Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles

Nicotin kommt hauptsächlich in den Wurzeln der Tabakpflanze (Nicotiana), aber in kleinen Mengen auch in einigen Nachtschattengewächsen wie Kartoffeln, Tomaten und Auberginen, vor. Der Anteil an Nicotin in der gesamten Tabakpflanze liegt bei bis zu 5%. Mit dem Reifeprozess der Pflanze gelangt es in deren Blätter, wo es die ursprüngliche und natürliche Aufgabe des Nicotins ist, Fressfeinde, die über nicotinische Acetylcholinrezeptoren verfügen, zu vertreiben.

 

Der Mensch macht sich Nicotin vorrangig als Genussmittel zunutze. Dabei ist Nicotin primär mitverantwortlich für das große Abhängigkeitspotential von Tabakerzeugnissen.

 

Früher wurde der reine Wirkstoff auch als starkes Insektizid verwendet, bis diese Art des Pflanzenschutzes vor Läusebefall wegen der hohen Toxizität des Nicotins seit den 1970er Jahren verboten wurde.

 

 

Historie

Als Namensgeber von Nicotin gehen Karl Ludwig Reimann und Christian Wilhelm Posselt in die Geschichte ein, denen im Jahr 1828 als erstes die Isolierung des Wirkstoffs gelang. Sie benannten den Stoff nach Jean Nicot, der sich zuvor – nämlich im Jahre 1560 – um die Einführung von Tabak als Heilpflanze in Frankreich verdient gemacht hatte, indem er Tabak-Samen an den französischen König schickte.

 

Dabei wurde die Tabakpflanze schon Jahrhunderte davor bei Ritualen indigener Völker konsumiert. Frühe Erkenntnisse führen zu den Maya des 10. Jahrhunderts. Überlieferungen zufolge reichte man Christoph Columbus bei der „Entdeckung der neuen Welt“ getrockneten Tabak.

 

 

Konsumform

Nicotin wird in der Regel geraucht oder aber auch geschnupft. Darüber hinaus ist Nicotinaufnahme über die Haut möglich. Das Rauchen einer Zigarette beinhaltet dabei regelmäßig den Konsum von 0,9 mg Nicotin, obwohl die gesamte Zigarette selbst etwa 12 mg des Wirkstoffs enthält. Der Großteil davon wird jedoch vor dem Inhalieren verbrannt. Für die Aufnahme des Nicotins entscheidend ist, wie die Zigarette aufgebaut und wie das Konsum- und Inhalationsverhalten des Konsumenten ist. Das Rauchen des Wirkstoffs weist jedoch eine relativ hohe Anflutgeschwindigkeit auf: Nach 10 bis 20 Sekunden registriert das Gehirn die Wirkung. Starke Raucher konsumieren täglich 20 bis 60 mg Nicotin. Diese Werte können auch Konsumenten von Schnupftabak erreichen.

 

Ebenfalls kann der Konsum von Nicotin zur Rauchentwöhnung über Nicotinpflaster, Sprays oder Kaugummis erfolgen. Durch die Verwendung des reinen Nicotins können viele durch den Tabakrauch hervorgerufenen Risiken vermieden und Entzugssymptome verringert werden.

 

 

Wirkung

Während der Konsum von geringen Mengen Nicotin stimulierend wirkt, entfaltet die Aufnahme mittlerer Mengen eine entspannende Wirkung.

 

Der Wirkmechanismus wird dabei durch eine Stimulation der nicotinischen Acetylcholinrezeptoren, die sich in den parasympathischen Ganglien, sympathischen Ganglien, im Nebennierenmark, zentralen Nervensystem und an den motorischen Endplatten befinden, in Gang gesetzt. Dabei werden parasympathische Nerven aktiviert, wohingegen sympathische Nerven gehemmt werden. Zugleich werden Adrenalin, Dopamin und Serotonin ausgeschüttet. Das führt kurzfristig zu einer Erhöhung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit. Der Konsument fühlt sich aufmerksam und empfindet eine Steigerung seiner Gedächtnisleistungen. Insbesondere die Dopamin-Ausschüttung wird aber gleichzeitig als Grund für das starke Abhängigkeitspotential des Rauchens herangezogen. Rauchen macht physisch so abhängig wie Alkohol bzw. Barbiturate und psychisch so abhängig wie Kokain. Die Suchtwirkung des Nicotins wird durch im Tabakrauch enthaltene Monoaminooxidase-Hemmer noch verstärkt.

