Hier geht es um wissenschaftlich kaum haltbare Formeln, die längere Nachweiszeit von aktiven THC bei Diäten wegen Rückdiffusionen aus dem Fettgewebe (die "Diätfalle"), den Kreatininwert und der
Halbwertszeit von THC-COOH...bei Fragen dazu entweder die Kommentarfunktion benutzen oder direkt Kontakt zu mir aufnehmen.
Längere Nachweiszeit des aktiven THC bei Dauerkonsumenten - Nachweis von THC nach längerer Zeit wegen Diät
Aktives THC kann bei häufigen Konsum länger im Blut nachgewiesen werden. Das ist der Grund, warum bei vielen Personen auch noch 5 - 7 Tagen aktives THC im Blut nachgewiesen wird und die Faustregel mit den 1 - 2 Tagen zwischen Rauchen und Fahren nicht aufgeht. Heißt: Wer mehr raucht, bei dem ist leicht länger was nachzuweisen. Dieses Argument taugt leider nur bedingt zur Verteidigung im Fahrerlaubnisverfahren. Bei stärkeren Konsummustern ist eine Rückdiffusion des im Fettgewebe gespeicherten THC ins Blut möglich. Die entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen besagen aber, dass diese Diffusionsprozesse einen massiven Konsum in der Vergangenheit voraussetzen. Jedenfalls die Untersuchungen, auf die sich die Gerichte berufen. Von einer gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnislage kann betreffend dieses Themas nicht sprechen. Und mit diesem massiven Konsum kommt man nicht entscheidend weiter, Stichwort: Gewohnheitsmäßiger Konsum.
Nicht selten ist der Fall, dass es gerade bei Diäten zu diesen Diffusionsprozessen kommt. Gerade bei Sportlern sind Fälle bekannt, wo selbst noch nach mehreren Wochen aktives THC nachgewiesen wurde obwohl die schworen, lange nicht geraucht zu haben. Es bestehen vor Gericht wenig Chancen, mit dieser Argumentation durchzudringen.
Kreatininwert
Anhand des Kreatinenwerts kann man erkennen, ob durch erhöhte Zufuhr von Getränken versucht wurde, das Ergebnis des Urintests zu verfälschen.
Wenn der Kreatininwert im Urin unter 0.6 g/l liegt, wird davon ausgegangen, dass kurz zuvor eine massive Wasserzufuhr erfolgt ist. Es wird angenommen, dass der Mindest-Kreatiningehalt, bei dessen Unterschreitung eine Harnprobe auf alle Fälle unverwertbar ist, in der Praxis üblicherweise mit 20 mg/dl beträgt.
Cannabis-Influence-Factor („CIF“)
Der Cannabis-Influence-Faktor (CIF) ist für das Strafrecht entwickelt worden. Dort gibt es beim Alkohol den 1,1 Promille Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit (Rechtsfolge = Bestrafung nach § 316 StGB), ein entsprechender Grenzwert für das THC fehlte.
Zur Bestimmung des CIF-Wertes gibt es verschiedene Formeln, denen eins gemein ist: Vor Gericht hat dieser Wert höchstens indiziellen Charakter und kann mit sehr guten Argumenten angegriffen werden.
Eine der gängigeren Formeln lautet:
(THC + THC-OH / THC-C00H) x 100
(Werte jeweils in ng/ml)
Ist das Ergebnis größer 10, so sollte absolute Fahruntauglichkeit vorliegen. Diverse wissenschaftliche Arbeiten haben aber nachgewiesen, dass mit steigenden CIF-Wert nicht zwingend eine Steigerung von lethargischen Verhalten, verzögerten Auffassungsvermögen, Müdigkeit, Veränderung der Pupillengröße usw. einhergehen. Eine Zunahme dieser Ausfallerscheinungen konnte mit zunehmenden Wert gerade nicht gehäuft gefunden werden. Deshalb ist die Aussagekraft dieser Formel von äußerst begrenzter Natur. Zwar nicht scheinwissenschaftlich, aber eben auch nicht wirklich nah dran an der Realität.
Mit anderen Worten: Diese Formel täuscht eine Exaktheit nur vor, die es in der Realität nie geben kann. Netter Versuch sozusagen. Er hat deshalb zu Recht noch keinen Eingang in das Tagesgeschäft der Verwaltungsgerichte gefunden - zu viele Angriffspunkte.
Verschiedene THC-COOH Varianten mit deutlich unterschiedlichen Werten
Bei der Beantwortung der Frage des Konsumtyps nach regelmäßig/gelegentlich/ einmalig anhand des THC-COOH Wertes ist zu fragen (und das passiert in der Praxis ziemlich selten!) was unter der THC- COOH Konzentration überhaupt zu verstehen ist. Es gibt nämlich verschiedene THC-COOH Werte: Frei vorliegende THC-COOH oder die Summe aus frei vorliegenden und in glucuronidierter Form vorliegende THC-COOH. Wenn das Glucuronid des THC mit extrahiert wird, führt das zu einer mitunter erheblichen Steigerung des THC-COOH Wertes - in manchen Fällen um das 4 - 5 fache. Eine genaue Bewertung, ab welchem Wert nun etwa von einem regelmäßigen Konsum auszugehen ist, kann deshalb nur dann erfolgen, wenn seitens des entsprechenden Labors bekannt gegeben wird, welche THC-COOH Konzentration gemeint ist (frei oder gesamt). Dies ist bis dato regelmäßig nicht der Fall. Angesichts der erheblichen Unterschiede, die sich hier ergeben können, kann man sehen, dass an manchen Stellen der Rechtsprechung im Bereich des Fahrerlaubnisrechts aus wissenschaftlicher Perspektive sehr unsauber gearbeitet wird. Und dies kann und sollte in entsprechenden Verfahren durchaus mal zur Rede kommen. Sicherlich sehr zum Vergnügen der Behörden und Gerichte, die die Fahrerlaubnisse gerne mal nach Schema „F“ entziehen.
Die Frage, welche THC-COOH Variante nun zur Rede steht, spielt bei der Berechnung des CIF-Wertes bzw. bei den entsprechenden Formeln keine Rolle. Auch hier besteht also Nachholbedarf.
Nachweisgrenzen von THC und seinen Metaboliten bei chromatographischen Verfahren bei der Haar- und Urinprobe
Nachweisgrenze THC = 0,02 ng/mg (Haare), THC COOH = 10 ng/ml (Urin)
Gelegenheitskonsum und gewohnheitsmäßiger Konsum
Ein Gelegenheitskonsument, der sauber trennt zwischen Kiffen und Fahren, kann seine Fahrerlaubnis behalten. Das ist der Fall, wenn bei der Blutkontrolle anlässlich der vermeintlichen „Rauschfahrt“ weniger als 1,0 ng/ml THC festgestellt werden. Wer gelegentlich konsumiert und nicht trennen kann, ist den Führerschein los. Die Voraussetzungen a) Mindestens 1,0 ng/mL THC plus b) zumindest gelegentlicher Konsum muss die Behörde beweisen. Gerade den gelegentlichen Konsum kann sie nicht ohne weiteres beweisen, wenn man der Betroffene nicht einräumt, ab und zu mal einen zu rauchen. Deshalb soll man bei Vernehmungen immer die Aussage verweigern, wenn man nach dem Konsumverhalten befragt wird. Gelegentlicher Konsum bedeutet mindestens zweimal in den letzten Jahren. Klar, wenn man von 15 Jahren das letzte mal geraucht hat, wird man das nicht mehr zwingend zu einem gelegentlichen Konsum verklammern können, aber glauben Sie mir: Besser die Aussage verweigern. Keine Äußerungen ggü. der Polizei und der Fahrerlaubnisbehörde ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt. Die Behörde greift zur Aufklärung von Zweifeln an der Fahreignung regelmäßig zum ärztlichen Gutachten. Auch dort kann man sich leicht um Kopf und Kragen reden.
THC COOH hat eine Halbwertzeit von 6 Tagen. Etwa in NRW macht man sich dies bei der Fahreignungsprüfung zunutze. Wenn man im Verkehr wegen des Verdachts auf § 24 a StVG erwischt und Blut abgezapft wird, kriegt man schnell Post von der Fahrerlaubnisbehörde und soll binnen 8 Tagen eine zweite Blutprobe abgeben. Beträgt diese dann mindestens 75 ng/ml THC-COOH ist von regelmäßigen Konsum auszugehen. Und regelmäßige Konsumenten sind fahrerlaubnisrechtlich nicht gern gesehen, es kommt dann auch nicht mehr auf den aktiven THC-Wert an. Bei spontan genommenen Blutproben sollen demnach 150 ng/mL THC COOH den Beweis für den regelmäßigen Konsum abliefern. Ist ja klar wegen der Halbwertszeit. Dieser Wert wird übrigens auch schon nach kurzen und heftigen Konsumepisoden erreicht. Ein-zwei Wochen in Amsterdam reichen da schon aus.
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Herbert (Mittwoch, 06 Januar 2016 21:11)
Einen schönen guten Abend Herr Schüller.
Mal eine Frage zu der THC COOH Halbwertzeit.
Die soll ja 6 Tage betragen.
Wenn ich also angenommen 2 Wochen lang durchgängig rauche.
Dann meinen Konsum komplett einstelle.
Wird dann bei mir nach den 6 Tagen noch THC COOH gefunden ?
Und ist mein aktiver THC Wert dann unter 1ng/ml ?
Und was ist wenn die 1ng/ml überschritten wären aber mein THC COOH wert unter den 150 ng/ml liegt.
Kann ich da meinen Führerschein behalten ?
Und macht es einen Unterschied ob Führerschein auf Probe oder Probezeit beendet.?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Helga (Mittwoch, 02 März 2016 08:07)
Die frage von herbert interessiert mich auch brennend !
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 03 März 2016 09:58)
@Herbert: Sorry, dass ich jetzt erst antworte...aber irgendwie ist mir die Frage durchgerutscht....
@Helga: Die Halbwertszeit beträgt ca eine Woche. Wie der Name schon sagt, halbiert sich während dieser Zeit der THC COOH Wert, verschwindet also nicht komplett. Wenn Du 2 Wochen durchrauchst, wird nach 6 Tagen natürlich noch THC gefunden, und zwar nicht zu knapp. Es ist dann nicht auszuschließen, dass Du die 150 ng/ml THC COOH Grenze noch reisst. Ein Mandant von mir hat sich vor einiger Zeit eine 10 Tages Auszeit genommen in Amsterdamm. Mit dem verwegenen Plan, jeden Tag im Coffeeshop der Greenhouse Seed Company durchzuquarzen und abzuhängen. Das hat er auch geschafft, bei einer Verkehrskontrolle 8 Tage nach der letzten Tüte hatte er 163 ng/ml THC COOH. Das reichte für den direkten Entzug des Führerscheins.
Wenn der aktive Wert von 1 ng/ml erreicht ist, dann ist der FS verloren,wenn der zumindest gelegentliche Konsum bewiesen ist. Wann das bei THC COOH Werten der Fall sein soll, zählt zu den umstrittensten Feldern in diesem Gebiet, manche sagen 10, manche sagen, dass selbst bei 100 keine klare Aussage darüber zu machen ist, ob nur einmal oder mehrmals konsumiert wurde. Es gibt viele ernstzunehmende Stimmen, die die Bestimmung des Konsumverhaltens nur anhand des THC COOH Wertes für nicht mehr zeitgemäß halten. Deshalb argumentieren viele Behörden jetzt so, dass es nicht unwahrscheinlich sei, gleich nach dem ersten mal kiffen in die Verkehrskontrolle zu geraten...mit anderen Worten: Wenn Du in NRW wohnst, ist der Lappen schon bei 10 ng/ml THC COOH weg, wenn der aktive Wert mindestens 1 beträgt...in Bayern könnte man mit 100 noch durchkommen...Probe oder nicht Probe ist wumpe. Von äußerster Wichtigkeit ist, dass ihr im Falle einer Kontrolle KEINE Aussagen macht zu den Fragen, wann das letzte mal geraucht wurde und wieviel überhaupt so. Sehr beliebte Fangfrage bei den Cops ist "Gerade oder gestern geraucht?" Reflexartig sagt man dann gestern und ist damit den Lappen los, Stichwort Maastrichter Studien :-)
Andreas (Mittwoch, 16 März 2016 02:41)
Hallo Her Schüller,
ich habe am Montag (21.03.16) eine Voruntersuchung für eine medizinische Studie. Angenommen ich habe das letzte Mal vor 4 Wochen geraucht, sonst aber auch nur selten bis gelegentlich rauche, müsste ich dann durch die Blut- und Urinprobe mit rechtlichen Konsequenzen rechnen? Mich würde interessieren, ob meine Werte zu hoch sein könnten und was in solch einem Fall auf mich zukäme.
herzliche Grüße und Danke im Vorraus :-)
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 März 2016 16:02)
Welche rechtliche Konsequenzen? Im Hinblick auf die Fahrerlaubnis wohl kaum. Was ist das für eine Studie? Komische Frage offen gesagt...
Alex (Dienstag, 29 März 2016 05:18)
Schön guten morgen Herr Schüller, ich habe mich viel im Internet erkundigt doch leider werde ich nicht wirklich schlau und als ich auf ihre Seite gestoßen bin ist es viel verständlicher geworden doch leider habe ich noch immer paar Fragen. Und zwar konsumierte ich 7 Jahre lang und das nicht knapp, mehrere Gramm am Tag ( naja mit freunden halt, somit habe ich ja die Menge nicht alleine inhaliert). Ich habe seit 2 Wochen meinen Führerschein, seit dem auch nicht mehr konsumiert. Habe ich noch immer aktives thc in meinem Blut? Und wie hoch wird ungefähr mein thc-cooh wert sein falls ich mal angehalten werde? Ich habe seit etwa 2 Monaten abgenommen und habe noch nie so wenig gewogen wie jetzt (von 85 Kilo auf etwa 75 jetzt bei einer Größe von 1,81m ). Ist das gut oder eher schlecht für dim festgestellten werte? Ich fahre seit 3 Tagen schon mit meinem Auto rum und die Angst meinen Führerschein zu verlieren ist sehr hoch. Ich muss wegen meiner Bewährung komplett Abstinent bleiben Muss ich mit einem bewährungs wiederruf rechnen falls die Kontrolle positive Werte in meinem Blut finden? (Hat zwar nicht genau mit dem Thema zu tun aber vielleicht wissen sie es ja :) ) . Gibt es Möglichkeiten den Wert schneller zu senken bzw komplett auf 0 zu kriegen? Und im Urin ist es um das vielfache länger drinnen statt im Blut, doch wie lange ist es in meinem Blut? Oft habe ich mal 3 aber auch 4 Wochen gelesen. Stimmt das oder kann es nach einem so exzessiven Konsum eventuell noch länger in meinem Blut bleiben? Ich war Mitte Februar für ne Woche in Holland und habe da richtig auf die kacke gehauen. Kann man das für den Fall aller Fälle als Argument nehmen und sagen das ich schon seit Jahren ( wurde vor paar jahren als ich noch jung und dumm war öfters wegen handel und besitzt verurteilt somit kann ich leider nicht noch nie sagen) nicht geraucht habe und sich der thc-cooh wert sich da abrupt so gesteigert hat (natürlich nur wenn es aktive thc wert bei 0 liegen würde). Leider habe ich nichts womit ich beweisen kann das ich da wirklich war. Ich drehe bald durch wegen dieser Ungewissheit und wären Ihnen zutiefst dankbar wenn Sie mir diese vielen Fragen beantworten können :D
Mit freundlichen grüßen und schon mal ein fettes danke im voraus :*
Alex
Bukem (Dienstag, 29 März 2016 14:22)
@Alex: Puh, mal eben kurz der Dringlichkeit nach: Wenn Du Dich bisher nicht genung beeindruckt gefühlt hast, um Deinen Konsum einzustellen und zwar komplett, dan mach es bitte jetzt. Für Dich. Und niemanden anders. Und für so lange bis die Bewährungszeit vorbei ist.
Ich kenne jetzt Deine Akte und das Urteil nicht (evt wäre es da sinnvoll, Du wendest Dich an einen Anwalt Deines Vertrauens, der Dich betreut.)
Strafprozessrechtlich ist es so: Nach § 53 f I StGB ist ein Widerruf der Bewährung zum möglich, wenn in der Bewährungszeit Straftaten begangen werden oder dann, wenn gegen Weisungen und Auflagen gröblich und beharrlich verstoßen wird. Wenn es nun zu einem positiven Befund bei Urintest oder Haarscreening kommt, so verstößst Du gegen die anscheinend erteilte Auflage, die Drogenfreiheit nachzuweisen, also keine Drogen zu nehmen. Die Bewährung kann also auch dann widerrufen werden, wenn die Handlung für sich genommen einen Straftatbestand nicht (Cannabiskonsum) erfüllt. Üblicherweise wird so etwas dann auch in gewissen zeitlichen Abständen kontrolliert, wie siehts da aus? Für die nähere Zukunft solltest Du der Möglichkeit einer Kontrolle im Verkehr möglichst aus dem Weg gehen, also soweit wie möglich NICHT fahren, dann sind deine anderen Fragen eher theoretischer Natur. Abbauprodukte sind bis zu 3 Monate nachweisbar.
Wenn Du jetzt wenigstens nach dem Hollandtrip aufgehört hast, ist das ja schon mal begrüßenswert. Da hilft jetzt erst mal nur detoxen und klarkommen und sauber bleiben.
Alex (Dienstag, 29 März 2016 15:49)
@Bukem: Danke für die Antwort. Die anklagen waren wegen bewaffnetem handel in nicht geringen Mengen und das meine Bewährung verlängert wurde lag dran das ein freund mich da rausgeholt hat in dem er den Handel den sie bei der Observation und kurz vor der Verhaftung auf sich genommen hat, weil er dabei war als wir verhaftet wurden und seine Fingerabdrücke auf den Tüten gesichert wurde (Gott seit Dank haben die keine von mir gefunden). Somit ist es von großer Bedeutung das ich nicht negativ auffalle, da der Richter von Anfang an sagte das ich auf keinen Fall unter 2 Jahre für die neue Straftat da raus spazieren werde. Ja ich musste 3,5 Jahre, monatlich und später alle 3 Monaten Urin Kontrollen machen. Das hat sich seit etwa 6 Monaten erledigt. Naja habe mich da fälschlicherweise durch geschmuggelt und immer negative Ergebnisse erzielt. Doch leider kann ich das bei einer Kontrolle nicht machen. Habe jetzt seit 2 Wochen komplett aufgehört und bereue das ich nicht schon viel früher damit aufgehört habe. 3 Monate ist auf jeden Fall hart. Falls es zu einer Kontrolle kommt, werde ich selbstverständlich uk und alles weitere verweigern. Doch an der Blut Analyse komme ich nicht vorbei. Wie siehts da aus ist das auch im Blut bis zu 3 Monaten sichtbar oder nur im urin? Gibt es Mittel und Wege das ganze zu beschleunigen?
Mfg Alex
Alex (Dienstag, 29 März 2016 15:54)
Und wie siehts mit den aktiven thc Werten aus? Sind die schon auf 0?
Mfg Alex
Bukem: (Dienstag, 29 März 2016 16:50)
@Alex. Sehr gute Frage. Eigentlich sollten sie das sein, aber wenn Du Dir die Ausführungen oben am Seitenanfnag durchliest, Stichwort Diffusion, möchte ich da weder meine noch Deine Hand für ins Feuer legen. Geh zur eigenen Sicherheit davon aus, dass Deine Werte nicht auf Null sind. Ob sie über oder 1,0 ng sein könnten, ist wie gesagt wg der Bewährungsauflage fast zu vernachlässigen. Damit meine ich, dass Du auch bei 0,2ng Probleme bekommst. Fahr doch mal ne Weile Rad, der Frühling kommt ;)
Alex (Dienstag, 29 März 2016 17:42)
Ja da hast du recht, lieber nicht riskieren. Ich danke dir herzlich für deine Hilfe! :D
Patrick.E (Mittwoch, 20 April 2016 11:56)
Guten Tag aus Hessen !
um es kurz zu machen: Ich muss eine "Anordnung zur Vorlage eines Gutaschens eines Arztes in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung" machen.
Heute habe ich das Formular abgegeben auf dem man angibt wo diese gemacht werden soll.
Ich habe das letzte mal am Freitag (18.4.2016) einen Joint geraucht, davor in Abständen von 1-2 Wochen nur an Wochenden mal 2-3 Joints.
Frage: Mit welchem Ergebniss kann ich bei dem Urinscreening erwarten, und wie soll ich mich dem Arzt gegenüber verhalten?
PS: Bin 25 Jahre alt, 1.88m und ca. 100kg, falls das hilfreich ist ;)
Danke und viele Grüße aus Hessen
Bukem (Mittwoch, 20 April 2016 13:01)
@Patrick Lars ( ich kopiere dann einfach die Antwort, wenn Du die Frage kopierst,ok?) Du solltest vor allem wirklich anfangen, die Sache ernst zu nehmen, wenn Du Deine FE behalten möchtest. Du sitzt schon dick drin und rauchst weiter? Kennst Du die Szene in starwars, wo Yoda zu Luke sagt, "erforsche Deine Gefühle und hör komplett mit dem Rauchen auf, bis die Sache durch ist"
Ohne nähere zeitliche Daten kann ich Dir dazu nichts sagen, aber je nach dem wann das screening losgeht, solltest Du eben keine Werte aufweisen, die einen wenigstens gelegentlichen Konsum belegen..Bis jetzt präsentierst Du denn auf dem Silberteller. Ggü dem Arzt hats Du im Übrigen eine Wahrheitspflicht, die Du dringend auch einhalten solltest. Meld Dich hier doch schon deswegen direkt bei Hr Schüller.
Zora28 (Sonntag, 24 April 2016 04:40)
Hallo,lange Geschichte & ein Haufen Fragen...letztes Jahr hatte ich aufgrund einer Aussage eines angebl. Zeugen eine Hausdurchsuchung (ich hätte immer mal wieder marihuana geg.speed getauscht ...dies hätte der zeuge glaubhaft zu protokoll gegeben) Fund: 0,3 g canabis, 1 kaputte! Waage und 2Grinder &mein Handy für ca.3monate zur Untersuchung mitgenommen. Ich nix dazu gesagt, irgendwann Brief erhalten ,dass von Strafverfolgung abgesehen wird. Dann hab ich ANGEBLICH einen brief vom Landkreis Hildesheim bekommen., wo ich wohl aufgefordert wurde,innerhalb von 8wo.ein fachärztliches gutachten vorzulegen und ne Einverständnis Erklärung unterschreiben sollte. Und ich schwöre ich habe echt keinen dieser beiden briefe bekommen. Dann wäre ich ja wohl ziemlich dumm...hätte ja 8 wochen zeit gehabt...selbst wenn ich konsumiert hätte. Es kamen ein paar zahlungsaufforderungen i.h.von ca 39€ wg gutachten fahrerlaubnisstelle. Ich wunderte mich,wollte 2-3x telefonische info was das Soll, keinen erreicht und als jemand zum abkassieren laut terminkarte kommen wollte -kam niemand. Sonst hätte ichs gern persönlich hinterfragt. Dann vor ca 3wochen plötzlich Gelegenheit zur anhörung und ich mich dazu geäussert, das ich mich ungerecht behandelt fühle...mehrere argumente genannt. Gestern Antwort bekommen...innerhalb von 5 tagen muss ich Führerschein abgeben, fahrerlaubnis erlischt und zum dank darf ich innerhalb von 4wochen eine verwaltungsgebühr von ca.123€ überweisen (...die ich mir von monatlich ausgezahlten 285€ ALG2- Hilfe zum Lebensunterhalt - leider absolut nicht mal eben leisten kann!!!). Und das beste von allem: ich führe und besitze seit mehreren jahren kein pkw, fahre also nicht !, bin nie wegen so etwas auffällig im strassenverkehr gewesen, habe nie in dieser sache gesagt, das ich konsumiert habe, ebenso wenig das mir das Marihuana gehörte ( ... zu der zeit hatte ich einem ehemaligen kumpel Unterschlupf gewährt- bei durchsuchung seiner sachen wurde eine funktionierende feinwaage sicher gestellt!). Ausserdem hatte ich letztes jahr, allerdings einige monate vor diesem Ereignis freiwillig in einer anderen sache eine uk vorgelegt(gemacht bei DROBS), die bewies, dass ich keine drogen genommen habe. Ich war davor viele jahre vorbildlich im Verkehr ohne Auffälligkeiten oder Punkten unterwegs...also irgendwie fuhl ich mich desh. echt verarscht und denke irgendwas stimmt hier nicht. Glaube fast,das mir 1,2 Leute(die ich verärgert habe) ein faules Ei unterjubeln wollen und mich nervlich fertig machen wollen. Sonst habe ich keine Erklärung dafur ...bin völlig ratlos, wei mein Führerschein mir echt heilig ist und ich lange dafur arbeiten und sparen musste,eh ich ihn machen konnte. Es bedeutete damals ein Stück mehr freiheit und Lebensqualität...aber Zeit bin ich echt fertig und Hoffe auf schnelle hilfe und guten Rat...danke
Bukem (Sonntag, 24 April 2016 10:18)
@Zora28: Das ist sehr schwierig, da etwas Vernünftiges sagen zu können. Du bist da wohl gründlich durch Justizias Mühlen gespült worden. Das passiert. Allerdings hättest Du wohl auch mehr tun können und müssen, als ein paar mal per Telephon zu probieren, ob Du jemanden erreichst. Ohne Akteneinsichtsnahme durch einen Anwalt wird man da nicht schlauer. Die Behörde ist grds beweislastpflichtig für ihr Handeln, also auch für den Zugang ihrer Schreiben. Ich bin nicht sicher, ob das per Zustellungsurkunde versendet werden müsste. Dass ohne die FE entzogen wirde, wenn man der Aufforderung nicht nachkommt oder sich sonstwie meldet, ist eben so. Ein Anwalt kostet natürlich Geld, Du hast bei unrechtmäßigem Handeln der Behörde vermutlich sogar einen Kostenerstattungsanspruch. Um den nicht zu gefährden, sollte das wohl ein Anwalt aus Deiner Nähe sein. Mehr kann ich da erstmal gar nicht zu sagen. Wenn Dir die Schreiben nicht zugegangen sind, besteht evt die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Kümmer Dich da bitte dringend! Viel Glück
Jan Meier (Freitag, 10 Juni 2016 10:33)
Hallo,
Ich habe eine frage. Ich habe 3-4 Wochen lang regelmäßig cannabis konsumiert (3-4 joints am tag) jedoch habe ich vor 15-16 tagen aufgehört damit. Heute wurde ich angehalten von der Polizei und mein Urin war positiv auf THC. Anschließend sind wir ins Krankenhaus und ich habe eine Blutabgabe gemacht. Jetzt kann ich es nicht abwarten und frage mich was dabei rauskommen kann, wie schlimm es ist, und was es für folgen haben kann.
Danke im Vorraus.
Bukem (Freitag, 10 Juni 2016 10:49)
@Jan: Das Deine Urin noch THC-COOH (Abbauwerte) aufweist ist ganz normal und unbedenklich, das ist noch Wochen und Monate nachweisbar. Wichtig ist der aktive THC-Wert, ist dieser über 1,0 ng/l hast Du einen relevanten Verstoss mit Bussgeld, Fahrverbot und Punkten etc und ärtzlichem Gutachten begangen. Nach spätestens 48 Stunden nach Konsumende, bei Hardcorekiffern nach 72 Stunden, ist dieser Wert unter 1,0 ng/l. Also alles gut. Hast Du denn ggü der Polizei irgendwelche Anagben gemacht? Das wäre wesentlich spannender. Bzgl Rauchverhalten, in Verbindnug mit Alkohol oder anderem BtM?
Jan meier (Freitag, 10 Juni 2016 10:54)
Bist du dir sicher das mein aktiver Wert unter 1,0 ng rauskommt habe sehr große Angst. Und wenn es so sein sollte wird der Fall dann einfach fallengelassen. Weil auf einer anderen seite meinten viele mein Führerschein ist aufjedenfall weg und ich bekomme ein bußgeld.
Habe gesagt das ich ma vor 3 wochen oder so in amsterdam war und geraucht habe, aber ich habe diese aussage nur mündlich gemacht als die mich schriftlich nach einer aussage gefragt haben habe ich keine angaben gemacht also keine aussage. Ich warte auf deine antwort ich hoffe du kennst dich in dem Bereich aus.
Bukem (Freitag, 10 Juni 2016 11:32)
@ Jan: Ja, ich bin mir da sicher. Was auf anderen Seiten in irgendwelchen Selbsthilfeforen steht, ist meist Stuss vom Hörensagen, sorry, wenn ich das so deutlich sagen muss. Hier ist das A-team. Ein Entzug Deiner Fe droht bei einem Verstoss mit mehr als 1,0 ng aktiven THC in Verbindung mit dem Nachweis, dass Du wenigstens gelegentlich konsumierst. Durch Deine Angabe, neulich in Amsterdam konsumiert zu haben, hast Du den Nachweis des gelegentlichen (mindestens zweimal) schon frei Haus geliefert. Deshalb noch mal: Wenn Du schon weiter konsumierst, dann trenn richtig: Das machst du dann, wenn Du zwischen Konsum und Fahren wenigstens 24- besser 48 Stunden verstreichen lässt. Wenn Du wirklich seit 14 Tagen nicht mehr geraucht hast, ist das save. wirklich. Kann aber trotzdessen sein, dass die Behörde, nicht die Ploizei, mehr über Dich erfahren will und du schlimmstenfalls demnächst mal Urintests machen musst.
Jan Meier (Freitag, 10 Juni 2016 11:40)
Vielen Dank für deine Antwort hast mich echt beruhigt. Habe wirklich seit 16 Tagen nicht konsumiert deshalb war ich auch geschockt wieso der Urintest positiv war. Was ost wenn der aktive Wert niedriger als 1,0 ist gucken die dann nicht mehr auf den Passivwert.
Und wird die Sache komplett fallengelassen bei einem aktivwert von unter 1,0 ng ?
Bukem (Freitag, 10 Juni 2016 11:49)
@Jan: Grds hast Du dann keinen Verstoss, mag aber sein, dass die Fürherscheinstelle sich meldet, um Dein Konsumverhalten weiter zu erforschen. dazu ist nach § 14 FeV gesetzlich verpflichtet, Google das mal. Wenn Du dann ragen haben solltest, meld Dich gerne. Schönes WE
Jan Meier (Freitag, 10 Juni 2016 11:52)
Viel dank. Ich melde mich.
Ja Meier (Freitag, 10 Juni 2016 11:55)
Entschuldigung nochmal ne Frage.
Mir wurde gerade gesagt das ich Bis zu einem THC von 1ng/l Blut gibt es 500 Euro Bußgeld + 28,50 Gebühren und Auslagen sowie ein Fahrverbot von 1 Monat bekomme. Stimmt diese Aussage ?
Bukem (Freitag, 10 Juni 2016 12:11)
@Nein, das ist nicht zutreffend. AB einem Wert von 1,0 ng, drunter nicht. ;)
Michael (Dienstag, 14 Juni 2016 14:44)
Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe seit anfang des Jahres bis zum Ende April täglich eine canabis Zigarette geraucht. Nun muss ich zur MPU (lange Geschichte..eigene Dummheit..falscher Anwalt) und die wollen eine Urinprobe und Blut abnehmen.
Meine Frist endet nächste Woche. Kann noch etwas im Blut nachgewiesen? Sollte ich lieber noch einen Monat warten und meinen
Führerschein für diese Zeit freiwillig abgeben?
Die Behörde würde die Frist noch etwas hinauszögern, wenn ich schriftlich bestätigen kann, dass ich bei der MPU war.
Wenn geringe Rückstände gefunden werden, falle ich dann durch?
Danke und Gruß
Bukem (Dienstag, 14 Juni 2016 15:03)
@Michael: Deine Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos, Kopf hoch. Lies doch mal bitte zuerst folgenden Artikel
http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/
Wenn Du noch weitere Fragen hast, meld Dich gerne wieder. Insbesondere werden bei einem Konsumende Ende April sich noch entsprechende THC-COOH Werte bei Dir einstellen.
Michael (Mittwoch, 15 Juni 2016 05:19)
Guten Morgen Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Antwort. Den Link habe ich verschlungen und wollte mich nochmal für die Ausführlichkeit bedanken.Dies wird die MPU um einiges erleichtern. Allerdings werde ich den FS freiwillig abgeben müssen, da die Frist der Behörde am 22.06. endet. Da ich, wie jeder Andere auch:-), den FS dringend benötige würde ich diese Untersuchung schnellstmöglich machen wollen. Bin fleißig am detoxen...Sollte ein Monat reichen oder muss ich mich lieber auf eine längere Fahrradtour einstellen? Ich bereue es diese Seite nicht früher gefunden zu haben. Das hätte mir viel Kummer erspart und das Geld für mittlerweile zwei Anwälte wäre in den richtigen Händen gelandet.
Bukem (Mittwoch, 15 Juni 2016 14:03)
@Michael: Du kannst Dich natürlich jederzeit bei Herrn Schüller unter obigen Kontaktdaten melden, wenn Du detailierte Fragen hast. Bin mir jetzt zb gar nicht so ganz sicher, ob Du in Deinem Fall komplett abstinent sein musst bzw alte THC-COOH-Restwerte schädlich sind. Natürlich baust Du mit jedem weiteren Tag weiter ab, allerdings sind das ab Ende April eben auch erst 6-7 Wochen. Du kannst ja zwischendurch Dir so einen Schnelltest aus der Apotheke besorgen, ob das Dir nun wirklich was bringt weiss ich nicht. Grundsätzlich kann THC-COOH bis zu drei Monate oder auch länger nachweisbar sein. Das ist nicht möglich, da individuelle Prognosen abzugeben, da individuelle Stoffwechselprozesse nicht prognostizierbar sind.
Michael (Mittwoch, 15 Juni 2016 18:52)
Es wäre super zu wissen, ob man um die MPU zu bestehen eine gewisse Zeit abstinent sein muss. Eigentlich muss ich doch nur belegen, dass der Fahreignung nichts im Wege steht. Die Behörde sagte, dass der Tüv einen Abstinenznachweis zum bestehen der MPU braucht, aber so ganz genau wussten die das auch nicht. Je mehr ich mich mit diesem Thema befasse umso mehr muss ich festestellen, dass das alles eine riesige Abzocke ist und keiner wirklich bescheid weiß.
Bukem: (Donnerstag, 16 Juni 2016 14:47)
@Michael: Ich wäre mit dem "Abzocke" Ding wirklich vorsichtig. Die Führerscheinstelle nimmt nur ihren gesetzlichen Auftrag wahr, ungeeignete Fahrzeugführer aus dem Verkehr zu ziehen und die Sicherheit zu gewährleisten. Find ich als Vater von zwei kleinen Kindern ganz beruhigend, dass irgendwelche Stumpfköpfe sie nicht vollbreit über den Haufen fahren, um ganz ehrlich zu sein Und mit Verlaub, spätesten mit der Einstellung fliegst du durch die MPU....Zu deiner Frage, am besten mailst du dazu Herrn Schüller unter obiger Adresse direkt an, ich weiss es nämlich auch nicht. Mag sein, dass dann da ein kleines Obolus fällig wird, Viel Erfolg
Bella (Freitag, 17 Juni 2016 15:06)
Guten Tag Herr Schüller, wir sind auch auf der Suche nach nützlichen Informationen über die Folgen, die durch Cannabis Konsum auf unseren Sohn zukommen werden. Folgendes ist passiert:
Unser Sohn ist Montag nachts durch eine Polizeistreife angehalten worden mit folgenden Vorwürfen:
Überfahren einer roten Ampel
Falsches Verhalten in einer Einbahnstraße - entgegen der Fahrtrichtung in das erste Stück der Baustelle reingefahren.
Überhöhte Geschwindigkeit in der Ortschaft.
Die Polizeibeamten, haben aufgrund der Ordnungswidrigkeiten den Drogenschnelltest gemacht, der positiv ausfiel. Also haben sie ihn zur Wache mitgenommen, Blut- und Urin-Proben genommen. Außerdem wurden bei ihm 2 g Cannabis gefunden. Der Führerschein wurde eingezogen. Vielleicht noch die Info unser Sohn ist Fahranfänger und erst seit 4 Wochen im Besitz des Führerscheines. Uns gegenüber behauptet er, dass er mit seinen Freunden am Samstag Kleinstmenge an Cannabis konsumiert hat und alle gemeinsam eine Zigarette geraucht haben. Ich will ihm das jetzt mal glauben. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen noch nicht vor.
Gesetz dem Fall, sein aktiver THC Wert ist geringer als 1ng, haben wir hier noch den nicht legalen Besitz von Drogen. Er ist schon als Jugendlicher BTM auffällig geworden. Die Verfahren wurden seinerzeit eingestellt. Aber damit denke ich, ist der Beweis für gelegentlichen Konsum schon bewiesen, oder? Heute kam die Vorladung der Polizei zu einer Anhörung.
Auf was müssen wir uns denn einstellen? Besteht eine Chance, dass er nur ein Fahrverbot erhält? Wir haben in anderen Foren gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, den Führerschein bis zur Gerichtsentscheidung zurück zu erhalten, ist dem so?
Schon im Vorab besten Dank für eine Antwort. Viele Grüße
Bukem (Freitag, 17 Juni 2016 16:22)
@Bella: Da kommen auf Euch verschiedene Verfahren zu. Um tatsächlich vollumfänglich absehen zu können, was genau, muss die Akte anwaltlich eingesehen werden. Um die einzelnen Bereiche grob darzustellen: Zunächst kommen da verschiedene strafrechtliche Tatbestände in Betracht ( ob die wirklich vorliegen oder auch dank anwaltlicher Hilfe eingestellt werden können, wird sich zeigen..) Zunächst Strafverfahren wegen BtMG-Besitzes, weiter evt Verkehrsstraftaten wegen Fahren unter BtM-Einfluss ( hängt von den Werten ab) was die weiteren Vorfälle wie Rotlichtverstoß, Geschwindigkeit und Einbahnstr betrifft, hängt da viel von seiner inneren Einstellung ab, warum er das gemacht hat (zb als Mutprobe absichtlich wär anders und schärfer zu bewerten als wenn er das versehentlich getan hätte)
Davon unabhängig ist die Frage, was hinterher die Führerscheinstelle macht. Sollte er mit mehr als 1,0 ng aktivem THC gefahren sein, droht auch schon ohne die weiteren Delikte und die Probezeit bei jedermann der Entzug der Fahrerlaubnis. Zumindest, wenn er bereits früher wg THC-Konsums auffällig gewesen ist. Auch schon während der Probezeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn man bereits drei sog A-Verstöße (u.a. Nötigung und Unfallflucht, Geschwindigkeits-
überschreitung, Fahren unter Alkohol- oder BtM-Einfluss und Rotlichtmissachtung) begangen hat. Da verlängert sich nicht nur die Probezeit, sondern auch die Fahrerlaubnis ist weg.
Was Ihr jetzt tun solltet: Nehmt Euch einen da auch wirklich qualifizierten Anwalt, der sich umgehend bei der Polizei für Euch bzw Euren Sohn meldet. Dann muss die Akte eingesehen und das weitere Vorgehen besprochen werden. Denn was strafrechtlich günstig, also strafmildernd, wirken kann, kann führerscheinrechtlich wieder ungünstig sein..
Herr Schüller ist bundesweit tätig. Die Kontaktdaten stehen oben. Ich wünsche viel Erfolg.
Cindy (Dienstag, 28 Juni 2016 08:55)
Guten Morgen Herr Schüller, habe ein Problem. Bin gestern von der Polizei angehalten wurden. Erst hieß es allgemeine Verkehrskontrolle und dann, dass sie,weil der Drogenkonsum so hoch geworden, ein Drogentests Schnelltest machen möchten. Ich habe zugestimmt. Allerdings hab ich jahrelang geraucht und vor 6 Wochen drastisch reduziert. Ich habe am Sonntag zuvor, ein Tag dazwischen schon 2-3 Joint geraucht. Nun meine Fragen...besteht da auch die Möglichkeit, dass ich unter den Wert 1,0 liege, oder ist das gar nicht möglich? Vielen Dank für Ihre Zeit schon mal!!!
Bukem (Dienstag, 28 Juni 2016 14:23)
@Cindy: Wieviel Zeit ist genau vergangen? 24 Stunden sollten es Minimum sein, besser wären 48. Da genaue Prognosen abzugeben, ist nicht wirklich realistisch, da jeder Mensch einen unterschiedlichen Stoffwechsel hat.
Cindy (Mittwoch, 29 Juni 2016 22:21)
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Leider waren es nicht soviele Std. dazwischen.
War alles nicht so geplant...hab Urlaub und hab gedacht, ich brauch kein Auto fahren....könnte mich selber in den ...treten! Können Sie mir sagen, ab welchem Wert man den Führerschein für 12 Monate abgenommen bekommt? Habe mich schon auf einen Monat mindestens eingestellt. Weil überall steht, dass beim ersten Verstoß 2 Punkte, 1 Monat Führerschein weg und 500€ Bußgeld zahlen muss. Trifft das bei mir dann auch zu? Auch dafür im vorraus ein dickes Danke!!!
Bukem (Donnerstag, 30 Juni 2016 10:58)
@Es handelt sich um Deinen eventuellen ersten Verstoß? Dann müsstest Du über den 1,0 ng aktives THC sein, was ja nun schon mal fraglich genug ist.
Solltest Du drüber sein, dann wäre die Rechtsfolge die, die Du grad selbst beschrieben hast. Aber wer weiss, evt bist Du ja drunter? Hast Du Angaben zu etwaigem Konsum gemacht? Du musst Dich drauf einstellen, dass Du zu einem äG aufgefordert wirst, deshalb nun bitte bitte Konsum einstellen. Tutti completti prego. Bis sprichwörtlich Gras drüber gewachsen ist. Also wenigstens die nächsten 3 Monate, denn dann kommt regelmäßig die Aufforderung zum äG.
Cindy (Donnerstag, 30 Juni 2016 11:26)
Es ist mein erster Verstoß. Versteh Ihren zweiten Satz nicht!?
Ich hoffe sehr, dass ich darunter bin. Was passiert dann? Nix? Nur äG?
Habe es komplett eingestellt. Da ich ja schon vorher alles drastisch reduziert habe, fällt es mir auch nicht schwer. Danke!
Cindy (Donnerstag, 30 Juni 2016 11:28)
Habe keine Angaben gemacht.
Bukem (Donnerstag, 30 Juni 2016 11:30)
@Cindy: Um überhaupt verstossen zu haben, musst Du über 1,0 ng kommen, deshalb abwarten. Und beim dann ersten Verstoss gibts 500 € Bussgeld, 2 Punkte und eben den einen Monat Fahrverbot. Super, weiter so
Cindy (Donnerstag, 30 Juni 2016 11:46)
Danke...mach auch weiter so!!!
Ok. Egal wie hoch der Wert auch wenn er drüber ist, bleibt es bei der ersten Verstoß Regel? Ich danke in echt von Herzen!! Sie haben mir viele Ängste genommen. Wenn ich könnte würde ich Sie jetzt drücken!!! :-)
Justin (Freitag, 01 Juli 2016 08:13)
Ich bin im Mai 2014 erwischt worden mit 1,2 ng Thc und 15 ng Thc-cooh. Ich bin erst im Januar 2014 mit dem Rauchen von Cannabis angefangen, anfangs 1/Woche, ab Februar 2/Woche.
Gelte ich da noch als gelegentlicher Konsument?
Habe in dieser Zeit maximal 30 Joints geraucht.
Soll ich das so bei der MPU angeben?
Bukem (Freitag, 01 Juli 2016 12:30)
@Justin: Erzähl mal kurz: Du machst schon eine MPU? Grds ist vor allem am wichtigsten, dass Du jetzt einen Konsum im Griff hast: Entweder komplett aufgehört oder aber mit der richtigen (ausreichenden zeitlichen) Trennung mit am besten mehr als 48 Stunden Pause zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr. Wir haben hier entsprechende Infoseiten auch für MPU bestehen bei weiterem Konsum mit richtiger Trennung..
Ob Dein früheres Konsummuster gelegentlich war, ist Geschmackssache, für mich ja klar, für den Gestzgeber ist man schon ab dem zweiten Mal gelegentlicher Konsument.
Justin (Freitag, 01 Juli 2016 16:08)
Ich habe sofort komplett aufgehört.
Cindy (Sonntag, 03 Juli 2016 16:12)
Guten Tag...hab da doch nochmal einen Frage... Wenn mein Wert nun doch über 1,0 sein sollte und ich zur Mpu muss, wie verhalte ich mich richtig!? Man soll zwar nie Angaben machen, aber den Beweiß haben sie ja vorliegen, dass ich geraucht habe. Dann kann ich doch nicht sagen, dass man nicht geraucht hat!? Danke!!!
Bukem (Sonntag, 03 Juli 2016 16:35)
@Cindy: Erst mal abwarten..Nee, natürlich kannst Du das nicht, Du hast da auch eine Wahrheitspflicht, die Du dringend zu beachten hast. Und nätürlich wissen die Gutachter dann auch, dass Du wg eines THC-Verstosses da sitzt. Wenn Du Dich vorab etwas einlesen möchtest:
http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/
Cindy (Sonntag, 03 Juli 2016 17:07)
Dankeschön!!!
Alex (Montag, 04 Juli 2016 20:20)
Guten Tag Herr Schüler. Ich lebe zur Zeit in der Schweiz (aber das tut nichts zur Sache)und wurde hier mit Thc erwischt. Habe Mpu bestanden und bin in einem Abstinenzprogramm. Ich habe eine Frage zu der ich im Netz leider keine Antwort finde. Bis jetzt habe ich 4 von 6 Urinproben abgegeben die unter 50ng sein müssen. Ich habe ca. 4kg abgenommen in den letzten 5 Wochen und jetzt kommt mein großes Problem. Am Tag des letzten Screenings hatte ich wie meine Freundin Durchfall vermutlich von schlechtem Fleisch am Vortag. Habe dann wenig getrunken weil es sofort wieder raus wollte. Bei einem Arzt war ich auch nicht weil ich eine neue Feststelle bekommen habe und mir das sehr viel bedeutet. Am Feierabend habe ich versucht nochmal gut zu trinken mit dem Ergebnis das ich eine Stunde auf dem WC verbrachte. Danach habe ich die Urinprobe abgegeben. Der Kreatininwert war doppelt so hoch wie sonst und ich hatte 70ng Thc ooh und damit wäre alles umsonst. Die Probe wird nun in einem anderen Labor zur Bestätigung untersucht. Ich habe auch im Labor nachgefragt ob akuter Durchfall und wenig Flüssigkeitsaufnahme die Werte erklären könnten und man sagte mir ja das ist möglich. Ist Ihnen so ein Fall bekannt? Könnte es sich lohnen einen Anwalt einzuschalten? Ich würde ja auch anbieten einen neuen Test zu machen und das Abstinenzprogramm zu verlängern usw. Vielen Dank im voraus.
Bukem (Dienstag, 05 Juli 2016 11:31)
@Alex: Ich legs Herrn Schüller vor oder noch besser, Du schreibst ne Mail mit demselben Text direkt an kontakt@strafverteidiger-schueller.de.
am besten mit Deiner RückrufNr
Henry (Sonntag, 17 Juli 2016 18:49)
Hallo Herr Schüller,
Danke für Ihre Bereitschaft jedem eine Antwort zu liefern.
Ich hatte 2010 schon eine Alkohol Mpu und wurde jetzt letzten Donnerstag 14.07. auf Thc positiv getestet. Hatte am Abend vorher ein viertel Tütchen geraucht und am Tag vorher nichts. Sonst relativ hoher Konsum. Habe zugegeben "gestern geraucht" zu haben, war um kurz vor 9Uhr morgens. Aber sonst keine Aussagen zum Konsumverhalten gemacht. Der Polizist meinte die Analyse des Blutes würde ca 2 Monate dauern. Bin seit DOnnsterstag Abstinent und bleibe es auch. Mir wurde am 8. Juli ein Zahn gezogen, wäre es Schwachsinn das Tütchen als Schmerzmittel verwendet zu haben um Pharmazeutika aus dem Weg zu gehen? Bin sonst immer Vorsichtig gewesen und habe mind. 1 Tag pause vor Autofahrten gemacht. Mein Führerschein ist Berufsabhängig. Da ich schon eine Alkohol Mpu während der Probezeit machen musste, kann ich mich gleich auf eine Drogen Mpu einstellen? Oder auf Werte hoffen die nur ein ärztliches Gutachen nach sich ziehen?
Vielen Dank
Bukem (Montag, 18 Juli 2016 13:46)
@Henry: Wann, also zu welcher Uhrzeit, hast Du denn konsumiert und wann war genau die Kontrolle? Auch Du hättest lieber grds gar keine Angaben treffen sollen, das reicht oft schon zur Vermeidung einer Blutuntersuchung. Die vorgeschlagenen Urintests dienen nur dazu, besser abschätzen zu können, ob der Betroffene positiv getestet werden kann, damit die Staatskasse nicht auf den Kosten sitzen bleibt..
Sollten 24 Stunden oder mehr vergangen sein, hast Du ziemlich gute Chancen, unter den relevanten 1,0 ng zu liegen. Auch wenn die Kontrolle mit weniger als 24 Stunden Abstand erfolgte, hast Du gute Aussicht..Abstinent bleiben ist vernünftig, da Du auch für den Fall, dass Du unter den 1,0 ng liegen solltest, vorsichtshalber nach ca drei Monaten mit einem äG rechnen solltest.
Henry (Dienstag, 19 Juli 2016 00:31)
Also gegen halb 10 Uhr abends der letzte Konsum und morgens um 9Uhr ca war die Blutabnahme. Ich nehme ziemlich schnell ab und hoffe damit auch auf mein Stoffwechsel. Da meine Pupillen wohl nicht die korrekte Reaktion gezeigt haben, war klar dass er ein Urintest machen will und eine Blutabnahme war unausweichlich. Er hat versucht den Richter zu erreichen, erreicht er diesen nicht, ist der Polizist bemächtigt das ohne richterlichen Beschluss zu vollziehen.
Also wird eine Mpu nicht automatisch vorgesehn, wenn ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, obwohl ich bereits eine absolviert habe, welche nicht verjährt ist? Kann man auch mit einem äG rechnen wenn man über dem 1,0 wert liegt? 1-3 monate FS abgabe wäre zu verkraften... Aber ein Jahr???
Vielen Dank für die Antwort.
Sabrina (Dienstag, 26 Juli 2016 17:49)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich habe da mal eine Frage,
die sich tatsächlich nicht unbedingt um eine MPU dreht und ich wurde auch nicht von der Polizei aufgegriffen.
Ich konsumierte so seit drei Jahren schon regelmäßig Marihuana und rauchte im Durchschnitt zwischen 2-4 Joints am Tag.
Ich denke es waren so zwischen 0,5g -1g pro Tag.
Ich bin 1,76 m groß und wiege jetzt 77 kg.
Habe allerdings die letzten drei Jahre 50 Kilo verloren, wobei mein Gewicht sich seit über einem Jahr auf 77 kg hält.
Jetzt bin ich seit 7 Tagen sauber und würde gerne wissen, wann ich einen Bluttest auf aktives Thc Delta9 mit 0 ng/ml bestehen würde?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar, da Sie unter den ganzen Foren und wilden Wahrheiten über Thc im Netz am kompetentesten erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina
Bukem (Mittwoch, 27 Juli 2016 15:12)
@Sabrina: Spätestens nach 72 Stunden (bei wirklichen Dauerkonsumenten teils noch länger!), vermutlich schon wesentlich früher, ist Dein aktiver THC-Wert unter 1,0ng. Das ist das verkehrsrechtlich relevante. Ich weiss ehrlich gesagt nicht, wie genau diese Untersuchungen sind. Vermutlich sollten die sieben Tage jetzt schon reichen, möchte da aber keine Garantie für übernehmen
Danke für die Blumen, leite ich weiter ;)
Sabrina (Donnerstag, 28 Juli 2016 09:01)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Habe nun einen Termin am Dienstag.
Und werde euch dann auf dem laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina
Johanna (Mittwoch, 03 August 2016 17:43)
Guten Tag,
zunächst möchte auch ich mich herzlichst für die wunderbare Aufklärungsarbeit und unentgeldliche Hilfe hier bedanken, bei Bedarf an Rechtsbeistand weiß ich jetzt definitiv eine Adresse an die ich mich wenden kann :-).
Mich hat es am Montag nach einem Festival nach 36 stündiger Abstinenz erwischt, ich habe also noch Hoffnung mit einem blauen Auge davonzukommen.
Hier nun aber meine Frage(n):
1. mir wurde mündlich ein 24 stündiges Fahrverbot ausgesprochen aber der Führerschein zurückgegeben. Wie bindend ist dieses und was wäre gewesen wenn ich in dieser Zeit trotzdem gefahren wäre und in eine weotere Kontrolle gekommen?
2. Wird Blut nur auf Drogen getestet oder auch Trinkgewohnheit (Alkoholkonsum) geschaut?
3. Kann / wird auch bei < 1ng eine oÄ angeordnet?
Viele Grüße
Johanna
Bukem (Donnerstag, 04 August 2016 15:18)
@Johanna: Das nennt sich Fahren ohne Fahrerlaubnis und endet regelmäßig mies, falls Du erwischt worden wärst. https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Außerdem entfällt dann im Zweifelsfall Dein Versicherungsschutz, also auch zivilrechtlich würde ich Dir dringend davon abraten. Bei Blut-oder Haaruntersuchungen wird auch auf Alkohol getestet, der belegte Mischkonsum von Alkohol und THC führt regelmäßig zur Verneinung der Fahreigung und zum Entzug der FE.
auch unter dem Wert von 1,0 ng wird ein äG angeordnet, klar. Guck mal bitte hier: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Ein äG wird immer dann angeordnet, wenn eben dein Konsumverhalten nicht klar ist und erforscht werden soll, "reicht" schon manchmal der reine Besitz
PS: Mach das bitte nie wieder, das ohne FE fahren
Johanna (Donnerstag, 04 August 2016 16:07)
Hallo Bukem,
hab ich nicht - bin etwas verrückt aber nicht wahnsinnig :-).
Bin mit dem Zug nach Hause und werde morgen mein Auto holen. Nur dass mir bis jetzt viele einen Vogel gezeigt haben weil ich mich an das Fahrverbot gehalten habe. Im Internet findet man leider auch keine belastbaren Informationen, deshalb vielen Dank für die Info!
Zu meiner 2. Frage: ich hatte keinen Blutalkohol mehr (den letzten Tag halt schon was getrunken weil ja eben nicht geraucht aber auch hier 16 Stunden vor Abfahrt Konsum eingestellt) Es gibt ja aber auch im Blut Indikatoren für regelmäßigen Alkoholkonsum (GGT, GOT und GTP? - bin nicht soooo bewandert). Mich interessiert, ob diese ebenfalls untersucht werden.
Vielen Dank vorab!
Johanna
Bukem (Freitag, 05 August 2016 12:25)
@Johanna: Puh, dann ist alles cool, verzeih den Oberlehrerton. Da kannst Du mal sehen, wie gefährlich so ein gerne im Internet verbreitetes Halbwissen sein kann. Schönen Gruß an die Bekannten, im Zweifelsfall bei einem Unfall hat man sich damit nicht nur moralisch, sondern vor allem finanziell ruiniert. (Im Netz musst du nu fahren trotz Fahrverbot googeln)
Da sich Alkohol im Blut grds sehr schnell abbaut, werden Blutproben grad auf die Abbauprodukte untersucht. Neben dem Alkoholspiegel (BAK) können im Blut die Leberwerte (GOT bzw. AST , GPT bzw. ALT und gamma-GT, kurz GGT) sowie das CDT (carbohydrate-deficient transferrin) Hinweise auf das Alkoholkonsumverhalten des Betroffenen geben. Diese Werte kann man dann unter Berücksichtigung etwa von Geschlecht, Gewicht, Größe usw entsprechend rückrechnen auf den Zeitpunkt, etwa einer vorgeworfenen Rauschfahrt
Thorsten (Donnerstag, 11 August 2016 20:20)
Hallo Herr Schüller,
ich rauche seit 4 Monaten jeden Abend gegen 22 Uhr 0,5g aber nutze mein Auto immer nur abends VOR dem Konsum gegen 16 Uhr.
Wie schätzen Sie die Lage ein, wenn mich in einer Kontrolle ein richterlicher Beschluss zur Blutprobe zwingt, bezogen auf vermutete Werte und deren Konsequenzen?
Jkf (Montag, 15 August 2016 02:54)
Ein guter Tipp an alle die den thc-cooh wert senken möchten ;) habe mir einige Tester geholt (50ng/ml ) habe 2 Tests durchgeführt und beide haben ein positives Ergebnis angezeigt. Letzten Freitag habe ich Blut gespendet. Einen Tag später machte ich wieder 2 Tests und konnte es kaum glauben :D beide Tests haben negativ angezeigt zwar nur sehr leicht aber anscheinend hat es geholfen. Normalerweise darf man nur alle 2 monate spenden werde aber in 2 wochen nochmals woanders spenden ;)
Jkf (Montag, 15 August 2016 15:18)
An Torsten,
Da du seit 4 Monaten jeden abend ein halbes Gramm konsumierst wird mit Sicherheit ein aktiver wert zustande kommen und auch ein hoher thc-cooh wert. Natürlich kommt es auch darauf an wie thc haltig dein Kraut ist ^^ würde dir empfehlen erstmal aufzuhören so das dein aktiver wert unter 1 ng ist. Den abbauwert solltest du auf jeden Fall unter 50ng bekommen so kann ein Anwalt auf einen gelegentlichen konsum pledieren ;) am besten das auto stehen lassen. LG
Bukem (Montag, 15 August 2016 19:51)
@JkF: Ich glaube kaum, dass Dein Tipp besonders empfehlenswert ist. Ich stell mnir grad vor, Deine Blutspende würde kurzfristig gebaraucht und benutzt werden..Nimm doch Blutegel. Ist auch noch umsonst und jetzt seit Phelps bei Olympia tre chic
@Thorsten: Du fährst also andersrum ausgedrückt 18 Stunden nach Konsumende? Würde ich dringend von abraten, weil Dein aktiver THC-Wert Dir im Zweifelsfall Ärger machen wird. Du solltest mindestens 24 Stunden, besser länger zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme trennen.
Jkf (Montag, 15 August 2016 21:09)
Danke für den Tipp. Ich habe vor 20 tagen zuletzt konsumiert.. Davor habe ich täglich etwa über einen Monat konsumiert (ca. 2-3 Tüten täglich ) mein aktiver wert ist natürlich auf 0 aber mein thc-cooh wert ist zwischen 40 u 50 ng habe jetzt noch etwas über einen Monat zeit bis ich zur Kontrolle muss. Glaubt ihr das ich den Wert auf unter 10 ng bekomme ?
Torsten (Mittwoch, 17 August 2016 19:00)
Welche Strafe droht eigentlich, wenn KEIN aktiver THC Wert vorhanden ist sondern nur THC COOH?
Jkf (Mittwoch, 17 August 2016 20:56)
Ich habe schon eine mpu hinter mir. Letztes jahr wurde ich in einer Diskothek mit 3 pillen erwischt. Das ganze ging vor Gericht und wurde eingestellt. Jetzt bin Ich ausm Urlaub gekommen und fand einen Brief vom Straßenverkehrsamt das ich innerhalb von 8 tagen urin abgeben soll um mein konsumVerhalten zu testen. Konnte aber nicht, da ich im Urlaub war. Jetzt bin ich zur Anwältin und sie prüft ob es überhaupt rechtens ist eine Kontrolle durchzuführen weil man mir nix nachweisen konnte und unglaubwürdige aussagen gemacht wurden. Die pillen die gefunden wurden gab es auch nicht mehr
Jkf (Mittwoch, 17 August 2016 21:00)
Im schreiben vom Straßenverkehrsamt stand auch, dass ein gelegendlicher konsum ohne Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt ist. Das ist mir natürlich bewusst und würde nie wieder mit einem aktiven wert auto fahren. Trotzdem mache ich mir Gedanken ob sie mich schon bei einem kleinen abbauwert zu einer erneuten mpu verdonnern.
Bukem (Mittwoch, 17 August 2016 21:17)
@Jkf: Das war schon eher ironisch gemeint ;)..
Nein im, Ernst, mir ist dieser Ansatz bisher unbekannt und wäre längst kommerziell ausgeschlachtet worden. Du hast da jetzt bestimmt eine reelle Chance, ich kann Dir leider nicht hundertprozentig versprechen, dass das auch klappt, jeder Mensch hat einen anders funktionierenden Stoffwechsel
ca zwei Monate kann schon klappen, so ist es nicht ...
Was die Pillen betrifft: Der belegte Konsum von hartem BtM, also für die alles außer THC, führt zur Verneinung der Fahr-Eignung, also auch, wenn man zugibt, 1996 ohne Verkehrsbezug was genommen zu haben, also pass bitte auf, was Du sagst.
Nach § 14 FeV darf die Behörde das machen, kriegt die Frau Kollegin bestimmt auch raus ;) hoffe ich jedfs
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Bukem (Mittwoch, 17 August 2016 21:19)
@Thorsten: Grds ist THC-COOH unschädlich, weil der Konsum an sich ja straffrei ist und nur hier wg der Teilnahme am Verkehr unter Einfluss geahndet wird. THC-COOH dient so nur zur Abbildung des Konsumsverhaltens.
Ausnahme: Ist der Wert über 150 ng, wird man (wohl auch zurecht) als Dauerkonsument angesehen und die Fahrerignung und damit Fahrerlaubnis sind weg.
Jkf (Mittwoch, 17 August 2016 21:43)
Ich habe gelesen,dass man auch bei einem geringeren werd als dauerkonsument beschuldigt werden kann. Aber wenn du sagst ab 150 ng brauche ich mir ja gar keine Gedanken machen :) hoffe es geht alles gut danke.
Jkf (Mittwoch, 17 August 2016 21:54)
Danke für eure antworten. Natürlich wusste ich nicht wo diese pillen her kamen hatte 2,5 Promille ^^ bin immer Vorsichtig bei meinen aussagen am besten garnichts sagen ;) ich bin relativ schlank treibe viel sport habe zuletzt am 23.07.geraucht und davor etwas über einen Monat täglich 2/3 Tüten. Meine Anwältin lässt das jetzt überprüfen und meinte, dass sie mindestens noch einen Monat zeit raus holt. Wenn das wirklich klappt bin ich echt froh. Und wenn der Wert zwischen 10 und 30 ng thc-cooh ist kann ich ja sagen, dass ich ein mal geraucht habe
Juels (Mittwoch, 24 August 2016 19:30)
Tatsache, zum ersten Mal ein ordentlicher Bericht zum Thema. Ich beschäftige mich damit schon viele Jahre und suche Antworten auf meine Fragen. Nun die Frage an Sie: in Deutschland habe ich mit diesem Thema nichts zu tun. Wenn ich aber im Sommer in den Urlaub fahre für drei Wochen bin ich in dieses Thema ab und zu schon involviert. Ich hab Mega Stress und Angst im Nachhinein mein Auto zu bewegen und lass es meistens noch zwei Monate stehen und nehmen den Bus. Ist das wirklich nötig?
Bukem (Mittwoch, 24 August 2016 22:53)
@Juels: Nein, das ist sicher so nicht notwendig. Wichtig ist: spätestens nach drei Tagen ist dein aktiver THC Wert unter 1,0 ng. dies gilt für Starkkonsumenten, für "normale " Konsumenten gelten entsprechend kürzere Zeiten, 24 bis 48 Stunden solltest Du aber trennen. Klar weist Du dann noch THC COOH Abbauwerte auf, die sind ok, da der Konsum eben nicht verboten ist. Capice ? ;)
Juels (Donnerstag, 25 August 2016 16:47)
1000 dank hierfür. Ich denk mir einfach immer am besten gar nicht auffallen, denn passive werte geben grund und anlass zum graben.
TomTomsen (Montag, 29 August 2016 15:19)
Hallo,
kurze Frage. Hatte eine MPU hinter mir wegen regelmäsigem Cannabis Konsum. Wenn ich nun am Wochenende Freitag/Samstag 1 Gramm rauchen würde, wie lange sollte ich das Auto stehen lassen, um keine Probleme bei einer Kontrolle zu bekommen? Wie wirkt sich ein THC COOH Wert aus, wenn man Cannabis bedingt bereits eine MPU hatte?
Gruß
TomTomsen
TomTomsen (Montag, 29 August 2016 15:21)
Zur Ergänzung: Der Führerscheinentzug war 2004 und die MPU 2012. Seit 2004 nicht mehr auffällig gewesen, aber während der MPU täglichen Cannabis Konsum bis 2011 eingestanden.
TomTomsen (Montag, 29 August 2016 15:32)
Sorry für den dritten Beitrag. Habe das letzte Mal Mitte Juni einen Joint geraucht und davor 14 Monate gar nichts.
Johanna (Freitag, 02 September 2016 20:55)
Hallo Burkem,
ich hatte meinen Fall hier bereits geschildert, musste nach einem Festival Blut abgeben, war zuvor 36h abstinent.
Heute kam der Anhörungsbogen, Tatvorwurf: Fahren unter Canabiseinwirkung, Beweismittel: Gutachten.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig? Sicher zunächst innerhalb 1 Woche Pflichtangaben übermitteln, aber wie dann weiter?
Sollte ich abwarten, bis mir der Bußgeldbescheid zugestellt wird? Mit einem Monat Fahrverbot und Bußgeld könnte ich leben.
Kann ich Einsichtnahme in das Gutachten beantragen oder werden mir die Testergebnisse im Bußgeldbescheid mitgeteilt?
Vorab vielen Dank & Gruß
Jana
Florian (Sonntag, 04 September 2016 15:03)
Sehr geehrter herr Schüller ,
Ich wurde gestern abend bei einer verkehrskontrolle einer blutentnahme unterzogen, wegen des verdachts auf cannabis konsum (Mittelfranken,Bayern).
Ich habe meinen führerschein erst seit 2 Tagen, und habe in den letzten 6 Tagen kein cannabis konsumiert. Vor den besagten 6 Tagen habe ich mehrere Tage cannabis konsomiert.Ich habe bei der polizei jede Aussage verweigert bzw. geleugnet cannabis konsomiert zu haben. Ich rechne damit das der aktive thc gehalt unter 1 nanogramm je ml Blut ist ,wie es sich mit dem thc-cooh wert verhält kann ich nicht abschätzen.Kann ich meinen Führerschein noch retten und was kommt jetzt auf mich zu? Wie ist es Rechtlich einzuordnen wen zB. der thc wert 0 nanogramm je ml Blut und der thc-cooh wert 70 bis 150 nanogramm je ml Blut ist?
Vorab vielen Dank
Florian
Bodini (Sonntag, 04 September 2016 21:23)
Hallo zusammen,
ich habe das letzte mal am Dienstag geraucht und seit dem auch viel Sport gemacht damit ich so viel wie möglich raus schwitze. Nun muss ich morgen (Montag) mit dem Auto zur Arbeit fahren. Sollte ich angst haben dass noch aktives thc in meinem Blut zu finden ist?
War davor dauerkonsument, habe aber auch mal zwischendurch 2 Monate pause gemacht.
Danke schon mal im vorraus
Jan2 (Mittwoch, 07 September 2016 16:20)
Hallo, Danke erstmal für das engagement!
Zum Text oben, es geht um Diffusion von aktivem THC ? wie soll das möglcih sein, aktives THC wird doch nicht in Fettzellen eingelagert, Cooh ist nicht aktiv.
Zu Cooh Wert, mehrfach wird darauf hingewiesen, das diese schwanken und sehr unterschiedlich interpretiert werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dennoch ab 150ng COOH möglich, auch wenn kein aktiver Wert nachgewisen wird. Beim Screening (nach zum Strassenverkehr beziehungsloser Auffälligkeit etwa) taucht immer wieder ein Wert von 100 auf. auch 75 ng COOH gelten laut einem internen Behördenpapier für Berlin, das mir vorliegt, als Fahrerlaubnisentziehungsschwelle (oder/und Angabe des Konsums und/oder 1ng THC pro ml Serum)
Meine Frage: ist das eigentlich Haltbar und Vertretbar, also ausreichend belegt, das man mit lediglich einem hohen COOH wert beeinträchtigt wäre und ein Risiko darstellt? Der Bundesgerichtshof hat u.A: in der Begründung zum Urteil zur 3ngGrenze festgestellt, das ein Entzug der Fahrerlaubnis eine gravierender Eingriff in die Mobilitätsrechte darstellt und sehr sorgfälig begründet sein muss. Worin besteht denn der Nachweis eines mangelnden Trennvermögens, wenn man kein aktives THC, aber einen höheren COOH wert hat? einzig die Annahme das kiffen blöde macht? Gibt es iegentlich messbareb Zahlen in Unfallstatistiken o.Ä., seit die Teststreifen zuverlässiger zu Blutproben und Fahrerlaubnisentziehungen führen? Man mag mir den leichten polemikhauch entschuldigen, aber es geht um verkehrssicherheit, nicht um kontakt zu illegale drogen, oder?
Jan2 (Mittwoch, 07 September 2016 16:41)
gibt es eigentlich auch Werte, an denen sich die erchtssprechung im falle eines Unfalls orientiert. ZB gilt Das Führen eines PKW ab 0,3 promille blutalk. als Straftat. wie wäre es mit 0,5 ng THC/ml Serum, mit 3,5 oder mit 0,0 aber 78 ng COOH, und wie wirkt sich das auf Versicherungen aus. Klar umfangreiche Frage, aber gibt es irgendwelche recherchemöglichkeiten oder präzedenzen dazu? dankeschön
Bukem (Donnerstag, 08 September 2016 07:20)
@Tom Tomsen: cannabiskonsum als solcher ist straflos. Problematisch wird nur die Teilnahme als fahrzeugführer unter Einfluss von Cannabis, daher gibt es den relevanten Grenzwert von 1,0 ng aktivem THC. Spätestens je nach Konsumverhalten, Dauer und Menge befindet man sich 24-48 Stunden im sicheren Bereich. Dauerkonsumenten brauchen evt länger. Wenn Du am Freitag rauchst, solltest Du daher am Montag wieder fahren können. Klar THC COOH Werte hast Du wesentlich länger, aber nur bei Dauerkonsumenten mit mehr als 150 ng THC COOH gibt es dann Ärger.
@Johanna: Ja, ich erinner mich. In das Gutachten und die ganze Akte kannst du nicht einsehen, aber ein Anwalt darf das. Das ist ja auch der faktisch wichtigste Grund, warum wir hier so oft anwaltliche Hilfe anraten müssen, Du hast sonst eben keine Waffengleichheit und kennst ide Deatails der Vorwürfe nicht. Wie auch immer, Kontaktdaten stünden bei Interesse oben.
Das ist jetzt natürlich nur der strafrechtliche Teil, stell Dich und Dein etwaiges Konsumverhalten darauf ein, dass sich die Führerscheinstelle bei Dir meldet und nachforschen wird, ob Du geeignet bist. Deshalb bitte nichts konsumieren. Auch nicht ausnahmsweise einmal. Ist immer so unnötig, wenn man damit die FE wegschmeisst
Bukem (Donnerstag, 08 September 2016 07:24)
@Flo: Du bist eh inder Probezeit, da würde auch ein THC Verstoss mit eben mehr als 1,0 ng aktiv erst mal zur Nachschulung und Verlängerung der Probezeit führen.
Ich denke auch, dass Du bei sechstägiger Konsumpause nicht Gefahr läufst, über 1,0 ng zu liegen. Gut, dass Du geschaltet hast und keine Angaben getätigt hast. THC COOH ist unbedenklich, da Konsum ja legal, außer du wärst über 150 ng THC COOH, halt ich hier für ausgeschlossen und gefährdet nur wirklich Dauerkonsumenten
Bukem (Donnerstag, 08 September 2016 07:39)
@Bodini: Das mit dem Rausschwitzen ist ganz nebenbei ein zweischneidiges Schwert, vgl den Artikel oben, Nach einer Woche Konsumpause hast Du keine aktives THC mehr vorzuweisen. Wenn Du 24-48 Stunden zwischen Konsum und Fahrt planst, ist das schon mehr als ausreichend. Das mit dem Dauerkonsum ist jetzt vorbei? Das wird nämlich nicht gehen, die Jungs haben längere Nachweiszeiten bei aktivem THC und THC COOH
@Jan2: Da stößt du in ein lautes Horn..oder so ;)
Klar, alles berechtigte Fragen grad aus juristischer und politischer Sicht..Je mehr man sich hier mit letztlich rechtsmedizinischen FRagen befasst und insb verschiedene Urteile vergleicht, desto mehr gilt: Alles ist komplett uneinheitlich und regional verschieden. Ich hoffe, das geht auch so aus den verschiedenen Artikeln auf den jeweiligen Seiten hier und dann auch aus den Kommentaren hervor.
Die gängige verkejrsrechtliche Praxis sieht leider anders aus, als in dem BGH Urteil, deshalb ist ja auch so notwendig, dass jemand wie Hr Schüller sich konkret diesen Fragenstellungen widmet.
Was die THC COOH Werte betrifft, um auf 150 ng zu kommen, musst Du schon echt lang und echt fleissig rauchen, eine generelle Ungeeignetheit auch ohne aktiven THC Verstoss halten wir da insoweit für vertretbar, dass teils dies auch bei Werten ab 75 ng versucht wird, ist juristisch in der Regel gut verteidigungsfähig.
Ich muss hier leider noch diverses aufarbeiten, deshalb habe ich vorläufig keine Zeit für deine guten und vertieften FRagen, meld dich doch bitte die nä Tage nochmal.
Sünde (Donnerstag, 08 September 2016 19:33)
Hallihallo,
Mache gerade eine UK-Maßnahme mit. Habe vor einem Jahr das Kiffen aufgehört. Bisher waren alle Tests negativ. Nun habe ich, ca. 10 Monate nach letzten Konsum rapide Gewicht verloren. Gut 9 Kilo innerhalb von 4 Wochen. Ist es nun möglich, trotz des langen Zeitraum wieder positiv auf THC getestet zu werden?
Bukem (Donnerstag, 08 September 2016 22:57)
@Sunde: Nein, das halte ich für ausgeschlossen, das oben Beschriebene meint Dauerkonsumenten, die über einen längeren massiv konsumiert haben und bei denen mitunter die hier vertretenden Zeiten fürTHC Abbau und richtige Trennung ztwischen Konsum und dem Führen eine Fahrzeugs eben deutlich überschritten werden können. dh zb Nachweisbarkeit von aktivem THC noch nach einer Woche oder THC COOH noch nach mehr als drei Monaten, aber sicherlich nicht nach 10..
Sünde (Freitag, 09 September 2016 11:53)
@Bukem: Also ich habe bevor ich aufgehört habe schon sehr massiv und fast täglich über 5 Jahre konsumiert. Ich war vor Beginn meiner Abstinenz schon übergewichtig, deshalb habe ich die Befürchtung. Leider konnte mir kein Arzt diese Frage beantworten
Bukem (Sonntag, 11 September 2016 13:19)
@Sünde: Ich würde mir da nicht unnötige Sorgen machen
Alona O. (Dienstag, 13 September 2016 02:58)
Guten Abend,
Ich habe da mal eine Frage, ich wurde noch nie beim Auto fahren kontrolliert und musste daher vor der Polizei noch keinen Drogentest machen. Letztes Jahr war ich auf einem Featival und da wurden bei mir 0,45 mg Speed gefunden.
Einige Monate später habe ich einen Punkt bekommen weil ich einen Bus unzulässig überholt habe. Die Anordnung für die nachschulung kam einige Monate später. Aus beruflichen Gründen konnte ich es nicht innerhalb von 2 Monaten fertig bringen die Nachschulung zu machen. Daraufhin folge der Entzug der FE. Ich habe den Antag auf Neuerwerbung gestellt nachdem ich das Seminar beendet habe. Es folgte ein Brief ich solle eine ärztliche Untersuchung machen mit 2 Drogenscreenings. Ich wurde nicht beim Auto fahren erwischt ist diese Anordnung gerecht oder nicht ? Was würde Sie sagen ?
Danke im Vorraus
Sünde (Dienstag, 13 September 2016 07:39)
@Alona ja die Anordnung ist gerechtfertigt. Der Kondum von harten Drogen lässt an deiner Fahreignjng zweifeln. So wurde es mir zumindest erklärt. Bei mir war das ganz ähnlich.
Alona (Dienstag, 13 September 2016 09:47)
@Sünde
Ja das habe ich mir schon gedacht. Also würde es nichts bringen in dem Fall einen Anwalt einzuschalten. Naja jetzt heißt es warten bis der Brief für die Äu von der mpu stelle kommt.
Bukem (Donnerstag, 15 September 2016 15:37)
@Alona und Sünde:
Mal eben Stopp und bitte detailiert der Reihe nach: Du bist unter BtM Einfluss gefahren und das wurde auch so per Untersuchung belegt oder hast evt eingeräumt, unter BTM-Einfluss gefahren zu sein oder ist bei Dir lediglich BtM gefunden worden? Der Besitz allein reicht nicht so einfach für einen etwaigen Entzug? Was war mit der Nachschulung? Bist Du noch in der Probezeit?
Ganz im Gegenteil, ich denke sehr, dass Dir anwaltliche Hilfe sehr helfen kann, nicht zwangsläufig muss, und sei es nur bei der schnellen und problemlosen Wiedererlangung der FE. Ob die Anordnung einer MPU hier wirklich rechtmäßig ist, wird man erst wirklich sehen können, wenn man sich Deine Akte genau anschaut. Kontaktdaten von Herrn Schüller stehen oben
Frank (Freitag, 23 September 2016 10:39)
Hallo ich habe kurz eine Frage: Ich wurde ein Fahren kontrolliert und in meinem Besitz wurde etwa 0,7 gr Gras, und ein Joint gefunden. Darauf folgte der Urin und später der Bluttest.
Ich kenne die Werte noch nicht, aber sie müssten gering sein. Erstverstoss. Keine Ausfallerscheinungen.
Ich habe aber dummerweise Angaben gemacht, die auf gelegentlichen Konsum deuten.
Sollten jetzt aber die Werte im grünen Bereich sein, das heisst unter 1 Ng, was kommt auf mich zu? Wie hoch darf der TCOOH Wert sein?
Ich hatte etwa 24 Stunden vor der Kontrolle geraucht.
Die Werte kann ich in 2 Tagen erfragen.
Danke im Voraus, Frank
Bukem: (Sonntag, 25 September 2016 22:50)
@Frank: Wenn Du 24 Stunden Pause zwischen Konsum und Fahrt hattest, dann ist die Aussicht recht gut, dass Du unter den 1,0 ng aktiv liegst, genaues kann ich Dir nicht sagen, da jeder Stoffwechsel anders bzw unterschiedlich schnell funktioniert..Abgesehen davon kommt noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg BtM Besitz auf Dich zu. Du solltest davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit nach dem Vorfall eine Ladung zum äG kommt, also rauch jetzt nicht mehr und das vorsichtshalber wenigstens drei Monate.
Andrea (Montag, 26 September 2016 15:05)
Hallo, ich rauche jeden Abend ca. eine halbe Tüte, die andere Hälfte lasse ich für meinen Freund übrig. Wir kommen mit 2 Gramm die ganze Woche aus. Jetzt möchte ich gerne meinen Führerschein neu beantragen den ich vor 11 Jahren wegen BTM verloren habe. Wir waren im Sommer eine Woche in Urlaub und haben nicht geraucht. Nach dem Urlaub war ein Thc Test 50ng/ml negativ. Mich würde nun interessieren welcher Wert bei einer MPU als negativ gilt und wie lange ich in etwa brauchen würde um diesen zu erreichen. Grüzi Andrea
Frank (Montag, 26 September 2016 18:18)
@Bukem, vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bukem (Dienstag, 27 September 2016 23:15)
@Andrea: Der THCCOOH Abbau geht bei manchen schneller, bei manchen langsamer, wenn Du Dich hier auf unseren Unter-Seiten etwas einliest, wirst Du schnell sehen, dass der THC COOH Abbau bis zu drei Monaten andauern kann, mitunter auch länger. Hast Du denn jetzt wieder angefangen zu konsumieren? Grds gilt der Wert von Null, es sei denn Du gehst die MPU als Gelegenheitskonsument an, das geht auch. Lies doch bitt erst unseren Artikel dazu, da<nn reden wir weiter
Kiro (Mittwoch, 28 September 2016 02:17)
Hallo, ich hab bis vor 1 Woche jeden Tag konsumiert so 2 Jahre lang nun muss ich zu äG die nächste 3-4 Wochen werd ich den Termin kriegen meine Frage wäre inwiefern muss ich mir sorgen um meinen Führerschein machen könnt ihr mir helfen bitte zu Info bin davor nie polizeilich nie aufgefallen
Bukem (Montag, 03 Oktober 2016 15:50)
@Kiro: Da müsstest Du mal etwas weiterausholen..Es gab eine Blutuntersuchung? Welche Werte hattest Du? Ob Du polizeilich iSv strafrechtlich zuvor aufgefallen bist, ist für die Führerscheinstelle völlig irrelevant. Meld Dich bitte
Bukem (Montag, 03 Oktober 2016 15:51)
@Kiro: Und bitte konsumier vorläufig nicht mehr!
Tim (Mittwoch, 05 Oktober 2016 21:39)
Eine Frage die mir auch nach allen Kommentaren und den guten Antworten nicht ganz klar geworden ist:
Wenn jemand über Jahre regelmäßig konsumiert, quasi die klassiche Zigarette nach Feierabend, und dann für 6 Tage abstinent lebt, wäre er nach diesem Zeitraum verteidigungsfähig?
Denn nach der Annahme, dass selbst bei extremen Konsumenten kaum 200ng erreicht werden, müsste der COOH-Wert doch nach 6 Tagen ~halbiert - also auf jeden Fall unterhalb 150ng liegen?
Somit verstehe ich nicht, dass Dauerkiffern immer gesagt wird man solle monatelang das Auto stehen lassen. Rein nach Halbwertszeit sollte eine Woche eigentlich immer ausreichen...?
Tim (Mittwoch, 05 Oktober 2016 21:47)
sorry 2 Fragen :)
Und ist es nicht so, dass die FSST bei Verdacht auf Dauerkonsum nach einer Woche einen weiteren Test anfordern kann? Liegt der COOH-Wert dann noch überhalb 5ng wäre missbrauch erwiesen. Da entweder in den 7 Tagen nochmals konsumiert wurde oder aber es sich um einen Dauerkonsumenten handelt, bei dem auch nach 8 Tagen noch COOH vorhanden wäre.
In beiden Fällen wird umgehend die persönliche Eignung in Frage gestellt und die FE bis zur Feststellung entzogen.
Tim (Mittwoch, 05 Oktober 2016 21:54)
Wobei man ja argumentieren kann, dass bei einem Dauerkonsumenten der zwar noch hohe COOH-Werte Besitzt aber in keinem Test mit aktivem THC aufweist, das Trennvermögen sehr wohl vorhanden ist.
Denn genau das wird ja originär angezweifelt. Ich finde diesen Argumentationsgang wirklich schlüssig - denn wie gesagt es geht eigentlich ausschließlich um Trennvermögen und Verkehrssicherheit, nicht das persönliche Konsumverhalten.
Lisa (Mittwoch, 05 Oktober 2016 22:02)
Hallo,
Ich hab da mal eine Frage, ich wurde von der Polizei zuhause besucht, da sich wegen Cannabisgeruch beschwert wurde. Es wurde dann festgestellt, dass ich zu Hause konsumiert habe und es wurde auch alles was ich noch hatte mitgenommen. Nun hab ich ein Brief von der führerscheinbehörde bekommen, in der ich Stellung zu dem Tatbestand nehmen muss!
Ich wurde wie gesagt "nur" beim Konsum erwischt aber nicht am Steuer, da ich in dem Zustand natürlich nicht fahre!
Was hab ich nun zu befürchten? Können sie mir den Führerschein abnehmen, wenn ich als gelegentlicher Konsument eingestuft werde? Wie kann ich beweisen, das ich Konsum und Führung von Kfz abgrenzen kann, oder stehen die dann in der beweispflicht, das es nicht so ist?! Konsumiere seit dem Vorfall natürlich nicht mehr, befürchtet allerdings das man mir dann solch einen Test aufzwängen wird und der Thc-cooh zu hoch für gelegentlichen Konsum ist (relativ hoher Körperfettanteil).
Danke im Voraus für antworten!
Lg
Lisa (Mittwoch, 05 Oktober 2016 22:47)
Vielleicht noch als Ergänzung rauche seit ca 2. Jahren, davon das erste Jahr mit vielen Pausen auch über längere Zeit und dieses Jahr so gut wie durchgängig, jeden Tag 2-3 joints (pro joint ca 0,5g) Wochenende auch mal mehr, allerdings nicht alleine, wodurch die Menge Einwenig reduziert ist. Bei der Polizei hab ich nur zugegeben das ich zu dem Zeitpunkt geraucht habe, da die Bude halt noch verqualmt war, ansonsten aber keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht.
Habe natürlich gelesen das auch der aktive THC-wert eine Rolle spielt um mir den Führerschein abzunehmen, aber solch einer wurde nicht abgenommen. Vorher nie Probleme mit btm oder ähnlichem gehabt. Nun seit ca. 3 Wochen Abstinenz. Bin auf den Führerschein natürlich angewiesen und hab nun Einwenig bange..
Mike (Sonntag, 23 Oktober 2016 11:28)
Hallo,
2008 wurde bei mir eine geringe Menge Marihuana im Rahmen einer Verkehrskontrolle gefunden. Es wurde keine Urin oder Blutprobe entnommen. Einen Verweis, dass ich der Fahrer war gab es nicht. Ich war bei einer Belehrung wegen des Besitzes aber mehr kam nicht.
Januar 2013 wurde ich erneut kontrolliert und folgende Werte im Blut ermittlelt. 2,3ng/ml Thc, Thc Cooh 31ng/ml. Die Strafe für die Trunkenheitsfahrt habe ich bezahlt, bekam ich allerdings im Oktober 2013 Post der FST. Aufforderung zur Mpu. Durfte durch einen Anwalt meinen Lappen während dieser Zeit behalten und bestand sie ohne Umschweife.
Nun lebte ich die letzten 15 Monate in Kanada und konsumierte bis ca 2,5 Wochen vor meiner Rückkehr ausnahmslos abends maximal einen Joint. In der Mpu wurde die Frage ob zu erwarten sei, dass ich nochmals ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führen werde verneint. Ich stellte mich als Gelegenheitskonsument dar, der ich nicht war(rauchte über Jahre ca 2g täglich)
20ng/ml urin Tests waren nach 2 Wochen weiter positiv, diese würde ich im Falle einer erneuten Kontrolle ohnehin verweigern. Kann ich nun wieder bedenkelos Auto fahren? Ist davon auszugehen, dass die Blutwerte sauber genug sind das mir keine erneute Mpu droht? Ich stoppte den Konsum vor ca 20 Tagen und werde und habe in Deutschland nicht konsumiert.
Vielen Dank
Bukem (Sonntag, 23 Oktober 2016 12:45)
@Roger: Ein Anwalt, der "sich selber hilft"? Verblüffend, ja, deshalb macht Herr Scüller das wohl auch hauptberuflich?. Spam hier nicht rum, Du nervst. Ich nehme an, Du hast auch einen Beruf, für den Du es wagst, Lohn zu nehmen bzw zu bekommen. Ganz miese Nummer von Dir. Troll Dich bitte
Bukem (Sonntag, 23 Oktober 2016 12:54)
@ Lisa: Tschuldigung, Du bist wohl liegen geblieben, auch wenn ich schwören könnte, Dir hier geantwortet zu haben..
Also, das Schlimmste, was Dir passieren könnte, wäre die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens, allerdings darf dies grds ohne sog Verkehrsbezug eigentlich nicht angeordnet wrden bzw diese Anordnung wäre dann wohl rechtswidirg.
Du hast hier zunächst ein Strafverfahren wg BtM-Konsums, sofern überhaput was gefunden wurde. Hast Du irgendwelche Angaben gemacht? Zu Konsumverhalten und Häufigkeit?
Ohne einen aktiven ThC-Verstoss am Steuer mit mehr als 1,0 ng THC ist alles gut. Es kann allerdings ein äG wie gesagt ergehen. Dein THC COOH Wert ist nur von Interesse zur Ermittlung Deines Konsumverhaltens, je höher desto doller. Solange dieser unter 150 ng/l THC COOH ist alles gut, drüber würde bedeuten, Du seist Dauerkiffer und Deine Fahreignung wäre fort. Passiert Dir aber sicher nicht. Achte weiter auf die richtige Trennung zwischen Konsum und Fahren, mindestens 24 Stunden, besser mehr stehen lassen. Dann ist alles gut
Bukem (Sonntag, 23 Oktober 2016)
@Mike: "Trunkenheitsfahrt"? Die Kombination von THC und Alkohol führt unlustigerweise eigentlich zum umgehenden Verlust der Fahreignung.
Wie lang bist Du jetzt sauber? 5,5 Wochen? Also wichtig auch für Dich: Das Führen eines Fahrzeugs unter aktivem THC Einfluss bricht Dir das Genick. Je nach Konsummenge und Häufigkeit bist 24, 48 oder spä 72 Stunden nach Konsum "sauber" und kannst wieder fahren. Allerdings bleibt THC COOH wochen- und vgl oben -monatelang nachweisbar. Das ist auch hier unschädlich, denn der Konsum von THC ist an sich nicht verboten, sofern Du richtig weiter trennst, das ist das simple, aber effektive Geheimnis.
Mike (Montag, 24 Oktober 2016 08:41)
Habe es nur als Trunkenheitsfahrt beschrieben. Es war bei der Kontrolle nur Thc im Spiel. Trinke so gut wie keinen Alkohol.
Mir ging es grundsätzlich um die Frage ob mir trotz klarer Trennung (nun fast 3 Wochen) eine erneute Mpu drohen könnte.
Danke für die Antworten. Spitzen Service hier
Niklas (Dienstag, 25 Oktober 2016 19:08)
Am 13. September wurde ich in einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert.
Beim "einparken" habe ich mich etwas dämlich angestellt, weil ich gezittert hab.
Gleich ohne nachzufragen mit LED-Taschenlampe vom Zoll Pupillentest gemacht. Später dann vom Polizisten mit einer dafür ausgelegten Taschenlampe.
Dann habe ich auf die Frage wann ich das letzte mal was genommen hab "nie" gesagt. Urintest habe ich verweigert. Allein mein Wissen, dass ich das nicht machen muss wurde als verdächtig eingestuft.
Kurz um ich musste einen Bluttest machen.
Der Arzt meinte auf mein Fragen hin, dass ich nicht sonderlich verdächtig aussah, aber der Laborwert ausschlaggebend sein wird.
Vor einigen Tagen kam nun der Anruf von der Polizei, dass mein THC-Wert bei 4,7 lag.
In der Aufregung habe ich nicht nach dem Carbonsäurenwert gefragt. Aussagen wollte bzw. habe ich keine gemacht.
bis zu welchem Carbonsäuren-Wert habe ich noch eine Chance ohne MPU davon zu kommen? Ich habe vor diesem Tag ungefähr 1,5 - 2 Wochen nichts konsumiert und dann an diesem Tag einen Joint gegen 12 Uhr und noch einen gegen 16 Uhr. Der Bluttest wurde ungefähr um 22 Uhr durchgeführt.
Was sind die nächsten Schritte die ich einleiten sollte wenn der, dann von ihnen genannte Wert überschritten wird und welchen Schritt sollte ich machen sollte ich unter dem von ihnen (hoffentlich bald) genannten Wert liegen.
