Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles 


Zauberpilze (Psilocybinhaltige Pilze) sind psychoaktive Pilze, die die Wirkstoffe Psilocybin oder Psilocin enthalten. Das Psilocybin wird dann spätestens im Körper zu Psilocin umgewandelt. Psilocin wirkt als psychedelisches Halluzinogen (vergleichbar mit LSD).


Psychoaktive Pilze wachsen besonders an feuchten Gebieten wie Wälder, Wiesen und gerne auf Kuhweiden. Sie sind in verschiedenster Form in der Natur aufzufinden.


Das wohl bekannteste Beispiel eines psychoaktiven Pilzes in unserer Region ist der Spitzkegelige Kahlkopf (Psilocybe semilnceata). Dieser enthält einen Psilocybingehalt von 0,8-1% in der Trockenmasse. Insgesamt wurden ungefähr 150 psilocybinhaltige Pilze entdeckt, von denen aber nur etwas mehr als die Hälfte halluzinogene Wirkungen haben. Ein anderes bekanntes Beispiel ist der Teonanacatl-Pilz (Psilocybe mexikana), der aus südamerikanischen Gegenden stammt.


Die halluzinogenen Rauschpilze können nochmal in verschiedene Gattungen unterteilt werden:


Psilocybe (Kahlkopfpilze)

Stropharia (Täuschlingspilze)

Gymnopilus (Flämmlinge)

Panaeolus (Düngerlinge)

Hypholoma (Schwefelköpfe)

Pluteus (Dachpilze)

Conocybe (Samthäubchen)


Der Wirkstoffgehalt in den psychoaktiven Pilzen ist nicht konkret zu bestimmen, da er oft nicht gleichmäßig in den Pilzen verteilt ist, weswegen einige Pilzteile eine stärkere Wirkung haben und andere Teile wirkungslos sind. Eine genaue Dosierung ist kaum möglich und dadurch entsteht das Risiko unerwarteter Komplikationen. Um dem Problem zu umgehen, werden die Pilze oft zu einem Pulver verarbeitet. Ein Pilz-Trip dauert ungefähr zwei bis vier Stunden. Bei hohen Dosen kann er sogar bis zu acht Stunden dauern. Sobald die Wirkung nachlässt bricht der Trip auch abrupt ab.


Psychoaktive Pilze sind sog. Biodrogen. Sie haben zahlreiche, in ihrer Auswirkung unbekannte, Inhaltsstoffe. Besonders problematisch ist, dass der Wirkstoffgehalt bei Pilz zu Pilz variiert und auch bei einem Pilz selber bestimmte Stellen stärker wirken als andere. Gestreckt werden psychoaktive Pilze wegen ihrer Konsumform jedoch in der Regel nicht.


Typische Szenenamen für die Zauberpilze sind:


Magic Mushrooms, Mushrooms, Psilos, Psylos, Zauberpilze, Kahlkopf und die einzelnen Pilznamen



Historie


Psilocybinhaltige Pilze wurden bereits von den Urvölkern bei spirituellen Zeremonien verwendet und gehören somit zu den ältesten Drogen der Menschheit. 1955 wurde die Droge für die zivilisierte Welt neu entdeckt, woraufhin es Albert Hofmann 1958 gelang die psychoaktiven Substanzen der Pilze zu isolieren und zu identifizieren. In den 60er Jahren wurde das in den Pilzen enthaltene Psilocybin als Medikament in der Psychoanalyse und Psychotherapie eingesetzt. Nachdem Missbrauch der Droge und steigendem medialen und politischen Druck wurden Pilze 1966/67 in den USA verboten. 1971 wurden die Pilze dann auch in Deutschland verboten. Somit wurde der Umgang mit der wohl ältesten Kulturdroge kriminalisiert. Seit dem Ende der 90er Jahre haben die Zauberpilze wieder eine Hochphase. Sowohl Freizeitmykologen (vgl. das Buch „Das Pilzzucht-Buch“ von Bert Marco Schuldes und Sam Lanceata) als auch Drogenkonsumenten interessieren sich immer mehr für die psychoaktiven Pilze.



Konsumform


Die Pilze werden roh oder getrocknet gegessen. In Asien gibt es psychoaktive Pilz-Omelettes und ähnliche Speisen. Sie werden auch regelmäßig zermahlen , um eine psychoaktive Schokolade oder Honig herzustellen.



Wirkung


Die Wirkung der psychoaktiven Pilze ist ähnlich zu anderen klassischen Halluzinogenen (z.B. LSD). Aufgrund des stark schwankenden Wirkstoffgehalts der Pilze schwer zu sagen wie der konkrete Pilz wirken wird. Grundsätzlich setzt die Wirkung ca. nach 20-30 Minuten ein. Dieses führt zu einem Gefühl , dass einem Alkoholrausch ähnelt. Zudem verspürt man ein inneres Wärmegefühl und gesteigerte Lust auf Sex, ähnlich wie bei einem Aphrodisiakum ( Liebesspiel und Orgasmus werden dann oft in einer neuen Dimension erlebt ). Die typischen Halluzinationen beginnen jedoch erst nach einer Stunde und erreichen erst nach zwei Stunden ihren Höhepunkt. Ähnlich wie bei LSD hängt die Wirkung nicht nur von der Dosis ab, sondern auch von den Erwartungen des Konsumenten, seiner Stimmung, seinen Erwartungen und der Umgebung, in der er die Droge benutzt (Set & Setting). In der Regel bedarf es für einen Rausch von 4-6 Stunden mindestens 10 g frischer Pilze oder 2 g getrockneter Pilze. Psychoaktive Pilze haben kaum körperliche Effekte, dafür jedoch gravierende psychische Effekte. Wie im Umgang mit allen Drogen ist zu empfehlen, erstmal mit geringen Mengen (also hier mit deutlich weniger als 2 Gramm zu experimentieren, um sich so an die Menge heranzutasten, die persönlich noch als angenehm empfunden wird. Der eine mag halt einen Berauschungsgrad, der mit einem Sektschwips mit leicht psychedelischer Note zu vergleichen ist und ohne optische Halluzinationen auskommt, der andere braucht das komplette Spektrum, dass diesen mächtigen Pilzen innewohnt. Diese magischen Pilze können phantastische Halluzinationen auslösen, es wird häufig so beschrieben, dass es sich so anfühlt, als ob man in einen reißenden Strom aus Eindrücken taucht. Ob man dann eher bei Alice im Wunderland landet oder in zutiefst verstörenden Reichen, die von Dämonen und Toten beherrscht werden, lässt sich nicht sagen. Genau das meint Set und Setting. Wer ohnehin schon psychisch nicht auf der Höhe und instabil ist, sollte die Finger nicht nur von Pilzen, sondern auch von Psychedelika aller Art lassen. Es handelt sich bei Pilzen eben nicht um eine Partydroge, die man sich mal eben so einklinken sollte, sondern um „Lehrer“, die ans Licht oder eben in die finstersten Ecken der eigenen Seele führen können. Das ist ein riskantes Spiel und dies sollte klar sein.



Körperliche Effekte


a) Positiv beschriebene Effekte


Möglicherweise gesteigerte Energie und Herzschlag

Entspanntheit und Muskelentspannung


b) Negativ beschriebene Effekte


Körpertemperatur steigt und Pupillen erweitern sich

Schwindel und Übelkeit, sowie Appetitverlust

Schüttelfrost

Muskel- und Bauchschmerzen



Psychische Effekte


Das Psilocybin in den Pilzen imitiert aufgrund seiner strukturellen Ähnlichkeit den körpereigenen Botenstoff Serotonin. Dadurch wird eine Überflutung von Reizen ermöglicht. Das hat sowohl positive als auch negative Effekte.


a) Positiv beschriebene Effekte


Halluzinationen die zur Bewusstseinserweiterung führen können

Eine Art Traumzustand, der als euphorisierend und angenehm empfunden wird

Farben werden intensiver, Konturen schärfer

Geräusche werden klarer gehört

Synästhesien ("die Farbe gelb riechen können")

Ein Gefühl des inneren Wohlbefindens

Ein Gefühl von gelöster Entspanntheit

Lachdrang( sog. Lachflash)

tiefgehendes Verständnis der Dinge, sowie kreativer, philosophischer Gedankenfluss

Eine besondere Verbindung mit anderen Menschen und der Welt


b) Negativ beschriebene Effekte


Fundamentale Veränderung des Ich und der Umwelterfahrung

Kein klares Raumgefühl

Das Zeitgefühl wird verwischt

Halluzinationen die Angstzustände, Verfolgungswahn und Panikattacken auslösen können

Verändertes Körperempfinden bis hin zum Gefühl der Körperlosigkeit

Mögliche Reizüberflutung bei zu vielen Reizen

Verdrängte traumatische Erlebnisse können aus dem Unterbewusstsein wieder an die Oberfläche gelangen

Depressionen, sowie Angstgefühle und Gewalttätigkeiten

Verlust der Realitätskontrolle



Risiken


Auch bei langfristigen Konsum moderater Dosen sind keine körperlichen Schäden zu erwarten. Jedoch kann das Psilocybin, aber auch andere in den Pilzen enthaltene Wirkstoffe (Baecocystin, Bufotenin, etc.) anfänglich zu neurovegetativen Nebenwirkungen wie Atembeschwerden, Herzrasen und Veränderung im Blutdruck oder Puls kommen. Auf psychischer Ebene sind besonders psychisch labile Personen stark gefährdet. So kann es geschehen, dass wieder traumatische Erlebnisse, die während des Pilz-Trips aufgetaucht sind, ohne fremde Hilfe nicht mehr verarbeitet werden können. Dies führt zu Psychosen und Verwirrtheitszuständen.



Rechtslage


Psilocybinhaltige Pilze die zum Konsum als Droge bestimmt sind, fallen seit 1998 unter das Betäubungsmittelgesetz. Sie sind als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in Anlage 1 des BtMG erfasst. Die Pilze an sich stehen nicht im BtMG, jedoch deren Wirkstoffe Psilocin und Psilocybin.


Gem. § 29 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer Pilze, die diese Wirkstoffe enthalten, unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben einführt, ausführt, veräußert, abgibt oder sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.


Gem. §§ 29 Abs. 5 und 31a BtMG kann das Gericht bzw. bereits die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen, wenn dem Täter nur der Erwerb oder Besitz einer geringen Menge ausschließlich zum Eigengebrauch nachgewiesen wird.


