Wie an verschiedenen Stellen im Netz zu lesen ist (u.a. im Hanfjournal) hat der Zoll Köln (allerdings auch andere Zollfahdungsämter wie zB das Zollfahndungsamt Essen / Zweigstelle Kleve) derzeit extrem viele Briefsendungen mit Cannabis Samen aus Holland beschlagnahmt. In meiner Kanzlei häufen sich die entsprechenden Anfragen bzgl dieser Fälle stark.
NACHTRAG 29.03.2021:
Hier haben sich jetzt erste Betroffene gemeldet, bei denen es zeitnah zur Bestellung der Samen und der Beschlagnahme beim Zoll in den letzten Tagen zu Hausdurchsuchungen gekommen ist. Der Zeitraum zwischen Bestellung und Durchsuchung betrug wenige Wochen. Es ist also nicht auszuschließen, dass es doch vermehrt zu Hausdurchsuchungen kommen wird. Hierbei könnte eine fehlende Benachrichtigung seitens des Zolls über die beschlagnahmten Samen darauf hinweisen, dass im Hintergrund weitere Ermittlungen laufen (Stromanbieterabfrage usw). Wenn man hingegen ein Schreiben des Zolls erhalten hat, wird eine Durchsuchung in der Regel schon deshalb ausscheiden, weil die Betroffenen durch das offizielle Schreiben gewarnt sind. -Ende Nachtrag-
Wenn die Angaben stimmen, handelt es sich allein in den letzten beiden Monaten um 5800 Briefe mit ca. 70.000 Cannabis Samen, offenbar vorwiegend von einer renommierten holländischen Samenbank. Das bedeutet, dass derzeit fast 6000 Strafverfahren gegen verschiedene betroffene Besteller in Deutschland laufen.
Häufig höre ich dann die Frage: "Ich habe Cannabis Samen in Holland bei der Firma XY bestellt, sie sind seit Wochen unterwegs und ich habe Angst, dass sie vom gefunden / beschlagnahmt wurden - welche Strafe droht mir?"
Hierzu ist zu sagen, dass man ca. 80 bis 90 % dieser Verfahren bei geschickter Argumentation mit Beweisfragen aus Mangel an Beweisen nach § 170 II StPO zur Einstellung kriegt. Den Rest kriegt man nach § 31 a BtMG oder § 153 a StPO eingestellt. Auch in Sachen Führerschein drohen da keine größeren Probleme.
Auch werde ich oft gefragt in diesem Zusammenhang: "Droht mir eine Hausdurchsuchung?"
Hierauf kann ich nur sagen, dass in den meisten Fällen vermutlich aus Kapazitätsgründen keine Durchsuchungen in der Wohnung zu erwarten sind. Aber ob es da einen Schlüssel gibt, nachdem bei jedem 100. Brief doch eine Stromanbieternachfrage usw durchgeführt wird, kann ich nicht sagen. Es ist natürlich immer sinnvoll, wenn die Bestelladresse jedenfalls einigermaßen sauber ist. (Ergänzung 29.03.2021: vgl oben - es gab doch schon erste Durchsuchungen zeitnah nach Bestellungen bei Sensi Seeds).
Mir ist bekannt, dass verschiedene Staatsanwaltschaften in Deutschland gegen holländische Samenbanken Ermittlungsverfahren wegen Handeltreiben mit Btm führen nach §§ 29 I, III BtMG führen (Hanfsamen von holländischen Seedbanks sind Betäubungsmittel im Sinne des BtMG, es ist ohne Belang, dass sie selber keinen Wirkstoff enthalten). Deshalb haben einige dieser Seedbanks den Versand nach Deutschland eingestellt.
Auch gegen verschiedene größere Zwischenhändler (Seedshops, die Cannabis Samen online verkaufen) wird ermittelt. Hierbei werden jeweils Verfahren gegen den Samenbesteller und den Samenversender zusammen wegen mittäterschaftlicher Einfuhr geführt nach § 29 BtMG iVm. § 25 II StGB geführt.
Die Taktik, hier auch und gerade die Saatgutversender strafrechtlich zu verfolgen, ist meiner Kenntnis nach neu.
Hierbei muss allerdings festgestellt werden, dass diese Seedshops es den deutschen Zollfahndungsämtern und Staatsanwaltschaften auch in sehr naiver Art und Weise einfach machen:
Mir sind diverse Fälle bekannt, in denen in den abgefangenen Briefen Rechnungen mit Briefkopf dieser Seedshops waren und so den Ermittlungsbehörden die Info auf dem Silbertablett geliefert wurde, von wem die Briefe stammen. Ohne diese Rechnung kann vom Zoll schon nicht ermittelt werden, wer das versendet hat.
Das ist dann in etwa genau so naiv wie die bestellten Samen per Banküberweisung / Paypal / Kreditkarte zu zahlen (auch wenn in den meisten Fällen keine Daten bei den Banken erfragt werden), obwohl viele von denen auch Barzahlung anbieten.
Ob es sich bei diesen Großfunden um Zufälle handelt, kann ich ebenfalls nicht sagen. Ich denke, dass der Zoll gerade einfach gezielter und personell aufgestockt danach sucht.
Es ist somit Vorsicht geboten zur Zeit. Im Netz wird ja spekuliert, ob es technische Innovationen gibt, mit deren Hilfe die Luftpolsterbriefe mit den Samen leichter zu finden sind. Ich will das nicht ausschließen, glaube aber in unserem wenig technik-affinen Land eher nicht daran.
Eher wird die Lösung vermutlich lapidarer Natur sein:
Man hat paar Briefe gefunden und anhand bestimmter Kriterien (zB gleicher Absenderstempel o.ä.) ein paar Zöllner für einen bestimmten Zeitraum dafür abgestellt, gezielt nach ähnlichen Briefen zu suchen.
Ist so kompliziert nicht. Technische Aussonderung mittels KI (künstliche Intelligenz) und Kameras von bestimmten Formaten (Luftpolsterbriefe in eher kleinen Größen) ist technisch machbar (offen gesagt programmiert das ein guter Programmierer in einer Stunde).
Die Briefe dürften dann technisch ausgesondert werden (Suche nach: Luftpolsterbriefe Größe X und weiteren Merkmalen Y und Z) und werden dann eben nachkontrolliert. Wenn die KI dann noch auf weitere Merkmale scannt wie gleicher Absender, ähnliches Gewicht, dann sind die Herrschaften vom Zoll etwas weiter als ich dachte. So was in die Richtung wird der Fall sein, wenn die Zahlen der beschlagnahmten Samensendungen weiter so hoch bleibt. Dann ist was im Busch.
Wenn dann der Realname des tatsächlichen Bestellers auf dem Luftpolsterbrief steht, hat der Zoll schon mal einen Ansatzpunkt.
Ich verstehe nicht, warum so viele Grower heute so dermaßen unkreativ sind. Die meisten Leute, die man früher kannte und die in den 90er Jahren angebaut haben, haben die Samen zu sich nachhause bestellt und dann einen falschen Namen auf den Briefkasten geklebt (richtig: Unter dem hatten sie auch bestellt).
Sind die Samen angekommen, war dieser Name schnell wieder weg. Sind die Samen nicht angekommen, dann auch. Oder sie hatten irgendwo einen guten Drop. Das ist nicht so kompliziert.
Heute scheinen die Leute sehr unvorsichtig geworden zu sein. Hat vielleicht auch damit zu tun, dass auf den Webseiten der Versender so getan wird, als sei die Bestellung von Cannabis Samen legal (gerne mit Verweis auf den freien Warenverkehr in der EU usw).
Also nochmal zur Klarstellung: Wer Cannabis Samen aus dem Ausland bei den üblichen Versendern bestellt, macht sich strafbar. Und ja: Das gilt auch für CDB Seeds. Cannabis Samen bestellen aus dem Ausland ist nicht legal. 100 % illegal.
Wenn gegen Sie ein entsprechendes Strafverfahren läuft und Sie Hilfe benötigen, schreiben Sie mir gerne eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.
Ich kümmere mich als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Drogen dann gerne darum, das Ermittlungsverfahren schnell und möglichst geräuschlos zur Einstellung zu kriegen. Der Bereich Einfuhrdelikte per Post zählt hier zu den absoluten Schwerpunkten meiner Arbeit.
Nachtrag 23 / 03 / 2021:
Offenbar sind auch Lieferungen von spanischen Samenversendern betroffen. Hier sind mehrere entsprechende Berichte eingegangen, nachdem in Spanien bestellte Samen nicht angekommen sein. Ob diese auch in signifikant höheren Maß beschlagnahmt werden wie bei den Samen aus den Niederlanden kann ich allerdings noch nicht einschätzen.
Achtung:
Wenn Sie ein Schreiben der Polizei / des Zoll mit solchen Fragen wir unten zugeschickt kriegen: Keine Angaben machen. Aussage verweigern. Man will Sie zum Zeugen gegen sich selber machen. Offenbar klappt das sogar öfter. Auch werden die Angaben zum Konsum immer an die Fahrerlaubnisbehörde weiter geleitet. Lassen Sie sich nicht gegen sich selbst instrumentalisieren!
Bei der Argumentation mit Beweisfragen enden die Verfahren dann häufig so:
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Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 März 2021 08:45)
Wenn zukünftig mehr Sendungen beim Zoll beschlagnahmt werden, dann darf man aber tatsächlich davon ausgehen, dass mittels Bilderkennung die KI darauf trainiert wird, bestimmte Briefsendungen in bestimmten Formaten herauszusuchen.
Man gibt dem Programm dann zB 70 Referenzbriefsendungen (Luftpolsterbrief, Format von X bis Y, Absender usw) und bestätigt der KI dann die Treffer. Da das Programm lernt und immer besser wird, werden halt immer mehr Briefe herausgefischt. Was dabei stutzig macht ist der Umstand, dass man sich hier offenbar gerade auf eine bestimmte Seedbank eingeschossen hat. Wenn KI etwas sehr gut kann, dann ist es sowas. Über Bilderkennung Briefe raussuchen nach vorgegebenen Parametern. Wenn dem so ist, dann wäre das ein ziemlich heftiger Schlag gegen die Samenversender.
Sloetree (Dienstag, 16 März 2021 18:14)
Danke für Ihre Arbeit, Herr Schueller!
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 März 2021 20:33)
Ich darf darauf hinweisen, dass ich bezüglich der optischen Überwachung des Briefverkehrs mittels KI spekuliere. Das ist technisch vermutlich ohne Probleme möglich in den Verteilerzentrum. Es ist eine Zeitfrage, bis ich an die ersten Ermittlungsakten komme. Vielleicht ergibt sich daraus genaueres. Ich werde dann gerne berichten.
D (Dienstag, 16 März 2021 21:11)
Würde mich freuen wenn Sie die ersten Erkenntnisse mit uns teilen
Andy (Mittwoch, 17 März 2021 11:37)
Das hat so rein garnix mit KI zu tun... das ist ne 0815 Scanner ....
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 17 März 2021 13:57)
Mag sein, sagte ja, dass das Spekulatius ist. Aber auch der 0815 Scanner wird ja vermutlich von einem Programm gesteuert. Und das kann über eine 0815 Software laufen, die dazu lernt. Darf ich fragen, woher Sie das so genau wissen? Wenn Sie da genauere Infos haben, würde ich mich freuen, sie zu hören.
Stephan (Mittwoch, 17 März 2021 15:15)
Zuerst vielen Dank für die Aufklärung Herr Schüller, diese Seite sollte vielen Gewissheit verschaffen.
Ich habe Anfang Februar bei Sensi Seeds 2 Samen mit hohem CDB Anteil bestellt und immer noch nichts erhalten, als ich im Hanfjournal über die Beschlagnahmung der Samen gelesen habe, wurde mit sofort klar wo meine Bestellung geblieben ist. Natürlich habe ich naiv das Geld für die Samen überwiesen und weiß, dass die Samenbank Sensi Seeds immer eine Rechnung in die Bestellung beilegt. Kann ich in diesem Fall noch irgendwie eine Strafe bzw. einen BtMG Eintrag verhindern? Und was bestimmt auch viele Interessieren würde, wie sollte man sich jetzt am besten verhalten, wenn man sich bereits ziemlich sicher ist, dass man betroffen ist, irgendwelche Vorkehrungen treffen oder sich auf ein bestimmtes Verhalten bei einer Hausdurchsuchung einstellen?
Freundliche Grüße
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 17 März 2021 16:10)
@Stephan:
Das schlimmste, was einem in der Regel passieren kann, ist die Einstellung nach § 31 a BtMG oder (wenn der Richter härter ist) eine Einstellung nach § 153 a StPO (und damit die Zahlung einer Geldstrafe). Mit etwas argumentativen Geschick kann man auch eine Einstellung nach § 170 II StPO (Einstellung aus Mangel an Beweisen) hinkriegen. Dazu braucht man aber Akteneinsicht und es ist jedenfalls kein Fehler, dass einem Anwalt zu überlassen. Weiters kann ich dazu nur generelle Ausführungen machen: An der Adresse, auf die ich BtM bestelle (und Samen sind BtM im Sinne des BtMG), ist für die Ermittler nichts oder nur wenig zu holen. Ich kann mich da nur wiederholen.
Klar: Wenn da eine Pflanze unter einer 50 Watt LED oder meinetwegen unter 2 x 50 Watt LED steht, also der klassischen Single Plant Micro Grow, dann ist das zwar auch strafbar, läuft aber für den Fall einer Durchsuchung nicht auf eine Freiheitsstrafe auf Bewährung hinaus. ab 7,5 Gramm THC im Pflanzenmaterial ist der Bereich des § 29 a BtMG erreicht und ab da kann es 1 Jahr aufwärts geben.
Man sollte sich aber keine Samen auf eine Adresse bestellen, wo gerade ein Grow auf 1 qm oder mehr unter 400 Watt oder mehr läuft. Das sollte sich von selber erklären.
Es ist nicht absehbar, ob die Polizei jeweils vorbei kommt. Ich vermute nicht, da die Käufer jetzt schon über die Presse informiert sind. Aber darauf wetten würde ich nicht. Man soll seine Gegner niemals unterschätzen. Wegen Ihrer 2 CDB Samen würde ich mir keinen Kopf machen, das kriegt man vom Tisch. Am besten nach § 170 II StPO weil dann keine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt.
Bei einer Einstellung nach § 31 a BtMG und § 153 a StPO ist mit einer Meldung an die Führerscheinstelle zu rechnen und mit einer ärztlichen Begutachtung der Fahreignung. Ist doch klar: Die große Behördenmaschine braucht Futter. Ganz viel Futter.
Unter dem Strich gilt aber: Don´t panic. Wenn der Zoll sich meldet, melden Sie sich gerne bei mir.
Stephan (Mittwoch, 17 März 2021 16:37)
@Rechtsanwalt Schüller
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
In meinem Fall sind es keine reinen CDB Samen, THC/CDB: 1/26 und 1/1, aber das interessiert die Beamten womöglich nicht.
Bin zusätzlich noch Cannabis-Schmerzpatient, vll. ist das ein Vorteil.
Sobald sich der Zoll meldet, werde ich sehr gerne auf Sie zukommen, denn genau so einen Sachkenner, wie Sie es sind, habe ich sehr lange gesucht. Danke!
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 17 März 2021 16:53)
Es ist für die rechtliche Bewertung unerheblich, welche Samen das waren und ob Sie Patient sind. Bitte beachten Sie, dass bei der Schmerztherapie zusätzlicher Konsum von nicht verschriebenen Cannabis die Therapie ins Wanken bringen kann. Sehe hier noch keine Probleme, aber für die Zukunft halten Sie das bitte im Blick.
Maik (Mittwoch, 17 März 2021 18:09)
Auch von meiner Seite vielen Dank für die Aufklärung.
Nimmt ein wenig Druck von der Brust.
Bei mir ist das gleiche Problem wie bei Stephan, fast selber Zeitraum. Allerdings ein 10er pack mit Samen.
Für mich sind noch zwei Fragen offen, welche Sie mir und allen Betroffenen noch beantworten könnten.
Frage 1:
Ist bei 10 Samen auch noch die Chance gegeben, das dass Verfahren nach §170 ll StPO eingestellt wird?
Frage 2:
Sollte man sich vorsichtshalber vom Konsum fern halten, um Problemen durch die Führerscheinstelle aus dem Weg zu gehen?
Um im Fall der Fälle clean zu sein.
Nochmals vielen Dank für Ihre Mühe!
Lg
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 März 2021 07:46)
@Maik;
Zu 1)
Eine Chance auf § 170 II StPO besteht bei Samen (und allen anderen bestellten Drogen, die vom Zoll beschlagnahmt werden), wenn man die Ermittlungsakte sehen konnte und einigermaßen geschickt argumentiert. Das klappt in der Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit. Und wenn es klappt, dann kriegt die Fahrerlaubnisbehörde auch keinen Wind davon.
Wenn es nicht klappt und die Rechtfolge Einstellung nach § 31 a BtMG, §§ 153, 153 a StPO oder kleine Geldstrafe (zB 20 Tagessätze, eher unwahrscheinlich) ist, dann kriegt die Führerscheinstelle Bescheid.
Dann wird ein ärztliches Gutachten angeordnet (Konsummusteranalyse). Hierzu muss das Urin nicht frei sein von THC COOH. Es reicht also, wenn Sie aufhören zu konsumieren, wenn die Behörde sich meldet. Vorher sollten Sie natürlich nicht von morgens bis abends eine Bong anderen rauchen. Wenn Sie den Konsum auf 1-2 x pro Woche begrenzen (etwa am Wochenende), dann brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Also keine Angst haben bitte oder den Tag versauen lassen. Aber auch nicht unvorsichtig werden. Ich weise nochmals darauf hin, dass Durchsuchungsmaßnahmen in diesem Kontext möglich sind (auch wenn ich denke, dass das eher nicht oder selten der Fall sein wird - wobei ich mich auch hier sauber irren kann).
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 März 2021 08:08)
Zu 2 ) findet sich im Text :-) Nur der Ordnung halber :-)
Frank (Donnerstag, 18 März 2021 10:46)
Wie hoch wären denn die Kosten bei ihnen wenn sie das Verfahren eingestellt bekommen?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 März 2021 12:25)
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich hier meine Gebühren nicht so durch die Gegend posaune. Danke :-) Teurer als 10er Pack Cannabis Samen. Billiger als aber als das volle Programm mit fahrerlaubnisrechtlichen Weiterungen...
Maik (Donnerstag, 18 März 2021 16:19)
@#12
Vielen Dank für die Antworten. (:
Warum ist da gerade eigentlich so ne krasse Aktion am laufen?
Wollen die Sensi an den Kragen, wobei die ja nicht illegal aggieren.
Oder statuieren die da gerade ein Exempel auf Kosten des niederen Pöbels?
Ist jetzt vielleicht zu paranoid gedacht, aber kann es vielleicht sein das aufgrund der dies jährlichen Bundestagswahl nochmal an der quote geschraubt wird?
Würde bedeuten jeder der abgefangenen dudes wird hart zerrissen um dann am Ende damit Wahlkampf zu machen. Nach dem motto "Unter Der CDU ist es gelungen.... Usw blablabla"
Da die scheinbar immer noch damit weiter machen und Sendungen abfangen, wird die 10k Marke bald am knacken sein. (wenn nicht sogar schon längst passiert.) Und das könnte hart für alle werden, stelle ich mir vor.
Weil die werden nicht einfach nur die Sendungen vernichten. Da läuft der Drucker heiß. Und die Post hat noch ein paar Briefe dabei.
Ich hoffe das sensi so klug war und früh genug die Versendung gestoppt hat...
Uwe (Donnerstag, 18 März 2021 16:41)
@Maik.
Darf ich fragen, woher die Info kommt, dass weitere Briefe beschlagnahmt werden?
@Alle
Kann das nicht auch zum Eigentor werden, wenn 10,000de Verfahren eingestellt werden (müssen)
Micha (Donnerstag, 18 März 2021 17:02)
Vielen Dank Herr RA Schüller für die ausführlichen Informationen!
Was bedeutet denn Strafverfahren eingeleitet genau bzw. wie ist hier der übliche Ablauf: Bekommt man immer zuerst Post vom Zoll/Polizei/StaWa oder kann es auch sein das innerhalb der nächsten 1-12 Monaten die Beamten zur Hausdurchsuchung vor der Tür stehen?
Maik (Donnerstag, 18 März 2021 17:34)
@ Uwe
Es gab in den letzten Tagen auf Trustpilot über sensi seeds mehrere Bewertungen darüber das Sendungen nicht ankommen, darunter auch Sendungen wo das shipping Datum der 4.3 war.
Und heute morgen waren alle Bewertungen der letzten Woche(-n) verschwunden. Schlechte publicity vermutlich.
Ausserdem ist ein Kollege neben mir auch noch betroffen und dieser hatte am 6.3. sein shipping date.
sieht für mich danach aus als seien die noch fleißig dabei.
Aber wir hoffen das Sensi einfach nur den Versand seit Wochen gestoppt hat
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 März 2021 17:40)
@Micha:
Normalerweise läuft das in den Fällen so, dass Sie bei beschlagnahmten Samen ein Schreiben des Zoll kommt und Sie sich dazu äußern sollen. Das lassen Sie besser einen Anwalt für sich machen. Dann kommt es zur Einstellung (auf welchem Wege auch immer). Tagessätze erwarte ich nur in seltenen Fällen (=bei den Personen, die das einfach laufen lassen). Fahrerlaubnisrechtliche Weiterungen sind zu erwarten. Nur im Fall der Einstellung nach § 170 II StPO nicht.
Ob das der Startschuss für eine bundesweite Durchsuchungswelle ist, kann ich nicht sagen.
@Uwe:
Mir liegen auch keine Infos vor, dass die betroffene Samenbank weiter versendet. Im Gegenteil. Mein Kenntnisstand ist, dass die jedenfalls selber den Versand nach Deutschland gestoppt haben.
Es kommt auch nicht darauf an, ob die meisten Verfahren eingestellt werden. Es kommt in erster Linie darauf an, dass die Verfahren überhaupt geführt werden. Die Behörden brauchen Fälle, Fälle, Fälle. Wenn es um Logik und Effizienz ging, wäre Cannabis schon legal.
@Maik:
Keine Ahnung, aber ich glaube nicht, dass das Wahlkampfmanöver ist. Man kann wie damals bei den Growshop Busts leicht an Kundendaten kommen. Und die Bestellung von Samen reicht dem Grunde nach fast bei jedem Richter für das Gegenzeichnen eines Durchsuchungsbeschlusses. Ich kann das nicht einschätzen.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. Nochmal zum Hinter die Ohren schreiben: Es ist immer riskant, an der Adresse einen Grow zu fahren, auf die man Samen unter Realnamen bestellt.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 März 2021 17:42)
Nochmals @Maik
Meinen Infos zufolge versendet die Seedbank nicht mehr nach Deutschland. Und diese Infos kommen ziemlich aus erster Hand.
Maik (Donnerstag, 18 März 2021 17:50)
@RA Schüller
Ist auch bekannt seit wann nicht mehr versendet wird?
Denn sensi selbst hat diesbezüglich nichts verlauten lassen. Im Normalfall werden Kunden doch über sowas informiert oder irre ich mich in dem fall?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 März 2021 18:04)
Ich kann dazu nicht das genaue Datum sagen. Soweit mir bekannt, ist der Versand nach Deutschland jetzt eingestellt.
Maik (Donnerstag, 18 März 2021 18:11)
@RA Schüller
Dann danke ich für die Info. So bleibt weiterhin Daumen drücken und auf guten Ausgang hoffen.
Uwe (Donnerstag, 18 März 2021 18:30)
Danke @Maik
Danke @RA Schüller
Frank (Donnerstag, 18 März 2021 20:53)
Spielt es eine Rolle ob man überwiesen hat oder per Brief?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 März 2021 23:31)
Für die Verteidigung ist dad wichtig, ja. Sehr wichtig.
Xy (Freitag, 19 März 2021 06:18)
Bedeutet das, das wenn man überwiesen hat das man ein Problem bekommt?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 März 2021 08:49)
Das bedeutet:
Barzahlung lässt sich für die Strafverfolgungsbehörden nicht nachweisen. Eine Banküberweisung allerdings schon. In den meisten Fällen, die ich bis dato auf dem Tisch hatte, wurde aber so tief schon gar nicht mehr geprüft.
Ich hatte diverse Fälle, in denen BtM aus dem Netz und natürlich auch aus den Niederlanden bestellt worden sind (gerne auch Pilz Trüffel). Im Kern ist das häufig ähnlich:
Bestellte Ware wurde beschlagnahmt. Zoll meldet sich. Man soll sich äußern (=das macht man nicht). Dann geht man zum Anwalt. Der Anwalt zieht sich die Akte. Wenn die Akte es hergibt, weist er zB darauf hin, dass es kein ausreichender Beweis ist, wenn auf dem Luftpolsterbrief oder Päckchen der Name des Mandanten steht. Dem Grunde nach kann das ja jeder bestellt haben, zB als Denkzettel dafür, dass man eine Frau gevögelt hat und der Typ von der nicht gerade gut auf einen zu sprechen ist. Was auch immer. Ist halt eine kaputte Welt, in der wir leben. Irgendwer hat immer einen Hals auf einen. Jedenfalls dann, wenn man nicht everybody´s darling ist (=jedermanns Freund ist niemands Freund).
