Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

Termine nur nach Vereinbarung!

Rechtsanwalt Björn Schüller aus Bremen - Als Anwalt spezialisiert auf Drogendelikte, insbesondere Einfuhr von Drogen und Führerschein Probleme wegen Drogen wie Cannabis / Kokain / Speed / MDMA / Meth 

 

Ihr Ansprechpartner rund um das Betäubungsmittelrecht, das Strafrecht und das Verkehrsrecht.

 

 

"Es gibt keine harten oder weichen Drogen. Es gibt nur harte oder weiche Konsummuster."

 

Wenn Sie Ärger mit Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht wegen Betäubungsmitteln haben, stehe ich Ihnen kompetent und ohne Vorurteile zur Seite.  Sie haben eine andere Straftat begangen und brauchen Hilfe? Dann machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und vereinbaren einen Termin mit mir.

 

Ich vertrete Sie gegenüber allen deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts und Verwaltungsrechts.

 

Sie haben Probleme mit Ihrer Fahrerlaubnis (Punkte/Alkohol/Drogen)?

 

Verweigern Sie jede Aussage gegenüber der Polizei und melden Sie sich umgehend bei mir!

 

WICHTIG:

 

Zur Vermeidung immer wieder vorkommender schwerer Fehler bei polizeilichen Verkehrskontrollen wegen Drogen und bei Hausdurchsuchungen bitte diese Formulare ausdrucken und für den Ernstfall griffbereit im Auto und in Haus/Wohnung zurecht legen. Die Formulare sind von der Polizei auszufüllen, es geht in erster Linie darum, dass dokumentiert wird, dass Sie die Aussage verweigern und keine "freiwilligen" Fehler machen.

 

 

Drogen im Straßenverkehrsrecht

 

Unterschiedliche Behandlung von Drogen und Alkohol (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Art. 3 Abs. I GG?)

 

Die "weiche" Droge Cannabis und die "harten" Drogen (u.a. Amphetamin, MDMA, Speed, Morphin, Heroin, Kokain, Crack, Freebase) - und die Substitutionsmittel Methadon, Polamidon, Buprenorphin, Kodein, Dihydrocodein, Levacetylmethadol und retardierte Morphine

 

 

Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht:

 

Der Straftatbestand des § 316 Abs. I StGB - Trunkenheit im Verkehr: Begriff der "Fahruntüchtigkeit"/ Welche Strafen drohen bei § 316 StGB?

 

§ 316 StGB bei Alkohol: Ab wieviel Promille mache ich mich strafbar?

 

§ 316 StGB bei "anderen berauschenden Mitteln"

 

Der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs.2 StVG (u.a. Rechtsfehler der Bußgeldbehörde, Begriff der "Wirkung", Fragen zu Vorsatz oder Fahrlässigkeit)

 

Strafrechtliche Folgen für die Fahrerlaubnis (u.a. Sicherstellung und Beschlagnahme des Führerscheins, Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis nach  § 111 a StPO, Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. I StGB, Verkürzung der Maßregel nach § 69 a Abs. 7 StGB, Fahrverbot nach § 44 StGB, Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikten)

 

 

Verwaltungsrechtliche Maßnahmen:

 

Ärztliches Gutachten beim Verdacht auf Konsum harter Drogen

 

Ärztliches Gutachten beim Verdacht auf Konsum von Cannabis

 

Ärztliches Gutachten beim bloßen Besitz von Betäubungsmitteln (BtM) mit und ohne Bezug zur Teilnahme am Straßenverkehr

 

Rechtsgrundlagen für den verwaltungsrechtlichen Entzug der Fahrerlaubnis

 

Fahreignung bei nachgewiesenen Konsum von Cannabis

 

Fahreignung bei nachgewiesenen gelegentlichen Konsum von Cannabis und mangelnden Trennen zwischen Konsum und dem Führen eines KFZ

 

Konsum von Ectasy und Kokain

 

Anordnung einer MPU

 

Anordnung eines ärztlichen Gutachtens

 

Abhängigkeit von BtM

 

Anordnung der sofortigen Vollziehung

 

Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (u.a. Probleme mit dem Nachweis der Abstinenzzeit)

 

 

Fahrerlaubnisrecht im weiteren Sinne

 

MPU Bestehen - Hilfe zur Selbsthilfe. PDF-Skript zum Download, alle Anlassgruppen (Drogen, Alkohol, Punkte) - über 100 Seiten Kompaktwissen

 

Haaranalyse kein sicherer Beweis für THC Konsum. Möglichkeit der externen Kontamination mit THC COOH erstmals wissenschaftlich bewiesen - das "Aus" für die Haarproben?

 

 

Alkohol am Steuer - Begleitetes Fahren ab 17 - Beweislast im Fahrerlaubnisrecht - Cannabis und Fahreignung -  Personenbeförderungsschein und Drogen - Das neue Punktesystem - Fahrerlaubnis auf Probe - MPU - Neuerteilung Fahrerlaubnis - Kosten einer MPU - Kursempfehlung nach MPU - Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis - neues Punkte System - Rechtsschutzversicherung und Fahrerlaubnis - EU Führerschein / Fahrerlaubnis - Eignung,  bedingte Eignung, Ungeeignetheit und Befähigung -

Untersuchungsanläße für die MPU - Entzug der Fahrerlaubnis durch den Strafrichter nach § 69 StGB - Eignungszweifel bei Alkoholproblematik - Die richtige Vorbereitung auf die MPU, was ist wichtig? - MPU bestehen bei gelegentlichen Cannabis Konsum und fehlenden Trennungsvermögen - Generelle Hauptfehlerquellen bei der MPU (alle Anlässe) - MPU Verjährungsfrist / Fahrerlaubnis zurück nach 15 Jahren auch ohne Gutachten? - Das Obergutachten im Fahrerlaubnisrecht

 

 

 

 

 

 

- Betäubungsmittel und Recht -

 

 

Grundwissen zu Betäubungsmitteln und Recht

 

Basics Cannabis - Geschichte, Grundbegriffe, Wirkungen, Strafbarkeiten, Cannabis und Grundrechte, Recht auf Rausch, Statistiken uvm - ein Überblick

 

Amphetamine - die wichtigsten Fakten über Speed, Crystal, MDMA, MDA, MDE - Geschichte, Wirkungen und rechtliche Fragen

 

Kokain und Crack: Alles was man wissen muss...Geschichte, Botanik, Wirkungen und rechtliche Fragen

 

Opium Produkte und Opioide: Wissenswertes über Heroin, Codein und Co.

 

Alkylindolgruppe: Über LSD, DMT, Psycolibin, Ayahuasca - Psilos, Lianen, Pappen und mehr

 

Naturdrogen und pflanzliche Gifte: Von Alraune, Stechapfel, Bilsenkraut, Strychnin u.v.m. - Wirkungen und rechtliche Fragen

 

Drogen und Straßenverkehr - eine Zusammenfassung (Grenzwerte, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, Fahrerlaubnisentzug uvm.)

 

Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei, der Zollfahndung oder Steuerfahndung erhalten? Hingehen oder absagen?

 

Knastvermeidungsstrategien: Was sollten Sie als Grower, Dealer oder Konsument beachten, wenn Sie nicht ins Gefängnis wollen?

 

Körperliche Untersuchung, Blutprobe, DNA Analyse: Zu den §§ 81 a,e,f,g StPO: Genetische Fingerabdrücke, den Blick in Körperöffnungen und mehr

 

Welche Strafe gibt es wofür?

 

Big Brother is watching you

 

Erklärung der Mengenbegriffe 

 

BtM der Anlage I des BtMG (Cannabis und Co.) 

 

BtM der Anlage II des BtMG 

 

BtM der Anlage III des BtMG 

 

Die "geringe Menge" gängiger Betäubungsmittel wie Cannabis, MDMA, Kokain, Speed und Heroin

 

Die "nicht geringe Menge" gängiger Betäubungsmittel

 

Growerkollektiv als Bande (5 Jahre Mindeststrafe drohen) 

 

Über Waffen und gefährliche Werkzeuge 

 

Der weit ausgelegte Begriff des Handeltreibens 

 

Die Kronzeugenregelung des § 31 BtMG 

 

So erhalte ich bei einer MPU den Führerschein zurück 

 

Betäubungsmittel in der Szenesprache

 

Cannabis zur Schmerzreduzierung und der rechtfertigende Notstand, § 34 StGB

 

Ich bin mit THC im Verkehr auffällig geworden...was hat es mit § 24 a StVG auf sich?

