g Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 12,90% Delta 9 THC mit einer Wirkstoffmenge von 4,42 Gramm Delta 9 THC am Bahnhof von den Cops aufgegriffen worden. Erneute Verlängerung der Bewährung ein Glück bekommen obwohl ich wieder auf Handel und nicht Konsum plädierte da nach letztem aufgreifen ein kompletter Verhaltenswandel stattgefunden hat. Ich war arbeitslos und unstrukturiert was meinen Tagesablauf anging. Habe mir sofort eine Weiterbildung mit Führerscheinerwerb organisiert die über das Jobcenter finanziert wird. Ansonsten halte ich mich an alle Auflagen bze erfülle meine Bewährung in allen Punkten vorbildlich. Ich habe gehofft dass das Verfahren noch ein wenig in die Länge gezogen werden könnte und ich vorher mit meinem FS fertig bin. Habe schon viel gelesen auch dank ihnen viel mitnehmen können. Zb Handel die Taten veranlasst hat nicht zwangsläufig zu einer Anordnung führen würde. Der Handel geschah weil ich dadurch meinen Führerschein finanzieren wollte. Nicht um einen Konsum zu finanzieren. Ich habe 15 Jahre Tilgungsfrist abgewartet und bin verunsichert erneut 15 Jahre warten zu müssen. Dankeschön für ihre wertvolle Zeit und weiterhin alles gute
    Mfg

  • #640

    Bukem (Montag, 04 Dezember 2023 13:24)

    @999Wrld: das dürfte wesentlich zu komplex sein, um hier ohne genaue Fall - und Aktenkenntnis eine halbwegs aussagekräftige oder sogar rechtssichere Antwort geben zu können. Ich verstehe richtig, dass es jetzt um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis geht, die Ihnen wann entzogen wurde? Weitere BtMG Verstöße und sogar der Fund von hartem Btm in typischer Konsumeinheit ist da ganz sicher ( Vorsicht Wortspiel!) pures Gift.
    Herr Schüller müsste sich Ihren Vorgang und die Strafakte sowie die Unterlagen der Führerscheinstelle genau ansehen, um hier eine Bewertung vornehmen zu können.

    Bei Interesse bitte mail an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #641

    Lufa (Freitag, 15 Dezember 2023 11:02)

    Guten Tag zusammen,
    Ich möchte mich schon mal vorab für dieses informative Forum bedanken. Nun möchte ich sie selbst um Rat bitten.
    Folgender Sachverhalt:
    Im Juli 2022 habe ich ein Festival mit einem Kollegen besucht, bei der Anreise mit dem Taxi gerieten wir in eine Polizeikontrolle. Dabei wurden 0,6 g Kokain und 4g Gras gefunden. Vorort haben wir die Aussage verweiger es wurde auch kein Drogentest durchgeführt. Monate später kam ein Brief gegen den wir mit einem Anwalt vorgegangen sind, das Verfahren wurde dann letztendlich gegen eine Zahlung eingestellt. Während des Verfahrens haben wir eine Haarprobe über 6 Monate abgegeben, welche jeweils zu unserem Gunsten ausgefallen ist (keine Drogen gefunden). Allgemein wurden Seit dem Vorfall keine Drogen mehr konsumiert. Kürzlich kam dann aber die Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten.

    Dazu habe ich folgende Fragen:
    1. Können wir uns bei den einzelnen Gutachten gegenseitig belasten, also jeweils behaupten, dass ich nicht wusste dass der andere Drogen dabei hatte? Oder wird die FSSt dahinter kommen?
    2. was für eine Aussage sollten wir ihrer Meinung nach am besten tätigen? Eine zweite Strategie wäre zu behaupten, dass wir zwar vorhatten die Drogen zu konsumieren, das aber noch nie zuvor in unserem Leben getan haben, also einmaliger Konsum für das Festival.
    3. Können wir die bereits durchgeführte Haarprobe für uns verwenden? Haben wir dadurch einen Vorteil?

    Schon mal vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße,

    LuFa

  • #642

    Bukem (Sonntag, 17 Dezember 2023 13:27)

    @Lufa: Sie sollten sich vielleicht bei Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    melden uns eine telefonische Beratung vereinbaren. Das dürfte deutlich besser passen als hier.
    Sie müssen zunächst die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sehen. Wie sind die ausgegangen, sofern sie schon abgeschlossen sind?
    Die Führerscheinstelle hat später Zugriff auf die Akten des Strafverfahrens. Sie können also nicht plötzlich andere Versionen erzählen wollen, dann wird Ihnen nicht geglaubt.
    Es liegt bei Ihnen ja kein Verkehrsverstoß unter Btm Einfluss vor. Und es ist vor allem kein Konsum von Btm eingeräumt oder nachgewiesen worden. Gelegentlicher Cannabis Konsum ist für die Führerscheinstelle vollkommen ok, solange man sich an ein paar zeitliche Regeln hält.
    Wichtig ist, dass eben nie andere Btm konsumiert worden sind.
    Wir können Ihnen aber trotzdem hier nicht detailliert vorgeben, was gute Antworten wären.
    Ich rate hier zur Mail an Herrn Schüller und ein klärendes Telefonat.

