Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Warum kommt es zur Hausdurchsuchung? Über AKF´s, Stromversorger, vermeintliche Freunde und Redseeligkeit

Hausdurchsuchungen wegen Drogen und ihre Gründe

 

 

Ich möchte an dieser Stelle mal kurz die immer wiederkehrenden "Klassiker" vorstellen, die zu einer Hausdurchsuchung wegen Betäubungsmitteln wie Cannabis und anderen BtM führen.

 

An erster Stelle steht zuviel Redseeligkeit. Die Mandanten weihen Freunde, Mitbewohner, Partnerinnen ect. etwa über ihren Hang zum Anbau bestimmter Pflanzen ein, die offiziell nicht angebaut werden dürfen. Nicht selten wird sogar damit angegeben, um das eigene Ego etwas aufzupolieren. Dabei sollte doch eigentlich gelten: Je weniger Leute davon wissen, desto besser, oder?

 

Aus der eigenen Praxis sind mir z.B. diese Fälle bekannt: Ein ehemaliger Mitbewohner, der sich wegen Kleinigkeiten mit seinem Exvermieter gestritten hat, geht zur Polizei und verrät dessen geheimen, hinter einer künstlichen Wand versteckten Anbauraum (Einstieg hinter einem Schrank) - 2 x 600 Watt - Pflanzen in voller Blüte, ca. 1 KG, Ergebnis: Bewährungsstrafe und Verlust der Fahrerlaubnis.

 

Eine auf Rache sinnende Frau verrät Ihren Ex, der jahrelang mehrere Musiker eines bekannten Orchesters mit Cannabis versorgte. Sie fertigte während seiner Abwesenheit Photos von den Beuteln und listete die einzelnen Kunden und Verkaufszeiten auf, führte also hinter dem Rücken heimlich Buch. O-Ton: "Wenn Du Dich trennst, gehe ich mit der Liste zur Polizei". Das hat der Mandant nicht geglaubt und am nächsten Morgen hatte die hiesige Polizei Besuch von der Dame und der Mandant Hausbesuch.

 

Ein Paar erzählt einer noch nicht so lang bekannten Freundin, dass sich selbst tägliches Kiffen gut mit der Erziehung ihres Kindes verträgt. Das Kind zeigte zwar schon deutliche Verhaltensauffälligkeiten, aber diese seien nur Ursache und Erklärung des eigenen Konsums, nicht aber eine Reaktion auf das ständige Benebeltsein der Eltern. Ergebnis: Die Frau ging zur Polizei, weil sie sich Sorgen um das Kind machte. Dieses nicht ganz unverständliche Verhalten führte zu einer Hausdurchsuchung, bei der 500 Gramm Cannabis sichergestellt wurden, Mann und Frau verloren die Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Konsums und der Mann daraufhin seinen Job als Auslieferungsfahrer. Eine ziemlich saftige Bewährungsstrafe gab es noch dazu.

 

Es ist nicht ganz nachvollziehbar, warum gerade in diesem Bereich der Drogenkriminalität derart entspannt mit eigenen von Gesetztes wegen kriminellen Verhaltensweisen umgegangen wird, obwohl es doch deutlich risikominimierend sein dürfte, lieber einmal zuviel als zuwenig den Mund zu halten.

 

Auch die Benutzung moderner Medien öffnet den Strafverfolgungsbehörden sprichwörtlich immer wieder Tür und Tor. Man sollte eigentlich denken, dass niemand so fahrlässig ist, Drogengeschäfte über Handy, WhatsApp, Internet und dergleichen abzuwickeln. In der Praxis ist es aber so, dass meist aus Faulheit lieber diese Medien genutzt werden und dabei mehr oder weniger plump verklausuliert vorgegangen wird ("Hast Du Dein neues Auto schon gekriegt? Ist es so schnell, wie Du erzählt hast?", "Bist Du zuhause? Will nur mal eben kurz einchecken" usw.).Die Spannbreite reicht dort von Formulierungen, die eigentlich recht alltäglich sind (oder zumindest auf Einfallsreichtum schließen lassen), bis zur direkten Aussage: "Komme am Freitag um 20 Uhr mit den neuen Klamotten, halte 2500 Euro bereit".

