In der Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Stoffe) des BtMG stehen folgende Stoffe (Stand: 2012, es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und
Vollständigkeit)
- Amfetaminil
- Benzylpiperazin (BZP)
- Butobarbital
- meta-Chlorophenylpiperazin (m-CPP)
- Amineptin
- Aminorex
- Butalbital
- Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) sofern sie zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt sind.
- Cebotemidon (Ketobemidon)
- d-Cocain
- CP 47, 497
- CP 47, 497 -C6-
- CP 47, 497 -C8-
- CP 47, 497 -C9-
- Cyclobarbital
- Dextromoramid
- Dextropropoxyphen
- Diamorphin (sofern es zur Herstellung von Zubereitungen zu medizinischen Zwecken bestimmt ist)
- Difenoxin (ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I - III je abgeteilte Form bis zu 0,5 mg Difenoxin, berechnet als Base, und,
bezogen auf diese Menge mindestens 5 von Hundert Atropinsulfat enthalten.
- Dihydromorphin
- Dihydrothebain
- Erythroxylum coca (Pflanzen und Pflanzenteile des Coca Strauchs E. Coca, einschließelich der Varietäten bolivianum, spruceanum und novogranatense)
- Ethchlorvynol
- Ethinamat
- 3-O-Ethylmorphin (Ethylmorphin, ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I-III bis zu 2,5 von Hundert oder je abgeteilte Form bis
zu 100 mg Ethylmorphin, berechnet als Base, enthalten.
- Etilamfetatin
- Fencafamin
- Glutethimid
- Isocodein
- Isomethadon
- JWH-018
- JWH-019
- JWH-073
- Levamphetamin
- Levomoramid
- Levorphanol
- Mazindol
- Mefenorex
- Meprobamat
- Mesocarb
- Methamphetamin
- Methaqualon
- Methyprylon
- Oripavin
- (RS)-Metaamphetamin (Metamphetaminracemat)
- Methadon-Zwischenprodukt (Premethadon)
- (RS; SR) - Methylphenidat
- Mohnstrohkonzentrat (das bei der Verarbeitung von Pflanzen und Pflanzenteilen der Art Papaver Somniferum zur Konzentrierung der Alkaloide anfallende Material)
- Moramid-Zwischenprodukt (Premoramid)
- Nicocodin (6-Nicotinoylcodein)
- Nicodicodin
- Papaver Bracteatum (Pflanzen und Pflanzenteile, ausgenommen die Samen, der zur Art Papaver Bracteatum gehörenden Pflanzen, ausgenommen zu Zierzwecken!)
- Pethidin-Zwischenprodukt A (Prepethidin)
- Pethidin-Zwischenprodukt B (Norpethidin)
- Pethidin-Zwischenprodukt C (Pethidinsäure)
- Oxymorphon
- Phendimetrazin
- Pholcodin (ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I - III als Lösung bis zu 015 von Hundert, je Packungseinheit jedoch nicht mehr
als 150 mg, oder je abgeteilte Form bis zu 20 mg Pholcodin, berechnet als Base, enthalten.
- Propiram
- Pyrovaleron
- Racemoramid
- Racemorphan
- Delta-9-Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC)
- Tetrahydrothebain
- Secbutabarbital (Butarbital)
- Thebacon (Acetyldihydrocodeinon)
- Thebain
- cis-Tilidin
- Vinylbital
- Ziperol
- die Ester, Ether und Molekülverbindungen der in dieser Anlage sowie die Esther und Ether der in Anlage III aufgeführten Stoffe, ausgenommen y-Hydroxybuttersäure
(GHB), wenn sie nicht in einer anderen Anlage verzeichnet sind und das Bestehen solcher Ester, Ether und Molekülverbindungen möglich ist;
- die Salze der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe, wenn das Bestehen solcher Salze möglich ist, sowie die Salze und Molekülverbindungen der in Anlage III
aufgeführten Stoffe, wenn das Bestehen der Salze und Molekülverbindungen möglich ist und sie nicht ärztlich, zahnärztlich oder tierärztlich angewendet werden;
- die Zubereitungen der in dieser Anlage aufgeführten Stoffe, wenn sie nicht
- ohne am oder im menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr
Gehalt an einem oder mehreren Betäubungsmitteln, bei Lyophilisaten und entsprechend zu verwendenden Stoffgemischen in der gebrauchsfertigen Lösung, jeweils 0,01 von Hundert nicht
übersteigt oder die Stoffe in der Zubereitung isotropenmodifiziert oder
- besonders ausgenommen sind.
------------------------------------------------------------------------------------------------------
Rechtsanwalt
Björn Schüller
Hamburger Straße 177
28205 Bremen
Telefon: 0421 - 40898364
Mobil: 0157 - 37042691
Fax: 0421 - 5976622
Mail: Kontakt@Strafverteidiger-Schueller.de
Bei Problemen (Ermittlungsverfahren, Hausdurchsuchung, Vorladung etc.) mit Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde (MPU).
Ihr Anwalt und Strafverteidiger aus Bremen - ich übernehme Mandante aus dem ganzen Bundesgebiet, den Schwerpunkt bildet aber Norddeutschland (u.a. Aurich, Bremerhaven, Flensburg, Göttingen,
Hamburg, Hannover, Hildesheim, Kiel, Leer, Lübeck, Lüneburg, Magdeburg, Meppen, Nordhorn, Oldenburg, Rostock, Rotenburg, Schwerin, Stade, Verden, Wilhelmshaven Wolfsburg)