Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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TüV Süd mit Entschuldigung. Oder: Das war einfach viel zu schwer

Still not loving TüV Süd...aber dieses mal zeigten die sich wenigstens einsichtig.

 

Den Brandbrief, den ich an diese Gutachterstelle geschrieben habe, veröffentliche ich hier nicht, sonst kann ich wieder die Stunden zählen, bis deren Anwalt mit Abmahnung und sonstigen Stress droht. 

 

Nur soviel: 

 

Hier ging es um die komplizierte Frage, wann ein regelmäßiger Konsum von Cannabis vorliegt. Die Gerichte sagen, dass das der Fall ist, wenn man täglich oder beinahe täglich konsumiert. 

 

Vor diesem Hintergrund hatte der TüV Süd die komplizierte Frage zu klären, ob das vom Mandanten angegebene Konsummuster "alle drei Wochen rauche ich einen Joint" nun als täglicher oder beinahe täglicher Konsum anzusehen sei.

 

Wenig überraschend kam dann die Antwort, dass alle drei Wochen täglich oder beinahe täglich sei und deshalb ein regelmäßiger Konsum vorliege. Daraufhin wollte die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen. 

 

Schon abgefahren, welche krasse Nummern da ablaufen, wenn man nicht aufpasst. 

 

Je größer der Träger der Begutachtungsstelle ist, desto heftiger ist das oft mit den Fehlern. Und oft sind die so heftig, dass ich nicht glauben kann, dass das ein Zufall ist. 

 

Ich habe mich dann auch in Klausur zurückgezogen und habe dann -nach reiflicher Überlegung das gehabt, was auch bei Juristen vorkommt: Ein lucidum intervallum...einen lichten Moment also.

 

Auf einmal war alles ganz klar - die Schleier lichteten sich und ein Moment der Klarheit setzte ein. Alles wurde still. Die Zeit stoppte. Dann war die Erkenntnis da:

 

Wenn ich alle drei Wochen einen löte, löte ich damit nicht automatisch jeden Tag. Ich müsste jeden Tag löten, damit man sagen kann, ich löte jeden Tag. 

 

Um das Ergebnis wissenschaftlich abzusichern, habe ich dieses Gedankenexperiment auch mit dem Chips, Bier, Döner, Hamburger und verschiedenen anderen Speisen durchgeführt, die irgendwie alltäglich sind und trotzdem nur alle paar Wochen konsumiert werden. 

 

Das musste ich unbedingt festhalten. Verschriftlichen, in die Tastatur kloppen, in die digitalen Speicher meines Notebooks für die staunende Nachwelt festhalten.

 

Ist nicht einfach für Kiffer manchmal. Und auch nicht für den Anwalt, der sich diesen komplizierten Fragestellungen für Geld stellen muss. 

 

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Patrick (Donnerstag, 27 September 2018 17:48)

    Ich versteh das manchmal nicht. Wenn man laut denen alle 3 woche kifft ist man also in deren Augen regelmäßiger Konsument. Was sind dann bitte leute die wirklich jeden Tag kiffen. Abnormale super Kiffer? In meinen Augen ging es da auch nur ums Geld. Die wollten den jungen Mann einfach nochmal sehen und Geld bekommen.

  • #2

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Oktober 2018 12:02)

    Das ist so schwer nicht, die Rspr gibt vor, was man unter einem regelmäßigen Konsum zu verstehen hat: Einen täglichen oder beinahe täglichen Konsum.

    Man muss wirklich sehr aufpassen, dass die Gutachterstellen und Behörden nicht mit so krassen Fehlern durchkommen. Da die Rspr so klar ist, kann man sich eigentlich kaum vorstellen, dass das ein zufälliger Fehler ist. Ich glaube manchmal, dass da absichtlich an der Vorgaben der Gerichte vorbeibegutachtet wird. Und wenn dem nicht so sein sollte, dann sind die Gutachter eben krass schlecht geschult. Man muss dann wirklich von einem Totalausfall sprechen. Das mit dem Geld scheint mir in vielen Fällen wirklich so zu sein: Akquisegesichtspunkte scheinen das Ergebnis des Gutachtens zu prägen. Üble Nummer.