Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

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Generelles  

Benzylpiperazin (BZP) gehört wie m-CPP und TFMPP zur Gruppe der Piperazine. Früher wurde diese Chemikalie unter anderem als Appetitzügler und Antidepressivum eingesetzt, wegen der teilweise sehr starken Nebenwirkungen wie Erbrechen und Krampfanfällen wurde der Wirkstoff aber vom Markt genommen.

 

Verwendung findet BZP seit geraumer Zeit als Partydroge, es wirkt dem Amphetamin ähnlich, also eher stimulierend und wachmachend.

Rechtliches

Seit 2008 unterliegt BZP der Anlage II des BtMG. Unerlaubter Umgang mit diesem Wirkstoff ist also verboten und unterliegt den Strafvorschriften der §§ 29 f. BtMG.

 

Ein Nachweis von BZP mit den derzeit  gängigen Urin- und Wischtests ist (noch) nicht möglich.

Szenenamen A2, Frenzy, Nemesis

Aufnahme

Meistens ist der Wirkstoff in Pillenform auf dem Markt, seltener als Pulver. Der Wirkstoff kann also oral (Wirkungseintritt nach 30-60 Minuten) oder nasal aufgenommen werden (Wirkungseintritt nach 5-10 Minuten).

Wirkung

Stark anregend und euphorisierend, es werden von der Wirkung häufig Vergleiche zu der Wirkung von MDMA gezogen. BZP bewirkt eine starke Ausschüttung der körpereigenen Stoffe Dopamin und Noradrenalin. Die Wirkungsdauer beträgt ca. 6 Stunden. Als Nebenwirkungen sind u.a. starke Unruhe, Nervosität, Aggressivität, Angst, Erbrechen, starker Anstieg des Blutdrucks, Nierenprobleme und Hirnkrämpfe, also epileptische Anfälle bekannt geworden. Gerade bei Mischkonsum von BZP mit MDMA, also einer szenetypischen Mischung, können Herzschlag und Blutdruck so weit gesteigert sein, dass der Tod droht.

Risiken

Siehe oben

LD 50 (=tödliche Dosis)

nicht bekannt
Gegengifte