Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

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Generelles  

Acetyl-Alpha-Methylfentanyl ist eine Fentanyl-Derivat.

Rechtliches

Acetyl-Alpha-Methylfentanyl ist ein BTM der Anlage I des BtMG, es handelt sich um ein verbotenes und nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel.

Szenenamen  

Aufnahme

 

Wirkung

10 x so stark wie Morphin

Risiken

Aufgrund der hohen Potenz besteht die große Gefahr einer Überdosierung mit Todesfolge durch Atemlähmung.

LD 50 (=tödliche Dosis)

nicht bekannt, der Stoff ist aber hochtoxisch, vgl. Anmerkungen zu Abstral
Gegengifte  

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Bei Problemen (Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung, Vorladung zur Vernehmung, U-Haft etc.) mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde (MPU) nehmen Sie bitte Kontakt auf, wir werden gemeinsam versuchen, die bestmögliche Lösung zu finden - Einstellung, niedrige Strafe, Strafbefehl oder wenigstens noch Bewährung.

 

Ihr Anwalt und Strafverteidiger aus Bremen - ich übernehme Mandante aus dem ganzen Bundesgebiet, den Schwerpunkt bildet aber Norddeutschland (u.a. Aurich, Bremerhaven, Flensburg, Göttingen, Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Leer, Lübeck, Lüneburg, Magdeburg, Meppen, Nordhorn, Oldenburg, Rostock, Rotenburg, Schwerin, Stade, Verden, Wilhelmshaven und Wolfsburg)