Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Sind Cannabis Samen legal?

 

Aus aktuellen Anlass (03/2021) bzgl der hohen Zahlen beschlagnahmter Samenlieferungen aus Holland vgl.

 

https://www.strafverteidiger-schueller.de/2021/03/15/vorsicht-starker-anstieg-von-beschlagnahmten-samenlieferungen-aus-holland-seitens-des-zoll/

 

 

 

 

Nein, Cannabissamen sind Betäubungsmittel gemäß § 1 Abs. I BtMG, sie sind als Pflanzenteile extra in der Anlage I zum BtMG aufgeführt.

 

Es kommt weder darauf an, ob sie besonders keimfähig sind oder einen hohen THC Gehalt haben.

 

Sie unterliegen allerdings nicht den Strafvorschriften des BtMG, wenn sie nicht zum unerlaubten Anbau vorgesehen sind (also etwa als Rohstoff oder Tierfutter verwendet werden sollen).

 

Der Umgang mit den Samen zu Zwecken des Cannabisanbaus ist aber strafbar nach § 29 Abs. I BtMG. Wer Cannabissamen gewerblich mit Gewinn verkauft, lebt als riskant im Hinblick auf § 29 Abs. III BtMG, der hierfür ein Jahr Mindestfreiheitsstrafe vorsieht.

 

Der Handel mit zugelassenen Nutzhanfsorten ist legal, da diese Samen in der Regel für den genehmigten Cannabisanbau vorgesehen sind und nur sehr wenig THC enthalten.

 

Wenn der Zweck des unerlaubten Anbaus dadurch verdeckt werden soll, dass man die Samen als Vogel- oder Hasenfutter tarnt, so bleibt es dabei, dass es sich bei diesen Samen um Betäubungsmittel handelt, wenn sich der wahre Zweck aus den Umständen ergibt. Der wichtigste Indikator dürfte hierbei der Preis sein.

 

Allerdings sind die Zeiten längst vorbei, in denen dies versucht wurde.

 

Ähnliches wurde mit Geduldsspielen ("play the seeds") und kleinen Duftsäckchen aus Cannabissamen versucht. Rechtlich wurde das als Handeltreiben mit BtM für die Verkäufer und den unerlaubten Erwerb von BtM für die Käufer bewertet.

 

Rund um das Thema Cannabissamen hat sich eine ganze Armada von Saatgutfirmen entwickelt, insbesondere seit die sog. "feminisierten Samen" auf den Markt gekommen sind. Für das Herrstellen solcher Samen braucht man kein großer Genetiker zu sein. Man kopiert praktisch nur gute Genetik bekannter Züchter und gibt dies als eigene aus. Botanisch-chemisches Copy and Paste sozusagen. Nicht sehr fein, aber bringt Kohle. Sehr zum Ärger alteingessener Saatgutfirmen wie Sensi Seeds, Flying Dutchman, Serious Seeds, Dutch Passion und wie sie alle heißen.

 

Es handelt sich um ein Millionengeschäft und neue Züchter und Seedbanks, die alte Sorten in vermeintlich neuen Gewand verkaufen, sprießen wie Pilze aus dem Boden. Auf Sortenvergleichsportalen wie dem Seedfinder kann man aus über 6000 (!) verschiedenen Cannabissorten auswählen, für jeden Zweck und Geschmack ist etwas dabei.

 

 

Wo kriegen die Grower die Samen her?

 

Deutsche Kunden bestellen v.a. bei großen Wiederverkäufern im europäischen Ausland wie etwa der Firma Samenwahl - hierbei werden Zahlung wie üblich per Banküberweisung, Cash oder per Bitcoin akzeptiert.

 

Rechtlich handelt es sich hierbei um die Einfuhr von BtM nach § 29 Abs. I Nr. 1 BtMG, wenn man Samen kauft, um sie später anzubauen (und davon wird ausgegangen, wenn es sich um solches Spezialsaatgut handelt).

 

Auf die Frage, ob die Samen im Land, wo der Saatgutversender seinen Sitz hat, legal sind, kommt es nicht an. Wenn der Besteller in Deutschland lebt, richtet sich die rechtliche Einschätzung allein nach deutschem Recht. Auch der bloße Besitz solcher Samen wird regelmäßig eine Strafe nach sich ziehen, denn kein Richter wird der Behauptung Glauben schenken, man besäße etwa 10 feminsierte Samen Northern Lights für z.B. 80 Euro nur aus reinem Sammlerinteresse. Das ist dann Besitz von BtM nach § 29 Abs. 1 Nr.3 BtMG.

 

Wer glaubt, sich so rausreden zu können, irrt gewaltig. Klar ist aber auch: Nur für den nachgewiesenen Besitz oder die Einfuhr von Samen wird man nicht großartig einen auf den Deckel bekommen, aber de facto ist es eben illegal.

 

Logisch ist eine solche Bestellung nicht legal und es man braucht nicht darlegen, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, dass Strafverfolgungsbehörden davon Wind bekommen (so wie beim Bust des Stecklingsversenders Hanfstation aus Österreich, wo beschlagnahmte Kundendateien fleißig länderübergreifend im Wege der Amtshilfe ausgetauscht wurden und zu zahlreichen Durchsuchungen in Deutschland führten und noch führen werden).

 

Wer im Internet am besten noch nachweisbar per Überweisung Samen bestellt, der muss mit einer Hausdurchsuchung rechnen, wenn es raus kommt. Die Erfahrung mit der richterlichen Praxis bei der Begründung von Durchsuchungsbeschlüssen zeigt, dass dies lang und breit ausreicht, damit die von der Staatsanwaltschaft geforderten Beschlüsse durchgewunken werden.

 

Wer also im Netz Samen oder Stecklinge an eine bestimmte Adresse liefern lässt und dort auch noch anbaut, lebt riskant. Dennoch ist das wohl der Regelfall und gerade dies lässt die Trefferquoten der Polizei in beträchtliche Höhen steigen.

 

 

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Kommentare: 280
  • #1

    Helfer1 (Donnerstag, 20 August 2015 01:42)

    Zumindest fast. Wäre da nicht die Tatsache, dass der Handel mit Hanfsamen in fast allen anderen EU-Ländern erlaubt ist. Und zwischen denen gilt die Wettbewerbsfreiheit, deren wichtiger gesetzlicher Bestandteil die Warenverkehrsfreiheit ist. Nationale Handelshemmnisse sind demnach verboten, der Wettbewerb zwischen den HändlerInnen innerhalb der EU muss möglich sein. So gesehen verstößt Deutschland mit dem Verbot von Hanfsaat gegen EU-Recht.

  • #2

    RA Schüller (Donnerstag, 20 August 2015 11:23)

    Das ist ja mal ein interessanter Ansatz. Du meinst, die Regelungen im BtMG sind nicht konform mit dem EU Recht? Auf welche Normen beziehst Du Dich da gerade? Irgendwelche Fundstellen parat, die Du mal nennen kannst?

  • #3

    soso (Sonntag, 22 November 2015 14:25)

    Wie kann eine Pflanze die älter als die Menschheit ist illegal sein ?

  • #4

    Steff001 (Freitag, 27 November 2015 13:44)

    Diese Drogengesetze in diesem Land sind einfach nur lächerlich. Aber ich bin zuversichtlich es wird sich etwas ändern und das wird nichtmehr als zu lange dauern. Es wird momentan immer härter gegen den Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln vorgegangen. Dadurch entsteht immer widerstand und die Leute fangen langsam an zu begreifen wie dämlich diese Gesetze sind. Wichtig ist das soviele Leute wie möglich aufgeklärt werden. Sollte es nämlich zu einer Volksabstimmung kommen und die Leute glauben den Mist der ihnen erzählt wird, geht der Schuss nach hinten los und es wird nie zu einer Legalisierung kommen.

  • #5

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 27 November 2015 15:37)

    Das BtMG ist nicht nur in Sachen Cannabis überholt - es zielt weitgehend an der Realität vorbei und dämonisiert Dinge, die längst alltäglich sind.

    Zum Vorredner: Eine Pflanze kann nicht illegal sein, man kann ihr dieses Stigmata anheften, aber im Kern ist das populistischer Mist.

    Zu einer Volksabstimmung wird es hier nicht kommen. Entweder der Bundestag ändert das BtMG oder gar nichts wird passieren. Und durch die große Koalition kommt so ein Gesetzesentwurf nicht durch. Würde mich jedenfalls sehr wundern. Die Alkohol- und Pharmalobby hält da schön die Zügel stramm...

  • #6

    Beobachter (Montag, 14 Dezember 2015 17:33)

    Ohne entsprechende Rechtssprechung wird sich von alleine mit Sicherheit nicht viel tun.

    Im Juli 2014 haben fünf Schmerzpatienten beim Kölner Verwaltungsgericht die Erlaubnis bekommen Cannabis unter strengen Auflagen anbauen (Az: 7 K 4447/11). Das Urteil ist aber wohl noch nicht rechtskräftig und muss noch vom Bundesverwaltungsgericht geprüft werden.

    Im Umkehrschluss wäre dann der Umgang mit Samen "sofern nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt" wohl generell entspannter.

    Darüber hinaus ist der Handel mit Cannabissamen in verschiedenen EU-Ländern erlaubt, weswegen die momentane Regelung wahrscheinlich schon jetzt der EU-Handels- und Wettbewerbsfreiheit entgegensteht. Momentan läuft hierzu ein Rechtsstreit zwischen der GF der Mediseed GmbH und der Staatsanwaltschaft Hamburg.

  • #7

    Werauchimmer (Sonntag, 14 Februar 2016 18:29)

    Was ich nicht verstehe, wieso kann man diese Samen sogar über Amazon kaufen... ist der Kauf dieser Samen auch illegal??

    http://www.amazon.de/gp/product/B00L5HUBA6?psc=1&redirect=true&ref_=oh_aui_detailpage_o02_s00

  • #8

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 15 Februar 2016 00:50)

    @Beobachter: Irgendwie habe ich den Eintrag hier übersehen, sorry. Wenn Du das Ergebnis des Prozesses mitkriegst, melde Dich hier bitte wieder...meines Erachtens wird die Fa. Mediseed dafür gepflegt einen auf den Deckel bekommen. Und wenn man liest, dass man die Samen per EC Karte kaufen sollte, dürfte klar sein, dass die Käufer wahrscheinlich Hausbesuch hatten zwischendurch. Und mal ganz ehrlich...das war naiv von der Betreiberin dieses Ladens...mutig, aber dennoch naiv, das kann teuer werden und gewerberechtlich bedeuten, dass die nie wieder einen entsprechenden wie einen Growshop aufmachen kann, weil die Behörde die Zuverlässigkeit der Betreiberin verneint...

    @Werauchimmer:

    Diese Samen sind legal, solange Du sie nicht einpflanzt. Von der Menge der Samen und dem Preis kann die Behörde nicht automatisch davon ausgehen, dass sie zum illegalen Anbau bestimmt sind. Aber auch der Anbau von Faserhanf ist nicht legal...

  • #9

    Interessierter (Sonntag, 06 März 2016 01:45)

    Also ich bin nun ein wenig verwirrt.
    Soweit ich richtig verstanden habe darf ich die Samen also schon besitzen,sie aber nicht aufkeimen lassen bzw.anbauen.Welche Konsequenzen

  • #10

    Interessierter (Sonntag, 06 März 2016 01:53)

    Also nun bin ich leider etwas verwirrt. Soweit ich es richtig verstanden habe, darf man die Samen besitzen, sie aber nicht anbauen?Welche Konsequenzen hätte man aber zu erwarten wenn man sie bestellt? Was würde dem Besteller drohen wenn sein Päckchen im Zoll hängen bleibt, weil man merkt was dort verschickt wird? Und ist es überhaupt legitim die Post zu kontrollieren? Ich möchte in diesen Rahmen nur mal anschneiden, dass in Deutschland das Briefgeheimnis gilt und in der Eu doch Warenfreiheit und damit doch auch kein Zoll als solcher...oder liege ich so daneben?

  • #11

    Interessierter (Sonntag, 06 März 2016 01:55)

    Entschuldigt bitte meinen Doppeleintrag, aber mein Internet hat sich zwischendurch verabschiedet :(

  • #12

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 08 März 2016 11:49)

    @Interessierter: Die Samen dürfen nicht besessen werden, wenn sie zum illegalen Anbau bestimmt sind. Diese Zweckbestimmung schlußfolgern die Strafverfolgungsbehörden aus den Umständen, sprich etwa den Preis, Samen aus Saatgutherstellers aus dem Kreis der üblichen Verdächtigen wie Sensi Seeds, Serious Seeds, Nirvana, Dutch Passion, Greenhouse Seeds etc., dem Bezug über die Saatgutversender wie Samenwahl.com, Hanf & Hanf etc.pp.

    In der gerichtlichen Praxis wird einfach unterstellt, dass 5 Samen für etwa 15 Euro zum illegalen Anbau bestimmt sind. Keiner prüft da irgendwie groß was rechtlich nach. Keiner hört sich quatsch an wie "wollte die nur sammeln". Briefgeheimnis? Warenfreiheit? Selten so gelacht. Wenn Du mit ein paar Samen erwischt wirst, gibt es ne kleine Geldstrafe. Oder die Polizei macht den Brief wieder zu und wartet zwei Monate ab, bevor Sie bei Dir einmarschiert (bei zwei, drei Mandanten so gewesen. Oder sie marschiert direkt rein, je nach Lust und Laune. Wenn Du also Samen etwa von spanischen Versendern bestellst, sollte die Bude sauber sein. Die Samen nicht dahin bestellen, wo ein Grow läuft....

  • #13

    Interessierter (Dienstag, 08 März 2016 15:09)

    Vielen Dank für die schnelle Info. Ich habe natürlich nicht vor solche Samen zu bestellen noch irgendetwas anzubauen. Ich interessiere mich bloß für den rechtlichen Aspekt, da ich selber ein wenig im juristischen Bereich zu Hause bin, nur mit Strafrecht nichts am Hut habe aber trotzdem gerne mal über den Tellerrand schaue.
    Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich als neurale Person doch recht erschrocken bin über das aggressive Vorgehen. Ich meine wie viel Ertrag wird man wohl aus 5 Samen erzielen? Wenn sich natürlich jemand mal so gute 20 Samen und mehr bestellt mag das durchaus in eine andere Richtung gehen. Aber bei 5 Samen einfach mal auf Verdacht bei Personen vor der Tür stehen (und sicherlich nicht nur das, sondern auch die Wohnung zu durchsuchen) empfinde ich als doch sehr unverhältnismäßig.
    Darf ich weiterhin Fragen was passiert wenn sich die Beamten dann geirrt haben und dort nicht finden? Bzw.hat der jenige dann selber einen Anspruch gegen die Justiz?

  • #14

    anonymus (Sonntag, 13 März 2016)


    Ich hätt da mal ne Frage:
    Bei einem Bekannten wurde letztens die Wohnung durchsucht, wobei so an die 30-40 Samen sichergestellt wurden. Nun waren die aber weder von irgendeiner Seedbank aus dem Internet bestellt, noch sonst irgendwoher geschäftlich erworben, sondern dem Durchsuchten auf einer Hanfdemo, von einem Mitglied der Piratenpartei (unter Anderen die Mitveranstalter der Demo), in die Hand gedrückt worden.
    Es kann allerdings weder das Eine noch das Andere bewiesen werden.
    Was hat der Betroffene jetzt zu befürchten?

  • #15

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 14 März 2016 19:02)

    @Interessierter: Aus 5 Samen? Die Frage zeigt echt, dass Sie keinen Plan haben :-) Kommt doch auf die Umstände an: Wie groß lasse ich die Pflanze wachsen, bevor ich die Blüte einleite, welche Lampe benutze ich, etc. pp. Zwischen 5 Gramm und ein paar Kilo ist alles drin. 5 Samen reichen für eine Hausdurchsuchung, definitiv. Anspruch gegen die Staatsgewalt? Manchmal kriegt man sowas durch....

    @Anonymus...wenn man sagt, dass das Faserhanfsamen waren, die nicht zum Anbau bestimmt waren: Nichts.

  • #16

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 07 April 2016 09:54)

    @Flora:

    Ich lasse die Anzeige jetzt mal zur allgemeinen Belustigung stehen, war das der google Übersetzer? Hören Sie bitte auf, hier so einen Bullshit zu posten, danke.

  • #17

    Luka (Freitag, 15 April 2016 02:55)

    Hallo Herr RA Schüller , ich war letztens in Holland , auf der Rückreise mit dem Reisebus wurden wir vor der Grenze ca. 20 km vor Deutschland von der Deutschen Polizei/Zoll angehalten und kontrolliert , bei mir wurden 10 Samen gefunden und ca 1,5gramm Cannabis , die Aussage habe ich erstmals verweigert nur mit Anwalt . Was würden sie mir raten und was kommt auf mich zu ? Vielen Dank im voraus

  • #18

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 April 2016 13:52)

    @Luka:

    Verfahren sollte eingestellt werden. Hausdurchsuchung ist nicht auszuschliessen. Einfuhr von BtM zukünftig unterlassen. Gibt sehr viel Strafe, wenn Du bißchen Gras mehr dabei hast...

  • #19

    Tobias (Mittwoch, 27 April 2016 18:44)

    Hallo,
    wie sieht die Rechtslage bei einem Kauf von 3 Samen zu 10 Euro aus?

  • #20

    Bukem (Donnerstag, 28 April 2016 11:31)

    @Tobias: Geplanter oder erfolgter Kauf? Übers Netz mit eigener Adresse? Grds ist das eine unerlaubte Einfuhr, Besitz und Vorbereitungshandlung von BtM nach § 29 I BtMG, die regelmäßig mit einer Geldstrafe geahndet wird. Wenn Du Pech hast, gibts vorher noch ne Hausdurchsuchung. Das Gericht kann nach § 29 V BtMG von einer Strafe absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Ich betone, kann, muss aber nicht.

  • #21

    Fragender (Dienstag, 07 Juni 2016 23:47)

    Hey, Ich hab da mal ne frage, wenn ich mir 5 Samen von Sensiseeds jetzt nach deutschland bestellen lasse, für 33€, Aber dis der erste einkauf ist, Also nix in meiner Wohnung gefunden werden kann (weil hier nix is) und auch wirklich nur diese eine bestellung vorliegt, Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit bei sensiseeds vom zoll erwischt zu werden, Kann ich steafrechtlich verfolgt werden? falls ja welche Strafen könnten auf mich zu kommen oder besser, welche möglichkeit habe ich diese Strafe durch Argumentation zu mildern oder vielleicht sogar so weit zu gehen, das sie fallen gelassen wird?... Danke im Vorraus ^^

  • #22

    Bukem (Mittwoch, 08 Juni 2016 11:31)

    @Fragender: Natürlich kann und wird das strafrechtlich verfolgt. Mit ein wenig Glück kannst Du vielleicht sogar demnächst eine Hausdurchsuchung aus nächster Nähe erleben. Immerhin steht ja Deine Adresse auf dem Paket. Wenn Du den obigen Artikel gelesen hast (mach mal jetzt!), ann weisst Du schon, dass die Einfuhr der Samen und der Anbau nach § 29 Abs 1 Satz 1 BtMG (Googel und lesen!) verboten ist..Nach § 29 Abs 5 kann das Gericht die Strafe mildern und von ihr absehen, wenn das nur zum Eigenverbrauch erfolgte. Bedeutet praktisch, dass Du trotzdem ohne ne Geldstrafe oder Geldauflage da nicht heil raus kommst. Wenn Du einen Führerschein haben solltest, gefährdest Du den Erhalt deiner Fahrerlaubnis damit, weil Du faktisch einräumst, zu konsumieren, dh, du kannst dich auch gleich auf mindestens ein ärztliches Gutachten einstellen. Kostet auch. Ginge alles eleganter, wenn Du dich nicht erwischen lassen würdest, dazu nie wieder irgendwas bestellen!

  • #23

    Fragender (Mittwoch, 08 Juni 2016 12:59)

    Okay also wäre es sicherer nach Amsterdam zu fahren und die Samen einfach abzuholen?

  • #24

    Bukem (Mittwoch, 08 Juni 2016 13:10)

    @Fragender: Nein, genauso strafrechtlich verboten, gefährlich für Deine Fahrerlaubnis und bestimmt nicht weniger risikobehaftet. Du verstehst bestimmt, wenn ich Dir nicht Beihilfe leisten möchte?

  • #25

    Fragender (Montag, 04 Juli 2016 15:01)

    Also, leider größere Menge Samen 80stk. über Internet bei SSeed bestellt. Anfang April bis her keine Lieferung also 100% Bust durch den Zoll. Sseed hat das Paket sogar mitte Mai nochmals rauschgeschickt nicht angekommen alos noch mal Bust. Bis her keine Hd gehbat und kein Brief vom Zoll. Erfahrungsgemäß wann werden die einmaschieren?

  • #26

    Bukem (Montag, 04 Juli 2016 15:09)

    @Fragender: Hast Du Matrix gesehen? Die Szene mit dem knock knock neo? Ich kann Dir das nicht beantworten, aber wundern würde ich mich darüber nun wirklich nicht

  • #27

    Fragender (Montag, 04 Juli 2016 15:52)

    Ja... schon klar. Nur verstehe ich das Vorgehen nicht dennen muss doch klar sein das jetzt meine Wohnung zu 100% sauber ist. Was bringt dann eine HD wenn nicht in einem sehr kurzen Zeitraum? Andere Frage noch welches Strafmaß kann ich erwarten?

  • #28

    Bukem (Dienstag, 05 Juli 2016 11:34)

    @ das Strafmaß von bis hängt im Wesentlichen von Dir ab. Bist Du bereits vorbestraft, wirst Du stärker sanktioniert als jemand "Jungfräuliches".
    Im Zweifel gibts ne Geldstrafe, die von deinem Einkommen abhängt

  • #29

    Hanfsamen2k (Mittwoch, 27 Juli 2016 17:38)

    Es kommt auch immer auf das jeweilige Bundesland an. Wenn jemand in Bayern mit Cannabis Samen erwischt wird ist das sicherlich was anderes als wenn jemand in Berlin erwischt wird. Grundsätzlich sollte jedoch beim ersten mal nichts passieren. Ist bei kleinen Mengen Marihuana auch nicht anders. Zur Sicherheit sollte man zuhause nichts an Zubehör haben, das ist klar.

  • #30

    Bukem (Donnerstag, 28 Juli 2016 11:43)

    @ Hanfsamen2k: Das habe ich mich Anfang 20 auch gehofft. Mit dem "Nichts passieren" meinst du bestimmt strafrechtliche Konsequenzen. Mag sein, dass es dann zu einer Verfahrenseinstellung kommen kann, allerdings nicht muss. Wir hier auf der Seite beschäftigen uns dann ja auch eher mit den verkehrsverwaltungsrechtlichen Konsequenzen, zb weil man im Strafverfahren letztlich unbedacht sich dahingehend eingelassen hat, das sei für den Eigenverbrauch. Wirkt strafmildernd, haust Dir aber selbst im Zweifelsfall die Fahrerlaubnis mit weg

  • #31

    Engel (Donnerstag, 01 September 2016 00:04)

    Ich glaube ich lass das dann mal lieber mit dem bestellen,ich will ja chillen umd keine paranoia durch stress ^^

  • #32

    Bukem (Donnerstag, 08 September 2016 07:52)

    @Engel: Bingo, wir verstehen uns ;)

  • #33

    Freed (Donnerstag, 22 September 2016 11:17)

    Bin mit ein Kumpel auch in Holland gewesen. Er hatte ca. 3-4 verschieden sorten von canabis samen geholt.
    Auf dem weg zurück nach berlin kam der zoll im zug. Wurden durchsucht und der zoll hatte alle samen in der hand. Waren nicht versteckt.
    Dann kam die frage vom zoll ob wir was verbotenes bei hätten. Wir sagten nein und er bekam die samen wieder.

  • #34

    Bukem (Freitag, 23 September 2016 00:31)

    @Freed: Echt im Ernst? Haha, dann ist ja anscheinend alles gut

  • #35

    Bukem (Donnerstag, 06 Oktober 2016 21:58)

    @Linda: Das ist eine Risikoabwägung, die jeder selbst vornehmen sollte. Natürlich wird auch der Postverkehr überprüft, auch wenn sicher nicht jedes Paket untersucht werden kann. Reichen aber auch schlicht Nachweise oder Versandunterlagen, Bestellisten usw vom Händler..