Die nicht geringe Menge Psilocin(also die Menge, ab der es nach § 29 a BtMG mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe gibt) liegt bei:

einem Wirkstoffgehalt von 1,2 g Psilocin ( 120 Konsumeinheiten á 10 mg)


Die nicht geringe Menge Psilocybin(also die Menge, ab der es nach § 29 a BtMG mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe gibt) liegt bei:


einem Wirkstoffgehalt von 1,7 g Psilocybin ( 120 Konsumeinheiten á 14 mg)


Zudem dürfen psychoaktive Pilze aufgrund der Aufführung in Anlage 1 BtMG nicht verschrieben, nicht verabreicht und nicht zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden.


Im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr kann es zu folgenden Problemen kommen: Beim Fahren unter Halluzinogeneinwirkung kommt es zu Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und der Entfernungen. Zudem besteht eine starke Blendempfindlichkeit. Daher kommt es leicht zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Wer also ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger und körperlicher Mängel (hier aufgrund des Pilz-Trips) nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen bestraft.


Auch ohne die konkrete Gefährdung der genannten Rechtsgüter droht ein Ermittlungsverfahren nach § 316 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr), wenn man unter dem Einfluss von psychoaktiven Pilzen ein Kraftfahrzeug geführt hat und rauschbedingt nicht in der Lage war, dies sicher zu führen. Hierbei wird von äußerlich auftretenden Umständen auf die Fahrunsicherheit geschlossen. Auf die Fahrunsicherheit kann bereits dann geschlossen werden, wenn der Fahrer Schlangenlinien fährt.


Also sollte sich jeder Betroffene zunächst Gedanken machen, ob es sich wirklich lohnt, sich auf psilocybinhaltige Pilze einzulassen. Man sollte die Risiken dabei jedoch immer vorher vor Augen führen. Wie gesagt bedarf es nicht erst einiger Kilo von Zauberpilzen, um jahrelange Gefängnisstrafen zu bekommen. Daher tut man gut daran, einen Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger bereits im Vorfeld zu fragen, welche Sachverhalte unter welchen Umständen welche Strafe nach sich ziehen können.


Des weiteren ist ein Konsument bereits bei einmaligem Konsum als nicht mehr geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Der Führerschein kann ihm also ohne weitere Untersuchungen entzogen werden. Das ist damit zu begründen, dass Zauberpilze psychoaktiv wirkende Stoffe i.S. der Anlage 4 Nr. 9.1 zur Fahrererlaubnisverordnung sind. Demnach sind als Führer eines Fahrzeugs nicht geeignet, wer BtM i.S. des Betäubungsmittelgesetzes einnimmt. Der Betroffene muss noch nicht mal unter Einfluss der Droge am Straßenverkehr teilgenommen haben. Zu diesem Entschluss ist das Verwaltungsgericht in München mit Beschluss v. 07.11.2011 gekommen. Dieser Meinung folgen bereits mehrere Gerichte und ist absolut gängige Praxis.


Selbst wenn das Straf-, bzw. Bußgeldverfahren eingestellt wurde, prüft die Fahrerlaubnisbehörde bei entsprechenden Verdachtsmomenten, ob der Konsument die Fahreignung besitzt. Das macht sie, indem sie zu einem ärztlichen Gutachten (inklusive Screenings) oder einer MPU auffordert. Das ärztliche Gutachten besteht aus einer Untersuchung und einem oder mehreren Drogenscreenings. Die MPU besteht aus insgesamt fünf Teilen (dazu gehören die ärztliche Untersuchung und Drogenscreenings, aber auch Reaktionstests, Fragebögen und ein psychologisches Gespräch). Es ist zu empfehlen sich für die MPU gründlich vorzubereiten, ich bereite Sie gerne hierauf vor.

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Kommentare: 92
  • #1

    Anne Stephanos (Freitag, 06 Januar 2017 16:22)

    Lieber Herr Schüller,

    danke für diesen Artikel. Selbst ich konnte noch etwas lernen (die recht großzügig gestaltete "geringe Menge" Psilocybin zB). Allerdings vermisse ich einen rechtlichen Aspekt: Nämlich die Einfuhr von Magic Mushrooms aus dem Ausland nach Deutschland. Dies ist ja oft der Fall, da sie in Holland legal sind. Was sagt das Gesetz hierzu? Auch wären Vergleichsurteile toll.

    Liebste Grüße!

  • #2

    Repeater (Freitag, 06 Januar 2017 23:34)

    Hallo Anne Stephanos, das steht doch auch im Text.....

    ... Gem. § 29 Abs. 1 wird mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer Pilze, die diese Wirkstoffe enthalten, unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben einführt, ausführt, veräußert, abgibt oder sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft

  • #3

    Bukem (Samstag, 07 Januar 2017 18:28)

    @Repeater: Du hast recht, Gesetzeslektüre erleichtert eben doch die Rechtsfindung. Vollständig heißt es allerdings "bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe".

  • #4

    H. Mertz (Dienstag, 14 Februar 2017 22:40)

    @Bukem Interessante Diskussion.

    Wie sieht es denn beispielsweise aus wenn Online-Redakteure Werbebanner von Sensi Seeds und ähnlichen Firmen auf Ihrer Webseite schalten ?

    Beispiel: http://www.drogen-info-berlin.de/

    Die Betreiber (siehe Impressum) der Webseite erhalten ja sicher eine monetäre Vergütung für die Werbung und die vermittelten Kunden.

    Kann man hier auch schon von Handel, Weitergabe oder Inverkehrbringung im strafrechtlichen Sinne sprechen ? Oder ist die reine Vermittlung/Bewerbung solcher Produkte im Internet okay ? Bzw. anders gefragt, sind die bestellenden Kunden juristisch allein verantwortlich und die Shops bzw. Werbepartner trifft keine Schuld ?

    Weiterhin frage ich mich ja auch, wieso die Samen, Kakteen, etc, überhaupt noch aus Holland verschickt werden. Den Holländern muss doch klar sein, dass das hier nicht gern gesehen wird. Aber diese Debatte würde hier sicher den Rahmen sprengen. Politk.. ;-)

  • #5

    Manuel (Dienstag, 15 Mai 2018 01:22)

    Hallo liebe Leser Person X hat übers Internet 1x a15 g Mexicana Trüffel bestellt .diese Trüffel kommen aus Holland Und kommen nach Deutschland.So jetzt meine Frage wie hoch wäre die Strafe für diese Menge dazu diese Person ist 17 . Diese Person wollte es nur 1x ausprobieren. LG Manu

  • #6

    Die Raupe Nimmersatt (Dienstag, 15 Mai 2018 18:58)

    @Manuel: In Jugendstrafsachen wirst Du vor den Jugendrichter zitiert. Kommt nicht viel bei rum. Evtl Geldstrafe und paar Sozialstunden. Aber über das Aussageverhalten vor Gericht sollte man im Fall der Fälle nochmal reden, weil das auch Rückwirkungen auf den Führerschein haben kann und den, den man noch machen will. In dem Alter würde ich Psychedelica aus dem Hals lassen. Ist zu gefährlich, dass Du abschmierst, die Jugendpsychatrien sind voll von solchen Kandidaten. Wenn überhaupt abwarten bis mindestens 21 Jahre. Und dann aber nicht mehr bestellen aus dem Ausland.

  • #7

    Fee (Sonntag, 27 Mai 2018 22:33)

    Hey, sind diese auch bei der MOI nachweisbar?
    LG

  • #8

    Fee (Sonntag, 27 Mai 2018 22:34)

    Ich korrigiere, MPU *

  • #9

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Mai 2018 23:33)

    @Fee: In der Regel wird nicht auf diese Substanzen gescreent - aber wenn Du ohnehin schon Probleme hast wegen der Fahrerlaubnis und Drogen: Macht es dann nicht irgendwie Sinn, die Birne mal klar zu lassen?

  • #10

    Rob (Sonntag, 07 Oktober 2018 01:09)

    Hallo,
    Wie ist das, wenn man etwas aus Holland bestellt, dieses dann abgefangen wird( und dann z. B wegen geringer Menge fallen gelassen wird) . Wird das dann trotzdem an die fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet?

  • #11

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 02 Dezember 2018 12:49)

    @Rob:

    Ja, das wird weitergeleitet. Und zwar mit 99,999 % Sicherheit.

    Die Einfuhr von Drogen (Zauperpilze gelten als harte Betäubungsmittel) zieht immer fahrerlaubisrechtliche Maßnahmen nach sich. Und die Bestrafung ist zudem härter als wenn man das Zeug nur so besitzt. Wer hier in Deutschland eine nicht geringe Menge besitzt, kriegt 1 Jahr Strafe mindestens...wer dieselbe Menge einführt 2 Jahre Strafe aufwärts, vgl die Unterschiede zwischen § 29 a und 30 BtMG...

  • #12

    Luis (Montag, 17 Dezember 2018 14:21)

    Hey.
    Wie sieht denn die Strafe aus wenn man Pilze mit Verkaufsabsicht anbaut? Wie sieht es bei Jugendlichen aus?
    Wie wird geschaut ob die Grenzemenge übertroffen wird, werden die Pilze ins Labor gesendet?

  • #13

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 17 Dezember 2018 17:28)

    @Luis:

    Wer anbaut, um später mit Gewinnabsicht zu verkaufen, der treibt Handel. Nicht geringe Menge steht oben. Es gibt also wegen § 29 I, III BtMG oder § 29 a BtMG einen auf den Deckel. Lohnt nicht. Und ja: Die Pilze werden auf Wirkstoffgehalt analysiert. Mit Drogen Geld verdienen lohnt sich in der Regel nicht. Ertrag und mögliche Strafe stehen meist in krassen Mißverhältnis.

  • #14

    Jolly (Dienstag, 12 Februar 2019 11:30)

    Wenn ein 18 Jähriger ein Set aus den Niederlanden bestellt und das die Polizei anfängt, was ist dann für eine Strafe zu erwarten? Es ist "nur" ein Set, mit dem man Pilze züchten könnte und es sind keine Pilze dabei.

  • #15

    Jolly (Dienstag, 12 Februar 2019 11:31)

    Da kann man ja keinen Wert an Psilocin bzw Psilocybin messen.