Ich komme aus Baden-Württemberg, indem auch die Kontrolle war.
mit freundlichen Grüßen
Niklas
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 27 Oktober 2016 14:09)
@Niklas: DIe Werte handhaben die Behörden variabel. Rechtsanwalt einschalten, parallel Screeningprogramm beginnen und zum Verkehrspsychologen. Hast Du noch Zeit für diese Maßnahmen: Nein. Übernehme ich das gerne, obwohl aus Bremen und nicht aus Stuttgart um umzu komme? Klaro, mache ich gerne. Schreib mir eine Mail und wir schieben alles an, was geht.
Denise (Freitag, 28 Oktober 2016 12:58)
Hallo,
Kurz zu meiner Sache. Also ich bin alleinerziehende mutter von zwei Kindern.
Konsumierte 6 Jahre täglich etwa 1-2 joints.
Jaaaa ich weiss....böse muttet und so, aber ich bekam mein leben damit sehr gut auf die Reihe. Aufgrund psychischer und stoffwechselkrankheiten eher jetzt ohne nicht mehr so gut.
Mir wollte jmd ans bein pinkeln und hat das jugendamt angerufen. Mehrmals. Ich habe zugegeben das ich konsumiere....gelegentlich...natürlich nur wenn die kinder nicht da sind. Alles gut. Zich anrufe weiter....immer noch alles gut. Der herr vom JA sagte ich bekomme mein leben und den umgang mit den kids gut hin. Was ich in der freizeit mache sei mein ding solang alles läuft.
Naja meinen "feinden" hat das wohl nicht gereicht also gab es einen anruf beim leiter des JA mit Horror aussagen. Dann kam alles fall auf fall....meine kinder wurden befragt (ohne neg. Ergebnisse) und ab zum urintest. Der wert lag bei 147ng/ml. Scheisse gelaufen...musste dann 14 tage später (der jugendamtsleiter war vorher drogenberater und hätte wissen müssen das 2 wochen garnix bringen). Ich war 12 tage abstinent und der wert lag bei ÜBER 180 ng/ml. Es ist wohl nur bis 180 messbar im urin. Ok ich musste mir auf den schock noch ne Tüte rauchen bin aber jetzt 4 wochen komplett abstinent gewesen....war heute bei der urinabgabe....der wert MUSS runter gegangen sein sonst stehe ich nächste woche vor dem familiengericht. Was meinen sie? Hat das funtioniert? Wie kann der wert gesunken sein?
Und zu dem test nach 2 wochen. Ich habe eine schilddrüsenunterfunktion und die Hormone eine lange zeit nicht genommen. Nach dem ersten test aber wieder angefangen...kann es sein das der wert deswegen beim 2. Test so krass hoch war? Ich mei. Der Stoffwechsel funtioniert ohne die tabletten nur eingeschränkt und vllt hat er dann endlich mal was verarbeitet was schliesslich ja im urin oder schweiss (ich schwitze nicht/bzw kaum) ausgeschieden wird. Kann die stoffwechselerkrankung mir jetzt auch nach 4 wochen abstinenz noch zum Verhängnis werden? Fragen über fragen.... Ich muss jetzt mindestens bis montag warten bis das ergebnis kommt und werde wahnsinnig. Vllt können sie mir ja etwas angst nehmen!?
Danke schonmal im vorraus
Mit besten grüssen
Denise
Ania (Donnerstag, 10 November 2016)
Hallo und Moin, ich habe folgendes Problem. Ich habe seit ca. 6 Monaten recht häufig, 2-3 Tüten am Tag geraucht. Seit 9 Tagen gar nicht mehr. Eine ehem. Freundin, mit der ich mich zerstritten habe, droht mir nun mich bei der Polizei anzuscheißen. Nun habe ich Angst, dass die Polizei dem nachgeht und mich während einer Fahrt raus zieht. Ich weiß nicht, wie die Polizei solch einem Denuziantentum nachgehen muss. Da ich noch einen Führerschein auf Probe habe, habe ich noch größere Angst. Aktiver Wert dürfte ja nun nicht mehr vorhanden sein, Abbauprodukte aber schon. Wenn sie mich nun raus ziehen, ist mein Führerschein dann auch bei Abbauprodukten weg? Ich vermeide schon jede Fahrt die nicht wichtig ist, kann aber beruflich auch nicht ganz darauf verzichten.
Vielen Dank im voraus für die kommende Antwort ;-)
Bukem (Donnerstag, 10 November 2016 23:03)
@Anja: Hab Dir schon auf der Hauptseite geantwortet.
@Denise: Tschuldige, Du bist durchgeflutscht. Gibts schon was neues? Ich kann Dir lediglich sagen, dass das Jugendamt bei Verdacht von BtM-Missbrauch tätig werden muss, wenn Du weisst, dass es knapp wird, evt ein gerichtliches Verfahren droht und abstinent bleiben sollst, warum rauchst Du dann? Du machst Dir unnötig Probleme selbst, ich kann dir erstmal nur viel Glück wünschen
Hermi (Dienstag, 15 November 2016 13:04)
Hallo.Ich bin vor kurzem durch eine routine kontrolle gekommen.Musste Urin test machen der natürlich positiv war,danach habe ich freiwillig eine blutprobe gemacht....
Post von der Führerscheinstelle bekommen mit busgeld und 1 monat Fahrverbot.
Nun nochmals Post bekommen das mir der Führerschein gebührenpflichtig entzogen werden soll.
Meine Werte waren 5,3 THC und 60ng/l carbonsäüre.
was kann ich tun und womit muss ich jetzt rechnen.Wird der führerschein mir wirklich abgenommen.
Muss dazu sagen es ist ein erst vergehen und ich selbst besitze auch kein eigenen PKW.
Danke schon maL
Malli (Dienstag, 15 November 2016 16:18)
Sehr geehrter Herr Schüler,
Ich wurde bei einer Verkehrskontrolle sep.2015 Urin pos getestet.Anschließend Blutprobe um 11:30uhr abgeben mit dem ergebnis Thc 5,9 ng/l und Thc9carbonsäure 100 ng/l.hatte die Nacht vorher gekifft und leider auch den Beamten gesagt, das ich am Vorabend konsumiert habe.Im aug2016 Gerichtstermin gehabt und 3 Monate Fahrverbot bekommen und Bußgeld und Fs zurückbekommen da der Fs seit jan.2016 beschlagnahmt war und die 3 Monte dadurch erledigt waren.
Jetzt im Nov habe ich einen Brief von der FEB bekommen und musste meinen fs abgeben wegen Überprüfung meiner Kraftfahreignung.
Jetzt ist meine Frage, wie lang muss ich ein Abstinenzzeitraum belegen bei den Werten Ihrer Meinung nach, da die FEB mir sagte,den Zeitraum wird der Arzt bei der MPUstelle bestimmen ,wo ich mich halt melde soll,bin jetzt seit Okt.2015 clean kein Drogenkonsum...
Bukem (Donnerstag, 17 November 2016 23:23)
@Hermi: Ganz ehrlich? Ja, die wollen dir die FE entziehen. Wenn Du das verhindern möchtest, brauchst Du anwaltliche Hilfe. Ein Anwalt kann für Dich Deine Akte einsehen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Die Wette reichen für einen Entzug. So siehts aus.
Herrn Schüller erreichst Du unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de
@Malli: Du solltest Dich auf 12 Monate einstellen, kannst es eh nicht abändern.
Überhaupt nicht gut ist, dass Du bis quasi jetzt weiter konsumierst hast. Hättest Du Dich 5 Minuten damit beschäftigt, hättest Du ab Sept 2015 nicht mehr konsumiert und die MPU wäre schon quasi durch
Bukem (Dienstag, 22 November 2016 23:57)
@Hermi: Ob Du einen Pkw besitzt, ist völlig egal, ja, die wollen Dir die FE entziehen. ASAP Anwalt beauftragen, nur dann hast Du die Möglichkeit in DEiner Verfahrensakte einzusehen, was die gg Dich in der Hand haben, was Du evt Angaben gemacht hast usw.
Bukem (Mittwoch, 23 November 2016 00:02)
@Malli: Hatte ich Dir schon geantwortet? Im Zweifel solltest Du von einem Jahr ausgehen, Du könntest es eh nicht abändern. Konsumstopp bitte durchhalten!
Alex (Mittwoch, 23 November 2016 19:23)
Hallo, ich habe eine Frage, die mir bislang, auch nach mehreren Recherchen noch offen ist.
Ich habe über ein Jahr fat täglich THC geraucht und nun seit einem Monat rauch frei. Zum Glück ohne große Probleme. Mein Ziel ist es, meine kompletten Abbauprodukt auszuschwemmen.
Meine Frage ist, wenn ich in die Verlockung komme, auf einem Geburtstag zu einen Joint zu greifen, fange ich dann wieder bei Null an oder bleibt der Wert dann weiterhin niedrig?
Alex (Donnerstag, 24 November 2016 16:19)
Hallo, ich habe eine Frage, die mir bislang, auch nach mehreren Recherchen noch offen ist.
Ich habe über ein Jahr fast täglich THC geraucht und bin nun seit einem Monat rauch frei. Zum Glück ohne große Probleme. Mein Ziel ist es, meine kompletten Abbauprodukte auszuschwemmen.
Meine Frage ist, wenn ich in die Verlockung komme, auf einem Geburtstag einen Joint zu rauchen, fange ich dann wieder bei Null an oder bleibt der Wert, den ich bisher abgebaut habe dann weiterhin niedrig?
Walter (Freitag, 25 November 2016 09:59)
Habe am 19.11.16 um ca 01:00 Uhr am Joint mit geraucht. Ein maliger Konsum. vor 7 Monaten. Ist bei mir nach 6 Tagen noch THC Cooh nachzuweisen. und kann mich das, im Falle einer Verkehrskontrolle meinen Führerschein kosten?
Tobias (Sonntag, 27 November 2016 21:29)
Hallo!
Komme aus Badenwürtemberg wurde vor knapp 4 Monaten in einer allgemeinen Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet. Anschließend wurde mir auf dem Revier Blut abgenommen.Habe angegeben dass ich 2 Wochen davor in Amsterdam gewesen war. aktiver THC Wert 4,7 ng/ml und THC-Carbonsäure 70ng/ml.Dies ist mein erstes Vergehen gewesen, muss ich mich jetzt auf eine MPU einstellen?
Mit freundlichen Grüßen Tobias
Soucy (Dienstag, 29 November 2016 11:37)
Hi Leute wie schaut das eigentlich ca aus wie hoch muss den der thc Cooh wert sein um auf einen wert von min 1,0 aktive thc zu kommen wäre schön wenn das jemand wüsste lg
Führerschein Anwalt Bremen (Mittwoch, 30 November 2016 12:00)
@Soucy: Die Frage ist quatsch :-) THC COOH ist der Abbauwert von THC. Und dieser Abbauwert beeinflußt nicht die Höhe des aktiven Werts. Jedenfalls ist mir eine solche Rückkopplung nicht bekannt. Würde ja heißen, dass der Körper aus was inaktiven was aktives zaubern kann. Leider muss ich Dir sagen, dass der THC COOH Wert auch 1000 betragen könnte (das höchste war hier mal 680 ng/ml) - und trotzdem kann der THC Wert theoretisch unter eins sein. Solche Fälle sind aber eher was für Gedankenspiele und kommen in der Realität nicht vor. Oder nur super selten...
@Tobias:
Der Abbauwert lässt sich der Theorie nach noch mit einem Einmalkonsum erklären, aber da ist jede Behörde anders und es gibt nur wenig Transparenz und Objektivität. Unter 100 ng/ml (vermutlich auch bis 120, 130) lässt sich wissenschaftlich betrachtet keine Aussage machen, ob das nun ein Einmalkonsum oder ein gelegentlicher Konsum war. Gibt sogar Fahrerlaubnisbehörden, die an der Stelle ehrlich sind und sich wissenschaftlich korrekt verhalten. Das ist aber eher die Ausnahme. EIn ärztliches Gutachten ist bei Ihnen auf jeden Fall gebucht. Ob die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden kann, hängt wie gesagt von der Frage nach dem Konsummuster ab. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, ist jetzt (und nicht erst wenn die Behörde sich meldet) der richtige Zeitpunkt, Maßnahmen einzuleiten, um für den Fall der Fälle (Entziehung Fahrerlaubnis und Gericht) bessere Chancen zu haben. Sofortiger Konsumstop ist klar, Abstinenzprogramm ratsam, sobald das Urin sauber ist. Verkehrspsychologe ebenfalls. Dann stimmt auf jeden Fall schon mal die Richtung. Ohne Akteneinsicht kann man aber nicht sagen, wie sich das jetzt im einzelnen genau verhält....
Rechtsanwalt Drogen (Mittwoch, 30 November 2016 12:08)
@Alex: Der Wert wird natürlich nicht wieder in die Höhe schießen wie vorher, sondern im niedrigen Level bleiben.
Allerdings gefällt mir das mit der Verlockung nicht. Wenn Du bis dato geschafft hast, brauchst Du auch nicht auf die vermeintliche Kopplung Geburtstag - Cannabis hereinzufallen. Bin sicher, Du kannst Deinen Geburtstag auch so gut feiern und brauchst dafür nicht die Synapsen antriggern, die auf Delte 9 Tetrahydrocannabinol so abfahren wie der Bock auf die Geiß.
Sieh es mal so: Die Gewohnheit ist ein mächtiger Strom, wenn Du alte Gewohnheitsmuster wieder bedienst, hängst Du schneller wieder so oft an der Tüte wie vorher. Also verstärke das neue, THC freie Muster. Es wird irgendwann sehr stark werden. Geh in die Muckibude und pump Dir die Seele raus, wenn die Sehnsucht nach Deinem Schatz zu groß wird. Gönn Dir zwei, drei Drinks danach. Dann sparst Du Dir auch das Grübeln über THC COOH und Paras vor den Autos mit dem Blaulicht darauf...
MarshallMTS (Montag, 12 Dezember 2016 03:37)
Hallo,
Ich habe letztes Wochenende das erste mal seit 2 Jahren wieder cannabis konsumiert.
Freitag, Sonntag, Montag jeweils 2 joints zu 3, also ca 2g geteilt durch 3 Personen.
Hab mein Auto jetzt genau eine Woche stehen lassen, weil ich einfach viel zu paranoid war wieder zu fahren, aus Angst meinen Führerschein zu verlieren.
Bin 1,78m und wiege 71 Kilo
Nach wieviel Tagen kann ich den ca. wieder ohne schlechtes Gewissen fahren? Und gibt es eine möglichkeit ein freiwilligen Bluttest irgendwie zu machen, beim TÜV etc (alles außer Hausarzt, da ich mich für ein Studium bei der Polizei beworben habe und dies deshalb nicht in meiner Krankenakte auftauchen sollte...)
Ich musste bereits vor einemjahr eine mpu wegen cannabis machen und will den ganzen Mist nicht nochmal provozieren, dann lasse ich das Auto lieber noch nen Monat stehen,als das Risiko einzugehen angehalten zu werden!
Für die Moralapostel unter uns:
Es ist meine Entscheidung ob ich kiffe oder nicht, solange ich es, wie in der mpu gelernt, vom Straßenverkehr ausreichend trennen kann..
Ich finde die Drogenpolitik in Deutschland, zumindest was cannabis betrifft, sowieso komplett engstirnig und veraltet, aber was soll man machen...
Alkohol wird Gesellschaftlich anerkannt und akzeptiert und hat viel schlimmere folgen, aber wenn du einmal einen joint rauchst bist du direkt Staatsfeind Nummer 1.
Armes Deutschland
Bukem (Mittwoch, 14 Dezember 2016 21:52)
@MarshallMTS: WennDu selbst zur Polizei willst, dann guck Dir doch einfach die grundsätzlichen Prinzipien hier zu THC Abbau an. Aktives THC ist spätestens nach 72 Stunden nicht mehr für einen aktiven THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng nachweisbar. THC COOH bleibt monatelang je nach Konsumverhalten nachweisbar. Nach ein paar Tagen kannst Du also völlig beruhigt wieder fahren.
Generell ist für dich eher spannend , ob so etwas wie regelmäßige gesundheitsprüfungen mit Blutprobe bei dir gibt. da käme THC COOh vermutlich nicht so vorteilhaft, deshalb sei da auf der Hut
Mirko (Donnerstag, 15 Dezember 2016 01:23)
Hallo Herr Schüller,
Ich wurde anfang Juli Am mittwoch Morgen Kontroliert. hatte am abend vorher mit meinen Kollegen noch was geraucht und meine Testergebnisse waren bei THC: 3.4ng/ml ; Hydroxy-THC 1,1 ; THC-COOH 28,0ng/ml.
hatte allerdings erst mitte September aufgehört zu konsumieren.
Muss meinen FS Ende Januar für vorerst 1 Monat abgeben und hab jetzt mitte Novemer den Schireb von der Führerscheinstelle mit einer Aufforderung zum "ärztlichen Gutachten eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung" bekommen und das erstmal eingewilligt weil ich meinen Lappen natürlich wiederhaben will.
Muss dann auch in mehreren forensisch gesicherten polytoxikologischen Untersuchungen des Urins oder einer Haaranalyse die Frage nach der einnahme von Betäubungsmitteln klären.
Reicht die Abstinenz von ca 3,5 Monaten aus um bei dem ärztlichen Gutachten keine Auffälligkeiten mehr aufzuzeigen?
Habe 5 bis 6 Jahre lang gekifft, früher nur gelegentlich bis dann zum schluss (die letzten 2 Jahre) eigentlich täglich, aber auch kurze Pausen von 2 Wochen etc. eingelegt.
wäre es realistisch die Werte auf ein Stark verrauchtes Festival Wochenende zu schieben, um nicht als regelmäßiger Konsument zu gelten (wonach ich meinen Lappen dann, soweit ich es verstanden hab, engültig los wäre)?
Des weiteren wäre meine Frage: ich hab in einem Forum was davon gelesen, dass wenn der Arzt bei dem gutachten keine Abhängigkeit Feststellt sondern nur einen Missbrauch, dass dann eine MPU eingeleitet wird?
und nebenbei für die Leute die sich die Frage nach den Kosten stellen: die Polizeikontrolle und blutentnahme (in Mainz passiert, scheint von bundesland zu bundesland unterschiedlich zu sein) haben mich satte 1035€ gekostet. die Ärztliche untersuchung (wird in Hessen erledigt) soll 639€ kosten.
vielen Dank im Vorraus für die mit sicherheit hilfreiche Antwort :)
Mirko (Donnerstag, 15 Dezember 2016 02:18)
Ok muss mich entschuldigen für den langen und dann doch irgendwie unnötigen Post. und Herzlichst bedanken da ich auf eurer Seite noch zum Einmalkonsum den Artikel gefunden und gelesen habe, und meine Werte noch mit der 6-StundenRegel vereinbar sind.
besser also ich habe auf dem Festival nichts geraucht/höchstens Passiv noch was mitgenommen in der Crowd, und dann dienstag auf mittwoch nacht bei einem Kumpel gepennt wegen persönlicher Krise Lange wach und geredet und dann weil aufgewühlt nicht schlafen können, eine Cannabis zigarette entgegen genommen. muss so gegen 3 uhr gewesen sein.... so wird ein schuh draus.... wunderbar! hoffe nur dass meine werte dann nichts mehr aussagen aber wenn wie sie schreiben auch bei langzeit konsumenten nach 3 monaten die dinger raussein sollten dann mach ich mir keine sorgen mehr darum.. vllt zur sicherheit n bisschen was für die gesundheit tun und mal mehr laufen gehen und bis dahin ausreichend wasser trinken, aber wie ich gelernt habe ja nicht zu viel wegen dem Kreatinin wert, ne?
nochmals vielen vielen dank an das Team von Herrn Schüller die hier wirklich hervorragende Arbeit leisten.
DANKE!
Kris phm (Dienstag, 20 Dezember 2016 01:24)
Folgende Frage Herr schüller unzwar geht es darum das ich vors Gericht muss wahrscheinlich in einer unnötigen Sache und meine Frage ist sagen wir das Gericht ordnet einen Test an der positiv ist ich jedoch nicht beim fahren erwischt wurde nur halt beschuldigt anderen was geschenkt zuhaben wie sieht es damit aus wenn jetzt thc Reste gefunden werden ist mein Führerschein direkt weg oder gibs noch Grund zur Hoffnung denke mal Gerichts Verhandlung 2-3 Monate in der Zeit rauche ich natürlich nicht mehr bin noch in der Probe Zeit Führerschein frisch bekommen vor 4 Monaten hab massiv davor gekifft eigentlich jeden Tag 1-1,5 g können die thc Reste bis zu der Zeit weg gehen und sagen wir mal es wird ein ganz kleiner Rest gefunden was hab ich zu befürchten
Freundliche Grüße Kris
Tommy (Dienstag, 20 Dezember 2016 16:09)
Hey, ich habe gestern 0,5g geraucht und morgen einen Urintest, also 2 Tage Differenz. Dass der positiv wird, klar, aber ist das aktive thc noch nachweisbar?
Bukem (Mittwoch, 28 Dezember 2016 13:32)
@Mirko: Bitte schön, Easy, richte ich aus. Falls es weiteren Gesprächsbedarf geben sollte, melde Dich bitte
@Krs phm: Ich versteh grad nur Bahnhof, warum musst Du vor Gericht? Als Beschuldigter oder Zeuge? Vorweg: Wir können Dir hier nicht pauschal helfen, irgendwelche Geschichten zu schönen oder Aussagen zu drehen. Wenn Du Hilfe brauchst, meld Dich bitte unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Du solltest im Zweifel anwaltliche Hilfe suchen, damit sich dieser Deine Akte bei Gericht besorgen und sehen kann, was Dir im Detail vorgeworfen wird
Bukem: (Mittwoch, 28 Dezember 2016 13:35)
@Tommy: Warum? machst Du sowas? Was ist das für ein Test? FSST, Bewährungsauflage oder Arbeitgeber?
Ums abzukürzen, keine Ahnung, ob aktives THC noch nachweisbar ist, kann bis zu 72 Stundennachweisbar sein, hängt von der Menge und der zeitlichen Dauer deines Konsums ab
Donni (Donnerstag, 29 Dezember 2016 14:58)
Guten Tag. Hab da eine frage zu den thc aubbauwerten. Hab vor drei Wochen das letzte mal konsumiert und davor ca 1 woche am stück ca 5 gramm gras. Nun gestern uk und wer hätte es gedacht positiv. Ein aktiver wert wurde sicherlich nicht gefunden aber bestimmt abbauprodukt. Genaue werte hab ich nicht. Nun meine frage. Kann man vom den abbauwerten sehen wuelange ich am stück geraucht habe oder wieviel oder kann ich sagen das es sich einfach um ein wildes wochenende in holland handelte? Wie ist das mit den abbauwerten genau. Hatte ich die gleichen abbauwerte wenn ich ca paar tage zuvor nur einmal geraucht hätte wie wenn ich wie oben erwähnt handelte? Das heist was sagt der zeitraum von letzten konsum bis kontrolle aus?
Donni (Donnerstag, 29 Dezember 2016 15:08)
Pro Tag 5 Gramm übrigens
Steve Ashley (Freitag, 30 Dezember 2016 09:01)
Mein Vater wurde von Gehirnkrebs März 2016 diagnostiziert und seitdem haben wir Chemotherapie dreimal getan, aber der Krebs immer wieder. Vor einigen Monaten hörte ich über Cannabisöl und seine heilende Wirkung, und ich sourced das Cannabisöl von USA Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com und mein Vater begann Behandlung sofort mit dem Cannabisöl, nachdem man das Cannabisöl für Behandlung zur vorgeschriebenen Zeit verordnet durch Rick , Es war totale Heilung und wie ich jetzt schreibe, kann mein Vater durch das Haus gehen, ohne Unterstützung von irgendjemandem und gehen, wann immer er will.
Grüße,
Steve Ashley
Marc (Freitag, 30 Dezember 2016 10:33)
Sehr geehrte Damen und Herren,
anfang Juni wurde ich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf Drogen untersucht. Der Urintest war positiv, demnach musste ich Blut abgeben.
Den Bußgeldbescheid habe ich schon zugestellt bekommen - 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und ca. 700€ Buße.
Gestern erhielt ich dann Post von der Führerscheinstelle - Entzug der Fahrerlaubnis. 1,01 ng/ml sollen festgestellt worden sein. Zudem wird mir die Möglichkeit offenbart, eine abgeschlossene Haaranalyse bis zum 11.01.17 einzureichen, um so gegebenfalls Eignungszweifel durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung auszuräumen.
Desweiteren steht geschrieben, dass ich zum Tatzeitpunkt ausgesagt haben soll, am vorletzten Wochenende während eines Ausflugs in die Niederlange einen Joint geraucht zu haben. Das ist einfach nur unwahr! Weder habe ich Angaben zu meinem Konsumverhalten gemacht, noch hielt ich mich in den Niederlanden auf.
Außerdem ist die Rede von einem Urteil durch das VG Düsseldorf vom 04.07.16. Mein toxikologisches Gutachten bestätigte meinen Konsum aber erst am 21.07.16.
Ich fühle mich gerade recht ratlos, weil ich erstens keine abgeschlossene Haaranalyse aufbringen kann, zweitens mir falsche Angaben unterstellt werden und ich drittens keinerlei Schriftverkehr mit Behörden hatte, die mich über den Stand informieren (bis auf den Bußgeldbescheid).
Wie sollte ich nun vorgehen?
Mfg
Marc
Bukem (Sonntag, 01 Januar 2017 15:30)
@Donni: Gib mal mehr Infos bitte. Es gab nur eine UK? Von der Polizei oder von einer anderen Stelle? Oder gabs es zusätzlich im Anschluss eine Blutuntersuchung? Die UK erfolgt eigentlich nur vorab, um abzuscätzen, ob sich eines Blutkontrolle wegen der Kosten lohnt. Denn nur bei einem THC Verstoss muss der Betroffene die Kosten tragen, sonst der Staat ;)
Ebenso wichtig: Hast Du denn Angaben zu deinem Konsumverhalten gemacht? Ansonsten weist der THC COOH nur recht grob aus, was und wieviel du über welchen Zeitraum konsumiert hast
Bukem (Sonntag, 01 Januar 2017 15:34)
@Marc: Das ist simpel: Email mit RückrufNr an obige Kontaktmail von Herrn Schüller und erstmal Zeit gewinnen und hoffentlich noch retten können, was zu retten ist. Herr Schüller wird zunächst Akteneinsicht nehmen müssen, damit man überhaupt bewerten kann, was Dir im Detail vorgeworfen wird mit welchen Beweismitteln
Ich wünsche Dir viel Glück
Steve Ashley (Samstag, 07 Januar 2017 08:19)
Mein Vater wurde von Gehirnkrebs März 2016 diagnostiziert und seitdem haben wir Chemotherapie dreimal getan, aber der Krebs immer wieder. Vor einigen Monaten hörte ich über Cannabisöl und seine heilende Wirkung, und ich sourced das Cannabisöl von USA Ricksimpsonmedicaloil@outlook.com und mein Vater begann Behandlung sofort mit dem Cannabisöl, nachdem man das Cannabisöl für Behandlung zur vorgeschriebenen Zeit verordnet durch Rick , Es war totale Heilung und wie ich jetzt schreibe, kann mein Vater durch das Haus umhergehen ohne Unterstützung von irgendjemandem und ausgehen, wann immer er will.
Grüße,
Steve Ashley
Sabi (Sonntag, 22 Januar 2017 12:04)
Ich bin seit 15 Jahren regelmässiger Kiffer,dh täglich bis zu 5 Joints. Hatte am 5.1. eine Hausdurchsuchung,bei der 8g Marihuana gefunden wurde,bzw. ich habe es rausgegeben,da auch ein Hund dabei war (Bayern). Machte keinerlei Angaben dazu. Bin noch nie polizeilich aufgefallen,habe 0 Punkte in Flensburg und natürlich seitdem nicht mehr geraucht. Wielange kann es denn dauern bis etwas von der Füherscheinstelle kommt? Der Polizist(persönlich bekannt,aber kein Freund) meinte,er ließe das jetzt noch gut 4 Wochen auf seinem Tisch liegen,bis er es an den Staatsanwalt schickt,da ich LKW Fahrer von Beruf bin und eine Familie habe.Also den Schein natürllich brauche.Er meinte auch,er habe keinen Einfluß wegen Führerscheinstelle. Stimmt das? Macht das der Staatsanwalt? Trinke viel Tee seitdem und überlege ob ich in die Sauna gehen soll.Habe ziemliche Angst! Meine Existenz steht auf dem Spiel. Gruß Sabi
Bukem (Sonntag, 22 Januar 2017 13:30)
@Sabi:Du hast hier unterschiedliche Verfahren bei Polizei/StA wg BtM Besitz und später bei dem, was die FSST machen kann.
hast du Angaben zu deinem Konsumverhalten gemacht? Es ist für die FSST erstmal wichtig, ob du unter aktivem THC Einfluss, also mit mind 1,0 ng aktive THC, gefahren bist.
Ich versteh dich so, als ob das nicht passiert ist. Idealerweise gibt es wg des BtM Besitz eine Geldbusse, egal ob das als Strafe oder als Verfahrenseinstellung gg Geldauflage formuliert wird. FRage ist, ob weiterer Erwerb per Handydaten oder belegt werden kann, dann spricht viel für einen regelmäßigen Konsum.
Hier wrid die Behörde mangels eigener Angaben dazu von dir, sicher nachforschen wollen. Also wird wohl sicher ein äG angeordnet werden. Das ist aber nicht so schlimm. Wichtig ist, keine Angaben erstmal. Weiter nicht konsumieren oder zumindest deutlich einschränken, damit deine THC COOH Abbauwerte halbwegs klar gehen. Tur dir bestimmt auch gut ;)
Solange du keinen THC Verstoss mit 1,0 ng aktiv begehst, du also richtig trennst zwischen Konsum und dem Führen des Fahrzeugs mitmindestens 24,besser mehr Stunden, zb Feitags und Montags wieder fahren, ist alles gut.
Als Berufskraftfahrer und Familenvater musst Du darauf achten!
Feiner Zug von dem Polizisten. äG durfte wohl innerhalb der nä Monate kommen, ca so ab dem 05.03. möchte ich wetten.
Wenn Du Hilfe brauchst fürs äG, du hast da nämlich eine ernsthafte Wahrheitspflicht und die Leute da sind ordentlich auf Zack, meld Dich wg weiterer Beratung bei Herrn Schüller. Pass also auf
Bukem (Sonntag, 22 Januar 2017 13:33)
@Sabi: gelegentlicher Konsum oder auch regelmäßigerer und die Fahreignung schliessen sich solange nicht aus, wie man eben richtig trennt, also nicht mit 1,0 ng aktiv aufwärts erwischt wird im Strassenverkehr
Wir haben hier viel Lektüre zu unter den Schwerpunkten auf der Seite. Guck mal rein
Sabi (Sonntag, 22 Januar 2017 13:48)
Wow! So schnelle Antwort und das am Sonntag! Respekt und vielen Dank dafür!!
Wurde nicht nach Konsumverhalten gefragt,auch mein Handy wurde nur 3 Minuten durchgeblättert,ohne Ergebnis!
Sobald ich etwas von dem ÄG erfahre meld ich mich wieder! Danke nochmal!!
Andrea (Montag, 23 Januar 2017 14:20)
Hallo ich habe ein riesen Problem mein Sohn konsumiert seit einem halben Jahr gelegentlich nun wurde er bei der Polizei Kontrolle angehalten Drogen Urin test verweigert also mit auf die wache hat Aussage verweigert darauf der Polizist eine Blutprobe wollte hat er es auch verweigert und wollte einen richterlichen Beschluß den wurde ihm verweigert paar mal kurz vor der Blutabnahme bestand er wieder auf den richterliche Beschluß da sagte ihm der Polizist ich hin hier der oberhauptpolizist ich darf das dafür brauche ich keinen Richter. Das ganze war kurz vor vier nachmittags da hätte man leicht einen Richter erreichen können. So nun kommen die blutwete 2,5 thc aktiv 105 ng ml cooh wert jetzt will ihm die Führerschein stelle die fahrerlaubniss entziehen Verdacht auf regelmäßigen Konsum. Er hat jetzt zwei Wochen Zeit sich dazu zu äußern. Anhörung. Ich bin echt verzweifelt kann man mit einem einmaligen Probekonsum argumentieren oder sieht es schlecht für ihn aus.
Bukem (Mittwoch, 25 Januar 2017 20:57)
@Andrea: Ganz ruhig..einen experimentellen Konsum behaupten wirklich findige Anwälte auch da. klar. Hier sollte und müßte allerdings zunächst ein Anwalt beauftragt werden, auch wegen der wohl fehlenden richterlichen Anordnung der Blutentnahme. Hier ist die Aktensicht in die Verfahrensunterlagen wichtig.
Herr Schüller ist bundesweit tätig. Meld Dich bitte bei ihm, dann wird gleich Akteneinsicht genommen und die Stellungnahmefrist verlängert
Seile (Sonntag, 29 Januar 2017 14:16)
Guten Tag,
tolle Seite habt ihr hier und Kontaktdaten von Herrn Schüller habe ich bereits aber jetzt zum Thema:
mir wurden weniger als 1g Hasch abgenommen. Außerhalb des Straßenverkehrs, wurde von der Polizei angerufen, habe keine Angaben zu nichts gemacht, Verfahren wird wohl eingestellt. Habe seit drei Wochen auch nichts mehr konsumiert, davor auch eher selten. Jedoch ist ein 50ng/ml Urintest noch positiv bei mir.
Muss ich jetzt mit der Aufforderung zu einem Urintest rechnen, und wer bezahlt diesen in diesem Fall? Wann wird der passive Wert gegen null gehen?
Bukem (Sonntag, 29 Januar 2017 15:05)
@Seile: Ob Du zwingend mit einem äG rechnen musst, glaub ich nicht, es istaber zumindest möglich, dass eine Ladung kommt.Deshalb sind irgendwelche geringen THC COOH Werte, also Abbauwerte nicht schädlich, denn Konsum ist ja erlaubt, solange es nicht zu Verkehrsverstössen mit mehr als 1,0 ng THC aktiv kommt. Ist also ganz gut, wenn Du den Konsum zumindest einschränkst und vor etwaigen Fahrten am besten drei Tage verstreichen lässt. Um die Frage der Kostentragung zu klären, müsste man die Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen,das geht nur bei anwaltlicher Akteneinsicht. Ein äG Anordnung ohne Verkehrsbezug bei geringen BtM Besitz ist im Zweifel rechtswidrig, hindert aber die Behörde nicht, dennoch anzuordnen. Der passive Wert kann bei starken Konsumenten bis zu drei Monaten nachgewiesen werden. Hängt vom Stoffwechsel und Konsummuster ab. Bei schwächerem Konsum eben weniger, evt so um die sechs Wochen. Kann man schlecht sagen, jeder stoffwechselt anders
kenny (Dienstag, 31 Januar 2017 19:56)
Leute ich bin fasziniert wie ihr allen helft aber kann einfach nicht glauben das ihr immer von 3 Monaten redet ist doch Schwachsinn.
Bukem (Donnerstag, 02 Februar 2017 22:04)
@Kenny: Was meinst Du?
AP (Freitag, 03 Februar 2017)
Hallo an alle die mir meine Fragen beantworten, ich habe zirka 5 Jahre am Stück geraucht, mal viel, mal weniger. Ich wurde letztes Jahr im April angehalten und hatte natürlich ein positives Ergebnis was den THC wert angeht. Im Juni müsste ich dann meinen Führerschein abgeben an die Fahrerlaubnisbehörde (essen, NRW) ich war so naiv und habe noch bis zum 30.12.16 geraucht ( was ich jetzt nach Meinen Recherchen sehr bereue) im Januar am 19.1.17 habe ich eine Wiedererteilung meines FS beantragt. Schon am 31.1.17 kam die Post von der FE Behörde, dass ich Zeit habe bis zum 14.2 einer der Ärzte auszuwählen wo ich mich eine mpu unterziehen muss. Ich habe heute den 3.2.17 ein Urintest (selber bestellt) gemacht und er war immer noch positiv. In dem Brief stand ebenfalls das ich das Gutachten bis zum 26.04.17 vorliegen muss, sonst meine fahruntauglichkeit aufjedenfall vorliegt bzw davon ausgegangen wird. Jetzt hab ich eig. ganz viele Fragen, muss ich gar keine Abstinenz im Falle von 6Monaten oder 1Jahr ablegen? Im Brief steht zumindest nichts davon. Da ich wie gesagt spätestens den Brief am 14.02 dort hinterlassen muss wird es sicherlich auch schnell einen Termin beim jeweiligen Arzt geben oder? Was passiert wenn bis dahin immer noch meine Tests positiv ausfallen? Ich konsumiere ja jetzt über ein Monat nicht mehr, was wird dann passieren ? Kommt dann der Abstinenz Nachweis ? Ich weiß nicht weiter und die ganze sxheisse bringt mich einfach nur zum kotzen, dass ich mich früher schlau gemacht habe. Könnte mir jemand ne schnelle Antwort liefern? Mit freundlichen Grüßen Adrian und Danke im Voraus
Horst (Samstag, 04 Februar 2017 18:54)
Hallo Bukem! Ich hab folgendes Problem und bitte Sie um Ihren Rat. Ich wurde am 23.12.2016 von der Polizei angehalten und auf einen Drogentest aufgefordet. Ich habe die Urinprobe verweigert und mir Blutabnehmen lassen. Die Polizeibehörde rief bei mir 3 Wochen später an, um mir mitzuteilen, dass ich unter den Werten liege und somit keinen weiteren Verfahren gegen mich eingeleitet werden. Lediglich geben Sie die Unterlagen an die Führerscheinstelle weiter. Nun am heutigen Tag den 04.02.17 bekam ich Post vom Landratsamt. In dieser steht meint Wert war unter dem Schwellenwert von 1 ng/ml THC. Der THC-COOH Wert liegt bei 10ng/ml. Nun möchte die Führerscheinstelle überprüfen ob ich regelmäßig Cannabis zu mir nehme, indem ich über 4 Monat 2 Urinproben abgeben soll + ein ärztliches Gutachtengespräch. Nun frag ich mich ob da überhaupt rechtens ist, da nach Ihrem Artikel zufolge alle meine Werte unter den Werten sind die dazu führen können. Hab ich irgend eine Möglichkeit da heraus zu kommen?
Bukem (Samstag, 04 Februar 2017 19:07)
@AP: Du hast eine Ladung zur MPU bekommen nicht wahr? Dann wirst du in diesem Verfahren natürlich auch einen Abstinenznachweis führen müssen. Dein fortlaufender Konsum ist wortwörtlich Gift.
Ich kann nur wirklich anraten, dass Du Dich ASAP bei Herrn Schüller unter obigen Kontaktdaten mit RückrufNr meldest. Wenn man jetzt schnell handelt, kann man vielleicht Zeit rausholen und Fristen verlängern und damit in dieser Zeit hoffentlich deine Werte runterkriegen. Versteh mich bitte nicht falsch, das ist keine Standardphrase, aber ohne erfolgte Akteneinsicht kann man nur spekulieren. Es kommt ja auch drauf an, was Du über Dein Konsumverhalten gesagt hast. Ja, schlimmstenfalls fällst Du durch die MPU, dann wird die Fahreignung weiterhin verneint
Bukem (Samstag, 04 Februar 2017 19:19)
@Horst: Das regelt § 14 FeV: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Bei Verdacht auf Besitz oer Konsum darf ein äG angeordnet werden, insbesondere bei sog. Verkehrsbezug. Gegen die Anordnung des äG bestehen keine Rechtsmittel, sollte irgendwann theoretisch (!) ein Entzug der FE erfolgen, würde dann dies überprüft werden können und dann könnte man sich mit der Rechtmäßigkeit der Anordnung der FE beschäftigen.
Jetzt mal im Ernst: Was soll dir im äG schlimmes drohen, wenn du dich da vorbereitest? Kostet zwar Geld und Nerven, mehr aber nicht
Ich kann und darf dir nicht sagen, was du da vortragen solltest, wenn Du die homepage hier mit all ihren Unterseiten, zb MPU bestehen bei gelegentlichem Konsum oder Fragen zum äG durchliest, wirst Du bestimmt verstehen, was man zu Konsum, anderem BtM oder Alkohol und zeitlicher Trennung zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme sagen sollte. Weiter wichtig: Es herrscht absolute Wahrheitspflicht und die Jungs da sind erschreckend fit.
Wenn Du weitere Beratung wünscht, wende Dich am besten an Herrn Schüller zwecks besonderer Beratung
Horst (Samstag, 04 Februar 2017 20:53)
Ok danke für deine rasche Antwort! Ja ich verstehe den Sinn bezogen auf die Richtwerte nicht. Ich war noch nie auffällig werde kontrolliert und bin unter den Werten und muss trotzdem solche Konsequenzen tragen!? Da sollte im Gesetz dringend mal etwas abgeändert werden. Und ja ich mein Geld und Nerven sind schon 2 Argumente welche eher nachteilig sind. Ist das Gespräch vergleichbar mit dem Mpu Gespräch? Und wie kann ich mich am besten darauf vorbereiten? Danke
AP (Sonntag, 05 Februar 2017 15:41)
Hallo burkem, Danke erstmal. Ja zur mpu habe ich ne Ladung bekommen, wie kann ich denn eine Abstinenz Zeit von ein Jahr oder 6monate vorweisen, wenn ich am 26.04 schon die Unterlagen beim Strassenverkehrsamt vorliegen müssen ? Das verstehe ich nicht ganz, und wenn ich bei der Mpu immer noch Reste in mir habe, Fall ich dann automatisch durch? Da ich ja wie gesagt seit dem 30.12.16 gar nicht mehr rauche habe ich doch keine aktiven thc wert oder? Ich hab echt keine Ahnung wie und was getestet wird und was dabei die Rolle spielt..und ja ich war damals so doof und hatte den Polizist nach dem der Drogentest positiv war gesagt das ich mal zwischendurch rauche. Und wenn ich durch die mpu falle, kann ich direkt wieder eine neue beantragen ? Da ich echt auf mein FS beruflich angewiesen bin.Kostet mich die ganze Sache was beim Herr Schüller? Wie läuft das denn ab?
AP (Dienstag, 07 Februar 2017 11:45)
Bukem, ganz wichtig. Ich will auch nicht nerven, aber was sie mir jetzt sagen werde ich machen. So nach weiteren Recherchen muss ich eine Abstinenz mind. von 6monate vorweisen können, richtig ? Da ich diese noch nicht erreicht habe sondern erst 2monate sollte ich die mpu erst gar nicht machen und die 550€ sparen und in 3/4 Monaten investieren oder? Da diese Abstinenz Zeit doch durch eine haaranalyse gemacht wird hab ich doch gar keine Chance, sprich aufjedenfall negative mpu anders ist es ja gar nicht möglich da die Unterlagen ja bis zum 26.4 im Straßenverkehrsamt sein müssen! Oder ist es möglich die Mpu zu bestehen und fortlaufend ein Drogenscreening zu machen? Ich denke nicht oder? Was passiert wenn ich jetzt keine Begutachtungsstelle aussuche und bis zum 14.02 mich nicht melde. Dann wird ja mein Antrag auf neuerteilung fallen gelassen. Richtig ? Hat das Konsequenzen für mich ? Ich bitte um Antwort. Bitte. Mit freundlichen Grüßen AP
Bukem (Mittwoch, 08 Februar 2017 07:49)
@Horst: Die beste Vorbereitung dürfte wohl ein Studium der Aufsätze von Herrn Schüller hier auf der Seite sein. Ganz ehrlich, dafür steht das ja da auch. Unter dem Menüpunkt Schwerpunkte findest du unter Fahrerlaubnisrecht spätestens garantiert alles, was man wissen sollte, sofern es nicht schon zufällig hier steht. Das Gespräch ist vergleichbar, ja. Denk an deine Wahrheitspflicht. Wenn du weiteren Rat willst, lass dich von Herrn Schüller beraten. Fitter geht es dann nicht mehr.
@AP: Deshalb meinte ich ja auch, dass Du Dich bitte, wenn Dir dein FE lieb und hoffentlich noch was zu retten ist, bei Herrn Schüller meldest. Natürlich kostet seine Tätigkeit was, der arbeitet ja nicht ehrenamtlich. Allerdings ist dein Geld sicher bei ihm besser investiert als bei irgendeinem Feld-Wald- und Wiesenanwalt, der so etwas mal drei Jahre macht und wenig Kompetenz mitbringt. Da sind Fehler und Ärger schlicht vorprogrammiert.
Ob und was jetzt noch Sinn macht, musst du nach Beratung mit Herrn Schüller entscheiden, wenn er deinen Fall kennt.
Ich muss da ehrlich gestehen, eben nicht so tief und gut im Thema zu sein, deshalb sag ich dir auch, meld dich bei ihm zur Vermeidung von weiterem Ärger.
Ob nach einer Beratung und ersten Analyse eine Beauftragung sinnvoll ist, weisst du dann. Klar ist das kostentechnisch ein Unterschied, ob du eine schlichte Beratung möchtest oder sich daran eine weitere Vertretung durch Herrn Schüller anschliesst.
Meld Dich bitte bitte jetzt bei ihm, wenn Du den FE retten willst. Daten stehen oben, am besten mail mit rückrufNr. Viel Erfolg
Georg M. (Dienstag, 14 Februar 2017 17:01)
Sehr geehrter Hr. Schüller, liebe/r Bukem,
ich bin ein lebendiges Beispiel für die "Diät-Falle" (12 Tage nichts konsumiert, jedoch 8 KG an Körpergewicht verloren in der Zeit) und habe nun folgende Frage:
Zu den festgestellten Werten:
THC: 1,4 ng/ml
THC-Carbonsäure: ca. 5,0 ** ng/ml
(wobei ** "unterhalb des Kalbirationsbereich" bedeuten soll).
Nun zu meiner Frage:
Liege ich richtig, dass ich aufgrund der "verhältnismäßig" niedrigen Werte (außer dem OW-Verfahren) mit einem fachärztlichen Gutachten davonkommen könnte? Im Aktenvermerk hatte der Polizist einerseits festgehalten, dass mein letzter Kontakt zu Drogen in meiner Jugendzeit lag (bin 30 Jahre alt), wohingegen in den anderen Unterlagen festgehalten worden ist, dass ich keine Angaben zum Konsum selbst gemacht habe.
Sollte ich im Rahmen des OW-Verfahrens bereits Angaben hinsichtlich einmaligem (Probier-)Konsum machen oder die Füße still halten, bis sich die Fahrerlaubnisbehörde meldet?
Mit besten Grüßen
G.M.
Bukem: (Donnerstag, 16 Februar 2017 08:22)
@Georg: Wie so oft: Um Dir eine wirkliche Einschätzung geben zu geben, müsste man die Ermittlungsakte kennen, grade wenn da widersprechende Angaben zum Konsumverhalten enthalten sind. Da sollte schon jetzt gegengesteuert werden, sinnvollerweise auch anwaltlich. Ansonsten keine Angaben zum Konsum, bitte nicht, nein. Ob das auf ein äG hinausläuft, hängt zb auch von der Frage ab, was du mit damaligem Drogenkontakt gesagt hast. Alles andere als THC ist nicht gut und gefährdet deine Fahreignung auch jetzt.
Stephan (Freitag, 17 Februar 2017 19:07)
Hallo zusammen, ich rechne bei dem CIF hin und her betreffend der absoluten Fahruntauglichkeit ... Wie kann das Funktionieren?
Egal welche Kombinationen ich einsetze ich komme praktisch immer bei der Fahruntauglichkeit an
THC = 1,0 + THCOH = 0,4 / thcooh 7 = (1,0+0,4)/7*100= 14
Somit wäre es zunehmend besser je mehr Carbonsäure im Blut zu finden ist?
Oder habe ich hier einen Fehler drin?
Auch bei berücksichtigen der Punkt vor Strich Rechnung käme ich dann jenseits von gut und böse an: (1,0+(0,4/7))*100= 105
Datschi (Freitag, 17 Februar 2017 21:46)
Hallo an Alle, ich habe im März 2013 nach über 30 Jahren von Jetzt auf Gleich das Kiffen aufgegeben. Auslöser war der Fall meines Bekannten, welche eine Kontrolle der Polizei den Verlust der FE, erstmal 1 Jahr, einbrachte. Da er, wie ich, Kleinunternehmer war, konnte er seine Bude schließen. FE neu kann er sich nicht leisten, ebensowenig wie das Screening und MPU. Der Schock hat mir völlig gereicht, denn ohne FE in Berlin ein Unternehmen führen geht gar nicht...Meine "Umstellung" dauerte knapp 1 Woche ( echt anstrengend für meine Partnerin, welche mich in der Zeit wohl nicht sooo nett fand), seitdem nicht ein Krümel mehr...Was mir hier wichtig ist: Leute, ihr müsst mal damit aufhören, euch was vor zu machen! Entweder, ihr wisst was ihr tut und nehmt die Konsequenzen dann auch in Kauf, oder ihr trennt vernünftiger Weise "Vergnügen" von Verantwortungsbewusstsein... so "ein bisschen tot" gibt es nicht! Ich muß noch sagen, das ich all die vielen Jahre einfach nur riesiges Glück hatte, nicht erwischt zu werden und das es mir heute durchaus ein gewisses Vergnügen bereitet, mal in eine Kontrolle zu geraten und dann eben besten Gewissens entsprechend mit den Beamten kommunizieren kann...Unbezahlbar! Zum Schluss noch ein goßes Danke an den Betreiber dieser Site: Es ist mit Abstand die beste Site, was in dieser Sache Hilfestellung und Irformation betrifft, die ein Betroffener einfach mal so ad hok erhalten kann! Euch Allen weiterhin ein Stressfreies Leben
Datschi (Freitag, 17 Februar 2017 22:30)
@MarshallMTS...von der Einstellung her teile ich deine Ansicht im letzten Absatz deiner Nachricht bis in´s Detail...aber ehrlich gesagt fällt mir kein realer Weg ein, diese Situation positiv zu verändern. Eine Freigabe von Cannabis könnte eine extreme Zunahme von aktiv bekifften Drivern zur Folge haben, was kein normaler Mensch wohl wirklich will und der Gesetzgeber müsste wie beim Alk klare Werte einführen... genau da hängt der Hammer: zur Zeit muß er das ja nicht, da illegal, und so wird sich an diesem Dilemma wohl in naher Zukunft nicht wirklich was ändern, denke ich...
Grüße Datschi
Bukem (Samstag, 18 Februar 2017 13:02)
@Stephan: Tschuldige, kannst du rechtliche Fragen stellen? Ich hatte in Mathe außer in Geometrie immer unter drei Punkte. Justitia non calculat, verstehste ;)
@Datschi: Genau so isses, entweder man konsumiert und trennt zeitlich richtig oder man lässt es! Dazwischen gibts nicht und geht nicht. Man gefährdet nur sich, andere, den Geldbeutel und die Existenz.
Danke für Dein Lob. Alles Gute Dir
alexxx (Freitag, 24 Februar 2017 22:44)
Guten Abend
erstmal zu meiner Person bin 27 Jahre alt, 1,90 m, und wiege 85 kg gehe ca 4-5 die Woche ins Fitnessstudio. Rauche ca 4 Jahre gards ca 3 g die Woche ab und zu mehr bis ca 5 g. immer abends gegen 21-22 Uhr wo ich mir sicher war das ich mein auto nicht mehr benutzen muss. Morgens fahre ich mit einem arbeitkollegen auf die arbeit, d.h min 18 std vor der nächsten fahrt.
jetzt zur Straftat
ich fuhr am 6.8.2016 zu meinem Friseur der zugleich ein guter freund von mir ist, (hessen) ca 60 km Entfernung von zuhause. Der Anlass dafür war die Taufe meines Patenkindes. Ich parkte mein Auto bei einem Discounter (ca 30m entfernt) als ich fertig war so gegen 20:30 begab ich mich wieder zu meinem Fahrzeug und bemerkte das ich die beiden vorderen Fenster nicht zugemacht habe. Als ich mich in mein auto setzte merkte ich das mein Geldbeutel und meine Sporttasche weg waren und ein Zettel auf dem Beifahrersitz lag, wo drauf stand das ich mich bei der Polizeistation melden soll.
ich habe direkt angerufen und war ziemlich erleichtert das sie meine sachen haben und habe mich sogar gefreut ^^ 15-20 min später war ich da. 10 min später kahm ein junger pok ca.30 jahre und bittet mich in sein Büro. Er öffnete meine Tasche ohne meine Erlaubnis und ohne vorherigen verdacht zu haben. in der Tasche waren diverse Sachen drin vom Sport Handtuch Kopfhörer, Unterwäsche usw. aber zu meiner ungunst waren da noch longpapes drinnen und ein cover von dr dre wo unten recht eine mini hanfpflanze zu sehen war er fragte mich ob ich eine Urinkontrolle machen will die ich direkt verneint habe. nach längerem hin und her habe ich sie doch gemacht was ich sehr bereue. war natürlich positiv da ich ja ca 20 std voher einen geraucht habe. Er hatte mich gefragt wie er positiv sein kann ^^ daraufhin sagt ich (idiot) das ich vor 5 tagen in Amsterdam war und dort zum ersten mal in meinem leben probiert habe.
danach habe ich nichts mehr gesagt ausser das ich heute nicht gefahren bin.
Er meinte das er mich aus dem Fenster gesehen hat ^^. (an dem Tag war es ca 35 Grad warm alle salosienen waren zu und ich bin gar nicht an der Polizeistation vorbeigefahren sondern habe eine str. voher geparkt). Naja, habe dann einfach geschwiegen.
40 min später erschien der doc und hat mir Blut abgenommen unfreiwillig aber ohne das ich körperliche aktiv wurde. Nach dem ganzen Prozedere hat er mir ein Fahrverbot von 24 std erteilt. ich rief meinen Friseur an, der mein auto fahren sollte. die Polizisten sind dann mit zu meinem auto gekommen und haben es durchsucht und haben in der Ablage hinter dem Fahrersitz was gefunden 0,27g. Hatte keine Ahnung woher das ist vlt vom Kumpel oder so lag locker halbes jahr schon da. ich fragte ihn was auf mich jetzt zu kommt, er meinte dass ich als Ersttätter, keine Aufallerscheinungen habe usw. 500 Euro 2 punkte und ein monat bekomme ohne mpu und sowas ^^
nach dem ganzen Akt habe ich aufgehört 4 monate lang und an silvester wieder angefangen aber ca nur noch 1 - 2 g die woche und mit pausen drinnen. bis ich den Brief hatte.
am 21.2.2017 habe ich einen sSrafbefehl bekommen
wegen verstoßes gegen das btmg
durch 2 selbständige handlungen.
1. Betäubungsmittel bessesen zu haben 0,27 g
2. §24a unter berauschenden mittel im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt zu haben zudem stand ich unter Einfluss von thc 3,9 ng/m
im Brief steht nicht über aktiv oder passiv oder cif wert!
war bei einem Anwalt der meinte keine Chance! (Fachmann für Spedeotionen usw. ziemlich jung) ich soll clean werden und mit den freiwilligen screenings anfangen um vlt einer vollen mpu zu entgehen.
er meinte noch das es eine 50:50 Chance wäre ob sich überhaupt die fb sich meldet
habe ich irgendeine Chance?
bekomme ich von der fb was?
PS.Hammer Seite!!!!!!!
Bukem: (Dienstag, 28 Februar 2017 23:23)
@Alexxx: Sag mal, wenn Du die Wahl hast, Dich wegen eines Blinddarmdurchbruchs von einem Zahnarzt oder einem Chirurgen , zu wem würdest du gehen? So ähnlich ist es mit Anwälten auch, denk mal drüber nach.
Bisher ist nur dein Strafverfahren behandelt worden, du solltest Dich dringend darauf vorbereiten, dass natürlich die FE Behörde sich bei dir melden wird. Nicht mehr rauchen, und an deiner Stelle, es geht halt um deinen FE, würde ich Herrn Schüller mandatieren als bei jemandem zu sein, der solche Fälle mal dreimal im Jahr nebenbei macht. Ist aber Geschmackssache
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 März 2017 11:17)
@Alexxx: Der aktive Wert sagt nichts aus. Und ja: Die Fahrerlaubnisbehörde wird sich melden.
Ob direkt mit Entziehung oder doch nur einem ärztlichen Gutachten, das hängt von Deinen Aussagen und oder dem THC COOH Wert ab oder davon, ob die Fahrerlaubnisbehörde den gelegentlichen Konsum anhand törichter Wahrscheinlichkeitsannahmen einfach annimmt. Ob Du was machen kannst?
Lies mal hier:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/ärztliches-gutachten-wegen-cannabis-die-6-stunden-regel-und-der-experimentelle-konsum/
Beitrag 361....kannst Deinen Anwalt ja mal fragen, was er zur Anlage 4 der FeV und den Ausnahmemöglichkeiten so zu sagen hat...Du wirst schon wissen, was richtig ist....gebe Bukem da Recht...
jonny (Freitag, 03 März 2017 08:37)
hallo herr schuler ich habe eine Blutprobe abgegeben und unser freund und helfer meinte das ich nach 1-2 wochen einen anruf bekomme wie er gelaufen ist allerdings sind jzt schon 6 wochen um und es ist immer boch nichts gekommen kann npch etwas kommen ? oder sollte man mal Nachfragen
Rechtsanwall Schüller (Samstag, 04 März 2017 20:37)
@Jonny: Ich heiße Schüller, SCHÜLLER :-) Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Wochen-Monate dauert, bis die Ergebnisse kommen. Je nachdem, woher Sie kommen und was Sie gesagt haben und vor allem: Je nachdem, wie wichtig der Führerschein ist, sollten Sie dringend Maßnahmen einleiten, um im Falle der Fälle noch ein Ass im Ärmel zu haben. Stichwort: Vortrag eines Verhaltenswandels im Sinne der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Der Schwebezeitraum bis zu einer Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde sollte nicht ungenutzt verstreichen, wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist. Ich helfe Ihnen gerne dabei. Aber auf die lange Bank schieben dürfen Sie das nicht.
Gerd (Sonntag, 05 März 2017 13:50)
Hallo habe mal eine Frage. Ich rauche seit 5 Jahren massiv und habe nun 7 Wochen aufgehört. Habe mir einen Teststreifen aus der Apotheke geholt. Dieser zeigt nach 7 Wochen noch positiv an. Müsste ich bei einer Blutprobe Angst um meinen Führerschein haben?
Bukem (Montag, 06 März 2017 08:22)
@Gerd: Alle Informationen, die man zur Beantwortung solcher Fragen benötigt, stehen hier längst ;)
!. Es hängt von Deinen Werten ab. der aktive THC WErt ist nachweisbar( je nach Konsumverhalten und Menge und Dauer) bis zu ca 72 Stunden. Deshalb ja grds dürftest du fahren, klar. Das Problem kann aber auch der passive THC COOH Wert sein, ist der zu hoch, über 150 ng, droht auch FE Verlust ohne aktiven THC Verstoss. Die Wochen Pause haben dir da bestimmt gut getan. Bei einer Blutentnahme würde daher wahrscheinlich THC COOH noch nachweisbar sein, jedoch in nicht relevanten Mengen. Direkt Angst brauchst du nicht zu haben.
Anton (Mittwoch, 08 März 2017 11:12)
Hallo hoffe hier erfahr ich mehr als über das gegoggelte. Ich hab vor paar tagen am Freitag sowie Sa. je 1. Joint geraucht davor war ich 10 monate komplett sauber. Könnte man denn in ca 40 tagen nach dem konsum bei einer kontrolle noch etwas bei einem Test angezeigt werden ( wodurch ich ja mit zur Wache müsste )??? Ein kumpel meinte es ist im fett gespeichert und gerade bei streß würde noch nach über 40 tagen ein test positiv anzeigen können. Was ziemlich bescheiden für mich wäre da ich ja von Brandenburg nach München muss und frau u. Kind dabei habe die somit auf der autobahn festhängen würden. Desweiteren hab ich FA Weisung kein alk o. Drogen zu konsumieren wodurch ich mit einem positiven Test sicherlich auch ärger an der Backe hätte.
Können Sie mir vllt weiterhelfen und ob ich mir sorgen machen muss es könnten noch nach 40 tagen abbauprodukte durch das fettgewebe freigesetzt werden, habe immerhin stolze 115kg nei nem 1.83......
Ich persönlich denke ja das nach über einen monat nix mehr drin sein kann, wg 2½ Joints insgesamt auf 2 tage verteilt und auf etappen geraucht also der 1. auf 3x immer so alle 3-5 std und der 2. am nächsten tag fast komplett aufeinmal und später den rest plus nen fast halben. Jedoch waren in beiden max. 1g drin .
Vllt können sie ein anhaltspunkt geben ob der wert durch das verteilte rauchen höher geworden ist oder ob es sich gleich bleiben würde wenn ich beide aufeinmal geraucht hätte........
Schon mal Danke vorab.
Aras1995 (Mittwoch, 08 März 2017 21:36)
Hallo herr Schüller,
Ich habe mal eine frage zu meinem Fall, ich bin am 14.5.2016 mit einem Kollegen nach Tschechien gefahren. Auf der Rückfahrt wurden wir von der Bayrischen Polizei rausgezogen und mein Kollege der Fahrer war musste Pinkeln und war THC positiv.
Da dies samstags abends war und ich das Letzte mal mittwochs was Geraucht habe und leider auch das erste mal Amphetamine probiert hatte, dachte ich das es ja im Urin nicht mejr nachweisbar ist und ich habe auf freiwilliger basis einen Urin test gemacht.
Dieser war positiv auf THC und Amphetamin
Nun habe ich vor 2 wochen einen Brief erhalten, das ich ein ärztliches Gutachten machen muss.
Nun konsumiere ich keine chemischen Drogen mehr, habe aber im Januar in meinem Urlaub öfters mal einen gerraucht.
Jetzt ist mein THC cooh knapp unter 50ng/ml.
Und befürchte das dieser nicht komplett weg sein wird bis zum Urinscreening.
Womit muss ich rechnen, bin noch nie unter einfluss gefahren und habe nach Konsum immer 2 tage das Auto stehen lassen.
Können die mir jetzt den Führerschein entziehen oder was passiert.
Bin auf meinen Lappen echt angewiesen da ich viele Standortwechsel habe.
Kurze info am Rande ich Wohne in Hessen
Mit freundlichen Grüßen
Aras1995
Bukem (Donnerstag, 09 März 2017 12:10)
@Anton: Was meinst Du mit FA WEisung? Finanzaufsicht? Facharzt?
Deine generellen Sorgen kann ich glaub ich nehmen. Dein Freund und Du redet ein wenig aneinander vorbei.
Es gibt verschiedene THC Werte. Zum einen: der aktive THC Wert, der drückt aus, ob du grade "bekifft" bist, also unter Einfluss stehst. Wäre der bei einer Kontrolle über einem Wert von 1,0 ng/l, befindest Du im Bereich des Ärgers. Ordnungswidrigkeit erfüllt, Fahrverbot und Punkte, Bussgeld und später zusätzlich Ärger mit der Führerscheinstelle. Bist Du drunter, keine Ordnungswidrigkeit etc, aber evt trotzdessen Ärger mit der Führerscheinstelle, zb in Form eines ärztlichen Gutachtens. Bei "normalem" Konsum von Menge und Häufigkeit ist der aktive THC Wert irgendwo nach 24-72 Stunden nicht mehr relevant nachweisbar, dann bist du also außerhalb des Owi-Bereichs. Dauerkonsumenten brauchen dafür auch länger als 72 Stunden..
So, weiter im Text: Das andere ist der THC COOH Wert, der sagt nur aus, ob du irgendwann in der Vergangenheit konsumiert hast. THC COOH ist der sog. Metabolit, ein Abbauprodukt aus der Leber. Das ist dann im Haar oder Körperfett abgespeichert. THC COOH ist länger nachweisbar. Je wieder nach KOnsumverhalten, Menge und Dauer, bis zu drei Monaten oder auch noch länger. Das ist aber nicht schlimm, solange deine THC COOH Wert unter 150 ng/l liegt, schaffen aber eh nur die härtesten Dauerkonsumenten.
Solltest Du nach 40 Tage nach Konum angehalten werden, ist alles cool. Evt lässt sich THC COOH nachweisen, aber Konsum und Fahren ist absolut ok, solange du richtig dazwischen zeitlich trennst. Das tust, wenn du mind als 24-72 Stunden nach Konsum nicht fährst, dann ist der aktive THC Wert ziemlich sicher unter 1,0.
@Aras: Du bist gefahren oder warst Du nur Beifahrer, hab ich so verstanden?
Der belegte Konsum von anderem BtM als Cannabis auch ohne Verkehrsbezug kann zur Versagung der Fahreignung und zum Verlust der Fahrerlaubnis reichen..Du wirst mit Maßnahme der Führerscheinstelle rechnen müssen. Ist nur die Frage, ob Du wenigstens noch eine MPU zur Abwehr des Entzugs machen kannst.
Meld Dich, wenn Du magst, sofort bei Herrn Schüller. Die Wartezeit muss unbedingt genutzt werden, um einen Wandel des Verahltens zu belegen. Ist evt schon zu spät dafür.. Daten stehen oben, gib Gas, wenn Du noch was retten willst. Ernsthaft viel Glück
Aras1995 (Donnerstag, 09 März 2017 14:56)
@bukem
Ich war Beifahrer.
Es ist von der FEB ein Fachärztliches Gutachten verlangt worden, dies verlangt von mir 1 urinscreening auf abruf.
Ich habe heute einen Termin mit meinem Anwalt.
Jetzt ist die Sache das ich Mittlerweile beim Bund bin und nur im meinem Urlaub (letzte Januarwoche) was geraucht habe.
Jetzt wird das screening wahrscheinlich nächste Woche oder so kurzfristig festgesetz nur bin ich ab Montag 2 wochen auf Übung.
Ist das ein Grund warum ich zu dem Screening nicht erscheinen kann ?
Um noch 2 wochen hinzuziehen. Denke bis dahin bin ich auch auf den Bezug der abbauprodukte THC COOH clean
Mit freundlichen Grüßen
Aras1995
Bukem (Samstag, 11 März 2017 13:09)
@Aras: Sofern Du tatsächlich hinreichend entschuldigt bist, sollte das lösbar sein. Du solltest am besten bei der FSST nachfragen, was für ein Beleg erforderlich ist. Ist das Wehrdienst? oder bist du da angestellt? Folgen für ein evt Arbeitsverhältnis solltest Du am besten vermeiden, frag doch bitte sonst deinen Anwalt, den bezahlst Du ja bereits dafür und der kennt deine Akte, wir hier nicht
Aras1995 (Montag, 13 März 2017 11:16)
@bukem
Bin beim Bund als Feldwebelanwärter (SAZ12)
Habe privat in einem Labor nen Test gemacht und liege bei 21ng/ml thc cooh.
Denke das ich bis nächste oder übernächste woche "clean" bin :)
Mit freundlichen Grüßen aras1995
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 13 März 2017 16:52)
@Aras1995: Die Sache kann für Dich berufsrechtlich kritisch werden, wenn Ihr Dienstherr davon Wind bekommt.
Was das äG angeht: Der THC COOH Wert muss nicht zwingend auf null sein, da der zumindest gelegentliche Konsum ja nicht verboten ist. Allerdings sollte man auf keinen Fall nach der Anordnung des äG noch Cannabis konsumieren. Sofern bei der Begutachtung angegeben wird, dass man jemals harte BtM wie Speed konsumiert hat, wird das die Fahrerlaubnis kosten. Das sei mal abstrakt angemerkt. Die Anordnung eines äG ist erstmal ein gutes Zeichen, denn der Behörde fehlt etwas, um die Fahrerlaubnis direkt entziehen zu können. Was ich allerdings nicht checke: Wenn Amphetamin im Blut gewesen wäre, hätte die Behörde direkt entzogen. Wenn nicht, hätte sie kein ärztliches Gutachten anordnen dürfen, jedenfalls nach meiner Sichtweise. Sind also noch einige Fragen offen. Zu bedenken ist aber immer: Der Konsum von BtM mit oder ohne Bezug zum Dienst kann zur Entfernung aus dem Dienst führen, wenn es hart auf hart kommt...https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/bet%C3%A4ubungsmittel-recht/drogen-und-berufsrecht-%C3%A4rzte-soldaten/
Aras1995 (Montag, 13 März 2017)
@rechtsanwalt Schüller
Ich konsumiere keine Harten Drogen mehr und auch kein Cannabis mehr, daraus habe ich auf jedenfall gelernt.
Die Bundeswehr bekommt davon nichts mit, das habe ich schon in Erfahrung gebracht.
Sie haben mit mir damals kein Blutbild gemacht nur den urinteststreifen.
Angaben habe ich bei der Polizei keine gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Aras1995
Alexandra (Samstag, 25 März 2017 15:17)
Hallo Herr Schüller,
unser Sohn wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf Drogen untersucht. Der Urintest war positiv, anschließend zur Blutabnahme in die Klinik. Im Anschluß hat er dann auch noch einer freiwilligen Wohnungsnachschau zugestimmt!!!! Gefunden wurden dann "Kleinstmengen Marihuana (0,1 Gramm)" , eine "Kräutermühle" und einen Vaporizer, mitgenommen haben sie die "krümel", die Gerätschaften nicht.
4 Wochen später kam der Bußgeldbescheid: 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte und 600 Euro Bußgeld zuzüglich Gebühren und Auslage.
Dann kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft wegen Strafverfolgung. Er sollte sich bei einer Sozialen Einrichtung melden, damit keine Strafverfolgung sattfindet. Hat er gemacht: Ergebis: 10 Sozialstunden, Strafverfolgung wird nicht aufgenommen.
Nun kam das Schreiben vom Landratsamt: THC mit 3,5 ng/ml und 14,8 ngTHC Carbonsäure. Damit ist bewiesen, das er nicht trennen kann und die Ungeignetheit zum Führen von Kraftsfahrzeugen feststeht. Eine Anordnung zur Beibrinung eines Gutachtens entfällt deshalb (§11Abs. 7 FeV). Innerhalb einer Frist von 2 Wochen kann er sich nun zur Sache äußern.
Er hat außerdem die Möglichkeit bis zu dieser Frist durch Unterzeichnung eines kostengünstigen Bescheides (40€) mit Rechtsmittelverzicht den Schein freiwillig abzugeben.
NAch Ablauf der Anhörungsfrist wird ein rechtsmittelfähiger kostenpfichitger Entziehungsbescheid zugestellt.
In dem ganzen Schreiben ist nichts von einer Frist zu finden, bis wann er den Führerschein wiederbekommen kann und unter welchen Voraussetzungen. Können Sie uns dazu etwas sagen und was wäre jetzt am Besten zu tun?
PS Wir wohnen in Bayern.
Bukem (Montag, 27 März 2017 08:04)
@Alexandra: Ich kann Ihnen zumindest den Tipp geben, unverzüglich zum Telephon zu greifen und Herrn Schüller zu kontaktieren. Die Fahrerlaubnis Ihres Sohnes soll grade dauerhaft entzogen werden, da seine charakterliche Eignung zum Fahrzeugführen wg des belegten zumindest regelmäßigeren Konsums von Cannabis bei gleichzeitigem Verkehrsverstoß behördlich abgesprochen wird. Die Fahrerlaubnis gäbe es dann künftig die nächsten 15 Jahre nur noch Beistehen einer MPU wieder.
Da ist bisher wohl schon einiges schief gelaufen und evt haben Sie alle das noch nicht besonders ernst genommen, ist es aber und das ganze war auch absehbar mit dem Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde. Dh, die Zeit hätte man jetzt schon anwaltlich sinnvoll nutzen können, um einen Entzug der FE zu vermeiden. Deshalb bitte jetzt keine Zeit mehr verschwenden, Hr Schüller ist bundesweit tätig, noch kann man hoffentlich was retten. Dann muss es aber jetzt heute losgehen. Aufrichtig viel Glück!
Alexandra (Montag, 27 März 2017 11:18)
Hallo Bukem,
wie, die nächsten 15 Jahre? Er kann aber doch schon früher zu einer MPU oder liegt das im ermessen der Behörde?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 27 März 2017 20:46)
@Alexandra: Dieser THC COOh Wert kann sich noch mit einem Einmalkonsum erklären lassen. Es sei denn, Sie kommen aus Schleswig Holstein. Oder aus bestimmten Gebieten in NRW. Rein wissenschaftlich betrachtet besagt dieser Wert nichts. Natürlich kann die MPU schon vorher gemacht werden, aber eine angedrohte Entziehung sollte man überprüfen lassen, da diese Anordnung wirklich häufig fehlerhaft sind. Melden Sie sich bei Bedarf. Aber bitte nicht erst einen Tag vor Fristende...
Andreas Bührer (Dienstag, 28 März 2017 06:20)
Guten Tag Herr Schüler,
Ich habe von Februar 2016 bis Februar diesen Jahres an einem drogenkontroll Programm teilgenommen und war nachweislich abstinent. Anfang März hatte ich dann die ersehnte mpu.
Komischerweise wurde bei dem dortigen Screening ein aktiver Wert bescheinigt den ich mir nicht erklären kann, zumal es auch bei der ärztlichen Untersuchung keinerlei Anzeichen auf irgendeine Art des Konsums gab. Zu dem heißt es in dem Gutachten dass mit der angewendeten Methode lediglich ein aktiver Wert von 5 ng/ml ermittelt werden kann, der Wert soll aber bei 6,9 ng/ml gelegen haben.
Ich bin ca 4 Wochen vor der mpu an der leiste operiert worden, kann das damit zusammen hängen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Bukem (Dienstag, 28 März 2017 08:04)
@Andreas: Sollen wir den Namen mal löschen? Natürlich kann es sein, dass etwa Opiate als Narkose- bzw später als Schmerzmittel verabreicht worden sind. Die bilden im körperlichen Abbau in der Leber die selben Metaboliten wie etwa nach Heroinkonsum.
Das sollte entsprechend ggü der Behörde vorgetragen und ärztlich belegt werden, Herr Schüller hilft auch da gern
Momo (Mittwoch, 29 März 2017 23:35)
Hallo Herr Schüller,
ist der Wert von 7ng THC und 13ng COOH hoch? Was sagt dieser Wert aus, wenn der Konsum 15-30min vor der Blutentnahme stattfand?
Bukem (Freitag, 31 März 2017 07:10)
@Momo: Jau, das kann man so sagen. Check mal bitte hier uaf der homepage unter dem "Drogen- und Verhaltens knowhow" die Unterseite zu THC Nachweiszeiten. Das dürfte einiges erklären. Wenn Du dann mehr Fragen hast, immer her damit
der erste Wert ist der sog aktiver THC Wert und sagt aus, ob du "bekifft" warst, also aktiv unter THC Einfluss standest, zum Zeitpunkt der Untersuchung. Der Grenzwert dort beträgt 1,0 ng/l, alles drüber beim Fahrzeugführen ist mindestens eine VerkehrsOwi mit 500 € Bußgeld, Punkten und Fahrverbot.
Ja, der ist bei Dir hoch. Deutlich zu hoch.
Das zweite ist der THC COOH Wert, das ist das Abbauprodukt aus der Leber. Das sagt aus, wie regelmäßig und wie viel das jeweilige Konsumverhalten ist. Dieser Wert ist bei Dir vergleichsweise niedrig.
Momo (Freitag, 31 März 2017 14:24)
Danke Bukem
Das heißt, das dieser Wert definitiv aussagt, das ich öfters konsumiert haben muss, auch wenn ich wie in dem Fall 15min vor der Blutabnahme zuletzt konsumiert habe?
Derzeit läuft ein Widerspruchsverfahren, da mein Anwalt meinte, das der Wert niedrig ist und es mit einmaligem Konsum probieren könnte. Aktuell Antwortete die Führerscheinstelle, das sie es nicht Entscheiden können aber wenn wir meinen, das ich jetzt bereits zur MPU antreten könnte, dann bekomm ich die Gelegenheit im April 2017 dies zu tun. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein halbes Jahr Abstinenz der MPU Stelle reicht inkl. 7 Sitzungen bei der Verkehrspsychologin? Ich war bereits bei einem Infoabend und die MPU Stelle meint, das die Verkehrspsychologin das entscheiden muss aber gestern meinte Sie, das es der Gutachter es entscheiden muss ob ein halbes Jahr reicht. Ich würde bei der MPU bei der Wahrheit bleiben, das ich des öfteren konsumiert habe. Das würden die merken, wenn ich Lüge und dann schaff ichs nicht. Nschdem darüber mit meiner Verkehrspsychologin geredet habe, meinte Sie, das es der MPU Stelle wichtig ist was sich jetzt verändert und es viele Leute gibt, die in der Akte was anderes stehen haben. Stimmt das?
Nun stellt sich auch die Frage ob die MPU Stelle dann ein Jahr Abstinenz wollen. Ich habe große Angst vor der MPU, weil ich gehört habe das es schwer ist ein positives Gutachten zu bekommen. Möchte mir aber durch das das die Führerscheinstelle schon sagt das ich bereits jetzt antreten könnte such machen will, wenn ich den Schein dadurch früher gewinne. Ich will meinen Führerschein so schnell wie möglich wieder haben..
Altuntas (Freitag, 31 März 2017 21:21)
Hallo,
erstmal Respekt sie geben hier sehr ausführlich infs,und seriös,,meine Frage:
ca.vor 23 tagen wurde ich von der polizei aufgehalten folge 1. Alkohltest danacht Urintest urintest war positiv auf THC ,anschliessend Blutentnahme Krankenhaus(THC 4,0 ng - Hydroxy-THC 2,2 ng - THC-Carbonsäure 51,4 ng)
nachdem die Ergebnisse so gravierend hochwaren hab ich mich dazu entschlossen bei der Polizei Auszusagen,natürlich habe ich nicht gesagt das ich seit jahren fast Täglich Cannabis rauche,ich bin seit meinem 14.lebensjahr banscheibenvorfall patient(2 facher Bandscheibenvorfall)und ca seit 6 monaten bekomme ich opiade verschrieben Tilidin und Dradamoltropfen gegen mein schmerzen imm Dezember 2016 wurde von Ärzten beschlossen das alle massnahmen bei mir nichts mehr bringen und wurde im Dezember 2016 ander Bandscheibe an 2 stellen operiert,nach der OP wurden die Opiade weiter verschrieben und die dosis auch erhöht ,damit ich die 3-5 monatiger phase wo man durch die Op noch schmerzen hat ,zu überstehen.Ich sagte bei der polizei aus das ich ca 2 wochen nach der OP die Opiade abgesetz habe und mich nach alternativer naturele schmerzmittel gesucht hab und durch Internet auf Cannabis gestssen bin und ca.seit 01.01.2017 gelegentlich ca.2-3 mal die woche Cannabis geraucht hab und gelegentlich mit joints auch ne cannabistee geraucht hab um die durch Op bestehende schmerzen zu lindern.auf die frage wieso ich die opiade nicht mehr genommen hab? hab ich die gewichtverlust was auch stimmt ,und die psychischebelastung nach der einnahme von opium tabletten angegeben,und auf die frage wieso ich nicht auf andere schmerzmittel ausgewichen bin?habe ich gesagt das ausser Opiade nichts mehr geholfen hat(was auch die wahrheit entspricht) angegeben.doch ich möchte hier die wahrheit sagen Cannabis konsumiere ich seit jahren,vor einigen Tagen bekame ich von Führerscheinstelle den üblichen brief Führerschein entzug usw. der haken der staatsanwaltschaft hat schon ein 2 monatiges fahrverbot gehängt wegen weil mein Auto entstempelt war und ich damit gefahren bin (wo ich aber schon mit eine geldbusse von staatsanwaltschaft in höhe von 2000 euro einverstanden war damit es nicht zum verhandlung kommt ) und vor 2 jahren hab ich mein führerschein für ein monat abgegeben weil ich mit 0,7 promille am steuer erwischt wurde.Da ich ein ehrlicher mensch bin gebe ich zu das das alles nicht so in Ordnung war und versuche mich auf die MPU zu vorbereiten ,wahrscheinlich (100%) muss ich eine zeit lang haarprobe abgeben.Oder nicht? und was denken sie wie meine chancen sind bei MPU und was erwartet mich noch strafrechtlich(so ungeföhre schätzung von Ihnen)
Seit dem vorfall kiffe ich nicht mehr und ehrlich geagtich dachte ohne kiffen kann ich nicht ,aber es geht auch ohne und fühle mich sogar besser.
vilen dank für ihre bemühungen um ein antwort
MFG ONUR
Altuntas (Freitag, 31 März 2017 21:26)
und noch eine Frage stimmt das ,das die polizei während der verkehrskontrolle nur eine test machen darf das z.B nach Alkohltest nicht mehr urintest verlangt werden darf,wenn ja hat das auswirkungen auf den verfahren vor gericht??
MFG
Onur
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 01 April 2017 11:25)
@Momo: Der THC COOH Wert ist niedrig. Ob er ausreicht, um darüber den zumindest gelegentlichen Konsum annehmen zu können, kommt darauf an, wo Du herkommst. Welcher Wert das klar belegt, darüber streiten die Gelehrten. Wenn Du nicht gerade aus Schleswig Holstein kommst, ist die Argumentation mit dem Einmalkonsum eine denkbare Option. Das soll recht häufig klappen, so hört man von hier und dort.
Was die bei der TüV Begutachtungsstelle an einem Infoabend ist scheißegal, die wollen Dich in ihren Kursen sehen und da kommen Sie am besten hin, wenn Sie sagen: Klar, öfter mal geraucht. Ergebnis: Lappen weg. Ergo: Nicht zum TüV zum Vorbereitungskurs, freie Verkehrspsychologen suchen. Bei AFN oder sonstwo. MPU jetzt macht keinen SInn, die sagen dann sehr vermutlich, dass der Mindestabstinenzzeitraum nicht erreicht ist und deshalb nicht positiv begutachtet werden kann. Alles daran setzen, den Einmalkonsum durchzudrücken und dann durch das ärztliche Gutachten retten. Mehr kann ich per Ferndiagnose leider nicht dazu sagen, will auch Ihren anderen Anwalt nicht ins Handwerk pfuschen, zumal der sich mit seiner Verteidigungsstrategie scheinbar auf dem richtigen Weg befindet. 6 Stunden Regel beachten.
Wenn ich doch mal in die Akte schauen soll, melden Sie sich bitte bei mir.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 01 April 2017 11:31)
@Altuntas:
Die Entziehung der Fahrerlaubnis scheint hier rechtmäßig zu sein, Sie haben es der Behörde ja auch leicht gemacht. Wie lange Sie ins Abstinenzprogramm müssen? Zwischen 6 - 12 Monate in Absprache mit dem Verkehrspsychologen und der Fahrerlaubnisbehörde.
DIe Frage nach den Chancen bei der MPU kann ich nicht beantworten: Ich kenne Sie ja nicht. Dazu müsste ich z.B. wissen, was Sie bereit sind zu tun, um von den Drogen wegzukommen, müsste mit Ihrem Therapeuten sprechen etc.
Dann müsste man Ihnen mal erzählen, wie das bei der MPU läuft. SInd einige Faktoren, die darüber entscheiden, ob man das besteht. Allerdings kann man sich echt gute Chancen erarbeiten, wenn man nicht gerade ein weltfremder Idiot ist. Ich helfe Ihnen gerne dabei, sich richtig vorzubereiten. Melden Sie sich gegebenenfalls.
Dusan (Samstag, 01 April 2017 22:28)
Hallo Herr Schüller,
Ich hatte eine Blutabnahme und hab heute erfahren das ich einen aktiven Wert von 1,5 hatte.
Welche Strafe bekomme ich hier in Bayern ? Wird mein Führerschein komplett entzogen ?
Hinzu kommt noch ich bin in der Probezeit und keine Vorstrafen oder Auffäligkeiten habe.
Dies ist mein erster Verstoß
Was kann ich tun um einen Führerschein Entzug zu verhindern ?
Vielen Dank schon im Voraus
Momo (Sonntag, 02 April 2017 11:57)
Danke Herr Schüller
Ich komme aus München.
Wir Versuchen es mit dem einmaligen Konsum. Aber ob wir damit durchkommen, weis ich nicht. Der Widerspruch wurde an die Regierung Oberbayern weitergeschickt. Ich zweifle nicht an meinem Anwalt aber konkrete Antworten bekomm ich nicht. Ein ärztliches Gutachten? Können Sie das bitte genauer Erläutern was in meiner Situation ratsam wäre?
Meine Verkehrspsychologin wird sich mit der MPU Stelle in Verbindung setzen. Sie ist Selbstständig und ich würde die MPU bei Avus in München machen wollen aber wenn Sie sagen, das ein halbes Jahr nicht reichen wird, dann hab ich keine andere Wahl als auf eine Antwort von der Rgierung Oberbayern abzuwarten und ein Jahr Abstinenz vorlegen kann?
Ich tu alles um meinen Führerschein zu bekommen. Die Antwort von der Führerscheinstelle scheint somit unrelevant zu sein?
Bukem (Montag, 03 April 2017 08:05)
Dusan: Es sind zwei unterschiedliche Verfahren, für den Verstoss gibt es ein Bussgeld mit Punkten und Fahrverbot.Zdem verlängert sich die Probezeit und du musst zur Nachschulung. Danach kannst Du davon ausgehen, dass sich in ein paar Monaten die Führerscheinstelle meldet, um deine Fahreignung zu überprüfen.
Deshalb nicht mehr konsumieren!Jedenfalls dann, wenn du deine FE behalten willst.
@Momo: Ohne deine Akte zu kennen, wird das nicht gehen, hier solche Antworten zu geben. Ich als dein bereits beauftragter und bezahlter Anwalt fände das auch wenig hilfreich. Herr Schüller ist übrigens bundesweit tätig
Dusan (Montag, 03 April 2017 16:35)
Danke für Ihre Schnelle Antwort
Ich habe so eben mit einer Verkehrspsychologin telefoniert diese meinte ich muss mit Sicherheit ein MPU machen! Da dies die Führerscheinstelle so entscheiden wird meinte Die Verkehrspsychologin. Kann man da etwas machen um ein MPU zuvermeiden? Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 April 2017 18:03)
@Momo: Bukem hat Recht - es ist untunlich, an Deinem Anwalt vorbei Ratschläge zu urteilen. Ich sagte bereits: Die Werte sind niedrig und ein expermimenteller Konsum darstellbar. Wenn das so abgenickt wird, geht es zum ärztlichen Gutachten, da die Behörde dann hintenrum nochmal probieren wird, den gelegentlichen Konsum nachzuweisen. Aber darüber sollten Sie seitens Ihres Rechtsanwalts für Verkehrsrecht aufgeklärt worden sein. Der sollte Ihnen auch gesagt haben, dass Bayern im Fahrerlaubnisrecht in Sachen Cannabis relativ moderat ist. Ihr Vortrag ist etwas konfus...die Fahrerlaubnis ist doch noch gar nicht entzogen, also warum kommt jetzt das Thema MPU auf den Tisch? Soweit ist es doch noch nicht. Nochmals: Lassen Sie bitte auch Ihre Psychologin nicht die DInge mit der MPU Stelle klären, sondern lassen Sie das den Anwalt macht. Denn Psychologen müssen nicht immer das richtige sagen, glauben Sie mir das bitte. Hier sieht es so aus, als hätten Sie die Hosen voll und niemand nimmt Ihnen etwas die Angst - das würde ich gerne machen - aber wie Bukem bereits sagte: Dazu brauche ich Akteneinsicht. In solch existentiellen Dingen müssen Sie einfach einsehen, dass man solche Fragen nicht einfach forenbasiert sich beantworten kann. Ob Ihr Anwalt was auf der Pfanne hat, weiß ich nicht. Wenn Sie mehr Klarheit haben wollen, können Sie sich gerne bei mir melden. Es gibt immer Möglichkeiten, gerade jetzt, wo das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Aber Sie müssen mal aus dem Quark kommen...
@Dusan: Fahrverbot ein Monat auf jeden Fall, Entziehung der Fahrerlaubnis je nachdem, was in der Akte steht. Wenn der Führerschein wichtig ist, ist es unabdingbar, sofort Akteneinsicht nehmen zu lassen, denn nur der Akte lässt sich entnehmen, wie man Sie am besten vorbereitet, ob man entspannt sein kann oder jetzt schon Vorbereitungsmaßnahmen in Sachen Ausnahmeregelungen im Sinne der FeV zu treffen, die im Ernstfall die Fahrerlaubnis erhalten können, obwohl im Moment der Rauschfahrt die Voraussetzungen für die Entziehung eigentlich vorlagen. DIe Aussage von Bukem, die Fahrerlaubnisbehörde würde sich dann früher oder später melden, ist richtig, greift aber zu kurz, denn es ist ja nicht klar, was die Behörde dann von Ihnen will.
Wenn man sich da absichern will, muss man Akteneinsicht nehmen und den Schwebezeitraum bis zu einer Entscheidung der Behörde sinnvoll nutzen etwa durch den Besuch eines Verkehrspsychologen. Man kann also Chancen für alle denkbaren Verfahrensszenarien erarbeiten. Bei Bedarf melden Sie sich. Je früher, desto besser. Ihr Konsum von Cannabis ist hoffentlich eingestellt.
Tim2 (Dienstag, 04 April 2017 22:18)
Kann bitte der Post #101 von Tim beantwortet werden ? Das verstehe ich nämlich auch nicht . Vielen Dank
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 April 2017 10:04)
@Tim hoch zwo:
Ist nicht ganz klar, was Tim meint mit der Verteidigungsfähigkeit nach 6 Tagen abstinenz.
Seine Annahme, dass selbst bei extremen Konsumenten Wert von 200 ng/ml THC COOH (meinte er vermutlich) nicht erreicht würden, ist leider falsch. Ich habe hier Spitzenwerte von bis zu 500 ng/ml THC COOH bei Leistungskiffern und von über 250 ng/ml THC COOH nach 1 Woche Amsterdam Bong Eskalation quer durch die Coffeeshops dieses Sündenpfuhls. Also: Nach ein paar Tagen Dauerkonsum kann der Wert schnell auf mindestens 150 ng/ml anwachsen, das geht wirklich schnell und braucht keine lange Vorlaufzeit.
Und wegen der Halbwertszeit von ca 5 - 7 Tagen des THC COOH sollte man das Auto dann mindestens 2 Wochen stehen lassen.
Was die paar Monate angeht: Solange braucht es bei Dauerkonsumenten von THC haltigen Produkten, bis das Blut / Urin wieder frei von THC COOH ist. Das ist also eher relevant, wenn man Abstinenznachweise liefern muss.
Ob und wann man wieder verteidigungsfähig ist, weiß ich auch nicht :-) Grundsätzlich halte ich die meisten Leute hier für verteidigungsfähig, allerdings mitunter für wenig einsichtsfähig :-)
Dusan (Mittwoch, 05 April 2017 12:12)
Mein Konsum ist schon seit 3 Wochen eingestellt
Was muss ich dann beim Verkehrspsychologen machen oder besser gesagt was soll ich ihn sagen ?
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 05 April 2017 19:07)
@Dusan: Was Sie dort vortragen sollten, kann ich Ihnen gerne im Detail im Rahmen eines Mandats erklären. Wenn Sie beruflich darauf angewiesen sind, sollten Sie das mal tunlichst in Angriff nehmen und das nicht nur durch das Lesen von Forenbeiträgen versuchen, in den Griff zu kriegen.
Wenn der Führerschein wichtig ist, muss die Akte her, da geht kein Weg dran vorbei. Ich sagte bereits, dass Sie sich gerne melden können. Deutlicher kann ich leider nicht mit dem Zaunpfahl winken. Ihre Fahrerlaubnis ist in Gefahr und egal, an welchen Anwalt Sie sich wenden werden: Er wird Geld nehmen, so hart ist das Geschäft.
Momo (Donnerstag, 06 April 2017 13:05)
Hallo,
ich habe am 25. Januar einen Bescheid erhalten und durfte zum eintreffen des Bescheids nicht mehr Auto fahren und musste den Führerschein innerhalb einer Woche abgeben.
Eine klare Antwort werde ich erst zum MPU Termin erhalten. Diese Information habe ich von meiner MPU Stelle bekommen.
