Ärztliches Gutachten bei bloßen Besitz von Betäubungsmitteln
Das ist das Thema von § 14 Abs. I FeV...
Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zumindest dann verfügt werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel widerrechtlich besitzt oder besessen hat, denn der Verdacht auf Einnahme nach § 14 I Satz 1 und der tatsächliche Besitz nach §14 I Satz 2 FeV betreffen verschiedene Regelungsbereiche. Um diese Unterschiede darstellen zu können, muss hier länger ausgeholt werden.
Es gibt verschiedene Urteile, die, wie zB das des OVG Hamburg, welches im Jahr 2003 bei einem Besitz von ca. 250 g Cannabiskraut und der Einlassung, dies sei für den Eigenverbrauch bestimmt, bestätigen, dass die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörderechtmäßig sei, denn hier läge eben kein gelegentlicher, sondern dauerhafter Konsum vor.
Der reine Besitz von Betäubungsmitteln belegt, wie bereits dargestellt, jedoch nicht auch dessen Konsum. Hier ist zB Handel mit dem BtM denkbar, ohne dass ein Konsum erfolgen würde. Dann wären weitere verkehrsverwaltungsrechtliche Maßnahmen nicht zulässig. Die Einräumung eines Eigenverbrauchs in geringer Menge hat auf der anderen Seite in anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren strafmildernde bzw strafvermeindende Wirkung.
Die Frage, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch die Behörde nach § 14 I Satz 2 FeV rechtmäßig ist, wenn eine kleine Menge Betäubungsmittel vorgefunden wird und keine Einlassungen abgeben werden, wird unterschiedlich beantwortet:
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat bei einem Besitz von 1g Haschisch ausgeführt, dass eben durch diese wirklich kleine Menge ein sehr starkes Indiz für einen Eigenverbrauch vorläge. Ob der Betroffene Angaben mache oder nicht, sei unerheblich, da er sonst ja mit weiteren strafrechtlichen Maßnahmen zu rechnen habe. Auf sein Schweigen komme es also nicht mehr an. Die kleine gefundene Menge würde eben nur für einen geringen Eigenverbrauch ausreichen. Nach dieser Argumentation wäre die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens immer rechtmäßig, wenn ein Betroffener mit einer kleinen Menge Betäubungsmittel angetroffen worden ist und in der ersten Vernehmung von seinem Schweigerecht Gebrauch machen würde. Der Besitz grade kleiner Mengen Betäubungsmittel deute daher regelmäßig auch auf ihren Konsum hin.
Dem steht anderseits entgegen, dass es als ganz wesentlicher Grundsatz in unserer Rechtsordnung gilt, dass ein Schweigen des Beschuldigten in seiner Vernehmung unter keinen Umständen nachteilig wirken darf. Deshalb habe auch im verwaltungsrechtlichen Handeln bei der Frage, ob Besitz zum Eigenverbrauch oder zum Handeltreiben vorliegt, der Grundsatz “in dubio pro reo” zu gelten.
Bei der Beantwortung dieser Frage wird vor allem auf die Art des Betäubungsmittels abgestellt.
Bei den sog. “harten” Drogen, also auch Ecstasy oder Kokain, dürfte der Besitz einer kleinen Menge regelmäßig den Verdacht begründen, dass der Betroffene diese auch selbst konsumieren möchte, gerade wenn er einen Eigenkonsum nicht ganz explizit bestreitet. Damit liegen dann die besprochenen hinreichend konkreten Tatsachen für eine Einnahme der Betäubungsmittel vor und die Anordnung einer Beibringung eines ärztlichen Gutachtens ist zulässig.
In diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des OVG Hamburgs nicht richtig nachvollziehbar, in der einem Betroffenem bei einem Fund von Ecstasy in dessen Fahrzeug die Fahrerlaubnis sofort entzogen wurde. Diese Maßnahme wurde mit § 11 Absatz 8 FeV begründet, warum oder inwiefern aber der Betroffene sich geweigert haben soll, sich untersuchen zu lassen, oder der Fahrerlaubnisbehörde das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht beigebracht haben soll, und sie deshalb bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen dürfe, wird nicht dargelegt.
Der VGH Bayern nimmt beim Fund von Amphetaminen bei einer Verkehrskontrolle und einem einschlägigen Drogenschnelltest sogar bei einer späteren negativen Blutuntersuchung den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis für geboten, etwas dann, wenn der Betroffene den Konsum auch eingeräumt hatte. Entscheidend hierfür ist wieder alleine die geständige und eben nicht sinnvolle Einlassung des Betroffenen.
Es kommt insoweit gar nicht darauf an, ob der Betroffene ein Kraftfahrzeug geführt hat, als Beifahrer nur mit anwesend war oder ob ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr überhaupt vorlag, man sollte sich hierüber klar sein: Der Besitz von sog. harten Drogen kann regelmäßig wenigstens die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nach sich ziehen.
Anders verhält es sich bei dem Besitz von Cannabis. Zwar kann ein ärztliches Gutachten nach § 14 1 Satz 2 FeV immer dann angefordert werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel widerrechtlich besitzt. Das Bundesverfassungsgericht hat hier im Jahr 2002 ausgeführt, dass zu dem reinen Besitz weitere Tatsachen hinzutreten müssen, die einen zwingenden Bezug zum Straßenverkehr und zur Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss darstellen, um ein Drogenscreening verfügen zu dürfen.
Dieser Zusammenhang wird zB dann bejaht, wenn im Auto im Aschenbecher ein angerauchter oder ausgedrückter Joint oder eine Pfeife gefunden wird. Auch fertig gebaute Joint etwa im Handschuhfach reichen hier aus. Entscheidend ist immer, dass die begründete Annahme für einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt.
Wie schon vorhin ausgeführt, reicht das reine Auffinden von Cannabis nicht für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus, weil hier eben keine “weitere Tatsache” nach § 14 I Satz 4 FeV vorliegt. Das gefundene Cannabis könnte zB einem Mitfahrer gehören. Zweifel an der Kraftfahreignung werden nur dann bejaht, wenn auch Indizien für den eigenen Cannabiskonsum des Betroffenen vorliegen.
Das OVG Nordrhein-Westfalen bejahte diesen Zusammenhang zwischen Konsum und Teilnahme am Verkehr, wenn der Betroffene 4 g Cannabiskraut bei sich führte. Nach den zuvor dargestellten Grundsätzen erscheint dies jedoch falsch, so wird ja auch nicht beim Transport von Alkohol im Auto etwa nach dem Einkauf nicht sofort auf dessen Konsum geschlossen. Der VGH Baden-Württemberg hat deshalb 2003 klarstellend entschieden, dass ein Cannabisfund im Auto keine Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nach sich zieht.
Die uneinheitliche Rechtsprechung zu dieser wohl häufig anzutreffenden Situation wird in absehbarer Zeit dazu führen, dass hierzu höchstrechtliche Rechtsprechung ergehen dürfte, der dann bundesweit einheitlich gefolgt werden muss. Bisher wird man darauf vertrauen dürfen, dass lediglich der Besitz oder das Auffinden kleiner Mengen Cannabis im Fahrzeug nur dann verwaltungsrechtlich weiter verfolgt werden, wenn auch konkrete Anhaltspunkte für einen Konsum während der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegen sollten.
Unklar ist auch die Handhabung, wenn Cannabis außerhalb des Fahrzeugs gefunden wird. Weitere Maßnahmen sind nur dann rechtmäßig, wenn konkrete Tatsachen auf einen regelmäßigen, also nicht nur gelegentlichen, Konsum deuten.
Die Rechtsprechung hat diese konkreten Tatsachen etwa auch dann verneint, wenn kleinere Mengen von Cannabis, fertigen Cannabis-Tabak-Mischungen und auch eine überschaubare Anzahl von Hanfpflanzen vorgefunden wird. Hier wurde regelmäßig die gesicherte Annahme eines regelmäßigen Konsums verneint. Zu einem anderen Ergebnis kam im Jahr 2005 das OVG Schleswig-Holstein, allerdings wurden dort auch knapp 300 g Marihuana vorgefunden.
Manche Gerichte verneinen deshalb auch umgehend Fahreignungszweifel bei so geringen Mengen, die nur zum einmaligen Konsum reichen würden.Der Besitz einer kleinen Menge führt auch nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2002 nicht dazu, ein Betroffener nicht mehr zwischen Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeugs unterscheiden könne. Schon dadurch fällt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus.
Andere Gerichte, etwa das OVG Nordrhein-Westfalen oder das OVG Hamburg stellen nicht auf die gefundene Menge, sondern den enthaltenen Wirkstoffgehalt je Konsumeinheit ab. Ein Vergleich zur Wirkung und Messung von Alkohol zeigt, dass dort die Trinkmenge vom Gehalt der jeweils getrunkenen Getränke abhängig ist. Je höher der jeweilige Wirkstoffgehalt, desto geringer die dafür notwendige Konsummenge. Die Angabe eines Betroffenen soundsoviel Bier getrunken oder Joints geraucht zu haben, sagt deshalb zutreffend nichts über die jeweilige Wirkstoffmenge aus.
Also muss erst geklärt werden, welcher THC-Wirkstoffgehalt sich in bestimmten Mengen Cannabis befindet.
Der durchschnittliche Wirkstoffgehalt bei Haschisch liegt je nach Sorte und Qualität zwischen 5%- 12%, nach einer Untersuchung eines Landeskriminalamts bei 7,6%. Marihuana kommt einen Gehalt von 1%- 7%, Haschischöl hat einen erheblich höheren Gehalt. Der tatsächliche Gehalt ist natürlich von verschiedenen Faktoren abhängig wie Qualität, Herkunft oder Verarbeitung. Wegen dieser völlig verschiedenen THC-Konzentrationen wird regelmäßig auf einen sog. “mittleren Wirkstoffgehalt” zurückgegriffen. Bei Haschisch wird dieser mit 5%-8% angenommen, bei Cannabis ist die Rechtsprechung wieder nicht einheitlich. In Hamburg etwa 5%-8%, in Münster nur 2%-4%. Hier ist auch zu beachten, dass durch ständig stärkere Züchtungen auch der Wirkstoffgehalt steige, nach manchen Untersuchungen im Jahr 2004 bei Haschisch auf 9% und Marihuana auf 8%.
Einige Gerichte bewerten nach diesen Grundsätzen verkehrsverwaltungsrechtliche Maßnahmen danach, wieviele Konsumeinheiten mit dem mittleren THC-Wirkstoffgehalt erzielt werden kann, um einen etwaigen regelmäßigen Konsum zu belegen.
Das OVG Nordrhein-Westfalen kommt im Jahr 2001 so bei einer gefundenen Menge von 1g Haschisch mit 5% Wirkstoffgehalt auf drei-vier Konsumeinheiten, bei einem Gehalt von 8% auf fünf bis sechs Einheiten. Ein einmaliger Konsum kann daher schon widerlegt werden. Stattdessen scheint nach Meinung des Gerichts eine “Vorratshaltung eines gewohnheitsmäßigen Konsumenten” vorzuliegen. Deshalb wäre die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens rechtmäßig auch ohne einen Bezug zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Je größer die angefundene Menge, desto eher wird die Bevorratung für einen auch mehrfach täglich erfolgenden Eigenkonsum über mehrere Tage, Wochen oder Monate erstreckenden Zeitraum bejaht. 19 g Haschisch würden so für 50-100 Konsumeinheiten reichen. Hier besteht regelmäßig ein Verdacht auf Dauerkonsum.
Das OVG Hamburg hat hier 2003 entschieden, dass der Besitz von ca 250 g Cannabis mit einem reinen THC-Gehalt von 38,18 g für über 2500 Konsumeinheiten ausreichen würde. Wenn der Betroffene dann im Strafverfahren einräume, dies zum Eigenkonsum besessen zu haben, um etwaigen Strafschärfungen wegen Handeltreibens zu entgehen, so müsse hier die Verkehrsbehörde zwingend von einem Dauerkonsum mit den schon besprochenen Folgen ausgehen.
Was bedeutet dies aber für den Betroffenen? Aus auf der Hand liegenden Gründen ist diese teilweise vertretene Praxis für den einzelnen Kosumenten kaum nachvollziehbar. Dieser müßte wenigstens ungefähr den THC-Wirkstoffgehalt seines Besitzes kennen. In verschiedenen strafrechtlichen Entscheidungen ist genau dieser Gedanke aufgegriffen worden, etwas wenn es um die Teilnahme am Straßenverkehr ging: “Ein Betroffener könne daher nicht davon ausgehen, am Nachmittag des nach dem Konsum folgenden Tages ein Kfz führen zu können, weil ihm die konkreten Bezugspunkte dafür, dass das konsumierte Cannabis nicht mehr nachweisbar sein werde, fehlen.”
Aus Sicht eines Betroffenen reiche daher für einen Joint ca 1g Haschisch, bei gefundenen 1g reiche dies maximal für zwei Joints, bei entsprechend größerer Menge eben auch entsprechend mehr Joints. Die Berechnung in verwaltungs- und strafrechtlichen Verfahren ist nicht einheitlich. Dieser offenkundige Widerspruch auch regionaler Art führt zu einer uneinheitlichen Handhabung im gesamten Bundesgebiet. Leider ist hier bisher weiterführende und vereinheitliche Rechtsprechung höherer Gerichte ausgeblieben.
Die dargestellten Berechnungsmethoden über THC-Wirkstoffgehalt sind für die Bewertung, ob ein Betroffener, der außerhalb eines Kfz mit Cannabis angetroffen wurde, zu einer Beibringung eines ärztlichen Gutachtens herangezogen werden darf, jedenfalls ungeeignet und sollten, wenn überhaupt, allein in Strafverfahren Anwendung finden.
Deshalb gelten schlicht folgende Faustformeln: Der Besitz von zwei bis drei Gramm Haschisch mag maximal für den Konsum von sechs Joints, 19 g Haschisch vielleicht für 20 bis 30 Joints reichen.
Hieraus folgt aber noch längst nicht zwingend der Verdacht eines regelmäßigen Konsums, aber nur dieser ist ausreichend für die rechtmäßige Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens. Natürlich ist auch die weitere Frage, ab welcher Menge eine Anordnung rechtmäßig ist, nicht hinreichend geklärt. Teilweise wird darauf abgestellt, dass die Menge nicht nur auf Bevorratung, sondern auch auf häufigen Konsum hindeuten müsse, allerdings ohne konkrete Mengenangaben zu benennen. Als Abgrenzung wird hier die “geringe Menge” nach dem Betäubungsmittelstrafrecht angeführt, die aber regional höchst unterschiedlich und am ehesten in einem Nord-Süd-Gefälle zwischen 3 bis 30 g gehandhabt wird.
Andere führen aus, dass erst der Besitz von mehr als 10g oder der häufige Besitz kleinerer Mengen zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen führen.
Auch die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Das Bundesverfassungsgericht verneinte im Jahr 2002 die Rechtmäßigkeit der Anordnung der Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens nach § 14 I Satz 2 FeV und auch die Vorlage eines Drogenscrennings ohne das Vorliegen hinzutretender weiterer Umstände. Solche Umstände werden teils dann bejaht, wenn der Betroffene als Beifahrer mit dem Fahrer auf einem Parkplatz während einer Fahrtpause Cannabis konsumierte, ohne diesen später von der Weiterfahrt abzuhalten. Die Eignungsmängel wurden dann auf das Unterlassen seiner Warnpflichten abgestellt.
Soweit erst mal zu diesem Problem. Wenn Sie also erwischt worden sind von der Polizei und nun die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen mal auf den Zahn fühlen will, dann melden Sie sich bitte bei mir. Wir besprechen dann die weitere Vorgehensweise.
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Andreas (Dienstag, 31 Januar 2017 21:31)
Guten Abend Herr Schüller, erst einmal ein großes Kompliment an die Zeit die sie in die Seite investieren, ist wirklauch sehr informativ. Ich habe eine Frage bzgl der Anordnung eines äG. Wurde im Juni letzten Jahres in München beim Erwerb von 1-2g Haschisch erwischt. Wurde natürlich zur Anzeige gebracht jedoch aufgrund geringer Menge fallen gelassen. Ich war zu dem Zeitpunkt alkoholisiert und denke die Beamten haben das bestimmt mitbekommen (einfach ne Zusatz Info). Bis jetzt habe ich noch keine Aufforderung zum äG bekommen, wäre dies überhaupt möglich da ja keine Verbindung zur Teilnahme am Straßenverkehr besteht, was der Beschluss des BGH vom 2002 jedoch fordert ? Konsum wurde natürlich eingestellt, allerdings möchte ich mir Sonntag abends schon wieder mal ein Tütchen gönnen... :) denken Sie dass da noch was kommen könnte? Gibt es da eine Verjährungsfrist ? Fahre zZ kein Auto da ich studiere und auf keines angewiesen bin, mir ist jedoch bewusst dass die Polizisten bei einer Kontrolle sofort einen urintest verlangen werden, hier ist es doch immer sinnvoller auf eine blutentnahme zu bestehen, da bei gelegentlichem Konsum die Werte ratzfatz (72h) wieder bei 0 sind und ich nichts zu befürchten hätte?
Liebe Grüße,
Andreas R.
Christian (Donnerstag, 02 Februar 2017 19:52)
Hallo Herr Schüller,
mich würde auch interessieren ob es seitens der Führerscheinstelle eine Verjährungsfrist zur Anordnung eines ÄG gibt. Von einem Bekannten habe ich die Information erhalten, dass diese 6 Monate beträgt. Sollte sich die Fss also nach 6 Monaten nicht gemeldet haben, kann kein ÄG mehr angeordnet werden. Können Sie dies bestätigen?
Vielen Dank im Voraus und Liebe Grüße,
Christian W.
felix (Samstag, 04 März 2017 16:21)
ich wurde gestern abend von der Polizei kontrolliert sie haben 2 ecstasy Pillen gefunden und sie mir weggenommen nun meine Frage ich bin derzeit dabei meine Führerschein zu machen und wohne in Berlin ich will.demnächst eine Ausbildung zum Erzieher beginnen inwiefern wird sich das auswirken? ich hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun geschweige ich wurde bei irgend etwas erwischt was sind jetzt die folgen? :(
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 04 März 2017 18:42)
@Felix: Zu erwarten ist fahrerlaubnisrechtlich ein ärztliches Gutachten. Strafrechtlich liegt die Einstellung des Verfahrens nach § 31 a BtMG nahe (wenn es die erste Auffälligkeit mit BtM war). Berufsrechtlich müssen Sie höllisch aufpassen, denn bereits eine Verfahrenseinstellung, die sich aus dem erweiterten Führerzeugnis ergibt, kann für künftige Arbeitgeber ein K.O. Kriterium sein. Auch kann das Gericht den beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen verbieten. Hier ist das unwahrscheinlich, aber dennoch...mit dem Berufswunsch Erzieher sollten Sie sich vom Thema Drogen verabschieden. Ist doch auch irgendwie logisch. Der Gesetzgeber wollte Drogen doch gerade von Kindern weghalten....
Was das Strafverfahren angeht: Dieses muss von der Aussage auf das Fahrerlaubnisverfahren angepasst werden. Ich kümmere mich gerne. Bei Bedarf bitte melden.
@Christian: Nein, eine solche Verjährungsfrist gibt es nicht.
@Andreas...sorry für die späte Antwort....die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei dem Besitz von so wenig Cannabis dürfte unverhältnismäßig sein....das kann die Behörde aber anders sehen...ist halt fraglich, ob man das Gutachten dann anfertigen lässt...
felix (Montag, 06 März 2017 18:53)
und wann muss ich mit dem ÄG rechnen denn die Vorladung kommt in ca 2-3wochen und soll ich zu der Vorladung hin wenn ja was muss ich da machen ?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 06 März 2017 19:51)
@Felix: Das ärztliche Gutachten kann binnen ein paar Wochen angeordnet werden, kann aber auch sein, dass die in 1,5 Jahren damit um die Ecke kommen, das kann man leider nicht sagen. Sieh es mal so: Erzieherdasein und Autofahren gehen mit Partydrogen nicht zusammen. Egal ob Du gerade in der Sturm- und Drangphase bist oder nicht: Es passt nicht wirklich, auch wenn das keine coole Erkenntnis ist und sich das vermutlich spießig anhört. Wegen der kurzen Vorlaufzeit bei dem äG ist es sinnvoll, keine harten Drogen mehr zu nehmen (abgesehen davon, dass das generell sehr sinnvoll ist). Bißchen Cannabis ist drin, aber sobald die Aufforderung zum äG kommt, muss der Konsum gestoppt werden. Sonst werden die Dir mit Kontrollverlust kommen und Dir womöglich den Führerschein wegnehmen obwohl Du nur erlaubterweise gelegentlicher Konsument warst. Es findet sich immer ein Argument, um die Fahrerlaubnis zu entziehen, auch wenn es vor lauter Wertungswidersprüchen nur so wimmelt. Das Ziel ist der Weg in diesem Fall.
Was die Ladung zur Polizei angeht: Nicht hingehen, auch keine schriftliche Aussage machen. Erst Recht nicht sowas wie "ich nehme ab und zu mal ne Pille, aber eher selten." Gar nichts sagen. Wenn das der erste Vorfall dieser Art gewesen ist, dürfte das Verfahren dann eingestellt werden.
felix (Montag, 06 März 2017 21:04)
vielen dank naja ich habe jetzt mit allem aufgehört und Will auch nichts mehr damit am Hut haben ich habe einfach Angst nein leben verkackt zu haben ich will meine Erzieher ausbikding machen und soll morgen mein erweitertes Führungszeugnis beantragen...
felix (Montag, 06 März 2017 21:11)
kann man sie auch privat kontaktieren wenn ja wie? :)
felix (Dienstag, 07 März 2017 22:23)
ich muss noch etwas zu dem Vorfall schildern die Polizeibeamten haben mich gefragt ob ich schon einmal was mit Drogen zu tun hatte ich meinte was meine antworten wären er meinte :ja,nein oder weiß ich nicht vor lauter Aufregung habe ich "weiß ich nicht" gesagt wird das folgen haben? ich habe aber auch bemerkt das sich keiner der Beamten etwas aufgeschrieben hat... ich hoffe einfach so sehr das dass verfahren eingestellt wird...
felix (Montag, 13 März 2017 15:04)
noch eine Frage habe ich Zeit mich AIF das äg vorzubereiten oder wie bekomme.ich den Termin per post ?
Milli (Dienstag, 14 März 2017 20:31)
Guten Abend Herr Schüller,
Ich bin im Internet auf Ihre kompetenten Beiträge aufmerksam geworden. Hier nun meine Situation: Ich wurde im Jahr 2009 mit 2gr Gras an der holländischen Grenze angehalten, ein Drogentest wurde nicht gemacht, zu meinem Konsumverhalten wurde ich ebenfalls nicht befragt und das Verfahren wurde eingestellt. Leider ist es mir vor 3 Wochen erneut passiert, ich war allerdings diesmal nicht einmal die Fahrerin des PKW kein Test, keine Fragen zum Konsumverhalten, diesmal waren es ca. 4gr Gras aus Holland erneut an der Grenze zu Deutschland(NRW), die ich freiwillig heraus gegeben habe. Die Polizisten waren recht freundlich und sagten mir ich soll davon ausgehen das dieser Vorfall keine weiteren Folgen haben wird. Trotzdem bin ich mir sehr unsicher. Was kann mir passieren a) strafrechtlich/Bußgeld und muss ich bei dem erwähnten Sachverhalt Angst haben, dass mich b)die Führerscheinstelle kontaktiert und zu einem Gutachten auffordert? Bis auf diese Vorfälle bin ich noch nie in Erscheinung getreten. Noch anbei zur Information, ich lebe in Mönchengladbach NRW. Ich bedanke mich im Voraus bereits bei Ihnen und finde es ganz toll wie Sie uns was das Rechtswesen angeht, unwissenden und häufig nervösen Menschen unbürokratisch mit Ihrem Rat zur Seite stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 17 März 2017 19:21)
@Felix: Klar kann man mich erreichen. SIe können mir zB eine Mail schreiben mit Ihrer Nummer. Oder eine Brieftaube losschicken, ein Telegramm senden, Rauchzeichen machen oder den Versuch starten, mit mir telepathisch zu kommunizieren. Wenn das nicht klappen sollte, rufen Sie mich doch einfach an...
@Milli: Strafrechtlich wird es vermutlich ein paar Euro kosten. Fahrerlaubnisrechtlich dürfte rechtlich betrachtet nichts nachkommen, da kein Hinweis auf Dauerkonsum. Weiterrauchen können Sie, aber bitte nur 1 - 2 x die Woche, solange die Sache nicht vom Tisch ist. Andere Drogen lassen Sie bitte aus dem Hals. Einfuhr von Drogen ist meist keine gute Idee. In der Menge noch verkraftbar, aber wenn es mehr ist, kommt sehr schnell eine sehr harte Strafe (min 2 Jahre, vgl. § 30 Abs. I Nr.4 BtMG).
Milli (Freitag, 17 März 2017 22:12)
Danke für die Antwort. Gott sei dank sind weder andere illegale Drogen noch Alkohol für mich ein Thema. In Zukunft werde ich in Holland nur noch Pommes und Vla kaufen :)
Viel Glück noch an alle anderen hier im Forum.
Hoffe das Bußgeld übersteigt 500 Euro nicht .
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 19 März 2017 17:35)
@Milli: Die besten Pommes gibt auf dem Marktplatz in Groningen bei der belgischen Frittenbude. Vla gehört zu jedem Besuch in den Niederlanden. Leckeres Zeug :-)
MR (Dienstag, 21 März 2017 10:29)
Hallo Herr Schüller,
auch ich hätte eine Frage die mich auf Ihre Seite geführt hat.
Gestern wurde ich in Berlin von der Polizei bei einer Kontrolle mit zwei kleinen Tütchen "Gras" kontrolliert, ich habe bei der freiwillig (laut Protokoll) über mich ergehen lassen. Es wurde jedoch nicht auf Konsum getestet. Die Beweismittel wurden eingezogen. Die Kontrolle vollzog sich als ich Fußgänger war, einen Führerschein besitze ich jedoch. Bei einer geringen Menge sollte das Verfahren meiner Recherche nach eingestellt werden (erstes Deslikt). Meine Hauptsorge ist jedoch, dass es Konsequenzen für meine Fahrerlaubis geben könnte da die Polzei mich nach meinem Führerschein gefragt hat. Kann ich davon ausgehen, dass dies zu einem Test führt ? Persönlich bin ich in der Lage meinen Verstand ein zu setzen und fahre kein Auto bei Konsum (über mehrere Tage nicht), aber die Situation ist neu. Den Konsum habe ich eingestellt, auch wenn davor der Konsum alle 3-4 Monate mal vorgekommen ist.
Gruß
MR
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 21 März 2017 10:54)
@MR:
Die Polizei meldet solche Sachen immer an die Fahrerlaubnisbehörde. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ist nur bei hinreichend konkreten Verdacht auf regelmäßigen Konsum von Cannabis rechtmäßig. Man weiß aber nie, was in den Köpfen der Beamten in den Fahrerlaubnisbehörden so vorgeht.
Aber bleiben Sie mal ruhig: Selbst wenn eine Begutachtung angeordnet wird, werden Sie dadurch keine größeren Probleme kriegen, denn der gelegentliche Konsum ist ja gerade nicht verboten, solange Sie wie angegeben immer sauber trennen zwischen Konsum und Fahren. Ihr THC COOH Wert bei einer etwaigen Begutachtung muss also nicht auf null sein, sollte aber keinesfalls 75 ng/ml THC COOH erreichen, dann wären Sie Dauerkonsument in Augen der Behörden. Bei direkten Blutabnahmen im Verkehr gilt 150 ng/ml THC COOH, aber ärztliche Gutachten oder Screenings werden idR mit einer Vorlaufzeit von 8 Tagen angeordnet. Wegen der Halbwertszeit des THC COOH´s von ca einer Woche wird dieser Wert dann einfach halbiert. Das kapieren aber manche Gerichte und auch Behörden nicht und gehen einfach weiter von 150 ng/ml als Grenzwert für den Dauerkonsum aus, was im Einzelfall natürlich für die Mandanten hilfreich sein kann.
Nur: Nachweise von anderen Drogen ausser Cannabis sollten nicht in Ihrem Blut bzw. Urin gefunden werden. Auch in den Haaren nicht. Sollten Sie solche schon konsumiert haben, wäre ein ärztliches Gutachten riskant, jedenfalls wenn noch Haare da sind, die geprüft werden können. Ich erinnere immer gerne daran, dass die Behörde Erkenntnisse auch aus rechtswidrig angeordneten Gutachten verwerten darf, wenn sie diese in die Finger kriegt. Also: Ich denke nicht, dass hier eine Begutachtung zu erwarten ist. Wenn doch was ins Haus flattert, melden Sie sich nochmal. Zur Vernehmung gehen Sie nicht hin. Aussage verweigern, immer. Ohne Akteneinsicht keine Aussage. Bitte merken. Von heute bis in alle Ewigkeit, Amen!
Lauren (Dienstag, 21 März 2017 19:51)
Hallo Herr Schüller,
Ich bin ziemlich verzweifelt und habe einige Fragen an Sie, da sie sehr kompetent wirken.
Meine Freundin und ich wurden vor ein paar Tagen an der holländischen Grenze mit 2 Gramm Cannabis erwischt. Das war unser erstes Mal.
Wir haben es erst ziemlich lange nicht zugegeben, bis die Polizisten es eben selbst gefunden haben. Es gab keinen Test oder sonstiges und auch keine Angaben zum Konsum.
Der Polizist hat nun die Tatsache, dass wir gelogen haben als ziemlich dreist aufgefasst und wirkte etwas sauer.
Wir mussten dann auf einem Zettel unterschreiben, dass wir das alles zur Kenntnis genommen haben und auch unseren Beruf angeben. Meine Freundin ist Krankenschwester und der Polizist wirkte darauf ziemlich harsch und meinte dass das Verfahren bei ihr vielleicht nicht eingestellt wird, weil sie ja ein Vorbild sei usw. Außerdem habe ich von einem Berufsverbot gelesen, welches eintreten kann, wenn man mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, und sie ist kinderkrankenschwester.
Ich habe nun also zwei fragen:
Was könnte im schlimmsten Fall passieren und wie wahrscheinlich ist dieser Fall? Und was passiert höchstwahrscheinlich?
Sie war Fahrzeugführerin, also kann es sein, dass sie zum screening muss?
Ich danke Ihnen schon einmal vielmals im Voraus!
Liebe Grüße
Lauren (Dienstag, 21 März 2017 19:54)
Falls diese Info noch helfen sollte:
Wir haben gesagt, dass wir das Cannabis gemeinsam erworben haben.
Bukem (Mittwoch, 22 März 2017 08:03)
@Lauren: Ach, wenn Polizisten wirklich juristische Ahnung hätten, wären sie evt gar keine Polizisten..Was genau ist denn passiert? Verkehrskontrolle im Auto? Zug? Bus?
Es gab keine Untersuchung und auch keine Angaben zu irgendeinem Konsumverhalten von euch? und sei der Konsum noch so lang entfernt? das ist schon mal gut. Grds ist das eine zweischneidige Angelegenheit. Zum einen gibt es ein Verfahren gg euch wg des gemeinschaftlichen Erwerbs/Besitzes und Einfuhr des Betäubungsmittels. Das wird aller Voraussicht nach wg überschaubarer Menge und erkennbarer Geringfügigkeit der Sache eingestellt werden . Evt gg Zahlung einer kleiner Geldauflage. Ob wg des reinen Mitbesitzes einer kleinen Menge Cannabis berufsrechtliche Konsequenzen drohen, glaub ich nicht, immerhin hat sie ja keine Medikamente bei der Arbeit entwendet. Ganz vielleicht haben die Wachtmeister das ja auch nur fehlerhaft aufgenommen und das war sowieso nicht ihrs?
Die nächste Frage wäre, was evt die Fahrerlaubnisbehörde machen kann, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
denkbar wäre zb die Ladung zu einem äG auch ohne sog Verkehrsbezug, wenn ihr also nicht im Auto angehalten worden sein solltet. Ah, seh grad Fahrzeugführer, erst lesen, dann antworten. ;) Wenn keine Untersuchungen erfolgt sind, könnt ihr beide schlimmstenfalls mit einer Ladung zum äG rechnen. das ist aber harmlos bei entsprechender Vorbereitung. Wir haben hier viele Beiträge und Infos dazu auf der Seite
Lauren (Mittwoch, 22 März 2017 14:07)
Ja wir waren mit dem Auto unterwegs..
Okay das hört sich schobmal besser an als gedacht..
Wir haben bis letzte Woche eigentlich fast jeden Tag geraucht. Haben es jetzt aber eingestellt. Wie lange müssen wir es jetzt einstellen Bzw dürfen wir trotzdem zB am Wochenende noch rauchen? Oder lieber gar nicht mehr?
Danke schon einmal :)
Bukem (Donnerstag, 23 März 2017 07:39)
@Lauren: zumindest verkehrsrechtlich seh ich da keine Probleme, die da gegen sprechen. Deine Freundin als Krankenschwester sollte aber vielleicht schon berufsrechtlich nicht unter der Woche konsumieren? Ist evt aber nur Geschmackssache..Sollte etwas kommen, müsst ihr euch entsprechend vorbereiten. Sofern ihr weiter konsumiert, bitte achtet auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme. Das habt ihr dann richtig gemacht, wenn der aktive THC unter 1,0 ng/ml ist. Mindestens 24, besser deutlich mehr Stunden Abstand. Freitags rauchen, montags fahren ginge schon wieder halbwegs. Ein gewisses Restrisiko bleibt
Lauren (Donnerstag, 23 März 2017 07:49)
Okay vielen, vielen Dank!!
Kann denn auch von dem Gericht ein ärztliches Gutachten eingefordert werden?
Und was genau meinen Sie mit "entsprechend vorbereiten"?
Lauren (Donnerstag, 23 März 2017 08:31)
Und der THC COOH Gehalt ist doch auch ausschlaggebend oder nicht? Wenn der anzeigt, dass regelmäßig konsumiert wird, kann doch eine MPU folgen oder?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 23 März 2017 15:43)
@Lauren: Ruhe bewahren, Konsum nicht öfter als 1 - max 2 x die Woche. Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens erwarte ich eher nicht, aber man weiß nie, was die Behörden sich so einfallen lassen.
SIe müssen jetzt nicht panisch jede denkbare Variante im Kopf durchgehen. Das ist -sorry wenn ich das so sage- ziemlich kifferlike. Ein guter Zeitpunkt, jetzt mal dem Kopf etwas Ruhe zu gönnen. Der gelegentliche Konsum beim angeordneten ärztlichen Gutachten mit ein paar Tagen Vorlauf wird ab 75 ng/ml THC COOH angenommen. Und da landet ihr nicht, wenn ihr jetzt mal aufhört oder nur noch selten raucht, da der THC COOH Wert sich jede Woche halbiert (wenn man aufhört zu konsumieren).
Eric B. (Montag, 27 März 2017 22:27)
Hallo Herr Schüller, erstmal großes Kompliment bzgl. Ihrer kompetenten Beiträge.
Ich hatte mitte Januar eine Hausdurchsuchung ( Polizei war spät abends wg was anderes im Haus, haben bei mir was gerochen, geklopft, Fuß zw die Tür gesetzt u reingekommen). Es wurden ca 50g Gras gefunden-> Anzeige wg Handel, Handy + Bargeld beschlagnahmt.
Habe ausgesagt, daß ich für meine kranken Eltern (Alzheimen/Fibromyalgie) Cannabis-Öl herstelle u deshalb eine große Menge ( ist 100% wahr!!! ). 2Wochen später wurde Handy + Geld wieder zurückgegen, da sie nichts verdächtiges finden konnten. Bin 40, noch nie mit dem Gesetzt in Konflikt gekommen und jobtechnich alles super. Bin im Verkehr auch nie aufgefallen (0 Punkte in Flensburg). Strafrechtlich mache ich mir keine Sorgen, aber war habe ich seitens der FSS zu erwarten? habe bis zu der Zeit 3-4 mal im Monat konsumiert, seitdem nichts.
vielen Dank im Vorraus
MfG
Eric
Bukem (Dienstag, 28 März 2017 08:17)
@Eric B: Es gibt zwei getrennte Verfahren, das eine ist ein Strafverfahren wg BtM-Verstoss wg Besitz, Weiterverarbeitung und Weitergabe des Cannabis.
Inwieweit die medizinisch familiären Besonderheiten berücksichtigt werden, wird sich zeigen, sollte man unbedingt zu vortragen. Hätten Deine Eltern nicht auch so Anspruch auf medizinische Cannabisversorgung? Das wird trotzdessen vermutlich nicht eingestellt werden können und sollte auf eine Geldbuße hinauslaufen. Eine anwaltliche Vertretung lohnt! Schon wegen der dann hoffentlichen geringeren Geldstrafe. Herr Schüller ist bundesweit tätig.
Zweitens kann die FSST wegen der entsprechenden Verdachtslage deines Konsums weitere Maßnahmen einleiten. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Hier hängt viel davon ab, was Du im Strafverfahren für Angaben gemacht hast. Konsum ist nicht schlimm, solange keine THC Verstoss im Verkehr vorliegt. Deshalb kannst Du ruhig weiter in Maßen konsumieren, aber dann musst Du richtig trennen. Heisst Verzicht aufs Fahren die nächsten 24, besser 48 Stunden oder noch mehr. Dann gibts keinen THC Verstoss mit mehr als 1,0 ng aktiv.
Gruß an Rakim.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 28 März 2017 14:25)
@Eric B: Ob die Fahrerlaubnisbehörde was macht und wenn ja was - das hängt von Ihrem Aussageverhalten im Strafverfahren ab. Wenn nach Handeltreiben verurteilt wird, ist die Anordnung einer Begutachtung nicht rechtmäßig. Ob sie erfolgt, steht auf einem anderen Blatt.
Es müsste schon eine Verdachtslage auf Dauerkonsum bestehen, damit überhaupt was angeordnet werden kann. Ob man das ableiten kann, hängt mit der Verteidigungsstratgie im Strafverfahren ab. "Alles für den Eigenkonsum" ist strafrechtlich zwar besser, aber fahrerlaubnisrechtlich nicht so gut. Eine Einlassung zum Eigenkonsum kann aber sehr spät erfolgen, dauert eh meist lang, bis das Cannabis analysiert ist auf THC Gehalt. Das dauert nicht selten 1 Jahr, zumindest hier. Während der Zeit zum Screeningprogramm und zum Verkehrspsychologen gehen, im Hinblick auf die Ausnahmeregelung Vorbem. 3 zu Anlage 4 FeV machen Sie es Ihrem Anwalt dann leichter vom strafschärfenden Merkmal des Handeltreibens runter zu kommen.
Eric B. (Dienstag, 28 März 2017 22:57)
vielen Dank für die ausführlichen Infos. hab leider den leichteren Weg genommen anstatt mich mit mediz. Cannabisversorgung auseinander zu setzen :-( werde es aber nachholen. Wenn ich näheres weiß werde ich gerne auf Sie zukommen.
bis dahin nochmals vielen Dank
schöne Grüße
Eric
lucas.f (Montag, 03 April 2017 13:06)
Hallo Herr Schüller,
ersteinmal grosses Lob für die ausführlichen Antworten.
Nun habe ich auch eine Frage zu einem Fallbeispiel.
4 Jugendliche im alter von 19-24 jahren waren am Wochenende in Bregenz unterwegs, auf der heimreise wurden diese spätabends von einer Zivilstreife aufgehalten.
Das Fahrzeug wurde aufgrund des geruchs durchsucht naja lange rede kurzer sinn, die polizei fand bei einer 19jährigen mitfahrerin ca 4-5 cannabis und konfiszierte es, die beamten sagten das nicht so viel zu erwarten sei maximal eine Anzeige. (die Kontrolle fand in baden würtemberg statt )
Angaben wurden keine gemacht und verweigert auch keine fragen zum konsumverhalten beantwortet.
die Person hatte noch nie etwas mit der Polizei oder dem btmg zu tun.
Die Person ist wohnhaft in bayern aber das macht ja keinen unterschied da der tatort ja in bw war?
was kommt nun alles auf die person zu? Nach dem oben aufgeführten artikel ist ja nachzulesen dass ab 2003 in bw festgelegt wurde ein einmaliger fund kein ärztliches gutachten oder anderes rechtfertigt.
schonmal vielen dank ich freue mich auf die Antwort.
lucas.f (Montag, 03 April 2017 13:26)
ich muss noch etwas hinzufügen, ist bei so einem minderen fall auch eine hausurchsuchung/handy beschattung erlaubt? Oder hab ich da zu viel krimis im Fernsehen gesehen? (:
wie ist da die Rechtslage
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 03 April 2017 18:20)
@Lucasfilm (möge die Macht mit Ihnen sein!): Sie meinen 4 - 5 Gramm Cannabis, richtig? Wird vermutlich eingestellt wegen § 31 a BtMG. Oder es kommt zu einer Verhandlung, wo auch nicht viel rauskommt, maximal ein paar Sozialstunden, jedenfalls, wenn es das erste mal.
Da kümmern sich dann die Strafverfolgungsbehörden in Badem Württembrg drum. Ob fahrerlaubnisrechtlich was zu erwarten ist? Eigentlich nicht, aber man weiß es nicht. Wenn überhaupt, ein Screening oder ein ärztlihces Gutachten (wobei die Anordnung dann vermutlich rechtswidrig wäre, denn aus der Menge kann kein Dauerkonsum abgeleitet werden).
Was jetzt tun? Nicht mehr soviel konsumieren, max 1 - 2 die Woche. Gelegentlicher Konsum ist ja gerade nicht verboten. Aber nicht mehr. Besser nur 2 x im Monat? Warum? Weil das Leben auch und gerade mit 19 Jahren so fett sein kann, dass man es nicht wegen zuviel Dröhnung verpassen sollte...
Wenn ich helfen soll,bitte Mail schreiben.
Kesko (Samstag, 08 April 2017 20:22)
Hallo Herr Schueller,
folgendes ist passiert:
1) Personenkontrolle in der Fußgängerzone, gefunden wurde ein 0,2g Krümel Cannabis, bei Frage nach Konsumverhalten leider angegeben selten einen zu rauchen aufgrund unserer Leistungsgesellschaft - Verfahren läuft.
2) 3 Wochen später Personenkontrolle, Fahrzeug mit Krümeln drinnen und ca. 2g Beutel. Neben dem Auto ein angerauchter Joint, das alles spielte sich auf dem Feldweg ab. Habe sofort gesagt, dass ich das Auto nicht anrühren werde und meine Freundin, welche auch regelmäßig durch Zweitschlüssel Zugriff hat, das Fahrzeug abholt - haben die Polizisten dann auch so gesehen. Kein Konsumvorwurf seitens Polizeit, lediglich Besitz.
Bisher polizeilich nicht bekannt gewesen bis auf diese zwei Fälle.
Meine Fragen:
1) Liegt beim zweiten Fall ein enger zeitlicher Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vor? Eigentlich nicht, oder?
2) Ist bedingt durch das zeitnahe zweimalige Erwischtwerden ein ärztliches Gutachten seitens der Führerscheinstelle zu erwarten? Ich denke schon? Konsum wurde unmittelbar danach eingestellt.
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt und bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Mühen.
Grüße,
Kesko
Kesko (Samstag, 08 April 2017 20:32)
PS: und sind bei solch' geringen Mengen strafrechtliche Folgen zu erwarten? Beides in BW passiert. Die gefundene Menge beim ersten Mal reicht ja bei weitem nicht mal für eine Konsumeinheit..
Grüße und danke nochmal,
Kesko
Bukem (Sonntag, 09 April 2017 20:00)
@Kesko: Es laufen immer zwei getrennte Verfahren, das eine ist strafrechtlich wg Verstosses gegen das BtMG wg Konsum, Besitz usw., je nachdem was man für Angaben gemacht und einem nachgewiesen werden kann. Dies Gesamt-Verfahren wg zwei Vorfällen wird sicher nicht extrem geahndet werden,mit einer Geldbuße oder der Zahlung einer Geldauflage gg Einstellung bist Du aber sicher dabei.
Das andere ist dann das, was die Fahrerlaubnisbehörde macht. Ja, äG ist absolut zu erwarten. Deshalb bitte jetzt im Zweifelsfall nicht mehr konsumieren bzw deutlich einschränken, wenn Du rauchst bitte unbedingt zeitlich richtig trennen. Am besten 72 Stunden nicht fahren. Wenn Du fährst, nichts mit sich rumtragen usw. Auch sonst am besten nicht. Klingt nach einem kleinen Ort mit häufigem Wiedersehen.
Ich gehe davon aus, dass keine Untersuchungen erfolgt sind? Ein Feldweg, sofern nicht Privatgrundstück, ist grds auch öffentlicher Verkehrsraum.
HaGu (Sonntag, 16 April 2017 01:37)
Hallo zusammen,
ich möchte das Forum hier kurz als Erfahrungsweitergabe (mit einer kleinen abschließenden Frage) nutzen, um vielleicht dem einen oder anderen auch etwas die Angst zu nehmen. Vorab, ich komme aus Bayern.
Im November letzten Jahres stand die Polizei mit Durchsuchungsbefehl vor meiner Wohnungstür (die ich mit meiner Verlobten teile), bei der Durchsuchung wurden etwa 10g Cannabis gefunden. Ich habe das Cannabis regelmäßig über das Internet bezogen, eine falsch frankierte Sendung wurde mir zum Verhängnis, weswegen bei der Durchsuchung auch mein Rechner mitgenommen wurde. Man konnte mir über den Zeitraum von 1,5 Jahren den Erwerb von etwa 200g nachweisen. Zum Konsumverhalten habe ich bei der Vernehmung (bevor die erworbene Menge der Polizei bekannt war) "gelegentlich" angegeben, wobei meine Freundin der Hauptkonsument war. Was folgte war ein Strafverfahren (90 Tagessätze) und eine Einladung zum äG.
Dieses habe ich dann im Februar absolviert, seit November nicht mehr konsumiert, davor 1 - 2x pro Woche. Der Arzt meinte, dass laut meinen Aussagen bei ihm (große Menge hauptsächlich für Konsum der Freundin) nur ein Haartest für meine Aussagen in Frage kämen. Habe 6cm abgegeben (entspricht etwa 6 Monate), dort wurden 0.02ng/mg nachgewiesen, was der untere Schwellwert der Messung ist. Daraus abgeleitet beantwortete der Arzt das Gutachen mit " Herr ... konsumierte nicht regelmäßih (täglich oder nahezu täglich) Cannabis bzw. es hat in der VErgangenheit kein regelmäßiger Cannabiskonsum stattgefunden". Damit sollte ich jetzt erstmal aus dem Schneider sein.
Nun meine Frage: Ich habe das Gutachten vor etwa 4 Wochen an die FSST weitergeleitet, werde ich von deren Seite noch eine Rückmeldung zur Einstellung/Beendigung der Sache bekommen, oder ist das üblich, nichts mehr von denen zu hören?
Grüße
HaGu
Bukem (Montag, 17 April 2017 12:43)
@HaGu: Das ist eine gute Frage, bin ich schlechterdings überfragt aus dem Stehgreif. Ich würde sagen, nein. Schon im Straf-und Owi-Verfahren bekommt der Betroffene bei einfachen Delikten und Vorwürfen schon keine Einstellungsmitteilung. D.h. im reinen Verwaltungsverfahren bei der Führerscheinstelle wohl erst recht auch nicht. Werde ich gerne Herrn Schüller zu fragen
Josef (Donnerstag, 11 Mai 2017 02:02)
Guten Tag, bei mir wurde als Beifahrer ca. 4g Haschisch und 2g Gras, Crunsher und Feinwaage gefunden. Konsum habe ich verneint.
Der Fahrer hat Konsum zugegeben, Urintest (positiv auf Kokain und Cannabis) mit anschließendem Bluttest entnommen und auch geringe Mengen einer harten Droge.
Konsum seitdem sofort eingestellt in Bangen auf das äG.
Was kann im schlimmsten Fall passieren? Kann mir der Führerschein entzogen werden, ohne getestet worden zu sein?
Ihm wird er warscheinlich entzogen werden.. oder kann man den Bluttest anfechten und ggf. einen neuen Bluttest verlangen?
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 11 Mai 2017 16:21)
@Josef: Ärztliches Gutachten bei Ihnen denkbar. Entziehung direkt unwahrscheinlich. Müsste allerdings schauen, ob sich aus der Akte ergibt, ob Sie was davon wussten, dass der Fahrer breit war.
Der Fahrer kann den FS evtl noch über eine Ausnahmeregelung retten nach Vorbemerkung 3 der ANlage 4 der FeV. Kommt darauf an, wie lange die Sache her ist und wielange sich die Behörde Zeit lässt mit der Entscheidung.
Bei Ihnen ist es nicht zwingend erforderlich, den Konsum von Cannabis einzustellen, aber mehr als 1 - 2 x die Woche ist nicht zu empfehlen. Wenn AUfforderung zum äG kommt: Konsum sofort einstellen. Für alles weitere müsste man Ihre Akte anfordern, das gilt auch für Ihren Kollegen.
Thomas (Freitag, 12 Mai 2017 11:49)
Hallo Herr Schüller
Ich hatte heute mein fachärztliches Gutachten und ich glaube, ich habe einen Fehler gemacht. Auf die Frage, wann ich zum ersten Mal konsumiert habe, antwortete ich mit 15 Jahren, also vor 13 Jahren. Zur Regelmäßigkeit, antwortete ich an 3-4 Tagen im Jahr. Ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass ich nach dem Erstkonsum 4 Jahre lang nicht mehr gekifft habe.
Der Grund des fachärztlichen Gutachtens war eine Hausdurchsuchung bei der 15g Gras gefunden wurde.
Muss ich jetzt mit Führerscheinentzug rechnen?
Bukem (Samstag, 13 Mai 2017 13:27)
@Thomas: Mehr Informationen wären jetzt wichtig. Was ist genau passiert, dass ein äG angeordnet worden ist?
Thomas (Mittwoch, 17 Mai 2017 17:03)
Ende August gab es bei mir eine Hausdurchsuchung und es wurden ca. 15g Gras gefunden und ich hätte bei der Hausdurchsuchung einen ,,völlig verpeilten" Eindruck gemacht, was auf einen naheliegenden Konsum schließen lässt (laut Schreiben der Führerescheinstelle)
Deswegen wollte die Führerscheinstelle mein Konsummuster erfahren und ob dadurch psychische, physische oder sonstige Beeinträchtigungen eingetreten sind, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen.
Vor dem äG musste ich zu einem spontanen Drogentests, bei dem 12,8 ng/l im Blut Abbauwerte festgestellt wurden. Der Urintest war leider ungültig, da der Kreatinwert zu niedrig war ( unabsichtlich)
Außerdem soll ich diese Woche nochmal eine Urinprobe abgeben, bei der ABV, die das äG durchführt. Ist das ein gutes Zeichen?
Bukem (Donnerstag, 18 Mai 2017 06:57)
@Thomas: Lies bitte hier bei den Schwerpunkten den Aufsatz zu MPU bestehen bei gelegentlichem Konsum. Das gilt auch hier. Konsum und Fahren schliessen sich nur dann aus, wenn man nicht richtig trennt.
Solange kein aktiver THC Verstoss vorliegt im Verkehr, kann schlimmes nicht passieren, solange du nicht astronomische 150 ng THC COOH aufweist.
Wenn Du sogar einräumen würdest, dann und wann zu konsumieren, aber richtig zu trennen, also am besten drei Tage wartest mit dem Fahren, nie Alkohol und THC gleichzeitig konsumiert hast und nie anderes BtM genommen hast und nehmen wirst, ist im äG alles gut. Willst du weiteren Rat, ruf bitte Herrn Schüller an
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 Mai 2017 17:50)
@Thomas: Fraglich ist hier erstmal, ob die Anordnung des äG überhaupt rechtmäßig ist. Das müsste man mal zuerst prüfen: Nur wegen 15 Gramm und Verpeilungszuständen muss nicht zwingend der Verdacht auf einen Dauerkonsum hinreichend konkret genug sein. Und den braucht es für die Anordnung eines äG.
Wenn der nächste Test jetzt sauber ist, sollte das gut gehen, wenn wieder was gefunden wird, kommen die unter Umständen mit dem Thema Kontrollverlust um die Ecke. Würde abwarten, ob das äG positiv ist - dann an die Behörde schicken. Wenn negativ, liegt es nahe, das Gutachten nicht einzureichen und die Entziehung der Fahrerlaubnis dann mit dem Argument anzufechten, dass die Voraussetzungen für die Anordnung der Entziehung nicht vorlagen.
Um das genauer beurteilen zu können, müsste ich schon die Akten einsehen. Achja: Der Begutachtungsstelle bitte untersagen, dass sie das Ergebnis des Gutachtens direkt an die Behörde senden darf, das soll zuerst zu Ihnen.
Das ist wichtig, ok?
Leon (Sonntag, 21 Mai 2017 11:41)
Hallo Herr Schüller,
erst einmal großes Lob für ihre Arbeir hier!
Meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:
Ich wurde vor knapp 2 Monaten mit einem Kumpel auf der Rückreise von Prag nach Bayern an der Grenze angehalten und durchsucht. Allerdings sind wir extr Fernbus gefahren, also besteht eigentlich kein Bezug zum Straßenverkehr. Bei der Durchsuchung wurden bei mir 0,2g Cannabis sichergestellt, die als 1g brutto aufgeschrieben wurden. Wir haben dummerweise (?) den Zettel unterschrieben mit dem wir die Tat zugeben, haben aber im Gespräch mit fen Beamten gesagt dass uns das zugeflogen sei bzw. geschenkt wurde und wir vorher noch nie gekifft hätten. Die Beamten meinten, dass die Mengen so gering sind dass das sehr wahrscheinlich eingestellt wird. Ich mache mir nur Sorgen um ein evtl. gefordertes äG, welches bei dieser geringen Menge doch vollkommen unverhältnismäßig wäre.
Leon (Sonntag, 21 Mai 2017 12:30)
Nachtrag: Dazu muss ich erwähnen, dass ich zwar einen Führerschein, aber kein Auto habe u.a. weil ich es nicht wirklich brauche und eben auch weil ich gerne mal einen rauche. Spielt diese Tatsache bei dem ganzen Mist eine Rolle?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Mai 2017 12:45)
@Leon: Die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens ist unwahrscheinlich, die Voraussetzungen lägen zudem nicht vor (wenn Sie jetzt nicht schon x mal aufgefallen sind). Wie soll man denn aus dieser geringen Menge einen Verdacht auf einen Dauerkonsum konkret herleiten? So ganz freischwebend dürfen die Behörden auch nicht handeln, auch wenn sie das manchmal trotzdem machen, so als gäbe es keine Rspr des BVerwG oder BVerfG. Nunja. Bauchgefühl sagt: SIe behalten den Führerschein, wenn Behörde dennoch Stress macht: Bitte melden.
Leon (Montag, 22 Mai 2017 15:00)
@ Hr. Schüller
Nein, dies ist meine erste Auffälligkeit überhaupt, nicht nur in Hinsicht auf Btm.
Dann rechne ich nun erst einmal nicht mit einem äG, wende mich aber sofort an einen Anwalt und melde mich wieder, falls die Führerscheinstelle dies zu Unrecht fordern sollte.
Da ich aber generell nur einen gelegentlichen Konsum habe und mich unter keinen Umständen berauscht hinters Steuer setzen würde, mache ich mir diesbezüglich erstmal keine größeren Sorgen.
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Leon (Donnerstag, 01 Juni 2017 17:06)
Von der Strafverfolgung wegen oben genannter Dummheit wurde mittlerweile abgesehen.
Die Angst vor einem äG, wenn auch in diesem Fall unwahrscheinlich, bleibt natürlich bestehen.
Meine Frage wäre nun ob es da irgendwelche "gewöhnlichen Zeiträume " nach dem/der Verfahrensurteil bzw. -einstellung gibt, in denen sich die FsSt meldet?
Vielen Dank vorab!
Marcel R (Freitag, 02 Juni 2017 17:29)
Hallo Herr Schüller
Ich bitte um eine kleine Auskunft.
Letzten Freitag wurde ich in meiner 3 stündigen Pause von 2 Zivilpolizisten beim Joint rauchen erwischt( hatte auf einem Straßenfest gearbeitet)
und beschlagnahmten noch ca 1-2 g Cannabis und vielleicht 3-4 Züge eines Joint. Die Polizisten fragten nicht nach dem Konsum.Sie Wirkten eher gelangweilt von mir. Die Zivilpolizei boten mir direkt an, die Aussage zu verweigern und fragten mich ob dies direkt zur Staatsanwalt geschickt werden soll, dies habe ich auch bewilligt. Sie fragten mich noch ob ich ein Führerschein haben. Dies verneinte ich, besitze aber einen. War einfach im Schockzustand heute würde ich es nicht mehr verneinen. Sie meinten aber das trotzdem die Führerscheinstelle benachrichtigt werden würde. Habe seit diesem Tag nicht mehr geraucht. Bin zurzeit Student besitze kein Auto und werde die nächsten Monate/Jahre kein Auto besitzen. Eine Verbindung zum Straßenverkehr bestand nicht. Meine Sorge ist nun ob ein ÄG rechtsmäßig ist Und wann sollte ich mich an einen Anwalt wenden. Die Strafe der Staatsanwalt würde ich natürlich sofort bezahlen.