  • #36

    Linda Semilla (Freitag, 07 Oktober 2016 11:49)

    @Bukem: auf jeden Fall muss das jeder selbst abwägen. Aber was den Postverkehr angeht, wird innerhalb der EU auch nicht mehr kontrolliert als innerhalb Deutschlands. Diese Kontrollen beschränken sich auf Stichproben und werden (vermutlich zumindest) systematisiert auf der Suche nach Hochrisikogütern wie Waffen, Sprengstoff und Drogen durchgeführt - wohl eher weniger nach ein paar Samen. Und vermutlich mit X-Ray und ggf. auch mit der spezialisierten Spürhunden. Beides Varianten, bei denen Samen nicht sonderlich auffallen. Die Vorstellung, dass irgendwelche Zöllner Berge von Paketen und Briefen öffnen, um darin auf gut Glück herumzuwühlen ist eher absurd. Und für Bestelllisten und Versandunterlagen von im EU-Ausland befindlichen Händlern sind deutsche Staatsanwälte glücklicherweise nicht zuständig. Dass deutsche Kunden österreichischer Shops rechtliche Probleme bekommen haben ist wohl eher die Ausnahme und liegt vermutlich daran, dass Österreich ja auch ein bisschen Deutschland ist ;) und man sich nicht nur sprachlich bestens versteht. Hab zumindest noch nie gehört, dass es vergleichbare Fälle bei spanischen Shops gab.

  • #37

    risico (Sonntag, 08 Januar 2017 10:13)

    Also komisch ist dass schon...

    Mann hat ein freies einkaufen wird auch richtig schön angeboten wiviel mann kaufen darf etc.
    aber verboten sind diese sachen schon!!!
    Was hat denn dass mit eu zu tun??? Ohje das Gesetz das sich eig. Selber wieder aufhebt hätten mal voher nachdenken sollen wo die ach so gute EU gegründet worden ist
    das ist doch pfeifen verhalten
    meones achtens nur das einem die arbeit nicht ausgeht

  • #38

    ihr seid alle behindert (Dienstag, 31 Januar 2017 15:54)

    Alleine mit so einer einstellung werdet ihr niemal die legalisierung durch bekommen nicht ohne grund gibt die polizei den kampf gegen cannabis auf ist ein wenig fragwürdig ich wurde mit 10gramm marihuana erwischt aber in meiner anzeige waren nur von 4gramm die rede seltsam nur das ich das selber mit geeichter waage nachgewogen hab peace # LET MY PEOPLE GROW!!

  • #39

    Hanfsamen Freak (Samstag, 18 März 2017 09:51)

    Die Regelung im BtMG ist doch absolut nicht konform mit dem EU Recht! Hier hab ich eine gute Artikel gefunden http://www.hanfkultur.com/cannabis-samen-legal-bestellen-beinah-in-ganz-europa/

  • #40

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 19 März 2017 17:31)

    @Ihr seid alle...

    Lass die Drogen aus dem Hals. Und fuck mich nicht mit derlei Postings ab.

    @Hanfsamen Freak

    Mir ist nur leider kein Urteil bekannt, dass bestätigt, dass man strafrei ausgeht, wenn man "potente" Samen aus dem Ausland bestellen. Die Samen werden selber als BtM eingestuft und mit der Bestellung führt man BtM ein. Was bei Deinem Artikel darüber steht, dass teure Samen nur als Sammelartikel versendet werden und dann schon nichts passiert, ist leider falsch. Das Gericht wertet das als Ausrede bzw. Schutzbehauptung und wird trotzdem bestrafen. Solche Artikel gibt und gab es schon oft, alle sollen sie irgendwie suggerieren, dass man nur sagen muss, dass man halt gerne NL # 5 x Haze von Sensi Seeds sammelt oder als Wertanlage sieht und schon sei man strafrechtlich fein raus. Das ist alles ziemlicher Bullshit und ändert exakt null daran, dass man sich schnell strafbar macht bei der Einfuhr von teuren Cannabissamen. Das Problem ist aber nicht die Strafe wegen der paar Samen...das Problem ist oft die Hausdurchsuchung, die wegen sowas angeordnet wird. Samen werden vom Zoll abgefangen und dann kommt die Polizei nachhause und schaut sich mal um. Denn wo Samen sind, sind oft auch Lampen und Pflanzen. So einfach ist das.

  • #41

    Angus88 (Sonntag, 02 April 2017 16:34)

    Was kann der kleine Mann den tun, um die legalisierung zu beschleunigen? Es findet ja eindeutig etwas statt (gesetzesentwurf der im bundestag vorgestellt wurde)

  • #42

    Ist nicht wichtig (Mittwoch, 17 Mai 2017 22:50)

    Dieser Artikel sagt etwas anders

  • #43

    Paul (Montag, 12 Juni 2017 22:47)

    Ein Freund von mir hat sich vor einer Woche 3 Samen bestellt, wir dachte damals aber noch das es legal sei die Samen nach Deutschland zu bestellen, aber jetzt hengt das Paket fest und ich hab mich mehr darüber informiert und gemerkt das das doch nicht so legal ist. Wir waren auch noch am überlegen ob wir das wirklich machen sollen. Auf was können wir uns gefasst machen falls das Paket beim Zoll gelandet ist?

  • #44

    Steve (Dienstag, 20 Juni 2017 19:49)

    Ein Freund von mir hat in Holland teure Samen und Space cookies gekauft (Bargeld) und diese dann per Post an sich selbst geschickt. Die beiden Päckchen mit je zwölf Samen kamen auch an, das Packet mit den Cookies nicht.
    Das eine Packet der Samen war leicht geöffnet (kann auch der Postbote gewesen sein oder mein Freund hat es beim absenden nicht richtig geschlossen) aber es wurde nichts entwendet.
    Kann es sein, dass man trotz Ankunft der Samen mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss oder ist das ausgeschlossen?
    Danke für eine Antwort! Mein Freund lebt in Berlin

  • #45

    Steve (Dienstag, 20 Juni 2017 19:58)

    Nachtrag: Die Samen und Space Cookies wurden Ende März gekauft bzw. versendet und bisher ist nichts passiert. Mein Freund befürchtet aber, dass die Polizei eventuell warten könnte bis die Ernte reif ist und erst im August oder so kommt.

  • #46

    Rechtsanwalt Cannabis Strafrecht (Montag, 26 Juni 2017 14:14)

    @Paul:

    Nein, das ist nicht legal, es handelt sich rechtlich betrachtet um die Einfuhr von Betäubungsmittel und zwar unabhängig davon, dass der Same ja gar kein THC enthält. Ich weiß aus verschiedenen anderen Verfahren, dass in solcher einer Konstellation eine Hausdurchsuchung nicht unwahrscheinlich ist, vielen Gerichten reicht das für den Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses. Vorher gibt es dann Ermittlungen wie die Verbrauchsabfrage beim Stromanbieter...

    Es empfiehlt sich grundsätzlich, keine Drogen zuhause zu haben. Denn dahin kommt die Polizei mal gerne bei Verdachtsfällen.

    Wenn sich die Strafbarkeit auf 3 Samen beschränkt, wird das Ding mit sehr großer Wahrscheinlichkeit eingestellt...

  • #47

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 26 Juni 2017 14:20)

    @Steve: Die Samen wären vermutlich eingesackt worden. In der eigenen Bude Cannabis anbauen, wenn vorher Space Cakes abgefangen worden sind und die Adresse der Polizei bekannt ist, ist KEINE gute Idee. Ein Durchsuchungsbeschluss ist schneller vom Amtsgericht durchgewunken, als ihr gucken könnt. Womöglich warten die nur noch, bis das Ergebnis des Labors kommt. Heißt: Nicht unwahrscheinlich, dass die Sache bald dran kommt. Wenn sich dann eine etwaige Durchsuchung so ungefähr mit dem Erntezeitpunk überscheidet, dann droht womöglich eine Strafe nach § 29 a BtMG. Und da reden wir von einem Jahr aufwärts. Riskantes Spiel, dass ihr da betreibt. Zu riskant? Ich würde sagen: Ja. Und zwar glatt ja.

  • #48

    KOKOIN (Sonntag, 23 Juli 2017 00:14)

    @Steve, da die Samen nicht abgefangen wurden weiß die Polizei und der Zoll ja gar nicht das dein Freund anbaut. Also wenn sie vorbeikommen dann nur wegen den Cookies. Und dabei wird es dann gefährlich für ihn! Da dann auch direkt der komplette Anbau auffliegt.

  • #49

    Schmerzpatien (Montag, 24 Juli 2017 12:25)

    Hallo Ich habe mich nun hier mal durchgelesen und Danke allen die hier geantortet haben.

    Konkret in meinem Fall ist es so das ich zu einer Beschuldigtenvernehmung muss wegen "Verstoß §29 BtmG" der Tatort wird mit "Frankfurt am Main, Am Flughafen" angeben.

    Habe vor 4 Monaten Samen aus der Ukraine bestellt weil sie dort viel günstiger sind 80% günstiger 10 Samen EU 50€, 10 Samen UKR 10 €!

    Die Samen sind nie eingetroffen also gehe ich davon aus das es diese sind ich hab 12 ver. Sorten bestellt mit jeweils 10 Samen.

    Nun meine frage was erwartet mich bei der Polizei und sollte ich lieber die Aussage verweiger ? Ich habe mich mit dem Thema Cannabis die letzten 3 Jahre Intensiv beschäftigt (viel Fachliteratur) und möchte sagen ich würde gerne aussagen aber weiß nicht ob das evtl. ein Fehler sein könnte.

    Bin Chronischer Schmerzpatient, leide an Depressionen und Angstzuständen. Ich war seid dem 1.März bei mehreren Ärzten und keiner wollte bzw. konnte mir Cannabis verschreiben weil sie sich nicht auskennen.

    Aufgrund dieser Misslage die ich dadurch hatte wollte ich mich Selbstversorgen mit meiner Medizin und bestellt aus einer Kurzschluss Reaktion die Samen.

    Kurz erwähnt ich halte nicht viel von Synthetischen-Opiaten und Psychopharmaka.


    Was können sie mir raten was ich tun soll, die Aussage verweigern oder die Situation ehrlich erklären. Ich habe ausschließlich Medizinal Hanfsamen bestellt also CBD reich kein Rausch-Hanf (viel THC).

    Zuhause wurde alles was da war verbrannt und entsorgt!

    Ich bin für jede Antwort dankbar.

    Legalize it! und Entkriminalisierung von Menschen die Cannabis zu sich nehmen in egal welcher Form!

  • #50

    Marc (Dienstag, 25 Juli 2017 15:01)

    Warum hat noch nie jemand gegen das Canabisverbot und Konsum geklagt?
    GG heist es, dass ich das Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit habe, wenn ich niemand anderen schädige. Canabisconsum gehört doch dazu, oder nicht?

  • #51

    Fragender (Freitag, 22 September 2017 18:04)

    Was ist denn aber jetzt wenn man samen bestellt, zu, sagen wir mal , einem freund.
    und dieser freund growt selbst nicht, und raucht auch selbst nicht ?

  • #52

    Geheim (Montag, 02 Oktober 2017 11:55)

    Bin Cannabispatient über den Arzt. Was will mir die Polizei bei einer Hausdurchsuchung machen wenn ich Samen aus dem Ausland bestelle? Utensilien für Konsum finden Sie hier is ja klar.

  • #53

    Bukem (Sonntag, 08 Oktober 2017 08:15)

    @Schmerzpatien: Entschuldige, ist das noch aktuell? Deine Frage ist leider erst jetzt freigeschaltet worden. Wir haben hier zu viel mit Spam zu kämpfen.
    Grds erwartet dich vermutlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach dem BtmG wg der zumindest versuchten Einfuhr. Natürlich solltest du die Aussage verweigern und diesen Termin, sofern nur bei der Polizei, absagen und dir lieber anwaltliche Hilfe nehmen. Durch anwaltliche Akteneinsicht erhälst du immerhin erstmal Infos, was eigentlich vorliegt und was bewiesen werden kann. Herr Schüller ist sehr gerne bundesweit tätig.
    Was die andere Situation betrifft. Du kannst heute über deine Krankenkasse die Kostenübernahme für MedizinalCannabis beantragen. Dazu brauchst du eine ärztliche Verordnung, am besten vom Facharzt, der darlegt, das andere Therapiemittel erfolglos ausgeschöpft worden sind. Sollte die KK den Antrag ablehnen, wende dich bitte einen Sozialverband wie den VdK oder SoVD. Die könne dir da im Zweifel helfen

    @Marc: ähm, nee. aber mach mal und sag dann Bescheid ;)

    @Fragender: Dann würde ich mich als dein Freund bedanken. Die Strafbarkeit bleibt doch da auch bestehen. Und zwar für ihn im Zweifelsfall

    @Geheim: Was genau meinst du? Sofern du Cannabis verschrieben bekommst, besteht doch keine Notwendigkeit, Samen zu bestellen

  • #54

    Bukem (Samstag, 21 Oktober 2017 14:04)

    @alle: Tschuldigt, Fragen sind erst jetzt freigeschaltet worden.

    @Schmerzpatientin: Ist das noch aktuell? Grds darf eine Aussageverweigerung nicht nachteilig wirken, ein Geständnis kann aber strafmildernd wirken. Hinge jetzt von deiner Aktenlage ab, was zu empfehlen wäre. Dazu müßte man anwaltlich Akteneinsicht genommen haben.
    Interessanter klingt die Frage, ob Du Medizinalcannabis ärztlich verschreiben bekämst und dir die Krankenkasse die Kosten übernehmen würde. Grds ja, wenn du die medizinischen Voraussetzungen erfüllst.
    Meld dich hierzu gern

    @Marc: Haben schon zigtausend erfolglos gemacht. Die Persönlichkeitsentfaltungsfreiheit gilt immer nur im Rahmen bestehender Gesetze. Das ist das Problem

    @Fragender: Dann kriegt dein Freund ein Ermittlungsverfahren und freut sich bestimmt. Und du später auch, dann freust du dich auch

    @Geheim: Wozu Samen bestellen und sich strafbar machen, wenn du Cannabis aus der Apotheke beziehst?

  • #55

    pillepalle (Donnerstag, 25 Januar 2018 18:20)

    Ist es illegal einem freund hanfsamen zu geben? macht man sich da dem handel mit hanfsamen strafbar?

  • #56

    Rapunzel (Samstag, 07 April 2018 13:30)

    Hallo

    Nach dieser Logik würde sich doch auch der Versender aus dem Ausland strafbar machen nach deutschen Recht. Wird darüber generös hinweggesehen von der Staatsmacht oder wird dies womöglich überhaupt nicht verfolgt.

  • #57

    Curious (Sonntag, 10 Juni 2018 00:41)

    Macht sich eigentlich der Versender nicht strafbar ? Handelt sich ja um unerlaubte Einfuhr bzw. Ausfuhr. Die Schweizer Behörden hatten wohl einige Zeit Samensendungen abgefangen. Kunden gingen hopps. Es wurden auch Verfahren gegen den Versender eröffnet

  • #58

    Ratlos (Sonntag, 10 Juni 2018 00:47)

    Hier ein Artikel von Sensi Seeds

    Stimmt das was hier behauptet wird oder ist das eine Marketingmasche auf die man nicht hereinfallen sollte ? Wenn man trotzdem bestellt und sich auf den Artikel beruft wie wäre dann die Rechtslage ? Irgendwie schon ein starkes Stück

    https://sensiseeds.com/de/blog/rechtliche-situation-von-cannabis-in-europa-das-muessen-sie-wissen/

  • #59

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 Juni 2018 10:35)

    @55: Das ist strafbar, ja.

    @56: Der Versender unterliegt idR dem Rechtssystem das Landes, aus dem er versendet. Lebt der Versender aber etwa nur in Spanien und ist Deutscher, dann ist das was anderes...Man muss also immer schauen, welche Staatsangehörigkeit die betroffene Person hat und von wo sie versendet.

    @57: Werbenachrichten lösche ich Kommentarlos.

    @58: Wer hat hier gegen wen Verfahren eröffnet?

    @59: Sensi Seeds macht super Genetik. Aber die Infos, die sie raushauen über die rechtliche Situation sind mit Vorsicht zu lesen. Richtig ist, dass die Samen nur dann illegal sind, wenn diese zum Anbau ohne Erlaubnis bestimmt sind. Sensi Seeds vergisst dabei zu erwähnen, dass die deutschen Gerichte diese Anbauabsicht aus dem Preis ableitet. Ist egal, ob das nun feminsierte Jack Herer Samen zum Mondpreis sind oder paar für den Budgetgrower wie die KC 33 von K.C. Brains. Niemand zahlt einen Euro oder mehr pro Samen, den er nicht anbauen will.

    Allerdings sind die Fälle, in denen wegen Import von Samen verurteilt wird, super selten. Die Behörde sind nicht doof, oft leiten die die Samen weiter und machen dann mal hintenrum eine Stromanbieterabfrage und schauen sich das Haus des Bestellers mal genauer an. Dann kommt zu gegebener Zeit die Hausdurchsuchung. Ist easy, denn meist wird an der Bestelladresse angebaut.

  • #60

    Gordon (Donnerstag, 05 Juli 2018 14:31)

    Es ist also im Grunde völlig egal, wie potent die Samen sind, Hanf ist Hanf und ist sowohl als Pflanze als auch als Samen verboten.

    Soll also heißen, selbst eine Sorte mit nur 0,5-1% THC und dafür einem wesentlich größeren Anteil an CBD wäre verboten, oder?

    Wird denn vor Gericht, sofern es zu einer Verhandlung kommt, der geringere THC-Anteil als strafmildern gewertet oder spielt das überhaupt keine Rolle?

  • #61

    Jochen** (Mittwoch, 05 September 2018 07:04)

    Hallo Herr Schüller.. Ich möchte um ihren juristischen Rat bitten... Es ist folgendes vorgefallen...
    Zuerst wurde über den Tor browser GMX Adresse generiert* und damit dann bei R.queenseeds angemeldet ... Dann auch wieder über Tor , Bestellung von 12 fem seeds gemacht ...allerdings an die korrekte Adresse des Bestellers..!!.. bezahlt wurde auf dem Postweg bar 40 €.
    Am 25. 07. 18 schickte Queen seeds das ganze los... Was bis jetzt noch immer nicht ankam.!. Sendungsverfolgung nicht möglich da der Besteller am 26. 07 dann alle Konten gelöscht hat. Die Frage die sich gegebenenfalls stellt ist.... Falls der Zoll das ganze eingezogen hat, reicht denn dann nur allein die Adressierung auf dem Paket , zu einer Bestrafung bzw Anzeige und Hausdurchsuchung....???..... Will sagen.... Es könnte doch jeder theoretisch um einem anderen eins auszuwischen einfach per Post Bargeld senden und irgendwem extrem illegales Zeug bestellen und zu diesem jenigen nach Hause liefern lassen.. aber wie verhält sich das jetzt in dem von mir geschilderten Fall des Bestellers..der ja im Grunde keine Spuren hinterlassen hat...wie würde die Polizei damit vervahren ... Es wäre sehr nett wenn Sie mir da weiterhelfen können ...mit besten Grüßen .....der Jochen*

  • #62

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 22 Oktober 2018 21:55)

    @Gordon:

    Die Sache mit den Samen wird strafrechtlich relevant, wenn daraus ohne behördliche Genehmigung Cannabis angebaut werden soll. Unabhängig davon, wie hoch jetzt der THC oder CBD Gehalt ist. Allerdings sind Fälle, in denen es nur um die Strafbarkeit von Samen geht, ziemlich selten. Meistens werden die abgefischt vom Zoll und dann wird der Adressat der Sendung polizeilich ausgespäht. Gerne auch mit Hausdurchsuchung. Und zwar eher in der Regel.

    @Jochen: Wenn Samen nicht ankommen, können sie leicht abgefangen worden sein. Und dann droht schnell eine Durchsuchung. Gerne auch ein paar Monate später, nachdem im Hintergrund der Stromverbrauch gecheckt worden ist.

  • #63

    Kadir (Donnerstag, 08 November 2018 21:14)

    Habe am Juli 2018 Samen bestellt und sind nicht angekommen dann hab ich ein Brief bekommen vom Staatsanwalt am 1.11.18 wo dir steht
    Sehr geeherter herr ..., in dem hier anhängigen Ermittlungsverfahren wird vorgeworfen, im Juli dieses Jahres Hanfsamen bestellt zu haben die ihnen aus den Niederlanden zugeschickt werden sollten Daher besteht Tatverdacht wegen Verstoßes gegen BtMG
    und halt meine Rechte und das ich in 2 Wochen aussagen soll oder auch nicht
    Was soll ich machen und was kann auf mich zu kommen

  • #64

    Der Gärtner (Mittwoch, 14 November 2018 16:31)

    Einen wunderschönen Tag, ich habe mir 3 Samen für 25€ aus NL bestellt, alles pünktlich ohne Verzögerung anvekommen, habe ich evtl was zu befürchten?
    Habs an meine Privatadresse bestellt, würde aber wenn überhaupt erst nächstes Jahr zur Saison Outdoor anfangen zu Pflanzen,d.h. falls eine Hausdurchsuchung kommt, wäre sie nur bis ca April gefährlich, wird in Bayern wegen 3 gut versteckten Samen groß was eingeleitet?

  • #65

    John (Samstag, 08 Dezember 2018 13:46)

    Wie sieht es aus wenn die Samen aus Holland in Deutschland per Post ankommen, aber vorher vom Zoll geöffnet wurden. Die Sendung ist dann mit einem Hinweis versehen, dass diese nicht für den Zoll relevant und keine Daten gespeichert werden. Hat man trotzdem etwas zu befürchten? Vielen Dank!

  • #66

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 10 Dezember 2018 13:52)

    @John:

    Normalerweise beschlagnahmt der Zoll das. Oder er findet folgendes Szenario witzig:

    Samen weiterschicken. Hinter Deinem Rücken Stromanbieterabfrage. 3 Monate abwarten. Dann Hausdurchsuchung. Kein seltenes Szenario. Wenn die Samen dahin geschickt worden sind, wo auch angebaut werden soll, dann kann das sehr unangenehme Folgeeffekte nach sich ziehen. Ab 7,5 Gramm THC die in den Pflanzen gefunden werden = 1 Jahr Freiheitsstrafe aufwärts. Ob es das wert ist? Nach meiner Auffassung nein.

  • #67

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 10 Dezember 2018 13:54)

    @Der Gärtner:

    Die Polizei kommt immer zu Ihnen nachhause, wenn Sie denn kommt. Glaube ich bei Ihnen nicht, aber es ist immer von Vorteil, wenn die Wohnung sauber ist.

    @Kadir:

    Hier ist eine Einstellung des Verfahrens naheliegend. Anwalt kontaktieren. Selber keine Aussagen machen und den Rechtsbeistand das regeln lassen.

  • #68

    Fred (Samstag, 19 Januar 2019 22:55)

    Guten Tag Herr Schüller
    können Sie mir ein Rat geben und mir sagen was passieren könnte

    Es wurden hanfsamen in Holland bestellt verschiedene Sorten mit jeweils 3 Samen Inhalt

    Es kam dann ein Schreiben vom Zoll wo der Verdacht erhoben wurde gegen das btmg verstoßen zu haben weil die Bank von dem es überwiesen wurde es an den Zoll weiter geleitet hat

    Nun möchte der Zoll das man dazu Stellung nimmt mit verschiedenen Fragen wie z. B. Ist man Konsument welche Samen wieviel der Samen etc.

    Die Samen sind auch wenn es schwer zu glauben ist nicht zum Anbau
    Selber ist man kein btm Konsument
    Lediglich zur Herstellung von Creme als zusatz gegen Juckreiz wurden die Samen bestellt

    Was kann da jetz passieren

    Sollte man die Fragen beantworten oder lieber Rechtsbeistand suchen

  • #69

    Thorin (Donnerstag, 24 Januar 2019 18:08)

    Hallo Herr Schüller,
    ich habe gestern Cannabissamen im Wert von 40 Euro von einer der bekannten Seiten gekauft. Habe danach herausgefunden, dass dies trotz dieses EU-Zeugs illegal ist.
    Habe dann 110 angerufen und es gemeldet, 30 Minuten später standen Sie dann unangekündigt vor der Tür.

    Mir wurde unter der Hand empfohlen es wenn es ankommt zu vernichten.

    Kommt da jetzt noch sicher ein Verfahren oder Hausdurchsuchung? (Bundesland Berlin)

    Wünschte ich hätte das nicht gemacht.

    Vielen Dank,
    Thorin

  • #70

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 27 Januar 2019 12:53)

    @Thorin;

    Sind das Grimms Märchen? Die Polizei wollte nicht mal einen Blick bei Ihnen reinwerfen? Nunja...wird nicht viel passieren. Das Verfahren wird eingestellt werden. Gras würde ich trotzdem nicht in der Wohnung anbauen. Und es ist sicherlich kein Fehler, wenn man keine Drogen zuhause hat.

    @Fred:

    Cremezusatz. Hört hört! Die teuren Samen als Cremezusatz. Hübsche Story, die selbst wenn sie stimmt niemand glauben wird. Sie sind nicht verpflichtet, im Strafverfahren irgendwelche Angaben zu machen. Sollten Sie auch nicht. Man wird Sie ohnehin schon scannen inkl Stromverbrauchsabfrage bei Ihrem Stromanbieter. Wenn Sie also zuhause einen Grow am Laufen haben, weil Sie dick in die Samenproduktion und damit ins Cremegeschäft einsteigen wollen, sollten Sie darüber nachdenken, was jetzt die richtigen Schritte wären. Hanfsamen gibt es doch im Reformhaus, also was erzählen Sie hier für ne Grütze?