  • #643

    Eki (Sonntag, 17 Dezember 2023 18:01)

    Guten Tag,
    vorab vielen Dank für die Antwort.
    Im August 2022 wurde ich beim Autofahren mit einem aktiven THC-Wert von 6,7 ng/ml und einem THC-COOH-Wert von 76,9 ng/ml erwischt. Daraufhin musste ich eine MPU absolvieren, die ich im September 2023 erfolgreich bestand. Meinen Führerschein hatte ich freiwillig abgegeben, da ich für die MPU, die drei Monate nach meinem Vorfall angeordnet wurde, keine erforderlichen Nachweise vorlegen konnte.
    Bei meiner Recherche im Internet zum Thema Wiederholungstäter stieß ich auf Forenbeiträge, die besagten, dass mir die Fahrerlaubnis entzogen werden könnte, wenn mir bei einer Verkehrskontrolle Cannabiskonsum nachgewiesen würde, selbst wenn z.B. mein aktiver THC-Wert bei 0 und der THC-COOH-Wert bei 5 ng/ml läge. Ich möchte wissen, ob diese Information zutrifft oder ob der übliche THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml für mich wieder gilt.
    Meine Fragestellung war "Kann ... trotz des (früheren) fehlenden Trennungsvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsums und der Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen?
    Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird."
    Die Bewertung und Frage wurden beantwortet mit:
    Bewertung: „Es wurde als tragfähig einzuschätzende Motivation für die Beibehaltung einer drogenabstinenten Lebensführung erkennbar. Bei Herr ... kann vor diesem Hintergrund von einer tragfähigen Motivation für eine zukünftig dauerhafte Beibehaltung der drogenabstinenten Lebensführung ausgegangen werden"
    Antwort Fragestellung: „Herr... kann trotz des (früheren) fehlenden Trennungsvermögens zwischen einem gelegentlichen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen.
    Es ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er auch zukünftig ein KFZ unter Einfluss von Betäubungsmitteln, anderen psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen führen wird“

  • #644

    Bukem (Montag, 18 Dezember 2023 12:33)

    @Eki: dafür entscheidend ist, was Sie bei der MPU als Ihre zukünftige Verhaltensstrategie angeführt haben.
    Was viele Betroffene schlicht nicht wissen: Sie müssen nicht dauerhafte Abstinenz angeben, es wäre auch möglich unter strikter Einhaltung der dann geltenden Regeln gelegentlich zu konsumieren, wenn die zeitlich richtige Trennung zum Fahrzeug führen eingehalten werden wird.
    Sie haben aber anscheinend Abstinenz angeführt. Dann ist das meines Wissens nach nicht nachträglich abänderbar.
    Und dann wie auch sonst haben Sie die geltenden Vorschriften zu beachten, jeder dokumentierte neue THC Verstoß führt zu Komplikationen mit der Führerscheinstelle.

    Bei konkretem Nachfrage Bedarf bitte mail an Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #645

    Eki (Montag, 18 Dezember 2023 13:29)

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Ja, mein MPU Berater hat mit mir die Verhaltensstrategie der dauerhaften Abstinenz angeführt.
    Das bedeutet für mich dass ich immer auf 0 sein muss und ein aktiver Wert von 0,1 auch schon zu Komplikationen mit der Führerscheinstelle führen wird, richtig ?

  • #646

    Dean (Dienstag, 02 Januar 2024 02:51)

    Guten Tag

    Ich habe da auch ein Anliegen was mir Sorgen macht

    Wurde letztes Jahr positiv auf thc getestet bei der Mofa fahrt und habe jetzt ein ärztliches Gutachten bekommen hatte weder gras dabei noch war mein thc wert sehr hoch er lag bei 54ng.Meine Frage ist ob das Urin oder ob die Haare getestet werden?

  • #647

    Dean (Dienstag, 02 Januar 2024 02:57)

    War noch nicht ganz fertig leider

    Bin dazu leider seit Mitte des Jahres auf tillidin gekommen zu nehmen was jetzt aber auch nicht mehr so ist seit 3-4 Wochen dazu habe ich oxy konsumiert was ich jetzt seit 1 Woche abgesetzt habe ist es da auch dann noch nachweisbar?

  • #648

    Bukem (Freitag, 05 Januar 2024 14:48)

    @Eki: das ist jetzt zumindest nicht ausgeschlossen, ich glaube aber auch nicht, dass das jedes Mal absolut sicher die Folge wäre.
    Wichtig ist vor allem, dass Sie penibel auf die ausreichend sichere zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeug führen achten.

    Wie sieht denn Ihr Konsummuster aus? Wenn Sie unregelmäßig und eben nur gelegentlich einmal die Woche konsumieren und zb durch ein Wochenende dazwischen garantieren können, dass Sie erst drei oder vier Tage später wieder fahren, dann sind Ihre aktiven und passiven Werte zumindest halbwegs unproblematisch.
    Täglich rauchen und nächsten Tag fahren, ist jetzt nicht OK, wäre es aber auch vorher schon nicht gewesen.

    Ich würde Ihnen raten, hierzu seperat Herrn Schüller zu kontaktieren, er wird Ihnen eine genauere Strategie benennen können.