  • #16

    Bukem: (Mittwoch, 13 Februar 2019 17:00)

    Jolly: Wir hatten so was früher nicht und mußten bei dem Sauwetter auf die Weide raus, aber das ist nu wirklich eine andere Geschichte.
    Ganz genau kann ich das erst beantworten, wenn man Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte nimmt.
    Auf jeden Fall läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wg des Verstoßes gg das BtMG. Mag auch sein, dass man mit einer Hausdurchsuchung heruasfinden möchte, was da sonst noch los ist.
    Und je nach Ausgang des Verfahrens ist evt noch Ärger mit der Führerscheinstelle vorprogrammiert.
    Hier brauchst Du Hilfe mit Köpfchen und Übersicht, Herr Schüller ist da gern behilflich

  • #17

    Jolly (Dienstag, 19 Februar 2019 20:24)

    Dankeschön. Hausdurchsuchung kam bisher noch nicht. Das Set könnte ja jeder Hinz und Kunz zu mir gesendet haben. Akteneinsicht wird gerade genommen. Ich hoffe Sie verzeihen mir, dass ich einen Anwalt in meiner Nähe konsultiert habe ^^. Meinen Sie dass die FS-Stelle sich mit Drogenscreenings zufrieden gibt? Der Konsum kann ja theoretisch gar nicht stattgefunden haben, wenn das Paket nie ankam.

  • #18

    Jolly (Dienstag, 19 Februar 2019 20:25)

    Könnte das Verfahren eingestellt werden, wenn weder Konsum noch Besitz nachgewiesen werden kann?

  • #19

    Bukem (Dienstag, 05 März 2019 15:49)

    @jolly :klar jedes Verfahren kann eingestellt werden. Ob das passiert, ist eine Frage des Einzelfalls, wozu man Einsicht in die Akten bräuchte..
    Was die FSST macht, ist wiederum auch eine Frage des Einzelfalls, abhängig vom. Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens.
    Deshalb ja der Hinweis auf anwaltliche Vertretung mit Köpfchen

  • #20

    störtebecker (Samstag, 20 April 2019 12:18)

    darf ich pilze nun haben oder nicht ?

  • #21

    Jolly (Dienstag, 14 Mai 2019 17:38)

    Erstmal großes Lob an dich Bukem, der alle Fragen super beantwortet und an Herrn Schüller, der es überhaupt erst möglich macht sich so super zu informieren. Empfehle ich gerne weiter. Ich hätte aber eine finale Frage:

    Wie schon geschrieben wurde ein Aufzuchtset für psychoaktive Pilze bei DPD mit meinem Namen und meiner Adresse aufgegriffen. Die Führerscheinstelle wurde laut Akte informiert. Vorladung zur Polizei kam am 12.2.19. Das Strafverfahren wurde am 10.4.19 nach §45 jgg eingestellt. Wann meldet sich die Führerscheinstelle ungefähr? Oder tut sie das überhaupt nicht? Das Paket kam ja nie an, kann also auch nie konsumiert haben. (Bei fahren unter cannabis melden die sich ja meistens nach ca 3 Monaten nach dem Vorfall. Dann sind ja die thc cooh werte komplett auf null.)

    Ach ja noch was. Die Staatsanwaltschaft hat von mir wissen wollen, ob ich die Sets wiederhaben will. Hab natürlich abgelehnt (die sind bestimmt schon lange vergammelt) was wäre passiert, wenn ich ja gesagt hätte? War das nur um das evtl der FS-Stelle mitzuteilen, dass das Paket doch bei mir ankam. Sodass davon ausgegangen werden kann, dass ich konsumieren werde?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jolly

  • #22

    Björn Schüller (Dienstag, 14 Mai 2019 21:06)

    @Störtbecker:

    Rechtlich betrachtet nein. Es sind Betäubungsmittel im Sinne des BtMG. Ohne Erlaubnis ist der Besitz strafbar.

    @Jolly:

    Das kann ein paar Monate dauern. Allerdings wäre es rechtlich erstmal wichtig, was das für ein Set war. Myzel auf Roggen in Styroporbox wie üblich? Nur zum Fertigzüchten? Oder Sporenspritze etc?

    Keine anderen Drogen nehmen ausser Cannabis. Und das nicht öfter als 2 x die Woche. THC COOH muss beim ärztlichen Gutachten nicht auf zero sein. Aber wenn die FSST sich schriftlich meldet, muss der Konsum eingestellt werden.

    Die StA hätte es so oder so nicht rausgerückt. Dann hätte sie halt die formalen Schritte eingeleitet, damit sie es nicht wiederkriegen. Ist aber oft nicht so gut, die StA zu ärgern. Die Frage auf die Herausgabe der Boxen hatte nicht mit dem Konsum zu tun oder mit einem beabsichtigen Konsum. Das ist mal wieder ne richtige Kifferdenke :-)

  • #23

    jolly (Mittwoch, 15 Mai 2019 13:11)

    Ja. Plastikbox mit Myzelium drin. Verfahren wurde nach negativem Drogenscreening eingesellt. Es geht jetzt eigentlich nur noch um den Führerschein. Konsum von (nachweisbaren) Drogen erfolgt ohnehin nicht mehr. ich denke mal, wenn ein jahr rum ist, dass dann vermutlich nichts mehr kommt, oder? Vielen Dank für ihre Hilfe.

  • #24

    Castiel (Freitag, 31 Mai 2019 07:44)

    Ist die Einfuhr eines Aufzuchtsetz mit Myzel von Zauberpilzen nach Deutschland legal, wenn werder der Anbau/Zucht, Konsum, Besitz oder Verkauf von Pilzen, die daraus gewonnen werden provoziert wird? Meines Erachtens bewegt man sich in einer Grauzone. Soweit ist es nur der Handel mit Myzel und nicht mit Zauberpilzen, die den haluzinogenen Wirkstoff enthalten. Wie ist Ihre Meinung dazu?

  • #25

    Psilo (Freitag, 21 Juni 2019 06:45)

    Hallo, gibt es viele Verfahren wegen Einfuhr aus Holland? Die Pilze werden laut Internet von Hunden nicht erkannt. Werden da Stichproben vom Zoll geöffnet oder gibt es inzwischen elektronische Detektoren?

  • #26

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 Juni 2019 10:43)

    Bei mir trudeln nicht oft Verfahren wegen Pilzen ein, die aus Holland bestellt worden sind. Dieser Tage war mal wieder jemand mit Trüffeln dabei. Aber eins darf man nicht vergessen: Die nicht geringe Menge an Wirkstoff ist hier nicht eben hoch angesetzt und dann gibt es gleich ein Jahr aufwärts. Spezielle elektronische Detektoren? Hm, da müsste ich mal meinen Nachbarn fragen...der hat einen Laden: "Ali´s Aluhüte"....wenn das einer weiß, dann der!

    @Castiel:

    Der Einfuhr von Myzel ist nicht legal. Myzel ist ein Betäubungsmittel der Anlage III des BtMG. Jedenfalls das Myzel, aus dem sich die Pilze züchten lassen, die dann für die hübschen Kaleidoskop Effekte in der Birne verantwortlich sind. Oder die Sie glauben lassen, dass Sie gerade wegfließen. Oder die Sie denken lassen, dass Sie 1 km groß sind usw.

    Das Myzel enthält keinen Wirkstoff. Aber es wird Ihnen immer unterstellt werden, dass das Myzel zum illegalen Anbau von Magic Mushrooms gedacht ist. Alles andere ist völlig lebensfremd. Ist ähnlich wie bei den Cannabis Samen: Die kauft auch keiner, um sie sich nur anzuschauen...

    Klar ist aber, dass -wenn ich in der Situation wäre- eher das Myzel bestellen und dann die Pilze hier anbauen würde. Und zwar immer nur ein paar. Das beschränkt das straftrechtliche Risiko und wenn man sonst nichts mit Drogen zu tun hat, dann ist das Risiko auch nicht so hoch, dass man von der Polizei Besuch bekommt. Aber alles was mit Handel von BtM zu tun hat, ist zu riskant. Gibt viel zu viel Strafe für Kleinigkeiten. Pilzmyzel strafbar. Pflanzen strafbar. Was für ein bigottes Gerede!

  • #27

    Psilo und RA Schüller (Dienstag, 25 Juni 2019 21:27)

    Danke für die schnelle Antwort. Die kleinsten bestellbaren Einheiten liegen immer bei 15-20g (getrocknet). Bei ca. 1% Wirkstoffgehalt wären wir damit bei ca. 1/8 der "nicht geringen" Menge, wenn ich richtig rechne. Aber ich vermute mal, dass auch bei den nicht nicht-geringen Mengen die beschriebene Führerscheinnummer und sonstige Schikanen in Kraft treten?

    Mit den Detektoren meinte ich elektronische Schnüffler, leider schon traurige Realität in Überwachungsstaaten...

    Wie sieht es denn mit den "2 Magic Mushrooms Pills" aus? Die sollen legal sein: LINK gelöscht...

    Da sollen Hawaiianische Holzrose oder Trichterwinde drin sein, die noch nicht unter das BtmG fallen. Oder wurde das alles mit dem NpSG ausgehebelt?

    @Psilo:

    Ich würde wie gesagt auf die Einfuhr von BtM verzichten. Wenn die Sachen an der Grenze abgefangen werden, droht dann nicht selten eine Hausdurchsuchung und natürlich das ganze Procedere mit der Führerscheinstelle: Ärztliches Gutachten usw.

    Bitte hier keine Spamlinks posten, danke.

    Das wäre mir die Sache nicht wert.

  • #28

    Alex (Samstag, 29 Juni 2019 22:05)

    Hallo,
    ist bei folgendem Verfahren mit einer Strafe zu rechnen und falls ja mit welcher?:

    Ein Deutscher bestellt Zauberpilze bei einem niederländischen Shop, schickt das Geld per Einschreiben an den Shop und bei der Lieferadresse wird zwar der eigene Nachname aber ein falscher Vorname angegeben. Bei der Paketannahme wird lediglich mit Initialen unterschrieben.

  • #29

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 Juli 2019 09:45)

    @Alex:

    Sie fordern von mir, dass Ihnen verklickere, wie Sie einen Straftatbestand verwirklichen können, ohne dass die Justiz Sie dafür dran kriegt? Abgesehen davon, dass Ihr Plan dämlich ist und die Behörden Mitarbeiter nicht auf Bäumen pennen:

    Ich kann solche Fragen nicht beantworten. Und ich will es auch nicht. Warum:
    Deswegen vielleicht:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html

    Und wegen dem Standesrecht vielleicht.

    Und weil ich hier nicht derjenige sein möchte, der Ihren Kreativitätsmangel ausgleicht. Lassen Sie es und bestellen Sie keine BtM im Netz.