  • #71

    Bukem: (Freitag, 08 Februar 2019 10:55)

    @Fred: Das soll vermutlich bedeuten, dass Sie sich bei Bedarf einer anwaltlichen Hilfe gerne persönlich bei Herrn Schüller melden dürfen.

  • #72

    Tucholsky (Dienstag, 12 März 2019 17:38)

    Bei mir sind nun auch 2 mal Sendungen a 3 bzw. 5 Samen aus NL nicht angekommen.Nun liegt auch mir eine Vorladung vor. Steht aber nur "Vergehen nach dem BtmG" drin. Wissen die auch von Sendungen, die angekommen sind?

  • #73

    Tucholsky (Dienstag, 12 März 2019 17:41)

    Noch eine Frage - über welchen Zeitraum wird denn der Stromverbrauch geprüft. Habe seit 1 3/4 Jahren ein E-Auto...

  • #74

    Tucholsky (Donnerstag, 14 März 2019 15:03)

    Hallo Herr Schüller,

    bei mir war es so, dass 2 Samenbestellungen nicht ankamen. Eine dritte kam mit der Post. Nun habe ich eine Vorladung wegen Verstoßes gegen das BtmG. Mehr steht da nicht. Ist die Polizei vom Zoll informiert worden, und wissen die ggf. von der dritten Lieferung? Wohnung ist völlig sauber und ich selbst auch. Herzlichen Dank im Voraus!

  • #75

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 19:31)

    @Tucholsky:

    Die Polizei ist vom Zoll informiert worden. Wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen, schreiben Sie mir bitte. Nicht zur Vernehmung gehen, keine Aussagen machen. Das Verfahren sollte man zur Einstellung kriegen können. Waren das Samen von Samenwahl?

  • #76

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 15 März 2019 20:10)

    ...wenn die Polizei eine Durchsuchung im Sinn gehabt hätte, wäre sie mit hoher Wahrscheinlichkeit schon da gewesen.

  • #77

    Tucholsky (Samstag, 16 März 2019)

    Zuerst einmal vielen Dank für die Antwort - die Samen waren von Sensi Seeds. War auch nur eine Bestellung. Ich war gestern dort, habe erklärt, dass ich unter starken Schlafstörungen leide (stimmt auch), daher hätte ich erwogen einen Versuch mit Cannabis zu machen.Ich wurde nicht gedrängt, etwas zu sagen. Der Beamte meinte, ich sollte mir keine Gedanken machen, seiner Meinung nach würden die Ermittlungen eingestellt, was er aber nicht versprechen könne.Er war echt bemüht, es für mich gut aussehen zu lassen.

  • #78

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 17 März 2019 20:04)

    Wie gesagt: Ich kümmere mich gerne im Rahmen eines Mandats um die Einstellung. Soso, der Polizist war sehr bemüht, es gut aussehen zu lassen :-) Klasse. Selten sowas.

  • #79

    Tucholsky (Montag, 18 März 2019 17:53)

    Abwarten. Aber danke schonmal bis hierher!

  • #80

    Peter (Samstag, 25 Mai 2019 22:31)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Wie kann es sein, das der deutsche Staat ohne Beweise unterstellt, man hätte Samen zum Zweck des illegalen Anbaus bestellt, wenn doch in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt. Somit muss doch bewiesen werden, das die Samen zum illegalen Anbau bestimmt sind. Man kann die Samen ja auch bestellen, um sie dann einem Bekannten im Ausland als Geschenk mitzubringen, wenn man zu Besuch fährt. Und sofern man Samen bestellt, um sich die Genetik zu sichern, für die Zeit, wenn Cannabis legalisiert wird, hat man ebenso keine Absichten, gegen geltendes Recht zu verstoßen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter

  • #81

    Bernd (Montag, 27 Mai 2019 22:37)

    Grüß Gott Herr Schüller,
    ich finde ihren Beitrag und ihre Antworten sehr interessant.
    Was ich hingegen sehr schockierend finde ist, dass diese Seiten die diese Samen vertreiben, alle samt schreiben es sei legal.
    Teilweise sind ganze Absätze aus ihren Text einfach kopiert und umgeschrieben.
    Vielen Dank für ihren aufklärenden Text, ich habe meine Bestellung storniert.

  • #82

    Bukem (Montag, 03 Juni 2019 12:45)

    @Peter: durchaus interessanter Vortrag, gibt es da schon ein Verfahren gg Sie? In diesem Verfahren würde diesem Vortrag wohl nur kaum Gehör geschenkt werden.
    Es ist auch die Einfuhr und nicht nur der Anbau dieser Samen verboten. Strafermittler gehen manchmal ganz lebensnah vor

    @Bernd :vielen Dank für die Blumen

  • #83

    Hamsterrad (Montag, 03 Juni 2019 14:38)

    @Peter. ich teile deine Meinung. So steht es ja auch im Gesetzt:
    "(...) Cannabis
    (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) -
    - ausgenommen
    a) deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,
    (...)"
    @Bernd: Ich finde es eher schockierend, dass deutsche Behörden einfach unterstellen, Samen seien zum Anbau bestimmt und sich damit gegen praktiziertes EU-Recht stellen. Das ist halt mal wieder ein ganz besonders sonderbarer deutscher Sonderweg....
    Gute Anwälte braucht das Land und besser noch eine Reform des BtmG.

  • #84

    Bukem: (Dienstag, 04 Juni 2019 12:12)

    @Hamsterrad: Wozu sollten genetisch unfassbar hochgezüchtete Samen zu einem übrigens genauso unfassbaren Preis sonst gedacht oder bestimmt sein?

  • #85

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 04 Juni 2019 23:04)

    Cannabissamen, die in geringer Stückzahl zu recht hohen Preisen abgegeben werden, sollen angebaut werden. Die werden weder gegessen, noch zermahlen gesnifft oder gesammelt oder verschenkt. Es ist doch realistisch anzunehmen, dass das Samenkorn in die Erde, die Steinwolle, auf Kokos Substrat oder sonstwo hin soll, wo eine zarte Pflanze das Licht der Welt erblickt. Hallo? Wir sind hier nicht auf dem Traumschiff oder so. Die Leute bei den Behörden wohnen auch nicht auf Bäumen...

    Ein neues BtMG braucht es nicht. Man muss nur paar Substanzen aus den Anlagen I - III herausnehmen und diese von BtM zu einfachen Drogen umwidmen und schon haben wir paar Probleme weniger. Wenn es nach mir ginge, wären alle Drogen legal. Jedenfalls die gängigen. Konsumiert werden sie eh. Also was soll der ganze Mist. Und bitte sehr: Mir wird keiner jemals erklären können, was moralisch verwerflich daran sein soll, eine Pflanze aufzuzüchten, zu trocknen und mir das Kraut pur oder gemischt mit Tabak mit Joint oder was auch immer reinzuziehen. Eine Pflanze kann nicht illegal sein.

  • #86

    Rentner (Mittwoch, 05 Juni 2019 13:08)

    Bin 62 j hab mit 14 den ersten geraucht und finde diese Gesetzgebung idiotisch der illegale Handel wird nur gefördert. Dir nichts zu verlieren haben handeln damit. Zahlen keine Steuern usw. Bei Legalisierung wären die arbeitslos. Und viele Menschen keine Straftäter.

  • #87

    Bukem (Donnerstag, 06 Juni 2019 14:12)

    @Rentner :Klar gibt es sicher für beide Seiten jeweils bessere und schlechtere Argumente.
    Aber hier müssen wir das je gar nicht diskutieren, sondern nur Hilfestellung bei und wegen der geltenden Rechtslage geben

  • #88

    Hamsterrad (Dienstag, 11 Juni 2019 20:49)

    @Bukem
    Ich weiß nicht wozu wer was benutzen will. Aber das ist ja der Kern des Problems bei den Grundannahmen der Staatsanwälte und Gerichte, dass diese meinen es zu wissen. Das hat auch nichts mit Traumschiff, sondern mit einer durch und durch ideologiesierten Rechtsprechung in diesem Bereich zu tun. Es gibt zig andere Bereiche, denen das selbe Problem zugrunde liegt: Besitzen, aber nicht benutzen dürfen. Da wird in der Regel auch nicht erst eine Strafanzeige erstattet, um dann mal zu sehen ob was dran sein könnte.

  • #89

    Bukem (Donnerstag, 13 Juni 2019 11:03)

    @Hamsterrad:ideologisiert ist aber auch ein ziemlich grosser Begriff.
    Nochmal, wir können da ganz lang drüber reden, das ändert aber nichts an den geltenden Vorschriften.
    Der Konsum ist übrigens straffrei, der Besitz nicht.
    Immerhin greift ja für den Betroffenen auch die Strafmilderung über den Eigenverbrauch.
    Wenn man sich vor Augen hält, wieviel Ernte Produkt pro Jahr bei entsprechender Ausstattung und krimineller Energie möglich ist und welche Summen man durch den Verkauf erzielt, find ich das nicht so schlimm.
    Hier in Bremen werden regelmäßig große indoor Plantagen entdeckt.
    Das ist hier organisierte Clan Kriminalität und leider gar nicht romantisch.

  • #90

    Hamsterrad (Mittwoch, 03 Juli 2019 17:22)

    @Bukem
    Reden hilft immer...
    Clan-Mitglieder fahren sehr oft überdurchschnittlich teure Autos. Das heisst nicht, dass jeder der so ein Auto fährt ein Clan-Mitglied ist. Romantisch ist das trotzdem nicht, da stimme ich dir voll und ganz zu. Wenn man sich vor Augen hält wie viel X durch wie viel Y plus Z erzielt werden könnte, sind mir das einfach viel zu viele unklare Variablen, um daraus eine vernünftige Begründung abzuleiten, die ein solches Vorgehen von staatlicher Seite plausibel rechtfertigen könnte - daher der große Begriff "ideologisiert". Dass das die Realität ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Aber ganz ehrlich: falls du Strafverteidiger in solchen Fällen bist, würde ich mich mit deiner Grundhaltung bei dir nicht gut aufgehoben fühlen. Wie dem auch sei, wir bescheren dem Anwalt Schueller hier einen schönen Traffic zum Thema und hoffentich auch Mandate...;)...

  • #91

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 03 Juli 2019 21:25)

    Eine Änderung des BtMG und eine Legalisierung von Cannabis ist momentan utopisch. Warum weshalb wieso? Weil unsere Regierung komplett da kein Interesse dran hat und Lobbyisten es verhindern. Und weil gerade anderen Themen die Meinungsströme beherrschen. Das deutsche Moral-Herrenmenschentum ist gerade en vogue. Am deutschen Wesen soll die Welt wieder mal genesen. Wieder mal. Hört nie auf. Da geht es ums teutonische Besserwissen. Darum, der Welt den ideolischen Stempel draufzuprügeln.

    Würde man mit Cannabis so starke Gefühlsduseligkeit erzeugen können, wie mit den anderen Meinungsbrandbeschleunigern, wäre es längst egal. Das Thema ist zu schwach und "Banane" zur Zeit. Jedenfalls in der Politik. Kein Check, was die Clans damit zu tun haben sollen. Die bedienen eine vorhandene Nachfrage. That´s all.

  • #92

    Hasenfuss (Mittwoch, 10 Juli 2019)

    Wir versenden Hanfsamen in Österreich, Schweiz & die gesame EU! Einfach online bestellen und auf die Polizei warten!

  • #93

    Bukem (Montag, 15 Juli 2019 11:12)

    Da fällt mir ein.. Neulich hat in Kreuzberg eine ambitionierte Nachwuchsdealerin via Instagram live story Gras verkauft. Also mit Angabe der Adresse usw.
    Wirklich wahre Geschichte.
    Fiktiv, aber ne tolle Serie auf Netflix ist how to sell drugs online (fast)
    Aus Deutschland, aber verblüffend gut. Und fast so lustig wie die instagram Frau6

  • #94

    Bukem (Montag, 15 Juli 2019 11:14)

    https://www.vice.com/de/article/vb9ay8/wir-haben-mit-der-kifferin-gesprochen-die-wegen-einer-insta-story-festgenommen-wurde

  • #95

    CJ (Samstag, 28 September 2019 02:36)

    Hallo Herr RA Schüller,

    Könnte bei dem Adressaten eines in den Niederlanden abgeschickten Briefes mit 5 samen und 9g Haschisch eine Durchsuchung erfolgen ? Eine Bestellung o.ä. liegt dem ganzen nicht zu Grunde.

    Freundliche Grüße

  • #96

    Bukem (Dienstag, 01 Oktober 2019 11:59)

    @CJ: Ja.Samen schickt und erhält regelmäßig aus Behördensicht der, der sie auch anbauen will. Da steht dann nicht nur der Besitz und die Einfuhr, sondern eben Zucht und evt Handeltreiben auf dem Plan.
    Ja, da kommen sogar sehr häufig Ermittlungsverfahren, Abklären des Stromanbieters und dann morgens irgendwann die Hausdurchsuchung.
    Hab ich erzählt, dass es immer klug, zuhause keine verbotenen Dinge aufzubewahren?

  • #97

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 04 Oktober 2019 22:34)

    @CJ:

    Das kann passieren. Recht schnell sogar. ZB wenn wie bereits von Bukem erwähnt die Stromwerte mal gecheckt werden...

  • #98

    JoJo (Sonntag, 06 Oktober 2019 02:15)

    Hallo Herr RA Schüller
    Ich wäre an ihrer persönlichen Meinung interessiert!

    Für wie wahrscheinlich halten sie eine Legalisierung von Cannabis? Und welchen Zeitraum schätzen sie als realistisch ein?

    Vielen Dank im Voraus

  • #99

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 06 Oktober 2019 20:42)

    @JoJo:

    Das Thema steht momentan nicht auf der politischen Agenda. Von mir aus können die sofort alles legalisieren. Die Leute pfeifen sich ohnehin rein, was sie kriegen können.

    Hier ist die Bier- und Pharmalobby noch sehr stark. Hier sind alle auf dem Links gegen Rechts und Klimazug und halb Deutschland hyperventiliert.

    Cannabis legal? Das wird in den nächsten Jahren nicht passieren. Schau Dir die komischen Figuren in der Politik doch an. Durch und durch hängen die am Lobbytropf. Und die Grünen? Die haben damals mit rot-grün auf Bundesebene erstmal die Hanfsamen verboten und die Ethnobotanik Welle abgewürgt durch Verbote etwa von Kava Kava...

  • #100

    High (Samstag, 09 November 2019 21:13)

    Hallo!
    Mir wurde vorgeworfen, illegal Hanfsamen (50Stk) aus Spanien bestellt zu haben, die vom Zoll abgefangen wurden. Meine Aussage auf der Anhörung: Jemand hat auf meinen Namen bestellt, um mir Schaden zuzufügen. Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens. Kein Anwalt. Keine Kosten.

  • #101

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 13 November 2019 18:03)

    Gut gelaufen. Kenne aber Fälle, wo es deswegen direkt Hausdurchsuchungen gab...aber cool, dass es bei Ihnen so glimpflich ausgegangen ist.

  • #102

    Nicht Sicher (Freitag, 15 November 2019 03:39)

    Hallo Herr Schüller.
    Ich habe folgendes Problem und hoffe Sie können mir etwas Licht ins dunkle bringen.
    Bestellt habe ich etwa 34 Samen in Spanien...
    Nachdem der Versand unüblich lange dauerte, rief ich bei der Post an um mich um den Status der Bestellung zu informieren. Dort wurde mir gesagt das das Paket im IPZ ist und wohl beim Zoll liegt.
    Nach weiteren 2 Tagen war dann das Paket im Briefkasten. Offensichtlich geöffnet, aber wieder verschlossen. Ohne Aufkleber des Zolls.

    Meine Fragen dazu wären;
    1. ob die Samen nicht gleich konfesziert werden bei Sichtung und/ oder gar nicht erst weiter ausgeliefert werden.
    2. Eine Hausdurchsuchung im Nachhinein droht
    3. Der Zoll das Paket wirklich in der Hand hatte obwohl kein Stempel drauf ist

  • #103

    Angst Sos (Freitag, 29 November 2019 12:18)

    Hallo Herr Schüller,
    benötige ihren rat, habe heute 45 samen bestellt, 2.5 std. nach der bestellung habe ich meine bestellung storniert und jetzt die email, die samen wurden versand. was kann ich tun?

  • #104

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 02 Dezember 2019 22:28)

    @Nicht sicher:

    Der Zoll hätte das beschlagnahmt. Durchsuchung unwahrscheinlich. Generell gilt:

    Saubere Wohnung hat im Zweifel Vorteile. Vor allem wenn man Samen dahin bestellt.

    @Angst SOS:

    Abwarten und Tee trinken. Ruhe bewahren.

  • #105

    Lederstrumpf (Samstag, 15 Februar 2020 22:10)

    10 Samen in Spanien bestellt. Hab mich schon gewundert, das es nach der Ankunft im Versandzentrum nicht weiter ging. Heute Vorladung im Briefkasten. Habe schon oft bestellt, nie Probleme. Allerdings immer nur 3 Samen. Soll ich die Aussage verweigern ? Ist ein Anwalt ratsam ?

  • #106

    neugieriger (Sonntag, 16 Februar 2020 11:23)

    guten tag herr schuüller,
    was passiert mir, wenn ich mit einem 1x1m growzelt mit 10-20 pflanzen in 11l töpfen erwischt werde? wie kann es sein dass der staat meine stromrechnung überprüft und es überprüfen darf(Datenschutz???) ? komme ich zu hundert prozent dann in den knast, oder würde es auch bewährung geben? ich habe oben gelesen, dass wenn es insgesamt 7,5 gramm pures thc sind, dann mindestens ein jahr? ab wieviel kommt man definitiv in den knast ohne bewährung?

  • #107

    ziviler ungehorsam (Samstag, 22 Februar 2020 15:27)

    Hallo Herr Schüller,

    wenn eine Person ohne festen Wohnsitz sich mit einer gefälschten Wohnungsgeberbescheinigung eine Postadresse ergaunert, weil der Briefzusteller die Post (da der Name nicht am Briefkasten steht) im Hausflur ablegt und eine Samenbestellung bekannt würde, wären die wahren Mietparteien von einer Hausdursuchung bedroht?

    Viele Grüße

  • #108

    Rise Against The Machine (Dienstag, 25 Februar 2020 12:11)

    Hallo Herr Schüller,
    Ein bekannter hat 7 Samen aus Holland bestellt, nach 10 Tagen war die Sendung im Briefkasten, allerdings wurde sie offensichtlich geöffnet. Muss er mit einer Haus Durchsuchung rechnen oder wäre die Sendung garnicht erst angekommen wenn der Zoll sie kontrolliert hat?

  • #109

    Spast123 (Montag, 11 Mai 2020 23:53)

    Hey mein Freund (14 Jahre) will 20 Samen bestellen, mit welchen Strafen hat er zu rechenen wenn Das Auffliegt und wie lange wird das in seinem Führungszeigniss drinne bleiben?

  • #110

    Betroffener (Mittwoch, 20 Mai 2020 17:02)

    Hallo Herr Schüler,

    Ich hatte heute eine Hausdurchsung. Bei der nichts gefunden wurde. Grund für die Durchsuchung war ein Päckchen Cannabissamen.
    Die Samen waren an mich adressiert. Angekommen sind sie bei meinen Nachbarn die das Päckchen öffneten und dann mit dem Inhalt zur Polizei gingen.
    Bei der Durchsuchung habe ich keine Angaben zur Sache gemacht.
    Was erwartet mich jetzt und wie wird es weiter gehen.
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

  • #111

    Zwiespältig (Mittwoch, 08 Juli 2020 03:44)

    Hallo Herr Schüller,

    Anbetracht meiner aktuellen Situation und das Überfliegen des Verlaufes, wollte ich mich nochmals „vergewissern“. Es wurde eine Bestellung über 5 Cannabissamen getätigt, die auch ohne große Verzögerung angekommen ist. Allerdings wurde das Kuvert und der darin befindliche Briefumschlag (das Päckchen Samen an und für sich blieb unberührt/geöffnet, allerdings war deutlich erkennbar von welcher Samenbank das Päckchen stammt) geöffnet und mittels Paket Klebeband mit der Aufschrift „für Zollabfertigung geöffnet“ wieder sauber verschlossen und an mich weitergeleitet, ohne jegliche Information/ Vorladung etc. Wie ich im Verlauf rauslesen durfte, ist das keine Seltenheit und hoffen darauf, das z.b. die Stromanbieterabfrage bestätigt das in angenommen 2 Monaten 200kw/h draufgekommen sind und somit den Beweis haben, was wiederum eine HD „rechtfertigt“?. Oder kann das Öffnen, verschließen und letztendlich Zustellung auch eine andere Bewandtnis haben?, das es sich z.b. um eine Routinekontrolle handelte die keine strafrechtliche Verfolgung mit sich zieht?, oder ist definitiv damit zu rechnen das die Bestellung ein Verfahren bzw. Verfolgung ausgelöst hat?. Wie ist der allgemeine Werdegang?. Bin im Moment etwas „verwirrt“ über den aktuellen Sachverhalt. Darf man die kontrollierte Sendung als Vorbote sehen?.

    Bedanke mich im Voraus für ein Feedback.

  • #112

    Zwiespältig (Mittwoch, 08 Juli 2020 04:07)

    Nachtrag: Bestellung aus den NL nach Deutschland. Dachte erst die Bestellung wurde Grund dessen durchgewunken, da es sich um EU handelt und die Bestellung aufgrund der Warenfreiheit mehr oder weniger zugestellt werden „musste“, wo ich hier allerdings auch auf Verneinung der Tatsache gestoßen bin. Kommt mir nur die Frage auf, warum zugestellt wurde obwohl es offensichtlich ist und die wirklich der Annahme sind, das trotz deutlicher Kontrolle des Kuverts (Vorwarnung) noch an Erfolg anzuknüpfen ist was ein Verfahren/ HD etc. betrifft.

  • #113

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 10 Juli 2020 22:01)

    In der Regel werden die Samen beschlagnahmt, wenn sie durch den Zoll gefunden worden sind. Aber unbesehen traue ich denen auch krumme Nummern zu. Nur wegen erhöhter Stromrechnung würde ich mir an Ihrer Stelle keine Sorge machen. Aber einen fetten Grow hätte ich an Ihrer Stelle nicht zuhause stehen. Alles was größer ist als eine 40 x 40 x 120 cm Growbox mit kleinem LED Panel ist da schon nicht mehr wirklich vertretbar. Hausdurchsuchung wegen Bestellung von Samen ist nun wirklich keine Seltenheit...

  • #114

    Pain (Sonntag, 19 Juli 2020 07:01)

    Hallo Herr Schüller und Team, vorab mal vielen Dank für Ihr Engagement, Aufklärung und Hilfe, die sie hier Betroffenen leisten!
    Ich leide an neuropathischen Schmerzen, bekäme neben pharmazeutischen Schmerzmitteln eigentlich auch medizinisches Cannabis verschrieben, allerdings als Selbstzahler. In meiner Verzweiflung über die hohen Kosten habe ich Samen aus Spanien an eine andere Adresse bestellt, wo durch einen dummen Zufall die Polizei auf einen verdächtigen Brief aufmerksam gemacht wurde..Ich konnte vor Eintreffen der Polizei den Brief abfangen und habe per Telefon kundgetan, dass kein Grund zur Sorge besteht. 1h später zwei Besuche mit Fragen sie wollen den Brief sehen, welcher Inhalt drin war usw. Ich selbst war persönlich nicht anwesend, Es wurde aber beteuert, dass der Brief unbedenklich war. Ich habe kein Grow Equipment, keine verdächtige Stromrechnung. Konsumiere allerdings mit geringem Bestand, den ich inzwischen entsorgt habe (leider-weil ich durch den Konsum die anderen Schmerzmittel mit ihren krassen Nebenwirkungen reduzieren konnte)
    Ich soll vorbeikommen und den Brief zeigen. Wie soll ich
    verhalten? Muss ich HD befürchten, weil suspekt ist die Sache ja schon aus Sicht der Polizei. Macht anwaltliche Hilfe Sinn?

  • #115

    Bukem (Mittwoch, 19 August 2020 17:08)

    @Pain: bin nicht sicher, ob ich die Schilderung richtig verstanden habe. Die Samen sind vernichtet worden?
    So oder so bleibt wegen ihrer Einfuhr und des Besitzes ein Strafverfahren.
    Der Hinweis auf einen Eigenkonsum wirkt grundsätzlich strafmildernd. Jedoch wird hier durch der Führerscheinstelle im Anschluss reichlich belastendes Material zur Verfügung gestellt, was Ihre Fahrerlaubnis gefährden würde.
    Eine Hausdurchsuchung ist sicher nicht ausgeschlossen.
    Gerade wegen der Auswirkungen auf den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis würde Ich an Ihrer Stelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
    Herr Schüller ist bundesweit tätig. Kontaktmail steht oben.

