Die Tiefe der menschlichen Abgründe ist manchmal schwer zu fassen. Neben den "üblichen" Drogenverfahren landen hier mitunter auch Akten auf dem Tisch, die sich nicht ganz so leicht lesen und
immer ein paar Tage nachwirken.
Das ist immer dann der Fall, wenn es um Tötungsdelikte geht und vor allem im Bereich des Sexualstrafrechts im Zusammenhang mit Kindern. Professionelle Distanz soll man immer wahren, aber
natürlich ist das manchmal leichter gesagt als getan.
Kürzlich hatte ich hier einen Mandanten, der wegen angeblichen Besitzes kinderpornografischer Schriften ein Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei hatte.
Gerade in diesem Bereich des Strafrechts gibt es eine sehr hohe Quote falscher Anschuldigungen gegenüber Personen, die aus welchen niedrigen Motiven auch immer richtig fertig gemacht werden sollen. Zunächst gilt einmal die Unschuldsvermutung und dann gilt, dass es nicht Aufgabe des Anwalts ist, die moralische Schuld des Mandanten vorab und ohne Kenntnis der Akte zu bewerten und nach einer inneren Vorverurteilung das Mandat abzulehnen.
Verteidiger, die so vorgehen, haben ein falsches Bild von Ihrem Beruf. Sie haben darauf zu achten die prozessualen Vorschriften im Verfahren gegen den Mandanten eingehalten werden - sie sichern also einen fairen Prozess. Und ein Recht auf einen solchen hat entgegen all dem populistischen Stammtischgebrüll glücklicherweise jeder - und zwar unabhängig davon, was er getan hat.
Im vorliegenden Fall hatte der Bruder meines Mandanten seine Tochter offenbar über Jahre sexuell mißbraucht. Irgendwann brach das Lügengebäude gegenüber seiner Partnerin zusammen - es
folgten Anzeige und der Entschlusses des Mannes, seinem Leben ein Ende zu setzen. Dazu wählte er die folgende Suizidmethode: Es setzte sich eine Gasmaske auf, die mit einem Schlauch mit einer
Flasche Gas verbunden war und vergaste sich selbst. Als man ihn ein paar Wochen später fand, hatte die Verwesung schon eingesetzt und die Haut hatte sich schwarz verfärbt.
Mit Suizidmethoden kommt man als Anwalt öfter mal in Kontakt...es gibt Personen, die in der Wohnung den Holzkohlegrill anschmeißen und auf das Kohlenmonoxid setzen, andere bevorzugen radikalere
Lösungen, springen irgendwo runter oder davor. Die Gasmaskenmethode kannte ich noch nicht, offenbar ist das aber eine Methode, die durch den US-Besteller "The Final Exit" (vormals Nr.1
Bestseller der New York Times, das Buch wurde in 12 Sprachen übersetzt) eine gewisse Publizität erreichte. Klar ist, dass Suizidenten häufig vor der Frage stehen "wie bringe ich mich sicher und
möglichst schmerzlos um?". Viele der Methoden wie Aufhängen und die "Robert-Enke-Variante" bergen gewisse Risiken. Die Sache mit der Gasmaske und einem Gas wie Helium erscheint dann natürlich als
dankbar aufgenommene Exitstrategie für Menschen, die entschieden haben, Ihren Weg jetzt enden zu lassen.
Und manchmal ist das vielleicht auch besser so und konsequent. Im konkreten Fall könnte man vielleicht auch sagen, der Mann hat sich einfach aus der Verantwortung gezogen - die Bewertung bleibt
jedem selber überlassen.
Auf jeden Fall schrieb er einen an seine Mutter gerichteten Abschiedsbrief, der es in sich hatte und meinen Mandanten des sexuellen Mißbrauchs seiner Person bezichtigte und in dem stand, mein
Mandant habe hunderte Bilder von "Knaben" auf seinem Rechner.
Hier lag der Fall so, dass ein sexueller Mißbrauch (wenn es ihn denn gegeben hat) längst verjährt ist. Das Gericht, dass darüber zu entscheiden hatte, ob die Wohnung durchsucht werden sollte oder
nicht, verneinte dies, da der Hinweis auf "Knabenbilder" auf dem Rechner des Mandanten nicht ausreichend sei für einen entsprechenden Verdacht für § 184 b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz
kinderpornografischer Schriften).
Der Mandant schweigt. Der Zeuge ist tot. Heißt: Die Staatsanwaltschaft hat kein gutes Blatt, keine Beweise außer der Aussage eines offenbar geistig abartigen Menschen. Was ist wahr und was nicht?
War das wirklich so wie in dem Brief stand? Oder tritt hier nur einer übel nach (manchen Personen ist jedes Mittel recht...)
Sind die Aussagen eines Mannes, der jahrelang die eigene minderjährige Tochter sexuell mißbraucht reiner Selbstschutz im Sinne der Legitimation eigener Handlungsweisen? Ist sowas glaubhaft? Das
wird sich nicht mehr klären lassen.
Aber lesen Sie selbst:
Der Mandant hat den Brief in meinem Beisein das erste mal gelesen, seine Mutter hat ihn nicht gelesen und ihm auch keinen Blick darauf gestattet.
Die Wahrheit wird hier nicht mehr ans Licht kommen.
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raff84 (Montag, 15 Juni 2015 23:57)
Echt Übel, und echt hart
RA Schüller (Dienstag, 16 Juni 2015 13:34)
Tja. Manchmal passieren eben solche Sachen. Ziemlich hart, stimmt.