 

Ärztliches Gutachten beim bloßen Besitz von Betäubungsmitteln wie Cannabis - wann ist dieses gerechtfertigt?

 

Nachweiszeit von Cannabis in Blut und Urin - wie lange sind THC und THC-COOH nachweisbar? Wie wirken sich diese Abbauwerte auf die Fahrerlaubnis aus?  Fahrerlaubnisentzug trotz Fahrverbot von einem Monat nach § 24 a StVG - geht das?

 

Ärztliches Gutachten wegen Cannabis am Steuer: Über die 6 Stunden Regel und den damit zusammenhängenden Probierkonsum als Schlüssel zur positiven Begutachtung

 

Die Haaranalyse auf Drogen: Wie schnell wächst das Haar, was lagert sich wielange ein uvm.

 

Wann ist die Argumentation mit einem experimentellen Konsum von Cannabis im Fahrerlaubnisrecht "gerichtsfesst" - also hinreichend glaubhaft?

 

Die Maastricht Studien und die Argumentation im Fahrerlaubnisverfahren: THC Abbau aus wissenschaftlicher Sicht bei Probierkonsum - die 6 Stunden Regel

 

Erhebliche unterschiedliche Werte bei verschiedenen THC-COOH Varianten (frei und gesamt), längere Nachweiszeit von THC durch Rückdiffusion des aktiven THC´s im Fettgewebe also die fahrerlaubnisrechtliche "Diätfalle", der Cannabis-Influence Factor (CIF) und der Kreatininwerte

 

Strafzumessungserwägungen

 

Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund BtM-Abhängigkeit oder: Wie breit muss ich sein, um nicht die volle Strafe zu kriegen - reicht schon die Angst vor Entzugserscheinungen?

 

Bei kleineren BtM Delikten: Freiheitsstrafe als letztes Mittel - vorrangig Einstellung oder Geldstrafe

 

Jugendstrafe - Über schädliche Neigungen...wann haben Personen unter 21 Jahren mit Freiheitsstrafen zu rechnen?

 

 

Straftatbestände im Betäubungsmittelrecht


Gesetzliche Grundlagen - Gesetzeszweck - Eigenkonsum - Tötungsdelikte - Handeltreiben - weitere Umsatzdelikte - Sonstiges Inverkehrbringen - Besitz - Grenzüberschreitender Betäubungsmittelverkehr - weitere Straftaten im BtMG - Verschreibung/Substitution - Umgang mit BtM-Imitaten -

 

 

Betäubungsmittel in anderen Rechtsgebieten


Arbeitsrecht - Berufsrecht (Ärzte, Soldaten) - Beamtenrecht - Familienrecht - Gewerberecht - Miet-/Wohungsrecht - Sozialrecht - Sraßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenstrafrecht - Verkehrsverwaltungsrecht (MPU) - Ausländerrecht - Polizeirecht -

 

 

Straftaten nach dem Gefahrstoffüberwachungsgesetz

 

Strafvorschriften und Stoffe

 

 

Verdeckte Ermittlungsmethoden, Durchsuchung und Beschlagnahme

 

Überwachung der Telekommunikation - Datenerhebung - Akustische Wohnraumüberwachung - Einsatz technischer Mittel außerhalb der Wohnung - Verdeckte Ermittler, Vertrauenspersonen und Lockspitzel - Durchsuchung und Beschlagnahme -

 

 

Rehabilitation


Notwendigkeit einer Behandlung - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Zurückstellung nach § 35 BtMG - Abbruch der Behandlung und Widerruf der Zurückstellung - Anrechnung - Beendigung der Behandlung - Absehen von Verfolgung -

 

Mengenbegriffe


Geringe Menge - Normale Menge - Nicht geringe Menge (Heroin, Morphin, Kokain, LSD, Cannabisprodukte - Amphetamin - Ectasy u.a.) - Feststellung der Wirkstoffkonzentration - Minderschwere Fälle - Strafschärfung bei normalen Mengen - Nicht geringe Menge und Mittäterschaft -

 

Drogen  und Straßenverkehr:

 
Strafbarkeit des Führens eines Fahrzeugs und Einfluss von BtM - Ordnungswidrigkeiten beim Führen von Kraftfahrzeugen und Einfluss von BTM - Führerschein- und Fahrerlaubnismaßnahmen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren - Verwaltungsrechtliche Maßnahmen (MPU) bei Auffälligkeiten mit BtM - Haaranalyse -

 

 

 

Betäubungsmittel, Drogen, Gifte und Grundstoffe von A - Z im Detail

 

Bei vielen Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln gibt es häufig viel Strafe für relativ wenig Einsatz. Egal ob bei Anbau, Einfuhr, Handeltreiben u.a. - der Grundsatz ist: Das BtM-Recht ist ein denkbar schlechter Spielpatz  für Leute, die nicht schnell als Straftäter gelten wollen. Wer die Finger nicht davon lassen kann, sollte über die Grundzüge des BtMG zwingend Bescheid wissen.

 

Zudem sind Drogen generell mit Vorsicht zu behandeln. Safer Use und ein bedachter Umgang sollten für jeden verpflichtend sein. Niemand muss sich vorschreiben lassen, was er nimmt und was nicht. Trotzdem: Es gibt viel chemischen Müll v.a. im Bereich der synthetischen Drogen und die Langzeitwirkungen sind kaum erforscht. Vieles stiftet mit Sicherheit mehr Schaden als Nutzen ("Crystal" sei hier mal besonders hervorgehoben) und es macht Sinn, um bestimmte Substanzen einen großen Bogen zu machen.

 

 

A      

                                                        

Abstral - Acamprosat - Acamprosat-CalciumAcemannan - Acetyl-alpha-methylfentanyl - Aceton - N-Acetyl-Methoxyl-Tryptamin - Aconitin - AICAR - Alkylindol-Gruppe - Allobarbital - Allylprodin - Alphameprodin - alpha-Metylfentanyl - alpha-Methytryptamin - Alphameprodin - Alprazolam - Alraune - AM 694Amfepramon - Amphetamin (Speed) - Amylnitrit (Poppers) - Anticraving Substanzen (Entwöhnungsmittel) - ArecaidinArecolin - Arsenik - Atropin - Ayahuasca - Aztekensalbei

 

 

B

 

Baeocystin - Banisterin (=Harmin) - BDMPEA (=2-CB) - BenzodiazepineBetelnuss - Bilsenkraut - Blausäure - Brechnuss - Bromazepam - Brucin - Buprenorphin - BupropionButalbital - Butan - Butylnitrit - Butylon - BZP

 

 

C

 

Cafilon - Camazepam - Cannabinol - Cannabis (Indica, Ruderalis, Sativa) - Cannabisöl - Cannabispflanzen - Cannabis Samen - Carbromal - Carfentanyl   -  Cathin - Cathin Hydrochlorid - Cathinon Gruppe -  Cephalo-Teknosal - Chacruna - Chandoo - Chinarindenbaum - Chinin - Chlordiazepodix - Chlorethylen - Chloroform - Chondodendron Tomenttosum - Christuspalme - Chromium Picolinate - 2CI - Cialis - Cineol - cis Tilidin - Clenbuterol - Cliradon - 6-Cl-MDMA - Clobazam - Clomethiazol - Clonazepam - Clonidin - Clonitazen - Clorazepat - Clotiazepam - Cloxazolam - Cocain - D-Cocain - Coca-Paste - Cocastrauch - Cocasamen - Codein - Coffein - Cola - Colabaum - Cola-Nuss - Colchicin - Commiphora Mukul - Concerta - Coniin - Corticotropin - CP 47, 497 - m-CPP - Crack - Cras - Creatine-Monohydrat - Crystal Meth - Cumarin - Curare - Cyanwasserstoff - Cyclobarbital - Cymol - Cytisin

 

 

D

 

