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Haaranalyse kein eindeutiger Beweis für Cannabis Konsum! THC COOH  Übertragung durch Körperkontakt entdeckt - sensationelle Studie des Uniklinikums Freiburg!

Was für ein Morgen - erst um halb acht zu einer Hausdurchsuchung gerufen worden und dann lese ich diese absolute Krachernachricht in der Überschrift der TAZ:

 

"THC-Nachweis in Haaren unsicher - Rausch im Dienst der Wissenaft

Eine Haaranalyse liefert keinen Beweis für den Konsum von Cannabis. Das haben Forscher der Universität Freiburg herausgefunden."

 

Freiburger Forscher rund um den forensischen Toxikologen  Prof. Dr. Volker Auwärter haben herausgefunden, dass sich THC-COOH in den Haaren in nennenswerten Mengen auch durch Körperkontakt mit Personen einlagern kann, die Cannabis geraucht haben.

 

Die entsprechende Studie ist hier nachzulesen.

 

Das wurde bisher immer, aber auch  immer von Gerichten und Behörden bestritten, die Verursachung von THC COOH Werten in den Haaren durch externe Kontamination. Und jetzt diese Arbeit aus Freiburg. Das bedeutet, dass man viele Haaranalysen künftig anzweifeln wird und muss ob ihrer Richtigkeit. Jedenfalls dann, wenn die Werte sich nicht in statosspährischen Höhen bewegen.

 

Es bedeutet nichts anderes, als dass sich im Haar gemessene THC COOH Werte dadurch erklären lassen, dass einem von einem Kiffer oder einer Kifferin die Haare gestreichelt wurden. Bis heute wäre das mit dem Argument "Schutzbehauptung" abgetan worden, aber so leicht geht das jetzt nicht mehr.

 

Ich habe zu Herrn Professor Dr. Auwärter bereits Korrespendenz geführt, er wird mir und meinen Mandanten zukünftig als Sachverständiger zur Seite zu stehen.


Ich ziehe jedenfalls den Hut vor dem Forscherteam um Herrn Auwärter. Klasse Arbeit. Und ein tolle Überraschung für die Fahrerlaubnisbehörden, wo jetzt vermutlich einiges auf den Prüfstand muss.

 

Hier noch der Pressetext:

 

"Einlagerung des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC findet nicht über Blutkreislauf statt /Abbauprodukte von THC können über Schweiß und Hauttalg bei Körperkontakt auf andere Personen übertragen werden /Freiburger Forscher publizieren in Scientific Reports


Bisher galt es als gesichert, dass zumindest der Nachweis spezifischer Abbauprodukte des Cannabis-Hauptwirkstoffs THC im Haar einen Konsum zweifelsfrei beweise. Forscher am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg um den Toxikologen Prof. Dr. Volker Auwärter zeigten nun durch experimentelle Arbeiten, dass dieser Schluss so nicht zulässig ist. Die Ergebnisse der Arbeit sind im renommierten Fachmagazin Scientific Reports der Nature Publishing Group erschienen.


In der Freiburger Studie wurde nun gezeigt, dass eine Einlagerung von THC, das unter anderem für Abstinenzkontrollen im Rahmen von Fahreignungsüberprüfungen im Haar gemessen wird, bei Einnahme von THC nicht über den Blutkreislauf stattfindet. Auch ein Abbauprodukt von THC, das in Zweifelsfällen bisher zum eindeutigen Nachweis eines Konsums herangezogen wurde, kann über Schweiß und Sebum eines Konsumenten auf andere Personen übertragen werden. Um den experimentellen Beweis hierfür zu erbringen, führten zwei der Autoren einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmäßiger Einnahme von Dronabinol (halbsynthetisch hergestelltem THC) und umfangreiche Messungen durch.


„Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann“, sagt Prof. Auwärter. In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation der Ergebnisse einer Haaranalyse zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen, so der Experte.


Bereits in früheren Studien konnten die Freiburger Forscher nachweisen, dass es zu einer von außen herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten bleibt. Außerdem werden bereits durch das bloße Hantieren mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen.


Titel der Originalarbeit: Finding cannabinoids in hair does not prove cannabis consumption(...)"

 

 

 

Bei Fragen zu dem Thema Fahrerlaubnis und Cannabis freue ich mich auf Ihren Anruf.

 

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Kommentare: 10
  • #1

    christian (Donnerstag, 01 März 2018 14:29)

    Ein Haartest von min 3 cm länge und 2 Urinscreenings werden verlangt. Ich war auf Alles negativ, nur liegt der THC- Wert in den Haaren bei 0.04 ng/mg . Seit August bin ich in einem Abstinenzkontrollporgramm. Alle Urintests negativ. Ich konsumiere ja auch nicht. Die MPU Stelle schreibt jetz natürlich im Bericht, dass ich Konsumiert habe.
    Habe ich eine Chance den Führerschein zu behalten oder sind die 0.04ng/mg "zu viel" ? Ist eine Klage aussichtslos?