Für Ihre Hilfe vielen Dank im Vorraus.
Grüße
Strafverteidiger Schueller Bremen (Sonntag, 04 Juni 2017 17:17)
@Leon: Schalt mal den Paramodus aus. Wenn ich sage, dass Dir so oder so kein Stress droht, dann musst Du mir das abnehmen. Wenn das Gedankenkarussel nicht aufhört, ist es Zeit, mit dem Kiffen aufzuhören.
Wenn die Behörde deswegen ein äG anordnet, wäre das rechtswidrig und müsste nicht gemacht werden. Eine nachfolgende Entziehung der Fahrerlaubnis würde dann von dem Verwaltungsgericht kassiert werden. Also: Innerlich wieder paar Gänge runterschalten :-)
@Marcel: Die Anordnung des ärztlichen Gutachtens wäre dann rechtmäßig, wenn sich aus dem Umständen der konkrete Verdacht eines Dauerkonsums herleiten lassen würde. Das ist hier nicht der Fall und zwar überhaupt nicht. Der Konsum muss nicht eingestellt werden. Auch hier gilt (auch wenn das manch weichgerauchter Gulaschkopf nicht hören will): Mehr als 1 - 2 mal die Woche bißchen Cannabis konsumieren halte ich für nicht empfehlenswert. Kenne zuviele Beispiele auch aus dem Bekanntenkreis, wo die Kifferei Karriere und Familie kaputt gemacht hat.
Ben (Montag, 05 Juni 2017 15:37)
Guten Tag, auch ich habe ebenfalls eine Frage zu der Thematik. Ich wurde gestern vom Zoll vor dem Eingang eines Festivals überprüft, wobei 2,6 g Gras (Brutto) gefunden worden sind. Ich habe keinerlei Vorstrafen, vor Ort unterschrieben, dass das Gras nur mir gehört und habe selbstverständlich alles freiwillig rausgegeben. Besteht, da ich gerade fertig mit meinem Medizinstudium geworden bin ein sogenanntes öffentliches Interesse das Vefahren nicht einzustellen?
Ich muss in naher Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, kann ich davon ausgehen, dass die Geschichte dort nicht aufgeführt wird?
Ich plane ab Mitte August für drei Monate nach Südostasien zu vereisen, ist dies möglich, sollte das Verfahren bis dahin noch nicht eingestellt worden sein?
Schon einmal vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Bukem (Mittwoch, 07 Juni 2017 07:52)
@Ben: Als Mediziner oder zb auch Jurist solltest Du langfristig wirklich aufpassen, sonst droht Ärger wg deiner Zulassung. Deshalb bitte in der Öffentlichkeit nichts bei sich führen und vor allem auch keine Angaben machen. Was hast du zu etwaigem eigenen Konsum gesagt? Du hast jetzt ein Verfahren wg Verstosses gg das BtmG. Grds sollte das demnächst entweder eingestellt werden, evt gg eine geringe Geldauflage oder es ergeht ein Strafbefehl mit geringer Geldzahlung.Im Führungszeugnis tauchen erst Einträge ab Geldstrafe von 90 Tagessätzen auf, sollte also klar gehen. Klar kannst Du verreisen, allerdings sollte jemand nach deiner Post gucken, vermutlich kommt da nämlich was von der Führerscheinstelle bzgl eines ärztlichen Gutachtens
Ben (Mittwoch, 07 Juni 2017 10:02)
Danke für die Antwort! Ja, zum Berufsstart hatte ich sowieso vor aufzuhören, jetzt mach ich es halt schon ein bisschen früher. Hatte in der Situation erstmal nur Angst, dass sie mir unterstellen könnten, ich würde das Gras weitergeben wollen, deshalb hab ich gesagt ich hätte es dabei um "mal ein Tütchen zu rauchen". Habe auch leider angegeben es "gehöre mir alleine", so steht es auch im Protokoll. Ob ich öfter rauche oder schonmal geraucht habe wurde ich nicht gefragt, Urin oder Blut wollten sie auch nicht, war auch nur zu Fuß unterwegs.
Wie handhabt die Führerscheinstelle es denn, wenn ich angebe, dass ich gerade verreist bin, also frühestens Mitte November ein ärztliches Gutachten vorlegen könnte? In der Regel melden die sich ja (anscheinend?) erst nach Abschluss der strafrechtlichen Angelegenheit, es dürfte dann ja höchstwahrscheinlich in diese Zeit fallen oder?
Sebastian (Donnerstag, 08 Juni 2017 18:41)
Einen wunderschönen guten Abend!
Ich hatte im Juli 2016 eine HA, gefunden wurde MDMA knapp unterhalb der nicht geringen Menge, Amphetamine knapp unterhalb der nicht geringen Menge und 1g Gras. Bis zur Verhandlung wurde ich zwei mal im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten, einmal wurde eine Urinprobe abgegeben (ich weiß dass es freiwillig ist, hatte es aber eilig), beim zweiten Mal habe ich den Schnelltest verweigert, wurde aber durch einen Beschluss dazu aufgefordert eine Blutprobe abzugeben; diese fiel ebenfalls negativ aus. Im Mai 2017 wurde ich zu 8 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung zu 3 Jahren verurteilt. Vor Gericht wurde ausgesagt dass ich in meinem Leben nie BtM konsumiert habe. Der Bewährungshilfe wurde selbiges gesagt. Wie sieht die Rechtslage aus hinsichtlich ärztliches Gutachten? Ich frage nicht aus der Sicht eines Konsumenten, sondern als Auszubildender der aktuell die Kosten des Verfahrens und die Kosten des Anwalts abstottern muss; eine Anordnung zum ärztlichen Gutachten und die damit einhergehenden Kosten würden mir das Genick brechen. Ich habe aus meiner Tat gelernt und befinde mich auch seit September 2016 in Therapie, bei einem privaten Therapeuten den ich selbst bezahle. Eine Bescheinigung über diese Therapie wurde dem Gericht ebenfalls vorgelegt. Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits freuen. An dieser Stelle auch noch ein großes Lob an Ihr Engagement zum Verfassen dieses Artikels sowie der Beantwortung der Fragen.
Bukem (Sonntag, 11 Juni 2017 10:29)
@Ben: Exakt, ja. Meistens kommen Ladungen und Schreiben der Führerscheinstelle drei Monate nach einem etwaigen Vorfall ( wg THC COOH Nachweiszeiten). Es ist recht wahrscheinlich, dass während deiner Abwesenheit entsprechende Post kommen wird. Du solltest zunächst jemanden haben, der deinen Briefkasten betreut. Hast du da im Ausland Mail und Internet usw? Dann kannst du immerhin mit der Behörde Kontakt aufnehmen
@Sebastian: Schick das bitte per Mail direkt an obige Mailadresse von Herrn Schüller. Kann dir da nicht recht was zu sagen
Ben (Montag, 12 Juni 2017 14:05)
Ja, das mit der Post habe ich alles schon organisiert, Internet wir wohl nicht kontinuierlich aber immerhin sporadisch vorhanden sein, das sollte also klappen.
Vielen Dank für die Hilfe!
Josef (Mittwoch, 28 Juni 2017 14:15)
Hallo alle miteinander! Bin aus Bad Reichenhall, Bayern. Habe das mit dem FS. eigentlich schon abgehakt.Bin Gott sei dank, und zufällig auf diese Seiten gestoßen -15 Jahre warten- nach Rechtskraft vom Urteil- ohne MPU den FS wieder erteilen zu lassen. Damals in den 90 ger Jahren hatte ich 3 mal MPU gemacht 2x positiv 1 mal negativ und 1999 den FS nochmal neu bzw. Prüfung gemacht. 2002 am 17.06. wurde das Urteil wegen einer erneuten Trunkenheitsfahrt rechtskräftig. Btm. 2009 hatte ich nochmal unerlaubten Anbau. In den ersten 5 Jahren nach Rechtskraft vom Urteil und auch die letzten 9 Jahre war bis auf das mit dem unerlaubten anbau gar nichts, weder verkehrsrelevant noch irgend etwas anderes. Jetzt habe ich meinen Nachbarn(Fahrlehrer mit Fahrschule) gebeten mit einer Vollmacht gebeten, Akteneinsicht in meine Führerscheinakte zu nehmen. Kann mir der unerlaubte Anbau von 2009 noch einen Strich durch meine Rechnung machen? Erweitertes Führungszeugnis ist ohne Einträge.
Bukem (Mittwoch, 28 Juni 2017 15:29)
@Josef: Der unerlaubte Anbau könnte zu einer erneuten Begutachtung führen, wenn das Verfahren damals den Anbau zum Eigenkonsum zum Gegenstand hatte.
Ich frage mich aber eher, was dagegen spricht, es mit einer vernünftigen Vorbereitung auf die MPU samt dokumentierten Lebenswandel und dem Nachweis einer tiefgreifenden psychologischen Aufarbeitung nochmals mit der MPU zu probieren. Ich kenne die Prüfsystematik bei der MPU und weiß, dass es kein Hexenwerk ist, das zu schaffen. Insofern schlage ich eher vor, es auf diesem Wege zu probieren.
Martin (Dienstag, 04 Juli 2017 01:44)
Hallo Herr Schüller
Ich bin heil froh Ihre Webseite und diesen Kommentarbereich gefunden zu haben. An dieser Stelle auch von mir vielen Dank für Ihre Arbeit und die bereitgestellten Informationen. Doch auch nach erneutem durchlesen des Artikels und der Kommentare, bin ich mir meiner Sache nicht sicher. Ich wurde am Wochenende auf einem Festival von der Polizei beim Drehen eines Joints erwischt. Ich war auf dem Gelände zu Fuß unterwegs. Daraufhin wurde mir mein restliches Cannabis abgenommen. Insgesamt eine Menge von unter einem Gramm. Nicht unwahrscheinlich das es sogar unter einem halben Gram war. Ich hatte bis auf eine Ermahnung vor einem Jahr auch noch nie Kontakt mit der Polizei. Damals wurde ich auch beim Drehen erwischt. Es wurde jedoch nichts sichergestellt und es kam auch zu keiner Anzeige. Trotz dieser Lappalien und der absolut geringen Menge mache ich mir Sorgen ein ärztliches Gutachten ablegen zu müssen. Auch weil ich schon man ermahnt wurde? Ich frage mich auch ob ich durch diesen Fund als Drogenkonsument vorgemerkt bin und bei einer Verkehrskontrolle direkt einen Drogentest machen muss. Ein Zusammenhang zum Straßenverkehr bestand nicht. Der Polizist frage zwar ob ich mit Auto bin, jedoch war ich mit dem Zug angereist und sagte es ihm auch. Eine Aussage habe ich verweigert und es klang so als müsste ich eine schriftlich nachreichen. Unterschrieben habe ich einen Zettel auf dem Name und Adresse festgehalten wurde, sowie Beruf und Familienstand. Was wird auf mich zukommen Herr Schüller und wie lange würde es dauern einen Brief von der Führerscheinstelle zu erhalten? Ich bin wegen des ärztlichen Gutachtens besorgt und an einer ungefähren Zeitangabe interessiert, da in naher Zukunft das letzte Festival in diesem Sommer für mich ansteht und ich mich frage, ob ich ein Letztes mal so richtig feiern gehen kann.
Mit freundlichen Grüßen, Martin (22)
Rechtsanwalt Bremen (Dienstag, 04 Juli 2017 17:03)
@Martin: Anordnung des ärztlichen Gutachtens wäre rechtswidrig. Wenn die FSST sich trotzdem meldet, kontaktieren Sie mich. Konsum von Cannabis muss nicht eingestellt werden, aber nicht öfter als 1 - 2 x die Woche konsumieren. Mehr ist ohnehin nicht sinnvoll. Aber klar ist: Wenn Sie jetzt in eine Kontrolle geraten, werden Sie vermutlich genau beäugt werden, deshalb immer 72 Stunden zwischen Konsum und Fahren lassen. Im Falle der Kontrolle KEINE Aussagen machen, keine Blutprobe freiwillig abgeben, keine Tests der Polizei mitmachen...
Dante (Dienstag, 18 Juli 2017 10:32)
Hallo hatte im august 2016 eine Hausdurchsuchung
Und bei mir wurden 3,8 g Cannabis gefunden
Hatte schon meine Verhandlung und jetzt Kamm ein Brief von der Führerschein stelle zu einem äg
Bin jetzt 7 Wochen sauber und weis nicht was ich bei dem äg sagen soll
Da ich noch in der Probezeit bin
Wurde nie am Steuer erwischt und auch sonnst nur das mit der Hausdurchsuchung
Wenn sie was in meinen urinscreening finden
Gehe ich Gefahr ein ?
Wenn ich zugebe gelegentlich Konsum ?
Was kommt dann auf mich zu
In Baden-Württemberg
Mit freundlichen Grüßen Dante
Bukem (Freitag, 21 Juli 2017 08:16)
@Dante: Wir können und dürfen hier dir leider nicht schreiben, was du konkret klugerweise im Gutachten angeben solltest. Wenn du aufmerksam die Artikel von Hr Schüller liest, insb zu MPU und Gutachten, sollte es keine Probleme geben
Du kannst sonst gerne ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch vereinbaren, du versteht schon ;) Daten stehen oben
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 Juli 2017 16:11)
@Dante: Wenn nur 3,8 Gramm gefunden wurden und keine Hinweise auf einen regelmäßigen Konsum vorlagen, ist die Anordnung mit guter Chance rechtswidrig. Gelegentlicher Konsum von Cannabis ist erlaubt. Man sollte nicht sagen, dass man das mit Alk mischt und man sollte nicht sagen, dass man jemals andere Drogen genommen hat. Sagt man es, ist die Fahrerlaubnis weg. Das Urin muss auch nicht sauber sein, aber die Zeit vor dem Gutachten sollte der Konsum eingestellt werden. UND: Die Gutachtenstelle nicht von der Schweigepflicht befreien, das Gutachten darf nur zu Ihnen gesendet werden und nicht zur Fahrerlaubnisbehörde, denn die Behörde darf auch Erkenntnisse aus rechtswidrig angeordneten Gutachten verwerten. Kurzum: Das klingt so, als wenn man so oder so was regeln kann, aber vielleicht ist sogar noch möglich, da Sie da gar nicht hin müssen. Aber dafür müsste ich mir die Sache schon genauer ansehen, melden Sie sich bitte per Mail mit der Anordnung des äG wenn ich Ihnen helfen soll, danke.
Roman92 (Dienstag, 25 Juli 2017 16:20)
Sehr geehrter Herr Schüller, muss ich damit rechnen, dass bei einer Polizeikontrolle (zu Fuß) auf der Straße, wo mich über mein Konsum gefragt wurde. dass ein Brief von der Führerscheinstelle kommt? War so blöd und habe gesagt ja das letzte mal vor 3 Wochen und im Höchstfall zwei mal im Monat. Lässt mir keine Ruhe LG
Roman92 (Dienstag, 25 Juli 2017 16:58)
P.s. müsste dazu sagen das die wussten das ich wegen mein Schlüssel ein Auto habe. Gefunden oder dabei hat ich nichts
Bukem (Mittwoch, 26 Juli 2017 19:06)
@Roman92: Das ist zwar nach § 14 FeV https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html möglich, dürfte aber im Zweifel nicht rechtmäßig sein.
Grds entspann dich bitte, Konsum ist durchaus auch rechtlich ok, solange man eine etwaige Verkehrsteilnahme, also das eigene Führen eines Fahrzeugs , zeitlich ausreichend trennt. Immer 24, besser 48, noch besser 72 Stunden warten
Dennis (Montag, 14 August 2017 16:26)
Sehr geehrter Herr Schüller,
folgender Sachverhalt:
Bei einem Festival auf dem Zeltplatz hat die Zivilpolizei einen Joint, welchen ich in der Hand hielt, sichergestellt. Der joint dürfte nicht mehr als 0,3-0,4g Cannabis enthalten haben. Wir wurden noch weiter durchsucht, unter anderem unsere Zelte und Autos. Dabei hat die Polizei nichts weiter gefunden. Ich bin vorher noch nie polizeilich in Erscheinung getreten.
Nun zu meiner Frage,
Wie wahrscheinlich ist es, dass es zu einem Verfahren kommt?
Und wird sich die Führerscheinstelle bei mir melden und muss ich davon ausgehen, dass ich zu einem Drogentest muss?
Bukem (Freitag, 18 August 2017 19:44)
@Dennis: Ein strafrechtliches Verfahren gibt es auf jeden Fall wg unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Was hast Du für Angaben gemacht? Grds kann man sich zwar gewisse strafmildernde Angaben treffen, etwa Besitz nur zum Eigenkonsum, sich damit aber für die später auf den Plan tretende Führerscheinstelle um Kopf und Kragen reden. Das sollte man besser anwaltlich klären. Strafverfahren gibt maximal ne kleine Geldstrafe, es liegt kein sog Verkehrsbezug vor, aber die Führerscheinstelle kann sich trotzdem melden wg eines ärztlichen Gutachtens, um dein Konsumverhalten zu erforschen. Lies dich hier gerne bei uns ein auf den Themenaufsätzen und meld dich bei Bedarf, wenn du vorsichtshalber anwaltliche Hilfe brauchst, Herr Schüller ist bundesweit tätig
Dennis (Samstag, 19 August 2017 10:20)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Angaben habe ich keine gemacht. Lediglich meinen Familiestand und Beruf.
Aber wäre es bei der geringen Menge nicht rechtswidrig wenn die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten anordnet? So wie ich es in dem Artikel verstanden habe, darf dies doch erst angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass man ein regelmäßiger Konsument ist. Und bei der geringen Menge die ich bei mir hatte, kann man höchstens darauf schließen, dass ich ein gelegentlicher Konsument bin. Oder habe ich das falsch verstanden?
Liebe Grüße
Dennis
Bukem (Dienstag, 22 August 2017 06:44)
@Dennis : Theorie und Praxis ;)
Grds kann und ist die Anordnung eines äG ganz oft eigentlich rechtswidrig.Aber das ist interessiert die FSST nicht.
GG die Anordnung gibt es auch kein Rechtsmnittel, sollte also darauf eine behördliche Maßnahme, etwa der Entzug der FE erfolgen, kann man die Rechtswidrigkeit erst danach überprüfen lassen. Generell auch lieber nur mit einem Anwalt
Chris (Freitag, 01 September 2017 18:04)
Hallo ich hab mal eine Frage und zwar ich wurde vor 8 Jahren angehalten es wurde im Auto 0,1 gr Cannabis gefunden und ein Blutwert von 8ng/ml THC carbonsäure gefunde mir wurde anschließen ein äG aufgelegt den ich allerdings wegen Finanzielle verhältnise nicht nach kommen konnte. 2 Jahre später eine Personen kontrolle mit 2 gr Cannabis. Nun 8 Jahre später hab ich das äG gemacht warte noch auf das Gutachten vom Arzt der mir aber mündlich mitteilte das das Gutachten positiv ausfiel da ich nur gelegenheits konsument damals war. als die Kontrolle damals war ich noch in der Probezeit wenn ich mit dem positiven Gutachten zur FSsT gehen bekomm ich mein Führerschein anschliessend wieder oder muss ich mit weitern begutachten oder Aufbauseminaren rechnen und eine Theorie und Praxisprüfung abgelen muss
Kevin (Montag, 04 September 2017 22:00)
Guten Tag,
Anfang 2014, hatte ich einen Unfall auf ein geparktes Auto, dabei 1,2 promille!
12 Monate Sperrfrist, Strafe etc.!
Zum Tatzeitpunkt, war die Gesetzeslage so, dass man unter 1,6 promille, nicht zur MPU muss! Leider, änderte sich dieses Gesetz und bei der Neuerteilung, bekam ich einen Brief da stand drin, das ich zur MPU muss...(Gesetzesänderung in der Zeit der Sperrfrist)
So, jetzt hat sich das Gesetz wieder geändert und man kann ihn sich, - wohl Neuerteilen lassen!
Dies wäre wohl bei mir der Fall...nach einem Telefonat mit der FSS
Jetzt mein Problem:
Im Sommer 2016 wurde ich kontrolliert, da wurde ein Tütchen mit anhaftungen von Speed gefunden (unter 0,1g) (ich war "nur" in Besitz, kein Konsum)
Die FSS weiß darüber natürlich Bescheid, jetzt meine Frage was könnte auf mich zu kommen??
Soll ich einen Anwalt einschalten?
Wird Urin bei einem ÄG genommen oder Haare?
Nehme nichts hartes, aber ich rauche Wochenends gern mal einen J. (Natürlich fahr ich dann nicht - hab ja aktuell eh keinen FS)
Vielen Dank im Vorraus
Kevin
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 September 2017 18:44)
@Chris: Sie werden die Prüfung neu machen müssen (Theorie und Praxis). DIe Anordnung des ärztlichen Gutachtens vor 8 Jahren war rechtswidrig, das hätte die Behörde nicht machen dürfen. Ärgerlich.
@Kevin: Der bloße Besitz von harten Drogen zieht in der Regel nur ein ärztliches Gutachten nach sich. Mehr kann man schwer sagen ohne Akteneinsicht. Haare oder Urin kann auch nicht klar gesagt werden, das macht jede Behörde anders, manche ordnen auch beides an. Aber mal unter uns Pastortöchtern: Wenn Sie sowohl mit Alk als auch mit harten BtM unterwegs sind - warum sind Sie nicht einfach straight und verzichten auf den Lappen? Eine klare Haltung wäre das. Drogen ja, Lappen nein. Veranwortungsvoller Konsument. Gibt es zu wenige von und vor denen ziehe ich den Hut. Haltung annehmen. Entweder das eine oder das andere, ok?
Hein (Freitag, 08 September 2017 15:11)
Sehr geehrte Rechtanwälte,
kürzlich wurde ich nach dem Erwerb von Cannabis (20€) als Fußgänger von einer Zivilstreife angehalten.
Ich bestritt den Sachverhalt, die Beamten wurden fündig. Ich verweigerte die Aussage und machte keine konkreten Angeben zu meinem Konsumverhalten. Stellte in den Raum,daß es bei bestimmten Erkrankungen manchmal helfen kann. Ich bin weder im Bzr noch Flensburg aktenkundig
und führte keine Konsumutensilien bei. Strafverfahren wurde natürlich eingeleitet, was darf ich von der Fss erwarten?
mit freundlichem Gruß
Hein (Freitag, 08 September 2017 17:23)
Ich versuche das gelesene wiederzugeben. Ich darf mit einer vorbereitenden Maßnahme rechnen, von der nicht genau zu sagen ist ob & wann sie eingefordert werden wird?! Rechtmittel können gg diesen Beschluß nicht eingelegt werden?! Fiele dieser negativ bzw. unter den grenzwerten aus ist alles gut? Wie wird für gewöhlich in HH vorgegangen?
Bukem (Sonntag, 10 September 2017 09:49)
@Hein: Moin. Also bisher ist lediglich ein Strafverfahren wegen BtM Verstoßes anhängig, welches zeitnah mit einer kleineren Geldstrafe enden sollte.
Grds besteht keine Veranlassung der Führerscheinstelle, hier aktiv zu werden. Es liegt ja auch kein Verkehrsbezug vor. Gleichwohl könnte ein äG angefordert werden,
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Hiergegen bestünde kein Rechtsmittel, das äG wäre mit Leichtigkeit zu bestehen, sofern du darauf hinweist, dass eben kein Verkehrsverstoß vorliegt und du, solltest du wirklich mal konsumiert haben, diesen Konsum ausreichend zeitlich zu einem Fahrzeugführen trennen würdest, also wenigstens 72 Stunden wartest. Punkt. Lies dich gern weiter bei uns ein und meld dich bei Bedarf
Hein (Montag, 11 September 2017 17:15)
Moin & besten Dank für die zügige Auskunft. Ich werde mich bei Bedarf gerne an Sie wenden.
Mit freundlichem Gruß
Florian (Dienstag, 12 September 2017 00:06)
Hallo Herr Schüller,
Uch habe eine Antrag auf Neuerteilung bei der Verkehrsbehörde in Hannover gestellt und nun soll ich ein ÄG machen, weil bei mir 2011 2Cannabispflanzen (29.6 Gramm ) gefunden wurden. Ich habe aber meinen Führerschein wegen zu schnellem fahren verloren und es wurde auch nie ein positiver Drogentest bei mir gemacht. Muss ich dieses Gutachten machen oder nicht?
Bukem (Dienstag, 12 September 2017 19:17)
Florian: Naja, wenn Du eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis wirklich möchtest, ja, dann vermutlich schon. Die Norm hier gilt auch für Neuerteilungen, guck mal rein https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Evt kann mit anwaltlicher Hilfe hier ein äG noch vermieden werden, wende Dich bitte hierzu an Herrn Schüller, Daten stehen oben
Danyo (Dienstag, 19 September 2017 18:39)
Hallo Herr Schüller,
Ich bin sehr froh dass sich jemand um dieses Thema kümmert. Hier mein Fall:
Wir wurden im august in BW kontrolliert (in einem Park,kein Bezug zum Straßenverkehr). Bei einer Durchsuchung würde in einer Mühle 0.04g marihuana konfisziert. Es wurde auf der Wache keine Aussage gemacht.
Die Strafanzeige wurde fallengelassen.
Ich habe ein Führerschein, habe ich ein drogenscreening zu befürchten? Vorher noch nicht auffällig gewesen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Bukem (Mittwoch, 20 September 2017 07:44)
@Danyo: Es ist nicht geklärt, wem Gras und Mühle gehören? Schau mal rein: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Ein äG kann angeordnet werden. Ich würde diese Ladung ohne einen sog Verkehrsbezug für grds rechtswidrig halten, allerdings kann man gegen eine rechtswidrige Ladung nicht vorgehen bzw erst in einem späteren verfahren. Sollten bei dem screening THC COOH Reste gefunden werden, ist dies nicht schlimm, solange kein vorheriger Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktivem THC beim Fahrzeugführen vorlag
Anne (Donnerstag, 21 September 2017 17:23)
Hallo Herr Schüller, ich war im August auf einem Festival in Bayern, dort sprang ein Polizist in zivil in unser Zelt und entdecke in meiner Hand einen joint und auf meiner Zelt Seite etwas mehr als 3 Gramm Marihuana. Dies wurde fallen gelassen ( habe nicht zugegeben dass es meines ist und mich nicht dazu geäußert)
Nun kam eine Vorladung von der Führerschein Behörde zum vorsprechen, am Telefon meinte die Dame weil ich ja Fahranfänger wäre, würde dies stattfinden. ( ich bin 22?!)
Nun mache ich mir sorgen, dass ein screening folgen wird oder ähnliches, wobei ich oben alles gelesen habe, eigentlich reicht dies ja nicht aus um so etwas anzuordnen. Ich bin Studentin, auch finanziell sorge ich mich besonders.
Was erwartet mich wohl bei dem Termin?
Herzlichen Dank im voraus ehrlich!
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 21 September 2017 22:42)
Guten Abend Anne,
zu dem Gespräch sollten Sie nicht gehen. Das birgt immer Gefahren. Wenn man aber dort hingeht, kann man maximal einräumen, dass man gelegentlicher Kosument von Cannabis ist. Kein Mischkonsum mit Alkohol einräumen, niemals andere Drogen genommen. Gelegentlicher Konsum bedeutet maximal 1 - 2 x die Woche. Das kann man auch schriftlich machen. Bei 3 Gramm darf nach Rspr des BVerwG nicht ohne weiteres eine Begutachtung angeordnet werden. Dazu braucht es den Verdacht auf einen Dauerkonsum, das kann aus dieser Menge nicht abgeleitet werden und aus der Aussage "gelegentlicher Konsum" auch nicht. Ich weise nochmal darauf hin, dass in meinen Augen jede persönliche Vorsprache beim der Führerscheinstelle ein großes Risiko darstellt. Wenn irgendwie möglich, würde ich das einem Anwalt übernehmen lassen. Soll ja Leute geben, die sich mit sowas beruflich beschäftigen :-)
Timo (Montag, 25 September 2017 18:14)
Hallo Herr Schüller,
Und zwar hab ich folgendes Problem..
Ich wurde am vergangen Wochenende mit 5 Fertig gedrehten Joints beim Fussball erwischt. Personalien wurden aufgenommen. Aussage musste ich nicht tätigen. Die Polizeibeamten meinten auf meine Frage hin ob das Auswirkungen auf meinen Führerschein hat , dass das keine Auswirkungen haben wird. Lediglich steht im Internet überall was anderes.
Mit was für einer Strafe kann ich rechnen ? Können die mir den Führerschein trotzdem entziehen ?
Ich wurde zuvor noch nie auffällig mit BTM
Ich hoffe das sie mir helfen können.
MFg
Bukem (Dienstag, 26 September 2017 07:02)
@Timo: Du musst da unterscheiden. Du hast jetzt ein Verfahren wg BtM Besitz, hast aber keinen verkehrsrechtlichen Verstoss begangen. Das ist schon das allerwichtigste.
Der Konsum an sich ist auch nicht verboten. Cannabis Konsum und die Fahreignung müssen sich überhaupt nicht ausschließen, solange man ausreichend zeitlich zwischen Konsum und Fahren trennt. Am besten sicherheitshalber 72 Stunden warten.
Die Führerscheinstelle kann jedoch in deinem Fall ein ärztliches Gutachten anfordern, um mehr zu deinem Konsumverhalten anzufordern. Das bestehst du aber mit links, lies dich hier gern auf unserern Seiten ein und frag nach bei Bedarf
Timo (Dienstag, 26 September 2017 08:49)
Erstmal Dankeschön für die Antwort und Hilfe.
Hab nur an Wochenenden geraucht.also kein Dauerkonsument. wie würde denn in meinem Fall ein ärztliches Gutachten aussehen ?
MFG
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 29 September 2017 14:00)
@Timo: Das Strafverfahren dürfte nach § 31 a BtMG eingestellt werden. Nicht zur Vernehmung gehen. Keine Aussagen machen. Die Anordnung eines Gutachtens durch die FSST erfordert dem Grunde nach den konkreten Verdacht auf einen Dauerkonsum, das wird bei paar Joints nicht so einfach. Der gelegentliche Konsum ist aber ja fahrerlaubisrechtlich ohne Belang. Konsum muss nicht gestoppt werden, aber nicht öfter als 1 - 2 mal die Woche wegen der Abbauwerte. Wenn die FSST sich meldet, stellen Sie den Konsum sofort ein und melden sich bei mir.
Josef W. (Freitag, 29 September 2017 17:03)
Was sagen Sie dazu? Entzug der Fahrerlaubnis wg. Btm. – rechtskräftiges Urteil 06.2002 -15 Jahre keinen Antag gestellt-nicht straffällig geworden-neuen Antrag auf Wiedererteilung gestellt-vor 1 Monat-zur Führerscheinstelle zitiert worden-will Haarprobe von mir. Habe mit meiner Fahrschule schon auf theoretische Prüfung gelernt und bin prüfungsreif. Sehe ja ein, dass die Kenntnisse verlernt sind und eine theoretische und praktische Prüfung verlangt werden und auch weiß ich dass nach 15 Jahren keine MPU verlangt werden kann. Die Füherscheinakte in die ich Einsicht hatte, waren immer noch die alten EInträge da. Aufgrund der Vergangenheit will sie eine Haarprobe. Die Akte wird jetzt geschreddert, aber sie begründet ihre Entscheidung für die Haarprobe auf die Vergangenheit. Das darf sie gar nicht. Habe weder Alkohol noch Drogenprobleme. Was soll ich tun? Freue mich auf eine Antwort. Bin aus Bayern Bad Reichenhall. Danke.
hein (Sonntag, 01 Oktober 2017 18:49)
Moin,
ich hoffe Ihr womöglich verlängertes Wochenende verlief angenehm, wie meines. Allerdings entschied Justizia mir §153 anzubieten. Einstellung gegen eine überschaubare Spende (zw. 100-200 Euro) in die staatliche Kaffeekasse. Nähme ich dies nicht an könnte ein öffentliches Verfahren angeregt werden, wie wahrscheinlich ist das? Ich bin geneigt dem Angebot nachzukommen um der lieben Ruhe willen...... finde es aber ein wenig übertrieben.
Mit Hochwertigen Grüßen zum Ausklang des Wochenendes^^
Bukem (Montag, 02 Oktober 2017 09:31)
@Josef: Es mag sein, dass Du deinen Antrag zu früh gestellt hast. Maßgebend ist nämlich nicht das Datum des Urteils, sondern das seiner Rechtskrafterlangung, wenn also etwaige Berufungsfristen abgelaufen sind.
Das sollte sich anwaltlich angeguckt werden, evt kann man das recht einfach klären. Herr Schüller ist bundesweit tätig.
@Hein: Das klingt so, als solltest Du das annehmen.
hein (Montag, 02 Oktober 2017 10:14)
Moin,
thx and "yes" i will.
Nochmals lieben Dank
von Hansestadt zu Hansestadt.
Mitglied (Montag, 02 Oktober 2017 10:18)
Sehr geehter Herr Rechtsanwalt Schüller,
vorab vielen Dank für Ihre Arbeit auf dieser sehr infomativen Seite.
Wegen eines Btm Fundes ohne Verkehrsbezug wurde auch bei mir ein ärztliches Gutachten mit 2 Urin- und einer Haarprobe angeordnet. Aufgrund meiner aktuell noch nachweisbaren Harnwerte, bin ich „gezwungen“ den „ gelegentlichen Marihuanakonsum“ ein zu räumen. Es findet kein Mischkonsum mit Alkohol und kein Konsum anderer Drogen statt. Weiterhin weiss ich zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme mindestens 48, besser 72 Stunden vergehen zu lassen. Laut den Informationen auf Ihrer Seite, sollte das äG in diesem Fall hoffentlich positiv für mich aus gehen. Jetzt zu meiner Frage:
Auf anderen juristischen Seiten, finde ich vermehrt die Information, dass das ärztliche Gutachen von der Führerscheinstelle oftmals vor geschalten wird, um zumindest den „gelegentlichen Konsum“ belegen zu können, um dann in Folge dessen eine separate MPU anordnen zu können, in der das Trennvermögen ermittelt werden soll. Was ist denn nun zu glauben? Ist man mit dem hoffentlich positiven äG erst mal aus dem Schneider, oder führt der gelegentliche Konsum ohne nachgewiesene Teilnahme am Verkehr geradewegs zur MPU und damit zu noch mehr Kosten? Vielen Dank für eine klärende Antwort.
Nico (Dienstag, 03 Oktober 2017 12:55)
Hallo Herr Schüller,
vor ca. 9 Jahren wurde mir die Fahrerlaubnis wegen Thc am Steuer in der Probezeit entzogen. Ca.45ng/ml Thc-cooh damals gemessen. Ich musste dann zur MPU und habe diese auch gleich bestanden.
Danach habe ich nur noch sehr verhalten geraucht.
Letztes Jahr im Juli 2016 wurde bei mir eine Personenkontrolle vor einem Festival durchgeführt und ich hatte ca.3g Dope dabei(3 Joints vorgedreht, der Rest im Beutel).
Es wurde kein Urin test oder so gemacht und ich habe auch keine Aussage zu meinem Konsumverhalten gemacht.
Das Verfahren wurde am 21.11.2016 eingestellt.
Muss ich jetzt noch mit einem Schreiben von der Führerscheinstelle rechnen?
Würde nämlich gerne, mal wieder ab und zu einen rauchen...
Ich mache mir halt sorgen da ich meinen Führerschein wegen Thc schon einmal verloren habe.
Ich finde das übrigens richtig toll, dass Sie hier auf alle Fragen und Sorgen eingehen!
Vielen Dank und liebe grüße.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 03 Oktober 2017 19:13)
@Mitglied: Der gelegentliche Konsum von Cannabis ohne Mischkonsum mit Alkohol kann eingeräumt werden. Und sollte auch eingeräumt werden, wenn sich Metaboliten finden bzw. das zu erwarten ist. Nach Zugang der Anordnung des äG nicht mehr konsumieren, sonst wird mit Kontrollverlust argumentiert, das wäre als unvorteilhaft. Was Ihre weitergehende Frage angeht: Die Anordnung einer MPU aufgrund des Ergebnisses des äG "gelegentlicher Konsum" von Cannabis wäre rechtswidrig, dabei bereits die Anordnung des äG als Voraussetzung hat, dass ein konkreter (und nicht nicht ein durch die FSST zusammengesponnener) Verdacht auf einen Dauerkonsum vorliegt. Hat das BVerfG gesagt und das BVerwG. Für die MPU gilt das natürlich als "schärfere" Maßnahme erst Recht. Ob Trennungsvermögen vorliegt, wird nur dann gefragt werden, wenn es denn irgendwann mal zufällig gefehlt hat (nach der lustigen Tour nach dem Eimerrauchen am Tag der deutschen Einheit zum Beispiel). Wenn das äG positiv ist, ist man aus dem Schneider, jedenfalls wenn sich das "positiv" auf das Gesamtergebnis bezieht. Wenn da steht "positiv auf Crack" könnte das natürlich irgendwie blöd rüberkommen. Das äG nicht direkt an FSST senden lassen (dh keine Befreiung von der Schweigepflicht gegenüber Gutachterstelle!) - erstmal zu einem nachhause senden lassen. Die FSST kann nämlich alles verwerten, was ihr in die Finger kommt. Also erstmal locker bleiben und nicht alles glauben, was irgendwo im Internet steht. Auch und gerade betrifft das Infos von irgendwelchen dubiosen Anwaltsseiten, bei denen sich die Anwälte hauptsächlich mit Drogenkrams beschäftigen. Ich habe Sie gewarnt :-)
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 03 Oktober 2017 19:21)
@Nico: Die Anordnung einer Begutachtung ist hier recht wahrscheinlich, jedenfalls eigentlich. Aber die Behörde lässt sich offenbar Zeit oder sieht doch keinen Anlass zur Begutachtung. Rein rechtlich dürften die Voraussetzungen für eine Begutachtung (Verdacht auf Dauerkonsum) nicht vorliegen, aber das kratzt die Behörden oft nicht.
Den Konsum von Cannabis müssen Sie deshalb nicht stoppen, wenn Sie sauber trennen können zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr. Öfter als 1 - 2 mal die Woche sollte das aber nicht sein. Aber mal im ernst: Wenn Sie jetzt schon so lange nicht mehr konsumiert haben, warum lassen Sie es dann nicht endgültig sein? Für Ihre geistige Klarheit wäre das der richtige Schritt, glauben Sie mir. Langfristig ist es immer besser, die Finger von den Drogen zu lassen. Auch vom Alk und den Kippen. Aber ich will hier kein Moralapostel sein. Ab und an einen Durchziehen ist in Ihrer Lage vermutlich nicht schädlich aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht. 3 Tage Auto stehen lassen danach.
Mitglied (Donnerstag, 05 Oktober 2017 16:46)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich hoffe, Sie entschuldigen, dass ich Ihre bestimmt wertvolle Zeit für eine zweite Frage entgeldlos in Anspruch nehme. Zum ersten mal würde ich mir wünschen in Bremen und nicht in Baden-W. zu wohnen :).
Vielen Dank für Ihre aufschlussreiche und erquickende Antwort. „Positiv“ natürlich auf den weiterführenden Besitz meiner FE bezogen.
Evtl. mache ich mir zu viele Gedanken, aber ich befürchte, das von mir beauftragte Institut ist unter Umständen ganz schön „tricky“. Heute, genau 4 Wochen nach Zustellung des Schreibens der FEB wurde ich auf morgen zur 1. Urinprobe geladen. Natürlich habe ich den Konsum von C wie Cannabis nach Zustellung des Schreibens komplett eingestellt, bin aber laut meinen „Pipi-Teststreifen“ erst seit ca. 8 Tagen unter einem Wert von 20ng/ml angekommen. (Also nach 3 Wochen). Daher gehe ich mal davon aus, dass dieser sich bis morgen irgendwo zwischen 5 und 15ng/ml die sich im Test wohl abzeichnen werden, einpendelt. Meine Befürchtung besteht nun dahingehend, dass sich aus der noch zu tätigenden Aussage letzter Konsum vor 4 Wochen (ansonsten ja Kontrollverlust) und den aktuellen Werten evtl. ein (vermeindlicher) Dauerkonsum verstricken lässt. Wie sehen Sie meine Chancen mit den Werten einem gelegentlichen ( 1-2 mal die Woche) Konsummuster zu entsprechen? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe!
Nico (Donnerstag, 05 Oktober 2017 22:40)
Danke Herr Schüller für Ihre schnelle Anwort!
Ich hatte halt Gedacht, dadurch das ich vor 9 Jahren eine Mpu wegen Thc hatte, gelten für mich schlimmere Konsequenzen. Aber dies scheint dann ja wohl nicht so, richtig?
Ich dürfte also als Wiederholungstäter Thc-Cooh bei einer Begutachtung im Blut haben? Sicherlich dann aber auch nur geringe Mengen, weshalb Sie mir raten nicht öfters als 1-2 mal in der Woche.
Dankeschön für die Beantwortung!
Falls dennoch irgendetwas im meinem Briefkasten landen sollte, melde ich mich bei Ihnen.
Viele Grüße, Nico
Mitglied (Freitag, 06 Oktober 2017 18:45)
Hallo und guten Abend,
jetzt komme ich grad vom äG ( war doch noch kein Urintest heute) und habe das Gefühl alles falsch gemacht zu haben. Habe den 1- maximal 2 mal wôchentlichen Konsum von Cannabis zu gegeben, Alkohol und sonstige Drogen straight verneint und trotzdem bleibt das Gefühl alles falsch gemacht zu haben. Irgendwie gab mir die Gutachterin das Gefühl mit dem Konsummuster bereits schwerstabhängig zu sein. Naja, bleibt ab zu warten was dabei raus kommt. Danke für‘s lesen und die Zeit!
Mitglied (Samstag, 07 Oktober 2017 17:55)
Nochmals Hallo und guten Abend,
jetzt weiss ich wohl auch, welchen Fehler ich begangen habe, bzw. in welche Falle ich siegesmutig getappt bin. Und zwar wurde ich im Rahmen des ä.G. gefragt, welche Medikamente ich im letzten halben Jahr eingenommen habe. Aufgrund vorhandener neurophatischer Schmerzen hat mein Neurologe mir ein Medikament ( Name will ich hier mal nicht nennen) mit dem Wirkstoff Pregabalin verschrieben, welches ich erfolglos für 3 Wochen eingenommen und daraufhin wieder abgesetzt habe. Jetzt erst ( Verdammt!) lese ich, dass es sich hierbei um eine Psychoaktive Substanz handelt. Und wie in der feV 4 9.2.2 beschrieben liegt bei gelegentlichem Marihuanakosum in Verbindung mit der Einnahme psychoaktiver Substanzen ( unter die wohl auch verordnete Medikamente fallen) keine Fahrtauglichkeit vor. Trotz aller Vorbereitung auf das ä.G. kann ich mich jetzt wohl von meinem Führerschein verabschieden. Also nicht nur den Mischkonsum von Alkohol und jeglicher anderer Drogen verneinen, sondern auch die Einnahme bestimmter vom Arzt verordneter Medikamente. Oh Mann, das meine Gesundheit und mein Arzt mir so ein Ei legt, .. es ist zum Haare raufen. Ich glaube jetzt kann ich mir die weiterführenden Kosten für Urin und Haarprobe wohl ersparen und gleich für die Mpu aufheben .Oder sehe ich die juristische Sachlage vielleicht falsch? Die Hoffnung stirbt angeblich zu letzt..
Bukem (Sonntag, 08 Oktober 2017 09:11)
@Mitglied: Evt solltest Du schlicht über eine anwaltliche Vertretung nachdenken. Es gibt viele Gründe, warum manche so etwas hauptberuflich anbieten. Zb mehr Sachverstand und Routine. Ich würde hier vorschlagen, ein tel Beratungsgespräch oder eine Anfrage per mail zu schreiben.Die Daten stehen oben. Danach wirst Du sicherlich mehr wissen
Patrick (Mittwoch, 11 Oktober 2017 18:49)
Hallo Herr Schüller,
Ich wurde Anfang September von der Kriminalpolizei kontrolliert, ich bin gefahren und hatte 5g Cannabis dabei. Es wurde kein Test gemacht und auch kein Blut abgenommen, jetzt kam die Anklageschrift und es wird beantragt das Verfahren vor dem Amtsgericht zu eröffnen.
Jetzt ist es bereits mein zweites mal das ich mit Cannabis erwischt wurde, es gibt keine Beweise oder Indizien das ich Konsument bin da ich nie getestet wurde. In der Anklageschrift steht „geringe Menge zum Eigenbedarf“. Ich habe mir von meiner Ärztin ein Attest geben lassen welches bescheinigt das mir Cannabis bei meiner Krankheit hilft und ich mich schon vor einem Jahr darüber erkundigt habe. Jetzt zu meinen Eigentlichen Fragen: Soll ich das Attest bei Gericht abgeben um hoffentlich ein Strafverfahren zu vermeiden?
Kann hier noch was von der Führerscheinstelle kommen?
Soll ich mir sofort noch vor Eröffnung des Verfahrens einen Anwalt nehmen (habe leider keine riesen Finanziellen puffer)?
Oder erstmal Ruhe bewahren und warten ob und was auf mich zu kommt, denn in Hessen sind unter 6g geringfügig?
Jules (Freitag, 13 Oktober 2017 12:11)
Hallo! Ich wurde vor ca 4 Jahren positiv auf THC getestet und habe meinen Führerschein darauf hin für 4 Wochen abgegeben. Vor 2 Jahren wurde ich als "Mittäter" für den kauf von 2 Gramm Ecstasy angeklagt, was jedoch fallen gelassen wurde! Nun hat sich die Führerscheinstelle bei mir gemeldet und eine Haaranalyse angeordnet um meinen Konsum zu bestimmen, obwohl ich im Straßenverkehr noch nie positiv auf harte Drogen getestets wurde!
Was kann ich tun um dieser Haaranalyse aus dem Weg zu gehen?
Was blüht mir wenn mir dadurch regelmäßiger Cannabiskonsum und unregelmäßiger Amphetaminkonsum nachgewiesen wird?
Beste Grüße und vielen Dank im vorraus!
- Jules
Bukem (Freitag, 13 Oktober 2017 18:23)
@Patrick: Du befindest Dich in sehr häufig anzutreffenden Zwickmühle. Du hast zwei unterschiedliche, zeitlich versetzte Verfahren. Angaben ggü StA und Polizei wg des Ermittlungsverfahrens wegen des BtM Besitzes können strafmildernd wirken, Besitz zum Eigenkonsum zb..
Damit schneidest du dir aber tief ins eigene Fleisch bei der Führerscheinstelle, da du dann bereits einen gelegentlichen Konsum eingeräumt hast. Das ist schon die halbe Miete für den Verlust der FE. Die Angaben müssen abgestimmt und eine Taktik geplant werden
Ganz grds solltest du über anwaltliche Hilfe in beiden Sachen dringend nachdenken. Das sollte dann jemand wie Herr Schüller sein, der BEIDE Rechtsgebiete bearbeitet und da führend ist und nicht so ein Wald- und Wiesenanwalt, der so was dreimal in fünf Jahren macht. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Just saying.
@Jules: Ist da tatsächlich eine Haaranalyse angeordnet worden? Lies mal bitte hier nach:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Schon der Verdacht auf harten BtM Konsum reicht für eine MPU, hartes BtM ist hier alles außer Cannabis. Der belegte Konsum solcher Drogen, etwa durch Harranalyse oder eigene Aussage reicht schon, damit die FE entzogen werden kann. Du siehst jetzt das Problem? Du brauchst ganz ehrlich möglichst sofort anwaltliche Hilfe, evt lässt sich die Haarprobe in eine Urinprobe abändern. Herr Schüller ist wie gesagt bundesweit tätig. Meld dich , wenn du magst
Mr.Eugler (Samstag, 14 Oktober 2017 23:47)
Hallo
Bei mir wurden in Bayern bei einer allgemeinen Personenkontrolle zu Fuß 1.30g mit Dose kunstoff sichergestellt. Kein Test oder Fragen zum Konsum. Ich machte auch keine Angaben zum Sachverhalt. Schreiben von der Staatsanwaltschaft kam gestern Von der Verfolgung wird gemäß 31a Abs. 1 BtMG abgesehen. Sehr sehr gut . Die Staatsanwaltschaft sieht ausnahmsweise von einer Strafverfolgung ab.Es wird darauf hingewiesen,das bei künftigen Verstößen nicht mit einer folgenlosen Einstellung des Verfarhrens gerechnet werden kann. Was heißt das genau für mich .? Und was ist mit der Führerscheinbehörde dürfen und werden die sich noch melden oder nicht und mit was muß ich Rechnen . Wenn ich richtig informiert bin muß doch ein regelmäßiger Konsum also mind. 2 maliger Konsum für ein Med. Gutachten vorliegen. Führerschein wurde mir noch nie genommen hatte aber schon vor 15 bzw. 18 Jahren schon 2mal Ärger wegen Besitz von geringen Mengen nicht im Straßenverkehr 2 mal Geldstrafe .
Vielen Dank für Ihr Bemühungen
PS. Noch ein Tipp an alle wenn ihr wollt das sich in unserem Land etwas ändert kauft Hanf Samen Vogelfutter kostet nicht viel und ist legal verstreut es in ganzen Land an allen nur erdenklichen öffentlichen Orten
Florian (Montag, 16 Oktober 2017 12:56)
Hallo Herr Schüller,
Ich bin vergangenes Wochenende mit Freunden vom Club nach Hause gefahren als wir in eine Polizeikontrolle gekommen sind.
Die Herrschaften haben eine Personenkontrolle durchgeführt und bei mir ein Tütchen mit "Restabtragungen einer weißen Substanz"- Amphetamin-gefunden. Ich habe Vorort keine Aussage gemacht und grundsätzlich mit:" das gehört mir nicht" geantwortet.
Ich habe dieses Jahr erst meinen Führerschein wieder bekommen, der mir damals auf Grund einer Canabis- + Amphetamin- fahrt entzogen wurde.
Ist mein Führerschein jetzt wieder weg nur weil ich ein Tütchen mit einem nicht nennenswerten Rest "bei mir" hatte? Was wird auf mich zukommen?
- Vielen Dank im Voraus
Beste Grüße
Bukem (Dienstag, 17 Oktober 2017 19:05)
@ MrEugler: Guck doch bitte hier mal rein
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
da heißt es in Absatz 1 Satz 2 und 3:Die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. Eine Ladung zum äG kann also auf jeden Fall kommen, muss aber nicht, die Behörde hat einen Ermessensspielraum. Grds ist ja Konsum oder Besitz ohne verkehrsrechtlichen Bezug nicht weiter schlimm, solange du nicht beim Fahren unter THC Einfluß erwischt wirst. Wiederholungsdelikte werden im Zweifel eben nicht eingestellt, sondern mit einer Geldstrafe belegt, abhängig in Höhe und Menge der Tagessätze von deinen wirtschaftlichen Verhältnissen und der Menge des Besitzes.
Achte bitte bei deinem Kosnum drauf, dass du richtig zwischen diesem und einem Fahrzeugführen trennst, auch als Radfahrer btw.
Sicherheitshalber 24 Stunden bis 72 Stunden nicht fahren.
Wie du ein äG bestehst, lernst du hier auf den Beiträgen von Herrn Schüller. Wenn Du FRagen hast, melde dich
@Florian: Mutig von Dir, bei der Vorgeschichte nach einem Club im Auto zu sitzen und Zeug dabei zu haben. Immerhin hast nicht noch unnötige Angaben gemacht. Leider etwas gelernt aus deiner Vergangenheit hast du auch nicht
Kurz gesagt: Wenn Du Pech hast, ja, ist die FE weg. Nachgewiesener Konsum von jedem hartem BtM (außer Cannabis) reicht für die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bitte sofort einen fachkundigen Anwalt im Verkehrs- und Strafrecht aufsuchen, nicht weiter konsumieren.
Herrn Schüller erreichst du unter obigen Kontaktdaten
Manuel (Freitag, 27 Oktober 2017 20:25)
Hallo Herr Schüller,
Im Juni wurde bei mir eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Handel durchgeführt. Dabei stellten die Beamten 3,8g Marihuana, mehrere Packungen Drehpapier und eine Feinwaage, sowie einen Crusher sicher.
Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage nachzudenken und bin daraufhin gleich mit aufs Revier mitgekommen um eine Aussage zu machen. Dort habe ich seltenen Konsum eingeräumt (1-2 mal im Monat und wenn dann an den Wochenenden). Die 3,8 g habe ich auf einen Kauf im Februar zurückgeführt. Ich habe angeben, 2 Tage zuvor einen Joint geraucht zu haben.
Leider hat die Polizei mein Handy durchsucht und weitere Textnachrichten gefunden, die auf Handel hinweisen können. Ich habe daraufhin ausgesagt und nun ist eine Anklageschrift zu mir nach Hause geschickt worden. Hier werde ich beschuldigt, eine Menge von 2Gramm zum Verkauf angeboten zu haben, sowie den Besitz von 3,8gramm.
Mein Anwalt vertritt die Meinung, dass dies beim Jugendgericht nur mit Sozialstunden enden wird.
Ich habe ihn gefragt, ob er glaubt, dass ein äG folgen wird, er meinte dass glaube er nicht.
Jedoch bin ich mir kein bisschen sicher und weiß Auch nicht ob die Meldung an die Führerscheinbehörde erst nach der Verhandlung gemacht wird. Die Verhandlung ist in 2 Wochen und ich habe seit ca 6 Wochen kein Cannabis konsumiert. Davor war ich 4 Tage in Amsterdam und dürfte deswegen einen ziemlich hohen Pegel aufweisen. Da das Ermittlungsverfahren Anfang Juli endete, weiß ich nicht ob da noch ein Brief von der Führerscheinstelle kommen kann. (Der Vorfall war ja vor ca 4 Monaten)
Muss ich mit einem äG rechnen oder nicht?
Vielen Dank im Vorraus.
Bukem: (Samstag, 28 Oktober 2017)
@Manuel: Solltest du zumindest, aber jetzt entspann dich mal bitte.
Der Reihe nach: Ich kenn deine Akte nicht, ich kenne die Gründe für die erfolgte Hausdurchsuchung nicht, ich kenne diese Textnachrichten nicht, ich kenne auch deinen Anwalt nicht.
Es gibt keinen Verkehrsverstoß, das ist schon mal viel wert. Es gibt nur deine Angaben zu deinem Eigenkonsum.
Du hast jetzt ein strafrechtliches Verfahren, wie das ausgehen wird, etwa mit jugendrichterlicher Ermahnung oder wirklich mit Weisungen, das wäre schon das schlimmste, was normalerweise passieren kann, wird sich zeigen.
guck mal hier bitte: https://dejure.org/gesetze/JGG/10.html
Nach dem Strafverfahren kommt die Führerscheinstelle, hier liegt kein Verkehrsverstoss vor, dennoch wird das ganz überwiegend so gehandhabt. Ist nicht immer rechtmäßig, kann man sich aber vorläufig nicht gegen wehren.
Ein äG zu bestehen ist in deinem Fall ganz einfach, du bist ja bisher auch nicht im Verkehr aufgefallen. Du kannst da sogar einen gelegentlichen Konsum nur von Cannabis, ohne gleichzeitigen Konsum von Alkohol und natürlich noch nie einen anderen BtM Konsum einräumen. der gelegentliche Konsum von Cannabis ist solange auch unschädlich, wie du im Verkehr nicht mit mehr als 1,0 ng/ml aktivem THC auffliegst. Das erreicht man durch richtige Trennung zwischen Konsum und Fahren, deshalb bitte immer bis zu drei Tage einräumen, bevor du fährst. Das kann man dann im äG auch so vortragen und alles ist gut.
PS: wenn du einen Anwalt bereits bezahlst, warum musst du hier fragen? Klingt nicht sonderlich versiert ;)
bei Problemen meld dich bitte
Manuel (Samstag, 28 Oktober 2017 12:58)
Hallo Herr Schüller,
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zu meinem Fall: Hierbei habe ich keinerlei Bedenken. Meine Frage bezog sich lediglich auf das äG. Da ich Ersttäter bin wird mein Fall auch nicht so schwer bestraft werden.
Ja ich habe zwar meinen Anwalt dazu befragt, jedoch macht er mir manchmal einen sehr verstreuten Eindruck, daher war es mir wichtig eine zweite Meinung einzuholen.
Jedoch hätte ich noch eine Frage:
Da ich jetzt ja einen BTM-Eintrag bei der Polizei habe, werden diese in Zukunft wahrscheinlich mich zu einem Urintest auffordern. Diesen werde ich ablehnen. Mit einem richterlichen Beschluss kann ein Bluttest angeordnet werden. Nun zu meiner Frage: Bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich einmal pro Woche konsumiere und dann 2-3 Tage danach nicht mehr Auto fahre? Oder ist dann der Bluttest positiv?
Dieses Format hier ist wirklich sehr hilfreich zur Erstorientierung. Ich bedanke mich , dass sie das anbieten.