Damiana - Damianin - Darbepoietin - Datura - DDT - DEET - Dehydro-Epi-Androstendion - Delorazepam - Delta-6a(10a)-Tetrahydrocannabinol - Delta-6a-Tetrahydrocannabinol - Delta-7-Tetrahydrocannabinol - Delta-8-Tetrahydrocannabinol - Delta-9-Tetrahydrocannabinol - Delta-10-Tetrahydrocannabinol - Desoxy-Methyl-Testosteron - DET - Develin retard - Dexfenfluramin - Dexmethylphenidat - Dextromethadon - Dextromethorphan - Dextromoramid -Dextrorphan - DHB - DHC 60 - DHEA - Diacetylmorphin - Diamorphin - Diäthylbostrol - Diazepam - Dichlor-Dipehnyl-Trichlorethan - Dichlorethan - Diethylaminopropiophenon - Diethylether - Diethylpropion - Diethyltoluamid - Diethyltryptamin - Digitalis - Digitonin - Digitoxigenin - Digitoxin - Dihydrocodein - Dihydrokavain - 2,3-Dimethoxystrychnin - Dimethylbenzol - DMHP - Dioxin - Diphenhydramin - Distickstoffoxid - Disulfiram - DMA - DMT - DOB - DOC - DOET - Dolantin - Dolo-Neurotrat - Doloprolixan - DOM - L-Dopa - Dormicum - Doxepin - Dronabinol - Drostanolon - Drotebanol - Durogesic - DYN-EPO

 

 

E

 

E 605 - Ecgonin - Ecstasy - Ecstasy Light - Eisenhut - Engelstrompete - Ephedra - Ephedrin - Ephedron - Epicatechin - EPO - Epoietin-Delta - Eptadone - Equasym - Erythoxylum Coca - Erytropietin - Esketamin - Essigsäure - Essigsäureanhydrid - Estazolam - Ether - Ethylen - Ethylenchlorid - Ethylloflazepat - Etonitazen - Etoxeridin - Etryptamin

 

 

F

 

Faulbaum - Fencamfamin - Fenetyllin - Fenfluramin - Fentanyl - Fentanyl-Gruppe - Fingerhut - FLEA - Flephedron - Fludiazepam - Flunitrazepam - 4-Fluoramphetamin - Fluoximesteron - Flurazepam - 4-FMA - Formoterol Formula A-P-L - Fortal - p-FPP - Fucus Vesiculosus - Furethidin

 

 

G

 

Gamma-CHC - Gamma-Hexachlorcyclohexan - Gamma-Hydroxy-Butyrat - Garcinia Cambogia - GBL - Gelbwurz - Gelee Royale - Gestrinon - GHB - Giftlattich - Ginseng - Glucocorticoide - Glucocorticosteroide - Goldregen - Gonadotropin - Gotucola - Guarana - Guggulsteron - GW 1516  

 

 

H

 

Halazepam - Halocion - Haloxazolam - Hämoglobin - Harmalin - Harmin - Haschisch - Hawaiian Baby Woodrose - HemAssist - Herbal Ecstasy - Herbzeitlose - Heroin - HES - HGH - Hojas de Maria Pastora - Hopfen - Hordenin - Human-Growth-Hormon - Hydromorphon - Hydroxocobalamin - Hydroxy-Beta-Methyl-Butyrat - Hydroxypethidin - Hyoscyamin - Hypericin - HYQ

 

 

I

 

Iboga - Ibogain - Ibotensäure - IGF-1 - Ignatiusbohne - Ingwer - Insulin - Ipecac-Sirup - Isobutylen - Isobutylnitrit - Isopentylnitrit - Isopren - Isosafrol 

 

 

J

 

Jaborandi - Jetrium - Johanniskraut - JWH-Alkylindole

 

 

K

 

Kaffee - Kakaobaum - Kap-Aloe - Kath - Kavain - Kava-Kava (Rauschpfeffer) - Ketamin - Ketazolam - Ketorolac - Khat - Kokain - Kokain-Hydrochlorid - Kola-Nuss - Kolchizin - Koloquinte - K.O. Tropfen - Kratom - Kreatin - Kroton- Krötensekret

 

 

L

 

Lachgas - Levomethadon - Levomethadon-Hydrochlorid - Levomethorphan - Levorphanol - Librium - Lidocain - Lindan - Liquibol 9100 - Liquid Ectasy - Lobelie - Long R3 - Loprazolam - Lorazepam - Lormetazepam - LSD - Lupanin - Lupine - Lupinidin - Lupulin - Lysergsäure - Lyserg-Säure-Diethylamid  

 

 

M

 

1M-3PP - Maca - Madar D4 - Ma-Huang-Extrakt - Maiapfel - MAL - Mandragonin - Mandragora - Mandrax - Marihuana - Marinol - MDBD - MBZP - MDA - MDE - MDEA - MDMA - Mebroqualon - 4-MEC - Mecloqualon - Medazepam - Medikinet - Meerträubel - MEK - Melatonin - 5-Meo-DIPT - 5-Meo-DMT - Mephedron - Meprobamat - Mescalin - Mesocarb - Mesterolon - Metamizol - Metandienon - Metformin - Methadon - Methadon-Gruppe - Methamphetamin - Methaqualon - Methaqualon-Derivate - Methcathinon - Methedron - 5-Methoxy-DMT -  Methylacetylmorphin - Methylaminorex - 4-Methylamphetamin - Methylenbenzol - 3,4 Methylendioxypyrovaleron - 3-Methyl-Fentanyl - Methylguanidinessigsäure - Methymethaqualon - 4-Methylmethcathinon - Methylon - Methylphenidat - Methylphenobarbital - Methyl-Testosteron - 3-Methylthiofentanyl - Midazolam - MMDA - Modafinil - Mohnstrohkonzentrat - Monoacetylmorphin - Morpheridin - Morphin - Morphinan-Gruppe - Morphium - MPPP - 4-MTA - Muscaridin - Muscazon - Muskatnuss - Mutterkornpilz - Myristicin

 

 

N

 

Nabilon - Nachtschattengewächse - Naloxon - Naltrexon - Nandrolon - Naphyron - Narcetin - Narcotin - Natrium-Bento-Barbital - Nefopam - Nelkenzimtbaum - Nicotin - Nieswurz - Nimetazepam - Nitrazepam - Nitrostigmin - Nordazepam - Norephedrin - Norlevorphanol - Normethadon - D-Norpseudoephedrin - Norspan - Noscapin - Novanox - NPB - Nutzhanf

 

 

O

 

Ololiuqui - Opiate - Opium - Opiumtee - Orlistat Oxandrolon - Oxazepam - Oxazolam - Oxycodon - Oxygesic - Oxymetholon - Oxymorphon 

 

 

P

 

Palfium - Papaver Bracteatum - Papaverin - Papaver Orientale - Papaver Rhoeas - Papaver Somniferum - Paracefan - Passionsblume - PCE - PCP - PCPr - Pemolin - Pentazocin - Pentobarbital - PEPAP - Pethidin - Peyote - Phenacozin - Phendimetrazin - Phenobarbital - Phenomorphan - Phenoperidin - Phentermin - Phenylamin - Phenylephrin - Piminodin - Pinazepam - Piperidin - Pipradrol - PMA - PMEA - PMAA - Poppers - PPMA - PPP - Praxiten - Preludin - Prodin-Gruppe - Properidin - Pseudo-Ectasy - Pseudo-Ephedrin - Psilocin - Psilocybin - Psilos - Pyrazolon

 

 

Q

 

Quartz - Queen Ann´s Lace - Quinolone

 

S

 

Sadebaum - Safrol - Salvia Divinorum - Salvinorin A - San Pedro Kaktus - Schierling - Schlafmohn - Schlangenwurz - Schwarzer Nachtschatten - Schwarzes Bilsenkraut - Schweine-Speed - Scopolamin - Sennes - Sernyl - Serotonin - Sida Cordifolia - Soma - Somatropin - Stanozolol - Stechapfel - Steppenraute - STH - Strychnin - Strychnos - Sufentanyl - Super Chrom II - Super Fat Burners

 

 

T

 

Tabak - Targin - Taurin - Tavor - Tee - TCP - Temazepam - Temgesic - Teonanacatl - Terbutalin - Terristris - Testosteron - Tetracain - Delta 6a THC - Delta 6a (10a) THC - Delta 7 THC - Delta 8 THC - Delta 9 Tetra Hydro Cannabinol - Delta 9 (11) THC - Delta 10 THC - Tetrazepam - TFMPP - THC - THC Carbonsäure COOH - Thebacon - Thebain - Theobromin - THG - Thiofentanyl - Thuja - TMA - Tollkirsche - Tollkraut - Toratex - Tradon - Transtec Pro - Triazolam - Tribulus - Trimepiridin - 2,4,5 Trimethoxyphenylamphetamin - Tropax

 

 

U

 

Upas Baum

 

 

 

V

 

Valium - Veratrin - Versed -  Viagra - Vintylbarbital

 

 

W

 

Wahrsagersalbei - Weidenrinde - Weinraute - Weißer Nieswurz - Weißes Bilsenkraut -  White Willow Bark - Wurmfarn

 

 

X

 

X112T - Xocoatl  

 

 

Y

 

Yaba - Yangonin - Yohimbe - Yohimbin

 

 

Z

 

Zauberpilz - Zolpidem

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Rechtsanwalt

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40898364

 

Mobil: 0157 - 82773934

 

Fax: 0421 - 167675269

 

Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

 

 

Bei Problemen (Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung, Vorladung zur Vernehmung, U-Haft etc.) mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde (Führerschein und MPU) nehmen Sie bitte Kontakt auf.

