Generelles |
Amfepramon ist ein BTM der Anlage III des BtMG, es ist also verkehrsfähig und kann verschrieben werden. Es ist in verschiedenen Appetitzüglern enthalten. |
Rechtliches | BTM Anlage III |
Szenenamen | |
Aufnahme |
Tabletten |
Wirkung |
Amfepramon wurde aus Cathinon entwickelt, es handelt sich also um ein stimulierendes Mittel aus der Amphetamin-Gruppe. |
Risiken |
Schlafstörungen und Nervosität sind häufige Nebenwirkungen von Appetitzüglern dieser Art. Zudem besteht eine große Missbrauchsgefahr durch Personen mit Essstörungen, da der Hunger durch die euphorisierende Wirkung des Stoffes nicht mehr richtig wahrgenommen wird. Zudem führt der Amfepramon zu einer stärkeren Belastung des Herzens. Zuletzt sei als Nebenwirkung noch auf eine mögliche schwere Harnblasenüberdehnung hingewiesen, die mit strarken Schmerzen und extremen Harndrang verbunden ist. Und bevor es vergessen wird: Amfepramon wird immer wieder im Kontext mit pharmakogenen Depressionen genannt, also Depressionen, die durch Medikamente verursacht wurden. Die Pharmaindustrie kann hier doppelt lachen, kann sie neben den Appetitzüglern schließlich auch noch Antidepressiva verkaufen, die natürlich auch Nebenwirkungen haben, die dann natürlich auch wieder behandelt werden müssen. Und so weiter und so fort. So kommen dann schon mal 2 Millionen Tablettensüchtige zusammen. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl Hamburgs. Wie gesagt: Wir sprechen nicht mehr von Missbrauch, sondern von knallharter Sucht. |
LD 50 (=tödliche Dosis) |
Mit dem Tod muß ab einer Dosis von 160 mg / kg Körpergewicht gerechnet werden. Es gab bereits mehrere Todesfälle, u.a. hat ein dreijähriges Kind diese Pillen für Bonbons gehalten und nahm eine tödliche Dosis von 165 mg / KG zu sich. |
Gegengifte |