  • #116

    Sister (Dienstag, 15 September 2020 08:38)

    Ich finde das Thema interessant. Habe noch nie etwas bestellt, gekauft oder angepflanzt. Bin auch nicht für Legalisierung obwohl ich schon ab und zu gerne mal an ner Tüte zieh. Bin tatsächlich auf diese Seite gekommen weil ich mich zur Zeit mit Hildegard von Bingen beschäftige. Ich sammle Kräuter und mache mir meine Mittelchen selbst. Habe mich gefaragt ob es gefährlich ist vielleicht ein Pflänzchen zu pflanzen um dann was daraus zu machen. Ist es wohl, also lass ich das lieber. Aber hier scheinen ein paar Experten zu sein. Mein Bruder wurde vor kurzem mit nem Freund erwischt. Beide hatten Hasch bei sich. Jeder ca1gramm sie haben 2 bekommen und es dann nach Augenmaß geteilt. Strafe: mein Bruder muss ca 500euro zahlen oder ins Gefängnis. Er hat kein Geld. Die Drogen hat er geschenkt bekommen und hat das bei der Polizei auch gesagt. Die Beamtin hatte ihm dann nahe gelegt, da ihm das der Staatsanwalt nicht glauben würde, er solle sagen er bekäme Taschengeld oder irgendwie anders. Mein Bruder behauptete dann er bekäme ab und zu was geschenkt im Gegenzug würde er Gitarre spielen. Auch das ließ die Beamtin so nicht stehen. Sie schrieb dann einfach in den Bericht mein Bruder würde ab und zu Gitarre spielen und damit ca 30 bis 50euro verdienen. Mein Bruder ist nach langem hin und her biegen eingeknickt und hat den Quatsch den die Frau aufgeschrieben hat unterschrieben. Und jetzt muss er wahrscheinlich ins Gefängnis. Was kann ich als Schwester tun um ihm evtl zu helfen? Liebe und Frieden

  • #117

    Bukem (Dienstag, 29 September 2020 15:47)

    #Sister: das halte ich relativ unwahrscheinlich, dass Ihr Bruder wg eines Gramms zu einer Geldstrafe von 500€ oder gar einer Freiheitsstrafe verurteilt werden würde. Allerdings kann ich hier auch nur vermuten.
    Gab es zb eine frühere Bewährungsstrafe?
    Wenn Sie wirklich Hilfe benötigen, sollte sich das möglichst schnell ein Anwalt ansehen.

  • #118

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 29 September 2020 20:45)

    Es ist bei vielen Staatsanwaltschaften unschöne Sitte geworden, selbst bei geringen Mengen an Drogen von einer Einstellung nach § 31 a BtMG abzusehen. Und zwar dann, wenn die Drogen an Orten gefunden werden, wo sie eben typischerweise gefunden werden: Auf Festivals, Konzerten, in der Nähe von Diskotheken, Bahnhöfen usw.

    Damit unterlaufen die Staatsanwaltschaften den Regelungszweck dieser Einstellungsnorm. Weshalb weiß der Geier. Wird aber vermehrt so gemacht. Und na klar muss er Ersatzhaft antreten, wenn er das Geld nicht bezahlen kann.

    Ratenzahlung vereinbaren und arbeiten gehen. Notfalls eben paar Wochen Leiharbeitsfirma. So groß ist der Betrag nun auch wieder nicht.

  • #119

    Dichter (Samstag, 10 Oktober 2020 23:52)

    Hallo Herr Schüller,

    ich habe mir online fünf Samen bestellt und per Überweisung gezahlt. Nun habe ich die Bestellung storniert und die Händler gebeten mir den Betrag wieder zurückzuschicken. Anschließend werde ich diese drum bitten meine Kontodaten zu löschen. Muss ich nun mit einer Hausdurchsuchung oder ähnlichem rechnen?

  • #120

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 Oktober 2020 14:29)

    @Dichter (witziger Name. Hübsch zweideutig):

    Wenn die Polizei von der Sache noch nichts weiß, ist auch eine Durchsuchung unwahrscheinlich. Überhaupt werden nur noch selten Durchsuchungen durchgeführt, wenn der Zoll Cannabis Samen sicherstellt.

  • #121

    Peter (Freitag, 16 Oktober 2020 14:51)

    Ich habe dieses Jahr 2mal samen bei royal queen seeds für einen Freund bestellt weil ich mir nichts dabei gedacht habe auch auf meine Adresse!Nun hatte ich gestern eine Verhandlung wegen was anderem gehabt wo gesagt wurde das noch 2 Verfahren offen wären.mein anwalt hat die Aktenzeichen bekommen unf meinte das es da um btm geht !Meine Frage ist. die samen sind ohne Probleme angekommen und das 1te Verfahren war bereits Anfang des Jahres aber hatte bis jetzt keine hausdurchsuchung gehabt!Kann es sich da um die Bestellungen handeln ?Eine Antwort wäre nett mfg

  • #122

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 16 Oktober 2020 16:42)

    Wenn die Bestellungen abgefangen worden sind: Ja. Aber Sie haben doch schon einen Anwalt. Der kann das doch problemlos für Sie rausfinden. Ich müsste raten. Zwischen paar Samen und 100 kg Kokain und Heroin könnte das alles sein. Kenne Sie doch nicht :-)

  • #123

    Peter (Freitag, 16 Oktober 2020 18:52)

    Und woher weis ich das die abgefangen wurde weil angekommen sind die immer normal und relativ schnell und es handelt sich beim 1ten mal um 14 samen und einmal um 20 samen cannabis da der Kollege mich darum gebeten hat und ich keinerlei Bedenken dabei hatte habe ich das gemacht!Ich wurde gestern gefragt vom staatsanwalt ob ich weiß worum es da geht !Er meinte er könne nur anhand des Aktenzeichen sehen das es da um btm geht und es sind halt genau die Daten wo ich die Bestätigung per Mail bekommen habe das die samen auf den weg sind!Nun frage ich mich bei mir ist ja rein gar nichts in der Wohnung kann ich für das bestellen trotzdem bestraft werden bzw ein Verfahren eröffnet werden gegen mich ?Eine Antwort wäre nett!ps mein Anwalt hat Akteneinsicht angefordert aber das dauert ja bekanntlich

  • #124

    Denker (Samstag, 17 Oktober 2020 01:10)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich habe bei einem Gewinnspiel in den USA ungefähr 40-50 Seeds gewonnen. Nun sind diese nach langem bangen in Deutschland und direkt beim Zoll gelandet...
    Da ich der Gewinner bin doch der Empfänger jemand anderes.
    Laut Tracking könnte er die Sendung nach Erhalt der Benachrichtigung beim Zoll abholen.
    Wie sollte er sich verhalten?
    Was wird auf ihn zu kommen?
    Vielen Dank & Liebe Grüße

  • #125

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 18 Oktober 2020 14:00)

    @Peter:

    Ihr Anwalt soll einfach Akteneinsicht in die offenen Verfahren nehmen und dann wissen Sie, was Phase ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diesen Fall nicht weiter kommentieren werde. Ich mische mich nicht in Verfahren von Kollegen ein. Das wird der Kollege schon zu Ihrer Zufriedenheit regeln.

    @Denker:

    Wie Sie sich verhalten sollen? Einen Anwalt einschalten, der dafür sorgt, dass das Verfahren eingestellt sind. "Beim Zoll abholen" - sind Sie wirklich so dämlich oder meinen Sie die Frage ernst?

  • #126

    Psychophat (Mittwoch, 21 Oktober 2020 22:56)

    Habe mir 5 CBD-Samen bestellt. Mit dabei sind noch drei kostenlose "normale" als Geschenk. Seid 1-2 Wochen hängt das Paket beim IFS Speyer fest. Da ich nun mit Vorermittlungen rechnen muss, würde mich folgendes interessieren:
    1. Kommen Polizisten zu einer HD in zivil oder weiß die Nachbarschaft danach auf jeden Fall Bescheid?
    2. Welche Strafe hat man bei einer Bestellung in eine saubere Wohnung und ohne eine Vorstrafen ungefähr zu erwarten?
    3. Wie weitreichend gehen die Vorermittlungen? Begrenzt sie sich auf eine Auskunft beim Stromversorger oder werden auch Telefongespräche abgehört, IP-Listen eingeholt...?
    4. Ab wann (Startpunkt wäre das Eintreffen des Briefes zu Einzelansicht beim Zoll und der Endpunkt das Klingelzeichen vom Polzisten) muss ich mit einer HD rechnen?
    5. Bis wann muss ich maximal mit einer HD rechnen?

  • #127

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 Oktober 2020 23:32)

    Diese Verfahren lassen sich häufig noch zur Einstellung bringen, wenn man geschickt argumentiert. Klappt ziemlich oft. Schreiben Sie mir eine Mail, wenn ich das Verfahren übernehmen soll.

    1) HD ist unwahrscheinlich. Aber wenn kommen die in Uniform. Und manche auch in zivil. Auch Ihre Nachbarschaft wird jedenfalls keine Rücksicht genommen.

    2) Einstellung nach § 31 a BtMG. Dann meldet sich die Fahrerlaubnisbehörde aber oft. Wie gesagt: Es klappt auch oft über 170 II StPO. Aber dazu muss man die Akte gesehen haben.

    3) Je nach Bundesland unterschiedlich. Immer öfter nur sehr oberflächlich. Dazu gibt es zuviele von diesen Verfahren und zu wenig Personal.

    Sie sollten mit einer HD immer rechnen. Ist immer schick, wenn die Bude sauber ist. Aber in der Regel führt solche Sachen nicht zur HD. Aber Stromanbietercheck und Aufklärung vor Ort (Haus von Außen anschauen, nach Abluftschläuchen oder verdunkelten Fenstern schauen) kann schnell mal passieren. Natürlich auch abhängig von Ihrer Vorgeschichte. Üblicherweise schreibt der Zoll dann Anhörungen und die StA denkt sich dann was aus. Vorher sollte man einen Anwalt dazwischen funken lassen.

  • #128

    Paranoiker (Freitag, 23 Oktober 2020 00:18)

    Vielen Dank für diese Antwort! Wenn ich Hilfe brauche, komme ich gerne auf Sie zurück.

    Können Sie mir vlt. noch sagen, ab man sich dann frühestens wieder eine Hanfpflanze zur Zierde (ja, ich finde die wirklich sehr schön) in die Wohnung stellen kann ohne von einer HD in dieser Sache überrascht zu werden?

    Eigentlich ist dieser Sachverhalt schon ziemlich krass. Bevor eine HD in Uniform ansteht, müsste doch zuvor bewiesen sein, dass die Bezahlung eindeutig der Zieladresse zugeordnet werden kann. Eine HD ist schließlich ein sehr starker Eingriff in die Privatsphäre (Schikane) und das ist in der Regel wahrscheinlich nicht verhältnismäßig. Das gleiche gilt meiner Meinung auch für eine Einsicht in den privaten Zahlungsverkehr. Das klingt ja schon nach China.

  • #129

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 24 Oktober 2020 21:21)

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen hier nicht schreiben kann, wann Sie sich wieder strafbar machen können. Meine Herren.

  • #130

    Paranoiker (Montag, 26 Oktober 2020 22:59)

    Ich habe mich über diesen Sachverhalt so geärgert, dass ich wohl etwas übertrieben habe... Entschuldigen Sie bitte. Was hat es eigentlich mit der 40 x 40 x 120 cm Growbox mit dem kleinem LED Panel auf sich. War das ein Spaß oder hätte man damit wirklich nichts bzw. kaum etwas zu befürchten?

  • #131

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 27 Oktober 2020 21:30)

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/drogen-und-verhaltens-know-how/knastvermeidungs-taktiken/

    Mit einem kleinen Panel (vergleichbar mit max. 70 Watt NDL) haben Sie jedenfalls gute Chancen, unter der nicht geringen Menge von 7,5 Gramm THC zu bleiben.

    Natürlich ist das immer noch strafbar nach § 29 BtMG. Aber eben nicht nach § 29 a BtMG. Lesen Sie da mal nach in Sachen Strafandrohung, dann verstehen Sie das sicherlich. "Kaum" ist relativ. Bei guten Sorten Cannabis mit 25 % Wirkstoffgehalt kann man sich leicht ausrechnen, wie schnell man bei 7,5 Gramm THC ist. Und ein Fahrerlaubnisverfahren kommt dann auch immer dazu. Also. Kommt darauf an, was man unter "kaum" versteht.

  • #132

    bepp0 (Dienstag, 08 Dezember 2020 14:33)

    Hallo Herr Schüller,
    habe 30 Cannabissamen aus NL bestellt, diese kamen auch an, jedoch war der Umschlag von der Post zur Zollabfertigung geöffnet worden, und dann mit Zoll-Klebeband wieder verschlossen.

    Was kann das bedeuten? Wie geht es in der Regel nach so einem Ereignis weiter?

    Habe nun Angst, dass eine HD auf mich zu kommt (Bayern).

    Freundliche Grüße
    bepp0

  • #133

    Bukem (Dienstag, 08 Dezember 2020 16:28)

    @bepp0: persönlich würde ich mich nicht darauf ausruhen, dass jemand beim Zoll glauben wird, Sie hätten Koriander bestellt.
    Realistischerweise ist ein Strafverfahren nach den hier oben im Artikel beschriebenen BtM Normen anhängig. Und eine Bestellung von immerhin 30 Samen klingt aus Behördenperspektive nach erheblicher krimineller Energie und ner Menge Pflanzen und erheblicher Ernte mehrfach im Jahr, was auch leicht zum Handeltreiben führen kann.
    Bedeutet im Zweifel, die Ermittlungen laufen. Und davon sollten Sie jetzt auch ausgehen. Sie werden zb nicht glauben, was man immer wieder in Ermittlungsakten für gesammelte Chatverläufe findet und liest
    Ihre Angst hätte ich jetzt jedenfalls auch. Sie sollten dringend seperate anwaltliche Hilfe zur Schadensbegrenzung suchen. Es empfiehlt sich ganz grundsätzlich immer, auch zuhause nichts Verbotenens aufzubewahren oder gar anzubauen.
    Herr Schüller steht unter seiner oben genannten Kontaktmail gern zur Verfügung. Melden Sie sich ruhig bevor, das Kind in den Brunnen gefallen sein wird

  • #134

    Zusammenfassung (Freitag, 25 Dezember 2020 22:33)

    Cannabissammen nach Deutschland zu bestellen ist illegal!
    Man sollte immer mit möglichen Folgen rechnen. Wer wirklich anbauen will, sollte sich in Amsterdam paar Samen in den Arsch stecken oder bei seinem
    Dealer fragen ob er welche hat.
    Bezüglich Strom... Ein 200W LED-Panel reicht für 1m2. 16h x 200W = 3200W. Ein Computer verbraucht ca. 600W. 6h x 600W = 3600W.
    Wer unauffällig bleiben möchte sollte es nicht übertreiben und bedacht vorgehen.
    Kämpft lieber für die Legalisierung, als Euch über so ein Mist Gedanken zu machen :)

  • #135

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 26 Dezember 2020 18:34)

    @Zusammenfassung:

    Ja, ist illegal. Aber ob die Lösung mit den Körperöffnung so geschickt ist, wage ich zu bezweifeln. Mit etwas Kreativität geht das auch ohne Körperöffnungen. Aber wer drauf steht: Bitte sehr. Zudem: Man braucht auch kein 200 Watt Panel. Verstehe nicht, warum die Leute nicht einfach Klein Grows mit 50 Watt System fahren. Da kommt doch alle 2 - 3 Monate genug für den moderaten Eigenkonsum rum und strafrechtlich bleibt man dann auch oft unter dem harten Strafbereich des § 29 a BtMG mit seinem 1 Jahr Mindeststrafe. "Kämpft lieber für die Legalisierung" - danke für den Hinweis. Ich glaube aber nicht wirklich daran. Es wäre schon mal ein super Fortschritt, die Strafen auf ein deutlich niedrigeres Level zu bringen. Jedenfalls für Cannabis.


    @bepp0;

    Quizfrage ist, warum die Samen nicht beschlagnahmt worden sind. Waren die Samentütchen beschriftet? Also normal wie zB "Northern Light Sensi Seeds"?

    Ist nämlich üblich, dass die beschlagnahmt werden und sich der Zoll dann meldet. Glaube nicht, dass da was nachkommt. Es ist aber klar, dass die Wohnung immer besser möglichst sauber sein sollte.

  • #136

    Etwas vorsichtig (Montag, 25 Januar 2021 17:13)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ich habe mir gestern 10 Samen bei einem bekannten Händler aus den NL für 60€ bestellt. Nun verstehe ich die Rechtslage und begreife, was das für Konsequenzen mit sich ziehen könnte. (Bei Auffinden der „Ware“)
    Nun meine Frage:

    1. Wenn die Samen gefunden werden, und einbehalten werden, was kommt dann auf mich zu? Ab wann ist mit einem Eintrag im Führungszeugnis zu rechnen? (Wird bei meinem Beruf regelmäßig verlangt, vor allem bei einem neuen Arbeitgeber.)

    2. Ich habe auf die Adresse eines Familienmitgliedes bestellt, aber auf meinen Namen. Ich werde das Paket nicht entgegennehmen, da ich nicht da sein werde.
    Auch meine Meldeadresse ist eine ganz andere, die weiter weg liegt. Ich habe von einem Konto überwiesen, das DEUTLICH meine Personalien trägt. (Mist).
    Selbst wenn- die Samen ankommen- und/ aber geöffnet wurden, wie sicher kann ich sein dass o.g. Person aus meiner Familie keine Hausdurchsuchung erleben muss? -> ich bin NICHT in Lieferadresse gemeldet, ich bin NICHT an Rechnungsadresse gemeldet. Wo wird dann eine HD gemacht ??! Bei meinem Wohnsitz, bei meiner Rechnungsadresse, bei meiner Lieferadresse? Ich habe den Vorteil, woanders zu wohnen, also WEDER bei besagtem Familienmitglied, noch bei meiner Meldeadresse. Würden sie so lange ermitteln, bis sie wirklich wissen wo sie mich anzutreffen finden??!

    -> oder wird einfach nur an der Adresse untersucht, an die ich das päckchen hinschicken lasse.

    Ich würde mich sehr über eine rasche Antwort freuen. Ich denke ich habe gute Chancen, dass man überhaupt nicht rausfindet wo ich growe.. aber man kann ja nicht wissen.

    Freundliche Grüße

  • #137

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 25 Januar 2021 17:29)

    @Etwas vorsichtig:

    Wenn der Zoll das findet, gibt es mit anwaltlicher Hilfe eine ziemlich gute Chance auf § 170 II StPO. Man muss eben die richtigen Worte finden. Sonst ist vermutlich § 31 a BtMG die Rechtsfolge. Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt es als Ersttäter ab 91 Tagessätzen.

    Sofern Sie Post von Zoll / Polizei erhalten, melden Sie sich bitte bei mir.

    Erstmal Ruhe bewahren. Auf Adresse eines anderen Familienmitglieds bestellen finde ich übrigens ziemlich unsexy.

    Eine Durchsuchung ist in solchen Fällen aber bereits aus Kapazitätsgründen eher (sehr) unüblich.

    Cool bleiben. Wenn der Zoll die Samen findet, wird er sich bei Ihnen melden und Sie melden sich dann bitte bei mir. Die Quote der Einstellungen solcher Verfahren hier nach § 170 II StPO ist ziemlich gut.

  • #138

    Etwas vorsichtig (Montag, 25 Januar 2021 18:07)

    Vielen Dank für ihre schnelle Antwort Herr Schüller!

    Ihr Beitrag hat mir sehr geholfen, zumal ich jetzt etwas beruhigter bin. Dennoch habe ich eine Frage:

    Ich wurde vor etlichen Jahren unter 21 Lebensjahren mit 20g erwischt.
    Keine Verurteilung, strafgeld, jugendstrafrecht. also demfall auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.

    Besteht hier trotzdem die Gefahr, verurteilt zu werden, da ich schonmal auffällig wurde? Oder hat man generell erst ab 91 Tagen etwas im Führungszeugnis stehen?

    Ich bedanke mich recht herzlich! Und mich an Sie wenden werde ich aufjedenfall. Sie erscheinen mir sehr kompetent und seriös.

    Freundliche Grüße

  • #139

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 25 Januar 2021 19:20)

    Sie werden für diese Nummer keinen Eintrag im Führungszeugnis erhalten. Die Info muss Ihnen reichen. Wenn Sie Post von Zoll / Polizei erhalten, wollen Sie sich gerne bei mir melden und ich regele das dann für Sie.

  • #140

    NoNameYet (Mittwoch, 03 Februar 2021 13:44)

    Guten Tag Herr Schüller,

    man hat mir Samen geschenkt und diese auf meinen Namen an meine alte Adresse (Name ist noch auf dem Briefkasten) geschickt. Jedoch wollte ich diese explizit nicht. Da der Brief noch nicht ankam, gehe ich davon aus, dass diese Samen abgefangen worden sind. Hätte die Staatsgewalt nun das Recht einer Durchsuchung oder sonstiges an meiner aktuellen Adresse?

  • #141

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 04 Februar 2021 00:17)

    Natürlich könnte man wegen sowas durchsuchen. Das kommt aber in der Praxis eher selten vor nach dem Fund von Samen. Wie gesagt: Ab 7,5 Gramm THC droht 1 Jahr Freiheitsstrafe aufwärts. Wenn überhaupt sollte in der Wohnung nicht mehr stehen als der 1 Pflanzen Micro Grow unter einer 50er LED. Alles andere geht straftechnisch zu schnell in unangenehme Regionen.

  • #142

    Eman (Samstag, 06 Februar 2021 01:06)

    Hallo Herr Schüller, was droht mir wenn ich mir aus Dummheit und unüberlegtem Verhalten 25 Samen per Überweisung an die echte Adresse schicken lassen habe? Solange sie am Zoll unentdeckt durchkommen sollte das größte Risiko doch ein Verfahren gegen die Seedverkäufer innerhalb 10 Jahren und damit Freigabe der Kundendaten, also Hausdurchsuchung sein, oder? Natürlich kann die Bestellung auch am Zoll entdeckt werden, also sofortige oder baldige HD. Die Seeds wurden erst verschickt deswegen ist keine Stornierung mehr möglich was mir ein mulmiges Gefühl bereitet. Die werden leider entsorgt wenn sie ankommen, da ich im Falle einer HD nichts riskieren will. Das einzige was ich mir bisher zuschulden kommen lassen habe ist am Steuer unter Einfluss erwischt worden zu sein. Ich habe kein Growzeug. Was raten Sie mir?

  • #143

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 06 Februar 2021 16:38)

    Auch bei einer Beschlagnahme durch den Zoll folgen selten Durchsuchungen. Dazu reicht einfach die Kapazität der Ermittlungsbehörden nicht aus.

    Was ich Ihnen rate:

    Cool bleiben. Die Samenverkäufer sitzen idR im Ausland und können von den deutschen Ermittlern nicht belangt werden. Zudem: In eigenen Haus / bzw der Wohnung sollte nur (wenn überhaupt) ein Micro Grow gefahren werden. 1 Pflanze, maximal 50 bis 100 Watt (vgl auch weiter oben zum gleichen Thema). Es sollten keine BtM in nicht geringen Mengen auffindbar sein. Also keine THC Menge von mindestens 7,5 Gramm THC aufwärts.

  • #144

    Janina (Samstag, 06 Februar 2021 17:03)

    Ich habe mir aus Doofheit Samen aus Spanien bestellt (9Stck), an eine UPS Packstation. Angenommen ich hole das Paket nie ab, würde es dann trotzdem zu einer Hausdurchsuchung kommen? Bzw mit was für einer Strafe müsste ich rechnen? Also vorausgesetzt sie haben das Paket gefunden, dann müsste ja ein Kleber vom Zoll drauf sein, oder findet man das erst raus wenn die vor der Tür stehen?

  • #145

    Eman (Samstag, 06 Februar 2021 18:38)

    Danke für die schnelle Antwort, sie haben mir geholfen und ich bin schon etwas beruhigter. Aber im Kommentar #113 schrieben Sie, das Hausdurchsuchungen wegen Bestellungen keine Seltenheit sind. Ist dies oft der Fall bei Vorstrafen oder wie kann ich das verstehen? Ich würde im Fall der Fälle gerne auf Sie zurückkommen. Vertreten sie auch im südlichen Teil Deutschlands?
    Gruß Eman

  • #146

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 Februar 2021 12:09)

    Keine Seltenheit meint, dass man das nicht ausschließen kann. Allerdings ist es nicht sonderlich wahrscheinlich. Ich würde aus den mir bekannten Fällen auf maximal 10 % Wahrscheinlichkeit schätzen, dass ein Samenfund eine Hausdurchsuchung nach sich zieht. Aber sollte es eine Durchsuchung geben, sollte die Bude einigermaßen sauber sein. Sprich: Keine nicht geringen Mengen an BtM, keine Waffen, keine Feinwaagen, kein Verpackungsmaterial, keine größeren Mengen Bargeld in szenetypischer Stückelung usw....