 

Wir werden gemeinsam versuchen, die bestmögliche Lösung zu finden - Einstellung, niedrige Strafe, Strafbefehl oder wenigstens noch Bewährung in Strafsachen und (Wieder-) Erhalt der Fahrerlaubnis im Fahrerlaubnisrecht.

 

Ihr Anwalt und Strafverteidiger aus Bremen - ich übernehme Mandante aus dem ganzen Bundesgebiet, den Schwerpunkt bildet aber Norddeutschland (u.a. Aurich, Bremerhaven, Flensburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Leer, Lübeck, Lüneburg, Magdeburg, Meppen, Nordhorn, Oldenburg, Rostock, Rotenburg, Schwerin, Stade, Verden, Wilhelmshaven und Wolfsburg). Das heißt aber nicht, dass Mandanten aus München, Frankfurt am Main bzw. Oder, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Wuppertal, Bielefeld, Mannhein, Bonn, Berlin, Wiesbaden, Augsburg, Osnabrück oder Braunschweig weniger gern gesehen sind...

 

Kommentare: 2129
  • #2129

    KRETFI GROEP (Samstag, 15 März 2025 12:43)

    KRETFI GROEP ist ein Finanzunternehmen mit Präsenz in Genf (Schweiz), Brüssel (Belgien), Paris (Frankreich) und Berlin (Deutschland). Unser Unternehmen wurde in der Überzeugung gegründet, dass jeder Mensch den gleichen Zugang zu finanziellen Möglichkeiten verdient, und zeichnet sich durch sein Engagement für die Bereitstellung nachhaltiger und vorteilhafter Lösungen aus.

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  • #2128

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 10 März 2025 07:10)

    @Ui:

    Zwischenzeitlich war es so, dass bei Erstvergehen keine MPU gemacht werden musste - dann wurde die Anlage 4 Nr. 9.2.1 FeV reformiert und jetzt muss in der Regel auch der Ersttäter in Sachen Cannabis am Steuer jedenfalls dann eine MPU machen, wenn der Wert von 3,5 ng / ml THC erreicht wurde:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/anwalt-fuer-cannabis-und-fuehrerschein-ab-3-5-ng-ml-thc-jetzt-wieder-sofort-mpu-fuer-ersttaeter-234141.html

  • #2127

    Uli (Freitag, 23 August 2024 15:00)

    Hallo, nun sind ja die neuen Grenzwerte für THC im Straßenverkehr von 3,5 Nanogramm eingeführt worden und es hieß in den Nachrichten das bei Verstoß 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld fällig wird. Bedeutet es das es jetzt neuerdings damit erledigt währe oder muss man immer noch fürchten dann zur MPU zu müssen und den Führerschein ganz zu verlieren?

  • #2126

    Jochen (Donnerstag, 22 August 2024 14:30)

    Guten Tag, ich habe früher regelmäßig Cannabis konsumiert nun aber seit ca 2 Jahren garnicht mehr.
    Ich bin kürzlich mit PKW gegen Mittags in eine Polizeikontrolle geraten wo ich die Urinprobe verweigert habe. Ich habe diesbezüglich ja keine Mitwirkungspflicht. Ich war topfit und habe in der Nacht zuvor gut geschlafen und es kann kein Anfangsverdacht für irgendwas gegeben haben. Natürlich haben mir die beiden Pol Beamten trotzdem gerötete Augen unterstellt um einen Anfangsverdacht künstlich herzustellen so das ich mit zur Blutprobe musste. Diese war negativ und das Verfahren wurde eingestellt. Ich habe mir die Namen der Beamten notiert und möchte dagegen rechtlich vorgehen, weil ich denke das es nicht sein kann das pauschal jeder VerkehrsTeilnehmer Verdachtsunabhängig zur Urin und Blutprobe genötigt wird. Was hab ich für Möglichkeiten/Chancen? Disziplinarverfahren.? Schmerzensgeld? Danke!

  • #2125

    Patrick (Donnerstag, 25 Juli 2024 05:42)

    Super Anwalt! Er hat mich sehr gut beraten und vertreten. Kompetent und sympathisch. ������

  • #2124

    Anita (Montag, 26 Februar 2024 22:04)

    Hallo, ich habe vor 2 Jahren eine MPU bestanden. Jetzt frage ich nach der Legalisierung, darf ich da z.B. 0,9 ng haben oder ist die Abstinenz dann nicht bestanden?

  • #2123

    XYZ (Sonntag, 28 Januar 2024 18:44)

    Hallo Herr Schüller, eine Freundin von mir hat letzte Woche Post bekommen, dass sie vorgeladen ist als Beschuldigte, im Jahr 2021 Amphetamine an Minderjähre abgegeben zu haben/Handel mit BtM. Bei der Sache wird es sich wohl um einen "Gefallen" gehandelt haben, wo sie jemandem etwas mitgebracht hat, wobei mich wundert, dass im Brief von 2 Verfahren und einem Zeitraum die Rede ist.

    Sie ist selbst noch relativ jung und hatte damals eine schwere Phase, in der sie  auch selbst konsumiert hat und am Ende des im Brief genannten Tatzeitraums (1.1.21 - 9.11.21) wegen Psychosen u. Depressionen auch in stationärer Behandlung gelandet ist.

    Nun hat sie seit Herbst letzten Jahres ein Kind und ihr Leben seitdem komplett gedreht und konsumiert gar nichts mehr, auch keine Antidepressiva... und nun kam aber halt dieser Brief mit der "alten Sache" reingeflattert.

    Sollte sie zur Vernehmung hingehen? Was kann im schlimmsten Fall passieren/folgen? Muss sie sich Sorgen um ihr Sorgerecht machen? Führerschein? Meine Freundin hat eine Betreuerin, welche einen guten Eindruck von ihr hat und die auch schon bei der Polizei war, um denen das zu sagen.

  • #2122

    Gabos (Mittwoch, 03 Januar 2024 10:25)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich wurde 2017 in der Probezeit bekifft am Steuer erwischt (gelegentlicher Konsument) und 3 Monate später mit 0.68 Promille Sachschaden am eigenen Auto. Für die Alkoholfahrt musste ich ein Punkteabbauseminar besuchen und wegen der Cannabisfahrt eine MPU vorlegen. Die MPU bin ich nicht angetreten und habe freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichtet. Mittlerweile, 6 Jahre später habe ich vor 3 Monaten einen Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle beantragt und auf Nachfrage heute erfahren das es sein kann das ich ohne MPU und ggf. nur theretische und praktische Fahrprüfung ablegen muss, da meine Cannabisfahrt mehr als 5 Jahre zurückliegt und somit sich nicht darauf bezogen werden kann, so zumindest die Aussage der Führerscheinstelle. Jetzt warte ich auf den Brief und die Gewissheit. Wollte aber ihre Einschätzung zu der Sache wissen. Kann es wirklich sein das ich ohne MPU den Führerschein wiederbekomme?

    Vielen Danke vorab und beste Grüße
    Gabos

  • #2121

    Marc (Montag, 18 Dezember 2023 18:44)

    Hallo Herr Schüller,
    Ich bin seit letzter Woche Cannabis Patient. Was muss ich bzgl meines Führerscheins beachten?