Ihnen meine Akte zuzuschicken halte ich für sinnlos, da ich bereits einen Rechtsanwalt habe.
Aber möchte mich gerne nochmal zum aktuellen Stand äußern.
Da ich bei der MPU die wahrheit sagen muss, da Lügen nichts bringt, muss ich mich wohl damit abfinden, das ich keine Antwort vor dem MPU Termim erhalten kann, die aussagt ob der Abstinenzzeitraum reicht.
Der Widerspruchsverfahren wurde an die Regierung nach Oberbayern weitergeschickt und nun muss man abwarten, was sie Antworten werden. Ich bezweifle, das sie Entscheiden werden, das sie von einer MPU absehen. Ob es alternativ zur MPU etwas gibt, was ihnen reichen könnte, weis ich nicht.
Das Problem ist, das ich als ich aufgehalten wurde, eine Aussage gemacht habe "ich habe einen Tag vorher gegen 16:0Uhr zuletzt konsumiert" dazu geführt hat, das sie mir nun keinen Glauben schenken und nicht auf meine Korrektur eingehen.
Traurig wie ungenau das alles geregelt ist und egal wie die jetztige Einstellung zum Drogenkonsum ist, der Abstinenzbeleg auch entscheidend ist.
Strafe muss sein aber die Art und Weise wie das passiert, ist meiner Meinung nach "unterste Schublade".
Gerne halte ich Sie und andere auf den neusten Stand.
Dome (Donnerstag, 06 April 2017 16:31)
Hallo Herr Schüller. Ich musste gestern ein drogentest im strasenverkehr machen. War mit dem auto unterwegs. Der war thc positiv. Habe den letzten vor ca 3.5 wochen geraucht. War aber ab und zu in einem Raum in dem gekifft wurde danach noch. Ich habe aber nur 2 wochen geraucht mitte Februar bis anfang März. Und auch nicht täglich nur jeden zweiten tag ungefähr. Nach dem letzten joint habe ich eine diät begonnen und binnen 4 wochen bis dato ca 10 kg abgenommen. Jetzt meine frage: könnte es sein das ich über den 1nangogramm pro milliliter blut komme sodass mein Führerscheins entzogen wird ? Könnten sie mir bitte weiterhelfen. Ich hab keine Ahnung was ich machen soll. Vielen dank im vorraus.
Peter (Donnerstag, 06 April 2017 18:15)
Hallo Herr Schüller,
erstmal danke dass sie alle Fragen hier beantworten. Ich habe damals 2013 eine MPU wegen Cannabis erfolgreich hinter mir ( Werte: 14,2 Aktiv (THC-COOH 173 + ) . Meine Frage: Sollte man mich noch einmal mit einem Wert UNTER 150 ng/ml ( kein aktives THC) anhalten ,bin ich dann trotzdem den Führerschein gleich wieder los ( 2te. MPU)??? Oder falle ich damit unter den gelegentlichen Konsum wie jeder andere und damit nur zu einem Ärztlichen Gutachten? Kommt der FSST damit gleich wieder Zweifel auf und meine erste MPU wird mir damit zu Lasten gelegt? Wäre man, trotz erster MPU und den werten unter 150 ng/ml Verteidigungsfähig?
Vielen Dank im vorraus
Bukem (Donnerstag, 06 April 2017 21:32)
@Momo: Das ist leider müßig. Letztlich erfüllt die Fahrerlaubnisbehörde nur ihren gesetzlichen Auftrag. Das finde ich insoweit ganz beruhigend. Konsum und Fahren schließen sich eben nicht aus, wenn man es richtig macht. Ich hab aber auch leicht reden, ich bin nie Betroffener gewesen. Sag gern Bescheid wie es weiter geht.
@Dome: Zunächst bitte Ruhe bewahren. Es ist jetzt alles abhängig von deinen ja noch unbekannten konkreten Werten und dem, was Du ggü der Polizei zu deinem Konsumverhalten für Angaben gemacht hast. Sowas wie, ich rauche nur ab und zu, wäre zb unvorteilhaft. Denn erst der THC Verstoß mit mehr als 1,0 ng und der belegte wenigstens gelegentliche Konsum können zum Verlust der FE führen.
Es kann tatsächlich durch Diät und Änderung der Lebensgewohnheiten zu einer späteren Erhöhung deiner Werte kommen vgl den Aufsatz oben.
Sinnvollerweise solltest Du überlegen, ob Du anwaltliche Hilfe benötigst, etwa weil du die FE beruflich brauchst.
Dann bist Du hier bei Herrn Schüller richtig, Kontaktdaten stehen oben, meld dich bitte möglichst zeitnah
Bukem (Donnerstag, 06 April 2017 21:38)
@Peter: Gute Frage. der /gelegentliche Konsum und die Fahreignung schließen sich nicht aus, wenn man es richtig angeht, also richtig zeitlich ausreichend trennt und notfalls ggü Behördenvertretern dies auch richtig kommuniziert. Man kann sogar eine MPU mit gelegentlichem Konsum bestehen. Wir haben hier zu dem Fahrerlaubnisrecht Menüpunkt entsprechende Aufsätze.
Wichtig ist, dass du nie wieder mit einem aktiven THC Wert im Verkehr auffällst. Alles weitere mag Dir Herr Schüller erklären, der kann das viel besser ;)
Cala (Freitag, 07 April 2017 07:17)
Das die Werte schnell hoch gehen, kann ich nur bestätigen. Hab 1 Jahrlang jedes Wochenende geraucht und die letzte Woche im August sowie erste im September täglich. Hab einen Wert von 6,1 aktiv und 283 abbau am 5.9.2016 gehabt.
Digga (Dienstag, 18 April 2017 02:55)
Hallo herr schüller
Hatte heute eine polizei kontrolle bei der ich die tests verweigert habe wurde dann zu wache mitgenommen . Nach hi und her warum weshalb ich kein urin abgeben will haben die netten herren in grün dann angefangen wischtests zu nehmen von meinem führerschein und von meinem perso wo einer positiv war auf Cannabis war. Somit hatten sie was das ich mich einem bluttest unterziehen sollte . So jetzt meine frage ich habe das rauchen komplett eingestellt seit 25tagen und habe es auch nicht mehr vor da mir der schein wichtiger ist , davor war ich dauerkonsument 4-5dinger am tag habe ich was zu befürchten ? Zu meinem konsumverhalten habe ich geschwiegen und nix gesagt . Habe erst vor kuzem mein schein bekommen.
Danke für die zeit und die anwort .
Digga (Dienstag, 18 April 2017 02:59)
Wollte noch ergänzen das ich urintest zuhause mache und die bei 150cutt off negativ sind und bei 50cutt off heute nach der bluttabnahme leicht kommen beide streifen also denke ich habe ich sowas rum beim cutt off 50 . Komme aus bayern.
Danke für die zeit
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 20 April 2017 09:49)
@Alle: Ich bitte um etwas Geduld, die Fragen werden zeitnah beantwortet, ich klopf mal bei Bukem an, ob der das machen kann :-)
Paul (Donnerstag, 20 April 2017 16:51)
Wie schätzt ihr meine Werte ? Habe Mittwoch nachts und Donnerstag nachts bisschen geraucht und das zum erstmal in meinem Leben. Freitag Abend gegen 23 Uhr wurde mir Blut abgenommen von der Polizei. Es liegen ca 20 Stunden zwischen dem letzten Konsum und der Blut Abnahme. Wie hoch schätzt ihr meinen aktiven Wert ? Hab ich etwas zu befürchten ?
Bukem (Donnerstag, 20 April 2017 20:07)
@Digga: Ich habe Fragen, Digga..Du bist in der Probezeit? Wann war der Vorfall? Wann der letzte Konsum vor der Untersuchung? Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor?
Zwei Dinge sind schon absolut richtig: Keine Angaben zum Konsumverhalten und dann bitte Konsum einstellen, bis alles erledigt ist.
Je nach Antwort der Fragen oben geht es so weiter: Es ist ziemlich alles von Deinen Werten abhängig. Solltest Du über 1,0 ng aktivem THC liegen drohen Ordnungswidrigkeit, ein Monat Fahrverbot und Bussgeld + Kosten für die Untersuchung. Zusätzlich sind Ärger und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde vorprogrammiert. Solltest du in der Probezeit sein, noch mehr Ärger mit Nachschulung und Verlängerung der Probezeit und bei nochmaligem Verstoss Verlust der FE.
Solltest Du unter 1,0 ng liegen, keine Owi, keine Kosten, aber grds auch Ärger mit der Fahrerlaubnisbehörde wohl in Form eines äG.
Egal wie es weiter geht, in Zukunft immer trennen, heisst Konsum ist ok, solange Du dann nicht fährst und am besten 72 Stunden nach Konsumende mit dem Fahren wartest.
Für den Fall eines Gutachtens oder sogar MPU: THC COOH ist grds je nach Konsummuster- und Menge bis drei Monate nachweisbar. Solltest Du über 1,0 ng aktivem THC liegen, reicht dann noch ein THC COOH Wert, um einen wenigstens gelegentlichen Konsum zu belegen, was in Verbindung mit dem THC Verstoss zum Verlust der FE reichen kann, nicht muss. Wenn Du extrem sicher gehen willst, kannst Du die Wartezeit nutzen, um einen Anwalt und Verkehrspsychologen zu kontaktieren, zb den extrem begabten Herrn Schüller hier, der dann vortragen könnte, dass der Konsum ein einmaliger längerer Ausrutscher war und du nun einen wesentlichen Verhaltenswandel erfahren hast. Dann könnte ein Entzug der FE vermieden werden.
Um das alles abzuschätzen, wann vor der Kontrolle war der letzte Konsum?
Meld Dich und gib Infos ;)
Bukem: (Donnerstag, 20 April 2017 20:11)
@Paul: Ganz schwer zu sagen, das hängt von deinen Werten ab. Warst Du über 1,0 ng THC aktiv, ja, dann gibst Ärger ( ich kopier aus der obigen Antwort ;) )
Solltest Du über 1,0 ng aktivem THC liegen drohen Ordnungswidrigkeit, ein Monat Fahrverbot und Bussgeld + Kosten für die Untersuchung. Zusätzlich sind Ärger und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde vorprogrammiert. Solltest du in der Probezeit sein, noch mehr Ärger mit Nachschulung und Verlängerung der Probezeit und bei nochmaligem Verstoss Verlust der FE.
Solltest Du unter 1,0 ng liegen, keine Owi, keine Kosten, aber grds auch Ärger mit der Fahrerlaubnisbehörde wohl in Form eines äG.
Egal wie es weiter geht, in Zukunft immer trennen, heisst Konsum ist ok, solange Du dann nicht fährst und am besten 72 Stunden nach Konsumende mit dem Fahren wartest.
Ob Du da drüber warst, hängt von der Menge und dem Gehalt des Cannabis ab.
Bitte nicht mehr konsumieren bis auf weiteres und meld dich, sobald Du Antwort hast
Digga (Donnerstag, 20 April 2017 23:09)
Also der letzte konsum war 25 tage vor der blutabnahme . Da habe ich aufgehört und werde es ganz sicher nicht mehr anfangen
Digga (Donnerstag, 20 April 2017 23:13)
Nein ergebnisse kommen in 3wochen so wie gesagt wurde . Mach auch keine diäten oder so bin eher am aufbauen von masse in den letzten wochen . Ja bin probezeit . Und die test was ich zuhause mache sind 50ng cut off und die sind negativ
Digga (Donnerstag, 20 April 2017 23:16)
Danke für die antwort und zeit
Paul (Freitag, 21 April 2017 01:23)
@Bukem Danke für die Antwort. Hoffe das der Wert unter 1,0 ist. Rauchen werde ich nicht mehr, wollte es an dem Tag nur probieren, dass ich 20 Stunden später angehalten werde ist einfach nur Pech... Mir selbst wird von Hardcore kiffern gesagt, dass mein Wert nicht so hoch sein kann da es meine erster joint war. An den zwei Tagen habe ich vielleicht einen Joint geraucht.
Paul (Freitag, 21 April 2017 01:29)
Mir wurde auch gesagt, dass ich als nicht Konsument schneller abbau als jemand der schon länger raucht, stimmt das? Ich will bloß keine mpu bekommen wegen eines Mals. Mich fuckt die ganze Situation einfach nur ab und das warten aufs Ergebnis.
Bukem (Sonntag, 23 April 2017 11:33)
@Digga, Was auch immer Du mit Dauerkonsument wirklich meinst, aber 25 Tage nach dem letzten Konsum ist der aktive THC Gehalt sehr sicher sehr deutlich unter den 1,0 ng. Dann ist zwar THC COOH nachgewiesen worden, der sagt aber nur aus, dass Du mal konsumiert hast. Konsum und Fahren ist solange ok, solange du weiter richtig trennst.
Wir machen Regeln wie bei fightclub: Sprich nie über den Konsum. Trenn richtig, also mindestens 24 h besser mehr nicht fahren, nach 72 h sollte wirklich alles recht save sein. und sprich nicht über den Konsum. Hab im Auto nichts dabei, auch keine Paper oder Stummel im Aschenbecher.
@Paul: Ich versteh schon, aufregen bringt jetzt aber nichts. Was hast Du denen denn gesagt? Auch wenn Du über 1,0 ng liegen solltest ( und tatsächlich spricht viel dafür, dass es nicht so sein wird), kannst Du tatsächlich einen Erstkonsum behaupten, der sich so auch durch deine Werte bestätigen lassen sollte. Solange dir ein gelegentlicher Konsum, also zwei-oder mehr mal, nicht nachgewiesen werden kann, ist erst mal alles save. Wenn Du wirklich absolut sicher sein möchtest, schon jetzt optimal vorgehen zu wollen, kannst Du Dich natürlich offiziell bei Herrn Schüller melden und Dich vorsorglich beraten und vertreten lassen.
Digga (Sonntag, 23 April 2017 12:31)
Hab ich was zu befürchten?
Digga (Sonntag, 23 April 2017 12:32)
Weil ich in der probezeit bin
Bukem (Montag, 24 April 2017 20:04)
@Digga: Also, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist nach 25 Tagen vor der Untersuchung kein aktives THC mehr nachweisbar. THC COOH schon, aber das ist schlimm, heisst nur, man hat halt mal konsumiert. Im worst case könnte hier zwar ein äG angeordnet werden, aber das bestehst du easy, wenn du glaubhaft versicherst, dass du eben richtig trennst zwischen Konsum und Fahren, weil du immer 72 Stunden wartest. Falls was kommen sollte, meld dich bitte nochmal
Digga (Montag, 24 April 2017 20:15)
Alles klar werde euch auf dem laufenden halten . Danke für die infos und die zeit!
Anonymous (Dienstag, 25 April 2017 16:12)
Sehr geehrter Herr Schueller, liebe Bukem,
Ich bin durch tagelange Recherche auf ihre Website gekommen und bedanke mich für den gut organisierten Informationsfluss.
Nun zu meiner Sache. Ich wurde angehalten von der Polizei angehalten. Diese hat mich über ein paar hundert Meter in der Nacht ohne Licht verfolgt (ich sah sie trotzdem im Rückspiegel und verhielt mich unauffällig, aber regelkonform). Angekommen meinte eine Polizistin, dass es nach Marihuana riecht und fing kurz drauf an mein Fahrzeug zu kontrollieren. Auf die Frage ob ich Drogen konsumiere hab ich nein geantwortet. Auf dem Rücksitz wurde ein Krümmel, ein gedrehter Tip, sowie ein Longpape gefunden. Also szeneübliches Material. Nebenbei habe ich einem Reaktionstest freiwillig zugesagt um zu beweisen, dass ich nicht unter Einfluss fahre. Mein Kofferraum wurde noch durchleuchtet und dann wurde ein Pisstest abverlangt. Hier sagte ich der Polizei dann, dass ich einen Zeugen rufen möchte, damit ich abgesichert bin. Dies durfte ich. Als mein Zeuge da war, habe ich den Pisstest abgelehnt, mit der Begründung, dass mein Vater der Wagen gehört (eingetragen im Fahrzeugschein) und ich das Auto sehr selten fahre. Die Polizei telefoniert also ne halbe stunde rum und irgendwann kommt die Meldung: ist zu wenig, lasst ihn gehen. Einer der Polizisten meinte dann dass er eine Meldung an die Führerscheinbehörde machen wird. Nun weiss ich nicht, ob ich evtl. Demnächst abpissen oder mir Blut abgenommen wird. Ich konsumiere zwar immer noch etwas THC, habe nun aber beschlossen den Konsum einzustellen.
Zu mir: Ich habe (noch)nicht diagnostiziertes ADHS und habe in THC ein Lösungsmittel gefunden(seit dem 10.03.2017 ist THC verschreibbar für ADHS Patienten) das mich gesellschaftlich anpassfähig macht, das die auftretendem Depressionsschübe ertragbar macht und zudem steigert es in geringen Mengen meine Konzentrationsfähigkeit (ich studiere, daher ist das der wichtigste Grund)
Kann es beim vorliegenden Fall zu einer Konsequenz kommen von der Führerscheinbehörde?
Ich habe im Mai (nach 3 Monaten Wartezeit) einen Arzttermin um mir die entsprechende Diagnose geben zu lassen.
Worst case:
Ich muss eine MPU machen, ich bekomme dann aber die Diagnose vom Arzt und auch Cannabis verschrieben. Inwiefern wirkt sich das auf die MPU aus? (Mpu wegen cannabis natürlich).
Vielen Dank jetzt schon mal für die Antworten.
Bukem (Dienstag, 25 April 2017 19:40)
@Anonymus: Zunächst erstmal: Es ist wirklich wenig klug, beim Autofahren BtM oder "szeneübliches Material" mit sich zu führen. Da ist auch ohne entsprechende THC Werte Ärger einfach vorprogrammiert.
Es ist nichts passiert, es ist keine Untersuchung erfolgt. Anscheinend gibt es nicht einmal ein Strafverfahren wg des Krümmels wg BtM-Bestzes? Das würde mich sehr wundern, weißt Du noch Näheres? Solange keine verwertbaren Untersuchungen deines Blutes erfolgt sind, kann auch ein THC Verstoss nicht belegt werden.
Das einzige, was überhaupt passieren kann, ist (dies aber eher theoretisch) das die Führerscheinstelle Dein Konsumverhalten mittels eines äG erforschen will.
Du musst aber künftig aufpassen. Keine Angaben bei machen zb, hast Du ja schon gut gemacht. Nicht mehr beim Fahren "was" dabei haben.
Konsum an sich ist führerscheinrechtlich völlig unbedenklich, solange du zwischen Konsum und Fahren richtig zeitlich trennst, dann ist kein aktives THC mehr nachweisbar. Richtig trennen tust du bei einer mindestens 24 besser 48 oder sogar 72 stündigen Pause.
Die Frage, ob sich THC Konsum medizinisch in Bezug auf die Fahrerlaubnis auswirkt: Auch dann darfst du nicht unter Einfluss fahren! Ganz klar. Richtig trennen und alles ist gut
Anonymous (Dienstag, 25 April 2017 23:12)
Hallo Bukem,
danke für die schnelle Antwort. Selbstverständlich wird sowas sich nicht mehr in meinem Besitz befinden, während ich auto fahre.
Es gab weder eine Blutuntersuchung, noch wurde ich gefragt, ob das meins ist. Das Longpape sowie der Tip wurde sichergestellt genau wie der klitze kleine Krümmel.
Ich denke die Frage mit dem Besitz wollten sie klären, als sie mich gefragt haben, wem das Auto gehört.
Von einem Strafverfahren war seitens der Polizei keine Rede, auch habe ich meinen Führerschein nach der Kontrolle zurück gegeben.
Welche Auswirkungen hat diese Meldung nun jetzt, wenn ein äG eher theorethisch ist ( dieser dient doch nur dazu den gelegentlichen Konsum zu belegen, die zweite Vorraussetzung (mehr als 1,0 ng/ml THC im Blut) der Drogenfahrt ist doch nirgends gegeben, weil mein Blut nicht untersucht wurde.
Kann es sein, dass die Behörde mich zum Blut abnehmen bestellen will?
Dome (Donnerstag, 27 April 2017 00:15)
Hallo herr schueller.
Ich warte nun schon seit dem 05.04.17 auf mein blutergebnis wegen thc am steuer. Habe davor aber 4 wochen nichts mehr geraucht. Aber in den letzten 2 monaten stark abgenommen. 12 kg ca. Ist das ein gutes zeichen wenn ich solange auf das ergebnis warten muss. Kann es sein das die ein osychologisches spiel mot mir treiben ? Liebe grüße
Ca (Donnerstag, 27 April 2017 23:41)
Hallo Herr Schüller!
Also ich schildere meine Situation:
Ich wurde vor ca. 7-8 Jahren am Bahnhof (in Hessen) von der Polizei kontrolliert (ohne Auto, damals kein FS!) hatte 0,2g Hasch dabei,was die Polizei auch gefunden hat. Leider kann ich mich nicht mehr erinnern,was ich da ausgesagt habe! Die sagten zu mir ich sollte am nächsten Tag auf die Wache... ich naiv und unerfahren glaubte unseren "Freunde und Helfer" und ging hin. Es wurden Bilder von mir gemacht und Fingerabdrücke genommen...komisch war,dass die am Empfang nichts von mir wussten als ich mich angemeldet hab,aber die Polizei sagte mir am Tag des Vorfalls "morgen um 11:00 Uhr auf die Wache" es klang für mich so dass ich es musste! (Später erfuhr ich,dass ich es hätte nicht machen sollen!) naja lange Rede kurzer Sinn...bin ich nun in der Datenbank der Polizei! <--wann verjährt der Eintrag?(Führungszeugnis ist sauber + verfahren wurde eingestellt + nicht mehr auffällig gewesen)
Konsumiert habe ich über 10 Jahre und nicht wenig...nur im letzten Jahr kurz vor den FSerweb (im September) wurde es seltener! Auto gefahren bin ich auch selten,da ich kein eigenes Auto hatte! Nun seit 3 Wochen habe ich mir ein Auto gekauft und das Rauchen eingestellt...naja nicht ganz,d.h. Wenn ich mal 1-2 Jonnys rauche, dann fahre ich ca. 3 Tage nicht! Da ich mir gut vorstellen kann,dass falls die Polizei mich anhält,mich direkt testen wollen(wegen dem Vorfall) dank dieser GEILEN Seite und Ihnen Herr Schüller weiß ich wie ich handeln muss (also alles verweigern) und wie ich hier entnehmen konnte,werde ich kein strafbaren aktiven THC wert mehr haben,aber THC COOH schon... das letzte mal als ich geraucht habe,war es am 22.04.17 gg 00:30 so ca. 2g! Da ich immer vom schlimmsten ausgehe,habe ich mir THC Tester GW 20ng geholt und auch nach 5 Tage ist der Test positiv!!! Deswegen fahre ich noch nicht...meine Frage ist wenn ich z. B. morgen angehalten werde und alle Test/Aussage verweigere und mit auf die Wache gehen muss,damit die mir Blut abzapfen und einen THC COOH Wert Feststellen,kann mein FS in Gefahr sein??? (befinde mich noch in der Probezeit) Bzw. würde das die Führerscheinstelle mitbekommen? Was sind dann die Folgen? Danke im Voraus!!! ;-)
Bukem (Freitag, 28 April 2017 07:19)
@Anonymus: Wie Führerschein nach der Kontrolle zurück gegeben? Du meinst, nach der Kontrolle vor Ort ist dir die FE wieder ausgehändigt worden? und nicht so etwas wie, ist einbehalten worden auf dem Polizeirevier?
Eine Blutuntersuchung wäre mangels eines THC Verstoßes sinnentleert. Trotzdem bitte weiter auf die richtige Trennung zwischen Konsum und Fahren achten, immer!
@Dome: Nee, drei Wochen ist durchaus normal mit der Wartezeit. Ich halte das für kein Spielchen. Du musst abwarten und bitte weiter nicht konsumieren.
Bukem (Freitag, 28 April 2017 17:41)
@Ca: Klingt gut, dass Du bewußter konsumierst und auf die richtige Trennung achtest
Deine Fahrerlaubnis ist bei zwei Varianten in Gefahr: 1. THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng aktivem THC und dem Nachweis durch Untersuchung oder unüberlegte Einlassung des Betroffenen des gelegentlichen Konsums.
2. THC COOH Wert von über 150 ng/ml ( schaffen nur Hochleistungskiffer bei längerem Zeitraum und erheblicher Menge)
Solltest Du angehalten und THC COOH nachgewiesen werden, heisst das nur, dass du in den letzten Monaten mal konsumierst hast. Konsum ist nicht verboten und ohne aktiven THC Verstoss mit als 1,0 ng auch verkehrsrechtlich unbeachtlich.
Die FSST wird von der Polizei und StA natürlich über BtM Verstösse unterrichtet, in der Probezeit würde ein einmaliger Verstoss eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit nachsichziehen.
Ca (Freitag, 28 April 2017 19:29)
Ein riesen Dank für die Antwort Bukem!!!
Aber nehmen wir an,(da ich THC Tester Grenzwert 20ng zuhause hab und diese benutzt auch die Polizei wenn die testen) ich werde angehalten und weiß das der Test negativ fallen wird,dann kann ich doch zustimmen. Ohne das ich was über meinem Konsum Aussage,dann können die mir noch weniger...sprich weder auf die Wache mitnehmen,noch feststellen,dass THC COOH bei mir vorhanden ist...um das bei der FSST weiterzuleiten zu können!!! (SCHEISS PROBEZEIT) :(
Und eine letzte Frage noch... weißt Du was über die Dauer der Löschung der Daten bei der Datenbank der Polizei?!
Vielen Dank nochmal...
anonymous (Samstag, 29 April 2017 17:29)
Wie schaut es eigentlich aus, wenn man an sich schon übergewichtig ist 100kg und zudem seit min. 1 Jahr dauerkonsument.
Wie stark ist der einfluss bei den anstehenden abstinenznachweisen!?
Sagen wir ich bin seit 3 monaten abstinent und gehe in die die phase des abstinenznachweises für das folgende jahr.
Durch den wegfallenden Konsum hat man weniger appetit und entsprechend auch mehr drang zur Bewegung (Ablenkung vom Entzug).
Das Fett wird ja entsprechend dann abgebaut, und wie ich das richtig verstanden habe, das THC (oder THC-COOH?) in das Blut und den Urin diffundiert.
Wie wird da unterschieden, was aktiv konsumiert wurde und was vermutlich bereits viele monate in der vergangenheit liegt? Ist irgendwann ein ende dieser diffusion?
Wie soll ich mich denn nun verhalten um ein positives screening zu bestehen?
Theoretisch wäre auf dieser Grundlage ein Abstinenznachweis niemals positiv möglich...
Bukem (Montag, 01 Mai 2017 09:42)
@Ca: Versteh ich nicht? Willst Du mit denen Katz und Maus spielen? Wozu? Grundsätzlich solltest Du Risiken minimieren und Dich zwar kooperativ verhalten, aber eben auch keine unnötigen Angaben machen.
Was meinst Du genau mit "Daten"? bzw welche? Etwaige BtM-Verstöße sehen die dauerhaft im Zweifelsfall, auch wenn schon Einträge im Führungszeugnis evt schon gelöscht sind
@Anonymus: Das kann man so pauschal leider überhaupt nicht sagen, da jeder Mensch einen anders ausgeprägten Stoffwechsel hat. Das sind Faktoren, die sich bemerkbar machen können, aber nicht bei bei jedem müssen.
Bei dir gabs doch sowieso keinen THC Verstoss, also ist das eigentlich eine müßige und theoretische Fragestellung?
Ca (Montag, 01 Mai 2017 12:00)
Nein Bukem, es geht nicht um Katze und Maus zu spielen sondern darum,dass ich mein Auto 3-4 Tage stehen lassen kann,eventuell eine Woche...aber nicht 3 Monate um 0 ng THC COOH zu haben!(seit dem 22.04) Werde jetzt auf jeden Fall auch bis Beendigung meiner Probezeit nichts mehr konsumieren! Aber wenn ich doch den Test verweigere,dann stellen die doch noch THC COOH fest (durch Blutabnahme)...(und wie du geschrieben hast, wird meine Probezeit verlägert + Aufbauseminar) und wenn ich den Test zustimme und es ist negativ,dann sieht die Polizei : ok negativ...dann kann ich doch in Ruhe weiter fahren!?
Aj meine Daten(Bilder + Fingerabdrücken vor 7/8 Jahren) waren nie im Führungszeugnis,sondern "nur" in der Datenbank der Polizei...
Dachte die werden auch irgendwann gelöscht...keine Ahnung nach 10 Jahre oder so! Denn das wäre der einzige Grund, um auf mich Verdacht zu schöpfen! Weil ich fahre bestimmt nicht mit dope oder Papers rum!
Ein schönen 1. Mai
AnonymousTHC123 (Montag, 01 Mai 2017 17:40)
Hi Bukem,
Sorry, ich schätze ich wurde hier mit einem anderen verwechselt.
Ich wurde bereits vor paar Wochen rausgezogen. Positiv auf THC, mit Blutentnahme und alles. Ich warte jetzt auf Post...
Das ist leider keine rein theoretische Fragestellung... das isses ja...
Wie soll ich denn meine Abstinenz sonst noch nachweisen, wenn nicht über Urin!? Haare aufm Kopp sind schon seit Jahren immer Rasiert, auch aufm Perso, da da einfach nichmehr viel ist...
Es ist ja somit unmöglich für mich die Abstinenz zu bestehen, selbst wenn ich Jahre nichts mehr konsumiere.
Oder wird sowas beim Screening berücksichtigt?
Denn wenn aktives THC in den Fettzellen angelagert wird, metabolisiert es sich ja nicht und wird mithin ständig weiter ins Blut diffundiert.
Gibt es da Grenzwerte womit die Labore solche Abweichungen berücksichten können? oder andere Testmethoden? IRGENDWAS?
Weil es reine Zeit und Geldverschwendung wäre, wenn das Screening 6 Monate negativ ist und beim nächsten dann auf einmal was ins Blut diffundiert. Dann kann ich ja wieder von vorne anfangen. und immer wieder und wieder...
Was ist sonst mit Blutanalysen?
Gibt's Erfahrungen mit THC und Übergewichtigen? Ich hab jetzt von Sportlern gelesen. Ich gehe nämlich davon aus, dass dennoch was rausdiffundieren kann, wenn man man munter weiterisst und zunimmt.
Frage zu #55 (Mittwoch, 03 Mai 2017 05:07)
Hallo,
Sie antworten auf Frage #55 in Ihrer Antwort #56, dass ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt. Das sehe ich anders, denn der Fahrerin ist ja der FS nicht entzogen worden und er wurde auch nicht durch behördliche oder gerichtliche Entscheidung sichergestellt. Ich sehe im Wiederholungsfall des Weiterfahrens unter BtM-Einfluss nur eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit, die mit doppeltem Bußgeld geahndet wird, nicht mehr (auch wenn das schon schlimm genug ist) aber kein Fahren ohne FE...
Robin (Donnerstag, 04 Mai 2017 13:45)
Wurde im Januar von der Polizei angehalten..
War bis vor 2 Wochen dauerkiffer und habe täglich 3-4 joints geraucht.. 10 Stunden nach meinen letzten joint waren die Werte komisch niedrig : aktives thc 1,3 und thc cooh 40 , könnte auch an meinem durchaus sehr gutem stoffwechseln liegen.. muss ich in 3 Wochen nochwas befürchten oder könnte dann alles aus meinem Körper sein? Gehe 5 mal die Woche zum Sport und anschließend auch immer 2 Saunagänge und trinke 2-4 Liter was am Tag
Bukem (Freitag, 05 Mai 2017 08:09)
@CA: Du verstehst was falsch. THC COOH Werte sind schon ok, solang sie nicht abnorm hoch sind. Die sagen nur, dass du mal in der Vergangenheit konsumiert hast, belegen aber keinen THC Verstoss! Das hat dann keinerlei Auswirkungen.
@AnonymusTHC: sorry, jeder dritte hier nennt sich so, wenn du den Verlauf der Fragen hier mal verfolgst. Mal eben ganz ruhig. Moderne Labore können auch teils mit sehr kurzem Haar arbeiten, verschiedene Stellen am Kopf wachsen unterschiedlich. Zudem gibt es Körperbehaarung, das funktionert ebenso. Du musst dich nur um ein entsprechendes Labor bemühen
@Frage: Gesetzeslektüre erleichtert die Rechtsfindung https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
@Robin: Was meinst Du mit befürchten? Maßnahmen der Führerscheinstelle? würde ich von ausgehen. Und seit zwei Wochen erst Konsum eingestellt bei Verstoss im Januar? Dann hätte ich an deiner Stelle sogar Angst. Nutz die Zeit und bleib sauber.
Max (Freitag, 05 Mai 2017 19:50)
Hallo,
Ich wurde am 16.02.2017 von der Polizei angehalten und es wurde Blut abgenommen. Heute habe ich ein schreiben von der Führerscheinstelle bekommen mit den Werten von 3 Nf. thc und 27 ng thc cooh und muss ein ärztliches Gutachten machen. Das bis zum 26.5. wenn ich die Frist von 7 Tagen nach erhalten des Schreibens einhalte könnte ich mich am Freitag bei einer Prüfstelle melden und es damit hinauszögern Urin und Blut abzugeben. also hätte ich bis zu 14 Tage Zeit um den Reststoff thc cooh zu senken. Da ich leider nicht stark genug war habe ich ab und zu wieder geraucht. Bzw beinahe täglich einen joint mit mildem Inhalt. Besteht ein funken Hoffnung das ich meinen Führerschein behalte wenn ich alles daran gebe den Reststoff durch Fettverbrennung und ankurbeln des Stoffwechsels zu minimieren oder sollte ich gleich auf die Kosten des Gutachtens verzicheten und den Führerschein abgeben? Um dann bald die mpu machen zu können.
Für mich ist die Sache sehr tragisch weil ich beruflich auf den Schein angewiesen bin, da ich im Außendienst arbeite. Werde wohl meinen Job verlieren und kann ohne Führerschein nichts mit meiner Qualifikation anfangen.
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antwort.
Carlo (Freitag, 05 Mai 2017 23:42)
Hallo,
Erstmal vorweg muss ich sagen das ich dieses qualifizierte Forum super sozial und helfend finde:-) Daumen hoch
Nun zur Sache...
Wurde Mitte März mehr oder weniger ohne Grund angehalten und mir wurde denn im Endeffekt Blutabgenommen. Nach schwitzigen 6 Wochen kamen denn meine Blutergenisse mit einem aktiven wert von 0,0 ( obwohl ich 12 Stunden vorher Abends geraucht habe; hab wohl nen extrem guten Stoffwechsel da ich relativ häufig geraucht habe) hatte aber einen COOH wert von 9,3. Aufgrund dessen musste ich zur Fahrerlaubnisbehörde wo sie mich jetzt dazu auffordern in den nächsten 7 Tagen nochmal mein Urin testen zu lassen. Erstmal wundere ich mich das ich das überhaupt muss... meine Frage ist jetzt ob bei dieser Probe mein COOH wert bei 0,0 liegen muss? Weil habe vor ca. 2 Wochen nochmal ca 1,5 Gramm in 2-3 Tagen geraucht weil der Polizist am Telefon zu mir meinte die Sache hätte sich erledigt. Seit der "Einladung" zum Gespräch denn wieder abstinent geblieben. Muss ich mit strengeren Maßnamen rechnen sollte ich nochmal mit solch geringen werten "erwischt" werde...
Vielen dank im voraus
Bukem (Samstag, 06 Mai 2017 19:08)
@Max: Sofort unter obiger Mail an Herrn Schüller wenden, evt kann man noch was retten. Die Konsumfortsetzung war recht unklug. Ohne Kenntnis deines Akteninhalts kann ich hier nichts weiter sagen. Geht jetzt echt um die Wurst. Bitte wirklich sofort eine Mail an
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Herr Schüller ist bundesweit tätig, ein solches Verfahren ist eh rein behördlich ohne mündliche Verhandlung.
@Carlo: THC COOH Werte sagen nur aus, dass irgendwann die letzten Tage, Wochen oder Monate THC konsumiert wurde. Schädlich ist nur ein aktiver THC Verstoß mit mehr als 1,0 ng/ml oder so hohe THC COOH Werte von 150 ng bei zeitnaher Blutentnahme.
Falls jemand fragen sollte, ist also THC Konsum ab und an nicht schädlich, solange man richtig trennt, also am besten mindestens drei Tage nach Konsum nicht fährt. Weiter darf man nie sagen, dass man zb THC und Alkohol zusammen konsumiert oder jemals irgendein anderes BtM als THC nehmen würde. Dann ist eigentlich alles cool
Max (Samstag, 06 Mai 2017 19:51)
Mein Problem ist nur das folgende kosten auf mich zukommen: äg 378€, Strafe ca 750€, was ich nicht erwähnt habe: ich bin nach der Blutabnahme zurück zu meinem Auto gelaufen, was bei der Kontrolle sehr schlecht geparkt auf einer Feuerwehreinfahrt einer Araltankstelle stand. Da mir die Beamten ein müntliches Fahrverbot von 24 std ausgesprochen haben versuchte ich jemanden auf der Tanke zu finden der beim schieben hilft oder den Wagen 3 Meter Luftlinie in eine Parklücke umpackt. Dies klappte leider nicht und ich bekam keine Hilfe. Es war 7.30 morgens und alle wie auch ich mussten zur Arbeit. Darauf hin habe ich mein dich eher schweres Auto in die Parklücke geschoben. Es fehlen 1,5 Meter die ich wegen einer Steigung nicht Geschäft habe. Darauf hin für ich die 1,5 Meter. In dem Augenblick kamen die Beamten und haben mich zu einer zweiten Bluteabnahme mit aufs Revier genommen. es wurde mir die doppelte Stafe angekündigt. Also 1500€.
Ich weiß nicht wo ich dieses ganzes Geld her nehmen soll. Ich würde gerne Herrn Schüller kontaktieren und als Anwalt nehmen. Aber meine finanzielle Situation lässt mich verzweifeln.
ich weiß gerade echt nicht weiter
Niko (Samstag, 06 Mai 2017 22:18)
@Max
Wie kann man bitte sooooo viel Pech haben und genau in diesem Moment wieder von den Beamten erwischt werden? Das ist echt miese scheisse und es wird denke ich bitter enden :/
Da die Polizei sowas vermerkt das das Auto so scheisse iwo geparkt ist
Cali (Sonntag, 07 Mai 2017 08:35)
Ich lese hier raus, dass das THC-COOH mehrere Monate nach dem letzen Konsum noch nachweisar ist wegen der Fettauschwemmung!?
Wieviele Monate ist es denn nun nachweisbar? Gibt es eine absolute Obergrenze wann diese Metaboliten aus dem Fett raus sind?
Kann es sein, dass es noch Jahre später nachweisbar ist?
Greetz Cali
Bukem (Sonntag, 07 Mai 2017 15:02)
@Max: Ich verstehe schon, nur wirst Du anwaltliche Hilfe vermutlich deine FE sicher verlieren, damit schlägt das auf dein Berufsleben durch. Überleg es dir, wichtig genug wäre es
@Cali: THC COOH ist immer lange nachweisbar. Hängt von Konsummuster und Stoffwechsel ab, bis zu drei Monate, teils auch länger, sagt zumindest die Forschung. Dh aber nicht, dass das für jeden gilt
Melvin (Donnerstag, 11 Mai 2017 09:02)
Mal ne frage, spricht es für nen guten Stoffwechsel wenn mal als dauerkiffer (4 joints a 0,5 am Tag ) 5 Stunden später Thc Cooh werte von 40 hat?
Interessiert mich mal
Bukem (Samstag, 13 Mai 2017 13:14)
@Melvin: Spricht eigentlich für recht wenig. evt auch nur für fehlende Qualität des Cannabis, das du konsumierst. Trotzdem muss ich Dir sagen: Weniger ist manchmal mehr, auch im Verkehrsrecht.
ba (Donnerstag, 18 Mai 2017 04:09)
hallo Herr schuller, erstmal danke das sie sich die zeit nehmen und auf fast alle antworten zuruck schrieben finde ich super. mir ist am sonntag den 07 05 17 was bl;des passiert bin schlangen linnien gefahren weil mein hund auf mein schoss gesprungen ist, und dann habe ich noch die strasse eingeben woollen whrend der fahrt auch schlangen linenen gefahren. hintermir bullerei zieht mich raus piss test positive, krankenhaus blutabnahme. habe am freitag abend den letzten geraucht gegen 21 uhr und am sonntag abend gegen 23 uhr haben die mich raus gezogen. ich rauche ganz wenig ich zieh max 2 mal am joint und bin richtig am arsch. habe vieleicht von montage bis freitag max 1,5g geraucht verteilt auf die tage. bevor die mich raus gezogen haben habe ich am samstag sauna gemacht und am sonntag auch ich habe angst das ich mein fs verliere komme ich da heil raus
ba (Donnerstag, 18 Mai 2017 04:20)
ach ja und die haben mir mein fs gleich weggenommen weil ich die bedroht habe das ich die anzigen werde wegen korperverletung. die meinten die nehmen ihn mir weg weil ich schlangenlinein gefahren bin. hab jetz auch einen anwalt eingeschaltet
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 Mai 2017 17:41)
@BA: Ob Sie da heil rauskommen, hängt davon ab, wie hoch die THC und THC COOH Werte bei Ihnen sind, auch davon, aus welchem Bundesland Sie kommen und darauf, was Sie bei der Blutabnahme gegenüber der Polizei so erzählt haben. Und natürlich sollte sich Ihr Rechtsanwalt auch ein bißchen mit Drogen auskennen. Aus welchem Bundesland und welcher Stadt kommen Sie denn?
ba (Donnerstag, 18 Mai 2017 19:59)
Ich bin aus Bayern München. Die haben mich in murnau angehalten das ist bei garmisch partenkirchen. Ich hab gesagt das ich das letzten mal vor 3 4 monaten geraucht habe, und das ich wahrscheinlich passiv das ganze eingeartmet habe. Aber ich hab doch die 48 stunden regel eingehalten was sie immer wieder sagen. Und in der zeit habe ich viel sehr viel geschwitzt (sauna)
Bukem (Freitag, 19 Mai 2017 19:50)
@Ba: Nie, nie und nie Angaben zu irgendeiner Art von BtM Konsum ggü der Polizei. Möchte ungern das Wochenende versauen, aber evt ist das schon die Hälfte für den Verlust der Fahreignung. Von den Werten wird jetzt alles abhängen. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Just saying.
Carl (Freitag, 19 Mai 2017 19:55)
Guten Tag Herr schuller,
Ich wende mich hier an das Forum weil mein Anwalt mir rät meine Haare zwecks eines äg abzuschneiden. In dem schreiben der Führerscheinstelle wird aber nur ein Urin und bluttest verlangt. Darf in dem Fall der TÜV Bremen trotzdem eine haarprobe verlangen. Oder dürfte das ggf ablehnen. Mir eine glatze zu schneiden und wie mein Anwalt rät auch sämtliche Körperbehaarung zu entfernen kommt mir komisch vor. er sagt sogar die Augenbrauen könnten benutzt werden. Ich bin skeptisch. Vielen Dank schonmal
Bukem (Freitag, 19 Mai 2017 20:07)
@Carl: Viele Köche verderben den Brei. wenn ein screening verlangt wird, werden nicht spontan Haare entnommen. Herr Schüller kommt auch aus Bremen.Denk mal drüber nach
Carl (Freitag, 19 Mai 2017 20:30)
Ich habe leider bereits den Anwalt genommen und wechseln ist in der Branche bestimmt nicht drin :(
Carl (Freitag, 19 Mai 2017 20:59)
Oder?
Bukem (Sonntag, 21 Mai 2017 09:15)
@Carl: Herr Schüller sitzt hier in Bremen am Altenwall, Mandatswechsel passieren im Gegenteil ganz häufig. Wäre nur fraglich, wo der Kollege dich vertreten hat und was genau er dafür abrechnen dürfte
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Mai 2017 13:00)
@Carl: Wenn die FSST schreibt, dass Sie Urin abgeben sollen, dann passt das. Ich kann hier allerdings schlecht schreiben: "Haare ab". Ich weise gegenüber den Begutachtungsstellen aber immer darauf hin, dass ich die Haaranalytik wegen der großen Gefahr falsch positiver Ergebnisse wegen externer Kontamination ablehne. Anwaltswechsel sind Tagesgeschäft, aber ich werbe Sie jetzt garantiert nicht ab. Wenn Sie eine ZWeitmeinung wollen: Klar, schreiben Sie mir eine Mail und ich besorge die Akte und sage Ihnen, wie das beim äG abläuft und was man sagen sollte und was sich nicht so super auswirkt. Am besten eine Mail schreiben, wenn das gemacht werden soll.
Philipp (Montag, 29 Mai 2017 10:29)
Guten Tag Herr Schüller meine frage ich habe von der fsst die Auflage bekommen ein äg mit urin test zumachen habe seit ca. 2.5 monate nix mehr geraucht aber davor jeden tag so ca. 3 mal am tag geraucht werde ich noch was beim test anzeigen ? Und was muss gegeben sein dass ich das äg bestehe ?
Bukem (Mittwoch, 31 Mai 2017 19:55)
@Philipp: Ich möchte hier einen der größten Denker unserer Zeit zitieren:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/
Wenn Du das gelesen hast, wirst du sehen: es kommt drauf an. Kann was anzeigen,muss es aber nicht mehr. Hängt von deinem Stoffwechsel, deinem Konsummuster und der Qualität des Zeugs, was Du so konsumiert hast ab.
Interessanter finde ich jetzt deine Vorgeschichte, was genau ist passiert? Wann ist das screening?
Bukem (Mittwoch, 31 Mai 2017 19:57)
Kleiner Nachtrag, sorry. Bei regelmäßigerem Konsum KANN THC COOH bis zu drei Monaten, teils auch länger, nachgewiesen werden.
Philipp (Freitag, 02 Juni 2017 08:01)
Kam nachts um 12 ihn eine kontrolle und wurde zur blutabnahme aufs revier mitgenommen hatte keine angaben gemacht und alles verweigert. Aus dem ff weiß ich noch das mein aktiver wert 3,1 ng war. Ja 1 monat fahrverbot dann kam eine anzeige wegen btmg darauf hin der brief der fsst zum äg. Das screening ist bis zum 20.7 zumachen habe mich schon angemeldet und bezahlt
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 Juni 2017 17:24)
@Philipp: Bukem hat mal wieder nen Clown gefrühstückt...
Um das ärztliche Gutachten sauber zu bestehen, sollte Akteneinsicht genommen werden, allein um Waffengleichheit mit der Behörde und der Begutachtungsstelle herzustellen. In solchen Fällen hilft nur die Argumentation mit Einmalkonsum weiter, Zeitfenster maximal 6 Stunden vor der Blutabnahme. Kein Mischkonsum mit Alkohol, niemals andere Drogen konsumiert. Wenn der Gutachter anfängt zu nerven ("Glaube Ihnen den Einmalkonsum nicht - sagen Sie die Wahrheit oder ich schreibe ein negatives Gutachten!") bleiben Sie stur beim EInmalkonsum. Wie gesagt: Ohne Kenntnis der Fahrerlaubnisakte ist und bleibt das ein nicht kalkulierbares Riskio. Wenn Ihre Aussagen beim ärztlichen Gutachten sich nicht mit dem Akteninhalt decken oder der Akte nachteilige Aussagen oder Erkenntnisse zu entnehmen sind, kann der Schuss schnell nach hinten losgehen. Also: Akteneinsicht durch Rechtsanwalt nehmen lassen.
Philipp (Sonntag, 04 Juni 2017 22:28)
Ja aber die haben ja die blut Ergebnisse und von der anzeige was bei der Hausdurchsuchung noch das gefunden wurde plus nochmal wenn ich jez zum screening muss bestimmt noch minimale passive rest werte an. Bitte helfen sie mir ich brauch mein schein mach nix mehr seit langem auch für zukunft nicht aber ich weiß einfach nicht was ich bei dem äg sagen soll
Bukem (Donnerstag, 08 Juni 2017 21:48)
@Philipp: Kontaktdaten von Herr Schüller stehen oben rechts auf dieser Seite.
Jacqueline (Donnerstag, 29 Juni 2017 19:18)
Halli Hallo,
wie sie sich sicherlich denken können, habe ich da mal eine Frage an Sie :)
Mein Mitbewohner wurde getestet, positiv. Die Werte liegen bei 2,8 und einem trennwert von 35ng. Er hat einen Brief von der Führerscheinstelle bekommen dass er doch bitte den Lappen abgeben soll. Allerdings steht dort nichts genaueres. Keine zeitangabe (wie lang der Fe weg ist) und auch nix über eine MPu. Nur das er den Lappen abgeben soll. Kurz darauf hat er den Bußgeldbescheid bekommen in dem steht dass er den FS einen Monat abgeben soll und 500€ zahlen muss.
Nun hat er mit einer Frau von der FS Stelle gesprochen und die möchten dass er ein Jahr lang Abstinenz nachweist. Ist das gerechtfertigt? Ich finde ein Jahr ziemlich heftig, weil er auch beruflich auf den Lappen angewiesen ist. Ich weiß, das interessiert die Fs Stelle herzlich wenig. Allerdings ist sein trennwert doch relativ gering, zumindest nach Angaben in dieser Tabelle (ich hab den Namen der Tabelle vergessen, iwas mit "d" am Anfang^^). Meine Frage wäre ob man das ganze prozedere verkürzen kann? Vllt auf ein halbes Jahr? Oder ist diese Tabelle über die Trennwerte nicht relevant? Denn nach dieser Tabelle ist er ein Gelegenheitskonsument und alles was ich dazu finde beläuft sich auf ein halbes Jahr.
Ich danke schon mal im voraus.
MfG Jacqueline
Sonicuser (Freitag, 30 Juni 2017 14:24)
Folgen Konstellation. Leider bin ich nach einer langen Abstinenzphase wieder rückfällig geworden. Konsummuster: Von morgens bis abends, ca. 3-4 Gramm feinste Sorten. Genau 13 Monate habe ich mich wieder in die Grütze geraucht. Bin dann in die Entgiftung da ich leider bei regelmäßigen Cannabiskonsum auch völlig willenlos bezüglich des Alkohols werde. Morgen habe ich genau 4 Wochen nicht geraucht und getrunken. Mein selbstgekaufter Urintest ist leider immer noch positiv ( cut off Grenze 50 ng/ml).
Meine Frage ist: Kann ich jetzt wieder gefahrlos Autofahren. Wohne auf dem Land und es regnet die ganze Zeit so daß ich mit dem Rad nicht weit komme. Ich denke das mein Thc- Cooh Wert wohl immer noch im Blut eine Gefahr darstellt. Die Frage ist kann ich sicher sein kein aktives Thc mehr im Blut zu haben. Lasse mir am 04.07 kostenpflichtig beim Hausarzt Blut abnehmen um mal einen Überblick zu bekommen, aber wie gesagt der Regen... und ich hab den Kühlschrank leer.
Sonicuser (Freitag, 30 Juni 2017 14:29)
Zusatz: Bin noch nie auffällig geworden. Mir geht es darum mich bei einem eventl. Unfall mich ethisch, moralisch und strafrechtlich nicht schuldig zu machen bzw. zu fühlen. Ich schäme mich wegen meiner Sucht eh schon und könnte es mir nicht verzeihen falls ich jemanden verletzen würde bei einem auch nicht verschuldeten Verkehrsunfall.
Nun gut ich werde nie nie wieder irgendwelche illegalen Substanzen konsumieren, ich hab das einfach so satt!! Vielen Dank schon mal für eure Einschätzung.
Gitte (Freitag, 30 Juni 2017 17:40)
Ähnlich wie mein Vorgänger oben habe ich 4 Jahre sehr stark gekifft, so zwischen 3 und 4 Gramm am Tag. Nachdem ich ca. vor 5 Wochen komplett aufgehört habe wurde ich gestern Abend von den Grünen rausgezogen. Leider habe ich denen gesagt das ich seit 6 Wochen komplett den Konsum eingestellt habe. ein Urin test wurde nicht vorgeschlagen sondern ich durfte gleich mit auf die Wache und es wurde ein Arzt gerufen der mir und noch einer anderen Person blöde Fragen stellte und uns Blut entnahm. Womit muss ich rechen? Sollte ich mir jetzt schon anwaltlichen Beistand holen? Konsumieren möchte ich eh nicht mehr. Könnte es sein das mein Thc-Cooh Wert noch über 150 liegt und ich den Führerschein verliere?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 Juli 2017 18:12)
@Jacqueline: Erstmal muss man überhaupt schauen, ob die Entziehung bei diesen Werten und ohne irgendwelche falschen Aussagen so rechtmäßig ist. Kommt Ihr Bekannter aus NRW oder Schleswig Holstein? Anders kann ich mir das nicht erklären.
Und ein Jahr scheint auch zu lange, es gibt keine Mindestdauer, die irgendwo festgeschrieben ist. Da sollten 6 Monate auch ausreichen, das sollte mit dem Verkehrspsychologen und der Fahrerlaubnisbehörde abgestimmt werden. Nur selber werden SIe das nicht hinkriegen, da die Mitarbeiter der Behörden gerne mal sehr stur sind.
@Gitte: Wenn der letzte Konsum 5 Wochen her ist und kein ehemaliger Dauerkonsum eingeräumt wurde, sehe ich keine Probleme. Der THC COOH Wert halbiert sich wöchentlich. Sollte reichen.
@Sonicuser. 4 Wochen sollten auch hier reichen, um den THC COOH Wert unter 15o ng/ml zu drücken. Aber Respekt: Das nenne ich wirklich mal Hardcorekiffen. Aber offensichtlich haben Sie das ja erkannt, solange Sie noch in der Lage sind zu reflektieren, sollten Sie das suchttherapeutisch nochmal behandeln lassen. Rechtlich betrachtet sind Sie ungeeignet zum Führen von KFZ. Und zwar lange Meter ungeeignet. Wertetechnisch wird das vermutlich gut gehen, aber darum geht es eigentlich nicht...
Momo (Donnerstag, 13 Juli 2017 23:36)
Hallo, wohne in Bayern und wurde in Baden Württemberg im Strassenverkehr kontrolliert. Da in der Nacht und am Tag vor der Fahrt ( ca. 6 Std.) Cannabis konsumiert wurde ergab die Blutentnahme folgende Werte: THC 2,4ng/ml; 11-Hydroxy-THC 2,0ng/ml; und THC-CooH 65,8ng/ml. Das ich normalerweise nicht konsumiere zeigen nach meinen Recherchen die Werte. Leider musste ich arbeitsbedingt am nächsten Tag fahren ... kurze Vorgeschichte: vor ca. 20 Jahren drei angeordnete Drogenscreenings(alle negativ) mit kurzer Sperre(ohne MPU) aufgrund von Cannabiskonsum, und vor ca. 15 Jahren MPU wegen 2x fahren unter Alkoholeinfluss innerhalb weniger Monate (0,55 und 1.0 promille) mit positivem Ausgang....nun möchte die Führerscheinstelle eine Stellungnahme zu dem Vorwurf, bevor eine Anordnung einer MPU ergeht. Was ist sinnvoll hier zu schreiben/bzw. persönlich vorzutragen, um diese MPU zu vermeiden? Steht hier eine längere Sperrfrist bevor? Wenn ja wie kann man solch eine Sperre vermeiden? Danke
Rechtsanwalt Verkehrsrecht (Samstag, 15 Juli 2017 16:04)
@Momo: Ich brauche mal eine präzisere Ansage - will die Fahrerlaubnisbehörde nur eine MPU anordnen, sondern die Fahrerlaubnis entziehen? Wann waren die beiden Fahrten unter Einfluss von BtM?
Momo (Montag, 17 Juli 2017 17:36)
Hallo nochmal.
Der genaue Wortlaut der Postzustellungsurkunde lautet:
Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes und der Fahrerlaubnis-Verordnung
Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Anhörung zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
Sehr geehrter Herr xy,
vom Polizeipräsidium xy (in Baden Würtemberg), VPDIR xy... wuinformiert, dass Sie am xy.06.2017 um 8.30 mit dem PKW, Marke xy mit dem amtl. Kennzeichen xy auf der A6 in Fahrtrichtung NBG gefahren sind und an der Anschlussstelle xy einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen wurden.
Es wurde eine Blutentnahme angeordnet und am xy.06.2017 um 10.20 durchgeführt. Laut Gutachten der Gesellschaft für ... wurden folgende Werte nachgewiesen:
THC 2,4 ng/ml; 11-Hydroxy-THC 2,0 ng/ml; THX-CooH 65,8 ng/ml
Sie sind demnach mit einem PKW gefahren, obwohl Sie vorher Cannabis konsumiert haben. Aufgrund dieser Tatsache ist beabsichtigt, Sie zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens aufzufordern, um zu klären, ob Sie auch künftig ein KFZ unter Cannabiseinfluss führen werden.
Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, möchten wir ihnen jedoch die Gelegenheit geben, sich bis spätestens 25.07.2017 zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Ihrem bisherigen Konsumverhalten generell und insbesondere am Tag der Fahrt unter Drogeneinfluss.
MFG...
Ich verstehe aktuell das hoffentlich nur eine MPU geplant ist, bin allerdings sehr verunsichert ob ich eine Stellungnahme verfasse oder nicht, da ich mich nicht noch zusätzlich in Schwierigkeiten bringen möchte mit Angaben die zu einem Führerscheinentzug führen können. Meine aktuelle Planung besteht darin, mir bei der zuständigen Sachbearbeiterin Informationen einzuholen, ohne dort direkt eine Stellungnahme abzugeben.
In der Vergangenheit wurde ich vor 20 Jahren positiv auf THC getestet bei einer Verkehrskontrolle und habe deshalb innerhalb eines halben Jahres 3 Screenings machen müssen ohne zu einer MPU zu müssen. Vor ca. 15 Jahren wurde ich ohne BtM innerhalb kurzer Zeit mit 1,0 und 0,55 Promille getestet ( das war kurz nach der Umstellung auf die 0,5 Promille Grenze im Strassenverkehr) die angeordnete MPU habe ich damals ohne Vorbereitung bestanden (in Berlin). Ich vermute das der Behörde diese Verfehlungen durchaus noch bekannt sind und bei der Entscheidung eine Rolle spielen, spätestens jedoch zur MPU.
Ein ausgedehntes Konsumverhalten habe ich schon seit vielen Jahrzehnten nicht mehr (20 Jahre) und binseit dem eigentlich nur alle 6 Monate mal zu einem Joint oder zwei eingeladen worden, umso ärgerlicher ist natürlich die aktuelle Lage, da ich normalerweise immer strickt Konsum und KFZ trennen kann, zumal ich auch nur alle paar Monate mal ein kleines bisschen Alkohol trinke. Unzählige Verkehrskontrollen waren auch immer negativ in der Vergangenheit. Mit meinen Dreadlocks werde ich sowieso alle 2-6 Wochen kontrolliert.
So wie die meisten benötige ich meinen Führerschein um meine Arbeit sinnvoll ausführen zu können. Eine einmonatige Sperre wäre ja angemessen, bei einem Jahr befürchte ich allerdings ziemlich schnell arbeitslos zu sein.
Nun nochmals zu meinen Fragen:
Halten sie eine Stellungnahme für sinnvoll? Wenn ja, schriftlich oder mündlich? Mit Anwalt oder ohne? Droht eine langfristige Sperre? Wie kann ich diese abwenden? Wird mir meine Vorgeschichte große Steine in den Weg stellen oder sind die Vorfälle verjährt? Und natürlich alles was ihnen noch sinnvolles dazu einfällt.
Etwas verzweifelt und mit viel Dank für Ihr Angagement
Momo
Bukem (Montag, 17 Juli 2017 18:47)
@Momo: Bitte nie, niemals Stellungnahmen selbst abgeben, erfahrungsgemäß reden sich Betroffene da nur um Kopf und Kragen. Soweit ich deinen Fall verstanden habe, ist es eigentlich sehr nett seitens der Behörde, hier noch eine MPU anzuordnen und nicht gleich direkt die Fahrerlaubnis zu entziehen, denn die Voraussetzungen, THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng aktiv und ein zumindest sehr gelegentlicher Konsum, liegen bereits vor.
Die Anhörung ist nur das übliche dem Betroffenen Gehör gewähren vor einem belastenden Verwaltungsakt.
Du solltest ganz dringend über anwaltliche Hilfe nachdenken, gerade, wenn du beruflich auf die FE angewiesen bist. Anwaltskosten hier sparen, heisst, am falschen Ende gespart zu haben, das kann sich sehr schnell rächen. Genaue Details kann man immer erst nach Studium deiner Akte besprechen
Nicole (Freitag, 04 August 2017 20:04)
Ich habe ein Problem und zwar geht es darum das ich von der Führerscheinstelle eingeladen wurde um 2-3 Urin Screening abzugeben. Die Sache ist jetzt die eigentlich hätte es bis Ende Mai absolviert haben sollen. Da ich aber umgezogen bin in einen anderen Landkreis wo sind meine Akte meinem jetzigen Landkreis zugestellt. Habe gewartet und mich dann nach zwei Wochen gemeldet weil nichts schriftliches von Ihnen kam absolviert haben sollen. Da ich aber umgezogen bin in einen anderen Landkreis wo sind meine Akte meinem jetzigen Landkreis zugestellt. Habe gewartet und mich dann nach zwei Wochen gemeldet weil nichts schriftliches von Ihnen kam. , Laut Aussage der Frau findet sie nichts in meiner Akte vor und meinte nur dass sie sich melden wird wenn sie etwas konkreteres weiß aber da sie nichts hat kann sie mir auch kein Gutachten aufdrängen. Jetzt haben wir mittlerweile August und ich habe ziemlich angst dass sie Mir meinen Führerschein komplett wegnehmen können. Bin ich denn jetzt verpflichtet der Führerscheinstelle hinterher zu rennen? Oder soll ich es einfach so belassen und mich nicht mehr melden? Ich hoffe das ist verständlich wie ich mich ausgedrückt habe und bedanke mich jetzt schon für eine Antwort
Bukem (Samstag, 05 August 2017 14:33)
@Nicole: Nicht, dass wir uns aufdrängen wollen, aber das schreit nach anwaltlicher Hilfe. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Mit Anwaltsschreiben sollte das schnell geklärt werden können. Versteh ich das richtig? in bisheriger und neuer örtlich zuständiger Behörde liegt deine Akte nicht vor?
Momo (Montag, 28 August 2017 21:44)
Hallo
Ich wollte mich melden sobald es bei mir Neuigkeiten gibt damit jemanden geholfen werden kann, der in meiner Situation ist.
Für die, die nicht alles von mir gelesen haben.
Ende Ausgust 2016 kam ich in München in eine Verkehrskontrolle. Die Polizei machte bei mir einen Alkoholtest, negativ. Meine Freunde waren Auffällig da wir kurz vor der Fahrt konsumiert hatten (ich weis, sehr dämlich). Hatte eine schlimme Zeit die ich mit drogen bewältigen wollte (ja, auch sehr dumm). Aus Panik macht ich eine Aussage: "ich habe zuletzt einen Tag vorher gegen 16Uhr konsumiert". Das war ein Fehler, denn als ich mich korrigiert habe, ist keiner darauf eingeangen auch die Regierung Oberbayern nicht..
Fanden die Polizisten natürlich nicht toll, weil auszugehen ist das ich noch was im Körper habe. Ich war zwar nicht Auffällig aber sie wollten trotzdem einen Urintest. Zu dem Zeitpunkt konnte ich dies Leider nicht. Mir wurde Blut abgenommen und ich hatte 13 COOH und 7ng THC im Blut. Ende Januar kam ein Bescheid und es wurde auf eine MPU hingewiesen. Nach dem Eintreffen des Bescheids, durfte ich nicht mehr Fahren. Ich zögerte nicht und fing sofort an mit der MPU und versuchte es mit einen Widerspruch. Die Behörden lassen sich natürlich Zeit...
Vor knapp 2 Wochen bekam ich endlich eine Antwort nach dem mein Anwalt und ich hartneckig waren und 2mal eine Antwort forderten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich 10 Monate Abstinenz Belegen und 5 von 6 Sitzungen bei der Verkehrspsychologin. Die Antwort der Behörde war, das sie gerade nicht von einer Gefahr im Straßenverkehr ausgehen ist und es sich um einen erstmaligen Auffälligkeit handelt und es kein Recht gab, mir den Führerschein zu entziehen (witzig oder?) Also habe ich meinen Führerschein wieder bekommen. Jetzt der super gau..
Da wie gesagt die Behörde auch nicht auf meine korrektur des tatsächlich letzten Konsums eingehen, muss festgestellt werden ob ich Konsum von Auto fahren trennen kann. (Seh ich ein)
Mein Rechtsanwalt ging von einem Psychologischen Gutachten aus und nicht mehr. Also gab er mir einen Wisch, der mit dem Bescheid mitgeschickt wurde. Da stand nur drauf, das ich eine MPU Stelle nennen soll und Unterschrieben zurückschicken soll. Sie gaben mir eine Frist zum Vorlegen einer Gutachten bis zum 19.10.17. Als die MPU Stelle mir eine Rechnung schickte, war ich über die Höhe der Summe verwirrt und machte mich bei der MPU Stelle und Führerscheinstelle Schlau, wie das sein kann, denn.. die MPU Stelle ging von einer kompletten MPU aus (dachte eig. das sie aus meiner Akte rauslesen, was bei mir nötig ist).. Die Führerscheinstelle teilte mir nur mit, das die Vorlage zum aktuellen Bescheid mitgeschickt wurde und sie es weiter fortführen. Also rief ich meinen Rechtsanwalt an. Er war sehr verwundert und ließt es sich nun nochmal genau durch und informiert mich. Leider hab ich noch nichts gehört (warscheinlich morgen).
Ich finds witzig, wie das gehandhabt wird. Ich darf Auto Fahren und muss keinen Abstinenznachweis weiterhin vorlegen und dann das? Wer versteht das? Ich kann es Leider nicht verstehen..
Bukem (Mittwoch, 30 August 2017 07:51)
@Momo: Versteh jetzt den Skandal nicht, evt brauch ich aber erst einen Kaffee. Du regst Dich grad ernsthaft drüber auf, dass dir weder die FE direkt entzogen worden ist noch du eine MPU machen musst? Da würden sich andere sehr drüber freuen.
Der eigentliche Fehler lag bei Dir, nicht bei der Behörde
Momo (Mittwoch, 30 August 2017 09:31)
Ich bin froh wieder Fahren zu dürfen. Das einzige was ich nicht verstehe und mich aufregt ist, wie das alles gehandhabt wird. Eine komplette MPU um festzustellen, ob ich Konsum von Fahren trennen kann, find ich sinnfrei und das in dem Fall eine Einstufung von meiner Verkehrspsychologin benötigt war mir auch neu. Ich versuch nur zu verstehen warum die Meinung von ihr gefragt wird, wenn ich bei der MPU mit einem Psychologen sprechen muss, warum ich eine Urinabgabe machen muss obwohl kein Abstinenznachweis benötigt wird, warum eine Medizinische Untersuchung gemacht wird obwohl ich keine Krankheiten habe und warum ich den Praktischen Test machen muss wenn ich gerade Auto Fahren darf. Ich verstehe das die MPU Stelle nicht anders vorgehen kann aber nicht, warum das alles noch benötigt wird.
Aussage der MPU Stelle war, das sie die Trennung sowie die feststellung vom führen von Kraftfahrzeugen mit eine MPU handhaben. Nagut. Dann mach ich das eben. Nur ist meine befürchrung, das dem Psychologen evtl 10 Monate abstinenznachweis nicht reichen und ich die MPU nochmal machen muss obwohl die Behörde angibt, das kein Abstinenznachweis benötigt wird. Darüber vorzugehen wäre warscheinlich dann keine Option, da es dann Zeit kosten könnte und ich rein theoretisch im Oktober ein 2tes mal antreten könnte.
Meine Absichten sind es nicht irgendwann wieder konsumieren zu können, da das nicht in meinem Interesse ist. Ich möchte nur villt jemanden helfen können, der in der gleichen Situation ist und ich möchte alles tun um so schnell wie möglich mit der MPU durch zu swin damit das endlich vorbei ist. Daher war es für mich fraglich ob ich noch was tun kann und mir hier jemand helfen kann
Antonius (Donnerstag, 31 August 2017 16:27)
Hallo
Meine Vorgeschichte: 2013 hatte ich einen Unfall unter BTM und wurde zur MPU verdonnert, habe das Jahr Abstinenz nachgewiesen und eine Therapie gemacht.
hat auch alles funktioniert und hatte den Führerschein 12.2015 zurück bekommen.
Jetzt am 17.06.2017 hatte ich wieder einen Unfall und die Polizei hat ein Screning durchgeführt mit anschließendem Bluttest.
Dort sind folgende Werte angegeben :
THC ca. 23ng/l
OH-THC 6,9ng/l
THC-COOH 408ng/l
Mir ist bewusst das ich einen Rückfall hatte und der wird auch schon bearbeitet, mein Konsum hat aber am 15.6.2017 aufgehört.
habe aber jetzt gelesen und von meinem Anwalt gehört das es gut sein kann das mir der Führerschein auf Lebzeiten entzogen wird. Es ist kein Personenschaden entstanden. Waren beide male Blechschäden.
Brauche ich einen Fachanwalt? Wie kann es sein das noch aktives THC gefunden wurde, war mir eigentlich sicher das das nicht mehr vorhanden ist nach über 36 Stunden. Habe von Freitag bis Sonntag guten Gras aus Holland in Holland Konsumiert.
Vielen dank.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 September 2017 18:56)
@Antonius:
Der THC COOH Wert ist hoch. Allerdings ist der letzte Vorfall auch schon 4 Jahre her, von einer Entziehung auf Lebenszeit (die möglich ist) würde ich jetzt erstmal nicht ausgehen, aber Sie sollten sich umgehend einen Anwalt besorgen, der Sie unterstützt, ich kann mich gerne darum kümmern. Allerdings werfden Sie ohne Psychotherapie den Führerschein nicht wieder bekommen. Das kann ich Ihnen so schon sagen. Melden Sie sich ggfls bei mir.
Sephi (Sonntag, 10 September 2017 18:17)
Hallo,
auf mich wurde man aufgrund der Marihuana Funde bei einer Hausdurchsuchung mitte Juli aufmerksam. Obwohl ich seither strikt abstinent bin, fällt der 25ng Test zu Hause immernoch positiv aus (Konsumzeit ca.20 Jahre).
Jetzt, 8 Wochen später erhalte ich von der FS-Stelle eine Einladung zum 2 maligen Urin- und 1 maligen Haarscrenning, die ich innerhalb einer Woche mit Angabe des von mir gewählten "Institut" zurück senden soll. Allerdings würde ich die weitere Vorgehensweise gerne vorher mit meinem Anwalt besprechen, der sich aber aktuell im Urlaub befindet.
Meine 1.te Frage hierzu wäre: Kann ich bei der zuständigen Stelle aufgrund der Abwesendheit meines Anwalts eine Verlängerung der Rücksendefrist beantragen, oder wirft das weiter ein schlecheres Bild auf mich und ist Zeitverschwendung?
Die Einladung kommt zusätzlich genau zu dem Zeitpunkt, nachdem ich ( um den Scheiss aus mir raus zu bekommen) mit viel Anstrengung 5 kg abgenommen habe, was meinen Cooh Wert aktuell sicherlich noch zusätzlich erhöht hat.
Weiter habe ich gelesen, dass bei Btm Kontakt und zusätzlich vorliegender seelischer Störung ( die bei mir leider vor liegt)der FS so oder so entzogen wird. So wären die beim Screening entstehenden Kosten unabhängig vom Ergebnis sowieso für die Katz und ich kann den FS besser gleich abgeben!?
Frage 2 wäre also: Ist dem tatsächlich so und ich kann mir das Geld für die Untersuchungen unabhängig von meiner Abstinenz dann besser sparen?
Vielen Dank für eine helfende Antwort!
Sephi (Sonntag, 10 September 2017)
Kleiner Zusatz->* eben nochmal getestet! Eeeendlich unter 25 ng!! Evtl ändert das ein wenig was an der Sachlage? Bis zum Screening wären es sicher noch 2 oder 3 Wochen..
Sephi (Dienstag, 12 September 2017 12:16)
Entschuldigung :( .. vergesslichkeit gehört eben zu der genannten Störung. Ich wollte noch hinzu fügen, dass bisher keinerlei Blut und Urintests gemacht wurden. Also der Polizei diesbezüglich nichts vor liegt. Eigentlich wollte ich den Besitz vor Gericht mit meiner Krankheit strafmildernd darstellen aber wenn die Zusammenhänge bez. FS stimmen, behalt ich das wohl besser für mich.
Vielen Dank
Bukem (Dienstag, 12 September 2017 19:24)
@Sephi: Ich halte das hier gerne so und vermute, dass Herr Schüller das ähnlich sieht: Du hast bereits einen Anwalt für vermutlich viel Geld beauftragt, ich persönlich würde mich wegen eines Anwaltswechsels bei Herrn Schüller melden, als dein Anwalt würde ich es komisch finden, wenn Du woanders Rat suchst.
Zudem, wer weiß, manchmal haben auch andere Kollegen neben Herrn Schüller wirklich Ahnung in diesem speziellen Teilbereich anwaltlicher Tätigkeit und machen solche Fälle wie er eben fortlaufend und nicht wie die allermeisten 2mal in 4 Jahren. Das sollte man alles abwägen..
Was ich sagen will, ganz evt besteht die Hoffnung, dass Dein Anwalt neben Ahnung auch eine Taktik entwickelt hat, die hier mit fremder Anwälte Meinung ohne Kenntnis deiner Verfahrensakten evt schädlich sein können. Wenn Dein Anwalt im Urlaub, sollte er einen Vertreter haben, wenn Du Herrn Schüller beauftragen möchtest, stehen die Daten oben.
Reiner (Donnerstag, 05 Oktober 2017 20:58)
Hallo Herr Schüller und hallo Bukem,
eine Frage an die Experten: ich musste vor 2 jahren wegen Besitz von Cannabis und XTC ein äG abgeben, welches ich wegen Abstinenz und kurzen Haaren auch bestanden habe (gelegentlicher Konsum von Cannabis, Trennungsvermögen gegeben und kein Nachweis von XTC Konsum). FE behalten. Ich wurde im Strafverfahren zu 70 TS verurteilt.
Nun muss ich beruflich jeden Tag fahren, mit Dienstwagen. In Baden-Wü.
Muss ich bei einer Verkehrskontrolle (auch ohne Ausfallerscheinungen stets mit einer Blutuntersuchung rechnen?
Ich rauche seit 5 tagen nicht mehr, davor Jahre lang durchgehen, ca 3 Joints am Tag. habe eher wenig Fett an mir. 50ng cut off test (Urin) schlug heute noch positiv an (nach 5 Tagen Abstinenz). Wenn ich nun kontrolliert würde, Urintest verweigere und Blut abgeben müsste: Der aktive Wert sollte unter 1ng liegen - aber wies steht es mit dem THC COOH?
Wie verhalte ich mich auf Dauer so, dass ich nicht Gefahr laufe, meine FE zu verlieren, dennoch aber ab und an kiffen kann (gelegentlicher Konsum)?
Danke vielmals!
Bukem (Sonntag, 08 Oktober 2017 09:28)
@Reiner: Ganz grds find ich das sehr cool, dass du dich das fragst. Es wird anscheinend auch Zeit :) Mit dem Verlust der FE kann auch schnell der Verlust des Arbeitsplatzes usw einhergehen.
Du wirst bei einer Verkehrskontrolle und Abgleich deiner Daten zumindest damit rechnen müssen, dass die bei dir besonders gründlich nachschauen. Eine Blutuntersuchung wird nie einfach so gemacht, dafür ist sie viel zu teuer und der Staat bliebe auf den Kosten sitzen, wenn dem Verkehrsteilnehmer nichts nachgewiesen werden könnte. Daher wird im Zweifel immer ein Wischtest bzw Urintest gemacht.
Ganz grds: Wenn Du zumindest auf die richtige Trennung zwischen Konsum und Fahren achtest, also bitte wirklich am besten 72 Stunden wartest, dann minimierst du ganz viele Risiken. Der Konsum an sich, der dann zwar noch dank THC COOH nachgewiesen werden würde, ist grds straffrei. Wichtig ist, dass kein aktives THC nachgewiesen werden kann. Schlau ist ebenso, nichts an Gras, Blättchen usw bei sich zu führen.
Dennoch kann auch dann ein äG angeordnet werden, welches du aber leicht bestehst, solange du auf die richtige Trennung achtest und das auch so vorträgst
Reiner (Dienstag, 10 Oktober 2017 14:51)
Vielen lieben Dank!
Offen ist noch die frage, ob mir aufgrund des thc cooh wertes ungemach droht oder mein aktiver thc wert derzeit noch über 1 liegen kann (trotz Einhaltung der 72std). Mein konsum der letzten jahre war heftig, ausser einer puse von 3 monaten vor 2 jahren ca 2 gr hoch potentes grad jeden tag. Bin jetzt seit 2 wochen bei weniger (jeden 2. tag 0,3 gr, anderer tag abstinenz).
Daniela (Mittwoch, 11 Oktober 2017 18:51)
ich möchte nach gelesenen Threads eigentlich nachfragen, was diese Werte genau Aussagen:
Cannabinoide - imunologisch?? - positiv
THC - Zahlwert
THC-Metabolit (11-OH-THC) - negativ
THC-Metabolit (THC-COOH) - Zahlwert
Der Angenagte (Donnerstag, 12 Oktober 2017 06:10)
Guten Morgen Herr Schüller und guten Morgen Bukem,
erstmal vielen lieben Dank für diese sehr informative Seite und Ihren Bemühungen.
Ich bräuchte mal professionellen Rat: Ich bin nach 10 Tagen meines letzten Konsums (Tanz in den Mai) in eine Verkehrskontrolle geraten und bin dort genötigt worden, einen Urintest zu machen. Kurz um: Bußgeldbescheid kam Wochen später, Ergebnis 3ng THC laut Blutuntersuchung. Leider habe ich Aussagen zu meinem Konsum gemacht. Ich bereue diesen schweren Fehler zutiefst. Tanz in den Mai war tatsächlich mein letzter Konsum!
Ich bin von der ersten Sekunde an, sehr forsch von der Polizei angegangen worden, was ich ein Stück weit mit meiner Vergangenheit begründen kann. Hab so einigen Mist in meiner Jugend verzapft.
Man hat das 'volle Programm' mit mir abgezogen. Hampelmann, Ausziehen, Urintest, Blutentnahme, selbst mein Auto hat man mit Spürhund durchsucht und auseinandergepflückt. Gefunden haben die Herren in blau allerdings nichts. Kein Wunder, hatte schließlich nichts dabei. Angeblich hat der Spürhund an meinem Portmonnaie angeschlagen. Kann ich aber nicht bestätigen oder abstreiten, durfte bei der Durchsuchung des KFZ nicht anwesend sein!
Um es auf den Punkt zu bringen, die Polizisten hatten sich an mir festgebissen, ich war mehr als kooperativ (werde ich nicht wieder tun, zumindest nicht in dem Ausmaß) und war sehr ruhig.
Die Polizisten schienen sehr getrübt, als sie bei mir keinen BTM-Fund verzeichnen konnten und wurden richtig ekelig zu mir. Man sagte mir mehr als deutlich, dass man mir meine Aussagen nicht glaubt und wir ja sehen werden, dass ich lüge, sobald der Bluttest ausgewertet ist. Dieses arrogante Grinsen der Polizisten dabei werde ich wohl nicht vergessen können.
Nach reichlicher Recherche, unter anderem auf dieser Seite, komme ich zu dem Ergebnis, dass ein Wert von 3ng aktivem THC, nach 10 Tagen nicht stimmen kann.
Ich denke man versucht mir ein faules Ei unterzuschieben! (nein, ich bin eigentlich nicht paranoid). Ein Heidenheimer Polizist war bis 2011 scheinbar relativ erfolgreich mit sowas!
Deshalb habe ich ein paar Fragen:
Wohin gehen die genommenen Blutproben und von wem werden diese analysiert?
Was passiert mit den ausgewerteten Proben? Werden diese aufbewahrt oder vernichtet?
Ist es möglich die von der Polizei (dem beauftragten Arzt) genommenen Proben, auf Verlangen nochmal unabhängig analysieren zu lassen?
Desweiteren stellt sich mir die Frage, in wie weit man rückwirkend eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen kann.
Ich würde mich gerne anwaltlich vertreten lassen, habe aber zur Zeit keine ausreichende Liquidität.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand von Ihnen meinen Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank dafür, Ihnen noch einen angenehmen Tag
Der Angenagte
Ferdi (Donnerstag, 12 Oktober 2017 21:13)
Ich hätte mal eine frage ich wurde mit thc im blut im strassenverkehr erwischt war dumm von mir danach noch auto zu fahren.. habe auch danach nicht mehr geraucht. Ich habe heute meine werte erfahren. Die waren thc aktiv 15 und der thc cooh lag bei 6.. kann es denn sein das mein thc cooh nur bei 6 liegt habe viel gelesen aber keiner hatte so ein wert also denthc cooh.
Bukem (Dienstag, 17 Oktober 2017 20:33)
@Reiner: der aktive THC Wert sollte je nach Konsumverhalten ( Menge, Dauer und Häufigkeit ) irgendwo zwischen 24 und 72 Stunden unter den 1,0 ng/ml liegen.
THC COOH ist bis zu drei Monate nachweisbar, aber vgl oben unbedenklich Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen guck doch bitte hier bei uns im Menü unter Drogen- und Verhaltens know how bei Nachweiszeiten von THC
@Daniela: der THC Wert gibt an, ob du unter Cannabiseinfluss, also berauscht, gefahren bist. Der Richtwert beträgt hier 1,0 ng/ml. Erfüllst du den, liegt eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot und garantiertem Spass mit der Führerscheinstelle vor.
Den Mittleren weiß ich auch nicht
THC COOH ist das Abbauprodukt des THC aus deiner Leber, der sog Metabolit und gibt Auskunft, wie viel und wie lang du in der Vergangenheit konsumiert hast
@Angenagter: Da kann ich auf Zuruf ohne weitere Aktenkenntnis nichts zu sagen. Ist denn seitdem bezgl Deiner Fahrerlaubnis irgendwas passiert?
Grds klingen die Werte unrealistisch ja, sofern deine Schilderungen stimmen sollten. Evt hast du aber unbewußt in der Zwischenzeit konsumiert, weil Freunde dir Kuchen oder Kekse untergeschoben haben.
Deine Beweissituation ist eher dürftig, die Aktenlage nachteilig und Wut und Trotz, sollten sie auch noch so berechtigt sein, sind eher schlechte Ratgeber.
Eine Rechtsschutzversicherung kann nie rückwirkend abgeschlossen werden,. Sonst würde keiner welche anbieten. Selbst wenn du eine gehabt hättest, greifen die bei den meisten strafrechtlichen Delikten nicht.
Evt sollte man über dienstrechtliche Schritte gg die Beamten nachdenken und auf diesem Wege deine Vorwürfe überprüfen.
@Ferdi: Klingt zugegeben auch komisch. Wie viel Zeit ist denn zwischen Konsum und Fahren vergangen? Das wäre das Einzige, was mir einfiele, dass eben kurz nach dem Konsum die Untersuchung erfolgt ist
Der Angenagte (Mittwoch, 18 Oktober 2017 02:34)
Hallo Bukem,
vielen Dank für die Antwort.
Nach wie vor gibt es keine Reaktion der FEB, lediglich die Bußgeldstelle hat sich gemeldet. Dadurch ist mir der Wert von 3,0ng bekannt.
Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass mir ggfs. etwas 'untergejubelt' wurde.
Einerseits ist mein Umfeld nicht so drauf, andererseits habe ich mich ganz bewusst von konsumierenden Personen ferngehalten.
Mein Anliegen basiert nicht auf Wut oder auf Trotz, es ist viel mehr meine Ratlosigkeit, die mich veranlasst hat, im Bezug auf den THC-Wert zu rechachieren.
Ich bin mir absolut sicher, dass ich weder aktiv noch passiv konsumiert habe.
Meine Schilderungen sind keineswegs geschönt oder verfälscht. Mir fällt jetzt auch kein Grund ein, wieso ich mit falschen Äußerungen nach Rat fragen sollte. Das erscheint mir nicht schlüssig und würde mir auch in keinsterweise helfen.
Der Bezug zu dem Polizisten aus Heidenheim war nicht mit Böswilligkeit oder Wut von mir erwähnt worden. Er diente viel mehr als Untermauerung, dass ein Verfälschen von Blutproben oder Gutachten demnach möglich zu sein scheint.
Desweiteren ist es doch so, dass Menschen Fehler machen. Ist es ausgeschlossen, dass bei der Blutproben-Analyse etwas 'schief gegangen sein könnte? Ohne jemandem eine bewusste Manipulation vorzuwerfen?
Das mit der Rechtsschutzversicherung wäre auch zu schön gewesen. :)
Aber nur für mein Verständnis, wieso strafrechtlich? Ich dachte bisher, das was mir vorgeworfen wird, sei eine Owi.
Jedenfalls werde ich mir die kommenden Wochen etwas Geld beiseite legen, damit ich, sollte es 'schlechte Neuigkeiten' von der FEB geben, die Möglichkeit habe, mich anwaltlich unterstützen zu lassen.
Bisher kann ich bloß abwarten und spekulieren. Hoffentlich habe ich die Chance, bis dahin eine brauchbare Summe zusammentragen zu können.
Aber wie sieht es denn mit den Fragen aus meinem vorherigen Post aus?
Das ist für mich sehr bedeutend, dazu Informationen zu bekommen. Im Internet kann ich darüber leider nichts Brauchbares finden.
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn Sie mir diese Fragen beanworten würden.
Danke und einen netten Gruß
Der Angenagte
Bukem (Samstag, 21 Oktober 2017 14:13)
@Angenagter: Wenn Du das überprüfen lassen möchtest, denn grds sind Fehlerquellen, Verunreinigungen etc immer denkbar, solltest Du jetzt ab zum Anwalt. Und zwar zu jemanden, der sich wirklich auskennt und nicht solche Fälle dreimal in 5 Jahren macht. Von denen gibt es bundesweit nicht viel. Herrn Schüller erreichst du hier. Evt kann man mit neueren , selbst in Auftrag gegebenen Gutachten, Haaranalysen etc eben eine neue Beweislage schaffen. Das sollte aber im Vorfeld anwaltlich taktisch eingenordet werden. Außerdem muss dringend Akteneinsicht genommen werden.
Herrn Schüller erreichst du unter obigen Daten, er ist gerne bundesweit tätig und macht nichts anderes als Fälle in diesem Gebiet.
Strafrechtlich meint in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung auch Owi-Sachen, nur ne Nr kleiner
Nosman (Samstag, 18 November 2017 16:34)
Hallo Herr Schüler,
Mein Anliegen ist es das ich vor 2 Jahren unter thc Einfluss angehalten wurde und mich einer Urin und im Anschluss Blutprobe unterziehen musste. Was natürlich positiv war da ich am Abend zuvor geraucht habe. Bußgeld und Führerscheinentzug für einen Monat habe ich bekommen. Ca 3 Monate später musste ich auch Anweisung des strassenverkehrsamtes eine urinprobe abgeben welche negativ war und die Sache somit für mich durch war. Meine Frage jetzt was würde passieren wenn ich mir jetzt alle 2 - 3 Tage ein paar Züge gönne und ich werde angehalten was kann passieren wenn wir annehmen mein aktiver Wert liegt unter der Grenze? Danke schon mal im voraus. Lg
Nosman (Samstag, 18 November 2017 16:37)
Meine Frage richtet sich auch an
bukem
Danke
Nosman (Samstag, 18 November 2017 19:50)
Sorry habe meine Frage ein bisschen dumm formuliert.
Nehmen wir an ich würde heute 2 - 3 mal am joint ziehen und fahre dann in 3 tagen wieder auto. Aufgrund meiner Vergangenheit gehe ich davon aus das ich getestet werde. Würde vor Ort den test verneinen und muss einen bluttest machen lassen wo rauskommt das der aktive Wert OK ist aber thc cooh vorhanden ist. Würde das für mich folgen haben aufgrund dessen das ich vor 2 Jahren schon mal aufgefallen bin? LG
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 18 November 2017 20:20)
@Nosman: Nach 3 Tagen sollte das wieder in Ordnung sein - bei einer etwaigen Kontrolle jede Aussage zum Konsumzeitpunkt und Konsumverhalten verweigern.
Und bei paar Zügen ab und an wird der THC COOH Wert nicht so hoch sein, selbst wenn Sie öfter ziehen...
Jonny (Sonntag, 19 November 2017 11:40)
Hallo Herr Schüller,
Ich hoffe Sie können mir einen Rat geben. Ich bin am Donnerstag dem 09.11.17 von der Polizei angehalten worden. Allgemeine Verkehrskontrolle. Ich solle doch mal aussteigen. Sie fragten mich ob ich etwas getrunken hätte, was ich mit einem Radler am Vorabend beantwortete. Sie fragten ich nach Drogen, was ich mit am vorletzten Wochenende mal gekifft beantwortete. Sie forderten mich auf einen Urintest zu machen was ich ablehnte. Dann sollte ich zwei Übungen absolvieren. Die erste mit ausgestreckten Händen geschlossenen Augen und dem Kopf im Nacken 30 Sekunden abschätzen, diese habe ich laut dem Beamten sehr gut gemacht. Dann sollte ich mit geschlossenen Augen auf Kommando mit der angesagten Hand den Zeigefinger zu meiner Nasenspitze führen. Von 10 Ansagen habe ich 9 mal zu 100% getroffen nur einmal so 2 mm die genaue Mitte verfehlt. Dann sagte man mir ich müsse nun doch einen Urintest über mich ergehen lassen. Da ich meine Rechte nicht kannte habe ich ihnen Urin von mir gegeben. Test Positiv auf THC. Nun mußte ich mit zur Wache. Meine Mutter eine alte Herzkranke und gehbehinderte Dame die mich im Auto begleitet hatte wollte gerne als Zeuge mit zur Wache, was die Beamten aber nicht zuließen. Während der fahrt sagte ich ihnen das ich mit einem Blut-Test nicht einverstanden wäre worauf sie mir Antworteten das dies egal wäre man würde eine Blutabnahme auch ohne mein Einverständnis durchführen. Es würde auch nicht lange dauern da noch ein Arzt vor Ort wäre. Im Revier angekommen setzte man mich in einen Stuhl. Es kam ein Zivil gekleideter Mann zu mir der sich nicht vorstellte. Er nahm eine Hand von mir und meinte anschließend zu einem der Beamten „sie sollten doch fürs nächste mal warmes Wasser vorrätig haben. Diese Fixer hätten immer so kalte Hände, damit könne man die Adern etwas erweitern“. (Kalte Hände waren aber auch klar! Ich musste die ganze Zeit ca 20 Minuten bei ungefähr 8 Grad nur mit einer dünnen Sweatshirt Jacke bekleidet hinter meinem Auto verharren.) Dann leuchtete mir die Person mal schnell ohne Vorwarnung ins Auge. Anschließend rammte er mir eine Nadel mit unbeschrifteter Ampulle in den rechten Handrücken und entnahm mir Blut. Er drehte mir den rücken zu mauschelte am Tisch irgendwas und übergab einen der Beamten die Blutprobe und meinte mit leiser Stimme, „er dürfe da auf keinen Fall etwas durcheinander bringen, es würde noch etwas fehlen.“ was da fehlt konnte ich leider nicht hören. Er hatte es wohl eilig und ist wieder verschwunden. Einer der Beamten fragte mich nochmal nach meiner Adresse, ob ich in der XYstraße wohnen würde. Ich verbesserte ihn mit dem richtigen Namen. Ich sagte ihm auch das er den Namen aus meinem Fahrzeugschein entnehmen könne. Dann Fragte er noch ob der Name der Strasse mit „t“ oder „th“ geschrieben wird. Ich antwortete mit „t“ und wies ihn darauf hin er könne ihn wenn er unsicher ist auch aus meinem Fahrzeugschein abschreibe. Mann entließ mich aus der Wache mit Führerschein und Fahrzeugschein. Ich fragte die Beamten noch ob sie mich zu Auto zurückbringen könnten, da ich ja nur sehr dünn für dieses kalte Wetter bekleidet wäre. Antwort, sie wären kein Taxiunternehmen ich solle selber zusehen wie ich da hinkäme. Was mich wundert ist das ich kein Protokoll unterschreiben mußte auch nicht die Blutabnahme Quittierte das es sich um mein Blut handelt. Das ich aussagen getätigt habe war natürlich schlecht wie ich dem Forum entnehmen konnte. Nun werde ich bei einer nächsten Kontrolle nichts mehr sagen und alles verweigern. Aber zu Spät! Meine aussage ich hätte am vorletzten Wochenende geraucht entspricht aber auch nicht der Wahrheit. Ich habe ca 62 Stunden vorher geraucht. Ich hoffe das der aktive THC wert unter 1ng/ml liegt und der andere wert THC COOH unter 150 ng/ml. Kann ich nicht einschätzen da ich schon ein recht regelmäßiger Raucher über die letzten 10 Jahre war. Meine Frage nach dieser Geschichte ist! Soll ich auf den Befund warten oder jetzt schon Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen? Habe nun natürlich Angst und Paranoia vor der nächsten Kontrolle. War dann auch letzte Woche im Krankenhaus wo ich mehrfach in Vollnarkose gesetzt wurde. Bin seit letzten Freitag 17.11. wieder zu Hause und hatte mir Abends 18 Uhr erst mal einen geraucht. Was ich mittlerweile natürlich bereue. Ich muß am Dienstag wieder mit dem Auto fahren. Bis dahin sollte mein aktiver THC ja wieder abgebaut sein. Ich werde nun keinen Joint mehr anpacken! Habe aber noch Angst das mein THC COOH wert zu hoch bei einer neuerlichen Kontrolle ist. Sprich mehrfach erwischt und daher FS Entzug.