Und wenn dann der Name auf dem Brief mit Drogen schon Beweis genug sein soll für eine strafrechtliche Verurteilung, dann merken auch die Ermittler, dass das vielleicht auch in eigener Sache mal ein Problem werden könnte, denn ab 1 Jahr Freiheitsstrafe ist der Beamtenstatus weg. So trivial kann und darf es nicht sein, jemanden existentiell zu vernichten. Wenn dem so wäre, könnte ich jede Person mit dem Einsatz sehr überschaubarer finanzieller Mittel in ärgste Bedrängnis und sogar in den Knast bringen.
Dem Hinweis auf die dünne Beweislage wird dann häufig mit der Einstellung nach § 170 II StPO beantwortet. Die Verfahren wurden also bis dato recht oberflächlich geprüft. Ist ja irgendwie jedenfalls bei Samen auch logisch: Es ist am Ende idR ohnehin jedenfalls eine Einstellung nach § 31 a BtMG zu erwarten.
Zudem soll es auch Leute geben, die die eigene Wohnung in einen aus strafrechtlichen Gesichtspunkten tadellosen Zustand bringen, wenn bestellte Cannabis Samen und / oder andere BtM beim Zoll in unsichere, nicht ganz sicher kalkulierbare Hände geraten.
Wenn Samen im Zoll verschwinden, dann ist der Besteller dieser Samen doch gewarnt (oder sollte es zumindest sein, wenn das THC und oder andere Substanzen ihm die synaptischen Verbindungen im Zentralrechner zwischen den Schulterblättern nicht in einen dysfunktionalen Zustand gebracht hat sowie wie bei den Politikern, diesen wandelnden Wachkomapatienten, deren Resthirnfunktion sich auf Dummgesülze und Korruption beschränkt).
Und wegen dieser (hoffentlich noch funktionierenden) Warnfunktion haben Durchsuchungsmaßnahmen keinen Sinn. Etwas anderes müsste man natürlich bei taktischen Verzögerungsspielchen annehmen, wenn die Ermittlungsbehörden die Daten der Betroffenen sammeln und dann die Bombe mittels Zeitzünder Monate oder über 1 Jahr später hochgehen lassen.
Aber das ist bis dato in Samenfällen noch nicht passiert. Ich denke, dass das einfach so viele Fälle sind, dass man für eine Prüftiefe, die die Überprüfung von Konten umfasst, auf die Masse der Verfahren einfach Zeit und Personal fehlen.
Deutschland befindet sich im Auflösungszustand, Gerichte und Strafverfolgungsbehörden pfeifen personell oft aus dem letzten Loch, daran ändern auch Siegesmeldungen von der BtM Front nichts "Unsere tapferen Soldaten haben 10 Olympiastadien voller Gras verhindert!".
Es ist ein Kampf gegen Windmühlen, Aktionismus für die Galerie, Feigenblatt für eine komplett verfehlte, sinnlose, an den Lebensrealitäten vorbeigehende Drogenpolitik in diesem durch Käuflichkeit heruntergekommenen Land.
Ja und nochmals ja: Es ist aus Verteidigersicht VIEL besser, wenn Geschäfte mit Gesetzesbezug Bar und undigital abwickelt wurden. Keine Spuren bedeuten: Man kann eine Straftat eben nicht beweisen. Und nur ein gefundener Brief ist ein schwaches Indiz.
Mari-Jo (Freitag, 19 März 2021 08:54)
bin auch betroffen, Kölner Zoll, hab überwiesen, Order am 16.2.21 beim weedseedshop raus, bis jetzt nicht angekommen.
Um die Überweisung nachzuweisen, bedarf es gewiss der Bankverbindung, oder? Und wenn der Überweisung nicht nachgewiesen werden kann, könnte doch jeder X-beliebige unter meinem Namen an meine Adresse bestellt haben. Vielleicht, um die Sendung aus dem Briefkasten zu fischen oder als Überraschung usw.
Sollten die Zöllner dann kommen und mir altem Mädel was wollen (55+), dann folge ich Richter Müllers Rat und rufe die Höchsten in den scharlachroten Roben an
Die Zöllner haben am Flughafen wegen Corona bestimmt zu wenig zu tun und irgend etwas müssen sie ja tun, Vielleicht kultiviert ja auch der ein oder andere Beamte das einbehaltene Gut, die Outdoor Saison steht vor der Tür, Zufall?
Andere Seedbank hat Passus mit EU-Recht und legal usw. gegen einen Haftungsausschluß von wegen Zoll und Haftung im Online Shop ausgetauscht.
Bin gespannt, ob der Weedseedshop Geld zurückerstattet oder neu und cleverer versendet, wenn wieder Ruhe ist.
Mari-Jo (Freitag, 19 März 2021 09:01)
#29
hab #29 erst gelesen, als ich #30 abgeschickt habe ....
und mache mir jetzt gar keine Sorgen mehr...
Danke
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 März 2021 09:27)
Das BVerfG interessiert sowas nicht. Das fällt als Kontrollinstanz aus. Wenn die den Namen "Richter Müller" schon hören, gehen da die Rollläden runter. Außerdem: Bis sie mit einer Individualverfassungsklage beim BVerfG landen, sind locker 5 - 7 Jahre vorbei. Und man kennt die Meinung des Gerichts zur Causa Cannabis. Es interessiert ergo niemand, ob Sie irgendwelche Roben anrufen wollen.
Auch bedeutet der fehlende Beweis einer Banküberweisung nicht zwingend, dass das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wird (wenn das auch oft bzw meistens so sein wird). Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg zB sieht kleine Samenmengen wie zB 3 Samen als gewichtiges Indiz an, dass die Person, die als Adressat auf dem Brief ausgewiesen ist, die Samen auch bestellt hat. Das ist zwar nicht eben logisch zwingend aber dann erfolgt halt eine Einstellung etwa nach § 153 a StPO. Mit der Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde und den entsprechenden Weiterungen natürlich.
Der Passus mit dem EU Recht ist echt nicht ernst zu nehmen gewesen. Das war reine Verkaufstaktik der Samenversender, die Kunden sollten in Sicherheit gewogen werden.
Mari-Jo (Freitag, 19 März 2021 09:38)
das Anrufen der Scharlachroten war eher als Witz zu verstehen...
Gerne werde ich Ihre Dienste in Anspruch nehmen, sollte eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde im Raume stehen.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 März 2021 09:45)
Scharlachrot fällt als Kontrollinstanz aus. Und das ist leider kein Witz in diesem Zusammenhang.
Schreiben Sie mir gerne, wenn der Zoll sich meldet. Anlass zur Angst ist das nicht, also nicht zu sehr stressen lassen.
Uwe (Freitag, 19 März 2021 09:51)
"Etwas anderes müsste man natürlich bei taktischen Verzögerungsspielchen annehmen, wenn die Ermittlungsbehörden die Daten der Betroffenen sammeln und dann die Bombe mittels Zeitzünder Monate oder über 1 Jahr später hochgehen lassen."
Dazu las ich vor ein, zwei Monaten einen Bericht über ein Urteil, dass besagt, dass es nicht statthaft ist, bei einem "Besuch" kleine Pflanzen zu "übersehen" um dann in der Erntezeit so richtig zuschlagen zu können.
Xy (Freitag, 19 März 2021 11:39)
Besteht denn auch die Möglichkeit das man gar nichts von den Herren vom Zoll hört?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 März 2021 12:57)
@Uwe:
Es ist aber ratsam, gar nicht erst in die Situation kommen zu müssen, damit ein Gericht klären muss, ob derlei taktische Spiele erlaubt sind oder nicht. Es könnte nämlich sehr gut sein, dass ein Richter das durchwinkt und die nächste Instanz. Und einen jahrelangen Rechtsstreit mit dem Damoklesschwert einer § 29 a BtMG Verurteilung kann man sich auch schenken.
Nochmal:
Die beschlagnahmten Samen sind für die Besteller aus Deutschland keine Grund zur Sorge. Aber es besteht aber auf keinen Fall Grund zur Sorglosigkeit.
Wer solche Samen per Überweisung kauft, der ist schon zu sorglos. Und wer sich darauf verlässt, dass man vor dem Strafgericht auch schon durchkommt, weil das ein anderes Gericht eben auch so gemacht hat, der pokert mit hohem Einsatz. Man soll sein Blatt nicht überreizen. Es war nett vom Zoll, dass ein öffentliche Warnung ausgesprochen wurde. Das sollte aber man nicht fehlinterpretieren.
@XY:
Klar. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mit Frauen nie Streit zu haben. Es besteht auch die Möglichkeit für eine liberale Drogenpolitik. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ich an Corona draufgehe. Ist nur alles nicht eben wahrscheinlich.
Es geht dem Zoll darum, die Verfahren zu führen um der Verfahren wegen. Es geht nicht um das Ergebnis. Das ist die traurige Erkenntnis aus vielen Jahren in diesem Beruf. Die Statistik liest sich trotzdem toll: Man hat zehntausende Samen beschlagnahmt. Man ist beschäftigt. Und wird es bei dieser Drogenpolitik auch immer bleiben. Reinste Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Was soll das alles bringen? Hören deswegen die Grower auf zu growen? Nein. Wären ja auch schön blöd, bei dem verdreckten Gras, was es so zu kaufen gibt.
Xy (Freitag, 19 März 2021)
@RA Schüller
Einstellung nach §170 ll StPO wird so wie ich das verstehe nur eintreten, wenn der Angeklagte 0 vorbelastet ist, nie mit Btm in Verbindung gebracht wurde, alles per Anwalt regeln lässt und die Bestellung nicht per Überweisung bezahlt wurde. Sondern Cash etc?
Wenn ja dann wäre doch jeder der Überwiesen hat zwangsläufig in der Einstellung nach §153 a StPO Kategorie und dürfte sich aufs pinkeln vorbereiten?
Weil die Meldung an die Führerscheinstelle wird so ja auf jeden Fall vollzogen.
Somit für jeden der nen Lappen hat und regelmäßig konsumiert eine kritische Situation.
Oder soll man das auch am besten so sehen wie bei dem der jetzt nen hausputz hinter sich bringt, weil er zuhause zeltet.
Quasi so, Der Führerschein besitzende Konsument(jeden Tag ein joint und der Tag ist dein Freund mäßig), der per Überweisung bezahlt hat und oder vorbelastet ist geht für ne Weile in die Abstinenz um seinen Lappen nicht zu riskieren?
Mari-Jo (Freitag, 19 März 2021 16:11)
@Rechtsanwalt Schüller
#37
... Es war nett vom Zoll, dass ein öffentliche Warnung ausgesprochen wurde. Das sollte aber man nicht fehlinterpretieren.
Habe ich da was überlesen? Hab gesucht und hier nix gefunden
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 März 2021 16:15)
Eine Einstellung nach § 170 II StPO kann mit guter bis sehr guter Chance erreicht werden, wenn Sie oder Ihr Anwalt die Staatsanwaltschaft überzeugen kann, dass nur der Name auf einem Drogenbrief (ob Samen oder 100 Gramm bestes NL 5 x Haze oder 50 XTC Pillen oder 200 LSD Pappen drin sind, ist egal) nur ein Indiz aber nicht der Beweis dafür ist, dass hier eine Personenidentität dergestalt besteht, dass die hinter diesem Namen stehen Person das Zeug auch wirklich bestellt hat.
Ich hatte schon diverse Fälle, in denen gehörnte Exfreundinnen mal paar Bestellungen getätigt haben. Das kann sehr schnell sehr unangenehm werden. Deshalb ist ein höheres Beweismaß zu fordern als der Name auf dem Brief oder Päckchen, welches der Zoll mittel KI oder in Form von analogen Beamten aus dem Strom fischt.
Bei den bisherigen Fällen wurde oft selbst bei Bestellung größerer Mengen Substanzen, die unter der BtMG oder das NPSG fallen (man denke etwa an die ganzen LSD Analoge) meist darauf verzichtet, die Konten zu checken. Das übersteigt in solchen Massenverfahren schlichtweg die Kapazitäten und kann nicht mal eben automatisch durch Software erledigt werden.
Eine Banküberweisung bedeutet also nicht automatisch, dass die Einstellung nach § 170 II StPO nicht möglich ist.
Ich frage meinen Mandanten zB meist gar nicht, ob sie das bestellt haben oder nicht. Ich schaue nur, ob sich der Tatvorwurf beweisen lässt und ob der Weg dahin prozessual zulässig ist. Der Rest braucht mich nicht zu interessieren.
Was die fahrerlaubnisrechtlichen Komponente angeht: Wenn nicht nach § 170 II StPO eingestellt wird, kriegt die Führerscheinstelle meist Bescheid. Eine Anordnung eines Screenings oder ärztlichen Gutachtens ist zwar nach höchstrichterlicher Rspr nur dann zulässig, wenn sich aus den objektiven Umständen (zB 10 Samen der Sorte Saturn Nr.5 der Seedbank Dampfhammer Seeds beim Zoll gefunden) der hinreichend konkretisierte Verdacht auf einen regelmäßigen, dh täglichen oder beinahe täglichen Konsum ableiten lässt.
Das wird man bei ein paar Samen so oder so sehen können. Ist aber den Fahrerlaubnisbehörden egal. Die ordnen häufig erstmal die Begutachtung an. Gegen die ist kein Rechtsmittel zulässig. Man kann erst die Entziehung der Fahrerlaubnis anfechten, die nach Nichtvorlage eines rechtswidrig angeordneten Gutachtens beruht. Das bedeutet: Führerschein ist erstmal Monate weg, man muss vor Gericht und hat ungewisse Erfolgsaussichten.
Das Fahrerlaubnisrecht ist das Reservestrafrecht, da spielt die Musik. Das bringt einfach viel Arbeit für die Behörden und es geht wie gesagt v.a. darum, dass diese riesigen Verwaltungsapparate genug Fressen bekommen. Irgendwie muss ja auch eine Legitimation für deren Existenz da sein. Und das ist der Fall, wenn viele Fälle auf dem Tisch liegen.
Bei einem ärztlichen Gutachten muss der THC COOH Wert aber nicht auf null sein, sollte am Tag der Begutachtung unter 75 ng/ml liegen. Wenn man dann noch die richtigen Aussagen macht und sich nicht unbedacht tief reinreitet, dann besteht man das Gutachten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit. Im Moment des Zugangs des Schreibens der Führerscheinstelle muss der Konsum komplett eingestellt werden, dann geht das in der Regel gut aus. Also super kritisch ist die Situation nicht, wenn man sich etwas an die Hand nehmen lässt und nicht der Kompetenzillusion unterliegt, dass man das auch so allein regeln kann (was natürlich auch klappen kann aber oft auch voll in die Hose geht).
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 März 2021)
Die hiesigen Strafverfahren dienen offenbar aber auch und gerade dem Umstand, die Seedbankbetreiber und die Seedshops im Netz mit Verfahren wegen Handeltreiben mit BtM nach §§ 29 I, III BtMG zu überziehen. Da hier die Rechtsfolge Freiheitsstrafe sein dürfte (wenn auch auf Bewährung) könnte jeder weitere nachgewiesene Versand von Samen durch diese Personen bei Rechtskraft des Urteils den Widerruf der Bewährung zur Folge haben.
Die beteiligten Staatsanwaltschaften hier in Deutschland gehen offenbar davon aus, dass hier eine entsprechende Strafbarkeit vorliegt, entsprechende Dokumente konnte ich schon einsehen.
Man möchte offenbar so den florierenden Samenhandel zwischen Deutschland und den Niederlanden per Post an der Quelle austrocknen.
Anne (Freitag, 19 März 2021 18:40)
Lieber Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ist es möglich, sich, nach erfolgter Anzeige, mit der Mustervorlage des Hanfverband (auf der Seite vom Hanfverband downloadbar) gegen die Rechtsgrundlage, das Hanfverbot, zu wehren bzw. sich der eigereichten Klage anschließen, um beim Verfassungsgericht eine aktuellere, sinnvolle Rechtsprechung zu bekommen? Ich wundere mich, dass dies kaum jemand macht, die meisten akzeptieren die harten Strafen, mit all ihren Folgen.
Können die Seed-Banken vor dem Europäischen Gerichtshof gegen das Briefe-Abfischen klagen, da der nach Deutschland verbotene Samenversand gegen den freien Warenversand in der EU verstößt? Damit werben die Seiten schließlich auch.
Viele Grüße
Anne
Bernd (Freitag, 19 März 2021 18:58)
Ich frage mich, warum, wenn die Samenbanken schon wissen, dass ihre Post abgefischt wird, die nicht vielen Politikern entsprechende Samenpost schicken, ist ja egal, ob Industriesamen oder spezielle Züchtungen? Womöglich geht den Politikern das auf den Zeiger und sie handeln endlich. Nichts leichter als das.
Ein mal richtig investiert.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 19 März 2021 22:32)
@Anne:
Das Bundesverfassungsgericht wird nichts machen, was die Lage verbessert. Entweder die Politik kriegt das mal langsam auf die Kette oder da passiert gar nichts. Im Grundsatzprogramm der Grünen steht zumindest, dass hier zeitnah mal was passieren soll in Sachen Legalisierung. Man kann sich zudem nicht einer Klage anschließen. Wenn man Betroffener eines solchen Verfahrens ist, dann kann der Richter das Verfahren aussetzen und das zugrunde liegende Gesetz dem BVerfG zur Prüfung vorlegen. Das wurde mit Cannabis schon probiert und hat nicht geklappt.
Wenn man als Betroffener selbst zum BVerfG will, dann muss man sich durch den ganzen Instanzenzug klagen. Womit die Seiten werben, geht an der rechtlichen Realität vorbei und das hat monetäre Gründe. Es ist bekannt, dass die Einfuhr von Samen gegen § 29 BtMG verstößt.
@Bernd:
Berechtigte Frage.
EU-Bürger (leider in D). (Sonntag, 21 März 2021 12:12)
Hallo.
Ich bin auch betroffener und habe mir hier alles durch gelesen.
Was ich nicht verstehe ist warum die Seedbanken in NL verklagt werden sollen, sie machen nichts illegales. Ganz im Gegenteil, Deutschland verhält sich hier im EU-Recht illegal da sie den freien Warenhandel mit Waren die eine EU-Weite Zollnummer haben beschränken.
Das ist ganz klar verboten! Im EU-Recht ist verankert das auch Strafbewährte nationale Gesetze dem nicht widersprechen dürfen bzw. diese keine Gültigkeit haben.
Ihre Ausführungen sind sehr hilfreich auf nationaler Ebene, ich denke aber sie sollten sich mit einem EU-Rechtler zusammen tun. ;-)
Dann könnte man das evtl. mal so klären das "sowas" nicht mehr vor kommt.
Euro (Sonntag, 21 März 2021 16:22)
Ich greife @Uwe bei #17 mal auf und stelle einfach mal in den raum, vielleicht möchte die Polizei durch diese riesige aktion Druck auf die Regierung machen? Die Polizei selbst (also eher die GdP, nicht jeder einzelne Polizist) ist für eine entkriminalisierung. Wer weiß schon...
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 März 2021 18:18)
@Eu Bürger:
Wenn die Rechtslage so einfach wäre, dann wäre alles schön. Dann könnte man auch allerlei andere Dinge wie Pilz Trüffel hier nach Deutschland senden und wäre als Lieferant fein rein. Man kann sich denken, dass es hier sicher die Möglichkeit gibt, dass zu diesem Thema sehr verschiedene Ansicht vorliegen dürften. Ob das EU Recht hier so vorrangig ist, wie Sie glauben, werden Gerichte zu beurteilen habe. Und da ich diese einigermaßen kenne, würde ich hier auf gar nichts wetten. "Ganz klar" ist hier gar nichts - außer vielleicht, dass mehrere deutsche Staatsanwaltschaften gerne Verfahren nach §§ 29 I, III BtMG gegen Samenbanken und Webshops führen wegen Handeltreiben mit BtM.
Zudem vertrete ich keine der betroffenen Firmen aus den Niederlanden, sondern Personen, die von Deutschland aus bestellt haben. Die Firmen aus den Niederlanden haben sehr renommierte Anwälte aus Amsterdam hinzugezogen, die sich hoffentlich so gut auskennen mit der Sache wie Sie :-) Dann können die Züchter und Versender ja einfach locker bleiben und weiterversenden. Der Umstand, dass sie das nicht tun, könnte ein Fingerzeig darauf sein, dass die Advokaten aus NL die Sache vielleicht nicht so klar sehen wie Sie. Das tue ich übrigens auch nicht.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 März 2021 18:21)
@Euro:
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Auch dürfte die Regierung gerade genug damit zu tun haben, die gegenwärtige Situation irgendwie zu stabilisieren. Die Legalisierung von Cannabis ist gerade wohl nicht so auf der Agenda.
EU-Bürger (leider in D). (Sonntag, 21 März 2021 18:31)
Ich war 2005 Großhändler für Pilze in D und habe Kiloweise davon eingeführt und an Headshops verteilt. Daher bin ich da ganz gut im Thema ;-)
In Brüssel haben erste Ansprechpartner uns auch an sich recht gegeben, allerdings wollte der EUGH mit der Sache nichts zu tun haben. Daher benötigt es jemanden der ihn dazu zwingt sich damit zu beschäftigen...
Das den Richtern in D die Sachlage auch klar war sieht man unter anderem daran das ich eigentlich (laut BTMG) nicht unter 5 Jahre Knast hätte aus der Sache raus kommen müssen, es sind dann für ein Jahr Großhandel 600 Euro Strafe geworden!
Der Hersteller und Großhändler in NL hatte NICHTS zu befürchten und ist, da EU-Zollnummer für seine Waren, völlig unbelastet aus der Situation gegangen.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 März 2021 18:39)
Großhändler für Pilze. Hut ab. Ich kann allerdings nur eins sagen: Ich vertraue den deutschen Gerichten exakt null und dem EUGH traue ich noch weniger. Ich hoffe allerdings, dass Sie da im Recht sind. Sehr sogar.
Sie dürfen versichert sein: In dem Moment, in dem ich ein Mandat eines Shops oder Breeders annehme, ziehe ich mir fähige Europarechtler bei. Ich weiß, was ich kann und was nicht. Wenn man sich Ihre Akte mal anschauen könnte, wäre das sicher hilfreich.
EU-Bürger (leider in D). (Sonntag, 21 März 2021 19:06)
Gerne würde ich ihnen alles was damals "erreicht" wurde zur Verfügung stellen, aber ich habe keine Unterlagen mehr, alles schon so lange her :-(
Wir hatten eine Händlervereinigung die durch Heike Krause (Kölner Anwaltskanzlei) vertreten wurde. Mit ihr waren wir auch in Brüssel. Evtl. können die noch Informationen beitragen?
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 März 2021 19:57)
Ich war ohnehin am überlegen, ob ich zu diesen Fragen mal ein umfassendes Gutachten einhole. Die Situation schreit förmlich danach...
EU-Bürger (leider in D). (Sonntag, 21 März 2021 20:03)
Bitte machen sie das, wie gesagt, die Anwaltskanzlei in Köln kann da bestimmt auch behilflich sein bzw. gute Informationen beitragen.
Ich bedanke mich für ihren Einsatz und wünsche ihnen, somit auch uns allen, ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Missstände die wir in D haben.
Besorgt (Montag, 22 März 2021 22:46)
Sehr geehrter Herr Schüller,
wie sieht es aus wenn man eine Ausbildung im pädagogischen Bereich macht, wird hier strafrechtlich strenger vorgegangen und ggf. von einer Einstellung bei einer Samenbestellung abgesehen?
MfG
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 23 März 2021 12:44)
@Besorgt:
Es wird da nicht automatisch strenger vorgegangen. Fakt ist aber: Wenn Sie einen BtM Stempel im erweiterten Führungszeugnis stehen haben, dann werden Sie viele Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, nicht mehr einstellen.
Sofern das strafrechtliche Problem eine gewisse Schwere hat, kann das Gericht auch die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbieten. Das wird wegen ein paar Samen so oder so nicht der Fall sein.
Außerdem muss die Behörde ja erstmal wissen, dass Sie in dem Bereich arbeiten. Man kann ja auch unter dem Radar bleiben. Fakt ist: In Ihrem Bereich sollten Sie mit BtM sehr vorsichtig sein und auch bei Samen sollte man tunlichst auf eine Einstellung nach § 170 II StPO hinwirken.