  • #147

    Tigro (Freitag, 19 Februar 2021 17:55)

    Guten Tag,vielen dank für den Beitrag:)
    Nur Frage ich mich ob das alles auch mit dem Schengenerabkommen übereinstimmt.eig sollten wir ja treiben Warenhandel innerhalb der EU haben oder nicht? Können sie mir überhaupt verbieten Samen aus dem eu Ausland zu bestellen. Finde leider nichts dazu

  • #148

    heinrich walter (Samstag, 20 Februar 2021 11:37)

    Innerhalb der EU kannst du deine Samen legal bestellen, du brauchst die natürlich für deine Samensammlung .

  • #149

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 20 Februar 2021 13:15)

    Heinrich Walter erzählt heute wieder mal Stuss.

    Einfuhr von Cannabis Samen zu Anbauzwecken verstößt gegen § 29 BtMG. Der Anbauzweck wird unterstellt. Das Witzargument mit der Sammensammlung ist ähnlich beschränkt wie damals die Geschicklichkeitsspiele "play the seeds" oder die Verwendung von recht teuren Cannabis Samen als Angelköder. Diese Argumente haben alle einen gemeinsamen Nenner: Sie sind rechtlicher Unsinn. Dass man Verfahren wegen abgefangener Postsendungen mit Cannabis Samen mit richtiger Argumentation zur Einstellung nach § 170 II StPO bringen kann, ist hingegen wahr und klappt zu 8ß bis 90 Prozent.

  • #150

    Martin (Freitag, 26 Februar 2021 08:32)

    Staat und Rechtsanwälte verdienen gut an dieser Gesetzgebung.
    Geht dagegen auf die Straße und wählt diese Regierung ab.

  • #151

    Wurstbude (Freitag, 26 Februar 2021 10:51)

    Hallo Herr Schluiter,
    meine Bestellung aus Holland ist vom Zoll sichergestellt worden. 15 Cannabissamen und 10ml CBD-Öl.
    Nun ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das BTMG und ggf. gegen das Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG) und ein Stafverfahren wegen Bannbruches gegen mich eingeleitet worden.
    Jetzt soll ich den beigelegten Personalbogen zurückschicken und kann mich zum Tatvorwurf äußern.
    Soll ich den Personalbogen ausfüllen, inkl. monatl. Einkommen, und den Brief zurückschicken und was hat mich dann weiter zu erwarten?

  • #152

    Doofi (Montag, 01 März 2021 09:19)

    Hallo,
    Ich habe auch Hanfsamen (verschiedene Sorten, insgesamt werden es etwa 50 Stück sein) bestellt. Vor etwa 3 Wochen sind sie im "internationalen Logistikzentrum des Bestimmungsortes" angekommen. Seitdem geht's nicht weiter, es wird immernoch 'in Transit' angezeigt.
    Muss ich mir Sorgen machen? Was könnte passieren? Und wie lange würde es in etwa dauern, falls es angefangen würde, bis ich 'Mitteilung' bekomme?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen :)

  • #153

    Wurstbude (Montag, 01 März 2021 13:40)

    @Doofi
    Bei mir hat es von der Besetellung bis zum Bescheid vom Zoll ca. 3 Monate gedauert.

  • #154

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 März 2021 22:36)

    @Doofi:

    Das kann ich nicht genau sagen. Wenn der Zoll sich meldet, schreiben Sie mir eine Mail. Ca. 80 bis 90 % dieser Fälle kann man mit der Argumentation mit Beweisfragen nach § 170 II StPO vom Tisch kriegen. Das klappt wirklich oft.

    @Wurstbude: Für Sie gilt das gleiche.

  • #155

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 01 März 2021 22:45)

    @Martin:

    Es kümmert die Regierung einen Dreck, wer weswegen auf die Straße geht. Und wer war es denn, der die Hanfsamen in den 90ern dem BtMG unterstellt hat? Das war rot-grün im Jahre 1998. Die haben dann auch den Ethnobotanik Bereich mit Verboten durchzogen und die Kifferhatz noch intensiviert. Das nur mal zur Info.

  • #156

    deutscherbürger (Freitag, 05 März 2021 21:02)

    Hallo Herrn Schüller,
    habe am 04.02.21 3 Cannabissamen über SensiSeeds bestellt. Nach 21 Tagen habe ich dort angerufen und mir wurden neue Samen zugeschickt, da die erste Bestellung bis Dato nicht angekommen ist. Die Ersatzlieferung habe ich mittlerweile per Express erhalten. Ich mache mir sorgen um die zurückgebliebene Bestellung. Der Zoll hat ungef. 6000 Briefe mit Cannabissamen in diesem Jahr einbehalten und SensiSeeds die Lieferungen nach Deutschland komplett gestoppt. Habe von meinen früheren Jahren ca. 4 Jahre vergangen 2 BTMG Einträge. Muss ich evtl. mit einer Hausdurchsuchung rechnen oder bei einer so großen Aktion vom Zoll eher nicht, da Sie mehr auf die großen aus sind? Falls mein Brief beim Zoll gelandet ist, wann und wie werde ich davon erfahren?
    Lg Anonym

  • #157

    Interessierter (Sonntag, 07 März 2021 18:53)

    Was ist denn von dem Urteil hier zu halten? "OLG Koblenz 1. Strafsenat
    Entscheidungsdatum: 12.06.2017
    Rechtskraft: ja
    Aktenzeichen: 1 OLG 4 Ss 173/15

  • #158

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 März 2021 20:33)

    @Interessierter:

    Senden Sie mir bitte mal einen Link zu dem Volltext. Bin zuhause und habe nur im Büro Zugriff auf Juris.

    @Deutscherbürger:

    Mir ist bekannt, dass der Zoll gerade Sensi Seeds auf dem Radar hat und viele Strafverfahren wegen Einfuhr von Cannabis Samen laufen. Diese Verfahren kriegt man mit jedenfalls einigermaßen geschickter Argumentation mit Beweisfragen zu hoher Wahrscheinlichkeit nach § 170 II StPO vom Tisch. Sie sind nicht die erste Person, die mich deswegen anschreibt.

    In der Regel beschlagnahmt der Zoll die Samen (wenn er sie gefunden hat) und sendet ihnen dann einen Brief mit der Bitte um Stellungnahme. Weil dann ein Strafverfahren läuft, macht es Sinn, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen, auch wegen möglicher fahrerlaubnisrechtlicher Folgen.

    Durchsuchungen sind in dem Kontext selten. Dass man keine Samen auf die Adresse bestellen sollte, wo gerade eine fette Lampe 50 Cannabis Pflanzen in voller Blüte mit Licht versorgt, dürfte einigermaßen nachvollziehbar sein.

  • #159

    Interessierter (Sonntag, 07 März 2021 21:34)

    Finde gerade keinen Link zum Volltext.
    Aus dem Urteil lese ich raus, dass "Zufallsfunde" in der Post nur verwertbar sind, wenn gegen den Betreffenden ein Verfahren bereits läuft.

    Zitat:
    "Ein vom Angeklagten stammender Brief kann zwar grundsätzlich tauglicher Gegenstand einer Beschlagnahme nach § 99 StPO sein, wenn dieser Brief ein wegen des Verdachtes von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz geführtes Strafverfahren betrifft. § 99 StPO dient allerdings nicht dazu, eine unter Verstoß gegen das Post- und Briefgeheimnis vorgenommene Beweiserhebung, durch die eine mögliche Straftat erstmals zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangt, nachträglich prozessual zu legalisieren.(Rn.31)
    3. Die Verwendung des Inhaltes eines Briefes, der in einem Postzentrum durch unbekannte Dritte aufgerissen und beschädigt in einer dortigen Toilettenanlage aufgefunden wurde,
    zu Ermittlungszwecken ist von § 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder 3 PostG nicht gedeckt. Die Verwendung der hierdurch erlangten Informationen dienen allein dem Zweck der Durchführung der dem Postunternehmen obliegenden Dienste; Polizeibehörden sind nicht befugt,
    die aus der Zuordnung der Sendungen erlangten Informationen zu Ermittlungszwecken zu
    verwenden.(Rn.34)
    4. Ein Eingriff in das Brief- und Postgeheimnis durch Verwertung des Briefinhaltes ist den Ermittlungsbehörden auch nach § 39 Abs. 5 PostG nicht gestattet, denn § 39 Abs. 5 PostG erlaubt allein "Mitteilungen über den Postverkehr einer Person". Allein die Weitergabe der äußeren Verbindungsdaten der betroffenen Postsendungen, insbesondere die Namen und Anschriften von Absender und Empfänger, die Art, die Größe, das Gewicht und das Aussehen der Postsendung sowie Zeitpunkt und Ort ihrer Aufgabe und Zustellung, ist legitimiert.(Rn.39)
    5. Eine verfahrensübergreifende Verwertung erlangter Beweismittel ist den Ermittlungsbehörden und Gerichten grundsätzlich nicht versagt. Dies gilt auch dann, wenn im Ausgangsverfahren gewonnene Erkenntnisse sich ausschließlich für eine anderweitige, bis dahin noch- Seite 2 von 14 -
    nicht bekannte und von einem anderen Täter begangene Straftat als relevant erweisen (Zufallsfund). Voraussetzung für die Verwertbarkeit von Zufallsfunden ist aber, dass die ursprüngliche Maßnahme rechtmäßig angeordnet wurde; ein schwerer verfahrensrechtlicher Mangel,
    auf dem die Beweiserlangung beruht, ist für den Zufallsfund genauso zu berücksichtigen wie
    für die Verwertbarkeit originär verfahrensbezogener Beweismittel.(Rn.49)
    6. Das vorliegend bestehende Beweisverbot entfaltet aber keine Fernwirkung auf das Ergebnis einer beim Angeklagten durchgeführten Durchsuchung, weil die Durchsuchungsanordnung
    aufgrund eines anderweitigen, rechtswidrig erlangten und daher unverwertbaren Beweismittels ergangen wäre.(Rn.60)
    7. Durch die Ermittlungsmaßnahme wurde – wie indes bei einem Verwertungsverbot strafprozessualer Maßnahmen zumeist – ungerechtfertigt in den Kernbereich eines Grundrechtes des
    Angeklagten eingegriffen. In dem behördlichen Vorgehen lag jedoch keine gezielte Missachtung oder Umgehung der Grundrechtsgewährleistung nach Art. 10 GG, § 39 PostG. Die Ermittlungsbehörden haben sich zu einer inhaltlichen Durchsicht des Briefes des Angeklagten nach
    § 39 Abs. 5 PostG berechtigt gesehen.(Rn.61)"

  • #160

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 07 März 2021 22:17)

    Ich kriege die meisten Verfahren (80 - 90 Prozent dieser Beschlagnahmefälle, nicht nur Samen sondern auch alle anderen Drogen) mit anderer Argumentation zu einer Einstellung nach § 170 II StPO. Jedenfalls gilt das für die Empfänger.

    Wenn Ihre Annahme jedoch stimmen würde, dann würde das bedeuten, dass die nach dem "Zufallsfund" eingeleiteten Strafverfahren nicht auf dem Fund beruhen dürften, da ja zum Zeitpunkt des Fundes kein Strafverfahren lief. Dies erscheint mir jedoch etwas unrealistisch.

    Das liest sich indes ziemlich interessant und ich werde mir das Urteil unter der Woche mal zur Gänze über Juris besorgen...

    Wenn Sie gerade keinen Link zum Volltext haben, wo haben Sie den Text denn dann bitte her?

    Rein interessehalber...

  • #161

    Cinderella (Mittwoch, 10 März 2021 16:37)

    Hallo Herr Schüller!
    Ich habe ein großes Problem. Ich habe 3 Samen bei Sensi bestellt, allerdings war ich nicht ganz Nüchtern. Ich hatte Geburtstag an dem Tag und war sehr Traurig und Depressiv, das ich ganz alleine war(wegen Corona, ich bin Risikopatientin). Habe meine Kinder schon über 1 Jahr nicht mehr gesehen. Ich leide sehr an Schlafstörungen seit Corona, da ich immer Angst habe mich anzustecken. Nun habe ich im Net gelesen, das in Kölln beim Zoll ganz viele Pakete abgefangen worden sind. Meine Samen sind wahrscheinlich auch dabei, da das Paket über 3 Wochen schon unterwegs ist. Ich habe ansonnsten eine Blütenweiße Weste, nie was mit Drogen zu tun gehabt. Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Der Stromverbrauch ist seit Corona sowiso höher, da ich ja nur 2 Stunden zur Arbeit bin und dann immer Zuhause. Fernsehen schaue und stricke. Solte ich mich selbst anzeigen? Ich darf auf keinen Fall ärger mit der Justiz bekommen, da ich im Häuslichen Bereich mit Älteren Leuten arbeite. Danke im Vorraus schon mal für die Antwort.

  • #162

    So und so (Donnerstag, 11 März 2021 20:30)

    Guten Tag/Abend :)
    So wie viele andere habe ich momentan das selbe Problem dass ich 11-12 Samen bestellt habe die aber seid 6 Wochen nicht ankommen.
    Jetzt warte ich natürlich auch auf die Post von Zoll/Polizei
    Ich konnte jetzt auch schon durch die Kommentare und fragen die gestellt wurden einiges lernen aber einige fragen stehen dennoch offen...
    Mit Polizei und dem BTM Gesetz hatte ich noch nie zutun und sobald die Post da ist werde ich mich umgehend bei ihnen melden (wo ich in DE wohne ist ja eigentlich egal oder?)
    Meine größte sorge ist aber mein Führerschein ich könnte zwar ein mögliches Bußgeld zahlen aber dann wird ja die Verkehrsbehörde informiert oder?
    Wird die Behörde auch informiert wenn es fallen gelassen wird?
    und auch wenn sie diese Frage schon öfter gehört haben und ich ihre Antwort gelesen habe Frage ich trotzdem nochmal... sind die Chancen da ohne weiteres wieder rauszukommen wirklich so gut? und wie lange dauert so ein prozess bis es fallen gelassen wird wenn ich mich direkt bei ihnen melde nachdem die Post im Postkasten liegt?

    Danke im vorraus ich bin auf eine Antwort gespannt :)

  • #163

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 12 März 2021 10:17)

    @So und so:

    Wenn der Zoll Sie anschreibt, melden Sie sich bitte. Die Fahrerlaubnis ist nicht in Gefahr. Ein ärztliches Gutachten ist denkbar, dieses werden Sie aber mit meiner Hilfe bestehen. Sie können Ruhe bewahren.

    Eine Einstellung nach § 170 II StPO kriegt man sehr oft hin bei Argumentation mit Beweisfragen. In diesem Fall ist auch von der Führerscheinstelle nichts zu erwarten.

    Egal was passiert: Die Fahrerlaubnis sehe ich nicht in Gefahr.

    @Cinderella:

    Für Sie gilt das gleiche. Bitte Ruhe bewahren. Wenn der Zoll Sie anschreibt, melden Sie sich bitte.

  • #164

    Dankbar (Montag, 15 März 2021 20:06)

    Guten Abend Herr Schüller,
    ich habe das gleiche Problem wie meine Vorreiter, aufgrund gekaufter Samen aus der Niederlande. Auf Nachfrage bei dem Samenanbieter hat dieser mir die Erstattung des Betrages angeboten. Ich habe erstmal davon abgesehen, da die Rückerstattung über mein Konto laufen würde, welches bisher noch nicht mit der Sache in Verbindung gebracht werden kann.
    Meinen Sie, ich kann mir das Geld zurückerstatten lassen, oder wäre das keine gute Idee?
    Vielen Dank im voraus.

  • #165

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 15 März 2021 22:34)

    @Dankbar:

    Auch hier gilt: Erstmal abwarten, was passiert. Eine Rückerstattung ändert auch nichts an der Strafbarkeit und beweist im Zweifel Ihre Täterschaft. Ich kann nur sagen, dass ich die weitaus meisten dieser Verfahren nach § 170 II StPO zur Einstellung kriege. Den Rest nach § 153 a StPO oder § 31 a BtMG.

    Es besteht kein Grund, wirklich Angst haben zu müssen. Auch nicht um den Führerschein. Soweit ich das einschätzen kann, sind nur holländische Samenbanken und Seedshops betroffen. Insofern gehe ich davon aus, dass der Zoll derzeit konzentrierter nach Luftpolsterbriefen aus den Niederlanden sucht. Ich würde als Betroffener erstmal die Bälle flach halten und nichts weiter machen. Und ich hätte vielleicht nicht einen fetten Grow in meiner Bude, auf die ich die Samen bestellt habe. Das würde ich dann doch als zu riskant einschätzen.

  • #166

    Andi (Dienstag, 16 März 2021 03:38)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    Ich habe mir 6 Autoflower Samen bei Sensi bestellt. Als diese nach ein paar Wochen nicht ankamen, habe ich nochmal 6 bei einer anderen Firma bestellt, plus nochmal 3 als Geschenk.
    Als diese Bestellung auch nicht ankam, habe ich mal im Netz recherchiert und bin auf die Meldung gestoßen, dass der Köllner Zoll eine Großoperation durchgeführt hat und alle Samen auf dem Postweg beschlagnahmt und gegen die ca. 60.000Empfänger Strafverfahren eingeleitet wurden.
    Ich bin nicht vorbestraft und habe weder BTM in der Wohnung noch im Blut. Trotdem waren ja insgesamt aus 2 Sendungen nun 15 Samen auf dem Weg zu mir. Was könnte da auf mich zukommen? Wie stehen die Chancen auf Einstellung des Verfahrens und wenn sie schlecht stehen, wie teuer wird das bei einem Einkommen von 2000 € netto...und werden da Kredite und Unterhaltsverpflichtungen beim Strafmaß berücksichtigt?
    Ach so, und wenn ich mir Merciandise Artikel der Seed Shops mitbestelle, kann man sich da rausreden, dass man eigentlich nur Klamotten bestellt habe aber die einem noch unaufgefordert Samen als Werbegeschenk dazugelegt haben?
    Über Auskunft würde ich mich sehr freuen.

  • #167

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 März 2021)

    @Andi:

    Solche Verfahren bringe ich mit 80-90 %iger Wahrscheinlichkeit nach § 170 II StPO zur Einstellung. Ansonsten sind diese Fälle noch ohne Schwierigkeiten über § 153 a StPO und § 31 a BtMG zu regeln. Fakt ist, dass bei der Kölner Staatsanwaltschaft ein paar echte Hardliner sitzen und beim Kölner Amtsgericht auch. Ein paar von denen würde ich als knallhart einschätzen. Aber das betrifft eher die Dealerei auf verschiedenen Plätzen in Köln und nicht die Einfuhr von Samen.

    Sie brauchen sich also wirklich richtig Angst zu haben. Gleichwohl muss zuhause nicht gerade ein fetter Grow laufen bei der Adresse, auf dem die Samen bestellt worden sind.

    Das empfiehlt sich immer dem Grunde nach. Ich rechne wegen der Samen jetzt nicht mit einer bundesweiten Durchsuchungswellen. Gleichwohl reichen ein paar beschlagnahmte Samen von Zoll mit ziemlicher Sicherheit dafür, dass ein Hausdurchsuchungsbeschluss vom Gericht durchgewunken wird. Es ist halt nur bis dato nicht übliche Praxis nach dem Fund gewesen. Auf der anderen Seite wäre es nicht die erste Durchsuchungswelle, die durchs Land rollt.

    Ich kann das nicht sicher einschätzen.

    Vgl. auch hier:

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2021/03/15/vorsicht-starker-anstieg-von-beschlagnahmten-samenlieferungen-aus-holland-seitens-des-zoll/

  • #168

    Andi (Dienstag, 16 März 2021 11:08)

    Vielen Dank für die rasche Antwort, Herr Schüller. Ich habe schon seit Jahren nichts mehr konsumiert und war strafrechtlich auch noch nie auffällig. Habe auch gar keine Kontakte zu der Szene und habe deswegen ja auch online bestellt um mal wieder was zu rauchen, in ein paar Monaten. Klar wäre es Stromverschwendung, wenn man nur eine Pflanze unter das Licht stellt. Dies hätte ich auch nur zur Anzucht gebraucht, bis die Autos stabil genug sind, um sie rauszusetzen. Da hätte ich einmal 1 qm angebaut und hätte die nächsten 3 Jahre ausgesorgt. Meine Bude ist sauber. Konnte ja den Grow gar nicht starten, da die Samen nicht ankamen. Ich wohne in RLP, da wäre Köln doch gar nicht für zuständig oder? Dachte das hängt vom Wohnort ab und nicht von Fund. Obwohl in RLP sind die vermutlich auch nicht kullanter. Seltsam, dass da den Alkohol und Pharma Lobbyisten nachgegeben wird, da die Operation ja zeigt, dass da durchaus öffentliches Interesse am Konsum besteht. Die Regierung lässt sich doch sonst keine Steuern durch die Lappen gehen. Die StPO und die Paragraphen, mit denen Sie oft Erfolg haben, muss ich mal googeln. Ich hätte jetzt einfach gesagt, ich hätte nichts bestellt oder es handle sich um eine Falschlieferung, da die Shops ja auch immer T-shirts und so ein Zeug verkaufen.
    Beste Grüße!
    Super, dass Sie hier beraten, ohne Beratungs/Erstgesprächgebühr

  • #169

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 März 2021 15:05)

    Warum sollen Sie unter 1 qm anbauen und evtl. 400 Gramm oder mehr ernten und dafür amtlich einen auf den Deckel kriegen (1 Jahr Freiheitsstrafe und mehr zur Bewährung), wenn Sie unter 50 - 100 Watt immer eine Pflanze stehen haben, die 20 - 30 Gramm abwirft? Das Risiko ist doch so viel überschaubarer und wenn man erwischt wird, dann nicht mit einer sog. "nicht geringen Menge THC" von 7,5 Gramm THC. Und Stromverschwendung hat ja immer was damit zu tun, wie groß die Lampe ist. Es gibt sehr effiziente 50 Watt LED´s, vgl. https://www.ebay.de/i/154102275817?ul_noapp=true . Der Anbau ist damit immer noch illegal. Aber wenn Sie nur ein normaler Grower ohne irgendwelche See of Green Methoden sind, dann holen Sie unter der Lampe meist nicht mehr raus als 0,5 Gramm pro Watt. Und das sind dann eben maximal 25 Gramm. Und wenn Sie damit erwischt werden, werden Sie auch noch bestraft. Aber dann nicht mit einer Freiheits- sondern mit einer Geldstrafe. Mit Glück geht da sogar noch eine Einstellung nach § 153 a StPO über eine Geldstrafe. Licht macht Gewicht. So einfach ist das. Also besser weniger Licht.

    Sie kennen doch Murphys Law: In dem Moment, wo Ihr einziger Grow in 3 Jahren auf 1 qm unter 600 Watt NDL in voller Blüte steht, platzt in Ihrer Abwesenheit der Wasserschlauch der Waschmaschine, die Feuerwehr kommt wegen Wasserschaden und entdeckt den Grow, dann kommt die Polizei usw...

    Also: Besser die Bälle flach halten. Dann lässt es sich ruhiger schlafen.

    Sie können natürlich versuchen, das selber zu regeln. Wenn Sie dann doch irgendwann Bedarf haben an anwaltlicher Vertretung, dann können Sie sich gerne bei mir melden.

  • #170

    Andi (Dienstag, 16 März 2021 15:29)

    Vielen lieben Dank. Ich hatte mal gelesen, dass das Strafmaß sich an 3 Kategorien an Growern richtet. Amateur, Semi-Professionell und Profi. Hatte es so verstanden, dass bis 1 qm unter Amateur fällt und das die Strafe bei einem qm die gleiche wäre, wie als wenn man nur eine hätte. Also 1 qm auch noch amateurhaft zum Eigenbedarf zählt. Na ja, das war dann wohl aus der Kategorie: Gefährliches Halbwissen" .

  • #171

    Dankbar (Dienstag, 16 März 2021 17:02)

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich lieber auf das Geld verzichten und dies als Lehrgeld ansehen.
    Ich konnte auch nicht mit meinem Grow beginnen, habe allerdings einen ausgebauten Kleiderschrank in meiner Wohnung. Die Technik nehme ich raus und lagere sie woanders. Könnte ich im Falle einer Hausdurchsuchung trotzdem Probleme bekommen, wenn zu sehen ist, dass es sich um einen Growschrank handelt?(Aufgrund von eingeklebter Folie und Löchern für die Ab- und Zuluft-Rohre). Sollte ich den Schrank auch aus meiner Wohnung verbannen? Das könnte sich allerdings als schwierig erweisen.