  • #30

    The duke (Freitag, 05 Juli 2019 12:35)

    Hatte eine Vorladung als beschuldigter Verdacht auf erwerb von btmg beabsichtigt.
    War nun bei der örtlichen polizei, die haben mir chatverlauf gezeigt in der von meinem mobilnummer 20g pilze geordert zu haben. 1. Habe weder noch so eine sms auf meinem handy. ( hatte mal es dem typ ausgehändigt gehabt denke das es dann mit der sms zur stande kam. ) habe sms Nachrichten seit 2014 die ich nie gelöscht habe und war verwundert über den chat. Habe jegliche Beschuldigungen abgelehnt und von mir abgewiesen. Nur der typ hat von meinem Handy auf sein eigenes geschrieben . So mir bekannt ist hatte er mehrere nummern. Evt. Weitergabe an jemand anderen der nummer. Zu meiner person: keine Vorstrafen in jeglicher weise und noch nie auf eine art und weise aufgefallen bis auf paar Strafzetteln. Womit muss ich rechnen ? Laut dem Beamten wird es eingestellt. Und diesen Typ kenne ich nur schlicht durch andere freunde.
    Danke für ihr Antwort.

  • #31

    The duke (Freitag, 05 Juli 2019 12:43)

    Und zudem besitze und habe ich auch nichts! Also gibt es nur diese Beweise mit dem chatverlauf gegen mich. Von der man auch nicht 100% wissen kann das ich es bestellt oder beabsichtigt hätte es zu kaufen.

  • #32

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Juli 2019 20:47)

    @TheDuke:

    Das kann ich ohne Akteneinsicht nicht sagen. Von Einstellung des Strafverfahrens bis zu x Tagessätze plus ärztliches Gutachten von der Führerscheinstelle ist einiges denkbar...

  • #33

    Psilofrage (Donnerstag, 19 September 2019 15:09)

    Ist es erlaubt Sporenspritze von PsyloPilzen zu erwerben, ohne die Absicht auf Anbau, sondern nur für den mykologischen Gebrauch?

    Ich besitze ein Mikroskop und hatte noch nie mit Drogen zu tun. Auf der Internetseite, wo diese verkauft werden, werden die Sporen ausdrücklich zu mykologischen Zwecken beschrieben.

    Würde mir etwas drohen, sollten die Sporenspritzen von der Polizei abgefangen werden? (Ich weiß sehr unwahrscheinlich aber sicher ist sicher)

    Im BTM Gesetz steht, dass der Erwerb für Rauschzwecke verboten ist, was ich ja nicht machen möchte.

    Vielen Dank

  • #34

    benedens (Samstag, 02 November 2019 06:42)

    Guten Morgen Herr Schüller ich habe eine Frage an sie ich habe für's indernet Pilze bestellt und das Paket ist bei Zoll fest gehalten Ich habe eine Brief bekommen ich soll der Bogenfrage Aus füllen und zurück senden, die Pilze sind 15g gewesen was kann jetzt bei mir vor kommen kann Ich in Knast da von landet viel Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Benedens

  • #35

    BlackIce (Donnerstag, 06 Februar 2020 21:12)

    Sehr geehrte Herr RA Schüller,
    zu nächst vielen Dank für diesen informativen Artikel. Folgender Fikitiver Fall.
    Person À, Student 29J, bestellt von einem Händler aus den NL innerhalb von 2 Monaten 3mal psylocibinhaltige Trüffel für den Eigenengebrauch. Letzte Bestellung mit 22g Psylocibe Atlantis werden abgefangen. Nach 3 Monaten erhält A ein Schreiben von der örtlichen Polizei dass ein Ermittlungsverfahren aufgrund Btmg Verstoß wegen Psilocybin eingeleitet wird. Person A ist einschlägig Vorbestraft (-§31a BtmG, §29 Btmg 30TS wegen Cannabis)
    Nun die Fragen:
    -Wird das Bankkonto regelmäßig überprüft und so auf die 2 vorherigen Bestellung geschlossen?
    -Wird Standartmässig bis zum Strafbefehl ein Wirkstoffgutachten von der StA erhoben?
    -ist alles unter 1,7g Normalmenge oder gibt es auch hier eine geringe Menge?
    -Ist mit einer HD im Ermittlungsverfahren noch zurechnen?
    -Ist mit realistisch betracht mit einer Einstellung nach §31a BtmG oder §153 stpo zu rechnen?
    Vielen vielen Dank für Ihre Expertise
    Es grüßt ein unwissender Zeitgenosse

  • #36

    magoo (Samstag, 25 April 2020 22:29)

    ... auch interessant wieviel der interessenten sich mit dem btmg befassen...
    das zeigt doch dass hier eigentlich keiner gegen das gesetz verstossen will ... der stress ist dann nicht wert...
    das spricht doch dafür dass wir intertesenten nichts böses wollen, weder ärger noch bussen noch gegen fraglich sinnvolle gesetze verstossen... doch die schwammigen im aussagen im btmg sind allerdings schwierig zu deuten wieso das verbotene nicht beim namen genannt wird verstehe ich nicht ganz. da steht nichts von myzel oder sporen... wollen die gesetztgeber dass durch unklar verfasste gesetzte was legales bestellen.
    ich meine schlafmohn samen sind in CH legal... macht doch keinen sinn

  • #37

    Marius (Donnerstag, 30 Juli 2020 09:02)

    Sehr geehrter Herr Schüller, womit ist zu rechnen, wenn auf dem Weg von Holland nach Deutschland mit dem Zug Pilze aus einem Versteck von der Polizei gefunden wurden, diese aber in keiner Weise bisher mit den Einführenden in Bezug gebracht wurden. Sind Auswertungen der Überwachungssysteme denkbar, um Zurückverfolgungen anzustellen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Marius

  • #38

    Alexander (Freitag, 31 Juli 2020 16:54)

    Habe 3.5g getrocknete Pilze bestellt vor 4 Wochen, die kamen nicht an und ich vermute der Zoll hats wahrscheinlich abgefangen.
    Was kommt jetzt auf mich zu?
    Wie viel Psilocin sind in diesen 3.5g?
    Sollte ich mir jetzt schon Rechtsschutz suchen?

  • #39

    Alexander (Freitag, 31 Juli 2020 17:31)

    PS: bin 30, Vollzeit berufstätig und habe eine komplett weiße Weste, also nie was zu Schulden kommen lassen

  • #40

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 06 August 2020 17:37)

    @Alexander:

    Ich kann nicht sagen, wieviel Wirkstoff da drin war. Nein, Sie brauchen jetzt noch keinen Anwalt. Aber wenn der Zoll sich meldet, dann schon. Ich helfe dann gerne, kriegt man oft vom Tisch sowas.

    @Marius:

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich darauf keine Antwort geben möchte.

    @Blackice: Ist das noch aktuell?

  • #41

    Psolti (Donnerstag, 20 August 2020 14:10)

    Hi!

    Ich habe gestern entdeckt, dass magische Trüffel mittlerweile (Seit 2019) nun EU weit legal sein könnten, und wollte fragen, ob das noch aktuell ist:

    https://provithor.com/wp/2020/03/19/warum-sind-zaubertruffel-legal/

    Beste Grüße!

  • #42

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 21 August 2020 21:30)

    Das stimmt NICHT. Einfuhr, Besitz, Handel usw ist nach §§ 29 BtMG strafbar.

  • #43

    Psolti (Sonntag, 23 August 2020 00:06)

    Oh, das ist merkwürdig! Ich war jedoch sehr skeptisch gewesen.

    Lieben Dank für die Antwort!!

  • #44

    Frank B. (Freitag, 18 September 2020 02:14)


    Hallo Herr Schüller,

    könnten sie mir bitte sagen, ob beim fliegenpilz
    die gleichen rechtlichen probleme und probleme mit dem führerschein entstehen?

    Mfg
    Frank

  • #45

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 20 September 2020 21:00)

    @Frank B.

    Aufgrund mir persönlich bekannter Vergiftungsfälle aufgrund von Verwechslung des Fliegenpilzes mit dem Pantherpilz und auch aufgrund schlichter Überdosierung möchte ich keine diesbezüglichen Fragen beantworten. Ist nicht meine Baustelle.

  • #46

    Andrej (Freitag, 25 September 2020 01:01)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Habe ich dass jetzt richtig verstanden, dass man aus den Niederlanden keine Sporen, Growkits und Trüffel einführen darf. Mich wundert es nur, dass auf so vielen Seiten einem wahrgemacht wird, dass das legal wäre. Es heißt nur, dass die Fruchtkörper illegal wären.

    Vielen Dank

  • #47

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 28 September 2020 22:15)

    Ja, das haben Sie richtig verstanden. All das ist illegal. Natürlich wird so getan, als wäre es legal. Sonst würden es die Leute ja nicht kaufen.

  • #48

    Mr. M. (Freitag, 16 Oktober 2020 20:43)

    Guten Abend Herr Schüller,

    ich stehe kurz vor einem Gerichtstermin. Mir wird vorgeworfen ca. 14g Cannabis mit einem THC-Gehalt von mind. 5%, sowie 2,9g psilocybinhaltige Pilze mit einem Gehalt von durchschnittl. 1% besitzt zu haben. Es handelt sich hierbei aber um ein großes Missverständnis, sonst hätte ich keinen Einspruch erhoben und die nicht allzu große Strafe hingenommen. Nur die evtl. bevorstehende MPU macht mich stutzig und darüber hinaus geht es hierbei einfach ums Prinzip.
    Das Cannabis, welches ich für einfachen Nutzhanf gehalten habe und aus einem Park als andenken, sowie zum Verzehr der Samen (extrem gesund) mitgenommen habe, kann ich vermutlich durch Zeugenaussagen und evtl. Nachweis von Sortenübereinstimmung (Sativa l. Finola, Aussage der Parkbetreiber) gut abwenden. Dazu ist noch zu sagen, dass es sich hierbei sowieso um einen extrem geringen THC-Gehalt von 0,2% handeln sollte, deshalb kann ich mir das eigentlich gar nicht erklären wie die auf mind. 5% kommen. Anscheinend ist dies in seltenen Fällen durch Fremdbestäubung oder Mutation möglich oder aber es hätte sonst nicht zu einer Anklage gereicht :/.
    Meine eigentliche Frage: Die Pilze, die ich selbst gesammelt habe, zur Bestimmung der Arten, (ich bin Gartenbaustudent und möchte meinen Master in Mykologie machen) die 2,9g belaufen sich vermutlich auf ca. 5 versch. Sorten, wären diese allein nicht eine viel zu geringe Menge für eine Strafe? Darüber hinaus wusste ich nicht, dass anscheinend so viele psilocybinhaltige Pilze dabei waren. Ich meine das steht da ja nicht drauf und die Tatsache, dass ich viele verschiedene gesammelt habe spricht doch in gewisser Weise für meine Unschuld nicht wahr?