Besorgt (Dienstag, 23 März 2021 13:42)
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ich habe bisschen recherchiert und wollte nachfragen ob ich richtig liege: Nach § 32 Abs. 5 BZRG sollten doch nur die dort genannten Straftaten im erweiterten Führungszeugnis gelistet sein, soweit man davor nichts hatte, dort sind ja keine Straftaten aus BtMG? Also wenn man unter 90 Tagessätzen verurteilt wird und sonst nie was ausgefressen hat, sollte es ja eigentlich auch nicht im erweiterten Führungszeugnis zur Vorlage bei der Einrichtung drinstehen? (Ich mal mir gerade das Worst-Case-Szenario aus...oder gehts schlimmer?)
Besorgt (Dienstag, 23 März 2021 13:43)
Es handelt sich übrigens um drei Samen.
Opfer (Dienstag, 23 März 2021 20:29)
3 Samen ;-)wär ich froh wenn es so wenige wären. Ich hatte leider eine Großbestellung für mich und meine 5 Zeltbesitzerfreunde gemacht...muss auch auf Post warten und dann nur mit Anwalt...sonst hat man verschi....
Psychonaut (Freitag, 26 März 2021 22:32)
Also ab sofort besser den Tor Browser starten und innerhalb Deutschlands bestellen?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 26 März 2021 23:34)
@Psychonaut:
Auf solche Fragen kann ich aus rechtlichen Gründen keine Antwort geben.
Ich bitte darum, solche Fragen hier zu unterlassen.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 März 2021 08:41)
@Besorgt:
Wenn ich im pädagogischen Bereich arbeite, würde ich so gut es geht einen Bogen um die Drogen machen. Jedenfalls würde ich keinen größeren Grow fahren. Sie liegen sonst richtig mit Ihrer Einschätzung.
Überlegt (Samstag, 27 März 2021 15:12)
Guten Tag, ich habe mir jetzt einige der Beiträge angeschaut und durch gelesen.
Ich kann nur meinen Hut vor Herrn Schüller ziehen, die ganzen Beiträge so Kompetent zu beantworten und sich die Wertvolle Zeit zu nehmen um all die Beiträge zu kommentieren . Es häufen sich die Beiträge zu dem Thema ob es überhaupt erlaubt ist oder nicht. Ebenfalls häufen sich auch Beiträge dazu das per Überweisung bestellt und an die Eigene Adresse versendet wurde. Das läuft meist daraus hinaus dass der Brief oder Sendung vom Zoll abgefangen und man einen Brief vom Zoll erhält in dem man sich zu den Umständen äußern soll (Nach meiner Auffassung keine Aussage tätigen und zum Anwalt).
Ebenfalls habe ich gelesen dass per Überweisung bestellt und an eine andere Adresse geliefert werden soll. Die meisten Seedbanks geben an ihre Datenbanken in regelmäßigen Abständen zu löschen. Schenken wir dem mal Glauben und schaut zu dem Ort wo es hingeliefert werden soll. Würde der Zoll diesen Brief (wie viele andere) abfangen und der angegebene Adressat bestreitet den Brief bestellt zu haben ( Das Oben angebrochene Thema mit den Vorfällen der betrogenen Ex-Frau die aus Rache ein paar Samen vorbeischicken lässt) was hat der Zoll/Polizei dann noch in der Hand?
MfG und vielen Dank für diesen Blog
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 März 2021 22:44)
@Überlegt:
Vielen Dank. Wertvolle Zeit ist gut. Das ist hier gleichzeitig Hobby und Beruf.
Was Ihre Fragen angeht:
Es verstößt gegen § 29 BtMG, wenn man sich Cannabis Samen aus dem Ausland nach Deutschland bestellt. Und zwar ohne wenn und aber.
Keine Aussagen machen und Rechtsanwalt regeln lassen erhöht die Chance auf § 170 II StPO erheblich.
Per Überweisung bezahlen bedeutet immer: Im Zweifel kann einem die Bestellung nachgewiesen werden. Auch wenn wie gesagt in diesen Fällen bis dato selten tatsächlich eine Prüfung des Kontos stattfindet. Ich vermute stark, dass dem aus Kapazitätsgründen so ist.
Wenn bestritten wird, dass man den Brief selber bestellt hat und dies nicht etwas durch eine Überprüfung des Kontos nachgewiesen hat, dann ist die Beweislage dünn. Trotzdem neigen die Staatsanwaltschaften oft dazu, nicht nach § 170 II StPO sondern nach § 31 a BtMG oder § 153 a StPO einzustellen oder eben etwa 20 Tagessätze zu verhängen. Jedenfalls ist dem häufiger so, wenn kein Anwalt paar Worte dazu wagt. Warum dem so ist, weiß ich nicht.
In den entsprechenden Verfahren hier kriege ich eine Einstellung nach § 170 II StPO hin. Wenn das nicht klappt, ist neben der anderweitigen Einstellung immer auch mit einem Fahrerlaubnisverfahren zu rechnen. Aber auch davor muss man keine Angst haben. Es besteht hier wirklich keine dramatische rechtliche Situation, also bitte Ruhe bewahren. Durchsuchungen sind wie gesagt selten in solchen Fällen. Auch wegen der mit dem Verschwinden der Briefe verbundenen Warnfunktion. Das bedeutet aber nicht, dass man naiv an der Adresse, an der man auch die Samen schicken lässt, mehrere 600 Watt NDL´s oder die neuesten LED Hochleistungslampen über einer Fläche so groß wie das Berliner Olympiastadion laufen lassen sollte.
Nochmals wundere ich mich über die Naivität dieser Tage. Samen (=BtM) mit ÜBERWEISUNG auf eigenen Namen bestellen? Kann man irgendwie noch naiver sein?
Zum Nachdenken eine Denksportaufgabe:
1) Altgrower A ist seit seinen wilden Tagen (war 1969 in Woodstock voll stoned in der ersten Reihe, als Grateful Dead spielten. Wie es war weiß er nicht mehr, nachdem er 3 Mikros LSD eingefahren hat, ist aber ne andere Geschichte) in der Hippiezeit leicht paranoid und fühlt sich von der Polizei und dem Zoll observiert. Zur Beruhigung kifft er gerne mal. Nur selber gezogenes Edel Gras aus dem holländischen Genetikpool. Wenn er Samen bestellt, dann schickt er einen Brief mit Bargeld auf einen fremden Namen ("B") auf seine Adresse. Auf seinem Briefkasten steht dieser Briefkasten kurzzeitig. Digital hinterlässt er praktisch keine Spuren. Er schreibt nicht mal eine Mail an die Seedbank.
2) Neugrower C, Baujahr 2000 ist ein moderner, medial überfrachteter Handyjunkie. Hatte mit 13 schon 200 Pornos auf dem Rechner, synaptisch schon leicht gehandicapt wegen des übermäßigen Konsums synthetischer Cannabinoide auf irgendwelchem Trägermaterial (was ihm auf der Straße als "Cannabis" verkauft worden ist). Trotzdem stets cool den Idealen aus den Gangsterrap Videos auf der Spur und irgendwo zwischen pseudolässig und Vollhorst verortet.
Er bestellt die Samen per Mail, zahlt per Überweisung, glaubt irgendwelchen Infos auf irgendwelchen Seedbankseiten, dass er völlig legal Samen bestellen kann ("stand da doch, EU Recht und so!"). Und klar bestellt er auf den Namen "B". Logo, ist ja auch sein Name.
Sowohl in Fall 1) und 2) fischt der Zoll den Brief der Seedbank raus und es laufen Ermittlungsverfahren.
Jetzt die Quizfrage:
Ist in Fall 1) oder in Fall 2) eher zu erwarten, dass der Zoll bzw die Staatsanwaltschaft das Verfahren aus Mangel an Beweisen einstellt nach § 170 II StPO, wenn in beiden Fällen behauptet wird, man habe das gar nicht bestellt?
Xyz (Montag, 29 März 2021 17:52)
Hallo Herr Schüller,
an erster Stelle muss ich mich im Namen aller Betroffenen bei Ihnen bedanken für diese nicht selbstverständliche Arbeit und Hilfestellung die Sie hier leisten. DANKE!
zur Zeit geht mir einiges durch den Kopf bezüglich der ganzen Angelegenheit. Hab mir den Block intensiv durch gelesen aber dennoch bin ich nicht sonderlich beruhigter im nachhinein.
Problematik ist die Führerscheinstelle. Bin in der Zoll Kartei dessen bin ich mir bewusst da meine Bestellung lost ist.
Viel zu befürchten hab ich auf Grund meiner nicht vorhandenen vorstrafen und Einträge nicht. Mit ner Geldstrafe komm ich auch klar. Problem ist, das ich seit vielen Jahren nahezu täglich zum runter fahren nach der Arbeit bis zu 2g von dem göttlichen grünen Kraut zu mir nehme. Und somit als Dauer Konsument zähle. Was die Meldung an die Führerscheinstelle für mich kritisch gestaltet.
Ich hoffe sehr das mein Strafverfahren (wenn es dann läuft) nach §170 II StPO zu Einstellung kommt. Allerdings bin ich einer von den naiven dümmlingen die zu sich nach Hause bestellt und per Überweisung von seinem Konto bezahlt haben. Somit ist Einstellungen nach §170 II StPO für mich gedanklich vom Tisch und ich darf irgendwann zum RUINIEREN. (Strafe muss sein)
Seit ich von der Angelegenheit weiß bin ich den Konsum am runter Schrauben auf max 0,5g täglich.
Komme ich damit durch den piss test oder sollte ich den Konsum auf 0 Schrauben bis der ganze Quatsch vom Tisch ist? Was sind dies bezüglich Ihre Erfahrungen?
Ich hörte das es dabei auf einen aktiven Wert und einen passiven Wert ankommt. Der aktive muss bei 0ng liegen und der passive sollte nicht unbedingt auf 1000ng sein. Ist diese Info korrekt?
Und wie lange dauert es bis man mit den Werten im grünen Bereich, heißt auf 0 ist nach jahrelangem Konsum? Ich weiß sie sind kein Arzt, aber hoffe auf ihre Erfahrungen die sie vielleicht auch mit mir teilen.
Schonmal vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Zeit die Sie sich hoffentlich nehmen werden
Ich habe wirklich ein bisschen Angst wegen der Bestellung nun meinen Lappen zu verlieren, denn dann könnte ich mich begraben.
Sonnige Grüße
Xyz (Montag, 29 März 2021 17:55)
Urinieren nicht Ruinieren.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 März 2021 18:03)
@XYZ:
Wenn Sie die 0,5 Gramm täglich halten können, sollte man im Fall des Falles gute Chancen haben bei einem ärztlichen Gutachten. Der Wert muss nicht null sein und wird bei 0,5 Gramm / tgl vermutlich auch unter 75 ng/ml THC COOH am Tag der Begutachtung liegen. Ich sehe da keine größeren Probleme auf Sie zukommen.
Strafrechtlich ist das in der Regel mit einer Einstellung hinzukriegen. Im Falle eines ärztlichen Gutachtens bestehen jedenfalls dann gute bis sehr gute Chancen auf Erhalt der Fahrerlaunis, wenn der Konsum in dem Moment gestoppt wird, in dem die Fahrerlaubnisbehörde sich wegen einer Begutachtung meldet. Zudem wäre es dann sinnvoll, auf das zu hören, was ich sage.
Also cool bleiben. Bei einem Konsum von 2 Gramm pro Tag würde ich dennoch komplett auf das Führen von KFZ verzichten. Wenn Sie mal einen Unfall mit Personenschaden bauen, kann das SEHR große Probleme nach sich ziehen. Auch und gerade haftungsrechtlich können Sie die Folgen für den Rest Ihres Lebens ruinieren.
Es ist außerdem zu überlegen, ob es nicht andere Entspannungstechniken für den Geist gibt als solche, die mit Substanzkonsum zu tun haben.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 März 2021 18:04)
Die Wahrscheinlichkeit, Ihren Führerschein zu verlieren, liegt im Fall einer Begutachtung unter 5 %, wenn Sie sich helfen und vernünftig beraten lassen.
Xyz (Montag, 29 März 2021 19:14)
@ RA Schüller
Das wird definitiv Gehalten wenn nicht sogar gänzlich auf 0 geschraubt bzw zur Gelegenheit umfunktioniert.
Im Moment bin ich Ihnen so zu sagen hörig und werde es bis zur Beilegung der Angelegenheit auch weiter sein. Sollte ich also Post bekommen haben sie einen weiteren Klienten.
Ich danke vielmals Herr Schüller!
Weiz (Donnerstag, 01 April 2021 13:08)
".. auf eigenen Namen bestellen? Kann man irgendwie noch naiver sein?"
--
Ist einen fremden Namen auf den Briefkasten kleben, nicht viel naiver?
Möchte ich jemand anderen mit einer Samensendung schaden, verwende ich naturgemäß den Realname.
Nicht existierender Name, an den illegale Ware geschickt wird, ist doch viel verdächtiger.
Börni (Donnerstag, 01 April 2021 13:23)
zitat" Heute scheinen die Leute sehr unvorsichtig geworden zu sein. Hat vielleicht auch damit zu tun, dass auf den Webseiten der Versender so getan wird, als sei die Bestellung von Cannabis Samen legal (gerne mit Verweis auf den freien Warenverkehr in der EU usw). ".....naja dahingehend hat das ja sehr wohl der EUGH im NOv. klargestellt!Das nichts was in einem EU Land RECHTmässig DORT hergestellt illegal wäre in einem anderen. Der Fall war ja eine Lieferung von CBD Liquid von Tschechien nach Frankreich.Und das GEricht entschied FÜR die Besteller.......
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 01 April 2021 16:40)
@Börni:
Aus Sicht der deutschen Strafverfolgungsbehörden handelt es sich beim Bestellen von Cannabis Samen aus dem Ausland um Einfuhr von BtM nach § 29 BtMG. Hinweise auf EUGH Rspr verfängt da bis dato nicht.
@Weiz:
Wenn man Interesse an einer schnellen Hausdurchsuchung hat, ist es sinnvoll, BtM auf eigenen Namen und eigene Adresse zu bestellen.
Es ist darüber hinaus vollkommen in Ordnung, wenn Sie eine andere Sichtweise und Risikoeinschätzung haben.
Rastlos (Freitag, 02 April 2021 12:08)
Hallo Herr RA Schüller,
Danke für Ihr Update vom 29. März und der Info das es wohl doch zu HD‘s kommen kann. Gibt es Erfahrungswerte welche aufzeigen wie lange die Benachrichtigung des Zolls über die Beschlagnahmung der Sendung in Anspruch nehmen kann? Mehrere Wochen können 2 Wochen aber auch 9 Wochen sein und ich bin etwas „nervös“. Ich denke das meine Lieferung Mitte Februar Beschlagnahmt wurde und bis heute habe ich weder vom Zoll noch von der Polizei etwas gehört, daher rechne ich fast stündlich mit einer HD. Da ich in Bayern wohne gehe ich von dem schlimmsten aus, auch wenn es „nur“ 3 Samen waren. Die bayerischen Behörden sind bei dem Thema ja mehr als unentspannt.
Mir ist bewusst, das sie höchstens Anhaltspunkte was den Zeitrahmen angeht abgeben können, danke ihnen dennoch für eine Einschätzung
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 02 April 2021 14:06)
@Rastlos:
Es gibt keine Erfahrungswerte in dieser Hinsicht. Die Polizei kann auch nach einem Jahr noch vor der Tür stehen. Allerdings dauert es auch oft Monate, bis der Zoll sich postalisch meldet (dann gibt es keine Durchsuchung). Der sicherste Schutz ist immer eine saubere Bude. Das kann man nicht oft genug wiederholen. Wenn die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und mit einem Durchsuchungsbeschluss, dann ist der Stressfaktor sehr hoch, wenn Sie gerade unter 1000 Watt NDL Ihre Super Skunk Pflanzen kurz vor der Ernte haben. Und der Stressfaktor ist sehr niedrig, wenn Sie wissen, dass ihre Wohnung so sauber ist, dass es selbst auf dem Beichtstuhl nichts wesentliches zu Beichten gäbe.
Wenn eine solche Situation am Laufen ist, dann wäre man ausgesprochen leichtsinnig, wenn sich in der eigenen Wohnung noch nennenswerte Mengen an BtM befänden.
Wenn Sie stündlich mit dem Einsatz rechnen: Wahren Sie die Form und bleiben höflich. Kaffee und Kuchen kriegt die Polizei nicht oft. Legen Sie etwas Entspannungsmusik auf.
Die Polizei kann dann in Ruhe ihren Job machen, während Sie mit annähernd blütenreiner Weste dem Treiben zuschauen. Sie brauchen keine Angst zu haben. Den weiteren Verlauf können Sie entscheidend dadurch beeinflussen, was die Polizei bei Ihnen finden bzw besser nicht finden wird.
Lassen Sie also mal Ihre Nervosität los und denken Sie strategischer. Wenn man bei einer Durchsuchung nichts findet, dann läuft nur ein Verfahren wegen 3 Samen. Und das kriegt man leicht vom Tisch. Also bitte mal durchatmen. Ok?
Rastlos (Freitag, 02 April 2021 17:52)
Hallo Herr RA Schueller,
ich gebe zu mein erster Beitrag liest sich hysterischer als die Realität aussieht. Meine Wohnung ist clean und diesbezüglich befürchte ich im Falle einer HD keine bösen Überraschungen. Ruhiger schlafen werde ich wohl erst wenn die Sache vom Tisch ist, in welcher Art auch immer :)
Hoffen wir einfach das beste und danke für die schnelle Antwort. Schöne und ruhige Ostertage wünsche ich
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 03 April 2021 11:57)
Ruhe bewahren :-) Ich wünsche Ihnen auch noch ein paar entspannte Ostertage!
Jemand (Montag, 05 April 2021 19:12)
Guten Tag,
mich würde mal interessieren, wie es aussieht, wenn zwar der Nachname echt ist, der Vorname aber ausgedacht ist und meherer Personen mit den Nachnamen unter der Anschrift wohnen, die auf dem Brief zu finden ist. Wird dann erstmal gegen alle Personen mit dem Nachnamen und die bei der Anschrift wohnen ein Strafverfahren eingeleitet oder wird das Ganze dann direkt fallengelassen, weil der Angeklagte nicht zu ermitteln ist?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 05 April 2021 20:35)
Dazu kann ich wenig sagen. Wenn Sie aber aus einer Großfamilie stammen und verschiedene Personen in Betracht kommen können, dann kann es gut sein, dass das Verfahren eingestellt wird. Es kann dann aber auch gut sein, dass alle zur Sache gehört werden. Sehen Sie: Entgegen landläufiger Meinung schläft die Polizei und der Zoll nicht auf Bäumen. In einem solchen Fall könnte man sich auch veräppelt vorkommen und als Retourkutsche eine Durchsuchung des ganzen Gebäudes durchführen. Warum? Um mal zu schauen, was es da sonst noch zu holen gibt. Die Wahrscheinlichkeit steigt natürlich an, wenn die namensgleichen Unschuldslämmer schon mal auffällig waren in Sachen BtM...Kommt auch auf das Humorverständnis der ermittelnden Beamten an. Da gibt es solche und solche. Wenn Sie einen Wadenbeisser als zuständigen Ermittler erwischen, kann die Nummer mit dem Vornamen schnell ein Rohrkrepierer werden.
Mr. Unbekannt (Freitag, 09 April 2021 15:56)
Guten Tag Herr Schüller,
können Sie bitte sagen, ob Sie schon Mandanten hatten, die beim Weed Seed Shop Cannabis Samen bestellt haben und bei denen die Lieferungen beschlagnahmt worden sind? Wie sind die Verfahren ausgegangen?
Vielen Dank für Ihre Arbeit hier :-)
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 09 April 2021 18:37)
Ja, die habe ich. Und die hatte ich schon in der Vergangenheit. Paar Verfahren wurden nach § 170 II StPO eingestellt (Vorwurf: Einfuhr von BtM), einige wenige Verfahren wurden "nur" nach § 31 a BtMG eingestellt. Ich hatte in diesen Verfahren die Einstellung nach § 170 II StPO beantragt, aber nicht das gekriegt, was ich wollte. Eine entsprechende Beschwerde bei der Generaltstaatsanwaltschaft Hamburg gegen die Einstellung eines Verfahrens wegen 3 Samen durch die StA Hamburg blieb zB ohne Erfolg. Argumentiert wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft, dass ja nicht nur der Name des Betroffenen auf dem Brief stand, sondern auch noch auf dem Lieferschein, den weedseedshop gleich mit beigelegt hatte. Auch spreche die geringe Anzahl von nur 3 Cannabis Samen dafür, dass der Betroffene die Bestellung selber aufgegeben habe. Zwingend logisch ist die Argumentation zwar nicht, aber man konnte daran nichts mehr ändern. Das ist zwar immer noch besser als eine Strafe wie zB 20 Tagessätze, aber für mich muss eine Tat besser bewiesen sein.
CBD Grower (Freitag, 09 April 2021 19:06)
Mich hat es nach einer Lieferung von Sensi Seeds auch erwischt. Ich habe keinen Brief bekommen, bei mir stand die Polizei letzte Woche morgens (ich wollte gerade zur Arbeit) mit 6 Leuten vor der Tür, Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht in den Händen. Der Grund für den Beschluss waren: Die vom Zoll abgefangenen Samen!
Zum Glück baue ich zur Zeit nicht an und meine Growbox liegt auseinander gebaut in einem Karton (haben die Polizisten nicht als Growbox erkannt und wie das andere alte Anbauequipment da gelassen). Ein Freund von mir aus Frankfurt (komme selber aus Bayern) hatte ziemlich zur gleichen Zeit bei Sensi Seeds bestellt und einen Brief vom Zoll erhalten bzw. von der Polizei aus Frankfurt. Es scheint wohl auch ein wenig Glückssache zu sein, wann und bei wem eine Hausdurchsuchung kommt und bei wem nicht.
Man muss also wirklich aufpassen und sollte hier nicht naiv darauf hoffen, dass schon nichts passieren wird.
Da ich wusste, dass die Polizei nichts finden wird, war ich natürlich entspannt. Da meine Partnerin auch informiert war, dass sowas passieren kann, war das alles irgendwie halb so wild.
MeinNameistHase (Freitag, 09 April 2021 21:51)
Hallo Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Aufklärungsarbeit!
Habe mit einer falschen Email-Adresse auf einen falschen Namen mit falscher Adresse in Spanien bestellt, allerdings per Überweisung bezahlt. (Will die Sendung abfangen....)
Glauben Sie, dass ich etwas zu befürchten habe?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 09 April 2021 22:01)
Ich glaube eher nicht, dass Sie was zu befürchten haben. An die Bankdaten kommen die Ermittler nicht ran. Insofern waren Sie jedenfalls vorausschauend genug, nicht auf eigenen Namen zu bestellen...auch die Sache mit der Mail Adresse ist jedenfalls so einzuwerten, dass damit die Ermittler bei Ihnen nicht so leichtes Spiel haben.
Hans (Freitag, 09 April 2021 22:20)
@CBD Grower
Wie lange hat es bei dir und deinem kollegen in etwa gedauert, von der versendung der ware bis zum Besuch der "ordnungshüter" bzw dem Erhalt des Schreibens?
Lg
CBD Grower (Freitag, 09 April 2021 22:34)
@Hans:
Es lagen knapp 11 Wochen dazwischen. Wie gesagt: Ich hatte zwar etwas Puls. Aber wenn man weiß, dass die Durchsuchung nichts ans Licht bringt außer die alten Socken unter dem Bett, dann kann man sich einigermaßen in Ruhe einen Kaffee machen. Habe ich auch. Die Polizisten waren jetzt auch nicht unfreundlich, lief alles sachlich ab. Die haben an meinem Grinsen aber schon erkannt, dass für die nix zu holen war und haben das sportlich gesehen.
MeinNameistHase (Freitag, 09 April 2021)
Danke für die Antwort.
Überweisung war bewusst gewählt.
Woher weiß ich, dass bei Barzahlung mit Brief und der Angabe des Absenders nicht der spanische Zoll den deutschen Kollegen per Amtshilfe o.ä. Hinweise gibt? Gibt es nicht diesbezüglich überhaupt eine Zusammenarbeit mit den EU-ausländischen Behörden?
Wenn der deutsche Zoll nicht an meine Bankdaten kommt, so dürfte er doch auch nicht an einen möglichen richtigen Account beim Grow-Shop gelangen?
Catha (Samstag, 10 April 2021 08:34)
Hallo Herr Schüller, die Verfahren, die nach 31 a Btmg eingestellt wurden... waren hier Vorstrafen zB der Fall oder reichte es der Staatsanwaltschaft, dass 3 Samen eingeführt werden wollten? Danke im Voraus.