  • #172

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 16 März 2021 17:31)

    @Andi:

    Das ist in der Tat gefährliches Halbwissen. Ab 7,5 Gramm THC drohen 1 Jahr aufwärts, vgl. § 29 a BtMG. Und die kriegen Sie dann nicht, weil Sie wie ein Amateur anbauen, sondern sich wie einer verhalten :-)

    @Dankbar:

    Leute, ich kann hier keine genauen Tipps geben, was mit dem Growequipment passieren soll. Der Besitz davon ist straflos. Solange da nichts drin steht, was "Cannabis" heißt, ist alles ok. Und wenn da eine Pflanze drin steht, dann sollte die Sonne nicht mehr als 50 bzw MAXIMAL 100 Watt haben. Dann gibt es auch noch auf den Deckel, aber man landet vermutlich unter dem Strafrahmen des § 29 a BtMG. Und letzteres wird bei 100 Watt schon knapp. Also: Weniger ist mehr. Wenn schon nicht darauf verzichtet werden kann. Es ist generell sehr riskant, sich Samen an eine Adresse zu bestellen, wo ein Grow läuft. Soweit sollte man doch schon mitdenken können :-)

  • #173

    x (Mittwoch, 17 März 2021 02:30)

    Macht so eine HD überhaupt Sinn, nachdem das Zeug nicht angekommen ist?

    Wenn die Bude blitzsauber ist, nehmen die dann trotzdem die (natürlich ebenso sauberen) Computer/Handy mit, auch wenn man die zum Arbeiten braucht?

  • #174

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 17 März 2021 08:36)

    Eine Durchsuchung erfolgte jedenfalls in den Fällen, die ich hier zu bearbeiten hatte, nicht. Die Samen wurden beschlagnahmt und dann kamen die Briefe vom Zoll, dass man sich deshalb äußern solle. Und ob eine HD Sinn macht? Das könnte der Zoll, die Polizei und die Staatsanwaltschaft jedenfalls im Stichprobenprinzip (etwa nach Stromanbieteranfrage und auffälligen Verbrauchswerten) sehr schnell so sehen. Es werden schon Durchsuchungen angeordnet, weil man Töpfe im Growshop bestellt hat.

    Wenn die Wohnung oder Haus dann sauber sind, ist das natürlich die bessere Alternative zum fetten Grow kurz vor der Ernte mit einer abgesägten Schrotflinte in Griffnähe (schon gehabt hier "wenn mir jemand das Gras klauen will, schiess ich dem in die Fresse" - ziemlich Oldschool mitunter hier in Bremen). Dann wird man Ihnen vermutlich auch Ihre Rechner da lassen. Sicher ist das aber nicht. Also gar nicht.

  • #175

    xy (Mittwoch, 17 März 2021 19:00)

    Problem: aktuelle Sensiseeds-Bestellung:
    Herr Schüller, eine Frage zum Mandat bzw. auch zur Kostenentwicklung. Sie sind ja in Bremen zu Hause, aber übernehmen dennoch bundesweit Fälle.
    Sind ihre Tätigkeiten dann nur auf den Briefwechsel beschränkt oder kommen Sie auch zu einem Termin nach Nürnberg? Was ja die Kosten ihres Mandat extrem in die Höhe treiben würde? Wie sind da ihre Erfahrungswerte?
    Viele Grüße XY

  • #176

    Andi (Mittwoch, 17 März 2021 22:10)

    @x
    Der Sinn einer HD kann alleine schon die Abschreckung sein. Es werden sicherlich einige von den ca. 60.000 Besteller nun ihren Grow abbrechen, jede menge Pflanzen entsorgen, Dope im Wald verbuddeln und ihr Equipment irgendwo unterbringen, aus angst vor einer evtl. HD. Damit ist der illegale Anbau schon stark eingeschränkt, denn wenn man sich einmal dran gewöhnt hat, dass die Post immer unbeachtet ankam, kann man schonmal leichtsinnig werden.

  • #177

    Andi (Mittwoch, 17 März 2021 22:26)

    @x
    Eine Cannabis Plantage so groß wie 10 Olympia Stadions hätte man mit dem bisherigen Fund an Samen anbauen können. Und weitere Beschlagnahmungen werden noch folgen. Das ist auch schon ein großer Erfolg für den Zoll. Da weiß ich nicht, ob man da noch unbedingt bei 60.000 Menschen HD's machen muss nur weil entschieden worden ist, dass irgendwas aus der Natur illegal sein kann. Na ja ich hoffe mal, dass die mit den ganzen Strafverfahren, Anschreiben und Anhörungen erstmal genug arbeit haben.

  • #178

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 18 März 2021 08:05)

    @xy:

    Die Verfahren werden alle schriftlich geführt. Es muss also keiner hin und her reisen. Die meisten meiner Mandanten kommen nicht aus Bremen und Umgebung sondern wohnen irgendwo zwischen Flensburg und Lindau bzw Köln und Frankfurt / Oder.

    @x:

    Andi hat Recht. Auch wenn es 5800 Verfahren sind und nicht 60.000. Und das mit dem Olympia Stadion hätte man auch mit ein paar Mutterpflanzen und Stecklingen hingekriegt, aber da musste der Zoll jetzt wohl mal einen raushängen lassen.

    Kriegen absolut zero auf die Kette hier zur Zeit in diesem Land. Jeden korrupten Mist kann man hier machen. Aber der Gründfried, dem soll an den Karren gepisst werden. Der soll sich sein verdrecktes Gras lieber auf der Straße kaufen. Ich werde es nie checken, was daran verboten sein KANN, eine Pflanze anzubauen. Ehrlich: Was in Dreiteufelsnamen spricht dagegen, jedem zu erlauben, etwa unter 100 Watt bis zu 3 Pflanzen anzubauen? Muss doch nicht das riesen Growzelt sein.

    Es geht echt nicht um die Legalisierung. Es geht nur darum, dass die Behörden Fälle zu bearbeiten haben. Das ist reinster Selbsterhaltungszweck. Und der Zoll weiß auch, dass die meisten Verfahren ohnehin eingestellt werden. Was man da allein an Papier verbrät und an Arbeitsstunden, das geht auf keine Kuhhaut.

    Ja, Olympiastadion hoch 10. Wenn in diesem Land mal alles so laufen würde wie die Verfolgung der wegen Pflanzenanbau kriminalisierter Personen, dann könnte man sich in diesem Olympiastadion hoch 10 auch mal wieder ein Fußballspiel reinziehen. Gerne auch mit der anderen hopfenbasierten Volksdroge. Oder sich ein geiles Konzert reinziehen mit Räucherwerk aus diesem Fußballfeldfreilandgrow (genug Watt haben die Flutlichter ja, Leuchtmittel von Quecksilberdampf- auf Natriumdampflampen wechseln und fertig) - so breit kann man gar nicht sein, um die doppelzüngige Scheiße in diesem Land noch verwechselt zu bekommen.

    Exakt:

    Es gibt NICHTS, was von Natur aus illegal ist. Wir reden hier über Pflanzensamen. Das muss man sich mal reinziehen. Samen.

  • #179

    Marcus (Samstag, 20 März 2021 22:27)

    Hallo Herr Schüller, auch ich bin vermutlich von der genannten Aktion betroffen, habe eine Vorladung erhalten, Den Termin werde ich nicht wahrnehmen und zunächst von meinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen.

    Ich würde dann zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen und mich diesbezüglich auf mein Recht auf Akteneinsicht nach § 147 Absatz 4 STPO berufen.

    Welchen Schritt würden sie mir anschließend empfelen, bzw. ist es Ihrer Meinung jetzt schon sinnig die Einsicht in die Ermittlungsakte durch einen Anwalt zu beantragen.

    Ich wäre sehr daran interessiert rechtlich vertret zu werden um sauber aus der Angelegenheit rauszukommen.

    Vielen Dank und VG

  • #180

    ImbissBronko (Sonntag, 21 März 2021 00:41)

    Hallo zusammen!

    Da ich persönlich einen Betroffenen kenne, möchte ich hier ebenfalls einen Beitrag leisten, um das Gesamtbild weiter auszumalen.
    Ende August 2020 wurde dessen Sendung mit ca. 150 Seeds von einer der größten spanisch/britischen Seedbanks (SDSMN) im Paketzentrum Speyer durch den Zoll rausgefischt (Sendung kan aus Spanien). Wie genau dies geschehen ist, wurde dem eingeschalteten Anwalt nicht mitgeteilt. Der Zoll hat die Sendung an die lokale Polizei weitergeleitet und diese hat sich dann Schriftlich mit einer Vorladung an den Beschuldigten gewedent. Eine HD hat nicht stattgefunden (NRW).
    Da dem Beschuldigten - bis auf die Adresse auf der Sendung selbst - keine weiteren Verbindungen zu dem Tatvorwurf nachgewiesen werden konnten, folgte die Einstellung des verfahrens.

    Für mich persönlich sieht es jedenfalls so aus, als hätte der Zoll hier technisch ordentlich aufgerüstet. In der Schweiz gab es doch vor einigen Jahren ebenfalls so eine Aktion, oder? Bei den einheitlichen und teils fahrlässigen Versandmethoden der Versender hat es das andere Team aber leider auch nicht allzu schwer.

    Vielen Dank für Ihre vielen Beiträge hier, Herr Schueller!

  • #181

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 März 2021 10:22)

    @Marcus:

    Aus Erfahrung steigt die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung nach § 170 II StPO, wenn ein Anwalt sich dazu äußert. Aber das kann auch eine Wahrnehmungsverzerrung erster Güte sein, da ich natürlich nicht weiß, wie viele Verfahren eingestellt werden von Leuten, die nicht meine Mandanten sind.

    Ich kriege diese Verfahren überproportional häufig eingestellt nach § 170 II StPO. Aber das bezieht sich nicht nur auf Samen, sondern auf alle Briefsendungen mit BtM. Es stellt sich da immer die Beweisfrage, ob man das Zeug auch wirklich selber bestellt hat.

    Die meisten Staatsanwaltschaften sehen das realistisch. Es will vermutlich ja auch keiner irgendwie mal selber Post kriegen. Das leuchtet irgendwie ein.

    @Imbiss Bronko:

    Genau so ist es: Die Adresse auf den Briefen oder Päckchen ist dann meist der einzige Beweis und tiefer reingeprüft werden dürfte vermutlich nur in Stichproben. Man feiert sich also mit Olympia Stadien voller Grasverhinderung ab und dann werden vermutlich die meisten Verfahren eingestellt. Muss ja ein richtig guter Motivationsschub für die Beamten sein. Ehrlich: Ich checke nicht, wie man seine Mitarbeiter mit derlei Tätigkeiten nur für den Boulevard so demotivieren kann.

    Im historischen Kontext ist es irgendwie amüsant. Früher wurde im Olympiastdion dem GröFaZ des angeblich 1000 jährigen 3. Reiches zugejubelt und heute wird derselbe Ort durch hartnäckige Ermittlungsarbeit gerade noch davor bewahrt, zum größten deutschen Freiluftgrow aller Zeiten zu werden.

    Dieses Land war und ist immer ein Platz des grasierenden Wahnsinns gewesen und wird es immer bleiben.

    Es laufen jetzt tausende Verfahren vermutlich ins Leere (wenn ich mich nicht kräftig täusche). Außerdem: In neoliberalen Scheindemokratien wie hier ist es notwendig, dass die breite Masse politisch desinteressiert ist (vgl hier: https://tinyurl.com/9d6vjpbb - sehr gutes Buch) und medial narkotisiert. Wenn man dann braver desinteressierter Bürger sein will, darf man das nicht mit Drogen.

    Gut möglich die Sache mit der technischen Aufrüstung des Zolls, ja. Aber was soll das sein? Ein Achtungserfolg? Ehrlich: Wir haben andere Probleme.

  • #182

    Andi (Sonntag, 21 März 2021 19:29)

    Ich habe zwar noch keine Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommen, aber nur mal vorsorglich gefragt, was kostet eine außergerichtliche anwaltliche Vertretung bzgl. Samenlieferung? Wie ist da der Streitwert? Oder heißt es da nicht mehr Streitwert?

  • #183

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 21 März 2021 20:00)

    Im Strafrecht rechnen die Anwälte nach RVG ab oder nach Stundensatz oder nach pauschaler Gebührenvereinbarung. Zu den Kandidaten mit der Gebührenvereinbarung gehöre ich. Die Gebühren nenne ich Ihnen gerne, schreiben Sie mir gerne eine Mail.

  • #184

    Mark (Dienstag, 23 März 2021 20:52)

    Guten Tag Herr Schüller,

    dass ist eine unglaubliche Angelegenheit. Da auch ich aus meinem Bekanntenkreis jemanden kenne der davon betroffen sein wird, würde ich gerne dieser Person helfen. Bisher kam noch keine Post, aber haben Sie eventuell Tipps, wie man sich am besten darauf vorbereiten sollte?

  • #185

    R. (Dienstag, 23 März 2021 23:10)

    Hallo Herr Schüller.

    Die Mitte Februar getätigte (kleine) Bestellung kam bis heute nicht an. Also gehe ich davon aus, dass diese auch entdeckt wurde.

    Ich hatte bis heute aber weder eine HD, noch Post erhalten.

    Wielange kann sich so ein Verfahren denn Erfahrungsgemäß ziehen? Da ich aktuell komplett abstinent bin, und überlege wann ich reinen Gewissens wieder Brokkoli anrühren kann.

    Desweiteren würde mich interessieren, ob ein kleiner Fehler der mir bei der Adresse unterlaufen ist, mir nun zu gunsten kommen könnte ( zum Zustellen des Paketes hätte es sicher gereicht.. )



    Vielen Dank für Ihre hilfreichen Auskünfte hier!
    Grüße

  • #186

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 24 März 2021 09:19)

    @Mark:

    Der Kollege soll Ruhe bewahren und sich bei mir melden, wenn er Post erhält von Zoll. Dass die Wohnung derzeit nicht Schauplatz eines größeren Growprojektes im Format XXL sein sollte, dürfte klar sein.

    @R.

    Es geht nicht um die Frage der Abstinenz. Natürlich können Sie dann und wann wieder konsumieren. Im Falle eines ärztlichen Gutachtens von der Führerscheinstelle muss das Urin nicht frei von THC COOH sein. Es sollte Sie nur nicht als Bongraucher der ersten Stunde ausweisen, der die ersten Köpfe schon vor dem Zähneputzen am Morgen wegballert und erst auf Höhe der Umlaufbahn von Jupiter noch nennenswert Wirkung verspürt.

    Es kann Monate dauern, bis die Post kommt. Je nach Auslastung der Ämter auch über 1 Jahr. Durchsuchung ist eher unwahrscheinlich.

  • #187

    Yo, (Donnerstag, 25 März 2021 10:58)

    Hallo Herr Schüller ,

    ... Person A hat 10 Samen gekauft bezahlt über sein Konto und zu Person B schicken lassen .
    Nun sind sie beim Zoll.
    Wen trifft die Schuld wenn Person B sagt sie hat nichts bestellt .
    Geht es daraufhin weiter zu Person A ?
    Bekommt Person B eine Strafe ?
    Und wenn ja welche?

    Mit freundlichen Grüßen

    Yo

  • #188

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 25 März 2021 19:23)

    Schon mal was von "bitte" und "danke" gehört?

    Wenn ich echt was nicht leiden kann, dann sind es mir vor die Füsse geworfene Fragen.

    Antwort steht hier drin:

    https://tinyurl.com/8asj79d4

    Zudem einfach mal hier kurz für ein Studium bewerben:

    https://www.uni-goettingen.de/de/sh/31528.html - kann man in 8 Semestern schaffen.

    Danach kurz paar Jahre Referendariat. Dann können Sie sich Ihre Frage selbst beantworten. Viel Glück wünsche ich.

  • #189

    Dings (Samstag, 27 März 2021 18:17)

    Betrifft #159 und #160. Der gesuchte Link zum Urteil von OLG Koblenz 1. Strafsenat | 1 OLG 4 Ss 173/15 findet sich hier: https://www.juris.de/jportal/prev/KORE508352017 und ist allerdings nur für registrierte Personen einsehbar.

  • #190

    Rechtsanwalt Schüller (Samstag, 27 März 2021 22:47)

    @Dings:

    Können Sie sich bitte mal per Mail bei mir melden, würde mich freuen: kontakt@strafverteidiger-schueller.de - danke.

  • #191

    z. (Sonntag, 28 März 2021 22:35)

    Guten Tag Herr Schüler,

    kurz und knapp:

    Darf man Cannabissamen innerhalb der EU nach Deutschland bestellen?

    Wenn man dies googelt kommt raus es sei legal.

    Jedoch ist es nicht mehr möglich auf gewissen Seiten nach Deutschland zu bestellen.

    Können Sie mir bitte weiter helfen?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    z.

  • #192

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 29 März 2021 10:51)

    @Z.

    Nein, das ist nicht legal. Wer sich Samen zum Anbau nach Deutschland bestellt (der Anbauzweck wird aus dem Preis der Samen und der Anzahl abgeleitet), verstößt gegen § 29 BtMG (=Einfuhr von BtM). Klar schreiben viele, dass es legal ist. Die wollen die Samen ja auch verkaufen.

    Die Rechtslage ist hier komplett klar. Es ist illegal.

  • #193

    Stimpy (Dienstag, 30 März 2021 10:07)

    Hallo Herr Schüller.

    Ich hätte eine Frage bezüglich HD wegen Samen ( ca 20-25 Stk. bestellt in Spanien an eigene Adresse).
    Wenn man im Elternhaus wohnt, seperate Wohnung im 1.Stock mit Mietvertrag für die Räuumlichkeiten (Eltern wohnen im E.G) und es sollte zu einer HD kommen, darf die Polizei/Zoll auch Räumlichkeiten durchsuchen die nicht zu meiner Wohnung gehören wie z.B die Garage/Keller/Garten der Eltern oder gar die Wohnung der Eltern selbst?
    Leider konnte ich bei Googel nichts konkretes finden, ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir da weiter helfen könnten.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • #194

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 30 März 2021 10:14)

    Die Polizei macht im Zweifel, was sie will. Ob das dann rechtmäßig war, ist im weiteren Verfahren zu klären. Ich gehe aber davon aus, dass man nur Ihre Räumlichkeiten durchsuchen wird.

  • #195

    Stimpy (Dienstag, 30 März 2021 11:21)

    Das die Polizei macht was sie will auch wenns sie es rechtmässig niicht darf ist ja bestens bekannt^^
    Ist es den Beamten denn grundsätzlich erlaubt einfach die Wohnung der Eltern zu durchsuchen/verwüsten auch wenn diese nicht im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt ist und die Eltern einer Durchsuchung ausdrücklich nicht zu stimmen,
    bzw. in welchem Fall wäre es denn rechtmässig?
    In der Wohnung des Addressanten finden sich nur Beweise für den Konsum und wahrscheinlich evtl. was für den Eigengebrauch.

  • #196

    Charlie (Dienstag, 30 März 2021 13:20)

    Schönen guten Tag Herr Schüller.

    Ich hätte eine Frage bezüglich des Postverkehrs...
    Nun Gehör ich auch zu denen, die bei einer bestimmten Firma in NL, Anfang des Jahres Samen bestellt haben. Die Sendung kam bis jetzt nicht an und außer einer antwort vom Zoll wird wohl auch nichts mehr kommen...
    (Bis jetzt keine Reaktion seitens der Behörden)

    Die menge der Bestellung übersteigt keine 10stk
    Bin nicht vorbestraft und auch sonst niemals aufgefallen. (War auch die erste bestellung)

    Jedenfalls bekam ich seitdem zwei Briefsendungen (Aus Privater und Geschäftlicher Beziehung) über den normalen Postweg. Diese waren unauffällige Briefumschläge, die absolut kein Brisanten inhalt hatten.

    Diese umschläge wurden offenkundig geöffnet. Eingerissen/Aufgerissen und mit normalen Klarsicht-Klebeband doppelt und dreifach wieder verschlossen.

    Die Absender haben mir versichert, dass die briefe unbeschädigt waren, zum Zeitpunkt der versendung.

    Meine Frage ist...
    Kann es sein, dass da ein Zusammenhang besteht?
    Steht man jetzt auf einer art Liste, die es besonders zu kontrollieren gilt? Oder ist das ein Zufall und die Poststelle hat da einfach etwas zu hastig Briefe sortiert? Den Normalerweise, müsste doch ein Aufkleber vom Zoll darauf sein, wenn diese kontrolliert werden oder?

    Über eine antwort würde ich mich sehr freuen, genauso wie über die, die sie hier schon gegeben haben...
    Vielen dank dafür und für ihren Beitrag und Bemühungen hier. Viele fragen konnte ich mir für die Zukunft somit beantworten :)

    Mit freundlichen Grüßen C.

  • #197

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 30 März 2021 17:58)

    Ich kann Ihnen leider nicht sagen, ob da ein Zusammenhang besteht, sorry.

  • #198

    ich und ich (Dienstag, 30 März 2021 20:10)

    Ich habe auch eine harmlose Bestellung nicht erhalten. Gestern ist über meinem Grundstück ein Hubschrauber gekreist. Wärmebildkamera?
    Zu sehen dürfte nix sein, da sauber. Post oder HD gabs auch noch nicht.
    Wenn es Neuigkeiten gibt, meld ich mich...

  • #199

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 30 März 2021 22:19)

    Wärmebildkamera. Hm. Eher selten im Einsatz. Aber vielleicht im Zuge dieser Verfahren hier? Kann ich nicht sagen, glaube ich aber nicht.

  • #200

    Holmes (Dienstag, 06 April 2021 18:57)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    erst einmal vielen Dank, dass Sie hier so bereitwillig die Fragen beantworten und etwas Klarheit in die Sache bringen. Vielleicht könnten Sie mich auch etwas beruhigen.

    Ich habe Letzten Oktober in Holland 10 Seeds bestellt, Der Luftpolsterumschlag kam dann im Dezember mit den Seeds an, wurde aber geöffnet (und mit einem ZOLLZOLLZOLL-Klebeband) wieder verschlossen. Die Seeds sind in eindeutig beschriftete Beutelchen verpackt gewesen.

    Um ehrlich zu sein, hat mich das irritiert, da ich wegen der langen Versandzeit mit einem Brief von einer Behörde gerechnet habe und nicht meinem Saatgut.
    Ich habe hier viele Beiträge gelesen, und habe deswegen schon einmal keine unmittelbare Angst vor einer Hausdurchsuchung mehr.

    Meine eigentliche Frage ist, ob die Gefahr besteht ob da noch etwas nachkommen kann. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ich ein „Überwachungsfall“ bin, oder das hier geklingelt wird, wenn meine Stromrechung Unregelmäßigkeiten aufweisen sollte.

    So traurig das ist, die Unsicherheit ist das unangenehmste an der Situation, zumal die Wohnung ja Sauber ist.

    Bitte machen Sie weiter so und bleiben Sie gesund!

    Beste Grüße

    H


  • #201

    Catha (Mittwoch, 07 April 2021 07:53)

    Hallo Herr Schüller,

    erst mal: brilliante Fachmann!

    Ich habe eine kurze Frage, auch meine Bestellung, 10 Seeds, ist vermutlich abgefangen worden. Wohnung ist sauber.
    Ich habe ein Privatrezept für Canna, ist dieses in Gefahr oder ist es auch ungünstig für das Verfahren zB Einstellung über 170 StPo?
    Konsum habe ich aktuell aus Angst auf 0 runtergefahren....

    Im Falle einer Vertretung, melde ich mich auf jeden Fall bei Ihnen.

  • #202

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 07 April 2021 13:18)

    @Holmes:

    Darauf kann ich keine klare Antwort geben. Es ist unzulässig, die Samen bewusst weiterzusenden und dann abzuwarten, bis der Betroffene seinen Grow gestartet oder besser fast fertig hat. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass man mehr als einen 50-100 Watt LED Micro Grow zuhause nicht fahren sollte. Besser 50 als 100 Watt. Ist man nicht ganz ungeübt, können da 25 - 30 Gramm locker eingefahren werden bei 50 Watt. Wenn das alle 8 bis 10 Wochen passiert, dann dürfte der Bedarf eines Wochenendkonsumenten mehr als gedeckt sein. Unter der Woche Birne klar und am WE mal paar Tüten, mehr ist (anders nur bei medizinischer Erforderlichkeit) meines Erachtens nicht sinnvoll. Weniger ist wirklich mehr. 1 Pflanze, kleinstes Growzelt 40 x 40x 120. Alles andere wird im Fall einer Durchsuchung schnell ein Problem des § 29 a BtMG (nicht geringe Menge, Freiheitsstrafe von 1 Jahr und mehr). Wenn zuhause schon angebaut werden soll, dann mit Minimal Equipment. Glauben Sie mir: Sie werden dann auch im Fall eines Busts dem Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung des Cannabis (THC Menge) noch einigermaßen entspannt entgegen sehen können.