Ein ganz klasse Forum!!
Vielen Dank im Voraus!!
Jonny (Sonntag, 19 November 2017 11:49)
Hab noch was vergessen
Hab die letzten 5 Tage 3 Kg abgenommen da ich im KH nur insgesamt 6 Mahlzeiten erhalten habe. Bin auch so schon ein Hungerhaken gewesen. Über 180 cm bei ca 70 Kg jetzt halt weit unter 70 Kg! Alter über 50
Bukem (Sonntag, 19 November 2017 14:04)
@Jonny: Anwaltliche Hilfe tut vermutlich dringend not. Du hast der Polizei schon die Hälfte der Voraussetzungen ohne jede Notwendigkeit für einen Entzug der FE frei Haus geliefert. Sollte dein THC Wert höher als die erlaubten 1,0 ml/ng sein, liegt nicht nur eine Owi mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot vor, sondern eben auch die Voraussetzungen der Entziehung der FE.
Es ist extrem dumm, verzeih die klare Benennung, jetzt noch weiter zu konsumieren. Immerhin hast du es zwischenzeitlich eingesehen.
Wenn Du Hilfe brauchst, dann brauchst du im Zweifel Gott oder einen Anwalt. Herr Schüller ist bundesweit tätig, Daten stehen oben rechts
Nosman (Sonntag, 19 November 2017 20:22)
Danke für die schnelle Antwort echt top!
Kann mich auch nur anschließen und sagen das dies ein top forum ist sieht man selten bis gar nicht.
Habe dennoch eine Frage. Die führerscheinstelle würde ja wenn der Fall eintreten würde das ich getestet werde und alles OK ist bis auf den cooh Wert der nehmen wir an gering ist aber zeigt das ich geraucht habe bescheid bekommen sehe ich das richtig?
Und mir könnte nichts passieren bezüglich meiner FE da ich ja vor 2 Jahren wegen btm schon auffällig geworden bin?
LG
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 19 November 2017 20:29)
@Johnny: Wenn die FSST sich Zeit lässt, dann können wir noch die Voraussetzungen für die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV zusammen erarbeiten, um eine Entziehung doch noch zu verhindern. Dazu müssen Sie aber jetzt aktiv werden...warten geht nicht. Melden Sie sich bei Interesse.
Bukem (Dienstag, 21 November 2017 19:24)
@Nosman: Konsum ist an sich verkehrsrechtlich ok, solange du eben nicht unter "Einfluß" fährst, also mit mehr als 1,0 ng aktivem THC.
THC COOH sagt nur, dass du irgendwann die letzten Monate ( je nach deinem Konsummuster) mal geraucht hast. Das ist nicht unbedingt cool, aber hat keine Folgen, sofern dr THC OOH nicht astronomisch hoch ist. Lies doch dazu hier unter BtM Know how den Eintrag zu THC Nachweiszeiten, da steht alles drin.
Vielleicht solltest du aber wirklich nen büschen weniger rauchen, dann bist du entspannter. Peace
Nosman (Mittwoch, 22 November 2017 21:34)
Vielen Dank für die Antwort �
Hallo hallo ich komme mit nem Gramm ca 3 Monate hin ich denke das ist kontrolliert und OK. Um zwischendurch mal abzuschalten ganz gut besser als Bier oder Sowas.
Aber trotzdem danke für den Hinweis.
LG nosman Peace ✌️
Burki (Donnerstag, 23 November 2017 16:57)
Schönen guten tag.
Erstmal Kompliment für dieses forum echt klasse daumen hoch dafür.
Bei meiner frage geht es um meinen Sohn. Und zwar wurde er vor einiger Zeit im Rausch von der Polizei angehalten. Schlussendlich kam es zu einem bluttest welcher logischerweise positiv war. Er stellte den Konsum darauf hin ein was auch gut war da 3 Monate später ein äG auf Anforderung der Führerscheinstelle kam. Dieses war negativ.
Jetzt hat er vorgestern mit Freunden nochmal geraucht. Aus diesem forum konnte ich einige Infos entnehmen aber mir ist trotzdem das ein oder andere unklar.
Wenn er jetzt kontrolliert wird und thc cooh in geringen maßen vorhanden ist bzw gefunden wird ist das verkehrsrechtlich in Ordnung wie ich entnehmen konnte. Aber könnte die Führerscheinstelle dann trotzdem die fahrerlaubnis entziehen, eine mpu o. ä. anordnen? Aufgrund dessen das er dort schon vermerkt ist?
Vlt. noch als Info wir leben in NRW. Würde mich über eine Antwort freuen. Mfg
Bukem (Sonntag, 26 November 2017 09:42)
@Burki: Danke für Ihr Interesse. Wie alt ist der Sohn? Er fährt bereits Auto? Weil wir das erfolgte äG nicht kennen, kann ich dazu im Moment wenig sagen
Grds sollte er nach jedem Konsum künftig darauf achten, immer mindestens 24, besser deutlich mehr mehr Stunden bis zu drei Tagen nicht zu fahren bzw ein Fahrzeug zu führen. Das nennt man richtig trennen, dann wird kein neuer THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng aktivem THC vorliegen. THC COOH ist das Abbauprodukt, das sagt ur, dass man irgendwann die letzten Wochen und Monaten geraucht hat, dies ist grds auch verkehrsrechtlich ok.
Es darf eben kein neuer aktiver THC Verstoss vorliegen, sonst ist die FE im Zweifel weg!
Lest doch bitte hier unter dem Punkt BtM know how das Kapitel zu den THC Nachweiszeiten.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 26 November 2017 12:20)
@Burki: Wenn nur THC COOH festgestellt wird, sollte nichts passieren. Ich sae bewusst "sollte", weil das zwar meiner Meinung nach der Fall ist, aber man im Fahrerlaubnisrecht halt aufgrund der ganzen Umstrittenheit der Materie mit allen rechnen muss. Ich halte es für sinnvoll, den Konsum von Drogen generell zu lassen. Es gab doch nun schon Ärger mit Polizei und Fahrerlaubnisbehörde, reicht das nicht, um darüber nachzudenken, den Konsum von Cannabis einzustellen? Wenn das nicht gehen sollte, sollte konsequent auf das Führen von KFZ verzichtet werden. Und zwar nicht nur ein paar Tage nach dem Konsum sondern so lange, wie man eben Cannabis überhaupt konsumiert. So geht man jedem Ärger aus dem Weg und handelt wirklich verantwortungsvoll. Fahrrad ist eh viel cooler.
Ausländer (Samstag, 09 Dezember 2017 13:32)
Hallo zusammen! Ich bitte um Hilfe. Ich wurde erwischt. Bin dauerkonsument und als die mich erwischt haben lag es 50 Stunden von dem letzten Konsum. Ich habe zugegeben vor eine Woche geraucht zu haben aber nur das. Wie schätzen Sie aus Erfahrung, habe ich eine Chance unter 1ng zu liegen? Wann kann ich anrufen und fragen wie meine blut Werte aussehen? Habe ich auch ein ausserungsbogen zum ausfüllen bekommen wo ich meine Daten schreiben muss und Antwort ankreuzen muss. Was soll ich ankreuzen? *ich gebe die straftat(en) nicht zu *ich möchte mich nicht äußern. Welche Antwort ist sicherer?
Lg
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 Dezember 2017 23:37)
@Ausländer: "Ich möchte mich nicht äußern" ist die richtige Antwort. Niemals selber belasten. Immer Aussage verweigern.
Was die Frage mit dem Wert angeht: Das ist schwer zu bewerten, 50 Stunden ist ein Haufen Holz. Waren Sie vorher täglicher Konsument? Dann könnte es Probleme geben mit einem zu hohen THC COOH Wert. Wenn der mindestens 150 ng/ml erreicht, ist der Führerschein auch weg, ohne dass der Wert von 1,0 ng/ml THC erreicht werden muss. Das ist mir aber bis dato noch nicht untergekommen. Wenn der Führerschein wichtig ist wegen Arbeit o.ä., dann sollten Sie freiwillig so schnell wie möglich in ein Screeningprogramm auf Drogen (6 Monate erstmal). Bei Dauerkonsumenten ist das Urin nach 2-3 Monaten wieder sauber. Nicht bei der Polizei anrufen, nur weil Sie jetzt hektisch werden, Gespräche mit der Polizei gehen oft richtig nach hinten los. So manch beiläufig beantwortete Frage kostet dann den Führerschein. Wie gesagt: Ist der Führerschein wichtig: Ab ins Screeningprogramm. Dann kann man im Zweifel auf die Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV zielen, wenn es eng werden sollte....
Ausländer (Samstag, 09 Dezember 2017 23:45)
Danke für die schnelle Antwort. Sobald ich die Werte erfahre und ihre Unterstützung brauchen werde dann melde mich bestimmt bei Ihnen.
Ich wollte eigentlich nach ungefähr 2 Wochen da anrufen und nach blut Werte fragen. Kann ich das machen? Oder lieber lassen und geduldig warten was mir schwer fällt. Danke.
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 09 Dezember 2017 23:49)
@Johnny:
Also der letzte Konsum vor der Kontrolle war 62 Stunden her? Dann spricht ein hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der THC Wert kleiner 1 ng/ml ist. Auch die 150 ng/ml THC COOH werden in solchen Fällen eher selten geknackt. Klingt jetzt erstmal nach guter Chance, da so durch zu kommen. Was mir mehr zu denken gibt, ist aber, dass Sie jetzt Paras haben und Angst. Und das ist die typische THC Folge: Paras und die Filme im Kopf. Ich habe das schon öfter gesagt und manche Leute hören das nicht gerne: Das Cannabis macht auf Dauer die Birne weich. Ab und an rauchen ist ok, aber täglicher Konsum greift tief in die Psyche ein und häufig zu beobachtende Nebenwirkung sind Ängste und Paranoia. Darauf hätte ich keine Lust mehr an Ihrer Stelle und würde das Kraut aus dem Hals lassen. Täglicher Konsum von Drogen ist Murks. Egal ob Gras, Kippen, Alkohol oder whatever. Lassen Sie mal ein-drei Monate alles aus dem Hals. Dann werden auch die Paras weniger. Wenn der Führerschein existentiell wichtig ist, vgl. auch Beitrag 312.
Erstmal Ruhe bewahren, bitte. Mein Bauchgefühl sagt: THC Wert unter 1.
Juri (Donnerstag, 21 Dezember 2017 01:23)
Hallo
Habe da eine Frage. Hatte meinen Führerschein abgegeben müssen da bei der blutkontrolle 3.1ng/ml und 89ng/ml thc chooh rauskam. Habe bei der polizei keine angaben über meinen konsum gemacht hab einfach gesagt das ich noch nie gekifft habe. Jetzt zu meiner Frage hab Post von der Führerschein stelle bekomme und darin wird schriftlich verlangt mein früheres konsumverhalten und jetztiges preis zu geben. Sollte ich bei den Werten bei probierkonsum bleiben der nur 1x war? Und komme ich so an einer mpu oder ärztliche Untersuchung vorbei?
Bukem (Donnerstag, 21 Dezember 2017 14:47)
@Juri: An einem äG wird wohl kein Weg vorbeiführen. Da hast Du eine sehr weitreichende Wahrheitspflicht und übrigens mit Profis zu tun, die bestimmte Stories seit 20 Jahren 10x am Tag hören.
Lies dich hier bitte auf unseren jeweiligen Themenaufsätzen zum äG ein. Dafür hat sich Herr Schüller die Mühe ja gemacht.
Wenn Du dann Fragen hast, stell sie bitte, dafür ist das Forum ja da.
Was viel wichtiger ist: Den Konsum hast Du eingestellt? Das wäre sehr erstrebenswert, denn deine FE kann bereits dann entzogen werden, wenn ein THC Verstoß im Straßenverkehr mit mehr als 1,0 ng/ml aktiven THCs vorliegt ( check!) und der Nachweis eines wenigstens gelegentlichen Konsums vorliegen sollte ( noch nicht!).
Deshalb war es sehr klug, dass Du keine Angaben gemacht hast, aber grade dafür gibt es dann ein äG, damit soll herausgefunden werden, ob ein regelmäßigerer Konsum vorliegt.
Wenn Du konkrete Fragen zu der Wahrheitspflicht im äG hast, würde ich eine persönliche Beratung bei Herrn Schüller empfehlen. Daten stehen oben rechts
Christian (Dienstag, 26 Dezember 2017 22:47)
Hallo ich komme aus NRW war jahrelang Dauer Kiffer ca. 0,5 Gramm am Tag...
Als ich in die Verkehrskontrolle geraten bin lagen etwa 16 Stunden vor dem letzten Konsum...musste auch zur Blutabnahme werde wohl über dem Grenzwert liegen...
War der Polizei gegenüber auch leider ehrlich und habe gesagt das ich mir gestern einen geraucht habe...Habe mich schon damit abgefunden 500 Euro Strafe und 1 Monat fahrverbot..war das erstemal habe den Konsum jetzt auch erstmal komplett eingestellt...
Muss ich im Nachhinein jetzt auch mit einer mpu rechnen?
Christian (Mittwoch, 27 Dezember 2017 11:28)
Das ganze ist jetzt ca. 2 Wochen her...Macht es Sinn schon vor den Ergebnissen einen Anwalt ( Herr Schüller) einzuschalten oder erstmal die Füße Stil halten bis was kommt?
Bukem (Donnerstag, 28 Dezember 2017 10:27)
@Christian: NIE Angaben zum Konsum machen, du gefährdest deine Fahrerlaubnis. Und zwar dauerhaft, nicht nur für das Fahrverbot.
Du wirst jetzt die Werte abwarten müssen, liegen diese über 1,0 ng aktiven THC, droht je nachdem, was du gesagt hast, schon die Entziehung der FE.
Deshalb bitte nicht mehr konsumieren. Und über anwaltliche und verkehrspsychologische Hilfe nachdenken. Ohne Anwalt gibt es keine Akteneinsicht, ohne die die keine Infos, mit denen man arbeiten kann. Herr Schüller ist bundesweit tätig, Daten stehen oben
Stevie (Samstag, 30 Dezember 2017 14:50)
Hallo zusammen; Bukem und RA Schüller, vielen vielen Dank für die Seite, die Tipps gibt und aufschlussreich ist und zudem m. E. den richtigen schmalen Pfad zwischen Helfen und Zeigefinger heben (du du böser Bube!) einschlägt.
Da ich meinen Fall hier noch nicht gefunden habe, möchte ich diesen kurz darstellen:
Ich wurde nach über 25 Jahren als THC-Konsument nie auffällig und habe bereits mehrere Kontrollen über mich ergehen lassen. In Holland. In Frankreich. In Deutschland. Es war nie was. Das hat mich nachlässig werden lassen...Anfang Oktober dann hat es mich erwischt: Nach einem 48h Dienst in der Pflege bin ich in eine Kontrolle geraten. In NRW bei Köln, Samstag morgen 10 Uhr. Zu meiner Überraschung-und der des Polizisten- schlug der Urintest positiv auf THC an. Hab auch nur ein Tröpfchen rausgekriegt vor Aufregung. Ich habe dann im Eifer des Gefechts mündlich Konsum "vor einigen Tagen " eingestanden, ich weiß jetzt, ein schwerer Fehler. Schriftlich habe ich dann auf der Wache aber nichts zugegeben und alles verneint.
Zuerst kam nach einigen Tagen die Einstellung des Verfahrens, nach §35 und ich dachte: Puh, Glück gehabt. Das war aber natürlich nur, wie ich jetzt auch weiß, weil sie nach Durchsuchung nix bei mir gefunden haben.
Zum 15.12. kam dann der Bußgeldbescheid: die üblichen 700€, 1 Monat Fahrverbot- dass ich aber innerhalb eines 4monatigen Zeitraumes ableisten muss, ab Rechtskraft...
Ich habe seit diesem Tag mit Rauchen komplett aufgehört, da mir schwante, dass das nicht das Ende der Fahnenstange bedeutet. Seit der Lektüre ihre Seite weiss ich, dass ich immerhin damit richtig lag.
Meine Fragen:
1. Im Bussgeldbescheid steht nix von irgendwelchen Werten bei mir, nur, dass das toxikologiosche Gutachten der Uni Köln positiv ausgefallen ist. Wie komme ich an die Werte (mit ihrer Hilfe wahrscheinlich:-) ) und bringt mir das was? Wohl wird das aktive über 1.0 ng sein...
2. Zudem steht da als weitere Beweismittel: Angaben von Zeugen( die Polizisten) und ebenfalls Angaben des Betroffenen...wars das jetzt schon oder sollte ich dagegen Einspruch einlegen? Immerhin habe ich schriftlich ja nix eingeräumt...
3. Da die FSSB ja eh kommt: Soll ich das Fahrverbot so weit wie möglich nach hinten schieben? Um Zeit zu gewinnen? Ich muss dazu sagen, dass ich den FS dringend brauche, da ich u. a. Leute -zumeist Rollifahrer- in der Gegend rumfahre. Von meinem Beruf her schaffe ich wohl einen Monat ohne FS, aber 6 Monate oder mehr niemals...
4. Ich bin wie gesagt seit etwa 14 Tagen ohne unterwegs, sobald mein Urin clean ist, werde ich die genannten Dinge (Screening, Psychologe) anschieben. Besteht da noch eine Chance oder soll ich mich gleich nach einem neuen Job umsehen...Ich bin Familienvater und sozial gefestigt, aber Kohle muss ich schon verdienen ;- )
Vielen Dank jetzt schon und -hallo, hier kommt der nächste Mandant!
Grüße Stevie
Bukem (Montag, 01 Januar 2018 11:17)
@Stevie: Das ist jetzt natürlich deine sehr private Entscheidung, ob Du a) einen Anwalt überhaupt und b) konkret Herrn Schüller mandatieren möchtest.
Dein Fall ist natürlich eine sehr häufig anzutreffende Konstellation.
Auf jeden Fall bitte weiter nicht konsumieren, es wäre schon geiler gewesen, du hättest damit direkt nach dem Vorfall aufgehört. Auf jeden Fall kommt das "was" von der FSST.
Deine Werte liegen über 1,0 ng, sonst gäbe es kein Bußgeldbescheid.
Was genau deine Angaben oder die der zeugen sein mögen, wird man wie vieles ohne Akteneinsicht durch einen Anwalt nicht erfahren.
Die sreening Aufforderungen kommen auch ohne dein Zutun, du solltest zwischenzeitlich über verkehrspsychologische Hilfe nachdenken, um einen sog Verhaltenswandel belegen zu können. Damit kann viel gerettet werden.
Wenn Du magst, meld Dich bitte bei Herrn Schüller unter der oben genannten Email. Wünsche Dir viel Erfolg
Eren (Dienstag, 09 Januar 2018 23:44)
Hallo ich hätte eine frage. Ich hab bis vor 90 tagen 7-8 jahre lang vieleicht am tag 4-5 gramm geraucht aber wierklich seit 90 tagen das misst weder gesehen noch angefasst . Ich hab mir schnelltester mit 25 ng gekauft und es zeigt immer noch positiv an muss bal
Urin abegeben wegen thc cooh und weiss nicht wielange das noch andauert das ich da positiv angezeigt werde können sie mir da was dazu sagen trinke am tag 3-4 liter wasser Mit freundlichen Grüßen
Bukem (Mittwoch, 10 Januar 2018 22:34)
@Eren: Erzähl mal genauer, was ist wann passiert und wann ist die Untersuchung.
Dein Konsum war anscheinend atemberaubend, allein deshalb find ich das gut von Dir. Und wie ist es so ;) ?
Grds sollte eigentlich bei hardcore Konsum pi mal daumen nach 90 Tagen nicht mehr nachgewiesen werden können.
Eren (Donnerstag, 11 Januar 2018)
Ja es war extrem schwer für mich hier konnte ich nicht aufhören weil man diese scheisse hinter jede ecke finden kann dann da hte ich mir eine thailan reise würde mir helfen hatt es ja auch tattsächlich die entzugserscheinungen waren sehe schlimm in bangkok war ich nur am
Kotzen mir war es kalt nach 7 tagen konnte ich nicht mehr und bin zum arzt gegangen habe denen die lage erklärt und die wussten sofort das es ums entzugserscheinungen geht und haben mir darauf 2 injektions spritzten verpasst glauben sie mir ich hatte nach den soritzten ca 1 nichts mehr alle entzugserscheinungen waren weg ich war wieder top fit hab noch nie so hungergeühle gehababt. Was mich sehr wunter ist wenn in deutschland mir jemand was anbieten würde würde ich bis auf mein letztes geld abgeben um das zwug zu erhalten. Aber dort war alles anderster dort waren auch viele dealer die mir ins oh mariuhaner geflüstert haben hab aber natührlich alle verneint zum glück denn bin biss heute immer noch sauber .oktober der 16 war mein letzter rauch seit dem bin ich sauber also ca 90 tage aber schnelltester kommen 2 striche eine stark rötlich und der andere sehr hell. In ca 3-4 wochen muss ich mpu urin abgeben die testen gegen cooh doch habe angst das die abbauprodukte immer noch drinn sind... da der schnelltester immer nich postiv anzeig danke für ihr antwort Mit freundlichen Grüßen
Jens (Sonntag, 14 Januar 2018)
Hallo. Ich habe eine Frage bezüglich einer arbeitsuntersuchung g25.
Habe mehrere Jahre dauerhaft Gras konsumiert. Mal mehr, mal weniger, dennoch fast täglich.
Ob auf Drogen getestet wird weiß ich noch nicht. Mir ist bewusst, dass ich mein Einverständnis geben muss und der Arzt der Schweigepflicht unterliegt. Da ich mich noch in der Probezeit befinde, muss ich dem ganzen zustimmen, da ich ansonsten ohne Angaben von Gründen entlassen werden kann. Ich habe meinen Konsum vor knapp 2 Wochen eingestellt und muss Mitte nächster Woche zur Untersuchung. Leider habe ich nirgends finden können, ab wann einen der Arzt auf Grund von Graskonsum als fahruntüchtig einstuft. Gelten hier die gleichen Regeln wie im normalen Straßenverkehr (unter 1,0 aktiv) oder gelte ich als fahruntüchtig wenn bei mir Abbauprodukte nachgewiesen werden. Oder gibt es hier vlt auch gewisse Grenzwerte?
Weiterhin würde mich interessieren ob die Untersuchung von unternehmen zu unternehmen abweichen oder ob der Arzt sich an allgemeine Richtlinien halten muss?
Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.
Lg Jens
Bukem (Sonntag, 14 Januar 2018 16:13)
@Eren: Grds sollte das passen, bitte weiter sauberbleiben, auch nicht mit kiffenden Freunden in einem Raum aufhalten, wenn die kiffen.Viel Schlaf, viel trinken, viel frische Luft. Vorsichtshalber nicht zuviel Sport und keine extra Diät.
Aber Du hast jetzt nicht erzählt, warum du die Probe abgeben musst
@Jens: Was arbeitest Du denn? Es gibt für verschiedene Berufsbilder unterschiedliche Anforderungen? Polizist oder Personenbeförderung haben zB andere auch charakterliche Anforderungen als ein Lagerarbeiter
Hab das hier finden können:
"Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten unter der Ziffer 25 (G 25) ist eine der häufigsten Untersuchungen in der Arbeitsmedizin. Dabei handelt es sich um die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten.
Trotz ihrer Bedeutung kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der Anwendung. Dies liegt einerseits daran, dass es keine eigenständige Rechtsvorschrift gibt, die die Anwendung des G 25 verbindlich vorschreibt und andererseits daran, dass der G 25 eine flexible Anpassung an die jeweilige Tätigkeit erlaubt.
Der G 25 bezieht sich nicht nur auf Fahrer von Kraftfahrzeugen, sondern unter anderem auch auf das Führen von
Schienenfahrzeugen,
Flurförderzeugen,
Hebezeugen,
Regalbediengeräten oder kraftbetriebenen Luftfahrtbodengeräten.
Auch Steuertätigkeiten wie zum Beispiel in Stetigförderanlagen oder Überwachungstätigkeiten wie in Leitständen werden im G 25 berücksichtigt....
Der G 25 enthält eine allgemeine Untersuchung inklusive der Feststellung der Vorgeschichte. Darüber hinaus findet eine Untersuchung des Hör- und Sehvermögens statt.
Dabei wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit das Vorliegen von Mindestvoraussetzungen
für die Sehschärfe,
das räumliche Sehen,
den Farbensinn,
das Gesichtsfeld sowie
das Dämmerungssehen und die Blendungsempfindlichkeit geprüft.
Regelmäßig findet eine Urinuntersuchung statt, um bestimmte Organfunktionen mit der Gesundheitsstörungen weiter abgeklärt werden können, die für die Beurteilung nach G 25 relevant sind.
Sofern nicht ausdrücklich sehr einfache oder langsame Fahrzeuge, Maschinen oder Arbeitsgeräte betroffen sind, von denen nur eine geringe Gefährdung ausgeht, empfiehlt die BG grundsätzlich, allen Beschäftigten, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten durchführen, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 25 anzubieten.
Sollte darüber hinaus die Feststellung der Eignung für den Unternehmer von besonderer Bedeutung sein, weil sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, könnte es sinnvoll werden, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, in dem der G 25 als regel - beurteilen zu können.
Nur in unklaren Einzelfällen ist daneben auch eine Blutuntersuchung vorgesehen, mäßig verpflichtend durchzuführende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung festgeschrieben wird."
Wenn Du jetzt wirklich vor knapp zwei Wochen aufgehört hast, ist die Frage, ob nächste Woche überhaupt noch "was" nachgewiesen werden kann. Aktives THC scheidet sicher aus. THC COOH als Abbauprodukt ist bis zu drei Monaten nachweisbar, allerdings eben auch nicht wirklich aussagekräftig, was eine fehlende Fahreignung betrifft, da dies nur bedeutet, dass Du mal in letzter Zeit konsumiert hast, etwa Freitag abends , wenn du erst Montag wieder fahren oder arbeiten müßtest.
Dennoch: je weniger, desto besser. Ich bin mir trotzdessen nicht wirklich sicher, ob hier zwingend auf Drogen geachtet wird.
Jens (Sonntag, 14 Januar 2018 18:02)
@bukem:
Ich arbeite im Büro und muss hin und wieder mit dem Auto zu Kunden fahren, weshalb diese Untersuchung durchgeführt werden soll.
Personen o.ä. befördere ich somit nicht, lediglich mich selber und das zum Betrieb gehörende Fahrzeug
Chris (Montag, 15 Januar 2018 19:53)
Lieber Bukem,
im Frühjahr 2011 sind meine Freundin und ich auf der Rückfahrt aus Holland von der Polizei mit Graß im Gepäck aufgegriffen worden. Es wurde weder eine Blutprobe noch eine Urinprobe von uns genommen. Aufgrund der mitgeführten Drogenmenge (jeder ungefähr knapp 5 Gramm) kam es zu einer Verurteilung im Sommer 2011. Direkt nach dem Aufgriff hatten wir uns anwaltliche Hilfe genommen und wir erhielten (nur) eine Geldstrafe.
Interessanterweise bekam ich im Januar 2012 ein Schreiben von der Führerscheinstelle (bin in NRW wohnhaft) mit dem Betreff ^HINWEISE WEGEN AUFFÄLIGKEITEN IN VERBINDUNG MIT BETÄUBUNGSMITTELN^ und der Androhung - bei nochmaliger Auffälligkeit - die Einleitung der Überprüfung der Kraftfahreignung für Fahrerlaubnisinhaber nach Paragraf 14 FeV in Kauf nehmen zu müssen, was eine Nichterteilung oder den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann.
Dies ist deswegen interessant, da ich weder am Steuer saß und gefahren bin, noch dies mein Auto war. Meine Freundin war damals Fahrerin und Halterin des Fahrzeugs. Wir wohnten damals in unterschiedlichen Städten und sie bekam damals weder einen polizeilichen Eintrag noch ein Schreiben von der Führerscheinstelle. Ich hingegen musste nach 6 Jahren eine Datenlöschung bei der Polizei im 'POLAS' beauftragen, da ich trotz Ablauf der 5-Jahresfrist immer noch geführt war. Dies ist dann letztlich im Sommer 2017 erfolgt - was mich ungemein beruhigt, da ich immer noch dezent - aber regelmäßig konsumiere. Ich verbrauche ca. 1 Gramm pro Monat. Ich habe einen super anstrengenden Job und das ist mein natürliches Mittel zum Runterkommen und Einschlafen. Dennoch .... ich gehöre zu den regelmäßigen 'Kiffern' und trotz beruflichen und privaten Ansehens bin ich laut 'staatlicher Gewaltenteilung' ein kriminelles Element dieser Gesellschaft - aber dieser Aspekt würde eine neues Diskussionsfeld eröffnen.
Nun zu meinen Fragen:
Wie lange bleibt mein Eintrag bei der Führerscheinstelle geführt? 10 Jahre /15 Jahre / auf ewig?
Erfolgt die Datenlöschung automatisch oder muss diese ebenfalls beantragt werden?
Wandern diese Daten bei Umzug in einen anderen Kreis, in eine andere Stadt mit ?
Ich getraue mich nicht, bei meinem neuen Verkehrsamt anzurufen, um keine schlafenden Hunde zu wecken aber wie und wo erhalte ich darüber eine neutrale Auskunft.
Durfte die damalige Führerscheinstelle überhaupt solch eine Androhung aussprechen ohne weitere Kenntnisse der damaligen Sachlage zu haben?
Bei meinem regelmäßigen Konsum wären meine THC bzw. THC-COOH Werte sicherlich oberhalt der gesetzten Grenzwerte und ich wäre als regelmäßiger Konsument geoutet... insofern belastet mich dieser Eintrag kolossal.
Über eine Antwort würde ich mich echt freuen und verbleibe bis dahin mit lieben Gruß, Chris
Bukem (Dienstag, 16 Januar 2018 21:09)
@Chris: Puh, das ist recht schwierig, das nach so langer Zeit aufzuklären. Darf ich fragen, wie alt Du bist? Evt können solche Einträge noch gelöscht werden, wenn man noch unter 27 oder 25 ist. Meine Kenntnisse da im Bundeszentralregister sind da recht rudimentär, muss Hr Schüller noch mal drauf gucken.
Vermutlich dürfte Euer Anwalt im damaligen Strafverfahren einen Besitz zum Eigenkonsum vorgetragen haben. Das führt dann zu einer Strafmilderung in dem Strafverfahren, aber eben auch zu Ärger mit der FSST. Sollte man sich vorher deshalb gut überlegen, aber vielen ausschließlich strafrechtlich tätigen Kollegen fehlt da der Zusammenhang
Der Eintrag bleibt im Zweifel bestehen. Egal, wo du wohnst.
Weiteren Ärger umgehst du einfach, wenn Du in der Öffentlichkeit nichts mit dir rumträgst, und du, solltest Du konsumieren, immer wenigstens drei Tage nicht fährst. Konsum an sich ist nicht verboten, du musst eben nur zwischen Konsum und Fahren trennen. Dann kann auch kein Verkehrsverstoss vorliegen
Chris (Sonntag, 21 Januar 2018 20:07)
Hi Bukem, ganz lieben Dank erst einmal für deine Antwort. Komme eben erst dazu, diese zu lesen.
Also ich bin 50 Jahre und ich trage nichts an Drogen mit mir rum. Ich rauche eh nur ganz leichtes WEED in homöopathischen Dosen - dennoch rauche ich "regelmäßig". Allerdings rauche ich niemals und fahre anschließend Auto. Da trenne ich ABSOLUT. Doch liegen nicht immer 3 Tage zwischen den Konsumen und somit gehöre ich definitiv bei einem 'Aufgriff zu der kriminellen Sorte und hätte wegen dieser fehlenden Distanz zwischen Konsum und Autofahrens ein echtes Problem. Mein einziges Plus ist - so hoffe ich doch - mein echt sehr gepflegtes und 'ordentliches' Aussehen, meine Eloquenz und mein völlig regelkonformer Fahrstil.
Dennoch...es kann doch nicht sein, dass mein Eintrag bei der FSST nun mein ganzes Leben lang bestehen bleibt. Überall gibt es doch irgendwann Verjährungsfristen....Da werde ich ja für eine recht kleines Delikt (verglichen mit anderen Verbrechen) mein ganzes restliche Leben insofern bestraft, dass bei einer Behörde ständig eine Akte über mich besteht. Grauenvoller Gedanke. Da komme ich mir völlig gläsern und überwacht vor.
Bitte bespricht dich doch noch einmal mit RA Schüller. Es wäre toll, wenn ihr etwas Licht ins Dunkle bringen könntet.
Lieben Gruß und großen Dank schon mal im Voraus,
Chris
Bukem (Samstag, 27 Januar 2018 14:55)
@Chris: doch sowas gibt es. Bedeutet ja nichts weiter. Geht vielen so. Nur, dass du eben richtig zwischen Konsum und Fahren trennen musst im Eigen- und Fremdinteresse.
Wewnn Du Klärungsvedarf hast, würde ich dir empfehlen, Herrn Schüller konkret zu mandatieren, Kontaktdaten stehen oben rechts. Mit abstrakten Diskussionen ohne deine konkrete Akte zu kennen, kommen wir bzw du nicht weiter, Viel Erfolg
Rechtsanwalt Diebstahl (Samstag, 27 Januar 2018 16:27)
@Chris: Sie sind ganz schön im Para-Modus dafür, dass Sie nur so wenig rauchen.
Ich verstehe die Aufregung jetzt gerade nicht. Ist doch nichts passiert damals, es kam offenbar nicht mal zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.
Da hat die Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig gehandelt. Bei Ihrem Verbrauch sind die THC COOH Werte niemals in der Höhe, die für eine direkte Entziehung ausreichen würden. Im Fall einer Kontrolle Aussage komplett verweigern und hier melden.
Sie machen sich hier zu unrecht Sorgen. Was die Frage nach den gespeicherten Daten angeht: Es ist bekannt, dass hier und da "schwarze Listen" geführt werden. Inoffizielle BtM Listen. Mussten manche Behörden schon einräumen.
Dennoch: Sie übersteuern hier innerlich. Also: Paramodus ausschalten, das reicht nicht mal für einen Sturm im Wasserglas :-) Relax :-)
Chris (Sonntag, 28 Januar 2018 11:11)
@ Bukem & RA Diebstahl
Wahrscheinlich bin ich diesbezüglich tatsächlich im Paramodus. Das liegt vll. auch daran, dass ich bereits mit Aktenspeicherungen negativ vorbelastet bin. Mein Vater ist Ende der 50ziger aus der ehemaligen DDR geflohen. Da die Hälfte meiner Verwandschaft 'drüben wohnte, fuhren wir auch regelmäßig 'rüber' mit dem Effekt, dass wir unsere Aufenthalte später in den Geheimunterlagen der Stasi (StUG)nachlesen konnten. Für mich -nach Sichtung der Unterlagen- ein entsetzliches Gefühl, dass bis heute nachwirkt. Aber dennoch Danke für's Antworten. Echt nett. LG, Chris
Bukem: (Samstag, 03 Februar 2018 13:49)
@Chris: Danke sehr. Alles gut, falls tatsächlich konkreter Handlungs- oder Beratungsbedarf entstehen sollte, einfach hier melden.
hangloose (Dienstag, 13 Februar 2018 13:34)
Hallo, hab mich hier durchgeschmöckert und viel gelesen. aber nichtsdestotrotz fehlt mir eine wertvolle Information. wenn man als erwachsener mensch mit 50 jahren konsequent alle 7 tage einen Joint raucht. mit dem autofahren 3 tage wartet. ist der aktive wert unten. aber der ohhc wert steigt doch trotz 6 tagen halbwertzeit stetig. ist die bayrische Führerscheinbehörde dann dazu berechtigt eine mpu anzuordnen? ein trennungsvermögen ist doch automatisch schon mit niederigen oder keinen aktiven thc wert bewiesen? würde mich um eine antwort freuen. grüße
Nicolas (Mittwoch, 14 Februar 2018 12:51)
Guten Tag,
ich habe einen etwas speziellen Fall und finde im Inet einfach keine eindeutige Antwort. Ich wurde vor einenhalb jahren mit einem Gram Gras erwischt. Mein Jugendrichter hat mir 3 Haaranalysen auferlegt. ( Je eine halbjährlich ) Die erste Probe wurde vergessen. Bei der zweiten hatte ich einen THC Wert von 0,03 ng/mg. Bei der letzten Analyse, Ergebnis kam letzte Woche, wurde sogar ein Wert von 0,04 ng/mg festgestellt. ( Cut-off THC 0,02 ng/mg). Ich habe allerdings seit knapp 2 Jahren kein Gras oder andere Substanzen mehr konsumiert. Ich weiß allerdings das es passiv übertragen werden kann. Meine Freundin konsumiert, aber nie wenn ich in der Nähe bin. Bei der letzten Analyse von 0,03 ng/mg wurde mir bereits Jugendarrest angedroht was diesmal auch wieder der Fall sein wird. Meine Frage ist: Gibt es irgendeine Möglichkeit nachzuweisen das ich wirklich abstinent war ? In der Begutachtung des Forensischen Unternehmens wird von einem THC-COOH Test gesprochen. Kann dieser Test wirklich meine Abstinenz feststellen. Ich bin total ratlos und niedergeschlagen das mein Verfahren nicht endet obwohl ich seit 2 Jahren Drogenfrei bin. Würde mich riesig über eine Antwort freuen da ich einfach nur noch ratlos bin und nicht mehr weiß wie ich weiter handeln soll... Viele Grüße
Bukem: (Mittwoch, 14 Februar 2018 22:38)
@Hangloose: Interessante Frage, wir reden schon von einer normalen Tüte? Dann bist Du auf einer recht sicheren Seite.
Wenn überhaupt könnte im schlechtesten Fall ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, welches Du aber ohne Probleme bestündest. Konsum und die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs schließen sich eben bei richtiger zeitlicher Trennung nicht aus.
Solltest du mal in eine Kontrolle kommen: Bitte überhaupt keine Angaben zu jedem Konsum, nicht zu Cannabis, nicht zu Cannabis in Verbindung mit Alkohol und auch nicht zu anderem BtM.
@Nicolas: Puh, geht über meinen Kenntnisstand. Grds kann eine Kontamination auch extern erfolgen, dann müßte das auch im Haar nachgewiesen werden können. Bitte wend dich direkt an Herrn Schüller, Daten stehen oben
Daniel (Donnerstag, 15 März 2018 11:04)
Hallo Herr schüller,
Eine super Seite haben Sie sich aufgebaut.
Hätte eine kurze Frage,
Nach 10 Jahren dauerkonsum wie lange wurden sie warten bis man ohne Probleme auto fahren kann.
Bin jetzt seit 23 Tagen ohne.
Lieben Gruß
Bukem: (Donnerstag, 15 März 2018 21:24)
@Daniel: Dein aktiver Wert ist nach drei Tagen deutlich runter gefahren. Wann genau er unter den 1,0 ng/ml gelegen hat, kann man nur schätzen, aber mittlerweile ist das alle save.
Sorgen macht mir eher dein THC COOH Wert, das ist der Metabolit, also das, was in der Leber verarbeitet wird. Ist dieser Wert über 150 ng, wäre die FE auch ohne Verkehrsverstoß weg.
Dieser Wert baut sich langsamer ab und ist eben viel länger nachweisbar.
Wenn Du es einrichten kannst, warte noch ein wenig. Sollte aber eigentlich schon unter 150 liegen, wird trotzdem auch noch wenigstens 2 Monate nachweisbar sein. wäre aber nicht schlimm
Daniel (Samstag, 17 März 2018 20:27)
Danke für die Antwort,
Werde noch zwei Wochen warten und dann die Werte bei einem Arzt checken lassen.
Wenn der thc cooh Wert unter 150 ist kann ich keine Probleme bekommen sehe ich das richtig?
Bukem: (Sonntag, 18 März 2018 09:34)
@Daniel: Ja.
Max (Mittwoch, 21 März 2018 12:29)
Guten Tag,
Ich habe eine Frage auf die ich im Internet keine schlüssige Antwort finden konnte.
Hatte im. Vorfeld vor einigen Jahren schon Probleme mit meinem Führerschein wegen canabis.
Habe nun einen canabis Ausweis und bekomme es wegen einer schwerwiegenden Erkrankung verschrieben.
Habe extra einen Ausweis für die polizei Kontrolle erhalten, kann es trotzdem zu Problemen kommen?
Gruß
Bukem (Mittwoch, 21 März 2018 18:51)
@Max: Probleme kann es immer geben. Bei medizinischer Verordnung kann allerdings kein Verstoss vorliegen, wenn du unter Thc Einfluss fährst. Solange du dich nämlich für fahrtauglich hälst, handelst du nicht ordnungswidrig.;)
Mark (Dienstag, 27 März 2018 14:30)
Guten Tag.
Ich bin im November angehalten worden. Leider habe ich einem Urintests zugestimmt der natürlich positiv war. Danach sollte ich einen Bluttest machen. Die Auswertung des Bluttests ergab, dass ein nennenswerter Einfluss unter Cannabis zum Blutentnahmezeitpunkt nicht in Betracht zu ziehen ist eine Restwirkung jedoch nicht ausgeschlossen ist. Der Vorgang wird zwecks Entscheidung zur Staatsanwaldschaft und Bußgeldstelle weitergeleitet. 2011 habe ich eine Mpu wegen der gleichen Sache erfolgreich bestanden. Muss ich jetzt wieder mit einer rechnen?
Marcel (Dienstag, 27 März 2018 17:43)
Guten Abend. Ich wurde im September letzen Jahres positiv auf thc getestet. THC 1,5ng COOH 14ng. (Über ein Jahr täglich konsumiert). Bin mit einer Geldstrafe und Fahrverbot davongekommen. (1. Verstoß) habe im Januar wieder angefangen. Täglich 0,5-1g. Heute bekam ich Post von der Führerscheinstelle, ich solle mich innerhalb von acht Tagen erneut testen lassen. Womit muss ich rechnen?
Marcel (Dienstag, 27 März 2018 17:45)
Wie kommt dieser geringe Wert zu Stande? Der müsste deutlich höher sein..
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 28 März 2018 11:30)
@Marcel: Nein, der Wert muss nicht höher sein. Jeder Körper verstoffwechselt anders. So einfach ist das. Sie haben also seit Januar wieder Cannabis konsumiert und haben den Konsum jetzt erst wieder eingestellt?
Dann wird das ärztliche Gutachten wahrscheinlich negativ ausfallen, auch wenn man auf die 6 Stunden Regel zurückgreift. Wann wurde das letzte mal genau konsumiert? Ist der Führerschein existentiell wichtig?
Marcel (Mittwoch, 28 März 2018 13:08)
Vielen Dank, für die Antwort.
Genau, seit Januar täglich und am Montag das letzte mal. Ich schätze mal das ich Mitte nächster Woche, einen Termin für die Eignung bekommen werde. Das ich bis dahin nicht sauber bin, kann ich mir denken aber besteht die Chance dass der Wert erneut so gering ist dass ich meinen Führerschein behalten kann?
Marcel (Mittwoch, 28 März 2018 13:18)
Und ja, ich könnte meinen Job verlieren, falls mir die FE abgenommen wird.
Bukem: (Mittwoch, 28 März 2018 23:51)
@Marcel: Hab dir auf der anderen Seite geantwortet
Marcel (Donnerstag, 29 März 2018 05:39)
Ich finde das leider nicht wieder. :( könnten Sie das hier bitte nochmal wiederholen?
Mark (Donnerstag, 29 März 2018 06:03)
Was meint ihr zu meinem Fall?
Bukem: (Samstag, 31 März 2018 10:12)
@Marel:: Auf der Hauptseite, glaube ich ;)
@Mark: Entschuldige? welcher Fall? Ah, da biste anscheinend durchgerutscht.
Hier könnte zumindest die Ladung zu einem ärztlichen Gutachten folgen.
Was hattest du denn damals bei der MPU angegeben zu deinem weiteren Konsumverhalten?
Martin W (Sonntag, 01 April 2018 12:10)
Hallo! Ich habe ein Jahr lang regelmäßig konsumiert. Seit 5 Wochen abstinent in Kombinstion mit viel Ausdauertraining, Sauna und Mate/Grüner Tee.
Darf ich ohne Angst hinter das Steuer?
Hatte vor 10 Jahren ein Mpu und könnte vllt als Wiederholungstäter gelten. Kann ich ohne Angst fahren?
Herzlichen Dank für eine Antwort.
Bukem : (Montag, 02 April 2018 12:42)
@ Martin: also, erst einmal sehr vernünftig, dass du dir da Gedanken machst. Du musst zwischen dem Nachweis von Thc und THC COOH unterscheiden.
Das aktive Thc ist spätestens nach ca 72 Stunden in einem unbedenklich Rahmen.
THC Cooh ist monatelang zwar nachweisbar, aber regelmäßig unbeachtlich.
Du kannst fahren, wenn du die 72 Stunden nach einem Konsum wartest. Dann trennst du zeitlich richtig.
Martin W (Dienstag, 03 April 2018 06:41)
Erstmal vielen Dank für die Antwort und ein großes Kompliment für diese Seite. Da es immer wieder sehr undurchsichtig ist, die grünen/blauen Männer, sowie die Führerscheinstelle versuchen, zu machen was sie wollen, ist es eine große Hilfe.
Ich habe mich immer wieder eingelesen. Vor 10 Jahren waren meine Werte 2,0ng/ml Thc und 12ng/ml Thc Cooh, wo ich ja einen Aktivwert weit über der Grenze hatte und somit Führerscheinentzug und Mpu folgte.
Nach 5 Wochen Abstinenz (vorher mehrmals täglich;natürlich bin ich in dieser Zeit nie Auto gefahren) ist mein Aktivwert mit Sicherheit auf Null.
Jedoch habe ich gelesen, dass es bei regelmäßigen Rauchern zu Spitzenwerte von 500ng/ml Thc Cooh kommen kann und es zu einem Führerscheinentzug bei einem Passivwert von 150ng/ml kommt, da man als Dauerkomsument gesehen wird.
Muss ich bedenken haben, wenn ich mich nach 5 Wochen absoluter Abstinenz, Sport, Sauna,...wie schon aufgezählt, Auto fahre?
Rechnerisch, wenn man die Halbwertszeit beachtet, müsste ja alles gut sein.
Die Sorge ist wegen der Wiederholten Auffälligkeit und einem möglichen Restwert von über 150ng/ml.
Mit Teststreifen werde ich mich auf jeden Fall selbst kontrollieren.
Wie lange wird eine Auffälligkeit durch Btm in den pomizeilichen Unterlagen gespeichert? Es wurde damals von einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft abgesehen. Somit kein Eintrag im Führungszeugnis. Ich gehe davon aus, dass es in den polizeilichen Unterlagen (Kontrolle im Straßenverkehr) für immer gespeichert ist?
Vielen Dank und nochmals ein großes Kompliment für diese Seite und den Support!
Bukem: (Mittwoch, 11 April 2018 21:16)
@Martin: Du musst keine Bedenken haben, nein. Vielleicht solltest du ganz generell ein bisserl kürzer treten, dann hört auch das Gedankenkarusell auf.
Wenn Du in Maßen rauchst, warte die drei Tage, dann ist alles safe.Und die THC COOH Werte sind dann unbeachtlich
Martin W (Freitag, 13 April 2018 08:45)
Vielen Dank! Ich habe seit 6 Wochen komplett aufgehört und werde nicht weiter konsumieren. Danke für die Antworten und für die Existenz dieser Seite!
Nadine (Sonntag, 15 April 2018 20:37)
Guten Abend. Ich habe seit 16 Jahren täglich thc konsumiert, im Schnitt 2-3 Joints. Vor 3 Wochen kam ich dann in eine verkehrskontrolle. Habe dann auf dem polizeirevier urin abgegeben der natürlich positiv war. Auf die Frage wann ich das letzte mal konsumiert habe habe ich gesagt vor 3 Tagen übers ganze Wochenende. Allerdings habe ich keine schriftliche Aussage gemacht. Natürlich würde mir dann noch Blut abgenommen. Der aktive wert war bei 2,5 und der cooh wert bei 22 ng. Habe seitdem aber nichtmehr geraucht also 3 Wochen Abstinenz bis heute. Mein Führerschein wurde gleich eingezogen der Polizist sagte aber es ist kein Fahrverbot und kein Entzug der Fahrerlaubnis ich dürfte also bis ich schriftlich Bescheid bekomme auf eigene Verantwortung fahren was bedeutet das wenn ich in der Zwischenzeit nochmal in eine Kontrolle komme und mein aktiver wert über 1,0 ng ist ein weiteres Verfahren auf mich zum. Meine Frage ist ob mein aktiver wert jetzt nach 3 Wochen Abstinenz unter 1,0 lieg, ich also ohne Bedenken wieder Autofahren kann und was jetzt von der führerscheinstelle zu erwarten ist. LG
Nadine (Sonntag, 15 April 2018 20:56)
Ach ja der Grund für die Kontrolle war das ich das einzige Auto auf der Strasse war Abend um 20.30 uhr meinte der Beamte zu mir.
Bukem: (Montag, 16 April 2018 18:32)
@ Dein aktiver Wert ist auch als starker Konsument spätestens nach 72 Stunden unter den 1,0 ng/ml.
Da wird einiges kommen. Du hast momentan zwei Verfahren. Ein straf- bzw ordnungswidrigkeitenrechtliches wg des Fahrens unter THC Einfluß. Das gibt ein vorübergehendes Fahrverbot, Punkte und Bußgeld.
Das gefährliche kommt später, denn die Führerscheinstelle wird dich auf jeden Fall früher oder später überprüfen. Und da ist deine Fahrerlaubnis in wirklicher Gefahr. Die Fe ist weg, wenn man mit mehr als 1,0 ng ein Fahrzeug führt und der Nachweis erbracht wird, dass man wenigstrens gelegentlich konsumiert.
Wenn Du also so was ausgesagt haben solltest, ich rauch mal dann und wann, würde das schon reichen zum Verlust der Fahreignung und damit der FE.
Was hast du bitte genau gesagt?
Nadine (Montag, 16 April 2018 18:53)
Ich habe nur gesagt das ich an diesem einen Wochenende 3 Tage am Stück geraucht habe mehr nicht.
Bukem: (Montag, 16 April 2018 18:59)
@Nadine: dann bitte nicht weiter konsumieren, die melden sich gerne mal auch erst nach drein Monaten oder später. Das Problem werden deine Haare sein, die vermutlich vor THC COOH klingeln werden wie ein Wecker.
Ich kann dir nur anbieten, anwaltliche Hilfe von Herrn Schüller in Erwägung zu ziehen. Daten stehen oben
Dickerschen (Dienstag, 17 April 2018 01:32)
Halli Hallo und zwar habe ich vorgestern einen urinschnelltest besorgt und wollte mal wissen ob ich positiv auf den Test wirke 25ng ml. Oder 20 weis nicht mehr genau aber war positiv... Hab seit 8 Wochen gar nichts konsumiert und werde in der Zukunft auch lange Zeit nichts konsunierem. Was kann ich machen ? Bin um die 98 Kilo und 173 gross habe ordentlich bauchfett. Bin Grad auf Diät und schwitze viel beim arbeiten
Bukem: (Dienstag, 24 April 2018 19:01)
@Dickerchen: Du hast den Aufsatz oben gelesen? Wie lange und wie viel hast du denn konsumiert? THC COOH kann auch durchaus länger als drei Monate nachweisbar sein, muss es aber nicht zwangsläufig. Deshalb kann ich ohne nähere Angaben zum Konsummuster nichtmal unkonkrete Auskünfte geben
Phillip (Mittwoch, 25 April 2018 15:17)
Guten Tag bin echt zittern seit Tagen , habe fast täglich Einen Joint geraucht , dann hatte ich 5 Tage nicht mehr geraucht und am 5 Tag wurde ich angehalten und wollten einen Urin Test von mir haben ,den habe ich verweigert und musste mit zur Wache und einem Blut Test abgeben , habe keine einzige Frage beantwortet weis jemand was mir jetzt zu steht ? Danke im Voraus
Felix (Mittwoch, 25 April 2018 15:55)
Hallo Herr Schüler,
auch ich habe eine Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Ich habe seit dem 16.3. nichts mehr geraucht und habe auch nicht mehr vor dies zu tun
Nun ist es so, dass ich gestern eine Urinprobe abgegeben habe. Das Ergebnis beträgt 48ng/l. Parallel wurde auch der Kreatininwert bestimmt. Dieser liegt bei 28mg/dl.
Muss ich im Falle einer Kontrolle mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen? Ich meine sie Antwort zu kennen, dennoch verwirren mich die vielen Infos im Netz hierzu.
Danke vorab
Felix
Felix (Mittwoch, 25 April 2018 23:17)
Sollte 48ng/ml heißen. Pro Liter wäre schön.. :-))
Jones (Sonntag, 29 April 2018 17:53)
Hallo zusammen,
auch ich habe ein Frage. Ich hatte am 24.01.2018 in MV die Ehre Teilnehmer einer Kontrolle der Polizei zu werden. Im Zuge dieser Kontrolle wurde THC festgestellt im Urin sowie Blut. Am 12.04.2018 konnte ich dann einen Anhörungsbogen der BGS aus dem Briefkasten fischen, am 28.04.2018 dann den BGB. In beiden Briefen wurden mir meine Werte genannt, die bei 1.5ng/ml THC direkt sowie 20.8ng/ml THCooH lagen. Nach einem Gespräch mit einem Anwalt für Verkehrsrecht, wurde mir davon Abgeraten einen Anwalt einzuschalten da die Werte so niedrig seien und ich bis auf ein ÄG deswegen in MV nichts zu befürchten hätte. Hat mich ein wenig Stutzig gemacht da ich fest vom schlimmsten Fall einer wunderschönen MPU ausging und gehe nach wie vor. Sein zweites Argument war die Tatsache, dass dies mein erstes Vergehen dieser Hinsicht sei. Ist diese Auffassung seiner seits korrekt? Frage zwei ist, man ließt ziemlich häufig das die Auslegung zum dauerhaften Konsum anhand des THCooH Wertes ermittelt wird, der stark schwanken kann je nach Bundesland. Kann man sich dann übergreifend an 75 - 100ng/ml orientieren für die Nachweisbarkeit des dauerhaften/gelegentlichen Konsums? MfG aus MV über eine Antwort würde mich sehr freuen. Ps: wann macht es Sinn den BGB anzufechten?
Pier (Mittwoch, 09 Mai 2018 20:35)
Hallo ich habe ca. 5 Monate Konsumiert 2 Stück tägl. habe nun aufgehört und bin noch nie wegen Cannabis auffällig geworden.
Meine erste Frage ist wenn ich jetzt in den nächsten Tagen angehalten werden sollte (letzter Konsum ist 4 Tage her) und ich natürlich alles verweigere und dann trotzdem Blut abgenommen bekomme was würde dann passieren, dürfte ich weiter fahren bis irgendwelche Ergebnisse vorliegen oder ist die weiterfahrt trotzdem beendet?
Frage zwei: Angenommen die Ergebnisse würden kommen und mein aktiver Wert ist unter 1ng würde dann noch was auf mich zukommen? Die sehen ja die Abbauprodukte trotzdem und die sind laut meines Wissens auch im Blut bei zB meinem Konsummuster auch noch mehrere Wochen nachweisbar.
Also würde nur aufgrund von THCCOOH was passieren bzw wenn der Wert hoch ist,dass ich automatisch als min. Gelegenheits-Konsument durch gehe?
Frage drei: Nochmal zum Abbauprodukt, es kann ja passieren das ich auch Wochen später angehalten werde und aufgrund von zB viel Sport wieder das im Fett eingelagerte THC in das Blut freisetze und somit wieder positiv wäre. Ich weiß man kann das pauschal nicht sagen aber wenn das passiert müsste ich dann damit rechnen das der 1ng Wert überschritten wird obwohl ich nicht wieder Konsumiert habe seit der Abstinenz? Und wie würde sich der THC COOH Wert verhalten?
Ich weiß das ist alles viel hätte wäre könnte aber ich möchte verhindern ausgerechnet jetzt wo ich aufgehört habe Probleme mit dem Führerschein zu kriegen.
Tobi (Montag, 14 Mai 2018 21:13)
Hallo zusammen,
Ich habe über einen Zeitraum von 13 Jahren täglich Cannabis konsumiert.
Am 25.4.18 habe ich mein Führerschein bekommen und habe seid dem 30.4.18 Nichtmehr konsumiert und habe es auch in Zukunft nicht vor. Seitdem Teste ich mich mit Teststreifen aus der Apotheke . Den Test von gabMed mit einen cutoff von 50ng/ml habe ich letzte Woche bereits 2mal bestanden . Den mit 20ng/ml bestehe ich noch nicht. Ich wollte mal fragen wann ich mich bedenkenlos ans Steuer setzen kann.bis jetzt hab ich mich noch nicht getraut:).
Wenn ich dann fahre ist es immer sinnvoll das Formular dabei zu haben, also auch wenn das ThC ganz raus ist?
LG Tobi
Bukem: (Samstag, 26 Mai 2018 09:45)
Test
Keko65 (Sonntag, 27 Mai 2018 18:25)
Hallo ich habe ein halbes Jahr etwa fast täglich 2 Joints geraucht. Habe mir Urin Schnelltests mit einem Cut Off Wert von 25ng bestellt, diese sind bereits negativ.
Meine Frage ist nun ab welchen Urin Cut Off also THC COOH noch etwas auf mich zukommen könnte? Der Aktive Wert sollte nicht mehr relevant sein da ich seit 1 Monat aufgehört habe. Ich habe irgendwo im Internet gelesen das bis zu 10ng THC COOH ich noch als Gelegenheitskonsument gelten würde.
Bin bislang noch nicht auffällig geworden bei der Polizei.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Mai 2018 23:37)
@Keko: Wenn der THC COOH Wert bereits so weit runter ist, droht kein Ungemach mehr.
@Tobi: Glückwunsch, dass Sie mit dem Konsum aufgehört haben. Sehr gut. Sie können sich jetzt ans Steuer setzen. Wenn es doch (weswegen auch immer) zu Problemen kommen sollte: Bei der Kontrolle keine Aussagen machen. Sehe aber nicht, weshalb es zu Problemen kommen sollte.
Jones (Montag, 28 Mai 2018 19:03)
Hallo Herr Schüler,
war meine oben gestellte Frage zu ungenau um sie zu beantworten? Oder ist der Teil dieses Forums für Fragen, wie die oben gestellte einfach Falsch? Danke schon mal für die Antwort falls es eine gibt.
MfG
PANDI (Donnerstag, 31 Mai 2018 23:23)
Hallo.
Hier mal eine Frage die jetzt nicht unbedingt was mit dem Führerschein zu tun hat.
Wenn ich vorher 2 Jahre nichts geraucht habe und vor 2 Wochen dann doch 3x zu einem joint gegriffen habe, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich thc-cooh positiv bin? Nach den 3 joints 2 Wochen totale Abstinenz
Marc (Freitag, 08 Juni 2018 07:51)
Guten Tag Herr Schüller eine Frage wissen sie zufällig was die Polizei für Test's hat, bzw bis wie viel ng'h THC SIE messen habe eine Test von der Apotheke gemacht mit 20 ng'h war negativ, würde mich halt interessiren ob die Polizei unter 20 ng'h prüft ,und ob bei einem Test unter 20 ng'h noch Reste im Blut sind Mfg
Lukas G. (Freitag, 08 Juni 2018 10:27)
Hei. Ich habe folgendes Problem. Das Landratsamt hat mich aufgefordert Stellungnahme nach einer Blutprobe über Konsumverhalten und speziel am Tag der Kontrolle abzugeben... Ich hatte 1,7ng/ml THC und passiv 40 ng/ml . Ich hatte bei der Polizei dofer weise überhaupt angegeben am vortag konsumiert zu haben .Nun ist meine Frage : Ist diese Angabe sinnvoll zu wiederrufen und besser anzugeben den konsum ehr zeit nahe also lieber vor einigen stunden begangen zu haben ... weil der passive abbauwert ja abhängig von dem Zeitraum nach dem Konsum zur kontrolle ja aussage über die Regelmäsigkeit gibt ...? Kurz gesagt . bleib ich dabei ich habe am vortag gekifft oder sage ich der konsum ist zeit nahe der kontrolle getätigt worden ?
lisa (Montag, 11 Juni 2018 11:25)
Hallo ich habe auch mal eine Frage.
Ich rauche selten etwa einmal - zweimal pro Woche. Ich soll ende des Monats auf ein Festival fahren, wo ganz sicher immer großes Kontrollen sind, bis dahin werdn ich etwa dreieinhalb Wochen nicht geraucht haben.. Kann ich da ohne Bedenken fahren oder kann man da noch abbauprodukte nachweisen?
erstmal muss ja wahrscheinlich auch bei solchen kontrollen vorm festival zunächst ein Verdacht vorliegen um einen Drogentest anzuordnen, oder? Reicht da schon, dass man auf ein festival fährt? Und falls der Test dann gemacht wird, wird ja nach drei wochen abstinenz kein aktiver wert vorliegen, aber kann der passive wert noch Probleme machen? Und kriegt man so oder so einen Eintrag in die Polizeiakte mit einem passiven Wert und muss mit negativen Folgen für den Führerschein rechnen?
Danke im Vorraus :)
Bukem: (Mittwoch, 13 Juni 2018 11:08)
@Lisa: Ganz generell eine gute Idee, aber nicht nur wegen des Festivals und des erhöhten Kontrollrisikos, Konsumverhalten und Fahrzeug führen zeitlich abzustimmen. Damit ersparst du dir dauerhaft den ganzen Ärger und vermeidbare Kosten und behälst nebenbei deine Fahrerlaubnis.
Du solltest wenigstens drei Tage nach einem Konsum die Karre stehen lassen, dann ist dein wichtiger aktiver THC Wert unter den den 1,0 ng/ml. Damit liegt eben keine Owi mehr vor, es gibt kein Bußgeld, Fahrverbot und Kosten.
Der passive Wert, also das THC COOH ist nicht so wichtig, nur wenn dieser astronomisch hoch liegt, gilt man auch so als Dauerkiffer und verliert die FE ;)
Mach dir mal keine Sorgen. Der Konsum von THC ist auch verkehrsrechtlich unbedenklich, solange man, wie oben beschrieben, richtig zeitlich trennt. Dennoch bitte vorsichtshalber keine Angaben zu Konsum usw machen. Nie. Schon die unbedachte Einlassung, etwa mal gekifft zu haben und dummerweise dabei Alkohol getrunken zuhaben, reicht zum Verlust der FE. Kein Witz. Auch die Pille von der loveparade 1997 kann dich heute noch die FE kosten. Nix sagen. und bitte vorsichtshalber nichts im Wagen haben. Auch Blättchen oder Jointstummel im Aschenbecher kommen nicht gut an, genau wie der Blubber im Rucksack
Etwaige Gründe für eine Kontrolle findet die Polizei gerne und sehr schnell, vieles wird da auch später nicht zu überprüfen sein. Da wird von einem nervös wirkenden Fahrer gesprochen, von Cannabisgeruch usw.
@Lukas: Es ist deine FE, um die es da grad geht. Die Hälfte der Voraussetzungen zum Entzug liegen schon vor durch den Cannabisverstoß, Wenn du jetzt unbedarft da selbst was chinchen willst, leiferst du vermutlich die andere Hälfte freiwillig und völlig unnötig auf dem Silbertablett.
Problembewußtsein ist jetzt da? Du brauchst fix einen Anwalt. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Daten stehen oben
@Marc: Nee, weiß ich nicht, leider. Bist du in einem screening Programm oder warum die Frage? Ansonsten: 1. weniger Kiffen, dann kommen weniger Paras ;) 2. Solange du nach dem Rauchen richtig zeitlich trennst und bitte bis zu 72 Stunden wartest mit dem Fahren, ist das eine rein theoretische Fragestellung
@Pandi: Ganz grundsätzlich dürfte da THC COOH nachgewiesen werden können, allerdings wohl sehr unauffällig. Gibt es einen konkreten Anlass für die Frage?
@Jones: Nee, keine Sorge. Aber manchmal verstreicht auch hier bei uns Zeit, bis Fragen a) beantwortet und b) vorher freigeschaltet werden.
In Eilsachen daher bitte auch direkt Herrn Schüller unter obigen Daten kontaktieren
Du musst mir mal eben auf die Sprünge helfen. BGS und BGB sind wer? Bundesgrenzschutz?
Du hast anscheinend mit einem Kollegen gesprochen, der sich , Überraschung, nicht sonderlich auskennt. Toll, dass er trotzdessen Geld dafür nimmt.
Ein Wert von 1,5 ng/ml kann schon in Verbindung mit dem Nachweis eines zumindest gelegentlichen Konsums zum Verlust der FE reichen. Hast Du irgendetwas an Aussagen zu Konsumverhalten und Häufigkeit getätigt?
Ich kann dir nur raten, sicherheitshalber nicht weiter zu konsumieren und dringend über diesmal kompetente anwaltliche Hilfe nachzudenken. Herr Schüller steht hier gern zur Verfügung, evt hilft dir für den Kopf einfach ein Beratungsgespräch
@Pier: alles berechtigte Fragen, ist alles nicht so wild. Nach ein paar Tagen ohne Kiffen hört auch dies Gedankenkarusell auf. Nach spä drei Tagen ist dein aktiver Wert unter 1,0 ng. Das ist wichtig.
THC COOH als Abbauprodukt ist unschädlich. Iss einfach normal, schlaf normal, trink normal, dann ist alles gut und wird auch gut. Irgendwelche Extrembeispiele lassen sich nicht verallgemeinern.
@Felix: Wir reden vom THC COOH WErt? Wieso? was war da für eine Untersuchung? Polizeilich?
@Philipp: Du musst warten, spricht viel dafür, dass die Zeit reichen sollte. Bitte vorsichtshalber nicht weiter konsumieren und asap melden, wenn was kommt
Niklas (Freitag, 15 Juni 2018 12:39)
Hey, ich wollte mal nach einer Einschätzung fragen.. Ich bin eher ein Dauerkonsument, so 2-4 mal am Tag rauch ich schon, zwar meistens nicht alleine, aber immerhin. Ich muss in drei Wochen Auto fahren und frage mich jetzt, ob mein Passivwert da noch so hoch ist, dass ich als Dauerkonsument eingestuft werden kann, wenn ich seit vorgestern aufgehört habe und bis dahin abstinent bin. Ich bin Sportstudent und mache viel Sport, was ja nichtmal unbedingt gut ist wegen der Diffusion..
Vielen Dank schonmal im vorraus!
Bukem: (Montag, 18 Juni 2018 15:54)
@Niklas: Du solltest Dich im eigen Interesse mit ein paar einfachen Regeln vertraut machen, damit Du dir nicht unnötig Ärger mit der Polizei und der FE Behörde, viele unnötige Kosten usw machst.
Wenn Du wirklich täglich konsumieren willst, lass die Finger vom Fahren. Ist besser für Dich und sicherer für alle anderen.
Wenn Du rauchst, fährst du frühestens erst nach drei Tagen wieder. Bis dahin ist dein aktiver Wert wieder unter den 1,0 ng THC.
Wenn du generell ein büschen weniger rauchst, ist dein THC COOH auch nicht auf Wolkenkratzerniveau.
Wenn Du jetzt drei Wochen wirklich sauber bleibst, ist das Fahren dann völlig unbedenklich .
Aber die Frage bleibt: Wozu tust du dir den Stress an? Wenn Du wirklich keinen Stress willst, warum gibst du deine FE nicht ab und fährst Rad?
Andy (Montag, 25 Juni 2018)
Hallo ich habe bis zum 6.6.2018 täglich ca. 1 gramm geraucht jetzt ist meine frage wann kann ich wieder Auto fahren ohne das mir eine Strafe entstehen würde. Habe meinen Führerschein 2003 wegen btm entzogen bekommen und jetzt im Juni durch eine neuerteilung wieder bekommen. Möchte aber erst fahren wenn ich sicher weiß das mir nichts mehr passieren kann. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen LG
Bukem: (Montag, 25 Juni 2018 11:11)
@Andy: Du musst erstmal unterscheiden zwischen dem aktiven THC und dem THC COOH als Abbauprodukt. Wirklich wichtig ist eigentlich nur das aktive THC bei "normalen" Konsumenten. Liegt dies nicht höher als 1,0 ng/ml, fährst du auch nicht unter Einfluss und es kann dir grds eher nichts bis wenig passieren.
Auch nach starkem Konsum ist dein aktives THC spä nach drei Tagen, also 72 Stunden unter den 1,0 ng
Bedeutet: Du bist sicher, wenn du zwischen Konsum und Fahren richtig zeitlich trennst und eben 72 Stunden wartest. Also kannst du jetzt beruhigt fahren.
Genau so wichtig: Im Falle einer Kontrolle hälst du den Mund und bist konstruktiv freundlich, sagst aber gar nichts zu Konsum, Betäubungsmitteln,Alkohol oder harte Drogen. Schlauerweise hast du nichts dabei und keine langen Blättchen im Auto liegen oder einen Jointstummel im Aschenbecher.
Wenn was ist, meld dich bitte
Andy (Montag, 25 Juni 2018 11:17)
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe komplett aufgehört also finden werden die definitiv nichts bei mir.... Aber falls ich in eine Kontrolle geraten sollte soll ich gar nichts sagen oder verneinen. Die können ja bestimmt bei Abfrage merken das ich schon mal auffällig war das wäre ja schon Grund genug um mir was zu unterstellen. Oder nicht?
Andy (Montag, 25 Juni 2018 11:22)
Zusatz.. Ich habe zu Hause urin test mit 50ng gemacht der zeigt mir positiv an
Bukem: (Mittwoch, 27 Juni 2018 11:37)
@Andy: Wenn Du weniger rauchst, lässt auch das Gedankenkarussell nach ;)
Ein Nachweis von geringem THC COOH ist völlig unschädlich. Wichtig ist der aktive THC Wert. THC COOH ist dann relevant, wenn du über 150ng lägest, dann wärst du Dauerkonsument und auch ohne aktiven THC Verstoß wäre deine FE weg. Dein THC COOH sagt nur, dass du irgendwann in den letzten Wochen bzw Monaten mal geraucht hast. mehr nicht. Halt dich an die zeitliche Trennung, dann ist alles tutti
Andy (Mittwoch, 27 Juni 2018 20:30)
Vielen Dank
Bernd (Montag, 02 Juli 2018 17:36)
Sehr geehrter Herr Schüller,
bei meinem Sohn wurde nach einer Verkehrskontrolle eine Blutentnahme durchgeführt, wegen Verdacht auf Cannabiskonsum.
Er ist 18 Jahre alt (Führerschein auf Probe) und konsumiert seit ca. 1,5 Jahren Cannabis. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hatte er jedoch vier Tage zuvor das letzte Mal geraucht. Die Kontrolle war am 15.06.2018, seitdem hat er keine Mitteilung (Werte) erhalten. Sollte er trotzdem im Vorfeld bereits tätig werden und welche Strafen können- bzw. kommen auf ihn zu?
Vorab vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd M.
Bernd (Montag, 02 Juli 2018 17:38)
Zusatz: Er hatte dummerweise gesagt, das er Wochenendraucher sei, weiss aber nicht ob dies schriftlich festgehalten wurde.
Bukem: (Dienstag, 03 Juli 2018 10:35)
@Bernd: Das wird sich durch die Untersuchungsergebnisse zeigen, ob der letzte Konsum wirklich vier Tage vor dem Vorfall erfolgte. Sollte das wirklich so gewesen sein, dürfte alles in Ordnung sein.
Spätestens 72 Stunden nach dem Konsum wird der aktive THC Wert nicht mehr über den wichtigen 1,0 ng/ml liegen können. Damit fehlt es an einer Owi mit Bussgeld usw. Als Fahranfänger käme hier eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit in Betracht, sofern noch keine anderen Verstöße vorliegen sollten.
Liegt er unter den 1,0 ist das alles abgewehrt.
Bitte bis auf weiteres nicht mehr konsumieren! Und bei Bedarf melden
Bernd (Dienstag, 03 Juli 2018 16:29)
Vielen Dank für die schnelle Antwort, warten dann ab bis der Wert vorliegt.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 05 Juli 2018 20:35)
Es ist nicht richtig, was Bukem da schreibt. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, sollte nicht gewartet werden, bis die Ergebnisse da sind. In dem Zeitraum bis sich die Behörden meldet, kann man die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV erarbeiten. Über ein pro aktives Screening Programm und eine Behandlung beim Verkehrspsychologen kann man dann eine Entziehung der Fahrerlaubnis oft noch im letzten Moment abwenden, vgl. https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Bernd (Samstag, 07 Juli 2018 10:37)
Sehr geehrter Herr Schüller,
heute kam per Post von einer Polizeidienststelle (eine andere welche die Kontrolle durchgeführt hat) ein Betroffenen-Anhörbogen.
Dort wird meinem Sohn eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen: "Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmittel". In dem Schreiben wird nicht aufgeführt wo und von wem die Kontrolle gemacht wurde, ebenso sind die Blutwerte nicht dokumentiert.
Ist es ratsam, sich ab diesem Zeitpunkt Rechtsbeistand einzuholen?
Vorab vielen Dank für Ihre Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd M.
Bernd (Samstag, 07 Juli 2018)
Korrektur einer Angabe: Der Ort der Kontrolle ist angegeben.
Kalle (Samstag, 07 Juli 2018 23:26)
Guten Abend Herr Schüller,
Ich habe mal eine Frage..
Ich wurde Im Verkehr angehalten musste Blut zapfen gehen ja so 1,1ng - Thc Cooh 15ng habe 3Wochen nix geraucht und leider vorgestern 5mal vom Joint gezogen.
Das üble daran muss in 3Wochen zu Mpu Abstinenz...
Ich bitte um Anwort..
Gruß Kalle
Bukem: (Montag, 09 Juli 2018 11:37)
@Bernd: Natürlich ist das ratsam. Ist übrigens gleichzeitig ein starkes Indiz, dass der THC Wert über den 1,0 ng lag und Ihr Sohn evt auch weniger als drei Tage vor der Untersuchung konsumiert hat.
Man muss hier trennen zwischen dem Bussgeldverfahren und weiteren späteren Maßnahmen der FE Behörde. Unüberlegte Antworten können hier strafmildernd wirken, jedoch zu ernsthaften Konsequenzen bei der FE Behörde führen.
Deshalb, ja versierte anwaltliche Kenntnis in beiden Bereichen kann hier sehr helfen. Herr Schüller ist bundesweit tätig
@Kalle: Ja, Klassische Situation hier.Brauchen mehr Details. Wann war der Vorfall? Wie lang hast Du seitdem hoffentlich nicht mehr konsumiert?Gleichzeitig kann schon hier anwaltliche Hilfe bzw Vertretung sehr helfen. Die FE ist durchaus in Gefahr. Auf gar keinen Fall weiter konsumieren.
Mattes (Freitag, 13 Juli 2018 12:22)
Guten Tag Herr Schüler!
Ich würde am 5.7. Von der Polizei angehalten, da ich angeblich einige Auffälligkeiten hatte( gerötete Augen, zittern, war ziemlich aufgeregt)von der Fahrweise war alles Ok.musste schlussendlich mit auf die Wache wo sie Blut gezapft haben!
Mein letzter Konsum war am 31.6. Also ca 114 Stunden vor der Blutentnahme! Habe davor ca 10 Tage am Stück ca 1-2 g wegschauen! Der polizei sagte ich das der letzte joint 2 wochen her ist(ich weiss das hätte ich mir sparen sollen)Muss noch dazu sagen das ich wiederholungstäter bin und schon vor 13 jahren eine MPU wegen thc machen musste!
Meine Frage ist nun was ich zu erwarten habe? Gibt es noch einen aktiven wert?
Kann man die Aussage bei der Polizei widerrufen?
Viele Grüsse und schon mal besten dank im voraus
luke (Sonntag, 15 Juli 2018 08:00)
hallo,
ich habe auch mal eine Frage, kurze Vorgeschichte. FS abgenommen und nach erfolgreicher MPU wieder bekommen. Dann Zoff mit Mutter (Tage bei ihr nicht gemeldet) sie Angst bekommen und die Polizei gerufen. Polizei stürmt meine Wohnung und finden 1,23 synthetischen Cannabis (Spice). Darauf hin Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde mit der (Auflage) 3 Urin Tests und Haar Probe. Urin sauber, Haare wurde Befund mit dem vermerk -von der PIMA- ich hätte 5 Monate vor der Haarprobe konsumiert ( obwohl im Original Labor Befund Steht Kontakt/Umgang nachgewiesen), also kein Konsum. Daraufhin ich das Labor angerufen und mit dem Leiter telefoniert, er bestätigte mir das kein Konsum nachzuweisen war lediglich ein Kontakt/Umgang.
Fahrerlaubnisbehörde wollte im Anschluss eine Erklärung wie das sein kann. Meine Antwort (mit einer Eidesstattlichen Versicherin meiner Mutter das es Ihr Zeug war und sie geraucht hat und mich damit unwissentlich konterminiert hat. Zudem eine Publikation vom leider dieses Labors das es durchaus zu Kreuzkonterminationen kommen kann -alle Mitarbeiter vom Labor deren Familienmitglieder und deren Freunde sind Konterminiert.) All das reicht der der Führerscheinstelle nicht -zu wenig substantiiert- und jetzt wollen sie eine komplette MPU von mir haben um zu Entscheiden ob sie mir den Lappen nehmen können.
Würde es was bringen einen Obergutachter einzuschalten der die Auswertung der PIMA relativiert ? denn Aufgrund dessen ist der ganze Stress oder haben Sie einen besseren Vorschlag ?
Mit freundlichen Grüßen
Luke
Vom letzten Schreiben bis zu dieser Aufforderung dauerte es knapp 11 Monate.
Älex (Freitag, 20 Juli 2018 23:54)
Guten Tag Herr Schüler
Zuerst einmal vielen Dank für die tolle Seite!
Ich habe eine Frage wegen der THC-COOH Werte, da ich gelesen habe dass man bei einer Verkehrskontrolle ab 150 ng/ml Blut als regelmäßiger Konsument gilt (Stimmt das?). Man findet nur viele Seiten, auf denen steht, dass man THC-COOH werte finden kann. Jedoch nicht wie hoch diese sind. Es würde mich interessieren, wie schnell die Werte zurück gehen, wenn man regelmäßiger Konsument ist (1-3 Joints pro Tag).
Folgendes ist passiert. Ich wurde mit dem Fahrrad aufgehalten und wurde direkt kontrolliert. Es wurde ca. 1 g Gras bei mir gefunden. Nachdem ich alle Tests verweigert habe hat mich die Polizei mitgenommen und es wurde ein Bluttest (Drogen und Alkohol) gemacht.
Ich mache mir weniger Sorgen wegen dem Besitz von Gras (da es nur 1,1 g war) als vor der Fahrerlaubnisentziehung. Ich wurde Freitag um ca 0:15 angehalten und habe Montag Abend das letzte Mal geraucht (2 Joints) am Samstag zuvor war jedoch eine Party und wir haben gut geheizt (wie viel weiß ich nicht genau, aber viel...). Da ich ja eine Pause von 3 Tagen gemacht habe bin ich recht zuversichtig, dass ich nicht über dem aktiven Wert von 1 ng/ml bin. Ich mach mir jedoch Sorgen wegen dem THC-COOH Wert da ich ja als regelmäßiger Konsument bestimmt einen hohen Wert aufgebaut habe und falls der über den 150 ng/ml ist, mein Lappen weg sein könnte.. Außerdem habe ich 3 Bier getrunken bevor ich mich auf mein Rad geschwungen habe.. Sind meine Bedenken berechtigt oder könnte mir die dreitätgige Pause meinen Führerschein retten? Und wie verhält es sich mit den drei Bier? Könnten mir die evtl. zum Verhängniss werden?
Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße
Älex
Bukem: (Montag, 23 Juli 2018 14:14)
@Mattes: Wenn Du Pech hast, droht schlimmstenfalls der Entzug der FE oder zumindest wieder eine MPU.
Es bleibt jetzt wieder abzuwarten, wie hoch der aktive THC Wert sein wird. Schwierig, das einzuschätzen. Tendenz hoffentlich unter 1,0 ng.
Ich muss ganz deutlich und dringend davon abraten, irgendetwas jetzt selbst mit der Polizei kommunizieren zu wollen. Das geht NIE gut.
Dafür gibt es Leute, die das hauptberuflich und objektiviert machen wie Herr Schüller. Ich würde schon jetzt mich an ihn wenden und nicht warten, bis die Ergebnisse vorliegen.
@Luke: Ganz ehrlich: Klingt wahnsinnig spannend und interessant, ist aber nix für Dich zum selber machen. Nimm Dir bitte einen versierten Anwalt, es geht hier um deine FE, wer weiß, was da beruflich und privat dranhängt.
Zufällig ist Herr Schüller eine Koryphäe und eigentlich ein ganz cooler Typ.
Er ist bundesweit tätig. Wäre sicherlich nicht der erste solche Fall für ihn. Ohne genaue Aktenkenntnis geht es hier nicht weiter.
@Älex: Hast Du die Bier ggü der Polizei eingeräumt? denn nicht nur bei 150 ng THC COOH wird es kritisch (abwarten!), sondern auch bei dem Konsum harter Drogen oder dem gleichzeitigen Konsum von THC und Alk. Da ist es regelmäßig aus mit der Fahreignung.
Bitte wende dich direkt und schnell an Herrn Schüller, Daten stehen oben
Jan L (Dienstag, 24 Juli 2018 16:35)
Moin, Moin
Hbe jetzt rund 20 Tage nicht geraucht, davor aber 1 Monat regelmäßig bis zu 0,5 am Tag.
Mein aktiver Wert dürfte ja auf 0 sein. Jedoch gehe ich mal davon aus das ich noch einen passiven Wert vorzuweisen habe, reicht dies für einen Führerscheinentzug oder eine Strafe?
Bukem: (Dienstag, 24 Juli 2018 17:04)
@Jan L: Nein, tut es nicht. Oder musst du rad zur MPU? Ansonsnten, nein. Wichtig ist immer der sog aktive THC Wert, welcher 1,0 ng/ml nicht überschreiten darf beim Führen eines Fahrzeugs. Spä nach 72 Stunden nach dem Konsum ist dieser unter 1,0.
THC COOH ist das Abbauprodukt und zwar monatelang nachweisbar, aber nur dann schädlich, wenn man 150 ng oder mehr aufweist.
Jan L. (Dienstag, 24 Juli 2018 21:45)
Vielen Dnk für die Antwort:)
Das weiß ich nicht wurde vor Monaten mal angehalten, beim umpaken, da war das leider erst 65-70 Stunden her, hbe aber nie Post bekommen oder etwas gehört.
Mein Führerschein wurde auch nicht abgezogen
katja (Mittwoch, 25 Juli 2018 16:50)
hallo, vor 3 wochem wurde ich angehalten wegen thc verdacht, gab eine blutprobe ab. meine angaben (mündlich) : ein abend vorher geraucht - ein brötchen gegessen zu dem zeitraum. meine werte 2,1 ng/ml THC und carbonsäure 10ng/ml. 792 € , fahrverbot 1monat und 2 punkte. was kommt auf mich zu? verliere ich meinen führerschein. würde mich über antwort freuen
Danny (Mittwoch, 25 Juli 2018 17:43)
Hallo zusammen,
Kam am 07.02.18 in eine Polizeikontrolle...
Hatte heute ein Schreiben von der fsst im Briefkasten mit folgendem text ....das toxikologische Gutachten ergab einen Wert von 0,7 ng/ml. Bei einem gemessenen thc-cooh Wert von 10ng/ml geht man von einmalig/gelegentlich aus...
Ich hätte jetzt 7 Tage Zeit zum vorsprechen oder zur Schriftlichen Stellungnahme bevor das Entziehungsverfahren eingeleitet wird...
Wie verhalte ich mich jetzt ? Dahin gehen vorsprechen (Mitwirkungspflicht) oder aufgrund des niedrigen THC wert Klappe halten und drauf ankommen lassen?
Danny (Mittwoch, 25 Juli 2018 17:47)
Sollte THC wert von 0,7 ng heißen...
Die haben mir sogar schon ein Verzichtserklärung für den Führerschein beigefügt �
Bukem: (Donnerstag, 26 Juli 2018 14:19)
@Katja: Evt ist das möglich, denn ein THC Verstoß mit als 1,0 ng/ml und dem gleichzeitigen Nachweis eines gelegentlichen Konsums kann bereits den Entzug der FE rechtfertigen.
Interesse geweckt? Herr Schüller ist bundesweit tätig
@Danny:Alternative C: Asap zum Anwalt, der gerne Schüller heissen darf.Ist eben deine FE. Auf keinen Fall irgendwas selbst da unternehmen, das geht immer ins Auge.
Jan L. (Donnerstag, 26 Juli 2018 16:12)
Heute ist das schreiben gekommen
Vorwurf sind 1,8 ng/ml
Daneben ein schreiben welches fragt
Wird der Verstoß zugegeben?
Was soll ich dort schreiben?
Huga (Freitag, 27 Juli 2018 00:51)
@jan L. İch würde das mit dem Anwalt klären.
Mich würdest dein wert nach 65 std.!(Sicher?)Andere haben nach 12 std. nichts mehr,Viel geraucht?Oder schlechter Stoffwechsel vllt?
Jan L (Samstag, 28 Juli 2018 21:02)
@Huga
Habe grundsätzlich keinen guten Stoffwechsel, habe aber auch 4 Tage m Stück viel geraucht. War aber auch negativ überrascht
Bukem: (Montag, 30 Juli 2018 09:08)
@Jan L: Welcher Wert? der aktive oder das THC COOH?
Ich kann und darf hier nicht einfach mit ja und nein antworten. Wenn Du Hilfe brauchst, meld dich bitte in Ruhe. Hab jetzt verschiedene kleine Infofetzen sammeln können, aber die ganze Geschichte hilft beim Verständnis
Jan L. (Montag, 30 Juli 2018 19:57)
So etwas länger
Wurde Mitte Mai gegen 2 Uhr nachts beim tanken von 2 Streifenpolizisten angehalten. Diese haben zuerst eine Personenkontrolle gemacht, dann sollte ich pusten...0,0. Danach behaupteten die Polizisten, sie hätten beobachtet wie ich zu schnell über rot gefahren wäre. Die Polizisten standen dabei rechts von mir an der Kreuzung. Ich bin als die Polizisten ca. 20 Sekunden später auf die Tankstelle einbogen, unklugerweise direkt auf diese zugegangen, als ich die Stopp Polizei auf deren Streife las. Ich negierte über rot gefahren zu sein, denn es stimmte natürlich nicht. Sie begründeten ihren Verdachte mit einem lauten Motor, woraufhin ich ihnen erfolgslos erklärte was es mit Revmatching auf sich hat und nach dem Zusammenhang fragte.
Danach behaupteten sie ich würde nach Cannabis riechen, ich schlug den Polizisten vor doch bitte mich oder mein Kfz zu durchsuchen, dies wurde abgelehnt. Stattdessen behaupteten sie nun ich wäre nicht angeschnallt gewesen, da ich ja schon aus dem Auto kam und so über rot und nicht angeschnallt durch die Innenstadt gerast würde. Daraus zogen sie die Schlussfolgerung nachdem ich auch langsam gereizt, leicht wütend die willkürlichen Vorwürfe von mir wies, das meine Aggression ja mit Drogen in zusammenhang stehen würden und ich deswegen jetzt auf der Wache einen Urintest machen müsste. Ich verweigerte. Die Polizisten meinten ich hätte darauf kein Recht und haben mich unter Androhung einer Justierung mitgenommen. Auf der Wache wurde mir mitgeteilt das ich so lange bleiben müsste bis ich einen Urin test, der dann auch positiv war abgegeben habe.
Nebenbei (ich weiß dumm) versuchte ich auf die Polizisten einzureden, das ich gerade mehrer Schicksalschläge erlitten habe und ob es denn nötig sei. Mir alles mögliche anzukreiden, teils zu unterstellen. Die Polizisten fühlen sich dahingehend wohl noch ermutigter.
Der Urintest war positiv, danach kam ne Ärztin und hat Blut abgenommen.
Am Freitag kam ein Schreiben vom Landkreis in dem lediglich steht, das ich einer Owi beschuldigt bin, mit der Aussage. Fahren unter einfluss eines berauschenden Mittels (1,8 ng/thc) ich nehme es geht um den aktiven wert.
Heute kam eine Vorladung von der Polizei wegen Ermittlungsverfahren wegen verstoßes gegen btmg, die in 7 tagen statt finden.
Was soll ich der Polizei überhaupt mitteilen. Können die mir aus allem einen Strick drehen.?
Und was gebe ich beim Landkreis an?
Im allgemeinen vielen lieben dank für die Hilfe, wirklich super von euch :)
Bukem: (Freitag, 03 August 2018 15:27)
@JanL: Du alleine solltest da bitte zum Selbstschutz gar nichts mehr machen. Ungefähr 75% der Besucher hier sind deswegen hier, weil sie sich selbst und völlig unnötig um Kopf und Kragen geredet haben.
Sag es ruhig weiter: Es gibt Leute, die sich hauptberuflich um so etwas kümmern und sogar Ahnung von der Materie haben. Einen solchen hast du hier gefunden, benutz ihn doch einfach.
Generell die vermutlich klügste Wahl. Daten stehen oben.
Darf dir auch nicht schreiben, was man so sagen könnte oder sollte. Eshalb sagst du bitte der Polizei auch nichts, außer Angaben zur Person, sofern du hingehen wolltest, wovon ich wirklich abrate.
Wenn Du Herrn Schüller mandatieren willst, meld dich schnell, hier ist Eile geboten
Stefan (Donnerstag, 23 August 2018 15:36)
Hallo,
Ich habe in der Vergangenheit ca. 4/5x die Woche konsumiert(In letzter Zeit eher kleinere Konsumeinheiten). Seit 8 Tagen habe ich aufgehört, was auch in Zukunft so bleiben wird.