  • #2

    Susi (Montag, 04 Juni 2018 22:21)

    Hallo,

    2 1/2 Jahre nach meiner Gerichtsverhandlung wegen des Besitzes von Amphetaminen habe ich einen Brief bekommen, dass ich an einem ärztlichen Gutachten teilnehmen muss, bei dem die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestimmt wird. in diesem soll ich eine Haaranalyse abgeben. Willige ich nicht innerhalb von 7 Tagen ein, muss ich meine FE abgeben. Für das Gutachten habe ich jetzt ca. 9 Wochen Zeit.
    Und das trotz 6 monatigen negativem Drogen nachweis.
    Nun wollte ich fragen, ob dies das LA überhaupt von mir verlangen kann?? Ich solle zudem die Kosten für die Analyse selbst tragen.
    Können die das nun einfach mit mir machen?
    LG

  • #3

    Bukem (Dienstag, 12 Februar 2019 10:42)

    @all entschuldigt, das seh ich jetzt erst. Sind Eure Fragen noch aktuell?

  • #4

    Franz (Montag, 18 Februar 2019 17:51)

    In einem Fahreignungsgutachten wurde bei der Haaranalyse Tetrahydrocannabinol 0.06 ng/mg gefunden, alle anderen Werte negativ.
    Kein Konsum, im Bekanntenkreis lässt sich allerdings ein Kontakt
    (Passivrauchen, Händeschütteln, Körperkontakt, Mitfahrgelegenheit, Disko)
    nicht gänzlich vermeiden.
    Kann die Führerseinstelle die Rückgabe vom Führerschein verweigern?

  • #5

    Rechtsanwalt Schüller (Dienstag, 19 Februar 2019 16:26)

    @Franz:

    Das kommt darauf an, weswegen das Gutachten angefordert worden ist...

    Ich brauche mehr Infos :-)

  • #6

    Manja (Dienstag, 07 Mai 2019)

    Sehr geehrter Herr Schüller,

    Ich habe meinen Führerschein abgegeben und noch keinen Antrag auf Wiedererteilung gestellt. Dies wollte ich nächste Woche angehen. Ich habe bereits eine Haarprobe angeben mit negativem Befund. Nun habe ich heute das Ergebnis der zweiten Probe erhalten und es sind 0,06 ng THC gefunden worden. Ich habe nicht konsumiert, mich auf Konzerten versucht soweit es geht zu entfernen. Habe auf der Arbeit versucht so wenig es geht für Kassenschichten eingeteilt zu werden,um zu vermeiden viel Geld anzufassen und nun sowas :( Habe ich überhaupt eine Möglichkeit damit eine MPU zu bestehen? Meine Fragestellung lautet,ob es mir künftig gelingen wird Fahren und Konsum zu trennen. Ich bin am Boden zerstört,da sich von den Gegebenheiten um mich herum vom 1. zum 2. Test eigentlich nichts geändert hat,bis auf dass ich mehr ausgegangen bin.

    Mit freundlichen Grüßen ,
    Manja

  • #7

    Bukem: (Freitag, 17 Mai 2019 09:14)

    @Manja: Schau hier mal rein

    https://www.strafverteidiger-schueller.de/schwerpunkte/fahrerlaubnisrecht/mpu-bestehen-bei-gelegentlichen-cannabiskonsum-und-fehlenden-trennungsverm%C3%B6gen/

    und schreib Herrn Schüller bitte eine direkte Mail. Daten stehen oben

  • #8

    Röhricht Monika (Dienstag, 11 Januar 2022 21:43)

    Bei meiner Haaranalyse wurden 9,15 ng/MG THC und 0,39 ng/MG THC Säure A gefunden, obwohl ich nicht konsumiere. Ich lebe mit einem Cannabispatient zusammen.Der THC-COOH Wert liegt bei 0,18 PG/MG.
    Nun heißt es, das alles spricht für einen Konsum.
    Können Sie mir weiterhelfen?

  • #9

    Röhricht Monika (Dienstag, 11 Januar 2022 21:45)

    Sorry, das war ein Schreibfehler
    Es waren 0,15 ng/MG THC

  • #10

    Bukem: (Donnerstag, 13 Januar 2022 14:03)

    @Monika: Was ist denn der Grund für die Analyse gewesen? Gab es einen Verkehrsverstoß?