Catha (Samstag, 10 April 2021 08:36)
@ cbd Grower:
Darf ich nach der Menge fragen?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 10 April 2021 10:10)
@MeinNameistHase:
Wenn man tatsächlich Bargeld verschickt, dann doch in der Regel auch nicht mit den Realdaten auf dem Brief. Würde ich jedenfalls mal annehmen. Und ich glaube, dass Sie da zu weit denken mit der EU weiten Zusammenarbeit. Nur weil jetzt beim Zoll jemand auf die Idee kam, Briefe von Sensi Seeds mit Hilfe von 90er Jahre Technologien rausfischt und sich dafür medial mit Hilfe irgendwelcher fiktiv vollgegrowten Stadien seine 5 Minuten Fame abholt, müssen nicht alle Panik kriegen. "Zum Glück konnten wir verhindern, dass 10 Stadien mit Gras dicht gemacht wurden". Der Substext ist hier einfach nicht eben unlustig. Man fischt paar Samen raus und stellt sich hin und tut so, als hätte man gerade mit der Machete in der Hand das Medellin Kartell um seine komplette Führungsebene gebracht.
Jetzt mal Haltung bewahren, Herrschaften. Wenn die eigene Wohnung sauber ist, kann nichts passieren. Freundlicherweise wie der User "CBD Grower" evtl. die Partnerin / den Partner davon in Kenntnis setzen, dass polizeiliche Maßnahmen nicht auszuschließen sind.
Es ist in der jetzigen Situation mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen, wenn auch das Risiko nicht sehr hoch sein dürfte. Wer in dieser Situation noch zuhause einen Grow fährt, der pokert eben. Es besteht kein Grund für schlaflose Nächte, da bekannt ist, dass der Zoll gerade aktiv ist. Von einem Überraschungseffekt darf also keiner mehr reden.
@Catha:
Bei den § 31 a BtMG Einstellungen waren die Mandanten vorher noch nicht aufgefallen.
Die Entscheidung fällt hier in der Regel zwischen § 170 II StPO und § 31 a BtMG (jedenfalls wenn man nur ein paar Samen bestellt hat). Offen gesagt weiß ich gar nicht aus dem Kopf, was eine "geringe Menge Cannabis Samen" ist...müsste mal nachschauen, was es dazu überhaupt gibt an Rspr...
MeinNameistHase (Samstag, 10 April 2021 14:26)
Arbeiten Sie auch am Wochenende? ;-)
Natürlich nicht mit Realnamen, das Risiko das die Kohle futsch ist muss man eben eingehen.
Wenn man derzeit bestellt muss man einfach grundsätzlich die Risiken abwägen.
Im Fall der Fälle meldet man sich dann eben bei Ihnen...
Danke nochmal
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 10 April 2021 15:09)
Ich arbeite auch am WE, ja. Aber was heißt schon Arbeit? Das sind Themen, die mich auch privat seit ca. 1990 interessieren. Insofern kann man hier schon sagen, dass Hobby und Arbeit nicht scharf getrennt sind voneinander.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 10 April 2021 15:12)
Das Hauptzollamt Bremen verteilt gerade auch schon fleißig Briefe in Sachen Cannabis Samen...
Bruno (Samstag, 10 April 2021 15:13)
@ Herr Schüller
Welche Voraussetzungen muss ein Mandant mitbringen um in dieser Angelegenheit die Einstellung nach §170 ll StPO zu erreichen?
Die letzten Aussagen in diesem Block sind gefühlt weit von der 80-90%igen Chance entfernt.
In Beitrag Nr79 hieß es von ihrer Seite, auf Nachfrage nach Ihren erfahrungen:
"Ja, die habe ich. Und die hatte ich schon in der Vergangenheit. Paar Verfahren wurden nach § 170 II StPO eingestellt (Vorwurf: Einfuhr von BtM), einige wenige Verfahren wurden "nur" nach § 31 a BtMG eingestellt. Ich hatte in diesen Verfahren die Einstellung nach § 170 II StPO beantragt, aber nicht das gekriegt, was ich wollte. Eine entsprechende Beschwerde bei der Generaltstaatsanwaltschaft Hamburg gegen die Einstellung eines Verfahrens wegen 3 Samen durch die StA Hamburg blieb zB ohne Erfolg."
-Paar Verfahren Einstellung §170ll StPO
-Einige wenige nach §31 a BtMG
-Und der Rest? Haben die alle verschissen?
Irgendwie klingt das mittlerweile so als würde das argumentative Geschick überhaupt nichts bringen.
Frage am Rande :
Hat §31 a BtMG mit dem §31 was zu tun?
Sprich, verpfeife ich jemanden kommt mir das im Strafmaß zugute?
Es herrscht Verwirrung und das nicht zu knapp...
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 10 April 2021 16:55)
Voraussetzungen? Die zuständige StA muss auf den Vortrag des Verteidigers eingehen. Frage Nr. 79 bezog sich auf den Weed Seed Shop und von denen hatte ich nicht so viele, dass man das verallgemeinern kann. Zumal eben ein paar dieser Verfahren aus Hamburg kamen und die dortige StA bzw. GenStA die Tendenz zu § 31 a BtMG hat. Und natürlich ist es von Vorteil, wenn man nicht schon mal aufgefallen ist mit BtM Delikten oder das öfter der Fall war.
Wie Sie die Sache emotional einwerten, dafür kann ich nichts. Ich kann nur sagen, das meine bisherigen Erfahrungen so waren, dass sich 80 bis 90 % dieser Verfahren zu Einstellung nach § 170 II StPO bringen liessen. Und das gilt nicht nur für Samen. Das gilt zB genauso für etwa 50 Gramm Pilze. Die Beweisfragen sind doch die gleichen.
Nein, § 31 a BtMG hat nichts mit § 31 BtMG zu tun. In Ihrem Kopf ist also Verwirrung. Ok, zur Kenntnis genommen. Jetzt kommen Sie bitte mal runter und lesen sich v.a. im Netz nicht verrückt.
Gerne nochmal:
Selbst wenn das Verfahren nach § 31 a BtMG eingestellt wird und selbst wenn die Führerscheinstelle sich dann meldet, ist der Führerschein nicht in Gefahr, wenn Sie vernünftig beraten sind. Also mal wieder ein, zwei Gänge runterschalten innerlich.
Hans (Samstag, 10 April 2021 17:07)
@CBD Grower
Vielen Dank für die Info.
Bruno (Samstag, 10 April 2021 17:23)
@ Herr Schüller
Danke, wird sich zu Herzen genommen.
CBD Grower (Samstag, 10 April 2021 18:06)
@Hans:
Gerne.
@Catha:
15 Samen waren das. Das meintest Du doch, oder?
Catha (Sonntag, 11 April 2021 08:57)
Danke Herr Schüller.
@cbd grower
Ja genau. Danke dir. Bin mal gespannt, wie BaWü reagiert. Sind den Bayern ja gern gleich...........
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 April 2021 16:13)
Das Hauptzollamt Karlsruhe bzw. die Staatsanwaltschaft Karlsruhe schickt offenbar bei Betroffenen die Polizei vorbei, mal die Häuser und Wohnungen von Außen zu begutachten. Auch wird vorher immer direkt geprüft, ob der Betroffene schon mal aufgefallen ist. Davon ist offenbar abhängig, ob eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird. In den mir vorliegenden Fällen der StA Karlsruhe waren jeweils die Klingeln an den Häusern zu Beweiszwecken photographiert worden. Aus der Vergangenheit weiß ich, dass dabei immer geschaut wird, ob nicht irgendwo ein Lüftungsschlauch raushängt, Fenster verdunkelt sind usw. Mit Stromanbieteranfragen dürfte gerechnet werden.
Catha (Montag, 12 April 2021 17:51)
Das hört sich ja eher.... schwierig an.
Catha (Montag, 12 April 2021 17:55)
Nun habe ich zu früh abgeschickt.
Wie weit werden denn die Stromanbieteranfragen in die Vergangenheit getätigt, kann man das sagen?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 April 2021)
Wenn Stromanbieteranfragen gemacht werden (was meiner nach trotzdem eher vereinzelt und bei entsprechender Vorgeschichte der Fall sein dürfte), dann werden die Verbräuche der letzten Jahre erfragt. Aber nur die hohe Stromrechnung besagt auch nichts, wenn die Wohnung im Fall der Fälle sauber ist.
Catha (Mittwoch, 14 April 2021 11:12)
Mit dem Beitrag vom Hanfjournal frage ich mich gerade ernsthaft, ob es ungünstig sogar ist, CBD Tee im Schrank stehen zu haben, wenn es zu einer HD kommen würde..."Bundesgerichtshof verbietet den Vertrieb von Hanftee"
Marco (Mittwoch, 14 April 2021 11:22)
Hallo Herr Schüller,
mir ist aufgefallen, dass selbst Amazon im März die Samen (also die "guten" Samen, nicht das Vogelfutter) aus dem Programm genommen hat. Nachdem ich in einem anderen Forum gelesen habe, dass Sensi-Seeds wohl im April wieder nach DE liefern würde (keine Ahnung, ob da überhaupt was dran ist), habe ich aus Spaß mal bei Amazon geschaut und - siehe da - alle Samen seit kurzem wieder zu haben.
Wissen Sie was da los ist? Zufall, eine Änderung im Gesetz oder tritt Amazon gar als Lockvogel für den Zoll auf?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Marco
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 April 2021 13:13)
@Catha:
Das sehen Sie richtig.
@Marco:
senden Sie mir mal den Link von Amazon: kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Opa (Mittwoch, 14 April 2021 15:12)
Hallo Herr Rechtsanwalt Schüller,
Sie fragen sich die ganze Zeit wie der Zoll beim Phishing der Bestellungen vorgeht. Denken Sie nicht zu kompliziert wie mit KI oder Technik, denn es ist ganz einfach.
Egal welchen Versender Sie nehmen ob es nun die Samenbank direkt ist oder ein Wiederverkäufer, die Absenderadresse bleibt immer die gleiche, ob diese ein Postfach ist oder eine richtige Adresse. Bei Sensi steht immer als Absender SSB als Absender mit gleichen Adressdaten drauf.
Nun muss man kein großer Detektiv sein, um auf die Idee zu kommen, drei Testbestellungen bei den jeweiligen Versendern zu machen, um festzustellen ob das Adresslabel des Absenders immer das gleiche ist.
Wenn sich dies bestätigt wie bei sensi, brauche ich einfach alle Sendungen die mit dieser Absenderadresse versehen sind ausschleusen. Ich garantiere Ihnen das funktioniert bei allen legalen Samen Versendern im europäischen Ausland.
Technisch kann das jedes DHL Postverteilzentrum ausführen. Da braucht es weder einen Programmierer noch sonst irgendwas.
Die Software im Postverteilzentrum kann das.
Was im Umkehrschluss bedeutet, wenn die Versender nicht gefakte wechselnde Absenderadressen verwenden ist es für den Zoll ein leichtes dies immer wieder zu wiederholen.
Wer glaubt da sitzen 85 Beamten vor irgendwelchen KI gesteuerten Röntgenscanner und scannen jedes Paket das da rein kommt nach Hanfsamen, der lebt in einer Welt des Kinofilms.
Wieso sollte man sich auch den technischen und personellen Aufwand machen, wenn es so viel leichter geht.
Die Versender Unternehmen sind in den jeweiligen Ländern, wie Holland Spanien Österreich etc. legal, und werden ganz sicher nicht darauf verzichten Ihre korrekte Adresse auf ihren Postsendungen anzugeben. Das ganze wird eher dazu führen, dass die Versender Bestellungen aus Deutschland bannen. Damit ersparen Sie sich wahrscheinlich viel Ärger. Sensi Seeds macht's vor und glauben Sie mir es werden dem einige folgen, wenn das Samen Phishing zur Regel wird.
Überall auf der Welt werden Schritte nach vorne gemacht wenn es um Cannabis geht, außer in Deutschland.
Rückständiger kann ein Land nicht sein, wenn es eine milliardenschwere Industrie unterbindet, bei X-Tausend Arbeitslosen mehr nach Corona. Es werden Steuern weggeworfen, und die Schaffung von hunderten neuer Arbeitsplätzen verhindert. Ein Verbot und schärfere Verfolgung bringen überhaupt gar nichts, der Cannabismarkt und seine Peripherie wird weiterhin immer bestehen.
Leidtragende sind die, die auf dem Schwarzmarkt vergiftetes Cannabis kaufen, das ist die Folge von Prohibition.
LG
Marco (Mittwoch, 14 April 2021 15:58)
Hallo Herr Schüller,
hatte eh nicht vor noch mal Samen zu bestellen, die Natur hat ja zum Glück Mutterpflanzen und Stecklinge erfunden :-).
Nur, mein Arbeitskollege der anfangs so begeistert von Sensi Seeds war, wartet jetzt auf Post vom Zoll bzw. gleich eine HD.
Ironischerweise gab es dort zu Jahresbeginn auch noch ohne Ende Rabattaktionen, da kam bestimmt zweimal pro Woche eine SMS aufs Handy von meinem Kollegen wegen irgendwelcher Aktionen.
"Naiv" trifft es aber ganz gut, weil wir immer dachten die ganzen Rabattaktionen waren der kalten Jahreszeit geschuldet und das bekannte Ende vom Lied war, dass uns wenigstens noch die Ersatzlieferung pünktlich erreicht hat (ja, wir hatten nach langem hin und her dann doch zusammengelegt und uns 5 Samen geteilt, er 3 ich 2).
Will Sensi Seeds hier natürlich nichts unterstellen, wahrscheinlich wollten die einfach ihre ganzen älteren Samen loswerden, weil die Keimfähigkeit ja durch zu lange Lagerung bestimmt nicht besser wird.
Mich wundert halt nur, dass Amazon den ganzen März über seine Samen aus dem Programm genommen hat und jetzt gibt es sie halt wieder (und ich beobachte die Samen von Amazon schon seit Aug. v. J. regelmäßig wegen eventueller Sonderangebote).
Wobei was wundere ich mich eigentlich, wir leben ja in DE und wenn sich die FDP mit ihrem Antrag durchsetzt, dann sind wir Grower demnächst halt nur noch ganz normale Steuerhinterzieher.
Was nur weh tut ist die Aussage vom Zoll, dass die ganzen kleinen Kiffer ja brav die Coronamaßnahmen befolgen wollen und deshalb doch lieber zu Hause growen und man jetzt quasi aus Langeweile das ganze mal unterbindet.
Wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Gruß
Marco
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 15 April 2021 19:13)
@Opa:
Ich dachte mir auch, dass das eine Software macht. Und für mich ist das schon "KI". Ich bin so langsam wie früher meine eigene Großmutter, für die die Fernbedienung des Fernsehers sowas wie das 8. Weltwunder war. Muss wohl das Alter sein.
Die kann ja vermutlich auch unfrankierte Briefe rausfischen und dann ist das anhand der Absender Adresse eben einfach. Man wird jetzt sehen, wie das weitergeht. Wenn demnächst die gleiche Nummer auch bei Dutch Passion, Serious Seeds, Paradise Seeds usw passiert, dann hat man Klarheit. Und auf der Straße wird dann Gras mit synthetischen Cannabinoiden mit unbekannten Nebenwirkungen verkauft. Ich checke es echt nicht: Es kann nicht so schwer sein, den Anbau unter maximal 100 Watt zuhause zu erlauben.
Schon absurd die ganze Drogenpolitik.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 15 April 2021 19:18)
@Marco:
Da gibt es tatsächlich mal eine sinnvolle Schnittstelle zwischen FDP und den Grünen. Mal sehen, was draus wird.
Sensi Seeds hat über Jahrzehnte wirklich viele, viele Top Strains entwickelt. Keimqualitäten und Kundenservice sollen auch immer gut gewesen sein. Dass die jetzt hier zur Sau gemacht werden sollen, während zb hier in Bremen eine halbe Hundertschaft Koksdealer auf den Straßen rumlungert und man keine 5 Meter mehr laufen kann, ohne vollgelabert zu werden, erschliesst sich mir exakt null.
Ich würde alle Drogen legalisieren lassen. Die Leute nehmen ohnehin alles, was sie kriegen können.
Opa (Samstag, 17 April 2021 21:34)
Hallo Herr Schüller,
finde bei einer Legalisierung alle Regulierungen fehl am Platz.
Einschränkungen gehen immer auf Kosten des Produkts.
Wenn Sie sich mal das Dreckszeug aus der Apotheke anschauen..... Aromaloses Hydro Massenware Produkt.
Der Preis ab 15€ aufwärts, wird nur erzielt, durch die Regulierungen, nicht die Qualität.
Ist das der richtige Weg?
Der richtige Weg wäre komplett freigeben.
Keine Obergrenzen keine Regulierungen.
Dann wird das qualitativ hochwertigste Produkt den besten Preis erzielen.
Jetzt verdienen nur diese großen Pharma Cannabis Produzenten. Der kleine Bauernhof, lokal von nebenan, kommt in diesem Markt gar nicht rein, weil er keine Festung hat in der er anbauen kann.
So können auch hier wieder nur die großen Player verdienen.
Warum? Weil zuviel reguliert wird.
Deutschland wird auch diesen Zug verpassen.
Bis Deutschland wieder A sagt haben die anderen schon den Kuchen gegessen.
Vor allem werden hier mit den Samen.gerade Hobbygärtner gejagt, keine Kriminellen.
Also wäre ich Polizist, oder Richter, würde ich mir mal überlegen ob ich für sowas den Job angefangen habe. Um Gärtner zu jagen?
Da werden Menschen zu kriminellen gemacht, die niemals was kriminelles getan haben.... zumindest nichts anderes getan haben als die Pflanze die sie am liebsten Rauchen anzubauen, oder es offenbar vorbereitet haben durch die Bestellung.
Was für ein Witz....
Bei den meisten Samenbestellung handelt es sich um 1-2 Päckchen... da kann wohl keiner ein kommerzielles Interesse unterstellen.
Vor allem wenn, die Hälfte der Pflanzen verreckt und dann noch die andere Hälfte männlich ist.
Anstelle von Sensi Seeds würde ich einen Juristen beauftragen um herauszufinden , ob diese Hexenjagd, auf eine Firma überhaupt rechtens ist.
Weil wenn es exklusiv nur bei Sensi Seeds passiert ist, ist das äußerst geschäftsschädigend für die Leute.
Übrigens war das da oben eine Falschinformation, Deutschland steht immer noch auf der schwarzen Liste bei Sensi Seeds. Hätte mich auch gewundert... Ich erwarte er das auf diesem Zug noch viel mehr Versender aufspringen werden. Vor allem wenn Sensi rechtlichen Ärger deswegen bekommen hat.
Und fallen Sie nicht auf diesen ganzen Politik Mist rein. Es gibt einige Parteien die schreiben sich kurz vor den Wahlen immer gerne Cannabis Legalisierung auf Ihr Banner. Und das schon seit ich denken kann. Passiert ist genau Null.
Die wollen doch nur Jungwähler auf ihre Seite ziehen, um eine Stimme zu kriegen, ist dann jedes Mittel recht.
Nach der Wahl, ist dann vor der Wahl, aber gemacht wird überhaupt gar nichts.
Ich denke mal das war nur der Anfang...
Als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, war es für die betroffenen Abteilungen der Polizei auf jeden Fall ein Hit.
LG
Opa (Samstag, 17 April 2021 21:48)
https://service.sensiseeds.com/hc/de/articles/360002350619-An-welche-L%C3%A4nder-k%C3%B6nnen-Hanfsamen-versandt-werden-
OneLove (Sonntag, 18 April 2021 19:56)
Guden Hr. Schüller, danke für die hilfsbereitschaft.
Guden community. Wer hat den schon tatsächlich eine HD oder ein schreiben bekommen? Selber habe ich anfang des Jahres (Januar) bestellt bis heute nichts bekommen.......einfachenes + würde mir reichen, evtl. noch den monat wann bestellt würde.
Danke im vorraus.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 April 2021)
Schreiben vom Zoll gab es soweit ich das überblicken kann schon viele, Durchsuchungen nur wenige. Ist aber nur meine Wahrnehmung.
Pop (Montag, 19 April 2021 16:24)
Zitat Rechtsanwalt Schüller : "Ich würde alle Drogen legalisieren lassen."
Schade, damit bin ich hier *kopfschüttelnd* raus.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 April 2021 16:44)
Das bleibt Ihnen unbenommen. Legale Drogen wären saubere Drogen und was die Leute sich ohnehin reinziehen, das sollte legal sein. Allein darum geht es. Verbieten kann man den Konsum nicht. Es geht darum, dass die Konsumenten sauberen Stoff kriegen. Alles andere ist Lichtjahre von der Realität weg.
Derderhiermalmitgelesenhat (Montag, 19 April 2021 18:13)
Ohne davon betroffen zu sein, Kann ich Herrn Schüller für sein Engagement hier nur ein SUPER GROSSES LOB aussprechen!
Weiter kann ich mich Herr Schüller mit seiner Meinung "Ich würde alle Drogen legalisieren lassen" nur anschliessen!
Wenn Drogen in staatlichen Shops geringfügig über den Herstellungskosten abgegeben würden hätte es imho nur Vorteile für alle Beteiligten. Der Stoff wäre sauber, der Konsument nicht kriminell, und jetzt kommt's: Der internationalen organisierten Kriminalität würde die beste Einnahmequelle wegbrechen da mit dem Verkauf nicht mehr die gewünschten Gewinne erzielt werden.
Grosses Lob! Herr Schüller, weiter so!!!
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 April 2021 20:15)
Man muss nur mal durch das Bremer Steintorviertel zu laufen. Schneller kommt man an Kokain, Heroin, Crack, Meth und irgendwas, was als "Cannabis" verkauft wird, nicht ran. Ehrlich: Die stehen da zu Dutzenden. Und das seit Jahren. Und das nicht nur zum Zeitvertreib. Würden die Herrschaften da nicht auch gute Geschäfte machen, würden die da nicht stehen. Ergo sind da viele Drogen im Umlauf, von denen niemand weiß, was da reingepanscht wurde. Und angesichts von Dutzenden Todesfällen nach dem Konsum von synthetischen "Cannabis" macht es vielleicht Sinn, die Realitäten anzuerkennen: Die Nation wird immer breiter. Drogen sind sehr einfach zu erhalten und wer da immer noch meint, Verbote seien der bessere Weg: Bitte sehr, die Meinung ist ja nicht verboten. Aber ich habe eine andere.
DerKleineNick (Dienstag, 20 April 2021 11:39)
Cannabis sollte allerdings annähernd bedingungslos legalisiert werden, sonst klappt das mit dem Austrocknen der OK nicht. Sowohl der Verkauf über zertifizierte Verkaufsstellen, als auch der Anbau zur Selbstversorgung sollten legalisiert werden.
Nach der Wahl im Herbst werden die Mehrheiten im BT diesbezüglich so ideal sein, wie selten zuvor. Man kann jedenfalls sehr gespannt sein, ob sich das Verhältnis zwischen Wahlversprechen und Taten irgendwann mal ausgleicht.
Xelusah (Mittwoch, 21 April 2021 18:27)
Vielen Dank Herr Schüller für Ihr Engagement!
Müssen sich Ihrer Erfahrung nach Personen Sorgen machen, die Ihre Sendung z.B. Spanischer oder Österreichischer Shops (jeweils weniger 5 Samen) innerhalb einer regulären Lieferzeit (max 2 Tage von Versand bis Zustellung) erhalten haben. Wie häufig kommt es Ihrer Erfahrung nach vor, dass Sendungen geöffnet und dann weiterversand werden?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 April 2021 07:43)
Es ist unüblich, dass die Samen zwar entdeckt, aber nicht beschlagnahmt werden, um später zu durchsuchen bei dem Besteller.
Ausschließen kann man nichts, aber das Risiko dürfte marginal sein. Fakt ist aber auch hier: Mehr als 1 bis 2 LED Lampen mit 50 Watt sollten über den Pflanzen, die aus diesen Samen wachsen, nicht hängen. Strafbar ist auch das, aber jedenfalls bei 50 Watt noch in einem überschaubaren Rahmen.
Mir ist auch bekannt, dass hier hauptsächlich die Samen von Sensi beschlagnahmt worden sind und viele Briefe von anderen Firmen noch durchlaufen. Sensi Seeds hat zB die "Ehre" samt allen Sorten in dem Körner (passend irgendwie) BtMG Kommentar (vgl https://tinyurl.com/3kyfu574) erwähnt zu werden. Sensi Seeds ist einfach ein Big Player in dem Bereich und macht (was bei der Qualität nicht wundert) einfach viel Umsatz und damit viel Post.
@Der kleine Nick:
Ich bin auch sehr gespannt, wie das mit der Legalisierung weitergeht. "Ideal" ist hier aber gar nichts. Aus dem Hanfjournal (vgl https://tinyurl.com/3uuhwe4z):
"Vor der Bundestagswahl im Herbst 1998 buhlten die Grünen um die Gunst der Kiffer und versprachen eine Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten. Nachdem am 27. Oktober 1998 die Rot-Grüne Bundesregierung ihre Arbeit aufnahm, machte sie jedoch nicht etwa das Hanfsamenverbot rückgängig, sondern intensivierte die Kifferjagd mit viel propagandistischer Begleitmusik. So stieg die Anzahl der polizeilich registrierten Delikte in Bezug auf Cannabis von 112.923 im Jahr 1998 auf 177.203 im Jahr 2004. Dies entspricht einer Zunahme um 57 Prozent. Die Gesamtzahl der registrierten BtM-Delikte stieg im gleichen Zeitraum von 216.682 auf 283.708 entsprechend einer Zunahme um 31 Prozent. Die auf Cannabis bezogenen Delikte stiegen in jener Zeit deutlich stärker an als die Gesamtzahl der registrierten BtM-Delikte."