Freundliche Grüße
Bukem (Montag, 30 Oktober 2017 09:16)
@Manuel: Das klingt ehrlich gesagt ein wenig so, als ob dein Anwalt dich lediglich strafrechtlich vertritt, ohne besonders tief in der Materie zu stecken und ganz besonders ohne jedes verkehrsverwaltungsrechtliche Gefahrenbewußtsein zu sein. Trifft man leider ganz oft, weil viele Kollegen meinen, das büschen Strafrecht mach ich mal nebenbei.
Ein kleine Gleichnis: Du würdest dir den Blinddarm ja auch nicht von deinem Zahnarzt entfernen lassen..
Was du schilderst mit Urintest ablehnen..Das kannst du bei einer Verkehrskontrolle machen und so schilderst du das auch. Das hat leidet gar nichts damit zu tun, wenn, nicht falls dich die Führerscheinstelle zu einem äG auffordert.
Deine Frage hatte ich schon vorher beantwortet, ja. dennoch lässt sich dann der Konsum im Bluttest nachweisen, ist aber grds unschädlich
El Torro (Samstag, 11 November 2017 18:23)
Hallo Herr Schüller. Im März 2015 hatte ich ein Verfahren wg. Btm (Gras). Mir konnte ein Erwerb von 2.5 u. 5g im Abstand von 1 Monat nachgewiesen werden. Mein Verfahren wurde April 2016 gem. 31a eingestellt, bzw. Nicht weiterverfolgt. Bis dato kam noch nichts von der Führerscheinstelle. Lebe in BW. Kann man nach rd. Anderthalb Jahren nach Einstellung des Verfahrens davon ausgehen dass nichts mehr kommt, oder kommen die irgendwann und wenn auch nach 5 Jahren etc. Mit einem äG um die Ecke ? Es war nicht im Bezug zum Starßenverkehr und Werte gibt es auch keine. Ich hatte sogar während des laufenden Verfahrens ein 12 monatiges screening bei der Pima freiwillig und erfolgreich absolviert. Die AN Nachweise würden alle dem damaligen STA für die Akte überwand. Meine Einlassung der STA ggü. War experimenteller 2 maliger Konsum innerhalb 1 Monate. Man wollte mir Handel damals anhängen. Wie ist denn ihre Einschätzung ob da noch was von der FEB kommt...Verjährt dies irgendwann damit man irgendwann mal das Thema Führerschein ad Acta legen kann? Vielen Dank für eine Antwort
Bukem (Sonntag, 12 November 2017 14:55)
@ElTorro: Es geht nicht schneller, wenn du die Frage mehrfach postest. Ganz besonders am Sa Abend. Das hier ist schlicht eine freiwillige und kostenfreie Dienstleistung von Herrn Schüller, ich hoffe, Du verstehst.
Im Notfall bitte die obigen Kontaktdaten nutzen, das läuft dann allerdings im Zweifel auch auf eine kostenverursachende Mandatierung hinaus. Danke
Es gibt keine festen Fristen, bis wann die Führerscheinstelle Maßnahmen gg Dich einleiten kann, um dein Konsumverhalten zu erforschen. Das kann auch noch nach deutlich mehr als deine 1,5 Jahre erfolgen, muss es aber auch nicht.
Aber was wäre schon dabei?Dir ist ja nicht mal ein Konsum nachgewiesen worden, der, sofern nicht beim Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,0 ng aktivem THC, verkehrsrechtlich völlig unbedenklich wäre.
Sogar wenn du jetzt gelegentlich konsumieren würdest, und ich will dich wirklich nicht dazu auffordern, wäre das völlig ok und unbedenklich. Das gilt aber nur für THC nicht für anderes BtM! Solange du nach einem THC Konsum auf die richtige zeitliche Trennung zum Fahrzeug führen achtest, kann dir nichts passieren. Bitte immer bis zu 72 Stunden warten, dann ist alles gut.
Schlimmstenfalls könnte eine Ladung zum äG kommen, in deinem Fall wäre das mangels Verkehrsbezugs wohl schon rechtswidrig. Ein äG bestehst du aber eben auch einfach bei sogar gelegentlichemKonsum.
Wenn du dir Sorgen machst: Geh hier oben links auf Schwerpunkte und lies dir alles zum Punkt Fahrerlaubnisrecht durch. Dafür stehts da ;)
El Torro (Sonntag, 12 November 2017 17:31)
@Bukem. Erstmal lieben Dank für die schnelle Antwort. Hätte erst kommende Woche damit gerechnet. Das Doppelposting meinerseits war ungewollt und sollte auch nicht für "Druck" sorgen.
Gelegentlicher Komsum/experimenteller Kosnum HTC würde meknerseits im laufenden Strafverfahren eingestanden, gleichzeitig aber auch Abstinenznachweise über 12 Monate (freiwillig) erbracht.
Eigentlich dürfte die FEB keine weiteren Maßnahmen ergreifen da kein Bezug zum Straßenverkehr, nur gelegentlicher Konsum und Abstinenz nachgewiesen...
Weshalb dsnn ein äG im meinem Fall? Konsummuster gelegentlich steht ja fest.
Könnte die FEB theoretisch auch in 10 Jahren noch mit einem äG um die Ecke kommen ?
Wieviel kostet ca. Ein äG ?
Björn Schüller (Sonntag, 12 November 2017 18:35)
@El Torro: Die FSST kann sich noch melden. Auch Jahre danach noch. Das ist hier aber nicht das Problem. Das Problem ist vielmehr ein schlimmeres. Ein so schlimmes, dass ich das hier kaum schreiben mag, um Ihnen nicht den Tag komplett zu versauen. Aber es hilft nichts, wir alle müssen uns den unangenehmen Lebenswahrheiten stellen. Also: Setzen Sie sich hin und atmen tief durch - ich lege jetzt mal los:
Sie machen sich zuviel Sorgen. Gelegentlich Cannabis konsumieren könnenn Sie - das ist fahrerlaubnisrechtlich nicht verboten. Selbst wenn die Behörde Ihnen einen Dauerkonsum UNTERSTELLT, reicht das nur für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens und NICHT für die direkte Entziehung. Und wenn Sie noch begutachtet werden dürfen: Ihr Blut muss nicht sauber sein von THC COOH. Es ist ein oft zu beobachtender Denkfehler, dass gedacht wird, das Urin müsse in diesem Fall ganz sauber sein. Das muss (bzw sollte) es aber nur sein, wenn vorher fehlendes Trennungsvermögen festgestellt wurde (also bei einer Rauschfahrt mehr als 1,0 ng/ml THC gemessen worden sind). Das ist bei Ihnen also nicht der Fall. Also: Sie können jetzt erstmal locker durch die Hose atmen. Meinetwegen können Sie auch ne Tüte rauchen. Solange Sie Ihr Auto danach mindestens 3 Tage stehen lassen und bei einer möglichen Verkehrskontrolle nichts aber auch gar nichts sagen ausser Ihren Namen und die Adresse. Und Sie sollten nur soviel rauchen, dass Ihr "Ich werde mein Lappen verlieren" Karusselkopfkino aufhört.
Sehen Sie: Es ist schwer, her seiner Gefühle zu werden. Das braucht viel Disziplin. Den Tiger zu reiten, wenn er bockig wird, braucht einen klaren Kopf, sonst macht der Tiger mit Ihnen unschöne Dinge. Negative Gefühle kann und sollte man kontrollieren können. Allerdings ist Cannabis eine ziemlich uncoole Droge, wenn man sich die Kontrolle des Geistes auf die Fahnen geschrieben hat. Cannabis führt nicht zu der Fokussierung, die Sie brauchen, um den Geist zu meistern. Aber das wiederrum ist ein anderes Thema und mich möchte Sie natürlich nicht davon abhalten, sich noch ein wenig länger von Ihren Gefühlen zum Narren halten zu lassen :-) Allein dass Sie sich so einen Kopf wegen der Sache machen, zeigt mir, dass Sie zuviel geraucht haben in der Vergangenheit. Kopfkarussel ist typische Nebenwirkung von Cannabis. Von wegen Angstlöser. Angstauslöser trifft es wohl eher. Also: Reduzieren Sie den Konsum von Cannabis stark oder stellen Sie ihn besser komplett ein.
Andreas A (Dienstag, 14 November 2017 12:10)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich wurde am 26.03.2017 von der Polizei zu Fuß aufgehalten und es wurden 0,5 Gramm Amphetamin in einem Dosierer und eine Tüte, in welcher ich vorher noch Ecstasy aufbewahrt hatte (und dieses dann auch genommen hatte) sichergestellt. Eine Aussage hatte ich damals verweigert und es wurde auch kein Drogentest gemacht.
Am 13.09.2017 kam dann ohne vorherige Aussage bei der Polizei ein Brief von der Staatsanwaltschaft. Ich sollte 200€ an die Drogenhilfe zahlen was ich auch wenige Tage später machte, die Anklage wurde daraufhin fallen gelassen. Da ich nicht davon ausgegangen bin, dass noch etwas kommen sollte, habe ich leider am 29.10.2017 wieder mit dem Cannabis Konsum angefangen und bis 11.11.2017 ca 7 Mal mit Freunden Cannabis konsumiert, maximal 2 Joints. Am 12.11.2017 kam nun doch die Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Eignungsgutachtens, es müssen 2 Urinscreenings gemacht werden. Eigenartigerweise wurde von MDMA nichts erwähnt, jedoch seien angeblich an dem Tütchen Heroin Reste nachgewiesen worden (Damit hatte ich noch nie etwas zu tun).
Ich habe nun folgende Probleme:
1. Ich muss der Führerscheinstelle bis 23.11.2017 Bescheid geben, wo ich das Gutachten machen möchte. Je nachdem wie lange ich dann noch Zeit habe kann ich ja davon ausgehen, dass ich zumindest über dem Cut Off Wert von THC COOH bin. Wie genau soll ich dies begründen? Ich habe schon sehr häufig in Ihren Antworten gelesen, dass ja mindestens gelegentlicher Konsum zusammen mit einer Unfähigkeit zum Trennen zum Entzug führt, und ich habe schon seit Monaten nicht mehr am Straßenverkehr teilgenommen, gilt dies jedoch so auch für Bayern? Gibt es denn Unterschiede, für welche Zeiträume man den Konsum einräumt, sprich soll ich sagen dass die vergangenen Tage meine ersten waren? Vor dem 26.03.2017 habe ich sehr häufig Cannabis konsumiert, zwischen dem 26.03.2017 und dem 11.11.2017 gar nicht mehr.
2. Wie genau soll bzw. kann ich das Tütchen begründen? Wie gesagt hatte ich mit Heroin und anderen Opiaten nie etwas zu tun, ich kann mir absolut nicht erklären wie diese Rückstände dort hingelangt sein können.
3. Da es ja nie gut ist, wenn man noch Kontakt zu Freunden hat, die Drogen nehmen, dachte ich mir ich bleibe größtenteils bei der Wahrheit. Diese sieht so aus, dass ich den Stick samt Inhalt von einem Schulfreund zum Geburtstag bekommen habe, dieser aber zurück in seine Heimatstadt gezogen ist (knapp 200 km weit weg) und ich auch keinen Kontakt mehr habe. Vor dem Konstum wurde der Dosierer beschlagnahmt, weshalb es auch nicht zum Konsum gekommen ist. Dies stimmt weitestgehend auch, nur klingt dies auch plausibel?
Ich hoffe der Umfang geht für Sie noch einigermaßen in Ordnung. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon vorsorglich vielmals.
Schüller @Work (Mittwoch, 15 November 2017 16:38)
Hallo Herr A.,
die Sache ist recht einfach zusammenzufassen. Man hat bei Ihnen harte BtM gefunden, der Konsum wurde nicht eingeräumt. Nach Erhalt der Aufforderung zum äG MUSS der Konsum gestoppt werden, sonst wird der ja eigentlich erlaubte gelegentliche Konsum von den Gutachtern zu einem Kontrollverlust hochgejazzt (jaja, die lieben Psychologen, die stehen über dem Gesetz...) und da die Fahrerlaubnisbehörden alles glauben, was die schreiben, ist dann die Folge entweder MPU oder gleich Entziehung plus MPU. Das ist die alte Aquisemasche, die einen ziemlichen langen Bart hat. Aber: Eigentlich dürfte der THC COOH Wert in Ihrem Urin nicht mehr so hoch sein (wurde nur Urinprobe oder auch eine Haaranalyse vorgenommen?), nach 5 - 7 Tagen halbiert sich das und die Grenze zum Dauerkonsum beträgt bei Gutachten mit zeitlichen Vorlauf 75 ng/ml. Da sollten Sie drunter landen.
Was Ihre Frage mit den Tütchen angeht: Ich darf Ihnen das hier nicht in die Feder schreiben.
Fakt ist: Man kann ja was besessen haben, ohne es konsumiert zu haben. Vom Freund geschenkt bekommen etwa zum Ausprobieren.
Beim Gutachten darf dann noch THC COOH gemessen werden, das Urin muss also noch sauber sein. Nur der Wert darf halt nicht 75 ng/ml erreichen und der bei Ihnen gemessene Wert muss sich mit der Aussage "gelegentlicher Konsum" decken. Man kann dort ruhig sagen, dass man 1 - 2 mal die Woche ein Gramm Cannabis in der Tüte raucht (Bong nicht sagen, kommt nicht so gut an). Wenn das dann eben sehr gutes Gras ist, kann das einen auch erhöhten THC COOH Gehalt nach ein paar Wochen noch leicht erklären. Man fährt meist am sichersten, wenn man beim Gutachten (ohne Zusammenhang mit Führen eines KfZ unter Wirkung von BtM) einräumt, man rauche 1-2 x die Woche ein, zwei Joints. Ohne Mischkonsum mit Alkohol. Und andere Drogen hat man nie konsumiert. Das kann man ja sogar vorgehabt haben, aber dazu kam es nicht mehr wegen der Beschlagnahme der Drogen.
Mal eine andere Sache - und damit ist es mir sehr ernst: Wenn Sie in einer Phase sind, in der Sie noch Drogen nehmen, hängen Sie das Thema Führerschein lieber freiwillig an den Nagel. Fahren Sie kein Auto mehr. Mich nervt die Inkonsequenz vieler Fahrer. Klar: Drogen nehmen und Birne weich machen sind ok. Fahren soll dann auch ok sein.
Meine Meinung war früher auch so. Jetzt hat sich das geändert. Drogen führen zu nichts. Sie verzerren die Wahrnehmung und greifen zu tief in die Psyche ein, als das man das noch gut heißen kann. Ich kann dieses ganze Gerede nicht mehr hören von der heiligen Manigfaltigkeit des Cannabis. Leute treiben zu wenig Sport und haben Rückenschmerzen und rauchen Cannabis zur Entspannung. Oh man, das ist echt halbseiden. Denken Sie doch über Ursache und Wirkung nach. Hätten Sie das Zeug nicht geraucht und besessen, hätten Sie jetzt keine Probleme mit den Behörden und müssten hier nicht im Paramodus und Schiss hier fragen, wie Sie sich fahrerlaubnisrechtlich den über das Zeit retten können. Mal im ernst: Wenn Sie sich gerne benebeln: Ihre Entscheidung. Aber dann seien Sie konsequent und lassen die Karre stehen, bis das Thema Drogen bei Ihnen abgefrühstückt ist. Das fände ich mal richtig obercool, aber so aufrichtig konsequent ist fast niemand. Also: Sie können hier nicht von mir ernsthaft erwarten, dass ich Ihre Schulfreund´s Geburtstagsstory noch absegne. Die Geschichten gehen immer in dieselbe Richtung. Die Party beim Freund. Bei so wenig Kreativität würde ich als Gutachter sauer werden und mich beleidigt fühlen, aber keine Sorge: Die sind schon voll abgestumpft. Nehmen Sie gerne weiter Drogen, aber lassen Sie das Auto dann eben stehen, bis die ´Drogenphase um ist. Kaufen Sie sich ein super Rad, ist eh viel cooler. Dann und dann aber wirklich werde ich Sie aufnehmen in mein Buch der wirklich coolen Leute und in der Kathedrale meines Herzens ein Dankgebet für Sie sprechen und ne Kerze für Sie anzünden, die dann gerne auch die Form einer Tüte haben kann. Sie verstehen. was ich meine? Werden Sie endlich mal cool. "Ich nehme Drogen ab und an, deshalb fahre ich Rad, aus Verantwortungsbewusstsein". Das wäre mal was!
Justus (Dienstag, 05 Dezember 2017 00:22)
Hallo, wurde letztens auf einem Festival von einem Zivilpolizisten kontrolliert und es wurden 0,4 g Amphetamine gefunden ( brutto, weil der Wert für eine Messung zu gering war ).
Habe abgestritten das es mir war und das es mir wohl irgendwie zugesteckt wurde.
Auf anraten des Polizisten habe ich eine Aussage verweigert.
Das ganze passierte im Bundesland Baden-Württemberg auf einem Festival.
Ich wohne im Bundesland NRW.
Zuvor noch nicht polizeilich Bekannt gewesen etc.
Nun zu meinen Fragen:
1.) Wenn ein äG gefordert wird, sind es dann Urinscreenings oder Haaranalysen ( also nach Erfahrungen und Wahrscheinlichkeit nach )
2.) Spielt es eine Rolle in welchem Bundesland der Fund passiert ist ?
Wer bearbeitet den Fall ? BW oder NRW ?
3.) Wissen Sie zufällig wie "hart" BW und NRW in solchen Sachen vorgeht ?
Vielen Dank im Voraus und was Sie hier auf Ihrer Website für Arbeit leisten ist wirklich erste Klasse Herr Schüller !!!
Justus (Dienstag, 05 Dezember 2017 02:04)
EDIT: Auf Konsum wurde nicht getestet.
Bukem (Dienstag, 05 Dezember 2017 19:56)
@Justus: Mit einem äG soll ermittelt werden, ob ein Konsum erfolgt ist. Sollte dir dieser nachgewiesen werden, wird die FE direkt entzogen oder (evt netterweise) eine MPU angeordnet. So siehts leider aus. Der einmalige Konsum harter Drogen (also alles außer Cannabis) rechtfertigt den Verlust der Fahreignung, auch ohnr eigentlichen Verkehrsverstoß
Ob eine Urin oder Haaranalyse angeordnet werden würde, kann ich dir nicht sicher sagen, beides ist möglich. Eine Untersuchung der Haare sind für die Betroffenen eben nicht so aufwendig und unangenehm. Andererseits sind Haare wirklich Langzeitspeicher im vergleich zum Urin. Die Nachweiszeit wird also da nur durch deine Haarlänge beschränkt.
Die Frage ist daher: Würde denn was gefunden werden können?
Zuständig in strafrechtlicher Hinsicht wg des Besitzes ist entweder die StA am Tatort oder am Wohnort; zuständig für das verkehrsverwaltungsrechtliche weitere Vorgehen ist die FSST an deinem Wohnort.
Wenn Du weitere Hilfe benötigst, melde Dich bitte
Bukem (Dienstag, 05 Dezember 2017 19:57)
@Just: Und, ja, da kommt ein äG
Dome (Donnerstag, 07 Dezember 2017 18:15)
Guten Abend,
folgendes Problem ein freund und ich wurden im märz 2016 bei ihm in der wohnung von der polizei kontrolliert es wurde nichts am körper gefunden sonder im Kleiderschrank 10g. Gemeldet wurde es auch der Führerscheinstelle kam aber bis dato nichts bei mir an.
Gestern kam ein schreiben mit einer geldstrafe bei mir an. Jeweils 5g er und 5g ich wurden angehängt.
Jetzt zu meiner frage wenn ich die geldstrafe zahle, wird dann was von der Führerscheinstelle kommen oder könnte sich die Führerscheinstelle schon mitte letztes Jahres bei mir melden? und wenn ja was könnte kommen ein Äg oder Mpu( erstes btm vergehen)
Bukem (Donnerstag, 07 Dezember 2017 19:35)
@Dome: Ob was von der FSST kommt, ist von dem Umstand, ob du diese Geldstrafe zahlst, unabhängig. Grds wird der Verfahrensausgang bei Gericht abgewartet. Die gesetzliche Regelung, was die FSST darf, findest du hier.
www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Ohne einen sog Verkehrsbezug, also ohne ein verkehrsrechtliches Vergehen mit Cannabisverstoß darf eigentlich bei so geringen Mengen Cannabis kein äG angeordnet werden.
In der Praxis passiert das aber laufend. Hier gegen bestehen auch erst einmal keine Rechtsmittel. Wenn was kommt, dann ein äG. Das bestehst du aber einfach, ein Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktivem THC liegt ja bei dir nicht vor.
Wenn du Hilfe brauchst oder Fragen hast, meld dich. Hier auf der Seite sollten eine Menge verschiedene Aufsätze für dich stehen. Lies dich gern ein
Dome (Donnerstag, 07 Dezember 2017 20:44)
@Bukem: Erstmal danke für die schnelle antwort :)
Sorry aber kurz noch ne frage bei einer Verkehrskontrolle Urin abgeben = negativ, wird das dann der FSST gemeldet ? Wenn ja wäre es irgendwie gut gewesen das ich da in der Kontrolle war.
Bukem (Sonntag, 10 Dezember 2017 17:22)
@Dome: Grds wird das eher nicht weitergegeben, jfds dann nicht, wenn du da völlig sauber warst. Oder gab es nachgewiesenes Alt THC COOH?
Das müßte im Zweifel Herr Schüller besser beantworten können
Florian (Montag, 11 Dezember 2017 17:18)
Hallo,
Im Herbst 2016 haben ich und ein Kollege 2 mal 10 Gramm Cannabis bei einem dealer gekauf.
Dieser wurde im folgenden hochgenommen und hat uns beim Namen erwähnt.
Eines Tages stand die Polizei vor der Tür - Hausdurchsuchung. Gefunden wurden 1-2 kleine Stängel und weniger als 0,5 Gramm marihuana-Tabak Gemisch.
Auf Rat meines Anwaltes räumte ich den Erwerb von den 2x 10 Gramm ein. Der Dealer sagte zwar aus, das wir noch einmal 20 Gramm gekauft haben sollten, dies entspricht aber nicht der Wahrheit.
Nun kam die Anklage Schrift und ein Termin zur Verhandlung wird erwartet.
Nun zu meinem Anliegen.
Ich habe im vergangenen Jahr 2016 bereits eine MPU wegen fahren ohne Fahrerlaubnis abgelegt und bestanden.
Zu dem Zeitpunkt, als wir da diese 2x 10 gekauft haben, hatte ich noch keinen Führerschein.
Meinen Führerschein habe ich am 10.11.17 nach erfolgreich abgeschlossener praktischer Prüfung erhalten.
Ich habe seit meinem Führerschein Erwerb nichts mehr mit dem Thema zu tun.
Nun meine Frage: kann sich eine Tat, die sich lange vor meinen Führerschein Erwerb Zugezogenen hat, sich nun auf meinen Führerschein auswirken? Ich besitze kein Auto, bedeutet, ich nehme nicht mal aktiv am Verkehrs geschehen Teil.
Vielen Dank für die Antworten!
Liebe Grüße!
Florian (Montag, 11 Dezember 2017 19:03)
Edit: ja ich habe einen Anwalt, natürlich den auch gefragt. Dieser meinte nur 'da kann eine MPU kommen.'
Doch schlüssig wird mir daraus nichts, schon allein weil ich eben im Internet anderes lese.
Danke an jeden der Abtwortet!
Dome (Montag, 11 Dezember 2017 19:53)
@Bukem
Hallo,
nein alt THC COOH gab es auch nicht damals. Aber der vermerk ist drinn bei jeder Verkehskontrolle wollen die auf das thema rein reden.
MFG
Bukem (Dienstag, 12 Dezember 2017 19:17)
@Florian: Du bist nicht im Straßenverkehr unter THC Einfluß aufgefallen.
Das ist schon mal gut. Das ist die Norm, um die es geht
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Ganz viel, von dem was passieren kann, ist davon abhängig, was in deinem Strafverfahren evt aus Strafmilderungsgründen zum etwaigen Eigenkonsum gesagt wurde.Hier bräuchten wir mehr Infos.
Wenn was kommt, meld dich.
Florian (Mittwoch, 13 Dezember 2017 00:35)
@Bukem; schonmal vielen Dank für die Antwort.
Was meinen Konsum zu der Zeit angeht, bzw was den Konsum generell angeht wurde noch gar nichts gesagt. Bis dato wurde lediglich der Erwerb der 2 x 10 Gramm Käufe bestätigt und eben das was sie gefunden haben. Wobei bei dem Fund auch der Polizist meinte, das ich mir darum keine sorgen machen müsse weil es eben nur 0,2 Gramm Stängel und 0,23 Gramm marihuana-tabak-Gemisch waren.
Bisher kam nur ein Brief, das ich zur Jugend Gerichtshilfe solle, dort habe ich am Donnerstag einen Termin.
Vielen Dank für weiteres!
Florian (Mittwoch, 13 Dezember 2017 15:07)
EDIT:Heute kam eine Ladung zu meiner Verhandlung
Findet im Februar statt
Meines wissens nach habe ich noch immer keine Angaben zum Konsum gemacht
Jasko (Mittwoch, 13 Dezember 2017 15:09)
Guten Tag,
habe ein folgendes Problem, bei mir kam gestern ein Brief vom amtsgericht wegen unerlaubter besitz von cannabis (10g) BTMG §29.
Folgende frage was können jetzt die konsequenzen sein bezüglich mein Führerschein? war nicht im verkehr sondern Draussen.
MFG
Bukem (Mittwoch, 13 Dezember 2017 21:07)
Florian: Die Jugendgerichtshilfe soll sich im Auftrag des Gerichts ein eigenes Bild über Dich, Dein privates, familiäres, soziales und berufliches Umfeld machen. Sind meistens sehr entspannte Leute, verscherz es dir deshalb mit denen nicht. Ohren steif halten!
@Jasko:Das Verfahren hier hat erstmal nix mit deinem Führerschein zu tun. Aber Tatsachen, die da aktenkundig werden, erfährt auch die Führerscheinstelle. Bist du da anwaltlich betreut? Nicht, dass das unbedingt notwendig wäre, aber wenn du zb in dem Strafverfahren eingeräumt hast, regelmäßig zu konsumieren und deshalb das dope besessen zu haben, kommt sicherlich eine Ladung zum ärztlichen Gutachten. Deshalb ist immer ein wenig Vorsicht vor unbedachten Aussagen angebracht.
Solange du aber nicht im Verkehr unter THC Einfluß ein Fahrzeug führst, ist alles nicht so wild. DESHALB: solltest Du rauchen, den Wagen bis zu drei Tagen nicht fahren!
Florian (Mittwoch, 13 Dezember 2017 22:20)
@bukem; danke! Nur noch die Frage, was soll ich den nun am besten wegen dem Konsum sagen? Bin wie gesagt schon ne Zeit lang sauber, weiß nur halt nicht ob es im Falle der Fälle noch immer nachweisbar ist?
Jasko (Donnerstag, 14 Dezember 2017 16:11)
@bukem hallo,
Nein bin kein konsument laut strafbefehl heisst es, es war gemeintschaftlich 10g in einer wohgnung bessesen zu haben ohne eine erwerberlaubnis zu besitzen und wurde eh jeder art von aussagen geweigert. Also wenn ein äg kommt sollte es kein problem sein blos können die während den gutachten den führerschein entziehen bis man das gutachten vollendet hat ?
Eine MPU wäre also unwarscheinlich
mfg
Bukem (Donnerstag, 14 Dezember 2017 21:59)
@Flo: Die machen da keinen Test in dem Gerichtsverfahren. Grundsätzlich ist es sicher sinnvoll, wenn du durchblicken läßt, dass du a) zu deinen Fehlern stehst und b) aus diesen gelernt hast und gemerkt hast, dass die Zeit ohne Konsum dich nach vorne gebracht hat. So habe ich dich hoffentlich richtig verstanden?
@Jasko: alles cool, kiff trotz nen büschen weniger und mach mehr an der frischen Luft. Hilft ;)
Alex (Donnerstag, 21 Dezember 2017 21:38)
Guten Abend,
vor etwa 6 Monaten wurde ich alleine unglücklicherweise beim Cannabis-Konsum erwischt an einem See. Ich war zu Fuß unterwegs. Es wurden weniger als 0,5 Gramm im Grinder eingesammelt. Und da ich leider die Tüte gerade erst geraucht hatte, hatte ich den Konsum zugegeben. Ich wurde aber nicht getestet. 2 Tage später kam dann ein Brief mit einer Niederschrift mit dem Grund: Btm-Besitz. Konsum habe ich natürlich sofort eingestellt. 3 Monate habe ich nichts mehr geraucht, und momentan handhabe ich es so, dass ich alle 3 Wochen mal ein Joint(0,3g) rauche. Kommt da noch etwas auf mich zu, z.B. die Aufforderung zu einem ä.G. von der Führerscheinstelle ? Ich bin noch 3 Monate in der Probezeit.
Einige Freunde, die schon sehr viele rechtliche Probleme in diesem Bezug mit Cannabis hatten meinen, ich müsse da nichts befürchten.
Mir geht es darum, dass ich mir ganz gerne 1 Mal die Woche ein Joint genehmigen würde, ohne Angst haben zu müssen, dass immer ein Schreiben kommen könnte und ich mein Führerschein verlieren würde.
MfG
Bukem (Freitag, 22 Dezember 2017 14:27)
@Alex: Alles halb so wild. Es kann tatsächlich noch "was kommen" von der FSST, du könntest nämlich zur Abgabe eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert werden.
Diese Anordnung wäre aber wohl rechtswidrig, im Zweifel bräuchtest du ihr nicht mal folgen. Weil dann aber die FSST dir die FE entzöge,müßtest du dann dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Damit das alles nicht erst passieren muss, wäre es besser, du meldest dich , sollte ein solches Schreiben kommen, bei einem Anwalt, der das hoffentlich kurz und knapp der Behörde vermittelt, was das wieder für ein Murks ist.
Was genau hattest du den Herrn Wachtmeistern denn gesagt zu deinem Konsumverhalten?
Der einmalige Besitz oder Konsum von Cannabis grade außerhalb des Straßenverkehrs rechtfertigt eben keine Maßnahmen der FSSt, so sagt zb das Bundesverfassungsgericht. Es gibt trotzdem je nach Menge des BtM und je nach etwaig gemachten Angaben zum Konsum eine sehr unübersichtliche Rechtsprechung.
Wenn da was kommen sollte, melde dich bitte
Dass Du generell weniger rauchst und auf die richtige Trennung zwischen Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs achtest, nämlich bitte bis zu 72 Stunden warten, find ich gut. Damit würdest ein äG jederzeit bestehen.
Wichtig ist eben,dass kein Verkehrsverstoß unter Cannabiseinfluß, also mit mind 1,0 ng aktiven THC erfolgt.
Alex (Samstag, 23 Dezember 2017 21:43)
@Bukem
Vielen Dank für die Antwort. Das erleichtert mich schon einmal ein wenig. Aussagen über vergangenen Konsum habe ich nicht gemacht, der Polizist kam nur auf mich zugesprintet, weil ich mehr oder weniger schnell weggehen wollte.
Lief dann ungefähr so ab: Ich gehe schnell weg, Polizist ruft mir hinterher: "Stehen bleiben oder ich ramm dich um !" Bin ich daraufhin natürlich stehengeblieben. "Warum läufst du weg?! Hast du gekifft?" Darauf habe ich halt ein ja entgegnet, weil die mich halt beim Rauchen gesehen hatten und ich mega danach roch, und ein Test positiv wäre. Das war aber alles zum Thema Konsum.
Naja angenommen ich rauche 1 Joint / Woche. Dann würde ich aber ein ä.G. nach 14Tagen nicht bestehen oder? Hab zwar ein sehr schnellen Stoffwechsel und wenig Körperfett, aber kann es mir nicht vorstellen.
Doke (Samstag, 23 Dezember 2017 23:01)
Moin aus Schleswig-Holstein,
Vorab auch einen großen Respekt meinerseits für die Hilfestellungen. Ich wurde in folgenden abständen mit kleinstmengen (weniger als 0.5 gramm) cannabis erwischt. Ca juli 2013, oktober 2016, und vor 3 wochen.
Beim letzten mal wurde eigentlich nur konsummaterial (grinder/cannabismühle) gefunden. Jedoch wurde aufgrund der reste im grinder (ca. 0,05g) anzeige gegen mich erstattet mit dem ausdrücklichen Verweis es an die führerscheinstelle zu melden
Ich habe immer und jederzeit jegliche aussage zum konsum verweigert(auch sonst nie angaben zum sachverhalt getätigt). Darüber hinaus war ich jedes mal zu fuß unterwegs und es bestand auch sonst kein Bezug zum Strassenverkehr. Daher wollte ich fragen ob ich irgendwie Konsequenzen zu befürchten habe, da die Polizeibeamten ja explizit Angaben es der Führerscheinstelle zu melden.
Als zusatzinfo noch: ich wurde schon während der Fahrschulzeit von der Führerscheinstelle angeschrieben, dass ich zur Prüfung nicht zugelassen werden soll, aufgrund der beiden male die ich vorherig erwischt wurde. Mein onkel hatte das damals irgendwie geklärt bekommen dass ich die Prüfung dann doch irgendwann ablegen durfte und nun habe ich den führerschein(wollte damit nur anmerken dass ich der Fsst wohl im Bezug auf Btm bekannt bin.)
Ich habe jetzt natürlich die große angst den schwer gewonnenen Führerschein wieder ablegen zu müssen. Ich habe seitdem (da ich ein äG o.ä. befürchre) nichts mehr konsumiert und frage mich nun womit ich rechnen kann und wann ich mein "hobby" (welches ich ausdrücklich nie im Zusammenhang mit Verkehrsteilnahme) wieder aufnehmen kann.
Lieben Gruß
MaMo (Montag, 25 Dezember 2017 11:24)
Hallo aus Baden-Württemberg,
erstmal möchte ich mich für diesen sehr informativen Beitrag bedanken.
Folgende Situation:
Ich wurde im Juni 2014 (vor 3.5 Jahren) beim einmaligen Fahren unter Cannabis Einfluss erwischt. Damals wurde mir eine MPU erteilt, die ich allerdings nicht machen musste, da mein passiver THC Wert sehr gering war und ich somit auf einmaligen Konsum plädiert habe. Dies hat damals funktioniert und ich musste ein ÄG machen, welches positiv für mich verlaufen ist (dh kein Konsum festgestellt).
Nun wurde ich letzte Woche mit einem Grinder und einer darin befindlichen Restemenge (<0.2 g) erwischt. Ich habe keine weiteren Angaben gemacht.
Muss ich nun damit rechnen, dass die FSST wieder auf mich zukommen wird?
Ist ein erneutes ÄG möglich bzw. vll sogar ein sofortiger Führerscheinentzug mit anschließender MPU?
Herzlichen Dank.
Bukem (Donnerstag, 28 Dezember 2017 10:22)
@Alex: Du bestehst ein äG sogar, wenn du gelegentlich konsumierst und das da angibst. Wichtig ist eben das Vermitteln, dass Du auf die richtige Trennung zwischen Konsum und dem Führen eines Fahrzeugs ( im Zweifel auch Fahrrad) im Straßenverkehr achtest. Immer am besten 72 Stunden warten. Wir haben hier besondere Artikel zu, lies die bitte und meld dich bei Bedarf
@Doke: Das selbe gilt auch für Dich: Ohne einen Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktiven THC ist sogar gelegentlicher Konsum verkehrsrechtlich unbedenklich. Trotzdessen ggü den Wachtmeistern nie Angaben zu Konsum etc machen. Jeder andere Konsum von BtM außer Cannabis oder schon Cannbais zusammen mit Alkohol führt nahezu zwangsläufig zum Verlust der FE. Dir könnte ein ärztliches Gutachten auferlegt werden, das ist alles, das bestehst du wie gesagt mit links, es geht hier um die richtige Trennung des Konsums zur Verkehrsteilnahme. Lies dich hier auf unseren Seiten weiter ein.
@MaMO: ein äG wäre ohne Verkehrsbezug eigentlich schon rechtswidrig, wird aber immer wieder gemacht.
Solltest du dich dort verweigern, kann sogar ein Entzug drohen. Keine Bange, dafür gibts u.a. Herrn Schüller. Ein äG bestehst du auch bei eingeräumten Konsum , jedfs solange keine neuer Verkehrsverstoß vorliegt
Waldi (Freitag, 12 Januar 2018 13:33)
Ich habe ein Fachärztliches Gutachten +drogenscreening vor mir das Problem bei mir ist das das Päckchen mit 1g Kokain nicht mit gehörte sondern meinem Freund der es fallen lassen hatt und die Polizisten mich beschuldigten wir haben alles abgestritten und ich habe angeboten mit mir ein Drogen schnelltest durchzuführen da ich vor meinem PKW stand und ich meine frage was soll ich bei dem Gespräch erzählen
Achja und ich habe das letze mal Kokain am 07.10.2017 konsumiert und meine Haare habe ich auf 2cm gekürzt also sollten meine Haare analysiert werden sollten die sauber sein oder?
Bukem (Sonntag, 14 Januar 2018 16:35)
@Waldi: da brauch ich wesentlich mehr Angaben? Wann genau nach dem Konsum hast du die Haare geschnitten? Es gibt eine mehrwöchige Einwachsphase, wenn vor deren Ende das gemacht haben solltest, bringt es nichts fürchte ich
Waldi (Donnerstag, 18 Januar 2018 18:46)
Also am 10.01.2018 habe ich mir die haare auf 2cm gekürzt und im Brief den ich bekommen habe steht volgendes
Im Rahmen der bei ihnen von der fahrerlaubnisbehörde
Abgeordneten Untersuchung ist eine Laboruntersuchung
Auf Drogenkonsum - eine urin Untersuchung am untersuchungstag - "erforderlich Ggf. Wird zusätzlich eine Haaranalyse als Beleg für eine Drogenabstinenz benötigt falls sie bereits über einen ausreichend langen Zeitraum einen forensisch verwertbaren Drogenfreiheitsnachweis geführt haben wird nur die urinuntersuchungen vorgenommen. Eine Haaranalyse wäre dann nicht erforderlich
Falls eine Haaranalyse notwendig ist werden Ihnen zwei Bleistiftdicke haarstränge entnommen. Dann liegt es in Ihrem eigenen Interesse dass Sie sich vor der Untersuchung die Haare nicht kürzen lassen der Nachweis einer längeren Drogenabstinenz kann für das Gutachten vom Ausschlaggebender bedeutung sein.
Längere Haare können einen längeren Abstinenznavhweis untermauern.
In Abhängigkeit von der jeweiligen Vorgeschichte und der entsprechend zu stellenden Diagnose kann im Einzelfall ein Abstinenznavhweis von bis zu einem Jahr erforderlich sein.
Das Haar wächst im Mittel 1cm pro Monat
So aber meine Sachbearbeiterin meinte schon zu mir ich müsste nur 1x urin abgeben das reicht der und das eine Haaranalyse bei mir eh keinen sinn macht weil ich zu kurze Haare hatte habe mir ihr persönlich gesprochen das war kurz vor weinachten im letzten Jahr
Und ich würde gern wissen muss ich mich auf das Gespräch mit dem Gutachter vorbereiten wie bei einer mpu?
Herzlichen Dank
Waldi (Donnerstag, 18 Januar 2018 18:51)
Also ich wurde nicht im Straßenverkehr mit Drogen im Blut oder im urin erwischt es wurde nur behauptet das mir das Zeug gehören würde einen Drogentest habe ich angeboten damit ich beweisen wollte das es nicht nicht gehört weil ich keine Drogen nehme das wollten die Beamten aber nicht
Seppel (Donnerstag, 25 Januar 2018 11:59)
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage, bei der sie mir vielleicht weiterhelfen könnten. Ich wurde im Dezember 2017, bei einer doofen Aktion von der Polizei aufgegriffen. Ich und ein paar Freunde brachen in die Gartenhütte eines Freundes ein, wobei nichts beschädigt wurde. Wir sind auch langjährige Freunde der Familie, es steckte eigentlich nur ein Spaß dahinter, da wir der Familie einfach ein Bild aus ihrer Hütte senden wollten. Auf was man im heiteren Kopf so alles kommt.... ich persönlich habe die Hütte nicht betreten, weil ich es für eine doofe Idee hielt. Wie es der Zufall dann möchte, haben die Nachbarn gedacht, wir wären eine böswillige Einbrecherbande und riefen die Polizei. Ich hab mich hinter der Hütte versteckt als diese eintraf. Blöderweise hatte ich ca 4 g Cannabis in der Tasche, welches ich sofort als die Polizei kam auf das Nachbargrundstück warf. Als die Polizei uns dann alle gefunden hatte, suchten sie nach Betäubungsmitteln, da es angeblich danach gerochen hat. Nach einiger Zeit fanden die Beamten dann das Gras auf dem Nachbargrundstück und wollten natürlich wissen wem dies gehöre. Wir alle verneinten dies und machten auch keine weiteren Angaben zum Konsumverhalten, wonach aber auch eigentlich nicht gefragt wurde. Bei der Durchsuchung wurde bei mir lediglich ein Grinder gefunden, der mir aber komischerweise auch nicht weg genommen wurde. Wir sollten alle noch einen Alkoholtest machen, dann durften alle nach Hause gehen. Die Geschichte passierte in NRW.
Jetzt haben ein Freund und ich Post wegen dem Betäubungsmittel bekommen, die beiden anderen wegen Hausfriedensbruch.
Ich sollte mich schriftlich äußern, ich übergab den Brief allerdings sofort einer Anwältin, damit ich dabei keine Fehler mache.
Meine Sorge ist nun, dass ich Post von der Führerscheinstelle bekommen könnte. Könnte dies passieren, obwohl kein Zusammenhang zum Straßenverkehr besteht? Und wie lange kann dies dauern? Ich habe den Konsum zunächst 4 Wochen lang eingestellt, bin aber letzte Woche 2 mal schwach geworden...
Meine Anwältin sagte es könnte theoretisch passieren dass sich die Führerscheinstelle meldet, hält es aber für unwarscheinlich. Da Sie ein Spezialist in diesem Gebiet sind, möchte ich diese Frage gerne an Sie stellen.
Vielen Dank vorab.
Bukem (Freitag, 26 Januar 2018 07:41)
@Waldi: Das Gutachten soll stattfinden, um herauszufinden, ob Du Betäubungsmittel konsumiert hast. Jeder belegte Konsum von BtM außer Cannabis führt egal, ob du am Verkehr teilgenommen hast oder nicht, zum Verlust der Fahreigung und damit zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Ja, du solltest dich schon auch inhaltlich auf das Gutachten vorbereiten, damit du dich nicht um Kopf und Kragen redest. Was man grds sagen sollte, was man sagen darf und was auf keinen Fall, findest du hier abstrakt auf dieser homepage in verschiedenen Unterpunkten von Herrn Schüller auch beschrieben. Ich kann und darf Dir das jetzt nicht konkret beantworten, was du sagen sollst. Aber lies dich mal durch das Menü , du wirst schon was finden.
Deine Werte müssen auch zu deiner Geschichte passen, du hast eine sehr harte Wahrheitspflicht im Gutachten.
Evt solltest du einfach einen tel Beratungsgespräch mit Herrn Schüller führen?
Bukem (Freitag, 26 Januar 2018 07:47)
@Seppel: was soll ich dir dazu sagen? 1. Du hast bereits eine Anwältin, die du teuer bezahlst. 2. So spezialisiert scheint sie nicht zu sein, denn soo theoretisch ist es gar nicht, dass die FSST sich auch ohne Verkehrsbezug bei dir meldet, sondern das passiert überaus häufig. vgl bitte § 14 FeV, da stehts drin.
3. Dein Strafverfahren kann konkrete Auswirkungen auch auf das Verhalten der FSST haben, klar. Angaben im Strafverfahren, die strafmildernd wirken, können bei der FSST höchst nachteilig sein.
Ohne Akte kann man da weniger zu sagen, ich halte aber nix davon, die hoffentlich vorhandene Verteidigungsstrategie der Kollegin zu torpetieren.
Du kannst natürlich jeder Zeit einen Anwalt auch wechseln. Viele Köche verderben den Brei, du verstehst bestimmt
Waldi (Freitag, 26 Januar 2018 09:37)
Ich hatte das Gespräch schon dauerte keine 10min der Arzt hatt mir geglaubt und sagte ich habe keine Anhaltspunkte ich sehe alles positiv für sie wenn die haaranalyse sauber ist gäbe es aus seiner Sicht keine probleme und das Gutachten fällt positiv für mich aus
Ich würde jetz gerne nur wissen ob meine Haare sauber sind ich habe mir am 05.10.2017 meinen Kopf rasiert und am 07.10.2017 das letze mal ich ich schätze maximal 1g Kokain konsumiert seitdem habe ich meine Haare wachsen lassen bis zum 09.01.2018 an diesem Tag habe ich mir die haare auf 18mm kürzen lassen
Bukem (Samstag, 27 Januar 2018 14:51)
@Waldi: Kann ich dir nicht sattelfest beantworten, meine grobe Einschäzung. Wahrscheinlich noch nicht sauber
Nach dem Konsum ca 1 Monat Einwachsphase, ab Anfang Nov ca dann drin und 1 Monat ca Wachstum pro Monat. Zwei Monate gleich ca 2 cm. Geh leiber davon aus, dass da noch was nachgewiesen werden könnte.
Aber warum sollte jetzt noch eine Probe genommen werden?
Larissa (Samstag, 27 Januar 2018 15:14)
Hallo zusammen,
sehr bewundernswert mit wieviel Engagement hier alle Fragen beantwortet werden!
Nun zu meiner Situation: Mir wurde im Dezember 2015 die Fahrerlaubnis entzogen, da ich der Anordnung der FST, ein ärztliches Gutachten vorzulegen, nicht nachgekommen bin.
(Dieses wurde wegen Besitz von 0,3 g Amphetamin angeordnet)
Endlich ist der Punkt erreicht und ich möchte meinen Führerschein wieder. Mittlerweile bin ich seit 1,25 Jahren abstinent.
Reicht es aus das ärztliche Gutachten nachzuholen oder muss ich, aufgrund der verstrichenen Zeit, gar zum medizinisch-psychologischen Gutachten?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße
Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018)
@Larissa:
An einer MPU kommen Sie nicht vorbei. Der Abstinenzzeitraum reicht aus, wenn er durch ein Screeningprogramm bewiesen werden kann oder durch eine Haaranalyse. Wenn Sie dann noch beim Verkehrspsychologen gewesen sind und dieser Ihnen eine positive Abstinenz- und Eignungsprognose schriftlich bestätigt hat, dann kann es mit der MPU losgehen. Sonst macht das wenig Sinn....
Larissa (Samstag, 27 Januar 2018)
Danke für die schnelle Antwort! Abstinenz ist in Form von haaranalysen dokumentiert, dann freue ich mich auf die MPU :)
Rechtsanwalt Führerschein (Samstag, 27 Januar 2018 16:31)
Gerne geschehen. Aber: Ohne Verkehrspsychologen verringern sich die Chancen auf eine positive MPU erheblich, also buchen Sie noch ein paar Stunden. Damit stimmen Sie den Gutachter friedlich. Und lesen Sie sich mal hier ein:
https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-gutachten-idiotentest-bestehen-anleitung-fahrerlaubnis-f%C3%BChrerschein/
Skript runterladen und die Drogenanlassgruppen mal durchlesen. Dann wissen Sie, woran die Prüfer bei der MPU sich orientieren bzw. was die wissen wollen von Ihnen.
Waldi (Sonntag, 28 Januar 2018 08:37)
@bukem ich habe gelesen das die einwachsphase ca 1 bis 2 Wochen dauert aber gehen wir davon aus das es 4 sind dann wären ja an November die Spitzen meiner Haare "dreckig" und von denen hab ich ja 2 cm abgeschnitten am 09.01.2018
Achja und der doc meinte man könne höchstens nachweisen was ich vor ca 2 Monaten genommen habe wenn es denn überhaupt viel war also bei kleinen Mengen ist das noch unwahrscheinlicher das die über soeine lange zeit nachgewiesen werden können
Jetz zu deiner frage
Es wurde eine Probe genommen da der Arzt meinte das es positiver für mich wäre als nur eine urin Kontrolle da mit den Haaren länger nachgewiesen werden kann das ich keine Drogen in letzter zeit genommen habe
Stan (Montag, 05 Februar 2018 23:22)
Hallo aus Bayern,
Ein Kumpel und ich wurden vor ca. 3 Wochen von der Polizei beim kiffen im (geparktem) Auto erwischt. Ich saß auf dem Beifahrersitz und hatte ca. 2g Cannabis und 3,5g Haschisch bei mir. Zudem fand die Polizei noch einen gedrehten Joint der mir zugeordnet wurde.
Nun zu meiner Frage, da ich 19 und noch in der Probezeit des Führerscheins bin, mache ich mir große Sorgen darüber meinen Führerschein entzogen zu bekommen. Wie wahrscheinlich ist es das sich die Führerscheinbehörde bei mir melden wird? Wie lange kann das dauern bis ich eine "Vorladung" bekomme? Und was wird mich erwarten? (screening, mpu oder ähnliches)
Natürlich habe ich meinen Konsum danach sofort eingestellt. Jedoch würde ich schon mal gerne wieder etwas konsumieren... Wie sieht es mit sogenannten CBD Haschisch aus welches unter 0,02% THC enthält, ist das risikofrei zu konsumieren oder können auch so geringe mengen an THC bei einem screening festgestellt werden.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
LG Stan
Andreas Bacci (Donnerstag, 08 Februar 2018 14:09)
Hallo, ich bin echt sehr froh diese Seite gefunden zu haben. Ich mache mir ein sehr großen Kopf und mich begleitet jeden Tag ein sehr schlechtes Gefühl. Hoffe Sie können mir bei meinem Fall auch helfen..
Folgendes ist passiert:
Vor ca. 4 Jahren wurde ich am Steuer auf Cannabis kontrolliert. Daher ich 1 Tag vorher was geraucht hatte, war es noch im Blut mit einem wert von, 1,1. Ich musste für 1 Monat Führerschein abgeben, 2 Punkte, 600€ Strafe zahlen und ca. 1 Jahr später Uriinprobe usw. beim Gesundheitsamt (ärzt.Gutachten) abgegeben. Daher ich seit dem Zeitpunkt nichts mehr genommen habe, war auch alles ok und durfte normal weiter fahren. (Sache geklärt)
Vor paar Tagen war ich mit Freunde unterwegs. Als ich an der Tankstelle OCB Blättchen kaufen wollte, stand neben mir ein zivil Polizist, der es mitbekommen hat. Ich war Beifahrer gewesen. Wir und das Auto wurden durchsucht. Ich hatte max. 0,5 Gramm Cannabis in der Tasche. Es gab keine speziellen Fragen und musste auch nicht Urinprobe oder sonstiges machen. Es wurde zusätzlich ein Foto von meinem Führerschein gemacht. Ich denke ich bekomme nun MPU. Das macht mich fertig, weil ich dann sehr vieles zu verlieren habe. Seit diesem Tag habe ich mir vorgenommen nie wieder damit was zu tun haben zu wollen. Was kann nun passieren? Danke im Voraus!
Bukem (Montag, 12 Februar 2018 09:22)
@stan: ist erstmal alles halb so wild. Immerhin liegt kein Fahren unter BtM Einfluss vor. Ein Strafverfahren wg BtM Besitzes läuft trotzdessen. Hast du denn irgendwelche Angaben zu deinem Konsumverhalten getätigt?
Was recht sicher passieren wird, ist eine Ladung zum ärztlichen Gutachten. Solange du dort sogar bei eingeräumtem gelegentlichen Konsum die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und fahren darlegst, ist alles gut. Du trennst richt, wenn du wenigstens 48, 72 Stunden nach dem Konsum nicht fährst.
Herr Schüller hat hier verschiedene Artikel zu diesem Thema bereitgestellt. Lies dich ruhig ein
@Andreas: das gleiche gilt eigentlich für Dich.
Sayno (Mittwoch, 14 Februar 2018 21:17)
Guten Abend,
kann mich meinen Vorfragestellern nur anschließen - ich finde es total nett von Ihnen, dass Sie dieses Angebot bereitstellen!
Folgende Situation ist passiert: Kontrolle vom Ordnungsamt an Karneval wegen Wildpinkelns (in NRW). Die Frage nach einem mitgeführtem Ausweis wurde verneint, im Anschluss Durchsuchung vor Ort, Ausweis gefunden, Personalien wurden festgestellt. Die durchsuchte Person hatte ca.1g Cannabis dabei, welches vom Ordnungsamt sichergestellt worden sein muß, da es im Anschluss nach der Durchsuchung nicht mehr in der mit Reisverschluss gesicherten Tasche war (Verlust ausgeschlossen). Die Person wurde nicht auf das Btm angesprochen, es wurden keine Fragen gestellt, keine Tests gemacht, es wurde auch nichts sonstiges (wie bspw. der Führerschein) sichergestellt (dürfte das Ordnungsamt so etwas überhaupt?). Die Person wurde im Rahmen einer Grenzkontrolle an der niederländischen Grenze im Jahre 2006 mit ca. 10g Cannabis vom Zoll erwischt. Diese wurden damals sichergestellt, es wurde kein Drogentest vor Ort gemacht, dass Verfahren wurde kurze Zeit später eingestellt. Auch die Führerscheinstelle meldete sich im Anschluss nicht.
Es ergeben sich hieraus einige Fragestellungen:
1. Hätte das Ordnungsamt der Person nicht die Sicherstellung des Cannabis mitteilen müssen?
2. Geht das Ordnungsamt dazu über, das sichergestellte Btm an die Polizei zu überliefern?
3. Wird Meldung vom Ordnungsamt an die Führerscheinstelle gemacht?
4. Wird diese sich in naher Zukunft, nachdem das Verfahren vermutlich eingestellt wurde, an die Person zwecks äG wenden? Wie lange kann dieser Zeitraum dauern (vermutlich "lange")?
Vielen Dank für die Inanspruchnahme Ihrer Zeit!
Sayno (Mittwoch, 14 Februar 2018 21:56)
Eine Kleinigkeit habe ich eben leider vergessen: Wie lange dauert es in der Regel, bis die Person Post von der Staatsanwaltschaft bzgl. des Cannabisdeliktes bekommt?
Bukem: (Mittwoch, 14 Februar 2018 22:21)
@Sayno: Klingt komisch. Für ein offizielles Strafverfahren wg BtM Besitzes hätte das natürlich thematisiert werden müssen.
Daher fallen die Folgefragen bezgl StA und FSST weg.
Mögliche Erklärungen: Das Zeug ist versehentlich verloren gegangen, der Mitarbeiter des Ordnungsamts hat es für sich selbst eingesteckt oder hatte kein Bock auf den Papierkram und es dir trotzdessen wegnehmen
Wenn irgendwas an Post kommen sollte, meld dich bitte
André (Samstag, 17 Februar 2018 22:24)
Guten Abend ich habe ein Fachärztliches Gutachten erstellen lassen und das ist negativ ausgefallen ist es möglich das ich das Gutachten nicht abgeben muss und ein neues erstellen lassen kann?
Bukem: (Sonntag, 18 Februar 2018 13:42)
@Andre: Erzähl mal bitte etwas ausführlicher, grds. ja, Du solltest auch auf keinen Fall einen Gutachter von seiner Schweigepflicht entbinden oder zulassen, dass ein Gutachten direkt an die FSST weitergeleitet wird
André (Sonntag, 18 Februar 2018 21:25)
Also bei einer haaranalyse wurde 0.29ng cocain und 0.02 cocaethylen gefunden im gutachten steht volgendes
Ob Herr xxx cocain einnimmt kann aufgrund des Nachweises von von cocain/cocaethylen in der haaranalyse nicht beurteilt werden.
Das Ergebnis der haaranalyse spricht für einen Umgang bzw kontakt zu cocain beweist jedoch den Konsum nicht eindeutig
Die Durchführung einer zusätzlichen mpu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Klärung des Konsumstatus nicht erforderlich
Da bei Herrn xxx die Eignungszweifel aufgrund des Nachweises von cocain nicht vollständig ausgeräumt werden können empfehlen wir die Durchführung eines Drogenabstinenzcontrollpeogramms (urinScreenings)
In der chromotographischen Bestätigungsanalyse konnten zwar cocain jedoch keine entsprechenden merabolite in relevanter Konzentration Nachgewiesen werden.
Möglicherweise liegt die Konzentration deren bereits unterhalb der Bestimmungsgrenze. Folgendes wurde in Fett Buchstaben geschrieben Die vorliegende Befundkonstellation spricht zwar für einen Umgang bzw Kontakt zu cocain beweist jedoch nicht den Konsum eindeutig
André (Sonntag, 18 Februar 2018 21:28)
Meint ihr die Behörde hört auf das Gutachten und ich komme mit einem Screening davon oder soll ich versuchen ein neues Gutachten erstellen zu lassen
Lorenz (Mittwoch, 21 Februar 2018 19:15)
Hallo,
Mir ist folgendes passiert, vor einer Woche stand die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor meiner Tür. Mitgenommen haben sie einen XTC Test, Augentropfen, meinen Grinder, eine Bong und eine nicht wiegbare Menge Cannabis.
Ich habe nun Angst um meinen Führerschein weil ich schon eine MPU , wegen einer Trunkenheitsfahrt, hinter mir habe. Habe ich erneut eine MPU zu erwarten?