    Vielen Dank im Voraus
    MfG
    M.

  • #49

    Mr. M. (Freitag, 16 Oktober 2020)

    PS: Für die Sache mit den Pilzen habe ich nebenbei ebenfalls eine Zeugin, welcher ich die gesammelten Pilze präsentiert habe, nachdem ich den Wald verlassen habe.

  • #50

    Mr. M. (Freitag, 16 Oktober 2020 21:01)

    Zusätzliche Informationen: Der Gerichtstermin ist in einem Monat, ich bin nicht vorbestraft und die Polizei war bei mir da diese mit einem Krankenwagen, wegen einer weniger wichtigen Sache zu mir nach Hause kam. Dann hat mich ein Polizist ins Zimmer begleitet und das vermeintlich verbotene Cannabis gesehen (ein Stängel mit Samen dran) und daraufhin eine Zimmerdurchsuchung eingeleitet...

  • #51

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 Oktober 2020 14:10)

    @Mr. M:

    Sie sollten jetzt mal mit der Träumerei aufhören. Liegt ein toxikologisches Gutachten hinsichtlich des Cannabis vor oder wurde der THC Wert geschätzt (klingt für mich nach letzterem)? Die Sache mit dem Hobbymykologen nimmt Ihnen vermutlich keiner ab. Kommt auch nicht darauf an, denn bei Ihnen wurden BtM haltige Substanzen gefunden und das reicht für einen Besitz im Sinne des § 29 BtMG.

    Wieviele Tagessätze wurden im Strafbefehl ausgesprochen?

  • #52

    Mr. M. (Sonntag, 18 Oktober 2020 21:32)

    Träumerei?! Sagen Sie mal wollen Sie den Leuten überhaupt eine vernünftige Auskunft geben? Ich betrachte das realistisch. Ich dachte es geht hier um das Recht und die Tatsachen und nicht wie es vielleicht für manche Menschen aussieht.
    Einen Hobbymykologen und bald einen beruflich qualifizierten Mykologen können Sie mich gerne nennnen, denn das ist vermutlich zutreffend. Was ich in meinen Recherchen gelernt habe, nämlich, dass das deutsche BtMG nicht sinnvoller Maßen die Rechtsgrundlage an die Realität anpasst, sondern, vor allem im Falle von psilocybinhaltigen Pilzen, diese über die Jahre hinweg nur noch mehr verschärft hat. (siehe https://hanfverband.de/inhalte/zauberpilze-in-deutschland) Was es für "Hobbymykologen" nur umso gefährlicher macht, wenn diese versuchen mehr über die in ihrer Umgebung vorkommenden Pilze zu lernen, um z.B. auf Bodeneigenschaften zu schließen und so etwaige Fehler der Vergangenheit zu erkennen, damit sie für die Zukunft vermieden werden können. Pflanzen und vor allem Pilze sind der Spiegel der Gegenwart und damit auch der Gesellschaft, sie zu ignorieren oder gar zu verteufeln bringt gar nichts, wir grenzen uns damit nur immer weiter von der Natur selbst ab, welche uns überhaupt erst das Leben geschenkt hat. Und wenn man sich dann nun darin versucht, mehr über die Natur und damit über das eigentliche Leben herauszufinden, wird man sofort an den Pranger gestellt. Da man Pilze besessen hat, welche einen Stoff enthalten, der dem im menschlichen Körper vorkommenden Stoff Serotonin sehr ähnelt, oder in diesem sogar selbst zu finden ist (Mutmaßung). Wenn das die Realität ist dann können sie auch gleich alle Tiere, die in der Lage sind solche Pilze zu konsumieren, einsperren. Denn das sind so gut wie alle und sie tun es auch. Mein eigentlicher Punkt auf den ich hinaus wollte ist, dass diese verbotenen Pilze zum Verwechseln ähnlich sind mit sehr vielen anderen Pilzen, unter welchen sich auch sehr gute Speisepilze wie z.B. der Nelkenschwindling (vorher kochen, da Blausäure zum Schutz gegen Fressfeinde wie Schnecken enthalten ist) und der Knoblauchschwindling befinden.
    Tut mir leid falls ich in dem bisherigen Text ein bisschen ausgeufert habe, ich wollte Sie in keinster Weise angreifen oder gar beleidigen. Die Wahrheit ist ich mache derzeit eine sehr nervenzerreibende Phase nach einem schweren Unfall mit dem Fahrrad durch und wirke aufgrund von derbsten Verspannungen, welche Schwindel, Teenitus sowie Sodbrennen bewirken, auf manche Menschen durchaus wie jemand, dem man einen Dauerkonsum solcher und zusätzlich anderer Substanzen zuschreiben könnte. Das ist mir aber mittlerweile sowas von egal, denn ich mache das schon fast zwei Jahre mit (bald aber nicht mehr :)). Ich habe eine Misere an Arztbesuchen hinter mir, die mir im Endeffekt nicht helfen wollten oder nicht konnten. Dann nahm ich das komplett selbst in die Hand und seit über einem Jahr mache ich, mittlerweile Tag und Nacht, meine Übungen. Ich habe die Hölle auf Erden durchgemacht, aber ich bin nicht mehr wütend auf niemanden, sondern dankbar, dass ich DURCH alle Umstände so viel lernen konnte und weitergeben kann. Ohne jetzt noch weiter ins Detail zu gehen was mir alles widerfahren ist, möchte ich ihnen damit einfach sagen - es geht mir hier um eine Frage der Ehre und dass es nicht immer so ist wie es manche Menschen scheint.
    Zum Thema Cannabis ist zu sagen, dass anscheinend ein toxikologisches Gutachten vorliegt, das werde ich aber nochmal in Erfahrung bringen.
    Ich meine es sind 40 Tagessätze.
    Grundsätzlich muss ich doch beweisen, dass sich das Ganze nicht vorsätzlich zugetragen hat, sprich kein Vorsatz etwa zum Zwecke der Berauschung oder des Handels. Im Falle des Cannabis kann mir das ja wohl keiner vorwerfen, wenn ich nachweislich, von einem Parkbetreiber legal angebauten Nutzhanf, der zur Samenproduktion angebaut wurde, besessen habe.
    Im Falle der Pilze halte ich das auch für völligen Schwachsinn. Denn wenn ich einige verschiedene Sorten sammel, die ich vorher noch nicht bestimmt habe, um mehr über die Natur zu erfahren und um mich auf mein bevorstehendes Studium vorzubereiten, dann kann ein gesunder Menschenverstand mir doch keinen Zweck der Berauschung vorwerfen. Man könne mir allerhöchstens den Zweck zur tödlichen Vergiftung nachweisen, denn einen psilocybinhaltigen Pilz (der kleinen Art) mit einem tödlichen Pilz, etwa einem der Risspilz-Verwandten zu verwechseln, ist, nicht nur beim ungeübten Laien schnell passiert. Gerade auch aufgrund der schnell wechselnden Wachstumsstadien bei kleinen Pilzen (insgesamte "Lebensdauer" beträgt wenige Tage), die besonders auch vom Wetter geprägt sind, können Verwechslungen leicht geschehen.

    Vielen Dank für Ihre Zeit.

    MfG Mr. M.

  • #53

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 Oktober 2020 23:01)

    Ich habe Ihre Ausführungen auch nicht als Angriff gewertet. Habe ein sehr dickes Fell in der Hinsicht.

    Offenbar sind Sie hingegen ein wenig dünnhäutig, wenn man Sie mit der rechtlichen Realität konfrontiert. Mein Job ist aber nicht die möglichst einfühlsame Vermittlung von Tatsachen oder die Unterstützung von geistigen Gebilden, die an der rechtlichen Realität vorbeigehen. Die bei Ihnen gefundene Menge an Cannabis ist über der geringen Menge und bereits deshalb ist eine Einstellung nach § 31 a BtMG nicht erfolgt. Zudem hatten Sie Pilze im Besitz, deren Besitz nach dem BtMG verboten ist.

    Außerdem kommt bei Ihnen keine MPU, sondern nur ein ärztliches Gutachten in Betracht. Das wird aber kommen.

    Auf die weiter von Ihnen vorgetragenen Argumente kommt es nicht an. Ich rate DRINGEND an, dass vor Gericht nicht so zu wiederholen. Es wird sich jedes Wort so auch in der Fahrerlaubnisakte wiederfinden. Und der Gutachter wird dann sehr schnell voreingenommen sein und glauben, dass Sie irgendwie einen an der Waffel haben.

    Solche Verfahren sind die falsche Spielwiese für mykologische Erläuterungen und auch für nähere Erklärungen gegenüber dem Gericht, was Mutter Erde alles so gutes für uns macht. Das hat alles seine Berechtigung. Vor Gericht hat es nichts zu suchen.

    Sie werden mit der Argumentation auf die Nase fallen. Und ich darf auch darauf hinweisen, dass das Gericht auch noch eine höhere Strafe aussprechen darf als 40 Tagessätze. Dass Sie vom THC Gehalt der angeblichen Nutzhanfsorte nix wussten, ist rechtlich egal. Es zählt nur der "Ist-Zustand", nicht dass, woran Sie geglaubt haben. "Herr Vorsitzender, ich dachte, dass sei mieses Kokain, nie hätte ich geglaubt, dass es 90%igen Reinheitsgrad hat"...Wenn Sie glauben, dieses Argumentationsmuster würde tatsächlich ziehen, dann darf man Ihnen eine gewisse Naivität attestieren.

    Übrigens: Wenn Ihnen mein direkter Schreibstil nicht passt: Es zwingt Sie keiner, hier zu schreiben oder zu lesen. Sie betrachten das NICHT realistisch, sondern durch eine irgendwie durch irgendwas gefärbte Brille. Vor Gericht wird das nicht so klappen wie Sie es sich denken. Reden Sie sich bitte dort nicht um Kopf und Kragen. Sonst müssen Sie am Ende doch noch zur MPU. Ich würde als Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde SEHR hellhörig werden, wenn ich solchen Vortrag hören würde wie von Ihnen.

