Meine persönliche Meinung ist, dass Bayern sowieso eine Gegend ist, wo man sich nicht zwingend aufhalten muss. Ich bevorzuge Reisen durch kultivierte Gegenden, in denen man die Sprache und
Rituale so einigermaßen versteht und nicht das Gefühl hat, auf einem fremden Planeten gelandet zu sein.
Deshalb meide ich selbst das Bayernzelt auf dem Freimarkt. Fremde Kultur bleibt fremde Kultur. Tiefe Ausschnitte, literweise schlechtes Weissbier und Horden von Besoffenen auf Brautschau. Das
garantiert immer wieder für Spannung.
Wo beinahe unbescholtene Bürger aus Norddeutschland versuchen, bayrischem Brauchtum nachzueifern, da kann es in der Hitze des Gefechts schon mal zu Mißverständnissen oder Fehldeutungen im
Hinblick auf das richtige Trinkgebahren kommen.
Mein Mandant ist offenbar genau diesem Irrtum erlegen, wohl auch deshalb ist ihm der Maßkrug aus der Hand in das Gesicht seines Nachbarn "gerutscht". Da musste dann auch mal ein bißchen genäht
werden. § 224 StGB sagt was von 6 Monaten bis zu 10 Jahren...ob man sowas noch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs gedeckelt bekommt, dürfte ebenso fraglich sein wie die Berücksichtigung des
fehlgedeuteten bajuwarischen Brauchtums seitens des Gerichts.
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