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @Dean: Das müsste man alles etwas genauer wissen. Wann war der Mofa Vorfall? Der aktive Thc Wert war nicht auffällig? Haben Sie irgendetwas ausgesagt zu Ihrem Konsumverhalten?
    Der Tilidin Konsum erfolgt vermutlich ohne ärztliche Verschreibung?
    Wann ist das äG? Sie sollten dringend erreichen, dass keine Haaranalyse erfolgt, wird nämlich der Konsum von Tilidin oder dem Oxycodon nachgewiesen, droht der Verlust der Fahrerlaubnis.
    Ich kann Ihnen hier nur raten, sich per Email mit der Anordnung des Gutachtens bei Herrn Schüller zu melden unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de.
    Das kann sonst leider ins Auge gehen

  • #649

    Maria (Donnerstag, 11 Januar 2024 18:51)

    Mein Vater wurde von der Polizei mitgenommen weil er in einen Graben gefahren war und nicht mehr raus kam.Auf der Wache redete er anscheinend verwirrt(Aufregung,Schock)worauf sie einen Urintest machten.2 Tage vorher hatte er eine halbe Diazepam abends genommen und der Test war positiv auf Benzos.Ausserdem sagte ich den Beamten das er vor einem Jahr eine Gehirnblutung hatte.Daraufhin nahmen sie ihm sofort den Führerschein ab.
    Ich sagte den Beamten wahrheitsgemäss das er ab und zu 1-2 x im Monat eine Diazepam nimmt,blöderweise hat er eine 2 Tage vorher genommen.
    Was erwartet uns jetzt?

  • #650

    Dean (Donnerstag, 11 Januar 2024 20:57)

    Also der Mofa Vorfall war vorletztes Jahr im Juni
    Ich habe keine weiteren Aussagen zu meinem Thc Konsum gemacht.
    Habe jetzt eine Frist bekommen bis zum 29 Februar
    In dem Brief vom TÜV stand drin das es eine Urin Kontrolle unter Beaufsichtigung sein wird.
    Die Email die sie mir gesagt haben ist nicht gültig steht bei mir.
    Der tilli und oxy Konsum ist ohne eine Verschreibung der Medikamente erfolgt.

  • #651

    Bukem (Freitag, 12 Januar 2024 10:33)

    @dean: nach dem Thc Vorfall hätten Sie natürlich sich schon informieren und dann wissen können, dass ein äG zu erwarten wäre.
    Im Urin werden die genannten Substanzen nach mehreren Tagen wohl nicht mehr nachweisbar sein. Im Haar allerdings schon.
    Deshalb ist es von dringender Wichtigkeit zu wissen, ob eine Haar- oder Urin Untersuchung erfolgen soll.
    Weiterer Beratungsbedarf besteht ganz bestimmt.
    Die Mail von Herrn Schüller sollte funktionieren.

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Probieren Sie es bitte noch einmal


    @Maria: Ihren Vater erwartet ein Strafverfahren wg Gefährdung des Straßenverkehrs wg des Führens eines Fahrzeugs unter Btm Einfluss. Im Anschluss droht der Entzug der endgültige Verlust der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle.
    Es wäre hier von absolut entscheidender Wichtigkeit, die Ermittlungsakte der Polizei zu kennen. Ihr Vater sollte unbedingt über kompetente anwaltliche Hilfe nachdenken. Die wäre dringend schon zur Schadensminderung zu empfehlen.

    Bitte bei Interesse umgehend mail an Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #652

    Maria (Montag, 15 Januar 2024 18:28)

    Ihren Vater erwartet ein Strafverfahren wg Gefährdung des Straßenverkehrs wg des Führens eines Fahrzeugs unter Btm Einfluss. Im Anschluss droht der Entzug der endgültige Verlust der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle.
    Es wäre hier von absolut entscheidender Wichtigkeit, die Ermittlungsakte der Polizei zu kennen. Ihr Vater sollte unbedingt über kompetente anwaltliche Hilfe nachdenken. Die wäre dringend schon zur Schadensminderung zu empfehlen.

    Das heisst obwohl er es 2 Tage vorher einnahm.Dann dürfte ja niemand mehr der verordnete Benzos hat Auto fahren?
    Es handelte sich um einen Urintest,darf der überhaupt verwertet werden?

  • #653

    Bukem (Donnerstag, 18 Januar 2024 11:52)

    @Maria: das sind genau die Fragestellungen, die man im Einzelfall prüfen muss, da kommen wir hier abstrakt nicht weiter.
    Sie dürfen auch Alkohol legal kaufen und konsumieren, betrunken kein Fahrzeug führen. So erstaunlich ist das nicht unbedingt.
    Ein Urintest allein ist regelmäßig nicht gerichtlich verwertbar.
    Ich kann Ihnen nur nochmals raten, sich kurzfristig bei Herrn Schüller zu melden. Er ist bundesweit für Sie da

  • #654

    Martin (Donnerstag, 18 Januar 2024 16:06)

    Hallo, Ich wurde vor einem jahr außerhalb vom straßenverkehr mit harten drogen erwischt. Und muss deswegen ein Ärztliches gutachten machen. Angaben zum Konsum habe ich keine gemacht und werde den konsum auch beim Gespräch abstreiten

    Nun ist aber das Problem das ich vor 11 Jahren auch mal mit Cannabis erwischt worden bin. Ich glaube, die Behörden wissen das ich damals cannabis konsumiert habe, weil ich das damals zugegeben habe. Konsequenzen gab es keine.