  • #54

    Mr. M. (Montag, 19 Oktober 2020 01:01)

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Es ging mir in erster Linie auch nicht um die rechtliche Realität, sondern um den Begriff "Träumerei", mit welchem Sie meine Frage basierend auf einem durchaus relevanten Faktes des vermeintlichen Tathergangs, bezüglich des Pilzfundes abtaten. Dieser Begriff implizierte für mich in diesem Moment darüber hinaus eine gewisse Abneigung ihrerseits genauer auf die Frage einzugehen und beinhaltete meiner Ansicht nach durchaus auch eine beleidigende Note. Ebenso das mit der "irgendwas gefärbten Brille". Wenn Sie darauf hinaus wollen, dass ich Schwindel (Flimmern vor den Augen) mit begleitetem Teenitus durch einen Fahrradunfall habe, dann stimme ich Ihnen zu. Aber ich glaube weniger, dass Sie darauf hinaus wollten. Das ist nämlich genau der Punkt auf den ich, unter anderem, in meinem letzten Text aufmerksam gemacht habe - es ist nicht immer so wie es scheint und sich vorschnell ein Bild von etwas oder jemandem zu machen ohne die genauen Hintergründe zu wissen oder anzuerkennen lässt einen in gewisser Weise im Kreis laufen. Ihr Schreibstil gefällt mir, ihre Wortwahl allerdings, sehe ich an manchen Stellen aus oben genannten Gründen aber durchaus als unnötig provokant an. Aus welcher ich eine gewisse Abneigung ihrerseits gegenüber mir verspüre. In rechtlicher Hinsicht bringt uns, besser gesagt mich, das aber nicht weiter, deshalb würde ich sagen wir belassen es dabei.

    Ich weiß ich kann die rechtlichen Grundlagen nicht einfach ändern und auch nicht umgehen, das möchte ich auch nicht. Vielmehr möchte ich diese genauer verstehen...
    Vor Gericht würde ich auch nicht darauf eingehen wie schön Mutter Natur ist und dass alles Friede, Freude, Eierkuchen ist wenn wir ihr nur genauer zu hören, wer das nicht hört ist selber schuld. Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass man über die Natur nicht so einfach bestimmen kann, denn diese macht dir einen Strich durch die Rechnung, da es gerade bei solchen Pilzen eine große Verwechslungsgefahr gibt. Folge daraus ist: wenn man schmackhafte kleine Speisepilze sucht begibt man sich schnell ins durch das dt. Recht geschaffene illegale Millieu.

    Vor Gericht möchte ich auch nicht nur behaupten, dass ich nichts von dem THC-Gehalt wusste, vielmehr würde meine gesamte Familie aussagen, dass ich diesen Stängel, wo nur Samen und Blätter dran waren, aus einem Park habe. Die dortige Beschilderung gab eindeutig zu verstehen, dass es sich um Nutzhanf handelt, welcher zur Samenproduktion angebaut wurde. Das Gericht kann auch gerne einen Labortest zur Vergleichung der Sorten veranlassen; bei welcher es sich um eine CBD-Sorte mit 0,2% THC handelt.

    Von was hängt es ab, ob es zu einer MPU kommt oder einem ärtzlichen Gutachten? Kommt es in meinem Fall auch sicher (nur) zu einem ärtzlichen Gutachten, wenn ich dem Gericht nicht von meinem Fahrradunfall und dessen schwerwiegende Auswirkungen erzähle, sprich es gar keine Hauptverhandlung geben wird? (Ich erwähnte es bereits gegenüber eines Polizisten, welcher es auch zu Protokoll gab. Des weiteren schrieb er, dass ich mich deshalb körperlich und psychisch nicht wohl fühle und bei dem Gespräch mit ihm nicht ruhig sitzen konnte)
    Ich möchte zwar sehr gerne vor Gericht gehen und die Wahrheit präsentieren, allerdings hörte ich schon hier und da, dass das Gericht trotz meiner Beweise eher abgeneigt sein könnte mir zu glauben, da es sich anscheinend doch nicht immer nur nach den Fakten richtet, sondern nach dem was sie glauben zu sehen. Und die dann anfallenden Kosten wären es vermutlich doch nicht wert, nur um ein Statement gesetzt zu haben.

  • #55

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 19 Oktober 2020 21:44)

    Hier ist nur ein ärztliches Gutachten zu erwarten. Was Sie in der Hauptverhandlung in der Strafsache sagen, hat schnell fahrerlaubnisrechtliche Rückwirkungen. Ich empfehle Ihnen, sich einen Anwalt zu suchen, der für Sie redet und schreibt und die Informationen auf das erforderliche Maß zurückschraubt. Es ist besser so, glauben Sie mir. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

  • #56

    Reza Schalchi (Sonntag, 25 Oktober 2020 12:01)

    Erholungsheimstr.328
    37586 Dassel

  • #57

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 25 Oktober 2020 17:37)

    Können Sie mir bitte noch sagen, wie das Thema Zauberpilze und die Adresse einer psychiatrischen Klinik hier zusammenpassen? Ist ja einigermaßen naheliegend....aber welche Frage haben Sie an mich?

  • #58

    Tobias (Montag, 26 Oktober 2020 19:35)

    Hallo Herr Schüler,

    Ich habe vor einigen Monaten 15g Trüffel aus den Niederlanden bestellt, welche vom Zoll abgefangen wurden. Dies ist mein erstes Vergehen überhaupt in der Hinsicht und es liegen auch keine weiteren Vorstrafen vor. Da ich Student bin und mit eventuelle hohe Anwaltskosten nicht leisten kann, würde ich gerne wissen wie hoch eine Geldstrafe ausfallen würde wenn ich bei der Polizei gestehe.

  • #59

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 26 Oktober 2020 20:26)

    @Tobias:

    Es ist absurd, das zu gestehen, da bei diesen Fällen (Bestellungen aus dem Ausland) sehr oft ziemlich gute Chancen bestehen, das Verfahren zu Einstellung zu kriegen nach § 170 II StPO.

    Wenn Sie das gestehen, kriegen Sie strafrechtlich einen auf den Deckel und die Fahrerlaubnisbehörde wird sich melden.

    Gehen Sie NICHT zur Polizei, das wäre einfach absurd. Melden Sie sich per Mail bei mir, wir schauen, ob wir eine Möglichkeit zur Zusammenarbeit finden: kontakt@strafverteidiger-schueller.de.

  • #60

    HO (Dienstag, 10 November 2020 13:52)

    Hallo Herr Schüller,

    Mich interessiert als Grundsatzfrage, wie die aktuelle Rechtsprechung Sporenspritzen /Sporenabdrücke psilocybinhaltiger Pilze behandelt.

    Laut Gesetzestext müssten sie nach meiner Lesart ja zZt eigentlich legal sein, sofern sie keinen Wirkstoff nach Anlage I enthalten, aber wie wird das von den Gerichten in der Praxis gehandhabt?
    Ich habe mich sehr schwer damit getan diesbezüglich selbst aktuelle und passende Urteile im Netz zu finden und hoffe nun von Ihrem Erfahrungshorizont profitieren zu können.

    Ich möchte mich im Voraus bei Ihnen für Ihre Mühen bedanken.

    Mit freundlichem Gruß
    HO

  • #61

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 10 November 2020 17:17)

    @HO:

    Sporenspritzen und Sporenabdrücke werden von den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten durchweg als Betäubungsmittel nach dem BtMG beurteilt. Der Umgang damit ist verboten. Ein rein mykologisches Interesse wird sich kaum einmal realistisch durchsetzen lassen.

    Es kommt nicht darauf an, ob die Sporen Wirkstoff enthalten, dass ist dieselbe Rechtsfrage wie bei Hanfsamen. Die enthalten auch kein THC. Aber man kann Pflanzen daraus züchten, die THC enthalten. Es kommt auf den Verwendungszweck an. Und da sind die Gerichte und die Staatsanwaltschaften so "freundlich", uns die Arbeit abzunehmen und den Verwendungszweck zu Konsumzwecken zu unterstellen. Das ist ganz herrschende Meinung.

    Wenn die Sporenspritzen nicht beschriftet sind, erschwert das sicherlich die Strafverfolgung. Es gibt Anbieter, die so vorgehen. Und selbst wenn eine solche Sendung abgefangen wird und etwa dick und fett "Stropharia Cubensis Super Astral Universal Teacher" drauf steht: Es besteht eine hohe Chance, diese Verfahren zur Einstellung zu bringen. Hausdurchsuchungen sind nach Beschlagnahme eher ungewöhnlich. Trotzdem sollte man keine Pilzfarm zuhause haben. Warum? Weil es nicht erlaubt ist und im Fall einer Entdeckung mit rechtlichen Ärger zu rechnen ist.

  • #62

    HO (Dienstag, 10 November 2020 18:34)

    @Rechtsanwalt Schüller

    Wow, das hat mich jetzt kalt erwischt - ich hatte damit gerechnet, dass sich 2009 mit der Änderung des Wortlautes des § 2 BtMG auch die Rechtsauffassung geändert hätte.
    Ehrlicherweise bin ich nun fast stolz auf unsere Gerichte, dass sie etwas nach common sense auslegen und nicht 1 zu 1 nach Wortlaut.

    Noch einmal vielen Dank für den Einblick in die Praxis und auch für Ihren Rat am Schluss.
    Mit freundlichem Gruß HO

  • #63

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 10 November 2020 21:46)

    Die Gerichte und meist auch die Staatsanwaltschaften beurteilen die Sache gerne lebensnah. Die meisten Leute, die Mycel oder Sporen bestellen, wollen die Pilze auch anbauen und konsumieren oder verkaufen. Kennen Sie auch nur EINE Person, die Sporen kauft, um sie sich unter dem Mikroskop anzuschauen? Ich auch nicht.

    Wenn die Ermittler dann bei Ihnen zuhause auf allerlei mit Mycel beimpften Roggen in Einmachgläsern in Wärmebädern, Hepa Filter, Petrischalen, Agar Agar und Inokulationsschleifen und Bücher wie "Das Pilzzuchtbuch von Bert Marco Schuldes und Sam Lanceata (welches ich Mitte der 90er Jahre sehr lesenswert fand) auffinden und die Wohnung wie die Zweitbude von Timothy Leary aussieht, dann könnte sich der Verdacht erhärten, dass Sie hier Anbau zu psychedelischen Zwecken betreiben. Die Leute, die die Sporen verkaufen, versuchen gerne zu suggerieren, es sei legal oder halblegal oder was auch immer. Ist es aber nicht. Aber es kommt wie immer natürlich auch auf den Umfang des Anbaus an. Wie beim Cannabis auch. Wer unter einen kleinen 70 Watt NDL Funzel anbaut, erntet paar Gramm und gut ist. Klar gibt das dann ggfls auch einen auf den Deckel. Aber nur leicht. Und ohne Bewährungsstrafe.

    Man muss halt schauen, dass man § 29 a BtMG im Auge behält. Die nicht geringe Menge BTM ist schnell erreicht und dann gibt es oft wirklich existentielle Folgeprobleme (etwa für Erzieher oder Beamte).