    Sicher ist man in dem Bereich leider nie, vorausschauendes Handeln mit Blick auf den Worst Case (=Hausdurchsuchung) ist daher unerlässlich. Entweder die Wohnung ist sauber oder es läuft nur ein Micro Grow. Alles andere führt ziemlich zielsicher zu Problemen, die nicht sein müssen.

  • #203

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 07 April 2021 13:21)

    @Catha:

    Wenn Sie Cannabis auf Rezept kriegen, kann ein Beigebrauch von nicht verschriebenen Cannabis dazu führen, dass man Ihnen kein Cannabis mehr verschreiben wird. Wenn das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wird, sind solche Probleme nicht zu erwarten. Ansonsten wird die Fahrerlaubnisbehörde schnell Stress machen. Aber die muss ja auch erstmal wissen, dass Sie das Cannabis verschrieben bekommen. Mit der Info muss man ja nicht hausieren gehen.

  • #204

    Oswald (Donnerstag, 08 April 2021 14:05)

    Guten Tag vorab vielen dank für die Zeit die sie sich nehmen.

    Habe sechs Samen bestellt diese wurden abgefangen.
    Jetzt hab ich von der Staatsanwaltschaft Post bekommen.

    Ermittlung wegen Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG.

    Zahlung war per Paypal.

    Wie spiegelt sich das für mich wieder wenn ich behaupte: da hat sich jemand einen Spaß erlaubt und ich war es nicht.

    War noch nie auffällig in Sachen BtMG


  • #205

    Bukem: (Donnerstag, 08 April 2021 14:38)

    @Oswald: das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn der Versand an ihre Adresse erfolgte und sie via PayPal identifiziert werden können, dann wäre eine solche Einlassung wohl nur wenig glaubhaft.
    Grundsätzlich dürfen Sie im Strafverfahren auch die Unwahrheit sagen. Sie sollten sich jedoch über etwaige Konsequenzen klar sein. Im Zweifelsfall hilft hier ein Anwalt bei der vollständigen Einstellung des Verfahrens und dann wird auch sonst später drohender Ärger mit der Führerscheinstelle vermieden.
    Im eigenen Interesse: keinerlei Angaben zu Ihrem Konsumverhalten machen.
    Herrn Schüller erreichen Sie bei Interesse unter der obigen Kontakt Mail. Er ist bundesweit tätig.

  • #206

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 08 April 2021 15:54)

    @Oswald:

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen hier nicht in die Feder diktieren kann, wie Sie sich einzulassen haben. Eine Einstellung nach § 170 II StPO ist immer möglich, wenn man mit Beweisfragen argumentiert. Ob man diese Arbeit selber übernimmt oder das einem Anwalt überlässt, das ist Geschmackssache. Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narr zum Anwalt, so heißt es. Fakt ist: Der erste Schuss muss bzgl § 170 II StPO sitzen. Wenn er es nicht tut, drohen idR fahrerlaubnisrechtliche Weiterung. Und nur nach Akteneinsicht ist klar, was die StA gegen Sie in der Hand hat..

  • #207

    FlowerGuy (Samstag, 10 April 2021 18:33)

    Hallo Herr Schüller.

    Ich habe hier schon einen Beitrag verfasst, es ist Gott sei Dank alles gut gelaufen.

    Aber auch im Falle einer Beweisssicherung hätte ich mich sofort bei Ihnen gemeldet. Ich wollte mich noch einmal dafür bedanken, dass Sie so wahnsinnig arrangiert sind und die Legalisierung von Cannabis befürworten.

    Solche Rechtsanwälte wie Sie, braucht es definitiv mehr in diesem Land.

    Ich hätte da doch noch einen Fall, Rechtsstreit oder wie man es auch immer nennen kann, in dem ich mich sehr freuen würde, wenn Sie mich unterstützen.

    Es geht um eine Kostenübernahme der Krankenkasse für medizinisches Cannabis, meine Diagnose ist ADHS.

    Wissen sie etwas darüber, wie hoch die Chance ist, generell eine Kostenübernahme durchzubekommen? Schon einmal Cannabis beantragt mit meinem Hausarzt vor 3 Jahren- dann kam ne Absage, mit der Begründung, die Gefahr sei zu hoch an psychosomatischen Erkrankungen zu leiden, oder diese zu provozieren (da ich noch unter 23 sei).
    Mein Hausarzt hat sich dann natürlich eingeschissen und war nicht mehr bereit für eine Kostenübernahme zu kämpfen.. nicht mal privat wollte er es mir dann noch verschreiben (Halbwissen, Altbacken, dafür findet man hunderte Begriffe)

    Geben Sie mir doch bitte Ihre Kontaktdaten, damit wir uns unterhalten können. Ich möchte einen renovierten, kompetenten Anwalt der genau weiß wie man vor Gericht argumentieren muss. Und Sie sind da genau der richtige!

    Freundliche Grüße und ein schönes Restwochenende.
    FlowerGuy

  • #208

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 11 April 2021 11:45)

    @Flowerguy:

    Was Ihre Frage nach der Kostenübername angeht, kann ich Ihnen da leider nicht weiterhelfen, da ich nur im Straf- und Fahrerlaubnisrecht unterwegs bin.

    Haben Sie es schon mal bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/) versucht?

  • #209

    Catha (Montag, 12 April 2021 10:14)

    Hallo Hr. Schüller,

    finde ich auf Ihrer Seite einen Beitrag zum Thema Cannabispatient und FSST?

    Danke und VG

  • #210

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 12 April 2021 16:08)

    Da fragen Sie was...haben Sie eine MPU angeordnet bekommen? Ich kann Ihnen da per Mail paar Sachen zuschicken....

  • #211

    Catha (Montag, 12 April 2021 18:02)

    Nein, eher interessehalber...

  • #212

    horst (Mittwoch, 14 April 2021 00:30)

    Hallo. Ein alter Freund hatte ein paar samen zu sich nachhause bestellt, ohne drüber nachzudenken hatte ich ihm meine Email zu Verfügung gestellt. Meine Frage: Besteht nur die Gefahr am Zoll oder ist es auch schon Strafbar mit solch einer Firma in Kontakt zu sein.

  • #213

    Bukem: (Mittwoch, 14 April 2021 07:13)

    @Horst: was genau sind denn ein"paar" Samen?
    Wie oben im Artikel beschrieben, ist sowohl der Besitz als auch die Einfuhr strafbar. Ist da auch noch ihre Post Adresse angegeben worden?
    Mag sein, dass Sie das irgendwann ggü der Polizei erklären müssen. Hochkriminell ist das nicht. Trotzdem sollten Sie sich da nicht unnötig verstricken

  • #214

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 14 April 2021 08:33)

    Nur wegen der Mail Adresse wird da kein Stress drohen. Jedenfalls dann nicht, wenn der "alte Freund" nicht auch Ihren Namen als Besteller benutzt hat. Was ist denn das für eine komische Story "habe ihm ohne nachzudenken meine Mail zur Verfügung gestellt". Sie wissen schon, dass der gute Mann nicht nur notfalls eine eigene Mail Adresse nutzen kann und dass es Einmal E Mail Adressen gibt? Manchmal glaube ich echt nicht, was ich da so alles lesen muss.

  • #215

    Retro (Mittwoch, 14 April 2021 22:28)

    Hallo, ich hatte Anfang Februar 5 Samen bei der o. genannten Seed Bank bestellt und den Betrag überwiesen.
    Es kam eine Versandbestätigung aber keine Samen.
    Die Firma war telefonisch nicht zu erreichen u. ich bestellte Anfang März bei einer andern Holl. 8 Samen die auch nicht ankamen.
    Ich war mir ziemlich sicher, das Samen legal sind, inzwischen weiss ich, das sie nicht legal sind. Man sollte sich vorher informieren! Meine Frau hat Reuma und eine Art von Leugemie und raucht gern mal abends zu Entspannung.
    Mit was kann ich rechnen und besteht die Möglichkeit, das nichts kommt oder eingestellt wird. Wie hoch zirka, wäre eine Geldstrafe.

  • #216

    Pechmarius (Donnerstag, 15 April 2021 16:17)

    Hallo,

    ich hatte Anfang 2021 in NL 3 Samen bestellt (und per Überweisung bezahlt...). Die Samen kamen nicht an, ich erhielt dann eine Ersatzlieferung. Da mich das misstrauisch machte, googelte ich und stieß auf das hier: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/zoll-cannabissamen-100.html
    Daraufhin habe ich die Samen vorsichtshalber entsorgt.
    Nun kam ca. 3 Monate später ein Brief der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen "Verdachts der unerlaubten Einfuhr von BTM" (ja, meine 1. Lieferung war wohl unter den beschlagnahmten) mit der Frage, ob ich mich zu dem ganzen äußern möchte. Sonst würde nach zwei Wochen "nach Aktenlage entschieden". Polizei war bei mir bisher nicht vorstellig und würde auch nichts bei mir finden.

    Sollte ich jetzt besser die Klappe halten und hoffen, dass das eingestellt wird, oder das ganze so schildern, wie ich es hier tat bzw. mir einen Anwalt nehmen? Ich bin bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten.

    Viele Grüße
    Pechmarius

  • #217

    Wie auch immer (Donnerstag, 22 April 2021 20:34)

    Das frage ich mich auch: Was machen die Leute, die sich keinen Anwalt leisten können.

  • #218

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 April 2021 20:46)

    @Retro:

    Sie hatten mir schon gemailt, oder verwechsle ich Sie?

    @Pechmarius:

    Anwalt nehmen hilft, das Verfahren nach § 170 II StPO zur Einstellung zu bringen. Sonst gibt es eine Einstellung nach § 31 a BtMG oder § 153 a StPO (Geldstrafe) oder eben ein paar Tagessätze als Strafe. Wenn nicht nach § 170 II StPO eingestellt wird, kann es gut sein, dass die Führerscheinstelle sich noch meldet.

    In jedem Strafverfahren gilt: Anwalt nehmen ist die richtige Entscheidung. Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narr zum Anwalt. So lautet ein altes Sprichwort und das ist richtig. Abwarten und zum lieben Gott beten führt nicht zu § 170 II StPO.

    @Wie auch immer:

    Wenn ich zum Automechaniker gehe und ihn frage: "Mein Motor raucht, was soll ich machen, wenn ich kein Geld habe?".

    Die Antwort wird vermutlich sein: "Dann müssen Sie ihn selber reparieren, denn ich mache das beruflich".

    Sie arbeiten doch vermutlich auch nicht für umsonst?

  • #219

    Wie auch immer (Donnerstag, 22 April 2021 21:18)

    Dass ein Anwalt empfiehlt, einen Anwalt zu nehmen, ist schon klar. Kann aber halt nicht jeder. Und wer sich selbst verteidigen muss, dem würd ich empfehlen, sich nicht zu äußern. Auch wenn das eine laienhafte Meinung ist, aber mir fällt zumindest nichts ein, was daran nachteilig sein soll.

  • #220

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 April 2021 22:17)

    Sich nicht zu äußern, ist grundsätzlich nicht verkehrt (Schweigerecht). Aber dann in den Fällen, in denen Samen oder auch andere BtM bestellt worden sind, erfolgt dann mit ziemlicher Sicherheit keine Einstellung nach § 170 II StPO.

    Natürlich rät ein Anwalt das. Das würden Sie auch, wenn Sie wissen würden, dass das einfach auf diesem Weg öfter gut geht als ohne. Wenn das Verfahren nicht nach § 170 II StPO eingestellt wird, droht eben mittelbar Stress mit der Fahrerlaubnisbehörde. Und wenn nun ein Staatsanwalt mittels Gericht mal einen Strafbefehl raushaut, sagen wir 30 Tagessätze für 15 Samen (weil er es kann, deshalb) - dann ist zB für einen Erzieher schon schnell zappenduster bei der Jobsuche.

    Sie können schweigen, dann erfolgt idR keine Einstellung nach § 170 II StPO. Und das ist ziemlich nachteilig. Klar kann man auch als Betroffener schreiben "das habe ich nicht bestellt". Kann klappen. Wenn es aber nicht klappt, sind Folgeprobleme zu erwarten.

    Die Diskussion führt hier nicht wirklich weiter. Anwälte arbeiten für Geld. Und ich denke, dass die meisten Berufstätigen das ähnlich machen. Und dass jemand aus welcher Sparte auch immer der Auffassung ist, er könne seinen Job besser als jemand Ungelerntes, dürfte nicht so außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit sein.

    Mit mehr Erfahrung muss man sich nicht auf eine laienhafte Meinung verlassen. Allerdings ist man ja auch nicht allein. Das Netz quillt über vor Infos.

  • #221

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 22 April 2021 22:19)

    Erster Absatz soll richtig heißen:

    "Sich nicht zu äußern, ist grundsätzlich nicht verkehrt (Schweigerecht). Aber dann erfolgt in den Fällen, in denen Samen oder auch andere BtM bestellt worden sind, mit ziemlicher Sicherheit keine Einstellung nach § 170 II StPO."

  • #222

    Wie auch immer (Donnerstag, 22 April 2021 23:15)

    Es hat überhaupt niemand behauptet, dass Anwälte umsonst tätig werden sollen oder dass jeder Ungelernte den Job besser erledigen würde. Trotzdem gibt es Menschen, die sich eben leider auf ihre eigenen Kenntnisse verlassen müssen, da sie das Geld nicht haben.

  • #223

    Charlie (Samstag, 24 April 2021 00:32)

    In diesen fällen gilt doch...

    Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann.

    Oder täusche ich mich?
    Ich habe davon gebrauch gemacht, und wurde bestens beraten.

    Mfg C.

  • #224

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 26 April 2021 19:45)

    Wenn man einen Anwalt findet, der über Beratungshilfe abrechnet, dann kann man das natürlich so machen.

  • #225

    Waldimir (Donnerstag, 29 April 2021 21:51)

    Guten Abend.
    Gestern war die Polizei mit einer HD bei meinem Mitbewohner anwesend. Dieser wohnt auf dem Dachboden, wo ich auch einen kleinen Raum habe, den er allerdings nicht benutzen darf. Er hat die Polizei darauf hingewiesen und gesagt sie solle mich doch bitte dazu holen. Ich habe das mitbekommen und bin darauf hin sofort hoch. Da waren die allerdings schon in dem Zimmer drin. Auf meine Bitte den Raum zu verlassen, weil es dafür kein Durchsuchungsbefehl gibt, wurde nicht reagiert. Sie haben folgendes gefunden. Einen alten, selbst gezimmerten Schrank, 2 Ventilatoren, uralten Dünger und eine Dose mit losen Samen, eine Lampe mit 70 Watt. Dazu noch 4 Blumentöpfe mit trockenem Stiel. Das ganze stammt von einem Mieter der seit 3 Jahren nicht mehr bei mir wohnt und sich weigert den Kram abzuholen. So lange steht das auch schon da. Es wurde kein Gras oder rauchgerät gefunden, ich selbst habe mit Gras nix zu tun. Ich habe denen auch genau das gesagt. Allerdings bin ich vor 25 Jahren einmal zu Bewährung verurteilt worden wegen btm. Jetzt bin ich ganz ordentlich angespannt weil ich nicht weiß was die mir antun können.

  • #226

    Cannapapa (Freitag, 30 April 2021 09:41)

    Hay hoffe alles gut! Wie sieht aus mit Bestellungen von eigenen Konto(nur Bezahlung) zur fakeaddresse schicken,,, wenn man unbekannt (ohne Eintragungen) ist, ist man sicher beim seedbestellen über 3te

  • #227

    Joachim (Freitag, 30 April 2021 10:57)

    Dem Herrn Schüller sträuben sich grad die Nackenhaare

  • #228

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 30 April 2021 15:20)

    Das hat Joachim ziemlich gut erkannt. Aber erst jetzt. Ich saß vorher in einer Verhandlung wegen Anbau von Cannabis. Passt also.

    Gerne also nochmal für Cannapapa und in der (hoffentlich falschen) Annahme, dass Sie Ihre Frage ernst nehmen:

    Sie können hier gerne so viele dumme Fragen (die Frage Nr. 226 ist reif für den Bullshit Acadamy Wochensieg) stellen, wie es Ihre Zeit zulässt. Es wird Ihnen aber keiner Antworten auf Fragen geben, die sich damit beschäftigen, wie Sie sich am besten strafbar machen können, ohne erwischt zu werden.

    Unterlassen Sie das. Ich kriege von derlei Fragen hier echt die Sinnkrise und frage mich, was mit der heutigen Generation eigentlich los ist. Es wird keine Antwort geben und wenn wer anders antwortet, werde ich das sofort löschen. Weiters hoffe ich, dass Sie Essen und Trinken hoffentlich allein hinkriegen. Ein Tipp: Lassen Sie die Finger von Drogen. Es wird eher früher als später bei Ihnen Ärger geben.

    @Wladimir:

    Wenn kein Cannabis gefunden worden oder andere Drogen, dann drohen auch keine Probleme. Bewahren Sie Ruhe. Wenn die Polizei sich bei Ihnen schriftlich melden sollte, schreiben Sie mir. Ich kümmere mich dann um die Sache.

  • #229

    Waldimir (Freitag, 30 April 2021 15:50)

    Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung. Die Polizei hat sich heute telefonisch bei mir gemeldet und einen Termin für die Vernehmung vereinbart. Ich werde diesen wieder stornieren und warten ob noch etwas schriftlich kommt. Sehe ich das soweit richtig? Sollte dies der Fall sein haben Sie einen weiteren Mandanten. Ihr Einsatz ist bewundernswert,einfach grandios wie Sie hier den betroffenen so unkompliziert helfen. Nochmals vielen vielen Dank

  • #230

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 30 April 2021 16:10)

    Sie gehen natürlich NICHT zu der Vernehmung. Sie können da einfach absagen. "Ich verweigere die Aussage und nehme den Termin nicht wahr".

    Wenn die was wollen, sollen die sich schriftlich melden. Ich kümmere mich dann gerne.

  • #231

    Hermes (Mittwoch, 12 Mai 2021 15:28)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    wie verhält es sich wenn der Zoll eine Sendung mit Samen untersucht, ohne Absender und ohne jegliche Beschreibung um welche Samen es sich handelt. Keine Rechnung oder ähnliches beiliegend woraus man die genaue Art identifizieren könnte.
    Werden diese dann auch beschlagnahmt und ein Verfahren eingeleitet. Oder reicht dies nicht als Anfangsverdacht.
    Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

  • #232

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 12 Mai 2021 21:09)

    Wenn da keine Bezeichnung drauf steht (Sorte / Seedbank), dann sinkt das Risiko eines Strafverfahrens natürlich immens. Aber warum dann überhaupt per Post schicken lassen?

  • #233

    GZUZ (Sonntag, 23 Mai 2021 17:58)

    Wenn ich jetzt mit 15 auf die Idee kommen würde mir 5 Samen Nachhause zu bestellen, mit welchen Strafen habe ich zu rechnen und wie lange wird mein Eintrag im Führungszeignis bleiben?

    viele Dank für ihre Antwort im voraus

  • #234

    Bukem (Montag, 24 Mai 2021 10:07)

    Im Jugendstrafrecht geht es immer vorrangig um pädagogische Hilfe, nicht um die reine Bestrafung des Jugendlichen.
    Ohne Sanktionen läuft es trotzdem nicht ab, die kann je nach Region und Richter deutlich variieren.
    Auch nur der Anbau zum Eigenbedarf, (du bist 15? Ernsthaft?, ) kann schnell eine Menge Ärger für Dich, aber auch deine Eltern nach sich ziehen. Sozialstunden als Arbeitsauflage zb... sowieso Ärger mit der Führerscheinstelle später..
    In das Führungszeugnis wird das aber alles eher nicht eingetragen, aber dennoch in das Bundeszentralregister:

    Erziehungsmaßregeln nach den §§ 9 ff. Jugendgerichtsgesetz (JGG) und Zuchtmittel nach den §§ 12 ff. JGG werden nicht im Bundeszentralregister und auch nicht im Führungszeugnis eingetragen.

    Die Verurteilung zu einer Jugendstrafe nach den §§ 17 ff. JGG und auch die Feststellung der Schuld nach § 27 JGG werden in das BZR eingetragen. Auch Nebenstrafen und Maßregeln zur Sicherung und Besserung werden in das BZR eingetragen.

    So wird aber in das Führungszeugnis nicht aufgenommen

    der Schuldspruch nach § 27 JGG.
    Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist,
    wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,
    Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt und die Beseitigung nicht widerrufen worden ist,
    Verurteilungen, durch die neben Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist,
    wenn die Vollstreckung der Strafe, des Strafrestes oder der Maßregel nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt worden ist und im Übrigen die Voraussetzungen der Nummer 3 oder 6 des § 32 Bundeszentralregistergesetzes erfüllt sind,
    Verurteilungen, durch die Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen oder Nebenfolgen allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden sind.
    Diese nicht in das Führungszeugnis aufgenommenen Eintragungen des Bundeszentralregisters dürfen nach § 41 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) nur einem ausgesuchten Kreis von Behörden, insb. den Strafverfolgungsbehörden, bei Bedarf zur Kenntnis gegeben werden.

    Weiter sind auch die Fristen zur Löschung der Eintragungen bei Jugendlichen kürzer als bei Erwachsenen.

    Nach der Tilgung eines Eintrags aus dem Register darf eine Tat und eine Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden, § 51 BZRG.

  • #235

    Otis (Montag, 24 Mai 2021 14:29)

    Hallo Herr Schüller,

    sind Ihnen mittlerweile weitere Fälle bekannt, Vorallem in NRW, wie vorgegangen wird? Brief oder direkt eine Hausdurchsuchung? Die Meldung ist der Presse ist ja nun schon paar Tage her, allerdings findet man im Netz dazu sehr wenig..

    Klar, die Wohnung sollte sauber sein. Aber ist eine Wohnung auch sauber wenn man eine geringe Menge zum Eigenverzehr in der Wohnung ist? (2-3g)..

    Lg

  • #236

    Bukem: (Montag, 24 Mai 2021 18:07)

    @otis: dann ist sie nicht"sauber" und Sie haben ein Strafverfahren wegen BtM Besitz mit den üblichen Konsequenzen

  • #237

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 25 Mai 2021 09:17)

    @Otis:

    Soweit mir bekannt, kommt es in den weitaus überwiegenden Fällen nicht zur Durchsuchung. Wenn die Wohnung nicht sauber ist: Strafverfahren nach §§ 29 f BtMG und ärztliches Gutachten der Führerscheinstelle. Manchmal scheint die Sache kompliziert zu sein. Also: Es ist nicht auszuschließen, dass die Polizei bei Ihnen einmarschiert und Sie kriegen es trotzdem nicht auf die Kette, die Bude sauber zu halten. Ok. Dann haben Sie offenbar eine hohe Substanztreue. Ist Ihr Ding. Viel passieren wird so oder so nicht.

  • #238

    Otis (Dienstag, 25 Mai 2021 18:52)

    Besten Dank für die Antwort.

    Also besser wäre es 0,00g zuhause zuhaben ok... dachte das 2-3g keinen wirklich interessieren würden.

    Die Frage ist halt dauert es noch Tage, Wochen oder 2 Jahre? Man will endlich Gewissheit haben wie es weiter geht...

  • #239

    Andi (Samstag, 29 Mai 2021 16:16)

    Nachdem ich 6 Samen von Sensi in Holland bestellt hatte, die nie ankamen und ich nun nach 3 Monaten weder eine Vorladung noch eine HD hatte, habe ich einen erneuten Versuch gestartet und bei Linda in Spanien bestellt. Aber auch die kamen nicht an. Jetzt habe ich schon 9 Samen auf dem Deckel stehen. Man fährt besser gleich selbst nach Holland und kauft sich welche. Versand kann man echt vergessen. Die sind da z.Z. sehr wachsam beim Zoll.
    Seltsamerweise kommen Klamotten und Merciandise Artikel von Greenhouse immer sehr schnell an. Aber die haben meist schlechte Genetiken, so dass von denen selbst die Gratis Samen gleich im Müll landen.
    Da ich nun schon zweimal beim Zoll aufgefallen bin, habe ich vermutlich gewonnen und eine eventuelle Kullanzschwelle überschritten. Da werde ich mich vorsorglich schonmal anwaltlich erfassen lassen.
    Ich habe da noch eine Frage an Herrn Schüller:
    Sie raten dazu, nur maximal eine Pflanze unter max. 100 oder besser noch 50 Watt zu hause zu haben, wenn Aussicht auf Einstellung des Verfahrens bestehen soll.
    Wie verhält es sich, wenn man eine Autoflower auf dem Balkon oder der Fensterbank stehen hat? Weil einerseits hat man kein professionelles Equipment zur Zucht angeschafft, was den Vorsatz des professionellen Anbaus oder gar dem Handel ausschließen dürfte. Auch sind Autoflower nicht besonders groß oder ertragreich. Andererseits hat die Sonne bestimmt mehr als 50 oder 100 Watt. Wie wird das denn gerechnet?
    Liebe Grüße!