Das war zu Zeiten, als ich in Göttingen studiert habe. Man konnte vorher noch Samen in den Growshops kaufen. Dann kamen die Grünen mit ihren leeren Versprechungen und haben alles noch viel schlimmer gemacht.
Wie auch immer (Donnerstag, 22 April 2021 22:01)
@CBD Grower: Wurden Computer/Handy mitgenommen?
DerKleineNick (Sonntag, 25 April 2021 13:06)
Ich bin da etwas optimistischer und halte auch den Vergleich mit der Situation 1998 für schwierig. Zum einen war Cannabiskonsum imho im öffentlichen Diskurs längst nicht so präsent wie heute, zum anderen deuten die Zahlen nicht nur auf einen höheren Verfolgungsdruck, sondern schlicht auch auf gestiegenen Konsum hin. Ich sehe jedenfalls z.Z. wesentlich mehr Initiative. Und wie bei so vielen Dingen, könnte die Pandemie auch hier zum Katalysator werden. Aber lassen wir uns überraschen :)
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 25 April 2021 20:39)
Ihr Wort in Gottes Ohren. Ich traue keinem Politiker für 50 Cent....
GrundZurSorge? (Montag, 26 April 2021 16:47)
Ich habe im Dezember Samen bei Sensi Seeds bestellt (und auch erhalten). Ist denn Im Zuge der Ermittlungen zu befürchten, das deren Kundendaten an die Behörden gehen?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 26 April 2021 19:24)
Die niederländischen Behörden leisten keine Amtshilfe, soweit mir das bekannt ist. Nach niederländischen Recht macht sich ja Sensi Seeds nicht strafbar...insofern ist nicht damit zu rechnen, dass die die Kundendaten rausgeben müssen.
Frank H. (Dienstag, 27 April 2021 18:13)
Vielen Dank Herr Schüller für ihr Engagement und die Aufklärungsarbeit. Sollte ich ein Schriftstück oder eine Hausdurchsuchung erhalten, würde ich Sie gerne mit dem Fall beauftragen.
Ehrlich gesagt würde ich lieber einen uncharmanten Brief vom Zoll erhalten, und ähnlich wie bei einem Verstoß des ruhenden Verkehrs ein angemessen hohes Bußgeld bezahlen, als diese drückende Ungewissheit zu ertragen.
Ein mögliches Kriterium ist ein hoher Stromverbrauch. Das kann allerdings viele Ursachen haben. Vom Betrieb einer Sauna, oder dem sogenannten Kryptomining, bis hin zum Betrieb eines Terrariums oder Aquariums
(und auch vom Gebäudetyp und der Anzahl der Familienmitglieder abhängen).
Meine Frage zum Stromverbrauch:
Wie sieht dabei das Mess- bzw. Entscheidungskriterium aus?
Ab welchen Verbrauchswerten geht bei der Strafverfolgungsbehörde das "rote Warnlicht" an?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 27 April 2021 18:47)
Wenn Sie ein Schreiben vom Zoll erhalten, besteht eine sehr gute Chance, das Verfahren nach § 170 II StPO zur Einstellung zu kriegen.
Es gibt keine pauschale Grenze, aber der angesichts des Stromverbrauchs die Probleme losgehen. Wenn Sie aber deutlich über dem Durchschnittsverbrauch dessen liegen, was für Sie (und ggfls Ihren Anhang) üblich ist, dann ist das natürlich ein Hinweis, der bei ziemlich jeden Richter dazu führen wird, dass er den Antrag auf Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft bejaht.
Es ist wegen der Unabwägbarkeiten in den Fällen hier mit Sicherheit die beste Alternative, wenn das Haus bzw. die Wohnung sauber sind.
Wenn die Polizei nach Samenfund einmarschiert und bei Ihnen 1 Kilo Cannabis oder mehr findet (oder auf jeden Fall eine nicht geringe Menge Cannabis), dann wäre das keine gute Entwicklung. Und zwar deshalb, weil das ziemlich absehbar war. Nach wie vor denke ich, dass die meisten Fälle ohne Durchsuchung ablaufen werden. Ich habe aber Mandanten, wo es Durchsuchungen gab wegen der Samenbestellungen.
Caramelo (Donnerstag, 29 April 2021 16:58)
Hallo Herr RA Schüler,
gab es schon bekannte fälle vom " High Supplies" Shop?
habe dort 5 samen bestellt & per Paysafe Karte bezahlt. Wohne in Baden Württemberg und bin nicht vorbestraft. habe Angst vor einer HD. Habe keine Utensilien zuhause ausser CBD Blüten ( gering) und Longpapes etc.
Bin auf die derzeitige Samen-Situation leider erst nach der Bestellung aufmerksam geworden...
ist das erste und letzte mal das ich sowas bestelle das steht jetzt schon fest.
habe vor 1 Woche bestellt also ist theoretisch noch zeit dass der brief durchkommt.
Würde sie allerdings im Eintreten des Alptraums engagieren.
Liebe Grüsse
Ihr Caramelo
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 29 April 2021 17:34)
Von denen hatte ich noch nichts auf den Tisch. Kannte die offen gesagt noch gar nicht. Sind ja offenbar nicht die typischen Markenreseller. Züchten die die Samen selber?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 29 April 2021 17:36)
Dem Grunde nach kann von jeder Seedbank und von jedem Händler was beschlagnahmt werden. Wenn die Wohnung einigermaßen sauber ist, ist das die halbe Miete. Den Rest wird man dann noch sehen. Kein Grund zur Panik, vor allem wenn das erst 1 Woche her ist....
Caramelo (Donnerstag, 29 April 2021 18:13)
Ich habe keine Ahnung :) ich habe den Shop ausgewählt weil sie Paysafe Karten Zahlung akzeptieren und ich das als sicher empfand. ausserdem werben sie mit diskreter Bestell & Versandabwicklung.. aber gut .. wie Sie schon meinten: es kann jeden treffen. Ich hoffe dass sie andere Briefformate verwenden wie die von Sensi Seeds. Ich bete zum heiligen Pflanzengott dass er mich dieses eine mal noch davon kommen lässt ... ansonsten bis bald ;)
Noob (Donnerstag, 29 April 2021 21:30)
Vielen Dank erst einmal für die detaillierten Informationen abseits von Foren, in denen sich jeder damit brüstet, wie schlau er dsoch sei und einfach 100 Samen bestellt und per Überweisung oder Kreditkarte zahlt. Seltsamerweise berichtet dort nie jemand davon, wie er hochgenommen wurde.
Nun zu meiner Frage:
Wenn es zu einer Bestellung kommen sollte, die Bezahlung per Briefumschlag mit Bargeld abgewickelt würde und die Samen dann an einen Bekannten, der sauber ist, geliefert werden und der Umschlag dann abgefangen wird. Kann sich dann besagter Bekannter "dumm stellen"? Er hat es ja auch tatsächlich nicht selber bestellt. Ob eine Rechnung beiliegt, da bin ich mir gerade nicht hundertprozentig sicher. Derjenige, der die Samen bestellt hat, hat sich ja trotzdem online registriert und die Bestellung durchgeführt und eine Mailadresse hinterlegt. Aber der Auslöser der bestellung und der Adressat sind zwei unterschiedliche Personen.
Inwiefern ist dies für den Zoll/ die behörden nachvollziehbar bzw. inwiefern darf bzw. wird da nachgeforscht?
Ich wäre sehr verbunden, wenn sie eine Antwort für mich parat hätten.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 29 April 2021 22:22)
Warum braucht es einen Bekannten als Adresse und "Namen".
Ich erwähnte bereits an anderer Stelle, dass ich nicht nachvollziehen kann, warum die Leute überhaupt auf Realnamen (von wem auch immer) bestellen. In grauer Vorzeit (muss ein anderer Planet gewesen sein) klebte da kurzzeitig ein anderer Name am Briefkasten. Ein fiktiver Mitbewohner namens Müller-Meyer-Schulze. Der hat sich dann die Sachen bestellt und zog nach Lieferung samt Namen auf den Briefkasten wieder in die weite Welt hinaus.
Sehen Sie: Ich kann Ihnen doch hier keine Ratschläge erteilen, wie Sie das Gesetz brechen. Es ist anmaßend, dass von mir zu verlangen. Aber wundern darf ich mich, dass man heute scheinbar nicht selber auf die einfachsten Ideen kommt, die in den 80 / 90igern völlig üblich waren. Komische Zeiten.
Noob (Freitag, 30 April 2021 06:32)
Entschudligen Sie, wenn das als anmaßend rüberkam. Die von mir beschriebene Situation ist bereits so geschehen, ich wollte das nur so formulieren, als wäre es nicht der Fall, um nicht allzu eindeutig zu formulieren.
Danke trotzdem für die unglaublich schnelle Antwort.
Ja zugegebenermaßen bin ich auf die Idee des Überklebens nie gekommen, das ist sicherlich nicht sonderlich schlau, da muss ich wohl oder übel zustimmen.
Ich möchte im Prinzip nur sichergehen, dass im Falle eines Falles keine riesigen Probleme auf besagten Freund zukommen. Wie dem auch sei: Vielen Dank für die hier gesammelten Informationen.
Sebastian K. (Freitag, 30 April 2021 08:09)
Kann das möglicherweise auch mit der Änderung des Postgesetzes zum Jahresbeginn in Zusammenhang stehen? Schließlich wurden Dienstleister nun gesetzlich dazu verpflichtet auffällige Sendungen an die polizeilichen Stellen zu übermitteln.
Vorstellbar wäre für mich, dass es mglw. zu einem Fall nach §39 Absatz 4 kam und man entsprechend von Absatz 5 gebrauch gemacht hat und eine Abfrage nach Absender durchgeführt wurde, um weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Oder bin ich da flasch gewickelt?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 30 April 2021 08:37)
@Noob:
Kein Problem und kein Grund, sich zu entschuldigen. Ich bin nur irritiert über die mangelnde Kreativität heutzutage. Lassen Sie Ihren Bekannten da raus. Sie verlagern das Problem doch nur auf einen "Freund". Und wenn ich so einen "Freund" hätte wie Sie, dann würde ich aus "Freundschaft" mal 5 x 100 Gramm Gras in Holland auf Ihren Namen bestellen und für Sie hoffen, dass da keine riesigen Probleme auf Sie zukommen. Herr im Himmel, was schreiben Sie da? Ein Freund soll IHR strafrechtliches Risiko übernehmen? Da ballt sich hier die Faust in der Tasche, was sind das für grob unsolidarische Gedanken Ihrerseits, reissen Sie sich mal zusammen!
@Sebastian K
Nein, da sind Sie eher auf der richtigen Spur...
Stefan Grasskopf (Freitag, 30 April 2021 15:50)
Sehr geehrter Herr Schüler,
habe eine Frage was droht mir strafrechtlich wenn bei mir CBD gefunden wird. Ist ja mittlerweile auch in Deutschland frei verkäuflich, allerdings nicht die Blüten. Sollte sie diese finden auf was kann ich dann verklagt werden? denn es befindet sich ja nur 0,2% ThC in denen.
Ebenso stellt sich mir die Frage bei einem Urintest. der schlägt ja auf Cannabinoide an...was CBD ist. aber strafrechtlich muss ich doch nur was befürchten bei THC oder? ( bezüglich führerschein)
Könnte ja auch durch CBD öl dort hineingelangen... ( welches man überall bekommt)
Kommt man sich wie ein Schwerverbrecher langsam vor :)
Vielen Dank schon mal für ihr Engagement im Allgemeinen zu diesem Thema.
Gruss
Stefan Grasskopf
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 30 April 2021 16:15)
Ist das Ihr Realname? Soll ich das löschen?
Besitz von Cannabis zu Konsumzwecken ist nicht legal und die Konsumzwecke werden unterstellt. Es gibt in Deutschland keine Möglichkeit, Cannabis (außer wenn man es ärztlich verschrieben bekommt) legal zu besitzen / anzubauen usw.
Es ist egal, wieviel THC enthalten ist.
Critical (Montag, 03 Mai 2021 13:09)
Hallo Herr Schüller
Gab es nach ihrer Kenntnis schon Fälle von der Seite "Oaseeds"? Habe erst nach Bestellung von der Zollaktion erfahren und warte trotz Expresslieferung seit ca. zwei Wochen und es kam nichts bisher. Spielt ihrer Erfahrung nach der Versanddienst eigentlich eine Rolle oder sind DHL, UPS, Fedex etc. alle gleichermaßen betroffen?
vielen Dank für ihr Engagement!
Grüße
Toni (Montag, 03 Mai 2021 21:51)
@Critical
Ja, Oaseeds ist auch betroffen. Anfang Februar bestellt, heute kam Post. Ich denke es sind alle Versanddienste betroffen, da die Pakete im internationalen Logistikzentrum hängen bleiben.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 Mai 2021 23:42)
Ich kann nicht sagen, ob das auch alle Briefe von Oaseeds nach dem Sensi Seeds Strickmuster von einem bestimmten Hauptzollamt beschlagnahmt werden. Wenn das wieder Köln ist, wäre das natürlich naheliegend.
Critical (Dienstag, 04 Mai 2021 15:55)
@Toni
Das ist natürlich genau das, was ich nicht lesen wollte. Aber trotzdem danke für die Info!
@Hr. Schüller
Also ist die Seite ihnen ja scheinbar durchaus ein Begriff. Naja mehr als beten kann man jetzt wohl nicht mehr.
PS: Sie können meine Eingangsfrage #138 jetzt löschen. Vielen Dank!
Bella (Samstag, 08 Mai 2021 20:51)
Hallo Herr Schüller,
wenn mitte Februar 6 Samen bestellt wurden und diese vermutlich abgefangen wurden, ist da die Wahrscheinlichkeit für eine HD hoch? Oder eher niedrig, da es nur 6 Samen waren? Es gab bis dato kein Schreiben vom Zoll o.ä., man hat noch garnichts gehört. Das bereitet natürlich Sorgen.
Die Wohnung ist sauber, werden bei einer möglichen HD dennoch Handy und Laptop beschlagnahmt? Besagter Laptop ist ein Firmenlaptop welcher täglich geschäftlich benötigt wird. Das wird die Polizei nicht interessieren, dennoch macht man sich natürlich Gedanken, dass man in diese Situation kommt. Besonders, weil man dann dem Chef erstmal erklären muss wieso der Laptop plötzlich weg ist...
Vielen Dank für Ihre Mühen und Ihren Einsatz!
Gruß Bella
Maria (Sonntag, 09 Mai 2021 13:14)
Ich stelle mir aktuell die selben Fragen wie @Bella. Versendet am 17.02., bisher nichts gehört. Wohnung ist sowieso sauber, weil das die erste (und mit Sicherheit auch letzte) Bestellung war.
Maria (Sonntag, 09 Mai 2021 13:15)
Es geht ebenfalls um 6 Samen.
0815 (Sonntag, 09 Mai 2021 13:24)
Guten Tag Herr Schüller,
Bei mir ist es exakt die gleiche Situation wie bei meinem Vorredner.
Allerdings habe ich meinen Nachnamen leicht abgeändert und ebenfalls den Wohnort absichtlich falsch geschrieben, Straße und Postleitzahl stimmen. Kann das auf irgendeine Art und Weise evtl. von Bedeutung sein. Die Bestellung war Mitte/ Ende Februar, ebenfalls bei SensiSeeds.Bisher habe ich kein Schreiben vom Zoll erhalten. Information am Rande.:Ich wohne in Bayern, die Bestellung wurde vom Privatlaptop ( über Tor Browser) getätigt und in Bar bezahlt. Die Bezahlung ist auch eingegangen da mir SensiS. ca. 2-3 Wochen danach eine Versandbestätigung geschickt hat.
Vielen Dank und liebe Grüße
0815 (Sonntag, 09 Mai 2021 13:38)
Nachtrag: es handelt sich um eine Bestellung von 3 Samen. Ich weiss dass man dazu keine pauschale Aussage treffen kann,dennoch würde mich ihre Meinung dazu interessieren wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung ihrer Ansicht nach ist
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 09 Mai 2021 18:10)
@Bella:
Ich kann keine Wahrscheinlichkeiten tippen in Sachen Hausdurchsuchung. Das ist unseriös. Bei Durchsuchungen werden idR jedenfalls dann keine elektronischen Geräte mitgenommen, wenn die Wohnung sauber ist und bei der Durchsuchung nichts gefunden wird. Aber auch darauf gibt es keine Garantie.
Es kamen schon Durchsuchungen wegen der Samen vor, aber deutlich häufiger kam nur ein Brief vom Zoll.
@Maria:
Siehe Bella
@0815:
Wohnort falsch geschrieben? Namen leicht geändert? Das wird ja immer unterhaltsamer hier. Was versprechen Sie sich denn davon? Das Strafverfahren wird gegen die Person geführt, die auf dem Brief steht. Und wenn es sich um Ihre Adresse handelt, dann gegen Sie, wenn der Name jedenfalls sehr ähnlich ist. Gibt dann halt eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt, ist so kompliziert nicht.
0815 (Sonntag, 09 Mai 2021 20:14)
zugegeben ich habe mir nicht wirklich was davon versprochen, es gab nur keine alternative möglichkeit des Versands, auch einen Fake namen am Briefkasten anbringen war nicht wirklich möglich da ich den Postboten persönlich kenne ( ich wohne in einem 100 Seelen Dorf in der bayerischen Provinz).
Meine Frage bezog sich in erster Linie darauf ob es Erfahrungen oder dergleichen gibt, ob nach einer gewissen Zeit davon auszugehen ist dass "nichts mehr kommen wird" ( also sowohl vom Zoll als auch in Sachen HD) oder ob es sein kann dass ich auch nach z.B. einem Jahr oder noch später erst was von den Behörden höre. so nach dem Muster "jetzt sind x Monate vergangen, da kommt höchstwahrscheinlich nichts mehr". Die Wohnung ist natürlich sauber
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 09 Mai 2021 20:37)
Es gibt da keine festen Ablauffristen. Klar kann noch nach einem Jahr was kommen, ist aber unwahrscheinlich. Jedenfalls für Bayern. In Bremen würden mich auch mehrere Jahre nicht überraschen. Den Rekord hält hier ein Mandant, der von der Führerscheinstelle 7,5 Jahre nach einer Alkoholfahrt Post vom Amt erhielt. Wie gesagt: Wenn die Wohnung sauber ist, kann man das eher entspannt sehen.
P. Brown (Sonntag, 16 Mai 2021 18:18)
Ich denke noch gerne an Herrn Özdemirs ICE-BUCKET-CHALLENGE zurück. Wie äußert er sich zu den derzeitigen Vorkommnissen, wenn Annalena Baerbock und Friedrich Merz demnächst in einem Kabinett sitzen? Hilft hier natürlich nicht weiter - aber vielleicht bei der Wahlentscheidung....
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 17 Mai 2021 08:28)
Auf welche Vorkommnisse spielen Sie gerade an? Die Challenge hatte ich schon komplett vergessen. War auch mal wieder so ein Wohlfühlhype, mit dem die Mittel- und Oberschicht ihr Ego gestreichelt hat, um sich gut zu fühlen. So ist das im Neoliberalismus heutiger Prägung.
Oha (Montag, 17 Mai 2021 10:38)
Guten Tag Herr Schüller,
ich bestellte 10 Samen im Internet aus Spanien.
Das Päckchen kam zwar an, allerdings war ein Vermerk drauf mit : Inhalt prüfen.
Die 10 Samen, sowie 5 gratis Samen, die Beilage wie gratis Feuerzeug, gratis Grinder und gratis Paper wurden entnommen.
Lediglich Reklameblätter und Werbungszettel waren noch drin.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Ich hoffe, dass nur Post kommt und kein unangenehmer Besuch an der Tür klingelt.
In der Wohnung habe ich natürlich nichts Belastenden.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 17 Mai 2021 20:49)
Entspannt bleiben. Wenn die Wohnung sauber ist, drohen keine größeren Probleme. Mehr können Sie zur Zeit nicht machen. Aber ich meine das ernst: Es gibt keinen Grund für schlaflose Nächte. Wenn Post kommt: Ich kriege fast alle diese Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt.
Oha (Montag, 17 Mai 2021 21:21)
Vielen Dank.
Ich werde mich dann in geraumer Zeit bei Ihnen melden.
Einen schönen Abend
1234 (Dienstag, 25 Mai 2021 10:18)
Ich hätte eine kurze Frage an die Allgemeinheit.Folgende Situation: Ich habe am 11.02.21 bei SensiSeeds bestellt, die Lieferung ist nie angekommen.Vom Zoll habe ich bisher nichts gehört.Wenn ich bei SensiS. auf meinen Account gehe dann steht dort unter Bestellstatus "bezahlt". Jetzt meine Frage: Steht bei denen die ihre Lieferung ebenfalls nicht erhalten haben dort ebenfalls "bezahlt" oder "versendet" oder dergleichen? Mich würde interessieren ob evtl. die Möglichkeit besteht dass meine Samen gar nicht versendet wurden, da SensiS. den Versand nach Deutschland ja dann irgendwann eingestellt hat. Ich habe in Bar bezahlt , und das Geld ohne Absender nur mit der Bestellnummer im Umschlag verschickt.
Vielen Dank und liebe Grüße an Alle
Ichwarsnicht (Dienstag, 25 Mai 2021 20:23)
Hallo 1234. Habe auch am 17.02. bestellt und noch nichts gehört. Sensi Seeds hat aber noch bis März verschickt. Nach dem Status "bezahlt" gibt es kein "versendet" .Erst nach dem öffentlich machen vom Zoll wurden die Lieferungen nach D. eingestellt. Kenne noch 2 andere Besteller (Bar und Überweisung),da ist auch noch nichts gekommen Einfach Bude sauber halten (Outdoor Saison fängt an :-) , zum Entspannen nur noch paar Bierchen und abwarten ob ein Brief kommt....nervt zwar,aber man ist ja selbst schuld :-(
Jetzt noch ein Dankeschön an Herrn Schueller, sehr informativ hier
IchIsIch (Donnerstag, 27 Mai 2021 10:12)
@1234: die letzte Sendung ging am 4.3.21 raus bei SensiSeed. Sprich, wenn z.B. am 3.3. ein "bezahlt," stand, dann....Pech. Leider.
Abwarten und... sauber bleiben...
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 27 Mai 2021 17:47)
Die Samen sind sehr wahrscheinlich beschlagnahmt worden. Wie Nr. 157 schon sagte: abwarten und sauber bleiben. Die Polizei macht öfter Ortsbegehung und schaut auf die Klingelschilder (Abgleich mit dem Namen von den Briefen) und checkt so mal ein wenig die Lage. Wenn da jetzt irgendwo Lüftungsschläuche aus dem aufgekippt Velux Fenster hängen oder (Klassiker) Fenster mit Alu Folie blickdicht gemacht wurden, muss das nicht zwingend von Vorteil sein.
Es ist in mehreren Akten zu lesen gewesen, dass die Polizei vor Ort schon mal observiert und auf Auffälligkeiten geachtet hat.
Wenn die eigene Wohnung sauber ist, kann nichts passieren.
Lexa (Freitag, 04 Juni 2021 20:04)
Hi, hatte vor gut einer Woche bei Suzy seeds bestellt, ist heute auch angekommen, aber fand merkwürdig das der Deckel des Umschlag zu leicht aufging und darunter ein tesastreifen mit der Aufschrift "RE-OPEN TAPE" zu lesen war, ist zu vermuten daß da schon jemand reingeschaut hat, fehlen tut nichts aber kann es sein das die Behörden abwarten bis alles blüht und dann zuschlagen? Wäre es überhaupt erlaubt vom Zoll geöffnete Post (welche verbotene Ware enthält) weiter zu senden ?
Liebe Grüße aus der Kurpfalz.
Drdude (Samstag, 05 Juni 2021 07:36)
Hi, ich habe Samen aus Spanien senden lassen. Mein Name steht darauf, aber nicht meine Anschrift, und darüber hinaus wurde von einem fremd Konto bezahlt.
Muss ich mir da rechtlich sorgen machen? Denn anscheinend kommen meine Samen nicht an und somit scheint klar der Zoll seine Finger im Spiel zu haben. Vielen dank im Voraus
Drdude (Samstag, 05 Juni 2021 09:45)
Und noch eine Frage... Bei der Stromversorgeranfrage, wird da nur die Wohnung oder gleich das ganze Haus überprüft indem man lebt? Lg
Bukem (Samstag, 05 Juni 2021 11:52)
@Lexa und @drdude: wenn Sie sich die gesammelten Einträge hier durchlesen: grundsätzlich sollten sie sich klar Sorgen machen und vorbereitet sein und Ihre Wohnung schön sauber halten.