Mein aktiver THC-Wert sollte ja jetzt aufjedenfall unter 1.0 sein und wie sieht das denn jetzt aus mit dem Abbauprodukt COOH? Also wenn ich jetzt in eine Kontrolle komme und eine Blutprobe abgeben würde, die einen niedrigen AKTIVEN Thc Wert hat. aber einen hohen COOH Wert? Ich mache gerade meinen Führerschein und wenn ich im Fahrschulauto kontrolliert werde, kann ich den Führerschein nicht weiter machen, wegen dem hohen COOH Wert?
Ich habe aufjedenfall vor noch einige Tage zu warten, bis ich wieder Fahrstunden nehme, damit sich der COOH Wert weiter sinkt.
Teststreifen habe ich auch schon die einen Cut Off Wert von 25ng haben, aber das dauert bestimmt noch 2-3 Wochen, bis dieser positiv ist.
Vielen Dank für die Hilfe!
Bukem: (Sonntag, 02 September 2018 11:32)
@Stefan: Entspann dich: Wichtig ist der aktive THC Wert. ist der unter 1,0 ng, ist alles gut.
THC COOH sagt nur aus, dass du die letzten Wochen bzw Monate konsumiert hast, nicht aber, dass du unter THC Einfluss gefahren bist.
Ist natrülich gut, dass du dir Gedanken machst und zukünftig drauf achtest. Darum geht es ja auch. Trenn richtig zwischen Konsum und Fahren, dann hast du keine Probleme. Du trennst richtig zeitlich, wenn zwischen Konsum und Fahren am besten 72 Stunden oder mehr liegen, dann ist der aktive THC immer unter 1,0
Frank (Sonntag, 02 September 2018 13:51)
Hallo,
hätte eine frage bezüglich der THC-COOH werte..
kurze vorgeschichte: habe im juli mein ÄG in bayern dank Ihren tipps gut überstanden, dar sie mir nicht mindestens gelegentlicher konsum nachweisen konnten bleibt mir die MPU erspart..Jetzt meine frage, falls ich wieder in eine kontrolle geraten sollte und durch die blutabnahme meine werte unter 1ng oder sogar bei 0ng sind aber THC-COOH werte nachgewiesen werden, besteht die gefahr das ich eine MPU absolvieren muß? dar mir dann zumindest der gelegentlicher konsum nachgewiesen werden kann?
Vielen Dank im Voraus
Bukem: (Donnerstag, 06 September 2018 07:38)
@Frank. Ich frage gerne nach, interessante Frage. Eigentlich nein, da die Polizei diese Ergebnisse, da ja unbeachtlich in dem Moment, eben nicht an die FSST weiterleitet
Frank (Montag, 10 September 2018 19:11)
Ja gerne.. würde mich sehr interessieren.
Maria (Donnerstag, 13 September 2018 23:49)
Guten Abend! Erst einmal zolle ich Ihnen großen Respekt für Ihre Arbeit.
@Frank: Interessante Frage
Ich schließe mich ihr an und ergänze um folgendes Szenario, die grundsätzliche Frsge bleibt jedoch:
Angenommen man hätte bereits einmal vor Jahren die FE wegen Cannabis verloren (aktiv 11ng, passiv 80ng, gelegentlicher Konsum und fehlendes Trennungsvermögen wurden festgestellt), MPU danach bestanden, FE wiedererlangt und nun würde erneut Jahre später in einer Blutprobe nach einer Verkehrskontrolle (Verdacht auf Fahrt unter Drogeneinfluss - kein Urintest) kein THC, sondern ausschließlich THC-COOH (in geringen Mengen) festgestellt werden - hätte man nun etwas zu befürchten und falls ja was?
Wenn in der Praxis alleinige THC-COOH-Werte nicht an die FsSt übermittelt werden, dann käme ja nichts außer ein netter Brief, dass alles ok ist.
Aber kann man das pauschal sagen? Werden solche Blutwerte nicht weitergeleitet? Oder ist es davon abhängig, ob die FE bereits einmal aufgrund von Btm entzogen wurde? Oder handelt da jeder Sheriff, jedes Revier oder jedes Bundesland anders?
Danke für eine Antwort.
Bukem: (Sonntag, 16 September 2018 09:26)
@Maria: Der Nachweis von "normalen" THC COOH Werten ( aber 150 ng würde man jedoch auch ohne aktiven THC Wert als Dauerkonsument behandelt und die Fe entzogen werden) ist völlig unbedenklich. Letztlich wird dadurch ja nur die richtig angewandte zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen belegt.
Genau genommen, kommt gar kein Brief. Sollte dennoch eine Ladung zum äG kommen, bitte melden, wäre wohl rechtswidirg
Maria (Montag, 17 September 2018 22:15)
Vielen Dank für die Info!
Hab ich das also richtig verstanden,
dass man so gesehen durch eine bestandene MPU die Fähigkeit zum Trennen "wiedererlangt", bzw. das Vermögen zum Trennen beweist und dann im Falle von alleinigen THC-COOH-Werten nach der besagten MPU (wesentlich geringer als 75ng) nicht mehr als "Gelegenheitskonsumemt ohne Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Fahren" gilt, bzw. bezichtigt werden kann?
Gruß,
Maria
Bukem: (Dienstag, 18 September 2018 20:48)
@Maria: Ja, gewissermaßen, kann man das so sagen. Einfach Augen auf und aufpassen
Tatal (Montag, 15 Oktober 2018 05:37)
Ich bin ein mogräne patient und habe ein par monate täglich eine ration von 0,15g canabis im bong geraucht. Wie lange dauert es bis ich wieder fahrtüchtig sein werde ( gewicht 145kg 1m80)
Bukem: (Montag, 15 Oktober 2018 19:29)
@Tatal: im Zweifelsfall ca 72 Stunden nach dem letzten Konsum. Wichtig ist hier der sog aktive THC Wert, also ob du "bekifft" bist.
THC COOH ist das Abbauprodukt und lässt sich Monate nachweisen, das ist aber völlig ok, solange eben der aktive THC Wert nicht höher als 1,0 ng/ml ist. Und das ist nach ca 72 Stunden sehr sicher nicht mehr der Fall
Reinhold (Sonntag, 28 Oktober 2018 18:51)
Hallo zusammen
Mal eine Frage in die Runde.
Bei mir ist der COOH Wert bei 1025ng/g und der OH-Wert negativ.
Ist das möglich?
Danke im vorraus!
Bukem: (Mittwoch, 31 Oktober 2018 12:51)
@Reinhold: eigentlich wird das in ng/ml angegeben. Bin jetzt wirklich kein Naturwissenschaftler, klingt aber komisch, sind das dann 125ng/ml bzw mg? dann wäre das der Beleg eines recht sportlichen Konsums über einen längeren Zeitraum. Erzähl mal bitte mehr? Bist du angehalten worden?
Kalle (Sonntag, 11 November 2018 14:28)
Guten Tag ich habe eine Frage
Ich bin ca seit 110tage kunsum frei von Cannabis muss in 4tage zur mpu denken Sie das noch thc Cooh im Urin ist.
Bukem: (Montag, 12 November 2018 17:43)
@Kalle: Gute Frage, das kann niemand mit letzter Sicherheit sagen. Antworten zu Stoffwechselfragen sind immer von so vielen Variablen abhängig, jeder Mensch hat einen unterschiedlich schnellen Stoffwechsel, durch die Umstellung etwaiger Lebensangewohnheiten grad jetzt in der Zeit vor der MPU etwa durch plötzlich viel Sport, Diät usw kann es zu sog Diffusionen kommen und der THC COOH Wert plötzlich durch die Decke gehen wie Amazon Aktien. Steht ja oben im Artikel. Die wissenschaftliche Literatur ist voll davon.
Dh aber nicht, dass dein Wert nicht sauber sein kann. Grds sollte eigentlich alles ok sein. PS: Du könntest jetzt eh nichts mehr ändern.
Gert (Dienstag, 20 November 2018 12:17)
Guten Tag ich hab vor 7 Wochen einen üblichen schnell Test gemacht , ich glaube cut-off 50 ng/ml . Der war negativ! Muss in ein paar Tagen zur mpu, könnte es klappen mit der urinkontrolle oder lieber den Termin verschieben? Mfg
Bukem: (Dienstag, 20 November 2018 14:42)
@Gert: Mal der Reihe nach bitte. Was genau ist passiert? Wann ist zuletzt konsumiert worden? Sie meinen vermutlich, der Test war positiv, weil er noch THC COOH ausgewiesen hat?
Gert (Dienstag, 20 November 2018 15:24)
der Letzte Konsum müsste so in etwa 2 Wochen vor dem Test gewesen sein , hab davor nur am we paar Züge vom joint mitgeraucht . Der Test den ich gemacht habe war nein normaler Urin Test aus der Apotheke . Der war negativ!! Meine Frage ist ob ich noch zu befürchten habe ob bei einer anstehenden Urin Kontrolle im Labor noch was gefunden wird ? Hab nexte Woche Termin zur mpu
Gitti (Donnerstag, 22 November 2018 16:14)
Hallo und guten Tag Herr Schüller und Bukem,
Bei meinem Sohn wurden folgende Werte mittels GC/MS/MS nach Blutentnahme ermittelt.
5,9 ng/ml THC (Tetrahydrocannabinol, der Wirkstoff des Haschisch,
54 ng/ml THC-Carbonsäure, der Hauptmetabolit das THC, und
2,7 ng/ml 11-Hydroxy-THC, ein Metabolit des THC,
nachgewiesen.
Ich verstehe nicht was der Aktivwert sein soll, welches der Abbauwert und was der dritte Wert sein soll.
Habe nicht nur auf Ihrer Seite vieles gelesen, auch auf anderen Seiten nichts genaues für mein Verständnis gefunden.
Der Labortest der Avus Berlin hatte folgendes Urin Ergebnis:
Nachweis von delta-9-THC-Carbonsäure (39,2 ng/ ml bei Normalwert 5ng/ ml)
Was bedeutet nun dieser Wert?
Zusammenfassende Befundwürdigung: Die verkehrsmedizinische Konsumdiagnose kann nach Anlage 4 Ziffer 9,2 keiner Unterziffer zugeordnet werden. Ein regelmässiger Cannabiskonsum ist nicht auszuschließen.
Gutachtenergebnis: Über sechs Wochen nach dem mitgeteilten Abstinenztermin wurde bei der Angabe eines gelegentlichen THC-Konsum in der von Herrn G abgegebenen polytoxikologischen Urinprobe noch THC-COOH nachgewiesen. Daher kommt ein regelmäßiger Cannabiskonsum in Frage. Herr G gibt Drogenfreiheit seit Anfang September 2018 an. Ein Abstinenzbeleg konnte er durch das aktuelle Drogenscreening nicht erbringen.
Mein Sohn hatte lediglich zwei Termine, erste das Gespräch und als zweites die Urinprobe.
Er fährt nicht mehr regelmässig Auto, da er seins abmelden mußte wegen Mängel. Vom Kauf eines anderen Autos hat er nun abgesehen.
Hätte er nicht vor dem Gutachten nochmal zum Abschlussgespräch und zweiten Urintest aufgefordert werden müssen?
Gutachten liegt nun zu Hause und ich habe ihn geraten nochmal woanders einen Urintest zu machen.
Bei der FeV habe ich Verlängerung der Abgabezeit (20.12.2018) beantragt, noch keine Antwort. Wollte nun den Gutachter anschreiben und auf die Vorlagen, die ein Gutachten haben müssen und mitteilen, das er ja seit Wochen ohne Auto unterwegs ist. Natürlich auch, das er sich mit der Abstinenz geirrt hat, statt Anfang September, war es Ende September.
Danke für Ihren Einsatz mit den vielen Beiträgen auf Ihrer Seite, leider habe ich diese erst zu spät entdeckt.
Viele herzliche Grüße aus Berlin Gitti
Bukem: (Freitag, 23 November 2018 15:43)
@Gert: Du scheinst ja sehr entspannt zu sein. Beüfrchte da nicht gutes, um ehrlich zu sein. Vielleicht doch einen halben Satz mehr zu deinem Konsumverhalten, du hast bis zwei Wochen vor dem Test weiter konsumiert und wußtest von der MPU?
@Gitti: Ich würde Ihnen da dringend raten, Herrn Schüller über ein offizielles Mandatsverhältnis zu kontaktieren.
der 5,9 ng Wert ist der aktive. Führt man mit mehr als 1,0 ng/ml ein Fahrzeug und wird gleichzeitig der wenigstens gelegentliche Konsum durch Untersuchung oder eigene Aussage bestätigt, liegen bereits die Voraussetzungen zum Entzug der FE vor. Dann drohen die MPU und nur weitere Kosten. Ob man ein Kfz besitzt oder nicht, ist leider hier völlig unerheblich.
Ich muss ganz dringend davon abraten, selbst mit der Behörde zu kommunizieren, das führt leider nur zu mehr Problemen.
Es gibt Ausnahmetatbestände, die genauso gutaussehende wie kompetente und auch verwegene Rechtsanwälte mitunter höchst erfolgreich nutzen.
Dann muss aber jetzt schnell und konsequent gehandelt werden. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Die Daten stehen oben. Ernsthaft viel Glück
Gitti (Samstag, 24 November 2018 00:18)
Hallo Bukem, vielen herzlichen Dank für die Antwort. Sonntag kommt mein Sohn, werde mit ihm alles besprechen und mich dann bei Herrn Schüller melden.
Schönes Wochenende und danke für alles.
Mark (Dienstag, 25 Dezember 2018 11:54)
Hallo Bukem !
Thx für die Hilfe für alle!
Komme mal direkt zur Sache!
Bin seit 24 Jahren Kiffer, habe in den letzen zwei Jahren so ca. 1G am Tag geraucht, am WE mit Freunden auch mal mehr.Habe vor mehr als 10 Jahren meine Fleppe wegen Cannabis abgegeben! Will meine Fleppe wieder haben und habe seit 63 Tagen komplett aufgehört zu rauchen von einem Tag auf den anderen und habe gestern nur drei Züge bei einer Weinachtlichen Grillparty von einem Joint gemacht.
Also 63 Tage nicht geraucht -->dann 3 Züge vom Joint nur-->jetzt wieder nicht mehr !!!
Wollte freiwillig beim Arzt Blut abgeben und damit nachweisen das ich clean bin!
Wie lange sollte ich damit warten ? bis ich auf 0 ng/ml im Blut komme?
Was kann ich tun um die Zeit bis dahin zu verkürzen?
Danke schon mal im vorraus für deine Hilfe !
Gruß Mark!
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 26 Dezember 2018 13:43)
@Mark: Wenn Sie 24 Jahre konsumiert haben, nehme ich Ihnen die Nummer nicht ab, dass Sie nur einmalig wieder Gras geraucht zu haben. Solche jahrzehnte lang eingeschliffenen Muster sind mächtige Ströme und so sehr Sie es sich auch einreden mögen: "Nur das eine mal noch" ist typisch für Leute mit hoher Substanztreue. Beim Arzt Blut abgeben wird nicht anerkannt. 1 Jahr Urinscreenings bei TüV/Dekra/AVUS/PIMA und parallel Verkehrspsychologe und Suchttherapie. Anders wird das Verlangen wohl kaum halbwegs sicher zu unterdrücken sein. Sie müssen sich vielleicht erstmal klar werden darüber, warum Sie Ihrem Geist 24 Jahre keine Klarheit gegönnt haben. Wenn ich von solchen Zeiträumen höre, klingeln alle Alarmglocken hier. Allerdings: 63 Tage sind schon mal gut. 630 Tage wären noch viel besser. Ist nicht einfach. Wenn der Konsum nicht sicher ausgeschlossen werden kann, lassen Sie das mit dem Führerschein, ist zu riskant aus haftungsrechtlichen Gründen.
Giulia (Montag, 21 Januar 2019 18:53)
Sehr geehrter Herr Schuller,
mein Freund wurde nach einem Holland Aufenthalt, in Bayern angehalten. Das Problem ist, das er noch in der Probezeit ist, des Weiteren war die Polizei einfach nur rotz frech. Er hat die Urinprobe verweigert aber musste einen Bluttest machen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor, jedoch denke ich das ein hoher Wert dabei raus kommen wird. Es war einen Tag her als der letzte Joint konsumiert wurde. Meine Frage: rentiert es sich, falls ein negativer Bericht rauskommen sollte, mit einem Anwalt rechtlich dagegen anzugehen? Da aktiv nichts im Blut vorhanden war. Über eine Antwort freue ich mich sehr. Freundliche Grüße. Giulia
Bukem: (Dienstag, 22 Januar 2019 11:14)
@Giulia: Ein Anwalt hilft da bestimmt, ganz besonders so jemand kompetentes wie Herr Schüller. Der ist übrigens bundesweit tätig.
Ich möchte niemandem den Tag versauen, aber erst durch die Blutuntersuchung wird sich zeigen, ob ein Verstoß mit mehr als 1,0 ng/ml aktiven THC vorliegt. Sollte das so sein, droht ein Fahrverbot von einem Monat, Punkte und ein Bußgeld.
Das ist aber das kleinste Problem. Je nach Wert, ist die Fahrerlaubnis an sich in konkreter Gefahr. Liegt ein einmaliger THC Verstoß mit mehr als 1,0 vor und ist gleichzeitig ein wenigstens gelegentlicher Konsum nachgewiesen, wird die FE im Zweifel dauerhaft entzogen. Da sehen und verstehen leider viele nicht.
Dazu ist es von immenser Bedeutung, was Ihr Freund sonst noch so für Angaben getätigt hat zu seinem Konsumverhalten. Da wäre er leider nicht der erste, der sich völlig unnötig um seine Fahrerlaubnis redet. Zb die Angabe, ich rauche sonst nur am WE würde schon reichen.
Deshalb, wenn die FE zB beruflich wichtig ist, bitte JETZT schon an einen Anwalt wenden, damit die Zeit schon JETZT für eine professionelle Strategie genutzt werden kann.
Es gibt nämlich bestimmte Ausnahmeregelungen.
Herr Schüller ist wie gesagt bundesweit tätig. Die Kontaktdaten stehen oben
Deno (Donnerstag, 24 Januar 2019 11:25)
Guten Tag,
folgende Frage ich werde in naher Zukunft Richtung Februar März einen BTM eintrag bekommen woraufhin sich die Behörde ja auch zügig melden wird. Mein aller erster Konsum ist knappe 4 Jahre her seid dem mal mehr und weniger geraucht. Mein letzter Konsum ist eine knappe Woche her und war nur eine Cannabis-Zigarette davor hatte ich wieder eine Woche keinen Konsum. Meine Frage ist bei mir wurde Cannabis maximal 3G bei einer Hausdurchsuchung gefunden. Wurde aber nie aktiv erwischt. Bin ich überhaupt noch aktiv ich vermute nicht und darf die behörde mich überhaupt zum Urin-Screening bitten? Weil ein fehlendes Trennvermögen kann mir ja nicht nachgewiesen werden + den gab es auch nicht habe immer drauf geachtet dann kein auto zu fahren für 1 tag oder mehr.
LG
Bukem: (Donnerstag, 24 Januar 2019 12:40)
@Deno: Erzähl mal bitte etwas genauer, was ist passiert? Es gab keinen Verkehrsverstoß mit 1,0 ng/ml aktiven THC oder mehr?
Es ist überhaupt nicht klar, ob sich die Behörde melden wird, außerdem gibt es dafür auch keine Frist, kann also dauern.
Sollte eine Ladung zum äG kommen, ist das zwar nervig, aber mehr auch nicht. Solange Du die von dir beschriebene richtige zeitliche Trennung ( ruhig bis zu 72 Stunden!!) durchhälst und eben keinen Verkehrsverstoß mit Fahrzeugführen begehst, ist alles gut. Nie THC in Verbindung mit Alk, nie anderes BtM. Gemäßigter THC Konsum ist weiter drin
Wenn es Probleme gibt, meld dich
Deno (Donnerstag, 24 Januar 2019 14:07)
Also von vorne weg falls das ein größeres Thema wird würde ich mich aufjedenfall professionelle Hilfe besorgen habe auch eine Rechtsschutz. Also: Aufgrund einem Mädchen mit der ich früher bisschen zu tun hatte und meinte das ich ihr öfters Cannabis hab kam die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl wo sie nur max 3G gefunden haben. Einen aktiven Verstoß mit über 1ng/ml gab es nicht. Wurde aber auch nicht getestet und bin nie aufgefallen. Wie meinen Sie nie THC in Verbindung mit Alk.? Anderes Btm ist sowieso nicht vorhanden.
Wenn die Behörde sich aber meldet hab ich den überhaupt die Chance mir 72h Zeit zulassen?
Ehrlich gesagt ist es nämlich so rauche pro Woche eine Cannabis Zigarette so meist am wofhende und würde ungern drauf verzichten würde es aber tun wenn es besser ist, bis das ärztliche Gutachten rum ist.
MfG
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Januar 2019 13:00)
@Gulia:
Nicht abwarten, was passiert. Die Zeit bis zur Entscheidung muss genutzt werden. Vgl https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Cannabis. Wenn der Führerschein wichtig ist, sollten Sie sich darum kümmern. Jetzt. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Hilfe brauchen. Vergleichbare Fälle wurden hier schon öfter bearbeitet :-)
@Deno:
Wenn Sie nur eine Begutachtung wegen des Besitzes von Cannabis erwarten, dann können Sie am Wochenende ruhig mal einen Joint rauchen. Das Urin muss bei der Begutachtung nicht frei von THC COOH sein. Wenn die Aufforderung zur Begutachtung bei Ihnen einflattert, sollten Sie den Konsum aber stoppen. Und sich hier melden wäre dann nicht schlecht :-)
Deno (Montag, 28 Januar 2019 17:47)
Super, vielen Dank also ehrlich gesagt geht's mir zwar nicht nur um den konsum jetzt aber Sie sind der erste der mir endlich mal sagen konnte das ich nicht so schlimm in der Lage stecke wie angenommen... Ich war jetzt freiwillig mal sogar eine Urinprobe abgeben bei meinem Arzt mal schauen was ich zu erwarten habe.
Könnte ich den aber Probleme geben wenn meine Thc-cooh Werte zu hoch sind also wenn die durch die halbwertszeit zurück rechnen und mir dann aufgrund dessen was nachweisen wollen?
Danke für die Hilfe und ich werde mich aufjedenfall melden falls was auf mich zukommt.
Froggy89 (Mittwoch, 30 Januar 2019 07:34)
Habe letztes Jahr am 20. und 26. Dezember kurz am Joint gezogen ... Ist TCH-COOH noch im Urin nachweisbar ? Der Test wäre Freitag. War am Samstag in der Sauna. Montag beim Sport. Kann vom Blut in den Urin was übergegangen sein, das der Test positiv anschlägt ? Wie ist der cut off Wert von TCH-COOH im Labor ?
Bukem: (Mittwoch, 30 Januar 2019 12:13)
@Froggy89: Das war der einzige Konsum? Kann jetzt nur raten, was kurz gezogen heißt und wieviel da wohl drin war. Chancen stehen pi mal Daumen gut, aber sicher kann man das nicht sagen
Froggy89 (Mittwoch, 30 Januar 2019 12:39)
@Bukem Nichtmal die Hälfte eines Joints an dem besagtem Datum. Sonst nie.
Sliqxx (Donnerstag, 31 Januar 2019 20:47)
Hallo, ich wurde Ende November 2018 von den Polizisten hinterm Steuer erwischt. Aufgrund von Cannabis geruch & „Verhalten“ musste ich eine Urin Probe abgeben, demnach sind die Polizisten mit mir auf die Wache gefahren & haben Blut entnehmen lassen. Am 15.01.2019 kam dann der Brief von der Behörde. Bußgeld‘ 4 Wochen Fahrverbot & 2 Punkte‘ ich habe den Konsum natürlich direkt eingestellt seit dem Tag wo der Brief kam & treibe zur ablenkung jeden Tag Sport & ernähre mich Gesund. Die Strafe habe ich durch einen Anwalt erstmal aufs Eis gelegt, um es nicht „Einzugestehen“, ich befinde mich derzeit auch noch in der Probezeit. Als dann die Akteneinsicht kam‘ mit den Werten von Nov. 18‘ kam in mir unsicherheit auf, da ich nicht gedacht hätte, dass der Wert so hoch ist. Zu meinem Konsumverhalten: ich bin/war dauerkonsument über Jahre, ca 4-5 G am Tag, der Aktiv Wert lag bei 7.2ng & der THC-C00H Wert bei 229... In 15 Tagen habe ich ca 5-7 Kg verloren‘ durch Appetitlosigkeit (was sich gelegt hat) & natürlich Sport. Meine Frage ist‘ jetzt nicht „Wann ist der Wert auf 0?“ denn das liegt wie schon gesagt‘ an dem Stoffwechsel der Variiert. Sondern, ob ich es irgendwie schaffe an einer MPU & deren Folgen den Führerschein abzugeben vorbei komme.
LG. Sliqx
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 31 Januar 2019 22:43)
@Sliqxx:
Bei Ihnen geht es nicht darum, um eine MPU herumzukommen. Es geht darum, ausnahmsweise eine MPU machen zu können, OHNE dass direkt die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ihre Werte weisen Sie als Dauerkonsument (ab 150 ng/ml THC COOH) aus. Damit sind Sie Stand jetzt ungeeignet zum Führen von KFZ. Wie das mit der Ausnahmeregelung läuft, können Sie hier nachlesen:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
Dazu werden Sie vermutlich Hilfe brauchen. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen wollen, dann schreiben Sie mir gerne ein Mail. Es ist nicht anzuraten, jetzt abzuwarten, was die Behörde jetzt macht. Wenn Sie jetzt nicht aktiv werden, dann wird die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen. Der THC COOH Wert halbiert sich jede Woche. Pi mal Daumen. In welchem Bundesland sind Sie gemeldet?
Sliqxx (Freitag, 01 Februar 2019 09:06)
Morgen, danke für die schnelle Antwort.
Ich bin in NRW gemeldet.
Rick (Mittwoch, 06 Februar 2019 17:18)
Hallo zusammen,
Mir steht ein ärztliches Gutachten bevor wegen des Besitzes einer geringen Menge Amphetamin.
Folgender stand: habe mich beim TÜV life Service angemeldet und die werden sich sicher in den nächsten Tagen melden.
Bin seit 5 Wochen "rauchfrei". Nun die Frage. Wenn ich Urin abgeben muss werden noch Abbauprodukte von THC in meinem Urin sein wenn ich zuvor regelmässig gekifft habe? Und muss ich dann einen Drogenkonsum zugeben beim Arzt? Was passiert wenn ich alles verneine und sie finden eine geringe Menge THC Cooh ?
Grüsse Rick und danke für die antwort
Bukem: (Donnerstag, 07 Februar 2019 11:15)
@Rick: Erzähl mal bitte ausführlicher, was passiert ist. Verkehrskontrolle mit Blutuntersuchung?
THC Konsum ist in gewissen Regeln in Ordnung, dazu später mehr, Stichwort zeitliche Trennung Konsum vs. Fahren. Der etwaige Konsum von harten Drogen ( alles außer THC) ist ausreichend für den Verlust der Fahreignung. Ist eine Haarprobe vorgesehen?
Rick (Donnerstag, 07 Februar 2019 15:07)
Hallo Bukem,
also ich wurde letztes Jahr am BHF als Fussgänger einer Personenkontrolle unterzogen und es würden 0.4g Amphetamin gefunden. Kein urintest und auch keine Aussagen über Konsum.
Jetzt will die FSST ein ärztliches Gutachten wegen Verdacht auf Drogenkonsum.
Harte Drogen habe ich keine im Urin in den Haaren würde es anders aussehen da ich vor mehreren Wochen konsumiert habe. Jedoch habe ich mir meine haare relativ kurz schneiden lassen aber nicht komplett rasiert. Ich hoffe auf einen urintest denn haare brauchen die ja min. 3cm oder?
Ich Frage mich jetzt nur ob ich noch thc werte im Urin habe nach 5-6 Wochen rauchfrei. Schnelltest mit cut off 25ng habe ich gemacht und der schlägt auch nicht an..
LG rick
Bukem: (Freitag, 08 Februar 2019 11:11)
@Rick, Verstehe, Du brauchst erst mal ein wenig Hintergrund Infos, lies Dich mal bitte hier oben im Menü im Fahrerlaubnisrecht weiter ein.
THC ist nicht dein Problem. Der Konsum von THC ist problemlos möglich, nur der Besitz ist strafbar. Wenn Du in den letzten Monaten THC konsumierst hast, ist das nachweisbar, ja, aber verkehrsrechtlich völlig easy, weil du eben nicht beim Fahrzeugführen unter THC Einfluß aufgefallen bist. Lies dich mal bitte zur sog zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen ein, damit würdest du auch ein äG bei weiterem Konsum einfach bestehen.
Dein Problem ist das speed. Jeder andere BtM Konsum außer THC führt zum Verlust der Fahreignung. Ob hier eine Haarprobe kommt, weiß ich nicht, trägst du dein Harr immer so kurz? Nach dem (sehr unklugen) Konsum neulich gibt es eine ca 1Monatige Einwachsphase, danach wächst das Haar ca 1 cm pro Monat.
Moderne Institute können auch Proben bei sehr kurzem Haar entnehmen, weil Kopfhaar an versch Stellen unterschiedlich schnell wächst, außerdem wird u.U. auf Körperbehaarung zurückgegriffen.
Du verstehst? Hoffen wir doch mal auf eine Urinkontrolle
Rick (Freitag, 08 Februar 2019 12:50)
Ok also Marihuanna zugeben und auf zeitliche Trennung bzw. Trennvermögen hinweisen.
Verstanden.
Naja die Haare trage ich normalerweise kurz aber nicht sehr kurz. Muss ich denen belegen mit welchem Haarschnitt ich normal rumlaufe?
Das ist jetzt 5 Wochen her somit müsste ich mir die Haare ja nochmal komplett rasieren.
Wissen Sie zufällig ab welcher Länge die Haare brauchbar sind?
Und können die einen durchfallen lassen wegen zu kürzen Haaren?
Im Nachhinein ist man immer schlauer und hätte ich gewusst das Post kommt hätte ich es natürlich gelassen aber ist schon zu spät.
Jetzt gilt es heil aus der Sache rausgekommen. Wenn möglich.
Rick (Freitag, 08 Februar 2019 13:10)
Mal angenommen ich hätte mir bevor ich Post bekommen habe die Haare rasiert dann wären meine Haare bis nächste Woche nicht länger wie knapp 1 cm.
Ich kann ja vorher mit meinen Haaren gemacht haben was ich will.
Bukem: (Montag, 11 Februar 2019 09:50)
@Rick: Es ist ja noch gar nicht klar, wann und was kommt. Ja, klar, du kannst mit deinem Haar machen was Du willst, allerdings wird je nach Labor auch auf Körperhaar zurückgegriffen und manche Labore kombinieren Haar auch mit verschiedenen Stellen des Kopfes. Das Problem ist, du trägst das evt Risiko einer Nichtverwertbarkeit einer Haarprobe. Kann also das von dir beauftragte Labor so nicht arbeiten, fällst u.U. durch.
Rein vorsorglich solltest Du dich hier zum genauen Besprechen bei Herr Schüller melden.
Rick (Montag, 11 Februar 2019 11:20)
Habe gerade sms erhalten und muss morgen zum Termin erscheinen. Es steht nicht dabei ob Haare oder Urin.
Bukem (Dienstag, 12 Februar 2019 10:43)
@Rick :Meld dich bitte bei Bedarf
Max (Montag, 25 Februar 2019 17:48)
Hallo zusammen und vorab schon mal großes Dankeschön für die vielen interessanten Fragen, die bis jetzt beantwortet wurden.
Ich besitze meinen Führerschein in der Probezeit und rauche wöchentlich ca. 5g Gras. Die 72 Stunden zwischen dem Fahren und dem Konsum halte ich ein, sodass mein aktiver Wert unter 1ng/ml, was ja,falls ich das bis jetzt richtig verstanden habe das rechtlich Ausschlaggebende im Straßenverkehr ist. Hat der Thc COOH Wert falls ich kontrolliert werde Einfluss auf meine Probezeit( mögliche Verlängerung?), obwohl mein aktiver Wert unter 1 ng/ml liegt?
Schon mal Vielen Dank vorab.
Bukem: (Dienstag, 26 Februar 2019 16:54)
@Max: Nein. Grundsätzlich. Natürlich gibt es eine Ausnahme. Sollte dein THC COOH Wert über 150 ng/ml liegen, würde dir auch ohne Verstoß mit dem aktiven Wert von 1,0 ng/ml die Fahreignung abgesprochen werden. Du würdest dann offiziell als Dauerkonsument gelten.
Dazu müßte dein Konsummuster aber wesentlich anders aussehen, sprich viel und stark und mehrfach an jedem Tag.
So, wie du es beschrieben hast, machst du es gut und soweit man sagen kann, so rechtssicher wie möglich.
Falls mal eine Kontrollen kommen sollte, bitte keinerlei Angaben zu deinem Konsumverhalten
Max (Dienstag, 26 Februar 2019 17:57)
@Bukem Vielen Dank und wirklich nochmal ein riesen Lob an Sie und Herr Schüller hervorragende Arbeit die Sie hier machen, wirklich die beste Adresse um über diese Themen Informationen zu bekommen.
Noch eine weitere Frage hätte ich bezüglich THC COOH:
Falls ich in einer Verkehrskontrolle zum Bluttest muss und bei diesem ein THC COOH Wert festgestellt wird (natürlich unter der 150ng/ml Grenze) und der aktive Wert kleiner als 1ng/ml ist; habe ich dann überhaupt mit Konsquenzen zu rechnen, wie bspw. ein äG, oder jegliche andere ? (Wohne in BW; gibt ja doch Unterschiede zwischen den Bundesländern)
Ich weiß eine sehr theoretische Frage jedoch finde ich die Materie leider sehr interessant.
Liebe Grüße
Max
Bukem: (Mittwoch, 27 Februar 2019 10:42)
@Max: Es kommt drauf an. leider. Also straf- bzw ordnungswidrigkeitsrechtliches hast Du in dem Beispiel nicht zu befürchten.
Dann sollte es auch keine Weiterleitung des Vorgangs durch die Polizei/StA an die FSST geben. Leider kann man nie sicher sein, was die FSST macht. Viele Anordnungen von äG sind rechtswidrig, allerdings ohne dass es hier ein direktes Rechtsmittel gäbe. Das passiert zB sehr häufig, wenn Betroffene außerhalb des Strassenverkehrs mit verschwindend geringen Mengen Cannabis angetroffen werden.
Mach einfach weiter wie bisher, achte auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahren, konsumier nie THC in Verbindung mit Alkohol und nie andere BtM. Am besten trägst auf der Straße dein Weed nicht mit dir rum, im Auto sowieso nicht. Dann hast du alle Risiken runtergefahren.
Alles Gute und falls es doch mal Redebedarf gibt, meld dich gern
Heiner (Freitag, 08 März 2019 17:03)
Ich möchte mich zuerst einmal für Ihre großartige Arbeit bedanken! Sie machen wirklich einen super Job! Ihre Webseite ist die mit Abstand beste Informationsquelle zu dieser Thematik die ich bisher auffinden konnte! :)
Bei mir verhält es sich ähnlich wie bei Max. Ich habe jahrelang geraucht, allerdings nie mehr als 2-3 gr. die Woche. Jetzt habe ich meinen Führerschein und möchte ihn natürlich auch behalten, deshalb habe ich seit knapp einer Woche nichts mehr geraucht und möchte dies in Zukunft auch nicht wieder tun. Wenn überhaupt zu besonderen Anlässen und unter Berücksichtigung der "72 Std. Regel".
Mich irritiert allerdings, dass hier die Rede von einem THC COOH Wert ab 150ng/ml als Grenze die Rede ist. Laut folgendem Link wird diese Grenze in NDS scheinbar schon ab 100ng/ml wirksam:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170004365&psml=bsndprod.psml&max=true
Ich kann meinen THC COOH Wert natürlich nur grob schätzen weil ich keine Blutergebnisse habe. Würde erstmal vom "schlimmsten" ausgehen und den Wert bei 300ng/ml ansiedeln, dementsprechend wäre ich auf Grundlage der Halbwertszeit von knapp 7 Tagen jetzt bei 150ng/ml und würde damit, obwohl ich nicht unter aktiven Einfluss von THC stehe meinen Führerschein verlieren...sehe ich das richtig?
Heiner (Freitag, 08 März 2019 17:10)
*Nachtrag: Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte einen aktiven Wert von über 20ng/ml und einen passiven Wert von knapp 130ng/ml...da erscheint mir mein "mir zugewiesener Wert" doch etwas sehr hoch :D
Falls ich jemals in eine solch missliche Lage geraten sollte, seid Ihr auf jeden Fall meine erste Anlaufstelle!
Bukem (Sonntag, 10 März 2019 08:45)
@heiner :danke für die Blumen, da errötet Herr Schüller bestimmt ganz verschämt �
Also, ist gut und vernünftig, dass du dir vorher Gedanken machst #porzellankiste.
Solch extrem hohen Thc Cooh Werte kriegt man ja nicht einfach so, sondern nur über einen gleichmäßig hohen und zeitlich anhaltenden starken Konsum. Dann gilt man eben auch ohne Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng /ml aktiven Thc als Dauerkonsument
Ottonormalver(b)raucher kommt da eigentlich nicht hin. Insbesondere sagst du ja, dass nunmehr zeitlich richtig trennen willst zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Dann würde sich ein so hoher Thc Cooh Wert bei dir eigentlich sicher nicht akkumulieren können.
Lebensnah wäre bei deinem vermuteten Wert auch wesentlich weniger Thc Cooh als 300. Genaues kann ich natürlich jetzt nicht sagen, aber realistisch dürften so was um die 50 sein.
Heiner (Sonntag, 10 März 2019 11:40)
Danke für die Antwort...vor Allem an einem Sonntag! :)
Bukem (Freitag, 15 März 2019 11:50)
@Heiner: Batman hat auch kein Wochenende. ��
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 18:49)
@Heiner: Danke für die Blumen. 300 ng/ml THC COOH sind unrealistisch bei der von Ihnen angebenen Konsummenge. Fälle, in denen der aktive Wert unter 1,0 ng/ml THC liegt, während mindestens 150 ng/ml THC COOH ist, kommen praktisch nicht vor.
Das Problem ist ein anderes: Sie machen sich sehr viele Gedanken zu dem Thema. Das ist dem Emotionsverstärker THC geschuldet, der Sie gerne in Gedankenkarussells schickt. Warum rauchen Sie nicht einfach viel weniger? Eine Tüte am Freitag und gut ist? Das Zeug greift tief in die Psyche ein - jeder Kiffer weiß das im Kern. Konsum runterfahren und mit anderen Dingen beschäftigen. Ist echt besser.
Jan (Mittwoch, 10 April 2019 09:12)
Hallo ich habe da mal eine Frage, ich habe vor 2 1/2 Wochen am Wochenende (Sa-So) mit Kollegen mit gekifft insgesamt so 0.6-0.8g alleine. Vorher habe ich 8 Monate nicht geraucht. Jetzt habe ich aber allerdings in 3 Wochen meine Mpu und muss dort nochmal Urin fürs Labor abgeben. Seit 2 Wochen trinke ich jeden Tag 2-3 Kannen Grüner Tee und Detox Tee. Trinke cranberry Saft. Und werde noch ca 3-4 bis zur Mpu in der Sauna gewesen sein. Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit das ich bis zur Mpu also 35 Tage nach meinen Letzten Konsum einen THC-Cooh wert grösser als 5 ng/ml habe bzw ob ich da durchfallen werde. Habe nämlich gelesen das auch werte grösser als 5ng/ml zum positiven Test führen obwohl ein cut-off wert von 10ng/ml vorliegt?
Zu meiner Person: ich bin 1.83m gross und wiege 85kg.
Vielen Dank im vorraus
Bukem (Mittwoch, 10 April 2019 14:35)
@jan :hab dir drüben schon geantwortet
Jan (Donnerstag, 11 April 2019 11:33)
Grüss dich Bukem,
Tut mir leid das ich hier nochmal antworte aber ich finde den anderen Beitrag nicht mehr.
Also habe jetzt die Mpu um 2 Wochen verschieben können. Sprich 51 Tag nach meinen Konsum am Wochenende, ich denke ich sollte bis dahin sauber sein. Was meinst du dazu? Und wie sieht das jetzt aus mit den Cut-off wert 10 ng/mal aber man trotzdem mit bspl. 2.4 positiv getestet wird. Besten Dank und viele grüsse Jan
Bukem (Freitag, 12 April 2019 15:11)
@Jan:ich kann dir da keine Entwarnung geben. Kann sein, dass dann kein Nachweis mehr erfolgt, kann eben leider auch anders sein. Die Frage mit dem cut off verstehe ich nicht, bspl. 2.4?
Jan (Freitag, 12 April 2019 23:25)
Also so wie ich weiss haben die Tests bei dekra und tüv einen cut off wert von 10 ng/mal nehmen wir mal an ich habe noch 2.4ng/ml im Urin würde er dann als positiv gewertet werden ?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 18:37)
@Jan:
Wenn der Wert 2,4 ng/ml THC COOH ist, dann ist die Abstinenz widerlegt.
Auch wenn er unter dem Cut Off liegt, ist der Wert analytisch sicher. Analytiker Logik :-) Checke ich auch nicht. Wie hat es geklappt, dass Sie Ihre MPU verschieben konnten?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 18:38)
@Jan:
Hier sind Ihre anderen Einträge:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-im-stra%C3%9Fenverkehrsrecht/%C3%A4rztliches-gutachten-beim-verdacht-auf-konsum-von-cannabis/
Jan (Samstag, 13 April 2019 19:05)
Ich konnte aus Beruflichen Gründen wegen Montage den Termin verschieben. Wie sieht es denn aus wenn man dann gegen argumentiert das durch hohen Gewichtsverlust, oder die Einnahme von Pantoprazol ein geringer Restwert zustande kommt. PS: mein screening vor der mpu ging 6 Monate.
Eve (Sonntag, 14 April 2019 20:42)
Hallo :)
Zu meiner Geschichte...wurde vor ca. 5 Jahren wegen Verkauf von Cannabis (SmG 27) verurteilt. Habe vor 3 Jahren dann beschlossen den Führerschein zu machen...tja natürlich kam dann alsbald ein Brief von der Führerscheinbehörde ich solle um die theoretische Prüfung ablegen zu dürfen einen Amtsarzt aufsuchen...habe darauf hin den Kurs abgebrochen weil ich nicht bereit war das Kiffen aufzugeben (Urintest war zu erwarten da ich um SMG 28 zu entgehen heftigen Eigenkonsum angab) � als dann der theoretische Kurs nach 18 Monaten verfallen ist bekam ich erneut einen Brief ich solle zum AA oder den Antrag zum Führerschein zurückziehen. Das Geld wollte ich natürlich nicht verschenken also hörte ich im April 2018 zum Kiffen auf. 4 Monate später war mein Urin sauber und hatte auch ein psychologisches Gutachten abgegeben.
Guter Dinge fing ich wieder zu kiffen an, doch dann kam das Ergebnis...1 Jahr lang vierteljährliche Kontrolluntersuchung um die Abstinenz zu bestätigen. Habe den ersten Befund negativ abgegeben (mache die Tests in einem privatem zugelassenen Labor). Diese Woche Donnerstag war wieder Stichtag(3.Test), nur habe ich das wegen Stress in der Arbeit etwas verplant und mehr getrunken als ich hätte sollen was sich natürlich in meinem Kreatininwert wiederspiegelte. Der Test fiel zwar negativ aus jedoch war KW 10 Punkte(?) unter dem Cut-Off-Bereich.
Parameter Ergebnis C-O-B
Ergebnis : Cannabinoide negativ 50 ng/ml
Kreatinin 20TIEF 30-450mg/dl
Nun zu meinen Fragen...welche Folgen kann das haben? Muss ich noch einen Test machen? Wie sehr fallen diese 10 Punkte ins Gewicht? Habe ca 5 Wochen nicht mehr konsumiert und davor eben schon 2 negative Tests abgegeben (dazwischen wurde zwar gekifft aber gerade mal 1-2dag mit meinen Freund in einem bzw. zwei Monaten) könnte das Ergebnis da noch positv ausfallen? Falls notwendig würde ich am Mittwoch den 17.04 den Test wiederholen um die Behörde zufrieden zu stellen. Würden diese 5 Tage zwischen Do und Mi ein vl positives Ergebnis doch noch negativ werden lassen?
Tut mir sehr leid für die vielen Fragen, hoffe sie sind zu bewältigen und verständlich.
Liebe Grüße
Eve
Bukem (Dienstag, 16 April 2019 11:27)
@Eve :da bin ich echt überfragt, das solltest du aber dringend Herrn Schüller persönlich fragen. Mail adresse steht oben
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 April 2019 20:48)
@Eve: Hier dreht sich alles um deutsches Strafrecht...Sie scheinen mir aber aus Österreich zu kommen...
Eve (Dienstag, 16 April 2019 22:39)
Ok danke..
Lg
Jack (Mittwoch, 17 April 2019 18:46)
Hallo bukem ich hätte paar fragen
Ich musste mpu machen wegen btm und kokain das alles dauert fast 4 jahre lang nun hab ich denn führerschein endlich wieder bekommen vor 2 monaten jetzt habe ich 2 wochen durchgekifft und seit 9 tagen mit dem konsum aufgehört denke der aktive thc ist unter 1ng aber die reststoffe thc-cooh sind bestimmt noch vorhanden wenn die mich jetzt die tage anhalten und urinkontrolle machen wollen soll ich es verweigern ? Weil der test wird sowieso positiv und dann zu blutabnahme was soll ich genau sagen wenn die mich nach mein konsumverhalten fragen ?
Würd mich noch intressieren wenn FSST mich dann zu urin kontolle wieder rufen und ich denn konsum bis dahin sein lassen und davon komme ohne ärger .
Und irgend wann wieder sag ich mal 5 monate später wieder verkehrskontrolle angehallten werde und wieder positiv thc-cooh und muss wieder blut abgeben aber der aktive wert ist wieder unter 1ng weil ich die fahrt und konsum ja trennen werde .was würd auf mich zu kommen beim 2ten mal .ich liebe halt ab und zu mal an zu kiffen und bist der thc-cooh raus aus dem körper ist dauert es halt monate
Danke für deine antwort schonmal finde diese seite sehr intressant
Jack (Mittwoch, 17 April 2019 18:56)
Ich will mein führerschein nicht mehr abgeben da ich viel zeit und geld investiert habe und auch mal ab und zu mal gerne kiffen möchte
Bukem (Donnerstag, 18 April 2019 10:57)
@jack : puh, mal unter uns Pastorentöchtern. Du musst dich für eine Seite entscheiden oder deine FE gleich abgeben. Dann sparst du dir ne Menge Ärger und Kosten und gefährdest nicht das Leben unbeteiligter Dritter.
Was hattest du denn in der Mpu genau angegeben, was deinen zukünftigen Cannabis Konsum angeht?
Wenn du die FE behalten willst, sei entweder clean oder Rauch nur gelegentlich und in Maßen. Und dann musst du zeitlich richtig zwischen Konsum und Fahrzeugführen trennen. Das geht nur, indem du mindestens 72 Stunden wartest, damit dein aktiver Thc Wert unter den 1,0 ng ist.
Nur so ist gelegentlich kiffen ok. Sowas wie neulich mit zwei Wochen durchkiffen geht halt nicht gut. Trotzdem auch da ist nach 72 Stunden der aktive Thc Wert unten genug.
Nach so einer Session vorsichtshalber mindestens eine Woche und mehr nicht fahren wg der hohen Thc Cooh Werte.
Thc Cooh ist lange nachweisbar, aber grds unproblematisch, wenn der aktive unter 1,0 ng ist. Deshalb bitte trennen
Jack (Donnerstag, 18 April 2019 11:23)
Danke für die antwort ich hab beim mpu angegeben das ich mit drogen nix mehr zu tun haben will. Harte drogen nehme ich aber nicht mehr auser cannabis was könnte passieren wenn die nur thc-cooh in geringen massen finden hab ja vor kurzem noch die mpu bestanden
Bukem (Freitag, 19 April 2019 08:30)
@jack :dann sollte nichts passieren, falls doch, sag hier bitte bescheid.
Also du hast vor 11 Tagen wieder aufgehört nach 2 Wochen durchrauchen, was immer das genau heißt. Wart doch noch ein zwei drei Tage, bevor du wieder fährst. Dann sind deine Kiffersorgen bestimmt weniger.
Also wichtig ist eigentlich nur der aktive Wert, der nach ca 72 Stunden wieder gering genug ist.
Thc Cooh ist bis zu drei Monate nachweisbar, aber sofern nicht absurd hoch nach Dauerkonsum, unbedenklich. Deshalb sollst du jetzt vorsichtshalber noch etwas warten. Die Thc Cooh Werte halbieren sich ca alle e 5 Tage.
Wenn jetzt bei dir demnächst tatsächlich geringe Thc Cooh nachgewiesen werden sollte, heißt das positiv formuliert, dass du dich eben an die geforderte richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen hälst und damit alles richtig machst.
Multitox (Freitag, 19 April 2019)
Hallo,
ich musste meinen Führerschein 2016 abgeben.
THC und Amp.
Ich stehe jetzt, und in Zukunft, unter Dauermedikation:
Cannabis und Attentin (d-Ampfetamin).
Die zwei, neu definierten, Anforderungen der Behörde sind in dieser paradoxen Nachricht der Führerscheinstelle dargelegt:
———————————————————–
Sehr geehrter Herr …..,
Sie haben seinerzeit auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet, es steht Ihnen natürlich jederzeit frei, einen Antrag auf Neuerteilung zu stellen. Eine Neuerteilung kann allerdings nur erfolgen, wenn bestehende Eignungszweifel bedingt durch den nachgewiesenen Konsum von Betäubungsmitteln (Cannabis und Speed) vorher durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung ausgeräumt wurden. Nach eigenen Angaben hat es sich bei dem Konsum von Speed und Cannabis auch nicht um eine verordnete Medikation gehandelt, sondern um einen Selbstversuch Ihrerseits, weshalb entsprechende Abstinenznachweise zu fordern sind. Bezüglich andere Medikamente, die Ihnen ärztlich verordnet wurden, sind natürlich keine Abstinenznachweise erforderlich, da hier die Fragestellung eine andere ist.
In Ihrem Fall sind also zwei unterschiedliche Fragestellungen durch eine MPU zu klären. Zum einen, ob Sie weiterhin ohne ärztliche Verordnung Betäubungsmittel konsumieren und zum anderen, ob Sie trotz der bestehenden Einschränkungen und der damit einhergehenden Medikation ein Kraftfahrzeug sicher führen können.
ich möchte anmerken, dass der Gesetzgeber die Anforderungen an die Kraftfahreignung verbindlich in Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt hat, ich also an die gesetzlichen Vorgaben gebunden bin und keine Einzelfallentscheidung treffen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stadt
Einwohneramt
– Büro für Kfz.-Angelegenheiten –
——————————————————————
Nun meine Frage:
Welche Abstinenznachweise muss ich erbringen ?
Vielen Dank
Multitox (Freitag, 19 April 2019 22:55)
hier noch der hintergrund;
ich möchte, zur Verdeutlichung meines Antrages auf Neubeurteilung
auf folgende Inhalte verweisen: Quelle :
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14)
In Anlage 4 beziehe ich mich auf
Punkt 3 der Vorbemerkungen, in Verbindung mit Punkt 9.6 - Dauerbehandlung mit Arzneimitteln.
Bukem (Donnerstag, 25 April 2019 09:24)
@multitox: eigentlich entscheidet das die FSST, welcher Nachweis verlangt wird.
Ich steig da aber auch nicht so recht durch.
Wäre am zielführendsten, wenn du dich direkt per Mail bei Herrn Schüller meldest
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 April 2019 11:10)
@Multitox:
Danke für den Verweis auf die Anlage 4. Davon hatte ich schon mal gehört :-)
Damit wir hier nicht aneinander vorbeireden: Sie haben jetzt ein Rezept für Cannabis und Attentin?
Und damals nicht? Brauche mehr Infos, um mir einen Reim darauf machen zu können. Danke.
Syrice (Freitag, 03 Mai 2019 01:26)
Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich der Nachweisbarkeit von thc-cooh also den Abbauprodukten ich muss am 7. mai aus beruflichen Gründen eine Drogenscreening machen. Ich habe die letzten 2 Jahre täglich Cannabis konsumiert in Form von bong und joints und konnte mich lange nicht davon losreißen habe es jetzt jedoch Geschaft seid dem 11. April nichtsmehr zu rauchen und bin auch sehr glücklich darüber jedoch ist meine Frage jetzt ob ich davon ausgehen muss das mir der Konsum nachgewiesen werden kann wenn dies der Fall ist würde ich für den Beruf auf Lebenszeit gesperrt werden was ich natürlich verhindern möchte
Besteht überhaupt eine Chance das der Test negativ ausfällt ?
Wenn nein wäre es mir möglich garnicht erst dort zu erscheinen und die Stelle erst nächstes Jahr anzutreten was natürlich nicht die optimale Option wäre aber besser als nie
Danke ! :)
Syrice (Freitag, 03 Mai 2019 01:28)
Falls das Für die Einschätzung eine Rolle spielt ich habe entgegen meiner Erwartungen keinerlei Entzugserscheinungen gehabt
Bukem (Freitag, 03 Mai 2019 09:29)
@Syrice :bei dem von dir beschriebenen täglichen Konsummuster musst du im Zweifel von einer Nachweisbarkeit von bis zu drei Monaten ausgehen. Klar ist das auch abhängig von Wirkstoff Gehalt und Menge und davon, dass jeder Mensch einen unterschiedlichen Stoffwechsel hat.
Was arbeitest du denn, darüber können wir evt schauen, was genau für ein Test dich erwartet
Paddy (Freitag, 03 Mai 2019 16:12)
Hallo, mir wurde im vergangenen Jahr nach einer zufälligen Kontrolle, bei der der Polizist mit meinen Pupillen unzufrieden gewesen sein muss, mein Führerschein entzogen, Ergebnisse der Blutanalyse: THC-Wert 0, THC-COOH: 150 ng/ml. Ich habe wahrheitsgemäß angegeben, dass ich mehrere Tage vor der Fahrt größere Mengen Cannabis-Brownies konsumiert habe (Trend.im Freundeskreis). Ist dies ohne weitere Untersuchung hinsichtlich des Konsummusters rechtens? Mein damaliger Anwalt hat sich offensichtlich gar nicht mit dem Fall beschäftigt, wie ich später feststellen durfte...
Über eine.Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich in diversen Urteilen, die online zu finden sind, eine angestrebte Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol erkennen glaube. Derzeit sollte ich maximal als gelegentlicher Konsument gelten, eine Trennung von Fahren und Konsum kann ich absolut vornehmen - ich besitze sogar kein Auto mehr, möchte mir nur die Kosten für MPU etc. ersparen...
Bhathoffnung (Freitag, 03 Mai 2019 22:37)
Guten Abend,
erstmal ein ganz großes Lob für das betreiben dieser Seite und die großartige Unterstützung die Sie sehr vielen Menschen auf diesem Wege bieten!!!!
Ein Bewerber hat die Zusage zu einer Anwärterschaft in der öffentlichen Verwaltung einer Behörde in NRW (duales Studium). Um die gesetzlichen Grundlagen für die Verbeamtung zu erfüllen wird eine Untersuchung beim Amtsarzt fällig. B gibt im Anamnesebogen an keine Drogen zu nehmen, raucht aber seit Jahren ca. 2g Cannabis täglich. Beim Amtsarzt werden Urin und Blut abgenommen und ohne das Wissen des Bewerbers ein Drogentest durchgeführt. Ob Blut oder Urin gescannt wurden ist nicht bekannt. Der Drogentest ist Positiv auf Cannabis und verdächtig auf Ecstasy. B hat niemals Ecstasy oder sonstige Drogen außer Cannabis Konsumiert und kann sich den Verdacht nicht erklären. Außerdem ist B kerngesund, bei der Untersuchung aber nervös und hat deshalb erhöhten Ruhepuls und Blutdruck. Auf gezielte Nachfrage gibt die Amtsärztin an, dass der alleinige Cannabis Konsum keine unbedingte Dienstunfähigkeit bedeuten würde, Sie aber davon ausgeht, dass B gefährlichen Mischkonsum mit härteren Drogen betreibt, der sich negativ auf seinen Körper ausgewirkt hat ( Puls und Blutdruck).
B wird an eine Ärztin für Psychologie und Neurologie verwiesen, die nun die Dienstfähigkeit weiter einschätzen soll.
Was hat B nun zu erwarten? Wird erneut auf Drogen getestet und in welchem Umfang? Ein verdacht auf Ecstasy bedeutet anscheinend ja kein eindeutig positives Ergebnis. Sollte sich der Verdacht der Einnahme von Ecstasy nicht bestätigen, wird die Psychologin auch die Annahme der Amtsärztin teilen, dass ein alleiniger Cannabiskonsum keinen Ausschluss der Dienstfähigkeit bedeutet?
B ist seit der Mitteilung über den positiven Drogentest (30.4.) abstinent, befürchtet wegen seinem starken Konsum aber noch lange Positiv auf Cannabis getestet zu werden. Sollte B sein extremes Konsumverhalten zugeben? Könnte der Versuch ein nicht missbräuchliches Konsumverhalten zu beschreiben durch die Ergebnisse erneuter Drogentests als Täuschung auffliegen?Oder könnte es ratsam sein den Positiven Cannabistest mit regelmäßigen Verzehr von Cannabishaltigen Lebensmitteln oder den Konsum von CBD zu erklären?
Mir ist bewusst, dass es hier um Strafrecht geht und diese Angelegenheit sich auf das Beamtenrecht bezieht. Leider habe ich keinen Beamtenrechtler finden können, der sich gut mit Drogenproblematiken auskennt.
Abschließend bleibt die Frage, ob B sich nun rechtlichen Beistand nehmen sollte und wenn aus welchem Fachbereich?
Tausend dank im voraus und ein schönes Wochenende!!!!
Bukem (Montag, 06 Mai 2019 13:12)
@Paddy : sollte der von dir genannten Thc Cooh Wert mit 150 ng/ml wirklich richtig gewesen sein, ja, dann verliert man Fahreignung und Fahrerlaubnis, recht dämlicher und wie du siehst gefährlicher Trend im Freundeskreis, möchte ich anmerken.
Wenn Herr Schüller dir helfen soll, braucht er Akteneinsicht. Her Schüller hilft notfalls auch bei der schnellen Neuerteilung der FE per Mpu. Aber bevor man da genau was zu sagen kann, muss man den Fall näher kennen.
@Bhathoffnung :gibt so Fälle, die ich hier schlicht nicht beantworten kann.
Wenn dir der öffentliche Dienst lieb ist, bitte ganz dringend unter den obigen Kontaktdaten per Mail an Herrn Schüller wenden und ein erstes Beratungsmandat vereinbaren. Dann kannst du weiter planen
Paddy (Montag, 06 Mai 2019 14:09)
@Bukem: Verkehrsrechtlich gesehen ist ein regelmäßiger Konsum doch erst bei annähernd täglichem Konsum gegeben; die Tatsache, dass der Aktivwert auf 0 war, beweist doch schon das Gegenteil?
Die Richtigkeit der Analysewerte habe ich mir heute noch einmal schriftlich zusichern lassen. War halt eine heftige Woche, Ihre abfällige Bemerkung nehme ich einfach mal zur Kenntnis.
Nachzulesen in den Entscheidungen diverser Verwaltungsgerichte ist, dass der THC-COOH-Wert anscheinend *nicht* ausreicht für den sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis ohne weitere Untersuchung bzw. Befragung. Ist aber eben etwas uneindeutig, daher frage ich hier. Es geht ja nicht um meine Freizeitgestaltung, sondern den Straßenverkehr, und hier habe ich lediglich Trennungsvermögen bewiesen.
Wenn Herr Schüller selbst Interesse an dem Fall hat, gerne. Scheint ja noch nie vorgekommen zu sein, wenn ich es richtig verstehe.
Bukem (Mittwoch, 08 Mai 2019 13:25)
@Paddy :abfällige Bemerkung? Mitnichten. Sie verstehen den Grund und Ernst der Situation nicht richtig, befürchte ich. Wäre der Konsum nicht so exzessiv erfolgt, Brownies lassen sich halt nicht gut dosieren, oder wäre wenigstens eine ausreichendere Sicherheitspause eingelegt worden, wäre die Situation nun eine andere.
Herrn Schüller erreichen Sie über die oben genannte Mail Adresse
Paddy (Mittwoch, 08 Mai 2019 15:18)
@Bukem: Und Sie möchten gerne, dass ich mich einer nicht zutreffendenden Schema-F-Bewertung füge, die möglicherweise gar nicht rechtmäßig war. Ich befürchte eher, dass Sie mit gefährlichen Halbwissen hantieren und mein Anliegen nicht ansatzweise verstehen, es geht letztendlich in das Grundrecht der Einzelfallbetrachtung. Über die Länge der Sicherheitspause habe ich noch gar nichts gesagt, die betrug drei, vier Tage. Herr Schüller schreibt ja oben selbst, dass ein sehr hoher Carbonsäurewert auch nach ein, zwei Wochen erreicht werden kann, ebenso, dass bei höherer Gewöhnung auch mit hoher Wahrscheinlichkeit auch THC hätte nachgewiesen werden können. Danke für die 'Hilfe'.
Paddy (Mittwoch, 08 Mai 2019 15:34)
Stehen Sie in Verbindung zu Herrn Schüller? Wäre gut zu wissen, bevor ich mich wieder in die falschen Hände begebe.
Bukem (Donnerstag, 09 Mai 2019 10:53)
@paddy freundliche Kurzfassung: es geht um Ihre FE. Sollte die Ihnen in irgendeiner Form wichtig sein, steht Herr Schüller gern zu Diensten. Hierzu benötigt er Akteneinsicht und dies geht nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Mandats.
Inwieweit das ein Fügen unter einer Schema F Bewertung sein soll, kann ich nicht recht verstehen, denn dies ist denklogisch genau das Gegenteil davon.
Angaben zur Pause ab Konsum haben Sie bereits im ersten Eintrag getätigt. Darauf hab ich Bezug genommen. Manchen Leuten ist halt nicht zu "helfen" . Bei Interesse bitte direkt unter obiger Mail an Herrn Schüller wenden.
Schönen Tag
Paddy (Donnerstag, 09 Mai 2019 14:26)
Ich verstehe nicht ganz, warum wir so aneinander vorbei reden. Aber noch einmal zur Klarstellung: Rechtlich gesehen kann die FE zwar bei regelmäßigem Konsum auch ohne OW entzogen werden, der lag bei mir aber nicht vor, da (so glaube ich herausgefunden zu haben) von diversen Gerichten anders definiert, als Sie und die Herren der Fahrerlaubnisbehörde es tun. Meine Aussagen diesbezüglich wurden beim Amt aber komplett übergangen, da die Details überhaupt nicht bekannt sind und somit stumpf nach Schema F vorgegangen wurde.
Daher: Kein regelmäßiger Konsum --> FE hätte nicht entzogen werden dürfen? Um eine Wiedererteilung geht es dabei überhaupt nicht, sondern um die Klärung der Rechtmäßigkeit der Entziehung!
Ich werde Herrn Schüller kontaktieren, hätte mich aber sehr gefreut, wenn Sie konkreter auf das Geschriebene eingegangen wären, insbesondere die Urteile zur Definition der Konsumform. Insbesondere, falls Sie zu Herr Schüllers Team gehören sollten.
Dennoch sei darauf hingewiesen, dass Sie eben aus 'mehrere Tage zuvor' eine nicht ausreichende Pause abgeleitet haben, die 72-Stunden-Regel habe ich aber wohlwissend befolgt! Genau darum ist es sehr zweifelhaft, ob man mir deswegen die Fahreignung hätte absprechen dürfen.
Bukem (Sonntag, 12 Mai 2019 13:21)
@mein lieber Paddy: Ich vermag und, nebenbei angemerkt, soll und darf schließlich hier gar keine Dienstleistungen auf Fachanwaltsniveau zu erbringen.
Ich gebe lediglich erste Einschätzungen ab und gebe Hilfestellungen.
In Fällen wie dem hier kommt man um genaue Aktenkenntnis nicht herum.
Und da geht es, wir kommen erneut darauf zurück, um Ihre FE. Es ist jedoch dann so, dass nur deswegen, weil der Betroffene die behördliche Maßnahme für falsch hält, diese eben nicht falsch sein muss. Soll heißen, Ihre Sicht als Laie, ist recht wenig aussagekräftig oder maßgeblich.
Wenn Sie jetzt Herrn Schüller kontaktiert haben, dann haben Sie zumindest das für Sie notwendige veranlasst. Das ist doch schön und ich wünsche da persönlich von Herzen alles Gute
Consantina (Montag, 27 Mai 2019 18:49)
Hi, habe Donnerstag, Freitag. Samstag, und Sonntag,, immer wieder an einen joint gezogen... Davor war ich clean.. Habe ich Choncen nach 9tagen später Blutabnahme durch Polizei sauber ist mfg.
Consantina (Montag, 27 Mai 2019 18:57)
Sorry nach 8tagen
Bukem (Dienstag, 28 Mai 2019 12:22)
@Consantina: erzähl mal bitte genauer?
Du bist angehalten und untersucht worden oder ist das eine theoretische Fragestellung?
Wichtig ist, dass du nach dem Rauchen immer garantieren kannst, mindestens 3, lieber 4 Tage nicht Auto zu fahren. Dann ist dein aktiver Thc Wert ziemlich sicher unter 1,0ng pro ml 7nd alles ist gut.
Thc Cooh ist das Abbauprodukt und monatelang nachweisbar, aber bei gemäßigtem Konsum unbedenklich
Consantina (Dienstag, 28 Mai 2019 15:33)
Dankeschön Bukem smile
Stephen (Freitag, 31 Mai 2019 17:54)
Sehr gute Beiträge!! Vielen Dank dafür . Nun jedoc eine Frage.
Wenn bei einer Kontrolle zu Fuß vor einer Party einem 1 joint abgekommen wird (verfahren wegen geringer Menge bereits eingestellt) , kann dann nach mehr als 5 Wochen noch ein Brief zum urinscreening von der Führerscheinstelle kommen ? Weiß nicht mehr ob ich eine aussagez Konsum getätigt habe ...kann der Anwalt einsehen ob die Führerscheinstelle was weiß / machen will ?
Bisher nie mit irgendwas aufgefallen , vor Ort wurde weder Blut noch Urin kontrolliert . Ob ich eine Aussage zum Konsumverhalten gemacht habe weiß ich nicht mehr ...
Bukem (Sonntag, 02 Juni 2019 11:28)
@Stephen :Kurzform, ja, da dürfte eigentlich keine Ladung zum äG kommen, aber das wird regelmäßig gemacht. Und da bestehen vorläufig keine Rechtsmittel gegen.
Zudem gibt es für die FSST auch keinerlei Fristen.
Du musst also mit Maßnahmen rechnen.
Ein äG würdest Du aber in Deinem Fall einfach bestehen und könntest bis zum Eingang der Ladung tatsächlich auch durchaus gelegentlich und in Maßen konsumieren.
Im äG geht es dann lediglich um die Frage der ausreichenden zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen. Dazu immer mindestens 72 Stunden warten, niemals Alkohol und Thc gemeinsam konsumieren und erst recht nie anderes BtM
Dann klappt das
Stephen (Freitag, 07 Juni 2019 14:15)
Danke erstmal! Dass heißt: selbst wenn 5 Monate danach eine Ladung kommt und ich abbaustoffe habe , könnte ich eine ausreichende Trennung argumentieren ?
Da ich ja nie am Steuer erwischt wurde , müsste man mir das ja erstmal unterstellen und anhand der abbauwerte argumentieren .
Da die mein Fahrverhalten nicht kennen , habe ja nicht mal ein Auto ... fände ich das dann arg weit hergeholt :)
Bukem (Samstag, 08 Juni 2019 15:41)
@Stephen :so ungefähr. Du dürftest dann zb nicht sagen, zuletzt vor 5 Monaten konsumiert zu haben, du kannst bis zum Eingang der Ladung bei dir ruhig gelegentlich rauchen
Macus (Donnerstag, 13 Juni 2019 21:10)
Hallo, ich habe Jahrelang täglich geraucht.
Jetzt bin ich im Februar in eine Kontrolle gekommen und wurde erwischt. Musste jetzt mit Gebühren für Labor und Polizei 830€ zahlen 2Punkete und 1 Monat den Führerschein abgeben. Habe sein der Kontrolle gleich aufgehört zu Rauchen.
Jetzt habe ich Post bekommen und soll Medizinischen-psychologisches Gutachten machen lassen. Hatte im Februar 4,5ng/ml THC und 140 ng/ml THC-Cooh was kommt da jetzt auf mich zu? Muss ich damit Rechnen das ichnden FS noch länger abgeben muss und was soll man da sagen? Habe jetzt fast 4 Monate nichts angefasst. Danke und Gruß
Bukem (Sonntag, 16 Juni 2019 10:04)
@Markus :deine Fahrerlaubnis ist zumindest akut gefährdet, aber die Lage ist auch nicht hoffnungslos.
Es ist völlig wichtig und richtig, dass du den Konsum eingestellt hast. Bitte bitte beibehalten.
Würde in dem äG jetzt ein gelegentlicher Cannabiskonsum nachgewiesen werden, verlierst du deine Fahrerlaubnis.
Lies bitte unbedingt den obenstehenden Artikel von Herrn Schüller zu der sog sechs Stunden Regelung. Du hast im äG leider auch eine generelle Wahrheitspflicht und Experten auf der Gegenseite sitzen, die jeden Tag eine Menge komische Geschichten hören.
Meld dich dann bitte noch mal, wenn du Fragen hast.
Herr Schüller ist gerne bei der Vorbereitung auf das Gutachten Gespräch behilflich, melde Dich bei Bedarf
Christian (Mittwoch, 19 Juni 2019 13:14)
Hallo
Habe Jahrelang täglich konsumiert.
Rauche seid dem 28 Februar 2019 nur reines CBD Extract (sollte kein THC erhallten). Ich habe gestern als ich das Aufegbeot zum Drogenscreening (in 4 WOchen)erhallten habe einen Schnelltest mit 25 Ng Cutoff Wert gemacht und der war positiv. Heute einen Teste gemacht mit Cutoff 50ng und dieser war Negativ. Muss in 4 Wochen zur Urinkontrolle ich rauche jetzt gar nichts mehr und hoffe das ich bis dahin kein Abbauprodukt im Urin habe?
Besten Dank für dei Info
Christian
Chrissel (Mittwoch, 19 Juni 2019)
Halli hallo.
Ich müsste auch mal was fragen. Ich stehe eventuell bald vor einem Berufswechsel und müsste dafür eine medizinisch psychologische Untersuchung absolvieren in der wahrscheinlich auch meine verkehrstauglichkeit überprüft wird. Aber erst in 1-2 Monaten. Ich war bis vor ca 5-6 Wochen Dauerkonsument 15 Jahre täglich thc.seit 5-6 Wochen nix mehr angefasst. Drogentests die auf 50ng ausgelegt sind sind bereits negativ. Muss ich jetzt in 1-2 Monaten damit rechnen das ich als verkehrsuntauglich eingestuft werde? Bzw kann man nach ca 3-4 Monaten überhaupt feststellen und beurteilen das ich mal Dauerkonsument war?
Bukem (Donnerstag, 20 Juni 2019 09:35)
@Christian : die wichtigsten Infos fehlen, gab es einen Thc Verstoss beim Fahrzeug führen?
Ich befürchte, du unterliegst da einem Denkfehler, auch das "reine" cbd enthält Thc. Dafür spricht auch der positive Schnelltest.
Wenn es einen Verkehrsverstoß gab und es wird Thc Cooh nun im äG nachgewiesen, droht nach neuer Rechtsprechung zumindest eine Mpu, die du so leicht, Stand jetzt, nicht wirst bestehen können. Ob die restlichen Tage bis zum äG reichen, darf und muss leider bezweifelt werden.
Wenn der Erhalt deiner Fahrerlaubnis dir wichtig ist, solltest du dich schon jetzt um anwaltliche Hilfe kümmern.
Herr Schüller ist bundesweit tätig.
@Chrissel: theoretisch lässt sich klar weiter feststellen, etwa, wenn du das einräumst oder eine Haaruntersuchung erfolgt. Jedenfalls, solange der Abbau Stoff Thc Cooh im Haar ist..
Was ist denn das für ein neuer Beruf, evt lässt sich so klären, was dich erwartet.
Bei Dauerkonsumenten ist auch nach mehreren Tagen der aktive Thc Wert schon deutlich abgesunken. Bist du trotzdem zuvor gefahren?
Thc Cooh kann bei Dir pi mal Daumen auch deutlich länger als nur drei Monate nachgewiesen werden.
Das sind aber nur Prognosen, jeder hat einen anderen Stoffwechsel..
Gibt es schon einen Termin?
Chrissel (Donnerstag, 20 Juni 2019 12:24)
Hallo.
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
Nein einen bestimmten Termin gibt es nicht.
Ich habe eventuell in Betracht gezogen mich als Lokführer zu bewerben und deshalb das Rauchen komplett eingestellt. Eigentlich nicht nur deshalb sondern auch weil wir demnächst Nachwuchs erwarten. Ich möchte einfach in meinem Leben nix mehr mit kiffen oder so zu tun haben. Das hat mir 15 Jahre meines Lebens genommen. Ich möchte einen kompletten Neuanfang. Deshalb auch der jobwechsel. Und von einem Kumpel der das auch gemacht hat weiss ich das eine medizinisch psychologische Untersuchung ansteht mit Blutabnahme und Urin Probe usw. Quasi um die Fahreignung fest zu stellen. Und ich wollte sobald ich clean bin die Bewerbung raus schicken und mit reinem Gewissen zu der Untersuchung fahren. Jetzt Weiss ich nur nicht genau wann ich das machen soll bzw ab wann die nicht mehr festellen können das ich einmal dauerkonsument war und mich deshalb ablehnen. Ich habe am 14 Mai diesen Jahres das letzte mal geraucht. PS: an alle die das lesen lasst das kiffen sein. Es bringt euch nix. Garnix. Es kostet nur Geld und bringt euch nicht weiter im Leben. Eher wirft es einen zurück.
Bukem (Donnerstag, 20 Juni 2019 12:53)
@Chrissel: OK, Daumen hoch!
Schau hier mal rein :https://www.tuev-thueringen.de/pk/fahreignung-tauglichkeit/schienenverkehr/
Also, wenn du wirklich über Jahre Dauerkonsument warst, ist das Thc Cooh im Urin auch wirklich lange nachweisbar. Das kann wie gesagt, drei und auch mehr Monate betragen. Im Haar wäre es solange nachweisbar, bis das Haar ausgewachsen oder abgeschnitten werden würde.
Es gibt so halbwegs aussagekräftige Urin Schnelltests in der Apotheke.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sofort nach Eingang der Bewerbung eine Untersuchung erfolgen würde, aber Vorsicht ist hier bestimmt angebracht.
So ab Ende August sind die drei Monate rum
Chrissel (Donnerstag, 20 Juni 2019 14:09)
Ok vielen Dank. Ich schaue gleich mal auf die Seite. Ja so Ende August hätte ich auch angepeilt die Bewerbung raus zu schicken. Ich habe jetzt Tests bestellt die ab 20 ng positiv anzeigen. Mal schauen. Ich denke ja mal die werden da auch nicht großartig andere Tests benutzen für den Urin als die die ich in der Apotheke bekomme. Vielen Dank nochmal. Ich finde es super das ihr hier den Leuten helft mit sowas.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 20 Juni 2019 14:26)
@Christian:
Solche Produkte sind immer risikobehaftet in Sachen Rest-THC. Lassen Sie bitte den Konsum von Cannabis und oder -Extrakten sein.
Ob das Urin in vier Wochen sauber ist, kann ich nicht sagen. Weswegen müssen Sie zum Test?
@Chrissel:
Die Entscheidung, den Konsum an den Nagel zu hängen, ist sehr gut.
Eine Haaranalyse wäre aber nach dem Dauerkonsum kritisch. Habe mal gelesen, dass gefärbte Haare nicht getestet werden können. Ich würde einfach selber im Vorfeld mal ein paar Screenings machen lassen, dann wüsste ich, woran ich bin. Hilft, nicht ins offene Messer zu laufen. Einmalscreening auf BtM bei TüV/Dekra/AVUS/PIMA zb. Die sind sehr viel genauer als die Streifen aus der Apotheke. Viel Glück!
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 20 Juni 2019)
@Marcus:
Das kommt auf Dich zu:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Der Wert von 140 ng/ml belegt den gelegentlichen Konsum. Mit Glück kommen Sie über die Hypothese D4 und einer abgeschlossenen Verkehrstherapie an eine positive MPU oder eine MPU mit Kurszuweisung. Anhand des Wertes glaube ich eher an D 3 oder D 2. Da Sie dann keine Abstinenz nachweisen können: Entziehung der Fahrerlaubnis und neue MPU...
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 20 Juni 2019 14:30)
...Bukem hat an der Stelle eine nicht korrekte Antwort gegeben und ist von einer ärztlichen Begutachtung ausgegangen. Also nicht verwirren lassen. Antwort 521 ist korrekt.
Chrissel (Donnerstag, 20 Juni 2019 14:55)
Eine Haaranalyse wird bei der Einstellungsuntersuchung nicht gemacht von denen. Habe mich da informiert bei Leuten die dort schon arbeiten. Nur Blut (ob irgendwelche ernsthaften Erkrankungen eventuell vorliegen die gefährlich beim Fahren sind) und Urin (halt ob Drogen konsumiert werden)
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 20 Juni 2019 23:01)
Das ist ja schon mal gut für Sie. Wie gesagt: Würde vorab einfach ein privates Screening machen. Klarheit ist wichtig. Gerade wenn es um solch wichtige Fragen geht...
Betty122 (Donnerstag, 27 Juni 2019 17:48)
Sehr geehrter Herr schüller ,sehr geehrter Herr bukem ich da eine Frage bezüglich den Erhalt meiner FE .Ich konsumiere die letzten 4 wochen kein canabis mehr da ich bis dato nicht über die langen nachweiß Zeiten wusste bin jedoch nie bekifft auto gefahren.Vorher habe ich 5 Jahre fast täglich ein Gramm am abend geraucht und habe jetzt angst deshalb den Führerschein zu verlieren falls ich in eine Kontrolle gerate.Nach den 4 Wochen Abstinenz ist ein 150ng urin test noch immer positiv sollte ich ihrer meinung warten bis der test negativ ist?Desweiteren stelle ich mir die frage ob der thc-cooh wert im urin in etwa der gleiche wie im blut ist?
Käpt‘n Karacho (Donnerstag, 27 Juni 2019 21:55)
Hallo,
Ich habe eine Frage, und zwar habe ich bis vor zwei Jahren ziemlich regelmäßig gekifft. Ca 1-2 joints pro Tag. Ich habe dann von heute auf morgen den Konsum eingestellt. 5 Tage danach wurde ich angehalten. Blutprobe etc. Aktiver Wert war bei 1,1 Ng/. Der COOH wert lag bei 23 Ng/ml. Ich musste dann eine MPU machen, dürfte aber meinen FS behalten weil mein Anwalt das alles sehr in die Länge gezogen hat, war es erst nach fast 1,5 Jahren rechtskräftig. Die FS stelle hat sich dann kurz nach dem Urteil gemeldet, mit einer Frist zur Abgabe des Gutachtens. Hat alles geklappt und habe dann im April den Bescheid bekommen das alles i.O. Wäre und ich den FS behalten darf. Angehalten wurde ich im Juli 2017. So weit. So gut.
Jetzt geh ich aber davon aus, das ich bei einer „allgemeinen Verkehrskontrolle“ zu einem Drogen Test gebeten werde. Da ich gute 150kilo wiege und 1,90 groß bin, denke ich das sich ja über die Konsumzeit THC in die definitiv vorhanden fett Zellen eingelagert haben wird. Seit knapp 3 Wochen halte ich strikte Diät und treibe Sport. Ist es nun dadurch möglich das sich THC wieder frei setzt? Würde es bei einer UK positiv ausfallen? Sind es lediglich COOH werte im Urin oder auch aktive THC werte im Blut? Wäre super wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Ich wüsste nämlich nicht wen ich dazu fragen kann.
Danke und Lg
Daniel
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 29 Juni 2019 14:49)
@Betty:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei ieinem 150 er Cut Off nach 4 Wochen noch ein Nachweis da ist. Dann haben Sie echt zu lange zu starkes Kraut geraucht. Ich würde das Auto noch 1 Monat stehen lassen.
@Karacho: Es kann auch aktives THC wieder aus dem Fett in die Blutbahn kommen. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob hierbei ein Wert von 1,0 ng/ml erreicht werden kann. Das wird niemand mit Sicherheit sagen können. Tendenziell eher nein.
Betty122 (Samstag, 29 Juni 2019 18:32)
Vielen dank Herr schüller werde Ihren Rat beherzigen war nach 14 tagen Abstinenz bei einem suchtmediziner um einen wie meinte quantitaiven urin test test durch zu führen dass Ergebnisse war 333 ng ereilte zwar wäre der active wert glaube aber dass es nach 14 tagen der cooh wert war.vielen dank
Betty122 (Samstag, 29 Juni 2019 18:54)
Er meinte zwar es sei actives thc sorry (doofe auto Korrektur )
Käpt’n Karacho (Sonntag, 30 Juni 2019 14:19)
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 Juli 2019 09:48)
@Betty122:
333 ng/ml THC nach 14 Tagen Abstinenz? Bei einer Halbwertszeit von THC COOH von ca einer Woche bedeutet das, dass Sie ca 1000 ng/ml THC COOH hatten in Urin / Blut. Das hätte für die vorderen Plätze bei Olympia gereicht. Hatte seit Jahren niemanden mehr in dem Bereich. Und ich habe Leute, die 6-7 Gramm am Tag konsumieren. Der aktive THC kann das nicht gewesen sein.
Chris (Montag, 01 Juli 2019 22:50)
Guten Abend Herr Schüller, guten Abend Herr Bukem.
Auch von mir vorab ein großes Danke für ihre Arbeit.
Mein Konsum: Habe jahrelang regelmäßig Cannabis konsumiert, in den letzten Wochen fast täglich. An den Abenden vor der Kontrolle auch (ca 14 Stunden zuvor der letzte). Habe bei der Kontrolle angegeben dass es am vorletzten Abend war.
Mein Fall: wurde letzte Woche in einer Verkehrskontrolle zu einem Schnelltest gebeten. Nach meiner Frage was wäre wenn ich nicht zustimmen würde, hieß es dass ich nicht auskomme. Es würde sich nur in die Länge ziehen da es dann sofort zu einem Bluttest kommt. Also habe ich dem Schnelltest zugestimmt um alles abzukürzen und ich mir dachte dass ich sowieso nicht auskomme (Hatte beruflich noch Termine). Dieser war natürlich positiv. Danach ab ins Krankenhaus zum Bluttest und kurzem ärztlichen CheckUp.
Jetzt habe ich selbstverständlich Angst um die Folgen, da ich beruflich auf meine FE angewiesen bin.
Wie wird es für mich (vermutlich) weitergehen.
Habe den Konsum natürlich sofort eingestellt.
Weitere Info: da ich stark verärgert war (blieb aber cool), hab ich gesagt dass es doch nicht sein kann, weil ich hin und wieder mal einen rauche, gleich Probleme zu bekommen. Denke dies wurde zu Protokoll genommen. Des Weiteren habe ich eine Unterschrift gegeben dass alles freiwillig lief, da ich dachte dass sowas immer besser kommt.
Im Nachhinein hab ich viel im Netz gelesen, und weiß jetzt dass ich eigentlich alles falsch gemacht habe.
Soll ich jetzt erstmal auf die ersten Briefe warten oder mir sofort einen Anwalt suchen. War mein absolut erstes Vergehen in jeglicher Hinsicht.
Gruß Chris
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Juli 2019 09:54)
@Chris:
Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine MPU zu erwarten.
Gut daran ist:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/
Kompliziert daran ist:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Für Abwarten ist das hier die falsche Spielwiese. Für Sie hat ein Rennen gegen die Zeit begonnen. Ich helfe Ihnen gerne dabei, die Chancen zu wahren. Ihre Aussagen waren nicht eben hilfreich, denn damit haben Sie den gelegentlichen Konsum nolens volens zugegeben...
Hilfe brauchen Sie auf jeden Fall. An Screenings und Verkehrstherapie führt hier kein Weg vorbei.
Paul (Freitag, 19 Juli 2019 02:52)
Hallo,
auch ich bedanke mich vorab für Ihre großartige Hilfe.
Ich wurde Ende letzten Jahres mit THC am Steuer erwischt. Die Ergebnisse: 6 ng/ml THC und 185 ng/ml THC-COOH. Diese Woche habe ich Post bekommen, dass ich eine Blut- und Urinprobe abgeben soll, um meine Fahreignung zu überprüfen. Jetzt habe ich oft und auch hier gelesen, dass bei einem Wert von über 150 ng/ml die Fahrerlaubnis sofort entzogen wird. Da stellt sich mir die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser zusätzlichen gebührenpflichtigen Untersuchung, da laut Schreiben die Werte der ersten Probe berücksichtigt werden und ich sogar gelegentlichen Konsum widerlegen müsste, um die Fahrerlaubnis zu behalten, da Aktiv-THC nachgewiesen wurde. Das ist mit diesen Werten natürlich nicht möglich. Die anstehende Urinprobe wird negativ ausfallen, da ich seit der ersten Blutabnahme nichts konsumiert habe.
Habe ich da eine Chance, glimpflich davonzukommen oder wurde die erneute Blut- und Urinuntersuchung angeordnet, um mir noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Bukem (Freitag, 19 Juli 2019 10:34)
@Paul :du solltest gewisse Teile deiner Frage schlicht vergessen. Das mit dem Geld aus der Tasche ziehen zb, das klingt für den Gutachter nach nicht vorhandener Einsichtsfähigkeit und kommt uncool.
Was steht denn in dem Schreiben? ÄG oder Mpu? Vielleicht solltest hingegen froh sein, dass nicht direkt entzogen worden ist. Im Zweifel ist das die geänderte Rechtsprechung.
Ich kann Dir aus verschiedenen Gründen nur nahelegen, Dir sofort anwaltliche Hilfe zu besorgen. Schon nur ein äG ohne Kenntniss Deiner Akte ist Blindflug. Für die Mpu gilt das erst recht.
Mit anwaltlicher und wohl auch verkehrspsychologischer Betreuung, ja, da hast du dann eine Chance, die Fahrerlaubnis zu behalten. Allein wohl nicht.
Und das sag ich nicht, weil Herr Schüller dir auch nur, dass Geld aus der Tasche ziehen will
Lisst (Freitag, 19 Juli 2019 18:00)
Hab vor 17 Tagen das letzte mal gekifft ,musste zur mpu wegen Alkohol und Straftaten (mpu bestanden jetzt prüft die führerscheinstelle mein gutachten )mit btm hatte ich noch Nix zutun meine Frage ist: wann darf ich nach Führerschein wiedererteilung wieder sicher ins auto steigen ?
Bukem (Samstag, 20 Juli 2019 08:21)
@Lisst :ich verstehe noch nicht ganz. Die Mpu ist durch und die FE ist schon neuerteilt worden?
Und du hast jetzt konsumiert und willst Ärger vermeiden?
Wichtig ist der aktive Thc Wert, der ist auch bei starken Konsumenten von wirklich starkem Cannabis nach 3 bis 4 Tagen sicher so weit abgesunken, dass er nicht mehr den Grenzwert von 1,0 ng/ml überschreiten kann. Deshalb wirst du Jetzt fahren dürfen.
Trotzdem ist der Thc Konsum noch lange nachweisbar. Bei starken Konsumenten drei Monate und mehr.
Ob sich das deshalb wg deiner vorherigen Mpu auswirken kann, vermag ich nicht zu beantworten.
Hier solltest du Herrn Schüller zu direkt per Mail kontaktieren. Daten stehen hier auf der Seite
JahZito (Sonntag, 21 Juli 2019 23:28)
Hallo, finde es super, dass Sie hier Fragen beantworten. Meine ist recht simpel.
Durch den Richterspruch vom 11.4. hab ich denke ich nochmal Glück gehabt.
Ich habe in letzter Zeit viel geraucht, stieg aber trotzdem nie wirklich bekifft ins Auto. Unfälle oder ähnl. hatte ich auch nicht, durch rüdes Verahalten o.ä. bin ich auch nicht aufgefallen. Ende Mai wurde ich angehalten in einer allg. Verkehrskontrolle und ich hab mich nicht richtig verhalten, wurde nervös und die ham mich dann gekriegt. Sozusagen Erstverstoß.
Vor 20 Jahren wurde ich mal mit ner Kleinigkeit Gras erwischt, aber da saß ich nicht am Steuer. Ich musste da, vom Jugendgericht angeordnet, ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen und ein paar Sozialstunden leisten. Ich glaube nicht, dass davon noch was in meiner Akte steht, sollte hier überhaupt was eingetragen worden sein.
Ich bin mittlerweile 38 Jahre alt. Bei dieser allg. Verkehrskontrolle und der folgenden Blutanalyse wurden nun 5,9 ng THC, 2,5 ng 11-Hydroxy und 147 THC-COOH nachgewiesen. Ich kam dort aber direkt von der Arbeit und habe am Vorabend das letzte mal einen Joint geraucht.
Ich leide an einer massiven Hyperkyphose (Rundrücken, sehr stark ausgeprägt) und habe auch mit den Knien Probleme. Nach der Kontrolle bin ich zum Orthopäden und habe mir eine Indikation zur Schmerzbehandlung mit THC/CBD in meine Krankenakte eintragen lassen, falls strafrechtlich was kommt. Glücklicherweise wurde das Verfahren eingestellt.
Das Landratsamt möchte nun ein MPU Gutachten um meine Fahrtüchtigkeit festzustellen. Ich habe mir jetzt den Plan zurecht gelegt bei der MPU dann so zu argumentieren, dass ich in den z.B. letzten 3 Monaten das nicht zum Berauschen sondern zur Schmerzlinderung, wegen der daraus entstandenen Schlaflosigkeit und auch Appetitlosigkeit komsumiert habe, vorher noch nie etwas damit zu tun hatte und es ein grob fahrlässiger Fehler war, eine Selbstbehandlung ohne ärztliche Anweisung durchzuführen und das so etwas nie wieder vorkommt. Keiner meiner Freunde raucht oder nimmt Drogen. Alkohol trinke ich auch nicht (ich trinke schon mal öfter ein paar Bier am Abend, aber keinen harten Alkohol, deshalb hoffe ich dass die keine Leberwerte haben und mir das Gegenteil beweisen können, ich gehe jetzt mal nicht davon aus. Wenn doch hoffe ich, dass die paar Bier am Abend schon nicht so arg abzuleiten sind). Ich habe durch die eigenständige Selbstbehandlung mit Cannabis im Straßenverkehr andere gefährdet und das ist mir nun bewusst geworden. Es hat ein Umdenken stattgefunden. Gleichzeitig werde ich mich in den nächsten Tagen in eine Schmerztherapie begeben und damit auch eine Selbstinitiative zeigen. Ich habe nun bis September Zeit die MPU zu machen und hoffe vorher noch wenigstens einmal beim TÜV einen Abstinenznachweis machen zu können.
Glauben Sie damit komme ich durch? Was wäre hier noch zu beachten?
Danke schon mal
JahZito (Sonntag, 21 Juli 2019 23:49)
Nachtrag:
Ich habe leider einem Schnelltest zugestimmt aber keine offizielle Aussage bei den Polizisten gemacht, zumindest wurde bei der Fahrt ins KH die Antwort auf die Frage des Fahrers, wann ich das letzte Mal geraucht hätte, also der Vorabend, nicht aufgenommen, er sagte nur, das könnte problematisch werden. Der Check des blutabnehmenden Arztes verlief ohne Auffälligkeiten. Dennoch steht in dem Schreiben des Landratsamtes, dass wohl Augenflattern festgestellt wurde und meine Pupillen beim Lichteinfall kaum reagiert hätten. Deswegen wäre von akutem Cannabiskonsum auszugehen.