  • #240

    Alpenkasper (Dienstag, 01 Juni 2021 18:09)

    Ich frage mich, schränkt das nicht meine Reisefreiheit als EU-Bürger ein, wenn ich als Österreicher, der in den Niederlanden legal Samen kauft und diese dann in Österreich weiterhin legal besitzen möchte ... mich beim Durchfahren des deutschen Staatsgebietes strafbar mache?

    War da nicht mal was mit "was in einem EU-Land legal ist, kann in einem anderen EU-Land nicht illegal sein, außer es liegen besondere schutzwürdige Interessen d. Allgemeinheit (Waffen, harte Drogen etc.) vor?"

  • #241

    Bukem (Samstag, 05 Juni 2021 12:00)

    @Andi so oder so droht Ärger. Bei der höheren Wattzahl der Anlage wird von verschiedenen Behörden bzw Gerichten auf einen professionellen Verwendungszweck geschlossen. Wenn auf Ihrer Terrasse oder in Ihrem Kleingarten 30 Pflanzen a 80gr Ernte Potential stehen, halt eben auch. Trotzdem ist die Gammelpflanze in der Studenten WG genau so verboten

    @Alpenkasper: Sie führen dann dennoch BtM bzw ähnliche Produkte in das Bundesgebiet ein.
    Vermag mir übrigens nicht vorzustellen, dass der Besitz oder die Einfuhr ausgerechnet in Österreich straffrei sein könnte.

  • #242

    Jürgen Drews (Samstag, 12 Juni 2021 18:46)

    Guten Tag,

    werden noch immer Briefe/Päckchen abgefangen?

    Meine Bestellung aus Spanien hängt seit ein paar Tagen in Trier fest.


    Bestellt habe ich auf einen Fantasienamen, aber an meine Adresse .
    (kleineres Mehrparteienhaus mit einem Briefkasten für alle Mieter)
    Sollte ich mir Gedanken machen wenn mein Zuhause aktuell nicht "sauber" ist?


    Danke

  • #243

    Bukem: (Sonntag, 13 Juni 2021 14:53)

    @Jürgen: für Anwälte gelten besondere berufsrechtliche Vorschriften, dh, manche Fragen dürfen hier nicht beantwortet oder die Antwort vordiktiert werden.
    Gedanken machen ist grundsätzlich immer gut und wenn Sie die Ausführungen ganz oben zu diesem Artikel aufmerksam gelesen haben, ziehen Sie bestimmt die richtigen Schlüsse

  • #244

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 13 Juni 2021 19:35)

    @Ein Bett im Kornfeld:

    Natürlich werden auch aktuell noch Briefe abgefangen. Ob noch so massiv und derart gezielt wie im Hauptzollamt Köln ist die Quizfrage.

    Ob Sie sich Gedanken machen müssen? In der Bude läuft ein Grow, die Samen wurden offenbar abgefangen und Sie fragen sich, ob Sie sich Gedanken machen sollten?

    Manchmal wundere ich mich über den Grad der Naivität der Fragen hier.

  • #245

    Jürgen D (Sonntag, 13 Juni 2021 20:26)

    Abend,

    erstmal vielen lieben Dank für die rasche Antwort.
    Natürlich mache ich mir Sorgen und handle dementsprechend.

    Ich hätte meine Frage präziser ausdrücken müssen.

    In ihrem anderen Eintrag auf ihrer Webseite reden Sie von dem Trick aus den 90ern mit falschen Namen auf die eigene (Mehrparteien)-Adresse.

    Daher erst der Drang meinerseits die Frage hier zu stellen.

    Schützt sowas theoretisch wirklich, oder werden einfach sämtliche Bewohner auf Auffälligkeiten überprüft?


  • #246

    Rechtsanwalt Schüller (Sonntag, 13 Juni 2021 22:57)

    Dazu werde ich Ihnen keine Antwort geben. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

    Ich sage nur, dass sich die Leute früher geschickter angestellt haben als heute und häufig damit durchkamen.

  • #247

    Jürgen D (Sonntag, 13 Juni 2021 23:37)

    Damit wäre meine Durst nach Informationen gestillt.
    Ihre Seite (sowie der gesamte Kommentarbereich) ist Gold wert.
    Ich bedanke mich nochmals, auch bei Ihnen @Bukem !



  • #248

    Bart Simpson (Montag, 14 Juni 2021 15:12)

    Habe Samen aus Spanien bestellt und meine Bank hat die Bestellung storniert also habe ich das Geld einfach zurückbekommen kann da etwas auf mich zukommen denke mir zwar eigentlich da nichts verschickt wurde kann auch nichts passieren finde zu dem Thema auch nichts die Bank meinte einfach nur dass auf dieser Seite auch Cannabissamen verkauft werden und dass sie keinem was unterstellen wollen ich dort nur nichts bestellen darf kann da etwas passieren oder nicht danke für die Antwort schon mal

  • #249

    Bukem: (Dienstag, 15 Juni 2021 13:32)

    @Bart: auch der reine Versuch ist grundsätzlich strafbar. Deshalb kann ich da keine Entwarnung geben.
    https://dejure.org/gesetze/BtMG/29.html

    Ob Sie jetzt bereits unmittelbar zur Straftat angesetzt haben, wäre im Einzelfall zu prüfen, würde ich aber ebenso grundsätzlich bejahen

  • #250

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 Juni 2021)

    Was ist denn das bitte für eine Bank gewesen. Ich weiß zB von verschiedenen Sparkassen, dass die solch Überweisungsvorgänge gerne mal direkt an die Polizei weiterleiten. Diese Bank würde ich sofort verlassen.

  • #251

    Der Neuling (Freitag, 02 Juli 2021 15:10)

    Guten Tag Herr Schüller,

    Ich habe mir ( aus Dummheit ) vor ca 1 Monat 10 Samen in Holland bestellt. ( habe keinerlei Vorstrafen, kein Konsument ) Die Sendung ging am 09.06 raus, ist bis jetzt nicht angekommen und ich vermute das es aufgeflogen ist. Ich habe auch versucht zu stornieren, allerdings war die Sendung bereits raus. Ich wohne in..... Bayern....

    Mit was muss ich rechnen?

    Sollte ich Post von der Polizei bekommen, würde ich gerne auf Sie zurückgreifen.

  • #252

    Bukem: (Samstag, 03 Juli 2021 09:46)

    @der Neuling: kein Grund, den Kopf zu verlieren. wg der (versuchten) Einfuhr droht ein Strafverfahren, was je nach individueller Sachlage im Einzelfall komplett oder gegen eine Geldzahlung eingestellt werden würde.
    Danach kommt aller Voraussicht nach eine Überprüfung Ihrer Fahreignung durch die Führerscheinstelle in Form eines ärztlichen Gutachtens.
    Bitte keinerlei Angaben ggü der Polizei machen. Und natürlich, melden Sie sich gerne

  • #253

    Der Neuling (Samstag, 03 Juli 2021 11:15)

    @Bukem

    Erstmal danke für die rasche Antwort. Eine Frage hätte ich noch. Muss ich mich deswegen auf eine HD einstellen? Haus ist sauber, möchte jedoch nicht das ich deshalb wie ein Schwerverbrecher behandelt werde. ( Verhältnismäßigkeit ) Abgleichen des Stromverbrauchs etc. ist mir hingegen völlig egal.

  • #254

    Der Neuling (Samstag, 03 Juli 2021 14:22)

    War vielleicht blöd formuliert^^ Es liegt ja ein Vergehen vor. Viel mehr, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ich Besuch bekomme? Wie hoch liegt in etwa die Strafe bei einem solchen Vergehen? Im schlimmsten Falle.



  • #255

    Hannes (Sonntag, 04 Juli 2021 07:03)

    Sehr geehrter Herr Schüller,
    erstmal vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, hier Fragen zu beantworten.
    Ich habe mir ausschließlich Merchandise Artikel bei einer NL Samenfirma bestellt. Als Gratisgeschenk wurde mir jedoch noch 1 Päckchen mit 3 Samen im Onlineshop hinzugefügt. Nun die Frage: Wenn es vom Zoll abgefangen wird, mache ich mich strafbar, wenn ich nachweisen kann, dass es sich um ein Geschenk handelt und ich dafür kein Geld bezahlt habe oder reicht es schon aus, wenn ich vorher von der Schenkung wusste, wenn ich die Bestellung tätige?
    Die Samen konnte ich nicht aus dem Warenkorb entfernen. Könnte die Bestellung noch stornieren. Für zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Viele Grüße

  • #256

    Hannes (Sonntag, 04 Juli 2021)

    P.S.
    Ach so, noch eine Frage: Wenn der Zoll das Paket öffnet, holen die dann nur die Samen raus und schicken den Rest weiter, oder ist dann alles weg?

  • #257

    Rechtsanwalt Schüller (Montag, 05 Juli 2021 14:25)

    @Neuling:

    Durchsuchung kommt in maximal 1 von 20 Fällen vor (geschätzt). Hat natürlich auch was mit ihrer Vorgeschichte zu tun.

    Wenn der Zoll sich per Post meldet, wird es in der Regel keine Durchsuchung mehr geben. Dass eine saubere Wohnung ratsam ist, bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung. Aus Gründen erwähne ich es aber immer wieder....

    @Hannes:

    Ich denke, dass Sie sich keine großen Sorgen machen müssen. Die Sache mit den Bonus Samen könnte durchgehen, allerdings muss man Ihnen ja auch erstmal beweisen, dass Sie das selbst bestellt haben. Und das klappt ziemlich oft nicht, da nur oberflächlich ermittelt wird (=zuviele Verfahren, zu wenig Personal).

    Wenn der Zoll das Paket öffnet, sind jedenfalls die Samen weg....

  • #258

    Nasenbär (Samstag, 11 September 2021 00:35)

    Hallo Herr Schüller,

    Ich habe gestern Post vom Zollamt bekommen. Bestellung bei sensi war anfang des Jahres. Hat also Monate gedauert bis die sich gemeldet haben. Die staatsanwaltschaft hier an der Grenze zu NL ist aber auch chrinisch überlastet. � Hier wird gerne mal wegen Geringfügigkeit eingestellt.
    Ich habe dem Zollamt nur Angaben zu meiner Person gemacht, weil ich dazu eh verpflichtet bin, aber keinerlei Einlassung zum Sachverhalt. Den Brief aber heute schon bei denen abgegeben weil es auf dem Weg zur Arbeit kein allzu großer Umweg ist. Bin erst danach auf diesen wirklich sehr informativen Kommentar Bereich gestoßen.
    Aus der Tatsache dem Zoll jetzt ohne Einlassung zum Tatvorwurf schon meine persönlichen Daten angegeben zu haben sollte sich für mich vermutlich kein Nachteil ergeben, oder?
    Soll ich jetzt besser abwarten wie sich das Verfahren weiter entwickelt ( ich habe ja schon auf das Anschreiben vom Zoll reagiert) bevor ich sie gegebenenfalls einschalte oder macht es Sinn sie jetzt trotzdem direkt mit rein zu nehmen?

    PS:
    es geht Gott sei Dank nur um 3 Samen, Bestellwert 12 oder 14 EUR. Erinnere mich nicht mehr genau, aber auf jeden Fall wenig. Zweimal Kontakt mit BtMG, zuletzt vor 15 Jahren, damals nicht wenig bekommen aber ist mittlerweile alles getilgt. Aber wie gesagt kein unbeschriebenes Blatt, auch wenn ich mit Familie und Berufsleben vermutlich nicht wirklich ins klassische Täterprofil passe. Hausi hatte ich keine bislang.

    Über eine kurze Erstberatung würde ich mich mega freuen.

    Vielen Dank dafür im voraus,
    dein Nasenbär

  • #259

    Bukem (Samstag, 11 September 2021 10:59)

    @Nasenbär: haben Sie der Vollständigkeit halber das hier auch gesehen?

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/2021/03/15/vorsicht-starker-anstieg-von-beschlagnahmten-samenlieferungen-aus-holland-seitens-des-zoll/

    Grundsätzlich entstehen keine Nachteile durch die Angabe der persönlichen Daten. Höchstens, wenn Sie Angaben zu Ihrem Einkommen getätigt haben.
    Alle anderen Daten hat die Polizei bereits.

    Dies Strafverfahren wegen der versuchten Einfuhr wird aller Voraussicht nach eingestellt werden. Herr Schüller hat in dem anderen Artikel angesprochen, solche Sachen wegen fehlender Verdachtsmomente ohne Geldstrafe eingestellt zu bekommen.
    Dies würde auch eine Weitergabe der Sache an die Führerscheinstelle verhindern.
    Andernfalls kommt eine Einstellung gg Zahlung einer Geldauflage oder ein Strafbefehl mit Geld-Zahlung. In beiden Fällen wird der Vorgang dann an die Führerscheinstelle weiter gegeben.
    So gesehen, würde sich eine Einschaltung des Herrn Schüller schon lohnen, zwingend notwendig ist sie nicht.

  • #260

    Brokoli (Samstag, 18 September 2021 12:08)

    Muss man sich auch Sorgen machen wenn man Samen bestellt hat welche aber ausgeliefert wurden? Nicht das dies eine Masche ist und die Polizei dann in 2 oder 3 Monaten die Türe eintritt weil sie vermuten das Saatgut steht in voller Blüte? Wäre es auch möglich das Kundendaten von bestimmten Samenbanken nun kontrolliert werden und so die Polizei auf den Trichter kommt und einen Zuhause besucht?

  • #261

    Bukem (Samstag, 18 September 2021 17:14)

    @brokoli: natürlich wäre das möglich, vielleicht nicht besonders wahrscheinlich. Aber natürlich: wer sich Samen mit Klarnamen an seine echte Adresse schicken lässt, um dann Zuhause eine Zucht aufzuziehen, der geht ein hohes Risiko ein. Das war aber schon immer so und ist nicht neu.
    Was soll ich Ihnen jetzt sagen? Ist immer klug, Zuhause nichts verbotenes zu haben

  • #262

    Brokoli (Samstag, 18 September 2021 18:06)

    @Bukem Ja das ist verständlich. Eine 100 prozentige Sicherheit wird man da nie haben. Aber ich vermute mal da die Samen ganz normal eingetroffen sind sie nicht der Zoll in den Händen hatte. Vermutlich wären Sie dann gleich konfisziert worden und nicht noch weitergeleitet. Aber ein bisschen unwohl ist einem dabei trotzdem. Man hat die Angst immer im Nacken das doch etwas sein könnte. Ehrlich gesagt habe ich mir erst angefangen Sorgen zu machen als ich den ganzen Beschlagnahmungen gelesen habe. Dies war zwar bei mir nicht der Fall aber trotzdem...

  • #263

    Bukem: (Sonntag, 19 September 2021 11:24)

    @Brokoli: aber Sie meinen Wink mit dem Zaunpfahl verstanden? Die Polizei ist eben auch nicht in den 80ern stehen geblieben und es gehört wenig Kreativität dazu, mit oder ohne Stromanbieter Abgleich nach ein paar Monaten bei einem Tatverdächtigen vorbeizuschauen

  • #264

    Brokoli (Sonntag, 19 September 2021 22:58)

    @Bukem Wie meinen Sie Ihren Wink mit dem Zaunpfahl? Verstehe ich nicht so ganz ehrlich gesagt. Wäre das dann überhaupt erlaubt ohne einen Durchsuchungsbefehl? Heutzutage scheint mir fast alles möglich. Stromanbieterabgleich wäre auch eine Option. Würde aber nicht viel nützen. Selbst ein PC verbraucht schon 200 Watt oder mehr da dürfte alles darunter nicht auffallen denke ich mal.

  • #265

    Bukem: (Mittwoch, 22 September 2021 10:46)

    @Brokoli: da fangen Ihre Missverständnisse an. Es ist ein durchaus beliebter Ermittlungsansatz, kurz per EDV erfasste Samensendungen an die Adressen der Besteller weiterleiten zu lassen. Und ob Ihnen das gefällt oder nicht, das Risiko einer mit etwas zeitlichem Abstand erfolgenden Hausdurchsuchung ist real. Sicher nicht in 100% aller Fälle, aber eben doch, soweit das nach personeller und struktureller Kapazität der Ermittlungsbehörden möglich ist.
    Und natürlich haben die Polizeibeamten, die dann morgens um 06.10 Uhr in der Wohnung stehen, einen Durchsuchungsbefehl dabei. Den stellt jeder Richter am Amtsgericht bei entsprechender Verdachtslage in 5Min aus.
    Nochmal : Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie das alles nicht betrifft, gehen Sie echt ins persönliche Risiko. Mehr will ich gar nicht sagen.

  • #266

    Rechtsanwalt Schüller (Donnerstag, 23 September 2021 20:58)

    Brokoli:

    Wenn die Samen durchgegangen sind, dann schätze ich das Risiko einer Hausdurchsuchung sehr gering ein. An der Melde Adresse sollte aber maximal unter 50er LED gegrowt werden. Alles andere läuft VIEL zu schnell auf nicht geringe Menge THC nach § 29 a BtMG hinaus.

  • #267

    Jockel (Montag, 27 September 2021 22:58)

    Hallo.Hab 02/21 samen bestellt.Mein Anwalt hat nach 170 2 einstellung bewirkt.gedankt sei gott.aber 657;- als honorar find ich heftig.oder ist das standart?

  • #268

    Paranoiker (Dienstag, 28 September 2021 22:53)

    Habe vor ca. 1 Jahr wenige Samen in Spanien bestellt. Diese wurden abgefangen und ich erhielt eine Vorladung. Ich hatte der Dienststelle dann mitgeteilt, dass ich diese nicht wahrnehmen möchte. Leider habe ich immer noch keine Mitteilung über die Einstellung dieses Verfahrens erhalten. Ist das normal bzw. sollte ich über einen Anwalt Akteneinsicht verlangen?

  • #269

    Berlin (Donnerstag, 07 Oktober 2021 01:03)

    Guten Abend

    Ich habe heute auch ein schrieben vom Zoll erhalten wegen der Sache die ja schon bekannt Ist das der Zoll Lieferungen angefangen hat.

    Wie kann ich Sie den kontaktieren ?
    Ich selber komme aus Berlin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Berlin

  • #270

    Rechtsanwalt Schüller (Freitag, 08 Oktober 2021 20:39)

    @Berlin:

    Sie können mir eine Mail schreiben: kontakt@strafverteidiger-schueller.de

    @Paranoiker:

    Sie können die StA anschreiben mit der Bitte um Sachstandsmitteilung

    @Jockel:

    Das ist normal, ja.

  • #271

    DieDa (Dienstag, 12 Oktober 2021 12:39)

    @Berlin, darf ich fragen, wann deine Bestellung war? ...

  • #272

    Hesse (Mittwoch, 13 Oktober 2021 18:52)

    Im Februar habe ich bei SensiS in den NL bestellt. Artikel kam nicht an. Stattdessen ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Habe mich direkt an Herrn Schüller gewendet und nötige Unterlagen mit ihm ausgetauscht. Nun warte ich gespannt. Und hoffe auf die Einstellung wg Mangel an Beweisen.

  • #273

    Sebbel (Samstag, 02 Juli 2022 15:00)

    @Hesse,

    Gibt es in deinem Fall Neuigkeiten?
    Alles gut gegangen oder doch Probleme gehabt/bekommen?

    Würde mich sehr interessieren

    Lg

  • #274

    Jochen Stolz (Sonntag, 13 November 2022 12:46)

    Hier habe ich auch eine sehr gute Seite zum Thema gefunden:
    https://www.die-anwalts-kanzlei.de/hanfsamen-bestellung/

  • #275

    Neugieriger (Mittwoch, 16 November 2022 11:06)

    Mich würde mal interessieren was hier nun zu erwarten ist.
    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-legalisierung-bundeskabinett-105.html

    Mit der angestrebten legalisierung bzw. legetemisierung könnte ich mir vorstllen, das Zoll und Polizei nun eher die Bälle Flacher halten, da ab zu sehen ist, das geringe Mengen usw. legal werden. Und auch tendenziell mehr Menschen zuhause Gärtnern werden.
    Ist hier schon eine Tendenz zu erkennen @Rechtsanwalt Schüller?
    lg

  • #276

    Rechtsanwalt Schüller (Mittwoch, 16 November 2022 17:14)

    Hier ist exakt gar keine Tendenz in diese Richtung zu erkennen. Die Behörden und Gerichte machen weiter nach geltender Rechtslage. Ich bin nicht sicher, ob die Legalisierung kommt. Nach der Bereinigung des Ethnobotanik Marktes durch rot / grün Ende der 90er kaufe ich denen exakt gar nichts mehr ab.

    Meine persönliche Meinung: Das Thema Legalisierung ist eine Wahllüge erster Güte und wird jetzt wie von Anfang an geplant auf der EU Ebene totgefahren. Dann wird sich hingestellt und gesagt: Wir haben es versucht, hat aber nicht geklappt.

  • #277

    Neugieriger (Freitag, 18 November 2022 16:03)

    Zweiteres wäre eine Option, die Meinung teile ich nicht.
    In Sachen OnlinePoker hat es auch ein paar Anläufe gebraucht und nun ist es legal, zwar ist die Besteuerung totaler Irrsinn mMn. das ista ber eine andere Geschichte. Man darf nicht vergessen wie groß das pot. Marktvolumen und die pot. Steuer(mehr)einnahmen sein könnten.
    Wenn ist es das was treibt...
    Danke fürs Feedback.

  • #278

    Kai (Donnerstag, 22 Dezember 2022 10:38)

    Guten Tag,

    letztes Jahr hatte mich Herr Schüller erfolgreich vertreten, weil irgendwer auf meinen Namen Samen bestellt hat, die vom Zoll abgefangen wurden. Das Verfahren wurde dank Herrn Schüller eingestellt.

    Vorgestern Vormittag wurde ich für eine Verkehrskotrolle angehalten. Zuerst Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann wurde mir in die Augen geleuchtet und ich sollte meine Arme nach vorne ausstrecken und die Finger spreizen. Meine Augen hatten wohl nicht auf das Licht reagiert und und meine Hände hatten leicht gezittert.

    Daraufhin meinte der Polizist, dass ich Auffälligkeiten habe und letztes Jahr was mit BTM war und er eine Urinkontrolle machen will. Nach kurzer Diskussion und weil ich keine Zeit hatte habe ich die dann auch gemacht.

    Die UK ist negativ ausgefallen und ich durfte weiter fahren.

    Meine Frage ist: Hätte der Eintrag nach Einstellung des Verfahrens nicht gelöscht werden müssen? Und falls ja, wie kann ich das jetzt einfordern?

    Hab keine Lust jetzt bei jeder Verkehrskontrolle, wie ein Verbrecher behandelt zu werden und dann auch noch jedes mal in so nen Becher pinkeln zu müssen.

    Mfg
    Kai

  • #279

    Buddha (Freitag, 23 Dezember 2022 16:37)

    Hallo Herr Schüler,

    Ich habe die Kommentare hier verfolgt und sage danke dafür, dass Sie ihr Wissen hier so zur Verfügung stellen. Ich selbst habe drei sehr unterschiedliche Fragen:

    Frage 1:
    Wenn sich ein Freund ein Growzelt 40x40 inkl.Luft und AKf bestellen würde, gäbe es irgendeine Möglichkeit, dass dieser Kauf behördlich festgestellt und „vorgemerkt“ wird?

    Frage 2:
    Gibt es „potente“ Samen in Österreich legal zu kaufen? (Ich weiß, die Einfuhr ist illegal.)

    Frage 3:
    Wer ist @Bukem? Sind Sie Kollegen? Mir ist aufgefallen, dass ihre Aussagen beim Thema „meine Samen wurden abgefangen, muss ich mit einer HD rechnen?“ doch sehr unterschiedlich anmuten – ist das Erfahrung, Vorsicht oder wie ist es zu erklären?

    Danke und Beste Grüße!

  • #280

    Bukem: (Donnerstag, 29 Dezember 2022 16:01)

    @Kai: um auf die eigentliche Frage zu kommen: Sie sind und bleiben in einer polizeiinternen Datenbank für BtM Delikte erfasst. Das ist nicht zu verwechseln mit etwaigen Zentralregister Einträgen, wo Einträge erst ab straftrechtlicher Verurteilung mit einem Mindestmaß an Strafe erfolgen.
    Das bedeutet für Sie, dass Sie eben immer künftig im Fall eines Personenabgleichs als BtM Kontakt aufleuchten und dann mit weiteren Maßnahmen rechnen müssen. Rechnen Sie vorbeugend damit und minimieren Ihren Ärger und Zeitaufwand. Kein BtM und Konsum Zubehör mit sich führen und auf ausreichende zeitliche Trennung achten. Kopf hoch