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Vermögensabschöpfung bei Growern: Pfändung von vermuteten Erlösen aus dem Verkauf von Cannabis - jetzt geht es den Growern an den Geldbeutel

Der Vermögensarrest (§ 111 e Abs. 1 StPO) ist eine neue, finanziell oft existentiell vernichtende Folge der strafrechtlichen Verfolgung von Growern.

 

Gelder, die aus Straftaten erwirtschaftet wurden, sollen damit nachträglich abgeschöpft werden. Wer in der letzten Zeit öfter mal die Nachrichten gehört oder gelesen hat, dem ist vermutlich nicht entgangen, dass zB die Berliner Polizei sich für die angeblichen Erfolge gegen arabische Großclans abfeiern lässt. Man beschlagnahmt Wohnungen und andere Wertgegenstände, bei denen die Gelder für die Finanzierung aus Straftaten stammen sollen

 

Das Prinzip hinter der recht neuen Regelung des § 111 e Abs. 1 StPO ist folgendes: Die Einnahmen aus kriminellen Handlungen sollen abgeschöpft werden. Es geht um alle Einnahmen aus der Kriminalität, also nicht nur um solche aus dem Bereich des Handeltreibens mit Cannabis. Einfach aber ziemlich wirkungsvoll die Nummer. 

 

Den handeltreibenden Grower trifft das Gesetz zuweilen hart. Es wird nämlich hochgerechnet (gerne anhand der Stromrechnung), wie lange das Anbauen schon betrieben wird und wieviel Geld damit eingenommen wurde. Dabei wird keine Einnahme/Ausgabenrechnung betrieben (etwaige Stromkosten und Kosten für Dünger, Growzelte, Lampen, Saatgut, Miete etc werden nicht gegengerechnet). 

 

Wenn man im Visier der Fahnder ist (etwa weil man bei einem Growshop ein paar Töpfe bestellt hat und die Polizei dies erfahren hat), dann ist eine der ersten Amtshandlung der Polizei die Stromanbieteranfrage.

 

Und wenn dort wie in dem hier vorgestellten Fall zwischen 2015 und 2017 ein erhöhter Stromverbrauch zu vermelden war, dann gehen die Behörden davon aus, dass in diesem Zeitraum schon angebaut und verkauft worden ist. 

 

Das ist nicht nett. Soll es aber auch nicht sein. Regelmäßig wachen die Betroffenen dann auf und das Konto ist mit dem Betrag gepfändet, hier also mit knapp 14.000 Euro. Am Geldautomaten ist dann Flaute und die Karte wird gleich eingezogen. "Melden Sie sich bei Ihrem kontoführenden Institut" heißt es dann. 

 

Auch kommt regelmäßig Besuch vorbei und schaut, was zuhause noch zu holen ist. 

 

Wenn das dann nicht bezahlt werden kann, ist der Offenbarungseid dann der nächste Schritt mit all den negativen Folgen für die Bonität etc. 

 

Man kann es nur wieder und wieder wie ein Mantra wiederholen: 

 

Der Anbau von Cannabis zum Verkauf lohnt sich nicht. Das mag vordergründig so wirken. Aber irgendwo ist immer eine Schwachstelle und irgendwann ist dann der Link zum Grower da. Man kann machen was man will: Der Verkauf von BtM kommt halt sehr, sehr oft raus. Zu viele Kunden, die zu viele dumme Sachen machen (Kommunikation über Whatsapp, zuviel Gerede usw). 

 

Durch manche Legalisierungsvorkämpfer wurde und wird ja teilweise so getan, als wäre hier der Umgang mit Cannabis quasi schon legal. Da kommen teilweise durch die dicken Rauchschwaden Statements, die einen stutzig machen. Deshalb nochmal an die ganzen Orbiter da draussen auf welcher Raumstation auch immer: 

 

Wer anbaut um damit Geld zu verdienen, geht zu hohes Risiko ein. Am Ende wird man mit einer hohen Wahrscheinlichkeit finanziell geschröpft bis über die Schmerzgrenze. Und wenn erstmal beim Arbeitgeber der Lohn gepfändet wird wegen Drogen, dann beginnt der Tanz erst richtig. Vor allem dann, wenn man etwa Sozialarbeiter ist und bei einem sozialen Träger arbeitet. Oder wenn man beruflich mit jungen Leuten zu tun hat wie Sozialarbeiter, Erzieher oder Lehrer. 

 

Wer was zum Konsumieren braucht, macht sich durch den Anbau für den Eigenkonsum in kleineren Mengen zwar auch strafbar, aber das Risiko der finanziellen Vernichtung schwingt eben nicht mit. Auch wirkt sich eine 100 Watt Lampe nicht signifikant auf den Stromverbrauch aus, so dass damit schon mal ein Hauptgrund für eine Durchsuchung wegfällt. 

 

Muss am Ende jeder selber wissen, aber wenn ich mir etwa die Polizei Bremen anschaue mit dem hohen Verfolgungsdruck, dann würde ich das Thema Anbauen von Cannabis für Kohle schnellstens von der Agenda streichen. Der ganze Stress und die ganzen Paras sind es einfach nicht wert.   

 

 

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Kommentare: 3
  • #1

    Der Gärtner (Montag, 08 Oktober 2018 14:20)

    Das ist ja richtig übel. Da ist man ja schneller überschuldet, als man gucken kann. Finde das ziemlich überzogen, als ob die Freiheitsstrafe nicht reicht. Man will die Leute wohl kurz und klein kriegen.

  • #2

    Klaus (Samstag, 01 Dezember 2018 16:09)

    Moin,
    findet der Paragraph nur dann Anwendung, wenn ein Handel mit BtM nachgewiesen ist, oder wird grundsätzlich ab einer bestimmten Menge von Handel ausgegangen? In Ihrem Bsp. oben ist vom Verkauf an unbekannte Abnehmer die Rede. Wie wurde das nachgewiesen wenn die Abnehmer doch unbekannt sind? Hat der Beschuldigte das selbst eingeräumt, oder gab es Zeugenaussagen?

  • #3

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 Dezember 2018 13:22)

    @Klaus:

    Wenn bestimmte Mengen gefunden worden sind, wird der Handel unterstellt und Durchschnittspreise pro Kilo ebenfalls unterstellt (oft 5000-6000 Euro/KG). Bei 200-300 Gramm kann man sich mit Glück noch als harter Konsument rausreden, aber bei mehr ist Handeltreiben eben schon realistisch. Es reicht, wenn der Richter hiervon überzeugt ist, er kann sogar Restzweifel haben...

    In der Praxis wird das gerne gemacht, weil der Staat dadurch Geld einnehmen kann. Und es trifft die Grower an einer sehr harten Stelle. Oft bauen die Leute ja an, um was dazu zu verdienen. Und wenn dann seit Jahren die Stromrechnungen zu hoch sind (werden immer überprüft), dann wird das schnell sehr teuer.