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Unschuldig97 (Freitag, 23 Februar 2018 00:19)
Guten Abend,
Ich bin 20 Jahre alt und komme aus nrw.
An Karneval wurde ich bei einer Polizei Kontrolle mit 0,1 Gram Cannabis erwischt.habe keine Aussage gemacht.es ist das erste mal das ich mit der Polizei zu tun hatte. Da ich einen Führerschein besitze und aus der Probezeit raus bin mache ich mir sorgen ...
Bukem: (Montag, 26 Februar 2018 23:22)
@Andre: Sind dir denn irgendwelche Fristen für eine Vorlage gesetzt worden?
Der Konsum von jedem BtM außer Cannabis führt zum Verlust der FE. Du siehst deshalb das Problem?
Ich würde ein tel Beratungsgespäch mit Herrn Schüller vereinbaren, ist brenzlig
@Lorenz: Du hast ja die Ruhe weg. Hast du irgendwelche Angaben zu einem etwaigen Konsum gemacht? Kann dir hier nur dringend anwaltliche Hilfe empfehlen. Außer Ärger mit der FSST droht dir anscheinend auch Ärger wg BtM Besitz
Lorenz (Dienstag, 27 Februar 2018 16:10)
@Bukem: Nein habe ich nicht. Die haben ja nur eine nicht wiegbare Menge gefunden, sollen die mich jetzt dafür 5 Jahre weg sperren oder wie?
Bukem (Mittwoch, 28 Februar 2018 21:28)
@unschuldig: dann hast du ein Ermittlungsverfahren wg BtM Besitzes zu erwarten. Das hat grundsätzlich wenig Auswirkungen auf deine Fahrerlaubnis. Es kann aber ein ärztliches Gutachten kommen, um herauszufinden, ob du auch konsumierst. Meld Dich dann
@Lorenz: hattest du nicht xtc erwähnt?
Lorenz (Freitag, 02 März 2018 14:45)
@Bukem einen Reinheitstest für xtc
Lucy (Freitag, 02 März 2018 15:33)
Guten Tag..
Wurde vor einer Woche in NRW angehalten..
Bin Dauerkonsument, hatte kurze Zeit vorher (Abstand eventuell ne Stunde) geraucht und mich dummerweise ans Steuer gesetzt. Der aktive Wert und der passive werden dementsprechend hoch sein.
Urintest war positiv auf THC, Blutabnahme vom Arzt durchgeführt. Fragen zum Konsumverhalten meinerseits nicht beantwortet..
Auf die Frage des Arztes hin, ob ich etwas konsumiert hatte (war schließlich offensichtlich) beantwortete ich ihm dies mit einem "joar".
Die Sache ist die, noch keine Post bekommen, ich weiß, die Auswertung der Blutprobe dauert natürlich + Verwaltung etc etc.
Meine schlimmste Befürchtung ist ein Eintrag ins Strafregister, da ich in einem sozialen Beruf arbeite und der Arbeitgeber eben auch in zeitlichen Abständen Führungszeugnisse verlangt.
Durchsucht wurden weder ich noch mein Auto.
Meine Frage: was kann da schlimmsten Falls auf mich zukommen?
MPU, 1 Jahr Abstinenz Nachweis und Führerscheinentzug? Kosten ab 1500€ aufwärts. Geld und Abstinenz sind da kein Problem. Eher der FS und ein eventueller Eintrag ins Strafregister?
(Aaaaaaaaaah) - Danke :)
Bukem (Montag, 05 März 2018 09:15)
@Lorenz: andersrum gefragt: gibt es einen Grund für den Test? Der belegte Konsum harter BtM, alles ausser Cannabis, führt zum Verlust der Fe.
Wenn auf Seiten der Behörde ein hinreichender Verdacht auf Konsum vorliegt, wird ermittelt
@lucy: es läuft zunächst ein Owi Verfahren wg des Fahrens , später kommt erst die Führerscheinstelle dazu. Wenn deine Werte über 1,0 aktiv liegen und wenigstens ein gelegentlicher Konsum vorliegen, ist die Fe weg
Verhindern geht u.U., zunächst muss sich jemand anwaltlich deine Akte anschauen.
Nicht mehr konsumieren und ab zum versierten Anwalt. Herr Schüller ist über obige Kontakt Daten zu erreichen und bundesweit tätig
Eine Strafbarkeit und Eintrag in FZ brauchst du nicht zu fürchten. Den Verlust der Fe schon.
Jule (Samstag, 17 März 2018 13:23)
Hallo Herr Schüller, ich habe eine Zeugenaussage ( w/ Körperverletzung) gemacht und den dauerhaften Konsum von Drogen unwissentlich der Rechtsfolgen bejaht/ eingeräumt.Ein Jahr später kam die Aufforderung den Führerschein freiwillig abzugeben- um Kosten zu sparen. Ich bin der Aufforderung ohne Rücksprache bei einem RA gefolgt, denn ich hatte sowieso kein Auto mehr.Das ist jetzt 4 Jahre her und ich frage mich, was mich erwartet. Ich will meinen Führerschein wieder. Welche Kosten kommen auf mich zu?Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Bukem: (Sonntag, 18 März 2018 09:32)
@Jule: Was für Drogen ? etwas anderes als Cannabis? Dann dürfte im Wege eines etwaigen Neuerteilungsantrags eine MPU auf Dich zukommen, um deine körperliche und charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen.
Solltest du noch länger warten, kann dir Führerscheinstelle irgendwann auch verlangen, dass du Theorie und Praxisprüfung wiederholst
Jule (Sonntag, 18 März 2018 10:19)
Danke für die schnelle Antwort. Es handelte sich um " Speed".Habe ich das richtig verstanden? Es ist kein Abstinenznachweis mehr erforderlich sondern " nur " die MPU ?
Bukem (Mittwoch, 21 März 2018 18:44)
@jule: in der MPU wird auch die Abstinenz überprüft
Nils (Mittwoch, 21 März 2018 19:46)
Hallo Herr Schüller,
Schon einmal Dankeschön das Sie diese Seite ins Leben gerufen haben!
Ich wurde letztes Jahr im Sommer mit einer Amphetamintablette und Utensilien zum Drogenkonsum erwischt. Ein Urintests viel bei mir negativ aus. Die Anklage wurde gegen ein Bußgeld fallen gelassen.
Nun ein Dreivierteljahr später habe ich einen Brief bekommen zur Fahreignungsprüfung. Es soll ein Haarsnalyse gemacht werden. Wenn dies nicht von einem Arzt vorgenommen werden kann sollen drei Urintests in verschiedenen Abständen gemacht werden.
Meine Fragen wären nun:
Ich habe sehr kurzes Haar, vllt 2mm-3mm. Ist auch mit einer so kurzen Länge eine aussagekräftige Haaranalyse möglich?
Was würde schlimmsten Fall passieren wenn ein Haarscreening, Urintests positiv auf Cannabis, Amphetamin ausfällt?
Nils (Mittwoch, 21 März 2018 20:42)
Zusatz : habe den Konsum von Cannabis umgehend eingestellt , vorher jedoch täglich und amphetamin einmalig vor etwas mehr als einem monat. Zudem habe ich damals dummerweise den Konsum von Cannabis eingeräumt , den Konsum von „harten Drogen“ aber verneint .
Was passiert wenn der Test positiv auf Amphetamin ausfällt leuchtet mir ein . Muss ich mir sorgen um meine FE machen ?
Bukem: (Sonntag, 25 März 2018 14:55)
@Nils: Ja, Sorgen solltest Du Dir machen. Vielleicht allein schon deshalb, damit du einen Gefahrenbewußtsein entwickelst.
JEDER eingeräumte Konsum harter Drogen, alles von Cannabis aufwärts, führt auch ohne Verkehrsbezug zum Verlust von Fahreignung- und erlaubnis.
Der Teufel steckt hier vermutlich im Detail: mit dem Gutachten soll eben ein etwaiger Konsum härterer Drogen überprüft werden. Haare sind echte Langzeitspeicher, deshalb greifen die am liebsten darauf zurück. Auch bei sehr kurzem Haar können zumindest modernere Labore Aussagen treffen. Kopfhaare wachsen verschieden schnell, außerdem gibt es Körperhaar.
Ob jetzt nach nur (hoffentlich?) einem einmaligen Amphetaminkonsum ein Nachweis erfolgen kann, ist die erste Frage, die ich mich eventuell beantworten muss. Nach einem Konsum gibt es eine ca 2-4 wöchige Einwachsphase, dann erst ist das im Haar drin und nachweisbar. ein Haar wächst dann ca einen cm im Monat
Wenn das nicht nachgewiesen werden kann ist gut. Weisste selbst
Was das THC betrifft: du hast eingeräumt, ab und dann zu konsumieren, aber der Vorfall damals war nicht im Strassenverkehr und es wurde deshalb auch keine Untersuchung durchgeführt?
Das ist viel wert, denn kannst du tatsächlich bequem sagen, ab und zu zu konsumieren. Du musst dann aber unbedingt vortragen, richtig zeitlich zu trennen zwischen Konsum und Fahren. zb Freitag gemäßigt rauchen, erst am Montag wieder fahren wäre ok. nach 72 Stunden ist der aktive THC Wert sehr sicher entsprechend abgesunken.
Du musst dann natürlich selbst für dich drauf achten, dies auch so durchzuhalten, sonst ist es mit der Fahreignung bei einem entsprechenden Verstoß aus.
Nils (Sonntag, 25 März 2018 18:31)
Danke schonmal für die schnelle Antwort.
Ich gehe mit dem konsum sehr verantwortungsbewusst um. Also Amphetamin war wirklich eine einmalige sache und den Cannabis konsum hab ich soweit im griff dass ich darauf auch problemlos verzichten kann. auto fahren tu ich nicht. ich habe auch noch etwas zeit ca 1 monat um die untersuchen über mich zu ergehen lassen. Dann wären 1 monat zwischen dem letzten Cannabis consum und ca 2 1/2 nach dem Amphetamin. War damals auch blos eine pille und wie gesagt ich trage 3mm haar auf dem kopf da müsste doch eigentlich alles raus sein oder ?
Bukem: (Mittwoch, 28 März 2018 23:49)
@Nils: Das kann ich dir nicht abschließend beantworten.
Vorstellbar wäre eben auch ein Rückgriff auf Körper- oder Schamhaar.
Ob das Speed nachgewiesen werden kann bei einmaligen Konsum ist eh unklar.
der Nachweis von THC COOH ist ohne Verkehrsverstoß erstmal ohne weitere Auswirkungen für deine Fahrerlaubnis, solange du eben die richtige Trennung von Konsum und Fahren durchziehst. Das könntest du sogar der Behörde so sagen, musst du aber nicht
Nils (Freitag, 30 März 2018 15:38)
Ok vielen dank für die Auskunft.
Benny (Dienstag, 03 April 2018 21:41)
Hallo Herr Schüller,
vielen Dank für die Bereitstellung Ihrer Seite, die sehr informativ ist und mir schon einige Fragen beantwortet hat. Ich hoffe Sie können mir meine offenen Fragen noch beantworten.
Zu meiner Situation, ich wurde im letzen Jahr in einem Club mit einer Pille Extasy erwischt und sofort zur Polizei gebracht. Einer Erhebung einer öffentlichen Klage wurde abgesehen, da ich einer vereinfachten Verfahrenserledigung zugestimmt habe. Jetzt habe ich ein Schreiben zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Fahrzeugen bekommen.
Ich habe gar kein Auto, fahre jedoch hin und wieder, jedoch nie unter Drogeneinfluss oder 4 Tage danach. Ich kiffe gelegentlich, was jedoch nach dem lesen Ihrer Seite kein großes Problem darstellen sollte, richtig?
Was mir aber Probleme machen könnte ist, dass ich 4 Wochen vor der Zustellung des Briefes mit der Aufforderung zur äG Kokain probiert habe.
Hier meine Fragen mit einigen Zitaten aus dem Brief:
".... werden Sie aufgefordert innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung dieses Schreibens ein (fach-)ärztliches Gutachten... vorzulegen"
"Die Einbestellung zur Urinabgabe muss kurzfristig erfolgen und darf 36 Stunden nicht überschreiten"
"Nachdem das Gutachten innerhalb der oben genannten Frist vorliegen muss, ist eine Abgabe der schriftlichen Erklärung innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen empfehlenswert"
- Sollte ich diese Empfehlung einhalten?
- Können Sie beschreiben, wie die Terminwahl abläuft oder ob es überhaupt eine gibt?
- Kann ich den Termin auf ggf. 3 Wochen vor ablauf der Frist von "3 Monaten nach Zustellung" des Schreibens legen und kann dadurch die Frist eingehalten werden?
"Zur Aufklärung eines eventuell zurückliegenden Drogenkonsums wird ein Drogenscreening in Form einer Haaranalyse (ein Segment von mind. 3 cm Länge ist erforderlich) und zwei Urinscreenings zur Bestimmung des derzeitigen Konsumverhaltens angeordnet."
- Ich trage seit Jahren eine Glatze und rasiere Scham- und Achselhaare. Ansonsten sind auch meine anderen Körperhaare nicht wirklich länger als als 3 cm sind. Wird in diesem Fall nur ein Urinscreening durchgeführt oder wird nach den längsten Haaren am Körper "gesucht"
- Werden die "zwei Urinscreenings" zeitlich versetzt genommen oder zwei Proben an einem Tag?
"Zusätzlich hat die Begutachtungsstelle bezüglich der Übersendung der Ergebnisse der einzelnen Screening vom Probanden eine Schweigepflichtentbindung zu fordern. Die Begutachtungsstelle ist somit Verpflichtet, der Fahrerlaubnisbehörde die einzelnen Ergebnisse der Screenings unverzüglich auf direktem Wege zu übersenden oder ihr mitzueilen, wenn das Programm abgebrochen, behindert, Termine nicht wahrgenommen und/ oder die Abgabe, Inhalt und Untersuchung von Proben manipuliert wurden.
Die Einhaltung der geschilderten Voraussetzungen müssen von der beauftragten Untersuchungsstelle schriftlich im Gutachten bestätigt werden. Gutachtendie den oben genannten Grundsätzen nicht entsprechen, müssen Zurückgewiesen werden."
- Ist dies gängige Praxis?
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort!
Wowa (Dienstag, 03 April 2018 21:44)
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Es geht darum das ich mein Führerschein machen möchte, aber bedenken habe das die Führerscheinbehörde ein "Drogentest" machen möchte. Vor 2 Jahren war ich mit einem Kumpel im Auto unterwegs und wurden angehalten. Es waren ca. 20 Gramm die dabei waren. Ich komme aus Hessen und dort wurde die Anzeige fallen gelassen und ich musste 300€ spenden.
Sollte ich mir Gedanken machen das was auf mich zukommt wenn ich bei der Führerscheinbehörde einen Ersterteilung beantrage?
Wowa (Dienstag, 03 April 2018 21:48)
Korrigiere: 20g Grün ^^
Bukem (Donnerstag, 05 April 2018 07:20)
@wowa: ja da kann eine Aufforderung zum ärztlichen Gutachten erfolgen. Das solltest du aber problemlos bestehen. Da könntest du sogar einräumen, dann und wann zu konsumieren, wenn du auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahren achtest. Immer bitte 72 Stunden warten und das entsprechend organisieren
Nina (Donnerstag, 12 April 2018 21:45)
Hallo,
toll, dass Sie diese Fragen beantworten und vielen Dank schon im Voraus sich meinem Thema anzunehmen.
Ich mache gerade den Führerschein in München. Vor neun Jahren bin ich in einem Club beim Konsum von Kokain erwischt worden. Ich hatte selbst gar nichts dabei und das Verfahren ist eingestellt worden. Ich nehme keine Drogen und habe seit fünf Jahren nicht mal einen Schluck Alkohol getrunken.
Die Führerscheinstelle will die Angelegenheit nun aber prüfen. Muss ich mit der MPU rechnen? Ist die Angelegenheit nicht sogar nach zehn Jahren schon verjährt?
Bukem: (Montag, 16 April 2018 18:56)
@Nina: Verjährt ist das nicht, nein.
Der Konsum harter Drogen führt zum Verlust der Fahreignung.
Jetzt bei deiner Ersterteilung wirst du da genauso behandelt, deshalb ja, kann eine MPU kommen, vielleicht auch nur ein ärztliches Gutachten
steht hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Nina (Montag, 23 April 2018 13:20)
Wurde vor 2 Monaten mit einem Joint und einer geringen Menge haschisch in bayern zu Fuß erwischt, habe jetzt aber einen brief von der führerscheinstelle erhalten, dass die meinen Antrag erstmal zurückstellen, da ein verfahren gegen mich anhängig ist und ich, wenn ich weiß wie es ausgeht, mich dort melden soll. Ein Brief von der Staatsanwaltschaft habe ich bisher nicht bekommen. Jetzt habe ich vor 3 Tagen aufgehört zu kiffen, aber habe es zuvor über ein Jahr täglich gemacht. Könnten die ein äG oder ähnliches fordern? Oder ist das nicht möglich, da ich zu Fuß unterwegs war. Angaben habe ich keine gemacht. Der Polizist hatte aber gefragt wieso ich hier einen rauche und ich sagte ich wollte mir nach der arbeit einen gönnen.
Rechtsanwalt Führerschein (Dienstag, 24 April 2018 00:35)
@Nina: Rein rechtlich betrachtet dürften die Voraussetzungen für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nicht vorliegen (= konkreter Verdacht auf Dauerkonsum, hier nicht ersichtlich). Das interessiert im Zweifel aber niemanden.
Ein Gutachten wird gerne auch mal vorbei an den rechtlichen Voraussetzungen angeordnet. Der bloß gelegentliche Konsum ist mit dem Führen eines KFZ in Einklang zu bringen. Im Grunde müsste also nur die tägliche Konsum eingestellt werden. 1-2 mal die Woche gingen, aber ich weiß nicht, ob Sie das hinkriegen. Das Strafverfahren muss schnellstmöglich zur EInstellung gebracht werden. Dabei sind keine Angaben zu machen. Ich kümmere mich bei Bedarf gerne darum.
Nina (Dienstag, 24 April 2018 11:25)
Wie könnte ich das Verfahren denn zur Einstellung bringen? Ich war an dem Tag mit einem Freund unterwegs, er hat seinen Brief aber schon vor über einem Monat bekommen.. und seins wurde eingestellt.
Ich hatte außerdem vergessen oben zu erwähnen, dass ich meinen Führerschein erst mache. Meine Theorieprüfung darf ich jetzt vorerst nicht schreiben, die Fahrstunden jedoch kann ich nehmen.
Und wenn die ein äG anfordern, welche Angaben sollte ich dann machen? Dass ich nur einmal gekifft habe? Oder mehrmals? Wie oft wäre es okay? Ich meine die könnten es ja nachweisen anhand irgendwelcher Tests.
Außerdem noch eine Frage, wann in etwa sollte ich ein äG erwarten? Ich möchte ehrlich gesagt den Konsum nicht einstellen, aber würde es bis zu dem äG machen
Bukem: (Dienstag, 24 April 2018 18:55)
@Nina: Die Dauer hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab, das kann man so einfach nicht beantworten.
Du solltest in beiden Verfahren bei der StA bzw der FSST bitte auf gar keinen Fall irgendetwas kommunizieren. Das führt nur zu mehr Problemen.
Einen Blinddarmdurchbruch operierst du ja auch nicht selbst, nehm ich an.
Wenn Du die FE er- und behalten willst: Du musst dein Konsumverhalten eh verändern, sonst verlagerst du die Probleme jetzt nur auf später. Wenn du täglich konsumieren willst, mach das, aber dann brauchst du keine FE. Sonst wird es nur teuer für dich und gefährlich für andere.
Mona (Freitag, 04 Mai 2018 22:03)
Hallo,
Bin vor einem Monat für eine Bestellung im darknet von 6 g Cannabis beschuldigt worden.
Das Verfahren wurde eingestellt.
Muss ich noch mit Problemen mit der Führerscheinstelle rechnen?
Danke schon mal im voraus:)
Bukem: (Montag, 07 Mai 2018 19:26)
@Mona: Ja, mitunter schon.
Die werden vermutlich rauskriegen wollen, ob Du konsumierst. Deshalb bitte in Zukunft generell drauf achten, dass nach einem Konsum der Wagen nicht für mehrere Tage angerührt wird. Die FSST kann sich melden, ja. Lies dich doch hier auf diesen Seiten weiter ein und meld dich. Stichwort ärztliches Gutachten
Random (Dienstag, 22 Mai 2018 17:12)
Guten Tag,
Ich habe eine Frage, im Auftrag eines Freundes: Er muss demnächst ein FÄG abgeben, weil er mit einer geringen Menge harter Drogen erwischt wurde - dies jedoch zu Fuß, er hat nicht am Straßenverkehr teilgenommen. Nun muss er ein FÄG abgeben um Zweifel an der Eignung zur Fahrtauglichkeit auszuräumen. Vor ein paar Monaten hat er ein paar mal an einem Joint gezogen. Soll er dies nun bei dem Gespräch mit dem Arzt im Rahmen des FÄG einräumen? Kann dieser einmalige Konsum von Cannabis dazu führen, dass ihm die FE entzogen wird?
Danke schon mal!
Bukem: (Samstag, 26 Mai 2018 09:44)
@Random: nein, grds nicht. Schon die Anordnung des Gutachtens ist ohne sog Verkehrsbezug voraussichtlich rechtswidrig, ändert aber nix, da muss der Freund wohl durch. Solange er keine falschen Antworten liefert und etwa den gleichzeitigen Konsum von Alkohol und Cannabis oder den Konsum härterer Drogen ( alles außer Cannabis) einräumt, passiert da nichts
Curious (Dienstag, 29 Mai 2018 13:00)
Gute Tag Herr Schüller,
mit Ende 16 wurde ich, zusammen mit einigen Freunden, von der Polizei beim kiffen erwischt. Es wurden ca. 1,3gr „Cannabis-Tabak-Mischung“ sicher gestellt und eine Anzeige geschrieben. Diese wurde, wie zu erwarten, fallen gelassen. Da ich zu dieser Zeit auch noch keine Fahrschule besuchte und demnach nicht am Straßenverkehr teilgenommen habe (auch nicht mit dem Mofa oder ähnliches), gab es Führerschein-technisch keine Probleme.
Nun meine Frage: Wenn ich angehalten werde und die Beamten meine Personalien kontrollieren, erhalten die dann eine Auskunft über diese Anzeige oder ist die „ausradiert“ ?
Vielen Dank schon mal!
Bukem (Dienstag, 05 Juni 2018 07:06)
@curios: wie lang ist das denn her? Und bei Erteilung der Fahrerlaubnis gab es keine Probleme, etwa wie die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens?
Mia (Donnerstag, 05 Juli 2018 17:12)
Hallo!
Ich bin in einer ziemlich misslichen Lage, letztes Wochenende(Samstag) wurde ich auf einem Festival mit einer 1/3 Pille Extacy und 0,5gr Speed erwischt.
Gestern (Mittwoch) habe ich das erweiterte Führungszeugnis beantragt für meine angehende Ausbildung als Erzieherin.
Die anziege der Polizei wird ja vermutlich fallengelassen (?).
Hätte dazu 2 Fragen: wird das dann in so kurzer Zeit schon im erweiterten Führungszeugnis auftauchen oder wie wird das sein?
& was ist mit meinem Führerschein? Muss ich mit einem ÄG rechnen?
Bukem: (Freitag, 06 Juli 2018 10:16)
@Mia: Wir müssen hier zwischen verschiedenen Komplexen trennen.
Wegen des BtM Besitzes läuft jetzt ein Strafverfahren wg Verstoßes gg das BtMG. Hast Du denn irgendwelche Angaben zu dem Zeug gemacht? Dass du es zum Eigenverbrauch besessen hast zb oder regelmäßiger sowas konsumierst? Das könnte hier zwar strafmildernd wirken, das Verfahren wird ziemlich sicher nicht so eingestellt, sondern wenn dann gg eine Geldauflage oder per Geldstrafe beendet.
In dem polizeilichen Führungszeugnis werden in der Regel Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen unter drei Monaten nicht aufgelistet. Ich halte das für ausgeschlossen, dass du so viele Tagessätze bekämst. Das wird im Zeugnis auch deshalb nicht auftauchen.
Ja, mit einem äG solltest Du rechnen. Guck hier rein: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Die wollen damit erforschen, sofern du keine Angaben zu dem Konsum des BtM gemacht haben solltest, ob du diese BtM konsumierst. Der Konsum härterer BtM als Cannabis rechtfertigt den Entzug deiner FE auch ohne einen Verkehrsverstoß. Im Gutachten hast du eine Wahrheitspflicht. Du erkennst die Risiken? Lies dich auf der Seite gerne weiter ein und melde dich für Rückfragen bei mir . Herr Schüller ist übrigens bundesweit tätig
Mia (Samstag, 07 Juli 2018)
@bukem
Nein ich habe nichts ausgesagt. Die haben mir das nur weggenommen und das wars, haben aber gesagt dass es einen anzeige gibt.
Habe den Polizist dann gefragt was er denkst was jz passiert. Er meinte dass es vermutlich fallen gelassen wird aber dass der Führerschein Probleme macht...
Habe auch gehört dass man ja das ÄG machen muss aber auch wenn man den besteht, trotzdem die MPU machen muss... stimmt das?
Kann es auch sein dass da nichts mehr kommt? Weil es eben ein Festival war?
Bukem: (Montag, 09 Juli 2018 11:29)
@Mia: Das ist sehr unwahrscheinlich. Ein äG wird kommen, solltest du das bestehen, besteht keine Notwendigkeit für eine MPU.
Lies Dich hier bitte bei uns ein und frag bei Bedarf
Carsten (Dienstag, 24 Juli 2018 20:40)
Hallo!
Ich wurde am 7.10.2017 von der Polizei auf einer Rastanlage (im Auto schlafend) kontrolliert und es wurden bei einem Drogenschnelltest Aphetamine und Cannabis festgestellt. Daraufhin wurde mir Blut entnommen welches auch positiv ausgefallen war.
Desweiteren fanden die Beamten in meinem Auto 4g Amphetamine und 3g Marihuana incl der Utensilien, außerdem wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt wo weitere 20g Marihuana und 2,6g Amphetamine in meiner Wohnung gefunden wurden. Ich hatte bei der Polizeistation dann zugegeben das ich diese Btm gelegentlich konsumiert habe. Mir wurde am darauf folgenden Tag (nach 24Std) die Heimfahrt gestattet.
Meinen Komsum hab ich seit dem Kontrolltag komplett eingestellt und ab dem 17.11.2017 nehme ich an einem Abstinenzverfahren mittels Urinscreening teil. Zusätzlich hatte ich bereits die Drogen-und Suchtberatung aufgesucht, wo ich in mehreren Einzelgesprächen mein Konsumverhalten aufgearbeitet habe.
Nach langem Warten kam dann am 12.03.2018 die Anklageschrift, wo mir der Besitz von den oben aufgeführten Betäubungsmitteln vorgeworfen wird.
Die Hauprverhandlung zu der Sache sollte am 05.07.2018 stattfinden, wurde jedoch in ein Strafbefehl umgewandelt. Am 19.07.2018 kam dann der Strafbefehl, in dem auf Antrag des StA eine Geldstrafe verhängt wurde, Führerscheinsperre ist entfallen.
Ich hatte bereits 2007 einen Führerscheinentzug wegen eines Verkehrsunfalls aufgrund Drogeneinflusses den ich mit einer MPU 2013 wieder erlangt hatte. (die lange Zeit dazwischen war ich beruflich im Ausland tätig wo der FS nicht erforderlich war)
Ich gehe davon aus das jetzt auch die FSST davon informiert wird. Wird mir diesmal wieder eine MPU oder ein ÄG blühen? Und wie verhält sich das mit dem Führerscheinentzug? Wird mir direkt ein ÄG oder MPU auferlegt? Wird hierzu der Führerschein direkt entzogen und wie lange? Ich habe wie gesagt letztes Jahr mit den Abstinenznachweisen begonnen, wird mir das evtl angerechnet und die Sperre fällt kürzer aus oder gibt man da generell 1 Jahr den Führerschein ab und muss dies am Ende mit einer MPU wiederlegen?
Ich würde mich sehr auf Ihre Hilfe freuen!
Sunny (Mittwoch, 25 Juli 2018 01:45)
Hallo Hr. Schüller,
Ich habe mich durch Ihre ganzen Fallbsp. gelesen, aber keiner ähnelt meinem. Deshalb berichte ich kurz, um anschließend auch zu fragen, was mir bevorsteht:
2013 befand ich mich noch in der Probezeit und wurde ich bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt (7,9 ng thc und 75 cooh). 2015 bestand ich die MPU durch Abstinenznachweise von einem Jahr und erhielt meinen Führerschein wieder, mit verlängerter Probezeit von 2 Jahren. September 2016 wurde ich mit überhöhter Geschwindigkeit, von 38 km/h außerorts geblitzt und musste erneut eine MPU, mit "Punktefragestellung" ablegen. Aus privaten Gründen, verzichtete ich damals vorerst auf meinen Führerschein und absolvierte jetzt im Juli meine 2.MPU, mit höchstwahrscheinlich positiven Ergebnis. Letztes Jahr im August habe ich also meinen Führerschein freiwillig abgegeben und werde ihn, jetzt erst wieder bekommen. Seit 2014 habe ich mir gelegentlich sogenannte " legal Highs" im Internet bestellt, aus einem niederländischen Shop, der nun durch die Polizei geschlossen wurde, weil sie Supstanzen verwendeten, die wohl schon in der BtmG Anlage II registriert und somit illegal waren, verkauften. Der Internetshop warb damit, keine verbotenen Stoffe Jwh's die unter das BtmG fallen, zu verwenden. Die Internetseite kann nun auch nicht mehr geöffnet werden.
Gehe ich richtig davon aus, dass jetzt alle Käuferdaten überprüft werden und ich wahrscheinlich mit einer Hausdurchsuchung, oder Anzeige zu rechnen habe?
( hatte in den letzten 6 Monaten ca 10x 9 Gramm, sogenannten " Autoduft" bestellt. In der Zeit davor nur gelegentlich, kleinere Mengen)
Muss ich jetzt mit meiner 3.MPU rechnen, oder wird nur ein ärztl Gutachten gefordert? (Obwohl ich ja freiwillig auf den Führerschein verzichtet habe)
Kann mir ein Konsum, der bestellten Ware unterstellt werden?
Zählen synth. Cannabinoide auch zu den weichen Drogen?
Vielen Dank, dass Sie meinen Fall gelesen haben. Er scheint mir sehr komplex.
Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiter helfen können.
Hochachtungsvoll Sunny
Bukem: (Donnerstag, 26 Juli 2018 14:15)
@Carsten: Zumindest liegen die Voraussetzungen für einen Entzug der FE vor. Ob die Behörde dann entzieht oder eine MPU anordnet, steht in ihrem Ermessen.
Klingt so, als ob Du dringend Hilfe brauchst. Die gibt es hier. Herr Schüller ist bundesweit tätig
@Sunny: Fragen über Fragen. Die erste: wozu willst Du eigentlich die FE zurück? Dein Lifestyle passt ganz einfach nicht zu einer Fahrerlaubnis. Solange du das nicht änderst, also dich änderst, wirst du immer wieder Ärger und Kosten haben.
Synth. Cannabis ist eigentlich kein weiches BtM, solange eben kein THC drin ist. Was genau in irgendwelchen Laboren zusammengemischt worden ist, kannst du aber auch nicht überprüfen und dich auch nicht drauf berufen, wenn es doch THChaltig ist.
Sofern Käuferdaten vorgefunden worden sind, werden diese auch überprüft, wenn da Deu und NL zusammenarbeiten. Mag also durchaus sein, dass irgendwann die Polizei bei der zuhause vor der Tür steht.
Ob Du konsumiert hast, das will die Behörde dann ja herausfinden
Wenn Du Hilfe benötigst, Herr Schüller ist bundesweit tätig.
Mia (Donnerstag, 09 August 2018 02:16)
@bukem
Ich habe Post von der Polizei bekommen und die Anzeige wurde fallen gelassen, zum Glück!
Jetzt warte ich auf die Post vom landratsamt wegen dem frührerschein und wegen dem ÄG.
Kann es sein dass ich auch eine Haarprobe abgeben muss? Und muss ich beim ÄG auch erwähnen dass ich eine Ausbildung als Erzieherin mache? Wenn ja wird das Problem geben?
Danke Schonmal für die Rückmeldung!
Bukem: (Montag, 13 August 2018 19:49)
@Mia, ja, das kann sein, und ja, das kann theoretisch Probleme geben. Mehr kann ich ohne weitere Infos dazu nicht sagen
@bukem (Mittwoch, 15 August 2018 13:41)
Welche Infos braucht man?
Bukem: (Mittwoch, 15 August 2018 19:43)
@Mia: Bist du das? Mehr Infos zu dem Fall am besten nochmal zusammenhängend. Ist hier leider sehr unübersichtlich und bei gefühlten 300 posts am Tag für mich schwer wieder zusammen zu puzzeln
René (Freitag, 17 August 2018 06:23)
Hallo allerseits,
auch mich hat es heute Nacht erwischt. Ich saß mit einem Freund an einem See und habe bei einer Personenkontrolle meinen Rucksack öffnen müssen. Darin war mein Grinder und vielleicht 1g Gras. Ich bin momentan am überlegen meinen Führerschein zu machen, habe jetzt aber ein bisschen Schiss vor den Screenings. Ich habe jetzt schon ein paar mal gelesen das die äG hinfällig ist wenn ich nicht am Straßenverkehr beteiligt war. Muss ich mir trotzdem Sorgen über die Konsequenzen und somit meinen Führerschein machen? Aussagen über mein Konsumverhalten habe ich nicht getroffen. Kann mir der Grinder und die Papes als Gegenstände für Dauerkonsumenten ausgelegt werden? Drogentests wurden auch keine gemacht. Demnach also eigentlich nur die Anklage für Besitz die hoffentlich auch fallen gelassen wird. Die Polizistin meinte aber dass das Auswirkungen auf den Erwerb für meinen Führerschein haben wird.
René (Freitag, 17 August 2018 14:35)
... ich bin 24 Jahre alt und wurde in Baden Württemberg erwischt. ... und muss ich mit einer Geldstrafe für das einstellen des Verfahrens rechnen? Ich bin derzeit nämlich super knapp bei Kasse.Kann eine Hausdurchsuchung veranschlagt werden? Generell war das mein erster Konflikt mit den Gesetzeshütern :)
Achja und ganz herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe. Ihr seid die besten :)
Bukem: (Samstag, 18 August 2018 08:54)
@Rene : Herr Schüller freut sich sonst immer über ne positive google Bewertung
Also, ist alles überschaubarer.
Du hast zwei getrennte Verfahrenskomplexe: Ein Strafverfahren wg des Grasbesitzes, welches wohl zeitnah gg Geldauflage bzw kleine Geldstrafe eingestellt werden wird. Notfalls sind da Raten möglich
Das andere kommt von der FE Behörde.
Grundlage hierfür ist dies
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__14.html
Weil du eigentlich klugerweise keine Angaben zum Konsum gemacht hast, wird wohl, wenn auch rechtswidirg, die Ladung zum äG kommen. Da geht es dann um die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und einem evr Fahrzeugführen, dann ist alles cool. Lies dich hier bitte weiter ein und frag bei Bedarf
Murat (Donnerstag, 23 August 2018 18:40)
Guten Tag Herr Schüller,
Auch ich wurde heute Mittag zu Fuß bei einer zufälligen Personenkontrolle in BW mit BtM (Cannabis) erwischt. Bei der Menge handelt es sich um weniger als 1g. Ich muss morgen zur Vernehmung. Nun stellt sich mir die Frage ob es Konsequenzen bei der Führerscheinstelle bzw Landratsamt bezüglich meines Führerscheins geben könnte? Ich bin noch nie bei der Polizei straffällig geworden nur so neben bei. Ich mache mir extreme Sorgen um meine Ausbildung, da ich für sie einen Führerschein benötige. Vielen Dank schon einmal im Vorraus. Ich hoffe auf eine schnelle Antwort
Bukem: (Dienstag, 28 August 2018 20:29)
@Murat: Ist das noch aktuell?
Ist eigentlich ein Sehtest, alle Fragen werden auf dieser homepage auch so beantwortet, wenn man sich fünf Minuten hier einlesen würde..
Ja, ein äG kann kommen, nein, schlimm ist das nicht, da du nicht im Verkehr bei Fahren aufgefallen bist und vor allem keinen THC Verstoß mit mehr als 1,0 ng/ml begangen hast.
Lies dich mal bitte zur richtigen Trennung zwischen Konsum und Fahren ein.
Menü punkt MPU bestehen trotz gelegentlichen Konsums
Andre (Dienstag, 04 September 2018 16:55)
Hallo Herr Schüller,
ich wurde vor knapp 2 Jahren bei einer Hausdurchsuchung in der WG meiner Freundin mit 1,5 Gramm Cannabis erwischt. Verfahren wurde eingestellt. War nun letzte Woche bei der Führerscheinstelle München um meinen Führerschein anzumelden. Der Sachbearbeiter meinte es würde länger dauern weil da eine Sache mit BtmG war. Muss ich nun mit einem ärtzlichen Gutachten etc. rechnen? Die Sache macht mich langsam verrückt.
Vielen Dank schon mal!
Andre (Dienstag, 04 September 2018 17:02)
Ich muss nachtragen: Ich hatte vor der Durchsuchung noch nie etwas mit BtmG zu tun und auch sonst noch nicht aufgefallen. Bin 26 Jahre alt. DANKE!
Bukem: (Donnerstag, 06 September 2018 07:34)
@Andre: Ja, das mag sein, dass du zu einem äG geladen wirst.Wäre aber nicht schlimm.
Es gab ja keinen eigentlichen Verkehrsverstoß und vor allem würdest du ja zeitlich richtig trennen zwischen einem etwaigen Konsum und einem Fahrzeugführen.
Lies doch hier einfach ein wenig genauer ein in den verschiedenen Artikeln von Herrn Schüller, dann passt das
Andre (Donnerstag, 06 September 2018 14:36)
Hallo,
Danke schon mal für die Antwort.
Aber bei einem äG würde auf jeden Fall jetzt viel THC gefunden werden.
Würde ich daher nicht als Dauerkonsument bzw. mindestens als Gelegenheitskosument eingestuft werden, und damit Führerschein ade?
Manfred (Freitag, 07 September 2018 15:33)
Hallo Herr Schüler,
folgende hypothetische Situation: Zwei Personen (X und Y) sitzen auf einer Parkbank und rauchen gemeinsam einen Joint, der X und Y gleichermaßen gehört. Daneben stehen zwei Fahrräder von X und Y. Von hinten näheren sich zwei Polizisten in zivil und sprechen die beiden an. X wirft daraufhin den Jointrest (maximaler Rest: 2 Züge) auf den Boden und tritt diesen "reflexartig" mit dem Fuß aus. Die Polizisten behaupten das Verhalten des X gesehen zu haben und heben den Rest auf und packen diesen ein. Des weiteren nehmen sie eine auf der Parkbank liegende Packung Longpapes an sich, wobei X sagte dass diese für seinen Drehtabak gedacht sind, der ebenfalls auf der Bank lag (und für den X keine weiteren Papes dabei hatte).
Die Polizisten sagen gegenüber X dass er mit einer Anzeige wegen des Besitzes von BTM rechnen muss. Person Y erhält nach Aussage der Beamten lediglich einen Zeugenstatus, da die Polizisten Y nicht mit dem Joint in der Hand gesehen haben.
X sollte auf den Willen der Beamten eine Belehrung unterzeichnen, dies hat X getan. X hat sich das Dokument durchgelesen, die Belehrung unterzeichnet und keine weiteren Angaben zum Sachverhalt gemacht. X ist desweiteren nicht vorbestraft.
X befürchtet nun einerseits eine strafrechtliche Verfolgung wegen des Besitzes sowie andererseits die Verpflichtung zu einem äG oder schlimmer...
Mit was muss X rechnen?
Herzlichen Dank vorab für Ihren Rat!
Viele Grüße Manfred
Bukem: (Sonntag, 09 September 2018 11:21)
@Andre: Kurzformel: THC Verstoß mit als 1,0 ng aktiven THC beim Fahrzeugführen + Nachweis des gelegentlichen Konsums = FE Entzug.
Bist also nicht betroffen, aber pass ab jetzt auf und trenn immer zeitlich richtig zwischen beidem, bitte 72 Stunden warten mit dem Fahren
@Manfred: der Konsum ist straffrei, der etwaige Besitz nicht. Es mag sicher sein, dass da strafrechtlich eine wenn auch geringe Geldstrafe ausgesprochen wird. Irgendwelche verkehrsrechtlichen Folgen sind eigentlich nicht zu befürchten. Es leigt kein Verkehrsverstoß beim Fahrzeugführen mit mehr als 1,0 ng aktiven THC vor.
In solchen Fällen darf eigentlich keine Ladung zu einem äG kommen, erfolgt aber trotzdessen rechtswidrig ganz oft.
Bitte in Zukunft richtig zwischen Konsum und einem Fahrzeugführen trennen und am besten 72 Stunden warten. Sollte ein äG kommen, bitte dies mit der richtig zeitlichen Trennung vortragen. Dann sollte alles ok sein.
Ansonsten bitte melden
Manfred (Sonntag, 09 September 2018 15:11)
Hallo Bukem,
ersteinmal vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich hoffe ich strapaziere sie nicht zu sehr, aber ich hätte noch eine weitere Frage.
Bzgl. des Besitzes: Ist es nicht so, dass kein Besitz vorliegt, wenn X das Betäubungsmittel an sich nimmt, um es sofort zu konsumieren? Der aufgefundene Konsumrest (in dem mit Sicherheit keine "gebrauchsfähige Menge" an Cannabis mehr enthalten war) dürfte doch eigentlich nicht für eine Veruteilung wegen Besitzes ausreichen, oder liege ich hier falsch?
Die zeitliche Trennung stellt kein Problem dar, da X sich an diese ohnehin hält. Die Befürchtung des X liegt lediglich darin, dass X überraschend zum äG geladen wird, in dem ein dann möglicherweise zu hoher passiver THC Wert gefunden werden könnte. Ist die Anfechtung einer derartigen Ladung, die ohne hinreichenden Verdachtsmoment erfolgt, üblicherweise erfolgversprechend? Bzw. muss X davon ausgehen, dass im Rahmen eines äG auf jeden Fall ein Drogentest erfolgt? (Sie hatten ja geschieben dass X dann die Einhaltung der zeitlichen Trennung vortragen solle).
Nochmals vielen Dank für Ihr tolles Beratungsangebot. Sollte hier etwas ernsteres kommen werde ich auf jeden Fall auf Herrn Schüller zugehen.
Viele Grüße
Manfred
Lara (Dienstag, 11 September 2018 20:17)
Guten Abend,
Ich würde mit 2 Ecstasy Pillen erwischt und muss für die Führerscheinstelle ein ÄG vorlegen. Da ich mich im Auslandssemester befinde, wurde die Frist bereits verlängert. Leider allerdings bis zu 2 Wochen vor meinem geplanten Rückflug. Sie würden mir die Frist nicht noch einmal verlängern. Lässt sich dafurch der Führerschein direkt entziehen? Schließlich weigere ich mich nicht vor ÄG, sondern liegt es lediglich an der Frist selbst, dieses nicht wahr zunehmen. Letztlich muss ich eher zurückfliegen, da ich nicht ohne Fahrerlaubnis bleiben möchte und sicherlich Monate bis zur Wiedererteilung liegen können. Oder gibt es andere Möglichkeiten? LG Lara
Bukem: (Sonntag, 16 September 2018 09:20)
@Manfred: Mich kann man nicht strapazieren, ich bin ein glücklicher Helfer im Weinberg des Herrn ( Schüller)
Zu den Fragen und unterschiedlichen Bewertungen Besitz und Konsum: Da ist es erstmal gar nicht so entscheidend, was Sie selbst schildern: Relevant ist allein die Aktenlage, also der Sachverhalt, der sich aus der Ermittlungsakte ergibt. Das ganze ist eher theoretischer Natur und muss eben leider abgewartet werden. Mein Tip: entweder direkte Einstellung wg Geringfügigkeit oder Einstellung gg kleine Geldauflage
Gegen die Ladung zum äG bestehen vorerst keine Rechtsmittel. Also Folge leisten oder es droht allein deswegen der Verlust der FE. Natürlich besteht dann durch die Entziehung der FE Rechtsschutz, aber man muss es soweit nicht kommen lassen.
Als gelegentlicher Konsument erreicht man keine derartig hohen THC COOh Werte, die eine Entziehung rechtfertigen würden. Dafür braucht man 150 ng und mehr.
X sollte evt trotzdem etwas weniger und dafür bewußter konsumieren, dann legt sich auch diese Grübelneigung. Klassische THC Folge.
@Lara: Bitte einen Anwalt einschalten, der das entsprechend kommuniziert und regelt. Herr Schüller ist bundesweit tätig. Kontaktdaten stehen oben
Manfred (Montag, 17 September 2018 09:32)
Guten Morgen Bukem,
Danke für deine Antwort! Ja, das mit der Grübelneigung ist so eine Sache...
Eine letzte Frage noch: Ist der Grenzwert von 150 ng/ml COOH eine gesetzlich definierte Grenze? Oder hat die Führerscheinstelle hier auch einen (wie so oft) willkürlichen Interpretationsspielraum?
Ich möchte Ihnen nochmals für Ihr Engagement danken, dass ist in der heutigen Zeit alles andere als selbdtverständlich!
Viele Grüße
Manfred
Bukem: (Dienstag, 18 September 2018 20:44)
@Manfred: Herr Schüller freut sich notfalls auch über eine feine google Bewertung ;)
die 150 ng sind im Zweifel von der Rechtsprechung entwickelt, würde aber eh keinen Unterschied machen
Manfred (Mittwoch, 19 September 2018 10:06)
Hallo Bukem,
Die bekommt Herr Schüller gerne von mir ;-)
Wie ist Ihre Aussage zu verstehen? Heist das die Führerscheindtelle muss sich nicht daran halten bzw. Darf selbst entscheiden, welchen Wert sie als Grenze zum Dauerkonsum festlegt?
Viele Grüße und Danke
Manfred
Bukem: (Samstag, 22 September 2018 16:39)
@Manfred: Naja, was soll ich sagen, ganz vieles, was die FSST macht, ist nicht rechtmäßig und wird zB durch die hiesige anwaltliche Tätigkeit entsprechend korrigiert. Kann ich im Einzelfall wirklich nichts zu sagen, außer ab zum Anwalt, wenn Probleme kommen
Gringo (Samstag, 22 September 2018 23:26)
Hallo Herr Schüller,
Ich und ein Freund wurden vor 3 Monaten in BW von der Polizei kontrolliert. Unterm Auto haben sie dann einen angerauchten Joint gefunden den ich versucht habe dort zu verstecken . Habe weder etwas unterschrieben noch einen Konsum zugegeben und auch keinen Test machen lassen. Das Verfahren wurde nun eingestellt. Ich hatte zuvor regelmäßig Cannabis konsumiert und es in der Zeit nach dem Vorfall sich vorerst unterlassen. Würde aber gerne wieder konsumieren und frage mich nun wie hoch die Wahrscheinlichkeit nun ist, dass sich die FSStelle meldet und ein ärztliches Gutachten verlangt ? Sollte noch hinzufügen, dass ich vor etwa 4 Jahren eine mpu wegen fahren unter Einfluss von Cannabis machen musste und diese auch bestanden hatte .
Vielen Dank im Voraus !
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 23 September 2018 22:28)
@Gringo:
Wenn Sie damals schon Probleme mit der Fahrerlaubnis wegen Cannabis hatten und nunmehr wieder täglich konsumieren, dann ist es besser, auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Es sei denn, Sie verzichten vor dem Autofahren 72 Stunden auf den Konsum. Die Chance auf ein ärztliches Gutachten kann ich nicht sauber einschätzen, ich weiß ja nicht mal, ob Ihnen der Joint zugerechnet worden ist. Schon mal Führerschein weg und dann wieder Joint im Auto klingt für mich so, als hätten Sie nicht kapiert, was Phase ist. In solchen Fällen kann auch oft direkt die MPU wieder angeordnet werden, aber das ist unwahrscheinlich, da kein Blut genommen wurde. Sie müssen sich entscheiden: Regelmäßiger Konsum oder Autofahren. Beides geht nicht und ich fahre null drauf ab, wenn die Leute so tun, als wäre es normal, jeden Tag einen oder paar durchzuziehen und dann Auto zu fahren. Wohnen Sie in der Stadt?
Gringo (Montag, 24 September 2018 03:39)
Also der Joint wurde mir zugerechnet und lag unter dem Auto. Das Verfahren nun eingestellt und von einer weiteren Verfolgung wird abgesehen. Ich war auch nicht am Steuer und hatte auch garnicht vor Auto zu fahren. Entweder ich halte mich an die 72 h zwischen Konsum und Auto fahren oder nutze öffentliche Verkehrsmittel. Da ich in der Stadt wohne ist das meist kein Problem. Ich hatte mir auch anwaltliche Hilfe geholt und dieser meinte ich müsste mir keine Sorgen machen, dass die FSStelle sich jetzt noch melden würde. Würde dennoch gern Ihre Einschätzung dazu hören und bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.
Gringo (Montag, 24 September 2018 03:51)
Ps : Das Auto gehörte auch nicht mir, sondern war ein auf einem Parkplatz abgeschlossenes fremdes Auto.
Tom (Montag, 24 September 2018 20:38)
Schönen guten Abend,
aufgrund einer Telefonüberwachung eines Dealers sind Whats App Verläufe ausgewertet worden, bei denen mein Sohn beschuldigt wird mehrere Male innerhalb von 3 Monaten Drogen bestellt und gekauft zu haben. Die genauen Mengen sollten noch geklärt werden informierte und der Beamte der Polizei. Auf Einstellunt des Verfahrens ist zu hoffen. Die Frage verbleibt jedoch ob dies Konsequenzen bezüglich der Fahrerlaubnis mit sich zieht. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Robi (Dienstag, 25 September 2018 14:18)
Moin Herr Schüller,
Super informative Seite.
Danke dafür.
Ich bin vor 3 Wochen mit 1,5 Gramm Gras erwischt worden und 2016 1& mit 0,5 und noch mal mit 1,5Gramm.
Keine Aussagen über den Konsum gemacht.
Wohne in HH.
Wie wahrscheinlich ist die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens?
Wenn die Aufforderung kommt, könnte man dagegen vorgehen?
Bin Rechtschutzversichert.
Vielen Dank
Robi (Dienstag, 25 September 2018 16:39)
Erwähnenswert ist noch, das ich 2009 eine MPU machen musste wegen Thc
Bukem: (Mittwoch, 03 Oktober 2018 15:19)
@Gringo: Ja, da kann ein Gutachten angeordnet werden, ob das tatsächlich passiert, ist jedoch wieder fraglich. Fristen hierfür gäbe übrigens auch nicht Aber wenn ich mal kurz nachharke? Sie sind gar nicht gefahren, deshalb gab es auch keine Blutuntersuchung und deshalb auch keinen THC Verstoß? Dann kann es Ihnen recht egal sein, ob ein äG kommt. Das mit dem richtigen Trennen zwischen Konsum und Fahren hört dann nicht nur Herr Schüller gern, sondern vor allem die FSST. Dann war die MPU damals zu was gut und alle sind zufrieden.
@Tom: Ja, genau in solchen Fällen kann ein ärztliches Gutachten angeordnet werden ( genau genommen, ohne sog Verkehrsbezug eigentlich nicht, das ist der Behörde aber regelmäßig egal)
Allerdings bestehen hier keine großen Risiken, solange Ihr Sohn sich dort nicht um Kopf und Kragen redet. Konsum in Maßen bis dann ist sogar ok und diesen kann er dort auch einräumen, folgt eh aus der Untersuchung. Das entscheidende ist: Es gibt ja keinen Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktiven THC. Solange Junior daher dort auch darauf hinweist, zwischen seinem gemäßigten Konsum und dem evt Führen eines Fahrzeugs zeitlich richtig zu trennen, gleichzeitig in Verbindung mit THC nie Alkohol zu trinken und auch nie härtere BtM genommen zu haben, kann ihm wirklich nichts passieren.
@Robi: Durchaus wahrscheinlich. Gegen die Aufforderung besteht kein Rechtsmittel, also mitmachen oder FE-Entzug. Lies bitte die Ausführungen einen Eintrag weiter oben, ist dann alles safe
Gringo (Mittwoch, 03 Oktober 2018 22:05)
Genau. Ich war überhaupt nicht mit dem Auto unterwegs. Wir standen nur zwischen i welchen fremden Autos und habe den joint dann unter eines dieser Autos geworfen als die Polizei kam. Dieser wurde aber gefunden , wurde aber weder nach meinen Konsumgewohnheiten befragt und auch habe ich keinen Test gemacht und habe auch nichts unterschrieben.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 04 Oktober 2018 18:41)
@Robi:
Für die Anordnung eines Gutachtens muss man aus den gefundenen Drogen einen Verdacht auf einen regelmäßigen Konsum ableiten können. So jedenfalls sieht das das BVerwG. Aber die da Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nicht angefochten werden kann (sondern nur die darauf beruhende Entziehung etwa bei Nichtvorlage), kratzt das nicht viele Leute. Aber wenn getrennt wird, dann muss das Urin oder das Blut auch nicht frei von THC COOH sein bei einem Gutachten. Will heißen: Aufhören müssen Sie nicht mit dem Konsum. Nur täglich oder beinahe täglich sollten Sie nicht konsumieren. Kein Mischkonsum mit Alkohol (peile eh nicht, warum das manche Leute machen, also zB auf ne klasse Sativa paar Pils schütten...ist aber ein anderes Thema).
Die Sache könnte aber bißchen tricky werden wegen der MPU 2009. Als Mann mit bestimmter Vergangenheit schaut die Behörde dann natürlich viel schneller und rückt Ihnen auch gerne mal schneller mit einer MPU näher auf den Pelz, als Ihnen lieb ist. Kommt darauf an, was Sie damals bei der MPU gesagt haben...
@Tom:
Da kann schnell ein ärztliches Gutachten nachkommen. Auch hier gilt: Wenn der junge Mann nicht vorbelastet ist, muss er nicht zwingend den Konsum einstellen (wenn es nur um Cannabis ging). Im Laufe der Jahre komme ich aber immer mehr zu dem Schluß, dass auch der gelegentliche Konsum von Cannabis riskant ist für die Psyche. Ich rate deshalb zur Abstinenz, gerade bei jungen Leuten. Mehr kann ich dazu nicht sagen, auch wenn viele das hier nicht gerne lesen.
Der täglichen Gedankenstrom, die täglichen mentalen Achterbahnfahrten, die eigenen Trips lassen sich mit klarer Birne viel leichter als das erkennen, was sie sind: Vorübergehende und nicht ernst zu nehmende Erscheinungen. Da THC aber Emotionen verstärkt, nimmt man diese auch stärker wahr. Das kann problematisch werden.
Paul (Freitag, 05 Oktober 2018 15:39)
Ich habe vor einigen Wochen eine Vorladung bekommen, da ich über WhatsApp Cannabis gekauft habe. Ich habe mir einen Anwalt genommen, dieser hat Akteneinsicht gefordert, woraus man entnehmen konnte, dass ich 3g gekauft habe. Mein Anwalt hat in meinem
Namen einen Brief an die Polizei geschrieben. Darin stand, dass ich Kontakt zu meinem Dealer hatte und ich gestanden habe 3g Marihuana gekauft habe, welche ausschließlich für Eigenkonsum gedacht waren. Danach wurde es laut §31a des BTMG eingestellt. Ich war zu diesem Zeitpunkt 21 und es war mein erstes Strafverfahren. Nun meine Frage: kann es möglich sein, dass die Führerscheinstelle sich bei mir meldet? Wenn ja, wann wäre das denn der Fall und welchen Wert sollte ich im Urin haben, um meinen Führerschein zu behalten? LG Paul
Maria (Samstag, 06 Oktober 2018 14:05)
Hallo. Ich wurde gestern Abend mit meinen Freund angehalten wegen defekten abblendlicht. Musste vor 3 Jahren Mpu machen wegen Btm. Gestern wurde ein Drogentest gemacht war negativ. Da mein Freund wegen Btm Einträge hat wurde das auto durchsucht. Es wurde 1g Speed gefunden was er versteckt hatte ich wusste nichts davon dachte er hat aufgehört. Hausdurchsuchung anschliessend es wurde 1g gras Tabak Gemisch mitgenommen. Es ist alles seins was er auch gesagt hat. Mei e Frage wäre muss ich mit Post von der Führerscheinstelle rechnen? Er sagte das ich nichts damit zu tun habe. Welche Strafe wird er bekommen ist ja nicht das erste mal. Danke
Maria (Samstag, 06 Oktober 2018 21:10)
Muss noch hinzufügen das ich gleich die Polizei gefragt hab was wegen mir ist, Ich werde raus gehalten das Rücklicht war ne Verwahrung. Im Sicherstellungsprotokoll stand auch nichts mit meinen Auto und mein Name stand auch nirgends . Danke im Vorraus
Bukem: (Sonntag, 07 Oktober 2018 14:37)
@Paul: Absolut ja. Das passiert übrigens ganz oft bei anwaltlichen Kollegen, die leider von Verkehrsrecht und BtM keinerlei Ahnung haben. Die Einlassung des Eigenkonsums wirkt strafmildernd, ruft aber die FSST auf den Plan. Aber:
Es gibt ja keinen Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktiven THC. Solange du in dem Gutachten auch darauf hinweist, zwischen deinem gemäßigten Konsum und dem evt Führen eines Fahrzeugs zeitlich richtig zu trennen ( mind 72 Stunden warten), gleichzeitig in Verbindung mit THC nie Alkohol zu trinken und auch nie härtere BtM genommen zu haben, kann dir nichts passieren. Du musst jetzt aber immer auf die richtige zeitliche Trennung achten. Etwaige THC COOH Rest im Blut oder Urin sind völlig unschädlich.