  • #64

    Sophie (Dienstag, 17 November 2020 23:34)

    Lieber Herr Schüller,

    ich habe eine Frage:
    ist das wahr, dass Magische Trüffel seit September 2019 als Genussmittel kategorisiert und somit in Deutschland legalisiert wurde? ich habe auf dieser Webseite gelesen:
    https://tnms.info/die-gesetzeslage/

    Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Ideen mitteilen könnten. :)

  • #65

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 18 November 2020 10:50)

    @Sophie:

    Die Information ist falsch. Diese Trüffel enthalten Betäubungsmittel im Sinne der Anlagen I - III BtMG. Der Umgang damit ist strafbar (Besitz, Einfuhr, Verkauf etc pp) nach §§ 29 ff. BtMG. Nachgewiesener Konsum von Zauberpilzen führt zur sofortigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Besitz führt zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.

  • #66

    Gast7 (Mittwoch, 18 November 2020 18:27)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Vorab: Vielen Dank für die vielen freien und leicht verdaulichen Informationen zu dem Thema hier.

    Es ist schade, wie die Rechtslage momentan aussieht, aber mir ist es den Ärger definitiv nicht mehr wert Psilocybin haltige Substanzen anzuschaffen.

    Eine Frage bleibt. Sollte eine Ermittlung wegen Abfangen einer geringen Menge Zaubertrüffel eingestellt werden, wie wahrscheinlich ist dann noch mit der Anforderung eines ärztlichen Gutachtens zu rechnen? Angenommen die Person ist nicht vorbestraft oder sonst irgendwie als Konsument aufgefallen.

    Danke

  • #67

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 18 November 2020 19:20)

    Wenn das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wird (das kriege ich recht häufig hin), dann gibt es keine ärztliches Gutachten. Wenn es anders eingestellt wird (§ 31 a BtMG, §§ 153, 153 a StPO), dann gibt es ein ärztliches Gutachten. Bei einer Verurteilung natürlich sowieso.

  • #68

    Z.z (Dienstag, 01 Dezember 2020 19:08)

    Sehr geehrte Herr Schüller,

    Ein bekannter von mir wurde mit 3g Psilocybin erwischt er ist nicht vorbestraft, braucht er einen Anwalt? Wie würde die straffe in diesem Fall aussehen?

    Danke!

  • #69

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 01 Dezember 2020 21:00)

    3 Gramm Psilocybin? In kristalliner Form? Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Das gibt es auf dem Markt fast gar nicht. Oder meinen Sie 3 Gramm Pilze? Es bedeutet zudem "Strafe" und nicht "straffe".

  • #70

    Z.z (Dienstag, 01 Dezember 2020 21:22)

    Sehr geehrte Herr Schüller,

    Ja ich habe Pilze gemeint (getrocknet) dannke für die Korrektur, deutsch ist nicht meine Muttersprache.

    Mit freundlichen Grüßen!

  • #71

    Ein Fan (Mittwoch, 16 Dezember 2020 00:53)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    ich möchte ihnen hier nur meine Bewunderung bezüglich der humoristischen Qualität dieser Kommentarspalte aussprechen, besonders die Interaktion mit dem missverstandenen Botaniker hat mich sehr belustigt.

    Beste Grüße

  • #72

    servus (Samstag, 26 Dezember 2020 04:09)

    Sehr geehrter Herr schüller,
    ich habe eine frage und zwar haben ich und meine kumpels 40g hawaiianische zauberpilze (mit psilocybin) im internet bestellt auf meinen namen .....die dinger wurden vom zoll abgefangen also sind nie bei mir angekommen ich habe post bekommen und mir einen Anwalt genommen. wollte mir trtozdem eine zweite meinung holen und zwar beschöftigt mich die frage ob die polizei meine Bankdaten (Überweisungen) die ich getötigt habe einfach so einsehen dürfen/können ich habe mit meinem anwalt gesprochen und wir haben die tat abgestritten weil es hätte ja ein ixbeliebiger die dinger auf meinen namen bestellt haben können. akteneinsicht habven wir gemacht dort stand lediglich nur das die an meine adresse adressiert waren und mir vorgeworfen wird die bestellt zu haben ....es wurde kein wirkstoffgehalt geprüft geschweige war ein bild etc. von den dingern in meiner akte oder sonstiges ......ich bin mitten in der mpu wegen trunkenheit am steuer und in 3 monaten fertig .......wir haben einen antrag auf einstellung des verfahrens zurück geschickt ....ich hoffe sie können mir eine gute zweite meinung zu diesem thema geben was da auf mich zukommen kann und ob ich evtl auch mit einstellung rechnen kann zum beispiel mangel an beweisen oder sonstiges :) vielen dank schonmal im voraus und frohe weihnachten euch allen

  • #73

    Bukem: (Freitag, 26 März 2021 10:12)

    @servus: noch aktuell? Herr Schüller wird sich hier mit einer Antwort schon aus berufsrechtlichen Gründen zurück halten müssen.
    Sie wollten aber nicht wirklich Pilze konsumieren, wenn Sie bereits in der MPU Vorbereitung sind?

  • #74

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 26 März 2021 13:41)

    Solche Verfahren lassen über die Argumentation mit Beweisfragen oft nach § 170 II StPO zur Einstellung bringen....

    Allerdings gehe ich davon aus, dass das auch Ihr Anwalt im Griff hat.

  • #75

    mad (Dienstag, 30 März 2021 21:50)

    Sehr spannend, vielen Dank für diesen umfassenden Beitrag.
    Ich fasse kurz zusammen: bei sog geringen Mengen Psilocybin oder Psilolin muss man zwar nicht mit einer Gefängnisstrafe rechnen, aber mit dem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis, selbst wenn man nie unter Einfluss dieser Substanz ein Fahrzeug mit Teilnahme am Straßenverkehr geführt hat.
    Das ist eine juristisch perverse Unterstellung durch die Judikative, getrieben vermutlich durch die Politik.
    Würde dieser Prozess nach dem Prinzip der Gleichheit angwandt, müsste ebenfalls umgehend jeder Person dauerhaft die Fahrerlaubnis entzogen werden, in deren Fahrzeug man auch nur eine Einheit Flasche/Dose/etc.) Bier, Wein oder Spirituose findet, resp. wenn die Person eine Einheit dieser Rauschmittel, und möge sie auch noch so klein sein, in einem Lokal oder zuhause zu sich nimmt. Nach der Argumentation der Judikative muss in solchen Fällen ebenfalls von möglichen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ausgegangen werden.Aufgrund der starken Alkohollobby (Alkohol ist körperlich schadensverursachend und führt in eine körperliche Abhängigkeit, Psilocybin/Psilocin hingegen nicht) wird so jedoch nicht gehandelt.
    Während Alkohol gewissermaßen sedierend wirkt, in anderen Fällen aber auch Gewaltpotential freisetzt, kann man das bei Psilos nicht beobachten, im Gegenteil, nach Einnahme kann es zu Erkenntnisgewinnen kommen, die der aktuell vorherrschenden gesellschaftlichen Situation nicht zuträglich sind - und das scheint gefährlich zu sein, übrigens mit einer der Gründe, weshalb LSD schließlich in den USA verboten wurde.
    Würde es den Verantwortlichen um das Wohl der Menscheit gehen, müssten sie alle Alkoholika und Tabakerzeugnisse für den öffentlichen Konsum sowie umgehend verbieten, speziell weil während oder nach deren (übermäßigen) Genuss oft andere und unbeteiligte Menschen mehr oder weniger dramatische Schäden erleiden.
    Das ist der grund, weshalb ich die im Artikel beschriebene Haltung der Judikative gegenüber Psilos für abgrundtief pervers halte. Offenbar wird da aufgrund von Stereotypen und Unwissenheit mit zweierlei Maß gemessen. Man könnte solches Vorgehen auch als KKK (KuKluxKlan)-Urteil bezeichnen.

  • #76

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 30 März 2021 22:18)

    Ich würde Pilze sogar als weiche Droge einstufen. Weich deshalb, weil man diese nicht so leicht gewohnsheitsmäßig nimmt wie zB Cannabis. Oder eben Alkohol. Sie haben Recht: Die ganze Rspr ist nicht nachvollziehbar und ungerecht. Was das mit mit dem Klan zu tun hat, erschließt sich mir aber nicht ganz. Brauchen wir aber auch nicht vertiefen.

    Ich bin Ihrer Meinung: Die Einnahme solcher Substanzen kann Erkenntnisse mit sich bringen, die neoliberalen Geschäftsinteressen zuwider laufen.

  • #77

    Alles auf Horst! (Freitag, 09 April 2021 18:55)

    Liebes Team!

    Ich habe ein Schreiben vom Hauptzollamt Köln erhalten. Mir wird vorgeworfen, dass ich 40 Gramm Psilocybin Pilze aus den Niederlanden bestellt haben soll. Welche Strafe droht mir jetzt? Ist mein Führerschein in Gefahr? Anwalt nehmen oder noch nicht? Dieses Ermittlungsverfahren hängt wie ein Damoklesschwert über meinem Kopf und ich habe wirklich ziemlich Sorgen deswegen. Ist es vielleicht möglich, das Verfahren irgendwie zur Einstellung zu bringen? Haben Sie sowas schon mal geschafft?

    Der Kölner Zoll scheint ja ganz schön eifrig zu sein, was man so liest:

    "Am Flughafen Köln/Bonn hat der Kölner Zoll in den vergangenen acht Wochen mehr als 102 Kilogramm Marihuana, fast 10 Kilogramm Haschisch, knapp 22.700 Ecstasy-Tabletten, rund 3,6 Kilogramm Crystal Meth, fast zwei Kilogramm der Designerdroge 3-MMC und 300 Gramm Heroin aus dem Verkehr gezogen. Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Drogen liegt bei mehr als 1,6 Millionen Euro.

    "Mittlerweile finden wir fast täglich Drogen in Paketsendungen. Neben dem Schmuggel auf der Straße und in Zügen ist das für uns der Klassiker", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

    Alle Drogensendungen wurden vom Zoll im Zuge der Bekämpfung des internationalen Rauschgiftschmuggels auf ihrem Weg über den Köln/Bonner Flughafen kontrolliert. Nähere Angaben zu Routen können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht gemacht werden.

    "Heroin in Handtaschen eingenäht, Crystal Meth eingelegt in Haargeltiegel oder Haschisch in einem Schachbrett sind nur einige der kreativen, aber dennoch erfolglosen Verstecke", so Ahland weiter." (Quelle: https://tinyurl.com/zuabkxdc) - Ich würde mich wirklich sehr sehr freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Am wichtigsten ist, dass ich keine Freiheitsstrafe kriege und auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis.

