Generelles |
Alphameprodin ist ein Opiat aus der Prodin-Gruppe. Es ist somit verwandt mit Opium und Heroin. |
Szenenamen / Synonyme | |
Rechtliches | Alphameprodin unterliegt der Anlage I des BtMG. Es handelt sich also um ein verbotenes und nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Jeder Umgang mit diesem BTM ohne Erlaubnis ist strafbar. |
Aufnahme |
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Wirkung |
Schmerzstillung, Bekämpfung von Hustenreiz, Euphorie |
Nebenwirkungen | Da es sich um ein Opiat handelt, ist davon auszugehen, dass dieses BTM schnell abhängig macht. |
Nachweiszeit | |
LD 50 (=tödliche Dosis) |