Lies dich auf unseren Seiten gern weiter ein
@Maria: Solange du nichts besessen hast und dir auch kein BtM Konsum jetzt nachgewiesen werden konnte, kann dir weder strafrechtlich noch seitens der FSSt was passieren
Alfred (Sonntag, 07 Oktober 2018 16:58)
Guten Tag Herr Schüller,
erst einmal vielen Dank für Ihre hilfreiche Beiträge!
Bei mir hat sich folgende Situation ergeben:
Habe im Dezember 2017 drei mal für je €50 gekauft.
In den darauffolgenden Monaten wurde der Dealer erwischt, Handy konfisziert und ich bekam Post zwecks Strafanzeige.
Auf die Reaktion die Aussage zu verweigern kam ein Anruf des zuständigen Polizisten, welcher meinte ich solle aussagen da sich dadurch die Chancen erhöhen würden, dass das Verfahren eingestellt wird.
Daraufhin habe ich eine Aussage gemacht und zugegeben, früher öfter Cannabis konsumiert zu haben, den Konsum seit 2015 aber deutlich eingeschränkt habe. Zum Datum der Aussage um Juni 2018 hatte ich noch etwas vom damals erworbenen übrig, auch das gab ich zu Protokoll.
Aufgrund des € Betrags wurde von der Polizei ein Gewicht von 14.4 Gramm ermittelt, wird wohl etwas weniger gewesen sein aber das nur nebenbei.
Außerdem sagte mir der Polizist dass das Verfahren eingestellt würde, was auch geschah und ich außerdem eine sogenannte gelbe Karte von der Führerscheinstelle bekommen würde.
Nun habe ich die Vorlagen zu einem ärztlichen Gutachten im Briefkasten.
Konsum und Führen des KFZ waren stets getrennt.
Könnten Sie mir etwas weiterhelfen?
Habe etwas recherchiert und war der Meinung, dass alles rechtens wäre bis ich auf Ihren Artikel hier gestoßen bin.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Alfred (Dienstag, 09 Oktober 2018 15:23)
Hallo Herr Schüller,
hallo Bukem,
noch eine Ergänzung zu voranstehendem Eintrag:
Meine Situation ist ähnlich wie die von Paul, einziger Unterschied die Menge.
Das ärztliche Gutachten soll nun meine Konsumgewohnheit bestimmen, einmal, gelegentlich oder Gewohnheit.
Einmalkonsum fällt aufgrund meiner Aussage ja schonmal weg.
Mit welchen Konsequenzen kann ich rechnen, da ja kein Verkerhsverstoß mit über 1,0 ng aktivem THC vorliegt?
Bzw was sagt der THC COOH Wert dann eigentlich aus?
Die bisherigen Antworten haben mich schon sehr beruhigt, schonmal danke dafür.
Grüße aus BW
Bukem (Samstag, 13 Oktober 2018 10:30)
@alfred:Wenn Sie hier aufmerksam unsere Seiten Einträge lesen und sich daran halten, kann nichts passieren.
Ein äG lässt sich unter Hinweis auf die langjährig ja vollzogene Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen leicht bestehen.
Gleichzeitig bitte penibel darauf achten, dass Thc Konsum nie gleichzeitig mit Alkohol Konsum, nicht mal ein Alster!!, erfolgte und noch nie irgendwelche anderen BtM konsumiert worden sind.
Das wären alles Genickschüße und die FE wäre weg.
Abgesehen davon, brauchen Sie sich keinerlei Sorgen machen
Mortel (Sonntag, 28 Oktober 2018 13:11)
Hallo @Bukem, ich bedanke mich schonmal von vornherein für eine Antwort. Ich habe ein paar fragen die mich jetzt seit tagen den schlaf kosten.
Am Sonntag den 21. Oktober 2018 bin ich mit meiner Freundin vom Wochenende aus Holland zurückgefahren. Ich hatte 1,5 Gramm Mariuhana dabei, sie war in meinem Fahrzeug Fahrerin, da ich gelegentlich Konsumiere und das fahren auf ein Minimum beschränke.
Wir wurden rausgewunken, und natürlich wurde alles abgesucht da meine Klamotten wohl 'gerochen' hätten. Konsum verneint, ob ich im Coffeeshops war habe ich verneint und den Besitz verneint. Da ich 2 stunden vor der Fahrt geraucht hatte (ganze fahrt über war Sie am Steuer) und etwas paranoid war.
Zoll wurde gerufen da ich verneint hatte das ein tieferer blick in die Unterhose gewünscht war und da ich 0,0 mit der Polizei bis jetzt am hut hatte bin ich nicht davon ausgegangen das Sie jemals das recht haben werden mir so tief in die Privatsphäre einzudringen.
Zollbeamter mit Hund kam an, haben alles durchsucht und der hund war auch an mir, nichts gefunden. Im auto waren: Ein Springmesser (einseitig geschliffen, keine spitzes zulaufen der klinge und länge ca 8-9cm, die Polizisten konnten die länge nicht genau bestimmen weswegen es zu einem Spezialisten geschickt wird. Ich wusste nicht was das messer dort machte aber gab zu das es meins war und ein geschenk. Ich habe es freiwillig mitgeben lassen) papes, Feuerzeug und Augentropfen. Zu den papes wurdw gefragt ob ich 'solche Zigaretten' rauche, ich bejahte da ich nicht von gras ausgegangen bin weil ich vorher alles verneint hatte.
Die gutmenschen haben mich auf die wache genommen mit 'gewalt' da ich mich weiterhin geweigert habe da es meiner Meinung kein grund für eine Durchsuchung gab. Ich habe mich natürlich nicht gewehrt und dort haben dann 3 Polizisten gefunden was sie wollten. Ca. 3,5 gramm brutto Gras.
Alles zusammen schei* Zufälle die aufeinander getroffen sind, natürlich rauche ich seit dem nicht mehr, hab dennoch angst welche Konsequenzen auf mich zukommen.
Bin 23 jahre alt, Führerschein seit 3-4 Jahren, keine Punkte etc.
Worauf muss ich mich einstellen? Bitte um ein rat, viel geld habe ich nicht, da studiumschulden noch bezahlt werden.
Mortel (Sonntag, 28 Oktober 2018 13:31)
Nachtrag: keine Tests wurden gemacht, Urin, blut etc. weder bei ihr noch bei mir.
Bukem (Montag, 29 Oktober 2018 18:59)
@Mortel: Du hast ein strafrechtliches Verfahren nach BtMG wegen der Einfuhr bzw des Besitzes des Cannabis. Das dürfte mit einer kleineren Geldstrafe oder der Einstellung gg Zahlung einer Geldauflage enden.
Wegen des Messers kommt es drauf an. Es wird generell zwischen dem Besitz und dem Führen eines Messers unterschieden. Springmesser sind nicht cool und ehrlich gesagt zu recht nicht erlaubt. Ausnahme hierbei sind Springmesser, deren Klinge seitwärts heraus springt und deren Klinge maximal 8,5 cm lang ist und nicht beidseitig geschliffen ist. Ob das bei dir vorliegt, wird sich erst zeigen müssen.
Im Zweifel ist das eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit mit weiterem Bußgeld
Das wichtige ist aber: Du hast nicht unter THC Einfluss ein Fahrzeug geführt. Das ist schon mal gut, weil du anscheinend selbst auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahren ( bitte idealerweise 72 Stunden warten) achtest.
Du hast keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht, daher wird wohl eine Ladung zum äG kommen, die Infos hierzu stehen im Artikel oben. Gemäßigter Konsum ist demnach sogar drin.
Mortel (Montag, 29 Oktober 2018 20:07)
Bin selber kein Waffenfan, es war lediglich ein Geschenk das ich mal zufällig im auto benutzt hatte und es wohl da liegen lassen hab, ja es geht zur seite auf rest ist wie beschrieben, vielen dank, dennoch mach ich auf diesen schock eine pause vom konsum, schadet nicht. Die geldstrafen muss ich hinnehmen. Ich wünsche euch noch viel erfolg bei eurer arbeit und Aufklärung. Vielen dank!
Mortel (Montag, 29 Oktober 2018 23:06)
Nachtrag: Falls meine fragen den Rahmen nicht sprengen, wird es einträge in der akte geben? Muss ich zukünftig angst haben jederzeit kontrolliert werden zu dürfen ? Urin blut etc. oder sogar probleme bei Bewerbungen oder Arbeitgeber?
Das messer gilt übrigens wohl als griffbereit im Handschuhfach laut Polizist. Die haben dort wohl diskutiert ob es eine Straftat sei das messer bel sich zu haben oder nur eine Ordnungswidrigkeit, obwohl sie tendiert haben das dies wohl härter bestraft wird.
Hab ehrlich gesagt angst welche kosten da auf mich kommen, bezahlen muss ich sie, meine schuld, Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Am Rande vielleicht ein paar tipps auf dem weg ?
Will sie alle natürlich auch nicht überstrapazieren und ihr verdient euer Brot auch ehrlich, wenn sie dazu nichts sagen möchten verstehe ich das natürlich. Vielen Dank.
Bukem: (Mittwoch, 31 Oktober 2018 12:29)
@Mortel: Herr Schüller freut sich sonst bestimmt über ne nette google Bewertung, wenn Du ein etwaiges schlechtes Gewissen entlasten möchtest.
guck mal hier rein: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
hab mal grad ein wenig recherchiert zu Deinem Fall. Es ist generell die Frage, ob das Messer an sich, also schon sein Besitz verboten wäre, eher nicht, oder ob nur das Führen , also bei sich haben, verboten wäre.
Treten Zweifel auf, ob das Waffengesetz für ein Messer greift, sollten sich Betroffen an die zuständige Waffenbehörde oder das Bundeskriminalamt (BKA) wenden. Diese Vorgehensweise ist auch im Waffengesetz § 2 Abs. 5 festgelegt.
Betroffene können sich als darüber informieren, ob Ihr Pfadfindermesser unter das Waffengesetz fällt und dann die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Fällt beispielsweise ein Jagdmesser unter das Waffengesetz, darf diese nur während der Jagdausübung geführt werden. Außerhalb dieser Tätigkeit ist es in einem geschlossenen Behälter zu transportieren.
Das BKA hat verbindliche Vorgaben erstellt, wann ein Messer als Werkzeug zu behandeln ist und wann es eine Waffe darstellt. Ein bedeutender Feststellungbescheid in Bezug auf das Waffengesetz und Messer erschien am 28.08.2003 und kann auf der Webseite des BKAs im Original eingesehen werden.
Demnach dürfen zum Beispiel sonst verbotene Spring- und Fallmesser entgegen dem Waffengesetz als Rettungsmesser (!!!!) geführt werden, allerdings nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
So darf die Klinge des Springmessers unter Umständen auch länger als 8,5 cm sein, was sonst nicht der Fall ist. Beide Messerarten müssen laut BKA zudem einen „nahezu geraden, durchgehenden Rücken“ haben, „sich zur Schneide hin verjüngen“ sowie „anstelle der Spitze abgerundet und stumpf“ sein. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese Messer „im vorderen Teil hinter der abgerundeten Klingenspitze eine hakenförmige Schneide“ haben müssen sowie eine gebogene Schneide, „deren Länge 60% der Klingenlänge nicht übersteigt und im hinteren Bereich einen wellenförmigen Schliff aufweist“.
So kann zum Beispiel ein Messer, wenn es eine zu lange Klinge hat, nicht als Rettungsmesser dienen, erfüllt es jedoch die oben genannten Vorgaben des BKA, kann es dennoch im Fahrzeug mitgeführt werden. Im Zweifelsfalls sollten sich Betroffen immer bei den Behörden erkundigen.
Wenn es Probleme geben sollte, erreichst du Herrn Schüller unter obigen Kontaktdaten
Robin (Sonntag, 09 Dezember 2018 14:40)
Wurde gestern aufgehalten zu Fuß mit einem teil... Keine vorstrafen gehabt kein Konsum nichts.. wollten kein Urin test oder Blut test auf der Wache.. muss ich nur mit einer Geldstrafe rechnen oder auch mit MPU Oder wird es eventuell komplett fallen gelassen?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 10 Dezember 2018 12:07)
@Robin:
Was für ein Teil bitte? Ein Teil eines 1000 Gramm Cannabis Stückes? Ein Teil eines 5 Kilo Kokain Paketes, dass Du bei Aldi in der Bananenkiste gefunden hasst und weswegen die Nachkommen von Pablo Escobar jetzt miese Laune auf Dich haben?
Oder ein Teil im Sinne von einer Pille? Einer Pille mit welchen Inhaltsstoffen bitte? Jedenfalls die vermuteten Inhaltsstoffe.
"Ein Teil" ist bißchen zu sehr Szenejargon und ich komme aus einer Zeit, in der die Erfindung des Otto-Motors das 8. Weltwunder war. Also: Bitte etwas präziser. Danke :-)
Oli (Sonntag, 30 Dezember 2018 18:40)
Hallo
Ich habe vor ein paar Tagen Post vom Zoll bekommen!
Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen BtMG.
Die verdachtsmeldung wurde von der Sparkasse an den Zoll übermittelt!
Ich habe mir in Holland 5 Samen bestellt (45euro)
Vor ca 6 Jahren musste ich schon mal zur Mpu wegen btm (Cannabis) ! Alles beim ersten Mal bestanden !
Womit muss ich jetzt rechnen ?
Danke für Antwort
Oli (Sonntag, 30 Dezember 2018 18:47)
Muss ich mit Einem ärztlichen Gutachten rechnen von der FSST?
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 31 Dezember 2018 16:10)
@Oli:
Strafverfahren dürfte der Einstellung unterliegen. Anwalt drum kümmern lassen. Fahrerlaubnisrechtlich ist es möglich, dass ein ärztliches Gutachten angeordnet wird. Harte Drogen weglassen wäre ratsam (ist es immer). Cannabis nur 1-2 x die Woche. Mehr macht eh die Birne matschig. Wenn die Führerscheinstelle sich meldet, melden Sie sich bei mir.
Oli (Montag, 31 Dezember 2018 16:47)
Ich würde ihnen das gerne übergeben!
Harte Drogen nehme ich nicht !
Mit dem Cannabis Rauchen habe ich auch erstmal aufgehört!
Besten Dank
Oli (Montag, 31 Dezember 2018 16:51)
Nachtrag: muss ich auch mit einer Hausdurchsuchung rechnen?
Bukem (Mittwoch, 02 Januar 2019 16:35)
@oli: das dürfte schon berufsrechtlich nicht mit ja oder nein beantwortet werden.
Ganz allgemein ist es immer sehr sehr ratsam, keine verbotenen Dinge zu unternehmen oder zuhause rumstehen zu haben
Sebb (Sonntag, 13 Januar 2019 14:21)
Hallo
Folgendes ist passiert bei mir. Ich würde letztes Jahr mit einer minimalen Menge Amphetamin erwischt 0.5 gramm. Führerschein Stelle hat sich nun 1 Jahr später gemeldet und will ein äG von mir. Es wurden keine Angaben zum Konsum gemacht und auch kein Test gemacht.
Jetzt habe ich die letzten Wochen regelmässig geraucht und habe bedenken dass die Abbauprodukte nicht so schnell abgebaut werden wie ich zum äG muss. Gibt es hier eine bestimmte Grenze die ich nicht überschreiten darf oder können die schon beim Auffinden von 10-20ng/ml thc cooh ein negatives äG ausstellen? Oder muss der wert 0 sein? Konsum seitdem Brief von der führerscheinstelle eingestellt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 13 Januar 2019 20:19)
@Sebb:
Der THC COOH Wert muss nicht auf null sein. Nach Zugang des Schreibens mit der Aufforderung zur Begutachtung sollte man aber nicht mehr konsumieren.
Wenn man gelegentlichen Konsum von Cannabis einräumt, ist das ok. Mischkonsum mit Alkohol ist NICHT ok. Und harte Drogen kann man besessen haben. Konsumiert haben sollte man sie aber nicht. Ist ja auch ungesund.
Will die FSST Haare und/oder Urin?
Sebb (Montag, 14 Januar 2019 18:17)
Danke für ihre Antwort.
Konsum logischer Weise komplett eingestellt. Und das bleibt auch so. Brauche meinen FS.
Ob Haare oder Urin entscheidet die TÜV Stelle bei der ich mich anmelden muss. Aber meine Haare sind sehr kurz daher denke ich nicht dass die Länge ausreicht für eine Haarprobe.
Im Schreiben steht dass das äG zwei Drogenscreenings beinhaltet oder ggf. ein Screening und eine Haaranalyse.
Sollte ich einen Cannabis Konsum einräumen oder alles komplett abstreiten? Wenn die auch nur einen minimalen Wert THC Cooh finden wissen die ja dass ich gelogen habe.
Das mit harten Drogen oder mischkonsum muss ja definitiv verneint werden sonst Führerschein ade.
Mache seitdem auch regelmässig sport um meinen Stoffwechsel wieder anzukurbeln.
Wie stehen die Chancen dass das äG für mich gut endet?
Bukem (Dienstag, 15 Januar 2019 11:48)
@sebb: die Chance steht gut. Es liegt ja gar kein Verkehrsverstoß mit mehr als 1,0 ng aktiven Thc vor.
Deshalb wäre auch ein gemäßigter Konsum von nur Thc völlig unbedenklich, solange Du an der richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen festhälst
Deine Story hängt an deinen Werten, hast Du also die letzten Monate ab und an konsumiert, wird das auch nachgewiesen. Du bist eh zur wahrheitsgemäßen Mitwirkung verpflichtet, also bleib bitte auch dabei
Sebb (Dienstag, 15 Januar 2019 12:52)
Danke auch an Bukem.
Nein ein Verkehrsverstoß lag in meinem Fall nicht vor da ich zu Fuß unterwegs war.
Also einfach einen sehr gemässigten Konsum zugeben (ab und zu) und dass man unter keinen Umständen hinters Lenkrad sitzt mehrere Tage nach dem Konsumiert wurde?! Den Rest verneinen also Mischkonsum und harte Drogen.
Muss man eine Angabe machen wann zum letzten mal konsumiert wurde?
Kann Kokain nach 3 wochen noch im Urin nachgewiesen werden?
Übrigens: Was ihr hier macht ist echt lobenswert. Man kann sich auf eurer Seite sehr gut informieren, hinzu kommen eure persönlichen Antworten in der ihr auf jeden Fall einzeln eingeht. Und das kostenfrei. Unglaublich und vielen Dank!!!
Sebb (Dienstag, 15 Januar 2019 22:20)
Edit:
Wie hoch darf der THC Cooh Wert höchstens sein bei einem äG dass die FSST nicht auf einen regelmässigen Konsum schließt während der aktiv wert schon bei null ist?
Spielt es eine Rolle welche zeitliche Angaben man macht? und wäre es besser zu sagen man habe erst vor kurzem geraucht weil wenn man behauptet vor 3-4 Wochen das letzte mal geraucht zu haben und die finden immernoch was vom Abbauprodukte ist ja eindeutig dass man regelmässig geraucht hat?!
Mein Konsum habe ich wie schon erwähnt
komplett eingestellt seit Neujahr.
Bukem (Mittwoch, 16 Januar 2019 12:31)
@sebb: so ganz haarklein vordiktieren, was du sagen solltest, darf Herr Schüller standesrechtlich nicht. Aber als aufmerksamer Leser solltest Du schon verstanden haben, worauf es ankommt.
Nochmal vorsichtshalber :ein eingeräumter oder sonst nachgewiesener Kokainkonsum würde zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Vielleicht hast du doch Interesse an einer weitergehenden Beratung durch Herrn Schüller
Sebb (Sonntag, 10 Februar 2019 13:20)
Wurde immer noch nicht vorgeladen und bin jetzt mittlerweile 5 Wochen rauchfrei. Und der Drogentest mit 25ng ist negativ. Kann ich davon ausgehen dass der thc cooh wert im nicht messbaren bzw aussagekräftigen Bereich ist. Somit könnte ich um jedes Eingeständnis herum kommen. Habe schon von Leuten gelesen denen die Begutachtungsstelle bei eingeräumten gelegentlichen Konsum trotz zeitlicher Trennung einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. Kann man dagegen vorgehen wenn dies passieren sollte?
Bukem: (Montag, 11 Februar 2019 09:41)
@Sebb: Nochmal THC COOH wird bis zu drei Monaten im Urin bzw Blut nachgewiesen. Im Haar solange, wie es aus dem Haar nicht herausgewachsen ist ( monatl Länge ca 1 cm)
Natürlich gibt es Rechtsschutz gg Maßnahmen der FSST, sollte allerdings dann spätestens wirklich anwaltlich betreut werden
Sebb (Dienstag, 12 Februar 2019 12:16)
So war gerade beim äG.
Soweit verlief alles recht geschmeidig.
Die gute Ärztin sagte mir aber dass wenn noch cannabinoide in meinem Urin gefunden werden sie darauf schliesst dass ich regelmässig konsumiere und somit das äG negativ für mich ausfälllt. Ich dachte der THC Cooh Wert muss nicht auf 0 sein?
Bukem: (Mittwoch, 13 Februar 2019 16:50)
@Sebb: Ist ja auch so. Aber genau das ist der Grund, warum sich Leute hauptberuflich spezialisieren, um anderen Leute zb ggü rechtswidrigem und fehlerhaftem Verwaltungshandeln helfen zu können. (Anm des Verfassers: Schlag mit dem Zaunpfahl)
Kleine Nebenfrage: Hast du den Arzt von der Schweigepflicht entbunden oder wird ( hoffentlich) das Gutachten an dich und nicht an die Behörde verschickt?
Wenn Du Hilfe benötigen solltest, weißt Du mittlerweile, wie Du Herrn Schüller erreichst
Sebb (Mittwoch, 13 Februar 2019 18:50)
Guten Abend,
also nochmal etwas ausführlicher.
Ich habe bei der TÜV Life Service in Esslingen mein ärztliches Gutachten absolviert (Untersuchungsgespräch+Urinscreening) (Meine Haare waren der Ärztin scheinbar zu kurz um eine Haarprobe zu entnehmen.. puuuh Glück gehabt!!)
Da ich mich im Vorfeld hier im Forum extrem gut darauf vorbereiten konnte und viele nützliche Informationen und auch Tipps von Buken und Herrn Schüller erhalten habe, habe ich meiner Meinung nach alles richtig gemacht.
Konsum von harten Drogen verneint, Mischkonsum verneint, regelmäßigen Konsum von Cannabis verneint. Den Besitz von harten Drogen konnte ich sogar lt. Ärztin plausibel erklären. Lediglich der gelegentliche Konsum von Cannabis wurde von mir abgegeben. Habe auch gesagt, dass ich kurz vor Erhalt des Schreibens noch Cannabis konsumiert habe.
Die Ärztin hat mir im Gespräch dann gesagt, sie stelle bei mir weder einen Missbrauch von harten Drogen fest, noch dass ich in irgendeiner Form abhängig sei von Cannabis. Ihrer Ansicht nach sei alles ok. Sie meinte wenn jetzt noch der Urin sauber ist muss ich mir keine Gedanken machen, aber wenn sich noch Cannabinoide finden lassen sollten muss sie davon ausgehen dass ich ein regelmäßiger Konsument bin.
Das Screening war gestern und ich habe gesagt ca. Mitte Januar das letzte mal Cannabis konsumiert zu haben.
Da jeder Mensch einen anderen Stoffwechsel hat ist es doch logischerweise möglich dass selbst ein Gelegenheitskiffer nach 4 Wochen noch Cannabinoide im Urin aufweisen kann oder etwa nicht?!
Sie sagt Gelegenheitskiffer hätten nach 4 Wochen keine Reste mehr im Urin.
Ich bin anderer Meinung. Eventuell mache ich mir auch unnötig Gedanken da mein Schnelltest zu Hause 25ng/ml Anfang Februar negativ war und sich bis dahin mein Wert in einem niedrigen Bereich befindet.
Ich habe die Beguchtachtungsstelle NICHT von der Schweigepflicht entbunden, da ich es hier schon mehrfach gelesen habe dies nicht zu tun. Danke dafür!
Herrn Schülller habe ich schon per E-Mail informiert.
Ich warte jetzt auf den Termin der zweiten Urinabgabe ab und werde dann nachfragen wie die Werte aus dem ersten Termin sind.
Meiner Meinung nach hätte ich mich nicht anders verhalten können um besser abzuschneiden. Jetzt bin ich gespannt ob die Ärztin nur geblufft hat oder tatsächlich die harte Linie fährt.
MfG Sebb
PS: ohne das Forum hätte ich womöglich alt ausgesehen, dafür nochmals vielen Dank, hervorragende Arbeit von euch!
271 (Mittwoch, 13 Februar 2019 19:42)
bitte löscht die Begutachtungsstelle aus dem Forumeintrag, dass war ziemlich blöd den hier anzugeben!!!
Marc (Dienstag, 19 Februar 2019 03:16)
Hallo Herr Schüller,
Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Ich war mit einem Freund in meinem Auto (Autoschlüssel abgezogen)
Die Polizei kam und machte eine Kontrolle
Unsere Taschen wurden kontrolliert
Und unter dem Auto auf der fahrerseite wurde eine geringe Menge Marihuana gefunden .
Das Marihuana gehörte nicht mir doch mir wird nun der Besitz von Drogen vorgeworfen und eine Meldung wird bei der führerscheinstelle gemacht.
Ich machte keine Aussage dazu
Mein Auto wurde kontrolliert und und keine weiteren Indizien auf den Konsum wurden sichergestellt
Jetzt zu meiner frage auf was muss ich mich einstellen ?
Ich habe erst verganges Jahr im August meine Mpu wegen btm bestand
MfG Marc
Bukem (Dienstag, 19 Februar 2019 16:02)
@Marc:womit du genau rechnen musst, wird sich zeigen.
Zunächst hast du ein Strafverfahren wg des BtM Besitzes. Hast du irgendwelche Angaben gemacht, ob dir das gehört oder du was konsumiert hast?
Auf was hast du bei der früheren Mpu plädiert? Gar kein Konsum oder Konsum bei richtiger zeitlicher Trennung?
Mann, Mann, das ganze ist echt nicht besonders clever? Wieso liegt da dope in deinem Auto, wenn es dir nicht gehört?
Du brauchst, ganz ehrlich, im Zweifel sofort anwaltliche Hilfe, das ist echt gefährlich für deine FE.
Meld dich, wenn Herr Schüller helfen soll
Marc (Dienstag, 19 Februar 2019 17:50)
@Bukem: Hallo Bukem nein ich habe keine Angaben gemacht weder zum Besitz noch zum konsumverhalten.
Das "Dope" lag nicht im sondern unterm auto da mein Beifahrer es unter das Auto vorher warf.
Da das dope aber weiter aufm meiner Seite des Autos lag wird mir der Besitz vorgeworfen .
Meine Mpu habe ich hinter mir wegen zu vielen Punkten in Flensburg das letzte delikt dass das "Fass" zum Überlaufen brachte war damals aber wegen thc im Blut (geringe menge)
Bukem (Donnerstag, 21 Februar 2019 17:01)
@marc :was wäre denn, wenn dein Beifahrer einräumt, dass ihm und nicht dir das BtM gehört?
Marc (Donnerstag, 21 Februar 2019 19:03)
@Bukem: das wäre eine Option wenn wirklich mein Führerschein in Gefahr wäre .
Wär das ganze auch noch anfechtbar nach dem ein Brief von der Führerscheinstelle kommt ?
Oder muss das sofort passieren ?
Bukem (Freitag, 22 Februar 2019 15:17)
@marc die FSST bezieht sich auf die Ermittlungsergebnisse des abgeschlossenen Strafverfahrens. Wenn dort steht, es gehörte dir und nicht ihm, arbeitet die FSST damit. Punktum
Marc (Mittwoch, 27 Februar 2019 19:08)
Hallo Bukem mein Kumpel hat bei der Polizeistelle angerufen und es auf sich genommen.
Der Polizist sagte er gibt es an die staatsanwaltschaft weiter.
Habe ich noch was zu befürchten ?
Liebe Grüße marc
Bukem (Dienstag, 05 März 2019 15:59)
@marc :ich hoffe nicht. Aber ich kann do auf Zuruf ohne Kenntnis der Akte auch nur vermuten. Sofern du sonst nicht irgendwelchen Drogen Konsum freiwillig zugegeben hast, sollte alles glatt laufen. Meld dich sonst bitte
Martin (Samstag, 09 März 2019 08:04)
Hallo zusammen,
Ich hab mir per Post rd 3g Haschisch / Gras aus NL geschickt. Kam leider nur der geleerte Umschlag an, mit nem Zollklebeband außenrum sowie einen Zettel vom HZA Köln innenliegend auf welchem ua folgendes stand: ...“Die stichprobenweise durchgeführte Kontrolle hat keine zollrelevante Feststellung ergeben. Zu der durchgeführten Kontrolle werden keinerlei Daten gespeichert / verarbeitet.“
Wie ist das zu bewerten? Mit welchen Folgen habe ich zu rechnen, auch bzgl Fahrerlaubnis? Nach meinem Internetjuradiplom ist wohl von einer Vorladung auszugehen welche ich nicht wahrnehmen würde, mich nicht äußern würde.
Im Grunde kann mir doch nichts nachgewiesen werden, Unschuldsvermutung etc.
Bin bisher ein unbeschriebenes Blatt für den Gesetzgeber.
Danke und Gruß
Bukem (Sonntag, 10 März 2019 08:32)
@Martin :naja, das wird sich zeigen. Es läuft jetzt sicherlich ein strafrechtliches Verfahren wg wg Verstoßes gg das BtMG wg der Einfuhr des Cannabis. Und ich würde sehr davon ausgehen, dass du da als Adressat deines Schreibens als Verdächtiger behandelt wirst. Und wenn sich auf dem Umschlag deine Handschrift befinden sollte, ließe sich das auch durchaus überprüfen.
Natürlich wird es sicherlich wichtigere Strafverfahren in diesem Land geben, dh, dir würde vermutlich eine Verfahrenseinstellung gg Geldauflage vorgeschlagen werden.
Das betrifft aber nur das Strafverfahren. Hier kann später durchaus die Führerscheinstelle auftreten, um deine Fahreignung zu überprüfen. Stichwort ärztliches Gutachten. Da du keinen Thc Verstoss im Straßenverkehr mit mehr als 1,0 ng/ml aktiven Thc begangen hast, sollte das unkompliziert werden. Lies dich auf unseren Seiten weiter ein und frag ruhig, wenn du noch was wissen möchtest
Erwin (Sonntag, 17 März 2019)
Guten Abend. Ich hatte eine Hausdurchsuchung wegen einer 31 er Aussage wegen btm handel , es wurde nichts gefunden ausser einen Schlagring . Was kann mich im schlimmsten Falle erwarten ? Kann es Probleme mit meinem FSS geben ? Vielen Dank im voraus.. mfg erwin
Bukem (Montag, 18 März 2019 13:42)
@Erwin :das ist immer so ne Sache, wenn man Berufsbedenkenträger nach dem schlimmsten Fall fragt.
Gewerbsmäßiger und evt wg des Schlagrings bewaffneter BtM Handel als Teil einer Bande gibt sehr schnell sehr lange Freiheitsstrafen.
Du siehst, wir bräuchten mehr Details.
Ärger mit der Führerscheinstelle droht vorrangig bei Konsum von BtM. Jedoch können auch bei dem Besitz von BtM zumindest Maßnahmen erfolgen
Bei Interesse Meld dich bei Herrn Schüller persönlich. Kontaktdaten stehen oben.
Vermutlich brauchst du dringend anwaltliche Hilfe und dazu benötigt der Anwalt Akteneinsicht
Merko (Montag, 25 März 2019 15:34)
Hallo zusammen,
erst auch hier einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten !
Nun zur Geschichte:
Am 13.10.2018 kamen wir von einer Party nachhause. Am Bahnhof dann in eine Personenkontrolle geraten. Gefunden wurde eine verschwindend Geringe Kokain. Konsum wurde verneint. Es wurden keine Tests oder ähnliches gemacht. Es wurden aber Personalien aufgenommen und das BtM konfisziert. Der Polizist (sehr kooperativ und nett) redete die ganze Zeit nur von Amphetaminen und einer geringen Menge, sodass die Anzeige eh fallen gelassen wird. Dies geschah auch nach §31a.
Am Tag darauf wurde die Polizeistation kontaktiert und nach den nächsten Schritten gefragt. Nach Nachfrage wegen Führerscheinentzugs wurde nur geantwortet das man sich hier keine Sorgen deswegen machen sollte. Eher Unwahrscheinlich.
Nun sind knapp 5 Monate her. Jeglicher Konsum wurde eingestellt. Post von der Führerscheinstelle ist noch nicht eingetroffen.
Nun zu den Fragen:
1) Kann hier noch etwas kommen? Wenn ja, was?
2) Gibt es eine Frist bis wann die FssT sich gemeldet haben mus?
Vielen Dank im Voraus !
Bukem (Dienstag, 26 März 2019 13:19)
@Merko :Fristen für etwaige Maßnahmen der FSST gibt es leider nicht, deshalb kann ich da vorläufig keine Entwarnung geben
Der nachgewiesene Konsum harten BtMs führt zum Verlust der FE.
Generell gesagt, ist gemäßigter Cannabis Konsum OK, solange man immer zeitlich ausreichend zum Fahrzeug führen trennt, also am 72 Stunden wartet.
Ob Kokain oder xtc oder Speed, ist alles "gleich schlimm".
Ich würde davon auch weiterhin die Finger bzw Nase lassen.
Wenn du nähere Infos brauchst, muss man sich die Ermittlungsergebnisse näher ansehen, dazu brauchst du einen Anwalt, der Akteneinsicht nimmt
Merko (Dienstag, 26 März 2019 19:56)
Hallo Burkem,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja nachgewiesener Konsum, klar. Aber es wurden ja weder Tests gemacht, noch der Konsum verneint. Muss es da nicht erst einen Beweis des Konsums geben für den Verlust der FE? Wenn ja, was wird dann getestet bzw. mit welchen Mitteln? Aus dem Verlauf hieraus entnehme ich das ein ÄG passiert. Ist das immer so? Kann auch die Verfolgung der FSST bei erst auffälligen ganz aus bleiben ?
Bukem (Mittwoch, 27 März 2019 11:52)
@Merko :deshalb solltest du dich auch auf Untersuchungen bzw Maßnahmen der FSST einstellen, weil die damit eben überprüfen wollen, ob neben dem Besitz auch ein Konsum vorliegt.
Bukem (Freitag, 12 April 2019 15:02)
Test
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 April 2019 18:40)
@Merko: Die FSST wird sich noch melden. Manchmal passiert das erst nach einem Jahr.
Erwin (Mittwoch, 17 April 2019 09:16)
Hallo , ich wurde verurteilt .handeltreiben mit Amphetamin nicht geringe Menge . Kein Konsum festgestellt. Droht Ärger mit der FSS
Bukem (Mittwoch, 17 April 2019 12:04)
@Erwin : ja, das steht zu befürchten, denn das BtM hast du zumindest zum Handel besessen. Vieles, was FSST so anordnen muss nicht rechtlich richtig oder erlaubt sein, wird aber trotzdessen gemacht
Ließe sich denn zb bei einer gutachterlichen Untersuchung irgendein BtM Konsum nachweisen. Alles ausser gelegentlicher Cannabiskonsum gefährdet deine FE nicht nur, sondern führt im Zweifel zu ihrem Verlust
Marc N. (Donnerstag, 18 April 2019 17:11)
Hallo,
ich wurde vor wenigen Tagen mit ca. 0,2g Cannabis erwischt. Da ich bereits eine MPU wegen BTM machen musste und diese erst vor ca. 3 Monaten bestanden habe, habe ich die Befürchtung das ich erneut eine MPU machen muss. Ich wohne in Baden-Württemberg und wurde auch dort erwischt, bei der Befragung zum Konsum habe ich gesagt das ich unregelmäßig konsumiere.
Wie wahrscheinlich ist es das ich erneut eine MPU machen muss?
Vielen Dank im Voraus
Marc N.
Bukem (Freitag, 19 April 2019 08:20)
@Marc :das sind dann aber schon mehrere unnötige Eigentore gleichzeitig, gell?
Erzähl mal bitte genauer, was ist passiert? Du bist gefahren oder nicht? Es gab eine Blutuntersuchung? Oder wie? Und ganz wichtig, was hast du bei der letzten Mpu vor ein paar Monaten gesagt, wie und ob du weiter konsumieren oder abstinent sein willst?
Marc N. (Freitag, 19 April 2019 11:43)
@Burkem: Ich war mit 3 Freunden im Auto unterwegs und wir wurden angehalten, ich bin nicht gefahren und es gab auch keine Blut oder Urin Kontrolle.
Mein Rucksack wurde durchsucht da es im Auto nach Cannabis roch. Daraufhin fand der Polizist die besagten 0,2g ( In meinen Augen eine Lappalie die er auch hätte unter den Tisch fallen lassen können). Da aber eine Auszubildende bei ihm war die ich kannte wollte er wahrscheinlich zeigen das er der Chef ist ( Was mir im Nachhinein gesagt wurde das er es nicht ist). Meine letzte MPU hätte ich wegen dem Besitz und Konsum von MDMA, Weshalb der Konsum von Cannabis nicht zur Sprache kam.
Bukem (Montag, 22 April 2019 19:54)
@Marc : der reine Besitz von Cannabis würde eigentlich, wenn überhaupt, die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens rechtfertigen.
Muss dir aber sagen, dass ich in der Konstellation überfragt bin. Melde dich doch direkt per Mail bei Herrn Schüller
Robert (Freitag, 26 April 2019 22:10)
Guten Abend Herr Schüller,
besten Dank dafür, dass Sie die Welt ein kleines bisschen besser machen!
Über eine fachkundige Einschätzung der folgenden Situation "eines Freundes" würde ich mich sehr freuen:
Ende Januar wurde er beim Kauf und Besitz von < 1g Marihuana von der Polizei erwischt und daraufhin angezeigt worden (Tatvorwurf: Par. 29 BtMG). Das Verfahren wurde vor Kurzem gemäß Par. 31a BtMG eingestellt. Laut den Informationen auf Ihrer Webseite, sollte er keine führescheinrechtlichen Konsequenzen befürchten (z.B. auch keine Aufforderung zu einem ärztlichen Gutachten), oder?
Nun ist der Betroffene aber schon mal vor ca. 10 Jahren als regelmäßiger Cannabis-Konsument im Straßenverkehr in Erscheinung getreten und musste eine MPU absolvieren. Seither konsumiert er allerdings nur gelegentlich Cannabis.
Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass sich die Führerscheinstelle deshalb doch noch meldet?
Herzlichen Dank und Grüße
Robert
Robert (Freitag, 26 April 2019 22:25)
Ergänzung: Dem Polizeibeamten hat er blöderweise auf die Frage "War das das erste Mal"? geantwortet "Nein" (da er dachte, dass die das mit der damaligen MPU ja sowieso sehen). Ein Drogentest wurde nicht gemacht.
Ron (Sonntag, 28 April 2019 12:30)
Guten Tag Herr Schüller,
ich wurde vor kurzem mit 1,3 g Marihuana und 1 g Speed vom Zoll in Niedersachsen erwischt. Ich war als Fußgänger unterwegs und hatte vorher noch keinen Eintrag wegen BTM.
Ich habe die Aussage verweigert.
Eben ist mir aufgefallen, dass auf dem Durchdruck statt Speed Kokain aufgelistet wurde. Dummerweise hab ich das unterschrieben.
Meine Fragen dazu:
Wird die Zusammensetzung der Substanz im Falle einer Anzeige analysiert, sprich wird das Speed untersucht? Mein Hintergedanke ist, dass die Mindestmenge von Kokain und Amphetamin unterschiedlich ist und sich das vermutlich auf die Strafe auswirken wird, ist das korrekt?
Muss ich mir Sorgen um meinen Führerschein machen?
Welche Strafe habe ich zu erwarten?
Vielen Dank vorab für Ihre Mühen und für den Service. Bin heilfroh das es euch gibt!
Bukem (Montag, 29 April 2019 12:30)
@Robert : Tschuldige, ich kann dir da leider keine Entwarnung geben.
Auch nur wegen des jetzigen BtM Verfahrens wird sich die FSST voraussichtlich mit einer Ladung zum äG bei dir melden. Das solltest du aber unter Hinweis auf die richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen unproblematisch bestehen. Wenn du dazu Fragen hast, meld dich.
Immerhin gab es jetzt keinen Verkehrsverstoß, deshalb sollte gelegentlicher Konsum bis zur Ladung OK sein, ab Ladung spätestens nicht mehr
Was hast Du denn in der früheren Mpu angegeben? Dass Du komplett abstinent sein willst oder zeitlich richtig trennen kannst zwischen Konsum und Fahrzeugführen?
@Ron : ja, du solltest dir Sorgen, denn deine Fahrerlaubnis ist konkret gefährdet und wenn du jetzt nicht aufpasst, ist sie weg. Du solltest, wenn dir deine FE lieb ist, über schnelle anwaltliche Hilfe nachdenken. Zufälligerweise ist Herr Schüller bundesweit tätig.
Wegen des BtM Besitzes hast du jetzt ein Strafverfahren laufen. Je nach dessen Ausgang wird die FSST auf dich zukommen. Das Strafverfahren endet vermutlich mit einer Geldstrafe, das Eingeständnis, das Zeug zum Eigenverbrauch besessen zu haben, würde strafmildernd wirken. Die Verfahren vor der Staatsanwaltschaft und später der FSST bedingen sich gegenseitig.
Allerdings verlierst du dann deine Fahrerlaubnis
Jeder nachgewiesene Konsum von hartem BtM führt zum Verlust deiner Fahreignung.
Es ist für die FSST völlig egal, ob das Speed oder Kokain war, wird dir ein Konsum in späteren Untersuchungen nachgewiesen oder machst du eine unüberlegte Äußerung, war es das
Herrn Schüller erreichst du bei Interesse unter den obigen Kontaktdaten. Wenn du beruflich auf die FE angewiesen bist, solltest du dir dringend helfen lassen
Peter Becker (Sonntag, 23 Juni 2019 09:45)
Sehr geehrter Herr Schüler,
Ich habe eine Frage, ich wurde im Jahr 2016 vor dem AG Marl wegen un erlaubten Besitz von 42g Marihuana zu einer Freiheitsstrafe von 6 Mo naten verurteilt. Außerdem im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe wegen Räuberische Erpressung zu 2 Jahre auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
Beide Strafen habe ich bereits abgesessen.
Nun möchte ich gerne einen Führerschein machen (ich hatte noch nie einen). Kann ich den Führerschein machen, oder kann mir die Führerschein Stelle dies versagen?
Vielen dank im vorraus.
Bukem (Montag, 24 Juni 2019 10:57)
@Herr Becker :Soll Ihr Name vorsichtshalber lieber hier gelöscht werden?
Die FSST kann die Erteilung der Fahrerlaubnis zumindest von der Einholung eines ärztlichen Gutachtens abhängig machen. Das würde voraus setzen, dass Sie in dem früheren Strafverfahren wg des BtM Besitzes auch einen eigenen Konsum eingeräumt haben, da der Besitz zum Eigenverbrauch strafmildernd wirkt, wird dies regelmäßig anwaltlich vorgetragen.
Das hinge also vom genauen Akteninhalt ab, aber das dürfte wohl die wahrscheinlichste Möglichkeit sein.
Das äG wäre recht leicht zu bestehen, ein etwaiger gemäßigter Konsum bis dahin ist sogar auch möglich.
Für Rückfragen bitte wieder melden
Mike (Montag, 01 Juli 2019 05:40)
Hallo,
Und danke im voraus für ihre Arbeit!
Ich wurde am 26.05 am rande einer privat party mit 0,9g kokain und 0,2g Cannabis erwischt und muss der Führerscheinstelle jetzt ein ärtztliches Gutachten vorlegen.
Ich habe vor dem 26.05 fast täglich Cannabis konsumiert (1joint, bzw am Wochenende 2-3 täglich). Am Wochenende kam noch regelmäßig amphetamin dazu. Seit dem vorfall wurde jeglicher konsum strikt eingestellt.
Es kam auch schon ein Schreiben vom tüv in dem ein ärztliches gutachten inkl eines drogenscreenings (urin) von mir zu bezahlen ist.
Frage 1: kann der TÜV spontan diesen Test auf eine haaranalyse abändern?
Frage 2: was sollte ich zum konsum angeben?
Harte Drogen klar verneinen, dazu eine plausible geschichte in der ich den besitz Leichtsinnig auf mich genommen habe um meinem Freund der auf bewährung ist vorm knast zu retten. Gelegentlichen (oder doch lieber regelmäßig) Cannabis komsum einräumen und die Trennung zum straßenverkehr deutlich machen. Alkoholkonsum einräumen am Wochenende, nicht aber in Verbindung mit Cannabis.
Frage 3: ich wurde vor 8 jahren (mit 16) schon eimmal zu einer jugendstrafe wegen Cannabis verurteilt. In der Akte der Führerscheinstelle steht allerdings das ich vorher polizeilich noch nicht in erscheinung getreten bin. Kann der Gutachter das trotzdem wissen und ich sollte daher den ersten Cannabiskonsum mit 16 angeben
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 Juli 2019 09:36)
@Mike:
Zu 1)
Ja, das kann er. Haare wachsen mit 1 cm pro Monat. Letztmalig dürfen sie vor dem Zugang des Schreibens mit der Aufforderung zum Gutachten geschnitten worden sein.
Wenn eine Haarprobe genommen wird, sind Sie raus mit Applaus. Kenne Leute, die die Haarlänge angepasst haben. Auch von gefärbten Haaren hört man vereinzelt. Wenn die Haare nach dem Zugang des Schreibens gescnnitten worden sind, dann sind Sie ebenfalls raus.
Zu 2)
Alles andere als die Angabe eines maximal gelegentlichen Konsums (max 2 mal die Woche) von Cannabis ohne Beikonsum von Alkohol führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Angabe, harte Drogen wie Kokain oder Speed schon mal probiert zu haben, führt regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder zumindest zur direkten MPU (wenn das länger her ist. Diese MPU können Sie dann wegen fehlender Abstinenznachweise nicht bestehen).
Wenn Sie regelmäßigen Konsum, dh täglichen oder beinahe täglichen Konsum einräumen, dann wird das Gutachten negativ enden.
Zu 3)
In der FSST steht es drin, wenn es noch nicht gelöscht worden ist :-)
Darauf kommt es auch nicht an. Generell darf halt nur nicht gesagt werden, dass es Phasen gab, in denen täglich konsumiert worden ist.
Mike (Montag, 01 Juli 2019 09:52)
Vielen dank für die schnelle Antwort!
Also sollte ich die Haare färben wird dies vermutlich auch zu einem negativen Gutachten führen oder? Sollte ich also überhaupt versuchen mich durch das Gutachten zu mogeln? Es besteht ja grundsätzlich die Chance das keine Haare genommen werden oder halten sie das für eher unwahrscheinlich. Dachte auch in den AGB des tüvs gelesen zu haben das eine Änderung des Ablaufs zuvor schriftlich angekündigt werden muss
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 02 Juli 2019 10:22)
@Mike:
Ich darf Ihnen dazu nicht raten. Nicht zuletzt aus standesrechtlichen Gründen.
Kenne viele Leute, die die Haare passend schneiden. Die dürfen offiziell letztmalig vor Zugang des Schreibens mit der Aufforderung zur Begutachtung geschnitten worden sein. Wenn man weiß, dass Haare mit 1 cm pro Monat wachsen, kann man das auch als mathematisch minderbegabte Person (so wie manch Jurist :-)) ausrechnen.
Wenn ich die Zeilen von Ihnen so lese, wird das Gutachten für Sie zwar kein Himmelfahrtskommando...aber mehr als 50 / 50 Chancen schätze ich nicht. Dabei müssten es 90 / 10 für Sie sein...und objektiv dürfte das auch so sein. Wenn ich mal sagen darf, was ich denke: "Kein Check der Mann....". Ist nicht böse gemeint.
Torsten (Sonntag, 14 Juli 2019 14:06)
Hallo Herr Schüller,
2012 wurde mir die FE aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit Unfall abgenommen.
2014 die FE nach positiver MPU wiederbekommen.
Vorgestern wurde ich als Beifahrer mit 1,5g Gras erwischt (war mit Freunden auf den Weg in den Urlaub)
Ich rauche die letzten Jahre maximal 1x in zwei Monate einen Joint.
Da ich schonmal vor Jahren auffällig war, muss ich mit einer MPU rechnen?
Danke vorab.
Bukem (Sonntag, 14 Juli 2019 19:41)
@Torsten : Wenn du selbst nicht gefahren bist, nein.
Aber was genau hast du damals bei der Mpu angegeben, dass nun abstinent sein willst oder eben zwischen Konsum und Fahrzeugführen richtig trennen kannst.
Da kann es theoretisch schon Probleme geben, je nach Region, wo du lebst.
Hier kann Herr Schüller definitiv mehr dazu sagen als ich.
Mail bei Interesse steht oben.
Schönen Urlaub
Torsten (Montag, 15 Juli 2019 05:26)
Hallo Bukem,
danke für die schnelle Antwort!
Die erste MPU habe ich damals mit Kontrollierten Trinken gemacht, also keine Abstinenz Nachweise vorlegen müssen.
Ich habe angegeben zwischen Fahren und Trinken zu trennen. Dies klappt auch.
Auch würde ich nie unter Drogeneinfluss fahren und treffe immer meine Vorkehrungen z.B. bis 72h danach kein Autofahren...
Danke
Bukem (Montag, 15 Juli 2019 13:53)
@Torsten : das klingt schon mal gut. Ich sehe zwischen früherer Alkohol Mpu und dem jetzt auch keinen Zusammenhang.
Aber Herr Schüller wird sich hier bestimmt zu äußern, wenn er das liest. Schau doch die Tage nochmal rein
Bernd (Mittwoch, 17 Juli 2019 00:51)
Guten Tag, ich habe den ganzen Blog gelesen und bitte nur kurz darum, meine Erkenntnisse zu bestätigen oder zu korrigieren. Meine Situation: in 04.2012 bei einer THC-Rauschfahrt erwischt worden, FE abgegeben und in 05.2013 unter Nachweis 1jähriger Abstinenz und positiver MPU FE wiedererlangt (in MPU angegeben, nicht mehr konsumieren zu wollen); jetzt in 01.2019 mit 1g Gras als Fußgänger auf dem Weg zur S-Bahn erwischt in Berlin, BtM-Verfahren wg. Geringfügigkeit in 04.2019 eingestellt.
1. Mit einer erneuten MPU muss ich nicht rechnen.
2. Mit einem äG muss ich auch noch auf lange Sicht rechnen.
3. Ich könnte mittels 6-cm-Haaranalyse absolute Abstinenz für die letzten 6 Monate nachweisen, ist aber unnötig (würde immerhin rund 200,00 EUR kosten).
4. Perspektivisch möchte ich wieder maximal 1 x im Monat einen rauchen und danach mind. 72 Stunden nicht Auto fahren, was für ein positives äG kein Problem wäre.
5. Die potenzielle Frist für die Abgabe eines äG betrüge mehrere Wochen, so dass in einem damit zusammenhängenden Urintest nur minimale Abbauprodukte bei o.g. Konsummuster und sofortiger Abstinenz ab Fristsetzung feststellbar wären.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd.
Bukem (Mittwoch, 17 Juli 2019 12:05)
Da kann ich manches nicht so pauschal beantworten.
Da Sie bei der früheren Mpu auf Abstinenz abgestellt haben, ist zumindest theoretisch Ärger bzgl einer neuen Mpu denkbar. Haben Sie denn dort irgendwelche Angaben zu einem evt Konsumverhalten getroffen?
Ihre weiteren Punkte ab Nr 2 lassen sich alle bejahen. Aber alles hängt von Nr 1 ab.
Wenn Sie da eine rechtlich verbindliche Auskunft wünschen, nehmen Sie bitte separat Kontakt mit Herrn Schüller über die obige Mail auf
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 17 Juli 2019 22:34)
@Bernd:
Wenn damals die MPU mit Abstinenzbehauptung bestanden worden ist, wird die Führerscheinstelle mit einiger Sicherheit eine MPU und nicht nur ein ärztliches Gutachten anordnen. Das würde in der Regel dann gelten, wenn der Konsum nachgewiesen worden wäre. So rechne ich mit der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Konsummusteranalyse. Darauf wird es vermutlich hinauslaufen. Auch wenn es nach der Rspr eigentlich des aus objektiven Umständen herleitbaren Verdachts auf einen Dauerkonsum hierfür bräuchte. Aber mit solchen Feinheiten wollen sich die Führerscheinstellen nicht beschäftigen und ordnen idR munter Gutachten an. Wenn bei dem Gutachten THC COOH gemessen würde, würde die FSST danach eine MPU anordnen, weil Sie der Erwartung, nicht wieder zu konsumieren, nicht entsprechen konnten.
Aber ich verstehe nicht, warum Sie THC COOH in der Urinprobe vermuten aber 6 Monate Abstinenz mittels Haaranalyse nachweisen können? Das klingt etwas widersprüchlich...
Maria (Freitag, 19 Juli 2019 00:09)
Hallo
bei der Heimfahrt eines Festivals wurde bei mir durch den Zoll eine geringe Menge Cannabis gefunden. Dies wurde dann Vorort gleich an die Polizei übergeben (es war eine großes Station zur Durchsuchung der Besucher von Polizei und Zoll). Ich habe keine Aussage gemacht. Der Polizist hat mir dann später meine Ausweis wieder gegeben und meinte ich müsse mir keine Sorgen machen, dass Verfahren wird sicher eingestellt. Dann durften wir weiterfahren. Ich habe keinerlei Bescheinigung ausgehändigt bekommen über die genaue Menge und die Beschlagnahmung des Cannabis. Ist dies normal oder liegt hier ein Verfahrensfehler vor? Ist dies nun ein Nachteil für mich?
Auf die Nachfrage wie es nun weitergeht hat der Polizist gesagt das ich Post bekommen würde. Ich wurde nicht über mein Konsumverhalten gefragt usw. Kann die Führerscheinbehörde ein ÄG von mir verlangen? Ich bin auch nicht gefahren und es ist mein erster Verstoß mit BTM.
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Bukem (Freitag, 19 Juli 2019 10:20)
@Maria :aber ihre Daten wurden schon noch aufgenommen?
Wegen des Besitzes läuft ein Strafverfahren, was wohl tatsächlich gg eine kleine Geldstrafe oder Zahlung als Auflage eingestellt werden wird.
Ein äG wird aber kommen. Weil es aber keinen Thc Verstoss beim Fahrzeug führen gab, ist ein gemäßigter Konsum bis zum Zugang der Ladung möglich.
Es reicht dann aus, zu sagen, daß man zwischen Konsum und Fahrzeugführen ausreichend zeitlich trennt. Das haben wir hier schon in jedem 2 Eintrag erklärt, schau doch rein und wenn du Fragen hast, melde dich einfach
Maria (Freitag, 19 Juli 2019 19:07)
Mein Ausweis wurde von der Polizei mitgenommen, daher nehme ich an das meine Daten aufgenommen wurden sind. Ich habe aber keinerlei Bescheinigung oder Durchschrift von der Polizei oder Zoll bekommen wo steht was gefunden und wieviel gefunden wurden ist. Ist das so normal? Ich wurde auch nicht gefragt ob ich was unterschreiben möchte o.ä.
Gibt es irgendwelche Richtwerte ab wann ein äG von der Führerscheinstelle gefordert wird? Einem Kumpel, welcher in der selben Stadt wohnt ging es wie mir und es wurde nie ein äG verlangt.
Wird bei diesem äG immer ein Drogenstet gemacht oder kommt erst einen Befragung?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Bukem (Samstag, 20 Juli 2019 08:14)
@Maria :da gibt es keine Mindestmengen. Ab denen ein äG gefordert wird. Genau genommen, wäre in Ihrem Fall das ganze eh rechtswidrig, aber Sie können sich trotzdem nicht dagegen wehren.
Aus Sicht der FSST soll eben überprüft werden, ob Sie eine zuverlässige Verkehrsteilnehmerin sind. Das geht auch trotz gelegentlichen Thc Konsums. Anderes BtM wäre allerdings gefährlich
Wann war denn das mit Ihrem Freund? Für Maßnahmen der FSST gibt es nämlich keine Fristen, deshalb geh ich eher davon aus, dass da auch bei ihm noch was kommt. Zumindest kommt in mindestens 80 bis 90 %solcher Fälle ein äG. Manchmal allerdings auch nicht.
