In den letzten Tagen ist es in Bremen und Bremen Nord zu groß angelegten Verkehrskontrollen mit sehr viel Personaleinsatz durch die Polizei gekommen. Komisch: Heißt es nicht immer, wir hätten
hier zu wenig Polizei?
Wenn ich mich im Steintorviertel mal umschaue, was da in Sachen Drogenverchecken (oder das, was da als Drogen verkauft wird) abgeht, dann denke ich zwar, dass diese Kräfte anderweitig besser
eingesetzt wären.Oder bilde ich mir nur ein, dass da alle fünf Meter irgendwelche Leute versuchen, in Plastik eingeschweißtes Klopapier als Kokain von Spitzenqualität zu verkaufen? Also
mindestens das Zeug, mit dem sich der gute Pablo Escobar damals einen Haufen Kohle verdient hat?
Aber sich mit Bremer Politik zu beschäftigen ist ohnehin nur was für Leute mit extrem ausgeprägten Hang zur Selbstkasteiung. Oder für grenzdebileLeute, die sich vom Kapitän der Costa Concordia
auch einen Vortrag über sichere Schifffahrt halten lassen würden. Ergo verzichte ich auf weitere Statements über Schiffe mit Schlagseite oder Städte, die man damit vergleichen könnte.
Vgl:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/berauscht-steuer-9912739.html
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/polizei-bremen-drogenkontrolle100.html
https://www.focus.de/regional/bremen/polizei-bremen-fazit-nach-drei-tagen-verkehrskontrollen_id_9022693.html
Dabei gingen der Polizei ca. 100 Leute ins Netz, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Cannabis, Kokain, Speed, MDMA u.a.) ein Fahrzeug geführt haben. Man muss schon sagen: Das ist eine
krasse Ausbeute und zeigt mal wieder, wie leicht die Leute es der Polizei aus Bequemlichkeit und/oder Dummheit machen.
Welche Strafe und Rechtsfolgen droht nun den Betroffenen der Fahrzeugkontrolle aus Bremen?
Wer unter der Wirkung von Drogen ein Fahrzeug führt, gegen den laufen in der Regel zwei Verfahren:
- Ein Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG (1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und 500 Euro Geldstrafe -im Wiederholungsfall 1000 - 1500 Euro-. Wenn auch noch
Fahrauffälligkeiten (Schlangenlinien gefahren um mal den Klassiker unter den Klassikern zu nennen) dazu kamen, dann wird gibt es statt des Bußgeldverfahrens ein Strafverfahren nach § 316 StGB. In
diesem Fall entzieht das Gericht dann in der Regel die Fahrerlaubnis.
- Ein Fahrerlaubnisverfahren. Viele Personen glauben aus Unwissenheit, dass die Sache mit dem Bußgeld erledigt sei. Ist aber nicht so. Wenn harte Drogen konsumiert worden sind,
dann entzieht die Behörde ohne wenn und aber die Fahrerlaubnis noch dazu, wenn keine Vorbereitungen
auf eine Ausnahmeregelung getroffen worden sind. Bei Cannabis kommt je nach Fallgestaltung eine direkte Entziehung in Betracht oder die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Bei
letzteren soll das Cannabis Konsummuster ausgeforscht werden. Und wenn sich dabei ergibt, dass man mindestens zwei mal konsumiert hat (also nach der Rspr sog. gelegentlicher
Konsument ist), dann ist die Fahrerlaubnis auch weg. Denn der gelegentliche Konsum ist neben dem fehlenden Trennungsvermögen zwischen Konsum und Führen von
KFZ (wird ab 1 ng THC pro ml Blut unterstellt) die zweite Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis. Deshalb ist es keine gute Idee, nach der Fahrzeugkontrolle einfach weiter
Cannabis zu konsumieren, denn der gelegentliche Konsum wird dann angenommen, wenn im Rahmen eines ärztlichen Gutachtens (was idR Monate später angeordnet wird) der Hauptabbaustoff des
THC, das THC COOH in Blut und/oder Urin nachgewiesen wird. Wenn bei Ihnen also zu befürchten steht, dass in der Blutprobe Drogen nachgewiesen werden, dann ist anzuraten, den Zeitraum
bis zur Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung zu nutzen, um das eigene Blatt zu verbessern und die Chancen auf die o.g. Ausnahmeregelung
zu nutzen. Dann kann die Behörde eine MPU OHNE Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Abwarten was kommt ist also in Fällen, in denen der Führerschein wichtig ist, nicht anzuraten.