 

Für eine kurze Zeit unmittelbar nach dem Konsum kommt es zur Beschleunigung des Herzschlags und zur Verengung der Blutgefäße. Der Blutdruck steigt und der Konsument beginnt womöglich leicht zu schwitzen. Die Hauttemperatur sinkt dabei herab. Bekannt ist auch die appetitzügelnde Eigenschaft der Zigarette, die ebenfalls auf das Nicotin zurückzuführen ist. Außerdem wird nach dem Nicotin-Konsum durch das ausgeschüttete Histamin die Magensaftproduktion gesteigert und die Verdauung angekurbelt. Weiter hemmt Nicotin die Harn-/ Wasserausscheidung.

 

Akute Überdosierungen von Nicotin führen zu Übelkeit und Erbrechen. Außerdem können Entzugserscheinungen, wie z.B. Reizbarkeit oder dysphorische Stimmungen, auftreten.

 

 

 

 

Körperliche Effekte

 

a) positiv beschriebene Effekte

 

Stimulierende Wirkung

Entspannende Wirkung

Zügelung des Appetits

Anregung der Verdauung

Hemmung der Harnausscheidung

 

 

b) negativ beschriebene Effekte

 

Starkes physisches Abhängigkeitspotential

Verengung der Blutgefäße

Bluthochdruck

Leichtes Schwitzen

Absinken der Hauttemperatur

Übelkeit

Erbrechen

 

 

Psychische Effekte

 

a) positiv beschriebene Effekte

 

Kurzfristige Erhöhung der psychomotorischen Leistungsfähigkeit

Kurzfristige Steigerung der Aufmerksamkeitsleistung

Kurzfristige Steigerung der Gedächtnisleistung

 

 

b) negativ beschriebene Effekte

 

Starkes psychisches Abhängigkeitspotential

Entzugserscheinungen

Reizbarkeit

Dysphorische Stimmungslage

 

 

 

 

Risiken

Nicotin befindet sich zwar nicht auf der Liste karzinogener Substanzen der Internationalen Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation, kann aber nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen die Krebsentwicklung begünstigen, indem es den Abbau von Zellen, die erst später zu Krebszellen mutieren, blockiert bzw. bereits vorhandene Krebsgeschwülste fördert.

 

Zudem kann dauerhafter Konsum von Nicotin bei Heranwachsenden zu Entwicklungsstörungen führen. Der letale Wert für Nicotin liegt indes bei 500 mg (oraler Konsum von Erwachsenen). Bei Kindern besteht das Erfordernis ärztlicher Hilfe nach dem Verschlucken von mehr als zwei Zigaretten oder, wenn sich Vergiftungssymptome zeigen.

 

 

Rechtslage

Nicotin fällt rechtlich gesehen in die Anlage 1 zur Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV). Es ist damit grundsätzlich verschreibungspflichtig.

 

Ausgenommen davon ist Nicotin zur oralen (einschließlich der oral-inhalativen) Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Menge

 

a) bis zu 150 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform, wobei die Einzeldosis 1 mg Nicotin beträgt, und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg oder

 

b) bis zu 15 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg.

 

Weiter von der Arzneimittelverschreibungsverordnung ausgenommen ist Nicotin zur transdermalen Anwendung als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 52,5 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform bzw. auch in höheren Konzentrationen, sofern die Wirkstofffreigabe von durchschnittlich 35 mg Nicotin pro 24 Stunden nicht überschritten wird. Und schließlich ist der Wirkstoff von der Arzneimittelverschreibungsverordnung auch ausgenommen zur Kombination der transdermalen Anwendung mit der oralen (einschließlich der oral-inhalativen) Anwendung bis zu einer maximalen Tagesdosis von 64 mg.

 

Abgesehen von den Ausnahmen darf Nicotin nur auf Verschreibung von Apotheken abgegeben werden. Nach §97 Absatz 2 Nummer 10 des Arzneimittelgesetzes (AMG) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §43 Absatz 3 Satz 1 AMG Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig in den Verkehr bringt oder mit Arzneimitteln Handel treibt oder diese Arzneimittel abgibt.

 

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

 

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger helfe ich Ihnen gerne weiter, wenn Sie wegen Drogenkonsums Probleme mit der Staatsmacht bekommen. Sei es mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder, wenn wie so oft der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Wir versuchen dann, die Strafe bzw. die Rechtsfolgen so niedrig wie möglich zu halten.

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