Danke schon mal nochmals für die Antwort.
Bukem (Mittwoch, 24 Juli 2019 15:44)
@Jahzito. Irie. Nein, das ist alles höchst kontraproduktiv, was du da machst.
Tschuldige, hab es nicht raus lesen können, Konsum ist eingestellt oder nicht?
Deine Werte waren recht zornig, vor allem wenn Du sagst, dass du damit sogar noch arbeiten warst.
Ich kann Dir nur raten, Dich umgehend bei Herrn Schüller zu melden, wenn du wenigstens prüfen willst, ob deine FE zu retten ist.
Vielleicht solltest du erst einmal die Verordnung des Cannabis über Arzt und Krankenkasse vorantreiben.
Mixcx (Mittwoch, 24 Juli 2019 20:57)
Guten Abend, ich wurde heute angehalten.
Mir wurde von der Polizei Blut abgenommen.
Ich habe das letzt mal vor 5 Tagen geraucht und in den letzten 4 Wochen 4 joints geraucht über den Monat verteilt.
Wird mein wert unter 1 liegen?
Danke schonmal für die Antwort
Mixcx (Mittwoch, 24 Juli 2019 21:36)
Mein Urin Test den ich danach gemacht habe war übrigens noch negativ
JahZito (Donnerstag, 25 Juli 2019 22:05)
@Bukem, nicht ganz alles Irie, aber danke ;) Ich bin schon bei Herrn Glathe Mandant, dieser hat mir bisher aber keine detaillierte Antworten gegeben, sondern auch nur immer gesagt, dass es 2 ganz versch. Arten von Fragestellungen geben wird. Ich soll mich entscheiden, ob ich das medizinisch oder zu rauschzwecken angehen will. Warum und welchen Aussicht auf ERfolg wir haben bleibt völlig offen. Ich bin mittlerweile bei Schmerztherapie angemeldet und Physiotherapie. Ende August fängt das an wegen Urlaubszeit. Allerdings bekomme ich jetzt erst mal Psychomarmaka und Tilidin. Mein neuer Hausarzt hat gesagt, ich sollte ne Reha machen, weil das bisschen Physiotherapie mal hier ne halbe Stunde und da nicht reicht. Ich weiß halt nicht, wie das zeitlich alles passen soll, wenn das alles so lange dauert und die bis Ende September eine abgeschlossene MPU fordern. Zudem habe ich nur in der Hand, dass mein Orthopäde und mein Hausarzt, der auch Substitutionsarzt ist, mir eine Indikation ausgesprochen haben als unterstützende Behandlung mit Cannabis. D.h. aber nicht, dass das dann auch so kommt. Ich werde zwar diese Opioide glaube ich nicht nehmen, ich hole die zwar von der Apotheke, damit man später sieht, das ich das genommen habe, aber gegen Opioide habe ich eine klare Abneigung. Dann hab ich halt gespuckt davon oder mir wurde schwindlig oder so. Ich treibe das gerade schon voran. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das Landratsamt sich dafür interssiert, das ich das ohne Absprache mit einem Arzt gemacht habe. Ich weiß gerade halt echt nicht, was besser ist. Es entweder zugeben und klassisch MPU machen oder es halt echt auf die Spitze treiben und das volles Programm durchziehen und so zu tun, als ob ich kurz vorm "verrecken" bin und das deshalb selbst gemacht habe. Da würde sich dann die Frage stellen warum ich nicht zum Arzt bin. Wie gesagt, die Zeit arbeitet gegen mich. Die einzige Chance die ich sehe ist die, das die Gesundheit des Menschen an oberster Stelle steht. Das wärs dann aber auch.
JahZito (Donnerstag, 25 Juli 2019 22:07)
ich habe mir auf Amazon Urinschnelltest selbst gekauft und vor ner Woche wars noch positiv, d.h. noch 2 Wochen oder so, dann sollte ich sauber sein. Hoffe ich. Werde in die Sauna gehen und mir Cranberrysaft und grünen Tee holen, sobald ich wieder Kohle hab. Der Anwalt kostet mich mein letztes Geld, weil ich keine Rechtschuitz habe.
JahZito (Donnerstag, 25 Juli 2019 22:45)
@Mixcx, kann schon sein, dass das unter 1ng ist... Je nachdem ob du faul, sportlich, dicker oder dünner bist... Das ist immer individuell zu betrachten... Jedenfalls haben das meine Recherchen ergeben und ich lese sehr viel in der Richtung zur Zeit. Wenn das 4 Joints in 4 Wochen warn und der letzte wirklich 5 Tage her ist kanns / wirds schon passen, im Blut baut sich das nach 12 Stunden ab, bei manchen auch nach nem Tag bei der Art von Konsumverhalten. Auszug aus dem Hanfverband: "Je nach Dosierung ist das THC eines Joints durchschnittlich 7 bis 12 Stunden lang im Blut nachweisbar, die Spanne reicht bis 27 Stunden. Das Stoffwechselprodukt THC-COOH ist 3-7 Tage lang nachweisbar, bei regelmäßigem Konsum einige Wochen. Im Urin ist THC-COOH bei einem einmaligen Konsum 3-5 Tage und bei regelmäßigem Konsum 4-6 Wochen nachweisbar." Ich frage mich aber eben warum die dann bei dir Blut abgenommen haben, du hättest eigentlich keine Auffälligkeiten zeigen dürfen bei der Art von Konsum. Solche Auffälligkeiten, dass es zu einer Blutentnahme kommt, hast du da eigtl nicht. Und wenn du keinen Urinschnelltest gemacht hast und die dich trotzdem mitgenommen haben, ist das schon heftig von den Bullen. Wenn dein Urin negativ war, sollte das aber passen denke ich. Mach nicht denselben Fehler wie ich und mach dich verrückt, kannst es eh nicht mehr ändern. Nachher wenns knapp über 1ng liegt, was ich nicht glaube, kommts eh auf den COOH Wert an woran die sehen, was für ein Konsument du bist.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Juli 2019 23:31)
Wenn Sie schon bei einem Kollegen Mandant sind, möchte ich diesem nicht in die Parade fahren.
Was Sie bei der MPU am besten sagen und was nicht, dass können Sie diesem Buch hier entnehmen:
http://shop.kirschbaum.de/shop/artikeldetail.aspx?IDArtikel=36006d99-b184-4b82-999a-9c8a3a5332f1
Ohne Kenntnis der Inhalte dieses Buches sind Ihre Chancen deutlich schlechter, die MPU zu bestehen.
Welche Fragestellung liegt der MPU zugrunde?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Juli 2019 23:36)
@Mixcx:
Ich denke ja. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, würde ich aber nicht raten, darauf zu spekulieren...
Mixcx (Freitag, 26 Juli 2019 06:58)
@JahZito @ Rechtsanwalt Schüller Danke für die Antwort.
Die Polizei sagte ich hätte kleine Pupillen gehabt.
Was aber bei dem Wetter wegen der Helligkeit normal ist wie ich das bei anderen verglichen habe... kannte mich halt null aus was die Polizei darf und was nicht. Vor Ort konnte ich leider keine urin Probe machen weil ich absolut nicht aufs Klo musste hätte mir einiges erspart da der Test im Nachhinein negativ war.
Ich hatte nochmal nachgedacht und der joint vor 5 Tagen war sogar nur ein halber weil ich ihn mir ja noch geteilt habe heißt 5-6 Züge. Die anderen in dem Monat habe ich mir auch geteilt und sie waren alle nur freitags.
Mixcx (Freitag, 26 Juli 2019 07:03)
@Rechtsanwalt Schüller was würden sie mir den empfehlen im weiteren Verlauf? Ich habe ihr sofort gesagt ich mach es nie wieder!
Bukem (Donnerstag, 01 August 2019 13:43)
@mixcx: Herr Schüller sagte, dass abwarten und Däumchen drehen mit einer üblen Überraschung für dich ausgehen kann.
Für sowas gibt es Anwälte, die dir hauptberuflich helfen, weil sie Ahnung haben.
Herr Schüller ist bundesweit tätig, Kontaktdaten stehen oben
David83 (Donnerstag, 08 August 2019 01:33)
Hallo habe eine Frage wurde positiv auf thc getestet mittlerweile sind die Werte bekannt 1,7 aktiv thc und 20 thc cooh.
Kann man bei diesen Werten auf probierkonsum plädieren in Baden-Württemberg
Keine Aussagen gemacht zum Konsum nix dabei gehabt.Konsum sofort eingestellt. Das mit 500 Euro Bußgeld und Punkte + 1 monat Fahrverbot verstehe ich
David83 (Donnerstag, 08 August 2019 01:39)
Noch was vergessen nie auffällig gewesen und noch in der Probezeit lg David83
Bukem (Sonntag, 11 August 2019 15:45)
@David hatte das schon beantwortet, aber die ist irgendwie weg.
Klar kannst du das behaupten, ich würde nicht unbedingt davon ausgehen, dass dir geglaubt wird.
Da wird aus Behördensicht gern mit Wahrscheinlichkeit gerechnet.
Ganz ehrlich, ist alles handlebar, aber ich an Deiner Stelle würde mir Herrn Schüller ins Boot holen. Der handelt sowas nämlich hauptberuflich
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 August 2019 19:22)
@David83:
Dem Grunde nach kann das klappen. Wenn nichts in der Akte steht, dass gegen einen Einmalkonsum spricht (zB die Aussage, vor einer längeren Zeit als 6 Stunden konsumiert zu haben). Und wenn die FSST auf die Idee kommt, den gelegentlichen Konsum zu unterstellen mit der Behauptung, dass es unwahrscheinlich sei, gleich nach dem ersten Konsum auch noch in Kontrolle zu geraten, dann gibt es kein ärztliches Gutachten sondern eine MPU.
Und dann wird es schnell tricky:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Wenn Sie noch in der Probezeit sind, wird dann vermutlich so oder so noch eine Nachschulung fällig werden....
@Mixcx:
Was ich empfehle?
1) Wenn Führerschein nicht wirklich wichtig: Abwarten und Tee trinken.
2) Wenn Führerschein wichtig - auf dieses Szenario hier einstellen:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Dann geht es nicht ohne sofortiges Abstinenzprogramm, Verkehrstherapie, Akteneinsicht etc...falsche Spielwiese für Abwarten was kommt.
Kaleidoskop (Montag, 12 August 2019)
Hallo Herr Schüller und team,
meine Frage ist ein bisschen off topic bzw. hat nur indirekt mit dem BtMG im Zusammenhang mit Verkehrsteilnahme (Führerscheinentzug, MPU etc.) zu tun; ich würde mich trotzdem über eine kurze Einschätzung von Ihrer Seite freuen.
Es geht um folgendes (Kurzfassung):
bei mir wurden vier (nichtblühende) Hanfpflanzen beschlagnahmt, sowie im Anschluss meine Wohnung auf Cannabisbestände und Growequipment durchsucht, wobei nichts gefunden wurde, da ich nichts da habe.
Die Anzeige der Polizei lautet auf „Cannabis mit Zubereitung“ und ich nehme mal stark an, dass da ein entsprechendes Verfahren auf mich zukommt. Ich habe mich bisher gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft noch nicht zu dem Sachverhalt und meinem Konsumverhalten geäußert, die entsprechenden ersten Schritte zu meiner Verteidigung habe ich in die Wege geleitet.
Ich würde als Ergänzung nun gerne wissen, für wie wahrscheinlich Sie es halten, dass im Rahmen dieses Verfahrens ein Drogentest von mir verlangt wird bzw. inwieweit es zu einer MPU etc. kommen kann, obwohl es in meinem Fall ja gar nicht um Fahrtauglichkeit geht - ich habe trotz Führerschein noch nicht mal ein Auto und benötige auch keins, oder nur sehr selten (und unter Drogen Auto fahren würde ich sowieso nicht machen), trotzdem fühle ich mich etwas verunsichert, da (von dem was ich so an Erfahrungsberichten gelesen/gehört habe) wohl auch öfter mal ganz gerne von einem Vergehen auf ein anderes (potenzielles) geschlossen bzw. das überprüft wird.
Danke schonmal für Ihre Antwort!
Bukem (Montag, 12 August 2019 12:03)
@kaleidoskop:was sind denn das für Schritte zur Verteidigung?
Du musst unterscheiden. Hier läuft jetzt ein Strafverfahren wg BtmG Verstoss. Der Akteninhalt wird nach Beendigung des Verfahrens an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Die haben dann also genaue Fall Kenntnis. Deshalb bedingen sich die beiden Verfahren auch. Und Aussagen im Strafverfahren können dort strafmildernd, bei der FSST aber nachteilig sein.
Bei dir ist a er alles recht entspannt. Du hast nämlich keinen Verkehrsverstoß unter Cannabis Einfluss begangen.
Es wird wohl trotzdem eine Ladung zum äG kommen. Du kannst bis dahin aber ruhig in Maßen konsumieren. Und einen gelegentlichen Konsum auch dort einräumen. Wichtig ist, nie einen Thc Verkehrsverstoß zu begehen. Dazu nach jedem Konsum mindestens 72 Stunden oder mehr warten, damit der aktive Thc Wert absinkt.
Mehr interessiert die FSST nicht. Gelegentlich rauchen ist deshalb OK.
Nie Thc zusammen mit Alkohol und nie andere BtM. Dann passt alles
Kaleidoskop (Montag, 12 August 2019 15:31)
Danke für die schnelle Antwort.
Mir haben sich nun aber noch ein paar Fragen aufgetan:
1.) muss ich das ärztliche Gutachten dann bezahlen bzw. ist das abhängig vom Ergebnis (prinzipiell wäre ein negatives Testergebnis drin, da ich sowieso nur in Maßen und auch eher unregelmäßig konsumiere)?
2.) Ist nur die Blutuntersuchung und eventuell andere körperliche Untersuchungen Bestandteil des Gutachtens oder geht es da auch um psychische Komponenten?
3.) (Eher theoretisch und aus generellem Interesse) Was wäre, wenn das Untersuchungsergebnis ergibt, dass ich den THC und THC-OOH-Wert von x ng/l überschreite?
Die Verteidigungsschritte bestehen (momentan noch, und werden dann ausgeweitet) im Beantragen der Akteneinsicht/Durchsuchungsprotokolls (ich warte gerade noch darauf, dass ich da endlich mal eine Rückmeldung erhalte) und von Beratungshilfe, da ich mir nicht so einfach einen Anwalt leisten kann, aber das ist ein anderes Thema...
Jahzito (Dienstag, 13 August 2019 23:28)
Hallo nochmal,
da mein Anwalt mir leider über die letzten Wochen keine bis gar keine Hilfe war, eher im Urlaub ist, als mir beizustehen, und ich versucht habe, immer weiter zu versuchen an medizinal-Cannabis zu kommen, habe ich mich immer weiter in die zwanghafte Vorstellung hineinmanövriert zu denken, ich könnte nicht ohne auskommen. Die Wahrheit ist jedoch, dass ich sehr viel Angst vor einer Veränderung hatte. Die letzten 2 Monate haben mir gezeigt, dass es sehr wohl ohne geht und ich möchte diesen Zustand aufrechterhalten. Ich bin kaum noch krank, habe zwar hier und da mal auch relativ starke Schmerzen im Rücken, aber ich bin lange nicht mehr so ausgelaugt abends. Ich kann wieder richtig essen und fühle mich im Ganzen sehr gut. Ich bin froh, das Tilidin und das Amitriptylin kaum bis gar nicht eingenommen zu haben, denn wer weiß, wie mir das zugesetzt hätte. Ich werde wohl bei der MPU, die jetzt dann kommt, einräumen, gelegentlich abends zu Hause zur subjektiven Entspannung und gelegentlicher Schmerzlinderung geraucht zu haben, durch die Abstinenz ist mir nach dem Abklingen der Entzugserscheinungen aber aufgefallen und bewusst geworden, dies eigentlich nicht zu brauchen. So werde ich, falls ich nochmal rauchen sollte, dies sehr viel seltener als bisher und auch nur dann machen, wenn ich mindestens einen Tag bis 2 Tage kein Auto fahre. Von dem Tilidin und dem Amitriptylin werde ich nichts sagen. Ich hoffe so den Gutachter von mir zu überzeugen. Ich bin davon überzeugt und es ist ehrlich. Im Endeffekt bin ich sogar froh, dass die Ärzte davon abgesehen haben, mir gleich medizinal-Cannabis gegeben zu haben, denn so konnte ich über die ganze Situation besser reflektieren. Ich hoffe inständig, dass der Gutachter mir das glaubt und mir nicht gleich ein negatives Gutachten ausstellt, weil ich keine Abstinenznachweise bringen konnte in der kurzen Zeit zur MPU. Sollten Sie das anders sehen, wäre ich über Ihre Meinung und Antwort froh.
Bukem (Mittwoch, 14 August 2019 11:05)
@Kaleidoskop :ja, die Kosten müsstest du tragen. Das äG besteht aus einer Haar- oder Blutuntersuchung und einem psychologischen Gespräch. Deine Geschichte, also die Angaben dort sollten zu deinen Werten passen. Zu hohe Werte, die insbesondere auf einen täglichen Dauerkonsum hinweisen, können auch so ohne eigentlichen Thc Verstoss beim Fahrzeug führen zum Verlust der Fahreignung führen.
Genau so, wie die Angabe, dass man Thc gleichzeitig mit Alkohol konsumiert oder man schon mal andere BtM genommen hat.
Herr Schüller coacht dich hier gern. Es empfiehlt sich immer, in ein äG mit anwaltlicher Hilfe zu gehen, denn nur dann kennst du die Akte und Weisst, was der Gutachter weiß
@Jahzito :ich krieg es nicht mehr ganz zusammen, was bei dir los ist und die früheren Einträge waren auch nicht so informativ.
Die Medikamente werden dich nachgewiesen in der Untersuchung. Oder hast du die nicht genommen? Deshalb meinte ich ja, du sollst dich dringend bei Herrn Schüller melden.
Zum Teil mit dem Thc. Ist doch gut, wenn du aufgehört hast und damit klar kommst. Aber der Konsum ist eingestellt? Wird nämlich jetzt Thc nachgewiesen, verlierst du doch deine FE?
JahZito (Donnerstag, 15 August 2019 12:41)
Ich bin Ersttäter. Der Konsum ist natürlich schon länger eingestellt und meine Urintests zu Hause haben jetzt ein negatives Ergebnis auf THC gezeigt. Das verschriebene Tilidin wurde eingenommen, allerdings nur 3 Tabletten a 50mg, um die Wirkung beim Arzt beschreiben zu können. Zuletzt am Abend des 7.8.19. Das Amitriptylin wurde ebenfalls nur 2-3 mal a 20 Tropfen genommen und ebenfalls zuletzt am 7.8.19 eingenommen. Ich hatte ja versucht, eine Verschreibung von medizinal-Cannabis anzustreben, da dies wohl eine mögliche Lösung für mich sein hätte können. Da der Arzt dem aber nicht sofort zustimmen wollte, andere Ärzte haben auch erst frühestens im November Termine frei, habe ich mich seiner Behandlung vorerst unterworfen, aber die Medikamente nicht genommen, wie er sie mir verordnet hat. Eine scheinbar aktuell informierte MPU Vorbereiterin meinte allerdings, dass auch diese geringe Menge bei einem Urintest im Labor 3-4 Wochen nachzuweisen ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist, macht es Sinn bei einem Wert von 147 COOH die MPU so kurzfristig ohne Abstinenznachweis anzutreten, oder den Führerschein ein halbes Jahr abzugeben, um die Nachweise und Psychologengespräche dann bei einer Begutachtung vorbringen zu können. Es geht zwar "nur" um Geld, aber man muss ja nicht mit aller Gewalt das Geld unnötig zum Fenster raus werfen. Den Führerschein abzugeben ist natürlich nicht erwünscht, aber laut verschiedenster Personen kann ich kaum mit einem positiven Gutachten ohne die Abstinenznachweise rechnen. Was raten Sie mir? Freiwillig die FE abgeben, mich für ein halbes Jahr für einen Urin- oder Haartest anmelden und dann die FE wieder einfordern nach der MPU, oder da so positiv eingestellt wie möglich hingehen bis zum 30.9.? Wie stehen die Chancen, den Gutachter mit einem solchen Wert davon zu überzeugen, die Trennung in Zukunft hin zu bekommen? Danke
Bukem (Donnerstag, 15 August 2019 19:09)
@Jahzito :das überschreitet wirklich meinen Kenntnisstand und, selbst wenn ich ihn hätte, wohl auch den Umfang dessen, was ich hier beantworten darf.
Ist nicht bös gemeint. Aber nochmal der Hinweis, das schreit nach einem vertraulichen Beratungsgespräch. Dann hast du bei vergleichsweise geringen Kosten rechtliche Planungssicherheit
Maurice (Mittwoch, 21 August 2019 23:09)
Hallo Herr Schüller
Hab gestern einen joint geraucht hab vor einem Jahr regelmäßig konsumiert jetzt das erste mal wieder jetzt zur meiner Frage wie lange denken sie ist das im Labor nachweisbar im urin
danke im vorraus
Bukem (Donnerstag, 22 August 2019 10:50)
@Maurice :Warum die Frage. Das aktive Thc ist pi mal Daumen, abhängig von Menge und Stärke, bis zu drei Tage über den 1,0ng.
Thc Cooh wird hier genau so unbestimmt ca 4 bis 8 Wochen nachweisbar sein. Vielleicht auch länger, vielleicht auch weniger
Zerfallgesetz (Donnerstag, 22 August 2019 16:56)
Hallo Herr Schüller,
ich bin seit ca. 1 1/2 Jahren regelmäßiger Konsument (durchschnittlich ca. 1-2 Joints am Tag), ich wurde nach einem exzessiven Abend (ca. 12 Joints, allerdings jeweils zu zweit oder dritt) von der Polizei kontrolliert und habe ca. 3 Stunden vor dem Bluttest noch geraucht, allerdings nur ein paar Züge.
Zunächst bin ich nur knapp 1,70 wiege ca. 61 kg und treibe viel Kraftsport, wirkt sich das erfahrungsgemäß auf die Blutwerte aus, sprich fallen diese bei geringer Körpermasse oder regelmäßiger sportlicher Betätigung (aufgrund erhöhtem Metabolismus) tendenziell höher aus?
Ist es wahrscheinlich bei diesem Konsummuster und der oben beschriebenen zeitlichen Situation einen THC COOH Wert von über 150 ng/ml zu erreichen und macht dieser in Bezug auf die Fahrerlaubnis bei entsprechend hohem aktivem Wert überhaupt einen Unterschied?
Vielen Dank im Voraus!
Lanzelot (Donnerstag, 22 August 2019 23:48)
Hallo Herr Schüller,
bei mir wurden bei einer Hausdurchsuchung 30 Gramm Cannbis und eine Zuchtanlage sichergestellt und beschlagnahmt . Strafbefehl habe ich schon erhalten und zahle Summe XY und gut.Jetzt habe ich Post von der Führerscheinstelle bekommen mit der Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens zur Überprüfung meiner Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen.
Ich soll mich binnen 8 Tagen Untersuchen lassen, um die Frage zu klären, ob sich laut aktenkundiger Tatsachen die Annahme eines regelmäßigen Konsums von Cannabis bestätigen lässt . Ich soll eine Blut und Urinkontrolle vorlegen bzw machen.? Warum beides ich halte das für unverhältnissmäßig , im Regelfall wäre da doch Urin eher interessant da Urin in der Frage ja aussagekräftiger wäre . Was hat das mit dem Blut aufsich ? Ich habe weder eine Rauschfahrt begangen oder bin anderweitig im Staßenverkehr aufgefallen auch in Flensburg bin ich sauber..Da fühlt man sich wie ein schwerkrimineller ..
Vielen Dank und liebe Grüße
Bukem (Freitag, 23 August 2019 09:44)
@Zerfallgesetz: Sie sind beim Fahren angehalten worden? Werte liegen noch nicht vor? Haben Sie Angaben zu Ihrem Konsumverhalten getroffen?
Was Ihnen erstmal klar werden muss. So geht es nicht weiter und so haben Sie hinter dem Steuer nichts verloren.
Wenn überhaupt, dann ist ein zwei mal die Woche konsumieren drin, wenn man dies zeitlich trennen kann und mindestens 72 Stunden wartet, bevor man fährt. Das wäre ok.
Alles andere nicht und evt ist es dann besser für Sie und alle anderen, wenn Sie auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten.
Ihr aktiver Thc Wert dürfte eh deutlich deutlich deutlich über dem 1,0ng Wert liegen und Ihre Thc Cooh Werte vermutlich auch deutlich über den 150 ng. Sieht alles extrem uncool aus
Wenn Sie überhaupt versuchen wollen, zu retten, was zu retten ist, dann jetzt sofort bei Herrn Schüller per mail melden. Konsum sofort einstellen und eingestellt lassen. Nicht mit den homies rumhängen und unbewusst weiter konsumieren.
@Lanzelot :leider kommt es auf ihr Empfinden nicht an.
Die machen halt ihren Job. Mehr nicht. Zuchtanlage sieht aus Behördensicht auch ein wenig kriminell aus, that's it. Sind Angaben zum Konsumverhalten im Strafverfahren getroffen worden?
Wenn es keinen Verkehrsverstoß gab, kann man sagen, ein zwei mal die Woche zu konsumieren. Das ist solange ok, solange man dies zum Fahrzeug führen zeitlich richtig trennt, damit der aktive Thc Wert entsprechend sinken kann. Also immer mindestens 72 Stunden warten. Freitag rauchen, Montag fahren zb.
Dazu nie Alkohol mit Cannabis gemeinsam konsumieren und niemals andere Drogen.
Dann ist all das easy. Aber eben nur dann
Zerfallgesetz (Freitag, 23 August 2019 10:21)
@Bukem
Danke für die schnelle Antwort, ja ich wurde beim Fahren angehalten, die Werte liegen noch nicht vor und Angaben zum Konsumverhalten habe ich keine gemacht.
Natürlich geht es so nicht weiter, das ist mir auch klar, leider etwas spät, allerdings gab es bei der Kontrolle keine Ausfallerscheinungen außer dass der Beamte meinte ich habe Lidflattern.
Der Konsum ist seit dem Vorfall natürlich eingestellt und bleibt das auch erstmal bis auf Weiteres. Angenommen die Werte sehen so aus wie von Ihnen beschrieben was ist denn dann überhaupt noch zu retten (das war der erste Verstoß gegen das Trennungsgebot) oder kann ich mich so oder so auf den sofortigen Entzug der FE einstellen?
Zerfallgesetz (Freitag, 23 August 2019 11:26)
Nachtrag:
wenn man dem folgenden Fallbeispiel glaubt, könnte man bei entsprechender Vorbereitung über die Ausnahmeregelung tatsächlich noch um den direkten Entzug der FE herumkommen (MPU und tatsächliche Verhaltensänderung natürlich vorausgesetzt):
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/
gibt es Referenzen oder Fallbeispiele zu diesem Thema aus denen man ableiten kann wie die Behörden in solchen oder ähnlichen Fällen reagieren?
Im o.g. Fall ging es ja immerhin neben THC- und THC COOH-Werten um die bei mir ebenfalls realistisch sein könnten auch noch um Amphetamin, oder spielt das bei der Fallbeurteilung dann auch schon keine Rolle mehr?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 23 August 2019 22:16)
@Zerfallgesetz:
Die meisten Werte liegen auch bei täglichen Konsumenten unter 150 ng/ml THC COOH.
So oder so gilt aber in diesen Fällen immer das gleiche:
So schnell es geht ins Urin Screeningprogramm und so schnell es geht zum Verkehrspsychologen.
Die Ausnahmeregelung gilt für alle Anlassgruppen. Ab ca 3 Monate Abstinenz und abgeschlossener Verkehrstherapie gibt es eine Chance, die Fahrerlaubnis zu retten.
Aber auch deswegen muss man Kette geben:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Wann wurden Sie angehalten?
Zerfallgesetz (Freitag, 23 August 2019 23:35)
Hallo Herr Schüller,
Zunächst vielen Dank für die unheimliche Menge an aufschlussreichem und wirklich sachkundigem Textmaterial auf dieser Seite und dass Sie sich die Zeit nehmen auf Fragen zu antworten. Es ist wirklich Gold wert wenn man sich als Laie die Infos nicht erst mühselig aus teils lückenhaften Quellen im Internet zusammenschustern muss.
Habe mich bereits über Urin Screening und verkehrspsychologische Angebote informiert, gibt es hier bei letzteren Unterschiede was die Sitzungsanzahl betrifft bzw. sind manche Stellen anerkannter als andere?
Wenn ich das richtig verstanden habe wird hier ja nur die Teilnahme bescheinigt und keine Aussage über die Fahreignung getroffen oder?
Die Kontrolle war vor etwa 2 Wochen, also wird hier bis zur Zustellung der Ergebnisse wohl noch etwas Zeit vergehen, welche ohnehin nötig ist bis alle Restwerte aus dem Urin sind.. werde hier nach angemesser Zeit mal ein Einmalscreening machen und (sofern sauber) danach das Abstinenzprogramm beginnen.
r
Bzgl des verlinkten Artikels habe ich gelesen, dass man bei Anfechtung des Bußgeldbescheids eine aufschiebende Wirkung erzielen kann, da die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel erst Maßnahmen ergreift wenn obiger tatsächlich rechtskräftig wird.
Das würde einem ja in dem Fall ja wertvolle Zeit für die Erbringung bis dahin zumindest dreimonatigen Abstinenz gewinnen oder ist das ersponnen?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 24 August 2019 12:19)
Zerfallsgesetz:
Gute Verkehrspsychologen gibt es etwa unter www.afn.de.
Kriege keine Provision, falls Sie gerade Fragen wollten.
Screenings können Sie bei PIMA/AVUS/Dekra oder bei dem erlauchten und unfehlbarbaren Hofstaate des TüV machen. Wundern Sie sich aber bei letzteren dann nicht, wenn man Sie so behandelt wie niederes Fußvolk.
Wann die Infos der Bußgeldstelle zur Führerscheinstelle kommen, ist unklar. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann das verzögern. Oft meldet sich die Führerscheinstelle aber zuerst. Also bitte Tempo machen in Sachen Screenings und Verkehrstherapie. Die Anzahl der Therapiestunden bewegt sich in der Regel zwischen 5 und 15 Stunden, je nach Einschlagtiefe.
Und es wäre zumindest überlegenswert, das ganze Procedere begleiten zu lassen, damit zB bei der MPU nichts gesagt wird, was Sie in ein ungutes Licht rückt. Bei der Hilfe in Sachen stringenter Vorträge bei der MPU soll es Anwälte geben, die darin gar nicht mal komplett übel sind.
So wird hier und da gemunkelt. Aber erstmal sind Screenings (nur Urin! Haare machen immer öfter Probleme wegen falsch positiver Ergebnisse) und Verkehrstherapie wichtiger.
Aber für die Einlegung des Antrags auf Ausnahmeregelung iSd Vorbemerkung 3 der Anlage 4 FeV kann das Thema Anwalt überlegenswert wert werden bzw sollte es.
Alex (Samstag, 14 September 2019 13:44)
Guten Tag Herr Schüller/Bukem,
ich wurde vor ca. 6 Monaten nachts nach Konsum angehalten, habe einige unpassende Aussagen getätigt wie (ab und zu mal geraucht, somit gelegentlichen Konsum bestätigt) und musste dann nach Koordinationstests und Verweigerung des Urintests mit auf Dienststelle zur Blutentnahme.
Meine Werte lagen nach Blutuntersuchung bei:
THC 3,4 ng/ml
COOH 26 ng/ml
Kurz nach der Kontrolle über einen Anwaltskollegen von einem Kumpel daraufhin ein Schreiben an Polizeidienststelle geschickt, indem ich meine Aussagen bei der Kontrolle und auf Dienststelle widerrufe - dieser Widerruf ist auch in der Akte hinterlegt (haben Akteneinsicht beantragt)
Nun kam Post, dass ich zu einem äG muss, da bei mir Verdacht auf gelegentlichen Konsum und fehlendes Trennvermögen vorliegt.
Habe seit März nicht mehr geraucht.
Kann man bei äG nach Haarscreening und den oben beschriebenen Werten noch mit Einmalkonsum argumentieren und wenn nach den Aussagen bei der Kontrolle gefragt wird, diese auf Panik aufgrund der Kontrolle schieben und mit dem Widerruf bestätigen?
Liegen die Werte (vorallem COOH-Wert) noch in dem Grad, dass man auf Einmalkonsum mit ca. 3 Stunden argumentieren kann?
Danke und LG
Bukem (Samstag, 14 September 2019 16:39)
@Alex: wann ist das äG? Gibt es eine zusätzliche verkehrspsychologische Unterstützung? Und begleitet Sie die der genannte Kollege und ist das auch dessen Tätigkeitsbereich?
Muss das so deutlich sagen, ja, man kann das so alles vortragen, aber das bedeutet leider gar keinesfalls, dass einem der Gutachter und die FSST auch nur ansatzweise drin folgen. Schon ganz generell, wenn man keine Angaben zum eigenen Konsum getätigt hätte.
Der Widerruf dieser Aussage ist jetzt nicht zwingend besonders glaubhaft, wenn ich das so ausdrücken darf.
Und Gutachter hören die Geschichte ca 20 pro Woche mit dem experimentellen Konsum.
Die Akten von Herrn Schüller sind voll davon und dort wird dann tatsächlich empirisch berechnet, dass es lebensnah extrem unwahrscheinlich und damit unglaubwürdig sei, dass man ausgerechnet dann, wenn man das erste Mal im Leben Cannabis konsumiert habe ausgerechnet dann in eine Kontrolle geriete..
Man kann das alles so vortragen, ja.
Aber ganz ehrlich, ohne fundierte anwaltliche Begleitung ist das ÄG verloren, dann käme nach neuerer Rechtsprechung die Anordnung einer Mpu, die Sie mangels Vorliegens entsprechender Abstinenznachweise auch nicht bestehen können.
Und damit ist die FE weg.
Hat Ihnen der Kollege so in etwa das ganze mal durchskizziert, sofern er da für Sie tätig ist? Wenn das alles neu ist, würde ich mit dem sprechen und dann wirklich über fachliche Hilfe nachdenken. Und zwar wirklich alles schnell. Aber nur dann, wenn ein etwaiges früheres Mandat nicht besteht
Herr Schüller ist bundesweit tätig und über die obige Kontaktmail erreichbar.
Henrik (Mittwoch, 25 September 2019 17:05)
Guten Tag , ich habe eine Ausbildung begonnen und rauche seit 2/3 jahren Ott . Ich muss aber bei dem betriebsarzt ( da ich in einem Krankenhaus angefangen habe) eine Urin & Blutprobe abgeben . Wie stehen meine Chancen das im Blut in 2 Wochen nichts gefunden wird? Und ist mein Job in Gefahr?
Henrik (Mittwoch, 25 September 2019 17:13)
Muss natürlich dazu sagen, das ich seit 4 Tage nicht konsumiert habe
Bukem (Donnerstag, 26 September 2019 10:33)
@Henrik: Das kommt drauf , worauf die Untersuchen. Ob du da zwingend arbeitsrechtlich verpflichtet bist, wäre die nächste Frage. Und wie häufig du konsumiert hast, weiss ich auch nicht
Henrik (Donnerstag, 26 September 2019 21:25)
Ich hab so bis zu 1 g am Tag konsumiert(seit ca 2017, Juni) ( seit 2wochen weniger bis gar nicht). Die Ausbildung ist als Krankenpfleger im Krankenhaus bzw. Auch Altenpfleger. Zu Beginn soll man eine Untersuchung bei dem Betriebsarzt im Krankenhaus . Wird das Blut nicht durch Blutverdünner schneller ausgetauscht( bzw. Verdünnt, so das das Blut schneller ausgetauscht wird)? Habe das von einem Kumpel von kurzem gehört. Verpflichtet ist jeder . Und da es in der Probezeit ist hab ich Angst gekündigt zu werden .@Bukem . Danke fürs antworten. Bin für jede Info dankbar (:
Bukem (Sonntag, 29 September 2019 09:14)
@Henrik : da würde ich an deiner Stelle Herrn Schüller kontaktieren und ein Beratungsmandat vereinbaren.
Ich kann da wenig zu sagen
Mike (Montag, 30 September 2019 16:01)
Hallo sehr Interessante Fragen und Antworten.
Ich selber habe auch ein Problem Ich bin seit 2018 in Besitz eines Artest das Ich 1 gr pro Tag aus Gesundheitlichen gründen Rauchen und fahren darf auf Privat Rezept. Die Kostenübernahme wurde nicht Anerkannt auch musste Ich für das Gericht einen Gutachter besuchen. Denn Ich im Gespräch erklärt hatte das Ich mein Cannabis von der Strasse kaufe da Ich bis zur Klärung der Kostenübernahme mir das in der Apotheke nicht leisten kann. Ich weis in nachhinein wie dumm muss man sein. Nach Beendigung des Verfahrens wegen Kostenübernahme. Hat der Richter genau die unterlagen wegen Beschaffung von Cannabis unsere Polizeibehörde weiter gereicht. Ich denke die werden es weiterreichen an die Führerschein Behörde. Strafrechtlich denke Ich wird was auf mich zu kommen, aber wichtiger für mich ist mein Führerschein da Ich als Selbständiger drauf angewiesen bin. Auch bin Ich vor ca. ein Monat angehalten worden. Ein Brief habe Ich schon von der Führerschein Behörde erhalten mit der bitte wo mein Arzt Auskunft geben muss warum Ich Cannabis erhalte und wie der Konsum überwacht wird. Jetzt stellt sich die frage für mich ob die Führerscheinstelle hier ein Unterschied macht zwischen Apotheker Cannabis und Cannabis von der Strasse. Da Ich erst zwei Rezepte ein gelöst habe ist es nachvollziehbar das die keinesfalls ausreichen für 1 Jahr. Ich brauche das Cannabis mit Unterstützung von Tabletten jeden Abend 21.00 , 22.00 und 23.00 Uhr nach dem Rauchen fahre Ich kein Auto mehr erst am nächsten Tag ab 9.00 Uhr. Aber wie gesagt Ich bin im Besitz eines Artest das sagt das Ich 1 Gramm Bedrolin am Tag rauchen darf bzw muss da Ich die Medikamente nur schlecht vertrage . Dankend würde Ich mich über eine Antwort freuen.
Bukem (Dienstag, 01 Oktober 2019 11:42)
@Mike: Das ist leider viel zu unkonkret gefragt, um dass einfach so hier auf Zuruf auch nur halbwegs rechtssicher beantworten zu können. Und gleichzeitig scheint dein Fall sehr komplex
Du musst hier verschiedene Themen unterscheiden.die eventuellen strafrechtlichen Folgen, wenn Du Cannabis erwirbst und konsumierst, wenn es von der ärztlichen Verordnung nicht gedeckt ist.
Unn die hier erwachsenden Folgen, ob deine Fahreignung beeinträchtigt ist. Das interessiert die Führerscheinstelle
Eigentlich ist es bei Cannabispatienten so, dass diese zumindest solange fahren können und dürfen, solange sie sich selbst als fahrtüchtig halten.
Ich kann Dir eigentlich nur raten, jetzt nicht abzuwarten, ob oder bis die Führerscheinstelle Fakten schafft, sonst das jetzt mit Einsicht in deine Unterlagen von dir und der Behörde anwaltlich prüfen zu lassen, damit du vorbereitet bist. Grade, wenn Du auf deine Fahrerlaubnis angewiesen bist.
Herr Schüller ist bundesweit tätig und hilft dir gern. Er ist über die obige Kontaktmail jederzeit erreichbar
Alexandra Klute (Donnerstag, 10 Oktober 2019 08:50)
Hallo, Wert von 7,0thc und einem Thcooh Wert von 80.Konsum sofort eingestellt.Wie lange dauert es da.bis man wieder Clean bin.und Was kam man für eine Strafe erwarten. erwarten.Vorher nie auffällig und noch in der Probezeit. Tatzeit Sonntag gegen Mitternacht und Angegeben 18 Stunden vorher geraucht zu haben.
Bukem (Donnerstag, 10 Oktober 2019 09:55)
@Alexandra: Du bist in eine Kontrolle geraten? nicht gut und Deine Angaben zusätzlich, wann Du zuletzt konsumierst hast, waren auch nicht gut.
Wegen der Probezeit gibt es eine Verlängerung dieser Probezeit. Gleichzeitig bekommst du als direkte Strafe der Verkehrs-Owi eigentlich ein Bussgeld, Punkte und Fahrverbot von einem Monat. Ob das wegen der Probezeit auch bei dir gilt, weiß ich nicht.
Gleichzeitig wird irgendwann in Zukunft die Führerscheinstelle dich mit einem ärztlichen Gutachten auf deine Eignung untersuchen.
Wird da erneut Cannabiskonsum oder gar anderer BtM Konsum nachgewiesen, verlierst du deine Fahrerlaubnis und zwar dauerhaft.
Zur Vorbereitung auf das äG empfiehlt sich dringend anwaltliche Hilfe und eine zusätzliche verkehrspsychologische Betreuung.
Schau hier rein:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/
Herr Schüller ist gern behilflich und bundesweit tätig
Alexandra Klute (Donnerstag, 10 Oktober 2019 10:10)
Der Konsum wurde sofort eingestellt.Das ganze war vor fast 4 Wochen.Ich habe noch keine Post erhalten sondern die Werte bei der Polizei erfragt.Wie lange dauert es in etwa bis mein Urin wieder sauber ist.Gestern habe ich mit cutt of 25 noch positiv getestet.Ich möchte so schnell wie möglich das Scheiß Zeug loswerden und nie wieder anrühren.Habe Mitte Juni das erste mal in meinem Leben geraucht und bis zur Kontrolle 3-4 mal die Woche.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 10 Oktober 2019 23:14)
@Alexandra:
Bukem liegt hier nicht richtig mit der Annahme, das zunächst ein ärztliches Gutachten angeordnet wird. Wegen der Angabe, dass der Konsum länger als 6 Stunden her ist, ist der gelegentliche Konsum nachgewiesen.
Es wird direkt zu einer MPU kommen. Ohne vorheriges ärztliches Gutachten mit Konsummusteranalyse. Auf diese MPU müssen Sie vorbereitet sein.
Bukem verwechselt da das ärztliche Gutachten mit einer MPU. Das ist aber nicht dasselbe.
ImNordenvomSüden (Freitag, 11 Oktober 2019 17:59)
Guten Tag Herr Schüller,
ich konsumiere gelegentlich (ung. drei mal die Woche immer abends) 1-2 Joints. Diesen Zyklus hatte ich jetzt für ung 4 Wochen. Seit drei Wochen bin ich nun abstinent. Ich habe seitdem das Auto nichtmal angeschaut.
Ich müsste morgen Auto fahren, sieht es rosig aus für mich oder ist noch Gefahrenpotential vorhanden?
Ich entschuldige mich im Voraus für diese höchstwahrscheinlich dämliche Frage, habe aber dennoch Angst, meinen Lappen zu verlieren...
LG
ImNordenvomSüden (Freitag, 11 Oktober 2019 18:02)
Ich sollte unter Umständen erwähnen, dass ich in BA-WÜ wohne, falls das für die COOH-Zahl von Bedeutung ist...
Hans (Freitag, 11 Oktober 2019 20:34)
Wie lange ist ein Zug von einem joint nachweisbar?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 12 Oktober 2019 11:59)
@ImNordenvomSüden:
Sie können fahren.
@Hans:
Das kommt auf den Zug an.
Karl (Montag, 14 Oktober 2019 11:28)
Hallo Herr Schüller,
danke für die großartigen Infos und Hilfe!
Meine Frage:
Nach 2 Wochen Konsum vom 0,1g Gras am Tag, warte ich noch 2 Wochen nüchtern.
ergo: Aktives THC = 0
Ich hab 150µgUrin Test Streifen -> wenn die negativ sind, darf ich dann wieder Fahren?
Bundesland: Bayern
Einige Jahre davor schonmal MPU wegen synthetischen cannabionoiden
LG Karl
Karl (Montag, 14 Oktober 2019 11:32)
kürzer gefragt:
mit keinem aktiven THC und THC-COOH-Wert unter 150. Gibt es da noch Probleme in Bayern?
LG
Karl (Montag, 14 Oktober 2019 11:44)
ändert die MPU in der Vergangenheit meine Situation? Wenn sie wie oben beschrieben ist?
LG
JahZito (Dienstag, 15 Oktober 2019 16:54)
ich hätte da noch eine Frage und danke schon mal.
Zur Erinnerung: Wurde Ende Juni mit 5,9ng/147ng in einer allg. Kontrolle erwischt. Führerschein verblieb und 24h Fahrsperre, keine Angaben gemacht, keine Ausfallerscheinung beim blutabnehmenden Arzt gehabt. Konsum danach erst mal eingestellt. Mit Post der FS-Stelle Mitte Juli hab ich die Werte erfahren und sollte eine MPU erbringen bis ende August. Da in dieser zu kurz bemessenen Zeit ohne Abstinenzmöglichkeit ein Bestehen der klassischen Fragestellung nicht möglich ist, musste ich endgültig handeln. Ich habe aufgrund eines massiven Rundrückens seit geraumer Zeit chronische Schmerzen und habe nun nach mehreren Besuchen bei Ärzten und einer mittlw. abgebrochenen Opioidbehandlung (massive Nebenwirkungen), nun Cannabis auf privatem Rezept bekommen. Dies war jedoch auch nur möglich, weil ich die Erbringung des MPU-Gutachtens auf 31.10. raus ziehen konnte und in der Zeit ganz Deutschland nach Ärzten abklapperte, bis ich bei Hr. Grotenhermen gelandet bin. Die FS-Stelle wurde über den mittlw. Patientenstatus hingewiesen, aber da meldet sich keiner und es sind nur noch 2 1/2 Wochen bis Fristende. Eine Rechnung von der PimaMPU liegt zwar schon seit 2-3 Wochen vor, diese habe ich heute bezahlt, allerdings weiß ich nicht, ob eine angepasste Fragestellung vorliegt und/oder ob denen noch die klassische Fragestellung vorliegt. Weil ich die Frist nicht versreichen lassen will, habe ich die Rechnung bezahlt, habe bei der MPU Stelle aber noch niemanden erreicht um über Termin und Fragestellung zu sprechen, lediglich auf dem Anrufbeantworter hab ich was hinterlassen.
Haben Sie mir einen Rat? Muss jetzt erst die FS-Stelle sich nochmal melden zur Aktualisierung meines nun erhaltenen Patientenstatus, oder wie läuft das mit der Frist? Ich habe das ja der FS-Stelle schon vor über 2 Wochen mitgeteilt und nach meinem Wissen hat meine chronische Krankheit schon zum Zeitpunkt der Kontrolle bestanden laut einer Medikamentenverordnung, die hier wohl greift.
Was sagen Sie dazu?
Danke schon mal
Bukem (Mittwoch, 16 Oktober 2019 09:43)
@Jahzito: Ich erinnere mich, ja. Ich kann das aber auch nur wiederholen, was ich damals gesagt habe, das alles, auch und grad wegen der Opiatbehandlung und der unklaren THC Vergabe, gibt es eine Verordnung und Übernahme durch die Krankenkasse?, und der Fristen,
das alles sollte sich wirklich und endlich jemand ansehen, der dir auch anwaltlich helfen kann. Du willst zb Fristen am Telephon verlängern? Sowas macht man schriftlich. Punkt. und am besten machst du das nicht, sondern ein Anwalt. Dafür gibt es diesen Beruf.
Es geht um dein Leben und deine Fahrerlaubnis.
Karol (Mittwoch, 16 Oktober 2019 19:08)
Hallo,wie lange dauert es um einen Thcooh Wert von 80 abzubauen?Bin sehr schlank
Bukem (Donnerstag, 17 Oktober 2019 09:30)
@Karol: Was genau veranlasst dich zu so einer Frage, also, hast du evt auch andere Fragen?
THC COOH baut sich alle ca 5-7 Tage um die Hälfte ab. Und irgendwann ist es weg. Aber das ist von vielen Faktoren abhängig, um das wenigstens ansatzweise konkret beantworten zu können.
Wann hast du denn zuletzt konsumiert? Und wie viel und über welchen Zeitraum und woher hast du den Wert?
Karol (Donnerstag, 17 Oktober 2019 12:28)
Wurde vor 5 Wochen angehalten und hatte den Thcooh von 80.Konsum sofort eingestellt und habe heute mit einem Test (cutt Off 25 immer noch positiv getestet. Mich interessiert es wann ich endlich Clean bin
Karol (Donnerstag, 17 Oktober 2019 13:30)
Achso,also Konsum ca 3 Monate lang jeden 2 -3 Tag und letzter Konsum am 15.09.
Bukem (Donnerstag, 17 Oktober 2019 15:39)
@Karol: Mich würde vor allem der aktive THC Wert interessieren. der war wie hoch? Danach richtet sich, ob du eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hast.
Hast du irgendwelche Angaben ggü der Polizei zu deinem Konsumverhalten getätigt?
Ein Wert von 80 ng THC COOH ist erstmal ohne zusätzliche Angaben von dir nicht verwertbar bzw aussagekräftig.
Du bist so gesehen clean, denn auch mit diesem Wert ist das ganze rechtlich unbedenklich. Aber mit einer Aussage, ich habe vor 8 oder 10 Tagen zuletzt konsumiert fliegt dir das extrem schnell um die Ohren und deine FE wäre gefährdet, weil du dann als Dauerkonsument gehandelt wirst.
Um deine Frage jetzt so pi mal daumen zu beantworten: THC COOH ist bei einem KOnsummuster wie deinem je nach Menge und Stärke bis zu drei Monate nach Konsumende nachweisbar. Ändert aber nichts daran, dass du jetzt fahren kannst und darfst
Es dürfte aber trotzdem in absehbarer Zeit ein ärztliches Gutachten auf dich zukommen. Also lass das Zeug ruhig mal weg oder rauch nur einmal die Woche, wenn du dann den Wagen drei oder Tage stehen lässt. Wäre auch ok
Karol (Donnerstag, 17 Oktober 2019 16:21)
Aktiver Wert lag bei 6,0 .Ich habe bisher die Werte nur mündlich von der Polizei erfahren,aber bisher noch keine Post erhalten weder von der Polizei noch von der Grundschule
Karol (Donnerstag, 17 Oktober 2019 16:22)
Ich meine Führerscheinstelle
Bukem (Freitag, 18 Oktober 2019 09:08)
@Karol: Dann hast du bereits damit eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, da kommt also ein Fahrverbot, Punkte und ein ordentliches Bußgeld.
Den KOnsum musst du unbedingt eingestellt lassen und am besten jetzt nicht trödeln, sondern einen Anwalt und einen Verkehrspsychologen suchen, wenn dir deine Fahrerlaubnis lieb ist.
Um es dir ganz klar zu sagen, allein wirst du deine Fahrerlaubnis aller Voraussicht nach verlieren.
Schau hier bitte rein:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Ohne anwaltliche Hilfestellung und Aktenaufarbeitung und Nachweis eines dauerhaften Verhaltenswandels durch einen Verkehrspsychologen wirst du dich im ärztlichen Gespräch nicht behaupten können.
Wenn Du auf deine FE angewiesen bist, meld dich bitte so schnell wie möglich bei Herrn Schüller, er ist bundesweit tätig. Kontaktmail steht oben.
Bukem (Freitag, 18 Oktober 2019 09:19)
@Karol: und hier bitte auch reingucken
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/03/16/h%C3%A4ufigster-grund-f%C3%BCr-negative-drogen-mpu-fehlende-verkehrstherapie/
Caesar (Donnerstag, 24 Oktober 2019 20:22)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Auf dem Weg zum Festival wurde ich von der Kripo zur Durchsuchung aufgefordert als ich als aus der BAHN stieg. Man fand 3g Marihuana. Keine Aussage getätigt, kein Einverständnis zum Abfotografieren, nichts unterschrieben. Fortan abstinent gewesen, da ich nur während Festivals (1-3 jährlich) konsumiere und das Auto danach mindestens 1 Woche stehen lasse. Meist mit Verbindung von zwei- bis dreiwöchigen Urlaub. Alkohol trinke ich überhaupt nicht. Ende September kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass die Sache beigelegt wurde. Letztes Wochenende war ich auf einem Festival in Amsterdam und habe wieder potentes Marihuana konsumiert. Leider bekam ich unerwartet am Montag ein Schreiben von der Führerscheinstelle. Ich soll binnen 2 Wochen eine Gebühr überweisen und werde kurzfristig einbestellt für eine Urinprobe. Die FSST bezieht sich auf Anlage 4 der FeV Nr.9 bzw. 9.2.2., Paragraf 14 Abs. 1 Nr. 2 FeV sowie Paragraf 11 Abs. 8 FeV.
Ich schwöre, dass ich niemals bekifft Auto gefahren bin, habe noch am 1.06.19 Drogentests bei Amazon gekauft, damit ich weiß wann ich im Falle einer Kontrolle Urin abgeben kann. Habe mich eben getestet und bin leider positiv bei einem Cut-Off-Wert von 25ng THC COOH.
Ich hätte es akzeptiert, wenn ich am Staßenverkehr teilgenommen hätte und die berechtigte(!) Strafe dafür wäre auch richtig. Doch diese Vorkehrungen die ich traf waren eben dafür bestimmt, dass ich den Führerschein nicht verliere. Zwar wohne ich auf dem Land und wäre ohne den Führerschein aufgeschmissen, aber viel schlimmer ist, dass ich meine kranke Mutter nicht mehr so oft es geht besuchen könnte.
Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll und bitte um Rat. Befinde mich auch jetzt gerade im Urlaub und wollte eigentlich vom 31.10 bis 10.11 verreisen. Kann ich das? Gegen diese Anordnung gibt es kein Rechtsmittel. Was kann ich tun? Was passiert wenn der Test positiv ist? Wie kann ich vorgehen? Fragen über Fragen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen könnten.
Bukem (Dienstag, 29 Oktober 2019 09:38)
@Caesar:Bisher ist eigentlich nichts schlimmeres passiert. Nach dem GRasfund gibt es jetzt eine Überprüfung der Fahreignung, mehr nicht. Bei Ihnen gibt es ja keinen Verkehrsverstoß unter THC Einfluss, deshalb haben Sie ganz genau alles eigentlich auch richtig gemacht.
Gelegentlicher Konsum wäre bis zum Gutachten auch ok gewesen. THC COOH Restwerte sind auch völlig in Ordnung. Sofern Sie jetzt eben nur gelegentlichen Konsum einräumen und keinen Mischkonsum mit Alkohol oder gar KOnsum anderer BtM ist alles ok.
Vielleicht kann Sie da ein Beratungsgespräch mit Herrn Schüller beruhigen? Sollte es Terminprobleme mit der FSST geben, auch das lässt sich am besten anwaltlich klären. Nur, wenn Sie sich bei der FSSt nicht melden oder das screening nicht einreichen, dann würde es Ärger geben. Melden Sie sich doch einfach über obige Konatktmail
Aldi (Dienstag, 12 November 2019)
Hallo Herr Schüller,
auch ich wurde von der Polizei angehalten und es wurde ein Drogentest durchgeführt. Man fragte mich nach Drogen, ich sagte ich nehme keine Drogen, die fragten ob sie einen Drogentest machen könnten und ich habe zugestimmt (egal ob was man sagt, die machen den test trotzdem, ich glaubte halt das ich noch geringere werte im Bluthabe als wie festgestellt wurde, hab halt pech gehabt). Leider habe ich denen auch ausgesagt nachdem man mich gefragt hatte wann ich zuletzt einen geraucht habe. Ich sagte am Abend zuvor, da ich Elektrosmogsensibel bin (Mobilfunk/ Mikrowellen) und ich Probleme habe mit dem einschlafen. Heute bekam ich Post vom Landratsamt/ Fahrerlaubnisbehörde mit dem Ergebnis THC aktiv 1,01 ng/ml und THC-Carbonsäure 21,3 ng/ml. Nun soll ich übermorgen am 14.11.2019 einen Urintest machen lassen bei der Dekra hier in der Nähe. Einen Termin habe ich auch schon bei der Polizei zwecks Aussage, habe ich aber abgelehnt.
Was kommt jetzt auf mich zu? Wollen die mir meinen Führerschein wegnehmen? Sollte ich mir einen Anwalt suchen? (in dem Fall würde ich Sie bevorzugen)
Ich dampfe mit meinem Vaporizer wirklich nur gelegentlich (ca. 0,8 gramm in der Woche) und Auffälligkeiten bei dieser P.kontrolle wurden bei mir nicht festgestellt!
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Sehr schöner Ratgeber diese Seite, alle Achtung.
gruß... Aldi
Aldi (Dienstag, 12 November 2019 23:55)
Nachtrag!
Ich habe eine reine Weste. 0 Punkte in Flensburg und nichts in meiner Stasiakte stehen.
Auch keine Alkoholdelikte!
Aldi (Dienstag, 12 November 2019 23:59)
Nachtrag!
komme aus Sachsen, falls diese Info noch was nützt.
gruß
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 13 November 2019 17:40)
@Aldi:
Das ist ja mal wieder kurz vor Toresschluß hier. Wenn beim Gutachten was anderes gesagt wird als: Erstkonsum 4-6 Stunden vor der Blutabnahme, kein Beikonsum und keine anderen Drogen jemals genommen, dann wird das hier folgen:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Wann war der letzte Konsum?
Aldi (Sonntag, 17 November 2019 04:39)
mein letzter Konsum war genau 58 Stunden vor dem Urintest. Da ich halt so wenig konsumiere und auch nur dann wenn ich das Gefühl habe das ich halt wider Clean bin (also nichts im Blut habe) gehe ich mal davon aus das dieser Urintest negativ ausfallen wird. Aber falls die mir drohen in regelmäßigen abständen einen Drogentest nachzuweisen und extra noch eine MPU, falls ich das jetzt richtig verstehe, gebe ich mein Führerschein freiwillig ab. Diese Scheiße tue ich mir nicht an, da mich das ein Haufen Geld kostet was ich als Hatz4-Empfänger gar nicht habe, und meine Würde ein Mensch zu sein möcht ich mir schon erhalten. Ich habe wieder mal gemerkt das die 3 Tage Abstinenz zu grass für mich sind, da ich wieder ca. 2 Kilo Gewicht verloren habe (wiege ja nur 60 Kilo), keine Hunger bzw. Appetit verspühre, das ich wie ein seeliches Frack umherlaufe und kann mich selbst noch nicht mal im Spiegel sehen da ich einen Zombie erkenne und der bin Ich (hab ich schon zu oft bei mir festgestellt so das ich ein Buch darüber schreiben könnte), und ich keinerlei Glücksgefühle verspüren konnte, da mich das halt schützt vor Elektrosmog (wir sind hier eingekreist von Mobilfunkmasten und G4-Serndern und das aufm Dorf). Ich muß zugeben das ich ohne Dope nicht existieren kann in dieser Zeit, da Dope mich am Leben erhält und mich gegen diesen Scheiß was ich hier beschrieben habe schützt. Also bitte nicht denken das ich Drogenabhänig wäre sowie welche die sich die Nadel geben bzw. Chemofreaks.
Da Krasse an der Geschichte ist und war wie die Polizei mich ertappt hatte. Ich wollte halt nur mal schnell abends einkaufen fahren da ich nichts mehr zu esse hatte, fahre an so einem Polizeiauto vorbei welche gerade einen anderen Bürger am Arsch hatte und gerade dabei waren einzusteigen fuhren die mir gleich hinterher ohne jeglichen Grund (warscheinlich weil ich mein Auto selbst mal schokoladenbraun lackiert habe, zu auffällig???). Da war aber gleich eine Ampel die nach mier auf rot schaltete und die Polizei warten mussten, also hatte ich einen Vorsprung von insgesamt 800-900 Meter. Ich schaute immer mal in den Rückspiegel und sah diese ganz weit entfernt von mir, jedoch ohne Blaulicht und tatütata und sah sie immer näherkommen. Als ich am Einkaufsladen ankam hatten diese mich schon eingeholt und immer noch ohne Blaulicht und tatütata. Diese sind also innerhalb in geschlossener Ortschaft mit 100km/h mir hinterher und ohne Blaulicht und tatütata im EINSATZ gewesen. Ich habe die Beamten daraufin angesprochen aber keine Antwort diesbezüglich erhalten (aber keine Antwort ist auch eine Antwort).
Als ich eine Einladung vom Polizeirevier zwecks Ausage bekommen habe (welche ich aber nicht gemacht habe) habe ich einen Brief verfasst und mich darüber beschwert bzw. den vorgeworfen welche Tat DIE begangen hatten.
Deshalb bin ich am liebäugeln, im Falle das die mir weiterhin Stress machen, meine Führerschein freiwillig für immer abzugeben und kann dafür ohne irgendwelchen negativen Stress aussgesetzt zu sein mein Dope weiterhin genießen.
Aldi (Sonntag, 17 November 2019 04:40)
Teil 2
Ich habe denen dieses vorgeworfen, kurzer Auszug aus meinem Schreiben:
Sehr geehrter Herr Voigt,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen was ich von diesem Vorfall halte.
Vorgangsnummer 5072/19/119810 in Bezug auf Ihr Schreiben vom 04.11. 2019
Ich fuhr gegen ca. 19.45 Uhr in Niederdorf am Autohaus Nicolai (Opel/ Subaru) vorbei in Richtung Simmel/ Stollberg.
Genau am Autohaus waren diese Beamten gerade fertig mit einer Verkehrskontrolle eines anderen Verkehrteilnehmers und fuhren mir so gleich hinterher, nur weil ich einen schokoladen Farbenen VW Polo Bj. 1995 fahre?.
Uns trennte nur die Ampel an der Kreuzung Niederdorf zu Stollberg die gerade hinter mir auf rot schaltete und diese Beamten ihr Einsatzfahrzeug stoppten.
Hier muß ich schon mal darauf hinweisen das dies Einsatzfahrzeug ohne Blaulicht und oder Signalhorn mich verfolgt hatte, warum auch immer.
Ich fuhr am Arbeitsamt/ Stollberg vorbei und sah dieses Einsatzfahrzeug im Rückspiegel wieder ohne Blaulicht und Signalhorn mit erhöhter Geschwindigkeit auf mich zukommen.
Als ich am Aldi/ Stollberg in dessen Einfahrt abbiegen wollte waren diese Beamten mit ihrem Einsatzfahrzeug schon hinter mir, und wieder ohne Blaulicht und oder Signalhorn.
Ich konnte dann nur die Warnung "Polizei bitte anhalten" oder so im Rückspiegel wahrnehmen, was ich auch tat.
Ich will hier mal darauf hinweisen das diese Beamten mit erhöhter Geschwindigkeitsübertretung von ca. 100 Km/h durch die Ortschaft Stollberg gerast sind, ohne Blaulicht und oder Signalhorn, ohne zu signalisieren das Sie im Einsatz sind! Immerhin war ich dem Einsatzfahrzeug um mindestens 800 – 900 Meter voraus bis Sie mich einholten.
Der Fahrer dieses Einsatzfahrzeuges hat somit das Leben der zwei anderen Insassen/ Beamte gefährdet und das Leben von anderen Bürgern/ Passanten die sich außerhalb des Fahrzeuges aber auf der gesamten zurückgelegten Strecke befanden gefährdet.
Ich habe diese Beamten genau deswegen angesprochen aber von keinem der 3 Beamten die sich im Einsatzfahrzeug befanden eine Antwort erhalten.
Also wir haben es hiermit erhöhter Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaften zu tun, und somit wurde das Leben der Insassen und derer gefährdet die sich außerhalb des Einsatzfahrzeuges befanden.
Dazu kommt noch der Verstoß gegen die
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Somit frage ich mich ernsthaft wer hier das Leben anderer gefährdet hat.
sorry Herr Schüller das meine Antwort jetzt erst kommt!
beste Grüße... Aldi
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 17 November 2019 12:17)
Das ist alles zweitrangig. Die Behörde will jetzt nur den zumindest gelegentlichen Konsum von Cannabis beweisen. Gelingt ihr das, müssen Sie zur MPU. Kann der gelegentliche Konsum von Cannabis nicht nachzuweisen, wird das Verfahren eingestellt.
Das Schreiben, was Sie der Polizei gesendet haben, interessiert niemanden.
Es geht nicht darum, wer hier wen gefährdet hat. Es geht nur darum, dass Sie unter Wirkung von THC ein KFZ geführt haben.
Was Sie da so schreiben mit Elektrosensibilität lässt hier die Alarmglocken klingeln.
Wenn Sie einen Tipp von mir hören wollen:
Verzichten Sie freiwillig auf die Fahrerlaubnis. Dann können Sie stressfrei weiter konsumieren. Und ehrlich: Ich ziehe den Hut vor Leuten, die so konsequent und verantwortungsbewusst sind. Das ist sehr selten und sehr reif.
Auch wenn ich denke, dass Sie sich die Birne schon bißchen weich geraucht haben :-) Aber das kann jeder machen, wie er will. Tut ja keinem weh. Also weg mit der Fahrerlaubnis und dann ohne Ärger weiter konsumieren. Würde ich genauso handhaben.
Für die Kohle, die Sie jetzt sparen, kriegen Sie ein Top Fahrrad. Kenne einige Leute, die das so umgesetzt haben und die Entscheidung null bereut haben. Im Gegenteil: Mehr Fitness, ökologischer ist es eh. Und günstiger. Und VIEL cooler. Fahre selbst fast nur Rad. Kann das nur empfehlen.
Aldi (Montag, 18 November 2019 22:08)
ab welchen Werten den der Urintest ergibt, können die mir ein gelegentlichen Konsum nachweisen, und ab welchen Werten hätte ich diesen Test bestanden so das dieses Verfahren eingestellt wird?
Und was würde mich solch eine MPU kosten?
Das mit der Elektrosensibilität ist nicht lustig. Für die Leute die davon betroffen sind, und da gibt es einige in Dl., und es werden logischerweise immer mehr, ist das die Hölle. Heute kam im Radio das diese Geisteskranken beschlossen haben wieder 5000 Senemasten zu bauen damit auch jeder Einwohner hier im Lande bestrahlt wird, die Folge davon ist, die Krebsrate steigt und es wird mehr Tote geben. Damit wird auch Geld verdient, nicht nur mit einer MPU und was da noch alles so dazu gehört.
In Schweden zb. gibt es staatliche Unterstützung damit man aufs Land ziehen kann wo es so etwas kaum gibt. Aber hier in Dl. wird das alles geleugnet. Hab ich schon versucht meinem Arzt beizubringen. Ist das gleich wie mit Impfen.
Auf YouTube gibt es einen Kanal der nennt sich ZWANGSBESTRAHLUNG, dort wird diese Problematik bestens beschrieben, natürlich gibt es da noch viel mehr im Internet!
Fahrrad fahren ist mein Hobby, hab schon eines, da ich selten Auto fahre.
Aber fürs einkaufen ist das Auto die bessere Variante.
Nuja, warte ich mal ab was der Urintest so ergibt und dann melde ich mich noch einmal.
gruß... Aldi
Axel (Freitag, 06 Dezember 2019 00:38)
Hallo Herr Schüller & Bukem,
ich habe eine kurze Frage. Ganz weit oben (im Kommentar #3) hat Herr Schüller folgendes geschrieben: "Wenn Du in NRW wohnst, ist der Lappen schon bei 10 ng/ml THC COOH weg, wenn der aktive Wert mindestens 1 beträgt"
Ist das immer noch der aktuelle Stand der Dinge? Bei der Kontrolle habe ich alle Angaben zum Konsummuster verweigert, so dass bis hierhin nur die Werte gegen mich sprechen. Wie die genau aussehen weiß ich leider nicht, bei der zuständigen Polizeidienststelle wollte man mir telefonisch keine Auskunft geben. Aber der Kommissar ließ durchklingen dass sich der Verdacht wegen Fahren unter Einfluß wohl erhärtet hat, also gehe ich mal von einem aktiven Wert über 1,0 aus. Ich glaub dass der COOH-Wert nicht spektakulär sein wird, wegen geringer Konsummengen, aber über 10 vermutlich schon.
Wenn damit (in NRW) der Ausgang der Geschichte bereits feststeht, wäre mir mit der Info schon geholfen.
Bukem (Sonntag, 08 Dezember 2019 21:35)
@Axel erzähl mal bitte etwas genauer. Wie war dein Konsumverhalten, wann der letzte Konsum und hast du den seitdem eingestellt?
Axel (Mittwoch, 11 Dezember 2019 22:49)
@Bukem: Ups, hab die Antwort erst jetzt gesehen.
Konsum war etwa 1g/Woche (abends ein kleiner Joint), der letzte Konsum knapp 18h vor der Kontrolle. Wie der COOH-Wert kann ich an diesem Punkt natürlich nur spekulieren, aber da er bei intensiverem Konsum wohl üblicherweise zwischen 100 und 200 liegt, gehe ich von sowas wie 20 bis 40 aus. Weniger als 10 halte ich aber für unwahrscheinlich.
Nach der Kontolle habe ich direkt den Konsum eingestellt, das war vor etwa zweieinhalb Monaten. Wenn es also zu einem ärztlichen Gutachten kommen sollte und mir da Blut abgenommen wird sollte ich clean sein, bei einer Haaranalyse wäre es aber vermutlich heikel.
Emilio (Donnerstag, 19 Dezember 2019 20:43)
Hallo Bukem,
wurde vor 3 Monaten in NRW kontrolliert (positiv) und es wurde Blut abgenommen. Ordnungswidrigkeit wird wahrscheinlich aufgrund formeller Fehler als rechtswidrig und somit als ungültig erklärt werden (hab einen guten Anwalt). THC-Wert war genau 1,0 und THC-COOH Wert lag bei 6,7 (beides in ng/ml). Habe ich ein äG bzw. eine MPU zu befürchten (bisher kam noch kein Brief diesbezüglich, Einspruch läuft noch)?
Bratko (Freitag, 20 Dezember 2019 11:08)
Hallo Bukem,
für meine Frage muss ich ein wenig ausholen:
nach einigen Jugendsünden ( 2x Besitz Cannabis, 1x Besitz Amphetamin, 1x Handel mit Arzneimitteln) wurde ich acht Jahre nach meinem letzten Vergehen zur MPU verdonnert.
Ich hatte auch schon davor mal Urintests abgeben müssen, da ich die Sache damals aber nicht ernst genommen habe, bin ich zum zweiten Test nicht mehr erschienen.In meinem damaligen Leichtsinn, gab ich auch beim Arzt zu, Cannabis des öfteren zu konsumieren.
Das MPU-Schreiben kam erst als mir mein Geldbeutel acht Jahre später geklaut wurde und ich einen neuen Führerschein beantragen wollte. Schätze die haben damals einen Fehler gemacht und verpennt, dass ich auf jeden Fall eine MPU machen muss.
Die MPU habe ich mittlerweile hinter mir, sie war positiv.
Dort habe ich angegeben, seit über 5 Jahren nichts mehr zu konsumieren und es auch niemals wieder vorzuhaben.
Ich bin mittlerweile aus Bayern nach NRW gezogen.
Mal angenommen ich würde jetzt einmalig an einem Abend 0,3 g rauchen und nach vier Tagen Pause im Auto angehalten werden.
Mein aktiver Wert wäre also auf jeden Fall unter 1,0 aber man würde trotzdem feststellen, dass ich konsumiert habe / weiter konsumiere und die in der MPU angegebenen Vorsätze nicht einhalte.
Was wäre die Konsequenz daraus? Neue MPU? Nur Urintests? Oder gar nichts?
Die MPU wurde mir wie gesagt schonmal aufgedrückt ohne jemals berauscht im Auto angehalten/kontrolliert worden zu sein.
Vielen Dank schonmal für die Antwort;)
Axel (Freitag, 20 Dezember 2019 13:15)
Nachtrag zu #615:
So, die Werte habe ich jetzt. Aktives THC ist 1,5ng/ml, der THC-COOH-Wert liegt überraschenderweise bei bloß 9,7. Wie gesagt NRW.
Habe ich so jetzt noch eine Chance auf nur ein äG, statt gleich MPU?
Bukem (Sonntag, 22 Dezember 2019 12:09)
@all antworte nachher
Zerfallgesetz (Donnerstag, 26 Dezember 2019 15:44)
Hallo Herr Schüller,
ich wurde am 11. August dieses Jahres in München angehalten und mit Verdacht auf Cannabis-Konsum einer Blutprobe unterzogen, hatte allerdings keine Ausfallerscheinungen.
Nun habe ich bis heute hier weder einen Bußgeldbescheid, noch eine Vorladung ö.ä. bekommen.
Mein laufendes Abstinenzprogramm über 6 Monate endet schon Ende nächsten Februar, ist es hier also sinnvoll bei der Polizei nachzufragen wie hoch die Werte waren?
Verjährt die Ordnungswidrigkeit in diesem Fall wie im OWiG § 31 Abs. 4 nach 6 Monaten, da das Strafmaß ja in diesem Fall höchstens 500 Euro sind, oder nach 1 Jahr wie in Abs. 3?
Vielen Dank schonmal für die Antwort!
Bukem (Samstag, 28 Dezember 2019 17:22)
@ Zerfallgesetz: Zäumen wir das Pferd mal andersrum auf: Wann war denn der etwaige letzte Konsum vorher? Wieso und weswegen ein 6 monatiges Abstinenzprogramm? Wegen des Vorfalls? Hatten Sie sich hier nicht schon mal dazu gemeldet? Welche Eintragsnr war das?
Von außen zu Verjährungsfragen etwas sagen ist leider wenig aussagekräftig, das es hier zb darauf ankommt, ob die Polizei oder StA gewisse interne Schritte oder erfolglose Zustellversuche unternommen hat, die die Verjährung verschieben, platt ausgedrückt
Hier mag aber generell anwaltliche Hilfe immer noch, ähm, helfen, um Ihnen Ihre Sorgen zu nehmen
@Axel bitte per seperater mail an Herrn Schüller wenden, ich kann zu regionalen Besonderheiten in NRW nichts beitragen
@Emilio: siehe Antwort über dir, ich würde zum äg tendieren.
@Bratko: Ich persönlich würde davon ausgehen, dass man dein Verhalten nun als Lernerfolg aus den Fehlern deiner Vergangenheit werten sollte. Wenn du also nur Cannabis und das nur gelegentlich konsumierst und den Konsum zeitlich richtig zur Verkehrsteilnahme bzw Fahrzeugführen trennst, verhälst du dich rechtlich eigentlich völlig sicher.
Aber zumindest theoretisch und ganz selten auch praktisch kann das Probleme mit der FSST geben, wenn man eben damals gesagt hat, man wolle auf Dauer abstinent bleiben.
Um dein Kopfkino auszuschalten solltest du dich bitte auch per Mail an Herrn Schüller wenden, ich kann so etwas schlicht nicht sicher beantworten. Mail steht oben
Zerfallgesetz (Sonntag, 29 Dezember 2019 18:04)
Hallo Bukem,
Hatte mich hierzu im August bereits gemeldet, Beitrag Nr. 564 u.a..
Der letzte Konsum war wie dort bereits beschrieben einige Stunden vorher allerdings nur ein paar Züge und ungüstigerweise am Vortag recht exzessiv. Daher auch das Abstinenzprogramm um bei Zugang des Bescheids bereits einige Monate Abstinenz sowie einen geringen Zeitraum zwischen Kontrolle und Abstinenzbeginn nachweisen zu können, um Rückschlüsse auf Dauerkonsum zu vermeiden und die FE zu retten.
Ich habe in der Zwischenzeit bereits einen Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen, daher gehe ich nicht davon aus dass fehlgeschlagene Zustellversuche stattgefunden haben, da alles andere ja auch ankommt.
Die Frage war eigentlich nur ob es bei einer OWi mit btm überhaupt im Raum steht dass diese nach 6 Monaten verjähren kann, da sich das ja zunächst nach der Höhe der maximalen Geldstrafe richtet (In meinem Fall ja unter 1000€) oder ob hier grundsätzlich Minimum 12 Monate gelten.
Denn wenn der Bescheid nicht verjährt würde ich natürlich nachfragen damit ich zeitnah die mpu antreten kann ohne dass meine Abstinenznachweise verfallen.
Jonas33 (Montag, 30 Dezember 2019 12:46)
Hallo Herr Schüller.
Ich habe vor einer Woche einen joint konsumiert und gestern um 19.00.
Heute morgen um 10.00 wurde ich einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen und mir wurde Blut genommen.
Ist da noch genug Thc im Blut um den Führerschein entzogen zu bekommen ?
Was wird für eine Strafe auf mich zu kommen ?
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Zerfallgesetz (Montag, 30 Dezember 2019 20:15)
Update:
Habe bei der Polizei bzgl. der Ergebnisse nachgefragt, diese liegen anscheinend nach 4 Monaten immernoch nicht vor. Der Beamte meinte auch dass bereits eine „Vernehmung“ bei der Kontrolle vorgenommen worden wäre und dass die Verjährungsfrist hier bis zum Eingang der Blutwerte gehemmt sei und bis dahin ja noch keine Ordnungswidrigkeit festgestellt wäre.
Ist das die tatsächliche Rechtslage? Finde es etwas befremdlich dass die Polizei sich nach dieser Auslegung eigentlich unbegrenzt viel Zeit nehmen kann bis ein Bußgeldbescheid geschrieben wird.
Geht eine Vernehmung nicht zumindest mit dem Vorwurf einer OWi einher?
Wie lange darf die Polizei sich hier tatsächlich Zeit lassen?
Danke und Grüße
Bukem (Sonntag, 05 Januar 2020 19:12)
@Jonas: Das kann durchaus sein, wenn der aktive THC wert über 1,0 ng ist. Kann ich so nur grob schätzen. Aber ist sehr möglich
Dann droht zunächst ein Owi Verfahren mit Punkten, Monat Fahrverbot und Kosten
Später drohen Überprüfungen der FSST, wenn du also weiterkonsumierst, gefährdest du deine Fahrerlaubnis. Deshalb unbedingt Konsum eingestellt halten.
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DDay (Montag, 13 Januar 2020 20:09)
Hallo,
Ich habe folgendes Problem: ich habe ein Abstinenzkontrollprogramm gemacht in bestanden. Jetzt hab ich ca ein Monat lang geraucht(persönliche Probleme) seit Dezember 21 nichts mehr und hab am Mittwoch den 15.ten Januar eine mpu. Ist es möglich das mein wert unter 1,0 ng liegt oder soll ich lieber den Termin verschieben? Lg
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 14 Januar 2020 16:13)
@DDay:
Der aktive THC Wert ist vermutlich unter 1,0 ng/ml. Der THC COOH Wert ist allerdings mit ziemlicher Sicherheit nicht gleich null. Insofern haben Sie sich Ihre Abstinenz schön zerschossen. Checke auch nicht, warum man direkt nach einem Abstinenzprogramm wieder Dauerkiffer werden muss. Hören Sie auf mit den persönlichen Problemen. Die haben wir alle und lösen sie besser nüchtern.
Wenn Sie jedes mal bei Problemen wieder täglich kiffen, können Sie die MPU eh knicken. Mein Tipp: Auf Fahrerlaubnis verzichten.
AliasElektro (Mittwoch, 15 Januar 2020 09:10)
Meine werte liegen bei 1,8ng/ml THC und 5,6ng/ml THC-COOH besteht bei diesen werten der fall das ich MPU machen muss ? Die Ermittlungsverfahren würden zwar eingestellt droht mir jetzt trotz eingestellten verfahren MPU ?
Bukem (Donnerstag, 16 Januar 2020 07:20)
@Alias Elektro :erzählen Sie mak bitte genauer, was passiert ist und ganz wichtig, haben Sie Angaben zu Ihrem Konsumverhalten ggu der Polizei gemacht?
outsider (Freitag, 17 Januar 2020 12:38)
Sehr geehrter Herr Schüller,
hier einmal eine Frage außerhalb der FS Problematik.
Ich brauche für die Einweisung in eine Klinik einen negativen Drogenbefund von einem Arzt.
Da ich im vergangenem Jahr mehrfach für einen jeweils kurzen Zeitraum (1woche) intensiv konsumiert habe, letztmalig ende Oktober anfang November, schlägt mein Probestreifen( 20 nano THC-COOH) immer noch leicht aus. Da ich mich im vergangenem Jahr auch nicht gut ernährt habe, hatt sich auch "Hüftgold" gebildet.
Die Frage: Wissen Sie evtl. welche Grenzen die Krankenkasse ansetzt für eine Psychosomatische Behandlung und mit welchem Testverfahren dort gearbeitet wird?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Mühe
Bukem (Sonntag, 19 Januar 2020 21:07)
@Outsider: das weiß ich nicht. Wichtig ist aber, dass Sie eine fachärztliche Attestierung der Notwendigkeit der Reha Maßnahme haben. Die nehmen niemand, der grad aktiv konsumiert.
Worum geht es genau, gibt es einen Facharzt, der Sie betreut?
Mar90 (Sonntag, 19 Januar 2020 23:23)
Sehr geehrter Herr Schüller , ich konsumiere seit 4 Jahren Cannabis ( Jeden Tag ca 0,5 Gramm ) und konsumiere seit 8 Tagen nix mehr , dazu hatte ich vor 4 Wochen Urlaub und habe da 3 Wochen lang auch nix konsumiert da ich aufhören will und mir der Führerschein am Herzen liegt da ich Beruflich auf ihn angewiessen bin , zudem bin ich 1,80 groß und wiege 90kg und gehe regelmäßig zum Kraftsport , muss ich Bangel um meinen Führerschein haben ? Zudem habe ich ein BTM Eintrag Ps: wurde noch nie mit Konsum am Steuer angehalten oder erwischt .
outsider (Mittwoch, 22 Januar 2020 11:38)
@Bukem: Es liegt eine Einweisung in eine Akut-Klinik vor die Aufgrund meiner Vorgeschichte einen entsprechenden Test brauchen. Wie gesagt bin ich seit Anfang November nicht aktiv und habe deswegen auch kein Problem gesehen, möchte aber auch kein Problem kreieren. Da ich in dem Zeitraum seit letztem Konsum bis heute a) kaum Körperliche aktivität hatt b) tonen and Süßem gegessen habe und somit in diesem Zeitraum ca 3 Kilo zugenommen habe, c) Anfang Januar von mir aus die Ernährung versuche wieder in normale Bahnen zu bringen, befürchte ich dass aus diesen Gründen dort immer noch etwas erscheint. Nach einer Woche grün Tee, Obst, Gemüse ohne ende heute morgen dass gleiche Resultat wie vor einer Woche :-(( Bin mir sicher dass ich unter cutoff 50 liege aber leider die 20er grenze nicht. Was ist aktiver Konsum????
JonnyG (Donnerstag, 23 Januar 2020 19:30)
Hallo Herr Schueller, ich hab seit dem 15.01 mein Führerschein und habe an diesem Tag das letzte mal einen Joint geraucht. Bin seitdem auch nicht mehr gefahren. Habe vorher täglich 3 Joints am Tag geraucht und das über 3-4 Monate. Wurde 2015 wegen Handel mit btm verurteilt. Meine Frage ist jetzt ab wann ich wieder fahren kann?
Freddi (Mittwoch, 29 Januar 2020 14:41)
Hallo Herr Schüller,
Wo kann man den z.b. einen Test auf Thc und Thc cooh machen zur Selbstüberprüfung, ohne das die Ergebnisse gleich an irgendwelche Behörden weitergeleitet werden? Was kosten solche Tests?
Vielen Dank für die vielen tollen Infos!
Shannen (Montag, 03 Februar 2020 03:09)
Hallo, vielen lieben Dank für Ihre Mühen im vorraus! Klasse, dass Sie sich soviel Zeit dafür nehmen hier die Fragen zu beantworten.
Bis vor kurzem habe ich täglich Abends einen Joint geraucht. Das wurde mir dann zu heikel mit nur ( manchmal ) 12 h Abstinenz zwischen Konsum und Autofahrt .
Nun habe ich mir vorgenommen nur Freitags ggf.Samstags zu rauchen.
Wenn ich Montags und Dienstags wieder Auto fahre, welche Werte dürften mich da erwarten? Und was sagen die über meinen Konsum aus?
Gefährde ich, bei einer Blutprobe beispielsweise , meinen FS?
Ich brauche meinen Führerschein. Gleichzeitig minimiert der Konsum aber auch meine Migräneanfälle und PMS Symptome.Alternativ steht mir nur Novaminsulfon oder Tilidin im Akutfall zur Linderung der Migräne zur Seite.
Bin ich mit dem ein- zweimaligen Konsum am Wochenende ein "gelegentlichter Konsument "?
Beste Grüße Ihre Shannen
Shannen (Montag, 03 Februar 2020 03:32)
Guten Tag Herr Schüller ,
zu später Stunde zerbreche ich mir den Kopf. Im Moment werden sehr viele Drogentest im SV von der Polizei durchgeführt.( NRW)
Habe daher zunächst meinen Konsum ganz eingestellt.
Wie im vorangegangenen Beitrag ( #636) bereits erwähnt, tut es mir gesundheitlich gut zu konsumieren. ( Ich hatte auch schon versucht Cannabis auf Rezept zu bekommen, leider ohne Erfolg . Bei dem Wort "Cannabis" legen Ärzte oft postum den Rückwärtsgang ein. )
Ich überlege, welches wohl die häufigste Art ist, wie die Polizei an Werte, des potentiellen Konsumenten , kommt. Speziell bei Frauen wird doch bestimmt kein Urintest abverlangt ?! Wo sollte der vor Ort stattfinden?
Würde ich einen Speicheltest ,wie in #636 bestehen?
Ich mache mich ganz verrückt... Die Situation ist so ärgerlich für Konsumenten, die wirklich verantwortungsbewusst konsumieren wollen und sich nicht strafbar bzw ihren FS nicht gefährden wollen.
Ich würde niemals stoned fahren!
Ich werde Sie im übrigen in wenigen Tagen einem lieben Freund empfehlen, der ggf einen Termin versucht bei Ihnen zu bekommen.
Ich denke, mit dem richtigen Anwalt direkt zu Beginn, spart man trotz vllt. " hoher" Kosten doch am richtigen Ende. �
Maximilian (Dienstag, 04 Februar 2020 00:41)
Hallo Herr Schueller,
mich würde interessieren wenn ich 4 Wochen lange jeden Tag 2-3 joints geraucht habe ,& Jetzt 15 Tage nichts konsumiert habe und jetzt in eine Kontrolle komme kann ich meinen Führerschein behalten ? Weil ja der gelegentliche Konsum eigentlich nicht strafbar ist wenn ich das richtig verstanden habe ...? ( mein Auto 72 Stunden stehen lasse ) Bitte um eine kurze Antwort
Danke Ihnen jetzt schonmal
Bukem (Montag, 10 Februar 2020 11:44)
@Mar90 was ist denn Ihre Frage? Der aktive Thc Wert sollte auch bei starken Konsumenten nach 3-4 Tagen im sicheren Bereich sein. Thc Cooh wird noch monatelang nachweisbar sein. Im Falle einer Kontrolle einfach bitte keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten, dann isz alles handlebar.
@Jonny :genau so wie die Antwort zuvor. Bitte keine Angaben zum Konsumverhalten machen. Thc Konsum ist schon ok, wenn man ihn ausreichend zeitlich zum Fahrzeug führen trennt. Deshalb bitte 72 bis 96 Stunden warten
@Fredi:gibt es in jeder Apotheke, haben aber mit 20ng thc Cooh höhere Cutoffs.
Wichtig ist immer, nach einem Konsum so lange zu warten, dass der aktive Thc Wert unter 1,0 ist. Das ist nach 3bis 4 Tagen sicher der Fall
@Shannen: guter Ansatz. Zuviel Grübelei und Kopfkino klingt nach zuviel Konsum.
Ja, mit dem zuerst genannten Konsumverhalten gefährdest du deine FE mit Anlauf.
Gelegentlich konsumieren isz zwar ok, aber dann muss man den Konsum zeitlich richtig vom Fahrzeug führen trennen. Dazu sollte man je nach Konsumverhalten, also Menge, Wirkstoff Gehalt, Häufigkeit, Dauer usw, bis zu 72 bis 96 Stunden warten. Nur Freitags rauchen und ab Montag fahren sollte als Faustregel klar gehen. Dann ist der Aktive Thc Wert unter 1,0ng.
Bitte aber im Falle einer Kontrolle keinerlei Angaben zu deinem Konsumverhalten machen.
@Maximilian : ja, sollte auch in Ordnung sein, nur deine Thc Cooh Werte wären noch u. U. hoch.
Deshalb auf gar keinen Fall bei einer Kontrolle Angaben zu deinem Konsumverhalten machen. Würdest du damit sagen, ich hab vir drei Wochen zuletzt konsumiert, würdest du Gefahr laufen, deine FE zu verlieren
Arjun (Dienstag, 11 Februar 2020 18:44)
Hallo,
ich habe demnächst eine ärztliche Untersuchung und wollte mich mal davor Erkundigen. Ich habe regelmäßig geraucht über 5 Jahre und das so in der Woche 2-3 Mal...dann gab es auch Tage wo ich nichts geraucht habe aber habe seit über nem Momat aufgehört. Ist es möglich im Blut etwas nachzuweisen? Habe einen Teststreifen gekauft für 50ng Cut Off und da war die Controllinie deutlich zu sehen und die T Linie wurde leicht rosa.
Danke im Voraus!
Marc (Freitag, 28 Februar 2020 18:25)
Hallo,
Wurde mit 1,5 aktiv und 32,2 passiv am Steuer erwischt.
Habe keinerlei Angaben zum Konsum gemacht.
Nun verlangt die Führerscheinstelle eine Stellungnahme zu meinem Konsumverhalten.
Geht der passive Wert noch als Erstkonsum durch?
Vielen Dank!
Lansko (Freitag, 06 März 2020 13:10)
Moin erstmal,
Folgende Situationen:
Ich wurde im August letzten Jahres auf einem Parkplatz angehalten. Es sind 2 Substanzen mittels Bluttest festgestellt worden. Eine davon war Cannabis. Es wurde zwar ein positiver Wert ermittelt, allerdings war er zu gering, sodass kein Wert angegeben wurde- so steht es in der Führerscheinakte. Es wundert mich total, da ich Dauerkomsumentin (ca. 2 Joints am Abend über 4 Jahre) war. Im November 2019 habe ich den Konsum komplett eingestellt, von Dezember bis Mitte Januar bin ich auf CBD (Aus Deutschland) umgestiegen, habe jedoch ab Mitte Januar auch damit aufgehört!
Frage: Ich habe vor, im März/April die erste UK abzugeben, habe allerdings ein bisschen Angst, da ich seit Anfang Februar regelmäßig Sport mache und sich THC bekanntlich in den Fettzellen absetzt und auch wieder freisetzt. Zudem habe ich im letzten Jahr deutlich zugenommen und dadurch mehr Möglichkeiten „gewonnen“ das THC zu speichern.. ist es wahrscheinlich, dass in der UK noch THC gefunden wird? Ich weiß auch, dass die Frage schwer zu beantworten ist, da der Abbau von Fall zu Fall unterschiedlich verläuft.
Danke!
Bukem (Freitag, 06 März 2020 17:19)
@all Antworten kommen sasp
Hexe (Mittwoch, 25 März 2020 17:59)
Ich hab da mal ne Frage, bezüglich der Auswertung von einem Urin Test.
Was genau bedeuten die Werte und kann man anhand deren Werte abschätzen wie lange es noch dauert um clean zu werden?
Kreatinin im Urin 228mg/dl
Cannabinoide im Sporturin positiv
Messwert 58,8ng/mal
THC-Carbonsäure positiv
Messwert 16,5ng/ml
Marcello (Montag, 27 April 2020 19:34)
Hallo, grüße Sie!