Das äG setzt sich zusammen aus einer körperlichen Untersuchung, also Urin oder Haarprobe, und einem Gespräch.
1 evt 2 mal die Woche Cannabis Konsum ist ok, solange dieser klar und sicher zum Fahrzeug führen getrennt werden kann. Also Freitag rauchen, Montag oder besser erst Dienstag fahren ist gut.
Nie Alkohol in Verbindung mit Thc und erst recht nie anderes BtM irgendwann jemals auch ohne Verkehrsbezug konsumiert haben. Das wären beides Totsünden, die direkt zum Verlust der Fahreignung führen würden
Torsten (Samstag, 20 Juli 2019 18:04)
Hallo,
da hätte ich nochmal eine Frage.
Wenn man wegen THC auffällt und ein äG gefordert wird.
Checkt man beim Haar- oder Urinscreening dann nur den THC Werr, oder wird auch nach Alkohol bzw. anderen BTM gesucht? Und wäre dies rechtens!
Danke
Bukem (Sonntag, 21 Juli 2019 18:44)
@Torsten auf alles, was Spaß macht und verboten ist mit Ausnahme von LSD.
Willst du mehr erzählen?
Torsten (Sonntag, 21 Juli 2019 18:58)
Hallo nochmal,
das man bei einem THC Screening mit auf alle mögliche Drogenarten gecheckt wird, ist für mich einleuchtend.
Aber bei einem THC Screening mit auf Alkohol getestet zu werden macht für mich keinen Sinn.
Leute die gern man ein Feierabend trinken, könnte man ja so eine Suchtverlagerung unterstellen. Bzw. es so auslegen, als würden Sie Mischkonsum betreiben und dies nicht trennen können...
Viele Grüße
Mark (Mittwoch, 24 Juli 2019 02:10)
Hallo, habe da mal eine Frage hatte eine Verfahrens Einstellung nach §31a. Beschuldigt harte Drogen bestellt zu haben. Aber es wurden weder Drogen gefunden noch was nachgewiesen. Wäre da eine Einstellung nicht nach §170 denkbar gewesen. Die Sache ist jetzt auch über 6 Monate her. Ist denn mit einer MPU zu rechnen? In der Akte stand außer der Menge und Adresse nichts weiter drin. LG
Bukem (Mittwoch, 24 Juli 2019 15:36)
@Torsten :deshalb ringen wir den Leuten hier auch bei, genau so etwas nie einzuräumen
@mark :der §31 ist eben im BtmG die spezielle Regelung.
Da dürfte ein äG kommen, dafür gibt es aber keine Fristen. Handel also angemessen.
Jeder nachgewiesene oder eingeräumte Konsum anderer BtM als Cannabis führt zum Verlust deiner Fahrerlaubnis
Mark (Mittwoch, 24 Juli 2019 16:20)
Danke für die schnell Antwort Herr Bukem
Die Bestellung liegt auch schon 2 Jahre zurück deswegen hat es mich gewundert das es überhaupt zur Anzeige gekommen ist ohne Beweise.
Habe keine Aussage gemacht zum Konsum. Habe seit dem damit nichts mehr zutun. Sollte ein äG kommen werde ich es auch hoffentlich bestehen.
Maria (Mittwoch, 24 Juli 2019 17:39)
der Vorfall meines Kumpels liegt 4 Jahre zurück. Bei ihm wurden auch noch auf dem Spiegel Rückstände von harten BTM gefunden. Das Verfahren wurde auch da eingestellt und von der FSST kam nie was. Wo kann man den erfragen ob die die FSST eine Mitteilung bekommen hat, bei der Polizei? Weckt man da eher schlafende Hunde wenn nachfragt?
Angenommen es kommt zu einem äG, wie hoch darf da der THC und THC COOH Wert sein? Was ist die Cut-Off Grenze und kann man diese zuhause mit einem Test testen?
Vielen Lieben Dank für die Antworten!
Andre (Donnerstag, 25 Juli 2019 01:19)
Hallo, ich wurde vor ca. 3 Monaten beschuldigt 7 Gramm Cannabis im Darknet bestellt zu haben, Nun wurde vor ca. einem Monat das verfahren eingestellt. Vorher bin ich noch nie erwischt worden.
Muss ich mit einem äG rechnen ? Und wobei liegt da ungefähr die Frist dass etwas kommen kann. Habe nun seit 2 Monaten nicht mehr konsumiert da ich vorher täglich gekifft habe. Somit wäre das äG zu bestehen, jedoch erwäge ich wieder den konsum am Wochenende.
Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen. Mit freundlichen Grüßen Andre
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 Juli 2019 09:25)
@Maria:
Der THC Wert muss beim äG null betragen, THC COOH Wert darf nicht höher als 75 ng/ml sein. Cut Off Grenze:
https://de.wikipedia.org/wiki/Cutoff
Und nein: Sie fragen nirgends nach wegen der Führerscheinstelle! Steht "naiv" auf Ihrer Stirn oder haben Sie gerade wieder einen gelötet?
Man kann die Strafakte beantragen und daraus ergibt sich, ob zum jetzigen Zeitpunkt die FSST involviert ist oder nicht. Sie ist es meistens.
Und es wäre für Sie ratsam, wenn Sie jetzt mal vom Paniklevel runterkommen und nicht versuchen, alle Eventualitäten in der Zukunft zu erfassen versuchen.
Konsum von Cannabis runter auf maximal 1 x die Woche. Kein anderen Drogen, kein Mischkonsum mit Alk. Wenn die FSST sich meldet, melden Sie sich hier und ich regele das. Don´t panic!
@Andre:
Gutachten ist wahrscheinlich. THC COOH Wert muss jedoch nicht auf null sein, er muss nur unter 75 ng/ml sein. Wenn die Aufforderung kommt, hier melden und dann sehen wir weiter. Wenn das Schreiben eingeht, müssen Sie den Konsum aber vorerst einstellen. Alles weitere sehen wir dann.
Sandra (Dienstag, 06 August 2019)
Hallo,
habe mich mit meinem exbesten Freund gestritten!
Es ist, derart, eskaliert, dass ich eine Anzeige wegen Bedrohung gemacht habe.
Am übernächsten Tag habe ich den Strafantrag zurück genommen weil ich Angst vor dieser Person habe.
(Diese Person ist schon in psychiatrischer Behandlung gewesen, hat ein paar Einträge wegen btmg und Beleidigung und ist auffällig bei der Polizei)
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass auf Privatrecht verwiesen oder das Verfahren eingestellt wird?
Die Person hat mir mit Anzeige wegen btmg Handel und Konsum gedroht & ich bin mir relativ sicher, dass er es macht!
Ich habe keine Vorstrafen oder ähnliches , habe ich dennoch mit einer Hausdurchsuchung, aufgrund seiner detaillierten, Aussagen zu rechnen?
Oder evtl Screenings um das Gegenteil zu beweisen?
Bukem (Mittwoch, 07 August 2019 08:29)
@Katja :sowas braucht doch kein Mensch.
Ich und sogar Herr Schüller kann ohne genauere Aktenkenntnis nur sehr grob vermuten.
Die Bedrohung ist kein sog Antragsdelikt, deshalb wird das von der Staatsanwaltschaft auch weiter geprüft. Lässt sich Dann kein hinreichender Tatverdacht belegen, wird das Verfahren eingestellt.
Wäre denn überhaupt etwas an den Vorwürfen gegen dich dran?
Ganz generell ist es übrigens auch unter Strafe verboten, jemand falsch zu verdächtigen.
Erzähl mal genauer
Sandra oder Katja - egal :-) (Mittwoch, 07 August 2019 09:54)
Hallo Bukem,
vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!
also die Anzeige, die ich gemacht habe
,war wegen Drohung und Beleidigung (Beleidigung habe ich dann am nächsten Tag zurückgenommen) Bedrohung ging nicht mehr zurück weil ja eben die sta weiter entscheiden wird....
vor ca 2 Monaten wurde er von der Polizei zuhause abgeholt weil er, jemand anderen, bedroht hat und derjenige die Polizei rief...
vor zwei Wochen gab s im Club eine Schlägerei wo er beteiligt war (glaube das wurde auch polizeilich aufgenommen)
wahrscheinlich wird dann meine Anzeige nicht eingestellt oder?
Ich konsumiere ja.... alles andere ist völliger Humbug (habe ihm & und nem anderen, MANCHMAL, was geschenkt) - aber die Frage ist eben inwieweit die Polizei/Sta, IHM, glauben wird (er arbeitslos seit 3 Jahren& öfter in der Psychiatrie)
Ich hab ein geregeltes Arbeitsleben, keine Einträge und keine Auffälligkeiten ...
Ich habe Angst, dass aufgrund seiner Aussage eine Durchsuchung stattfinden wird oder ich beweisen muss (zwecks Führerschein) dass ich clean bin!
Bukem (Mittwoch, 07 August 2019 22:34)
@Sandra :Tschuldige für den Verwechsler.
Also kleiner Wink mit dem Zaunpfahl. Manchmal sieht man Pferde vor der Apotheke kotzen, es empfiehlt sich immer, nichts verbotenes zu Hause liegen zu haben und auf eine gewisse chat Hygiene zu achten. Man weiß ja nie, manchmal ja, steht morgens die Polizei vor der Tür.
Etwaige Maßnahmen der Führerscheinstelle kämen immer erst, nachdem ein Strafverfahren abgeschlossen wurde.
Sandra (Mittwoch, 07 August 2019 22:46)
kein Problem .....
Ja da haben sie Recht ... man macht sich manchmal, selber, ganz verrückt.
Danke für den Wink- da ist eh nichts verbotenes was die Aussage stützen könnte...aber ich stelle mir so eine Hausdurchsuchung einfach, ziemlich, gruselig vor!
Zudem mein Vermieter das auch mitbekommen könnte.
Daher die Frage wie hoch, die Wahrscheinlichkeit ist, dass ihm glauben geschenkt wird und die wirklich eine Durchsuchung machen....
Bukem (Donnerstag, 08 August 2019 10:33)
@Sandra :das kann man so nicht sagen. Wenn es wirklich konkrete Verdachtsmomente gibt, die durch irgendwas belegt werden, dann ist das möglich.
Aber einfach so ins Blaue kann ich mir das nicht vorstellen
Sandra (Donnerstag, 08 August 2019 23:37)
Es gibt keine Beweise oder auch nur irgendetwas was seine Aussagen belegen bzw stützen könnte... weil s auch nicht so ist.
Naja, mal abwarten was passiert...
Danke für Ihre Einschätzung und freundliche Grüße
Bukem (Freitag, 09 August 2019 11:50)
@Sandra sag Bescheid, falls du doch Hilfe brauchen solltest
rhino (Freitag, 09 August 2019 18:49)
Guten abend Herr Schüller,
bei mir wurde eine growbox gefunden. ich selbst habe noch nie Konsumiert und kann das auch durch einen test belegen. eigenkosum einräumen steht also auch ausser Frage. können trotzdem Probleme durch die Führerscheinstelle auftreten? bzw ist es schlau im vorfeld einen negativen Urintest beim Arzt durchführen zu lassen?
Liebe grüße
rhino (Freitag, 09 August 2019 19:19)
zusatz: eine Aussage habe ich noch nicht getätigt. das ganze ist jetzt knapp 3 Monate her.
ich werde häufig nachts angehalten und zum schnelltest per Urin gebeten die ich auch immer mache. hält die Polizei derartige Kontrollen fest auf die man zurückgreifen kann?
Bukem (Samstag, 10 August 2019 10:46)
@Rhino :solange du eben aktiven Thc Verstoss begehst, also mit 1,0 oder mehr ng/ml ein Fahrzeug führst, musst du dir wg der Führerscheinstelle eigentlich eher wenig Gedanken machen. Sollte bei mal Cannabis gefunden werden, kann zwar eine Ladung zum äG kommen, der FSST wäre es dann aber recht egal, ob du konsumierst. Bedeutet Konsum ist für die solange ok, solange es keinen oben genannten Verkehrsverstoß gibt. Wenn man da sagt, zb einmal wöchentlich zu konsumieren, aber zeitlich richtig zu trennen, um eben den aktiven Thc kontrolliert sinken zu lassen, ist das rechtlich unbedenklich.
Erzähl mal lieber von der Box? Läuft da jetzt ein Strafverfahren?
rhino (Samstag, 10 August 2019 20:40)
Danke für die schnelle Antwort, ja Verfahren läuft. ich habe wirklich noch nie konsumiert, kam nur durch Serien auf Netflix usw darauf das zu machen. gefunden wurden nur reste und 24 kleine Pflanzen im Wachstum. ich bin nicht vorbestraft und mit mit cannabis oder ähnlichen aufgefallen. meine größte Sorge ist mein Führerschein. Wie oben schon beschrieben werde ich sagen das ich NICHT konsumiere und auch keinen eigenbedarf dadurch hatte. also bleibt führerscheintechnisch nur der Besitz der wohl keine KonSequenzen für die FE haben sollte. durch einen Brand über mir fiel der Feuerwehr auf der leiter mein Fenster ins Auge und ich War halt auch nicht anwesend..
rhino (Samstag, 10 August 2019 21:24)
zusatz: ist es ratsam jetzt schon einen urintest fürs Gericht oder die akte machen zu lassen? Das ich beweisen kann das ich wirklich nicht konsumiere und es auch nicht habe. Wie gesagt ist die Sache jetzt 3 Monate her und ich könnte noch die Zeit ab Tag wo es aufgeflogen ist nachweisen.
Anna (Sonntag, 11 August 2019 09:04)
Lieber Herr Schüller ich hätte eine Frage
Mein Freund wurde vor 2 und halb Jahren (Anfang 2017) an einer Raststätte mit 1,12 Gramm Speed erwischt, damals hatte er auch gelegentlich konsumiert. Ich war im Auto dabei aber hab davon nicht mitbekommen, da er die Polizei gebeten hat mir nichts zu sagen. Das ganze war in Würzburg.
Gestern, 2 und halb Jahre danach erhält er einen Brief mit einer Anordnung zur ärztlichen Untersuchung.. was und ziemlich spanisch vorkommt, da es ja doch schon so lange her ist.wegen dem besitz der 1,12 Grammatik musste er damals schon 800 Euro bezahlen, die er auch fristgerecht bezahlt hat. Wie kann es sein dass die erst nach 2 und halb Jahren da drauf kommen etwas anzufordern ? Gehen die wirklich davon aus dass er als Drogenkonsument 2 und halb Jahre im Straßenverkehr unterwegs war ?
Seit ca 1 Jahr nimmt er nichts mehr und raucht auch natürlich nichts, das kontrolliere ich , also haben wir vor dem Ergebnis keine Angst. Was uns eher Angst macht sind die kosten dieses Gutachtens..
Bukem (Sonntag, 11 August 2019 15:41)
@Rhino :zunächst läuft da jetzt ein Strafverfahren wegen des Anbaus. Und der Anbau von 24 Pflanzen ist aus Behördensicht nicht ohne. Die Einlassung von dir, dass das zum Eigenverbrauch sei, würde übrigens hier im Strafverfahren strafmildernd wirken, ich sag es nur.
Behörden folgern übrigens auch gern, wie der konsumiert nicht, wozu dann 24 Pflanzen, der handelt also.
Ich sag es nur. Anwaltliche Hilfe und dadurch genommene Akteneinsicht können hier schon helfen und zb das zu erwartende Strafmaß (zb 50 60 Tagessätze x dein durchschnittliches tägliches Einkommen) deutlich reduzieren.
So oder so kommt aber die FSST ganz bestimmt mit einem ärztlichen Gutachten. Darauf jetzt vorbereiten und Abstinenznachweise sammeln, brauchst du nicht. Gab ja keinen Thc Verstoss, s. o.
Aber damit dir das nicht alles um die Ohren fliegt, würde ich dir auch beim reinen äG zu anwaltlicher Hilfe raten, damit du vorher weißt, was die bereits wissen.
Wenn dazu noch ein Strafverfahren läuft, gilt das um so mehr. Herr Schüller hilft hier gerne und im Vertrauen, auch ziemlich gut
@Anna, was du mit der Zahlung der 800€ schilderst, dürfte die Geldstrafe in dem Strafverfahren wegen des Besitzes usw gewesen sein.
Das jetzt hier ist das Gericht, sondern die Führerscheinstelle, die überprüfen will, ob dein Freund ein zuverlässiger Verkehrsteilnehmer ist. Jemand, der nämlich irgendwelche anderen Drogen ausser Cannabis in einem gewissen Rahmen konsumiert, verliert seine Fahrerlaubnis. Die dürfen das, ja, das ist sogar deren gesetzlicher Auftrag. Und hier bestehen auch keine Fristen. Und ihr tragt die Kosten
Sollte jetzt der Konsum harter Drogen nachgewiesen oder von deinem Freund zugegeben werden, verliert er seine Fahrerlaubnis.
Wenn die für ihn wichtig ist, solltet ihr euch ganz dringend anwaltlich helfen lassen. Ohne die Details der früheren Strafakte zu kennen, ist das absoluter Blindflug, wenn dein Freund da so rein geht. Gibt zig Fallstricke, in die der Gutachter jemanden reinlaufen lassen kann.
Herr Schüller hilft euch. Mail steht oben
rhino (Sonntag, 11 August 2019 17:22)
die FSST wird mir aber bestimmt nicht ohne thc Verstoß und ohne Konsum die FE entziehen oder? Das ärztliche gutachten ist also nur ein Gespräch über den Vorfall und ein screening ?
Ob ich mir derzeit einen Anwalt leisten kann bezweifel ich, befinde mich ab 1.9 in einer Umschulung, das macht es etwas schwierig..
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 August 2019 19:14)
@White Rhino:
Die FSST wird die Fahrerlaubnis nicht direkt entziehen. Aber sie wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein ärztliches Gutachten anfordern. Eigenkonsum einräumen kann Sinn machen im Strafverfahren. Aber vielleicht ist das auch gar nicht nötig, da muss man erstmal die Ergebnisse des Labors abwarten. Kommt darauf an, wieviel THC das Material enthielt.
Das Straf- und das Führerscheinsverfahren bedingen sich gegenseitig und es wäre naiv, hier ohne Akteneinsicht im Blindflug zu versuchen, über die Runden zu kommen.
@Anna:
Beim Besitz von harten BtM muss die Behörde mindestens ein ärztliches Gutachten anfordern. Und ja: Sie kann das auch noch nach 2,5 Jahren. Obwohl das schon ein wenig ungewöhnlich ist. Die Akte verstaubte wohl irgendwo.
Konsum von BtM einstellen. Akteneinsicht ist sinnvoll, anwaltliche Hilfe vermutlich auch. Der Konsum harter BtM darf nicht eingeräumt werden, der gelegentliche Konsum von Cannabis bis zum Zugang des Schreibens schon. Auch darf kein Mischkonsum Cannabis mit Alkohol eingeräumt werden...
Und ja: Angst braucht man davon nicht zu haben. Aber blindlings mit dem Motto "wird schon gut gehen" sollte man da auch nicht reingehen. Bukem schrieb es ja schon richtig: Ohne Akteneinsicht ist das immer riskant...
Christian_W (Mittwoch, 28 August 2019 17:52)
Sehr geehrter Herr Schüller,
bei mir liegt folgender Sachverhalt vor. Nach einem aus wirtschaftlichen Gründen anerkannten Strafurteil in Form einer Geldstrafe, nach dem Verdacht auf Erwerb von Kokain in 6 Fällen und dem Fund einer geringen Menge (ca. 1,5g ) Cannabis im Rahmen einer Hausdurchsuchung im Sep. 2018, wurde mir im Juni diesen Jahres durch die Führerscheinstelle die Notwendigkeit der Darbringung eines Ärztlichen Gutachtens inkl. 2 negativer Urinproben auferlegt.
Dieses fand heute seinen Abschluss insofern, dass mir nach der Ersten negativen Probe , heute das Ärztliche Gutachten inkl. dem angeblich positiven Zweiten Urintest übersandt wurde. ERGO Gutachten nicht erbracht!
Die Frist zur Abgabe des Gutachtens und 2 negativer Nachweise, endet zum 03.09.
Wie soll ich mich verhalten?? Die erneute Prüfung der Urinprobe vom 20.08. veranlassen..eine Gegenprobe.
Das Gutachten ging bisher ausschließlich in Original und Kopie an mich.
Soll ich die FST informieren, wenn ja worüber?? Gutachten einbehalten??
Läuft es nicht aller Voraussicht nun mit großer Sicherheit auf das volle MPU Programm hinaus.
Ich wäre um eine Beratung und möglichen Rechtsbeistand sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
C.W
Bukem (Donnerstag, 29 August 2019 09:57)
@Christian : Wenn Sie nichts weiter unternehmen, wird die Fahrerlaubnis wohl wegen fehlender Mitwirkung im Gutachten entzogen.
Das bedarf dringend und sofortiger anwaltlicher Hilfe. Das geht aber hier im Forum nicht.
Ich muss Sie deshalb drauf verweisen, möglichst sofort unter der oben genannten Kontaktmail bei Herrn Schüller vorstellig zu werden.
Er würde sofort Akteneinsicht beantragen und den Sachverhalt mit Ihnen besprechen und eine Strategie aufzeigen.
Unter uns Pastorentöchtern gefragt, ist es denn möglich, dass das positive screening richtig ist, also haben Sie konsumiert?
So oder so im ureigensten Interesse sofort bei Herrn Schüller melden
Fabian (Samstag, 07 September 2019 20:43)
Guten Tag Herr Schüller, vor einem Jahr wurde bei mir eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Ein telefonat bei der Polizei, bei der ich als Dealer dargestellt wurde genügte um diese Hausdurchsuchung zu rechtfertigen. Ich bin Cannabispatient seit über 2 Jahren und habe zum damaligen zeitpunkt 50 g pro Monat vom Arzt verordnet bekommen. Gefunden wurden 20 g cannabis, welches aber nicht aus der Apotheke stammte, sowie ca. 0,3 g Amphetamin. In wirklichkeit waren es ca. 0,2 g oder weniger. Untersucht wurde der Fund auch nicht. Es steht also noch immer im Raum um welche Substanz es sich überhaupt handelt? Führerscheinstelle hat sich 3 monate später bei mir gemeldet wo mir nahegelegt wurde den schein abzugeben. Meine damalige Anwältin hat mir dazu geraten den Schein ohne kampf abzugeben.
Ich habe bis heute keinen Versuch unternommen den schein wieder zu bekommen, da ich mit diesen bayerischen behörden nicht kooperieren oder ihnen mein geld geben möchte. Der Mitarbeiter der Firma Landratsamt hat in seinem Bescheid sogar gelogen und behauptet ich würde meine Rezepte für Cannabis nicht einlösen. Obwohl ich Ihm alle Rezepte vorgelegt habe.
Drogentests habe ich verweigert, jedoch habe ich eingeräumt dass dass amphetamin von mir stammt, obwohl ich es nur für jemanden verwahrt hatte.
Für die Geschichte mit dem Cannabis habe ich einen Strafbefehl über 3600 Euro erhalten welchen ich Zähneknirschend auf Raten momentan abbezahle. Cannabispatient bekommt im monat 50 g cannabis und wird für 20 g cannabis zu knapp 4000 euro Strafzahlung verdonnert. Mir ist klar der Staat ist Pleite und möchte nur unser Bestes und zwar unser Geld, jedoch ärgert es mich heute noch, dass ich keinen Fachkundigen Anwalt hinzugezogen habe.
Ohne meine Anwältin wäre ich weniger Geld losgeworden und den Schein hätte ich auch nicht abgegeben.
Können Sie diesen Fall irgendwie einschätzen und evtl. eingrenzen was auf mich zukommt wenn ich den führerschein neu erteilt haben möchte?
PS: ich bin nicht mehr in bayern sondern in hessen wohnhaft. denke hier werden die behörden etwas normaler in hinsicht auf cannabis reagieren. In bayern wird man mit cannabis als giftmörder dargestellt.
Bukem (Sonntag, 08 September 2019 20:17)
@Fabian : zur groben Einschätzung fehlen dennoch die wirklich relevanten Angaben. Wurde denn auch der Konsum von anderem BtM als Cannabis eingeräumt?
Das dürfte für die etwaige Neuerteilung der Fahrerlaubnis den Unterschied zwischen der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens oder einer Mpu ausmachen.
Weswegen sind Sie denn Cannabis Patient? Und gibt es eine wirkliche ärztliche Verordnung und Kostenübernahme der Krankenkasse?
Anton (Sonntag, 22 September 2019 22:39)
Hallo Herr schüller, ich bin 20 Jahre alt und aus NRW. Ich wurde vor 2 Tagen mit einer Marihuana Mühle mit allerhöchstens anhaftungen von marihuana erwischt. Was habe ich zu erwarten? Kann eine Anzeige zustande kommen? Kann ich meinen Führerschein weiter machen? Es wurde krin test gemacht und selbst der Polizist meinte das da grundsätzlich nichts passieren sollte. Dennoch habe ich sehr Angst. Ich danke im voraus für die Antwort
Bukem (Montag, 23 September 2019 10:29)
@Anton: Sie müssen da unterscheiden zwischen einem etwaigen Strafverfahren wegen des Besitzes des Marihuana und etwaigen späteren Folgen bei der Führerscheinstelle.
Haben Sie denn irgendwelche Angaben ggü der Polizei zu etwaigem Konsum gemacht? Ist denn da überhaupt Marihuana gefunden worden? Der Begriff Anhaftungen ist mir so relativ, um da was sagen zu können.
Der Besitz einer sauberen Mühle ist strafrechtlich zunächst irrelvant. Weil Sie 20 sind, wäre unter bestimmten Voraussetzungen noch Jugendstrafrecht anwendbar, sofern es überhaupt ein Verfahren geben sollte.
Haben Sie irgendwas ausgehändigt bekommen?
Grundsätzlich scheint das alles ersteinmal nicht zu bedenklich, es könnte jedoch später sein, dass Sie vor dem Ablegen der Fahrprüfungen erst ein ärztliches Gutachten absolvieren müssen.
Anton (Montag, 23 September 2019 18:34)
Nein, im grinder waren eben nur staubkrümel und Angaben zum Konsum musste ich auch nicht machen
Anton (Montag, 23 September 2019 18:37)
Nach welcher Zeit kann ich einen Brief erwarten?
Anton (Montag, 23 September 2019 18:46)
Was für ein Ergebnis muss ich beim Gutachten kriegen? 6 Monate Abstinenz wurde mir gesagt
Bukem (Dienstag, 24 September 2019 09:52)
@Anton: Nun mal ganz ruhig: Ob wegen eventueller Krümel überhaupt ein Strafverfahren eröffnet werden würde, ist schon mal zweifelhaft.
Haben Sie denn gesagt, dass ist meine Mühle? Theoretisch kann sowas ja auch grad gefunden haben , zb.
Ob es dann überhaupt eine Weiterleitung an die Führerscheinstelle geben würde, ist noch viel zweifelhafter. Aber auch nicht ausgeschlossen.
Sollte die FSST sich irgendwann mal melden, würden Sie zu einem ärztlichen Gutachten geladen werden.
Das klingt wilder als es sein wird. Es gab ja keinen THC im Straßenverkehr, es gab ja nicht mal einen eingeräumten oder belegten Konsum.
Die FSST will dann nur überprüfen, ob Sie konsumieren und wenn ja, ob Sie diesen Konsum zeitlich richtig von einem evt Fahrzeugführen trennen könnten.
Mehr wollen die nicht. Dh, ein gelegentlicher Konsum nur von Cannabis ist völlig ok und rechtlich sicher. Aber eben nur Cannabis und nicht Cannabis zusammen mit Alkohol und erst recht kein Konsum von anderen Drogen.
Man kann zb vor der FSST sagen, ich rauche nur freitags und kann garantieren, dass ich erst nach richtiger Wartezeit von mindestens 72 Stunden Auto fahren würde. Dann wäre der aktive THC Wert unter dem maßgeblichen Richtwert von 1,0 ng/ml. Das kann man so sagen und dann ist das völlig unbedenklich. Dann wären auch Nachweise vom Abbauprodukt THC COOH völlig ok. Dh, ein gelegentlicher Konsum zb einmal die Woche wäre künftig drin
Andere Alternative: Du hörst auf zu konsumieren und hälst das auch so durch. Dann würde im Gutachten auch kein THC COOH mehr nachgewiesen werden.
Du kannst dir eine der Varianten aussuchen.
Grund zur Hektik besteht jdfs nicht
Anton (Dienstag, 24 September 2019 17:13)
Vielen Dank, ich melde mich wenn ich mehr antworten habe um andere Leser evtl zu beruhigen, sie haben mich nämlich vorerst sehr beruhigt.
Anton (Dienstag, 24 September 2019 17:15)
Eine Frage hätte ich aber noch, welcher Zeitraum wird denn bei dem äG überprüft? Bzw wie weit können die zurück schauen
Bukem (Montag, 30 September 2019 09:37)
@Anton :das entscheidet die FSST und hängt davon ab, ob eine Blut- oder Haaruntersuchung erfolgt. Im Blut ist Thc maximal ein wenig länger als 3 Monate nachweisbar.
Im Haar ist alles nachweisbar, solange das Haar mit der eingewachsenen Information nicht geschnitten wird oder ausfällt. Dort setzt die FSST dann eine Länge fest, pro cm rechnet man einen Monat
Acho (Freitag, 18 Oktober 2019 20:55)
Sehr geehrter Herr Schüller und Co.
Erstmal vorweg, riesen Respekt und Vielen Dank für diese ganzen Informationen !!!
Zu meinem ärgerlichen Problem:
Ich komme aus Niedersachen. Gegen mich läuft ein Strafverfahren wegen allg. Verstoß gegen Btm und Zubereitung. Irgendjemand wurde hochgenommen inkl. Handy und einmaligem Schriftverkehr via Whatsapp mit mir. Nach der Info habe ich sofort einen Anwalt eingeschaltet um Akteneinsicht zu bekommen. Es geht um den Erwerb einer geringen Menge Cannabis. Ich bin Ende 20,arbeite,studiere nebenbei und hatte zudem noch nie ein Problem mit der Polizei.
Noch haben mein Anwalt und ich nicht darüber gesprochen, was wir in die schriftliche Aussage für die Staatsanwaltschaft schreiben wollen, aber die Vorladung zu der Polizei abgelehnt. Mein Ziel/ Wunsch wäre ohne am Ende im Gericht zu sitzen und dass mein Führerschein bei mir bleibt und ich das ÄG verweigeren könnte weil es keinen Bezug zum Konsum und Staßenverkehr gibt. Es wird mir bisher nur angehangen was gekauft zu haben ( whatsapp ). Ich denke dass mein Anwalt in diesem Bereich nicht so kompetent ist wie Sie und würde mich deshalb sehr freuen wenn Sie mir die richtige Richtung vorgeben für das schreiben... erwerb verneinen? Für einmalkonsum oder doch gelegentlich konsum entscheiden falls doch erwerb?
Ich bedanke mich im voraus und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
Bukem (Montag, 21 Oktober 2019 09:36)
@Acho: So funktioniert das hier leider nicht.
Es ist berufsrechtlich gar kein guter Ton und keine Art, einem bereits tätigen Kollegen in die Parade zu fahren. Der gute Mann kennt immerhin deine Akte, wir nicht. Schon deshalb wird hier bestimmt kein Rat ins Blaue erfolgen. Zudem bezahlst du ihn bereits und Herrn Schüller nicht nicht.
Grundsätzlich musst du begreifen, dass Strafverfahren und spätere Maßnahmen der FSST getrennt erfolgen, aber die FSST auf deine Akte bei der Polizei zurückgreift.
Ein äG wird so oder so kommen, bis dahin könntest du aber sogar gelegentlich weiterkonsumieren, das kann ich sagen. Lies hier doch nochmal, was hier immer zu richtigen zeitlichen Trennung zwischen Konsum und Fahrzeugführen steht.
Acho (Montag, 21 Oktober 2019 09:50)
Sehr geehrter Damen und Herren,
bei allem Respekt, ich wollte meinen Anwalt in keinster Weise schlecht dastehen lassen. Er ist der beste in meiner Gegend! Nur ist das nicht sein Fachgebiet. Sie können meinen Eintrag auch gerne löschen falls Ihnen das nicht passt.
Kommt das ÄG nachdem das Strafverfahren geschlossen wurde oder kann hier parallel dazu was kommen von der fsst bzgl. Eines ÄGs? Wie oft darf man in der Woche ungefähr rauchen um im Falle eines ÄG unter den erforderten Werten zu kommen? MfG
Acho (Montag, 21 Oktober 2019 11:13)
Zusatz: muss es für ein ÄG bei einer geringen Menge Cannabis nicht mindestens neben dem Besitzt auch noch den Verdacht auf mindestens einen gelegentlichen Konsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr geben. Den gibt es bei mir doch gar nicht, weshalb ich nicht verstehe warum ein ÄG bei mir so oder so kommen werden soll. Ich habe schon gelesen gehabt dass Richter das Screening für nicht rechtens erklärt haben weil es neben dem Besitzt keine weiteren Indizien gab (konsum und autofahren)welches für ein Screening bei weichen Drogen benötigt wird. ?!
Bukem (Dienstag, 22 Oktober 2019 09:00)
@Acho: In der Praxis dürfte ein äG kommen.Und zwar nach dem Ende des Strafverfahrens Schnöde Rechtmäßigkeitserwägungen interessieren FSST eher sekundär. Rechtsmittel dagegen gibt es nicht. Du hast wenn überhaupt, die Möglickeit, das äG nicht abzugeben. Dann wird die FE allerdings umgehend entzogen.
Ein äG wäre bei dir wegen des fehlenden Verkehrsverstosses nicht schlimm, gelegentlicher Konsum wäre bis zum Zugang der Ladung auch ok, danach bitte nicht mehr. Gelegentlich heisst, ein, maximal 2mal die Woche bei ausreichender Trennung zum Fahrzeugführen. Bedeutet, den Wagen nach dem Konsum bitte 72 Stunden oder mehr stehen lassen, damit der aktive Wert unter 1,0 ng ist.
Gleichzeitig für das äG merken: Nie Mischkonsum einräumen (Alkohol und THC ) und natürlich auch nie den Konsum anderer BtM
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 23 Oktober 2019 22:15)
Man müsste sich mal die Akte anschauen. Wenn es nur um eine geringe Menge Cannabis ging und das Urin sonst sauber ist, sehe ich keine größeren Probleme.
Berkan (Dienstag, 29 Oktober 2019 18:43)
Guten Abend Herr Schüller,
Ich wurde leider am Samstag in Köln NRW mit 0,3g Cannabis in der Tasche erwischt bei einer Personenkontrolle außer halb der Straßenverkehr und meine Frage wäre, ob es jetzt Auswirkung auf meinem Führerschein hat bzw ob ich jetzt mit einer ÄG rechnen muss?
Es wurden keine Tests gemacht vor Ort.
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 29 Oktober 2019 21:32)
Kann passieren, wäre aber vermutlich rechtswidrig die Anordnung. Aber selbst wenn: Im Zweifel kriegt man Sie da durch...
Berkan (Mittwoch, 30 Oktober 2019 08:58)
Guten Morgen Herr Schüller,
Ich bedanke mich für Ihre Antwort ...
Also wenn rechtswidrig wäre, könnte man dagegen angehen, da es das erste mal ist was ich mit Polizei zu tun hatte bzw meine erste Anzeige.
Die haben nach meinem Einkommen gefragt und, ob ich einverstanden wäre dass sie das Zeug vernichten, was ich natürlich mit ja beantwortet habe und musste dann noch zuletzt unterschreiben.
Mir war wirklich nicht bekannt, das man außerhalb der Straßenverkehr Auswirkung auf meinem Führerschein hat bzw mit einer äg rechnen muss.
To (Mittwoch, 13 November 2019 17:20)
Guten Tag Herr Schüller.
Darf ein Ärztliches Gutachten angefordert werden wenn eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO erfolgt ist? Wird das dann überhaupt weiter geleitet ?
Es geht um eine abgefangene Bestellung aus dem Darknet.
Vielen Dank.
Mfg
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 13 November 2019 17:25)
@Berkan:
Melden Sie sich bei mir, wenn es tatsächlich Probleme geben sollte.
@To:
Nein, wenn das Verfahren eingestellt worden ist, gibt es auch keinen Anknüpfungspunkt für die Anordnung eines Gutachtens. In der Praxis kann die Behörde das trotzdem machen und dann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn Sie das Gutachten nicht vorlegen. Rechtlich angreifen kann man nämlich erst die Entziehung der Fahrerlaubnis, die auf Nichtvorlage eines rechtswidrig angeordneten Gutachtens beruht. Tricky. Heißt: Behörde sitzt am längeren Hebel.
To (Mittwoch, 13 November 2019 18:36)
Vielen Dank für die Antwort.
Was mich jetzt ein bisschen verwirrt 2 Monate nach dem Schreiben das nach paragraph 170 eingestellt wurde ist ein zweiter Brief gekommen von der Staatsanwaltschaft das nach paragraph 31 eingestellt wurde.
Ist da irgendwas schief gelaufen?
Bukem (Mittwoch, 13 November 2019 19:13)
@To : das dürften zwei Strafverfahren gewesen sein, das eine ist eine Norm aus der StPO. Das andere aus dem BtmG
Pete (Donnerstag, 14 November 2019)
Guten Tag Herr Schüler, erst einmal einen riesen Respekt dafür, daß Sie sich hier die Zeit nehmen und sehr kompetente Antworten geben und dafür sorgen, als Betroffener etwas runterfahren zu können.
Ich möchte Ihnen gerne meinen Sachverhalt schildern, am 11.11.19 um 11 Uhr, kein Scherz, klingelte die Polizei bei mir, mit einem Beschluss für eine HD in der Hand, Straftat aufgrund von Verstoß gegen das Anti Doping Gesetz, es ging um eine Bestellung von 60 Kapseln, die im Jahre 2016 getätigt wurde, es wurde davon ausgegangen, daß sich besagte Kapseln noch als Beweismittel vorfinden ließen.Dem war natürlich nicht so. Leider wurde im Zuge der Maßnahme, eine sehr geringe Menge Speed gefunden, von der ich gar nicht mehr wusste, das sie existierte, als die Frage kam ob ich denn in der Vergangenheit konsumiert habe, verneinte ich dies zweimal, aus und nachdrücklich, was durch eine Haarprobe auch so bestätigt werden kann. Des weiteren wurde dann noch eine Menge von ca 15g Cannabis aufgefunden...auf die Frage, ob ich denn das konsumiere, hab ich leider ja gesagt, gelegentlich...im Nachhinein ist man ja bekanntlich immer schlauer...die FSS wird auf jeden Fall informiert, aber es wurden keine Tests durchgeführt und es ist kein Kfz auf mich zugelassen...mir steht aber eines zur Verfügung und durch den Fund der Zulassung in meinen Papieren und meiner Aussage das ich hin und wieder das Auto nutzen darf..fragte einer der Beamten, als wir dann im Polizeiauto saßen und einen Plausch hielten, nochmals nach meinem Konsumverhalten nach und ich Depp bejahte dann, schon einen regelmäßigen Konsum, aber strickt getrennt vom führen eines Kfz..was auch der Wahrheit entspricht...bis vor ein paar Wochen, konsumierte ich aber tatsächlich nur einmal die Woche, seit November habe ich Urlaub und dementsprechend kam es zum täglichen Konsum, aber nie mehr als 0,2g...Konsum habe ich umgehend eingestellt...und mir Teststreifen für Urinproben bestellt mit einem cut off von 25ng/cl...womit muss ich im schlimmsten Fall rechnen, in erster Linie möchte ich natürlich meinen FS nicht verlieren...ist es eventuell eine bessere Lösung, im Strafverfahren anzugeben, das die Menge doch eher zum Verkauf dienen sollte? Feinwaagen und eine größere Menge Bargeld wurden Dokumentiert, aber nicht eingezogen...einen Grinder hingegen haben sie mitgenommen, da es darauf schließen lässt, daß ich konsumiere und nicht verkaufe..desweiteren sagte mir der Beamte, daß er der FSS nicht mitteilt, ob Konsum vorliegt oder nicht, sondern lediglich der Besitz...wenn ich bei den ca 15 g von einem 18% Thc Gehalt ausgehe, beträgt die Wirkstoffmenge ca 2,7g also weit unter der nicht geringen Menge..für Ihre Antwort bin ich Ihnen schonmal im voraus dankbar!
Mit freundlichem Gruß
Pete
Pete (Donnerstag, 14 November 2019 12:21)
Nachtrag...nachdem ich nun ein wenig Schlaf hatte, ist meine Annahme ob es nicht besser wäre auf Verkauf zu "plädieren", natürlich Humbug...da ich ja den Konsum von Speed ausdrücklich verneint habe und kein Delikt im Zusammenhang im Straßenverkehr vorliegt...ein äG wird dies dann auch so belegen können, meine Haare sind lang genug, wo auch ersichtlich wird, das ich noch nicht lange Cannabis konsumiert habe...
Mit freundlichem Gruß
Pete
Bukem (Samstag, 16 November 2019 15:19)
@pete : du wirst zum äG geladen, um zu prüfen, ob du auch andere BtM konsumiert hast. Das wäre natürlich hilfreich, wenn sich da nichts fände.
Jeder BtM Konsum führt zum Verlust der Fahreignung ausser dem gelegentlichen Konsum von Thc, zb einmal pro Woche bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen, dafür bitte mindestens 72 oder mehr Stunden warten.
Mischkonsum zwischen Thc und Alkohol führt auch zum Verlust der Fahreignung
AM besten sagst du künftig einfach nichts. Ganz generell. Angaben zur Person, sonst nichts
Wenn du weitere Fragen hast, nur her damit
Heiko (Samstag, 30 November 2019 12:24)
Guten Tag Herr Schüller, Bukem,
ich wurde mit einem Strafbefehl aufgrund einer 50g Amphetaminbestellung aus dem Internet Anfang 2018, jetzt zu 60 Tagessätzen x 50€ = 3000€ verurteilt. Eine Ratenzahlungerlaubnis zu je monatl. 250€ Tilgung lag mit bei. Der Strafbefehl kam gestern. Eine Hausdursuchung gab es vorher nicht(Was mich bei der Menge wundert). Beim Polizeiverhör war ich nicht. Ich habe angerufen und habe freundlich abgesagt. Das Paket(Nummer vorhanden) wurde wohl beim Nachbarn abgegeben und ich soll das das bei Ihm abgeholt haben. Mein Nachbar mit seiner Frau sind Rentner, mitte 80 und in der Tat ist es so, dass wenn meine Frau und ich nicht zu Hause sind, wir Pakete bei ihnen abholen. Das ist schon immer so gewesen. Bestellliste, Ausdruck des Sendungsstatus und Auslieferungsschein sind beim Amtsgericht / gelistet.
Wenn ich jetzt keinen Einspruch einlege stimme ich dem Urteil zu und er wird rechtskräftig.
Kann dann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen und mir den Führerschein wegnehmen? Oder kommt ein äG? Irgendetwas wird passieren.
In meinem ganzen Leben habe ich kein einziges mal illegale Drogen genommen. Nicht mal ansatzweise. Kein Gras, kein Amphetamin, Kokain, nichts.
Vorstrafen hatte ich bis jetzt keine.
Ich weiß einfach was ich machen soll. So ein Durcheinander im Kopf hatte ich lange nicht mehr.
Können Sie mir irgendwie helfen, bzw. irgendwelche Tipps geben?
Viele Grüße,
Heiko
Bukem (Sonntag, 01 Dezember 2019 16:51)
@Heiko :deine Frage kann ich so nicht wirklich sicher beantworten.
Erhebst du Einspruch, geht das Strafverfahren weiter und es kommt zur mündlichen Verhandlung, ob das was am Ergebnis ändert, bezweifle ich.
Die Bestellung ist aber schon von dir?
Sobald das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, geht es an die Führerscheinstelle. Die wird dann prüfen, ob du BtM konsumiert hast.
Es wird also nicht direkt entzogen, sofern du nicht bereits vorher den Konsum eingeräumt hast.
Ein versierter Anwalt wird dir hier nach Akteneinsicht besser helfen können. Herr Schüller hat ist bundesweit tätig. Kontaktdaten stehen oben
Heiko (Montag, 02 Dezember 2019 10:52)
Hallo Bukem,
die Bestellung kam von mir. Leider ja.
Ich des Konsums habe ich nichts eingeräumt, da ich nie Drogen konsumiert habe. Mich hat bisher auch keiner befragt. Beim Verhör war ich ja nicht.
Ich befürchte nun, dass sobald das Strafverfahren rechtskräftig wird, ich meinen Führerschein abgeben muss aufgrund einer MPU.
Wenn ich von Der Führerscheinstelle verhört werde, dann muss ich ja auch sagen, was damit passiert ist. Wenn ich nun sage, dass es für einen Bekannten war, wird mir das doch niemand glauben. Drogenscreening wird wie gesagt negativ ausfallen.
Wichtig für mich wäre zu wissen, ob ein äG ansteht, oder gleich die Führerscheinabgabe und MPU ansteht.
Viele Grüße,
Heiko
Bukem (Montag, 02 Dezember 2019 22:00)
@Heiko :alles berechtigte Fragen von dir. Nur darf ich dir aus verschiedenen berufsrechtlichen Gründen nicht einfach vorflüstern, was wohl eine günstige Antwort wäre.
Solange der Konsum von dir nicht eingeräumt oder sonst wie belegt wäre, kommt keine Mpu und kein direkter Entzug, sondern ein äG.
Aber auch dafür solltest du dich gezielt anwaltlich vorbereiten lassen, wenn dir deine FE lieb ist
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 02 Dezember 2019 22:22)
Heiko:
Wenn im Strafverfahren der Konsum eingeräumt worden ist, kommt nur ein ärztliches Gutachten der Führerscheinstelle. Das kommt aber auf jeden Fall.
Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt, kann ich ohne Akteneinsicht nicht sagen. 60 Tagessätze hört sich erstmal nicht nach viel an, aber ich weiß nicht mal, ob Ihnen die Bestellung (etwa über Mails oder zB Kontoauszug) genau zugeordnet werden kann. Hätte ja sonstwer bestellen können. Das ist kein Fall, der sich hier im Forum klären lässt. Melden Sie sich, wenn ich Ihnen helfen soll.
Heiko (Dienstag, 03 Dezember 2019 19:20)
Guten Abend Herr Schüller, Bukem,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Die Mail habe ich soeben verschickt.
Viele Grüße,
Heiko
Heiko (Montag, 09 Dezember 2019 12:35)
Hallo nochmal.
Kann es sein, dass Sie keine Mails von mir bekommen?
Am 03.12 haben Sie geantwortet, am 04.12 ich dann wieder. Danach passierte nichts mehr.
Nun habe ich Ihnen heute erneut geschrieben. Nun gut... Der Tag ist noch nicht vorbei, aber ich befürchte, dass sowohl die vorherigen Mails, als auch die heutige irgendwie nicht angekommen sind, oder Sie so viel zu tun haben und außerhalb tätig sind, dass Sie bisher keine Möglichkeit hatten zu antworten.
Nun, meine Deadline wird immer kürzer, sodass ich Sie auch versucht habe telefonisch zu erreichen. Jetzt habe ich eine SMS bekommen, mit dem Hinweis eine Mail zu versenden.
Würden Sie mir Ihre Bankdaten schicken, damit ich die Vorschusssumme überweisen kann?
Beste Grüße,
Heiko
Hambursch123 (Freitag, 20 Dezember 2019 17:05)
Hallo,
Ich habe da mal eine Frage
Leo (Freitag, 20 Dezember 2019 18:01)
Hallo vor circa 7monaten wurde ich mit einer geringen Menge Btm von Türstehern in einem Club 50km außerhalb meines Wohnorts (anderer Landkreis) an der Tür erwischt .
Polizei stellte das btm sicher ein anschließender schnelltest der Substanz zeigte spuren von kokain +1,4g nettogewicht auf waage (Polizeiakte) . Es wurde kein Drogentest an mir durchgeführt . Die Aussage wurde verweigert und später über ein Anwalt mitgeteilt das mir die Btm ohne meine Kentniss zugesteckt wurden und explizit darauf hingewiesen das ich keinerlei Btm Konsumiere oder jemals etwas damit zutun hatte.
Vor 2monaten wurde das Verfahren dann wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Nun rechne ich mit einer Anordnung zum Äg
Und da diese Unsicherheit an mir nagt
Meine Fragen
Haben Sie die Möglichkeit über Akteneinsicht zu sehen ob eine Meldung an die FSS gemacht wurde zwecks Äg?
Halten Sie ein Äg aufgrund der oben genannten Umstände für Rechtmäßig in der Anordnung?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen da ich endlich damit abschließen möchte
Liebe Grüße
Bukem (Sonntag, 22 Dezember 2019 08:50)
@Heiko : gibt es was neues? Bitte ausschließlich per Mail bei Herrn Schüller melden, das ist am einfachsten.
@Hambursch :dann schiess los
@Leo klar Kann Herr Schüller Ihnen da weiterhelfen. Er ist bundesweit tätig.
Natürlich ist da Akteneinsicht möglich, allerdings nur im Rahmen eines offiziellen Mandats.
Ein äG ist da sicher rechtmäßig. Und selbst wenn es das nicht wäre, gegen dessen Anordnung bestünde eh vorerst kein Rechtsschutz.
Herr Schüller ist über die obige Kontaktmail jederzeit erreichbar.
Cornelius (Sonntag, 05 Januar 2020 04:38)
Guten Tag .
Nach einem Eintrag wegen des Mitführens geringfügiger Mengen Cannabis aus dem Jahr 2013 und problemlosen Erwerbes des Führerscheins Klasse B im Jahr 2018 möchte ich nun den Führerschein Klasse C erwerben.
Ist es wahrscheinlich , dass bei jenem Antrag dennoch ein ÄG angeordnet wird ?
Vielen Dank , MFG
Bukem (Sonntag, 05 Januar 2020 17:36)
@Cornelius: Du wirst es schlicht abwarten müssen. Und Absitinenznachweis Sorgen musst du dir auch nicht machen.
Ja, für Maßnahmen der FSST gelten keine Fristen und letztlich machen die, was sie wollen. Schlicht, weil sie es können und es vorerst keine Rechtsmittel gg Maßnahmen der FSST gibt.
Konsumierst du denn noch? der gelegentliche Konsum von THC ist für die FSST ok, solange man diesen vom Fahrzeugführen zeitlich sicher trennt.
Wenn du Fragen hast, meld dich bitte
Cornelius (Montag, 06 Januar 2020 23:19)
Hallo und ddanke für die Antwort.
Kunsum wird seit 4 Jahren keiner mehr getätigt. ich muss mir prinzipiell also keine Sorgen machen. es ist halt nur nervig und zeitaufwendig.
Eine andere Frage betrifft diem löschung des BTM Eintrages .
die Fristen (soweit ich weiß 10 Jahre ?! ) werden ja gnadenlos ausgereizt . hat die neue daran etwas geändert?
und ist es tatsächlich möglich für eine pol. Behörde einen allgem. "Aktenlöschungsstopp" zu verhängen?
Ein ebenfalls eintragsbetroffenener aus meinem Freundeskreis beantragte die löschung vor kurzem (Thüringen) und erhielt dies als Begründung für den Beibehalt des Eintrages .?!
Dank und Gruss
c
Bukem (Samstag, 11 Januar 2020 17:24)
@Cornelius: Uh, das hängt von vielen Faktoren ab, zb deinem jetzigen Alter, dem damaligen Alter, also war das ne Jugendstrafsache?, Delikt usw ab.
Das solltest du dich direkt an Herrn Schüller wenden, der kann das bei Möglichkeit gleich mit dir erledigen.
Sacha (Donnerstag, 16 Januar 2020 16:56)
Hallo,
ich war zu Besuch bei zwei Kollegen. Wir saßen im Wohnzimmer und haben ein wenig über den Durst getrunken. Einer von den beiden hat ein wenig gekifft und auch Kokain genommen. Er hatte mich nach einer Karte gefragt, um sich das Kokain zurecht zu legen. Ich gab ihn meine Sparkassenkarte und hab mir in den Moment nicht viel dabei gedacht. Im Verlaufe des Abends wurden wir anscheinend ein wenig zu laut und irgendein Nachbar hat anscheinend die Polizei gerufen.
Folge Wohnungsdurchsuchung mit vollem Programm. Es wurden Anhaftungen von Kokain auf dem Spiegel vom Kollegen gefunden und daneben lag ein eingerollter Geldschein plus meine Sparkassenkarte.
Ich hab an diesen Abend weder irgendwelche Drogen bessesen noch irgendwelche Drogen konsumiert(außer Alkohol). Wir haben alle keine Aussage gemacht. Also einfach die Klappe gehalten und zwei Stunden das volle Programm, samt Hund etc über uns ergehen lassen. Es wurde ein wenig Gras von den einen Kollegen gefunden. Das bisschen Kokain war bereits weg.
Lange Rede kurzer Sinn, als die Polizisten weggehen wollten, kam einer der Polizisten zu mir und meinte, dass ich als Verdächtiger oder Beschuldigter eingetragen werde, wegen den Kokain Anhaftungen, da meine Sparkassenkarte dort neben den eingerollten Geldschein lag.
Ich hab nicht auf die Ansage des Polizisten reagiert und weiterhin meine Klappe gehalten, da ich niemanden belasten wollte. Das ist einfach nicht meine Art.
Nun meine Frage: Da ich nix konsumiert habe und dieses sich auch per Drogentest nachweisen lässt. Muss ich mir trotzdem um meinen Führerschein sorgen machen?
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Würde mich über eine kleine Rückmeldung freuen. Danke auch für euren Einsatz.
LG Sascha
Bukem (Sonntag, 19 Januar 2020 21:02)
@Sascha trotzdem läuft da ein unnötiges und vermeidbares Strafverfahren wegen des Verdachts auf Besitz, was sicher mit einer Geldstrafe enden wird
Danach wird sich die Führerscheinstelle bei dir melden und ein äG verlangen, wenn dort BtM Konsum nachgewiesen oder eingeräumt wird, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Deshalb Obacht und alles eingestellt halten. Kiffen in einem etwa wöchentlichen Rahmen bei gleichzeitiger richtiger Trennung zum Fahrzeug führen ohne zusätzlichen Alkohol Konsum wäre ok
Sascha (Sonntag, 19 Januar 2020 23:45)
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Schade da hab ich leider den falschen Ort und die falsche Zeit erwischt um mit meinen alten Kumpels einen zu trinken. Der letzte Joint ist bei nun knapp 5 Jahre her. Sonstige Sachen konsumieren ich nicht. Wie oben beschrieben ab und an mal Alkohol. Selbst der Alkoholkonsum lässt sich an einer Hand (max. zwei Händen) abzählen (pro Jahr), da ich sehr viel Fitness/Sport betreibe. Also sollte das mit den drohenden äG kein Problem sein.
Lohnt es sich in diesen bestimmten Fall frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Oder sollte ich bei eventueller Vorladung einfach die Aussage verweigern und abwarten, ob es noch vor Gericht geht?
MfG Sascha
Alboo (Montag, 27 Januar 2020 17:39)
Ich wurde als Beifahrer mit 1 g erwischt. Wir waren auf einem Parkplatz weil das Auto nicht mehr fahren wollte. Abschleppdienst sollte eig kommen hat aber zu lange gedauert nach einer Zeit kam die Polizei angefahren, wir sind ausgestiegen weil wir dachten das es der apschleppdienst ist. Fahrer musste eine urinprobe abgeben hat aber gesagt das wir erst geraucht haben als das Auto abgestellt wurde und wir wussten das der Fahrer nicht fahren muss. Zu mir:
Ich mache gerade meinen Führerschein und bin ziemlich kurz davor ihn zu haben. Womit muss ich jetzt rechnen ??
Bukem (Montag, 10 Februar 2020 11:57)
@Sascha :das überlasse ich dir. Wenn du auf Nr sicher gehen willst wril die FE wichtig ist, empfiehlt sich das natürlich schon jetzt. Herr Schüller ist bundesweit tätig
@Alboo: da läuft ein Strafverfahren wegen Besitz?
Da kann später ein ärztliches Gutachten kommen
Alboo (Dienstag, 11 Februar 2020 17:39)
Da kann eins äg kommen oder es wird kommen ? Und wie lange dauert das ungefähr und was genau heißt das fur mich
J.R. (Samstag, 15 Februar 2020 17:32)
Sehr geehrter Herr Schueller,
Ich wurde vor ca 2 Jahren zu Fuß mit einer Menge von 0.2 Gramm extasy kontrolliert und bekam eine Geldstrafe. Nun möchte ich aus beruflichen Gründen meinen Führerschein machen.Was könnten für Konsequenzen auf mich zu kommen?
Bukem (Dienstag, 18 Februar 2020 21:47)
@Alboo : das heißt, dass die Führerscheinstelle deine Fahreignung überprüfen wird. Und dafür gibt es keine Fristen.
Ab und zu Cannabis konsumieren ist ok, wenn man zeitlich ausreichend zum Fahrzeug führen trennen kann. Dazu bitte am besten 72 oder mehr Stunden das Auto stehen lassen.