    Aber weil sie es scheinbar wissen, denke ich es ist riskant den Cannabis konsum abzustreiten weil man sonst sagen kann das ich lüge. Deswegen ist die frage:

    Kann wegen einem ehemaligen gelegenheitskonsum von cannabis und den besitz von harten drogen, außerhalb des Straßenverkehrs, zusätzlich eine MPU angeordnet werden, auch wenn man sagt das man noch nie harte drogen konsumiert hat? Ich mache mir nämlich sorgen das man beim besitz von harten drogen auch den (längst eingestellten) gegentlichen cannabis konsum mit einer MPU abstrafen wird

  • #655

    Henri (Mittwoch, 24 Januar 2024 11:31)

    ein freund und ich wurden letzens von der polizei auf dem fahrrad angehalten. wir wurden mit cannabis erwischt und waren augenscheinlich high. ein drogentest wurde aber nicht gemacht. ich saß auf dem gepäckträger als beifahrer und bin selber nicht gefahren. aber muss ich mich jetzt trotzdem auf post von der führerschein stelle gefasst machen?

  • #656

    Bukem (Mittwoch, 24 Januar 2024 18:40)

    @Martin: ich würde ehrlich gesagt davon ausgehen, dass wegen des benannten Btm Besitzes eine Mpu kommt.
    Sie haben so oder so eine absolute Wahrheitspflicht, der frühere Vorfall sollte deshalb unbedingt nicht unter den Teppich gekehrt werden.
    Vielleicht wäre eine direkte persönliche Beratung bei Herrn Schüller angebracht? Kontakt-Mail steht hier im Forum.

    @Henri: haben Sie denn eingeräumt, wem welches Cannabis gehört? Läuft ein Strafverfahren?
    Dann wird danach aller Voraussicht auch ein ärztliches Gutachten auf Sie zukommen. Wie alt sind Sie? Sollten Sie noch keine Fahrerlaubnis besitzen, dürfte das dann vor der Prüfung kommen

  • #657

    Martin (Donnerstag, 25 Januar 2024 09:29)

    Okay ich hatte mir ein paar Kommentare durchgelesen und den Eindruck bekommen, das eine MPU erst dann kommt wenn der Konsum von harten drogen feststeht. Gelegentlicher Cannabis konsum soll wohl in Ordnung sein. Obwohl ich das auch seit Jahren nicht mehr mache

    Gibt es Fälle wo eine MPU kommt obwohl mir kein Konsum von harten BTM nachgewiesen werden kann? In dem Brief von der Führerschein stelle wird auch explizit von Kokain und Ecstasy gesprochen. Und cannabis als Sonderfall deklariert

    Zitat aus dem Brief "Gemäß Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV ist derjenige zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet, welcher Betäbungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) konsumiert"

    "Das Gutachten soll zu folgender Frage Stellung nehmen: Lässt sich aufgrund der aktenkundigen Tatsache bestehende Annahme eines Konsums von Betäubungsmittel im Sinne des BTM Gesetzes (Kokain/Ecstasy) bestätigen?"

  • #658

    Bukem (Mittwoch, 31 Januar 2024 09:09)

    @Martin: ich würde Ihnen so oder so anraten, das Herrn Schüller vorzustellen. Sie werden deutlich besser vorbereitet und hoffentlich entspannter sein.
    Eigentlich immer kommt es hier auf Feinheiten an, die den Ausschlag in eine Richtung geben können. Aber überall da, wo es um Konsum oder auch nur Besitz von hartem Btm, und das ist alles außer Cannabis, geht, ist der Erhalt der Fahrerlaubnis konkret gefährdet. Plus ein drohendes Kostenszenario für eine langwierige Neuerteilung.
    Ich hier im Forum kann, selbst ich wollte, gar nicht so in Tiefe gehen. Kann es aber auch nicht, weil ich dann meine eigene Kanzlei betreiben würde.

  • #659

    Daniel (Freitag, 02 Februar 2024 02:07)

    Hallo Herr Schüller,

    leider wurde ich mit BTM beim Führen eines Kraftfahrzeuges überführt und es wurde eine Ärztliche Untersuchung angeordnet.

    Zum Sachverhalt:
    Ich hatte am 31.12.22 eine Trunkenheitsfahrt mit BTM begangen und habe zwischenzeitlich das auferlegte Bußgeld akzeptiert sowie bereits ein Fahrverbot von 1 Monat hinter mich gebracht. Die Führerscheinstelle hat mich nun aufgefordert, innerhalb eines Monats (Postalischer Einwurfstempel: 20.01.24) eine Untersuchung durchzuführen. Das Ärztliche Gutachten muss spätestens am 26.04.24 der Führerscheinstelle vorgelegt werden. Die Untersuchung soll beinhalten, zwei Dorgenscreenings oder alternativ eine Haaranalyse.

    Die Untersuchungsstelle soll gemäß Schreiben, nachstehende Fragstellung in Erfahrung bringen: "Lässt sich aus dem aktenkundigen Tatsachen bestätigen, dass der Untersuchte Cannabisprodukte konsumiert? Liegt oder lag regelmäßiger oder gelegentlicher Cannabiskonsum vor, der seine Eignung als Kraftfahrzeugführer beeinträchtigt?".