    Vielen Dank im Voraus!

  • #2120

    marco (Samstag, 16 Dezember 2023 15:36)

    Hallo,
    Hab da mal eine Frage. Wie lange u wie viel muss man geraucht haben um einen thc-cooh wert von 230 ng/ml erreicht. Hab wieder eine MPU u habe den Überblick über meinen abendlichen Konsum verloren. Ich habe im Dezember 21 mit dem Rauchen angefangen. Hatte heftige Schlafstörungen,deshalb habe ich Cannabis geraucht. Im August 22 wurde ich dann von der Polizei kontrolliert ,es wurden ein THC Werte von 11 und ein thc-cooh wert von 230 festgestellt. Um bei der MPU nicht erneut durchzufallen fehlt mir nun ein passendes Konsummuster.wie gesagt ich habe den Überblick verloren. Könnt sie mir da helfen?
    Lg Marco

  • #2119

    Lars (Montag, 27 November 2023 11:31)

    Guten Tag,

    Ich muss von der Führerscheinstelle bald ein Abstinenznachweis machen, also einen test. Muss ich das trz machen, auch wenn ich jetzt ein cannabis patient geworden bin?

  • #2118

    kevin87 (Samstag, 11 November 2023 22:24)

    Sehr geehrter Herr schüller, sehr geehrter bukem,
    Ende Juli würde ich von der Polizei angehalten, ich war 6 Monate zuvor cannabispatient aufgrund von schmerzen nach einem Sturz und Psoriasis auf dem Kopf nun kam Post vom Amtsgericht wo über 9ng THC ermittelt wurde mit sofortigem Führerscheinentzug und Gerichtstermin. Bin seit der Kontrolle abstinent. Muss ich trotz cannabisrezept welches ich zum Zeitpunkt der Kontrolle hatte eine MPU machen? Mfg

  • #2117

    Benni (Donnerstag, 31 August 2023 08:11)

    Hallo Herr Schüller,

    finden aktuell immer noch vermehrt Hausdurchsuchungen nach vom Zoll abgefangenen Samenbestellungen statt? Vermisse eine Bestellung aus Holland. Hatte eigentlich den Eindruck, aufgrund der aktuelle Legalisierungsdebatte gedacht, die Stafverfolgungebehörden würden langsam Ruhe geben.

    Vielen Dank für eine Antwort

  • #2116

    Zurek Harald (Montag, 17 April 2023 21:24)

    Habe wie Ihnen mitgeteilt nach 6,5 Jahren meine Verhandlung wegen 1 Kilo Cannabis Handel Anfang Juni. Ich würde gerne ne kurze Mail haben,das sie meine Angelegenheit, bearbeiten. Mfg H.Zurek
    harald_zurek@web.de

  • #2115

    Karsten (Samstag, 11 März 2023 15:07)

    Meine Erfahrung, die aber schon etwas lange her ist - ca. sieben Jahre. Muss das los werden. Hat sich so in meinem Kopf eingenistet, dass es mich immer noch fuchst. Schicke voraus, dass ich meinen Führerschein schon lange wieder habe und das fast ohne zu tun von Herr Schueller. "Fast" weil ich ein informatives Erstgespräch am Telefon hatte, eine Aktenanforderung seitens Herr Schueller beim Straßenverkehrsamt(?) und die Zahlungsaufforderung über mehr als 900€ sonst werde er nicht aktiv. Ich natürlich bezahlt, weil ich dachte ich bekomme einen "Fahrplan" wie es weiter geht und wie ich mich jetzt verhalten sollte. Ab diesem Zeitpunk war jede Kontaktaufnahme schwierig und jeder Anruf in der Kanzlei wurde abgewiesen - solle mich über E-Mail melden. Ok, vielleicht keine Zeit. Ach so, einen zusätzlichen Brief zur Kenntnisnahme hatte ich noch bekommen. Der mich aber nicht weiter brachte. Danach aber nie wieder was von Herr Schueller gehört. Am Ende habe ich die MPU durchgezogen und das mit Erfolg - beim ersten mal. Frage mich, warum die über 900€ ??? Für Information die ich sowieso von meinem Verkehrspsychologen bekommen habe und zwei Briefe? Schon teuer. Hätte für das Geld mehr erwartet. Das Geld hätte ich viel lieber meinem Verkehrspsychologen gegeben, der mich wirklich an die Hand nahm und mich sicher durch die MPU führte. So denke ich nur, man wollte nur mein Bestes - mein Geld. Am liebsten hätte ich das Geld zurück minus zweimaligem Schriftverkehr versteht sich. Wird aber bestimmt schwierig bis unmöglich. Oder, Herr Schueller?

  • #2114

    TS (Montag, 02 Januar 2023 15:10)

    Hallo Herr Schüller,
    ich habe das erste mal jetzt Konsumiert. Habe ca. 2g Gras in einem Cookie gegessen. War zwar drauf aber mir wurde ca. nach eine Stunde schlecht und habe vieles wieder erbrochen ... Das ist am Donnerstag abend passiert. Sonntag um 14:30 wurde ich angehalten und mir wurde auf der Wache Blutt entnommen. Ich wohne in RLP und hier habe ich nachgelesen, wird vieles Streng genommen. Ich habe bei der Polizei keine Aussage gemacht. Denken Sie, da es erstkonsum war bin ich unter 1,0 ng? Wie sollte ich jetzt vorgehen? Viele Grüße TS

  • #2113

    Harry (Sonntag, 04 Dezember 2022 21:05)

    Hallo,
    hatte vor kurzem ein Reh angefahren darauhin die Polzei verständigt und den Unfall gemeldet. Vor Ort machten die Beamten einen Schnelltest mit mir, dieser war positiv auf Canabis. Anschliessend musste ich zur Blutentnahme. Habe keine Angaben zum Konsum gemacht.oder freiwillg der Blutentnahme zugestimmt. Die Polizei sagt mir das sie Ordnungswiedrigkeitsverfahren wegen verdacht auf BTM im Straßenverkehr gegen mich einleiten. Da die Polizisten erst ca. 45 min nach dem Unfall angekommen sind haben sie abgesehen vom Bluttest der belegen das ich Canabis konsumiert habe keinen Beweis das ich auch unter Canabis gefahren bin. Der Konsum könnte ja auch erst nach dem Wildunfall stattgefunden haben also quasi zeiltich zwischen Unfall und dem Eintreffen der Beamten am Unfallort und dem anschliessenden Test.... besteht die Chance das das Verfahren eingestellt wird oder muss ich mit Bußgeld, MPU Führerscheinentzug rechnen? Es heißt ja oft im Zweifel für den Angeklagten. Sollte ich dennoch einen Anwalt beauftragen oder erstmal abwarten ob etwas kommt?

  • #2112

    Martin Haas (Freitag, 25 November 2022 09:38)

    Hallo ich hatte einen Wildunfall. Auf dem morgentlichen Weg zur Arbeit ist mir ein Reh ins Auto gelaufen mit der Folge kaputter Scheinwerfer und das Reh hat es nicht überlebt. Habe den Unfall sofort telfonisch bei der Polizei gemeldet. Diese kamm dann ca. 30min später zum Unfallort. Die Polizei hat dann den Unfallaufgenommen u. vor Ort einen Speicheltest gemacht der auf Canabis angeschlagen hat.Dannach wurde ich mit zur Wache genommen und es wurde Blut vom Amtsarzt entnommen. Da ich gelegentlich Canabis konsumiere und an den beiden Abenden zuvor jeweis je 2-3 Joints geraucht habe wird das höchstwarscheinlich auch bei der Blutprobe festgestellt werden. Nun meine Frage.Welche rechtlichen Folgen und Führerscheintechnischen Folgen habe ich jetzt zu erwarten wegen dem Wildunfall unter Canabiseinfluss? Aussage bei der Polizei habe ich verweigert. Bin aber bereits Aktenkundig wegen Besitzes und abgeleiteten Erwerbs von BTM (Strafbefehl für 2g Grass ohne Strassenverkehrsbeteilungen im Jahr 2021)

  • #2111

    Bukem (Samstag, 24 September 2022 10:41)