Sie sollten auch nicht davon ausgehen, dass zur Wohnung gehörende Keller oder Dachböden nicht mit durchsucht werden.
DrDude (Samstag, 05 Juni 2021 21:00)
Also meine Wohnung sowie Keller etc ist sauber.
Und wie sieht's mit ner Werkstatt im Keller vom Vermieter aus? Da dürfen die doch nicht einfach so rein, richtig? Zumindest rechtlich gesehen, ob sie es nun machrb ist ne andere sache,, denke ich mir
Loretta (Mittwoch, 09 Juni 2021 21:01)
Besteht das Risiko, dass auch die Gespräche abgehört werden, die man mit dem Telefon macht?
Also Festnetz, und Handy.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 10 Juni 2021 08:34)
@Loretta
Aus Kapazitätsgründen kommt das natürlich selten vor. Und praktisch nie, nur weil Samen gefunden wurden. Wer über Festnetz und Handy strafrechtlich relevante Dinge austauscht, ist aber ein ohnehin viel zu unvernünftig.
@DrDude:
Die dürfen nicht einfach beim Vermieter rein, richtig.
Amsterdam Dude (Freitag, 11 Juni 2021 09:14)
Hallo Herr Schüller,
was denken Sie bezüglich der Ermittlungen der deutschen Behörden gegen die Samenbanken, die sich ja im Ausland befinden und soweit ja im legalen Bereich agieren, sei es hier aus den Niederlanden oder eben aus Spanien. Im Grunde hat sich ja alles in Richtung Spanien verlagert, was die Samengewinnung betrifft. Nicht nur europäische Samenhändler, als auch US oder auch kanadische Seedbanks haben mittlerweile in Spanien ihre Teams dank der Outsourcing-Möglichkeiten und können somit kostengünstig zu den besten Bedingungen ihr Samengeschäft optimieren.
Die Ermittlungen dahingehend dauern ja doch recht lange. Denken sie irgendwann könnte es auf EU-Ebene möglicherweise das Aus der Samenbanken eingeleitet werden?
Also ein komplettes Anbauverbot in Spanien durchgesetzt werden?
Wie kann es eigentlich sein, dass Samen unter das Betäubungsmittelgesetz fallen? Sowas ist doch wieder typisch Deutsch. Samen alleine richten doch keinerlei Schaden an. Da Hanfsamen als EU-Handelsgut überall in Europa legal zu bekommen sind, ist es eine Schweinerei das deutsche Gerichte damit durchkommen und die Leute wegen Samen überhaupt bestrafen dürfen.
Das ist doch eindeutig wieder ideologisch zurechtgebogen!
Macht doch gar keinen Sinn!
Können sie nicht was dagegen tun, einen Stein ins Rollen bringen, damit der Handel mit Hanfsamen in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann?
Es muss doch möglich sein den Handel mit Hanfsamen zu ermöglichen, wenn das in allen anderen Ländern auch möglich ist!
Vielen Dank
Fragenheini (Freitag, 11 Juni 2021 12:29)
Also ich empfinde das Vorgehen des Zolls als absolut gesetzeswidrig. Im Gesetz ist ausdrücklich geregelt, dass Cannabissamen legal sind, wenn diese nicht zum illegalem Anbau bestimmt sind. Ich habe zahlreiche Freundinnen und Freunde in der ganzen Welt, die ich auch öfters mal besuche und die in ihren Ländern legal anbauen (Schweiz: THC arme CBD-Sorten dürfen angebaut werden; Österreich: man darf meines Wissens anbauen so viel man will, so lange die Pflanzen nicht in die Blühte gehen; Jamaika: Der Anbau ist dort unter bestimmten Umständen vollständig legal, insbesondere für Rastafari; USA, Kanada, NL etc...
Diese Unterstellungs- und Gesinnungsjustiz ist für mich nicht nachvollziehbar. Nur weil ich Samen bestelle, heißt das doch nicht, dass ich selber anbaue. Das ist iin etwa so kriminell wie Geld abheben, weil ich damit einen Polizisten bestechen könnte.
Macht es Sinn, dem Hauptzollamt vor Bestellung aus NL eine Liste meiner Freundinnen und Freunde zukommen zu lassen, denen ich über das Jahr immer wieder Cannabissamen zukommen lassen möchte um diesen in den Heimatländern eine Freude zu machen, so dass etwaige Pakete erst gar nicht beschlagnahmt werden?
Der alte Kerl (Freitag, 11 Juni 2021 21:28)
Bei mir handelte es sich um 15 stück. Leider nur nach § 31a eingestellt.
Ging sehr schnell mit Anwältin aber fast 2000 € nur für das Ermitlungsverfahren
Bin erst durch das Forum von Herrn Dr. Schüller über die drakonischen Strafen aufmerksam geworden in Bezug § 29 BTMG. War mir nicht bewußt daß auch Saatgut strafbar ist.Kumpels haben das in den 90ergern immer gekauft ohne Strafen zu erwarten. Die roten und grünen Brüder haben da wohl iim Jahre 98 geändert. Wußte ich nicht. Bin eben ein oller Trottel der fast 45 Jahre gearbeitet und viel Steuern bezahlt hat. Das es übel werden könnte , wenn die Samen abgefangen werden war mir schon klar. Nach dem Motto. Mal gucken ob der Kerl was anpflanzt. War nicht der Fall. Habe nur alle Jubeljahre in Amsterdam geraucht wenn ich mal mit KLM da war. Nun auch vorbei.
Ich habe nicht geahnt,wie schnell mann als Schwerverbrecher verfolgt wird.
Dieses Land wird langsam lächerlich in manchen Sachen.
Obwohl : in Thailand kann man die Todesstrafe erwarten. Das ist fakt.
Also bleibt mir mit fast 62 Jahren nichts anderes übrig als Schmerztabletten zu nehmen und mir die Rübe wegzusaufen um das Leben als Frührentner und die Altersarmut zu ertragen. Dafür reicht es gerade noch.
Danke an unsere K.... Regierung .
Arme Jugend
Ps. Wer Rechtschreibefehler findet darf sie gerne behalten
Bukem: (Sonntag, 13 Juni 2021 13:45)
@Fragenheini: ihre persönlichen politischen Hoffnungen und Ansichten befreien Sie leider nicht von strafrechtlichen Konsequenzen. Sie können die eine Liste natürlich erstellen, das läuft dann aber eher in Richtung einer strafrechtlichen Selbszanzeige.
Wenn Sie sich ohne Grund Ärger und Kosten, vermutlich auch mit der Führerscheinstelle, aufbinden wollen, dann genau so machen. Falls nicht, dann lieber nicht. Zumindest Ihre Freunde in aller Welt würden das auch besser finden
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 13 Juni 2021 19:27)
@Amsterdam Dude:
Ich habe kürzlich einen ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt angeschrieben, wie seine Rechtsauffassung hier ist. Antwort:
"Auf die Schnelle kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass ich Ihre Rechtsauffassung teile. Die Verantwortlichen von niederländischen Samenbanken machen sich meiner Meinung nach wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens (ggf. sogar in nicht geringer Menge) strafbar.
Es liegt eine Betäubungsmitteleigenschaft vor, da die Samen unzweifelhaft zum Anbau bestimmt sind (darauf sind die teuren Samen der z.B. von Sensi Seed vertriebenen Hochleistungssorten mit Angabe des möglichen Ertrages ja gerade ausgerichtet).
Sofern man ein Problem mit dem Vorsatz hat (was ich nicht tue), läge jedenfalls ein fahrlässiges Handeltreiben vor.
Es besteht auch eine Verfolgungszuständigkeit in Deutschland nach § 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB (vgl. BGH NStZ 2016, 414), so dass es eines Rückgriffs auf das Weltrechtsprinzip nicht bedarf.
Auf einen Verbotsirrtum werden sich die Verkäufer wohl nicht berufen können (vgl. nur LG Braunschweig Urt. v. 28.1.2020 – 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19), BeckRS 2020, 11999)
M.E. könnt auch ein HT mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht. Vgl Körner BtMG Kommentar (§ 29a Rn. 67):
„Auch wenn der Cannabissamen selbst kein THC enthält und das THC-Potential sich erst später bei der Aufzucht der Pflanzen je nach Pflege in unterschiedlicher Weise realisiert, kann aber zumindest bedingter Vorsatz bzgl. des Handeltreibens mit einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln i. S. v. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG angenommen werden, wenn es sich um eine große Anzahl an Samen handelt, die der Täter kontrolliert anpflanzen will (vgl. BGHSt. 58, 99 = NJW 2013, 1318; folgt man jedoch der Entscheidung BGH NStZ 2012, 514 , wonach die bloße Übernahme und der Transport von Cannabissetzlingen noch nicht als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln einzustufen sein soll, dürfte auch der bloße Besitz von Cannabissamen noch nicht für ein Überschreiten der Schwelle der straflosen Vorbereitung ausreichen; s. dazu → § 29/Teil 4, Rn. 198; a. A. Weber § 1 Rn. 265).“
Das alles ergibt sich ziemlich zwingend aus dem Gesetz. Welche Auswirkungen nun zu erwarten sind auf das Saatgutgeschäft, das wird sich zeigen.
Dass die Samen zum Anbau bestimmt sind, ist doch bei objektiver Denkweise logisch bzw lebensnah. Wie man das moralisch bewertet, ist eine andere Frage. Es ist Sache des Gesetzgebers, hier für Abhilfe zu sorgen. Und die Grünen haben Ende der 90er mit ihren Säuberungsaktionen im Ethnobotanik Bereich und den Hanfsamen Verbot schon mal klar gemacht, wo die Reise hingeht.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 13 Juni 2021 19:30)
@Fragenheini:
Ich verstehe nicht, was Sie wollen. Dem Zoll schreiben?
@Der alte Kerl:
Da wäre ich tatsächlich billiger gewesen und hätte vermutlich eine Einstellung nach § 170 II StPO hinbekommen. Hilft jetzt ja aber auch nicht weiter.
Fragenheini (Montag, 14 Juni 2021 15:38)
Ich persönlich besitze nur legale "Drogen". Ich baue keinen Hanf an, ich konsumiere nicht und bin deshalb weder high noch stoned. Hausdurchsuchungen empfinde ich als angenehme "Lockerung" des Corona-Alltags, auch wenn ich zu Hause Waage, 1000 EUR Bargeld in kleinen Scheinen und Küchenmesser immer griffbereit habe. In meinem Haus befinden sich in jedem Raum akkubetriebene Kameras sowie noch zahlreichere Kameraatrappen. Die großen Schilder, dass meine Wohnung videoüberwacht ist, hängen überall, sind der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft allerdings bereits bekannt. Die Kameraaufzeichnungen liegen in einem sicheren Drittland in der Cloud. Und Kaffee zum Frühstück mit Milchbrötchen für die armen Bediensteten und gibt es auch. Was soll passieren?
Mein angedachtes Schreiben in absoluter Kurzform:
„Sehr geehrter Zoll,
gerne möchte ich bei Sensiseed 3 Samen kaufen, welche ich dringend benötige um diese meinen drei Freundinnen in Jamaika, Östereich und Kanada per Post zukommen zu lassen. Sofern Sie mir die Rechtsgrundlage für die Nennung von Namen und Anschrift der Freundinnen zukommen lassen, werde ich Ihnen diese selbstverständlich unverzüglich mitteilen.
Ich beantrage, mir durch rechtsmittelfähigen Bescheid zu bestätigen, dass der Import rechtmäßig ist und auch künftig rechtmäßig bleibt.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.“
Das ganze wird selbstverständlich per DE-Mail förmlich zugestellt.
PS Diese Art und Weise hat mir bisher bei fast jedem Behördenkontakt geholfen. Widersprüche, Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen im Nachgang sind zudem kostenlos. Das wissen auch viele Staatsbedienstete, greifen zum Joint und bearbeiten den Vorgang in der Regel erstmal gar nicht. Vier Wochen später kommt dann eine Erinnerung und nochmals vier Wochen später das Schreiben an die vorgesetzte Behörde / Ministerium. Eine Staatsanwaltschaft in Bayern hat sich sogar schriftlich geweigert, gegen einen faktisch nachgewiesenen Handel nicht geringer Mengen BTM zu ermitteln. Angezeigt wurden „leider“ die falschen Leute. Vielleicht weiss die Staatsanwaltschaft, dass denen nichts passiert. Faulheit ist im Gegensatz zur Strafvereitelung nicht strafbar und im Nachgang wird vielleicht anders als bei Konsumenten kein Vorsatz unterstellt sondern Arbeitsüberlastung.
Uwe (Montag, 14 Juni 2021 16:29)
Sorry @Fragenheini, aber was soll das? Bisher ging es hier erfreulich seriös zu
Marco (Dienstag, 15 Juni 2021 11:00)
@Uwe: Ich finde die Idee von @Fragenheini gut: Da der Anbau in den Ländern wo die Freunde wohnen legal ist und der Verbot des Samenkaufs in DE an sich ja fragwürdig ist wegen der EU-Gesetze würde mich eine diesebezügliche Auskunft der Behörden auch mal brennend interessieren. Gerade vor dem Hintergrund des "lebensnahmen" Vorsatzes des Samenkäufers, die teuren Samen für sich anzubauen (diese Unterstellung seitens der Behörden wäre ja damit eindeutig geklärt).
Finde eh, dass es ein Unding ist den Leuten ihre Medizin zu verweigern. Es ist wie "Der alte Kerl" geschrieben hat, am Ende landet man bei freiverkäuflichen Pillen und Alkohol oder man befindet sich wie ich am Rande einer Kratom/Schlafmohnsucht.
Es ist so offensichtlich wie hier Unrecht zu Recht wird. Und mit unseren Steuergeldern harmlose Kiffer zu verfolgen grenzt mMn schon an Veruntreuung. Vor allem dass kein Anwalt oder Richter in diesem Land in die Lage gesetzt wird, diesem Unsinn ein Ende zu bereiten ist einfach skandalös (der Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur erschließt sich mir immer weniger).
Wir sind mit unseren Cannabisgesetzen in DE in etwa so weit wie Russland oder Belarus, selbst Nordkorea ist da schon fortschrittlicher als wir.
Aber in der Corona Krise hat der hiesige Steinzeitkapitalismus ohnehin mehr als einmal seine hässliche Fratze gezeigt. Will eig. keiner kapieren, dass die ganzen Ängste nur verbreitet werden um die Leute weiter wie Sklaven zu halten? Fragt sich niemand ernsthaft ob es moralisch vertretbar ist, dass Menschen für Nahrung bezahlen müssen?
Warum macht eig. niemand die Drogenvorlieben unserer Politiker, Staatsdiener etc. öffentlich. Oder glaubt die Legalisierungsbewegen allen Ernstes, dass dies alles Saubermänner sind. Vor allem welchen Vertrag habe ich mit diesem Unrechtsstaat, dass ich bei Verstößen i.S.d. BTMG regelm. zur Urinkontrolle erscheinen soll? @Herr Schüller: Was wäre denn die Konsequenz bei Nichterscheinen zur UK, etwa Gefängnis?
Einfach unfassbar...
MfG
Marco
Bukem (Dienstag, 15 Juni 2021 13:35)
@Fragenheini: wer noch nicht genügend Probleme hat, macht sich selbst welche. Jede Einfuhr nach Deu ist strafbar, egal was Sie gerne machen möchten oder fühlen.
Viel Erfolg
Uwe (Dienstag, 15 Juni 2021 16:27)
@Marco alias Fragenheini:
Das Verbot des Samenkaufs ist nicht umstritten sondern Fakt. Mach dir bitte die Mühe und lies, was der RA dazu geschrieben hat. Alles andere ist Wunschdenken
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 Juni 2021 09:00)
Bitte sachlich bleiben. Bukem hat Recht: Cannabis Samen sind BtM, wenn Sie zum Anbau bestimmt sind. Das ist bei Samen von Seedbanks zweifellos der Fall.
Die Einfuhr und der Handel mit BtM ist nach deutschen Recht strafbar. Wie man das im einzelnen findet, das bleibt jedem selber überlassen. Solange der Gesetzgeber das BtMG nicht ändert, werden sich die Dinge nicht ändern. Dass die deutsche Drogengesetzgebung gescheitert ist, ist Fakt. Wie jede Prohibition scheitern muss. Aber trotzdem kein Grund, solch sonderbaren Briefe an den Zoll zu schreiben und damit schlafende Hunde zu wecken.
" Es ist 'ne riesen Konjungtur für Rattenfänger
Für Trittbrettfahrer und Schmiergeldempfänger
'Ne Zeit für Selbstbediener und Geschäftemacher
Scheinheiligkeit, Geheuchel und Postengeschacher
Und sie sind alle hochgeachtet und sehr anerkannt
Und nach den Schlimmsten werden Plätze und Flugplätze benannt
Man packt den Hühnerdieb, den Waffenschieber lässt man laufen
Kein Pfeifchen Gras, aber 'ne ganze Giftgasfabrik kann du kaufen
Uch' die Luft,
Vertstrahl das Land, mach ungestraft den größten Schaden
Nur lass Dich nicht erwischen bei Sitzblockaden!
Man packt den Grünfried, doch das Umweltschwein genießt Vertrau'n
Und die Polizei muss immer auf die Falschen draufhau'n"
Reinhard Mey.
Marco (Mittwoch, 16 Juni 2021 10:21)
@Herr Schüller: Was würde mir denn passieren, wenn ich mich Urinkontrollen und Begutachtungen etc. pp. verweigern würde, sprich ich würde einfach dort nicht erscheinen? Ich frage deshalb, weil ich solche Maßnahmen als eine massive Freiheitsverletzung sehe und ehrlich gesagt nicht wüsste warum ich jemanden nachweisen soll, dass ich "clean" bin. Hätte auch gar nicht die Zeit oder Lust in regelm. Abständen irgendwo anzutanzen. Geht es dabei eig. nur um die Fahrerlaubnis oder will man die Kiffer so generell drangsalieren, oder geht es bei solchen UKs auch um Sorgerechtsfragen? Ich meine Führerschein verjuxen okay... aber wenn die Konsequenzen weitreichender wären, fände ich dass schon extrem krass und eig. wären jegliche "Aufweichungen" des BTMG somit als bloße Augenwischerei enttarnt.
@Uwe: Warum wird man eig. in diversen Foren immer beschuldigt einen Doppelaccount zu haben? Sry., aber so eitel bin ich nicht, dass ich mich noch selber unter falschen Namen bestätigen muss. Wie kommt man auch so was?
Bukem (Mittwoch, 16 Juni 2021 14:13)
@Marco: ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Wenn Sie im Rahmen einer Polizei Kontrolle sich verweigern, wird je nach Verdachtslage die Angelegenheit auf dem körperlichen Dienstweg via unmittelbaren Zwangs erledigt.
Im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens oder MPU führt die fehlende Mitwirkung unweigerlich zur Versagung der Fahreignung und zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die denken dann nämlich, dass Sie was zu verbergen haben.
Beides nicht sonderlich anzuraten
Sebastian Knospenzwirbler (Freitag, 18 Juni 2021 22:48)
Sehr geehrter Herr Schüler,
meine Samen (5 Stück) wurden im Februar abgefangen. Bis jetzt kam absolut nichts (Schleswig-Holstein). Besteht die Chance, dass wirklich nichts mehr kommt oder wird eine schriftliche Anhörung kommen (Ich würde diese einfach unbeantwortet in die Ecke schmeißen)? Wie wahrscheinlich ist noch eine HD?
MfG
Bukem: (Sonntag, 20 Juni 2021 11:44)
@Sebastian: Falls Ihre Bestellung wirklich abgefangen worden sein sollte, wird zwangsläufig auch ein Strafverfahren eröffnet. Dann käme so oder so "noch etwas". Das Sie da schlicht durch das Netz fallen, ist unrealistisch.
Deshalb wäre das Strafverfahren und weitere Ermittlungsmaßen gegen Sie das eine, ebenso können Sie sich schon mal mit dem Gedanken vertraut machen, dass die Führerscheinstelle dich irgendwann für Sie interessieren dürfte und ein ärztliches Gutachten anfordert.
Ich kann Ihnen leider keine prozentuale Quote für eine HD anbieten. Sie wären eben nicht sonderlich gut beraten, so zu tun, als bestünde das Risiko nicht
Der alte Kerl (Montag, 21 Juni 2021 00:08)
Herr Dr.Schüller
Ihre Antwort auf meinen Post
Da wäre ich tatsächlich billiger gewesen und hätte vermutlich eine Einstellung nach § 170 II StPO hinbekommen. Hilft jetzt ja aber auch nicht weiter.
Da haben Sie recht. Der Drobs ist gelutscht.
Ich weiss leider nicht, wieviel Mühe sich die Anwältin gegeben hat, und was Sie der Staatsanwaltschaft geschrieben hat.Auf meine Nachfrage hält Sie sich äußerst bedeckt. War eine Fachanwältin für Strafrecht und BTMG.Ok ich nehm das mal so hin.
Sollte sich die Fahrerlaubnisbehörde melden werde ich mich an Sie wenden.
Bleiben Sie gesund
Bleiben Sie gesund
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 21 Juni 2021 08:27)
Ist jetzt gelaufen die Nummer, richtig. Bei diesen Verfahren muss der "erste Schuss" mit § 170 II StPO sitzen. Werden da nicht die richtigen Worte gefunden, dann klappt es eben nicht. Aber eine Garantie gibt es auch dann nicht. Nur so eine Art (weit) überwiegende Wahrscheinlichkeit. Wie dem auch sei: Nicht mehr drüber ärgern jetzt. Ihnen auch alles Gute. Gesund bleiben? So wie ein Fluß immer ins Meer mündet, mündet unser Leben immer in Alter, Krankheit und v.a. dem Tod. Da helfen auch die guten Wünsche nix :-) Trotzdem Danke.
Sepp (Samstag, 26 Juni 2021 21:13)
Hallo an die Werten juristischen Fachkräfte,
Gibt es in der seed Geschichte und der daraus folgenden strafanzeige eigentlich eine Zeitspanne in der die strafanzeige gestellt werden muss oder kann dieses auch noch nach längere Zeit geschehen?
Würde mich sehr interessieren.
Schonmal vielen Dank für jegliche Antwort
Stefan (Sonntag, 27 Juni 2021 16:50)
Hallo. Möchte mich dabei der Frage von Sepp anschließen. Ein Bekannter und ich haben im Februar bei sensi bestellt, Lieferung kam nicht. Post kam aber bis heute auch nicht. Wohnen beide in Bayern und hoffen natürlich das da nichts mehr kommt.
Danke
Xyz (Sonntag, 27 Juni 2021 20:15)
Dieser Frage würde ich mich ebenfalls anschließen. Gleiche ausgangssituation bei mir wie bei Stefan. Theoretisch müsste es da doch auch gewisse verjährungsfristen geben oder liege ich da falsch?
Stefan (Sonntag, 27 Juni 2021 21:18)
Da ja in einschlägigen Foren das Thema auch läuft...bisher haben wenige Besteller einen Brief bekommen..die meisten schieben Panik weil sie keinen Brief bekommen.Frage ist ob auch alle beschlagnahmten Pakete Post bekommen? Kann man z.b. in Bayern sicher sein das da nach 12 Monaten nichts mehr kommt?
Bukem: (Sonntag, 27 Juni 2021 22:19)
@all! Schöne Idee, aber nein.
Es wird zwischen der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsverjährung unterschieden.
Von Mord Mal abgesehen, betragen die einzelnen Verjährungsfristen bei der Strafverfolgung 30 Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, 20 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind, zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind, fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind, drei Jahre bei den übrigen Taten.
Bei der Strafverfolgungsverjährung kann in bestimmten Fällen eine Verjährungsunterbrechung eintreten (Hemmung), d. h. die Frist läuft nicht weiter. Dies kann sein aufgrund einer Mitteilung an den Beschuldigten, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, oder die erste Beschuldigtenvernehmung, jede Beauftragung eines Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft oder den Richter, jede richterliche Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung, einen Haftbefehl, einen Unterbringungs- oder Vorführungsbefehl, die Anklageerhebung, die Eröffnung des Hauptverfahrens, den Erlass eines Strafbefehls usw..
Nach jeder dieser Unterbrechungshandlungen beginnt die Verjährung dann wieder von neuem. Die endgültige Strafverfolgungsverjährung tritt nach Ablauf der doppelten gesetzlichen Verjährungsfrist ein. Die Vollstreckungsverjährung beginnt mit dem Eintritt der Rechtskraft.
Jetzt fin ganz wesentlicher Hinweis: ihr bekommt solche Ereignisse, die die Hemmung bewirken ganz oft ja gar nicht mit, weil das akteninterne Vorgänge sind. Vor allem in den Fällen, wo falsche Namen verwandt worden sind.
Ich würde mir deshalb keine ernsthafte Hoffnung machen, daß die Verfahren zeitnah verjähren werden.