    Es handelt sich bei mir um ein einmaliges Vergehen. Ich wurde ca. 400 Meter von meinem Elternhaus entfernt an einem Feldweg von der Polizei entdeckt, woraufhin ich das Fahrzeug gestartet habe und zum Elternhaus gefahren. Hier wurde ich angehalten und kontrolliert (Blutentnahmewerte: 2,1ng/L THC ; 54ng/L THC-Carbonsäure)

    Strategie Psychologengespräch (Stichpunkte):
    Einmaliges Vergehen (Probierkonsum), weder zuvor noch danach konsumiert, es war Sylvester einen ehemaligen Kommilitonen zufällig auf Lidl Parkplatz angetroffen und er hat mir angeboten zu späterem Zeitpunkt am selben Abend auf die alten Zeiten gemeinsam zu konsumieren. Gegen 18-19 Uhr konsumiert und um ca. 22:30Uhr von der Polizei angetroffen. Rückblickend einen dummen Fehler begangen; Wir haben im Auto an einem Feldweg konsumiert er hat sich von mir verabschiedet, ich blieb weiterhin im Fahrzeug. Wenige Zeit später ist eine Polizeistreife an einer angrenzenden Hauptstraße vorbei gefahren und hat meine eingeschalteten Frontscheinwerfer am Feldrand wahrgenommen. Als ich die Polizeistreife erblickte wie diese mitten auf der Hauptstraße anhielten, bin ich in Panik verfallen und habe mich mit dem PKW zurück zu meinem Elternhaus begeben. Keine Auffälligkeiten in der Fahrweise laut Polizeiprotokoll und auch die Ärztliche Untersuchung im Rahmen der Blutentnahme hat lediglich gerötete Augen und einen offenen Hosenstall festgestellt, ansonsten keine weiteren Einträge.

    Frage:

    Soll ich mich so detailliert beim Psychologen einlassen oder mich kurz und knapp halten?

    Können Sie mir mitteilen, ob ich dieselbe Untersuchungsstelle aufsuchen sollte, wie seinerseits bei meiner Punkte-MPU in 2019, oder hier auf eine andere Begutachtungsstelle ausweichen soll. Hätten Sie diesbezüglich einen Tipp für mich?

  • #660

    Daniel (Freitag, 02 Februar 2024 02:13)

    Darüber hinaus wurden ca 1 Garmm Cannabis konfisziert. Der Besitz wurde nicht zugegeben und das Strafverfahren wurde eingestellt. Sofern hierzu eine Frage aufkommt würde ich kommunizieren, dass dies von meinem Kollegen im Auto liegen gelassen wurde. Tatsächlich hat die Polizei die Krümmel vom Boden aufgelesen und einen mit Hanfblatt aufgedruckten Beutel beschlagnahmt.

  • #661

    Daniel (Freitag, 02 Februar 2024 16:00)

    Ich habe zuvor über einen Zeitraum von mehreren Wochen konsumiert

  • #662

    Bukem (Mittwoch, 07 Februar 2024 12:54)

    @Daniel: es wäre hier sicher hilfreich, wenn man den genauen Inhalt der strafrechtlichen Verfahrensakte kennen würde, denn diese liegt der Führerscheinstelle eben auch vor. Sie trifft im ärztlichen Gutachten anders als im Strafverfahren eh eine vollständige Wahrheitspflicht.
    Einen etwaigen experimentellen, also einmaligen Konsum zu behaupten, kann man natürlich probieren, ob dies geglaubt wird oder zu Ihren Werten passt, steht auf einem völlig anderen Blatt.
    Ich muss Ihnen raten, sich anwaltliche Hilfe für die Akteneinsicht zu suchen.

    Herr Schüller hilft gerne unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #663

    Lemke M. (Donnerstag, 15 Februar 2024 05:10)

    Wurde letztes Jahr Mitte März von der Polizei in einer Kneipe kontrolliert. Dummerweise 0.3 g kokain in der Hosentasche gehabt.

    Ich habe keine Aussage gemacht
    Lediglich erwähnt das mir das jemand gegeben hat und wieder abholen wollte.

    Die haben mich nicht mit genommen oder auf Drogen getestet und ich hatte kein Auto und sass auch nicht zuvor oder danach am Steuer.

    Amschliessend kam in laufe der Zeit ein Brief von der Staatsanwaltschaft das dieses Verfahren eingestellt wird.

    Da fühlte ich mich auf der sicheren Seite somit hatte ich silvester eine schöne Party wo auch Konsum stattgefunden hat und das letzte mal am 26 Januar auf einer Party.

    Nun ein Brief von der führerschein Stelle
    Ich soll ein ärztliches Gutachten absolvieren
    In dem Schreiben steht ich solle es innerhalb 2 Wochen zurück schicken mit angekreuzten Institut die zur Wahl stehen.

    Ich hab Avus angekreuzt. Da gibt es noch dekra. Tüv . Pro secur. Tüv Nord

    Jedenfalls steht nicht was genau angeordnet wird ob nur Urin oder Haare.
    Da steht nur

    " nimmt der / die Betroffene Kokain im sinne des Btmg Das die fahreignung nach Anlage 4 fahre Erlaubnis Behörde in Frage stellt."

    Muss man so ein ÄG im voraus zahlen was ist wenn ich das finanziell erstmal nicht zahlen kann.

