Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Björn Schüller

Konsul Smidt Straße 8 R

28217 Bremen

 

Telefon: 0421 - 40 898 364

 

Mobil: 0157 - 82 77 39 34

 

Fax: 0421 - 16 767 5269

 

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Termine nur nach Vereinbarung!

Verhaltenstipps zur Hausdurchsuchung

 

Vorab gilt natürlich, dass eine "cleane" Wohnung ein sehr guter Schutz gegen die Hausdurchsuchung bzw. deren Folgen ist. Wer etwa beabsichtigt, bei sich zuhause eine Homebox Growlab GL290 mit 4000 Watt pro Stunde in Betrieb zu nehmen, um endlich mal in einem Durchgang den Jahresbedarf des Freundeskreises abzudecken und ein paar exotische Cannabis Strains mit ins Angebot zu nehmen, dem sei nochmal in Erinnerung gerufen, dass das keine so gute Idee ist.

 

Also:

 

Wenn die Polizei vor der Tür steht, gilt folgendes:

 

  • Versuche so gut es geht Ruhe zu bewahren.
  • Laß Dir den richterlichen Durchsuchungbefehl zeigen (wenn "Gefahr in Verzug" vorliegt, gibt es diesen nicht - "Gefahr im Verzug" liegt vor, wenn der Erfolg der Durchsuchung oder der Beschlagnahme wegen Verzögerung durch Einholen des richterlichen Beschlusses gefährdet wäre, wobei eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit für die Erfolgsvereiteltung ausreicht). Dem Durchsuchungsbefehl kannst Du entnehmen, gegen wen sich die HD richtet, was gesucht werden soll, welche Räumlichkeiten durchsucht werden dürfen und ob ein Haftbefehl vorliegt.
  • Laß Dich auf keinen Fall in irgendwelche Gespräche verwickeln! Keine Aussage machen! Ohne Rücksprache mit einem Strafverteidiger gibt es nichts zu sagen. Auch für anwesende Zeugen gilt, dass sie ohne Rücksprache mit einem Anwalt nichts sagen müssen. Laß Dich durch die enorme Stresssituation niemals davon abbringen, eisern zu schweigen.
  • Widersprich der Hausdurchsuchung auf jeden Fall und laß Dir das auch protokollieren!
  • Notiere Dir den Namen und die Dienstnummer des Einsatzleiters.
  • Ruf so schnell es geht, Zeugen und Deinen Rechtsanwalt herbei - lege Dir die entsprechenden Telefonnummer in die Nähe Deines Telefons, so dass Du sie in der Streßsituation auch findest.
  • Falls der Wohnungsinhaber nicht da und Du z.B. Mitbewohner bist: Ziehe Angehöre, Nachbarn, Freunde oder -wenn bekannt- den Anwalt hinzu.
  • Du hast keinerlei Pflicht, in irgendeiner Weise aktiv an der HD teilzunehmen.
  • Achte darauf, dass der im Durchsuchungsbefehl genannte Rahmen der Maßnahme nicht überschritten wird, das bedeutet: Zimmer von  nicht beschuldigten und im Durchsuchungsbeschluss nicht genannten Personen wie WG-Mitbewohner dürfen idR. nicht durchsucht werden, Kinderzimmer dürfen nur in Augenschein genommen werden. Bei gemeinsam genutzten Räumen von Eheleuten wird es schwierig, die Polizei davon zu überzeugen, die nicht zu durchsuchen, versuchen sollte man es trotzdem ("das ist das Zimmer meiner Frau und nur sie benutzt es"). Gemeinsame WG-Räume wie Küche, Wohnzimmer, Toilette, Kellerraum usw. dürfen durchsucht werden.
  • Nur Staatsanwälte und Richter dürfen Einblick in persönliche Unterlagen wie z.B. Adressbücher nehmen, sollten diese beschlagnahmt werden sollen, verlange Kopien.
  • Sofern die Beschlagnahme aufgrund von "Gefahr in Verzug" vorgenommen wurde, beantrage beim Amtsgericht richterliche Entscheidung, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war.
  • Unbedingt musst Du Dir alle beschlagnahmten Gegenstände quittieren lassen, auch wenn nichts beschlagnahmt wurde, laß Dir das schriftlich bestätigen.
  • Außer Deiner Beschwerde unterschreibst Du nichts.
  • Sofern es zu Beschädigungen bei der HD gekommen ist, mache vor Zeugen Bilder von den Schäden.
  • Nach der HD sofort Kontakt mit Deinem Rechtsanwalt zwecks Einlegung des Widerspruchs und Akteneinsicht aufnehmen.
  • Wenn Deine Wohnung schon durchsucht wird, gibt es  mit einiger Sicherheit auch schon telefonische Abhörmaßnahmen, vergiß das nicht! Diese laufen auch nach der HD weiter!
  • Da auch der Zustand Deiner Wohnung sich mittels Photos genau in den Akten wiederfinden wird, ist es ratsam, dass sich diese in einem halbwegs akzeptablen Zustand befindet. Messieske Zustände sind zwar kein gesetzlich verankerter Strafschärfungsgrund, aber man weiß nie, wie sowas beim Richter oder bei den Schöffen (die die Akte auch lesen!) ankommt. Gerade wenn die Wohnung super chaotisch ist und Kinder in der Wohnung sind, kann das ein ziemlich -wenn auch eher unterbewusstes- negatives Kriterium sein, wenn es um die Strafhöhe geht.

 

Nochmal: Halte Deine Wohnung nach Möglichkeit im doppelten Sinne sauber. Keine Drogen, keine Waagen, keine Zip-Druckverschlussbeutel, keine Digitalwaagen, keine größeren Geldbeträge. Und natürlich auch keine Waffen oder vergleichbaren Gegenstände.

 

Sofern Du z.B. gerne in Cannabis Foren wie etwa dem Hanfburg-Forum oder Opencannabis.net surfst und dort gerne Deine Bilder vom letzten Grow hochlädst, denk daran, dass neuere Handys oft in den Bildern die GPS Daten von dem Ort enthalten, wo diese gemacht wurden. Das ist schon einigen Leuten zum Verhängnis geworden, weil sich diese Daten sehr leicht auslesen lassen.

 

Dass Dein Computer -sofern er sensible Daten enthält- mit True Crypt und einem langen Passwort verschlüsselt ist, darf als selbstversändlich vorausgesetzt werden, oder? Computer und Handys werden bei Hausdurchsuchungen wegen Drogen immer mitgenommen und immer ausgewertet.

 

Die Polizisten in den entsprechenden Abteilungen entwickeln mitunter einen ziemlichen sportlichen Ehrgeiz, wenn es um die Auswertung von entsprechenden Daten geht. Unterschätze diese Leute niemals!

 

Zusammen mit der zuweilen lebhaften Phantasie der Ermittler können da schnell angebliche Tathergänge zusammengeschustert werden, die so zwar nicht stimmen, sich aber sehr unschön zu  lesen und v.a. schnell in der Anklage wiederzufinden sind.

 

 

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