Zusätzlich: für weitere Folge Massnahmen der Führerscheinstelle zur Überprüfung der Fahreignung gibt es überhaupt keine gesetzlichen Fristen
F 2 the B (Dienstag, 27 Juli 2021 20:38)
Hi zusammen!
Ich verfolge als Betroffener, seit Anfang an diesen Blogg. Hat mir wirklich in den ersten Wochen etwas "Halt" gegeben, danke dafür! Hatte solche Geschichten schon mal vor zich Jahren (ohne Erfolg) aber schön ist das nicht und wiederholen wollte ich das auch nicht. What ever, selber schuld..
Ich wohne im tiefsten Oberbayern, ihr wisst was das heißt. Ich bin seit Tag 1 bei sensi aber sowas habe ich auch noch nicht erlebt... ich warte jetzt seit 5 Monaten auf die Kollegen aber es tut sich rein gar nichts. Alles clean zu Hause, versteht sich von selbst.
Gibt es schon Neuigkeiten über HDs ?warten nervt mittlerweile schon.
Freu mich auf Antworten!
Shout out to Herrn Schúller!Sie machen einen tollen und sehr wertvollen Job! Mein Respekt dafür!
Beste Grüße aus Bayern
Bukem: (Dienstag, 27 Juli 2021 21:03)
@F2tB: soweit ich das verstanden habe, hat nicht eine einzelne Staatsanwaltschaft alle Verfahren an sich gezogen, sondern es sind die einzelnen Staatsanwaltschaften am Wohnsitz des jeweiligen Beschuldigten zuständig. Dann gibt es keine einheitliche Handhabe und deshalb auch keine Neuigkeiten, die man verallgemeinern könnte.
Nadine (Mittwoch, 28 Juli 2021 07:18)
Auch mir ist es passiert. Nicht so wie in den o.g Fällen aber es läuft auf das selbe hinaus. Bei mir war es tatsächlich ein Versehen da ich Öl bestellen wollte und Samen beim Zoll gelandet sind. Dies wusste ich eigentlich bis vor 2 Tagen garnicht denn die Lieferung wurde im Februar storniert und mein Geld kam zurück. Damit war die Sache für mich erledigt. Vor 2 Tagen bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft wegen der Verstöße und das ich mich äußern soll bis zum 06.08.21 oder es wird nach Aktenlagen entschieden. Das habe ich umgehend getan und es tatsächlich so geschildert wie es auch ist. Ich wollte mir das Öl Aufgrund einer Empfehlung bestellen und habe schlichtweg falsch gelesen oder überlesen. Wie auch immer. Was erwartet mich jetzt
Bukem: (Mittwoch, 28 Juli 2021 17:25)
@Nadine: Wir reden aber schon von Thc-haltigem Öl? Was genau haben Sie denn dort aufgeführt? Haben Sie selbst irgendeinen Konsum eingeräumt? Das wäre vermutlich für Sie hilfreicher und günstiger gewesen, Sie hätten sich vorher hier gemeldet und eine anwaltliche Antwort dort abgegeben.
So oder so, ob Sie nun Öl oder Samen bestellen wollten, liegt ein versuchter Verstoß gg Paragraph 29 BtMG vor.
Das Verfahren dürfte üblicherweise gegen eine Geldstrafe abhängig von Ihrem Verdienst eingestellt werden.
Blöd wird vermutlich sein, dass der Vorgang dann weiter an die Führerscheinstelle an Ihrem Wohnort weitergeleitet werden wird und Sie zur Abgabe eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert werden.
Wenn Sie jetzt nicht völligen Wahnsinn an die Staatsanwaltschaft geschickt haben, etwa, dass Sie täglich Cannabis konsumieren oder harte BtM nehmen, werden Sie das schon leicht bestehen können. Den Stress und das Geld hätten Sie aber sparen können.
Ernsthaft Leute, gibt nen Grund, warum Juristen das. Hauptberuf machen.
Nie selbst mit den Behörden reden
Nadine (Donnerstag, 29 Juli 2021 05:44)
Nein ich habe nicht eingeräumt das ich konsumiere. Ich habe noch nie Drogen genommen und habe es auch nicht vor. Ich wollte das Öl versuchen weil es mir empfohlen wurde da ich Aufgrund meiner Epilepsiemedikamente an Schlafstörungen leide. Es wollte auch kein THC Öl sondern CBD Öl. Ich habe schlichtweg nicht gelesen, da Shunk Dream dort stand und es das Shunk Dream Öl ja auch gibt. Das es ein Samenkauf war, war mir bis dahin nicht bewusst.
Bukem: (Freitag, 30 Juli 2021 11:00)
@Nadine: rechtlich wäre der Erwerb von CBD Öl genau so strafrechtlich nach Paragraph 29 BtMG verboten. Das ist ein etwas rätselhafter Irrglaube, dass dies auch bei angeblich weniger als 0,2% THC legal wäre.
Macht daher strafrechtlich keinerlei Unterschied. Zusätzlich wird die Führerscheinstelle nun bei Weiterleitung durch die StA von Ihrer Epilepsie erfahren, so dass sich U.U. Massnahmen zu erwarten sind.
Bei Interesse bzw Bedarf steht Herr Schüller Ihnen gerne zur Verfügung.
Mail Adresse steht auf der Homepage
Nadine (Freitag, 30 Juli 2021 14:21)
Ich mach mir keine Sorgen wegen meiner Epilepsie. Davon weiß die Führerscheinstelle bereits seit 21 Jahren denn da war ich bereits 5 Jahre Anfalssfrei und hatte seither nie wieder einen Anfall.
Die Epilepsie und der damit verbundene Führerschein ist mein kleinstes Problem.
Ich mache mir Sorgen um eine Strafrechliche Verfolgung also Quasi der Knast, Verlust meiner Arbeitsstelle und die Probleme die dann dadurch entstehen.
Bukem: (Samstag, 31 Juli 2021 09:39)
@Nadine: wie ich anfangs ja schon skizziert hatte, werden solche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren regelmäßig gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Seltener erfolgt das im Wege eines Strafbefehls, würde hier auch keinen Unterschied machen. Ebenso taucht ein solches Verfahren nicht in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis auf. Arbeitsrechtlich haben Sie da regelmäßig nichts zu befürchten. Sind Sie im pädagogischen Bereich tätig? Da könnte es unter Umständen durchaus Probleme geben.
Da Sie ja nicht unter Cannabiseinfluß ein Fahrzeug geführt haben, brauchen Sie auch das ärztliche Gutachten bei der Führerscheinstelle nicht zu fürchten.
Aber vielleicht beruhigt es Sie einfach, wenn Sie sich professionelle Hilfe ins Boot holen? Genau dafür betreibt Herr Schüller diese Seite.
Melden Sie sich doch bitte bei ihm unter
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Nadine (Samstag, 31 Juli 2021 09:56)
Nein vor dem ärztlichen Gutachten habe ich keine Angst. Ja es beruhigt mich wenn ich ihre Zeilen lese. Ich bin Pflegedienstleiterin. Wie ich schon sagte, habe ich noch nie Drogen konsumiert. Ich habe mir tatsächlich um meinen Job usw. Sorgen gemacht. Ich bin mal gespannt was im nächsten Schreiben dann steht und hoffe das mit Ehrlichkeit den richtigen Weg gewählt habe.
Nadine (Samstag, 31 Juli 2021 09:57)
Ich habe mir die Adresse notiert. Danke.
Princess (Dienstag, 10 August 2021 13:01)
Hab jetzt in mehreren Foren gelesen das wenn Kundinnen Geld nach Holland überweisen deren Bank die Rechnung sehen will weil diese Konten unter Geldwäscheverdacht stehen. Kommt man da auf eine schwarze Liste als Überweiserin ?
Mark (Mittwoch, 11 August 2021 03:34)
Ist mit dem ärztlichen Gutachen der Führersteinstelle die sogenannte MPU gemeint oder ist dies etwas anderes?
Bukem: (Mittwoch, 11 August 2021 17:35)
@Mark: Nein, beides sind Massnahmen der Führerscheinstelle. Das äG ist weniger, die MPU ist quasi ein äG mit Abstinenznachweis und zusätzlich einer psychologischen Prüfung. Das äG kommt dann, wenn überprüft werden soll, OB jemand BtM konsumiert hat
@Princess: das weiß ich nicht. Will mir auch nicht einleuchten. Wieso die Frage?
F 2 the B (Donnerstag, 12 August 2021 00:17)
Hi zusammen!
Ich verfolge als Betroffener, seit Anfang an diesen Blogg. Hat mir wirklich in den ersten Wochen etwas "Halt" gegeben, danke dafür! Hatte solche Geschichten schon mal vor zich Jahren (ohne Erfolg) aber schön ist das nicht und wiederholen wollte ich das auch nicht. What ever, selber schuld..
Ich wohne im tiefsten Oberbayern, ihr wisst was das heißt. Ich bin seit Tag 1 bei sensi aber sowas habe ich auch noch nicht erlebt... ich warte jetzt seit 5 Monaten auf die Kollegen aber es tut sich rein gar nichts. Alles clean zu Hause, versteht sich von selbst.
Gibt es schon Neuigkeiten über HDs ?warten nervt mittlerweile schon.
Freu mich auf Antworten!
Shout out to Herrn Schúller!Sie machen einen tollen und sehr wertvollen Job! Mein Respekt dafür!
Beste Grüße aus Bayern
Bukem: (Donnerstag, 12 August 2021 07:34)
@FtotheB: nee, wie schon vor zwei Wochen gesagt. Evtl wohnen Staatsanwält:innen auch nicht in Erdhöhlen und haben da einen Plan in Ihrem Vorgehen und wollen Beschuldigte erst wieder in Sicherheit wiegen, aber das ist nur meine Meinung
NewPerson (Montag, 16 August 2021 20:02)
Guten Tag liebe juristische Fachkräfte,
vielen Dank vor ab für die Arbeit die sie hier leisten. Ich frage mich ob die in Holland ansässigen Samenbanken sich strafbar machen. Wie oben erwähnt wurden über verschiedene Staatswantwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen diese Unternehmen eingeleitet, die Frage ist nun hat das deutsche Recht/ diese Staatsanwaltschaften überhaupt handhabe gegenüber holländischer Unternehmer.
Mit freundlichen Grueßen.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 August 2021 18:00)
Die Samenbanken machen sich nach hiesiger Rechtsauffassung strafbar wegen Handeltreiben mit BtM. Die Samen sind BtM, das ist keine Frage in rechtlicher Hinsicht.
Es besteht auch eine Verfolgungszuständigkeit in Deutschland nach § 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 StGB (vgl. BGH NStZ 2016, 414), so dass es eines Rückgriffs auf das Weltrechtsprinzip nicht bedarf.
Auf einen Verbotsirrtum werden sich die Verkäufer wohl nicht berufen können (vgl. nur LG Braunschweig Urt. v. 28.1.2020 – 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19), BeckRS 2020, 11999).
Weiter ist im Körner BtMG Kommentar zu lesen:
„Auch wenn der Cannabissamen selbst kein THC enthält und das THC-Potential sich erst später bei der Aufzucht der Pflanzen je nach Pflege in unterschiedlicher Weise realisiert, kann aber zumindest bedingter Vorsatz bzgl. des Handeltreibens mit einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln i. S. v. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG angenommen werden, wenn es sich um eine große Anzahl an Samen handelt, die der Täter kontrolliert anpflanzen will (vgl. BGHSt. 58, 99 = NJW 2013, 1318; folgt man jedoch der Entscheidung BGH NStZ 2012, 514 [m. Anm. Patzak], wonach die bloße Übernahme und der Transport von Cannabissetzlingen noch nicht als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln einzustufen sein soll, dürfte auch der bloße Besitz von Cannabissamen noch nicht für ein Überschreiten der Schwelle der straflosen Vorbereitung ausreichen; s. dazu → § 29/Teil 4, Rn. 198; a. A. Weber § 1 Rn. 265).“
Je nachdem, welche Auffassung man vertritt, kommt auch ein Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge in Betracht, da es auf die Menge ankommen soll, die beim Anbau in Betracht kommt. Die strengere Auffassung sagt also, dass sich der Vorsatz des Saatguthändlers auf die später durch den Kunden angebaute nicht geringe Menge THC (7,5 Gramm aufwärts) bezieht. Und das wäre natürlich unschön. Insbesondere dann, wenn diese angebaute Menge noch gar nicht bestanden hat, sondern rein virtuell geschätzt wird. Für die Händler im Ausland ist das alles wenig erfreulich. Gleichwohl hätten Sie sich über diese Umstände vorher erkundigen dürfen und auch müssen. Dass diese dann auch noch auf den Webseiten so taten, als sei das Bestellen von Samen nach Deutschland legal, ist gegenüber den Kunden jedenfalls nicht zwingend fair. Aber bei jährlichen Millionen Umsätzen, die anderweitig flöten gehen, hat man es da bis dato nicht so genau genommen.
Alder (Samstag, 21 August 2021 18:10)
Hey Jonge
ga je Aldi. Koop je een pakje Duits. Gewoon 2 geld tachtig
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 22 August 2021 23:04)
Het is een Duitse website hier. En als je dan toch in het Nederlands gaat schrijven, schrijf dan niet zulke onzin die toch niemand begrijpt.
Micha_Berlin (Mittwoch, 25 August 2021 00:01)
Hallo Herr Rechtsanwalt,
eine Frage: Hier wird stets der Fall des Postversandes von Samen erörtert. Wie verhält es sich beim "eigenhändigen" Transport von z.B einer Handvoll Samen nach Deutschland? Sind die Rechtsfolgen die gleichen? Gibt es Erfahrungswerte bei Ihnen diesbezüglich? Vielen Dank für Ihre Internet-Seite + Grüße!
Bukem: (Mittwoch, 25 August 2021 13:27)
@Micha_Berlin: ja,die Rechtsfolgen sind identisch, also strafrechtlich handelt es sich auch hier um eine verbotene Einfuhr.
Auch der spätere Anbau wäre strafbewehrt.
Man liefert nur nicht gleich seine Bankverbindung und Adresse mit, das wäre der Unterschied zur hier behandelten online Shop Bestellung
Dethlef (Mittwoch, 25 August 2021 13:55)
Die Rechtsberatung ist für den Arsch wenn hierbei nicht die aktuelle Rechssprechung mit einbzogen wird.
Gute Ratschläge von gestern braucht wirklich keiner und vor allen Dingen nicht berechnet.
Bukem: (Mittwoch, 25 August 2021 20:13)
@dethlef: erhellen Sie uns bitte. Würde mich freuen
Dethlef (Mittwoch, 25 August 2021 21:46)
Wo fange ich denn an ? Am besten bei Aroganz und Ignoranz. Da helfen auch 20 Jahre studieren, sich die Knie wundscheurn und alles nix wenn man am Ende zu langsam ist und damit in der Steinzeit der Juristerei zurückbleibt.
BGH 27. Mai 2021. - 5 StR 337 / 20
Eindeutig keine Mittäterschaft der niederländischen Firmen bei Anbau durch Kunden in Deutschland.
Kein Errechnen eines THC Potentials durch Besitz von Cannabis Samen möglich.
Somit bleibt alleine der Besitz der Samen und des darin enthaltenen THC.
Gleich null.
Vielleicht sollten Sie Ihre 200 € Schreiben an sich selber verschicken und die anderen weiter ruhig schlafen lassen auch wenn sogar einen gestandenen Mann die Aussicht auf 5800 Mandanten feucht werden lässt.
x (Donnerstag, 26 August 2021 00:25)
@Dethlef: Erwerb/Einfuhr/Besitz stünde danach doch aber immernoch im Raum, wenn sich jemand Samen aus Holland schicken lässt. Wieso "gleich Null"?
Bukem (Donnerstag, 26 August 2021 14:12)
@Dethlef: Wenn Sie sich mal den Volltext der Entscheidung gegönnt hätten, hätten auch Sie vermutlich schnell festgestellt, dass es in dem Verfahren vorrangig um die Abgrenzung des versuchten Anbaus zum gezielten Handeltreiben geht, also um den Zeitpunkt, wann jemand zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.
Auch dort und auch sonst, steht nämlich so im BtMG, bleibt die Einfuhr und der Besitz von Cannabis Samen natürlich strafbar. Hier ging es nur zusätzlich um das Vorliegen von Qualifikationen des Grundtatbestands.
Das ist übrigens ein Verfahren vor dem Landgericht Bremen gewesen. Wir sitzen hier in Bremen. Hallo.
Also. Inhaltlich bin ich jetzt doch etwas enttäuscht. Schade. noch ne Runde YouTube Uni und dann nochmal melden.
Das hier ist ein kostenloses Beratungsforum. Sie können sich gerne woanders trollen. Tschüßeldorf
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 27 August 2021 12:30)
Ist ja wieder mal Stimmung hier in der Bude.
@Dethlef:
Es tut mir leid, dass ich Ihre Erwartungen nicht erfüllen konnte. Auch hat Bukem Ihnen die Kernpunkte des Urteils erklärt, so dass Ihre Kritik hier nicht nur tonal, sondern auch inhaltlich fehlgeht. Aber ist in Ordnung: Ist ja Ihre schlechte Laune und nicht meine. In Norddeutschland ist die Definition für Karma: Seinen Mors nimmt man immer mit. Ist was dran.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 27 August 2021 23:19)
@Micha Berlin:
Ich habe schon von Bekannten gehört, da lagen die Samen lose ohne Verpackung im Auto rum. Gibt sogar welche, die haben die Samen bei ihren Vollkornbrötchen unter den Käse gelegt. Schwierig für die Polizei, da was zu sagen - selbst wenn die Samen gefunden werden (was natürlich nicht der Fall war). Postversand ist nicht zwingend deutlich riskanter, wenn man nicht gerade auf den eigenen Namen bestellt. Aber die Kreativität der Leute lässt echt nach. Aber hier ist keine Anleitungsseite für sicheres Bestellen oder Einführen von BtM. Fakt ist aber: Manche machen es der Polizei aber auch echt einfach. So gesehen bei Sensi Seeds.
Bukem (Dienstag, 31 August 2021 14:59)
@detlef: es wird allmählich etwas langweilig. Mag sein, dass Sie zb in der Corona Krise bisher persönlich gute Erfahrungen gemacht und der fachmännischen Einschätzung von Fachärzten zuwider gehandelt haben.
Hier bleibt es dennoch bei einer eindeutigen rechtlichen Bewertung und Handhabe der Strafjustiz.
Auch wenn Sie das persönlich anders sehen und doof finden.
Ich mach Ihnen einen Vorschlag. Besorgen Sie sich doch entsprechend Ihrer Rechtsauffassung zb Samen oder ziehen sich Stecklinge und gehen damit zu ihrem nächsten Polizeirevier.
Wenn Sie dann eventuell und überraschend Probleme bekommen, sagen Sie gerne Bescheid.
Schönen Tag und gute Fahrt
Gerne hier (Dienstag, 31 August 2021 21:22)
Kann das sein, dass Sie dumm sind? Was soll denn dieser Mist. Die Fragen von ihnen Detlef sind doch längst beantwortet. Ich finde diese Art, wie Sie sich krampfhaft inszinieren wahnsinnig unangenehm.
Bukem (Mittwoch, 01 September 2021 15:05)
@Detlef und @all:
Es wäre wirklich schön, wenn sich alle zukünftig konstruktiv und höflich verhalten würden.
Nocheinmal für Sie ganz ausführlich lieber @Dethlef, und ich möchte gerne vorschlagen, dass Sie entsprechend mit googlen und einfach mal den Gesetzestext wirken lassen. Dann lassen Sie sich mit Ihrem messerscharfen Verstand bestimmt überzeugen
Nach ( googeln!) Anlage I zu Paragraph 1 BtmG ist Cannabis einschließlich ALLER Pflanzenteile ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Das umfasst auch die Samen, auch wenn diese selbst kein THC direkt enthalten.
Deshalb ist nach ( nochmals googeln, schaffen Sie!!) Paragraph 29 der unerlaubte Anbau, Herstellung, Handel treiben, die Einfuhr, Ausfuhr usw einschließlich des Besitzes verboten und strafbewehrt.
Sofern Sie nicht einschlägig vorbestraft sind oder unter Bewährung stehen, endet ein solches Strafverfahren bestimmt nicht mit dem Gefängnis, hat hier aber auch niemand behauptet. Dennoch werden Sie gemessen an Ihrem Einkommen mit einer aus Sicht des jeweiligen Gerichts angemessenen Geldstrafe , vor allem aber mit einer Weitergabe an die Führerscheinstelle rechnen müssen.
In der tiefen Hoffnung, Ihre Denkfehler aufgeklärt zu haben.
Mit vorzüglichen Grüßen
Real (Freitag, 03 September 2021 13:31)
Ich wollte nur sagen, danke Herr Schüller für ihren Aufwand und die kostenlose Beratung hier.
Spinner wie diesen Detlef oder seine fake Kumpel die einfach nur negative Scheisse verbreiten gibt's im Moment noch mehr als sonst.. lächerlich dieser Mumpitz da von der Flachzange
Bestimmt nicht leicht, das einfach auszuhalten. Kopf hoch
Für mich sind sie ne große Hilfe
Die wilde Hilde (Sonntag, 05 September 2021 16:52)
Sehr geehrter Herr Anwalt.
Meine Bestellung wurde Anfang Mai "rausgefischt" von royal queen seeds. Vermerkt auf dem Päckchen - Inhalt prüfen. Es waren nur noch die werbeprospekte drin
Wie lange muss man sich gedulden bis post kommt? Bzw muss ich jetzt noch mit Besuch rechen?
Vielen Dank
Ichwarsnicht (Montag, 06 September 2021 17:21)
Die wilde Hilde: Bei mir hatte es 6,5 Monate gedauert bis Post kam. Ist anscheinend total unterschiedlich wie lange es dauert.Hatte auch schon gehofft das nix mehr kommt. Grüße
Björn Schüller (Montag, 06 September 2021 20:18)
Es dauert unterschiedlich lang, bis die Behörden sich melden. Das kann wirklich Monate dauern. Selbstredend ist, dass die Wohnungen während solcher laufenden (oder vermutlich laufenden) Verfahren nicht unbedingt der Ort sein sollten, wo ein größerer Grow gefahren wird. Es gab (auch nach Auskunft von Kollegen) nur verhältnismäßig wenige Hausdurchsuchungen in diesem Zusammenhang. Aber es gab eben welche. Auch weise ich nochmals darauf hin, dass sich mit richtiger Argumentation mehr als 90 % der Verfahren nach § 170 II StPO zur Einstellung bringen lassen.
X (Donnerstag, 09 September 2021 15:37)
Gibt es Erfahrungswerte, was einem in Berlin blüht, wenn auf einem vom Zoll abgefangenen Brief mit Samen ganz zufällig der eigene Name draufstand?
Man liest ja immer wieder von der dortigen extremen Überlastung von Polizei und Justiz.
Bukem: (Donnerstag, 09 September 2021 18:55)
@X : das hat Herr Schüller zuvor eigentlich schon beantwortet. Dass StAs und Gerichte überlastet sind, ist nicht nur in Berlin so.
Ein Strafverfahren wegen der Einfuhr nach 29 BtMG haben Sie schon mal sicher. Dass Hausdurchsuchungen zumindest drohen, liegt eben nah, auch wenn dies natürlich begrenzt durch die limitierten zeitlichen und persönlichen Mittel der Behörden.
Trotzdem wäre man grundsätzlich immer gut beraten, wenn Zuhause keine verbotenen Dinge stehen, liegen und so weiter.
Damit das Strafverfahren trotzdem möglichst ohne Geldstrafe und Weitergabe an die Führerscheinstelle endet, empfiehlt sich u.U. die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Der kann auch ruhig aus Bremen kommen und bundesweit tätig sein.
Thomas B (Mittwoch, 22 September 2021 16:05)
Guten Tag Herr Schüller.
Bei mir wurde das Verfahren nach 170 Abs.2 StPO eingestellt.
Aber in der nächsten Zeile steht dann :
Aufgrund gesetzlicher Meldepflichten wurde vorstehende Entscheidung an folgenden Empfänger mitgeteilt - LRA...Führerscheinstelle.
Kommt jetzt noch was von der Führerscheinstelle?
Vielleicht noch wichtig...in Bayern...
Danke und Gruß
Bukem: (Mittwoch, 22 September 2021 16:19)
@Thomas B: das sollte bei Verfahrenseinstellungen nach 170 II mangels hinreichendem Tatverdacht eigentlich genau nicht passieren.
Einen Cannabiskonsum haben Sie nicht eingeräumt, oder?
Gegen eine etwaige Anordnung der Führerscheinstelle besteht keine direkte Widerspruchsmöglichkeit. Sie müssen da dann mitwirken.
Allerdings wäre das ärztliche Gutachten dann auch sehr einfach zu bestehen und ein gelegentlicher Konsum bis dahin ohne weiteres möglich.