Wenn Sie Betroffener der Kontrollen in Bremen sind, können Sie sich gerne melden, ich helfe Ihnen gerne dabei, den Führerschein zu retten.
Bis dahin ist der wichtigste Tipp: Konsum jeglicher Drogen komplett einstellen.
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Aber Hallo (Sonntag, 03 Juni 2018 21:33)
Was soll man dazu sagen
Natürlich macht dieser Anwalt hier nix umsonst. Hat sich halt auf dumme Drogis spezialisiert. Scheint sich zu rentieren.
Drogenfahrer (Montag, 04 Juni 2018 12:43)
@Aber Hallo:
Also ich bin froh, hier paar Infos zu finden. Kein Plan, wie das bei Ihnen aussieht. Aber bei mir im Malerbetrieb arbeitet auch keiner für lau. Insofern versteh ich Ihr Bashing hier nicht so ganz. Aber Bashing ist ja gerade groß in Mode. In der Bundespolitik und im kleinen scheinbar auch. Ist ne urdeutsche Spezialität, mit den Finger auf andere zu zeigen und rumzumeckern und andere Menschen zu stigmatisieren. Die einen sind linksgrün versifft, die anderen sind alles Nazis.
Und Menschen, die gerne Cannabis konsumieren, sind für Leute wie Dich halt "dumme Kiffer". Bißchen verbale Abrüstung wäre echt wünschenswert. Mir gefällt auch vieles nicht. Trotzdem muss man nicht gleich beleidigend werden. Die Probleme unserer Zeit lassen sich nicht gegeneinander, sondern nur miteinander lösen. Schöne Grüße von einem dummen Kiffer.
��� (Mittwoch, 06 Juni 2018 00:14)
Aber Herr Schüler
Sie sind doch kein Drogenfahrer.
Bremer (Mittwoch, 06 Juni 2018 16:17)
Danke für den Artikel. Von der Ausnahmeregelung hatte mein bisheriger Anwalt noch nichts gehört. Könnte auch für mich von Interesse sein, um den Führerschein zu retten.
Stullen Andy (Samstag, 09 Juni 2018 13:04)
Die Polizei in Bremen hat offenbar ganz schön was zu tun, diese breiten Bevölkerungsschichten dieser Stadt unter Kontrolle zu bekommen :-) Aber was erwartet man auch anderes: Bremen ist grün angehaucht und gekifft wurde da schon immer viel.
War lange nicht mehr in der Stadt. Scheint sich aber nicht viel verändert zu haben in den letzten 20 Jahren. War damals schon das Drogen El Dorado Deutschlands. Mir hat das gefallen.
Der 3. Stieber Twin, der 4. Beginner (Donnerstag, 21 Juni 2018 16:42)
Moin,
ich bin auch in diese Kontrolle geraten. Das Amtsgericht Bremen hat mir bereits vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Nach § 111 a StPO. Ich sei auffällig gefahren. In Verbindung mit dem THC im Blut reicht das wohl schon aus. Tja - dann heißt es jetzt wohl Rad Fahren und ein Dauerticket bei der BSAG ziehen. Läuft bei mir!
Hans (Donnerstag, 19 Juli 2018 11:55)
Wenn mir bereits ein einmaliger Konsum und Rauschfahrt nachgewiesen wurden,
habe ich dann immer noch das Recht, bei einer zukünftigen Verkehrskontrolle Schnelltest und Pathophysiologische Untersuchung zu verweigern oder reicht den Beamten dann zb. ein Indiz aus um einen Test bzw. Blutabnahme zu erwzingen?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 23 Juli 2018 16:12)
Aussage verweigern und Schnelltests und Spielchen wie 30 Sekunden Test bitte immer verweigern. Blut wird im Zweifel so oder so genommen. Aber wirken Sie nicht an Maßnahmen gegen sich selber mit.