    @Bernd: wenn Ihnen das Cannabis ärztlich verordnet wurde, würden Sie bei der Teilnahme im Straßenverkehr auch unter Einfluss von Cannabis schon tatbestandlich ausscheiden, jedenfalls so lange wie sich selbst noch in der Lage fühlen, Ihr Fahrzeug führen zu können.
    Auf Ihre Werte kommt es dann im Regelfall gar nicht mehr an.
    Sie sollten hier bei Interesse Herrn Schüller persönlich kontaktieren unter folgender Kontaktmail

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Eine Offenlegungspflicht ggü der Führerscheinstelle haben Sie nicht. Ggü der Polizei können Sie m.E unproblematisch mitteilen, aber fragen Sie gerne dazu Herrn Schüller

  • #2110

    Bernd (Montag, 05 September 2022 15:28)

    Hallo zusammen,
    vor gut einem Jahr musste ich zu einer ärztlichen Begutachtung aufgrund einer abgefangenen Sendung vom Zoll. Ich konnte meine Führerschein behalten, obwohl ich gelegentlich Cannabis konsumierte. Herr Schüller hatte mir damals mit tollen Tipps sehr gut geholfen. Nun habe ich seit einigen Monaten aufgrund einer Erkrankung ein Rezept für medizinisches Cannabis. Ich nehme Cannabis nur im Bedarfsfall ein und trenne weiterhin zwischen der Einnahme und der Teilnahme im Straßenverkehr (Mindestens 3 Tage Pause dazwischen). Was schätzen Sie würde auf mich zukommen, wenn ich z.B. in eine Kontrolle gerate und einen THC Wert kleiner als 1 ng/ml aufweise, jedoch einen THC-COOH Wert größer als 150? Und wie sollte ich mich der Polizei gegenüber verhalten?

  • #2109

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 02 September 2022 00:36)

    @Bulut:

    Das klingt so, als könnte man da unter Umständen was machen: Bitte sofort Mail schreiben: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    Senden Sie mir die Schreiben zu per Mail, die Ihnen vorliegen zur Sache.

  • #2108

    Bulut (Donnerstag, 01 September 2022 20:35)

    Hallo Herr. Schüller
    Bei mir wurden Haare genommen und untersucht und es sind folgende Werte rausgekommen:kokain
    0.29 ng/ml (bei 0-3 cm Haar) und
    1.4 ng/ml (bei 3 cm Haar bis haarende )
    Ich habe aber noch nie kokain konsumiert in meinem Leben aber bin mit meinen Finger in Berührung gekommen durch meine Freunde. und die Führerscheinstelle will meinen Führerschein einbeziehen ich wollte fragen ob Mann da noch etwas machen kann ? Mit freundlichen Grüßen Bulut

  • #2107

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 06 August 2022 21:24)

    @onizuka:

    Laden Sie mir die Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde mal hoch. Erstkonsum muss sehr substantiiert dargelegt werden, dann kann das klappen... Mail Adresse für Ihr Schreiben: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #2106

    Bukem: (Freitag, 05 August 2022 11:04)

    @onizuka: standesrechtlich können wir hier nicht einfach vordiktieren, was evtl rechtlich vorteilhaft sein könnte. Zudem sind Sie bereits anwaltlich vertreten, auch gebietet das anwaltliche Standesrecht kollegiale Rücksichtnahme: man fährt einem Kollegen nicht in die Parade. Die Kollegin kennt Ihren Fall und die Akte der Führerscheinstelle und hat vermutlich eine Strategie entwickelt.
    Für persönliche Rückfragen können Sie sich natürlich bei Herrn Schüller seperat melden

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

  • #2105

    onizuka (Donnerstag, 28 Juli 2022 23:29)

    @Herr Schüller

    In dem ersten Brief der Führerscheinstelle, bei der mir Zeit bis zum 19.07 für eine Stellungnahme gegeben wird, stand weder eine Begründung dabei warum es beabsichtigt ist ein MPU Gutachten zu fordern als auch gar keine Fragestellung. Es hieß lediglich, dass ich mich zu meinem Konsummuster etc äußern soll.
    ABER, Obwohl es hieß, ich habe Zeit bis zum 19.07, habe ich am 12.07 eine MPU Aufforderung bekommen, die Begründung lautet dass ich "nicht von meinem Recht mich zu dieser Sache zu äußern Gebrauch gemacht hab".
    Außerdem die Begründung, dass es sehr bei der sporadischen Kontrolldichte sehr unwarscheinlich ist einen Einmalkonsumenten zu "erwischen" als auch die Fragestellung: Ist nicht zu erwarten, dass der Betroffene zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis oder dessen Nachwirkungen führen wird (Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)?

    Meine Anwältin hat mir erstmal Zeit rausgeholt (Iwie hatte ich bei dem ganzen Stress vergessen, dass ich sie auch noch existieren -.-), jetzt muss ich bis 01.08 bei ihr eine Stellungnahme für die Fahrerlaubnisbehörde abgeben.
    Montag um 12:45 wurde Blut abgenommen. Heißt Erstmalkonsum in Anbetracht der 6h Regel der Maaßtricht Studie, müsste der Konsum um 5 6 Uhr stattgefunden haben.. an einem Montag früh. Nicht sehr glaubhaft.
    Aber was wäre, wenn in der Nacht um 22 Uhr, ein Hasch Muffin konsumiert worden wäre, und nach einer Stunde, weil man ja nichts gespürt hat, zumindest etwas nachgelegt wurde. Bei Oralem Konsum ist der Wirkungseintritt ja erst 1-3h später. Plus seeeehr starke Muffins.

  • #2104

    Bukem (Sonntag, 17 Juli 2022 11:30)

    @RollerTuningpart: OK, das ist doof. Aber was genau möchten Sie jetzt wissen?

  • #2103

    RollerTuningpart (Donnerstag, 14 Juli 2022 14:35)

    Moin, ich wurde (leider) von der Zivilpolizei mit meinem Roller gemessen statt erlaubter 45 Km/h Zulassung auf 70 Km/h getuned
    Straftatbestand: Fahren ohne gültige Versicherung bzw erloschene Betriebserlaubnis
    Fahren ohne Fahrerlaubnis (bin mit dem normalen Klasse B Führerschein unterwegs gewesen) & hätte für die Geschwindigkeit den A1 haben müssen.

    Gut: Alkohol & Betäubungsmittel negativ & keinerlei Aussagen getroffen

  • #2102

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 25 Juni 2022 23:29)

    @onizuka:

    Die Fahrerlaubnisbehörde aus Deutschland kann Ihnen das Führen von KFZ in D verbieten, darum geht es. Bräuchte mal ein paar Infos mehr: Wie begründet die Behörde den gelegentlichen Konsum? Wie lautet die Fragestellung der Behörde an die Gutachterstelle im Wortlaut? Ihre Fahrerlaubnis aus Österreich ist nicht in Gefahr. Es geht um die Möglichkeit des Führens eines KFZ in D.

  • #2101

    onizuka (Freitag, 24 Juni 2022 13:58)

    Sehr geehrter Herr Schueller,

    Ich bin zwar Österreichischer Staatsbürger und habe einen österreichischen Führerschein. Aber da es sich (zumindest bis jetzt) erstmal nur um einen Sachverhalt innerhalb Deutschlands handelt, wende ich mich an Sie. Ich wurde am 11.04.2022 um 11:45 von der Polizei in Passau aufgehalten, diese wollten einen Drogentest durchführen. Es kam zur Blutabnahme, aussagen über meinen Konsum habe ich keine gemacht. Den Bescheid mit den Werten hab ich heute erhalten: 1,0 ng/ml THC und 11,9 ng/ml THC-COOH. Mit dem Bußgeld und dem Fahrverbot habe ich gerechnet.
    Nun lag aber ein weiterer Brief von der Führerscheinstelle Passau dabei. Darin steht, dass aufgrund dieser Tatsache beabsichtigt ist, mich zu einer Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzufordern, um zu klären, ob ich auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss führen werde. Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, hab ich bis 19.07.2022 Gelegenheit mich zu dieser Sache zu äußern. Ich nehme an, das es sich dabei um eine gängige MPU handeln wird?
    Ich dachte, da ich einen österreichischen Führerschein habe, auch die österreichische Führerscheinstelle dafür zuständig ist. Ich verstehe jetzt nicht ganz warum ich eine MPU absolvieren muss.
    Sollte mich nun überhaupt bei der Führerscheinstelle dazu äußern? Ich denke nicht, dass es einen Unterschied macht.
    Gibt es eine Möglichkeit um "Schadensbegrenzung". Könnte ich auf Einmalkonsum plädieren?
    Davor habe ich gelegentlich am Wochenende geraucht. alle 2 Wochen mal wenns hoch kommt.
    Natürlich lebe ich seit dem abstinent und habe es vor zu bleiben.