Lesen Sie sich hier ruhig auf der Homepage ein. Und fragen Sie bei Bedarf
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 05 Oktober 2021 21:08)
Thomas B:
Die wird nichts mehr kommen von der FSST.
Heinz (Dienstag, 19 Oktober 2021 21:13)
Guten Tag,
Welche Erfahrungen bestehen etwa bei Zamnesia und reicht es aus wenn der Empfänger mit einem Geschenkgutschein bezahlt.
Ich frage für einen Freund. :)
Heinz 2 (Dienstag, 19 Oktober 2021)
Entschuldigung.Bitte löschen Sie den letzten Eintrag. Danke :)
Angehörter (Sonntag, 31 Oktober 2021 00:51)
Sollte man in dem Anhörungsbogen Angaben zum Einkommen machen oder lieber nicht?
Rote Baronin (Sonntag, 31 Oktober 2021 00:58)
Ich grüße.
Eine bescheidene Frage meinerseits hat sich ergeben.
Falls eine Durchsuchung vorgesehen ist, kommen die netten Leute dann zu der Adresse und Name welche auf dem Brief ist?
Beispielsweise hörte ich das, dass die Bestellung an das Elternhaus ging, wo die Person aber gar nicht mehr wohnt.
Wird sich die Mühe gemacht und die aktuelle Adresse des Bestellers rausgesucht um dort eine Durchsuchung vor zu nehmen?
Bukem (Sonntag, 31 Oktober 2021 11:53)
@Angehörter: das ist keine der Pflichtangaben. Nein, sollte man im Zweifelsfall nicht beantworten, da sonst die Ermittlungsbehörden eben schon Ihre Einkommensverhältnisse kennen und im Falle etwaiger leichterer Verstöße bei einer Einstellung eines Strafverfahrens nach 153a StPO oder eines Strafbefehls Ihr tatsächliches Einkommen als Berechnungsgrundlage heranziehen.
Gibt man nichts an, wird das Einkommen geschätzt und das ist regelmäßig geringer.
@rotebaronin: eine aktuelle Einwohnermeldeamtsanfrage wird natürlich immer gemacht. Sollten also hinreichend Verdachtsmomente vorliegen, stehen die "Leute" spätestens bei drei wie eins, zwo vor der Tür.
Angehörter (Sonntag, 31 Oktober 2021 16:03)
Vielen Dank. Zu Einstellung gegen Geld: ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt. Nicht, dass der Staat selbst auf die Idee kommt/gekommen sein könnte, Samen an die Adresse irgendwelcher Leute zu bestellen, um sich zusätzliches Geld in die Kassen zu spülen. "Sie können zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen", steht ja da auch - was ist, wenn man das beantragt, nach dem Motto: "Ich war das nicht, prüft doch erstmal nach, wer das war"?
Mischka (Sonntag, 31 Oktober 2021 20:07)
S U P E R
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 November 2021 21:06)
@Angehörter:
Kann funktionieren. Aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft nicht genug auf der Hand hat (hat sie oft nicht). Wenn sie aber mal tiefer rein ermittelt hat in die Akte (Kontoauszüge usw), dann klappt das nicht. In der Regel sind diese Verfahren aber nur sehr oberflächlich ermittelt. Aber es ist eben ein Strafverfahren und da sollte Akteneinsicht und anwaltliche Vertretung immer in Betracht bezogen werden. Aber das ist letztlich Stilfrage.
Angehörter (Dienstag, 02 November 2021 01:07)
"Kann funktionieren. Aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft nicht genug auf der Hand hat (hat sie oft nicht). Wenn sie aber mal tiefer rein ermittelt hat in die Akte (Kontoauszüge usw), dann klappt das nicht."
Das heißt, die würden dann die Kontoauszüge verlangen?
Übrigens: Wenn man den Beruf im Anhörungsbogen angibt, kann das Einkommen doch auch geschätzt werden, würde ich mal meinen. Warum sollten die das sonst wissen wollen. Und wenn jemand z.B. Erzieher ist oder dergleichen, dreht man ihm womöglich nur einen Strick aus der Berufsangabe.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 November 2021 08:51)
Wie bereits erwähnt, ist die Prüftiefe bei diesen Ermittlung in der Regel ziemlich oberflächlich. Den Anhörungsbogen interessiert auch exakt niemand, wenn sich ein Anwalt zur Akte meldet.
Ihre Frage nach dem Einkommen deutet auch auf einen falschen Fokus hin. Der Fokus liegt auf § 170 II StPO. Einstellung aus Mangel an Beweisen. Und wenn Sie das wollen, können Sie einen Anwalt beauftragen oder es eben selbst probieren. Indes: Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Anwalt. Ich würde mich nicht mal in einer Bußgeldsache wegen Falschparken selbst verteidigen. Wozu auch, wenn es Leute gibt, die sich darauf spezialisiert haben? Ich gehe ja auch zum Zahnarzt, wenn ich Zahnschmerzen habe. Klar kann man sich die Zähne auch selber bohren. Oder den rauchenden Motor des Autos mit einer youtube Anleitung wieder flott machen. Geht alles. Nur halt nicht immer gut.
Angehörter (Dienstag, 02 November 2021 13:07)
Wenn Sie nicht z.B. als Student unterhalb des Existenzminimums herumkrebsen oder als kleiner Angestellter gerade mal so über die Runden kommen, stellt sich Ihnen ja auch nicht die Frage, wovon Sie einen Anwalt bezahlen sollen.
Angehörter (Dienstag, 02 November 2021 19:29)
Was anderes: Wenn jemand nur die "zweitklassige Einstellung" erreicht und ein paar Jahre später irgendwann den Führerschein machen will, ist es wahrscheinlich, dass er dann zur MPU muss?
Bukem (Mittwoch, 03 November 2021 16:55)
@angehörter: das hängt ganz wesentlich davon ab, ob und was Sie für Angaben in dem Ermittlungsverfahren getroffen haben.
Zumindest ist eine Ladung zum äG immer dann zu erwarten, wenn herausgefunden werden soll, ob Sie Cannabis konsumieren
Angehörter (Mittwoch, 03 November 2021 17:59)
Außer einem Brief plus Adresse haben die nichts. Abgesehen von den Pflichtangaben nach 111 OwiG macht man natürlich gar keine Angaben. Mich stört die Pflicht zur Berufsangabe, denn was wollen die damit. Es geht ja nur um die Identität. Dazu braucht man den Beruf meiner Meinung nach nicht angeben. Aber dann hat man am Ende auch noch deswegen ein Bußgeld am Hals.
Bukem: (Mittwoch, 03 November 2021 19:35)
@Angehörter: Sie müssen Angaben zu Ihrem Beruf nicht beantworten. Und sofern Sie in einem pädagogischen Bereich tätig sind, machen Sie das bitte auch nicht. Hier könnte bei einer Vorstrafe im BtM Bereich tatsächlich eine Art Berufsverbot drohen, da man mit Jugendlichen nicht mehr arbeiten dürfte.
Die sind lediglich verpflichtet, unmittelbare Personalien anzugeben. Die liegen offenkundig bereits vor, sonst hätten Sie den Brief nicht bekommen.
Hesse (Samstag, 06 November 2021 19:38)
Ist denn ein Brief mit Namen drauf und Samen enthalten ein totaler Beweis für den Konsum?
Prinzipiell dürfte ja bei bestellten Samen nicht automatisch das ärztliche Gutachten angefordert werden. Oder doch? Kompliziert, wie ich finde.
Bukem: (Sonntag, 07 November 2021 08:09)
@Hesse: wie meinen Sie das? Der Nachweis des erfolgten Zugangs der Samen unter Ihrer Anschrift ist natürlich nicht der Nachweis des erfolgten Konsums.
Aber jemand der hochpreisige und hochpotente Samen bestellt macht das eben naheliegend, um diese auch anzubauen. Der Anbau erfolgt aus Behörden Sicht dann entweder zum Eigenkonsum oder zum gewerblichen Handel.
Und damit liegen aus Behörden Sicht eben hinreichende Verdachtsmomente für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens vor. Dies wird angeordnet, wenn überprüft werden soll, OB ein Konsum vorliegt.
Schauen Sie hier mal rein:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Hesse (Sonntag, 07 November 2021 16:11)
@Bukem: Okay, verstehe. Da bei mir der Zoll Köln im Frühjahr diesen Jahres ebebenfalls erfolgreich war, mit 5 Samen, muss ich aus Ihrer Schlussfolgerung also von einem äG ausgehen? Herrn Schüller liegen meine Unterlagen bereits vor. Akteneinsicht wurde von ihm beantragt.
Auf Kohlen (Montag, 08 November 2021)
Guten Tag.
Mit dem heutigen Tag ist es nun 6 Monate her mit der Beschlagnahmung der Samen
Leider bisher keine Post bzw HD.
Man sitzt wie auf Kohlen...
Ich weiß dass es teilweise Monate dauern kann, aber gibt es Erfahrungen wann die Post endlich kommen könnte.... Ich hätte die Sache gerne endlich vom Tisch :(
Hesse (Montag, 08 November 2021 21:06)
@ auf Kohlen:
Leider muss ich berichten, dass ich auch sehr lange gewartet hatte auf Post von der Polizei, oder vom Zoll.
Letzten Endes habe ich im Februar bestellt und Post von der Staatsanwaltschaft bekam ich vor etwa drei Wochen. Die Mühlen mahlen sehr langsam.
Auf Kohlen (Montag, 08 November 2021 21:40)
Vielen Dank für die Antwort @Hesse
Der Geiger (Mittwoch, 10 November 2021 09:27)
Hallo zusammen,
wie lange darf denn eine Hausdurchsuchung erfolgen? Kann dies auch noch nach Erhalt des Anhörbogens passieren? Ist man erst nach Abschluss (Einstellung des Verfahrens) wieder "sicher" in seinen 4 Wänden.
Vielen Dank im voraus
Hesse (Freitag, 12 November 2021 20:47)
@der Geiger: also, ich bin juristischer Laie. Angelesenen Informationen zufolge kann eine Hausdurchsuchung auch nach Erhalt des Schreibens erfolgen. Genau genommen: eher unwahrscheinlich. Weil ein geplanter Grow ja nicht stattfindet, weil die Samen beim Zoll, oder sonst wo, liegen.
Die Wohnung ist IMMER sauber zu halten.
Bukem (Sonntag, 14 November 2021 13:41)
@Geiger: trauen Sie einer Staatsanwaltschaft durchaus mal was zu.
Eine Durchsuchung kann so lange erfolgen, wie ein Verfahren läuft bzw eine entsprechende Verdachtslage gg Sie besteht.
Weil bei einer Durchsuchung ein gewisses Überraschungsmoment ausgenutzt werden soll, erfolgt die Massnahme schlauerweise, bevor man den Beschuldigten durch entsprechende Anschreiben über den Verdacht gg ihn informiert.
Wenn Sie zb regelmäßig dort bestellen sollten, wir entsteht ja jeweils ein neuer Verdacht
Klaus (Freitag, 19 November 2021 14:10)
Hat die Ankündigung Hanf zu legalisieren einen Einfluss auf laufende Verfahren?
Lieben Gruß
Klaus
Neugierig (Freitag, 19 November 2021 15:10)
@Klaus ich befürchte das hier der „Tatzeitpunkt“ ausschlaggebend ist. Bedeutet erst ab Gesetzesänderung bzw. Aktiv werden dieses ist man Safe … davor hat man ja gegen gültiges gesetzt verstoßen.
Vlt erzähle ich ja auch Käse und es ist anders - dann freue ich mir selbst nen Ast �
Moreno (Dienstag, 23 November 2021 18:00)
Sehr geehrter Herr Schüller, Sehr geehrter Bukem,
mir wurde vor etwa 1. Jahr Samen zugestellt (Monate vor der Sensi-Sache). Der Luftpolster Umschlag wurde geöffnet, die Samen sind aber noch enthalten gewesen. Die Wohnung ist sauber aber ich habe heute einen Polizeiwagen vor der Tür gesehen und meine Panikatacken sind zurück gekommen. Besteht unter diesen bedingungen die gefahr einer HAusdurchsuchung? Soweit ich das verstanden habe, dürften mir die Behörden doch das Saatgut nicht zuschicken, um später zu schauen was damit passiert ist? Odrliege ich hier ganz falsch?
Danke im Voraus und DAnke für Sie beide für Ihre Hilfe
Bukem (Mittwoch, 24 November 2021 13:25)
@Moreno: doch natürlich könnte da eine Hausdurchsuchung erfolgen. Ob das nun sonderlich wahrscheinlich ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Das der Umschlag geöffnet wurde, ist jedenfalls kein Hinderungsgrund.
Ich würde Ihnen deshalb grundsätzlich raten, sofern Sie Cannabis konsumieren, diesen Konsum zu reduzieren, dann legen sich vielleicht auch die Beschwerden. Zumindest verbessert sich generell eine Grübelneigung. Außerdem sollten Sie generell keinerlei verbotenen Dinge Zuhause aufbewahren
David (Dienstag, 21 Dezember 2021 10:28)
Hallo Herr Schüller,
heute kam ein Brief vom Zollamt Krefeld. Das Hauptzollamt Köln hat gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet.
Auszug:
das Hauptzollamt Köln hat gegen Sie ein Strafverfahren wegen des Verdachts des
Bannbruchs i.V.m. einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch die unerlaubte
Einfuhr von Betäubungsmitteln mittels Briefsendung (Vergehen gem. §$ 369, 372 AO i.V.m.
einer Straftat gem. § 29 BMG) eingeleitet. In diesem Zusammenhang gebe ich Ihnen hiermit
die Gelegenheit, sich schriftlich zu dem o.a. Tatvorwurf zu äußern.
Das waren die besagten Samen von Sensi..
Soll man sich dazu schon äußern bzw nicht aussagen ankreuzen oder einfach ignorieren?
Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten? Jetzt schon oder erst wenn Post von der Staatsanwaltschaft kommt?
Bin bisschen verunsichert.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 22 Dezember 2021 13:03)
In diesen Verfahren werden ohne anwaltliche Intervention gerne mal 30 Tagesätze für 5 Samen per Strafbefehl rausgehauen. Insofern: Völlig falsche Spielwiese für Abwarten und lange Bank. Wenn ich mich um die Sache kümmern soll, schreiben Sie mir bitte: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.
David (Mittwoch, 22 Dezember 2021 19:05)
Nehmen Sie weiterhin 1000€ pauschal?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 15 Januar 2022 21:18)
@David
Mandatskosten gehen seit 2022 ab € 1200 los, ich muß ja auch kostendeckend meinen Lebensstandard bestreiten.
Bitte melden Sie sich umgehend bei mir, ... hier wird Ihnen geholfen, irgendwie ;-)
Hesse (Sonntag, 16 Januar 2022 13:22)
Alles gut gelaufen! Danke an Herrn Schüler und sein Team!
Einstellung nach Paragraph 170 StPO.
5 Samen wurde abgefangen.
Unsicherer Bayer (Montag, 17 Januar 2022 09:07)
Ich vermute momentan das meine Bestellung Mitte Februar 2021 abgefangen wurden. Ich habe bisher nichts gehört, weder vom Zoll noch von anderen Behörden - da ich in Bayern wohne hätte ich gedacht das sich die Behörden sehr schnell melden … gibt es Erfahrungswerte wie lange es zwischen Beschlagnahmung und Post/Hausbesuch gibt?
Bukem (Mittwoch, 19 Januar 2022 09:11)
@unsicherer Bayer: nicht, dass ich es wüßte.
Sie gingen auch in der Annahme fehl, wenn Sie sich sagten, jetzt ist seit 4, 8, 12 usw Monaten nichts passiert, jetzt ist es gut.
Die strafrechtliche Verjährungsfrist für Delikte aus Praragraph 29 BtMG beträgt 5 Jahre. Solange wären strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen zumindest denkbar
Gustav Gans (Samstag, 29 Januar 2022 09:00)
Wow danke für die ganzen Beiträge und Aufklärungsarbeit!
Bin erst jetzt auf ihre Seite gestoßen (leider)
Bei einem Freund wurden 40 Cannabis Samen vom Zoll beschlagnahmt, Monate später hat eine Hausdurchsuchung statt gefunden.
Beschlagnahmt wurden unter 5g Cannabis und ein Grinder.
So wie das neuste Iphone.
Die Durchsuchung ist jetzt gut 4 Monate her.
Laut Akteneinsicht wurde Handydurchsuchung angeordnet.
Was ich mich Frage, ob die neusten Iphones auch schon geknackt werden können bzw. Der Aufwand dafür gemacht wird?
Da liegen doch bestimmt zig Tausend Handys die durchsucht werden müssen.
Wie lange soll das denn dauern?
Auf Nachfrage beim Anwalt heisst es seit 4 Monaten abwarten, zurzeit ist der derzeitige stand nicht ersichtlich ob Handy geknackt wurde und wie weiter vorgegangen wird
würden schätzen sie die Lage ein, wenn das überhaupt möglich ist bei solch wenigen informationen
NRW
Bukem (Freitag, 04 Februar 2022 21:19)
@Gustav Gans: der Freund ist bereits anwaltlich vertreten? Dann fällt es hier aus verschiedenen berufsrechtlichen Gründen die Antwort ziemlich kurz aus, weil man unter Kollegen dem anderen nicht ins Wort bzw Fall redet.
Anscheinend wird davon ausgegangen, dass das Telefon als Testwerkzeug für die versuchte Einfuhr von BtM nach Paragraph 29 I Nr 1 BtMG benutzt wurde. Deshalb sollen dort wohl Nachrichten, Überweisungen etc ausgelesen werden.
Dies Strafverfahren birgt direkte Risiken und Gefahren und für später mittelbar je nach Ausgang des Verfahrens, wenn sich die Führerscheinstelle einschalten sollte.
Wenn Sie, ah der Freund, schon anwaltlich vertreten ist, dann darf Herr Schüller hier auch nicht mehr sagen.
Falls ich das falsch verstanden haben sollte, steht er natürlich bundesweit zur Verfügung.
Dann bitte separat eine Mail schreiben
Benjamin Blümchen (Montag, 21 Februar 2022 20:04)
Wie verhält es sich wenn die beschuldigten Samenbanken verurteilt werden. Erhalten die deutschen Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Kundendatenbank ? Falls ja wie kann man sich dagegen wehren. Muss der Versender nicht jede Kundendaten automatisch löschen oder läuft man Gefahr auch Jahre später noch deswegen belangt zu werden. Wäre ja äusserst dumm wenn es so wäre. Kann ich als Kunde in einem solchen Fall Schadensersatz fordern ?
Frage wegen eines laufendem Verfahren in dem mir anscheinend bis zu 15 Jahren Haft drohen.
Bukem (Dienstag, 22 Februar 2022 06:32)
@Benjamin: es wäre wohl an der Zeit, sich dann nicht nur in einem online Forum Pi mal Daumen grobe rechtliche Einschätzungen ohne genaue Kenntnis Ihrer Aktenlage zu holen.
Was und warum wird Ihnen vorgeworfen? Welche Daten haben Sie angegeben und wie ist die Zahlung erfolgt?
Falls eine Bestellung an Sie mit ihrem Namen und Anschrift abgefangen worden sein sollte, bedarf es ja nicht mehr des Umwegs über die Kundendaten.
Und ein etwaiges Fehlverhalten des Versenders entbindet Sie eben nicht davor, strafrechtlich belangt werden zu können, wenn Sie in Kenntnis des Verbots Samen versuchen einzuführen.
Scheint wie gesagt der ideale Zeitpunkt für umfassende anwaltliche Beratung, und bei Bedarf, anwaltliche Vertretung zu sein.
Herr Schüller kann sich einen Überblick verschaffen und rechtliche Risiken einordnen und Sie vollumfänglich vertreten. Dazu muss er natürlich Einblick in die Ermittlungsakten haben. Er ist bundesweit tätig.
Mossad@nl (Donnerstag, 24 Februar 2022 19:14)
https://www.youtube.com/watch?v=S-lHrDPjGfQ
Uwe (Dienstag, 08 März 2022 11:27)
Hallo,
stimmt es, dass derzeit weniger Verfahren vor Gericht landen und dass die Strafen dort, mit Hinweis auf die bevorstehende Legalisierung, sehr mild ausfallen?
Vielen Dank für ihre Mühe
Uwe
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 März 2022 20:41)
Es stimmt, dass man mit der Argumentation über Beweisfragen in über 90 % der Fälle zur Einstellung nach § 170 II StPO kriegt. Die Legalisierung spielt hierbei in den Gründen keine Rolle. Die Richter orientieren sich an den Regeln, die jetzt noch gelten.
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 März 2022 21:17)
Die niederländischen Behörde werden keine Amtshilfe leisten und für die deutschen Behörden etwa die Rechner von Sensi Seeds beschlagnahmen...in den Niederlanden ist das ja gerade legal. 15 Jahre Gefängnis? Wofür soll Ihnen das bitte drohen?
Miezekater (Samstag, 09 April 2022 18:18)
Sehr geehrter Herr Schüller,
werden momentan noch immer solch viele Samensendungen vom Zoll aus dem Verkehr gezogen, oder war dies ein Phänomen des Frühjahrs 2021?!
Danke für die Antwort und beste Grüße!
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 April 2022 21:20)
Da Sensi nicht mehr nach D verschickt, werden natürlich von denen auch keine Samen mehr beschlagnahmt. Allerdings scheinen die Ermittler vom Zoll auch bei anderen Samenversendern und Händlern genauer hinzuschauen. Es wird immer noch vermehrt Post vom Zoll gemeldet. Der Zoll hat neue Ermittlungstaktiken, die er natürlich nicht preisgibt. Dürfte so kompliziert aber nicht sein. Zoll bestellt Samen und Fake Daten, schaut sich den Briefumschlag und den Absender an und lässt halt automatisch nach ähnlichen Briefen suchen.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 April 2022 21:37)
Besonders das Hauptzollamt Aachen fischt da offenbar automatisiert weiter ab. Der Zoll hat schein die Haupteinflugsschneisen für Briefsendungen aus den Niederlanden genauer ins Visier genommen. Auch im März 22 ist da scheinbar einiges beschlagnahmt worden.
Hugo (Samstag, 28 Mai 2022 14:04)
Hallo Herr RA Schüller,
Nach gut 14 Monaten der Zollaktion, hat mich nun auch ein Brief vom Hauptzollamt Aachen erreicht.
Dort wird mir Verstoß gegen das BTMG UND NpSG vorgeworfen.
Was ist nun am besten zu tun?
Anwalt einschalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Bukem (Sonntag, 29 Mai 2022 13:17)
@Hugo: wegen der evtl zu befürchtenden Auswirkungen auf den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis und etwaigen Maßnahmen der Führerscheinstelle zur Überprüfung Ihrer Fahreignung wäre das zumindest eine anzuratende Möglichkeit.
Herr Schüller konnte in einer Vielzahl solcher Fälle eine vollständige Einstellung des Verfahrens erreichen. Damit waren dort auch Weitergaben der Vorgänge an die Führerscheinstelle ausgeschlossen.
Bei Interesse wenden Sie sich gerne unter
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
an ihn
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 Juni 2022 17:18)
Einstellungsquote nach § 170 II StPO bei guter Argumentation mit Beweisfragen: 90 plus Prozent.
Bei Strafsachen immer Anwalt einschalten. Bitte. Strafverteidiger. Wenn nicht mich, dann wen anders. Hauptzollamt Aachen ist sehr aktiv in dem Bereich...
Hugo (Donnerstag, 02 Juni 2022 15:40)
@Bukem
Danke, habe mich an Herr'n Schüller gewendet.
Und bin voller Hoffnung das er es hin bekommt und andere Behörden die Füße still halten.
Hugo (Samstag, 02 Juli 2022 14:58)
Hallo,
Wie lange dauert es bis man akteneinsicht bekommt?
Kann man das pauschal sagen oder ist es unterschiedlich bis Akteneinsicht gewährt wird?
Vielen Dank
Bukem (Sonntag, 17 Juli 2022 11:22)
@Hugo: als Beschuldigter bekommen Sie auf verschiedenen Gründen keine vollständige Akteneinsicht.
Dies geht nur über einen Anwalt, der sich bei der Behörde mit Ihrer Vollmacht meldet.
Wie lange das dauert, ist eine Frage des Einzelfalls. Sollte das Verfahren nur gegen Sie ohne weitere Mitbeschuldigte sein, sollte mit der Einsicht regelmäßig in ein zwei Wochen gerechnet werden können
Hugo (Samstag, 06 August 2022 23:11)
@Bukem
Danke für die Antwort.
Anwalt ist schon seit dem Tag des ermittlungsschreiben engagiert. Vollmacht 1tag danach eingereicht.
Knapp über 10 Wochen sind seit dem vergangen. Bisher immer noch keine Einsicht gewährt.
Vermutlich überlastete Behörden oder doch tiefgreifende Ermittlungen, weswegen es sich zieht.
Naja abwarten und Tee trinken