 

Dies geschieht in der Annahme, die Mitarbeiter der Polizei schliefen durchwegs auf Bäumen. Allerdings gilt sehr oft: Das tun sie nicht. Häufig handelt es sich um junge und ehrgeizige Polizisten, die Spaß dran haben, solchen Dingen nachzugehen und die es kickt, eine ordentliche Plantage auszuheben und denen das Schicksal der Betroffenen am Allerwertesten vorbeigeht.

 

Wer sich so dumm verhält, hier die gewünschten Informationen direkt auf dem Silbertablett (z.B. ausgelesenes WhatsApp Gesprächs-Protokoll) zu servieren, der braucht sich über Besuch nicht wundern.

 

Oft werde ich gefragt, ob und wie die örtlichen Stromversorger, hier etwa die SWB, mit der Polizei zusammenarbeiten. Die Antwort ist folgende: Wenn die Polizei einen Verdacht auf Anbau hat, schreibt sie den Versorger an und fragt nach den Verbrauchsdaten der letzten Jahre.

Der Stromversorger gibt diese Daten sofort heraus, ein Anfangsverdacht der Polizei reicht hierfür aus. Stellt sich dann heraus, dass der monatliche Stromverbrauch in der Höhe des Jahresverbrauchs einer mehrköpfigen Familie liegt, klingelt es innerhalb von 2 Tagen morgens an der Tür. Und nein: Es sind weder die Zeugen Jehovas noch der Milchmann, noch der Vorwerkvertreter, die dann etwas von Ihnen wollen.

 

Vielleicht ist es noch nicht bekannt, aber die neuen, digitalen Stromzähler werden häufig per Funk ausgelesen.

 

Hierbei ist nicht klar, wie oft sich die Mitarbeiter des Stromversorgers diese Daten anschauen. Ebenso wenig klar ist, ob es dort Softwarelösungen gibt, die den Mitarbeiter darauf hinweisen, dass es in einem bestimmten Haushalt immer morgens um sechs etwa sehr auffällige Stromspitzen gibt, die etwa darauf schließen lassen, dass mehrere Natriumdampfladen gleichzeitig (bei einem Mandanten waren es 8 x 400 Watt) in die Aufwärmphase gehen.

 

Ob die Stromversorger verdachtsabhängig von sich aus Meldung bei der Polizei machen, ist mir nicht bekannt, einen entsprechenden Fall hatte ich noch nicht. Indes gilt allerdings:

 

Bei dem Stromversorger werden in der Regel immer die ein, zwei gleichen Mitarbeiter mit der Herausgabe der Verbrauchsdaten beschäftigt sein, das gleiche gilt für die Mitarbeiter der Drogendezernate bei der Polizei. Das bedeutet: Man kennt sich mehr oder weniger gut.

 

Es braucht dann nicht viel Vorstellungskraft, dass auch einmal seitens des Stromanbieters eine (inoffizielle) Mitteilung gemacht wird und damit einen wunderbaren Anfangsverdacht liefert, um mal etwas genauer nachzuhaken. Der Mitarbeiter des Stromversorgers kann also den Anfangsverdacht, der den Grund für die Anfrage nach dem Verbrauch des Betroffenen liefert, durch die Hintertür selber begründen. Mit solchen Informationen kann sich ein Polizist schnell die Karriereleiter hochschießen, schließlich wird auch und gerade bei der Polizei nach dem Leistungsprinzip gearbeitet.

 

Das bedeutet dann: Der für die Anordnung der Hausdurchsuchung zuständige Richter braucht es nur für möglich halten, dass in der betreffenden Wohnung angesichts des exorbitanten Verbrauchs diverse Hochleistungsleuchten ihren Dienst verrichten. Von hier aus ist es nur noch ein sehr kleiner Weg bis zu seiner Unterschrift unter den Durchsuchungsbeschluss.

 

Das gleiche gilt auch dann, wenn bei den etwas älteren Stromzählern der Hausmeister wegen des hohen Verbrauchs (und weil ihm der ständige Besuch in der Studenten-WG über seiner Wohnung auf die Nerven geht und er nicht den Schneid hat, das den Studenten selber zu sagen) Verdacht schöpft und der Polizei hierüber Bescheid gibt.