  • #2100

    Bukem: (Sonntag, 22 Mai 2022 08:02)

    @Peter: das regeln die Paragraphen 78 ff StGB.
    Kurz gesagt, Vergehen wie der Besitz, Einfuhr oder das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gem. § 29 BtMG verjähren nach fünf Jahren nach Beendigung der Tathandlung.
    Für Folgefragen gerne melden.

  • #2099

    Peter (Mittwoch, 04 Mai 2022 18:56)

    Hallo Herr Schüller,
    ich hatte im März 2021 Canabissamen (Stealthversand) im Internet bestellt, welche leider nie angekommen sind. Aufgrund der damaligen Gesamtsituation kann ich davon ausgehen, dass diese beim Zoll gelandet sind. Bis dato habe ich kein Schreiben oder ähnliches erhalten. Gibt es einen Zeitpunkt bis zu dem ich nichts mehr zu befürchten habe? Kann sowas verjähren?
    Viele Grüße und vieln Dank
    Peter

  • #2098

    Guschtaaaf (Donnerstag, 10 März 2022 19:11)

    @Rechtsanwalt Schüller

    Vielen Dank für die Antwort, die Sim und station sind natürlich jetzt erledigt... , denken sie es ist möglich das Absender anderer Sendungen, die nichts mit der abgefangenen Sendung zu tun hatten, jedoch an die selbe packstation gingen ins Vesier genommen werden?

    Ich war bereits bei Ihnen Mandant, auch wenn sie top Arbeit geleistet haben und ich sie jedem nur empfehlen kann, wollte ich lieber auf nummer sicher gehen mit der sim und packstation

  • #2097

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 März 2022 21:04)

    @Guschtaaaf

    Wenn das Cannabis aus dem Ausland kommt, liegt ein Fall des § 30 BtMG vor. Sonst § 29 a BtMG. Wenn Sie hier mit Fake Packstationen und Fake Sims arbeiten, sind Sie ja schon kein Amateur mehr.

    Allerdings könnte eben dieser Umstand auch den Jagdtrieb der Ermittlungsbehörde auslösen. Handypeilung würde ich aus dem Bauch heraus für ziemlich unwahrscheinlich halten. Dass man die Packstation aber zB mit Kamera überwacht, ist da schon deutlich wahrscheinlicher. Da sind die Herren und Damen Ermittler ziemlich tricky und verstecken die kleinen Kameras ziemlich gut. Wenn ein Paket abgefangen wurden, ist die Packstation "tot". Das kann man sich an drei Fingern abzählen.

  • #2096

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 März 2022 20:59)

    @Pat:

    Die Sache mit den THC COOH Werten verhält sich so: Es gibt keine aktuelle Studie, bei der zB 0,5 - 1 Gramm Cannabis mit 20 % THC Gehalt in Studien verabreicht wurde. Und schon gar nicht über 2-3 Tage. Meines Erachtens kann der bei Ihnen gemessene THC COOH Wert auch durch einen intensiveren Konsum an einem WE zustande gekommen sein. Man müsste versuchen, das Gericht genau hierauf hinzuweisen. Wenn das nicht klappt, muss man sicherstellen, dass Sie vernünftig auf die MPU vorbereitet sind und dort "richtig" aussagen. Auch muss man darauf achten, dass die Fragestellung der Behörde an die Gutachterstelle richtig ist. Auch muss das Gutachten oft angefochten werden und und und. Es empfiehlt sich anwaltliche Beratung frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit auf ein positives MPU Gutachten beträchtlich.

  • #2095

    Bukem: (Montag, 07 März 2022 15:51)

    @Guschtaaf: möglich ist technisch bestimmt, die Frage dürfte sein, wie wahrscheinlich ist ein solches Vorgehen. Ich würde es für plausibler halten, dass versucht wird, über den Versender den Zahlungsabsender zu ermitteln.
    Generell ist die Fragestellung wohl zu pauschal, um hier für Sie geeignet zu antworten.
    Wegen der dahinter stehenden Strafandrohung und der absehbaren etwaigen Folgen, zb für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis, würde ich hier an Ihrer Stelle eine direkte und diskrete anwaltliche Beratung suchen.
    Die Angelegenheit kann durchaus strafrechtlich brandgefährlich werden.
    Herr Schüller ist unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    für Sie jederzeit erreichbar

  • #2094

    Guschtaaaf (Freitag, 04 März 2022 18:05)

    Guten Abend Herr Schüler,
    wissen Sie wie die Rechtliche Lage bei einer Postsendung ist die bei der Paketermittlung gelaset ist, geöffnet wurde und nehmen wir an 200g Cannabis enthält?
    Jedoch an eine Fake Packstation adressiert war und auf die packstation immer nur mit einer Fake Sim Karte zugegriffen wurde
    Ist es möglich das die Polizei den Standort der Fake sim zurückverfolgen kann/wird oder andere adresanten die etwas an die besagte packstation geendet haben ins Vesier nehmen?
    Gruß

  • #2093

    Bukem: (Donnerstag, 03 März 2022 17:05)

    @Pat: ich würde Ihnen anraten, sich mit Ihrer Frage und den darin versteckten, verschiedenen rechtlichen Fragestellungen unmittelbar und möglichst schnell an Herrn Schüller unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    zu wenden. Es sind nämlich vermutlich verschiedene Verfahren bereits gegen Sie anhängig oder ihre Einleitung zumindest absehbar.
    Es dürfte wenigstens eine Verkehrsordnungswidrigkeit, evtl sogar ein Verfahren wegen einer Verkehrsstraftat, also das Führen eines Fahrzeugs unter BtM Einfluss laufen. Ebenso dürfte ein Strafverfahren wegen des aus dem Konsum abgeleiteten Besitzes von Betäubungsmitteln anhängig sein.
    Schließlich haben Sie duch den viel zu hohen THC COOH Wert und der Angabe des letzten Konsums als Dauerkonsiment offenbart. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird damit nur gg MPU und Abstinenz und vor allem ganz erheblichen Kosten möglich sein.

    Damit das dann wenigstens im ersten Versuch sitzt und Sie nicht durchfallen, sollten Sie ganz dringend schon jetzt anwaltliche Vertretung und zusätzlich verkehrspsychologische Unterstützung hinzuziehen. Denn ansonsten sehen die Chancen für eine erfolgreiche Neuerteilung mies aus. Und die Gefahr, dass Sie sich auch jetzt noch ohne Anwalt weiter reinreiten besteht absolut.
    Herr Schüller betreut und schützt Sie in all diesen Fragen und bereitet Sie vor. Dazu muss er sich natürlich in Ihren Fall anhand der Akten einarbeiten

  • #2092

    Pat (Mittwoch, 02 März 2022 19:28)

    Hallo Herr Schüller,

    und zwar geht es um folgendes. Ich wurde bei einer Regelkontrolle am 22.12.2021 auffällig da ich Lidflattern hatte und wurde somit zu einer Urinprobe gebeten die auch positiv war. Daraufhin dann eine Blutprobe die mit einem sehr hohen Wert von 14ng/ml THC, 15ng/ml OH-THC und einem THC COOH Wert von ca 300ng/ml mir überreicht wurde. Hier wurde mir auch des weiteren mitgeteilt das mir aufgrund dessen die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen wird, was ich natürlich auch vollkommen verstehen kann da ich 6 Monate regelmäßigen Konsum hatte, und 2 Wochen habe mich dazu zu äußern. Ich hatte zur Zeit der Kontrolle keine Angaben gemacht wie oft, aber leider wann ich das letzte mal konsumiert hatte. Ich bin auch nie im Besitz gewesen sondern hatte mit Leuten konsumiert, quasi zum Besuch was so gut wie jeden Tag war. Was ich definitiv weis, ist das 1 Jahr Abstinenz auf mich zu kommen mit anschließender MPU. Jetzt möchte ich gerne die Frage stellen, was ich am besten tun kann, um meine Fahrerlaubnis zu 100% wieder zu bekommen. Vor den Abstinenzkontrollen und der MPU habe ich weniger Angst, nur das ich möglicherweise etwas falsches mache, was mich noch weiter reinreiten könnte.
    MfG