    In dem Schreiben steht auch das ich 4 Monate Zeit habe ein Gutachten zu schicken.

    Ich ärgere mich echt dafür und realisiere das dieses Verhalten nur schlechtes bringt.
    Seit dem ich dieses Schreiben habe denke ich völlig anders darüber und verabscheue sogar diesen Konsum.

  • #664

    Bukem (Samstag, 24 Februar 2024 20:17)

    @Lemke M: wegen der sehr kurzen Nachweisbarkeit von Kokain in Blut und Urin wird wohl eine Haaranalyse erfolgen. Auch wenn diese häufig fehlerhaft ist.
    Der Konsum, auch kein früherer, wurde in dem Verfahren nicht eingeräumt? Es ist so, dass Sie bei einem Konsum Nachweis im Gutachten die Fahreignung verlieren und Ihre Fahrerlaubnis dann entzogen wird. Eine Neuerteilung kann dann nur wieder mit neuer Prüfung durch die Führerscheinstelle und zusätzlichen Kosten erfolgen.
    Sie haben im äG eine Mitwirkungspflicht, wenn Sie kein Gutachten einreichen, vermutet die Führerscheinstelle eine Vierdeckungsabsicht und entzieht auch dann.
    Vielleicht mailen Sie einfach Herrn Schüller an und schauen, was er Ihnen konkret raten kann.

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #665

    Ishmael (Montag, 04 März 2024 01:50)

    Hallo Herr Schueller,

    ich wurde letztes Jahr bei einer Polizeikontrolle mit Cannabis am Steuer erwischt. Zu meinem Konsumverhalten habe ich keine weitere Aussage gemacht. Jetzt steht ein ärztliches Gutachten an.

    Nach meiner Lektüre muss ich, da ich ja bereits am Steuer erwischt wurde, argumentieren, dass es sich um einen einmaligen Probierkonsum gehandelt hat, wenn ich die MPU vermeiden will.

    Glauben Sie, nach Ihrer Erfahrung, dass das mit gemessenen Werten von THC: 2,4 ng/ml und THC-COOH 9,5 ng/ml Erfolg haben kann?

  • #666

    Jonas (Dienstag, 05 März 2024 10:45)

    Hallo,

    ich bin ins Krankenhaus eingeliefert worden, nachdem ich 3 Pellets 1D-LSD konsumiert habe und das zugegeben hatte, das war zu dem Zeitpunkt noch nicht im NPSG erfasst. Das Drogenscreening im Krankenhaus war negativ. (Wahrscheinlich wegen zu geringer Dosierung) Die Polizei gab Meldung an die Führerscheinstelle. Jetzt soll ich ein ärztliches Gutachten machen. Wenn nicht ist der Lappen weg. Ist das rechtens? Denn meines Erachtens handelt es sich um eine legale Substanz, die auch nicht im BtMG erfasst ist/war.

    Liebe Grüße aus Franken
    Jonas

  • #667

    Bukem (Mittwoch, 06 März 2024 09:50)

    @Ishmael: ja, so sieht es kurz gesagt aus.
    Ob man Ihnen das glaubt, ist zurecht fraglich.
    Um es verständlich auszudrücken: für solche Probleme gibt es Anwälte. Für Herrn Schüller ist das schlicht Tagesgeschäft. Genau solche Fragestellungen bearbeitet er quasi am Fließband. Seitens der FSST wird regelmäßig eine außerhalb jeder Lebenserfahrung und Wahrscheinlichkeit liegende Wahrscheinlichkeit bemüht, dass der Betroffene ausgerechnet an dem Abend kontrolliert wird, an dem er das erste Mal Cannabis ausprobiert hat. Die hören das bei der Behörde halt auch 12.000 mal im Jahr...
    Wenn Sie Ihre Erfolgsaussichten deutlich erhöhen wollen, die Fahrerlaubnis also dringend geschützt werden soll, bitte asap mail an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de



    @Jonas : so leicht und easy wird es nicht gehen. Wirken Sie beim äG nicht mit, droht der umgehende Entzug der Fahrerlaubnis. Und dann wäre Widerspruchs- und Klageverfahren mit all dem Ärger und den Verfahrens- und Anwaltskosten vorprogrammiert.
    Evtl ist es klüger, jetzt sofort Herrn Schüller die Sache gründlich prüfen zu lassen. Das kommt U.U. deutlich günstiger und stressfreier
    So pauschal kann ich leider nichts zu Ihrer Frage sagen. Allerdings zieht der eingeräumte Konsum harter Btm regelmäßig den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich.

    Im eigenen Interesse bitte Mail an

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #668

    Marvin (Donnerstag, 21 März 2024 02:00)

    Hallo Herr Schueller,

    ich wurde letztes Jahr bei einer Polizeikontrolle mit, mit einer Freundin im Bahnhof mit Amphetamin in meinem Rucksack kontrolliert aber hier kommt das was ich nicht nachvollziehen kann... ich habe auch ihre Handtasche mit Lebensmitteln getragen und darin wurde ein Dose mit restanhaftungs Tütchen gefunden, allerdings habe ich direkt und wiederholt eingeräumt das ich das kurz zuvor ohne ihr Wissen in ihre Handtasche fallen lassen habe. Jetzt hatte sie Monate nach der Kontrolle eine Aufforderung zu einem äg aber der Brief dazu wurde so oder so zu spät geöffnet , deshalb konnte auch nicht die Angabe von maximal 2tagen nach dem Erhalt das Gutachten erstellt werden mußte. Sie hat gehofft das es einfach im Sand verlaufen wird und jetzt hat ein mann der Zulassung/ Führerschein Stelle auf der Suche nach ihrohne Grund zu nennen. Irgendwelche Vorschläge wie man vorgehen solle?