 

Die Polizei dient häufig als Steigbügelhalter zur Befriedigung irgendwelcher Komplexe bestimmter Menschentypen, die lieber gleich zur Polizei rennen als das offene Gespräch zu suchen. Und von diesem "Hintenrumtypus" gibt es überaus viele.

 

Wie hoffentlich erkenntlich wird, hängt hier sehr viel vom Zufall ab. Damit kann man umgehen, wie man will. Eine Freiheitsstrafe erscheint angesichts dieser Risikofaktoren aber ein deutlich zu hoher Spieleinsatz.

 

Auch möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass die Hausdurchsuchungen regelmäßig (auch) am Wohnsitz des Verdächtigen durchgeführt werden (hört, hört!). Vielleicht sollte man generell darüber nachdenken, ob Homegrowing in den eigenen vier Wänden so viel Sinn macht. Auch der Verkauf von Cannabis, Kokain oder was auch immer aus der eigenen Wohnung soll Risiken bergen, so wurde hin und wieder berichtet.

 

Insbesondere dann, wenn vor der Tür "zufällig" eine Zivilstreife einen Kunden mit Gras für einen Zehner aufgreift und dann dieser Zehner Ausgangspunkt einer Entwicklung steht, die eine Haftstrafe ohne Bewährung nach sich zieht. Der Unvorsichtigkeit sind hier offenbar keine Grenzen gesetzt und es hat sich vielerorts das Prinzip "es wird schon gut gehen" eingebürgert.

 

Erstaunlicherweise wird selbst bei großen Anzuchtanlagen gerne mal auf das regelmäßige Wechseln des Aktivkohlefilters (AKF) verzichtet. Ohne allzuviel Lektüre wälzen zu müssen, läßt sich schnell herausfinden, dass die geruchsabsorbierende Wirkung eines solchen Filters mit der Zeit nachlässt. Der örtliche Growshop-Inhaber wird dazu etwas sagen können, da bin ich sicher.

 

Wenn nun ein Mandant eine mit vielen technischen Rafinessen ausgestattete vollautomatische hydroponische Anzuchtanlage mit 3 x 600 Watt NDL im Wert von über 4000 Euro im Keller in Betrieb hat und dann erwischt wird, weil dieses mal wirklich zufällig vorbei kommende Streifenpolizisten einen beißenden Geruch nach Cannabis wahrnahmen (der von Amnesia Haze und Super Skunk verursacht wurde), weil der AKF am Ende war, dann fehlen einem doch irgendwo die Worte.   

 

In der Regel beruhen Hausdurchsuchungen wegen Drogen also darauf, dass mehr als nötig über die Sache gesprochen wird, dass minimierbare Risikofaktoren einfach außer Sicht gelassen werden und dass technisch nicht sauber gearbeitet wurde. Wirklich rein zufällige Hausdurchsuchungen oder Notöffnungen etwa wegen eines Wasserrohrbruchs mit der Folge etwa des Funds von Anzuchtanlagen sind im Vergleich hierzu sehr selten.  

 

 

 

 

 

 

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Kommentare: 10
  • #1

    Alex (Freitag, 14 Oktober 2016 14:39)

    Cool

  • #2

    Erik (Sonntag, 12 Februar 2017 15:55)

    Witzig geschriebener Beitrag zu dem Thema. Sie sollten Bücher schreiben. ;)

  • #3

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 14 Februar 2017 10:34)

    @Erik: Danke sehr. Das Autorendasein ist nur meist leider eher brotloser Natur. Und meine Kids fahren auf die üblichen Sachen ab, auf die Jungs nunmal so abfahren. Das kostet Kohle und deshalb muss die feingeistige Ebene (oder der notorische Unsinn, der in jedem von uns steckt, eingepfercht in einen goldenen Käfig) leider ein unterdrücktes Dasein führen. Nur manchmal wird die Käfigtür aufgemacht. Schreiben Sie doch ein Buch :-) Ich lese es gerne geben...gerade auch dann, wenn es sich um Drogenthemen handelt...