Ich habe da mal eine Frage. im Dezember 2019 habe ich erfolgreich meine MPU hinter mich gebracht und meinen Führerschein wiedererhalten. Muss ich jetzt bei jeder Verkehrskontrolle mit einem Drogentest in Form einer Urinprobe rechnen? (Evtl. Weil Verdacht besteht auf Grund meines damaligen Führerscheinverlustes)?
Sollte ich jetzt zeitnah doch mal in Versuchung geraten einen Abend ein paar „Tütchen“ zu rauchen, reicht es dann 72h das Auto stehen zu lassen? Angenommen ich werde angehalten, der Urintest wird demnach ja positiv ausfallen. meine Blutwerte wären jedoch THC Aktiv unter 1ng/ml. Bin ich dann aus dem Schneider? Keine Kosten, keine Ängste gar nichts? Die Messe ist danach einfach gelesen? Oder muss ich auf Grund meines THC COOH damit rechnen das sich die Vekehrsbehörde bei mir meldet? Weil ich ja bereits eine MPU hinter mir habe und dort logischerweise zugesichert habe das ich ab sofort abstinent lebe und nie wieder Cannabis zu mir nehmen würde? Lieben Gruß, Marcello
Kai Uwe (Mittwoch, 06 Mai 2020 16:58)
Zunächst, kann es sein, dass man beim 6 Stunden Thread nur bis Beitrag #1000 einsehen kann die weiteren Beiträge sind nicht einsehbar :) hatte dort nämlich auch eine Frage gestellt
Des weiteren würde ich gerne in Erfahrung bringen ob es möglich ist nach 2 Monaten Abstinenz einen negatives Ergebnis zu erhalten bzw. Ob es überhaupt sinnvoll ist bei 3.6 aktiv und 50 negativ auf experimentellen Konsum zu plädieren und ob wenn man auf gelegentlichen konsum argumentiert es sowieso egal ist fur die FSS da bei so einem Aktiven Wert kein Trennungsvermogen vorhanden sein kein
Alles fand in hessen statt und bin Ersttäter :)
Liz (Donnerstag, 04 Juni 2020 22:18)
hey ich habe 7,7 ng aktiven Thc und 59ng thc cooh. Wie lange müsste ich Abstinenz sein um auf 0 zu kommen? Ich finde nirgendwo Antworten
Tim (Montag, 08 Juni 2020 02:14)
Hallo, ich muss in 10 tagen eine urinprobe abgeben, habe seit einem monat nicht mehr geraucht und eigentlich einen schnellen stoffwechsel sowie wenig köperfett. Falls der test doch noch positiv sein sollte ( rauche seit ca. 7 jahren tgl 1 bis 2g ) kann man irgendwie nachweisen dass ich aufgehört habe, z.B. durch eine blutprobe?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 09:35)
@Kai Uwe:
Das System schmiert hier manchmal bei 1000 Einträgen ab.
Bei Ihren Werten ist Einmalkonsum denkbar. Es wurde ein ärztliches Gutachten angeordnet, oder?
@Liz:
Das kann ich nicht beantworten. Wie lange haben Sie denn vorher wie oft konsumiert?
@Tim:
Warum wurde die Urinprobe angeordnet?
Wann haben Sie aufgehört mit dem Konsum?
Tom (Donnerstag, 18 Juni 2020 00:51)
Hallo Herr Schüller,
kurz; ich hab die letzten 8 Monate locker 0,5 pro Tag geraucht. Seit 12 Tagen bin ich clean. Nichts mehr geraucht. Heute bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten, zum Glück wurde ich nicht getestet. Wäre es möglich, dass ich jetzt bereits kein aktives THC mehr im Blut hab? Vorallem, es geht halt um die "unter 3ng" die man haben muss. Gehen wir mal davon aus dass ich kein aktives THC mehr intus habe, aber die Carbonsäure THC COOH, könnte ich dann trotzdem den FS verlieren? Ich bin in Bayern wohnhaft.
Danke für die Hilfe! LG
Nour (Donnerstag, 18 Juni 2020 17:10)
Sehr geehrter Herr Schüller,
Ich habe derzeit auch eine frage bezüglich dieser Thematik. Dabei geht es weniger um die Fahrerlaubnis als darum, dass ich demnächst eine Betriebsärztliche Untersuchung wegen eines Jobwechsels habe.
Ich hab jetzt schon viel zu viel über das alles gelesen bin aber immernoch etwas unsicher
Grober situationsüberblick:
Ich habe etwa 1-1,5 Jahre regelmäßig bis täglich gekifft. anfangs weniger, später mehr (ich vermute zu Hoch- zeiten etwa 1g am Tag.
Zwischenzeitlich (23.04-20.5 Mit fasten) Hat sich der Konsum wieder gesenkt würde anschließen wieder erhöht bis ich am 05.06. Erfuhr das ein Urin und Bluttest stattfindet.
Der Konsum wurde Daraufhin Komplett eingestellt. Im Anschluss erfolgte 7 Tage lang eine aggressive Diät (300-500kcal / Tag - vorwiegend fettfrei) um den Stoffwechsel anzuregen und die im fett gespeicherten metabilien zu lösen. (in dieser Zeit verlor ich etwa 10 kg und etwa 5cm bauchumfang) derzeit bin ich bei 1,70m Körpergröße bei bei etwa 69kg. Jetzt fahre ich die Ernährung wieder hoch und mache Sport.
Der Test ist am 07.07. Damit liegen zwischen letzten Konsum und Test 32 Tage. Ab heute sind es noch 19. In 9 Tagen werde ich den Sport einstellen und die Ernährung überwiegend fettlastig wieder umstellen um die freien metabolien wieder zu binden (Das alles ist eine Art selbstexpiriment aus dem was ich bisher las).
Ich vermute das ein aktiver thc wert im Blut nicht mehr nachweisbar ist (bitte korrigieren falls ich falsch liege)
Die Frage ist allerdings ob ich es bis dahin auch schaffe einen negativen urintest zu bekommen (wahrscheinlich im Labor, mir ist nicht bekannt ob ein schnelltest genutzt wird bzw. Ob es einen cut-off wert gibt bzw. Wie hoch der ist)
Ich habe mir vorsorglich selbst schnelltests besorgt (cut off were von 25ng)
Der letzte selbsttest erfolgte vor 2-3 Tagen (10 Tage nach letztem Konsum und war positiv)
Da ich nicht genau weiß wie der Arzt die Ergebnisse werten wird wollte ich mal fragen ob es bis dahin
1. möglich ist auf 0 zu kommen (sowohl aktiv wie als der thc-cooh wert) ?
2. Ob ein eventueller schwach positiver wert dazu führen kann das ich als untauglich gelte, sofern alles andere o.b. Ist?
3. Ob meine Strategie grundsätzlich in Ordnung war oder sogar kontraproduktiv
Vielen Dank schon einmal im voraus
Nour (Donnerstag, 18 Juni 2020 17:29)
Nachtrag: unabhängig ob die Strategie gut oder schlecht ist möchte ich an dieser Stelle jedem abraten eine solche Diät zu machen. Ich bin es gewohnt zu "fasten" und kenne meine körperlichen Grenzen Gut. Ich möchte niemanden anraten dies nachzumachen da es extrem auf den Körper geht.
Tom (Donnerstag, 18 Juni 2020 22:17)
Nour; ich hab das auch letztes Jahr schon so hinter mir. hatte mal ein halbes Jahr viel geraucht. Ab Tag 24, war ich vom Urin her clean. CutOff 25NG.
Denke so ab dem 25 - 30igsten Tag sollte alles easy sein.
Seyde (Mittwoch, 24 Juni 2020 17:30)
Hallo Herr Schüller,
folgendes Problem liegt bei mir vor. Ich kam am 3. März in eine Polizeikontrolle und wurde erwischt mit 5,4ng/ml THC und 43,5ng/mk THC-COOH und seitdem habe ich nichts mehr konsumiert bis zum 27. Mai danach wurde ein Joint geraucht wurde zu 3. geteilt 1 woche danach habe ich wieder 2 joints geraucht wurde 2. geteilt danach wieder in einer Woche 1 joint zu 2. geteilt nun habe ich seit 2 wochen nicht mehr geraucht und habe am 6.7 mpu wo ich urin abgeben muss. Denken sie mein thc cooh gehalt ist noch hoch? Und ab wann ist man durchgefallen.
Mit freundlichen Grüßen
Bukem (Montag, 29 Juni 2020 13:05)
@Seyde: ja, im Zweifel werden Sie die Mpu dank der wohl vorhandenen Thc Cooh Nachweise durch den leider sogar wiederholten Konsum sehr wahrscheinlich nicht bestehen können.
Hätten Sie sich mal vorher hier gemeldet, wenn Sie sich dann an die Empfehlungen gehalten hätten, hätten Sie ganz gute Chancen gehabt.
Kann nur raten, sich trotzdem sofort unter obiger Mail bei Herrn Schüller zu melden. Wird Zeit für ein wenig Klartext, wenn Sie irgendwann Ihre Fahrerlaubnis wieder haben wollen.
Denn Herr Schüller hilft ebenso gut dabei, die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen, wenn man sonst nichts mehr retten kann.
Und Tschuldigung, Sie brauchen ein zwei klare Ansagen, sonst werden Sie das jedes Mal wieder vertändeln und das kostet Zeit, Nerven und Geld
Bukem (Montag, 29 Juni 2020 17:37)
@Tom : zu der eigentlichen Frage, sorry, das ist ein bisserl liegen geblieben.
Sie unterliegen da einem häufig anzutreffenden Missverständnis. Der aktive Thc Wert sagt aus, ob man unter Thc Einfluß steht, der passive Wert, das Thc Cooh, darüber, ob man irgendwann in der Vergangenheit Cannabis konsumiert hat
Für den aktiven Thc Wert gilt der Richtwert von 1,0ng /ml, den man nicht überschreiten darf.
Sogar bei regelmäßigen Konsumenten mit einem stark ausgeprägten Konsumverhalten ist der aktive Thc Wert nach ca 96 Stunden, also vier Tagen unter dem Richtwert von 1,0ng.
Um die Frage zu beantworten, ja, sie können deswegen nach den genannten 12 Tagen eigentlich bedenkenlos fahren.
Allerdings werden noch ziemlich lange Thc Cooh Werte nachweisbar sein. Hier gibt es keine festen Zeiten, die bei allen gleich lang bleiben.
Thc Cooh Nachweise sind grds unbedenklich, solange diese nicht zu hoch sind. Thc Cooh halbiert sich ca alle 5 Tage im Körper. Es ist deshalb wichtig, daß Sie bei haufigem Konsum über einen Zeitraum doch länger als die drei vier Tage nicht fahren, um auch das Thc Cooh sinken zu lassen.
Ebenfalls ganz wichtig, im Falle einer Kontrolle nie Angaben zu Konsumverhalten und Zeitpunkt des letzten Konsums benennen. Sie eröffnen damit die Möglichkeit, anhand des Thc Cooh Werts zurück zu rechnen und riskieren auch dadurch ihre Fahrerlaubnis
@Nour: ja, aktives Thc wird da nicht mehr nachweisbar sein.
Was das Thc Cooh betrifft, möchte ich bitten, sofern Sie Interesse haben, direkt hierzu sich an Herrn Schüller zu wenden.
Das übersteigt schlicht meine bescheidenen Kenntnisse.
Wie der Artikel oben besagt, kann Ihre Taktik tatsächlich auch kontraproduktiv sein. Sie muss es aber nicht. Es gibt halt eben solche und solche Fälle. Was sagt denn ein aktueller Schnelltest jetzt?
Nour (Montag, 29 Juni 2020 23:52)
Naja Begeisterung kann ich nicht Empfinden.
Hab mittlerweile 23/24 Tage Abstinenz. Die 20er cut off tests waren bisher alle positiv, (2 mal auch nicht vertretbar) weshalb ich noch 50er geholt habe. Vor 10 Minuten den letzten test gemacht weiterhin positiv, esse wieder normal, Sport mach ich nicht mehr und so langsam machts mich nervös. Der Test (wobei noch immer unklar welcher cut off wert oder ob eine laboruntersuchung durchgeführt wird) ist in 8 Tagen (7 Tagen + 8h) , das heißt theoretisch ist eine zweimalige halbwertzeits möglich, praktisch nur eine.
Werde jetzt täglich ein, bis zwei Tests machen
1. Mal mit erstem Tageszeit
Dann mit etwas mehr Wasserzunahme
Is doch fürn Arsch so lange positiv zu sein �
Jens (Dienstag, 14 Juli 2020 23:55)
Guten Tag und Grüße aus Düsseldorf
Ich habe seit dem 23.01.2020 meinen Führerschein Bekommen. Seit dem Tag habe ich 55 Tage lang kein Cannabis konsumiert.
Seit dem meine Firma uns wegen der Corona-Krise vom Home office aus arbeiten lässt , habe ich LEIDER wieder ab und zu mal wieder gekifft es war kein dauerkonsum und auch kein regelmäßiger Konsum sondern unterschiedlich zum Beispiel Werktages über habe ich nicht geraucht Wochenende habe ich Gerraucht dann manchmal 4 Tage hintereinander danach 1-2 Tage Pause bis zum 23.06.2020.
Seit dem 23.06.2020 habe ich wieder mein Konsum eingestellt ( bis heute sind es 22 Tage ) und am 11.06.2020 habe ich einen Urintest gemacht der leider positiv ausgefallen ist. Ich habe nicht viel Gerraucht und nicht mit Kollegen jede Tüte mitgeraucht, tortzdem war der Urintest positiv
Meine Frage ist ob ich mit Wahrscheinlichkeit nach 35 Tagen ( Also jetzt nochmal 2 Wochen ) clean bzw Mein thc-cooh wert unter der grenze liegen könnte? Da ich mir ein Auto gekauft habe und das Auto jetzt erstmal einfach so vor der Tür steht ?
Was könnte ich am besten machen ?
Vielen Dank lm Vorraus
Bukem (Donnerstag, 16 Juli 2020 09:00)
@Jens : kriegen wir hin. Wichtig ist der aktive Thc Wert, der darf beim Führen eines Fahrzeugs nicht über dem Richtwert von 1,0 ng/ml liegen.
Auch bei starken Konsummustern, also viel und häufiges Rauchen, ist dieser aktive Wert nach drei bis vier Tagen unterschritten. Das nennen wir die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen.
Das von Ihnen genannte Thc Cooh ist das körpereigene Abbauprodukt. Dies ist tatsächlich bis zu drei Monate nachweisbar, aber grundsätzlich unschädlich, weil es nur belegt, dass man eben in den letzten Monaten konsumiert hat, nicht jedoch, dass man dann unter Thc Einfluß ein Fahrzeug geführt hat.
Wenn Sie sich an die richtige zeitliche Trennung, vgl oben, halten ist es völlig ok, wenn Sie zb Freitags gemäßigt rauchen und erst Montag oder Dienstag wieder fahren.
Im Falle einer Kontrolle bitte keinerlei Angaben zum Konsumverhalten machen. Und bitte auch kein Cannabis oder Zubehör mit sich rumtragen, dann gibt es keine Probleme.
Falls doch, bitte hier bescheid sagen
Jens (Donnerstag, 16 Juli 2020 12:49)
@Bukem
Sorry erstmal für den anderen 2ten ( unnötigen ) Beitrag diese Seite hier habe ich nicht mehr gefunden danke erstmal darfür.
Ich habe gestern 2 Urintester gekauft einen etwas günstigeren und einen etwas teureren beide haben mir 2 Striche gezeigt und die Testline T war heller als die testline C. Auf der Verpackung steht zwar das die Farbe variieren können nur habe ich gestern in vielen Threads gelesen das die einen sagen der Test ist negativ und die anderen sagen der Test sei Positiv wie sehen sie das ganze ?
Und vielen Dank nochmal für ihre Antwort
Klilim (Dienstag, 28 Juli 2020 00:03)
Hallo und schön das man hier etwas Hilfe bekommt!!! So und zu meinem Problem bin nun 36 jahre 1,80 und wiege 80kg Fettanteil um die 15- 20%. Mein Problem ich hatte mir Urlaub genommen knapp 12 Tage an meinem Geburtstag hab ich mir gedacht da ich hier nicht weg komme und keinen richtigen Urlaub machen kann ,da ja überall corona usw is mir an meinem Geburtstag und ein Tag danach Etwas gegönnt normaler weise mache ich sowas schon sehr sehr lange nicht mehr da ich schon mal Mpu wegen thc hatte. Nun ja das war aber schon über 12 Jahre her und müsste verjährt sein... nun ja zu meinem
Problem ich wurde genau 11 Tage nach meinem Konsum aufgehalten und wurde zur blut Abnahme gezwungen... hatte die letzten 11 Tage nichts konsumiert aber habe mich auch nicht sportlich betätigt ... meine Frage ist nun habe ich einen hohen cooh wert nach 11 Tagen Abstinenz wie gesagt ich habe vor meinem geb. Auch nichts geraucht ? Ich habe nun das Gefühl das mein cooh- wert die 150 knacken könnte da ich kaum Sport treib und Ketten Raucher bin ... würde mich interessieren wenn mir jemand helfen könnte is grad eine Heickle Sache da ich meinen Schein brauche um in die Arbeit zu kommen ...
Klilim (Dienstag, 28 Juli 2020 01:20)
Ach ja habe vergessen zu sagen,ich habe ungefähr 3 g hasxhisch geraucht in 2 Tagen und danach nichts mehr nur ab und zu mal a Weizen getrunken.. bin aus Bayern arbeite viel.Wie gesagt 11 Tage nichts geraucht meine einzige Frage ist ob ich einen Anwalt brauche und ob der cooh- wert so hoch ist das ich mein Lappen verliere ich würde mich freuen auf eine gute Nachricht weil denn Beamten habe ich natürlich nichts gesagt keine Aussage gemacht nichts unterschrieben nächsten Tag mein Schlüssel geholt das einzige was war das der Arzt mich gefragt hat ob ich Zigaretten rauche dazu habe ich ja gesagt ... bin Rechtsschutz versichert... vielen danke schon mal im Voraus.. Mit freundlichen Grüßen Klilim
Bukem: (Freitag, 07 August 2020)
@klilim: und vorher haben Sie auch lange nicht mehr konsumiert? Dann brauchen Sie sich sehr sehr wahrscheinlich keine Sorgen zu machen.
Wenn es nur um das THC COOH geht, das halbiert sich ca alle drei bis sechs Tage.
Bei einem wirklich so seltenen Konsum glaube ich nicht, dass so hohe THC COOH erreichbar sind. Dazu müsste schon viel, lange und gleichmäßig konsumiert werden.
Wenn Sie sich weitere Sorgen machen, bitte persönlich an Herrn Schüller wenden. Mail steht oben
Gabor (Samstag, 08 August 2020 00:16)
Hallo,
mein FS wurde wegen THC eingezogen.
Habe nach 8 Monaten Abstinenz Haaranalyse machen lassen. THC 0.18ng �
Am ende des Briefes steht aber:
"Zum abklären eines Konsums ist die Bestimmung des Stoffwechselprodukts THC-Carbonsäure notwendig"
Was heißt das jetzt? Ist jetzt positiv oder muss/darf ich eine extra Untersuchung machen?!
Bitte hilft mir!
Bukem (Sonntag, 09 August 2020 17:59)
@Gabor: das kann ich nicht beantworten. Bitte unter
kontakt@strafverteidiger-schueller.de bei Herrn Schüller melden. Sonst sind nachteilige Überraschungen nicht ausgeschlossen. Waren Sie denn wirklich abstinent?
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 16 August 2020 17:59)
@Gabor:
Was das jetzt bedeuten soll, weiß ich auch nicht. Fakt ist: Ob der Wert durch Konsum oder eine externe Kontamination zu erklären ist: Diese Haarprobe ist zum Nachweis der Abstinenz unbrauchbar. Haarproben sind hoch anfällig für Fehler. Sinnvoller und sicherer sind immer Urinanalysen. Haben Sie schon eine Zweitprobe der Haare veranlasst? Wenn der Wert sich bestätigt, haben Sie 8 Monate vergeigt. Wer hat Ihnen denn zur Haaranalyse geraten?
Mufti74 (Freitag, 21 August 2020 17:45)
Meine Frage sehr geehrte Damen und Herren
Habe ein bussgeldbescheid bekommen fahren unter btm! Ohne ein Nachweis von der Blutprobe zubekommen..
Also weiss ich nicht ob das rechtens ist da ich mir sicher bin das da nichts aktives sein kann auch keine Angaben Aussage verweigert.können sie mir ein rat geben.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 August 2020 20:52)
@Mufti74:
Die Laboranalytik und die entsprechende Nachweise finden sich in der Ermittlungsakte. Nichts aktives. Ok. Dann wundert es aber sehr, dass der Bußgeldbescheid da ist. Um welche Droge ging es?
Felix (Montag, 24 August 2020 14:37)
Hallo Herr Schüller
Habe heute meine Blutwerte bei der Wache gefragt 0,5 aktiv thc (passiv)hat er vergessen meinte er , mach mir Sorgen drüber da der Beamte so im Hintergrund gelacht hat... ich würd auch lachen wenn ich jemanden fertig machen will, was sollte ich ihrer Meinung nach machen? Der Beamte meinte die Anzeige is raus ich bekomme das übliche 500 € 1 Monat 2 Punkte.Habe noch meinen Schein es ist genau 1 Monat vergangen ich hatte nur einen Rückfall mehr war des nicht ... Ich hatte die letzte Zeit genug Zeit zu lesen und weis was ungefähr noch alles auf mich zukommt . ÄG 2-4 Screenings was kann ich noch machen das ich mit einem blauen Auge davon komme, ich denke nicht das mein cooh wert die 75Na knacken würde! schon mal danke im Voraus
Bukem (Montag, 24 August 2020 15:45)
@Felix: Sie hatten hier schon den Fall geschildert? Hab grad dazu nichts gefunden. Die Nr ihres Posts zb würde da helfen.
äG ist zumindest nicht unwahrscheinlich, stimmt. Bei einem aktiven THC Wert von unter 1,0 ng liegt eben keine Ordnungswidrigkeit vor, deshalb keine Bussgeldzahlung, kein Fahrverbot, keine Punkte.
Ich wüsste daher nicht, warum, womit und wie ein einfacher Polizeibeamter Sie fertig machen wollte, sollte, könnte.
Solange Sie nichts schriftlich vorliegen haben, vorsichtshalber den Konsum eingestellt halten für den Fall, dass der aktive Wert doch über 1,0 gelegen haben sollte.
Ansonsten wäre bei einem Wert unter 1,0 zumindest gelegentlicher Konsum möglich, sofern Sie zeitlich richtig trennen.
Wegen des äG bitte nochmals rückmelden, wenn es da Unklarheiten gibt
Felix (Samstag, 29 August 2020 23:38)
Halo nochmal und danke für ihre Zeit !
Nun sind paar Wochen vergangen, mein werT lag bei 0,5 aktiv meine Frage zu diesem Thema is klar ich vermute das mein cooh wert hoch sein wird da ich in enger Zeit viel konsumiert hatte und deswegen der Beamte mir meinen cooh wert nicht sagen wollte , Ich vermute wenn der Brief kommt das ich dann wenige Tage bis zur Untersuchung Zeit habe ! ich stehe hier gerade sehr unter druck da ich Angst vor diesem ÄG habe da ich kaum weis wie ich diesen cooh wert mit einmal Konsum erklären soll und nun am überlegen bin wie ich da handeln kann...
#661
#662
Bukem (Mittwoch, 02 September 2020 12:26)
@Felix: die von ihnen genannten Einträge sind auch von Ihnen? Die hatte ich ja bereits beantwortet. THC COOH halbiert sich ca alle fünf Tage.
THC COOH Werte sind generell unproblematisch, weil sie nur sagen, dass man bis zu drei Monaten vorher irgendwann Mal konsumiert hat.
Der Konsum ist nicht verboten. Und Sie haben ja nachweisbar ordnungsgemäß ihren konsum zum Fahrzeug führen getrennt, deshalb ja der niedrige aktive THC Wert.
Wenn Sie das Mal persönlich in Ruhe erklärt haben möchten, bitte an Herrn Schüller unter obiger Kontakt Mail wenden.
Wirkt so, als ob Sie das gut gebrauchen können
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 02 September 2020 19:44)
@Felix:
Es kommt praktisch nie vor, dass der THC Wert unter 1 ng/ml liegt und gleichzeitig ein THC Wert vorliegt, der den regelmäßigen Konsum beweist (ab 150 ng / ml THC COOH). Ich hatte einen solchen Fall noch nicht.
Geisha13 (Mittwoch, 30 September 2020 21:49)
Guten Abend,
ich möchte kurz folgenden Fall schildern:
2017 Rauschfahrt mit Amphetamin und Cannabis, FE-Entzug.
2019 MPU bestanden mit Aussage nie wieder konsumieren zu wollen.
Jetzt mit 5g Cannabis ohne Bezug zum Strassenverkehr erwischt.
Seit Wiedererteilung der FE striktes Trennen mit mindestens 14Tagen Abstand zwischen Konsum und Fahren.
Ist für die FSST durch die Vorgeschichte nicht bereits "mangelndes Trennungsvermögen" gegeben?
Erfolgt daher direkt die Entziehung der FE und oder Anordnung zur MPU? Oder kommt erst ein äG?
Zwingen die Aussagen in der alten MPU zu lebenslanger Abstinenz?
Die Person hat vor der Kontrolle 4Wochen lang ca. 0,8g tgl konsumiert. Konsum ist nach der Kontrolle zwar sofort eingestellt worden (seit knapp 15Tagen), aber
bei einer kurzfristigen Einbestellung zu einer UK werden ja mit Sicherheit Abbaustoffe zu sehen sein.
Greift dann das mangelnde Trennvermögen aus o.g. Gründen (Vorgeschichte)
Kann bei einem äG ausschließlich eine Haarprobe gefordert werden?
Vielleicht vor dem Hintergrund des früheren Amphetaminkonsums?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Geisha13 (Donnerstag, 01 Oktober 2020 01:30)
Zusätzlich zu #674
Nachdem ich mich etwas durch das Forum gelesen habe ist ein evtl äG eh nicht zu bestehen, da ja in dem Vorfall von 2017 der Konsum harter Drogen festgestellt wurde. Korrekt?
Geisha13 (Freitag, 02 Oktober 2020 12:12)
Guten Tag, mein Bekannte wird sich mit diesen Fragen direkt an Herrn Schüller wenden.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 02 Oktober 2020 14:30)
@Geisha:
Wir klären alle offenen Fragen per Mail, danke.
Narim (Sonntag, 11 Oktober 2020 11:03)
Ich würde heute kontrolliert im Fahrzeug beim Fahren rausgezogen zuerst wahr ein Urintest fällig der war positiv Dann gab es ein Parr Probleme mit einem Polizisten der mich als reichsbürger bezeichnete nach kurzer Richtigstellung und meiner Aussage das ich es frech finde wahr das aber geklärt auf der wache Dan der Blut test und ja ich konsumiert bis heute regelmäßig( jeden tag) jetzt natürlich sofort eingestellt klar ist mit 1 monat Fahrverbot und 750 € Strafe von seiten der Polizei nur möchte ich wissen was ich von der Führerschein stelle zu erwarten habe und ob es etwas bringt mich selbständig einem drogenscreening zu unterziehen um klarzustellen das es sich um (einmaligen) Konsum gehandelt hat? Danke im voraus für die Hilfe mfg
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 Oktober 2020 14:38)
@Narim:
1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (der Besitz wird aus dem Konsum abgeleitet),
2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten (das wird so sein, dass Sie ja offensichtlich täglich konsumieren) und
3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).
Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.
Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte.
Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/
und
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Ich kann nicht sicher sagen, wie die Blutwerte sein werden. Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon gemeldet haben. Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.
Von größerer Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten.
Es kann aber auch gut sein, dass (v.a. wenn Sie keine Aussagen zum Konsummuster und letzten Konsumzeitpunkt gemacht haben und wir hier von Cannabis sprechen) nur ein ärztliches Gutachten auf Sie zukommt. Grundsätzlich laufen ab 1,0 ng/ml THC im Blut IMMER ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a StVG (oder bei Fahrauffälligkeiten ein Strafverfahren nach den §§ 315 ff. StGB) und ein Fahrerlaubnisverfahren. Das ärztliche Gutachten wäre neben der Konstellation, dass der aktive THC Wert unter 1 liegt natürlich die beste Variante.
Da Sie täglich konsumiert haben, rechne ich mit einem THC Wert von mehr als 1,0. Und ich rechne damit, dass man Ihnen den gelegentlichen Konsum nachweisen wird. Und ich denke, dass Sie es nicht zu einfach machen sollten. Wenn der Führerschein wichtig ist, wäre es anzuraten, sich um die Sache zu kümmern. Screenings müssen Sie so oder so machen, wenn Sie sich absichern wollen. Genauer ein Abstinenzprogramm (mindestens 6 Monate mittels Urin bei TüV/AVUS/Dekra oder der PIMA). Dazu ist eine Therapie beim Verkehrspsychologen sinnvoll....
Narim (Montag, 12 Oktober 2020 09:31)
Vielen Dank für die schnelle Antwort ich habe bereits einen Termin bei der Suchtberatung und einen Termin bei einem verkehrspsychologen selbständig gemacht und mir die tests bestellt mit cut off wert 25ng/l um zuschauen wann ich clean bin und sobald ich es bin würde ich mich wenn bis dahin keine Aufforderung besteht einem drogenscreening von 1 Jahr unterziehen denken sie dieser verhaltenswandel könnte mir positiv zu Gute kommen? (Konsum ist seit 2 Tagen eingestellt und mir geht es wirklich gut fast besser) und wie sie schon richtig erkannt haben geht es mir eig nur um den führerschein bei der Polizei machte ich dummerweise die Aussage am Vortag konsumiert zu haben jedoch wurde ich auch nicht belehrt kann mir das villt noch weiterhelfen?
Und die Strafe der Polizei ist ja auch finde ich persönlich gerechtfertigt da ich einen Fehler gemacht habe und auch eine Strafe verdiene jedoch würde der Verlust meines Führerschein meine Existenz und die meiner Freundin bedrohen da wir beide darauf angewiesen sind
Narim (Montag, 12 Oktober 2020 09:33)
Nachtrag : Ja es geht um Cannabis und nichts weiteres
Bukem (Montag, 12 Oktober 2020 10:18)
@Nasir: Sie sollten dennoch über anwaltliche Hilfe und Vertretung in beiden Themenkomplexen ( Verkehrsordnungswidrigkeit bzw Straftat und spätere Massnahmen der Führerscheinstelle) nachdenken.
Der Akteninhalt, Aussagen usw in dem ersten Verfahren liegt nach dessen Abschluss eben auch der Führerscheinstelle vor.
Es ist sicher gut, dass Sie sich schon teilweise Hilfe gesucht haben.
Vorrangig sind das eben doch juristische Fragestellungen und Probleme, es wäre da hochriskant und am falschen Ende gespart, ohne einen versierten Verteidiger zu handeln.
Herr Schüller ist natürlich bundesweit tätig. Am besten erreichen Sie ihn über obige Kontaktmail
Martin (Mittwoch, 14 Oktober 2020 12:14)
Hallo Herr Schüller,
Ich bin vor 5 Wochen in ein Fettnäpfchen getreten, und würde mich jetzt über einen Rat freuen! Also zu mir ich rauche seit mehreren Jahren am Abend meine 2-3 Joints zum Genuss und würde mich da dann auch nicht hinters Steuer sitzen! Aber jetzt zur Story,
Ich war am Freitag mit ein paar Freunden aus und haben gut gefeiert, mehrere joints und auch ein paar Nasen Kokain. (Das zweite kommt nur alle heiligen Zeiten mal vor) habe dann am Samstag auf meiner Haustüre einen Bescheid gehabt dass meine Geldtasche bei der Polizei abgegeben wurde. Habe aber das Auto auch am Samstag nicht bewegt da ich wirklich noch nicht fit war! Habe da am Abend aber noch meine „joints“ geraucht.
Bin dann am Sonntag so gegen 17.00 Uhr fit und „nüchtern“ (dachte ich zumindest) zur Polizei um meine Geldtasche abzuholen. Doch dann die böse Überraschung da sie ein leeres baggie (allerdings wurden dort Rückstände von Cannabis festgestellt) musste ich eine Urinprobe abgeben daraufhin zum Amtsarzt und FS. Sofort abgeben...
rauche jetzt seit 5 Wochen nichts mehr habe auch gestern meinen Schein wieder bekommen und muss aber am 11november nochmals zum Amtsarzt. Habe jetzt hin und wieder einen cbd. Joint geraucht Dach ich mir mit dem schlafen sehr schwer getan habe, und es auch gegen mein Zittern „tremor“ hilft. Nun haben mir mehrere Leute gesagt dass das absolut falsch ist da das meine thc cooh Werte weiter steigen lasse... stimmt das?
Und wie gesagt habe zwar meinen Schein wieder Trau mich aber trotzdem nicht so wirklich Auto fahren da mir die Polizistin mehrmals „gedroht“ hat dass sie mich nun genau im Auge behält und bei einem zweitvergehen das dann nicht mehr so „gut“ ausgehen wird....
danke für ihre Hilfe!!
Gruß Martin
Bukem: (Mittwoch, 14 Oktober 2020 13:38)
@Martin: ganz kurz für mein Verständnis, Sie sind mit dem Auto selbst zur Polizei gefahren? Wurden Sie zu einem Btm Konsum befragt und was genau haben Sie geantwortet? Haben Sie einen Cannabis Konsum eingeräumt? Wenn ja, was haben Sie der Polizei gesagt, wann der erfolgt ist? Haben Sie gesagt, dass Sie häufiger konsumieren?
Den Kokain Konsum haben Sie aber nicht erwähnt?
Bitte unbedingt rückmelden
Martin (Mittwoch, 14 Oktober 2020 15:01)
Hallo Herr Bukem, danke erstmals für die schnelle Rückmeldung!
Also ja ich bin selber zur Polizei gefahren da ich bei Gott nicht mit so etwas gerechnet habe!
Wie gesagt habe mich zu 100% fit gefühlt!
Wurde auch ein bisschen reingelegt, da die Polizistin erst nur über den Bestand der Geldtasche geredet hat und dann kurz einwarf wo ich denn geparkt habe da eine Streife gerade zurück kommt und ich vl. auf ihrem Parkplatz stehe... erst danach kam sie mit dem leeren baggie. Als ich abstritt, dass das von mir sei und ja auch immerhin Geld fehlte, kam sie kurzerhand mit einem fahrtauglichkeits Test da ich ja mit dem Auto hier bin. Nach der Urinprobe legte sie mir den Test vor die Augen und sage positiv auf Kokain&Thc.
Daraufhin sagte ich dass ich vl. am Freitag einen joint mitgeraucht habe und wegen dem kokain stellte ich mich weiterhin dumm....
daraufhin ist der Amtsarzt gekommen hat recht viele Tests gemacht unter anderem auch Urin und Blut für die BH.
Daraufhin wurde mir direkt der Schein entzogen und ich musste erst mal drei Wochen warten, habe aber bis heute noch keine Testergebnisse mitgeteilt bekommen! Ich habe am nächsten Tag auch einen Anwalt eingeschaltet der sicherlich der falsche für den Job war (da er mir so ziemlich das Gegenteil von dem geraten hat was ich so in ihrem Forum mittlerweile gelesen habe) die Beschuldigten Befragung war dann erst zwei Wochen später wo ich auch zugegeben habe, dass ich, wenn ein joint die Runde geht auch regelmäßig mitrauche aber das kokain zum ersten Mal probierte. (Das war unter anderem das was mir mein Anwalt geraten hat)
Wie gesagt mittlerweile habe ich mich voll und ganz damit abgefunden, dass ich nicht mehr kiffen kann, allerdings tut mir das gelegentliche Rauchen von einem legal gekauften cbd Gras recht gut und ja darauf will ich eig. Nicht unbedingt verzichten da es ja auch keine Einwirkung auf das Fahrverhalten mit sich bringen sollte, vor allem wenn es nicht täglich und wenn dann auch nur am Abend.
Hoffe du kannst mir da ein bisschen Licht in die Sache bringen!
Danke nochmals und finde das wirklich super wie ihr das hier betreibt!!!
Gruß Martin
Swen (Donnerstag, 15 Oktober 2020 19:49)
Hallo ich habe mal eine ganz sporadisch Frage die sicherlich man ambesten nur ihres gleichen stellen kann.
Es geht darum das cbd blüten mit 12% cbd und 0,2 thc Verkauft werden wenn man diese Blüten wie angegeben nun weiter verarbeitet und aus 100 gramm 10 ml Öl macht hat dieses ja einen Gehalt von 2 % thc ( es gibt auch cbd Öle zu kaufen) jetzt nehmen wir an ich nehme dieses ein und habe wie bei der einzigen Studie die ich dazu fand Werte von 0.5 aktiven und bis zu 40ng/ml thc cooh konsumiere ich also das Öl dauerhaft jeden Tag reicht die halbwerts Zeit von 6 Tagen ja nicht auch um dieses komplett abzubauen so würde sich der Wert ja immer weiter steigern und man auf Werte kommen die auf gelegentlichen Cannabis Konsum deuten obwohl ich nicht bewusst thc zu mir genommen habe sonder nur legales cbd was meines Erachtens ja verbessern sie mich wenn ich falsch liege offizel keinen Einfluss auf die fahreignung hat
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 15 Oktober 2020 20:56)
@Martin:
Wenn ein Anwalt einem Mandaten dazu rät, den Konsum harter Drogen gegenüber der Polizei einfach mal so einzuräumen, dann ist das ein grober und unverzeihlicher Beratungsfehler.
Der Führerschein wird ein Jahr weg sein. Abstinenzprogramm und Verkehrspsychologe und irgendwann MPU sind jetzt angesagt. Dazu noch ein Strafverfahren wegen Besitzes von BtM (wird aus dem Konsum abgeleitet).
Was den Konsum von CBD Cannabis angeht: Das können Sie sich abschminken. Wenn Sie den Führerschein in 1 Jahr wiederhaben wollen, können Sie sich alle Drogen bis auf Alkohol und Zigaretten klemmen.
So sieht es aus. Melden Sie sich per Mail, wenn ich Ihnen helfen soll. Ich schlage hier gerade die Hände über dem Kopf zusammen....Vorher habe ich mir 3 x mit der flachen Hand vor die Stirn gehauen ob der Beratung Ihres Anwalts.
@Swen:
Die Analytik ist heute so fein, dass 1,0 ng/ml THC auch bei solchen Dingen nicht eben unwahrscheinlich sind. Lassen Sie das.
Travol (Donnerstag, 15 Oktober 2020 22:35)
Hallo allerseits. Ich habe eine Frage: das letzte Mal als ich cannabis verkostet habe war der 8.6.2020. Ich habe nun in einer Woche einen amtsärztlichen Termin. Davor habe ich gelegentlich kann man sagen cannabis geraucht. Mir wird Blut abgenommen (über Urin bin ich mir unsicher). Die Frage ist, würde man in meinem Fall (test weil öffentlicher Dienst) der thc Gehalt im blut und/oder im Urin nachweisbar sein.
Gewicht 93 kg(Habe nicht abgenommen)
1.84cm groß männlich
Travol (Donnerstag, 15 Oktober 2020 22:51)
Gehört zum vorigen Betrag:
Mit dem Wort "davor" meine ich die Zeit vor dem 8.6.2020 (nur um etwas Klarheit zu verschaffen, falls es für Verwirrung sorgen sollte).
Und vor dem 8.6.2020 habe ich wie oben bereits beschrieben gelegentlich was geraucht(aber keinesfalls täglich)
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 15 Oktober 2020)
Ich denke, dass das Urin wieder sauber ist. Haare könnte ein Problem sein. Amtsarzt warum? Wegen Verbeamtung?
Travol (Donnerstag, 15 Oktober 2020 23:15)
Jap handelt sich um eine Verbeamtung auf Widerruf. Und Blutwerte wären auch sauber oder???
Mir ist halt durch all die Foren etc. Unklar ob es in Urin oder im blut länger nachweisbar bleibt. Würde mich über eine Antwort freuen Herr Schüller.
Vielen Dank für die sehr rasche Antwort zu so später Stunde
Bukem (Freitag, 16 Oktober 2020 10:40)
@Travol: zum Nachlesen
http://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/nachweiszeiten-von-cannabis-thc-im-urin-und-blut/
Im Blut ist das aktive THC nur kurz nachweisbar. Das Abbauprodukt THC COOH ist im Haar bzw Urin je nach Konsumverhalten und Menge, Wirkstoffgehalt, Häufigkeit und Dauer des Konsums ca bis zu drei Monate nachweisbar. Je doller, desto länger.
Wenn Sie vor über drei Monaten zuletzt und davor eben nur gelegentlich konsumiert haben, spricht doch viel für keine Nachweisbarkeit.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 16 Oktober 2020 16:48)
Es gibt keine aktuellen Studien zu der Frage, wie lange das nachweisbar ist, sorry.
Denke auch, dass eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass das Urin sauber ist. Aber wenn Ihnen der Job so wichtig ist: Warum gefährden Sie dann Ihre wirtschaftliche Existenz wegen ein paar Tüten? Das ist eine sehr fragliche Gewichtung der Prioritäten...
Travol (Freitag, 16 Oktober 2020 20:38)
Ja da haben Sie recht. Ich werde es auch unterbinden, wie in den letzten Monaten bereits getan.
War leider aus meiner eigenen Dummheit heraus. Aus Fehlern lernt man erst :/
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 Oktober 2020 14:12)
"Dummheit" ist eine Relativierung Ihrer Unreife. Sie sollten sich selbst gegenüber ehrlicher sein.
Mellie (Mittwoch, 21 Oktober 2020 14:15)
Hallo, ich bin seit 12 Wochen komplett vom thc weg... Hab definitiv nichts mehr konsumiert. Ich war in der psychiatrischen Tagesklinik wo mein thc cooh sichtbar wöchentlich weniger wurde. Anfang August hatte ich einen Wert von 3600 und 6 Wochen später nur noch 338. Das ist 4 Wochen her... Ich mache jetzt jede Woche einen thc test aus der Apotheke. Da ich wieder Autofahren muß zwecks Arbeit... Aber der test wird nicht negativ. Sprich es ist wohl immer noch was nachzuweisen. Mach ich iwas falsch?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 Oktober 2020 23:11)
Sie hatten einen THC COOH Wert von 3600 ng/ml? Können Sie mir die Analyse mal hochladen per Mail?
Beyaz (Sonntag, 01 November 2020 23:22)
Hallo !
Ich habe eine Frage.
Und zwar habe ich letztes Jahr meinen Führerschein wieder bekommen und im Juni habe ich bis Oktober täglich geraucht ( nur noch Fahrrad gefahren ) im Oktober eine Woche aufgehört und dannach 4 Tage geraucht. Seitdem habe ich nicht geraucht jetz seit 14 Tagen. Ich mache zuhause eine Urinprobe und es zeigt immer noch positiv !
Meine Frage da ich damals wegen Cannabis eine Mpu abgelegt habe, gilt dann für mich auch die gleichen Werte mit unter 1 ng aktiver thc ? Und wenn wo ist die Grenze bei thcooh?
Habe ich immer noch ( nach 14 Tagen ) einen aktiven Wert über 1 ng ?
Bin etwas verzweifelt über die Rechtslage
Danke im Voraus
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 01 November 2020 23:31)
@Beyaz
Der Urintest reagiert auf THC COOH. Wenn Sie eine Cannabis MPU hatten und Sie werden angehalten und es wird THC und THC COOH gemessen, dann hängt das weitere Verfahren auch und gerade davon ab, mit welchem Ergebnis die MPU damals endete. Stand da, dass Sie keine Drogen mehr nehmen werden oder stand da, dass Sie künftig Konsum und Fahren trennen?
Brauche mal das Ergebnis der MPU. Steht auf der letzten Seite der MPU ganz unten...
Beyaz (Montag, 02 November 2020 22:09)
Ich habe die mpu teilweise bestanden da noch Zweifel gab, musste ich an einem Kurs teilnehmen damit die mpu als bestanden gilt.
So steht’s:
Bei Herrn byaz zeigt zwar einige positive Ansätze einer cerhaltendveränderung, eine zur rückfallvermeidunh ausreichende Selbstkritischen Auseinandersetzung mit der eigenen drogengeschichte steht jedoch noch aus, da Herr beyaz nicht nicht zu einer realistischen Einschätzung des eigenen Verhaltens gelangt ist. Hier ist die unrealistisch niedrige Nennung der du kelziffer zu nennen dioeir die Verneinung jeder rückfallgefahr. Daher gibt es aktuell zu wenige Hinweise auf dad vorliefen einer genügend tiefgehende Problem Auseinandersetzung, die jedoch für Herrn beyaz erlernbar ist. Durch die Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Fahrzeug und ist eine langfristige Verhaltensänderung wahrscheinlich, da sich Herr beyaz ausreichend Kooperativ und änferungsmotiviert zeigte.
Somit sind die Voraussetzungen für ein Kurserfolg gegeben.
Da steht auf den letzten Absätzen
Beyaz (Montag, 02 November 2020 22:14)
Ups war die vorletzte Seite :(
Es ist derzeit zu erwarten dass Herr beyaz zukünftig ein kfz unter dem cannabis Einfluss führen wird.
Allerdings besteht bei der Art der Einstellung Mängel die begründete Aussicht diese durch Teilnahme an den Kurs nach Paragraph 70 der Fahrerlaubnisverordnung zu beheben. Wir schlagen daher vor Herrn beyaz auf diese Möglichkeit der Korrektur seine fehlhaltung hinzuweisen.
Als Folge unkontrollierten cannabiskonsums liegen jedoch keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere führen von kfz in Frage stellen.
So dad war die letzte Seite
Beyaz (Montag, 02 November 2020 22:16)
Dannach habe ich diesen genannten Kurs gemacht und habe mein Führerschein direkt bekommen
Bukem (Dienstag, 03 November 2020 12:09)
@Beyaz: solche psychologischen Wertungen entbehren oft jeder objektiven Grundlage.
Was Herr Schüller vermutlich tatsächlich meinte, ist, dass Sie die kompletten Schreiben eingescannt per obiger Mail an ihn schicken sollten.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 03 November 2020 17:24)
Wenn THC COOH in Ihrem Blut gemessen wird im Rahmen einer Kontrolle, wird wieder eine MPU angeordnet. Warum lassen Sie die Kifferei nicht einfach sein? Noch nicht genug Ärger gehabt?
Beyaz (Dienstag, 03 November 2020 19:23)
Warum ich es nicht lasse ? Weil ich es machen will ! Natürlich trenne ich fahren von Drogen aber es kann doch nicht sein, dass ich komplett darauf verzichten muss ?
Also wie ich das verstehe darf mit nichts nachgewiesen werden ist das richtig ?
Ist es schlauer urintest abzulehnen da aus dem Blut schneller raus ist als im Urin oder umgekehrt ?
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 03 November 2020 19:29)
Wenn in Ihrem Blut auch nur Spuren von THC COOH nachgewiesen werden, wird die Führerscheinstelle eine erneute MPU anordnen. Dann werden vermutlich 1 Jahr Abstinenz fällig. Früher oder später werden Sie also wieder Ärger kriegen. Zeitfrage. Sie können den Konsum also einstellen und Autofahren und weiter konsumieren und auf das Autofahren verzichten. Was Sie wollen ist fahrerlaubnisrechtlich ohne Belang. Richtig: Es darf weder THC noch THC COOH nachgewiesen werden. Wenn Sie also paar Tüten konsumiert haben, sollten Sie das Auto erstmal einen Monat stehen lassen. Sie müssen auf gar nichts verzichten. Kann Ihnen ja keiner den Konsum verbieten. Aber verwaltungsrechtlich werden Sie SEHR schnell wieder SEHR große Probleme kriegen, wenn auch nur ein Hauch THC COOH bei Ihnen gefunden wird.
Beyaz (Dienstag, 03 November 2020 20:37)
Ja dad ist echt blöd gelaufen damals meine Werte waren zwar sehr niedrig aber dummerweise mündlich gesagt, dass ich vor einigen Tagen geraucht habe. Hätte ich mal diese Seite vorher gefunden :)
Danke für die Infos.
Eine kurze Frage noch, wenn bei mir ( nicht im Straßenverkehr ) also zu Fuß oder zuhause wie auch immer gras gefunden wird. Muss ich dann zur mpu?
Der Kackefarmer (Montag, 09 November 2020 21:01)
Moin,
habe vor kurzem so richtig ins Klo gegriffen und versuche seit Tagen eine gewisse Klarheit in den Zusammenhang zu bekommen. Hier einmal zum Sachverhalt: Ich wurde vor einiger Zeit bei einer sog. Drogenfahrt mit 7,5 ng/ml THC und 58 ng/ml THC-Cooh im Blut getestet. In Zuge dessen befinde ich mich seit Anfang August in einem Abstinenz-Kontroll Programm, vor dem ersten Urintest habe ich ca. 2 Monate (Mitte Juni) nicht konsumiert davor aber nach wie vor regelmäßig, d.h. hatte einen vergleichsweise hohen THC-Cooh Einstiegswert vor der Abstinenz Zeit.
Nun zu meiner Nuggetsuche im Porzellan, vor einer Woche war ich im Zusammenhang mit Alkohol so geistesabwesend einen halben Joint mit geraucht zu haben. Heißt hier ein einmaliger Konsum (niedriger THC-Cooh Einstiegswert vor der erneuten Abstinenz), seitdem trinke ich täglich extrem viel Wasser fahre meine Zink und Vitamin Aufnahme hoch und mache Recht viel Sport um meinen Stoffwechsel anzuregen. Mit dem Ziel so viel wie möglich THC-Cooh aus meinem Organismus auszuspülen. Ein nächster Urintest findet mit großer Wahrscheinlichkeit 2-3 Wochen statt, den Sport werde ich ca. eine Woche davor einstellen. Besteht eine Chance meinen allg. Cannabinoid Wert im Blut auf 0-5ng/ml herunter zu bekommen? Wie könnte ich bei einem solch nachgewiesenen Wert argumentieren gibt es da Handlungsspielraum? Der 'Cut-Off' Wert ist im CEDIA-Verfahren bei 10ng/ml angesetzt, wobei mir bewusst ist das auch niedrigere Werte zum Ausschlag der Testes führen.
Das Ausmaß der Dummheit meiner Situation ist mir mehr als bewusst, ich hoffe auf realistische Einschätzung ihrerseits.
Danke im voraus Gruß der Kackefarmer.
Bukem: (Dienstag, 10 November 2020 10:00)
@kackefarmer: wie oft haben Sie denn da dran gezogen?
Und wie intensiv haben Sie bis Juni konsumiert? Eigentlich kommt mir schon die Spanne Juni bis August zu kurz vor. Wann war denn der damalige Verstoß?
Auch bei ambitioniertem Konsumverhalten sollte THC COOH bis zu drei Monate nachweisbar sein.
Wenn Sie jetzt wirklich abstinent waren, könnte THC COOH sehr viel kürzer nachweisbar sein.
Hier wird aber sogar Herr Schüller wohl nur spekulieren können. Jeder Mensch hat einen unterschiedlich schnellen Stoffwechsel.
Erschwerend kommt hinzu, dass wichtige weitere Faktoren wie Wirkstoffgehalt, Menge, Häufigkeit Ihres Konsums , also hier wieviel Züge, unklar sind.
Wenn Sie Hilfe brauchen, bitte per obiger Mail an Herrn Schüller wenden
Enrico (Sonntag, 15 November 2020 23:25)
Hallo Herr Schüller,
ich hätte eine Frage bezüglich THC und THC-COOH.
Ich habe vor jetzt genau 31 Tagen das letzte mal Cannabis konsumiert und habe Angst um meinen Führerschein bekommen. War ca. 6 Jahre lang dauerkosument und habe ca. 1-2 Gramm täglich konsumiert. Jetzt seit 31 Tagen habe ich absolut gar nichts mehr zu mir genommen jedoch 8kg abgenommen. Zudem Teste ich gerade wöchentlich den THC-COOH Wert mit Schnelltests(50ng Cut-Off) der positiv ausfällt. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich um meinen Führerschein bangen muss wenn ich wieder ins Auto steige? LG
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 16 November 2020 10:57)
@Enrico:
Der aktive THC Wert und auch der THC COOH Wert dürften soweit runter sein, dass es dem Grunde nach mit dem Fahren gehen könnte. Wenn Sie vorher aber starker Konsument waren und jetzt noch Diät machen, könnte es durch Rückdiffussion von THC aus dem Körperfett in die Blutbahn aber Probleme geben. Halte das aber nicht für sonderlich wahrscheinlich. Wie sieht es denn gerade aus in Sachen Diät.
Davon mal ab:
Dass Sie den Konsum eingestellt haben: Klasse, das schafft nicht jeder, bleiben Sie sauber, das kann ich nur empfehlen.
Auch was die 8 KG angeht: Das ist sehr respektabel, Chapeau!
Enrico (Montag, 16 November 2020 13:46)
Hallo Herr Schüller, vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Diät halte ich eigentlich keine. Denke ich habe die 8kg abgenommen grundbedingt durch den Ausfall der „Fress-Flashs“ die ich abundzu hatte. Ich habe eine sehr sportliche Statur da ich regelmäßiger Fitnessgänger war(war weil die Fitnesstudios zugemacht haben). Laufe jetzt regelmäßig und habe eine geringere Kalorienzufuhr. Leide seit dem ich clean bin unter appetitlosigkeit. Danke für Ihre Unterstützung und bleiben Sie Gesund. Zuvorkommende Menschen wie Sie braucht man heutzutage !
Der Kackefarmer (Donnerstag, 19 November 2020 11:31)
@Bukem
Moin Herr Schüller, Moin Bukem
Soweit ich erinnere sind es zwischen 20 und 30 kleinen Zügen gewesen bei einer geschätzten Menge von 0,2g (nur mein Teil des Joints) der Wirkstoffgehalt wird um und bei 20% gelegen haben.
Der damalige Verstoß war bereits im März, da ich aber nicht wirklich sicher war ob und wann die Auflage einer MPU folgen würde hatte ich meine Konsum auf durchschnittlich 3-4 Mal die Woche reduziert. Ab welchem THC-COOH Wert kann man ihrer Erfahrung von einem unwissentlichen Passivkonsum sprechen wenn ich zum Beispiel auf einer Fete durch die Anwesenheit von viel Zigarettenrauch, die Tatsache daß jemand in meiner näheren Umgebung Cannabis konsumierte spät oder garnicht registriert habe?
Bitte entschuldigen Sie die unwahrscheinlich spezifische Fragestellung...
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 19 November 2020 20:56)
@K Farmer:
Passivkonsum ist Konsum. Damit kommen Sie nicht durch.
Indes:
Wenn es nur wenig Cannabis war, dann bestehen gute Chancen, dass es wieder raus ist.
Den Bullshit Acadamy Award für diesen Monat haben Sie zwar noch nicht gewonnen (habe noch andere Kandidaten), aber im Rennen sind Sie auf jeden Fall. Schon mal überlegt, warum das Zeug so wichtig ist, dass Sie selbst unter behördlichen Feuer nicht ein Zeit lang darauf verzichten können?
"Geistesabwesend" ist eine Verniedlichung sich selbst gegenüber. Es gibt ein klares Wort dafür, dass Personen benutzen, die ganz ehrlich zu sich sein können (davon gibt es nur sehr wenige. Die Voraussetzungen, um sich ehrlich sein zu können, ist das Erkennen der eigenen inneren Prozesse. Und dafür braucht es Klarheit. Und Drogen schaffen das Gegenteil davon). Aber wir waren bei dem anderen Wort. Das klare Wort heißt "Sucht". Sie können die Finger nicht davon lassen. Und Sie werden nach der Begutachtung (so sie denn gut ausgeht) bald wieder Stress haben, da Sie in alte Verhaltensmuster zurückfallen werden. Und Sie werden sich selber wieder in die Tasche lügen mit temporärer Geistesabwesenheit. Nein. Sie waren nicht geistesabwesend. Der Geist wollte was und hat es sich genommen. Sie haben Ihren Geist, Ihre Anhaftung, Ihre Gier nicht unter Kontrolle. Das ist ein Übungsfeld. Nicht schlimm, dass es nicht geklappt hat dieses mal. Weiter probieren. Aber ehrlich zu sich sein. "Ja, ich bin ein Esel. Und ja: Ich werde es solange probieren, bis es klappt". Das ist der Weg der coolen Leute: Einfach weiterprobieren. Und man muss lernen, über die eigenen Lebenslügen lachen zu können. Und die haben Sie. Und ich auch und jeder von uns....
Sandro (Montag, 23 November 2020 15:04)
Sehr geehrter Herr Schüller,
kurze Erläuterung meiner Situation:
Ich wurde am 25.07. angehalten und musste einen Drogentest mit anschließender Blutabnahme durchführen. Ergebnis war positiv auf THC:
Aktiv lag bei 1,1 ng/ml und Carbonsäure bei 9,4 ng/ml
Jetzt habe ich einen Brief bzgl. eines ärztlichen Gutachtens bekommen, welches ich innerhalb der nächsten 3 Monate nachweisen muss. Ich habe seit dem nicht mehr geraucht. Ein mal an einem Liquid-Verdampfer 4 Züge mit synthetischen Cannabidiol vor ca. 10 Tagen.
Mein RA hat mich zu einer MPU-Beraterin geschickt, welche mir sagte ich soll schon mal mit dem Abstineznachweis für 6 Monate (Urinprobe) beginnen, um später meine Abstinenz nachweisen zu können. Habe ich jetzt auch getan, wurde aber noch nicht einbestellt.
Ist es für mich nun möglich alle Nachweise zu bestehen? Ich möchte zudem aktuell abnehmen und habe mit einer Diät angefangen. Die Speicherung von THC in Fettzellen und die damit verbundene Freisetzung lässt mich zweifeln. Können Sie mir hierzu einen Rat geben, ob es sinnvoll ist aktuell mit der Diät zu starten oder lieber auszusetzen bis alle Urinproben genommen wurde.
Vielen Dank und viele Grüße
Sandro
Sandro (Montag, 23 November 2020 15:12)
Ergänzend wollte ich noch sagen, dass mein Konsum vorher regelmäßig war, aber in geringen Mengen (1,5 - 2 Gramm je Woche) und durch eine Shisha geraucht wurde. Ich bin mir nicht sicher, ob dies etwas zur Sache tut.
Vor der besagten Fahrt habe ich nicht aktiv geraucht, sondern der Konsum war etwa 20-21 h her.
Im übrigen war ein Urintest (20 ng/ml) gestern negativ, wenn auch die zweite Linie sehr schwach zu sehen war.
Habe natürlich sonst nichts mehr angerührt nach der Autofahrt...
Sandro (Montag, 23 November 2020 17:01)
Weitere Ergänzung.. Ich habe bereits zwischendrin bis zu 10 Kg verloren gehabt, aber wieder 3 KG drauf... Bin grundsätzlich weiterhin am Sport machen und hab eigentlich immer durchgehend Sport gemacht.
Ich entschuldige mich für die lange und ausführliche Schilderung.. Im übrigen möchte ich noch Kompliment hier lassen. Es ist wirklich toll was Sie leisten und in welchem Umfang. Vielen Dank für die Aufklärung.
Nochmals vielen Dank und viele Grüße
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 23 November 2020 20:56)
Wenn das Urin sauber ist, dann man mit der Argumentation Erstkonsum 3-4 Stunden vor der Blutkontrolle bestehen. Kein Alkohol dazu getrunken.
Ich möchte Ihrem Anwalt ungern in sein Verfahren reinreden. Sein Hinweis auf das Screeningprogramm ist richtig. Ich hätte zudem noch eine pro aktive Verkehrstherapie bestanden.
Zudem darf ich anmerken: Wenn Sie schon im Verkehr erwischt worden sind und trotzdem weiter Cannabinoide konsumieren, sind Sie entweder leichtsinnig oder naiv oder schlecht beraten. Oder Sie sind ein Draufgänger und mögen es spannend.
Sandro (Montag, 23 November 2020 21:33)
Vielen Dank Herr Schüller! Ich überlege nun noch mal mit meiner Beraterin zu sprechen, um eine verkehrstherapie zu starten.
Denken Sie ich sollte auf eine Diät verzichten, um kein Risiko einzugehen bzgl. meiner Urinproben?
Ich gebe Ihnen absolut recht und muss sagen, dass ich extrem naiv bzw. zunächst ahnungslos war. Trotzdem ziemlich leichtsinnig.
Vielen Dank noch mal.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 24 November 2020 08:59)
Was ist das für eine "Beraterin"? Berater ist in der Regel ein anderes Wort für "nicht hinreichend qualifiziert". Schicken Sie mir mal bitte einen Link der Webseite der Dame, danke.
Lommi (Freitag, 04 Dezember 2020 23:14)
Nabend.
Ich habe diesen Monat (Dezember) meine mpu.
Ich wurde am 7.1.2017 mit thc angehalten.
Aktiv wert lag bei 4,1 ng/ml und beim abbauwert um die 82 ng/ml.
Das bedeutet ich war gelegentlicher Kiffer zu dem Zeitpunkt.
Meine Frage, wie lange kann das bei diesem Wert her sein als ich vor dem anhalten geraucht habe?
Ich weiss es nicht mehr und bräuchte eine ungefähre Zeit für die mpu um sagen zu können das ich zb drei Std vorher ein geraucht habe um bei diesem Wert zu landen.
Danke schon mal �
Bukem (Sonntag, 06 Dezember 2020 09:37)
@Lommi: wir dürfen Ihnen nicht einfach was vordiktieren, was für Sie für günstig wäre.
Wir haben hier sehr zielführende Artikel zu den relevanten Themen wie Nachweiszeit von THC und THC COOH und zu der Sechs Stunden Regel.
Die sollten Sie dringend am besten vor der MPU gelesen haben und, mit allem Verlaub, es wirkt deutlich so, als Wenn Sie ganz erheblich Beratungsbedarf hätten.
Sie sollten dringend zur Vorbereitung der MPU Herrn Schüller kontaktieren. Ihre Erfolgsaussichten steigen hier spürbar. Leider drohen in der MPU viele Fallen im psychologischen Gespräch.kann man alles vermeiden.
Kontakt Mail steht oben auf der Homepage
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 06 Dezember 2020 17:06)
@Lommi:
Mit diesem Wert können Sie wissenschaftlich betrachtet ohne weiteres auch Einmalkonsument gewesen sein. Und das kann und muss man der Gutachterstelle notfalls mit Druck eintrichtern.
Beyaz (Montag, 07 Dezember 2020 18:13)
Hallo guten Abend !
Ich habe für knapp zwei Jahren meine mpu wegen Cannabis bestanden.
Meine Frage ist: kann ich trotzdem
Cannabis konsumieren und nach ca. 5 Tagen fahren ?? So wie ich es hier lese ist nur der aktive thc über 1,0 strafbar ?! Gilt das auch für mich ?? Weil mein Anwalt meinte zu mir ich muss alles null Komma null haben sprich thcooc auch null. Stimmt das ? Habe jetzt zwei Tage konsumiert und wollte nach 6-7 Tage wieder fahren.
Danke im Voraus
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 08 Dezember 2020 13:22)
@Beyaz:
Schreiben Sie mir mal das Ergebnis der MPU. Positiv ist klar. Aber was stand da als Ergebnis genau auf der letzten Seite, bitte?
Stand da, dass Sie künftig trennen werden zwischen Konsum und Fahren oder stand da, dass Sie keine BtM mehr nehmen und künftig abstinent leben werden ?
Lommi (Dienstag, 08 Dezember 2020 16:22)
@Bukem
Danke für die Information.
Ich habe in meine führerschein akte reingeschaut und weiss die Zeiten, wann, wie spät usw.
Hatte auch mit meinem Kollegen Kontakt der damals von Anfang dabei war und mein letzter Konsum lag fast 5 Std her.
Da ich im sichheitsdienst in einer Unterkunft für Asylbewerber arbeite bleibt mir keine Zeit für einen mpu vorbereitung. Die vorbereitung mache ich mit verschiedenen Büchern die auch bei der Arbeit lese.
LG Lommi
Lommi (Dienstag, 08 Dezember 2020 16:27)
@Rechtsanwalt Schüller
Da haben sie recht, wissenschaftlich wäre ich bei einem einmal Konsumenten. Da es aber nicht so war und ich dieses so dem gutachter schilder, würde ich mich in wieder Sprüche verwickeln. Zu der jahres Zeit Ende 2016 anfang 2017 habe ich den Konsum drastisch gesenkt. Ich habe teilweise sogar in der Woche nur zwei drei Mal Cannabis konsumiert.
LG Lommi
Beyaz (Mittwoch, 09 Dezember 2020 18:25)
Da steht auf der letzten Seite
Es ist derzeit zu erwarten dass Herr beyaz zukünftig ein kfz unter dem cannabis Einfluss führen wird.
Allerdings besteht bei der Art der Einstellung Mängel die begründete Aussicht diese durch Teilnahme an den Kurs nach Paragraph 70 der Fahrerlaubnisverordnung zu beheben. Wir schlagen daher vor Herrn beyaz auf diese Möglichkeit der Korrektur seine fehlhaltung hinzuweisen.
Als Folge unkontrollierten cannabiskonsums liegen jedoch keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere führen von kfz in Frage stellen.
Dannach war ich bei dem Speed Kurs und habe seitdem meinen Führerschein wieder.
Bitte um Aufklärung da ja nichts von dem steht, was sie mich gefragt haben
Simba (Sonntag, 13 Dezember 2020)
Guten Abend Herr Schüller,
ich wurde am 22.7 angehalten musste ein Bluttest machen, das ergebnis lag bei 2,9 ng/ml, ich rauche seit knapp 40 Tagen nicht mehr, der THC schnelltest den ich zuhause probiert habe zeigt 2 streifen an (ein streifen heller als der andere, also trotzdem negativ) ich muss am 13.01.21 zur MPU also habe ich noch paar wochen zeit zum Termin, ich weiß nicht ob mir blut abgenommen wird oder Urin probe, meine frage ist nun, würde ich den Bluttest zu dem Zeitpunkt bestehen ? (falls Blut genommen wird)
danke schon mal im vorraus.
Simba
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 Dezember 2020 20:37)
@Beyaz:
Ich kann hier leider keine sichere Aussage treffen. Wenn Sie sicher gehen wollen, würde ich auf den Konsum von Cannabis verzichten. Ohne genauere Kenntnis der Akte und des Gutachtens kann ich dazu nichts sagen.
@Simba:
Wenn Sie zur MPU müssen, brauchen Sie idR 6 Monate Abstinenznachweise und den Nachweis einer abgeschlossenen Therapie beim Verkehrspsychologen.
Wenn Sie dies nicht vorlegen können, bestehen Sie die MPU nicht. Ganz sicher MPU oder nur ärztliches Gutachten? Ob die Anordnung der MPU rechtmäßig war, ist eine andere Frage....
Es wird auch kein Blut genommen. Es wird Urin und / oder Haare genommen. So wie sich das anhört, haben Sie keinen Plan, was da überhaupt auf Sie zukommt und wie Sie vorgehen sollen.
Simba (Dienstag, 15 Dezember 2020 07:52)
@Schüller
Auf dem Papier steht Fahreignungsbegutachtung, jedoch besitze ich noch mein Führerschein..das ist richtig ich habe auch kein plan was auf mich zukommt ich musste noch nie sowas machen, ich habe jetzt mit einem Verkehrspsychologe einen termin vereinbart.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 15 Dezember 2020 22:49)
Das ist gut. Aber auch sollte man sich um das Screeningprogramm kümmern. Und vielleicht sollte jemand schauen, ob die Anordnung der MPU überhaupt rechtmäßig war. Oder einfacher formuliert: Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie Hilfe brauchen, dann schreiben Sie mir gerne eine Mail.
Daniel (Samstag, 09 Januar 2021 18:08)
Hallo,folgendes:Kam in eine Verkehrskontrolle,Blutabnahme,Erstmalig konsumiert ca 0,5g Acht Tage vorher.Werden die Abbaustoffe finden?Liebe Grüsse
Bukem: (Sonntag, 10 Januar 2021 11:34)
@Daniel: zuletzt und einmalig acht Tage vorher konsumiert?
Wenn das so ist, ist der aktive ( das ist der mit dem 1,0 Richtwert für Ordnungswidrigkeiten) THC Wert wohl nicht mehr nachweisbar.
Das Abbauprodukt THC COOH ist trotzdem wohl nachweisbar, das ist aber bei einer Verkehrskontrolle regelmäßig unbeachtlich ( bei täglichem und starken Dauerkonsum wäre das anders)
Bitte hier dran halten: wenn Cannabis konsumiert wird, immer sicherheitshalber drei Tage warten, bevor gefahren wird. Dann ist ein Konsum zb einmal wöchentlich völlig unbedenklich.
Im Fall einer Kontrolle nie ggü der Polizei Angaben zum Konsumverhalten machen
Daniel (Sonntag, 10 Januar 2021 14:12)
Hallo Bukem!Danke für die Antwort.Das Problem ist habe 2016 eine MPU wegen Cannabis absolviert mit 12 Monatiger Abstinenz.Was kommt da jetzt wohl auf mich zu wenn die Abbaustoffe auffinden,eigentlich habe ich ja Konsum und Fährt getrennt aber die FSST wird das wohl nicht gern sehen.
Daniel (Sonntag, 10 Januar 2021 14:19)
*also seit damals komplett nix mehr geraucht und habe keine Angaben gemacht bei der Kontrolle.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 11 Januar 2021)
Wenn THC COOH gefunden wird, dann wird man Sie erneut begutachten wollen. Mindestens ärztliches Gutachten. Wenn die MPU damals mit dem Ergebnis endete, dass Sie künftig keine Drogen (also auch Cannabis) mehr konsumieren werden, dann haben Sie diese Einschätzung widerlegt und es wird wieder eine MPU angeordnet werden.
Kann aber gut sein, dass die Polizei das nicht weiterleitet, wenn kein aktiver THC Wert von mindestens 1,0 ng/ml gemessen wird. Wetten würde ich nicht drauf. Tricky die Sache.
Oder endete die MPU damals mit der Feststellung, dass Sie künftig trennen werden? Dann wären Sie fein raus!
Daniel (Dienstag, 12 Januar 2021 17:33)
Hallo Herr Schüller!Herr ****kann trotz der Hinweise auf Drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen.Es ist insbesondere nicht mehr zu erwarten das er ein Kfz unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen führen wird.Das steht auf der letzten Seite,also unter dem Einfluss.Was meinen Sie dazu?
Daniel (Dienstag, 12 Januar 2021 17:48)
Damals stand ich ja unter aktivem Einfluss(3,2ng),das dürfte diesmal nicht der Fall sein nach 8 tagen hoffe ich.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 12 Januar 2021 20:43)
Das klingt schon mal sehr gut. Da hier vermutlich nur THC COOH gefunden werden wird, würde ich mal davon ausgehen, dass das keine Probleme gibt. Der THC COOH Wert sollte dann natürlich nicht zwingend dreistellig sein, wovon ich nicht ausgehe bzw dies für Sie hoffe. Wäre aber nur bei täglichen Konsumenten der Fall.
Daniel (Mittwoch, 13 Januar 2021 15:15)
Die Werte können nicht so hoch sein wie gesagt 4 Jahre nix im System gehabt,ab der 1 ng Grenze ist es eine Ordnungswidrigkeit oder?Werde das Zeug nie mehr anlangen wirklich,ich hoffe das das gut ausgeht,bin wirklich auf die FE angewiesen.
Daniel (Mittwoch, 13 Januar 2021 15:26)
Hoffentlich bricht mir dann nicht das ich täglich Sport gemacht habe das Genick weil es sich ja in den Fettzellen absetzt.Ansonsten kann ich wohl nur beten.Liebe Grüsse
Bukem (Mittwoch, 13 Januar 2021 16:29)
@Daniel: nach acht Tagen wird kein aktives THC ( nur da gilt der 1,0 ng Wert) nachweisbar sein. Will nicht drauf wetten, aber wird schon.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Januar 2021 08:43)
Daniel:
Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, würde ich auf jeden Fall für Abstinenznachweise sorgen. Auch wenn das Risiko hier überschaubar ist. Lassen Sie sich zumindest die Haare wachsen. Am besten wären indes Urinscreenings. Müssen Sie entscheiden. Ich würde das beim kleinsten Risiko machen.
Daniel (Freitag, 15 Januar 2021 09:37)
Am Tag der Blutabnahme ging ich direkt anschließend in die Apotheke Urinschnelltest gemacht der war Negativ und im Urin ist es ja länger nachweisbar soweit ich weiss.Muss jetzt erst mal die Werte abwarten.
Daniel (Freitag, 15 Januar 2021 11:27)
Wenn der aktive Wert unter 1ng liegt habe ich dann Trennvermögen bewiesen?Das muss die Fsst mir ja nachweisen oder gelegentlicher Konsum
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Januar 2021 12:10)
Wenn der Wert unter 1 liegt, haben Sie getrennt, richtig.
Wie gesagt: Wenn der Führerschein wichtig ist, rate ich zu einem Urinscreeningprogramm (TüV/AVUS/Dekra oder PIMA). Wollen Sie im Zweifelsfall der Behörde erzählen, dass Ihr Pisstests sauber waren? Das wird vermutlich für Gelächter sorgen. Wenn der Führerschein wichtig ist, haben Sie keine Zeit für Abwarten bis die Ergebnisse da sind. Gut. Sie können das natürlich so machen, wie Sie das für richtig halten. Viel Glück.
Daniel (Sonntag, 17 Januar 2021 12:24)
Ja ich lass mir die Haare wachsen als Absicherung. Eine Frage noch:Wenn diesmal kein aktives THC gefunden wird kann man dann darauf zurückgreifen das beim ersten Vergehen die aktive THC Grenze überschritten wurde und deshalb kein Trennvermögen vorliegen kann?Oder kommt es nur auf die jetzigen Werte an?Danke
Daniel (Dienstag, 19 Januar 2021 14:36)
Hab ich den überhaupt eine Chance das wenn der Abbauwert nicht so hoch ist und der aktive nicht über 1 ng die Fahrerlaubnis zu behalten?Ein Anwalt kann da auch nicht viel ausrichten oder?
Bukem: (Dienstag, 19 Januar 2021 18:59)
@Daniel: ich glaube hier im Forum ist alles schon ausgiebig erzählt.
Wenn Sie das trotzdem weiter so verunsichert, kann ich Ihnen Herrn Schüller gerne zb per telefonischer Beratung Ihre Sorgen nehmen.
Wenden Sie sich dazu gerne per obiger Kontakt Mail an ihn
Kristina (Donnerstag, 21 Januar 2021 18:08)
Hallo zusammen,
da alle ihre Fragen stellen, möchte auch ich meine jetzt loswerden.
Ich hatte am Dienstag einen Verkehrsunfall, in meinem Auto wurde Tavor gefunden und beschlagnahmt (habe ein Rezept dafür, weil ich die zur Sicherheit immer dabei haben möchte, wenn ich eine Panikattacke habe). Die Polizei hat mich verdächtigt unter Drogen oder Medikamenteneinfluss gestanden zu haben, deswegen wurde im Krankenhaus dann Blut entnommen. Ich habe am Freitag davor THC geraucht, weil ich mal runterkommen wollte - höchstens 1gr. Habe danach das Auto, das komplette Wochenende in der Garage stehen lassen und nicht angerührt.
Meine Frage ist jetzt, mit was muss ich rechnen? Wird mir der Führerschein entzogen?
Vielen Dank für die Antwort schonmal!
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 21 Januar 2021 22:40)
@Kristina:
Der weitere Verlauf hängt davon ab, ob der THC Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt . Und davon, wie wichtig die Fahrerlaubnis für Sie ist. Wenn der THC Wert 1,0 ng/ml beträgt, könnte es auf § 316 StGB hinauslaufen wegen des Unfalls. Sonst auf § 24 a StVG. Oder auf gar nichts, wenn der Wert von 1,0 ng/ml THC nicht erreicht wird.
Rikki (Freitag, 22 Januar 2021 08:04)
Hallo Herr Schüller, Hallo Bukem,
Erst einmal ein Herzliches Dankeschön für diese Informative Seite und für den Zeitaufwand den Sie hier mit der Beantwortung aller Fragen betreiben. Das meiste konnte ich hier schon entnehmen :)
Eine Frage bleibt für mich noch offen:
Sind die Thc cooh Werte vom Urintest und Bluttest gleich hoch? Ich meine wenn ich in der Apotheke z.B. einen Urintest 50ng Cut Off mache und der negativ ist, kann man dann sicher sein dass beim Bluttest der Wert auch unter 50ng ist? Oder geht es im Blut sogar schneller? Hatte das so verstanden, dass es im Urin wesentlich länger nachzuweisen ist als im Blut.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 22 Januar 2021 20:14)
Das kann ich Ihnen nicht sicher beantworten. Ich glaube nicht, dass der Wert immer Deckungsgleich ist. Kenne aber auch keine Fälle, wo gleichzeitig Urin und Blut abgenommen und dann analysiert wurde. Aber ich weiß nicht ganz, worauf Sie hinauswollen. Die Schnelltests sind sehr viel ungenauer als der Bluttest. Das ist logisch. Aber warum ist der THC COOH Wert für Sie gerade wichtig?
Rikki (Samstag, 23 Januar 2021 07:59)
@Rechtsanwalt Schüller:
Hintergrund der Frage ist, dass ich mich mit den Urintest gern selbst kontrollieren möchte. Habe die letzten Jahre exzessiv Konsumiert und mir sind durch diese Seite die Augen geöffnet worden. Bin jetzt fast 2 Wochen Sauber und habe Urintests (Cut Off 150ng) gekauft. Die fallen jetzt nach fast 2 Wochen immernoch eindeutig Positiv aus und mit 150ng auch ohne aktiven wert hätte ich ja bei einer Kontrolle dann den Hauptgewinn...deshalb die Frage. Und da es ja im Blut schneller raus ist als im Urin, war eben die letzte Hoffnung dass ich da ggf. schon Werte unter 150ng hab.
Was war eigentlich in ihrer Laufbahn der höchste gemessene thc cooh wert? Nur um Mal vom schlimmsten auszugehen und etwas zu rechnen wie lange ich das Auto noch stehen lassen sollte.
Alexander (Dienstag, 26 Januar 2021 23:49)
Sehr geehrter Herr schüller, ich bitte sie höflichst um eine kurze Info zu der mir behördlich auferlegten mpu (ein benötigtes psychologisches Gutachten habe ich bereits bestanden). Ist die Aussage bei den folgenden werten halbwegs schlüssig, dass es sich bei mir um einen einmalkonsum handelt welcher ca 6 Stunden zurück liegt?
Führerscheinabnahmensofort + angeordnete mpu ink fachärztl Gutachten....
Thc: 3,9 ng/ml
Thc OH: 1,2 ng/ml (Hydrodxy)
THC COOH: 7,1 ng/ml (carboxy...)
Leider hat die Polizei trotz einer anderen Aussage festgehalten, dass ich 1x im Monat konsumiere!
Besten Dank, Alex
Rikki (Freitag, 29 Januar 2021 14:57)
Herr Schüller?
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 29 Januar 2021 19:25)
@Rikki:
Der höchste Wert waren um die 800 ng / ml THC COOH. Habe die Laboranalyse noch hier. Der THC COOH Wert halbiert sich jede Woche, wenn der Konsum eingestellt bleibt.
@Alexander:
"angeordnete mpu ink fachärztl Gutachten" = es geht nur MPU oder fachärztliches Gutachten.
Wenn in der Akte steht, dass Sie Gelegenheitkonsument sind (= Aussage der Polizei), dann brauchen Sie es mit der Argumentation Einmalkonsum nicht versuchen, das leuchtet hoffentlich ein.
Daniel (Dienstag, 02 Februar 2021 19:13)
So,bluttest positiv,aber unter der Grenze wird gesagt.Da somit ja trennvermögen vorhanden wäre,könnte ich den Fahrerlaubnisentzug als rechtswidrig angreifen?(Mpu Anordnung kann man ja nichts gegen machen)aber wenn der Fahrerlaubnisentzug rechtswidrig ist dann auch die Mpu anordnung?liege ich da richtig?
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Februar 2021 11:35)
Ich denke, dass es ein guter Zeitpunkt wäre, jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir drehen uns im Kreis...
Patrik (Montag, 22 Februar 2021 19:48)
Moin! Ich hätte eine Frage. Ich habe vor 3 Wochen mit dem Rauchen aufgehört. Ich habe nun die Info erhalten, dass ich in ca 2,3 oder auch 4 Wochen zu einem Test muss. Blut und Urin. Ich habe ca 4 Gramm die Woche geraucht, ca 6 Wochen am Stück. Der aktive Wert wird unter 1,0 ng/ml liegen. Bei dem passiven Wert frage ich mich nun wie der ca ausfallen wird. Wird dieser so hoch sein, dass man es auf jeden Fall sieht?
Danke im Voraus! LG
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Februar 2021 22:05)
Warum müssen Sie zum Test? Was ist das für ein Test?
Patrik (Dienstag, 23 Februar 2021 06:26)
Urintest. Von der Arbeit her.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Februar 2021 08:42)
Ich gehe davon aus, dass noch ein THC COOH Wert zu messen sein wird. Es wird bei Ihrem Konsumangaben vermutlich 2-3 Monate dauern, bis das Urin wieder sauber ist. Mit Glück vorher, aber da brauchen Sie wirklich ne Menge Glück.
Fritz (Samstag, 27 Februar 2021 19:39)
Hallo Herr Rechtsanwalt Schüller,
Letztes Jahr wurde ich gegen 2 Uhr in der Nacht von der Polizei angehalten. Nach einem anfänglichen Alkoholtest welcher 0,52 Promille ergab musste ich mein Fahrzeug stehen lassen und wurde mit auf die Wache genommen um weitere genauere Alkoholtests mit 10 Minütigen abstand durchzuführen. Diese ergaben Werte deutlich unter der 0,5 Promillegrenze. Danach testeten sie mich auf Cannabinoide welcher postiv war, worauf hin sie micb im eiltempo mitten in der Nacht zur Blutabnahme fuhren. Wärend sie mich dort hin fuhren erzählte ich den Beamten das ich Muliple Sklerose habe und deshalb ärztlich ein Mundhöhlenspray Namens Sativex verschrieben bekomme welches ich täglich Abends einnehme schon seit mehr als einem Jahr. Ich habe einen Cannabisausweis worin steht das ich mit dem Medikament in Dauertherpie stehe, aber nicht ausdrücklich das ich damit fahren darf. Anfänglich machte ich mir keine Sorgen und dachte alles geht seinen Gang, da mir meine ärztin beim ersten Rezept versicherte das ich nach eigenem ermessen entscheiden muss und kann ob ich in der Lage bin ein Kraftfahrzeug zu führen.Kurz nach dem Vorfall musste ich eine Aussage auf der Wache machen und hab einen Bescheid von der Bussgeldstelle bekommen worin ich meine Aussage machrn sollte. Dies tat ich erneut und hängte eine Kopie meines Cannabinoidausweißes an. Ich dachte damit ist die Sache erledigt denn es kam ca 2 Monate gar nichts zurück. Jetzt vor 5 Tagen bekomme ich ein riesigen Pamflee von Zetteln in welchem der Tatvorgang erneut genaustens beschrieben ist sowie meine aktiven THC Werte von 3,6 und der THC COOH Wert von 36,2 benannt werden. Unter anderem steht darin das ich mich einem Medizinsichen Gutachten unterziehen muss in welchem die Frage ich zitiere "Kann Fritz unter Einfluss von Cannabinoiden seiner Diagnose Multiple Sklerose Kraftfahrzeug der Klasse... führen. Jetzt Frage ich mich ernsthaft was das soll. Zum einen soll ich dieses Gutachten selbst bezahlen und ich habkeine Ahnung wie viel der Spaß kostet (im internet findet man Preisspannen von 300 bis 1000 Euro) und zum anderen Frage ich mich können die mir auch wenn ich dort erscheine und meine Situation erläuter meine Fahrerlaubnis wegnehmen. Zu dem hab ich weder körperliche noch geistige Einschränkungen durch meine Diagnose zum Glück. Zugegebener weise hab ich zusätzlich vom Schwarzmarkt gelegentlich Blüten gekauft da diese mir besser gegen Schmerzen und schlafstörung helfen als dieses spray. Seit ich den Brief erhalten habe vor 5 Tagen habe ich vorsichtshalber aus Angst komplett auf Cannabinoide jeglicher Art verzichtet. Mir ist meine Fahrerlaubnis sehr wichtig und ich benötige sie für die Arbeit. Einen Termien für die medizinische Untersuchung habe ich noch nicht, werde diese aber denk im März hinter mich bringen müssen. Nun meine Fragen. Angenommen ich gehe in der letzten Märzwoche zu der Medizinischen Untersuchung. Wie hoch werden dann noch mein aktiver Thc wert bzw THC COOH wert sein? Werde ich eine Urienprobe oder ggf Blutprobe abgeben müssen. Und wie überhaupt können sie mich deswegen rechtlich belangen. Ich habe immer den Konsum vom Fahren eindeutig getrennt obwohl ich Patient bin. (Abends gegen 6.00 Uhr Spray eingenommen oder Vaporisiert und am nächsten Mogen gegen 6 gefahren) Was ist taktisch bei dem Gespräch am schlausten? Und könne die mir anhand der Werte nachweisen das ich nicht nur das Spray genommen habe?
Lg hoffe auf Antwort
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 März 2021 22:38)
Laden Sie mir das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde mal hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - ich schaue mir das mal an...
Thomas (Mittwoch, 03 März 2021 09:42)
Hallo Herr Schüller,
Ich hatte THC 3,6 ng/ml, 11-Hydroxy-THC 0,88, THC-Carbonsäure ca. 4,5. Ich muss MPU Wegen Aktiv wert, aber bei Fragestellung steht gelegenheitlichen konsum. Normalerweise meine THC COOH wert ist sehr niedrig, also kann man nicht gelegenheitlichen konsum, oder? Das war einmaligen konsum. Danke Ihre Antwort.
Daniel (Donnerstag, 04 März 2021 14:44)
Hallo!der Befund ist komplett negativ aber es wurde eine "nicht nachweisbare Menge"Amphetamin positiv festgestellt.ABER ich habe noch nie Amphetamin genommen!Ich nehme Vitamintabletten und habe im Internet gelesen das diese einen Test falsch positiv machen können.Jetzt mal im Ernst deshalb kann man mir doch nicht den Führerschein abnehmen das wäre ja der grösste Witz!?Gruss Daniel
Bukem (Sonntag, 07 März 2021 09:49)
Daniel: dann laufen Sie grad mit Vollgas Richtung Entzug der Fahrerlaubnis. Lag dem ganzen eine Haaranalyse zugrunde? Sog externe Verunreinigungen sind häufig, solche Analysen daher immens fehleranfällig.
Wäre ein guter Zeitpunkt, schnellstmöglich anwaltliche Hilfe zu suchen, wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist.
Herr Schüller steht da gerne zu Diensten. Kontakt Mail steht oben auf der Seite
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 März 2021 10:16)
@Thomas:
Der gelegentliche Konsum kann auch aus Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten hergeleitet werden (diese Praxis halte ich für spekulativ, aber so wird das oft gemacht). Es wird dann einfach gesagt, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass man gerade nach dem ersten Konsum auch noch in eine Fahrzeugkontrolle gerät.
Sie könnten sich auch verplappert haben. Ich kann das nicht beurteilen, ohne die Unterlagen der Behörde gesehen zu haben.
@Daniel:
Wenn sich der Amphetamin Wert nicht irgendwie erklären lässt, dann werden Sie die Fahrerlaubnis nur über eine Ausnahmeregelung retten können, https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/ .
Daniel (Sonntag, 07 März 2021 16:46)
Es wurde Blut entnommen.Wie ich schon schrieb ging es nur um Cannabis,aber selbst das war schon komplett abgebaut.Der Amphetamin Wert muss wirklich minimal sein das ist ja die Erklärung mit den Vitamintabletten die können Bluttest verfälschen,war keine Haarprobe.Ich nahm die Tabletten immer nach dem Aufstehen und die Kontrolle war damals unmittelbar 2 Stunden danach.Das ist ja meine Begründung vor allem weil es komplett der Wahrheit entspricht ich habe das noch nie genommen,wirklich
Daniel (Sonntag, 07 März 2021 17:18)
Es wurde ja nichtmal ein "Wert" festgestellt es schlug aber positiv an,das wäre dann auch ganz schön löchrig muss ich sagen,wenn es vors Gericht gehen würde
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 März 2021 22:19)
Nochmal zum Verständnis: Wurde der Amphetamin Wert durch eine Blutanalyse bestätigt oder schlug nur der Schnelltest an?
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 März 2021 22:22)
Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie mir die Analyse mal zumailen und das Schreibend der Behörde, ich würde das gerne mal sehen, danke: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - danke.
Daniel (Montag, 08 März 2021 17:48)
Er wurde im Blut festgestellt:immunologisch positiv/chromatographisch negativ.Der positive immunologische Amphetaminbefund konnte mittels chromatographischem Verfahren innerhalb der Bestimmungsgrenze nicht bestätigt werden.Der Befund ist somit insgesamt negativ zu bewerten.Das steht da
Anonym (Sonntag, 21 März 2021 11:36)
Ich musste wegen THC meinen Führerschein abgeben und habe eine MPU bekommen. Ich war die ganze Zeit Abstinenz und meine Tests bis jetzt sind auch negativ. Ich habe nachdem ich aufgehört habe zu konsumieren, sehr stark zugenommen. Ich habe 19 Kg innerhalb von einem Jahr zugenommen. Jetzt möchte ich wieder abnehmen aber meine MPU läuft noch 3/4 Monate. Bis zu wie viel kg könnte ich abnehmen ohne das mein THC Spiegel wieder zu stark ansteigt?
Bukem: (Sonntag, 21 März 2021 17:45)
@anonym: gute Frage, ich denke, Sie machen dich da nen Tick zu viel Sorgen. Seit wann sind Sie denn überhaupt abstinent?
Ich halte es jetzt auch für nicht besonders wahrscheinlich, dass Sie 20 Kilo in drei vier Monaten abnehmen können oder sollten. Das hier in dem Artikel beschriebene Problem tritt bestimmt nicht bei jedem auf.
Trotzdem vielleicht nicht zu krass die Ernährung umstellen, viel trinken, gesund ernähren und bewegen, dann wird das schon.
Ansonsten, Ihre Frage kann man so schlicht nicht beantworten. Jeder Mensch hat einen unterschiedlich agierenden Stoffwechsel
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 März 2021 18:28)
@Anonym:
Sie sind doch sicher derzeit im Urinscreeningprogramm auf Drogen. Wenn die Ergebnisse dort sauber sind, ist doch alles in Ordnung. Wenn Sie soviel zugenommen haben, sollten Sie dieses Kontrollproblem dringend mit Ihrem Verkehrspsychologen besprechen. Das ist ungewöhnlich. Haben Sie einen guten Verkehrspsychologen?
Es klingt nicht gut für mich, wenn Sie nach dem Absetzen von Cannabis sofort offenbar an anderer Stelle das gesunde Maß verlieren. Nach innerer Stabilität klingt das nicht. Es ist vermutlich besser, wenn Sie den Gutachter bei der MPU hiervon nicht zwingend erzählen.
@Daniel:
Dann haben Sie wegen des Amphetamins keine Schwierigkeiten zu erwarten.
@Fritz:
Frage noch aktuell?
Minana (Dienstag, 30 März 2021 09:54)
Schönen guten Morgen Herr Schüller, an erster Stelle ich bin sehr beeindruckt von dem großen wissen und finde es echt klasse wie sie den Leuten hier helfen.