  • #669

    Bukem (Freitag, 22 März 2024 12:53)

    @Marvin: es müssten dann zunächst gegen Sie beide jeweils Verfahren wg des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet worden sein.
    Wissen Sie da genaueres?

    Nur nach einem aus Sicht der Staatsanwaltschaft positiven Abschluss des Verfahrens wird der Vorgang an die Führerscheinstelle abgegeben.
    Das müsste also zwischenzeitlich erfolgt sein.

    Problem ist jetzt: wirken Ihre Freundin oder Sie nicht beim äG mit, wird Verdunklungsabsicht vermutet und die Fahrerlaubnis umgehend entzogen.

    Sie beide brauchen anwaltliche Hilfe.
    Sollte nämlich der Konsum harter Btm nachgewiesen oder eingeräumt worden sein, droht auch so der Verlust der Fahrerlaubnis.

    Hier muss zunächst die Akte im Strafverfahren wg des Besitzes eingesehen werden.

    Das kann nur ein Anwalt.

    Herr Schüller ist bundesweit für Sie tätig

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #670

    Andy (Samstag, 23 März 2024 21:15)

    Hallo.
    Wurde vor geraumer Zeit angeklagt wegen Eigenbau in nicht geringer Menge.
    Anzumerken ist das ich Migräne Patient bin und seit über 5 Jahren schon medizinisches Cannabis verordnet bekomme.
    Zudem war das auch eine Zeit wo leider in meiner Haaranalyse etwas Amphetamin war.
    Gefunden wurde aber nur die nicht geringe Menge.
    Deshalb Anklage +Verurteilung + Führerschein Entzug.

    Jetzt muss ich zum TÜV zu einem Amtsarzt.
    Es soll folgendes gemacht werden :
    Ärztliches Gutachten Dauermedikation Cannabis
    Ärztliches Gutachten Gesundheitsfragestellung
    Ärztliches Gutachten sonst. Gesundheitsfragen
    Drogenscreening Urin zusätzlich i.V mit äg Drogen
    EtG-Analyse Urin, Einzelbestimmung
    Kimbi: EtG-A.

    WAS BEDEUTET DAS ALLES GENAU UND WIE SOLLTE ICH MICH BEI DEN EINZELNEN SACHEN VERHALTEN?
    Nicht zu vergessen das ich ja immer noch Cannabis Patient bin und meine Werte so oder so anschlagen werden..

  • #671

    Martin (Mittwoch, 10 April 2024 02:44)

    Hallo Herr Schüller,

    ich hatte Anfang 2023 eine BTM Fahrt mit THC begangen (2,2 ng/ml) und es wurde eine Ärztliche Untersuchung angeordnet. Ich habe zwischenzeitlich eine Haar und Urinprobe abgegeben. Das Gutachten liegt mir noch nicht vor. Nun hatte ich Schriftverkehr mit der Fahrerlaubnisbehörde und habe unten stehendes verfasst. Leider wurde mir lediglich nur mitgeteilt, das sämtliche aktuelle Verfahren einer Neubewertung unterzogen werden, aber noch kein konkretes Datum genannt werden kann, wann diese erfolgen wird.

    Muss ich denn dennoch das Gutachten zur gesetzten Frist Ende April 2024 einreichen oder kann ich auf die Aussetzung beharren? Meiner Bitte um Aufhebung oder Aussetzung wurde nicht eingegangen. Ich habe nun erneut angefragt, ob mir Nachteile entstehen, wenn ich das Gutachten nicht fristwahrend übersende Und mitgeteilt, dass ich der Überzeugung bin, dass meine Werte negativ ausfallen werden allerdings ich keine Bewertung über die Einschätzung des Arztes über die Gesetze Fragestellung treffen kann.


    „im folgendem bitte ich um Aufhebung der Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens, hilfsweise um Aussetzung des laufenden Verfahrens. Ferner bitte ich meine Führerscheinakte und den Begutachtungsauftrag, welcher an die AVUS zugesandt wurde, zurückzuverlangen.

    Zur Begründung:

    Mit Wirkung vom 01.04.2024 wurde die FeV angepasst und um §13a erweitert.

    Da die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission einen empfohlenen Grenzwert von 3,5ng/ml ausgesprochen hat und dieser in Kürze im Bundestag behandelt wird, bitte ich Sie, das bestehende Verfahren einzustellen, oder bis zur abschließenden Klärung über die anberaumte Änderung des Straßenverkehrsgesetz auszusetzen.

    Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die neue Verordnung mit dem vormaligem Recht kollidiert.
    Insofern würde bei Nichtvorlage des ärztlichen Gutachtens und nach Entziehung der Fahrerlaubnis im Neuerteilungsverfahren nach neuem Recht keine MPU angefordert werden können, auch wenn die Anordnung nach altem Recht rechtmäßig wäre.