Kein anderer BtM Konsum, kein Mischkonsum von Thc und Alkohol
@Jr :die FSST wird die Fahreignung überprüfen wollen.
Jay (Samstag, 22 Februar 2020 17:22)
Hallo,
vielen dank für das engagemant in diesem Blog! Ich hätte mal eine Frage:
Ich bin letzte Woche alleine an der Niederländischen Grenze vom Zoll angehalten worden. Ich hatte 65g Marihuana Brutto (ca. 55g Netto) dabei (wahrscheinlich nicht geringe Menge). Das Zeug wurde Sichergestellt und ich durfte wieder heimfahren. Bei dem Gespräch mit den Beamten sagte ich das Zeug wäre nur für mich.... habe aber keine Aussage unterschrieben oder so. Ich musste keinen Drogen Test machen und war auch nicht bekifft. Da ich noch keine Vorstrafen habe sagten die Beamten ich müsse nur mit einer Bewährungs/Geldstrafe rechnen (ich geh mal von einer Ordentlichen aus) und ich soll mir den Anwalt erst mal sparen und auf die Post warten.
Ich denke das mit der Geld/Bewährungsstrafe bekomme ich hin. Ich brauche aber meinen Führerschein zum Pendeln auf die Arbeit dringend. Mit was für Aktionen muss ich von der Führerscheinstelle rechnen? Ich habe eine saubere Akte ... kein Punkt... kein Vergehen ... nur paar Strafzettel wegen Falsch parken und so.
Sash (Sonntag, 01 März 2020 07:54)
Guten Tag ,
Ich wurde im Sommer auf einem Volksfest von der Polizei beim Rauchen eines joints erwischt , ich wurde kontrolliert und leider hatte ich an diesem Abend auch 0,3 Gramm kokaingemisch bei mir das gefunden wurde , ich habe die Aussage verweigert ! Ich habe das Konsum nicht konsumiert sondern zu diesem Zeitpunkt nur besessen ! Ich habe es an diesem Abend zufällig angeboten bekommen und dachte ok ich nehme es mal an mich !
Die Polizei hat keinen Drogentests mit mir durchgeführt !
Während der Kontrolle sagte ein Polizist früher oder später erwischen wir sie alle , ich hab dann halbstark vor mich hingekauert jaja 20 Jahre ging’s gut !
6monate später habe ich Post vom Gericht bekommen Anklage wegen unerlaubten Besitz 0,5 Gramm gras und 0,3 Gramm kokaingemisch !
Aussage - keine Angaben !
Strafe 1500 Euro !
Zuerst wollte ich einfach zahlen aber da stand auch der Hinweis eingenkonsum ! Da ich das kokain noch Harnisch konsumiert hatte !
Bin ich zum Anwalt ! Polizeiakte angefordert ! Der Polizist hat geschrieben ! Was nicht so war und dafür hab ich einen Zeugen -der Angeklagte äußerte sich das er seit 20. Jahren kokain konsumiert und das wäre ok und gut so er hat damit kein Problem !
Das ist so nie gesagt worden ! Ich glaube du wollen mir einen Strick drehen weil sie keinen Drogentests gemacht haben !
Ich habe Einspruch eingelegt weil ich diese Aussage klarstellen möchte !
Ich habe ein hasrscreening veranlasst das 6 monate beweist keine Drogen im Körper ! Total clean !
So wie ich gelesen habe muss mir der Führerschein nicht entzogen werden wenn nur Besitz im Raum steht ! Für kokain Konsum gibt es keinen Beweis !
Ich war noch nie polizeilich auffällig !
Wie sehen sie die Chancen vor Gericht nur ein äg zu erreichen ?
Sie haben eine tolle Seite mit tollen Informationen Grüße
Sascha
Toni (Mittwoch, 04 März 2020 14:44)
Halli hallo,
ich möchte erstmal auch danken für diese informative Seite.
Da von Fall zu Fall Unterschiede auffindbar sind, hätte ich ein paar Fragen zu meinen Fall:
Ich bin 21 und wurde zu Fuß von der Polizei angehalten und es wurde ein Crusher mit Cannabisrückständen gefunden. Ich lebe in Bayern, bin vorher nicht großartig aufgefallen, habe blöderweiße 2 Formulare der Polizei unterschrieben und sagte, dass der Grinder gar nicht mir gehört. Von der Aussagenverweigerung habe ich erst Anspruch genommen als der Polizist meinte, er gäbe mir den Tipp lieber nichts mehr weiter zu sagen. Ich räumte ein, dass ich vor längerem das letzte mal konsumierte, darunter auch in Amsterdam (sagte ich alles bevor der Polizist mir gerieten hat den Mund zu halten).
Einen Führerschein besitze ich und bin aus der Probezeit raus.
Nun meine Fragen: Welche Folgen erwarten mich nun? Wird der Führerschein entzogen bzw. Screenings und/oder Mpu verlangt? Kann eine Hausdurchsuchung dadurch erfolgen? Sollte ein Anwalt hinzugezogen werden? Und gibt es Probleme bei einer Verlängerung eines ausländischen Passes im Konsulat? Und kann man beantragen, zu empfangende Post der Staatsanwaltschaft oder Polizei nicht auf die Adresse verschickt zu bekommen, sondern selbst abholen zu dürfen?
Ich habe und werde weiter den Konsum einstellen.
Am Ende meinte der Beamte, dass die Sache wahrscheinlich eh eingestellt wird.
Trotzdem bin ich sehr verunsichert und bekomm Nachts kein Auge zu.
Danke schonmal für die Antwort.
Lg,
Toni
Toni (Mittwoch, 04 März 2020 15:18)
Ps: es wurde kein Drogentest durchgeführt.
Bukem (Mittwoch, 04 März 2020 21:11)
@Jay : du solltest jetzt schon anwaltliche Hilfe suchen, Herr Schüller ist bundesweit tätig und hilft bei Interesse gerne weiter.
Es läuft jetzt erst ein Strafverfahren wg der Einfuhr und des Besitzes. Die Ergebnisse des Strafverfahrens bekommt auch die FSST und wird ganz sicher mindestens ein ärztliches Gutachten anfordern.
Das was im Strafverfahren günstig ist, ist bei der FSST gefährlich. Durch das Einräumen des Eigenbesitzes geht die FSST schon jetzt von einem starken Konsumverhalten aus.
Da ist Ärger vorprogrammiert. Wenn die Fahrerlaubnis wichtig ist, bitte bei Herrn Schüller melden. Mail steht oben
Bukem (Mittwoch, 04 März 2020 21:18)
Rest beantworte ich asap
Bukem (Freitag, 06 März 2020 17:16)
@Sascha :so einfach funktioniert das hier leider nicht. Ohne wirklich genaue Aktenkenntnis kann ich jetzt nur spekulieren. Ausserdem sind Sie anscheinend schon anwaltlich vertreten? Da gibt es dann auch berufsrechtliche Aspekte, wonach man nicht einfach einem Kollegen in die Parade fahren darf. Evt ist da ja auch kompetent und verfolgt einen Plan.
Viele Kollegen sehen allerdings nur den strafrechtlichen Teil und achten nicht auf Auswirkungen für die Fahrerlaubnis.
Aus Behördensicht spricht eigentlich alles für eine Mpu, das kann ich jetzt so sagen.
Es macht auch für den Verlust der Fahreignung und Fahrerlaubnis keinen Unterschied, ob Sie 20 Jahre oder einmal koksen würden.
So fern der Kollege nur im Strafverfahren tätig war, melden Sie sich bei Interesse am Erhalt der Fahrerlaubnis gern und möglichst schnell bei Herrn Schüller.
Kontaktdaten stehen oben
@Toni erstmal : ganz ruhig. Wird schon. Ist denn auch Cannabis gefunden worden?
Dann gäbe es ein kleines Strafverfahren wg des Besitzes.
Thc Konsum ist völlig ok, solange man eben nicht unter Thc Einfluß ein Fahrzeug führt. Genau das hast du ja grade nicht.
Nein, die FE wird nicht entzogen und wenn, dann käme wohl ein ärztliches Gutachten.
Wie du da bestehst, erklären wir gerne.
Gelegentlich konsumieren wäre auch weiter ok, bitte dann wenigstens 72 Stunden warten, bevor du fährst
Toni (Samstag, 07 März 2020 17:41)
Danke vielmals für die Antwort.
Es wurde kein Cannabis gefunden, lediglich Rückstände in Form von paar Krümmel Gras und etwas Pollum wurden im Grinder entdeckt. Im Grinder war auch Tabal drin (ca. für einen Joint) macht das einen Unterschied?
In Ordnung, und danke nochmals. Jetzt bin ich etwas beruhigt.
Lg,
Toni
Leon (Montag, 09 März 2020 10:28)
Hallo,
Ich wollte mich erstmal für diesen wirklich sehr ausführlichen und Informativen Blog bedanken.
Aber da ja bekanntlich jeder fall etwas unterschiedlich ist wollte ich mal fragen was sie in meinem Fall denken.
Ich wurde im November letzten Jahres auf der Autobahn von der Polizei angehalten(Ich war der Fahrer). Sie haben in meiner Sporttasche 3 leere Klemmtütchen und ein Klemmtütchen mit 0,7g Cannabis gefunden. Sie haben dann vor Ort mit mir einen Drogentest gemacht der zwar angeschlagen ist aber noch unter den Toleranzwerten lag. Vor Aufregungen habe ich dann blöderweise zugegeben vor zwei Tagen einen Joint geraucht zu haben. Anschließend durfte ich dann aber weiter fahren.
Nun ist vor zwei Wochen ein Brief von der Polizei gekommen in den stand dass das Strafverfahren eingestellt wird. Aber es stand auch noch dabei das bevor sie „eventuell fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen treffen“ ich Zeit habe mich bis zum 05.03.20 zu melden. Dies habe ich aber nicht wahrgenommen, da ich mich ja nicht noch irgendwie selber belasten will. Nun ist diese Frist abgelaufen und ich frage mich was nun noch auf mich zu kommen kann und wenn ja in welcher Form. Ist die Wahrscheinlichkeit groß das überhaupt noch etwas kommt? Oder eher nicht, da der Drogentest damals vor Ort ja auch negativ war. Ich kann den Konsum und das Autofahren gut trennen aber habe angst das wenn ich wieder Konsumiere die Behörden einen Drogentest von mir haben wollen und dann ja bemerken das ich noch Konsumiere und die würden mir ja bestimmt dann nicht glauben das ich das Autofahren und den Konsum voneinander trenne.
Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian (Sonntag, 15 März 2020 13:27)
Hallo,
Ich wurde in Magdeburg (Sachsen Anhalt) mit ca 0,4gramm Cannabis zu Fuß erwischt. Die Polizei hat keinen Drogentest gemacht und keinen joint gefunden Ich bin grade dabei meinen Führerschein zu machen was habe ich zu befürchten muss ich zur mpu oder ein ärztliches Gutachten ablegen?
Peter (Sonntag, 29 März 2020 23:09)
Hallo,
Bei mir wurde bei einer Personenkontrolle (kein Bezug zum Auto) 1 XTC Pille gefunden. Nun muss ich ein äG machen und 2 mal Urin lassen. War mein erster Polizeikontakt.
Ich kiffe etwa 1-2 mal die Woche, nehme aber ansonsten keine weiteren Drogen.
Sollte ich das Kiffen komplett einstellen (um beim Urin lassen kein THC-COOH vorzuweisen) oder kann ich einen gelegentlichen Konsum (natürlich mit Trennvermögen) zugeben ohne meinen Lappen zu verlieren (etwas THC-COOH im Urin)?
Habe schon Sachen gelesen, dass einem das Trennvermögen angezweifelt werden kann, wenn man es nach Zugang des Schreibens der FSSt nicht schafft komplett auf Drogen zu verzichten.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bukem (Mittwoch, 08 April 2020 07:44)
@Leon: mit einem äG werden Sie rechnen müssen. Da Sie aber eben zum Glück unter dem Richtwert von 1,0 ng aktiven Thc lagen, können Sie das äG ziemlich einfach bestehen, sofern Sie die richtigen Angaben machen.
Grundsätzlich ok ist nur der gelegentliche, sprich am besten einmal pro Woche, Konsum von Cannabis bei gleichzeitiger richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen. Man trennt richtig, wenn man wenigstens 72 Stunden nach dem Konsum nicht fährt.
Gleichzeitig darf man nicht Mischkonsum betreiben, also Cannabis und Alkohol zusammen konsumieren. Und erst recht nicht andere BtM. Niemals.
In Ihrer Konstellation wäre bis zum Eingang der Ladung ein gelegentlicher Konsum auch möglich.
@Fabian : Da kann tatsächlich ein ärztliches Gutachten kommen. Hier gilt das gleiche, was ich zu Leon geschrieben habe.
@Peter : solange kein Thc Verstoss, also ein Fahrzeug führen mit 1,0 oder mehr ng vorlag, braucht der Cannabis Konsum nicht eingestellt werden. Dann, richtig, ist der gelegentliche Konsum bei richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen, für die Behörden unbedenklich.
Dazu darf kein Mischkonsum mit Alkohol vorliegen und auch keinerlei Konsum anderer und damit harter BtM.
Und da kommt das Xtc nicht sonderlich vorteilhaft.
Mit dem äG soll überprüft werden, ob Sie jemals andere BtM ausser Cannabis konsumiert haben.
Und da droht der Entzug der Fahrerlaubnis für den Fall des Nachweises.
Es schadet nie, sich auf das äG auch mit einem Anwalt vorzubereiten. Der kann nämlich Akteneinsicht nehmen und rauskriegen, was in der Akte steht und was Sie damals für Angaben getätigt haben.
Bei Bedarf steht Ihnen Herr Schüller gerne zur Verfügung. Bitte über die obige Kontaktmail melden
MK (Mittwoch, 08 April 2020 09:25)
Hallo, ich habe ein aktuelles Mandat bei Herrn Schüller laufen kann ihn aber seit dem 27.03.2020 nicht mehr erreichen. Weder per Mail noch telefonisch. Mir steht ein äG bevor und habe dazu einige Fragen.
Elbarto (Mittwoch, 22 April 2020 19:26)
Hallo,
ich wurde vor etwa vier Wochen von der örtlichen Polizeibehörde kontrolliert, während ich gerade mit einem Freund draußen einen joint geraucht habe ( jeder hatte einen eigenen). Nachdem ich meine Taschen geleert hatte und auch den joint schon auf die Bank gelegt hatte, habe ich den joint wieder an mich genommen und ihn auf dem Boden zerdrückt. Daraufhin wurde nur der joint von meinem Freund konfisziert. Nun 4 Wochen später habe ich einen Brief bekommen in dem ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird wegen „allgemeiner Verstoß gg. 29 btmg mit Cannabis (einschließlich Zubereitung)“.
Jetzt ist meine größte Sorge ob ich meine Fahrerlaubnis wieder verlieren werden?
Ich habe die Fahrerlaubnis erst letztes Jahr (durch MPU usw.) wiederbekommen, nachdem ich 2017 unter Einfluss von Cannabis im Straßenverkehr erwischt worden war.
Martin (Sonntag, 26 April 2020 23:52)
Hallo
ich möchte erstmal auch danken für diese informative Seite.
Da von Fall zu Fall Unterschiede auffindbar sind, hätte ich ein paar Fragen zu meinen Fall:
Im August 2019 wurde ich mit 250 g Cannabis und einen kleinen Taschenmesser auf Fahrrad von der Kripo kontrolliert. Weil ich keinen aktuellen Wohnsitz hatte kam ich für ca. 5 Monaten in die Untersuchungshaft, 3 Jahre Bewährung auf 1 Jahr 8 Monate Strafe. (Handel mit Waffe) :(
Ich bin seit November wieder in Freiheit, seit August konsumiere ich kein Cannabis mehr, machte lediglich die Angaben bei der Polizei , dass ich ich die Drogen selber konsumiere, ca 7 Gramm am Tag. Dementsprechend wurde ich auch verurteilt. Jetz habe ich von der Führerscheinstelle Brief bekommen das ich selbst zugegeben habe das ich ein Drogenabhängiger bin. Die wollten meinen Führerschein entziehen. Ich habe eine Haaranalyse gemacht die negativ ausfiel, jetz darf ich erst den Lappen behalten muss aber zu Mpu , in den Jahren 2009, 2010, 2012 , 2015 würde ich mit einem Joint oder einen Gram Cannabis erwischt. Steht alles in meiner Führerschein Akte?
Was kommt auf mich alles zu ?
Was kann ich am besten tun um mein Führerschein nicht zu verlieren.
Ich habe meinen Lektion durch den Aufenthalt in der Untersuchungshaft , war schrecklich als Kiffer , jetz bin ich Clean .
Danke
Bukem (Montag, 27 April 2020 12:49)
@Elbarto: Das hängt wesentlich davon, was Sie in der früheren MPU gesagt haben. Sofern Sie damals gesagt haben, dass SIe künftig abstinent sein wollen, ist je nach Region, wo Sie leben, nicht ausgeschlossen, dass die Führerscheinstelle wieder auf Sie zukommt. Haben Sie denn jetzt auch den Konsum ggü der Polizei eingeräumt. Vielleicht ist es hier zu Ihrer Beruhigung angebracht, sich bei Herrn Schüller zu melden, ich kann da nur drauf hinweisen.
Kontaktdaten stehen hier auf der Seite
@Martin: Die FSST will mit der MPU ihre Fahreignung überprüfen. Neben den körperlichen Untersuchungen, ob Sie noch BtM oder besonders Cannabis und in welchem Ausmass konsumieren, wird es auch darum gehen, ob bei Ihnen mit einem "Rückfall" gerechnet werden muss. Was ist denn die genaue Fragestellung? Die muss in dem Schreiben genannt worden sein. Wann ist die MPU?
Grundsätzlich ist es immer ratsam, sich nicht nur anwaltlich, sondern zusätzlich auch in Absprache mit seinem Anwalt auch verkehrspsychologisch betreuen und auf die MPU vorbereiten zu lassen.
Bei Interesse bitte melden, gerade Ihr Fall scheint gehörig umfangreich zu sein. HIer ist genaue Aktenkenntnis unerlässlich
Elbarto (Mittwoch, 13 Mai 2020 21:25)
Ich habe keinen Konsum eingeräumt gegenüber der Polizei. Hatte jetzt einen anderen Strafverteidiger eingeschaltet der Akteneinsicht beantragt hat. Nun habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen mit der Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde, ohne das vorher die Akte an meinen Anwalt gesendet wurde. Bei der Mpu damals habe ich angegeben, dass der Konsum derzeit nicht zu meinen Lebensumständen passt, ich aber nichts ausschließen möchte. Ich wohne in Ba-Wü..
Lisa (Montag, 25 Mai 2020 16:14)
Hallo :)
Vielen Dank für die Mühe, die sie sich hier geben.
Mir geht’s ähnlich wie vielen hier. Wurde zu Fuß kontrolliert. 1 Joint und n kleines bisschen. Würde es insgesamt auf 1g schätzen.
Allerdings war der Polizist ziemlich ruppig und hat mir so viel Fragen zu allem möglichen gestellt und mir sind da wohl Fehler passiert:
Er hat mich gefragt ob ein Drogentest auf Cannabis positiv wäre, was ich Idiotin bejaht habe... nach der Kontrolle hat er mich gefragt ob ich mir jetzt noch ein Bier an der Tankstelle hole. Was ich auch bejaht habe... fühl mich richtig dumm... anstatt einfach die Klappe zu halten.
Meine Frage wäre, ob sich das negativ auf die Wahrscheinlichkeit für ein äG oder ne MPU auswirkt? Oder ob ich eh schon verkackt habe wegen dem Bier und dem „Geständnis“? Kann ich jetzt schon präventiv Maßnahmen ergreifen um den Schaden zu begrenzen?
Bukem (Mittwoch, 27 Mai 2020 17:44)
@Lisa : wegen des Grasfundes läuft ein Strafverfahren, was wohl gegen eine kleine Geldzahlung eingestellt werden wird.
Sehr wahrscheinlich schließt sich daran jedoch ein ärztliches Gutachten an. Woher kommen Sie?
Grundsätzlich sind Sie eben nicht unter Cannabis Einfluss Auto gefahren, das ist gut.
Was mir jedoch Bauchschmerzen bereitet ist, dass Sie das mit dem Bier erzählt haben.
Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und Alkohol führt nämlich zum Verlust der Fahreignung. Ob das mit dem Bier in der Strafakte überhaupt auftaucht weiß ich natürlich nicht.
Klug wäre es sicher, das anwaltlich abzuklären und dort Akteneinsicht zu nehmen.
Herr Schüller ist bundesweit tätig und steht hier gerne zur Verfügung. Kontaktdaten stehen oben
Lisa (Mittwoch, 27 Mai 2020 20:45)
Vielen Vielen Dank für die Antwort.
Ich komme aus BW, Nähe Stuttgart.
Verlust der Fahreignung würde dann auf eine MPU hinauslaufen?
Es wurden vor Ort keine Tests gemacht und das Bier habe ich mir nicht mehr geholt, da ich nach dieser Erfahrung einfach nur nach Hause wollte. Das wird aber wahrscheinlich nach meiner Aussage keine Rolle mehr spielen oder?
Sollte ich warten bis der erste Brief kommt oder mich sofort bei Herr Schüller melden?
Ich fühl mich so dumm... ich weiß, dass man einfach die Klappe hält. Aber ich war so abartig nervös...
Jens (Montag, 08 Juni 2020 03:31)
Ich respektiere das zu 100% wie sie hier alles beantworten und bin ihnen Ultra dankbar für die ganzen ausführlichen und informativen Einträge!!!
Ich wurde vor knapp mehr als einen Monat mit meinem Kollegen in meinem geparkten Auto mit Cannabis erwischt Menge bei mir waren 3,4g Cannabis und 0,3g Hash ich habe bereits einen Brief bekommen das dass Verfahren eingestellt wurde jetzt ist meine Frage was noch von der Fsst kommen kann weil ich noch in der Probezeit bin oder ist es bei der Menge eher nicht so wahrscheinlich das die sich melden weil es sich um ein erst Delikt handelte?
Randinfo: Auto geparkt - kein Drogentest vor Ort
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 09 Juni 2020 09:32)
@Lisa:
Ich glaube ziemlich sicher, dass das NICHT auf eine MPU hinausläuft. Aber ein ärztliches Gutachten kann kommen. Aber das wird zu bestehen sein, ist es in der Regel, wenn man sich nicht um Kopf und Kragen redet. Vorher beraten lassen. Don´t panic. Es gibt keinen Grund dafür. Und künftig jede Aussage verweigern außer zu den Personalien.
@Jens:
Danke für die Blumen. Ärztliches Gutachten eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich. Konsum von Cannabis runterfahren, komplett einstellen nicht nötig. Wenn Schreiben von der FSST kommt bitte ganz einstellen. Andere Drogen sind eh für den Allerwertesten, also Finger davon lassen (sonst eh irgendwann Gulasch in der Birne).
Richard (Freitag, 12 Juni 2020 20:41)
Vorab großes Lob das jede Frage kompetent beantwortet wird.
Nun zu meiner Geschichte:
Ich bin heute auf dem Fahrrad angehalten worden zunächst habe ich erst versucht zu flüchten(Polizist meinte ist nicht weiter schlimm soll wohl ein menschlicher Reflex sein) bei mir wurde ca 1-1,5 g Grass gefunden. Drogen Test wurde keiner gemacht, nur gefragt wie lange mir diese Ration reicht worauf ich leider mit 4 Wochen antwortete. Ich konsumiere wirklich sehr sehr selten dass letzte mal war Anfang März und das mal davor Anfang Dezember. Ich bin 2008 schon einmal auf dem Roller erwischt worden damals wurde ein Test angeordnet der positiv ausfiel ich wurde daraufhin verurteilt. Als ich 2010 18 wurde und die Fahrerlaubnis beantragen wollte bekam ich die Anordnung eine Mpu abzulegen. Ich habe dann darauf verzichtet den Führerschein zu machen. Jetzt 2020 habe ich mich zum Führerschein angemeldet und muss keine mpu oder äG ablegen. Ich bin fast fertig mit dem Führerschein. Nun meine frage kann die Fss ihre Meinung jetzt doch noch ändern und eine mpu von mir verlangen obwohl dieses Mal kein Drogen Test gemacht wurde? Und wird die Sache wegen Geringfügigkeit eingestellt oder bin ich trotz der 13
Jahre in denen ich mir nicht zu schulden hab kommen lassen, ein Wiederholungstäter?
Lg Richard
Richard (Freitag, 12 Juni 2020 21:04)
Kurzer Nachtrag, ich lebe in Bayern
Udo (Montag, 29 Juni 2020 12:02)
Hi,
zunächst ein dickes Lob an euch für euren Einsatz hier.
Habe mich von oben bis unten durchgelesen aber meinen Fall finde ich nicht.
Also, ich hatte noch nie einen Führerschein, wollte diesen jedoch ca. 2010 machen.
Nachdem ich den Antrag auf FS Ersterstellung bei der Fsst eingereicht hatte, kam von dieser ein Schreiben das bei mir 4 Jahre zuvor bei einer
HD 48 gr. Hasch gefunden wurden und ich zur UK antreten soll weil vermutet wurde das ich konsumiere.
Bei dieser UK gab es natürlich auschlag in alle Richtungen (THC, Ampetamine, Methamphetamine) so mit war ich überführt.
Daraufhin wurde eine 1 jährige Abstinez angefordert welche ich auch ohne weitere Funde absolvieren konnte. Beim letzten Screening sagte mir die Ärztin das die Fsst sich nun bei mir melden würde um mir mitzuteilen wie es jetzt weitergeht.
Da ich nach ca 6 Wochen noch nichts von den Freunden gehört habe griff ich zum Telefon um nachzufragen ob ich dann mit dem FS angefangen kann.
Bei diesem Telefonat sagte man mir dann ich hätte müssen direkt nach dem Abstineznachweis eine MPU machen und das die Zeit die zwichen Abstineznachweis und MPU liegen dürfte inzwischen abglaufen wäre und ich erneut einen 1 jährigen Abstineznachweis erbringen müsse um für die MPU zugelassen zu werden.
Ich versuchte der Dame dann zu erklären das mir zum ersten niemand gesagt hat das ich eine MPU machen muss und nur von einem 1 jährigen Abstineznachweis die Rede war.
Und zum zweiten mir nach dem Screening von der Ärztin des TÜV Süd mitgeteilt wurde das ich warten solle, bis sich die FSST bei mir melden würde.
Da ich hierbei jedoch auf taube Ohren traf und mich auch noch hinstellen lassen musste als würde ich mir dies alles aus den Fingern saugen, weil mir das mit der MPU sehr wohl mitgeteilt wurde, ebenso das die Ärztin vom TÜV niemals solch eine Aussage treffen würde. War mir der FS einfach egal, bin bis da 35 Jahre ohne Auto klar gekommen, also drauf gesch...
Nun bin ich 44 und in mir regt sich erneut der Gedanke doch den FS zu machen.
Jetzt würde mich interessieren wenn ich erneut den Antrag stelle ob ich direkt von FSST zum Nachweis meiner Abstinenz über 1jahr verdonnert werde, bzw ich zuerst eine UK abgegeben muss und nur wenn diese positiv wäre (ist jedoch ausgeschlossen) wieder 1 Jahr nachweisen muss.
Und besteht die Möglichkeit das ich trotzdem ich eine negative UK abliefern würde dennoch zu einer MPU verdonnert werde.
Ich würde ja hoffen das Sie nach Sichtung meiner "vorbildlichen " Akten logischerweise zumindest eine UK wollen um festzustellen ob ich noch konsumiere. Da diese jedoch negativ ( also kein Konsum) ausfallen wird ich evtl. weder 1 Jahr Abstineznachweis erbringen muss noch die MPU von nöten währe.
Lg Udo
Sabrina (Dienstag, 07 Juli 2020 23:35)
Hallo Herr Schuller ich habe ein dringendes Anliegen und komme aus dem Bundesland Bayern:
folgender Sachverhalt: Anfang März 2020 hatte ich eine Hausdurchsuchung. hierbei wurden 5g Cannabis und 1.02 g Amphetamien gefunden. zudem wird mir im Juni 2019 drei Cannabis Käufe von insgesamt 25 g vorgeworfen. 2 g Amphetamien zu einem unbestimmten Preis.
der strafbefehl ist durch und ich bin mit einer Geldstrafe davon gekommen.
jetzt Ende Juni 2020 hat sich die FSS wg Überprüfung der Fahreignung bei mir gemeldet und möchte bis 21. August ein äG sowie eine Haaranalyse von mind. 5 cm also 6cm.
ich habe den Kosum von Cannabis (häufiger Konsum) so wie den Konsum von Amphetamin seit der Hausdurchsuchung komplett eingestellt und werde beides nie wieder anfassen.
ich bin nie im berauschten Zustand gefahren weder Fahrrad noch Auto. Meine Arbeitsstelle kann ich gut zu Fuss bewältigen. Ausserdem besitzen mein Mann und ich nur 1 Auto, welches er für die tögl. Fährt zur Arbeit benötigt.
Ich habe seit meiner Jugend immer colorierte Haare (meist blond). ich habe bereits mit der FSS Tel. und das mit den Haaren mitgeteilt. Mein Sachbearbeiter meinte ich solle dies auf der Gutachter-mitteilung vermerken. das habe ich auch getan.
Nun mache ich mir ziemlich viele Sorgen darüber, ob meine Haare (schulterlang) immer noch Spuren von Amphetamin nachweisen.
ich habe mir auf ihrer Seite alles hierzu durchgelesen und mir ist sehr wohl bewusst, wenn auch nur der kleinste Wert in d3r Haaranalyse auf den Konsum von Amphetamien hinweist mein Führerschein, den ich seit über 20 Jahren besitze weg ist.
ich möchte eine private Haaranalyse mit Express machen, da die Frist sehr knapp von der FSS ist.
sollte ich meinen Führerschein besser gleich abgeben? ich bin ziemlich verzweifelt und bereue meinen Konsum vorallem von Amphetamin. (Sommer 2019 damit zum 1x in Berührung gekommen.
gibt es irgendeine Möglichkeit die abgabefrist der Haaranalyse zu verlängern? bei Abgabe zum 1. August bin ich gerade mal knapp 5 monate ohne....
über eine Antwort wäre ich mehr als dankbar!
Amel (Freitag, 10 Juli 2020 23:05)
Hallo Herr Schuler ich bin 21 jahre alt und habe mein FS seit 3 Jahren bin noch nie im Strassenberkehr negativ aufgefallen auch hatte ich nie was mit der polizei zu tun.
Am 25 Febraur bin ich in eine polizei kontrolle geraten auf dem weg zur arbeit bei meiner unwissenheit damals habe ich einem pisstest zugestimmt der positiv ausfiel es wirden auchweniger als 1g cannabis bei mir gefunden dannach musste ich zum bluttest (vom blittest habe ich keine ergebnisse bis heute bekommen als ich damals die blutwerte abfragen wollte sagte mir der beamte das der schnearbeiter nicjt da war das es wahrscheinlich negativ ausgefallen sei)heute kam der brief der Staatsanwaltschaft das davon Der Verfolgung abgesehen wir und das es an die verwaltungsbehörde abgegeben wird ich habe 2tage vor der kontrolle einen joint geraucht und habe davor auch 1 mal die woche 1 joint geraucht mit freunde meldet sich die FES stelle noch und WANN meldet sie sich bzw Was kommt auf mich zu wegen meinem führerschein wird da eine mpu angeordnet?
Amel (Freitag, 10 Juli 2020 23:21)
Ich wollte nach beifügen das ich aus stuttgart komme und den konsum seit februar komplett eingestellt habe.
Bukem (Donnerstag, 20 August 2020 10:16)
Oha , Verzeihung, das ist in der Ferienzeit durchgerutscht
@Amel: Werte liegen vor? Sollten die über dem Richtwert von 1,0 ng/ml aktiven THC liegen, kommt ein Fahrverbot, Punkte, Kosten und später Ärger mit der Führerscheinstelle.
Dann muss der weitere Konsum unbedingt eingestellt bleiben. Für Massnahmen der Führerscheinstelle gibt es leider keinerlei Fristen
Sollte der Wert unter 1,0ng gelegen haben, wird mit einiger Sicherheit trotzdem ein ärztliches Gutachten kommen, nur bräuchte der Konsum nicht eingestellt werden.
Bitte rückmelden, dann sprechen wir weiter
@Sabrina: ist das noch aktuell? Bitte persönlich an Herrn Schüller wenden.
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Bukem (Donnerstag, 20 August 2020 14:57)
@Richard: für Massnahmen der Führerscheinstelle gibt es keine gesetzliche Fristen Regelung.
Mag daher durchaus sein, dass eine Ladung zum ärztlichen Gutachten kommt.
Mangels THC Verstoß ließe sich das einfach bestehen. Stichworte richtige zeitliche Trennung zum Fahrzeug führen, kein Mischkonsum mit Alkohol, keine anderen Btm.
Was die frühere MPU betrifft, was war ihr Grund? Ganz ausgeschlossen wäre eine erneute MPU nicht, hinge davon ab, was Sie damals gesagt haben.
Bitte an Herrn Schüller wenden zum detaillierten abklären
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
@Udo: Bitte auch an Herrn Schüller wenden.
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Ich kann das leider nicht rechtssicher beantworten.
Daniel (Dienstag, 08 September 2020 21:21)
Gute Abend Herr Schüller,
ich wurde zu Fuß mit einer sehr geringen Menge Gras erwischt. Ich schätze ein Gramm. Ein Polizist in Zivil kam auf ich zu, einer stand ein paar Meter hinter mir.
Er sagte nur "Polizei bitte ihren Ausweis". Habe ich Ihm gegeben.(Er selbst hat keinen Ausweis gezeigt, nur eine Metall Marke der Polizei) Daraufhin sprach er mich mit meinem Nachnahmen an und sagte, jetzt auch noch bitte das Marihuana was sie gerade gekauft haben. Habe ich ihm auch gegeben. Er zeigte kurz seine Polizeimarke(Oval förmig) und meinte, ich bekomme Post und das Verfahren wird zu 98 Prozent eingestellt. Dann bekam ich auch schon wieder meinen Ausweis zurück. Ich fragte ihn noch was mit meinem Füherschein passiert und er sagte, das wird nicht weitergegeben. Dann sind die 2 gegangen. Es wurden keine Personalien aufgenommen und ich musste auch keine weiteren Fragen beantworten.
Jetzt frage ich mich, wie ich Post bekommen soll, wenn überhaupt keine Daten von mir aufgenommen wurden und warum nicht? Hat der sich meinen Namen mit Adresse etwa gemerkt? Und wenn das Verfahren eingestellt wird, kann trotzdem ein äg beantragt werden, bzw. auf mich zukommen? Ich rauche jetzt erstmal nicht mehr.
Sollte in 2 Wochen oder auch länger ein äg vorgezeigt werden, habe ich immer noch zu viel THC im Urin, denk ich mal.Wie lange geht es denn ungefähr bis zu einem äg? Mit was muss ich denn rechnen was die Fahrerlaubnis(Führerschein) angeht und kommt da überhaupt etwas auf mich zu, da es ja keine Daten und keine Aussage oder Antworten von mir gab?? Ich musste auch nichts unterschreiben. Das ganze ging auch nur ca 5 min.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Daniel (Dienstag, 08 September 2020 22:39)
Nachtrag:
Gibt es eine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, ob bei der Führerscheinstelle überhaupt etwas angekommen ist, bzw. ob die von der Polizei informiert wurden?
Bukem (Mittwoch, 09 September 2020 12:50)
@Daniel: klassische Situation. Erstmal vorweg: so wild ist das nicht. Ja, es gibt ein Strafverfahren, was gegen eine geringe Geldzahlung auf dem einen oder anderen Weg enden wird.
Viel wichtiger, haben Sie irgendwelche Angaben zu ihrem Konsumverhalten gemacht?
Nach Ende des Strafverfahrens wird die Sache an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Für ein etwaiges ärztliches Gutachten gibt es keine Fristen.
Ist aber nicht schlimm,weil Sie eben nicht unter THC Einfluss ein Fahrzeug geführt haben. Auf irgendwelche THC COOH Abbau Produkte kommt es folglich nicht an.
Dh, Sie können relativ unbesorgt weiter konsumieren. Grundsätzlich aber nur gelegentlich, einmal die Woche, und dann nur bei gleichzeitiger richtiger zeitlicher Trennung zum Fahrzeug führen, niemals Alkohol und THC gemeinsam konsumieren und nie andere Btm.
Bei Fragen bitte melden
Daniel (Mittwoch, 09 September 2020 13:09)
Hallo Bukem
Danke für die schnelle Antwort.
Nein, ich wurde überhaupt nichts gefragt und habe auch nichts gesagt bezüglich des Konsumverhalten. Die wollten nichts von mir wissen. Da auch keine Daten aufgenommen wurden und der Mann auch wirklich nur ein paar Sekunden meinen Ausweis in der Hand hatte, verstehe ich nicht ganz wie die mir eine Anzeige schicken wollen. Aber gut, ich sehe das ganze jetzt erstmal als einen Neuanfang, was das rauchen angeht. Jeden Tag kann auf Dauer nicht gut sein und das war ein guter Tritt in den Hintern um das ganze einmal zu überdenken.
Wie sieht dass denn mit dem Autokennzeichen aus? Muss ich jetzt immer damit rechen, dass ich angehalten werde, wenn mein Kennzeichen überprüft wird?
Und geht das trotzdem an die Führerscheinstelle, auch wenn gesagt wurde, dass es nicht weitergegeben wird? Wie wahrscheinlich ist ein äg in meinem Fall?
Daniel (Mittwoch, 09 September 2020 13:53)
Was bedeutet dieser Satz genau?
Muss ich mit einem äg rechnen und wird dann Urin abgenommen?
"Für ein etwaiges ärztliches Gutachten gibt es keine Fristen.
Ist aber nicht schlimm,weil Sie eben nicht unter THC Einfluss ein Fahrzeug geführt haben. Auf irgendwelche THC COOH Abbau Produkte kommt es folglich nicht an".
Bukem (Freitag, 11 September 2020 11:16)
@Daniel: Ihre Schilderung klingt etwas dubios. Gehen wir doch einfach davon aus, dass das echte Polizisten waren und ein Strafverfahren kommt. Und das wird nach seinem Abschluss an die Führerscheinstelle geleitet.
Sie wären dann intern in einer polizeilichen Datenbank mit einem Btm Vermerk. Die sollten dann damit rechnen, dass Sie bei einer Kontrolle genauer angeschaut werden.
Ja, und dann kommt im Zweifelsfall auch ein äG und das kann auch erst in mehreren Jahren sein.
Die brauchen bis dahin aber nicht abstinent zu sein, weil Sie eben keinen Verkehrsverstoß unter THC Einfluss begangen haben.
Daniel (Freitag, 11 September 2020 18:22)
Ja es war eine komische Situation, mein Gedanke war auch, dass das keine echten Polizisten gewesen sein könnten. Aber gut, ich gehe jetzt mal davon aus, dass die echt waren. Wenn ich es genau wissen möchte, ob nun ein Eintrag wegen BTM gegen mich vorliegt oder nicht, könnte ich dann über Herrn Schueller eine Akteneinsicht anfordern? Oder ist das keine gute Idee?
Daniel (Freitag, 11 September 2020 18:35)
Nachtrag:
Und sollte irgendwann mal ein äg kommen, was sollte ich dann im besten Fall sagen? Genaugenommen habe ich ja nur ca. 1Gramm gekauft, was ja beschlagnahmt wurde, und vom Konsum her keine Angaben gemacht.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 11 September 2020 19:03)
@Daniel:
Stellen Sie mal den Drehtür Effekt in der Birne ab. Stellen Sie den Konsum von Drogen ein, dann hört auch das Nachdenken auf über diese Themen. Wenn Sie es genau wissen wollen, würde ich dazu raten, dass man einen Antrag auf Akteneinsicht stellt. Auch ist überhaupt nicht klar, ob das Verfahren nach § 31 a BtMG eingestellt wird, da viele Staatsanwaltschaften von dieser Möglichkeit absehen und normal bestrafen, wenn man mit den Drogen am Bahnhof, auf Festivals, in der Nähe von Diskotheken usw erwischt worden ist.
Und was Sie im Gutachten sagen können und was nicht, wird man erst nach Akteneinsicht miteinander besprechen können. Wenn Sie wirklich keine Angaben gemacht haben, sollte das allerdings keine Probleme machen. Melden Sie sich doch einfach nochmal, wenn es soweit ist. Don´t panic.
Daniel (Freitag, 11 September 2020 19:38)
Guten Abend Herr Schüller,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Zu allererst, das Rauchen hat sich für mich komplett erledigt!
Angaben habe ich keine gemacht, ich wurde auch nichts gefragt und es ist alles so passiert, wie ich es geschildert habe.
Sollte nun Post kommen, werde ich mich nochmals bei Ihnen über Email oder Telefon melden.
Besten Dank und viele Grüße
Snerz (Samstag, 12 September 2020 21:10)
Guten Tag
Ich hatte letztes Jahr ein Verfahren weil bei mir eine geringe Menge Marihuana gefunden wurde. Der Konsum wurde bei der Verhandlung eingeräumt, dass Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Hier war kein Bezug zum straßenverkehr deutlich.
Vorgestern wurden in meinem unmittelbaren Umkreis wieder eine geringe Menge gefunde. (ca. 1 gramm). Dies gehörte aber mir nicht und alle im Umkreis befindlichen bekommen post von der Polizei. Auch hier wurde zu erst bei mir Konsum eingeräumt danach aber bestritten.
Nun meine Frage. Was kann ich von der FSST erwarten. Ist ein äG oder sogar eine MPU rechtmäßig? Ist das mehrfache auffallen bei der Polizei mit btm ein Anzeichen für regelmäßigen Konsum?
Vielen Dank
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 13 September 2020 10:35)
@Daniel:
Komplett erledigt ist erstmal gut. Jedenfalls solange hier noch Weiterungen zu erwarten sind. Das Strafverfahren würde ich nicht einfach so laufen lassen, aber das ist letztlich Ihre Entscheidung.
@Snerz:
Ein täglicher Konsum wurde damals nicht eingeräumt, oder? Ein ärztliches Gutachten kann kommen. Die FSST ist sehr lax bei der Anordnung der ärztlichen Gutachten. Kann sie auch, denn die Anordnung der Gutachten kann nicht angefochten werden. Friss oder stirb lautet dann das Motto. Erst die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines rechtswidrig angeordneten Gutachtens kann angefochten werden. Und vor Gericht ist dann noch lange nicht sicher, ob man durchkommt. Eine ganze andere Frage ist allerdings, warum Sie der Polizei gegenüber überhaupt irgendwelche Angaben machen anstatt (nach guter alter Väter Sitte) einfach den Schnabel zu halten. Schon mal was vom Aussageverweigerungsrecht gehört?
Daniel (Sonntag, 13 September 2020 19:54)
Guten Abend Herr Schüller,
ich weis ja leider nicht ob überhaupt ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet wird, oder wurde.
Ich würde Sie aber gerne beauftragen, eine Akteneinsicht anzufordern, um das zu klären. Oder sollte ich warten bis ich Post bekomme und Sie dann erst beauftragen?
Personalien wurden nicht aufgenommen und ich habe auch keine Angaben zum Konsum gemacht, bzw. wurde ich nicht danach gefragt.
Snerz (Mittwoch, 16 September 2020 11:52)
Richtig ein Konsum vorallem täglicher Konsum würde bei der ersten Verhandlung nicht eingeräumt.
Bei der Durchsuchung war mir nicht bewusst, dass das Zeug gefunden wird und hätte mich weit aus dem Fenster gelehnt bei der Frage wurde geraucht. Die Polizistin wollte das dann wenige Minuten später nochmal bestätigt haben, da meinte ich aber das ich dies nicht zugegeben habe und das wohl ein Missverständnis gewesen sein muss.
Habe heute Post von der Polizei bekommen bezüglich einer Aussage oder ob ich einverstanden bin, gegen eine Zahlung das Verfahren einstellen zu lassen.
Ich gehe mal davon aus, dass ich diese ignorieren sollte und auf Post der Staatsanwaltschaft warten soll.
Freundliche Grüße und vielen Dank für ihre Zeit
Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 September 2020 18:16)
@Daniel:
Wenn keine Personalien aufgenommen wurden, dann verstehe ich nicht, was Ihr Problem ist.
@Snerz:
Dem Grunde nach gilt auch hier, dass es sicherer wäre, die Akte mal gesehen zu haben. Eine direkte Einstellung des Verfahrens nach §31 a BtMG ist nicht zu erwarten, da Wiederholungsfall (wenn Ihnen das Cannabis zugerechnet wird).
Daniel (Donnerstag, 17 September 2020 08:52)
Ich dachte, es könnte auch ausreichen, wenn er sich die Personalien gemerkt hat. Vor- und Nachname...Ich kenne mich da nicht besonders gut aus und bin auch noch nie in so eine Situation geraten.
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 17 September 2020 23:59)
Daniel, Sie werden doch wohl wissen, ob der Mann sich Ihren Namen notiert hat. Wollte er Ihren Perso sehen? Nein, Sie kennen sich wirklich nicht gut aus. Wenn er was von Ihnen wollte, dann hätte er sich den Namen aufgeschrieben.
Daniel (Freitag, 18 September 2020 09:29)
Er kam auf mich zu, stellte sich mit Polizei vor und fragte nach meinem Ausweis, er hielt ihn in der Hand und sprach mich daraufhin mit meinem Nachnamen an und sagte "jetzt auch noch das Marihuana was sie gerade gekauft haben. Dann gab er mir meinen Ausweis zurück und sagte, dass das Verfahren zu 98% eingestellt wird. Notiert hat er nichts, er hat sich nichts aufgeschrieben.
Da er auch meinen Führerschien sehen konnte, als ich den Ausweis rausholte, fragte ich was mit meinem Führerschein passiert. Daraufhin sagte er, er wird es nicht weitergeben. So ist das passiert.
Bukem: (Dienstag, 22 September 2020 14:06)
@Daniel: klingt weiter dubios. Können wir hier so nicht weiter aufklären. Abwarten und bei Bedarf melden
Daniel (Dienstag, 22 September 2020 19:36)
Mache ich, Danke.
Tim M. (Sonntag, 27 September 2020 19:12)
Bin in Liechtenstein beim Zoll mit 4gramm gras erwischt worden, bekommt das die deutsche Führerscheinstelle mit ?
Bukem: (Montag, 28 September 2020 10:24)
@Tim: gute Frage, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Bei weiterem Interesse unter obiger Kontakt Mail an Herrn Schüller wenden
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 28 September 2020 22:03)
Selbst wenn sie es mitkriegt, ist Ihr Führerschein nicht in größerer Gefahr...
Tino R (Montag, 12 Oktober 2020 19:47)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich wurde Ende Mai ( Uhrzeit 14.30 ) bei einer Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet. Bei der Blutentnahme wurden 2.6 THC und 20 THC COOH festgestellt. Ich gab dämlicher Weise an, dass ich vor mehreren Jahren gelegentlich Cannabis konsumiert habe.
Ich habe zwei Einträge wegen Cannabis, ohne Bezug zum Führerschein( 2018, 2015 ) Meinen Führerschein habe ich seit 2012 und bin nie auffällig gewesen, keine Punkte oder ähnliches.
Jetzt wurde mir ein ärztliches Gutachten auferlegt und ich bin auch seitdem abstinent.
Habe ich überhaupt ein Chance als gelegentlicher Konsument, das Gutachten positiv zu bestehen? Auf einmaligen Konsum kann ich ja nicht plädieren, da die FS ja auch eine Akte von mir hat.
Könnten Sie mich auch entgeltlich dazu beraten, wenn ich noch eine Chance habe.
Mit freundlichen Grüßen.
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 Oktober 2020 23:35)
@Timo R:
Wenn der gelegentliche Konsum für die Führerscheinstelle feststehen würde, hätte sie kein ärztliches Gutachten, sondern eine MPU angeordnet. Kann aber sein, dass die Akte dort zu flüchtig gelesen wurde. Um Ihre Frage zu beantworten, brauche ich Akteneinsicht. Auch ist die Aussage "vor mehreren Jahren" anhand der Akte genau zu prüfen, da es einen Unterschied macht, ob das vor 2 oder 3 oder 10 Jahren war.
Ich kümmere mich gerne um die Sache. Schreiben Sie mir bitte eine Mail.
Max B. (Freitag, 16 Oktober 2020 19:54)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich wurde am 02. Oktober mit 2 Freunden von zwei Zivilpolizisten in einem Park (NRW) kontrolliert, da diese durch Cannabisgeruch auf uns aufmerksam geworden sind. Dabei wurde eine Menge von knapp 5 Gramm Cannabis konfisziert. Diese trug aber zu diesem Zeitpunkt keiner von uns am Körper. Auf Nachfrage, ob das Cannabis uns gehöre, tätigten wir keine Aussage. Lediglich ein Cruncher von mir, mit unter 0,3 Gramm Inhalt wurde festgestellt. Es wurden keine Aussagen zum Konsumverhalten getätigt. Bevor die Polizisten gegangen sind, tätigte einer der beiden die Aussage, da das Cannabis eh nicht uns gehören würde, dass wir uns keine Gedanken machen müssten. Einer der beiden Freunde ist eine Woche später nochmal in Kontakt aus anderen Gründen mit der Polizei getreten und hat gefragt, ob Ermittlungen gegen ihn eingeleitet wären, was von den Beamten verneint wurde.
Ich bin nicht vorbestraft und bin sonst polizeilich noch nicht aufgefallen. Wie wahrscheinlich sind strafrechtliche Konsequenzen? Allerdings bin ich noch 2 Monate in der Probezeit und mache mir Gedanken über meinen Führerschein. Ich habe meine Konsum jetzt seit zwei Wochen komplett eingestellt, würde aber lügen, wenn ich nicht gerne irgendwann wieder 1-2 Joints rauchen wollen würde.
Ich habe mächtig Angst wegen einer äG. Nun ist die Frage wie wahrscheinlich ein solches ist oder mit sonstigen Konsequenzen für den Führerschein zu rechnen ist. Wie sollte ich mich ab besten verhalten? Spielt, dass die Führerscheinstellen wohl angeblich durch Corona stark überlastet sind, ebenfalls eine Rolle? Post von der Staatsanwaltschaft ist aufjedenfall noch nicht gekommen.
Mein Konsumverhalten habe ich bis jetzt strikt vom Autofahren getrennt. Nun habe ich zudem Angst, dadurch dass ich ich mit Cannabis "erwischt" wurde, aktenkundig bin und bei jeder künftigen Verkehrskontrolle mit einer Urinprobe rechnen muss, gerade weil ja Cannabis auch bekanntlich lange Nachweiszeiten hat, besonders THC-COOH.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen und ein schönes Wochenende!
Bukem (Samstag, 17 Oktober 2020 16:15)
@Max B : aber Ihre persönlichen Daten sind schon aufgenommen worden?
Grundsätzlich würde sich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gg das BtMG anschließen, welches auf unterschiedlichen Wegen eingestellt werden würde.
Nichtsdestotrotz würde der Vorgang an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden und eine Ladung zum ärztlichen Gutachten wäre dann überaus wahrscheinlich.
Da Sie aber eben keinen Verkehrsverstoß unter THC Einfluss begangen haben, ist das äG mit richtiger Vorbereitung nicht problematisch. Gelegentlicher Konsum bis zu einer Ladung wäre auch zulässig, solange Sie diesen zeitlich richtig zum Fahrzeug führen trennen können.
Alles weitere erklärt Herr Schüller hier schon in den Aufsätzen. Bei Rückfragen bitte melden
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 Oktober 2020 14:18)
Max...der Führerschein ist mich 99,9 % nicht in Gefahr. Also bitte mal runterfahren.
Man sollte versuchen, das Strafverfahren so rasch wie möglich zur Einstellung zu kriegen. Ist ja offenbar nicht klar, wem das gehört hat. Und im Zweifel eben nicht Ihnen.
Das Urin muss auch nicht frei von THC COOH sein im Moment einer Begutachtung. Aber spätestens im Moment des Zugangs des Schreibens der Führerscheinstelle muss mit dem Konsum von Cannabis (und mit dem Konsum anderer Drogen erst Recht!) aufgehört werden.
Ob die Führerscheinstelle sich meldet, hängt erheblich damit zusammen, wie das Strafverfahren ausgeht. Deshalb lassen Sie das nicht einfach so laufen und warten ab, was passiert. Wenn ich mich kümmern soll, schreiben Sie mir eine Mail, danke.
Nils B (Dienstag, 20 Oktober 2020 10:07)
Sehr geehrter Herr Schüller
ich wurde am 08.08.2019 als Beifahrer mit 9,8 g Cannabis erwischt. Ich war Beifahrer. Cannabiskonsum wurde nie festgestellt. Erst- und Einmaliger Verstoß.
Am 13.01.2020 habe ich Strafbefehl erhalten, wegen Besitz, und bezahlt.
Am 05.05.2020 kam die Aufforderung zum ärztlichen Gutachten.
Am 30.07.2020 war ich bei der Untersuchung - Haaranalyse,
Am 13.08.2020 kam das Gutachten zu mir, Ergebnis 0,09 ng//mg
ich habe das Gutachten nicht weitergeleitet, weil in dem Gutachten eine negative Empfehlung an die Führerscheinstelle steht.
Heute kommt die Mitteilung von der Führerscheinstelle, dass ich bis 21.10.2020 den Führerschein abgeben muss.
zu spät? - bitte um realistische Einschätzung.
Danke
Bukem: (Dienstag, 20 Oktober 2020 11:36)
@Nils: wenn Sie an dem ärztlichen Gutachten Ihrer Beteiligungspflicht nicht nachkommen, geht die Führerscheinstelle von einer Verdunklungsabsicht aus und entzieht die FE so.
Da Sie selbst gar keinen THC Verkehrsverstoß begangen haben, wäre ein Konsumnachweis im Gutachten erst einmal unproblematisch.
Schlussfolgerungen eines Gutachters sind häufig negativ, jedoch nicht richtig und können korrigiert werden.
Ob das jetzt noch möglich ist, kann ich hier nicht beantworten.
Aber Sie sollten sofort per seperater Mail mit Herrn Schüller Kontakt aufnehmen, um das zu klären.
Jedenfalls, wenn Sie die FE retten wollen.
Kontakt Mail steht hier oben auf der Seite. Die Schreiben im Zweifelsfall gleich beifügen
Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 20 Oktober 2020 21:32)
@Nils B:
Das kann doch locker auf einer externen Kontamination beruhen. Riecht verdächtig nach fehlerhaften Gutachten (sind sehr viele falsch). Wenn Sie das Gutachten nicht abgeben wollen, muss ein Anwalt den Grund dafür nennen: Es ist fehlerhaft und muss angefochten werden. Sonst entzieht die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis. Meine Güte, warum melden Sie sich erst auf den letzten Drücker...
Wenn ich Ihnen helfen soll, laden Sie mir das Schreiben der Behörde und das Gutachten hoch an: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - wegen sowas den Führerschein zu verlieren ist unnötig wie ein Kropf.
Schani (Donnerstag, 26 November 2020 17:23)
Guten Tag Herr Schüller .
Kurz zu meinen Fall , hatte im Feb 2019 eine Hausdurchsuchung mit dem Zusammenhang Beihilfe Handeltreiben mit Amphetamine.
Es wurde folgendes zur Last gelegt : Besitz von Cannabis 38 g mit einen THCWert von 11%
Zudem eine abgefangene Postsendung Amphetamine ca 1000g mit einen Wert von 4.8 % . Ich kam in Vernehmungshaft und dort wurde mir eine Haarprobe entnommen . Laut Polizei wurde dort ein mittlerer Wert von THC nachgewiesen . Führerschein durfte ich aber behalten . 1 Jahr später also im Mai 2020 kam es zur Verhandlung . Eine höhere Geldstrafe sowie 2 auf 4 Jahre Bewährung mit Auflage von 4 Urintest und 6 Drogeneratungsgespräche wurden mir auferlegt , Führerschein dürfte ich nach dem Gerichtstermin immer noch behalten. Die Auflagen habe ich nun im Dezember allesamt erledigt . Nun meine Frage , kann bzw. wird die Führerscheinstelle noch auf mich zukommen oder darf ich davon ausgehen das ich mit den Urintest meine Sauberkeit nachgewiesen habe und kein Führerscheinentzug mehr droht ???
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 26 November 2020 18:02)
@Schani:
Ging es nur um Handeltreiben? Direkte Entziehung der Fahrerlaubnis ist unwahrscheinlich. Ein ärztliches Gutachten könnte noch kommen. Aber das werden Sie bestehen, wenn Sie sich an meine Vorgaben halten.
Schani (Donnerstag, 26 November 2020 18:10)
Sehr geehrter Herr Schüller ,
Der Richter fragte mich natürlich ob ich selbst konsumiert hatte , ich bestätigte das selbst Cannabis sporadisch konsumiert hatte,mit der anschließenden Aussage das ich seit mehreren Monaten nichts mehr konsumiere. Was beinhaltet dieses Gutachten und welche Vorgaben von Ihrer Seite sind einzuhalten???