Wie alle anderen habe ich natürlich auch eine Frage und zwar ich bin seit ca 9 Monaten abstinent muss meine Abstinenz nachweisen für das Jugendamt und meine Kinder wieder zu bekommen ich habe sämtliche Kontakte abgebrochen und lebe natürlich auch abstinent vor kurzem habe ich eine Haarprobe abgegeben jetzt plagen mich Zweifel ich habe eine Langzeittherapie hinter mir habe aber ein paar mal thc Geruch vernommen Bushaltestelle es hat geregnet und ich konnte mich nicht woanders unterstellen habt die Jugendlichen gebeten aufzuhören aber die haben ihren joint genüsslich weiter geraucht habe meine Nase unter dem Schal gesteckt konnte es trotzdem stark riechen und dann auch noch bei einer Freundin zu Hause habe mich sofort aus dem Raum begeben aber ich habe es sehr stark gerochen bin dann in die Küche weil ich ihr beim Kochen helfen wollte der Geruch kam aber vom Wohnzimmer in die Küche ich habe Fenster geöffnet konnte es aber trotzdem riechen sie darf aus medizinischen Gründen rauchen. Und jetzt ist meine Frage sieht man das in der Haaranalyse wenn man es nur ab und zu gerochen hat. Zwischen der Haaranalyse und auch in der Langzeittherapie habe ich mehrmals Urinproben abgegeben die natürlich immer negativ waren kurz vor der Haaranalyse ca 4 Tage habe ich eine Urinprobe für die Gutachterinnen abgegeben weil sie nicht warten wollte bis die Haaranalyse da ist quasi um nahtlos meine Abstinenz nachzuweisen die Urinprobe war natürlich auch negativ Punkt jetzt dauert es ca sechs Wochen bis die Haaranalyse da ist ich vertraue dem Gesetz nicht mehr ich weiß dass ich abstinent lebe aber da ich den Geruch ein paar Mal wirklich nur ein paar mal vernommen habe habe ich auch diesbezüglichen bisschen Angst.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 30 März 2021 10:12)
Warten Sie das Ergebnis der Haaranalyse doch erstmal ab. Für die Zukunft würde ich nur noch mit Urin screenen. Ist viel weniger anfällig für falsch positive Ergebnisse. Wenn die Kinder schon weg sind, muss aber schon viel vorgefallen sein. Sind Sie suchttherapeutisch angebunden?
Minana (Dienstag, 30 März 2021 12:47)
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ja ich mache Nachsorge und bin in einer frauenselbsthielfegruppe. Die kids waren bei meine ex mann während ich auf Therapie war. Dort habe ich mich meiner
Einzel Therapeutin anvertraut weil ich im geschützten Rahmen endlich mal über den ganzen Verlauf reden konnte daraufhin sind die einmarschiert und haben die Kinder da rausgeholt die Kinder sind in Obhut verstehe mich mit dem Jugendamt sehr sehr gut erledige alle meine Dinge und führe ein abstinentes Leben. Es fing alles an mit häuslicher Gewalt dass ich dann ins Frauenhaus gekommen bin dort bin ich leider suchtkrank geworden weil ich diesen Druck und der nicht anhaltenden Gewalt meines Ex Mannes entkommen konnte mittlerweile wie gesagt lebe ich ein abstinentes Leben mach meine Nachsorge bei meiner Drogen und sucht Beraterin nehme regelmäßig an Gruppensitzungen teil und mach sogar eine Arbeitstherapie ich bekomme regelmäßiges positives Feedback und tue wirklich alles was ich kann nachdem ich bei dieser besagten Freundin war bin ich nicht mehr zu ihr gegangen weil ich einfach Angst hatte ich möchte mich nie wieder in so eine Gefahr begeben alleine das Inhalieren hat mir Angst gemacht bin wirklich traumatisiert von dem was in der Vergangenheit passiert ist.Ich bin verzweifelt da ich wenn ich zu einer Anwältin gehe ständig mit Vorurteilen rechnen muss ich habe jetzt zwar eine Anwältin gefunden fühle mich aber nicht recht wohl bei ihr
Minana (Dienstag, 30 März 2021 14:26)
Meine Frage ist eigentlich nur ob man Rückstände in den Haaren sieht wenn man es nur gerochen. Lg
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 30 März 2021 17:57)
Nein, davon gehe ich nicht aus.
Feli (Mittwoch, 31 März 2021 13:08)
'Hallo Herr Schüller, es geht um einen guten Freund von mir. Er wurde letztes Jahr im September von der Polizei angehalten. Eigentlich nur eine Routinekontrolle, aber sie haben bemerkt, dass er anscheinend "geraucht" hat und einen Bluttest gemacht.
Ergebnis: 9,7ng/ml THC; 4,2 ng/ml 11-OH-THC; 28 ng/ml THC-COOH.
Anordnung: 1 Monat Fahrverbot und ein ärztliches Gutachten.
Nun, da er nicht so gut deutsch spricht, habe ich mich darum gekümmert eine Gutachtenstelle zu suchen und mit der Behörde zu kommunizieren.
Das erste ärztliche Gutachen wurde im Februar gemacht. Alle Werte waren bei beiden Urinproben negativ, er trinkt nicht, er nimmt keine anderen Drogen und er hat auch kein Canabis mehr konsumiert, seit ihn die Polizei angehalten hat, weil ihm das mehr als eine Lehre war. Der Führerschein ist ihm wichtig, denn er hat zwei kleine Kinder und wohnt etwas abseits von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Jetztiger Stand ist, dass das Gutachten grundsätzlich positive Aussagen trifft, AUSSER dass er aus Angst angab 5 Stunden VOR der Polizeikontrolle nur 2 Züge von einem Joints genommen zu haben (was natürlich nicht stimmt).
Dementsprechend fällt auch das Urteil aus - gelegentlicher Konsument mit fehlendem Trennungsvermögen, da der ermittelte Wert im Widerspruch zu seiner Aussage steht.
Der Landkreis hat aufgrunddessen ein ZWEITES ärztliches Gutachten angefordert. Ich habe nun eine andere Gutachtenstelle für ihn gefunden. Seine Akte wird dorhin versandt, wir warten auf einen Termin.
Nun meine Frage, wie kann er dem Gutachter glaubhaft versichern, dass er definitiv kein Cannabis mehr konsumieren wird? Und das wird er nicht, denn der Schreck sitzt immernoch tief und Geld genug hat es auch schon gekostet...
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 31 März 2021 16:41)
Ein zweites ärztliches Gutachten oder eine MPU?
Feli (Mittwoch, 31 März 2021 19:20)
Ein zweites ärztliches Gutachten.
Feli (Mittwoch, 31 März 2021 19:47)
Verzeihung, es handelt sich tatsächlich um eine MPU - medizinisch-psychiologisches Gutachten. Er hat mir eben den Brief vom Landkreis geschickt.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 April 2021 20:07)
Ich muss Aktensicht nehmen, um Ihrem Bekannten weiterhelfen zu können. Erst dann kann ich prüfen, ob die Anordnung zu Recht erfolgte. Aber wenn sie zu Recht erfolgte, wird er auch Hilfe brauchen, dass er nicht x mal zur MPU antreten soll. Schreiben Sie mir eine Mail, wenn ich ihm helfen soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - Danke.
Kiki (Mittwoch, 14 April 2021 02:44)
Hallo ich habe 3 Wochen jeden Tag 3 joints geraucht immer aber zu 2 oder zu 3 muss jetzt in 4-5 wochen zu einem Betriebsart die einen drogen test machen wisst ihr was die Ärzte für ein cutt/oft test benützten und könnt ich negativ sein rauche seit 5 Tagen nichts
Bukem (Mittwoch, 14 April 2021 07:03)
@kiki: THC bzw das Abbauprodukt THC COOH ist je Heftigkeit des Konsumverhaltens bis zu drei Monate oder länger nachweisbar.
Bitte unbedingt jetzt sauber bleiben.
Ob da fünf bis sechs Wochen ausreichend sein werden, glaube ich nicht unbedingt. Trotzdem ausgeschlossen ist das nicht. Jeder Mensch hat einen unterschiedlichen Stoffwechsel, deshalb kann man solche Prognosen nicht verallgemeinern.nicht durchdrehen, viel Schlaf, frische Luft, gesund essen. Toi toi toi
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 April 2021 08:30)
Was ist denn das für ein Drogentest? Wenn da das Blut analysiert wird oder das Urin, dann wird es eine knappe Nummer für Sie. Jedenfalls dann, wenn Sie laut Arbeitsvertrag gar keine Drogen nehmen soll. In was für einem Bereich arbeiten Sie denn bitte?
Wenn nur ein Urin Test genommen wird: Hier gibt es 25er und 50er Cut Offs, die auf THC COOH anspringen. Das könnte klappen.
Kiki (Mittwoch, 14 April 2021 22:39)
Vielen Dank für die Antwort..
Ist ein drogenschnell test bei der Deutschen Bahn habe vor den 3 Wochen nicht geraucht war clean vor 1 Jahr war ich dauerkomsument hat es 3 Monate gedauert bis alles sauber war ich habe mir jetzt von der Apotheke 20ng cutt off geholt ist heute der 6 Tag ich werd mich bei Tag 15 und bei Tag 30 nochmal testen
Eljoro (Montag, 19 April 2021 00:44)
Hallo und vorab schonmal ein dickes Lob an euch.
Ich wurde vor 2 Wochen von der Polizei angehalten und musste nach einem positiven Urintest Blut abgeben. Kurz zu mir ich rauche seit ca. 4 Jahren mit gelegentlicher Pause dazwischen jeden Abend 1-2 Joints, so auch am Abend vor der Kontrolle. Die Blutabnahme war etwa 18-19 Stunden nach meinem letzten Konsum. Ich bin zuvor noch nicht im Straßenverkehr mit irgendwelchen Drogen aufgefallen, hatte allerdings vor 6 Jahren ein Verfahren wegen Betäubungsmittel. Damals war ich noch 16 und mir wurde mittels eines Chatverlaufes unterstellt Cannabis an einen Freund verkauft zu haben und man hat sich damals mit der Jugendgerichtshilfe darauf geeinigt dass ich den Fred-Kurs besuche. Habe damals auch einen Bluttest abgegeben bei dem nichts festgestellt wurde. Gegenüber der Polizei habe ich keine Aussagen gemacht. Wie schätzen Sie meine Chancen ein? Muss ich nun zur Mpu, wird ein ÄG ausreichen oder bekomme ich meinen Führerschein vielleicht sogar direkt entzogen? Und wie lange dauert es etwa bis die Ergebnisse vom Bluttest bei mir sind? Macht es Sinn jetzt schon meine Abstinenz bei der Führerscheinstelle Nachzuweisen ohne überhaupt etwas von denen gehört zu haben um so bei erforderlichem Abstinenz Nachweis wieder schneller an meinen Führerschein zu kommen?
Vielen Dank im voraus
Mfg
Eljoro
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 April 2021 20:23)
Ob Sie zur MPU müssen, hängt mit zwei Fragen zusammen:
1) Beträgt der THC Wert mindestens 1, 0 ng/ml? (Hier gut möglich)
2) Bejaht die Fahrerlaubnisbehörde den zumindest gelegentlichen Konsum?
Die Methoden, dieses Konsummuster zu bestimmen, sind vielfältig: Über den THC COOH Wert, über Wahrscheinlichkeitsannahmen, über Aussagen von Ihnen....
Darauf gibt es leider keine pauschale Antwort. Relevant ist nur die Frage, ob Ihr Führerschein wichtig ist. Wenn dem so ist, rate ich Ihnen dringend an, so schnell wie möglich ein Urin Drogenscreening Programm (6 Monate) und eine Therapie beim Verkehrspsychologen (Einzelstunden, vgl. www.afn.de zB) zu beginnen. Alles andere wäre fahrlässig im Hinblick auf die Wahrung Ihrer Chancen. Sie sollten dann jedenfalls nicht solange abwarten, bis die Ergebnisse kommen. Das kann ggfls Monate dauern.
David (Mittwoch, 12 Mai 2021 20:08)
Hallo Herr Schüller,
ich geriet Ende letzten Jahres in eine Verkehrskontrolle u habe gezwungenermaßen Blut abgegeben. Nach zwei Monaten kam das Ergebnis 4,4ng Thc und 58ng Thc cooh. Nach dem Befund habe ich das Rauchen eingestellt und musste ca. 10 Wochen später zur medizinischen Untersuchung. Nun drei Wochen später kam das Ergebnis, trotz 10 Wochen clean 10ng thc cooh. Da ich meinen Führerschein unbedingt für die Arbeit brauche möchte ich gerne wissen was mich erwartet und was ich machen kann um zu beweisen das ich clean bin. Eine Antwort wäre sehr schön
MfG David
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 12 Mai 2021 21:04)
@David
Gegen Sie werden 3 verschiedene Verfahren laufen:
1 ) Strafverfahren wegen des Cannabis-Besitzes (wird aus dem Konsum abgeleitet, kriege ich idR vom Tisch),
2) Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot wenn Sie mindestens 1 ng/ml THC im Blut hatten und
3 ) ein Fahrerlaubnisverfahren, bei dem es um die Entziehung der Fahrerlaubnis gehen wird (ebenfalls bei Erreichen der 1,0 ng/ml THC Grenze. Wenn andere BtM nachgewiesen werden sowieso).
Jedenfalls dann, wenn Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie das KFZ unter Wirkung von BtM geführt haben, wonach es hier aussieht.
Hier ist überhaupt nicht klar, ob es zu einem ärztlichen Gutachten oder zu einer MPU. In der Regel (wenn es um Cannabis ging), wird aber keine direkte Entziehung drohen. Aber oft eine MPU, auf die man sich rechtzeitig vorbereiten muss und sollte.
Es kann schnell tricky werden in dem Bereich:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/04/11/ein-durchbruch-bverwg-erstmaliger-versto%C3%9F-eines-gelegentlichen-cannabiskonsumenten-gegen-das-gebot-des-trennens-von-konsum-und-fahren-f%C3%BChrt-regelm%C3%A4%C3%9Fig-nicht-direkt-zur-entziehung-der-fahrerlaubnis/
und
https://www.strafverteidiger-schueller.de/2019/06/18/neues-urteil-des-bverwg-zum-cannabiskonsum-mogelpackung-und-gelddruckmaschine-f%C3%BCr-t%C3%BCv-pima-dekra-und-co/
Ich kann nicht sicher sagen, wie die Blutwerte sein werden. Es ist gut, dass Sie sich jetzt schon gemeldet haben. Ob sich im Bußgeldverfahren nach § 24 a StVG was drehen lässt, wird man sehen.
Von größerer Relevanz sind aber die fahrerlaubnisrechtlichen Aspekte. Um es kurz zu machen: Mit ein bißchen Glück lässt sich der Führerschein retten.
Wenn der Führerschein wichtig ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Initiative zu zeigen und die richtigen Maßnahmen einzuleiten.
O.A (Donnerstag, 17 Juni 2021 01:13)
Hallo,
ich hätte auch mal eine Frage, wurde vor genau 1 Jahr angehalten und mir wurde eine Blutentnahme erzwungen Ergebniss 0,44gn Thcco also quasi nix. Ausgesagt und unterschrieben habe ich natürlich nix, jetzt habe ich mein Konsum 2 Monate komplett eingestellt und möchte nur noch alle 2 Wochen c.a 1g konsumieren, meine Frage wäre ob ich dann trotzdem bei einer Kontrolle irgendwelche Probleme bekomme denn das wäre eine klare Trennung von rausch und Teilnahme am Straßenverkehr. natürlich werde ich mindestens 72std dazwischen kein Auto fahren.
Bedanke mich schon mal vorab
Bukem (Donnerstag, 17 Juni 2021 11:51)
@O.A.: Nein, das klingt sehr vernünftig und ist ja auch das, was Herr Schüller regelmäßig zum Ärger vermeiden empfiehlt. Lieber sogar 96 Stunden warten bzw trennen, wenn möglich.
Im Fall einer Kontrolle trotzdem keine, wirklich gar keine Angaben machen zu Themen wie Cannabis oder anderem BtMkonsum, auch nicht zu gleichzeitigem Konsum von Alkohol und Cannabis. Einfach nichts dazu sagen.
Keine BtM oder Blättchen im Auto haben, auch keinen alten Joint Stummel im Aschenbecher.
Wenn Sie sich daran halten, sollte alles smooth laufen.
Ansonsten bitte Bescheid geben
O.A (Donnerstag, 17 Juni 2021 18:44)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt würde ich gerne wissen wie es aussieht mit der Löschung meines polizeiregisters, das eben genannte vergehen war wie gesagt vor 1 Jahr alles davor war von vor 2017 und auch nur geringe Mengen bzw 0,2g rest hasch in der Tasche, jetzt würde ich gerne meinen polizei Register löschen lasse, denken sie das es aufgrund des Vorfalls vor 1 Jahr nicht genehmigt wird oder tut das gar nicht zu Sache da es rechtlich nicht relevant ist. Habe ich da gute oder eher schlechte Chancen bei einer Löschung? Vielen Dank
O.A (Donnerstag, 17 Juni 2021 19:06)
Auch und noch eine Frage, wissen sie eventuell was für ein cut-off bei der Polizei ( Bayern ) )verwendet wird ? Bestelle mir nämlich selbst immer 20er pack urin rest um einigermaßen alles einschätzen zu können.
Bukem (Donnerstag, 17 Juni 2021 20:12)
@OA: gern. Polizeiregister? Sie meinen interne Datenbanken der Polizei? Oder das Bundeszentralregister / Führungszeugnis? Dort werden Delikte erst für die Öffentlichkeit einsehbar, zb der Arbeitgeber, eingetragen, wenn man zu einer Geldstrafe mit 100 Tagessätzen aufwärts verurteilt wurde.
In den internen polizeilichen Datenbanken bleiben Die drin. Da ist nichts mit Löschung. Dh, im Fall eines Datenabgleichs bei einer Kontrolle blinkt im Zweifelsfall immer das BtM Zeichen.
Noch ein Grund, richtig zwischen Konsum und Fahren zu trennen.
Wenn Sie das beherzigen, brauchen Sie auch keine Schnelltests, weil Ihr THC COOH Wert überschaubar bleibt. Sowas geht immer schnell in typische Kiffer grübelei bzw Paranoia.
Für die Cut Off Werte wird weder bundesweit noch landesweit einheitlich gehandelt. Manche Landkreise machen das so, manche anders. Also nicht dran aufhängen
O.A (Freitag, 18 Juni 2021 06:31)
Ich meine das interne Datenbank der Polizei. Mein Führungszeugnis habe ich schon beantragt der ist komplett sauber. Ich habe mich überall durchgelesen und oft wird gesagt das man beantragen kann die Datenbank löschen zu lassen, und wenn dies grundlos nicht genehmigt wird kann man sogar dagegen versuchen zu klagen. ich will alles dafür tun damit das Btm Zeichen nicht mehr aufblinkt das ist bei uns in Mittelfranken ein echtes Problem, denn egal ob man auffällig war oder nicht, sei es im Straßenverkehr oder zu Fuß, durch den Btm eintrag, wird man immer durchsucht und zu einem Drogentest gebeten, ich persönlich werde schon wirklich schickaniert bei jeder Kontrolle, und ich bin leider Gottes nun mal eine Person die im Monat mindestens 3-6 mal kontrolliert wird, ob im auto oder zu Fuß. Das ist mir sehr wichtig was kann ich machen ? wie gesagt ich bin ein bewusster Konsument ich gebe alles damit alles korrekt getrennt bleibt. Vielen Dank Bukem für ihre Hilfe
Bukem (Sonntag, 20 Juni 2021 12:03)
@O.A.: das ist wie mit diesem Spruch mit dem Dorf. Sie bleiben in dieser Datenbank und meines Wissens nach können Sie nichts dagegen machen, als entsprechend zu handeln. Als Fussgänger droht wohl nicht Mal in Franken ein Test? Nichts bei dich führen, klar Konsum zum Fahrzeug führen trennen, das ist dann leider so. Irgendwann können Sie Ihre Wachtmeister ja mal drauf ansprechen, ob die Ihnen das ewig nachtragen wollen?
Urlaubskonsument (Donnerstag, 24 Juni 2021 17:14)
Vorweg will ich zunächst keinen Hehl um meine Freude über Ihr Engagement gegenüber eines sicher nicht unerheblichen Anteil der Bevölkerung machen: Herzlichen Dank für Ihre Mühe sowie Bereitschaft ein derartiges Forum zu Pflegen und Aufklärung zu leisten! Folglich wüsste auch ich nun sicher, an wen ich mich im Bedarfsfall wenden kann.
Nun ist’s bei mir so, dass mal mehrere Jahre Abstinenz dabei sind und sich zuletzt in der Akutphase der Coronamaßnahme eine plötzliche wie nicht gesuchte Verfügbarkeit einstellte, die ich gern nutzte. Trotz mehrere hundert Kommentare bleiben mir noch folgende Fragen, die ich Ihnen gern stellen möchte:
1.) äG/ärztliches Gutachten statt MPU: was geschieht bzw wie läuft zumindest im Allgemeinen ein äG im Gegensatz zur MPU bzw ab wann „qualifiziert“ man sich für ein äG? Ist ein äG quasi der Standard wenn sich herausstellt, dass da wer am Kiffen war (etwaig Kontrolle mit unter 1,0 ng/ml Blut) obwohl Bezroffene eben auch den aktiven Konsum von der Teilnahme am Verkehr (mindestens 24h nach einem Joint bei äußerst seltenen Konsum bzw 48h bei einem entsprechenden Urlaub) zu trennen verstand bzw unt 1,0ng/ml nachgewiesen wurden?
2.) Wie oft darf die Führerscheinstelle ein solches äG bzw unter welcher Rahmenbedingungen für spätere Tauglichkeitsermittlungen oder überraschend zum Screening auffordern bzw anordnen, obwohl man unter 1,0ng/ml hatte? Nach bisherigem Verständnis der vorstehenden Kommentare wäre bei einer etwaigen Kontrolle mit unter 1ng/ml ja zumindest nach bisheriger Definition sauber der Konsum von der Verkehrsteilnahme (im Sinne des Führerscheinerhalt) getrennt: Darf/muss oder wird üblicherweise in diesem Zusammenhang/bei solcher Werte dann überhaupt die Führerscheinstelle von sich aus ermitteln und mich zum screening verpflichten?
3.) Für den Fall, die Fhrerscheinstelle darf’s: Wie lange nach solch einem Testergebnis (unter 1ng/ml) darf die Führerscheinstelle meine Konsumgewohnheiten „ermitteln“ und darf sie das überhaupt bei weniger als 1ng/ml? Angenommen, man besorgt sich was für einen Urlaub und lässt es dabei über Tage entsprechend angehen und wird relativ zeitnah nach dem Urlaub mit unter einem g/ml aber entsprechend hoher THC COOH Werte angetroffen: Was kann die FS im ärgsten Falle gegen mich bzw aufgrund dieser Werte wie lange gegen mich einleiten bzw wie lange meine Tauglichkeit prüfen? Wäre es ihr erlaubt, auch nach über einem halben Jahr aufgrund THC-grenzwertiger Messergebnisse meines Blutspiegel eben diese Werte im Rahmen ihrer Vorgaben zu kontrollieren, inwiefern ich tatsächlich „einmalig“ konsumierte; bzw wäre ich ab da Freiwild bzw dürfte ich seitens der Führerscheinstelle beliebig oft und lange Zeit nach derartiger Ergebnisse (einer ersten wie grenzwertige Kontrolle) durch screening bzw äG mich fortan beliebig überprüfen?
In der Hoffnung, dass Sie meine furchtbar umständlich formulierten Gedanken sortieren und beantworten möchten, verbleibe ich wie eingehend,
Herzlichen Dank!
Alex (Freitag, 02 Juli 2021 21:33)
Hallo, ich habe mal eine allgemeine Frage bzgl. Wiederholungstäter nach bestandener MPU's. Gilt hierbei bei einer Verkehrskontrolle mit anschließender Blutentnahme auch die Grenzwerte wie bei Ersttätern und einmaligen Konsumenten, die Grenze von 1,0 ng/mg THC-Aktiv und 10 ng/mg THC-COOH?
Großes Lob an das gesamte Team für jahrelange Aufklärung hier auf der Plattform :)
Bukem: (Samstag, 03 Juli 2021 09:38)
@Alex: im Ordnungswidrigkeitenbereich gelten immer die selben Richtwerte.
Ihre Frage zielt aber eher darauf ab, was die Führerscheinstelle nach Abschluss des Owi Verfahrens mit Ihnen macht, oder? Eine neue Ordnungswidrigkeit zerstört ihre Zuverlässigkeit als Verkehrsteilnehmer und sorgt für den Verlust Ihrer Fahreignung. Also nicht machen.
@Urlaubskonsument: wenn ich nachher mal ne Stunde Zeit hab, versuch ich mich an einer Antwort
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 05 Juli 2021 14:28)
@Alex:
Wieso soll sich bei Wiederholungstätern etwas ändern und eine Art Privilegierung eintreten? Das macht wenig Sinn. Je nach Ergebnis der MPU ist bereits beim Auffinden minimaler Menge von nur THC COOH eine erneute Begutachtung jedenfalls dann zu erwarten, wenn man die MPU bestanden hat, weil man vorgab, kein Cannabis mehr konsumieren zu wollen....
BeYz (Donnerstag, 22 Juli 2021 11:21)
Hallo her schüller,
Ich hatte vor drei Jahren die mpu erfolgreich bestanden.
Wie verhält es sich, wenn ich jetz ein Cannabis Patient werde ? Kann ich dann wie jeder andere meine Medizin nehmen und wenn ich mich fit fürs fahren fühle auch fahren ? Oder kann es sein, weil ich schon ein btm Eintrag habe, nicht als Cannabis Patient zugelassen werde ?
Lg beyz
Urlaubskonsument (Sonntag, 25 Juli 2021 02:25)
Guten Tag Herr Bukum und Herr Schüller, wie ich sehe, hat die ein oder andere Stunde noch nicht die hinreichende Muse mit sich gebracht, genauer auf meine Fragen einzugehen, weshalb ich diese nochmals aber ein wenig sortierter -freilich mit der Hoffnung auf Antwort- hier darstelle:
1 wodurch unterscheidet sich ein äG von einer MPU?
2 wann bzw ab welcher Werte wird man erfahrungsgemäß mit einem äG im Zusammenhang mit THC-COOH behelligt?
3 wie oft und/oder wie lange darf die Führerscheinstelle im Rahmen ihrer Aufgaben ein äG (im Zusammenhang mit der Feststellung von weniger als 1ng/ml THC im Blut) nach der Ermittlung solcher Werte etwaige Tauglichkeitsprüfungen zum Führen von Kraftfahrzeugen anordnen/überprüfen?
4 „darf“ die Führerscheinstelle das überhaupt bei weniger als 1ng/ml?
5 ist ein äG der Standard wenn unter 1ng/ml im Blut festgestellt wurde?
6 Kann bei Werten unter 1ng/ml des „aktiven“ THC im Blut überhaupt der Führerschein entzogen werden?
7 könnte man mit unter 1ng/ml THC aber etwa ab 0,1ng/ml THC den Versicherungsschutz verlieren oder mindestens Teilschuld zugeschrieben bekommen, so es zu einer Unfallbeteiligung käme, an welchen man (abgesehen von der Blutwerte) keine Schuld trägt?
Nach wie vor vielen Dank für Ihre bisherigen Mühen, unabhängig davon, ob Sie sich die Zeit für meine Fragen nehmen können!
Bukem (Sonntag, 25 Juli 2021 16:48)
@BeYz: das sind verschiedene Themen. solche Fragen und Verfahren die Verordnung von medizinischem Cannabis bearbeitet Herr Schüller nicht wirklich. Das wäre eine sozialrechtliche Fragestellung ggü Ihrer Krankenkasse.
Kurz gesagt, jemand der Cannabis verordnet bekommen hat, darf fahren, wenn er sich selbst als fahrtüchtig erachtet.
Davon völlig losgelöst wäre die Frage, ob Ihnen Cannabis verordnet werden und von der Krankenkasse bezahlt werden könnte.
Da gelten extrem hohe Hürden, Sie müssen erheblich erkrankt ( meist Schmerzpatient ) und austherapiert sein. Das bedeutet, nicht nur Ihr Hausarzt, sondern Ihre möglichst vielen Fachärzte haben seit Jahren erfolglos alles andere probiert.
Wenn Sie jetzt zuvor bereits BtM relevante Einträge gehabt haben und sich da aktenkundig eingelassen haben mit party- und freizeittypischem BtM Konsum, dann scheitert Ihr Antrag vermutlich schon da dran
Bukem (Sonntag, 25 Juli 2021 17:16)
@Urlaubskonsument: gibt es denn einen konkreten Grund/Vorfall für Ihre vielen Fragen ?
Sie zäumen das Pferd gedanklich ein wenig von hinten auf.
Grundlage für das Handeln der Führerscheinstelle ist
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Paragraph 14 FeV.
Ein äG folgt vereinfacht ausgedrückt, wenn erforscht werden soll, ob jemand BtM konsumiert hat, eine Mpu dann, wenn dies bereits feststeht.
Sie können davon ausgehen, dass immer, wenn jemand schon mit BtM Besitz auch ohne nachgewiesenem Konsum auffällt, ein äG folgen wird.
Dafür gibt es keinerlei gesetzlichen Fristen, das kann also auch noch nach Jahren erfolgen.
Bei einer Verkehrskontrolle und einem nachgewiesenen aktiven THC Wert von unter 1,0 ng kann auch eine Ladung zum äG kommen, vielleicht nicht immer, aber immer wieder. Ob das rechtmäßig ist, ist der Führerscheinstelle herzlich egal, weil es gegen die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens keine unmittelbaren Rechtsmittel gibt.
Ihre Fragen an sich sind so pauschal, dass ich Sie hier nicht so einfach beantworten kann. Wollen wir mal ein wenig konkreter werden? Ist etwas vorgefallen? Ansonsten würde ich Sie nämlich gerne auf die gesammelten Artikel dieser Homepage verweisen.
Ihre letzte Frage zur Teilschuld kann man so nicht beantworten, dass ist wirklich eine straf- und haftungsrechtliche Einzelfrage des konkreten Falls.
Kai (Mittwoch, 04 August 2021 20:52)
Hallo herr Schüller ich habe ein Alkohol von 1,3 promille gehabt und ein Thc cabonsäure von 1,9ng/ml aber der aktive thc wert wurde nicht festgestellt muss ich eine mpu machen
Kai (Mittwoch, 04 August 2021 22:33)
Habe keine Angaben gemacht wann ich geraucht habe
Bukem: (Donnerstag, 05 August 2021 07:56)
@Kai: Sie müssen mir das genau erzählen. War das der erste Vorfall oder sind Sie auch schon wg Alkohol vorher aufgefallen? So oder so ist schon der Alkoholkonsum eine Verkehrsstraftat, die wohl den Entzug Ihrer Fahrerlaubnis nach sich ziehen dürfte, sofern noch nicht geschehen.
Bzgl Ihrer Frage: Wurde die Fahrerlaubnis nach einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit weniger als 1,6 Promille entzogen, darf die Behörde nicht ohne Weiteres eine MPU anordnen. Erst ab einer BAK von mindestens 1,6 Promille muss die Behörde die Beibringung eines MPU-Gutachtens fordern.
Jetzt wird es durch den Cannabis Konsum tricky: haben Sie dazu irgendwas gesagt, etwa, dass Sie Alkohol und Cannabis gemeinsam konsumiert haben?
Aufgrund der komplexen Fragen und der ganz erheblichen Folgen für Sie sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Strafverfahren läuft noch? Bitte melden Sie sich
bei Interesse unter dieser E-Mail bei Herrn Schüller
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Er ist natürlich bundesweit tätig.
Kai (Freitag, 06 August 2021 11:59)
Das war das erste Mal ich habe auch keine Fragen beantwortet
Soro (Freitag, 06 August 2021 15:13)
Es ist ein bluttest abgeordnet worden, es wurde behauptet auch Konsum festzustellen der Monate her ist.
Stimmt das?
?
Habe das vor ca 6 Monaten ausprobiert, sieht man das noch bei so einem. Test??
Bukem: (Freitag, 06 August 2021 17:01)
@Kai: das müsste sich genau in der Akte angesehen werden, um das bewerten zu können. Dazu bräuchte Herr Schüller ein Mandat von Ihnen. Sicherheitshalber sollten Sie davon ausgehen, dass Sie für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU absolvieren müssten.
Die Fahrerlaubnis ist bereits entzogen worden?
@Soro: das kommt ganz drauf an, wie und wieviel, wie häufig und über welchen Zeitraum Sie konsumiert haben. Im Haar ist THC COOH, also das Abbauprodukt von THC solange nachweisbar, wie das Haar getragen oder abgeschnitten wird.
Im Blut ist THC COOH auch bei starken Konsumenten nach ca drei Monaten, sicherheitshalber etwas länger, nicht mehr nachweisbar.
Soro (Sonntag, 08 August 2021 19:20)
Ich habe zuletzt an sylvester 2 joints Geraucht, je 3 Tage , dann nicht mehr, davor vielleicht 1 mal im Monat.
Vor 6 Monaten war ich auf einer Party wo eben konsumiert wurde.
Ich habe zwischen durch cbd Produkte konsumiert.
Dann müsste ich eigentlich safe sein...?
Bukem: (Montag, 09 August 2021 06:33)
@Soro: bitte unbedingt auch den CBD Konsum vollständig eingestellt halten, weil auch hier eben Thc enthalten ist und damit der Körper THC COOH produziert. Sie wären nicht der erste, der sich damit sein äG kaputt macht. Wann zuletzt konsumiert, wann ist das äG?
Soro (Montag, 09 August 2021 12:29)
Der Bluttest ist in 1 woche.
Cbd zuletzt mitte Juli konsumiert.
Jetzt mache ich mir wieder Sorgen.
Bukem: (Dienstag, 10 August 2021 14:54)
@soro: kann Sie leider nicht vollständig beruhigen. Je länger der Konsum eingestellt ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nachweis im Blut nicht erbracht werden kann.
Wenn es Sie beruhigt, können Sie gerne vorher einen Beratungsgespräch mit Herrn Schüller vereinbaren.
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Urlaubskonsument (Donnerstag, 12 August 2021 15:12)
Hallo Herr Bukem,
Danke für die Antwort.
Nein, es gibt keinen konkreten Anlass. Zumindest bin ich in der Hinsicht noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten und hätte da auch nicht hier auf Antwort gewartet, sondern das Ganze über ein Mandat an Sie herangetragen. Es waren nur die Gedanken, wenn man bspw ungünstig auf der Autobahn zum stehen kommt (um unbedingt da die Notdurft oder Ähnliches im Wohnwagen zu verrichten;-) und dabei plötzlich ein, zwei Gramm auf der Fahrbahn rumliegen, man selbst aber vor ner Woche noch drei Gramm hatte. Da fragte ich mich halt, was wäre da eigentlich die Konsequenz und suchte mir Dinge heraus, die ja durchaus sein könnten… Wie es halt so ist, Unfälle kann man sich oft gar nicht ausdenken wie sie passieren. Aber Gedanken kommen manchmal wie Unfälle; und plötzlich sind manche davon furchtbar interessant zu klären -sollte mal was im Urlaub oder kurz darauf in der Richtung sein, dass man drei Tage nach etwaigen Konsum ausgerechnet zu derart seltenen Kombinationen kommt, wie meine Gedanken dazu;-)
Im Ernstfall wüsste ich ja nun, an wen ich mich wenden kann.
Danke nochmals für Ihr Engagement hier!
Bukem: (Freitag, 13 August 2021 16:27)
@urlaubskonsument: vielen Dank für die Blumen, leite ich gerne weiter. Grds als kleinen Ratschlag: nichts BtM artiges oder Zubehör wie Blättchen mit dich draussen, besonders nicht im Auto, mit sich rumtragen. Keine Joint Reste im Aschenbecher. Wenn Sie konsumieren, sicherheitshalber drei bis vier Tage warten, bevor Sie wieder fahren.
Nie ggü Polizei oder anderen Ordnungshùtern irgendwelche Angaben machen ausser Name und Anschrift.
Nicht vergessen, Konsum von Cannabis ist straffrei. Probleme gibt's nur, wenn man zu regelmäßig konsumiert oder gar unter Einfluss fährt. Der Besitz wird immer bestraft.
Anonym tester (Freitag, 03 September 2021 01:49)
Hallo ich hab eine Frage, war ca 30 jahre cannabis Konsument, hab vor 104 tagen (23.04.21)das letzte mal konsumiert. Hab dann viel sport gemacht (joggen) hab 7 kg abgenommen , Körperfett 22,6% jetzt , hab mir in der Apotheke 20ng test geholt, die Teststreifen sind immer leicht zu sehen, laut Anleitung sagt das das als negativ angesehen soll. Muss in ca 4-5 Wochen ein Rauschmittel und Alkohol test machen zwecks neuer Arbeitsstelle. Hab nächste Woche bei meinem Hausarzt einen freiwillig Urin test vereinbart. Meine Frage ist wieso zeigen die Teststreifen (20ng) immer nur ganz schwach negativ an, hab Angst den Rauschmittel und Alkohol test bei meinem neuen Arbeitgeber nicht zu bestehen. Hab gedacht nach über 100tagen Abstinenz müsste doch langsam alles raus sein , oder ?
Anonym tester (Freitag, 03 September 2021 05:53)
Entschuldigung seit dem 23.5.21 Abstinenz
Bukem (Freitag, 03 September 2021 13:18)
@anonym Tester: erstmal Glückwunsch, find ich gut. Also THC COOH ist bei so krassen Konsum Mustern wie Ihrem auch durchaus noch länger als die ca 90 Tage bzw drei Monate nachweisbar. Mit jedem Tag jetzt mehr Abstinenz wird das schon werden.
Ist das denn sicher eine Urin bzw Blutuntersuchung beim Arbeitgeber?
Anonym tester (Freitag, 03 September 2021 13:34)
@Bukem ja beides Urin und Blut
Anonym tester (Freitag, 03 September 2021 13:38)
Ich könnte die Untersuchung vielleicht sogar noch 5-6 Wochen hinauszögern von heute aus
Anonym tester (Freitag, 03 September 2021 13:46)
@ Bukem da ich die letzten Monate ja viel gelesen habe bezüglich abbau von thc-cooh (fettlöslich) hab ich auch vor 1 1/2 mit Ausdauer sport erstmal aufgehört. Hatte auch anonym bei dem Ärzte Zentrum angerufen wo ich den Rauschmittel und Alkohol test machen soll , um zu fragen welchen cut-off-wert sie benutzen, der wurde mir aber nicht verraten
Anonym tester (Freitag, 03 September 2021 13:48)
Sollte heißen vor 1 1/2 Wochen mit dem Ausdauer sport aufgehört
Bukem: (Sonntag, 05 September 2021 12:01)
@anonym Tester: dann sollte es eigentlich keine Probleme geben. Einfach straight bleiben und durchhalten. Sie konsumieren aber nicht als Ersatz CBD? Da ist nämlich, wenn auch gering, eben doch THC drin, was zum THC COOH Nachweis führt.
Anonym tester (Sonntag, 05 September 2021 15:25)
@Bukem Nein komplett Abstinenz und die letzten 3 Tage relativ viel getrunken und heute noch mal ein 20ng test gemacht, der sehr gut die negativ Linie gezeigt hat �
Hardy (Samstag, 11 September 2021 02:18)
Guten Tag Herr Bukum und Herr Schüller,
Ich habe leider einen großen Fehler gemacht, ich wurde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert und war bekifft und hatte 40g Marhiuana dabei. Natürlich musste ich direkt zur Blutentnahme habe mich auch kooperativ verhalten. Im Polizeibericht steht auch das Sie KEINE Ausfallerscheinungen beobachten konnten.
Nun bekomme ich für das Marhiuana einen Strafbefehl, aber mit welchen Konsequenzen muss ich von der Führerscheinstelle rechnen?
Ich hatte Kurz vor der Kontrolle geraucht meine Blutwerte waren: aktives THC 70ng/ml und THC Carbonsäure 280ng/ml, ich war bis dahin auch Regelmäßiger Kiffer! Das war jetzt vor 4 Monaten, seid dem habe ich nichts mehr angefasst. Kommt es nochmals zu einem Strafbefehl? Könnten Sie abschätzen was auf mich zu kommt? Ich war bisher noch nie auffällig bei der Polizei, keine Punkte in Flensburg usw.
Beste Dank schon mal im Voraus.
Bukem: (Samstag, 11 September 2021 11:07)
@Hardy: will Ihnen nicht den Tag versauen. Wann ist der Strafbefehl Ihnen zugestellt worden?
Ihnen droht der vermutlich direkte Verlust Ihrer Fahrerlaubnis. Und eine Neuerteilung erst nach teuerer MPU und langem Abstinenz Zeitraum.
Haben Sie irgendwelche Angaben zu Ihrem Konsumverhalten gemacht? Damit und auch schon durch Ihre astronomischen Werte haben Die alle Voraussetzungen zum Entzug der Fahrerlaubnis der Behörde schon geliefert.
Sobald das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, geht der Vorgang an die Führerscheinstelle.
Zwei Dinge muss ich Ihnen raten: unbedingt jeden Konsum eingestellt lassen und sofort anwaltliche Hilfe suchen.
Herr Schüller ist bundesweit für Sie da.
Am besten gleich per E-Mail melden
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Hardy (Samstag, 11 September 2021 12:35)
Hallo Herr Bukem, danke für die schnelle Rückmeldung! Den Strafbefehl habe ich seid Freitag, bei diesem steht zum Führerschein 1 Monat Fahrverbot.
Wie lange denken Sie wird der Abstinenz Zeitraum sein? Angaben zu meinem Konsum Verhalten habe ich nicht gemacht. Ich habe nur Sorge das es nochmals zu einem Strafbefehl kommt denn dann wäre ich ja Vorbestraft! Was wird die Strafe der Führerscheinstelle sein? Geldstrafe Bußgeld und Punkte? Momentan habe ich den Führerschein noch, er wurde noch nicht eingezogen. Danke
Hardy (Dienstag, 14 September 2021 22:04)
Ich wollte nochmals kurz höflichst Nachfragen ob Sie mir bitte meine Fragen oben eventuell beantworten könnten?
Beste Grüße
Hardy
Bukem (Mittwoch, 15 September 2021 07:45)
@hardy: ja, das kann schon mal vorkommen, wenn man nebenbei zu dem hier noch echte Berufe hat;)
Nochmal ganz deutlich: Sie brauchen am sofort anwaltliche Hilfe. Das bedeutet, hier in dem Forum ist das der falsche Ort. Ihre Schreiben und dann Ihre Akten bei Polizei bzw später Führerscheinstelle müssen eingesehen werden.
Ich verstehe nicht, warum es einen zweiten Strafbefehl Ihrer Meinung nach geben könnte. Halte ich für abwegig. Ist aber auch nicht das Problem.
Ein Monat Fahrverbot ist auch nicht das Problem.
Ihnen droht im Anschluss sehr schnell der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis. Das muss jetzt angegangen werden, sofern Sie das verhindern wollen
Tun Sie sich den Gefallen und lassen Sie das wenigstens anwaltlich prüfen.
Herr Schüller ist wie gesagt bundesweit tätig und immer per obiger Mail erreichbar
Thiboo (Dienstag, 21 September 2021 20:37)
Hii
Werde in ein paar wochen meine mpu antreten.
Wurde bei einer trunkenheitsfahrt mit 1.08 promille bak und 8.5ng aktivem thc sowie 44 ng thcooh erwischt. Ist es möglich die mpu mit einjähriger drogenabstinenz und kontrolliertem trinken zu schaffen ? Danke im voraus für die antwort.
Bukem: (Mittwoch, 22 September 2021 10:49)
@Thiboo: das ist leider eine ganz pauschale Frage, die man nur prüfen kann, wenn man Ihre Akte bei der Führerscheinstelle oder zumindest das Schreiben der Führerscheinstelle sehen kann.
Sie können das gerne per
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
an Herrn Schüller zur Prüfung schicken
Thiboo (Mittwoch, 22 September 2021 11:08)
Es sind die einzigen Einträge in meiner führerscheinakte. Ich war vorher noch nie auffällig im straßenverkehr und mein führungszeugnis ist auch leer.
Bukem: (Mittwoch, 22 September 2021 12:43)
@Thiboo: das mag sein, hilft aber nicht wirklich bei der Beantwortung Ihrer Frage. Würde Ihnen gerne weiterhelfen, aber grad hier steckt der Teufel wirklich im Detail.
Sonst als Antwort Jetzt: ja, vielleicht unter Umständen
Für eine erfolgreiche Vorbereitung auf eine MPU wäre eine sorgsame anwaltliche Aufarbeitung für Sie sowie nahezu unerlässlich. Sonst rauschen Sie mit ca 98% Wahrscheinlichkeit durch MPU. Und haben nur mehr Ärger und noch mehr Kosten und Zeitverlust.
Sie gehen ja vermutlich auch zum Zahnarzt bei Karies oder ins Krankenhaus bei einem gebrochenen Bein.
Ihr Fall schreit genau so nach hauptberuflicher Betreuung.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 23 September 2021 20:53)
@Hardy:
Es wird keinen zusätzlichen Strafbefehl geben. Wenn Sie bis zur Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde einen Verhaltenswandel darlegen können, dann können Sie den Führerschein mit etwas Glück erstmal behalten und sich in eine MPU ohne Entziehung retten, vgl: https://www.strafverteidiger-schueller.de/2018/01/24/entziehung-des-fs-abgewendet-durch-ausnahmeregelung-bei-33-ng-ml-thc-206-ng-ml-thc-cooh-und-16-9-ng-ml-amphetamin/ - dazu braucht es zunächst Abstinenznachweise und den Nachweis einer abgeschlossenen Verkehrstherapie im Moment der Entscheidung der Führerscheinstelle über die Sache. Die Behörde wird Sie irgendwann zur bevorstehenden Entziehung anhören. Dann muss man diese Sachen vorlegen und geschickt argumentieren. Dann kann das klappen.
@Thiboo:
Wenn man argumentiert, dass es ein Erstkonsum von Cannabis war, bei dem getrunken worden ist, dann kann es sogar ohne MPU klappen. Jedenfalls dann, wenn nicht nach § 316 StGB verurteilt worden und die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht entzogen worden ist.
Wenn es sich nur um ein Verfahren nach § 24 a StVG gehandelt hat, dann gilt: Nach Nr. 9.2.2. der Anlage 4 FeV (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html) ist eine Eignung beim Mischkonsum Alkohol / Cannabis nur dann nicht gegeben, wenn Sie gelegentlicher Konsument von Cannabis sind. Das muss die Behörde beweisen. Ob die Behörde hier den gelegentlichen Konsum angenommen hat (und ob zu Recht), kann ich Ihren Aussagen nicht entnehmen.
Die Entziehung der FE nur wegen des Alkohols ginge erst ab 1,1 Promille. Knappe Kiste bei Ihnen :-) Könnte sein, dass man Sie da rausargumentieren kann. Aber ohne Akteneinsicht keine Chance.
Thiboo (Samstag, 25 September 2021 12:26)
Hi hätte eine frage und schonmal ein riesen dänkeschön, dass ihr euch die zeit nimmt.
Ist es möglich wenn man Freitag um 23.00-01.00 uhr zwei joints mit 3 leuten raucht und den darauf folgenden samstag dann um 15.00 uhr auch zwei joints mit 3 leuten raucht und um 1 uhr die oben genannten werte hat ( 8 ng aktiv und 44 thcooh)???
Bukem: (Sonntag, 26 September 2021 08:26)
@thiboo: das wären laut Ihrer früheren Schilderung allerdings zwei zeitlich versetzte Konsumakte. Und damit wäre mit etwas Pech der Erstkonsum hinfällig.
Darf ich was vorschlagen? Sie haben offensichtlich grosse Probleme und einen erkennbar grossen inhaltlichen Beratungsbedarf. Sie sollten wirklich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Thiboo (Sonntag, 26 September 2021 12:45)
Hi danke für die antwort.
Ich werde nicht mit erstkonsum in die mpu gehen ich bin seit dem Tag des Deliktes abstinent und 15 Monate mit abstinenznachweisen. Nur wäre es lieb ob sie mir beantworten können ob es mit den konsumzeiten es zu den oben genannten werten kommen kann. Danke im vorraus
Bukem: (Sonntag, 26 September 2021 18:33)
@thiboo: ja, das wäre schon möglich, sonst wären diese Werte ja nicht gemessen worden.
Das wäre aber auch ohne Probleme nach einem einzigen Konsumakt alleine möglich.
Diese Werte sind von so vielen Faktoren abhängig. Menge, Wirkstoffgehalt usw
Irrer. Insider (Montag, 18 Oktober 2021 08:41)
Hallo, eine Frage ich nehme seit ca 3 Monaten oxycodon ein (wegen starken Schmerzen Bandscheibenvorfall). Um die Nebenwirkungen und die Oxycodon dosis zu verringern hat mir ein bekannter ein bißchen von seinem Medizinischen Cannabis ( Betrocan) überlassen und hat gesagt ich könnte das ja mal ausprobieren, was ich auch gemacht habe.
Ich rauchte nachmittags gegen 14:00 und abends ca 23:00 jeweils einen Joint. Am nächsten Tag kam ich in eine Verkehrskontrolle, mir wurde Blut abgenommen die Werte waren
Thc 1,1 ng/ml und
THC COOH 18ng/ml
Jetzt die Frage kann mir die Führerschein Behörde jetzt eine MPU auferlegen
Bukem: (Montag, 18 Oktober 2021 14:07)
@Irrer.Insider: hängt davon ab, was haben Sie denn der Führerscheinstelle bzw der Polizei zuvor gesagt? Haben Sie gesagt, dass Sie regelmäßiger Cannabis konsumieren? Haben Sie die Medikamente erwähnt?
Um auf Nr sicher zu gehen, bitte Mail an
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Niklas (Dienstag, 26 Oktober 2021 20:24)
Hi, ich habe am 01. Okt aufgehört zu kiffen muss im Dezember ein negativen Test nachweisen. Und trainiere im Moment. Ich wollte anfangen Kreatin zu um den Muskelaufbau zu unterstützen. Wirkt sich das negativ auf den Abbau des THC aus? Bitte um schnelle Rückmeldung.
Vielen Dank im Voraus!
Bukem: (Mittwoch, 27 Oktober 2021 15:29)
@Niklas: das kann ich leider nicht beantworten. Was für einen Test haben Sie denn? Führerscheinstelle oder Arbeitgeber? Ich kann zumindest raten, dass Sie sofern die Führerscheinstelle involviert ist, alles unterlassen sollten, was auf eine ( auch nur vermutete ) Beeinflussung des Kreatin Werts deuten könnte
Frank (Samstag, 30 Oktober 2021 21:28)
Hallo Herr Schüller,
ich stecke in einem Dilemma…
Zum einen lebe ich in Bayern (wohl der schlechteste Ort wenn’s um THC geht)
Zum anderen:
Ich habe vor ca 15 Jahren meinen Führerschein wegen Cannabis verloren und durch eine für mich positive MPU im Mai 2012 wieder erhalten.
Nun bin ich knapp 40 Jahre alt und habe ich hier und da medizinische Problem, worauf mein Arzt eine Cannabistherpie vorschlägt…
Ich weiß aus eigener Erfahrung das diese funktionieren würde, aber ich bin sehr unentschlossen da ich das ganze Drama um den Führerschein schon erlebt habe.
Nun weiß ich nicht was passiert wenn ich in eine Kontrolle gerate…
Werden die alten Wunden aufgerissen?
Verjährt soetwas? Ist in den Akten der Führerscheinstelle noch mein alter zerschnittener Führerschein?
Soweit ich weiß muss die Polizei ja die Tatsache selbst wenn man Cannabis als Medizin nutzt an die Führerscheinstelle weitergeben…
Was kann mir passieren?
Wieder MPU?
Oder gleich Entzug?
Ich würde die Behandlung gern machen habe aber wirklich Angst um meinen Führerschein…
Würde die 1ng Regel bei mir auch angewandt oder wäre ich Wiederholungstäter ?
Vorab vielen Dank
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 November 2021 21:11)
Wenn Sie Cannabis Patient sind, dürfen Sie fahren. Klar kann die FSST dann mal auf die Idee kommen, Sie zu begutachten, aber das wird dann keine Probleme machen. Ab wann wollen Sie sich das Cannabis denn verschreiben lassen?
Frank (Mittwoch, 03 November 2021 12:16)
Danke für die schnelle Antwort. Ich könnte sofort damit starten, bin aber wie gesagt unentschlossen, da falls ich kontrolliert werde ja evtl „schlafende Hunde“ geweckt werdenIchvkann mir fast nicht vorstellen, das der Sachbearbeiter in der Fsst jedes Jahr die Akten wälzt und verjährte Bestände in die Tonne klopft…
Jenny (Samstag, 18 Dezember 2021 15:17)
Hallo Herr Schüller,
ich konsumiere gelegentlich ( ca alle 2 Wochen) im Freundeskreis einen Joint. Zwischenzeitlich mit Pausen von 4 Monaten ( Juni bis Oktober) und 6 Wochen ( Ende Oktober bis Mitte November). Letzte Konsume waren am 27.11. einen und am 10.12. ca 4 Züge. Nun zu meinem eigentlichen Dilemma. Am 13.12. hatte ich einen VKU mit einer leicht verletzten Person. Vorfahrtsfehler, ich habe Schuld. Bin jetzt völlig fertig, da ich auch noch in der Probezeit bin.
Welche rechtlichen Konsequenzen habe ich jetzt zu erwarten?
Jenny
Bukem (Freitag, 24 Dezember 2021 16:12)
@Jenny : Verzeihen Sie die verspätete Antwort.
Ist denn der Unfall polizeilich aufgenommen worden? Bzw erfolgte eine Blutuntersuchung oder kam Ihr Cannabis Konsum irgendwie zur Sprache?
Jenny (Freitag, 24 Dezember 2021 17:13)
@Bukem: ja, leider ist alles zutreffend. Vortest positiv, Blutprobe entnommen, Einmalkonsum zugegeben. Ich stand selbst so unter Schock, daß ich alles falsch gemacht habe, was man nur falsch machen kann. Hatte als Jugendliche bereits 2x Kontakt mit der Polizei, jedoch konnte mir ein Konsum nie nachgewiesen werden, da meine Tests negativ waren. Jedoch stand ich immer noch im Polizeicomputer, was der nette Beamte mir auch so mitteilte. Konsum habe ich jetzt eingestellt und harre der Dinge, die da auf mich zukommen.
Balozzz (Dienstag, 28 Dezember 2021 17:20)
Guten Tag zusammen,
Nachdem ich fleißig die interessanten Vorfälle und Antworten darauf gelesen habe, konnte ich meinen oder einen ähnlichen Fall nicht finden.
Ich wurde Ende November von der Polizei im Park kontrolliert und es wurden 2,5 joints gefunden.
Leider habe ich dummerweise gesagt das ich regelmäßig (gemeint war natürlich Gelegentlich) konsumiere, woraufhin mich der Beamte fragte ob das täglich wäre. Zu letzterer Frage habe ich meines Wissens keine Aussage getätig (meine Freundin meint ich hätte das bejaht). Zusätzlich habe ich angegeben, dass es mir bei meiner PTBS hilft.
Unterschrieben hab ich nichts und auch sonst keine weiteren Angaben gemacht.
Kann ich mich, da die Kontrolle zwar nicht im Straßenverkehr stattfand, aber aufgrund meiner Aussage auf ein äG oder gleich die MPU einstellen?
Oder kann ich mich sogar ganz entspannt zurücklehnen und alle paar Wochen einen Joint rauchen? (Ich fahre im Anschluss natürlich nicht)
Ich muss noch zu Protokoll geben, dass in diesem Jahr auch ein Verfahren wegen dem Kauf von haschisch im Darknet Mangels beweisen eingestellt wurde.
Auch bin ich derzeit in stationärer Psychosomatischer Behandlung wegen der PTBS sowie Deppressionen, wobei dieses Ganze rechtliche Thema letztere Erkrankung nicht unbedingt besser macht…
Letztlich geht es mir nur um meinen Führerschein.
Vielen Dank vorab für die Hilfe und Antwort.
Chrissi (Montag, 03 Januar 2022 06:08)
Sehr geehrter Herr Schueller,
Ich würde Mitte November in einer P
Allgemeinen Verkehrkontrolle, positiv aus THC getestet. Bei der anschließenden Blutentnahme erfolgten folgende Werte. 2,9ng/mg thc, 17 ng/ thc COOH und 0,7% hydroxy. Habe nun die Aufforderung zur MPU bekommen. Leider habe ich den Polisten gegenüber geäußert das ich 2-3 mal im Monat am Wochende konsumiere. Habe sonst das Auto nach dem Wochende mindestens 2 Tage stehen lassen ,nur an diesem Tag etwas 12 Stunde nach dem letzten Konsum nicht. Da ich meine Mutter zu einen Arzttermin begleiten musste. Was kommt noch auf mich zu und wie kann ich das sonst vorhandene Trennubgsverwögen bei der MPU glaubwürdig belegen.
Vielen Dank im Voraus.
Gesundes Neues Jahr wünsche ich Ihnen.
Chrissi (Montag, 03 Januar 2022 06:10)
KONSUM IST SEIT FAST 7 WOCHEN EINGESTELLT UBD WIRD AUCH FÜR IMMER SO BLEIBEN. DAS IST ES ALLES NICHT WERT.
Bukem (Dienstag, 04 Januar 2022 12:44)
@Chrissi: wann ist die Untersuchung? Ich kann hier nur ganz deutlich auf die sofortige anwaltliche und zusätzlich verkehrspsychologische Hilfe hinweisen. Sonst laufen Sie tatsächlich Gefahr, Ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Und das käme mit den Kosten der Neuerteilung mit MPU. teuerer, als sich jetzt helfen zu lassen mit der Chance, die Fahrerlaubnis zu retten. Sie haben leider durch Ihre Angaben ggü der Polizei die Sache noch schlimmer gemacht.
Bitte bei Interesse unter kontakt@strafverteidiger-schueller.de melden.
Herr ist natürlich bundesweit tätig, da solche Verfahren schriftlich geführt werden, wäre die Entfernung kein Problem
Bukem (Dienstag, 04 Januar 2022 12:50)
@Balozzz: zumindest ein äG wird da kommen, die Unklarheiten in Ihrer Aussage kann durch anwaltliche Akteneinsicht geklärt werden.
In welchem Bundesland leben Sie denn?
Klar ist zumindest: es gab keinen Verkehrsbezug, deshalb sollte ein gelegentlicher Konsum bis zum Eingang der Ladung zum äG unproblematisch sein. Zwingt Sie aber keiner, einfach mal weniger oder gar nicht zu rauchen.
Grundsätzlich kann man sich durchaus im Strafverfahren wegen des Besitzes und beim äG anwaltlich helfen lassen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist.
kontakt@strafverteidiger-schueller.de bei Interesse bitte melden
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 09 Januar 2022 22:04)
@Chrissi:
Wie ist die Fragestellung der Behörde an die Gutachterstelle?
Balozzz (Donnerstag, 13 Januar 2022 13:53)
Hallo Bukem,
zunächst danke für die aufklärende Antwort. Ich wohne in Bayern. „Erwischt“ wurde ich in Hessen.
Ab dem 18.01. bekomme ich medizinisches Cannabis vom Arzt verschrieben. Das soll ich dann tatsächlich täglich einnehmen.
lt. Arzt soll ich die ersten zwei Wochen nicht am Straßenverkehr teilnehmen und im Anschluss lediglich auf Ausfallerscheinungen achten.
Sollte nun eine Ladung zum äG kommen, sollte auf der Führerscheinseite ja alles Safe sein, richtig? Kann ich dass äG dann aus diesem Grund auch abwenden oder muss ich in den sauren Apfel beißen und das trotzdem durchlaufen und vorallen bezahlen?
Das Strafverfahren tangiert mich überhaupt nicht.
Vielen Dank euch allen für die zahlreichen Informationen.
Chrissi (Freitag, 14 Januar 2022 13:54)
Sehr geehrter Herr Schüller, bitte entschuldigen Sie das ich mich erst jetzt melde.
Nach meinen Recherchen ist es mir auch bewusst das meine Aussage "dumm" war, aber es war meine allererste Kontrolle, hatte noch nie mit Polizei zu tun und stand unter Schock. Dazu kommt das ich wieder dummerweise vor Fahrtantritt Sport gemacht habe und mich in der Zeit in einer Diät befunden habe. "Corona Pfunde"
Die Fragestelle lautet:
ob, zu erwarten ist, dass Sie auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einsmfluss von Cannabis führen werde ( Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)
und
ob psycho- funktionale Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeug der Klassen AM+ B+ L in Frage stellen.
MPU TERMIN habe ich noch nicht, Gutachten soll bis 29.3. beim Landesamt vorgelegt werden.
MPI sagt das ich min. 6 Monate Abstinenz nachweisen muss um überhaupt die Chance zu haben die MPU zu bestehen.
Chrissi (Freitag, 14 Januar 2022 14:31)
Wie wären denn die Erfolgsaussichten, da mir nur wenig finanzielle Mittel zu Verfügung stehen.
Kann ich da überhaupt noch irgendwas machen ?
Bukem (Freitag, 14 Januar 2022 17:07)
@Chrissi: haben Sie denn den Konsum seitdem eingestellt?
Ich kann Ihnen nur nochmal dringend raten, sich unter
kontakt@strafverteidiger-schueller.de bei Herrn Schüller zu melden und die Schreiben, die Sie da erhalten haben, mit beizufügen.
Ohne wenigstens die zu sehen, wird Herr Schüller keine auch nur halbwegs vernünftige Einschätzung geben können
Chrissi (Samstag, 15 Januar 2022 19:10)
Habe ich gestern alles Herrn Schüller zukommen lassen. Ja klar hab ich den Konsum eingestellt. Das war es echt nicht Wert und war mir zu 1000% eine Lehre.
Danke für Ihre Mühe.
Jens (Samstag, 05 März 2022 17:35)
Hallo Herr Schüller
Ich hätte eine Frage bzgl Abstinenznachweis, vielleicht können Sie mir da weiterhelfen.
Folgende Ausgangslage:
Ich hatte im Oktober 2021 eine Hausdurchsuchung bei der eine relativ geringe Menge cannabis (~37g) und 5 gefunden wurde (hatte zu dem Zeitpunkt keine FE)
Allerdings hatte ich etwa 2 monate vor der Hausdurchsuchung, nach 21 Jahren Führerscheinentzug, eine Neuerteilung der FE beantragt und konnte im Januar bereits die theoretische Prüfung machen und bestehen.
Leider kam dann doch vor rund 3 Wochen eine Nachricht von der Führerscheinstelle das sie aufgrund des Verfahrens den Prüfauftrag vorläufig zurückziehen mussten und ich zuerst 6 Monate Abstinenz (4 Urinkontrollen) nachweisen muss bevor ich die praktische Prüfung machen kann.
Zu meinem Konsum:
Bis zur Antragstellung für die Neuerteilung hatte ich täglich etwa 1g cannabis geraucht. Ab dann hab ich angefangen meinen Konsum zu reduzieren (wenn auch noch täglich) und seit der Hausdurchsuchung im Oktober nochmal deutlich auf etwa 0.2-0.4g (allerdings noch mehrmals wöchentlich), da ich spätestens ab der praktischen Prüfung auch komplett aufhören wollte.
Seit der Meldung der Führerscheinstelle hab ich meinen thc Konsum auch komplett eingestellt (seit jetzt etwa 2.5 Wochen). Ich weiß es war nicht clever so lange täglich zu konsumieren, auch wenn es hauptsächlich aus medizinischen Gründen war. Ich hatte auch mehrere Rezepte für medizinisches Cannabis, konnte mir allerdings keine durchgängige Versorgung aus der Apotheke leisten da ich keine Kostenübernahme der KK habe. Ich möchte aber auch beim Abstinenznachweis überhaupt nicht erst die Sache bzgl Cannabispatient erwähnen.
Ich habe bereits mit dem Gesundheitsamt gesprochen, welche den Abstinenznachweis durchführen werden und habe mit denen geklärt das ich voraussichtlich frühestens Anfang Mai mit den Tests beginnen werde.
Meine Fragen:
Gibt es bei den Urinkontrollen zwecks Abstinenznachweis einen cutoff Wert oder muss tatsächlich 0 erreicht sein damit der test als negativ gewertet wird?
Ich bekomme als Schmerzpatient seit Jahren morphin, welches ich aber seit längerem am ausschließen bin. Anfangs 1160mg (retard) täglich und mittlerweile hab ich mich auf 160mg runterdosiert.
Ich möchte natürlich beim test auf 0mg sein, auch um auf der sicheren Seite zu sein. Trotzdem frage ich mich ob bei einem Abstinenznachweis wegen Cannabis auch auf opiate etc getestet wird oder eben nur auf thc (bzw die Abbaustoffe)? Die Führerscheinstelle sagte mir nämlich nur das getestet werden soll ob ich noch Cannabis konsumiere.
Und sollte ich im Vorgespräch erwähnen das ich als Schmerzpatient jahrelang Morphin bekam? Ich befürchte nämlich das ich dann schlafende Hunde wecken könnte und der Abstinenznachweis vielleicht auf 12 Monate verlängert wird.
Vielen Dank im voraus
Jens (Samstag, 05 März 2022 17:53)
Ich habe gerade gesehen das ich einen kleinen Fehler im obigen Text habe, bzw etwas vergessen habe.
Edit/Nachtrag
Es wurden ~37g (voraussichtlich <7.5g reinem thc) und 5 Pflanzen, die noch nicht geblüht haben, gefunden bei der Hausdurchsuchung. Ich war auch nicht anwesend und hatte wie gesagt keine FE zu dem Zeitpunkt.
Ich frage mich ob eine Anordnung eines Abstinenznachweises in solch einem Fall überhaupt angebracht /rechtens ist?
Ich wollte meinen Konsum zwar eh einstellen, aber als Alg2 Empfänger sind die Kosten für die Tests auch nicht gerade wenig.
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 März 2022 20:47)
Es wird auch auf Opiate getestet in der Regel. Aber wenn diese verschrieben sind, isst das nicht das Problem. Fraglich ist hier aber, ob die Anordnung von 6 Monaten Abstinenz rechtmäßig ist. Die Entziehung von vor 21 Jahren ist mit etwas Glück nicht mehr verwertbar und dann scheinen mir 6 Monate Abstinenznachweise unverhältnismäßig. Ich müsste mir da aber mal die Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde genauer anschauen. Laden Sie die mir gerne mal hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de
icecubbie (Mittwoch, 11 Mai 2022 15:31)
Hallo Herr Schüler,
Ich mache eine Umschulung zum BKF. Ich rauche 1-2g cannabis Freitag abends bin ich Montags wieder save oder besser aufhören? Es ist schon mit zweierlei Maß messen. Alkohol kannste dir jeden Tag reinschütten Hauptsache am nächsten Tag 0,0. Wenn du am kiffen bist, bist du direkt das Hardcore Opfer. Vielen Dank und Top Informationen hier. Sie sind bestimmt ein netter Mensch
Bukem (Sonntag, 22 Mai 2022 17:50)
@Icecubbie:
Als Berufskraftfahrer sollten Sie nicht ins Risiko gehen. In der Personenbeförderung erst recht nicht. Je nach Wirkstoffgehalt und Menge können Sie durchaus auch noch deutlich länger als die berühmten 96 Stunden über 1,0 ng aktiven THC liegen, ohne das zu merken.
Ist ehrlich gesagt zu riskant, dafür den Job zu gefährden
icecubbie (Donnerstag, 30 Juni 2022 14:39)
Ja ich denke das ist besser ich möchte Geld für meine Familie verdienen und ein reines Gewissen haben. Habe jetzt 2 Wochen nichts geraucht. Wielange dauert es bis ich clean bin? Die letzten 3 Monate nur am Wochenende davor fast jeden tag etwas.
Bukem: (Samstag, 02 Juli 2022 07:17)
@icecubbie: Clean ist so ein relativer Begriff.
Das aktive THC kann je nach Stärke und Konsummenge tatsächlich auch länger als drei Tage über dem Richtwert für eine VerkehrsOWI von 1,0 ng/ml liegen.
Das Abbau Produkt THC COOH kann drei Monate und länger nachgewiesen werden. Im Haar wäre es so lange nachweisbar, wie Sie ihr Haar nicht schneiden.
Bin aber nicht sicher, ob Sie das auch meinen?
icecubbie (Donnerstag, 07 Juli 2022 15:28)
Ja ich meinte das. Ich werde nie wieder konsumieren ich möchte tankwagen fahrer werden und Verantwortung tragen. Vielen Dank also nach Monaten wäre ich wohl safe denke ich
icecubbie (Donnerstag, 07 Juli 2022 15:29)
6 monaten
icecubbie (Donnerstag, 07 Juli 2022 15:33)
Denn wenn der Urin test negativ ist gibt's auch keinen grund für eine blutuntersuchung auf thc cooh das sehe ich doch richtig?
Ela (Donnerstag, 06 Oktober 2022 12:22)
Hallo lieber Bukem,
Jetzt muss ich auch mal fragen :)
Uuund zwar habe ich dieses Jahr die MPU gemacht und bestanden und meine FE wieder, nach dem ich sie wegen ThC im Blut (ThC 2,1ng/ml & ThC-COOH 17ng/ml; 08.2017) 2018 verloren hatte.
Wie ist das denn wenn ich jetzt was rauchen würde und 1 Woche später erst wieder Auto fahre, der aktive Wert muss ja unter 1,0ng liegen, und das tut er auf jeden Fall nach 72h? Egal wie viele Joints? Haha oder kann mann das nicht sagen? Und welche Grenze gibt es beim THC COOH Wert?
Und davon abgesehen, ist es in meinem Fall, da es das zweite Mal einer Auffälligkeit wäre, egal wie niedrig der Wert ist? Wird die Führerscheinstelle mir immer die FE wieder entziehen wollen, einfach weil ich wieder konsumiert habe? Und ab welchen Werten gibt die Polizei das ganze weiter an die FÜhrerscheinstelle? Sobald die tests in irgendeiner form Positiv waren oder nur ab einem bestimmten wert?
Vielen Dank schon mal im Vorraus!
Es ist wirklich so so toll, dass man hier Fragen stellen kann <3
Alles Gute und Liebe
Ela
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 06 Oktober 2022 19:29)
Ich würde das Auto nicht vor einer Woche wieder bewegen.
Weiter müsste ich wissen:
Hat die MPU Ihnen Trrennungsvermögen für die Zukunft bestätigt oder wurde davon ausgegangen, dass Sie keine Drogen mehr konsumieren in Zukunft?
Ela (Samstag, 08 Oktober 2022 16:56)
Oh Hallo Herr Schüller,
Es wurde davon ausgegangen, dass ich keine Drogen mehr konsumieren werde.
Damit hab ich wohl schon die Antwort?^^
Vielen dank für die schnelle Antwort!
Und Alles Gute!
Juma (Sonntag, 09 Oktober 2022 11:14)
Hallo, hier auch mal eine Frage, die glaube ich noch nicht so gestellt worden ist.
Angenommen Person X kifft täglich ca. ein Jahr und nimmt aufgrund von den Appetitanregenden Eigenschaften, in dieser Zeit ca. 30kg an Gewicht zu.
Person X beschließt jetzt aber wegen des Führerscheins mit dem kiffen aufzuhören.
Gleichzeitig möchte Person X aber auch das Gewicht wieder verlieren. Da Person X gehört habe das bei einer Diät das THC aus den Fettzellen bei Gewichtsabnahme wieder freigesetzt wird, fragt sich Person X wie lange das passieren kann. Angenommen Person X habe seinen Konsum 6 Wochen eingestellt und verliere in der Zwischenzeit immer mehr Gewicht, kann es dann sein das im Körper von Person X immer noch mehr als 1ng aktives THC im Blut festgestellt werden kann, weil der Körper das im Fettgewebe eingelagerte THC wieder frei gibt? Wie lange wird THC im Fettgewebe „gespeichert“, bis praktisch nichts mehr vorhanden ist, bzw mehr als 1ng THC nicht mehr nachgewiesen werden kann? Eine Beibehaltung des Gewichts ist für Person X leider nicht tragbar.
Das wichtige ist für Person X nur die Nachweisbarkeit von unter 1ng THC im Blut.
Viele Grüße
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 10 Oktober 2022 21:54)
@Juma:
Das ist zu hypothetisch, um es jedenfalls pi mal Daumen beantworten zu können.
Auch über die Verweildauer von THC im Fettgewebe kann ich nichts sagen, da fehlt mir echt die Fachkenntnis. Ich würde die Sache praktisch handhaben und einfach mal ein, zwei Screenings machen, dann haben Sie Klarheit...
Sven (Freitag, 21 Oktober 2022 18:02)
Hallo liebes Anwaltsteam,
Ich hätte eine Frage wegen BTM (Cannabis)
Vor über 3 Jahren hatte ich mal von einem Arbeitskollegen Gras erworben, waren 2 Gramm um genau zu sein. Dieser hatte danach Besuch von der Polizei bekommen und sein Handy wurde beschlagnahmt. Dummerweise hat man dort seinen Chatverlauf geprüft und diese Informationen darin gefunden. Vor 6 Monaten (also 3 Jahre später bekam ich Post von der Polizei mit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, welches nach 3 Monaten von der Staatsanwaltschaft wieder eingestellt wurde. Weitere 3 Monate nach der Einstellung des Verfahrens bekam ich Post von der Führerscheinstelle, mit der Anordnung eine Haaranalyse der letzten 3 Monate vornehmen zu lassen, um zu prüfen ob ich Drogen konsumiere und droht mir nun mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wenn ich dem nicht nachkommen würde.
Nun habe die Analyse für 220€ vornehmen lassen, warte aber noch auf das Ergebnis.
Ich bin nie unter Cannabiseinfluss Auto gefahren und wurde demzufolge auch noch nie erwischt.
Ich rauche seit einigen Jahren so ca. 2g die Woche, mehr nicht.
Nun meine Frage. Kann mir die Führerscheinstelle jetzt einfach so den Führerschein entziehen obwohl ich noch nie auffällig und unter Rausch am Straßenverkehr teilgenommen habe?
Sven (Samstag, 22 Oktober 2022 12:48)
Nachtrag zu meinem Anliegen.
Ist die Anordnung der Führerscheinbehörde überhaupt rechtens?
Denn ich habe ja wie schon geschrieben, keinen Verkehrsverstoß mit Aktiven THC Werten von über 1ng begangen.
Ich weiß auch, dass der THC COOH Wert die 150ng nicht überschreiten darf, wenn ich meinen Führerschein behalten möchte.
Aber wie gesagt, dürfen die einfach so eine Haaranalyse anfordern?
(Quasi nach Lust und Laune)
Bukem (Mittwoch, 26 Oktober 2022 19:55)
@Sven: grds ist Anordnung rechtmäßig, wenn aus Sicht der Führerscheinstelle ausreichend Verdachtsmomente vorliegen, dass ein Konsum erfolgt. Selbst wenn sie nicht rechtmäßig wäre, bestünden keine unmittelbaren Rechtsmittel. Deshalb bitte mitmachen, da bei fehlender Mitwirkung die Entziehung der Fahrerlaubnis ebenso die rechtmäßige Folge wäre.
Ein gelegentlicher Konsum wäre rechtlich unbedenklich, solange dieser ausreichend zeitlich sicher vom Fahrzeug führen getrennt werden kann. Also bitte im Zweifelsfall lieber vier als drei Tage warten, bevor gefahren wird.
Lesen Sie sich hier gerne auf der gesamten Homepage weiter ein und melden sich bei Rückfragen
Sven (Donnerstag, 27 Oktober 2022 00:04)
OK… vielen Dank für die Antwort.
Aber eine Frage habe ich noch.
Ich lese hier immer von Blut und Urinproben die abgegeben werden mussten, welche den Wert von 150ng/ml nicht übersteigen sollten, um als gelegentlicher Konsument durchzugehen.
Aber wie ist das bei der Haaranalyse? Wie müsste da der Wert sein um als gelegentlicher Konsument eingestuft zu werden? (ng/mg Haar?)
Bei den 2 Gramm die ich in der Woche rauche, sollte ich doch nicht sonderlich hoch liegen, oder?
Sven (Donnerstag, 27 Oktober 2022 12:15)
Ich habe Informationen gefunden, die besagen, dass ein Wert von 0,02 ng/mg den Cut Off begrenzen.
Na da bin ich ja mal auf mein Ergebnis gespannt.
Vielen Dank
Sven (Freitag, 28 Oktober 2022 01:02)
Heute kam das Ergebis meiner Haaranalyse.... es wurde NICHTS gefunden :)
Bukem (Samstag, 29 Oktober 2022 10:08)
@Sven: Sie bekommen da ein wenig durcheinander. Ist nicht schlimm, aber im Fall einer etwaigen Polizeikontrolle fangen Sie im eigenen Interesse keine Diskussionen an, da reden sich viele Mandanten ganz unnötig um Kopf und Kragen.
Genau genommen ist man ab dem zweiten Konsum schon gelegentlicher Konsument. Der THC cooh Wert von 150 und mehr ng/ml dient der Bestimmung als Dauerkonsument.
Haaranalysen sind grds mit erheblichen Risiken durch externe Verunreinigungen verbunden.
Wichtig ist einfach nur, machen Sie keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten, egal wie lang er her sein mag, achten Sie auf die ausreichende zeitliche Trennung und führen Sie weder Konsumgut noch Zubehör mit sich. Dann ist alles soweit sicher, wie es eben momentan geht. Restrisiko bleibt
Sebastian (Samstag, 12 November 2022 01:46)
Hallo Strafverteidiger,
sie geben in manchen Ihre Antworten über Oxycodon an das es nur bei Verdacht oder Vorgeschichte getestet wird bei der MPU. Oxycododon auch genannt DihydroxCodein wird beim Standart Drogentest auf Opiate im Haarscreening anschlagen wenn z.B wegen Kokain Abstinenz nachweisen muss. Bei einem standart Opiattest wird auf Morphin, 6 Acarylmorphin, Dihydrocodein, Codein und Methadon getestet. Oxycodon ist halb synthetisch und wird von der Mohnpflanze Thebain gewonnen. Es schlägt bei Dihydrocodein ein meines wissen. Hat ja auch den Namen Oxycodon-DihydroXcodein. Tilidin, Tramadol, Fentanyl die würden nicht anschlagen auf Opiate. Ich bin mir da eigentlich ganz sicher. Was sagen sie? LG
Kati (Mittwoch, 01 Februar 2023 09:28)
Hallo liebes Anwaltsteam,
Auch ich muss mal ein großes Lob aussprechen über ihre unerbitterliche jahrelange Hilfe hier auf ihrer Seite !
Nun zu meiner Frage: ein sehr guter Freund von mir wurde letztes Jahr im September von der Polizei kontrolliert auf Btm inkl. Bluttest.
Letztes Woche kam der Bußgeldbescheid 1,2 ng/ml Cannabis/THC … aber es ist kein THC cooh wert im Bußgeldbescheid enthalten…. Ist das so korrekt ? Muss man den erst erfragen ?
Weil so wie ich es hier in verschiedenen Beiträgen lesen konnte ist ja der THC cooh wert eigentlich mit der wichtigere ?
Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen und euer tägliches Engagement!
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 01 Februar 2023 15:47)
@Sebastian: Sorry für die späte Antwort. Offen gesagt kann ich die Frage aus dem Stehgreif nicht beantworten und müsste das auch nachlesen. Klingt aber nach ziemlich genauem Wissen, was Sie da haben....sorry dass ich auf dem Schlauch stehe....
@Kati
Danke für die Blumen. Der THC Wert ist nur hinsichtlich der Frage relevant, ob eine Wirkung von THC im rechtlichen Sinne vorlag oder nicht. Ab 1,0 ng/ml THC soll eine Wirkung angeblich vorliegen. Auch noch Tage nach der Fahrt. Unwirkendene Wirkung sozusagen.
Der THC COOH Wert wird oft zur Bestimmung des gelegentlichen Konsums im Rahmen des Fahrerlaubnisverfahrens herangezogen. Neben anderem Stuss wie irgendwelchen Wahrscheinlichkeitsbehauptungen, vgl.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-und-fuehrerschein-mieses-spiel-bei-der-bestimmung-des-gelegentlichen-regelmaessigen-konsums-203324.html
Lesen Sie bitte auch das hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/mit-cannabis-am-steuer-erwischt-fuehrerschein-aerztliches-gutachten-mpu-teil-1-200898.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/mit-cannabis-am-steuer-erwischt-fuehrerschein-aerztliches-gutachten-mpu-teil-2-200981.html
Es läuft auf jeden Fall noch ein Fahrerlaubnisverfahren und man weiß nicht, ob nur ein ärztliches Gutachten oder eine MPU kommt. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, ist es falsch, einfach abzuwarten.
Dann muss auch jeden Fall schon ein Screening Programm gemacht werden. Schreiben Sie mir bei Fragen gerne eine Mail: kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Fuchs (Samstag, 04 März 2023 19:25)
Sehr geehrte Herren Schüller & Bukem,
zunächst erst einmal vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz, den Leuten zu helfen, die sich selbst in die Sch*** geritten haben.
Und nun zu meinem Fall: Am Dienstag dieser Woche geriet ich (f, 31) in eine allgemeine Verkehrskontrolle (Sachsen-Anhalt).
Der Herr Beamte meinte, meine Pupillen wären auffällig klein. Die Tatsache, dass wir strahlend blauen Himmel hatten und ich zunächst in einer Position zu dem Beamten stant, dass ich direkt von der Sonne geblendet wurde, als diese Bemerkung fiel, lassen wir jetzt mal beiseite. Auch die Tatsache, dass der Beamte überrascht war, dass sich meine Pupillen beim Hineinleuchten und Fokus-Test nicht magischerweise vergrößern, sondern ihrer Funktion nachgehen und entsprechend verengt bleiben, nehmen wir mal so hin.
Wie dem auch sei: Es wurde ein Speicheltest gemacht, der positiv auf Benzodiazepine ansprang. Ein zweiter Speicheltest zeigte dasselbe Ergebnis, woraufhin ich zur Blutabnahme mitgenommen wurde.
Soweit, so ungut.
Wieso der Test positiv auf Benzodiazepine war, weiß nur der liebe Teufel, da ich zu keinem Zeitpunkt in meinem Leben solche Mittel konsumiert habe, weder legal noch illegal. Gleiches gilt für harte Drogen.
Dass mir jemand etwas untergemischt hat, kommt ebenfalls nicht infrage, da ich das letzte Mal vor ca. 4 Jahren auf einer Party/einem Event war (wo dergleichen nicht vorgekommen ist) und seitdem ausschließlich Kontakt zu denselben 5 Menschen hatte, die bis letzte Woche noch nie von Benzodiazepin gehört haben und keine harten Drogen oder illegal beschaffte Medikamente konsumieren.
Ein ca. 12 Stunden später gemachter Urintest bei meinem Hausarzt ergab, dass keine Rückstände/Metabolite von Benzodiazepinen festgestellt werden konnten.
Nun leider die Crux: Ich habe ca. 4 Jahre Cannabis konsumiert, mal mehr mal weniger regelmäßig (schätzungsweise 1-3 Joints täglich, am Wochenende auch mal mehr, keine Edibles). Der letzte Konsum war am Abend vor der Verkehrskontrolle (es wurden keine Angaben zum Konsum gemacht). Also, finden werden die netten Herren in Blau in meinem Blut definitiv etwas.
Wie die Werte genau bzw. ungefähr (inbesondere hinsichtlich des aktiven Werts) ausfallen, erfahre ich am Montag, da ich zusätzlich zu dem Urintest auf Benzodiazepine ein Tox-Screening meines Blutes beim Hausarzt veranlasst habe.
Ich mache mir allerdings wenig Hoffnung, dass da irgendwas zu meinen Gunsten rauskommt. Laut Urin-Schnelltests aus der Apotheke liegt mein passiver Wert irgendwo zwischen 25ng und 150+ng.
Der Konsum wurde nach der Verkehrskontrolle direkt eingestellt und ich nehme es als Chance war, endlich aus dem Suchtverhalten rauszukommen.
Was mich im “besten” so wie im schlimmsten Fall erwarten wird, habe ich hier und anderswo schon nachlesen können. Entsprechend werde ich die nächsten Tage und Wochen mit der Vorbereitung verbringen. Wie schnell oder langsam mein Körper den Müll rausspült, wird sich zeigen, wobei ich ein klein wenig Hoffnung in meinen geschwinden Stoffwechsel und meinen sehr geringen Körperfettanteil (171cm Körpergröße bei aktuell etwa 48kg) habe.
Nun zu meiner Frage: Wäre es sinnvoll, bereits jetzt anwaltliche Hilfe bzw. Beratung in Anspruch zu nehmen? Und hätte denn der Herr Schüller noch ein Plätzchen frei für einen räumütigen Junkie?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Dankeschön!
Bukem (Donnerstag, 09 März 2023 22:11)
@Fuchs: es bleibt natürlich erst einmal abzuwarten, ob der aktive THC Wert wirklich über dem 1,0 ng Richtwert liegt. Auch wenn es dafür eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit geben wird.
Es ist aus verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Gründen schon jetzt anzuraten, anwaltliche Hilfe zu suchen. Vermutlich wird Herr Schüller auch zusätzlich auf die Notwendigkeit einer verkehrspsychologischen Unterstützung hinweisen.
Um ein möglichst erfolgreiches Verfahrensende für Sie erreichen zu können, tun Sie sich den Gefallen und melden sich bei Herrn Schüller unter
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Da wird sich schon ein Plätzchen finden lassen ;)
Antonio (Donnerstag, 20 April 2023 01:12)
Hallo, ich habe eine Frage. Ich lese im Internet so viel und werde einfach nicht schlau daraus.
Ich habe über 10 Jahre nicht mehr gekifft und war vor ca zweieinhalb Monaten in Thailand. Dort habe ich 12 Tage hintereinander (täglich) 5-6 Joints geraucht. Es war sehr hochprozentiges Gras (THC-Anteil 20-25 Prozent, wurde zumindest von den dortigen Weed-Shops so angegeben).
Mittlerweile sind 65 Tage vergangen, seit ich den letzten Joint in Thailand geraucht habe.
Im Internet habe ich mir Cannabis-Tests besorgt und der 50er ng/ml Test war jetzt schon mehrmals negativ aber die 20er ng/ml Tests sind immer noch positiv.
Ich habe schon zwei mal die MPU hinter mir und sie beide Male bestanden (die letzte MPU war 2015.
Ich fahre seit meiner Rückkehr aus Thailand immer noch nicht mit dem Auto.
Kann ich noch Probleme bekommen, wenn ich wieder fahren würde und in eine Polizeikontrolle gerate?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Grüsse
Wie dumm (Mittwoch, 21 Juni 2023 22:37)
Hallo und vielen Dank,
ich wurde im April bei einer Verkehrskontrolle angehalten.( Nachts ohne Dienstbezug)
Keine Auffälligkeit allem zugestimmt. Urintest +
Bluttest ergab 2,6 THC, 7,6 THC-CooH.+0,2 alc+kein Besitz
Keinerlei Angaben und Aussagen von mir. Führerschein durfte ich behalten aber in den nächsten 8 Wochen muss ich ein ÄG vorlegen über mein Konsumverhalten.
Ich arbeite( nicht verbeamtet im ÖD) mein Dienstherr legte mir, vor Abschluss des Verfahrens, im Mitarbeitergespräch alles vor , auch das Schreiben der Polizei an die Führerscheinbehörde. Übermittelt von der Führerscheinstelle. Ist das in der Tat ok?
Ich konsumiere nicht für mich steht alles auf dem Spiel.
Bukem (Freitag, 23 Juni 2023 08:46)
@Antonio: Verzeihung, ist das noch aktuell? Das ist uns anscheinend durchgerutscht. Oder haben Sie die Frage hier noch in einem anderen Beitrag wiederholt? Dann wäre sie beantwortet. Kommt mir bekannt vor.
@Wie dumm: klingt tatsächlich sehr delikat.
Zunächst: der nachgewiesene Mischkonsum von Alkohol und Cannabis kann schon den Verlust der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.
Das Verfahren vor der Führerscheinstelle ist nur Folge der früheren Verkehrsordnungswidrigkeit und dient der Überprüfung Ihrer Fahreignung. Davon losgelöst ist die zusätzliche Frage einer evtl charakterlichen Eignung in Ihrer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit. Ob und wie dort auch arbeitsrechtliche Risiken wie Abmahnung oder sogar verhaltensbedingte Kündigung bestehen, ist eine Frage des Einzelfalls. Im pädagogischen oder Justizverwaltungs Bereich wäre das eben anders zu bewerten als wenn Sie zb im Gartenbereich oder der Müllentsorgung arbeiten.
Das sollte auf jeden Fall schleunigst von Herrn Schüller geprüft werden, dann kann er Ihnen eine realistische Prognose und evtl Strategie aufzeigen. Dazu muss im Zweifelsfall natürlich auch Akteneinsicht genommen werden.
Bitte deshalb noch heute unter
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
bei ihm persönlich melden. Viel Erfolg
Manni (Sonntag, 10 Dezember 2023 18:43)
Hallo, ich hätte eine Frage.
Während einer Verkehrskontrolle mit anschließendem Bluttest wurden 64 ng/ml THC, 250 ng/ml THC-COOH und 23ng/ml 11-Hydroxy-THC nachgewiesen, wie aus dem Schreiben zur Vorbereitung der Entziehung der FE hervorging. Während der Kontrolle räumte ich gelegentlichen Konsum ein. Ich habe bereits einen Anwalt hinzugezogen, würde aber gern hier nochmal fragen wie meine Chancen stehen der Entziehung der FE zu entgehen.
Großen Respekt für ihre Arbeit hier, danke.
Bukem: (Sonntag, 17 Dezember 2023 13:16)
@Manni: die Chancen stehen dann leider nicht gut, wenn Sie den gelegentlichen Konsum bereits eingeräumt haben sollten. Das ist besonders ärgerlich, da das völlig überflüssig angegeben worden ist. Ist bereits entzogen worden?
Manni (Dienstag, 19 Dezember 2023 01:28)
Habe den Führerschein mit Verzichtserklärung bereits abgegeben, um dem Verwaltungsakt zu entgehen. Ich sehe das ganze als wohl nötige Lehre und habe mit dem Rauchen aufgehört sowie mich mit der Situation auseinandergesetzt. Haben Sie noch Tipps in Sachen MPU und Vorbereitung auf diese? Ich werde sicher ein positives MPG mit Abstinenznachweisen vorweisen müssen.
Bukem (Donnerstag, 21 Dezember 2023 10:48)
@Manni: ja, natürlich haben wir das hier. Dazu hat Herr Schüller dieses Forum ja geschaffen. Lesen Sie sich hier gern und gründlich ein.
Hilfreich ist sicherlich eine zusätzliche verkehrspsychologische Unterstützung.
Wenn Sie aber bereits anwaltlich vertreten sind, dann sollte der Kollege Sie eigentlich hier beraten und aufklären.
Lassen Sie mich raten, ist nicht passiert? Dann sollten Sie Ihre Schlüsse ziehen
Thomas (Dienstag, 23 April 2024 12:23)
Meine Tetrahydrocannabinol werte ca. 112 ng/ml
HO-THC ca 44,9 ng/ml
THC- COOH ca. 533 ng/ml
Wie wahrscheinlich ist es ich meinen Führerschein zurück bekomme bei der jetzigen Grundlage. Die Werte sind von 2020.
Bukem: (Freitag, 26 April 2024 10:16)
@Thomas: wie sich bestimmt denken können, wird Herr Schüller wegen der momentanen rechtlichen mit solchen Anfragen überflutet.
Gucken Sie zum Verständnis hier rein, hier hat Herr Schüller die aktuellen Probleme zusammengestellt:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/cannabis-legalisierung-und-der-neue-13-a-fev-fahrerlaubnis-entziehung-mpu-aufheben-fuehrerschein-amnestie-225267.html
Wenn Sie dann eine Prüfung und Einschränkungen oder Hilfe suchen, bitte Mail an
kontakt@strafverteidiger-schueller.de