Spannend ist immer die Frage, ob dem BtM-Straftäter seine Sucht und seine Berauschung während einer Straftat zugute kommen kann. Das gilt gleichmaßen für das blutige Schlachtfest mit nicht
jugendfreien Szenen als auch für die kleine Beschaffungstat, die so quasi zum täglichen Broterwerb gehört...
Wer wissen will, ob Betäubungsmittel oder gar Entzugserscheinungen als Schuldminderungsgründe herangezogen werden dürfen, der betätige seinen Mausknopf und drücke hier.
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