Wie lange kann dies dauern bis die Aufforderung folgt ??? Es sind ja nun schon 6 Monate rum und nichts kam .
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Schani (Donnerstag, 26 November 2020 19:06)
Sehr geehrter Herr Schüller ,
Ich wollte noch anmerken das ich in Bayern wohne
Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 26 November 2020 20:10)
@Schani:
Bleiben Sie bitte ruhig. So ein Gutachten kann auch noch nach 1 - 2 Jahren kommen. Ich sagte bereits, dass ich mir keine Sorgen um Ihren Führerschein mache, solange Sie nicht im Rahmen des Strafverfahrens den Konsum harter Drogen und oder den täglichen Konsum von Cannabis eingeräumt haben. Das kann ich ohne Akteneinsicht nicht sagen. Wenn Sie nur sporadischen Konsum von Cannabis eingeräumt haben, sollte kein Problem bestehen. Nur darf nicht der sporadische Konsum harter Drogen (auch nicht einmal!) eingeräumt worden sein...
Schani (Donnerstag, 26 November 2020 20:20)
Sehr geehrter Herr Schüller ,
Nein wurde nicht eingeräumt , habe in meinem Leben auch noch nie harte Drogen konsumiert.
Wie soll ich mich nun weiter verhalten???
Soll ich Sie erst dann kontaktieren wenn sich die Führerscheinstelle meldet ??? Anrufen möchte ich da ja nicht , denn schlafende Hunde soll man nicht wecken . Mein Rechtsanwalt war aber auch sehr überrascht das ich bis dato keine einzige Nachricht von der Führerscheinstelle erhalten habe , bzw das ich bis heute den Führerschein besitze .
Herzlichen Dank nochmals und Grüße aus Bayern
Peter (Donnerstag, 26 November 2020 21:12)
Hallo Herr Schüller,
hatte als Beifahrer während einer Fahrer- Kontrolle in Bayern 0,3 g Koks einstecken. Kein Konsum!
Nachdem der Fahrer auf 0,0 Promill getestet wurde, mussten wir alle aussteigen und wurden durchsucht. War für uns schon nicht nachvollziehbar, die Leibeskontrolle.
Die FsSt hat meinen Führerschein eingezogen und mir eine MPU aufgedrückt. Ein negatives Drogenscreening wurde vorlegt. Bei der Kontrolle fand keine Untersuchung statt.
Plötzlich soll ich gesagt haben, dass ich konsumiere. Dies räumte ich jedoch nicht ein...
Was können Sie mir empfehlen?
Bukem (Donnerstag, 26 November 2020 21:29)
@Peter: dringend anwaltliche Hilfe suchen und den Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen.
Bitte melden Sie sich bei Interesse per obiger Kontakt Mail bei Herrn Schüller.
Peter (Donnerstag, 26 November 2020 21:49)
@Bukem: Anwalt vor Ort (bin leider in BW, ist Fernmandat möglich?) wurde zu Rate gezogen. Aufgrund des in der Akte aufgeführten Kommentars, ich hätte eingeräumt Koks zu konsumieren, wurden mir keine positiven Prognosen gestellt. Meine Aussage gegen zwei Polizisten....
Bukem (Freitag, 27 November 2020 10:15)
@Peter: Was bedeutet zu Rate gezogen? Sofern Sie nicht anderweitig weiter dort von einem Kollegen bereits vertreten werden, können Sie sich natürlich auch von Herrn Schüller vertreten lassen. Herr Schüller ist bundesweit tätig.
Eine genaue Bewertung kann Herr Schüller natürlich erst nach erfolgter Akteneinsicht nehmen
Bukem (Freitag, 27 November 2020 10:19)
@Schani: Sind Sie denn noch jetzt weiter in diesen Angelegenheiten anderweitig anwaltlich vertreten?
Ansonsten können Sie natürlich schon jetzt wegen der Vorbereitung auf das äG zeitnah bei Herrn Schüller per obiger Kontaktmail melden. Schaden wird das sicher nicht
Schani (Freitag, 27 November 2020 11:04)
Hallo Herr Bukem,
Wurde nur strafrechtlich von meinen Anwalt in dieser Sache vertreten oder werde vertreten.
Wegen Führerschein ist dieser aber der falsche Ansprechpartner . Sagte er selbst .
Also für Verkehrsrecht !!!
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 28 November 2020 10:30)
@Schani:
1) Ruhe bewahren
2) Keine BtM nehmen
3) Hier melden, wenn Sie ein Schreiben der Führerscheinstelle erhalten
4) Wir werden das dann zusammen angehen und Sie werden Ihren Führerschein zu 95 % Wahrscheinlichkeit behalten. Der Rest ist Lebensrisiko (gehe aber nicht davon aus, dass sich dieses verwirklicht).
5) NICHT bei der Fahrerlaubnisbehörde melden. Ob die Behörde bereits benachrichtigt wurde, ergibt sich aus der Strafakte.
6) Schönes Wochenende
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 28 November 2020 14:46)
@Peter:
Die meisten meiner Mandanten kommen nicht aus Bremen oder der Umgebung. Die Verfahren mit den Behörden werden in aller Regel schriftlich geführt und mit den Mandanten kann ich per Telefon oder Mail kommunizieren.
Ihre Angaben sind jedoch viel zu vage, um hier etwas vernünftiges dazu sagen zu können. Ich brauche Einsicht in die Akte der Führerscheinstelle und ich muss das Gutachten sehen, auf welches Sie sich beziehen. Dann kann ich Ihnen sagen, wie wir die Sache am besten zu regeln ist. Melden Sie sich bei bei Bedarf gerne bei mir.
Paulo (Sonntag, 27 Dezember 2020 23:08)
Guten Tag!
Vor circa zwei Wochen wurde bei mir bei einer Personenkontrolle 0,7g Cannabis beschlagnahmt (zu Fuß unterwegs, keine Angaben gemacht).
2016 wurde ich zu Sozialstunden verurteilt wegen einer geringen Menge Cannabis (das wurde aber wohl eingestellt?), Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Kann ich nun mit einer ärztlichen Untersuchung rechnen?
Wenn ja, sollte ich den Konsum jetzt direkt einstellen oder kann ich erst aufhören, wenn der Brief der Führerscheinstelle da ist? Ich habe 2020 praktisch täglich geraucht.
Vielen Dank im Vorraus und freundliche Grüße, Sie haben meinen Respekt für diese Seite und die Arbeit, die sie hier reinstecken!
Paulo (Sonntag, 27 Dezember 2020 23:21)
Noch ein Nachtrag zu #470:
2016 war ich damals noch dabei meinen Führerschein zu machen. Jedoch wurde ich daraufhin von der Führerscheinstelle pausiert.
Nach meinen Urteil wurde ich aber wieder freigeschaltet und habe meinen Führerschein zu Ende gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Paulo, der Name wurde geändert.
Paulo (Montag, 28 Dezember 2020 13:49)
Noch ein letzter Nachtrag zu #470:
Ich habe damals beim Verfahren 2016 eingeräumt insgesamt 2 Mal konsumiert zu haben. Möglicherweise habe ich sogar gestanden gekifft und getrunken zu haben zum damaligen Tatzeitpunkt. Aber ob das jetzt noch relevant ist bei dem Fall vor zwei Wochen? ��♂️Meinen Führerschein habe ich ja bis jetzt immer noch.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Schüller (Montag, 28 Dezember 2020 18:24)
Sie können aufhören zu konsumieren, wenn die Fahrerlaubnisbehörde sich meldet. Klingt nicht so, als würden größere Probleme auf Sie zukommen. Täglicher Konsum ist aber einzustellen. Maximal am Wochenende. Rest macht Birne auf Zeit zu Gulasch. Ich weiß, das wollen viele nicht einsehen. Aber die meisten von denen sind schon zu weich im Kopf, um das noch erkennen zu können. Also: Runter vom täglichen Konsum bitte.
Lars (Freitag, 29 Januar 2021 10:24)
Guten Tag,
ich bin gestern auf dieses Forum gestoßen und ehrlich gesagt etwas erleichtert bei dem, was ich hier lese. Kurz mein Fall: Ich bin gestern in Niedersachsen beim Kauf von ca 2-2,5 g Cannabis erwischt worden. (Straßenkauf) Ca. 10 Minuten später hat die Polizei dann in der u Bahn Station zugeschlagen. In meinem Rucksack waren noch ca 1-2 Gramm. Ich war kooperativ hab alles rausgerückt. Er hat noch eine Hashpfeife gefunden und mich fraglich angeguckt. Ich idiot habe nur spontan gesagt „damit raucht man pur, ich rauche kein Tabak“. Ich weiß, blöd, aber wollte nicht dass er mir Crackkonsum unterstellt. Die Pfeife hat er auch nicht weiter beachtet. Beide waren sehr freundlich und meinten es würde wahrscheinlich fallen gelassen. Es war das erste Mal, wobei vor 20 Jahren im Zivildienst aufgefallen bin (ich war bei der Eingangsuntersuchung nicht so glaubwürdig) weil ich damals Cannabis konsumiert habe. Ich musste dann nach 8 Wochen Abstinenz zum
erneuten Screening und dann war alles ok, aber in meiner Zivi Akte stand ich dürfte keine Fahrdienste machen. Keine Ahnung ob das Schreiben von der FSST kam, das war 2001. Ich warte jetzt auf den Anhörungsbogen und hoffe darauf dass die FSST mich in Ruhe lässt. Konsum ist eingestellt, ich war bis dato zwar täglicher Konsument, habe aber die letzten 3 Jahre die Menge extrem runter gefahren. Daher stellt es für mich jetzt kein Problem dar komplett aufzuhören. Steht im Anhörungsbogen eventuell auch die Aussage der beiden Beamten bezüglich der Pfeife und des Purrauchens?
In jedem Fall würde ich zu dem Bogen gerne Ihre Leistung in Anspruch nehmen. Der dürfte ja in ein paar Wochen kommen. Wenn ein ÄG erst in ein paar Monaten käme, dann müsste ich mir ja eh keine Sorgen machen, oder? Weil bis dahin müsste ja alles raus sein? Ich weiß, die Frage ist wohl mehr medizinisch als juristisch auszulegen. Andere Drogen nehme ich übrigens nicht. Man liest im Netz momentan viel von dieser neuen Rechtsprechung nachdem man erst das Anrecht auf eine Mpu hat, wenn man beim fahren mit THC erwischt wird. Diese aber meist nicht bestehen kann, weil der Abstinenztest in der kurzen Zeit nicht erbracht werden kann. Das betrifft mich aber nicht, da ich nicht im Auto unterwegs war oder?
Vielen Dank im Voraus, ich würde dann sobald der Bogen da ist gerne in Kontakt mit Ihnen treten.
Viele Grüße
Lars (Freitag, 29 Januar 2021 19:13)
Ergänzung 474: Die Auffälligkeit 2001 im Zivildienst war kein Strafverfahren. Das screening entschied ein Psychologe, den wiederum der Amtsarzt gewählt hat. Und das Schreiben, welches mir Kraftfahrdienste im Zivildienst verweigerte habe ich nie gesehen, daher kann es ja eigentlich auch nicht von der FSST gekommen sein. Also war es das erste Mal dass ich polizeilich auffällig war. Damals ging es ja auch um den Konsum und nicht um den Erwerb.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 29 Januar 2021 19:19)
@Lars
Das Fahrerlaubnisverfahren sollte hier nicht das Problem sein. Das Urin muss nicht frei von THC COOH sein bei einer Begutachtung. Der Wert sollte nur nicht 75 ng/ml THC COOH erreichen. Das wird er nicht. Und selbst dann nicht, wenn Sie alle 2 Wochen am WE mal 1-2 Joints rauchen oder gar jedes WE.
Bei dem Strafverfahren ist es so:
In der Regel wird sowas nach § 31 a BtMG eingestellt. Es gibt aber eine etwas radikale Tendenz zu beobachten, hiervon abzusehen, wenn das Cannabis (oder welche Droge auch immer) dort gekauft wurde, wo man sowas eben auf dem Schwarzmarkt oft kauft. Das gilt insbesondere dann, wenn die Gegend, wo man das Zeug gekauft hat, als Drogenbrennpunkt bekannt ist. Gleiches gilt für den Kauf von BtM auf Spielplätzen, in Gebäuden der öffentlichen Verwaltung, in Freizis, in Fitnesscentern, in der Nähe von Diskotheken. Ich kenne etwa in Köln Richter, die beim Kauf von 2 Gramm Cannabis rund um den Brennpunkt "Ebertplatz" 6 Monate auf Bewährung aufrufen. Die haben keinen Bock mehr auf das Drogen Buisness und ziehen knallhart durch. Diese Strafe ist dann ziemlich hoch für 2 Gramm. Krass außer Verhältnis, aber so ist die Situation.
Ich rate wegen dieser zunehmenden Tendenz der Strafverfolgungsbehörden (= Absehen von § 31 a BtMG) nunmehr immer dazu, auch die Strafsache sofort einer Klärung mit Hilfe eines Anwalts zuzuführen und nicht abzuwarten nach dem Motte "wird schon nichts passieren". Das ärztliche Gutachten (so es denn kommt, wir kein Problem sein). Aber was das Strafverfahren angeht, kann man heute leider gerade beim Kauf auf der Straße nicht mehr sicher auf § 31 a BtMG spekulieren.
Lars (Freitag, 29 Januar 2021 22:02)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt habe ich natürlich Panik. Aber mit ihrer Hilfe wird es bestimmt einfacher solch eine Strafe abzuwenden oder? Ihre Leistung hätte ich so oder so in Anspruch genommen. Ich hatte nur gehofft ich müsse dabei nicht ganz so große Angst haben. Dass ein Restrisiko besteht weiß ich natürlich. Wann soll ich Sie kontaktieren? Erst wenn ich den Bogen habe oder vorher schon?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 30 Januar 2021 00:34)
Es geht nicht darum, Angst zu machen. Es geht darum zu erklären, was passieren kann. Es wimmelt ja nun nicht von Hardlinern, aber es werden definitiv mehr. Sie können mir eine Mail schreiben: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - wie gesagt: Man muss schnellstens in das Verfahren und in der Regel ist eine Einstellung nach § 31 a BtMG drin. Wenn aber auf der anderen Seite des Tischs sitzt, mit dem nicht gut Kirschen essen ist, dann lohnt es sich, da ein Gespräch zu führen. In einem Fall in Köln habe ich 1 Stunde mit dem Richter telefoniert, bevor er von 6 Monaten für 2 Gramm auf eine Einstellung nach § 153 a StPO gegen 1000 Euro Geldstrafe umgeschwenkt ist. Und letztlich vermutlich nur, weil er einen guten Tag hatte. In Strafverfahren dieser Art sollte man sich immer schnell kümmern. Sie schreiben mir umgehend und ich kümmere mich dann ebenso umgehend.
Josè Enchilata (Freitag, 12 Februar 2021 15:20)
Hallo und Gouda Dag zusammen,
habe mist gebaut,
2019 wurde ich wegen erwerb von scheiss Gras über whats app Nachrichten überführt.
Einladung kripo verweigert keine Aussage.
Strafbefehl kam 1600 Euro Strafe.
2 Monate später kam der Rest ein ich muss
zum ä u da war ich auch schon das kostet 600 Euro. Absoluter Kollateralschaden wie ich finde hier werden menschliche Existenzen zerstört. IN KEINEM ANDEREN LAND GIBT ES SOWAS!
Meine Frage ist nur wieso muss ich dahin ich hatte damals keinen Führerschein und noch kein Auto und was wäre wenn ein urintest leicht possitiv ist und der andere urintest negativ.
Werden sie mir meinen führerschein entziehen wenn ich nur gelegentlicher Konsument bin und zu meiner Person ich bin 30 Jahre als und habe niemals andere Drogen konsumiert und ich trinke auch keinen Alkohol oder rauche Zigaretten.
B
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 13 Februar 2021 00:27)
Hallo,
jetzt nochmal langsam: Sie müssen zum ärztlichen Gutachten? Keine Sorge, das werden Sie schon bestehen, wenn Sie sich richtig verhalten. Laden Sie mir das Schreiben der Führerscheinstelle mal hoch: kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Kevin (Donnerstag, 11 März 2021 12:55)
Guten Tag Herr Schüller ,
ich wurde vor kurzem am Grenzübergang von den Niederlanden nach Deutschland vom Deutschen Zoll angehalten . Der Zoll hat mich gleich mitgenommen zur eigenen Halle und begann mein Fahrzeug zu entladen und zu durchsuchen . Bei der Aktion wurden ein Tütchen mit Cannabis beschlagnahmt mit einen Gesamtgewicht von 1,6 Gramm (mit Tütchen).
Mein Fahrzeug wurde durchsucht , ich wurde nicht wirklich befragt bis auf die Frage ob ich eine Aussage machen möchte , was ich verneinte und durfte dann wieder weiterfahren .
Ich mache mir nun große Sorgen um meine Fahrerlaubnis , da ich sehr auf diese Angewiesen bin , meine gesamte Berufliche Existenz hängt daran .
Ich bin bisher noch nicht wirklich Auffällig gewesen .
muss ich mit Problemen bezüglich meine Fahrerlaubnis rechnen ??
Bukem: (Freitag, 12 März 2021 20:42)
@kevin: haben Sie irgendwelche Fragen beantwortet, ob Sie das Cannabis selbst konsumieren wollten oder sonstwie und wie häufig tatsächlich konsumieren?
Eine Blutentnahme gab es nicht und Sie sind nicht unter Cannabiseinfluß gefahren?
Dann ist alles nicht so wild, mit etwas Plan und Hilfe wird das schon.
Definitiv läuft ein Strafverfahren nach dem BtMG. Im Anschluss daran kommt ein sehr wahrscheinlich ein ärztliches Gutachten vor der Führerscheinstelle.
Angaben im Strafverfahren fliessen dort bei der Führerscheinstelle ein.
Cannabis Konsum ist solange dort unbedenklich, solange er nur gelegentlich erfolgt, zb einmal wöchentlich, man diesen zeitlich richtig zum Fahrzeug führen trennen kann, indem man mindestens 72 Stunden oder länger vorm fahren wartet, nicht gleich Alkohol konsumiert und niemals andere BtM genommen hat.
Das ist die Kurzfassung.
Für mehr steht Herr Schüller gerne zu Diensten. Sinnvoll wäre seine Vertretung in beiden Angelegenheiten
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 12 März 2021 21:07)
@Kevin:
Wenn keine Blutprobe genommen worden ist, ist das halb so wild. Sie brauchen sich keine Sorgen machen. Sie werden den Führerschein behalten können. Insofern kommen Sie mal etwas runter bitte :-)
Kevin (Freitag, 12 März 2021 22:02)
Vielen danke für eure Antworten .
haben Sie irgendwelche Fragen beantwortet, ob Sie das Cannabis selbst konsumieren wollten oder sonstwie und wie häufig tatsächlich konsumieren?
Nein ich habe sämtliche Aussage zu dem Thema verweigert, ich sagte lediglich das ich aus Beruflichen Gründen in den Niederlanden unterwegs war .
Eine Blutentnahme gab es nicht und Sie sind nicht unter Cannabiseinfluß gefahren?
Nein es gab keinerlei Test weder Urin oder Bluttest, auch bin ich nicht unter dem Einfluss von Cannabis gefahren.
Ich hatte nun halt die Sorge das relativ schnell eventuell eine Meldung der Führerscheinstelle kommt , wegen eines Ärztlichen Gutachtens . Den Konsum habe ich seit dem Vorfall vollständig eingestellt und möchte dies auch beibehalten bis ich mir sicher bin das sich das ganze vollständig geklärt hat .
Wenn sie sagen es wäre in beiden Fällen eine Vertretung sinnvoll , möchte ich gern auf Nummer sicher gehen und würde dann auch sehr gern eine Vertretung in Anspruch nehmen .
Ab wann wäre es denn Sinnvoll damit zu beginnen ?
Sofort ?
Erst einmal abwarten bis das erste Schreiben dazu eintrudelt ?
Sie haben mir definitv schon einmal geholfen und mir mein mulmiges Gefühl erstmal genommen .
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 14 März 2021 11:47)
Sie können so lange gelegentlich weiter Cannabis konsumieren, bis die Führerscheinstelle sich meldet. Dann stellen Sie den Konsum ein. Der Konsum harter BtM ist tabu. Bleiben Sie bitte ruhig. Um das Strafverfahren sollte man sich zeitnah kümmern, da man wissen sollte, ob da nicht doch irgendwelche problematischen Aussagen drin stehen. Wenn dem aber wie zu vermuten ist, nicht der Fall ist, sollte eine Einstellung nach § 31 a BtMG drin sein. Wegen der Fahrerlaubnis mache ich mir keinen Kopf und Sie sollten das auch nicht. Melden Sie sich gerne per Mail bei mir, wenn ich mich um die Sache kümmern soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - auch hier gilt wie in jedem Strafverfahren: Je eher, je besser. Warum? Weil einige Frontgerichte gerne von § 31 a BtMG absehen und richtig raufkloppen. Hatte letztens in Köln einen Richter, der für 2 Gramm Gras 2 x 6 Monate raushauen wollte. Es dauerte 1 Stunde, den auf eine Geldstrafe (1000,00 Euro) im Rahmen des § 153 a StPO runterzuhandeln. Sowas passiert selten, ist aber ein Risiko, dass man nicht eingehen sollte.
Dominic (Sonntag, 04 April 2021 21:03)
Hallo Herr Schueller
Vielen Dank für diese hilfreiche Seite
2016 gab es ein Verfahren wegen besitz von Betäubungsmittel (canabis) welches eingestellt wurde.
Da ich damals noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis war, musste ich beim Antrag einen MPE absolvieren, welchen ich bestand.
Seitdem war ich nicht mehr auffällig
Nun wurde kürzlich (Mitte 2020) 7Gramm Canabis ohne Bezug zum Fahren gefunden.
Blutabnahme ist erfolgt
Das ganze ging sogar vor Gericht und mir wurde eine Geldstrafe auferlegt.
Habe angegeben dass es zum eigenkonsum bestimmt war..
Habe seit knapp 3 Monaten aus Angst nicht mehr konsumiert, würde mich allerdings fragen ob die Führerscheinstelle meine Fahrerlaubnis entziehen kann wenn ich "nur" gelegentlich canabis rauchen würde und wie sieht der damit verbundene Test aus.. ?
Bin niemals unter Einfluss gefahren.
Die Gerichtsverhandlung war im Januar.. aber die Fsst wurde schon früher in Kenntniss gesetzt.
Wann meldet die Fsst sich im Regelfall?
Habe ich überhaupt mit einem ärztlichen Gutachten zu rechnen? Bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und mache mir sehr viele Gedanken.
Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 04 April 2021 22:42)
Es gibt keine feste Fristen, das kann dem Grunde auch noch nach 1 Jahr oder sogar später passieren. Üblich sind 1 - 6 Monate. Nein, die Fahrerlaubnisbehörde kann Ihnen die Fahrerlaubnis nicht wegen gelegentlichen Konsum wegnehmen. Aber falls Sie wieder konsumieren sollten, lassen Sie das Auto danach 72 Stunden stehen und machen Sie keine Aussagen zu Fragen der Polizei über den Konsum.
Tom (Samstag, 08 Mai 2021 08:43)
Sehr geehrter Herr Schüller,
ich wurde beim Kauf von ca. 3 Gramm Kokain bei einem Straßenhändler von der Polizei erwischt (keinerlei Aussagen gemacht und auch kein Konsum festgestellt) und per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun hat die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten angeordnet. Ich führe bereits seit 5 Monaten einen (vorsorglichen) Abstinenznachweis via Urinscreening. Welche plausible / unverfängliche Begründung im Rahmen des ärztlichen Gutachtens sollte ich nun für den Erwerb / Besitz des Kokains anführen, um keine weiteren Problem / Maßnahmen fürchten zu müssen?
Mögliche Variante 1: Nie konsumiert, habe mal drüber nachgedacht, es auszuprobieren, was sich dann ja aufgrund der polizeilichen Maßnahme nicht stattgefunden hat.
Mögliche Varianten 2: Nie konsumiert, war eine Gefälligkeit für einen Kollegen.
Weitere Optionen/Anmerkungen?
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 08 Mai 2021 09:34)
Solange das Kokain nicht konsumiert worden ist, ist die Variante egal. Nie harte BtM besessen. Wurden auch andere BtM konsumiert? In welcher Frequenz bitte?
Tom (Samstag, 08 Mai 2021 10:12)
Nein, keinerlei Vorbelastung hinsichtlich harter Drogen. Bis vor 8 Monaten gelegentlich mal einen Joint /Cannabis konsumiert (1-2 Mal pro Woche). Seit 8 Monaten vollkommen clean.
Roman (Donnerstag, 24 Juni 2021 17:27)
Sehr geehrte Herr Schüller,
Sehe das hier viele Fragen beantworten worden und hoffe auch eine von Ihnen zu bekommen.
Gestern wurde ich bei einer Kontrolle (am wasser beim Sitzen )
Kontrolliert und bei mir wurden 2-3g gefunden.
Es wurde kein Blut abgenommen oder ein Test durchgeführt. (Haben mich auch nicht beim Rauchen erwischt) jedoch bin ich schon mal vor pasr Jahren (cs.5-7 Jahre mal aufgefallen)
Und musste auch Mpu machen.
Auf was muss ich mich einstellen?
MfG Roman
Bukem: (Donnerstag, 24 Juni 2021 20:55)
@Roman: was haben Sie denn damals bei der MPU angegeben? Dauerhaft Abstinenz? Das könnte heute durchaus mehr Probleme bereiten.
Zunächst läuft wg des Besitzes ein Strafverfahren. Nach dessen Beendigung geht der Vorgang dann an die Führerscheinstelle. Mag sein, dass nur ein äG gefordert wird, was leicht bestanden werden kann bei richtiger Vorbereitung. Gab ja keinen Verkehrsverstoß.
Wegen der früheren MPU und Ihrer evtl Auswirkungen sollten Sie bitte über obige Kontakt Mail Herrn Schüller schreiben
Roman (Freitag, 25 Juni 2021 09:06)
Hallo vielen Dank für die Antwort.
Ja damals komplett Abstinenz mit Drogen Screening. (Urin probe).
ÄG kann man über all machen oder haben die Ihre seperaten Leute iwo?
Hoffe das bei der kleinen Menge kein großes Problem kommt. Jedoch könnte FSS iwas einfordern denke Ich.
Also warten bis Brief kommt und Anwalt aufsuchen?
MfG Roman
Iris (Samstag, 26 Juni 2021 05:41)
Guten Tag,
Ich benötige Hilfe und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Ich habe einen Brief von der Führerscheinstelle bekommen das die mir meine Fahrerlaubnis entziehen müssen.
Ich werde nicht einwilligen innerhalb von 24 Std den Führerschein abzugeben sondern nehme die 2 te Möglichkeit ( Strafe und Zeit bis zum 06.07.2021 mich schriftlich zu Äussern)
Grund:
Als erstes muss ich Ihnen sagen das ich einen Fehler gemacht habe wir waren in Tschechien auf dem Bazar und holten uns 2,9 g Crystal Meth damit wollten wir aber weder nach Deutschland noch mit dem Auto fahren was auch nicht der Fall war das ich das Tat.
Problem ist aber was man einfach nicht bedacht hat das Auto mit den Sachen für unseren Urlaub in Tschechien stand ja in Hundsbach ca 1 km vor der Tschechischen Grenze und ich Fahrerin bin mit 2,9 g Crystal über die Grenze wo mein Auto stand rüber gegangen um die Klamotten zu holen.
Das war Vorab.
Jetzt wie es abgelaufen ist während unseren Aufenthalt in Hundsbach.
Ich und eine Freundinn waren in Waldsassen ( an der Tschechischen Grenze) Ortschaft Hundsbach.
Wir hatten vor ein paar Tage dort zu bleiben und das Auto war eine Ortschaft vor Tschechien geparkt ( Hundsbach)
In der Nacht als wir von unserer Tour zurückkamen wollten wir uns ein paar sachen Aus dem Auto holen und schon war die Polizei hinter uns.
Wischtest positiv auf Methamphetamin, gefahren bin ich als Fahrerin natürlich nicht Auto war kalt da gestanden.
Polizei nam mir den Schlüssel ab nach 24 Std könnte ich das Auto wieder holen.
So da waren ich und meine Freundinn jetzt Nachts im Auto zum übernachten weil das Fenstsr offen war zwecks einem elektronik Fehler.
Wir wollten eigentlich da schon wieder nach Tschechien damit wir nicht in Schwierigkeiten kommen, ging aber nicht, Schlüssel weg fenster auf wir mussten Dort übernachten alle Wertsachen waren dort drinnen.
Also übernachteten wir um am nächsten Tag der Polizei zu sagen sie sollen es doch bitte schließen.
Da kamen Sie uns aber zuvor gegen Nachmittag sind uns wärend dem Gang in Richtung Auto um die Polizei zu holen sind uns Zivis ( Polizei von Waldsassen) entgegen gefahren.
Wieder Wischtest positiv
Sie locherten uns aus ob wir Crystal dabei hätten
Bekanntlich ist es ja in Tschechien sehr schlimm was das Betrifft und somit wurden wir direkt aufs Revier genommen untersucht und bei mir waren eben die 2,9 g Crystal Meth in meinen Haaren versteckt.
Ich habe gesagt das ich das nur zu meinen Eigenbedarf nutze, weil ich nicht wie vorgeworfen schmuggeln wollte.
Es gab keine Möglichkeit den Polizisten glauben zu lassen das ich auf keinen Fall schmuggeln wollte man musste eben über die Grenze weil das Auto ja da stand wo unsere Klamotten drinnen sind um sie zu holen.
Ich hatte weder vor Auto zu fahren noch bin ich es.
Ich wollte das Crystal nicht in Deutschland konsumieren sondern in Tschechien deshalb auch das Auto an der Grenze geparkt damit ja nichts passiert.
Ich freue mich sehr auf Ihre Antwort ob es sich lohnt dagegen anzugehen und es dann auch eine sichere Chane gibt das ich meinen Führerschein nicht abgeben muss.
Liebe Grüsse
Bukem: (Samstag, 26 Juni 2021 10:38)
@Iris: was soll ich dazu sagen? Rechtlich ist es so: unabhängig davon, ob Sie unter dem BtM Einfluss gefahren sind oder nicht oder das vielleicht sogar wirklich klappen würde, dass Sie das wirklich voneinander trennen können, unabhängig von alledem verlieren Sie Ihre Fahreignung, wenn Sie irgendwann und irgendwo andere BtM als Cannabis konsumiert haben.
Haben Sie denn ggü der Polizei bereits gesagt, dass Sie das Meth konsumiert haben oder nur, dass Sie es besitzen, um das auszuprobieren?
Sie sollten das alleine nicht angehen und vor allem dich ggü der Führerscheinstelle nicht noch weiter um Kopf und Kragen reden.
Herr Schüller ist bundesweit tätig, bei Interesse ist er unter der obigen Kontakt Mail zu erreichen
Iris (Samstag, 26 Juni 2021 11:06)
Also heisst es ich muss meinen Führerschein 100 Prozent abgeben?
Ich habe gesagt das ich es Probiert habe
Ich werde Herr Schüller kontaktieren danke schonmal
Ali (Mittwoch, 18 August 2021 03:34)
Sehr geehrter Herr Schüller, folgende Situation möchte Ich ihnen schildern.
Ich hab bereits eine Mpu wegen Cannabis hinter mir. Das Gutachten ist positiv verlaufen und Ich besitze meinen Führerschein seit knapp 2 Jahren wieder. Vor 4 Monaten wurde Ich mit einer Hanf Zigarette aufgegriffen als Ich mit seit meiner Abstinenzzeit ein Tütchen gönnen wollte. Vor 2 Wochen wurde Ich mit dem Auto angehalten und der Urintest war auch negativ da Ich ja vom Konsum wieder abgesehen habe, vorallem wegen des Vorfalls.
Muss Ich mit Post von der Fahrerlaubnisbehörde rechnen ? In Gutachten steht zum Beispiel - Das nicht mehr davon auszugehen ist, dass Ich je wieder unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug führen werde. Was auch der Wahrheit entspricht, weil Ich mich ausreichend mit dem Thema befasst habe.
Ich finde es blöd, dass nur weil Ich einen Joint in der Hosentasche beim spazieren hatte, um meinen Führerschein Angst haben muss.
Ich bedanke mich für Ihre Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ali
Bukem: (Mittwoch, 18 August 2021 18:44)
@Ali: das kommt ganz wesentlich darauf an, was Sie in der früheren MPU angegeben haben..dauerhafte Abstinenz oder richtige zeitliche Trennung zwischen Konsum und Fahrzeug führen.
Leider kann ich das nicht beantworten und ich würde Ihnen raten, hierzu dich zusätzlich an Herrn Schüller persönlich zu wenden
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Eigentlich machen Sie ja jetzt alles richtig, nur leider ist Ärger nicht auszuschließen
Viel Erfolg
Ali (Mittwoch, 18 August 2021 18:51)
Ich habe angegeben, dass Ich in Zukunft bewusster mit dem Trennen von Konsum und das führen von Kraftfahrzeugen einhalten werden. Daher auch der Abschlusssatz bei meinem Gutachten „Es kann davon ausgegangen werden, dass Herr Ali in Zukunft nicht mehr unter Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug führen wird.“
Das Ich andauernd im Dorf kontrolliert werde engt mich persönlich ein wenig ein. Ich muss zugeben, dass Ich mich beobachtet fühle.
Ich melde mich unter der genannten Email Adresse. Ich danke Ihnen.
Liebste Grüße
Christian (Donnerstag, 16 Juni 2022 08:46)
Hallo Herr Schüller.
Bei mir ist folgender Fall.
Ich habe meinen Führerschein nach bestandener MPU zurückbekommen. Die MPU musste ich wegen Cannabis machen.
Nun zum Tatbestand.
Ich wurde bei uns in Halle S. am Hauptbahnhof mit dem Fahrrad angehalten. Bei mir im Rucksack befand sich eine Gürteltasche die einem Kumpel gehört, welche ich ihm nach der Arbeit zurück bringen wollte. In dieser Gürteltasche befanden sich 1-2g Cannabis. Die Polizei nahm mir dies ab.
Ich wurde von den Beamten gefragt ob ich einen Durchschlag haben möchte, dies habe ich abgelehnt.
Ich habe auch nichts unterschrieben, dass etwas bei mir gefunden wurde.
Nun meine Frage.
Was erwartet mich? Kann man mir den Führerschein daraufhin erneut entziehen? Und was erwartet mich strafrechtlich?
Habe mit meinem Kumpel darüber gesprochen und ihm gesagt, dass ich ihn bei einer möglichen Vorladung angeben werde.
Wie ist der weitere Werdegang?
Ich bedanke mich schonmal für ihre Antwort.
Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 17 Juni 2022 15:14)
Es ist davon auszugehen, dass die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten anordnen wird.
Wenn da rauskommt, dass Sie weiter konsumiert haben, kommst es für die Frage nach der Folge darauf an, wie die alte MPU ausging. Wurde Ihnen da Trennnungsvermögen attestiert oder wurde gesagt, dass Sie kein Cannabis mehr konsumieren werden?
Ben (Freitag, 05 August 2022 12:40)
Guten Tag Herr Schüller,
bei einer Hausdurchsuchung (Bayern) wurden bei mir heranwachsende Pflanzen, Tabak-Cannabis Gemisch und eine nicht geringe Menge Cannabis festgestellt. Bei der vorhergehenden Kontrolle war ich zu Fuß unterwegs und wurde am Bahnhof kontrolliert.
Nun steht ein Strafverfahren an, ich habe meine Aussage bei der Polizei verweigert und werde lediglich den Besitz zum Eigenkonsum einräumen.
Jetzt meine Frage, reicht dieser Tatbestand aus um eine MPU zu fordern? Es gibt ja weder Tests von mir zum Tatzeitpunkt noch Angaben zum Konsumverhalten? Ich bin seit Februar abstinent und habe auch vor es zu bleiben und würde für das Strafverfahren freiwillig eine 6 monatige Abstinenzkontrolle beim TÜV durchführen. Bringt mir dieses auch etwas für ein eventuelles ärztliches Gutachten?
Weitere Infos zum Strafverfahren: nicht vorbestraft, berufstätig
Vielen Dank für die Informationen auf der Seite und beste Grüße
Ben (Freitag, 05 August 2022 12:43)
Nachtrag zu #502:
Die nicht geringe Menge waren knapp 70g Cannabis mit Wirkstoffgehalt 11,64g THC.
Benzi (Freitag, 05 August 2022 16:53)
Guten Tag Herr Schüller,
ich wohne in Bayern, hatte im Februar dieses Jahr eine Hausdurchsuchung nachdem ich am Bahnhof zu Fuß kontrolliert wurde und eine kleine Menge Cannabis dabei hatte.
Bei der anschliessenden Hausdurchsuchung wurden 4 heranwachsende Pflanzen sowie Tabak-Gras Gemisch und knapp 70g Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt von 11,67g festgestellt.
Es wurden keine Tests gemacht und die Aussage bei der Polizei habe ich verweigert.
Ich bin seitdem abstinent und mache für mein Strafverfahren freiwillig einen 6 monatigen Abstinenznachweis und werde im Verfahren nur den Besitz zum Eigenkonsum einräumen aber zum Konsumverhalten keine Aussage tätigen.
Meine Frage ist jetzt ob der Abstinenznachweis für ein ärztliches Gutachten verwendet oder dieses damit abgewehrt werden kann? Ist eine Anordnung einer MPU in diesem Fall möglich?
Danke für die informative Seite und beste Grüße!
Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 06 August 2022 21:21)
Ben:
Die Führerscheinstelle wird ein ärztliches Gutachten anordnen. Jedenfalls dann, wenn Sie sich nicht bei der Polizei um Kopf und Kragen reden und den Führerschein deswegen verlieren (zB weil Sie täglichen Konsum einräumen). Der Wirkstoffgehalt ist eine nicht geringe Menge und Sie sind im Bereich des § 29 a BtMG. Haben Sie deswegen schon einen Verteidiger? Ich habe einige Mandanten in Bayern in kümmere mich gerne darum. Schreiben Sie mir bei Bedarf: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - bitte beachten Sie dringend, dass das Aussageverhalten im Strafverfahren immer Rückwirkungen auf die Fahrerlaubnis hat. Wie alt sind Sie, wenn ich fragen darf?
Ben (Montag, 08 August 2022 12:26)
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Ich bin 32 Jahre.
Ich habe die Aussage bei der Polizei verweigert und keine Angaben zum Konsum gemacht.
Für das Strafverfahren habe ich ein Verteidiger, dieser rät zu einem Abstinenznachweis für einen möglichst langen Zeitraum für das Verfahren und gglfs. die MPU. Eine Aussage zum Konsumverhalten beim Verfahren ist auch nicht geplant, der Besitz zum Eigenkonsum soll allerdings eingeräumt werden.
Können Sie mir sagen, was es für Auswirkungen auf das ärztliche Gutachten sowie im Falle einer Bewährung hätte, wenn ich mich um ein Rezept für Cannabis bemühen würde?
Ercan (Sonntag, 23 Oktober 2022 13:41)
Guten Tag Herr Schüller,
auf dem Weg zur Arbeit (mit meinem PKW) wurde ich an der holländischen Grenze von Zivilpolizisten (Bundespolizei) mit Wiesbadener KZ angehalten. Ich fahre diese Strecke täglich da es mein Arbeitsweg ist. Meine Freundin wohnt in der unmittelbaren Nähe der holländischen Grenze.
Die Begründung für die Kontrolle war, dass ich vermutlich aus Holland kommen würde. Bei der Kontrolle selbst konnte der Polizist anscheinend Marihuana Geruch wahrnehmen und begründete daraufhin eine Durchsuchung des PKWs. Dabei hat der Polizist eine Dose mit maximal 0,2gr gefunden und in einem Aschenbecher ein Joint stümmel. Kurioserwiese haben die den Stümmel einfach im Aschenbrecher liegen gelassen und nicht beschlagnahmt. Nachdem meine Personalien aufgenommen wurden, sollte ich ein Urintest machen, welchen ich zugesagt habe. Dieser wurde aber nicht durchgeführt, da der Polizist keine Testkit's mit hatte( laut seiner Aussage). Es wurden also keine Tests gemacht und ich durfte wieder weiter fahren.
Jedoch ist mir aufgefallen, dass der Polizist beim erstellen des Protokolls ein Bruttogehalt Befund von 23,4gr notiert hat. Als ich dann die Frage gestellt habe, wieso die Dose mit gewogen wurde und nicht das Produkt an sich, wurde mir mitgeteilt dass es für die Asservatenkammer immer so dokumentiert wird.
Meine Frage an sie ist, ob ich dem Dokument trauen kann und mir nur der Inhalt von 0,2gr zu lasten getragen wird oder auch die Dose die mit abgewogen wurde also die 23,4gr? Jetzt im Nachhinein hätte ich lieber zum Eigenschutz ein Foto davon machen sollen. Meine zweite Frage wäre, ob ich von der Führerscheinstelle Post bekommen werde, obwohl keine Tests und kein Dauerkonsum nachgewiesen werden konnte?
Ich wurde schon sehr oft von der Polizei angehalten, da ich einfach sehr gut ins Täterprofil passe, aber so eine Kontrolle ist mir über die Jahre noch nie passiert.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
L.G
Balu (Sonntag, 23 Oktober 2022 19:16)
Sehr geehrter Herr Schüller,
wie ich hier im Forum sehen kann, sind Sie ein Segen für die Menschheit mit einem grünen Daumen.
Nun zu meinem Fall:
Heute auf dem Weg zur Arbeit, welches an der Landesgrenze zu Holland ist, -ich fahre die Strecke jeden Tag, doch heute wurde ich von Zivilpolizisten mit Wiesbadener KZ angehalten. Die Bundespolizei begründete die Verkehrskontrolle damit, dass ich auf einer Straße fahre die viele Drogen-Schmuggler benutzen. Da ich aber jeden Tag gezwungen bin diese Strecke zu fahren, rechne ich eigentlich monatlich einmal mit einer Kontrolle der Polizei.
Dummerweise ist mir aber diesmal ein Fehler unterlaufen und ich hatte noch von einem Abend mit Freunden, in einem Rucksack welches auf dem Beifahrersitz lag, eine Dose mit maximal 0,2- 0,4 gr Cannabis drin. Als der Polizist, Cannabis Geruch aus meinem Fahrzeug riechen konnte, hatte er natürlich ein Grund weiter Maßnahmen zu ergreifen. Mein Auto und die Tasche wurden durchsucht und sie wurden fündig. Auch ein halb angerauchter Joint stümmel wurde in einem Aschenbecher gefunden. Der Polizist ließ nicht locker und wollte unbedingt etwas bei mir finden und drohte mit dem vollen Programm einer Durchsuchung. Ich habe jegliche Aussage verweigert und keine Angaben zu meinem Konsumverhalten gemacht. Ich war äußerst zuvorkommend und haben ihnen nur gesagt, dass die das volle Programm durchziehen können, aber nichts finden werden.
Jetzt kommt erst das dubiose bei der ganzen Geschichte.
Als ich einer Urinprobe zugestimmt habe, sagte der Polizist, dass er kurz ein Test kit aus seinem Fahrzeug nehmen würde, dabei sprach er schon zu seinem Kollegen, dass die überhaupt keine mehr da haben würden und ich nochmal Glück gehabt hätte. Üblicherweise machen die Polizisten sich schon die Mühe Backup anzufordern und diesen Test dann durchzuführen. Diesmal aber nicht.
Was ich auch noch ziemlich kurios empfunden habe, als die die Mengenangabe in Brutto gemessen haben. D.h die komplette Dose mit Inhalt wurde abgewogen und sie notierten 23,4 gr. Auf die Frage hin wieso nicht das Produkt an sich abgewogen wurde, sondern mit samt Verpackung, meinten die nur zu mir, dass es nur rein Formalitäten für die Asservartenkammer sei und die das immer so machen würden. Jetzt im Nachhinein, als ich dieses Protokoll unterschrieben habe, fühle ich mich leicht verarscht und hätte lieber selber Fotos vom Dokument machen sollen, damit man mir nichts ankreiden kann.. Auch nachdem ich ohne Tests oder sonstigem wieder fahren konnte, haben die nicht mal den Joint stümmel konfisziert. Ich habe einige Kontrollen hinter mir aber so eine Situation ist mir bis heute nicht unter gekommen.
Meine Frage an Sie Herr Schüller:
,,könnte es sein, dass die nun die 23,4gr zur Strafanzeige bringen werden oder wirklich nur die 0,2-0,4 gr die wirklich bei mir gefunden wurden. Muss ich mir da Sorgen machen, daß dort nicht alles mit Rechten Dingen abgeht?"
Hinzu eine weitere Frage,
wie schlampig kann man nur arbeiten und mir den Joint im Aschenbecher liegen lassen, so dass ich weiterhin rein rechtlich noch Drogen mitgeführt habe? Hab mir im ersten Moment nichts dabei gedacht, da ich irgendwie ja auch zur Arbeit musste.
Meine letzte Frage wäre, was wird nun auf mich zukommen. Eigentlich darf ich von der Führerscheinstelle nichts bekommen, da ich auch augenblicklich nach der Kontrolle (ohne Tests) weiterfahren durfte. Müsste ich deswegen noch mit Post rechnen?
L.G
Nachtrag Balu/Ercan (Sonntag, 23 Oktober 2022 19:29)
Beide Posts sind von ein und der selben Person, da mir mein Post nicht zuerst angezeigt wurde, daher war ich der Annahme ich müsste unter einem anderen Namen mein Text nochmals Posten.
Ich entschuldige mich schonmal im vorraus für die Unannehmlichkeit.
Dan (Mittwoch, 27 September 2023 00:15)
Moin,
Ich, M24, aus Hamburg und Dauerkiffer seit ca. 4 Jahren, wurde vor 2 Wochen am Freitag Abend mit einem Kumpel auf einer Parkbank am See von der Polizei kontrolliert. Wir haben, kurz bevor wir beim See angekommen sind, 4 Jugendliche aus einem Auto aussteigen und weglaufen sehen.
Ich wollte gerade Gras aus meinet Tasche holen und einen Joint drehen, als die Polizei an uns vorbeigefahren ist und uns nach unseren Ausweisen gefragt hat, weil wir in die Täterbeschreibung angeblich gepasst haben. Leider hatte ich meinen Geldbeutel Zuhause vergessen und dadurch keinen Ausweis dabei, was ich auch so gesagt habe, allerdings hat der Polizist dann völlig unfreundlich direkt mit einer Taschendurchsuchung gedroht. Ich habe geantwortet, dass er mir doch nicht einfach so grundlos befehlen kann meine Hosentaschen zu entleeren und er hat geantwortet, dass er es sonst mit Gewalt erzwingt, weil ich mich der Polizei widersetze. Ich habe darauf geantwortet, dass das grundlose Schikane sei, weil wir vorhin noch die Jugendlichen weglaufen sehen haben und beschrieben wo die hingelaufen sind und angeboten, dass wir 2 Minuten zu mir gehen, um meinen Ausweis von Zuhause zu holen und währenddessen hat der Polizist mehrere Streifenwagen zur Verstärkung gerufen und mich mit 5 Mann auf seine Motorhaube gewaltsam gehauen und fixiert. Währenddessen hat er gesagt, dass ich mich weiterhin widersetzen würde, weil ich meine Muskeln anspanne und mir alle Gegenstände aus den Taschen gezogen, ich habe alles über mich ergehen lassen und mich bemüht kaum zu bewegen.
Was ich dabei hatte war: 2-3 Gramm THC Cannabis, einen Cruncher, Longpapes, mein Handy und meinen Autoschlüssel. Es wurden meine Personalien aufgenommen und mir wurde gesagt, dass ich eine Anzeige für den Besitz von BTM und eine Anzeige für Widersetzung gegenüber der Polizei bekomme. Ich wurde gefragt, ob die ein Lichtbild von mir machen können, damit mich das Opfer des Autodiebstahls identifizieren kann und auf nachfrage wieso er mich jetzt plötzlich so nett danach fragt nachdem ich sonst bei nichts eine Wahl gehabt habe, hat er gesagt, dass es freiwillig ist, ich aber gegebenenfalls zur Identifizierung eingeladen werde, daher habe ich das Bild abgelehnt. Es kam kurz ein Drogentest zur Sprache, allerdings ist es dazu nicht gekommen und ich habe kein Wort über das Cannabis bzw. meinen Konsum gesagt, es gab auch keinerlei Nachfrage. Ich wurde anschließend einfach so gehen lassen, ohne zur Wache mitgenommen zu werden oder etwas unterschreiben zu müssen. Die Polizisten meinten noch, dass ich besser in den nächsten 24 Stunden kein Auto fahren soll, woraufhin ich gesagt habe, dass ich sowieso nicht konsumiert habe, aber auch nicht vor hatte Auto zu fahren. Die Anzeige wird zwar höchstwahrscheinlich aufgrund geringer Menge fallen gelassen, nun habe ich aber trotzdem mehrere Fragen… vorab sollte ich allerdings erwähnen, dass ich vor etwas über Drei Jahren eine Anzeige (die fallen gelassen wurde), aufgrund von Verdacht auf BTM bekommen habe. Ich hatte damals allerdings nichts dabei und es wurde ebenfalls kein Drogentest gemacht, es ging jediglich darum, dass es laut dem Polizisten nach Gras gerochen haben soll und das hat gereicht für die fallengelassene Anzeige. Außerdem habe ich seit beinahe 4 Jahren meinen Führerschein und bin noch immer in der Probezeit (, weil ich ein Aufbauseminar für einen Blitzer bei zu schnellen Fahren machen musste. Das war allerdings mein einziger Blitzer jemals und es gab ansonsten noch nie eine weitere Auffälligkeit im Verkehr, nicht mal eine Verkehrskontrolle oder dergleichen). Nun zu den Fragen:
1. kann aufgrund der Vorfälle eine MPU verorndet werden? Und falls nein;
2. kann ein Drogentest o.ä. Verordnet werden?
3. was droht mir wegen der Anzeige für Widerstand gegen die Polizei?
Ich habe seitdem vollständig mit dem Kiffen aufgehört, bin aber total verzweifelt, weil es bis zu drei Monate dauern kann, bis ein Drogentest zu meinen Gunsten ausfällt und ich total angewiesen bin auf meinen Führerschein und meine Ausbildung vermutlich verliere, wenn ich nicht mehr fahren kann. Außerdem könnte ich von Zuhause fliegen, weil mein Vater komplett intolerant ist gegenüber jegliche Art von Drogen. Da soviel davon abhängt, bitte ich dringend um eine schnelle Rückmeldung und bedanke mich unendlich im Vorfeld für jede Auskunft und jeden Ratschlag.
Liebe Grüße
Dan (Mittwoch, 27 September 2023 00:18)
Nachtrag: Ich habe von den Polizisten alles zurückbekommen, bis auf die 2-3 Gramm Cannabis und den Grinder
Bukem: (Mittwoch, 27 September 2023 14:12)
@Dan: vielleicht ist es ganz hilfreich und beruhigend für Sie, wenn Sie sich per Mail an Herrn Schüller persönlich wenden.
kontakt@strafverteidiger-schueller.de
Soweit ich es vorläufig sehe, liegt kein BtM Konsum mit Verkehrsbezug vor, es laufen jedoch Strafverfahren wegen des Besitzes sowie wg des Widerstands gg Vollstreckungsbeamte.
Wegen des Besitzes wird wohl ein ärztliches Gutachten, jedoch wohl kaum eine MPU kommen. Sie müssen dafür nicht abstinent sein, gelegentlicher Konsum von Cannabis bie zur Ladung wäre unproblematisch.
Trotzdem ist es in Ihrer Situation ratsam, nichts anbrennen zu lassen. Melden Sie sich bitte für Details bei Herrn Schüller
Lukas (Samstag, 20 Januar 2024 16:03)
Sehr geehrter Herr Schuller,
im Vorhinein ein großes Dankeschön an ihre Hilfeleistungen, die, wie dieser Seite hier zu entnehmen sind, schon sehr lange vielen Leuten helfen!
Nun zu meinem Problem.
Ich bin vor ein paar Tagen bei einer Verkehrskontrolle angehalten wurden und auf meinen Rücksitz wurden in 2 Behältnissen ca. 8g gefunden. Im Anschluss daran wurde bei mir ein Drogentest gemacht, der negativ ausfiel. Ich durfte weiterfahren.
Die Polizisten, sehr jung, waren sehr einfühlsam und lieb zu mir. Ich ging bevor ich getestet wurde sehr stark davon aus, dass der Test positiv verlaufen würde aufgrund der Vortage. Ich versuchte also durch alle möglichen Sympathiepunkte diesen zu umgehen. Ich hielt also nicht wie man vllt sollte die Klappe, sondern gab zu, dass es meins ist und für niemanden anderes. Ebenfalls sagte ich, dass ich aber die letzten Wochen maximal einmal geraucht habe und dass der letzte öftere Konsum schon monatelang her ist und ich damit gar nichts mehr zu tun habe. Ich sagte das Zeug flöge bei mir im Auto rum seitdem. Den Test musste ich trotzdem machen und dieser fiel negativ aus. Ich sagte dem Polizist, dass ich Angst vor dem Test habe, dass er vllt anzeigen könnte, dass er positiv ist obwohl ich Wochen nicht mehr geraucht habe, weil ich von ähnlichen Fällen schon gehört hatte. Ich druckste also etwas viel herum, einfach weil ich diesen Test nicht machen musste. Außerdem schien der Polizist sich eher für diese Dinge zu interessieren im Zuge meines Wohlergehens. Er sagte er habe früher auch mit sowas zu tun gehabt und dass ich von sowas weg kommen solle usw. Er machte sich zu keiner meiner Aussagen irgendeine Notiz o.Ä. und versuchte mich vor dem Test zu beruhigen. Auch hinterher sagte er dass es bestimmt keine allzu schlimmen Folgen haben würde, weil er meine Angst sah.
Zu mir: 24, Ich habe eine weiße Weste bis auf einen kleinen Vorfall vor 7 Jahren war bei dem ich mit ein paar Freunden ein bisschen Mist gebaut haben und eine kleine Sachbeschädigung an öffentlichem Grund angestellt habe. Die Anklage wurde aber damals nach einem Gespräch mit der Gemeinde fallen gelassen. Seitdem und auch vorher war nie etwas. Gerade nicht in Bezug auf BtM
Nun frage ich mich. Wie können die Folgen aussehen?
1) Was sind die Folgen, die der Staat mir auferlegen wird? Womit kann man rechnen? Eine Geldstrafe? So hoch, dass sie ins Führungszeugnis übernommen wird?
2) Der Vorfall wird doch sicherlich an die Führerscheinstelle gegeben. Was können hier Folgen für mich sein? Der Entzug des Führerscheins? Eine äG? Eine MPU? Oder gar nichts? Ich dachte, dass durch den negativen Test sowas aus der Welt wäre. Im Internet liest man teils was anderes.
Falls es eine Relevanz hat: ich muss in ein paar Tagen eh meinen Führerschein für einen Monat abgeben, allerdings "nur" wegen 2 maliger Geschwindigkeitsübertretung.
Bukem (Mittwoch, 07 Februar 2024 13:03)
@Lucas : die Frage hatten Sie noch unter dem anderen Beitrag gestellt? Hatten wir da beantwortet
SusiB (Dienstag, 19 März 2024)
Hallo Herr Schüller,
ich habe ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten , dass ich im Internet 20g Canabis gekauft haben soll . Das ganze soll vor einem Jahr gewesen sein . Nach einer Stellungnahme durch einen Anwalt wurde das Verfahren nach 153 StPo eingestellt ( kein öffentliches Interesse und geringe Menge ).
Wird sowas an die Führerscheinstelle trotzdem gemeldet ?
Bukem (Dienstag, 16 April 2024 13:35)
@SusiB: ja, das wird nach den geltenden sog Mistra Mitteilungen der StA an die FSST übermittelt. Nach bisheriger Rechtslage wird deshalb ein ärztliches Gutachten kommen.
Da es aber keinen Verkehrsverstoß unter Thc Einfluss gab, ist das leicht zu bestehen.
Nur die Verfahrenseinstellung nach 170 II StPO führt zu keiner Weiterleitung
Leon (Freitag, 28 Juni 2024 23:19)
Guten Abend Herr Schüller,
Ich wurde September 2023 mit einer geringe Menge Cannabis (1 Gramm ) bei einer Personenkontrolle erwischt das Graß wurde entzogen ich habe keine angeben zum Konsum gemacht dann wurde ich aber Unglücker weise nochmal von der Polizei kontrolliert und die stellten 2 grinsen ohne Füllmaterial sicher.Die Anzeige wurde fallen gelassen, meine Frage ist nun wenn ich meine Führerschein machen will und ich bei Anordnungstelle meinen Antrag stelle ist die Chance das ich eine FÄG machen muss Gering oder Hoch? Oder könnte es sogar sein das überhaupt kein Fachärztliches Gutachten angeordnet wird weil ich in NRW lebe und es nur eine geringe war.
Mit Freundlichen Grüßen,
Leon Kohl
Bukem (Donnerstag, 14 November 2024 16:28)
@Leon: ist das noch aktuell? Das Anliegen sollte sich durch die zwischenzeitliche Reform bereits erledigt haben