    Ich bin über jede Hilfe dankbar. Toll dass Sie als Rechtsanwalt für Drogenrecht soviel schreiben!

  • #78

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 April 2021 20:12)

    Ich werde häufig solche Sache gefragt wie: Der Zoll hat meine Pilze beschlagnahmt, es läuft ein Strafverfahren, welche Strafe kriege droht, ist eine Einstellung möglich?

    Es ist so, dass man solche Ermittlungsverfahren des Hauptzollamtes XY oft noch nach § 170 II StPO eingestellt bekommt, wenn man mit Beweisfragen argumentiert. Es ist anzuraten, einen Anwalt damit zu beauftragen, der sich häufig mit Drogen und Recht beschäftigt....schreiben Sie mir gerne bei Bedarf.

  • #79

    Geraldine (Sonntag, 02 Mai 2021 14:21)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    ich habe ein Growkit aus Holland bestellt und nun per Mail die aktualisierte Tracking Info erhalten "the parcel was disposed upon custom's request". Heißt das ich habe Glück gehabt, weil der Zoll das Kit vernichtet/entsorgt hat oder kann ich trotzdem noch damit rechnen von denen zu hören?
    Vielen Dank für die ausführlichen Infos!

  • #80

    Björn Schüller (Sonntag, 02 Mai 2021 16:02)

    @Geraldine;

    Wenn der Zoll etwas sicherstellt / aus dem Verkehr zieht, dann kriegen Sie noch entsprechend Nachricht. Entweder per Post wegen des Versuchs der Einfuhr nach § 29 BtMG oder (mit weniger Glück) kriegen Sie eine Hausdurchsuchung. Wenn Post kommt: Siehe Beitrag Nr 78.

  • #81

    Behrendt (Freitag, 06 August 2021 21:09)

    Ich hatte Pilze angebaut. Und getrocknet waren es 55 gramm wie sieht da die Rechtslage aus

  • #82

    Bukem: (Samstag, 07 August 2021 09:48)

    @Behrendt: ist ja eigentlich umfassend in dem Artikel oben dargelegt. Hier liegt ein Verstoß gg Paragraph 29 BtMG vor. Hier wäre also ein Strafverfahren und die spätere Weitergabe an die Führerscheinstelle vorprogrammiert

  • #83

    Luise (Montag, 20 September 2021 17:03)

    Hallo Herr Schüller,

    mein Partner und ich kamen letzte Nacht aus dem Urlaub und fanden zwei Briefe der Polizei vor. Ihm wird der Versuch des unerlaubten Anbaus von Btm vorgeworfen (Postsendung mit 16 Cannabissamen wurde abgefangen), Tatzeit 19.08. 00:00 Uhr. Obwohl er noch nicht bei mir gemeldet ist, wurde er unter meiner Adresse angeschrieben. Mir wird vorgeworfen am 27.08. 00:00 Uhr Psilocybinpilze bestellt zu haben. Wir können uns dies nicht erklären. Ich habe heute morgen einen Anwalt, mit dem ich beruflich zusammenarbeite, informiert und er fordert nun Akteneinsicht. Meine Frage, wie ist die angegebene Tatzeit zu bewerten? Bedeutet diese auch die Tatsächliche? Oder kann der eigentliche Zeitpunkt bereits Monate zurück liegen? Wir hatten vor Monaten völlig unbedarft etwas bestellt, Samen und ein kleines Golden Teacher Kit. Heraus kamen vier Pflänzchen und meine Champignonzucht war erfolgreicher, weswegen die Zauberpilze komplett in den Mülleimer wanderten. Was mich angeht, konsumiere ich weder Cannabis, noch habe ich jemals Pilze versucht. Andere Rauschmittel konsumiere ich nur Zuhause, mache es mir gemütlich und wenn genug Zeit hinten raus ist, sprich, ich fahre erst nach drei Tagen wieder mit dem Auto.
    Ich wäre dankbar, wenn Sie mir etwas über die Angabe der Tatzeit sagen könnten.
    Herzliche Grüße

  • #84

    Bukem: (Dienstag, 21 September 2021 10:58)

    @Luise: das konkret zu beantworten, dürfte wohl erst nach Kenntnis der Aktenlage möglich sein. Dass da jeweils 00.00 Uhr als Tatzeit angelegt wurde, deutet eigentlich darauf hin, dass ein konkreter Tatzeitpunkt fehlt. Wann sind denn die Abbuchungen erfolgt? Vermutlich dürfte es sich hier um den jeweiligen Tag der Kenntnisnahme bei der StA handeln.
    Das ist aber eigentlich auch nicht so von Interesse.
    Ihnen und Ihrem Partner und vor allem dem beauftragten Kollegen muss bewusst sein, wie gefährlich dies vermeintlich kleine Strafverfahren wegen der Einfuhr und des versuchten Anbaus von den verschiedenen BtM für Sie werden kann.
    Die Strafverfahren enden vermutlich mit einer Geldstrafe oder einer Verfahrenseinstellung gg Zahlung einer Geldauflage.
    Nur wird dies dann später der Führerscheinstelle weitergeleitet und die prüft dann Ihre Fahreignung.
    Jeder BtM Konsum mit Ausnahme des gelegentlichen Konsums von Cannabis bei der von Ihnen erwähnten richtigen zeitlichen Trennung zum Fahrzeug führen führt zum Verlust der Fahrerlaubnis.
    Das sollte Ihnen ganz bewusst sein. Deshalb muss wahnsinnig aufgepasst werden, was im Strafverfahren vorgetragen wird.
    Falls der Kollege da nicht Experte ist, wird es gefährlich. Ich denke, ich darf das so sagen, ich wusste es vorher selbst auch nicht.
    Berufsrechtlich kann Ihnen Herr Schüller so nicht weiterhelfen, da hier ein anderer Kollege bereits tätig ist.
    Sollte sich das ändern, hilft Herr Schüller Ihnen verlässlich bundesweit weiter

  • #85

    Luise (Dienstag, 21 September 2021 11:24)

    Herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Die Abbuchung erfolgte im April. Man sollte eigentlich aufgrund meines Berufes und meines Alters davon ausgehen, dass ich klüger bin. Mir war in diesem Moment wirklich nicht bewusst, wie schwerwiegend das ist. Ich werde mich mit dem Kollegen beraten. Nun ja, meine Naivität kann mich nun Führerschein und Job kosten, auch wenn ein Drogenscreen mich entlasten sollte...
    Danke für diese Seite.
    Herzliche Grüße

  • #86

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 23 September 2021 21:56)

    @Luise:

    Es ist essentiell, was in der Akte steht. Wenn der Brief mit dem Samen und das Päckchen mit dem Stropharia Cubensis GT nicht abgefangen wurden, dann ist natürlich von Interesse, wie die Polizei auf Sie kommt. Es ist wichtig, ob nachgewiesen werden kann, dass Sie das auch bezahlt haben. Ziemlich wichtig sogar. Wenn das nicht der Fall ist, besteht eine sehr hohe Chance (90 %) auf Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen, wenn man geschickt argumentiert.

    Zuzustimmen ist dem Fleißbienchen Bukem, dass man in diesen BtM Strafverfahren auch die fahrerlaubnisrechtlichen Folgeprobleme im Auge behalten muss. Wenn sich der Vorwurf, dass Sie ein Pilzzuchtset bestellt haben, nicht ganz vom Tisch kriegen lässt, dann ist die Anordnung eines ärztlichen Gutachten durch die Fahrerlaubnisbehörde ziemlich sicher gebucht.

    Wenn hier weitere Beratung gewünscht ist , schreiben Sie mir gerne eine Mail.

  • #87

    Luise (Freitag, 15 Oktober 2021 16:58)

    Hallo Herr Schüller,

    vielen Dank für die Nachricht. Ich komme gerne darauf zurück.

    Herzliche Grüße

  • #88

    Heiko Pikelj (Montag, 06 Dezember 2021 19:18)

    Moin,hatte heute Post vom Zoll wegen Verdacht des Verstoßes gegen 29 Btmg durch den unerlaubten Erwerb von Betäubungsmittel.
    Es wird um die Sachen gehen die nie bei mir angekommen sind(Sclerotia Pajaritos × 1
    20 gram
    Mycelium box Golden Teacher × 1
    280 cc
    Mycelium box Mckennaii × 1
    280 cc) .
    ICH WOLLTE JETZT ERST EINMAL NUR ANGABEN ZU meiner Person machen.

  • #89

    Bukem (Mittwoch, 08 Dezember 2021 11:15)

    @Heiko: Angaben zur Person, aber auch nur zur Person, bitte nicht zum Einkommen, müssen Sie auch machen.
    Wg der drohenden strafrechtlichen Konsequenzen und Folgen Ihre Fahrerlaubnis betreffend, wäre eine anwaltliche Vertretung anzuraten, aber das ist Ihre persönliche Entscheidung.
    Spannend ist zunächst, ob Ihnen der konkrete Erwerb des konkreten BtM nachgewiesen werden kann. Das kann man von außen nicht klären
    Herr Schüller steht hier bei Interesse gerne zur Verfügung

  • #90

    Luise (Dienstag, 01 März 2022 13:36)

    Hallo Herr Schüller, ich hatte bereits im Oktober nachgefragt. Also, im Dezember wurde mein Verfahren eingestellt ohne jedwede Konsequenz. Eben hatte ich eine Vorladung im Briefkasten. Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoß gegen btm. Jetzt mal ernsthaft! Ich habe definitiv nicht noch einmal bestellt und seit dem auch nicht mehr konsumiert! Ich habe keine Ahnung was das ist und weiß nicht genau, wie ich jetzt vorzugehen habe.
    Liebe Grüße

  • #91

    Bukem (Dienstag, 01 März 2022 15:36)

    @Luise: wg potenieller Auswirkungen für Ihre Fahrerlaubnis sollte sich das dann evtl doch jemand als Anwalt ansehen.
    Evtl läuft ein zusätzliches Ermittlungsverfahren. Das sollten Sie vorsorglich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Hier kann sich ein Anwalt, zb Herr Schüller, bei der Behörde für Sie melden und Akteneinsicht nehmen. Dann weiß man mehr und Sie laufen nicht Gefahr, sich unbeabsichtigt größeren Ärger aufzuhalten.
    Die Kontaktmail von Herrn Schüller steht hier auf der Homepage

  • #92

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 09 März 2022 21:09)

    Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft, sollte man sich darum kümmern.

    Schreiben Sie mir, wenn ich Ihnen helfen soll: kontakt@strafverteidiger-schueller.de