  • #4

    JohnDoe (Sonntag, 08 Juli 2018 15:20)

    Vorweg ein Lob an Sie, tolle Tipps geben Sie hier. Ich habe ein paar Fragen und hoffe das Sie mich bei der Risikoeinschätzung hier vorab ein wenig unterstützen können.
    Folgende Fehler sind geschehen:
    -Lieferung an Heimadresse mit Überweisung
    -Insg. 3 Bestellungen (a 3 Seeds) in kurzer Zeit getätigt. 2 sind bereits angekommen, eine Bestellung ist noch unterwegs.
    - 1. Lieferung (3 Seeds) alle Pflanzen tot.
    - 2. Lieferung hab ich jetzt vernichtet

    Irgendwie habe ich jetzt schwere Zweifel ob das nicht ganz böse nach hinten los geht. Ich habe keinerlei Equipment benutzt, sondern wollte einfach mal anbauen und schauen was draus wird. Habe Rückenarthrose und gelesen das Cannabis da helfen kann. Zu Dealern möchte ich nicht, kenne auch keinen. Angenommen die Polizei kommt wegen der 3 Samen bei mir vorbei und möchte eine HD vollstrecken, findet aber nichts sonstiges, was verboten wäre. Ist einerseits damit zu rechnen das dann PCs und Laptop/Andy beschlagnahmt werden und andererseits was wäre die zu erwartende Strafe für 3 Samen die für den Anbau gedacht waren bei einem Ersttäter ?

  • #5

    Dein Freund (Dienstag, 23 Oktober 2018 01:13)

    @John Doe der erwerb von Hanfsaat jeglicher Art ist meines wissens in Deutschland nicht Strafbar! Erst mit dem Keimen gekaufter Samen und dabei ist es egal ob Nutzhanf mit <0,3%thc oder Jack herer mit >20% thc.
    Es gibt ja auch Hanfmüsli, Brötchen und andere Lebensmittel deren Verkauf und konsum damit Strafbar wäre (ganz zu schweigen von Hanfsaat als Tierfutter). Keinerlei Gewähr für diese angaben aber eine einfache googlesuche dürfte da weiterhelfen

  • #6

    Ashelosh (Dienstag, 27 April 2021 18:07)

    Der einzige Beitrag, leicht zu verstehen und vor Augen haben. Vielen Lieben Dank.
    Leider in Deutschland, für die Mehrheit nicht passend.

  • #7

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 27 April 2021 18:48)

    Gerne geschehen :-)

  • #8

    Missi (Montag, 20 September 2021 19:06)

    Das ist doch mal ein Text der wirklich Informationen bietet, danke dafür!
    Könnte sein, dass dies eine dumme Frage ist, ich stelle sie trotzdem: Kann man davon ausgehen, dass alle Pakete, die innerhalb der Lieferzeit ankommen(Seeds, Equipment) nicht aufgefallen sind?
    Beste Grüße

  • #9

    Bukem: (Dienstag, 21 September 2021 10:18)

    @Missi schauen Sie hier bitte mal mit rein
    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-von-a-z/cannabis-samen-legal-btmg-legal-wirkung-strafe-gramm-menge/
    Und vor allem hier
    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2021/03/15/vorsicht-starker-anstieg-von-beschlagnahmten-samenlieferungen-aus-holland-seitens-des-zoll/
    Pauschal beantwortet, nein da sollte man nicht von ausgehen.
    Auch Ermittlungsbehörden sind im Jahr 2021 technisch angekommen.
    Verdächtige Versandstücke werden nicht wochenlang aus dem Verkehr gezogen, um den Empfänger zu ermitteln.
    Das sollte mit bedacht werden. Anbau Zuhause ist risikobehaftet

  • #10

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 23 September 2021 22:01)

    @Missi:

    Es ist sehr wahrscheinlich, dass die dann so durchgekommen sind, richtig. Samen werden idR sofort beschlagnahmt, wenn sie gefunden werden. Wenn diese dann nicht ankommen, deutet das auf Probleme hin. Und auf eine mögliche, wenn auch nicht sehr wahrscheinliche Hausdurchsuchung (tippe mal so in 1 von 20 Fällen gibt es eine Durchsuchung, nachdem Samen gefunden worden sind). Equipment wird in der Regel nicht beschlagnahmt.