  • #672

    Martin (Mittwoch, 10 April 2024 10:34)

    Ich habe soeben einen Zweizeiler von der Führerscheinstelle erhalten, dass ich warten kann, bis ich zur Gutachten Vorlage aufgefordert werde.

  • #673

    Bukem (Freitag, 26 April 2024 10:02)

    @Andy: es gibt wirklich nur wenig Anliegen, die wir hier im Forum rechtssicher beantworten können bzw dürfen oder im Interesse des Fragenden sollten.
    Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist extrem umfangreich, rechtlich komplex und damit tückisch.
    Ich kann Ihnen nur dringend anraten, sich hier wirklich, also echte anwaltliche Hilfe über Herrn Schüller zu suchen.
    Man muss auch wg der weiteren Btm Aspekte Ihre Akte bei Staatsanwaltschaft bzw Fahrerlaubnisstelle kennen, um Ihnen helfen zu können.

    Anders funktioniert es leider nicht.

    Bei Interesse bitte Mail an Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @Martin: schön, wenn es so klappt.
    Ich sehe jetzt nachträglich das Problem nicht. War die Frist zur Vorlage unüblich kurz gesetzt?
    Aber anscheinend ist ja alles geklärt

  • #674

    monkey (Samstag, 06 Juli 2024 00:59)

    Auf mich wartet (seit geraumer Zeit, aber egal) ein potenzielles ÄG - sicherheitshalber bleibe ich Clean. Wie sieht es allerdings mit rezeptfreien Substanzen aus, wie DXM? Gerade habe ich tatsächlich starken Husten und überlege, ob und wie viel Hustenstiller ich hier zB einnehmen könnte, ohne dass es ein Thema bei einer Haaranalyse werden könnte. Ist bei solchen screenings üblicherweise die Dosis zwischen medizinisch und rekreativ unterscheidbar, oder sogar generell ohne ärztliches Attest ein direktes Aus für das ÄG?

    Danke und VG

  • #675

    Peter (Mittwoch, 24 Juli 2024 14:40)

    Hallo Herr Schüler,

    Ich hatte vor 10 Jahren eine mpu da thc im Blut feststellt wurde.
    Jetzt wurde ich mit 0,5g mdma vom Zoll in Deutschland erwischt.
    Habe keine aussage gemacht aber den Zettel unterschrieben mit der menge und wo gefunden und so. Es wurde auch kein Drogen test gemacht.
    Welche Konsequenzen kamm das mit dem Führerschein haben?
    Eine Mpu dürfte nicht verlangt werden oder?
    Wahrscheinlich ein äG mit Screening?

    Vielen Dank im voraus.

    Grüße

  • #676

    Bukem (Donnerstag, 05 September 2024 20:09)

    @Peter: solange Sie den Konsum nicht eingeräumt haben, würde voraussichtlich eine Ladung zum äG kommen, um zu prüfen, OB ein Konsum erfolgte.
    Mag aber durchaus regional unterschiedlich gehandhabt werden.
    Hat sich zwischenzeitlich etwas neues ergeben?

    @Monkey: ist das noch aktuell? Verzeihung, in der Ferienzeit ist einiges durchgerutscht

  • #677

    cup oil xxx (Samstag, 07 September 2024 01:06)

    Ich weiß nicht, wer das hören muss oder was Sie gerade durchmachen, aber ich hoffe, Sie alle finden Frieden und bekommen die Liebe, die Sie verdienen. Es braucht viel, um eine starke Beziehung aufrechtzuerhalten und die Familie zusammenzuhalten, aber wenn wir es erst einmal geschafft haben, ist der Himmel der Anfang der Freude, die Sie finden werden. Liebe ist schwer zu finden und noch schwerer zu behalten oder loszulassen, und als ich dachte, alles sei verloren und nichts könne unsere Beziehung vor dem gebrochenen Schweigen und dem Auseinanderbrechen retten, stieß ich auf Dr. Omoogun, und mit seiner Erfahrung in diesem Bereich sah ich, wie unsere Liebe innerhalb weniger Tage zurückkehrte, und wir sind jetzt endlich zusammen und es geht uns besser, und so wie mich jemand diesem Mann vorgestellt hat, würde ich jedem mit Beziehungs- oder Eheproblemen raten, sich mit ihm in Verbindung zu setzen, entweder per E-Mail unter omooguntempleofanswer@gmail.com oder telefonisch unter +2348139012331

  • #678

    Sandro (Dienstag, 12 November 2024 23:30)

    Hallo,
    Vielleicht kann mir jemand helfen?
    Ich habe im Zug mein Portmonee verloren, leider waren da noch geringe Mengen Ecstasy und Speed drin. Ich habe eine FE. Über dritte habe ich dann rausbekommen, dass der Finder das Portmonee nur bei der Polizei abgeben wollte (ob mit oder ohne Inhalt ist noch nicht klar). Ich kann doch darauf plädieren, dass das gar nicht meine Sachen sind und diese untergejubelt wurden (Angst vor Kontrolle im Zug, Diebstahl), da ich über einen gewissen Zeitraum gar nicht im Besitz der Geldbörse war. Deswegen habe ich auch eine Verlustanzeige bei der Polizei gemacht. Konsumiert habe ich die Sachen leider einmalig, eine Woche vorher. Hat jemand einen Tipp wie ich mich verhalten soll und was auf mich zukommen kann?