  • #2091

    comet (Mittwoch, 02 März 2022 19:16)

    s

  • #2090

    Bukem: (Montag, 28 Februar 2022 06:23)

    @42AO: völlig berechtigte Frage. Ich würde Ihnen hierzu tatsächlich raten, sich bei Interesse direkt unter

    kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    zu melden. Ich kann das nur sehr grob beantworten: ein Restrisiko verbleibt, da Sie sich eben entgegen Ihrer eigenen Selbsteinschätzung verhalten. (Die frühere MPU hätte ja eben auch mit gelegentlichem Konsum bestanden werden können


    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/



    Auch wenn man hier sagen muss, dass Sie ordnungsgemäß trennen zwischen Konsum und Fahrzeug führen und somit das machen, was dann eben rechtlich legitim und von der Führerscheinstelle eigentlich gerne gesehen wird.
    Sollte es da zu Ärger kommen, wird der sich sicherlich anwaltlich lösen lassen, das ist vielleicht die einzig gute Nachricht.
    Soweit ich es im Hinterkopf habe, ist Schleswig Holstein in dieser Frage nicht besonders progressiv.
    Um das sicherer beantwortet zu bekommen, bitte bei Herrn Schüller melden

  • #2089

    §42AO (Samstag, 26 Februar 2022 22:27)

    Als kleinen Nachtrag wollte ich noch ergänzen:

    - gemeint war nicht nur, ob eine MPU angeordnet werden kann, sondern vielmehr, ob eine rechtlich nicht zu beanstandende MPU angeordnet werden kann

    - Außerdem könnte wohl noch wichtig sein:
    Ich habe die MPU bestanden mit der Angabe, dass ich zukünftig abstinent leben werde (was ja nicht der Fall ist)

  • #2088

    §42AO (Samstag, 26 Februar 2022 21:47)

    Guten Tag Herr Schüller (:

    Ich war ehemalig regelmäßiger Cannabiskonsument und habe diesbezüglich vor einiger Zeit eine MPU absolviert.
    Nun habe ich ein "normales" Verhältnis zum Cannabis und konsumiere nur gelegentlich.
    Nun stelle ich mir aber die Frage, ob unter Annahme des folgenden Szenarios eine MPU angeordnet werden könnte?:

    - mindestens 48 Stunden nach Konsum gewartet
    - THC-Wert unter 1 ng
    - THC-COOH-Wert max ca. 30 ng
    - gelegentlicher konsum wird von der Behörde angenommen
    - keine Angaben ggü. Polizeibeamten gemacht
    - ehemalige Vergangenheit als regelmäßiger Konsument (aber MPU bereits absolviert)
    - Wohnort in Schleswig-Holstein

    • Könnte man mir gemäß diesem Szenario trotzdem auf Grund meiner Vergangenheit ein fehlendes Trennungsvermögen unterstellen und mich zu einer MPU verpflichten?
    •Würde ein äG überhaupt in Betracht kommen?

    Gerne kann ich Ihnen für die Beantwortung eine Kleinigkeit überweisen (20€-50€)?
    Falls es mal zu einer Mandatsübernahme kommen müsste natürlich auch sehr viel mehr, was ich jedoch natürlich vermeiden wollen würde :D

    Viele Grüße

  • #2087

    isomnius (Mittwoch, 12 Januar 2022 17:57)

    sehr geehrter herr schüller vielen dank für ihre antworten inzwischen habe ich das gutachten bei der avus gemacht . Die untersuchung war eine farce z.B reaktionstest ohne einweisung puls bzw. blutdruck messung mit manschette über jacke stethoskop zur lungenfunktion auch mit angezogener jacke , zwang zur abnahme der ffp2 maske verweigerung den urintest abgeben zu dürfen obwohl ich dringend auf s klo musste usw.
    Letztlich ist das Gutachten positiv mit folgender
    einschränkung : ich soll , falls ich noch cannabis patient bin , mich in einem jahr erneut begutachten lassen , kann das sein ? und ist das gängige praxis bei cannabispatienten ?
    Mit freundlichen Grüßen

  • #2086

    Bukem: (Freitag, 24 Dezember 2021 15:54)

    @Momo: der THC COOH Wert halbiert sich so grob ( bei jedem halt ein wenig anders) ungefähr alle 3-5 Tage. Je mehr und doller man konsumiert hat, desto länger kann das dauern.
    Wenn neulich der 50 cutoff Clean war, der 20 nicht, sollte der 20 ca 5 -7 Tage später sicher negativ sein.
    Danke für das Kompliment. Leite ich gerne weiter

  • #2085

    Momo (Dienstag, 14 Dezember 2021 18:33)

    Nachtrag
    Heute habe ich mehrere urintests gemacht (20ng/ml) Ergebnis negativ :)

    Nur sie sind ungenau und würde bei einer Kontrolle nur die 50ng einwilligen.

    Ich habe heute ein dabei gehabt der positiv reagiert hat, und der andere war ungültig.
    Endlich befreit und mit gutem Gewissen Auto fahren. Wollte nochmal ein grosses Lob aussprechen für eure Seite ihr seid echt klasse.

  • #2084

    Momo (Montag, 13 Dezember 2021 15:28)

    @bukem
    Die ganzen urinTests die ich gemacht habe mit 50ng/ml waren negativ. Wie lange kann es dauern bis auch ein 20ng/ml test negativ zeigt.

  • #2083

    Momo (Montag, 13 Dezember 2021 15:26)

    @bukem
    Danke erstmal für Ihre Antwort :)
    Ich habe seit paar Tagen mehrere urintest mit einem cut off Wert von 50ng gemacht. Ich habe seit 5wochen nix mehr konsumiert, bis auf ein Zug vom joint das war am Donnerstag(09.12.)
    In den meisten Foren lese ich das ein 20ng thc urintest auch bei passiv rauchen sprich nur einatmen anschlagen kann. Ich will nur sicher gehen weil ich bereits einen Eintrag habe wegen Btm. Bei der ersten Kontrolle wird mit Sicherheit eine urin Probe verlangt. Zu Konsum oder weiteres wurde ich natürlich keine Angaben machen ;)

  • #2082

    Bukem: (Montag, 13 Dezember 2021 13:53)

    @Momo: das kann ich pauschal nicht so einfach beantworten. Auf Bundesebene werden je nach Region meiner Kenntnis nach verschiedene Schnelltests benutzt, die eben unterschiedlich hohe cutoff Werte haben.
    Ganz generell ist es sicher gut, dass Sie vorher versuchen, sich zu informieren. Je nach Ihrem konkreten Konsumverhalten, Menge, Häufigkeit, Wirkstoff Stärke und Zeitraum, den Sie konsumieren, sind sowohl aktiver THC Wert und THC COOH Wert um so höher und damit länger nachweisbar. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Sie möglichst sicher zeitlich trennen.
    Auch bei starkem Konsum ist der aktive THC Wert nach ca 96 Stunden unter dem Richtwert spätestens .
    Der THC COOH Wert halbiert sich ca alle drei bis fünf Tage
    Wichtig: nie Fragen der Polizei im Falle einer Kontrolle zum Konsumverhalten beantworten! Wenn Sie mehr Details nennen, kann ich evtl genauer antworten

  • #2081

    Momo (Samstag, 11 Dezember 2021 00:21)

    Nachtrag

    Habe einen schnell test gemacht bei 50ng war er negativ und heute von der Apotheke ein 20ng geholt da leider positiv. Deshalb meine Frage weil ich nicht weiss ob ich fahren sollte. Und würde bei einer Blutabnahme 1ng/ml überschreiten. LG

  • #2080

    Momo (Freitag, 10 Dezember 2021 22:31)

    Hallo Ich möchte gerne wissen ob jemand weiss wenn man von der Polizei angehalten wird und man muss eine urin Probe abgeben zwecks Drogentest, welche test sie anwenden 20ng oder 50ng. Danke schon mal im voraus :)